Kurzfassung des Berichts an die Finanzdirektion des Kantons Zürich zur Administrativuntersuchung BVK
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- Andrea Voss
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1 An die Finanzdirektorin des Kantons Zürich Frau Regierungsrätin Dr. iur. Ursula Gut-Winterberger Walcheplatz 1 Postfach 8090 Zürich Balmer-Etienne AG Kauffmannweg 4 CH-6003 Luzern Telefon Telefax info@balmer-etienne.ch Ihre Kontaktperson: Roland Furger roland.furger@balmer-etienne.ch Kurzfassung des Berichts an die Finanzdirektion des Kantons Zürich zur Administrativuntersuchung BVK Luzern, 10. Januar 2011 rf/uch Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Wirtschaftsberatung Rechtsberatung Rechnungswesen Immobilienberatung Member of Urbach Hacker Young International Mitglied der Treuhand-Kammer Schweiz Mitglied Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft
2 1. Einleitung Wir haben von der Finanzdirektion des Kantons Zürich im Rahmen der Administrativuntersuchung BVK den Auftrag zur Analyse von vier Geschäftsbeziehungen der BVK, die durch die Finanzdirektion vorbestimmt wurden, erhalten. Dieser Bericht stellt eine Kurzfassung unseres Berichts vom 20. Dezember 2010 an die Finanzdirektion des Kantons Zürich dar. Mit diesem Kurzbericht sollen die wesentlichen Erkenntnisse in geraffter Form dargestellt werden, ohne dass der Persönlichkeitsschutz von Mitarbeitenden oder Dritten verletzt wird. 2. Auftrag und Vorgehen Die Finanzdirektion des Kantons Zürich hat uns im Rahmen der Administrativuntersuchung zu den Vorgängen bei der BVK den Auftrag erteilt, in Ergänzung zu den Untersuchungen der BDO AG, vier durch die Finanzdirektion vorbestimmte Geschäftsbeziehungen speziell hinsichtlich Auffälligkeiten, besondere Risiken und Interessenkollisionen zu untersuchen. Unsere Untersuchung umfasste die Jahre 2003 bis 2009 und stützte sich vorwiegend auf die bei der BVK elektronisch gespeicherten Daten. Zusätzlich haben wir gezielt Unterlagen bei der Buchführungsstelle, der Complementa Investment-Controlling AG, eingefordert und analysiert. Daneben haben wir verschiedene Gespräche mit Mitarbeitenden der BVK und der Complementa Investment- Controlling AG geführt. Auch wenn wir nicht sicherstellen können, dass wir im Rahmen unserer Untersuchung alle relevanten Dokumente zur Verfügung hatten resp. berücksichtigt haben, sind wir doch der Ansicht, dass uns die Erkenntnisse aus den eingesehenen Unterlagen und den erhaltenen Auskünften hinreichende Sicherheit für unsere Schlussfolgerungen geben. Wir haben unsere Untersuchung klar von der strafrechtlichen Untersuchung abgegrenzt. Wir haben demzufolge keine Untersuchungen bei den Geschäftspartnern oder Mitarbeitenden der BVK vorgenommen und keine Einsicht in allfällige Strafakten genommen. Seite 2
3 3. Feststellungen Aus der Analyse der vier Geschäftsbeziehungen ergeben sich zusammenfassend folgende Feststellungen: In verschiedenen Anlagekategorien innerhalb der alternativen Anlagen wurden Beratungs-, Abwicklungs-, Controlling- und Berichterstattungsfunktionen miteinander vermischt. Die Kumulation dieser Funktionen bei jeweils demselben Berater widerspricht den geltenden Richtlinien des Anlagereglements. Dies führte zudem zu einer grossen Abhängigkeit von den Beratungsunternehmen und zu einem mangelhaften Controlling im Bereich der alternativen Anlagen. Die Vergabe von drei der von uns untersuchten Beratungsmandate erfolgte gemäss den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Kompetenzrichtlinien. In einem Fall entsprach die Vergabe nicht den Kompetenzrichtlinien. Für die Auswahl und die Vergabe von Vermögensverwaltungs- und Beratungsmandaten bestanden zudem in den Jahren vor 2009 keine ausreichenden Prozesse und Richtlinien. Insbesondere in einem konkreten Fall wurde ein Beratungsunternehmen, das sich noch in Gründung befand, mit einem lukrativen Beratungsauftrag betraut. Die Auswahl dieses Beratungsunternehmens und die Vergabepraxis sind objektiv nicht nachvollziehbar. Die Gebührenstrukturen der von uns untersuchten Mandate wurden von der BVK-Geschäftsleitung nie hinterfragt. Erst durch Intervention der neuen BVK-Geschäftsleitung konnten ab 2009 markante Gebührenreduktionen bewirkt werden. Dies deutet darauf hin, dass die Mandate in den Vorjahren überteuert waren. In zwei Bereichen innerhalb der alternativen Anlagen wurden durch das involvierte Beratungsunternehmen komplexe Anlagestrukturen vorgeschlagen und bis 2009 auch umgesetzt. Der Nutzen dieser Anlagestrukturen für die BVK erscheint uns fraglich. Den mit derartigen komplexen Strukturen einhergehenden Risiken wurde nach unserer Einschätzung zuwenig Rechnung getragen. Nach unserer Beurteilung fehlte zudem auf den verschiedenen Führungsstufen der BVK der Überblick über diese Strukturen. Im Geschäftsbericht 2009 finden sich kaum Erläuterungen zu diesen Anlagestrukturen. Aus Transparenzsicht erachten wir die Darstellung dieser Bereiche im Geschäftsbericht 2009 als ungenügend. Die BVK verfügte in den relevanten Jahren in der Vermögensverwaltung über sehr geringe interne Ressourcen. Die dadurch bedingte zunehmende Inanspruchnahme von externen Beratungsdienstleistungen führte einerseits zu hohen Beraterhonoraren und andererseits auf allen Führungsstufen zu einer zunehmenden Abhängigkeit von diesen Beratern. Seite 3
4 Die Führungsorganisation der BVK ist mit ihrer Vielzahl von involvierten Gremien stark durch die politischen Rahmenbedingungen geprägt. Dies führte nach unserer Einschätzung zu unklaren Zuständigkeiten und Kompetenzen und zu komplizierten Arbeitsabläufen. 4. Empfehlungen Aus den vorstehenden Feststellungen ergeben sich zusammenfassend folgende Empfehlungen: Im Vermögensverwaltungs- und Controllingbereich sollten zusätzliche interne Ressourcen geschaffen werden, um die heutige Abhängigkeit von Beratungsunternehmen zu reduzieren. Grössere Beratungs- und Vermögensverwaltungsmandate sollten periodisch auf Zielerreichung und marktgerechte Konditionen hinterfragt werden. Beratungs- und Abwicklungstätigkeiten sollten für alle wesentlichen Anlagebereiche konsequent von Controllingfunktionen getrennt werden. Die Wertschriftenbuchführung sollte vom Controlling getrennt werden. Die aufgebauten Anlagestrukturen im Bereich der alternativen Anlagen sollten hinsichtlich Nutzen, Risiken und Kosten hinterfragt und gegebenenfalls aufgelöst werden. Falls diese Anlagestrukturen aufrecht erhalten werden, müssten diese besser in die bestehende Organisation und Überwachung eingebunden und im Geschäftsbericht transparenter dargestellt werden. Die Art und Anzahl der in der Führung und Überwachung der BVK involvierten Gremien, sowie deren Zusammensetzung, Funktionen und Verantwortlichkeiten sollten hinterfragt werden. Seite 4
5 Unsere Ausführungen basieren auf den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und den erhaltenen Auskünften. Wir weisen darauf hin, dass der Einbezug von Unterlagen der laufenden Strafuntersuchung zu anderen oder weitergehenden Resultaten hätte führen können. Wir danken der Finanzdirektion, den Mitarbeitenden und der Geschäftsleitung der BVK für die bereitwillig erteilten Auskünfte und die angenehme Zusammenarbeit. Luzern, 10. Januar 2011 Balmer-Etienne AG Roland Furger lic. oec., dipl. Wirtschaftsprüfer Ueli Christen Betriebsökonom FH dipl. Wirtschaftsprüfer Seite 5
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