Obrigheim. Weihnachtsmarkt. Die Ortsgemeinde. lädt recht herzlich ein zum. GRÜNSTADT-LAND und der Ortsgemeinden

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1 40. Jahrgang (123) Donnerstag, den 12. Dezember 2013 Nr. 50/2013 Amtsblatt der Verbandsgemeinde. GRÜNSTADT-LAND und der Ortsgemeinden Weihnachtsmarkt Auf dem festlich geschmückten Platz am und im Rosengarten Obrigheim Dezember 2013 Beginn: Sa 14:00 Uhr, So 11:00 Uhr Jeweils ganztägig Karussellfreifahrten gespendet von Obrigheimer Gewerbebetrieben, Winzern, Vereinen, Parteien, Geldinstituten, Gemeinde Obrigheim Samstag ab 10:00 Uhr Verkauf von frisch geschlagenen Nordmann-Weihnachtsbäumen aus der Pfalz Traditioneller Weihnachtsmarkt mit großer kunsthandwerklicher Ausstellung im Rosengarten, weihnachtlicher Musik und kostenlosem Kinderkarussell sowie vielfältigem Speisen- und Getränkeangebot. Insgesamt über 40 Anbieter. Ausstellung und Betrieb einer historischen Autorennbahn. Am Samstag, dem 14. Dezember 2013 wird um 16:30 Uhr der Nikolaus erwartet, ab ca. 17:30 Uhr musiziert der Posaunenchor der Stadtmission Worms. Die Ortsgemeinde Obrigheim lädt recht herzlich ein zum Weihnachtsmarkt Am Sonntag, dem 15. Dezember 2013 wird bei trockenem Wetter von 14:00-16:00 Uhr ein Schnupperkurs Asphaltstockschießen angeboten, ab ca. 16:30 Uhr musiziert eine Bläsergruppe der Musikschule Leiningerland. Weitere Informationen unter

2 Grünstadt Ausgabe 50/2013 Veranstaltungskalender Grünstadt-Land Datum Uhrzeit Ort Veranstaltung Gerolsheim Dürk/Schöppler, Monatsfahrt :00 Uhr Großkarlbach Sieben Mühlen Kunst-und Kulturverein, Lesung im Kulturtreff Meditierend wandern entlang der Deutschen Weinstraße mit Dieter Leppla, Eintritt 5, Altes Rathaus, Kändelgasse Bockenheim FWG, Weihnachtsfeier Gerolsheim Landfrauen, Weihnachtsfeier Bockenheim CDU, Weihnachtsfeier :00 Uhr Ebertsheim RVER, Jahresabschlussfeier Kirchheim Männergesangverein, Weihnachtsfeier Sa 14:00 Uhr So 11:00 Uhr Obrigheim Traditioneller Weihnachtsmarkt, Rosengarten Bockenheim Kultur-und Verkehrsverein, Gospelkonzert, Lambertskirche Bockenheim Prot. Kirche, Neujahrsempfang nach dem Uhr Gottesdienst, Pfarrsälchen Lambertskirche :00 Uhr Dirmstein VdK, Weihnachtsfeier, Kath. Pfarrheim :00 Uhr Ebertsheim Ortsgemeinde, Jahresabschluss, Schulturnhalle Kindenheim VDK, Weihnachtsfeier Kleinkarlbach Ortsgemeinde, Seniorennachmittag :00 Uhr Neuleiningen Ortsgemeinde, Weihnachtsfeier für die Senioren, Dorfgemeinschaftshaus Alte Schule :00 Uhr Bockenheim Burschenschaft, Tannenbaumverkauf, Kloster-schaffnerei Gerolsheim MGV, Weihnachtsball Kindenheim SG Asselheim-Kindenheim, Weihnachsfeier inasselheim :30 Uhr Neuleiningen TSV, Weihnachtsfeier, Sportheim Auf dem Eisenkopf :00 Uhr Laumersheim Gemeinde, Laumersheimer Advent, Schulhofgelände Neuleiningen Weihnachtliche Weisen erklingen in der Burgruine, Beginn 30 Min. vor der Christmette, es spielt die Neuleininger Blaskapelle Ebertsheim RVER, Abschlusswanderung :00 Uhr Obrigheim SPD, Jahresabschluss, ev. Gemeindehaus :00 Uhr Kirchheim Kirchheimer Konzertwinter, Weihnachtskonzert mit Tatjana Ruhland, Flöte und Christan Schmitt, Orgel, Prot. Kirche Gerolsheim SPD, Mitgliederversammlung, Jahresabschluss :00 Uhr Obrigheim Gemeinde, Großer Silvesterball, Rosengarten, Hauptstr. 15, Eintritt 70 inkl. Sektempfang und 4 Gänge Menue, zubereitet und serviert vom Restaurant Pizza Pasta, es spielt die Cocktail Party Band Haus der Deutschen Weinstraße in Bockenheim Tel.: 06359/ Fax: 06359/ touristik@gruenstadt-land.de

3 Grünstadt Ausgabe 50/2013 Seniorenbeirat Grünstadt-Land e.v. Weihnachtsfeier am Dienstag, in der Schulsporthalle in Ebertsheim Beginn: 14:30 Uhr Programm - Einstimmung: Eheleute Halfmann - Begrüßung - Grußworte - Kinder der Längerbetreuung der Grundschule Ebertsheim 10 kleine Weihnachtswichtel Leitung Marion Niemes - Vortrag: Lothar Nitsche - Gemeinsames Lied: Am Weihnachtsbaum die Lichter - Vortrag: Maria Zahler Kaffeepause - Weihnachtliche Weisen: Eheleute Halfmann - Vortrag Lothar Nitsche - Weihnachtliche Weisen: Eheleute Halfmann - Gemeinsames Lied: Oh du fröhliche - Weihnachtliche Weisen: Eheleute Halfmann - Schlusswort - Gemeinsames Lied: Stille Nacht, heilige Nacht Der Seniorenbeirat wünscht allen Besuchern einen besinnlichen Nachmittag, frohe Weihnachtsfeiertage und alles Gute im Jahr Verbandsgemeinde Grünstadt-Land ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 2. Änderung der Verbandsordnung des Gewässerzweckverbandes Isenach-Eckbach Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier hat mit Schreiben vom gemäß 5 Abs. 1 Nr. 2 i.v.m. 6 Abs. 2 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom (GVBl. S. 476), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Landesgesetzes vom (GVBl. S. 272) und durch Artikel 14 des Landesgesetzes vom (GVBl. S. 280), die von der Verbandsversammlung des Gewässerzweckverbandes Isenach- Eckbach in ihrer Sitzung am einstimmig beschlossene 2. Änderung der Verbandsordnung festgestellt. Danach ändert sich die Verbandsordnung wie folgt: 2 Name, Sitz und Verbandsgebiet Absatz 2) wird ersetzt durch folgende Formulierung: Der Gewässerbestand (Verbandsgebiet) ergibt sich aus der Gewässerbestandsliste des Kostenverteilers. 3 Aufgaben des Verbandes Absatz 1) erhält folgende Formulierung: Der Verband übernimmt die Unterhaltung gemäß der einschlägigen Wassergesetze insbesondere im Sinn des 64 LWG der in der Gewässerbestandsliste verzeichneten fließenden Gewässer dritter Ordnung und der darin genannten zugehörigen Anlagen. Absatz 2) wird ergänzt um die Selbstkosten der Maßnahmen sowie die dadurch verursachten Verwaltungskosten (Personal-, Sach- und Verwaltungsgemeinkosten) in Rechnung. Entsprechend dem Baufortschritt sind Abschlagszahlungen zu erheben. Absatz 3) erhält folgende Formulierung: Der Verband übernimmt die Organisation und Umsetzung von Maßnahmen zur Hochwasserrückhaltung sowie den Ausbau von Oberflächengewässern von überörtlicher Bedeutung. Diese Maßnahmen können, wenn sie dem Schutz mehrerer Mitglieder dienen (sogenannte Gemeinschaftsaufgaben), nach dem jeweils gültigen Umlageschlüssel des Verbandes umgelegt werden. Der Gesamtbetrag der jeweils erforderlichen Sonderumlage ist in der Haushaltssatzung festzulegen. 7 Zusammensetzung, Stimmenverhältnis, Abstimmung Absatz) 2) Der Klammerzusatz wird ersetzt durch ( 22 Abs. 2). Absatz 4) wird das Wort und zwischen der Verbandsgeschäftsführer und der technische Leiter eingefügt. und der Kassenleiter wird gestrichen. 8 Aufgaben der Verbandsversammlung Absatz 1) Buchstabe b) wird ergänzt um Haushaltssatzung einschließlich Kostenverteiler Buchstabe d) die Bezeichnung der Jahresrechnung wird ersetzt durch des Jahresabschlusses Buchstabe g) Abschluss von Verträgen wird ersatzlos gestrichen. Nachfolgende Buchstabierung wird angepasst. Buchstabe h) wird ergänzt mit einschließlich des Kostenverteilers. Buchstabe n) die Bezeichnung Programm für Grundräumung wird ersetzt durch Räumprogramm Fortsetzung siehe Seite 6.

4 Grünstadt Ausgabe 50/2013 Info zur SEPA-Umstellung (Quelle SEPA-Logo: Information zur SEPA-Umstellung der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Diese Info gilt für alle Steuern und Gebühren/Entgelte (Werksgebühren) gleichermaßen I. Allgemein Im Rahmen der europaweiten Umstellung des Zahlungsverkehrs auf SEPA (Single Euro Payments Area), was ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum bedeutet, ist auch die Verbandsgemeinde Grünstadt- Land gefordert die Umstellung für ihre steuer-, gebühren- und entgeltpflichtigen Bürgerinnen und Bürger ab 1. Februar 2014 zu vollziehen. II. Info für die aktuellen Teilnehmer an unserem Einzugsverfahren Für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die an unserem Einzugsverfahren bereits heute teilnehmen, informieren wir, dass Sie zur Fortführung des alten Einzugsverfahrens und des künftig neuen SEPA- Lastschriftverfahrens nichts veranlassen müssen. Für das Jahr 2014 werden alle Steuerpflichtigen neue Jahressteuerbescheide als Dauerbescheide erhalten. Für den Bereich der Werksgebühren ergehen ohnehin jährliche Bescheide/Rechnungen. In diesen Bescheiden/Rechnungen werden wir Sie jeweils individuell über die Wandelung (Überleitung) der bisherigen Einzugsermächtigung in das künftige SEPA-Lastschriftmandat informieren. Gleichzeitig werden in den Bescheiden/Rechnungen die Informationen über die Einzugszeitpunkte sowie die jeweiligen Beträge, die Gläubiger-ID und die Mandatsreferenznummer aufgenommen. Diese einmalige Information ersetzt für den Zeitraum der Gültigkeit der Dauerbescheide die Einzelinfo vor jeder Fälligkeit. III. Info für alle aktuellen Nichtteilnehmer am Einzugsverfahren (Überweiser) Diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuern, Gebühren und Entgelte aktuell per Überweisung an uns tätigen, möchten wir darauf hinweisen, dass Sie künftig bei den Überweisungen an uns die BIC (bisher BLZ) und die IBAN (bisher Kontonummer) angeben müssen. Diese neuen Angaben zu unseren Bankverbindungen finden Sie in dieser Fußzeile sowie in der jeweiligen Fußzeile unserer Bescheide oder auf unserer Internetseite. Nutzen Sie doch diese Umstellung, um ebenfalls von den Vorteilen des Einzugsverfahrens / SEPA- Lastschriftverfahrens zu profitieren und erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung /SEPA-Lastschriftmandat. Wir übernehmen für Sie die Terminüberwachung und sorgen für einen zeitgerechten und reibungslosen Zahlungsablauf. IV. Kontakt und weitere Informationen Weitere Informationen sowie Erläuterungen zu den neuen Begrifflichkeiten bezüglich SEPA finden Sie z.b. auf der Internetseite oder sowie auf der Internetseite Ihrer Hausbank. Haben Sie Fragen an uns hinsichtlich SEPA oder zu Ihrer Einzugsermächtigung, können Sie uns wie folgt erreichen: Telefon: Fax: kasse@gruenstadt-land.de Einzugsermächtigungen / SEPA-Lastschriftmandate können Sie ebenfalls unter den o.g. Möglichkeiten anfordern bzw. im Internet unter Einzugsermächtigung herunterladen. Banken BLZ / Konto IBAN / BIC-SWIFT Sparkasse Rhein-Haardt / DE / MALADE51DKH RV Bank Rhein-Haardt / DE / GENODE61LBS PostbankLudwigshafen / DE / PBNKDEFF545 Gläubiger-ID der VG Grünstadt-Land: DE 85ZZZ Verbandsgemeindekasse Grünstadt-Land

5 Grünstadt Ausgabe 50/2013 Wichtiges auf einen Blick Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land mit Außenstelle Kreisverwaltung - DÜW Kfz-Zulassung - Industriestraße 11, Grünstadt Tel Fax info@gruenstadt-land.de Internet:... Öffnungszeiten der VG-Verwaltung: Montag-Freitag... 08:30-12:00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch... 13:30-16:00 Uhr Donnerstag... 13:30-18:00 Uhr Das Bürgerbüro und das Standesamt sind montags - donnerstags durchgehend geöffnet. Kreisverwaltung DÜW-Zulassungsstelle Tel Fax Öffnungszeiten Montag...07:30-13:30 und 14:00-16:00 Uhr Dienstag, Mittwoch... 07:30-13:00 Uhr Donnerstag...07:30-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Freitag... 07:30-12:00 Uhr Annahmeschluss jeweils 1/2 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten Sprechstunden Bürgermeister/Beigeordnete Bürgermeister Reinhold Niederhöfer Erster Beigeordneter Jörg Jokisch Terminvereinbarung (Sekretariat Tel ) evelyn.neufeld@gruenstadt-land.de Beigeordneter Jürgen Schraut Montag...09:00-12:00 Uhr Tel Schiedsmann der Verbandsgemeinde Horst Kern... Tel Rufbereitschaft außerhalb der üblichen Dienststunden Verbandsgemeindewerke Wasserversorgung...Tel.: Abwasserbeseitigung...Tel.: Pfalzwerke Netz AG Stromversorgung... Tel.: Battenberg, Bissersheim, Bockenheim a. d. Wstr., Ebertsheim- Rodenbach, Gerolsheim, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim, Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Neuleiningen, Obersülzen, Quirnheim Bei Stromausfall innerhalb der Haus-Installation ist Ihr Elektroinstallateur für die Schadensbehebung zuständig. Erdgasversorgung...Tel.: Battenberg, Bissersheim, Bockenheim a. d. Wstr., Dirmstein, Ebertsheim-Rodenbach, Gerolsheim, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim a. d. Wstr., Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Neuleiningen, Obersülzen, Quirnheim Elektrizitätsgenossenschaft Dirmstein Stromversorgung (Störung) Stadtwerke Frankenthal...Tel.: Störungsdienst Obrigheim Stromversorgung Firma Mielisch...Tel.: oder Erdgasversorgung Stadtwerke Grünstadt...Tel.: Ruftaxi für die Ortsgemeinden: Bissersheim, Dirmstein, Gerolsheim, Großkarlbach, Kirchheim a. d. Wstr., Laumersheim Tel.: oder Polizeiinspektion Grünstadt Ruhestörung...Tel Notfallrufe Notruf Feuerwehr Notarzt / Krankenwagen Vergiftungsfälle oder Kreiskrankenhaus Ärztliche Notfalldienstzentrale Kreiskrankenhaus Grünstadt, Westring 55 Tel.: Freitag ab 19 Uhr bis Montag 7 Uhr Mittwoch ab 13 Uhr bis Donnerstag 7 Uhr und an allen Feiertagen von 8 Uhr bis um 7 Uhr am Folgetag Zahnärztlicher Notdienst Tel.: Augenärztlicher Notdienst Tel.: Tierärztlicher Notdienst Tel.: Apothekendienst Samstag, ab 12:00 Uhr bis Sonntag, , 8:30 Uhr Apotheke am Königskreuz, Hauptstr. 11, Göllheim Sonntag, , 8:30 Uhr bis Montag, , 8:30 Uhr Stern-Apotheke, Bissersheimer Str. 37, Kirchheim Der Bereitschaftsdienst der Apotheken kann auch jederzeit telefonisch erfragt werden. Festnetz: / Handy: Impressum: Amtsblatt der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Herausgeber: Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG Adresse: Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier) Telefon: o. -240, Fax: Internet: info@wittich-foehren.de Postanschrift: Postfach 11 54, Föhren Ansprechpartnerin für Anzeigen: Angelika Heintzmann Telefon und Fax Tel / , Fax / a.heintzmann@wittich-foehren.de Adresse: Schillerstraße 101, Bad Dürkheim Verantwortlich: amtlicher Teil: Reinhold Niederhöfer, Bürgermeister Nachrichten u. Hinweise: Dietmar Kaupp, Verlagsleitung Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren, Anzeigenleitung Erscheinungsweise: wöchentlich donnerstags, Einzelstücke zu beziehen bei: Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land, Grünstadt Beiträge, die mit dem Namen des Verfassers gekennzeichnet sind und die Vereinsmitteilungen stellen nicht immer die Meinung des Herausgebers dar. Bei unverlangt eingesandten Manuskripten behält sich die Redaktion Kürzungen vor. Textbeiträge sowie angeforderte Bildveröffentlichungen bitten wir per an: amtsblatt@gruenstadt-land.de

6 Grünstadt Ausgabe 50/2013 Fortsetzung von Seite Zusammensetzung des Verbandsausschusses Absatz 1) die Bezeichnung Zweckverbandsgesetz wird ersetzt durch die Bezeichnung Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) Absatz 5) wird das Wort und zwischen der Verbandsgeschäftsführer und der technische Leiter eingefügt. und der Kassenleiter wird gestrichen. 11 Aufgaben des Verbandsausschusses Absatz 1) Buchstabe b) erhält folgende Formulierung: den Entwurf der Haushaltssatzung einschließlich Kostenverteiler und des Haushaltsplanes (Ergebnis-, Finanzhaushalt, Teilhaushalte und Stellenplan) zu erstellen und vorzulegen Buchstabe g) erhält folgende Formulierung: über die Vornahme außerplanmäßiger Grundräumungen von besonderer Bedeutung an einzelnen Verbandsgewässern zu beschließen Buchstabe i) wird hinter der Bezeichnung Sonderkostenverteiler ergänzt um (Sonderumlage) Buchstabe n) wird neu aufgenommen: über den Abschluss von Verträgen von besonderer Bedeutung und mit gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen für den Verband zu beschließen. 15 Verbandsverwaltung Absatz 1) wird das Wort und nach eines Geschäftsführers eingefügt und die Formulierung und eines Kassenverwalters wird gestrichen. Absatz 4) wird ersatzlos gestrichen. 16 Geschäftsführer Die bisherige Formulierung wird zu Absatz 1) und ein Absatz 2) mit folgender Formulierung wird eingefügt: (2) Er ist den Bediensteten des Verbandes gegenüber weisungsberechtigt. 18 Kassenverwalter wird neu zu Kassenführung Die bisherige Formulierung wird ersetzt durch die Formulierung: Die Kassenführung kann nach Vereinbarung auf die Verwaltung einer Mitgliedsgemeinde (Sonderkasse) übertragen werden. 19 Sonstiges Verbandspersonal Absatz 1) der Klammerzusatz (gewerblichen) wird ersatzlos gestrichen. 20 Aufwandsentschädigung Absatz 5) wird ersatzlos gestrichen. Absatz 6) wird zu Absatz 5) neu. 21 Haushaltsjahr, Haushaltssatzung Die Bezeichnung (1) wird gestrichen. 22 Deckung des Aufwandes und Verteilung der Kosten Absatz 2) erhält folgende Fassung: Die Verteilung der Verbandsumlage auf die Mitglieder erfolgt nach einem Kostenverteiler. Bei der Ermittlung des Kostenverteilers sind vier Einflussgrößen (Gewässerlänge, Fläche, Oberflächenwasser und Schmutzwasser) maßgebend. Die Einflussgröße Gewässerlänge je Mitglied ermittelt sich aus der Summe der Verrechnungslängen der zum Unterhalt übertragenen Gewässer. Je nach Einstufung der Gewässer wird die Gewässerlänge (Verrechnungslänge) ermittelt. Dabei werden für je 1 Meter Gewässerlänge folgende Umrechnungsgrößen angesetzt: Hauptvorfluter: 1, Nebenvorfluter: 0,6 und Entwässerungsgräben: 0,3. Erfolgt nur eine einseitige Unterhaltung werden die Verrechnungslänge für die betreffenden Gewässer halbiert. Bei der Ermittlung der Verrechnungslängen für Rückhalteflächen werden für je 6 m 2 Unterhaltsflächen jeweils 1 m Verrechnungslänge angesetzt. Die jeweilige Einstufung der Gewässer ergibt sich aus der Gewässerbestandsliste nach 3 Abs. 1. Für die restlichen Einflussgrößen sind die Istwerte je Mitglied heranzuziehen. Alle Einflussgrößen fließen mit einer unterschiedlichen Wichtung in die Gesamtberechnung ein: - Gewässerlänge mit 35% - Einzugsfläche mit 35% - Einleitung mit Oberflächenwasser 20% - Einleitung von Schmutzwasser mit 10%. Der Kostenverteiler wird als Prozentwert je Mitglied ausgewiesen. Für das Mitglied Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis wird ein fester Anteil von 5% festgelegt. Absatz 3) erhält folgende Fassung: Die Festsetzung der Höhe des Kostenverteilers je Mitglied erfolgt in der Haushaltssatzung und wird dort als Anlage mit der sich ergebenden finanziellen Auswirkung (Verbandsumlage) je Mitglied ausgewiesen. Absatz 4) erhält folgende Fassung: Mitteilungen über Veränderungen der für die Ermittlung des Kostenverteilers maßgeblichen Einflussgrößen nach Absatz 2 erfolgen eigenständig durch die Mitglieder und werden bei der Erstellung der nächsten Haushaltssatzung (Kostenverteiler) berücksichtigt. Absatz 6) erhält folgende Fassung: Die Höhe und die Verteilung der Sonderumlage auf die Mitglieder werden differenziert nach Maßnahmen der Hochwasserrückhaltung und des Ausbaus der Oberflächengewässer in der Haushaltssatzung je Mitglied festgelegt. Die Absatznummerierungen sind anzupassen. 23 Rechnungslegung Absatz 1) die Bezeichnung die Jahresrechnung wird ersetzt durch den Jahresabschluss. Absatz 2) die Bezeichnung die Jahresrechnung wird ersetzt durch der Jahresabschluss und hinter Rechnungsprüfungsausschuss wird der Klammerzusatz eingefügt (örtliche Prüfung). Absatz 3) die Bezeichnung die Jahresrechnung wird ersetzt durch der Jahresabschluss. Absatz 4) wird mit folgender Formulierung neu eingefügt: Alternativ kann im Bedarfsfall für die Prüfung des Jahresabschlusses auch ein hierfür berechtigtes Prüfungsunternehmen durch den Verbandsausschuss bestimmt werden. Die Absatznummerierungen sind anzupassen. Die Aufteilung Eigenkapital wird als 24 mit folgender Formulierung neu aufgenommen. 24 Aufteilung Eigenkapital (1) Die Aufteilung des in der Bilanz des Verbandes ermittelten Eigenkapitals auf die Mitglieder erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlichen Kostenverteilers über einen Zeitraums von jeweils 10 Jahre. (2) Erstmals wird mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum das dort ausgewiesene Eigenkapital über den durchschnittlichen Kostenverteiler des sich aus dem Zeitraum von bis ergebenden Werts gemäß Abs. 1 aufgeteilt. (3) Nach der ersten Festlegung nach Abs. 2 bleiben die Anteile der Mitglieder für jeweils 10 Jahre unverändert. Danach erfolgt eine Neuberechnung gemäß Abs. 1. Die Nummerierung der nachfolgenden Paragrafen ist anzupassen. Der bisherige 24 Bekanntmachungen wird nun 25. Der bisherige 25 Entscheidung von Streitigkeiten wird nun 26. Der bisherige 26 wird nun 27. In der Überschrift Änderung der Verbandsordnung wird die Bezeichnung Aufgabenübertragung ersetzt durch die Bezeichnung Austritt. Absatz 2) erhält folgende Formulierung: Änderungen der Verbandsordnung, die den Beitritt oder das Ausscheiden eines Verbandsmitglieds betreffen, bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Verbandsversammlung und außerdem der Zustimmung der Mehrheit der Verbandsmitglieder. Absatz 3) erhält folgende Formulierung: Das Ausscheiden eines Verbandsmitglieds ist nur zum Ende eines Haushaltsjahres zulässig. Das Ausscheiden ist durch das betreffende Verbandsmitglied mit einer Frist von mindestens einem Jahr schriftlich beim Verbandsvorsteher zu beantragen. Die Absatznummerierungen sind anzupassen. Absatz 4) Die Bezeichnung Bestätigung wird ersetzt durch Feststellung. Der bisherige 27 Regelungen der Vermögensverhältnisse bei der Auflösung des Verbandes wird nun 28. Absatz 1) erhält folgende neue Formulierung: Bei der Auflösung des Verbandes wird das von diesem erworbene bewegliche und unbewegliche Vermögen sowie Umlaufvermögen in dem Verhältnis aufgeteilt, in dem die Verbandsmitglieder zu seiner Finanzierung beigetragen haben. Dabei ist der nach 24 für die Verteilung des Eigenkapitals maßgebliche Kostenverteiler heranzuziehen. Das Gleiche gilt sinngemäß für die Aufteilung von Schulden und Verbindlichkeiten.

7 Grünstadt Ausgabe 50/2013 Absatz 2) die Formulierung wird gänzlich gestrichen. Absatz 3) wird zu Absatz 2) und nach Gebietskörperschaft ergänzt oder Einrichtung ; Satz 2 wird eingefügt: Ein entsprechender Wertausgleich ist herzustellen. Das Schöpfwerk erhält die Bezeichnung: Bobenheim -Roxheim und die Bezeichnung Landkreis Ludwigshafen am Rhein wird ersetzt durch Rhein-Pfalz-Kreis. Absatz 3 (neu) wird mit folgender Formulierung neu eingefügt: Beim Ausscheiden eines oder mehrerer Verbandsmitglieder aus dem Verband gilt Absatz 2 sinngemäß mit der Maßgabe, dass eine Herausgabe von beweglichen oder unbeweglichen Vermögensgegenständen nicht verlangt werden kann, solang diese zur Erfüllung der Verbandsaufgaben benötigt werden. Stattdessen ist ein entsprechender Geldbetrag zu leisten. Der bisherige 28 Regelungen der Personalverhältnisse bei Bildung und Auflösung des Verbandes wird nun 29. Der Bezug auf 27 Abs. 1 wird ersetzt durch 28 Abs. 1 bis 3. Der bisherige 29 Staatliche Aufsicht wird nun Salvatorische Klausel wird mit nachfolgender Formulierung neu aufgenommen: 31 Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen der Verbandsordnung oder eine künftig in ihr aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Verbandsordnung nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die Verbandsordnung eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Verbandsmitglieder gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck der Verbandsordnung gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss der Verbandsordnung oder bei späterer Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Der bisherige 30 Schlussbestimmungen wird nun 32. Absatz 1) die Bezeichnung des Zweckverbandsgesetz wird ersetzt durch des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG). Absatz 2) erhält folgende Formulierung: Die Verbandsordnung tritt rückwirkend zum in Kraft. Absatz 3) wird ersatzlos gestrichen. Folgende Formulierung wird ergänzt: Hinweis zur Bekanntmachung: Wir weisen darauf hin, dass gemäß 7 Abs. 1 KomZG i.v.m. 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber dem Verband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Az GZV Isenach-Eckbach / 21a Trier, Im Auftrag, gez. Ulrich Radmer Amtsblatt zum Jahreswechsel In den Kalenderwochen 52/2013 und 1/2014 erscheint kein Amtsblatt. Textbeiträge für die letzte Ausgabe am müssen bis spätestens Montag, den , 10:00 Uhr, der Verbandsgemeindeverwaltung vorliegen ( amtsblatt@gruenstadt-land.de) Das erste Amtsblatt im Jahr 2014 erscheint am Redaktionsschluss hierfür ist Montag, der , um 10:00 Uhr. Lästige, aber notwendige Pflicht In der jetzigen Jahreszeit werden immer wieder Fragen über die Räum- und Streupflicht auf Straßen und Bürgersteigen an die Verwaltung herangetragen. In sämtlichen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land wurde die Räum- und Streupflicht auf die Eigentümer übertragen. Was haben die Eigentümer bzw. Anlieger zu tun? Die Eigentümer bzw. Straßenanlieger haben die Gehwege vor ihren Grundstücken zu räumen und zu streuen. Dies muss so geschehen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Fußgängerverkehrs gewährleistet ist. Innerhalb geschlossener Ortslage sind für Fußgänger die Gehwege bzw. Gehbahnen am Rand öffentlicher Straßen (beim Fehlen von Gehwegen) in der für den Fußgängerverkehr notwendigen Breite (im allgemeinen genügt es, wenn 2 Fußgänger aneinander vorbeigehen können; also eine Breite von ca. 1 m bis 1,5 m) zu räumen und zu streuen. Sie müssen Schnee und Eisglätte zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr jeweils sofort nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte beseitigen. Das heißt die Winterwartung ist eventuell mehrmals täglich erforderlich! Fällt nach 20:00 Uhr Schnee oder tritt Glätte auf. So muss werktags bis 07:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr des folgenden Tages wieder ein verkehrssicherer Zustand hergestellt werden. Grundsätzlich sollte Schnee und Eis zunächst mechanisch geräumt und danach mit abstumpfendem Material wie Sand, Splitt und Asche gestreut werden. Bitte beachten Sie, dass das Streuen mit auftauenden Stoffen (z.b. Salz) grundsätzlich verboten ist! Auf keinen Fall darf der Schnee auf die Fahrbahn geworfen werden. Dies kann zu Unfällen führen. Ausnahmen gelten jedoch für außergewöhnliche Wetterlagen (z.b. Eisregen) und für aus sonstigen Gründen gefährliche Stellen, wenn ein verkehrssicherer Zustand durch die Verwendung von abstumpfenden Mitteln nicht wieder hergestellt werden kann. Hinweis zum Schluss: Denken Sie bitte daran, die aufgebrachten Streumittel nach Ende der Wetterlage auch wieder zu beseitigen. Die gesamte Deutsche Weinstraße in ihrer Vielfalt online Die Kooperation schreitet voran Die Vereine Südliche Weinstraße und Deutsche Weinstraße-Mittelhaardt sind einen Schritt weitergegangen auf ihrem Weg, die jeweiligen Stärken zu bündeln und diese am touristischen Markt gemeinsam zu nutzen. Ein neues Online-Portal lädt dazu ein, die Region rund um die Deutsche Weinstraße zu entdecken. Die Deutsche Weinstraße, das ist die älteste Touristikstraße Deutschlands. Für ihre Vermarktung sind zwei Vereine zuständig: Deutsche Weinstraße-Mittelhardt und Südliche Weinstraße. Schon seit einiger Zeit arbeiten beide zusammen, um die Destination Deutsche Weinstraße durch eine bessere Außendarstellung im überregionalen und internationalen Marketing zu stärken, Synergieeffekte und Kompetenzen zu nutzen und damit wirtschaftliche Vorteile für beide Partner zu schaffen, wie es Landrätin Theresia Riedmaier als Vorsitzende des Vereins Südliche Weinstrasse formuliert.

8 Grünstadt Ausgabe 50/2013 Eine Aussage, der der Vorsitzende des Vereins Deutsche Weinstraße-Mittelhaardt, Walter Wolf, nur zustimmen kann. Die Marke Deutsche Weinstraße und ihr Auftritt sollen nach außen deutlicher werden. So gibt es schon seit vergangenem Jahr ein unter der Dachmarke der Pfalz.Touristik aufgelegtes Gastgeberverzeichnis für die gesamte Weinstraße. Und somit war es auch konsequent, die Internetseiten der einzelnen Ortschaften und Organisationen entlang der 85 Kilometer langen Deutschen Weinstraße zu einem Ganzen zusammenzuführen. Das Portal zur ganzen Region präsentiert sich unter: Das Versprechen Die Pfalz macht Urlaub wurde vom Gastgeberverzeichnis als Wiedererkennungsmerkmal übernommen. Zahlreiche Gastgeber, jede Menge Veranstaltungen, tolle Tourentipps: Sie sind zum ersten Mal vereint auf einer Internetseite für die gesamte Weinstraße. Keine kleinteilige Darstellung, sondern Highlights und Pfälzer Lebensgefühl auf einen Klick greifbar. Erleben, Erkunden, Erzählen das sind die drei Themenbereiche der neuen Webseite. Der User kann erleben was die Deutsche Weinstraße besonders macht: Die einzigartige Landschaft, das besondere Klima und die Genussvielfalt machen Lust auf die Pfälzer Lebensart. In einer Kartenansicht gilt es die vielen Möglichkeiten der Pfalz zu erkunden und Neues zu entdecken. Und während oder nach dem Urlaub? Erzählen werden Urlauber und Experten der Region: Was es Neues gibt, was es zu erleben gilt oder welche Erfahrungen man auf seiner Reise gemacht hat in Facebook, Youtube und Blogs. So bleibt die Seite lebendig und aktuell. Für Gastgeber oder Weingüter gibt es die Möglichkeit auf der neuen Homepage zu werben. Eine Anfrage bei einem der beiden Vereine genügt. Stellenausschreibung Für die Kindertagesstätte des Kindergartenzweckverbandes Laumersheim - Großkarlbach in Laumersheim suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Hauswirtschaftskraft als Urlaubs- und Krankenvertretung mit der Aussicht auf eine Festanstellung. Zu den Aufgaben gehören: - Annahme des angelieferten Essens - Bereitstellung und Richten des Geschirrs - Abwasch mit Hilfe der Gewerbespülmaschine Wir bieten Ihnen: - Bezahlung nach TVÖD Wir erwarten: - eine interessierte freundliche Person - professionelle und zuverlässige Verstärkung unseres Teams - Belastbarkeit und Flexibilität Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen senden Sie bis an die Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land Industriestr Grünstadt Eine Benachrichtigung über den Eingang Ihrer Bewerbung sowie die Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Weitere Auskünfte erteilt die Kita-Leitung, Frau Heiser, Tel oder die Verbandsgemeinde Grünstadt-Land, Tel / Änderungen zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2013 im Linienbündel Grünstadt Nach der europaweiten Ausschreibung des Linienbündels Grünstadt werden die Verkehrsbetriebe Leiningerland-Eistal-Bus GmbH (VLL) weiterhin auf den Linien zwischen Ludwigshafen, Frankenthal und Enkenbach sowie zwischen Worms, Eisenberg und Bad Dürkheim unterwegs sein. Sie bedienen auch die Linien des Stadtverkehrs Grünstadt. Viele bewährte und vertraute Verbindungen wurden beibehalten. Die Buslinien und deren Fahrplan rund um Grünstadt bleiben im Wesentlichen so, wie man diese schon heute vorfindet. Trotzdem wurden die Erfahrung der zurückliegenden zwei Jahre und Fahrgastrückmeldungen genutzt, um das Liniennetz weiter zu entwickeln: - Die Abfahrt der Linien 460 / 461 nach Frankenthal wird generell um zwei Minuten vorverlegt. Demzufolge kommen die Busse zwei Minuten früher am Bahnhof Frankenthal an. Umsteiger zu den Zügen Richtung Mannheim und Worms erreichen hierdurch ihre Anschlusszüge zuverlässiger. - Das Fahrplanangebot auf den Linien 460 und 461 wird an Werktagen (außer Samstag) vor allem zwischen Dirmstein und Frankenthal ausgeweitet. - Am Wochenende fahren mehr Busse auf der Linie 453 zwischen Grünstadt, Weisenheim am Berg und Bad Dürkheim. - Das Fahrtenangebot an Sonn- und Feiertagen wird auch auf der Linie 454 ( Leininger Ring ) ausgeweitet. - Der Schnellbus 476 bringt BASF-Mitarbeiter/-innen mit einer neuen Fahrt freitags schon um 14:50 Uhr ins Wochenende. Ankunft um 15:25 Uhr in Grünstadt; von dort Anschluss in alle Richtungen. - Die in der Saison verkehrenden Cabrio-Doppeldecker entlang der Weinstraße sind künftig mit allen VRN-Fahrausweisen nutzbar. - Der Stadtbus Grünstadt bedient mit den Linien 472 und 473 neu die zentrumsnahen Haltestellen Ringgasse und Weinstraßencenter. - Die Grünstadter Stadtbuslinie 473 (Bahnhof Krankenhaus Bahnhof) fährt nun deutlich häufiger. Wo das bisherige Fahrtenangebot aber nur unzureichend genutzt wurde, musste das Fahrplanangebot entsprechend reduziert werden: - Auf der Linie 453 gibt es nachmittags (montags bis freitags) zwischen Weisenheim/Berg und Grünstadt nur noch den Stundentakt. Das Angebot für den Schülerverkehr wurde an die generelle Beschlusslage im Kreistag angepasst, d.h. es werden keine separaten Heimfahrten mehr nach Schulschluss der 5. Unterrichtsstunde angeboten. Bis auf wenige Ausnahmen ist aber das Nachhausekommen im regulären Linienverkehr möglich. Den Schulen wurde rechtzeitig vor der Fahrplanumstellung eine Übersicht der einzelnen Fahrtmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Im Grundschulverkehr gibt es keine Veränderungen. Mit Beginn des Jahres 2014 werden sukzessive die neuen Busse von VLL in Betrieb genommen. Nach einer kurzen Übergangsphase werden dann alle Fahrten mit Niederflurbussen ausgeführt, auch im Schülerverkehr. Rechtzeitig zum Fahrplanwechsel wurde eine Fahrplanbroschüre Busverkehr in Grünstadt und Umgebung erstellt, die alle Linien des Linienbündels Grünstadt umfasst. Sie ist kostenlos bei den Bürgerbüros und Tourist-Informationen erhältlich. Aktuelle Informationen gibt es zudem unter de sowie Für Fragen stehen das Verkehrsunternehmen und auch die ÖPNV-Referentin des Landkreises Bad Dürkheim, Ute Brunner, zur Verfügung. Mit dem Bus durch den Winterwald Romantisch mit dem Bus durch den winterlichen Pfälzerwald - nach einem Jahr Pause gibt es wieder einen Sonderverkehr durch das Elmsteiner Tal, um in vorweihnachtlicher Stimmung durch den Wald zu gondeln. Mehrere Fahrten werden am Samstag und Sonntag des 14. und 15. Dezember angeboten, einige direkt ab Neustadt, mit Zwischenhalten auch in Lindenberg und Elmstein. Die Finanzierung erfolgt durch das Haus der Nachhaltigkeit und die Stiftung des Landkreises. Mögliches Ziel auf dem als Rundfahrt angelegten Weg: Die Waldweihnacht (ökologischer Adventsmarkt) in Johanniskreuz am Haus der Nachhaltigkeit. Die Busse fahren ab dem Busbahnhof Neustadt über Lindenberg, Lambrecht (Bahnhof), Elmstein (mit Iggelbach) nach Johanniskreuz und zurück. Die meisten Fahrten starten in Lambrecht und nehmen die Fahrgäste von der S-Bahn auf. Viele sind als Rundfahrten zwischen Elmstein - Iggelbach - Johanniskreuz - Schwarzbach - Speyerbrunn angelegt. Nur am Sonntag erfolgen alle Fahrten als direkte Rundfahrt. Bedeutet: Nach der Ankunft in Johanniskreuz fährt der Bus sofort wieder zurück. Wer möchte kann also einfach eine Runde durch den Pfälzerwald drehen oder diese zusätzliche Verbindung für einen Wanderausflug nutzen. Weitere Anregungen wie Adventskonzerte oder Wanderungen in Anbindung an die Fahrstrecke gibt es im Flyer Weihnachtszeit im Pfälzerwald : Verteilung der Abfallkalender für 2014 beginnt Die Abfallkalender für das Jahr 2014 werden bis zum 31. Dezember verteilt. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) bittet deshalb Kunden, die viel Werbung im Briefkasten haben, nachzuschauen, ob sich der Abfallkalender darunter befindet. Wer Anfang nächsten Jahres noch keinen Kalender erhalten hat, kann sich an den AWB in der Kreisverwaltung Bad Dürkheim an Thomas König unter 06322/ wenden oder den Kalender bei der Verbandsgemeinde abholen.

9 Grünstadt Ausgabe 50/2013 Außerdem kann der Kalender voraussichtlich ab 9. Dezember unter als PDF-Datei heruntergeladen werden. An den Rändern des Kalenders befinden sich wichtige Zusatzinformationen wie z. B. Ansprechpartner, Öffnungszeiten und die Termine der Schadstoffsammlung. Darum bitte die Ränder nicht abzuschneiden. CDU Gemeindeverband Grünstadt Land Am Freitag, den 13. Dezember findet im Dorfgemeinschaftshaus Obersülzen eine Mitgliederversammlung des CDU Gemeindeverbandes Grünstadt-Land mit Neuwahlen des Vorstandes statt. Hierzu werden alle Mitglieder herzlich eingeladen. Beginn: Uhr. Die neu gewählten Bundestagsabgeordneten Norbert Schindler und Johannes Steiniger werden als Gäste erwartet und werden über die Berliner Politik berichten. Deutsche Rheuma-Liga Am Samstag, , Uhr findet unsere Weihnachtsfeier in der Gaststätte Almensee am Campingplatz Bad Dürkheim statt. Battenberg (Pfalz) Prot. Kirchengemeinde Battenberg Dienstag, Uhr Hausgebet im Advent bei Familie Pahlke, Kirchgasse 1. Alle Interessierten sind herzlich willkommen zu einer adventlichen Andacht in ökumenischer Verbundenheit und in gemütlicher Atmosphäre. Mittwoch, Uhr Probe für das Krippenspiel in der Kleinkarlbacher Kirche. Bissersheim Weihnachtslieder unterm Christbaum am 23. Dezember Auch dieses Jahr möchten wir Sie, liebe Bissersheimer und Gäste aus den Nachbargemeinden, am Tag vor Heiligabend auf das Weihnachtsfest einstimmen. Wie in den letzten Jahren werden die Bläsergruppe aus Kirchheim und Bissersheim sowie der Kinderchor wieder im Mittelpunkt des Geschehens stehen und auf dem Dorfplatz unmittelbar unterm Weihnachtsbaum musizieren und so eine stimmungsvolle Weihnachtsatmosphäre für Sie zaubern. Sie sind ganz herzlich zu Mitsingen eingeladen. Damit auch alle Besucherinnen und Besucher ungestört mitsingen oder zuhören können, erfolgt der Verkauf von Getränken und Speisen im Feuerwehrhaus, gegenüber vom Dorfplatz. Kommen Sie am Montag, den 23. Dezember 2013, ab Uhr zu uns auf den Dorfplatz an der Hauptstraße zu Weihnachtslieder unterm Christbaum. Sie, liebe Gäste, sind ganz herzlich zum Zuhören und Mitsingen eingeladen. Der Kinderchor und die Bläser werden von bis Uhr für Sie singen und spielen. Zum Aufwärmen gibt es ab Uhr Glühwein und Kinderpunsch. Für das leibliche Wohl wird mit Waffeln, Bratwurst und heißen Würstchen gesorgt werden. Wir freuen uns wieder auf Ihren Besuch. Bissersheim stellt die Straßenbeleuchtung auf LED um Liebe Bissersheimer, Sie werden wahrscheinlich festgestellt haben, dass derzeit alle Straßenlampen ausgetauscht werden. Viele von Ihnen werden sich die Frage stellen: Warum ist dies notwendig? Nachfolgend möchte ich Ihnen den Hintergrund erläutern. Gemäß einer Richtlinie des Europäischen Parlaments (Eup-Richtlinie) müssen europaweit 3,5 Mio. t CO2/a bei der Straßenbeleuchtung eingespart werden. Um dieses zu erreichen sind rd. 35 Mio. Quecksilberdampflampen bis zum Jahr 2015 auszutauschen. Da in Bissersheim fast ausschließlich dieser Lampentyp installiert ist, sind wir gezwungen die Lampen zu erneuern. Nach intensiver Diskussion und Prüfung - einschließlich der Installation von 4 Testleuchten - hat sich der Gemeinderat am einstimmig für die Umstellung auf LED-Technik als die energieeffizienteste Variante entschieden. Folgedessen wird sich auch der Stromverbrauch für die Straßenbeleuchtung um 2/3 reduzieren. Trotz Zuschüssen aus dem Investitionsstock des Landes und einem Gemeindeanteil konnte, aufgrund der Höhe der Investitionskosten pro Lampe, nicht verhindert werden, dass sich die Bürger finanziell über die wiederkehrenden Beiträge beteiligen müssen. Die endgültigen Zahlen liegen uns leider noch nicht vor, doch muss als erste Schätzung von 150 bis 200 pro 500 m 2 Grundstücksfläche ausgegangen werden. Diese Beiträge werden wahrscheinlich, gesplittet in mehrere Raten, nur im Jahr 2014 erhoben. Wir wissen, dieses sind keine schönen Nachrichten am Ende des Jahres. Aber wir sind gezwungen die Umstellung vorzunehmen und auf der anderen Seite kann die Gemeinde eine Menge Geld bei den laufenden Kosten der Straßenbeleuchtung einsparen, was wiederum allen Bürgern zu Gute kommt. Wir bitten um Ihr Verständnis. Ortbürgermeister und Gemeinderat Bissersheim Prot. Kirchengemeinde Bissersheim Samstag, 14. Dezember Uhr Vorabendgottesdienst zum 3 Advent Mittwoch, 18. Dezember Uhr Adventsandacht im Gemeindesälchen: Maria und Gabriel Erlös des Konzertes des Liederkranz Bissersheim zugunsten der Kirchenorgel Am 27. November führte der Liederkranz Bissersheim eine Abendmusik in der Kirche durch. Herzlichen Dank für den Erlös (mit Spenden) von 1.160,00 Euro zugunsten der Bissersheimer Orgel. In den kommenden Tagen erbitten wir für unsere Jahressammlung der Kirchengemeinde ebenfalls Spenden für unsere Orgelsanierung. Wichtiger Hinweis an alle Einsender von Digitalfotos Bitte beachten Sie, dass aus Qualitätsgründen nur Digitalfotos mit einer Mindestgröße von 1024 x 768 Pixel (bei einer Bildbreite von 90 mm) abgedruckt werden können. Fotos mit einer geringeren Auflösung werden nicht mehr abgedruckt, hierzu ergeht keine besondere Benachrichtigung. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Redaktion

10 Grünstadt Ausgabe 50/2013 Bockenheim a. d. Weinstraße ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Bockenheim für das Jahr 2013 vom Der Gemeinderat hat aufgrund von 98 Gemeindeverordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. April 2009 (GVBI S. 162) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage und Genehmigung durch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim als Aufsichtsbehörde vom (Az.:901-11/2/Kl.) hiermit bekannt gemacht wird: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushalt werden festgesetzt: gegenüber erhöht vermindert nunmehr bisher um um festgesetzt auf 1. Im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss auf Im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Einzahlungen aus internen Leistungsbeziehungen die Auszahlungen aus internen Leistungsbeziehungen der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt von bisher 0 auf Es handelt sich um verzinsliche Kredite. 3 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals in der Eröffnungsbilanz zum betrug ,89 ; zum betrug der Stand des Eigenkapitals ,81. Die Entwicklung des Eigenkapitals und die weitere Prognose sind in einer Anlage (rosa Seiten, S ) dargestellt. 4 Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzungen bleiben unverändert. Ortsgemeinde Bockenheim, den gez. Janson, Ortsbürgermeister Hinweis: Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den 1 bis 4 der Haushaltssatzung wurden mit den nachfolgenden Auflagen und Hinweisen erteilt: 1. Der Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von (bisher 0 ), deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt erforderlich ist, wird gemäß 103 Abs. 2 GemO i. V. m. 95 Abs. 4 GemO sowie der Verwaltungsvorschrift (VV) zu 103 GemO genehmigt. 2. Die Kreisverwaltung stellt fest, dass der Haushalt der Ortsgemeinde Bockenheim unausgeglichen bleibt ( 18 Abs. 1 GemHVO) und daher auch weiterhin wegen Rechtsverletzung (Gebot des Haushaltsausgleichs, 93 Abs. 4 GemO) beanstandet wird. Der Ergebnishaushalt weist auch im Nachtrag weiterhin einen Fehlbetrag aus, der sich von bisher auf jetzt erhöht hat. Auch im Finanzhaushalt hat sich der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von auf jetzt erhöht. 3. Ansonsten verweist die Kreisverwaltung auf die Haushaltsverfügung vom und die darin aufgeführten Auflagen und Bedingungen, die für diesen Nachtrag weiter gelten. Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16. Dezember 2013 bis 27. Dezember 2013 zu den üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land, Industriestraße 11, Zimmer B 205 öffentlich aus. Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist ( 24 Abs. 6 Satz 4 GemO). Grünstadt, den gez. Niederhöfer, Bürgermeister

11 Grünstadt Ausgabe 50/2013 Hinweis über das Abbrennen eines Feuerwerks Am Samstag, den findet an der Festhalle Emichsburg ein Feuerwerk statt, das gegen 21:00 Uhr beendet ist. Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land Fachbereich 3; Bürgerdienste Öffnung Bockenheimer Adventsfenster in der nächsten Woche (jeweils ab 18:30 Uhr) Montag, 16. Dezember Modern Sound Big Band, Karl-Martin-Haus, Leininger Ring 63 Dienstag, 17. Dezember Cafe/Pension Brunnett, Haldenweg 5a Mittwoch, 18. Dezember Bockenheimer Carneval-Verein, BCV-Haus, Leininger Ring 88 Donnerstag, 19. Dezember Weingut Benß, Am Spiegelpfad 10 Montag, 23. Dezember Abschluss der Aktion: Freie Wähler Gruppe, Weingut Heiser, Burggraben 11 Bitte eigene Tassen mitbringen Änderung der Sprechzeiten im Rathaus Wegen der Aktion Bockenheimer Adventsfenster findet die Bürgersprechstunde am Montag, 16. Dezember von 17:00 bis 18:00 Uhr statt. Friedhof Süd / Friedhof Nord Heute gebe ich bekannt, dass aus Sicherheitsgründen jetzt wieder die Wasserleitungen auf beiden Friedhöfen abgestellt sind. Es betrifft auch die Toilettenanlagen, die im Winter nicht mehr benutzt werden können. Danke für ihr Verständnis. Freiwillige Helfer sind wieder gesucht Jetzt vor Weihnachten wollen wir unsere beiden Friedhöfe nochmals in Ordnung bringen und die Wege und Freiflächen von Laub und Ästen befreien. Am Donnerstag, den 19. Dezember 2013 treffen wir uns um Uhr auf dem Friedhof Süd. Die großen Laubrechen warten auf ihren Einsatz. Für Glühwein und eine deftige Brotzeit ist gesorgt. Vorab, danke für Eure Hilfe. Dieter Rösener, Beigeordneter Weinprobiergläser Vom Winzerfestumzug 2013 gibt es noch Weinprobiergläser. Diese sind zum Preis von 1,00 Euro je Stück im Rathaus erhältlich. Grundschule Bockenheim Wir laden alle Eltern, Großeltern und Freunde unserer Schule ganz herzlich zu unserem Adventsgottesdienst am Freitag, den , um Uhr in die Lambertskirche ein. Der Gottesdienst wird von den Kindern gestaltet. G. Kirstein, Rektorin Kultur- und Verkehrsverein Der Bildkalender 2014 mit vielen Fotos aus dem Bockenheimer Leben ist ab sofort bei der Postagentur zum Preis von 7,00 EUR erhältlich. TSV Bockenheim Abt. Tischtennis Ergebnisse der letzten Spiele: KSV Breunigweiler III : TSV Herren I 0 : 8 Punkte holten im Doppel: Griebel/Usner (1) Jonas/Pusch Im Einzel: Griebel (2) Jonas (2) Pusch (1) Usner (1) TV Colgenstein : TSV Herren II 8 : 1 Einen Punkt holte Ralf Kluger Die Vorrunde ist beendet, die Rückrunde beginnt mit den Spielen: Montag, :15 1. TTC Frankenthal V : TSV Herren II Donnerstag, :15 TSG Grünstadt IV : TSV Herren I Prot. Kirchengemeinde Bockenheim Samstag, den 14. Dezember Uhr Weihnachtsfeier Kindergottesdienst im Sälchen Sonntag, den 15. Dezember 2013 (3. Advent) Uhr Neujahrsempfang Gottesdienst Lambertskirche mit Taufe Im Anschluss an den Gottesdienst sind Sie ganz herzlich eingeladen zum Neujahrsempfang der Prot. Kirchengemeinde Bockenheim. Bei Plätzchen und Wein schauen wir auf das Kirchenjahr zurück und blicken auch voraus in das neue Kirchenjahr. Sonntag, den 15. Dezember Uhr Herzliche Einladung zum Weihnachtskonzert in der Lambertskirche des Gospelchores Spirit in Motlon aus Göllheim Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus Donnerstag, Uhr in Bockenheim-Pfarrheim Erstkommunionunterricht Freitag, Uhr in Bockenheim-Pfarrheim Kirchenreinigung Uhr in Obrigheim, Kirche Probe für das Krippenspiel 3. Adventssonntag Sonntag, Uhr in Bockenheim Stiftamt für Otto Schaltenbrand Amt für beide Gemeinden Uhr in Bockenheim Spätschicht mit anschließenden Beisammensein im Pfarrheim Donnerstag, Uhr in Bockenheim-Pfarrheim Erstkommunionunterricht Dirmstein Burschenschaft 1813 e. V. Tannenbaumverkauf am Samstag, , ab Uhr, Klosterschaffnerei am Haus der Deutschen Weinstraße. Für das leibliche Wohl ist wie immer bestens gesorgt. CDU Unsere Adventsfeier am muss aus terminlichen Gründen in diesem Jahr leider ausfallen. Stattdessen möchte ich Sie und Ihre/n Partner/in schon jetzt für unser Neujahrsessen 2014 einladen. Dieses findet statt am Freitag, den um Uhr in der Gaststätte Sonnenhof. Lassen Sie uns in gemütlicher Atmosphäre auf das neue Jahr anstoßen und das Alte Revue passieren lassen. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 6. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Dirmstein Sitzungstag Sitzungsort Mittwoch, , 16:30 Uhr Besprechungszimmer B 304, 3. OG, im Rathaus der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Tagesordnung nichtöffentliche Sitzung Prüfung des Jahresabschlusses 2012

12 Grünstadt Ausgabe 50/2013 Bericht über die 37. Sitzung des Gemeinerates Dirmstein am Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung und eines 1. Nachtragshaushaltsplanes für die Ortsgemeinde Dirmstein für das Jahr 2013 Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2013 einschließlich Anlagen werden in der vorgelegten Form beschlossen. Festsetzung der Steuerhebesätze für das Jahr 2014/2015 für die Ortsgemeinde Dirmstein Für das Jahr 2014 und 2015 werden folgende Steuerhebesätze festgesetzt: Grundsteuer A 300% Grundsteuer B 365% Gewerbesteuer 370% für den ersten Hund 60 /Jahr für den zweiten Hund 84 /Jahr für jeden weiteren Hund 120 /Jahr für den ersten gefährlichen Hund 360 /Jahr für den zweiten gefährlichen Hund 480 /Jahr für jeden weiteren gefährlichen Hund 600 /Jahr Festsetzung der Beiträge für die kostenrechnenden Einrichtungen Weinbergshut und Wirtschaftswege für die Jahre 2014 und 2015 der Ortsgemeinde Dirmstein Für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 werden folgende Beiträge festgesetzt: Beitrag für die Weinbergshut 20 /ha Beitrag für die Wirtschaftswegeunterhaltung 10 /ha 12. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie ;Zustimmung der Ortsgemeinde gem. 67 Abs. 2 GemO Der 12. Teiländerung des Flächennutzungsplanes Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie wird gem. 67 Abs. 2 GemO zugestimmt. Ein herzliches Dankeschön......dem Weihnachtsmarktteam für die Organisation, allen Standbetreibern, den Mitwirkenden beim Rahmenprogramm, hier besonders den vielen Kindern und Jugendlichen für ihre Auftritte. Sowie der Familie Heil, die wieder mit ihrem Lanz-Traktor den Nikolaus aus dem Wald zu uns nach Dirmstein auf den Weihnachtsmarkt gefahren hat. Der Familie Gerald Wüst und dem Obsthof Eberle, die das Obst für die Tüten gespendet haben. Ebenso für die tolle Bastelidee, in diesem Jahr ein Nistkasten, des Umweltvereins Alte Sandkaut. Kinder und Erwachsene waren wieder eifrig bei der Sache. Wir wünschen Ihnen allen eine schöne Adventszeit! Bernd Eberle Jörg Jokisch Ortsbürgermeister 1. Beigeordneter Gemeindebüro geschlossen Das Gemeindebüro ist vom 23. Dezember 2013 bis 5. Januar 2014 geschlossen. In dieser Zeit entfallen auch die Sprechstunden des Bürgermeisters und der Beigeordneten. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Tel / Neuer Standort für Wertstoffcontainer Ab Januar 2014 werden die Container für Altpapier und Altglas die derzeit auf dem Parkplatz hinter der UHF stehen, in der Bleichstraße aufgestellt. Wir bitten um Beachtung! Ehemalige Patenschaft mit der Besatzung des Schnellbootes LUCHS Liebe Bürgerinnen und Bürger, in diesen Tagen erreichte mich ein Brief von Herrn Dieter Graumann, ehemaliger Maat des Schnellbootes LUCHS der Bundesmarine, zu dem die Gemeinde Dirmstein viele Jahre lang eine Patenschaft unterhielt und an die sich bestimmt noch viele von Ihnen erinnern. Nachstehend finden Sie einen Auszug aus dem Brief von Herrn Graumann. Bernd Eberle, Ortsbürgermeister Sehr geehrter Herr Bürgermeister Eberle, liebe Dirmsteiner! Vor über 50 Jahren haben Herr Jürgen Bülow (Maat) und ich, Dieter Graumann (Maat) zwischen dem Dirmsteiner Spielmannszug e. V. und der Gemeinde Dirmstein sowie dem Schnellboot LUCHS vom 3. Schnellbootgeschwader in Flensburg die Patenschaftsverbindung mit Herrn Werner Fischer (damaliger Vorsitzender des Spielmannszuges) und der Gemeinde Dirmstein vorbereitet. Am Freitag, 22. November 1963, traf unsere Besatzung zum Besuch in Dirmstein mit dem Bus aus Flensburg ein. Unser Kommandant des Schnellbootes war damals Oberleutnant Klaus Schwabe. Zur Begrüßung spielt der große Musikzug auf, die Besatzung marschierte durch das abendliche Dirmstein und stellte sich so allen Einwohnern vor. Danach wurde gemeinsam gefeiert. Alle Besatzungsmitglieder waren bei Dirmsteiner Familien untergebracht und sind dort herzlich aufgenommen, reichlich verköstigt, auch ausgiebig mit dem guten Wein der Region versorgt worden. Was hier und da so manchen Seemann an diesen Tagen von den Füßen geholt haben soll. Sicherlich gibt es noch heute viele Gemeindemitglieder in Dirmstein, die sich an diese fröhlichen und sehr erinnerungswürdigen Tage und auch an die späteren Begegnungen erinnern können. Unser Stammlokal war damals das Ohmer s, in dem es immer bei allen unseren Besuchen den ersten Kontakt des Wiedersehens gab. Es gäbe viel von den Erlebnissen mit den Dirmsteinern und den vielen freudigen Ereignissen aus dieser Zeit der Patenschaft mit dem Schnellboot LUCHS zu berichten. Doch heute möchte ich alle Dirmsteiner zur Erinnerung an diese gemeinsamen Erlebnisse in Dirmstein oder bei den Gegenbesuchen an der Küste im Norden Deutschlands, in Flensburg/Glücksburg, herzlich grüßen und durch meine heutigen Zeilen die Verbundenheit bezeugen. Allen älteren und jungen Dirmsteinern wünsche ich auch weiterhin eine gute Zukunft und Gottes Segen. Denn nichts auf dieser Welt bleibt wie es ist, sondern alles ist der Veränderung unterworfen. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass diese Welt lebenswert erhalten bleibt. Mögen der Friede, die Freude und auch die Einigkeit uns stets wichtige Lebensbegleiter sein Ihr Dieter Graumann (damals auch Fitje genannt) FCK - Fanclub Am Mittwoch den treffen wir uns zu unserem nächsten Stammtisch um Uhr im Nebenzimmer des Gasthaus Bengel. Die Vorstandschaft trifft sich um Uhr zu einer Vorstandssitzung. Wir freuen uns auf viele FCK Fans. Karnevalverein Die Gaumekitzler Der Kartenvorverkauf für unsere Prunksitzung am Samstag, beginnt im Januar. Weitere Infos geben wir rechtzeitig an dieser Stelle bekannt. MGV Liederkranz 1847 e.v Der MGV veranstaltet seine Weihnachtsfeier mit Ehrungen am Dienstag, den um Uhr im Hotel-Restaurant-Café Kempf. VdK Ortsverband Zur VdK-Weihnachtsfeier am Sonntag den 15. Dezember 2013 um 14:30 Uhr im Katholischen Pfarrheim, Hauptstr. 6 werden die Helfer bereits um Uhr zum Aufbau benötigt. TTC Dirmstein 1. Mannschaft - SV Pfingstweide 2 4:3 Die Mannschaft hat somit das Halbfinale im Kreisligapokal erreicht. Die Punkte für Dirmstein erzielten im Doppel Stauffer Markus /Loske Michael, in den Einzeln: Manes Wilfried, Stauffer Markus und den entscheidenden Punkt holte Michael Loske. Interessierte begrüßen wir gerne zu unseren Trainingszeiten: jeweils mittwochs und freitags zwischen Uhr und Uhr TSG 1986 Dirmstein e. V. Die Kinderweihnachtsfeier findet statt am Mittwoch, den 18. Dezember ab Uhr in der Schulturnhalle. TuS Dirmstein Weihnachtsmarkt Der TuS Dirmstein bedankt sich recht herzlich bei allen Besuchern, Helfern und Teigspendern.

13 Grünstadt Ausgabe 50/ und 2. Mannschaft Teilnahme am Rheinpfalzturnier (Spielort: Halle am Kanal in Frankenthal neben Ostparkbad). Beginn der Spiele: ab Uhr Die 1. Mannschaft spielt am Sollte man weiterkommen geht es am weiter. Die 1b Mannschaft spielt am Sollte man weiterkommen geht es am weiter. Jugendabteilung 1. FC Rheinpfalz 08 JFV A-Jugend - Vorschau: Samstag, :00 Uhr in Großniedesheim 1. FC Rheinpfalz ASV Fußgönheim Montag, :30 Uhr VfB Hassloch 1.FC Rheinpfalz B1-Jugend SV Weisenheim/Sand - 1. FC Rheinpfalz 0:1 Tor: Michael Müller Südwest LU 1. FC Rheinpfalz 3:1 Tor: Jan Reißmeier B2-Jugend - Vorschau: Sonntag, :00 Uhr 1.FC Rheinpfalz JFV Leiningerland II B3-Jugend JSG Mußbach/21 Hassloch/K. 1.FC Rheinpfalz 5:0 C-Jugend Arminia Ludwigshafen - 1.FC Rheinpfalz 1:4 Tore: 2x Nils Gansert, Denis Rohrmann u. Fabian Zoschke Vorschau Samstag, :00 Uhr 1. FC 08 Hassloch - 1. FC Rheinpfalz D1-Jugend - Vorschau: Sonntag, :00 Uhr Hallenrunde in Frankenthal D2-Jugend / E1-Jugend / E2-Jugend spielfrei Prot. Kirchengemeinde Dirmstein Samstag, 14. Dezember bis Uhr Kindergottesdienst im Prot. Gemeindehaus Sonntag, 15. Dezember Advent Uhr Gottesdienst Lekt. B. Gackstatter Kath. Pfarrei St. Laurentius Freitag, :00 Uhr Adventsfeier der Kolpingfamilie im Pfarrheim 19:00 Uhr Offenes Adventsfeier bei Fam. Deimling, Martin- Luther-Str. 1 (bitte Tassen mitbringen) Sonntag, (3. Adventssonntag) 09:00 Uhr Sonntagsmesse für Angelika Maurer, Theresia Gerbracht, Irma Storminger, Ernst und Katharina Gardt, Louisa Lams und Margriet Denoo mit Taufe von Elias Jurcinski aus Studernheim Kollekte für die Pfarrei 19:00 Uhr Taizé-Gebet in der Pfarrkirche Dienstag, :30 Uhr Rorate-Messe; anschließend Frühstück im Pfarrhaus Donnerstag, :30 Uhr Eucharistiefeier Ebertsheim Jahresabschluss der Ortsgemeinde Am Sonntag, dem ab Uhr findet im Gemeindeteil der Schulturnhalle der traditionelle Jahresabschluss der Ortsgemeinde statt. Alle EinwohnerInnen sind herzlich eingeladen bei diesem Rückblick die Entwicklung unseres Dorfes mitzuerleben. Eingestimmt werden wir von der Gitarrengruppe der Musikschule Leininger Land unter Harry Müller. Mit EBROs und dazu passenden Getränken können wir uns dann austauschen und über die Zukunft unseres Dorfes unterhalten. Einladung an alle die eine spannende Rückschau erleben möchten. Ihr Klaus Linska Ortsbürgermeister VdK Ortsverein Wir laden alle Mitglieder, Freunde und Gönner zu unserer Weihnachtsfeier am Samstag, 14. Dezember 2013 um Uhr ins Blumeneck in Ebertsheim ein. Verbringen Sie mit uns einen besinnlichen Nachmittag bei Kaffee und Kuchen und vorweihnachtlicher Musik. Auch eine Tombola mit vielen schönen Preis ist für Sie vorbereitet. Verein für Natur- und Vogelschutz e.v. Vogelfutter Für die Winterfütterung unserer kleinen Freunde gibt es wieder Vogelfutter beim NVE. Der Verkauf findet jeden Sonntag zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr im Haus der Vereine statt. Apfelsaft Aus der Apfelernte unserer Streuobswiesen steht frisch gepresster Apfelsaft zum Verkauf bereit. Der Saft wurde von uns sterilisiert und in Verpackungen von 3 oder 5 Liter abgefüllt. Sie erhalten ihn sonntags zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr im Haus der Vereine oder direkt bei Hr. Eberhard Krezdorn, Mertesheimer Str. 10 in Ebertsheim. TSV Ebertsheim Fußball Jugend Die Bambinis trainieren am Freitag, das letzte Mal auf dem Sportplatz. Ab Dienstag, , Uhr wird zusammen mit der F-Jugend in der Mehrzweckhalle trainiert. Ausschusssitzung Montag, , Uhr im Sportlerheim Abteilung Karneval Am Mittwoch, , Uhr Sitzung im Sportlerheim. Eingeladen sind alle, die etwas zu unserer Prunksitzung, Damensitzung, Kindermaskenball beitragen wollen, egal ob als Helfer oder Mitwirkende. Prot. Kirchengemeinde Ebertsheim Samstag, ab 09:30 Uhr Krippenspielprobe im Gemeindesaal Sonntag, Uhr Gottesdienst Montag, Uhr Chorprobe Wichtiger Hinweis an alle Einsender von Digitalfotos Bitte beachten Sie, dass aus Qualitätsgründen nur Digitalfotos mit einer Mindestgröße von 1024 x 768 Pixel (bei einer Bildbreite von 90 mm) abgedruckt werden können. Fotos mit einer geringeren Auflösung werden nicht mehr abgedruckt, hierzu ergeht keine besondere Benachrichtigung. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Redaktion

14 Grünstadt Ausgabe 50/2013 Gerolsheim ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Gerolsheim für das Jahr 2013 vom Der Gemeinderat hat aufgrund von 98 Gemeindeverordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. April 2009 (GVBI S. 162) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage und Genehmigung durch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim als Aufsichtsbehörde vom (Az.:901-11/2/Kl.) hiermit bekannt gemacht wird: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushalt werden festgesetzt: gegenüber erhöht vermindert nunmehr bisher um um festgesetzt auf 1. Im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss auf Im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Einzahlungen aus internen Leistungsbeziehungen die Auszahlungen aus internen Leistungsbeziehungen der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt zinslose Kredite von bisher 0 auf 0 verzinste Kredite von bisher auf 0 Zusammen auf 0 3 Steuerhebesätze Die Steuerhebesätze bleiben unverändert. 4 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals in der Eröffnungsbilanz zum betrug ,17 ; zum betrug der Stand des ,35. Die Entwicklung des Eigenkapitals und die weitere Prognose sind in einer Anlage (rosa Seiten) dargestellt. 5 Wirtschaftsplan Im Wirtschaftsplan Elektrizitätsversorgung für das Jahr 2013 werden im Erfolgsplan Der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen Ergebnis Und im Vermögensplan Die Deckungsmittel auf der Finanzbedarf auf festgesetzt. Im Wirtschaftsplan Elektrizitätsversorgung werden für das Wirtschaftsjahr 2013 keine Kredite veranschlagt. 6 Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzungen bleiben unverändert. Ortsgemeinde Gerolsheim, den gez. Weyer, Ortsbürgermeister Hinweis: Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den 1 bis 4 der Haushaltssatzung wurden mit den nachfolgenden Auflagen und Hinweisen erteilt: 1. Die Kreisverwaltung stellt fest, dass der Haushalt der Ortsgemeinde Gerolsheim unausgeglichen bleibt ( 18 Abs. 1 GemHVO) und daher auch weiterhin wegen Rechtsverletzung (Gebot des Haushaltsausgleichs, 93 Abs. 4 GemO) beanstandet wird. Der Ergebnishaushalt weist auch im Nachtrag weiterhin einen Fehlbetrag aus, der sich von bisher auf jetzt reduziert hat. Im Finanzhaushalt hat sich der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von auf jetzt reduziert. 2. Ansonsten verweist die Kreisverwaltung auf die Haushaltsverfügung vom und die darin aufgeführten Auflagen und Bedingungen, die für diesen Nachtrag weiter gelten.

15 Grünstadt Ausgabe 50/2013 Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16. Dezember 2013 bis 27. Dezember 2013 zu den üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land, Industriestraße 11, Zimmer B 205 öffentlich aus. Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist ( 24 Abs. 6 Satz 4 GemO). Grünstadt, den gez. Niederhöfer, Bürgermeister Deutsche Kriegsgräberfürsorge Haussammlung Liebe Gerolsheimer, Die Sammlung für die Kriegsgräberfürsorge im Jahre 2013 ist abgeschlossen. Im Namen der Ortsgemeinde bedanke ich mich recht herzlich bei allen Spendern für das Sammelergebnis in Höhe von 695,50 Euro. Recht herzlich darf ich mich bei Helena Vogel bedanken, die uneigennützig viele Stunden ihrer jugendlichen Freizeit für die gute Sache geopfert hat. Nur durch ihr soziales Engagement war es möglich, endlich wieder eine Ortsammlung für die mahnenden und erhaltenen Aufgaben der Deutschen Kriegsgräberfürsorge durchzuführen. Wünschenswert wäre, und freuen würde sich unsere Helena, wenn Sie in Zukunft noch ein bisschen Sammlerunterstützung bekäme. Erich Weyer, Ortsbürgermeister Landfrauen Weihnachtsfeier Am Freitag, 13. Dezember laden wir zu unserer Weihnachtsfeier um Uhr ins ev. Gemeindezentrum. Um Voranmeldung bei unserer Vorsitzenden, Helma Weyer, wird gebeten. Auch hier bitten wir um Mitnahme eines Gedecks. Kochkurs Ins neue Jahr starten wir mit einem Kochkurs für unseren jüngsten Nachwuchs. Donnerstag, 9. Januar, Uhr im ev. Gemeindehaus: Gesunde Säuglings- und Kleinkinderernährung - vom Babybrei bis zu den ersten kleinen Mahlzeiten Kursleiterin: Gudrun Hauck-Reis. Gerne begrüßen wir auch interessierte Nichtmitglieder zu diesem Kurs. Bitte um Voranmeldung bei Frau Weyer (Telefon 2907). Männergesangverein 1880 Gerolsheim e.v. Der Männergesangverein bedankt sich recht herzlich für die Kuchenspende zum Weihnachtsmarkt. Am Samstag, den 21. Dezember 2013 veranstaltet der MGV seinen traditionellen Weihnachtsball mit Christbaumversteigerung im Dorfgemeinschaftshaus. Es spielt das Duo des Vorjahres. Die Bevölkerung ist recht herzlich eingeladen. Die Sänger werden wieder bei den Mitgliedern für einen reichen Behang des Weihnachtsbaumes sammeln. Der Aufbau im Dorfgemeinschaftshaus findet am Samstag, den 21. Dezember ab Uhr statt; der Abbau am Sonntag ab Uhr. Prot. Kirchengemeinde Gerolsheim Sonntag, 15. Dezember Uhr Gottesdienst (Lektorin Gakstatter) Dienstag, 17. Dezember Uhr Ökumenische Adventsandacht in der kath. Kirche Samstag, 21. Dezember 2013 Alle Kindergottesdienstkinder, Präparanden und Konfirmanden sind herzlich eingeladen, um Uhr in die Kirche zu kommen. Dort wollen wir den Gottesdienst an Heilig Abend vorbereiten. Kath. Kirchengemeinde Gerolsheim Samstag, Vorabend zum 3. Adventssonntag 18:00 Uhr Eucharistiefeier mit besonderem Gedenken an Maria Hector (von Fam. Stefan Weber) Sonntag, Adventssonntag 15:00 Uhr Sternsingertreffen in der Kirche Dienstag, :00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst in der katholischen Kirche, anschl. Beisammensein mit Glühwein und Plätzchen Donnerstag, :00 Uhr Sternsingertreffen in der Kirche Samstag, :00 Uhr Ministrantentreffen in der Kirche Sonntag, Adventssonntag Uhr Eucharistiefeier mit besonderem Gedenken an Luzia Schu (Jahresgedächtnis) Großkarlbach ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 39. Sitzung des Gemeinderates Großkarlbach Sitzungstag Montag, , 19:00 Uhr Sitzungsort Bürgerhaus Großkarlbach Tagesordnung öffentliche Sitzung 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschl. Anlagen der Ortsgemeinde Großkarlbach für die Haushaltsjahre 2014 und Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie ; Zustimmung der Ortsgemeinde gem. 67 Abs. 2 GemO 3. Anfragen und Mitteilungen nichtöffentliche Sitzung Bau- und Grundstücksangelegenheiten Kulinarisches Menü am 15. März 2014 Haben Sie bereits eine Überraschung für Weihnachten? Die Ortsgemeinde Großkarlbach bietet am Samstag, den 15. März 2014 ein 5-Gänge-Menue im Bürgerhaus an. Das Motto des Abends lautet: Hits aus bekannten Musicals mit passenden Speisen Martina Mehrer wird Sie musikalisch durch das Menu begleiten. Getreu diesem Motto wird unser Küchenchef Michael Hinz das Menue gestalten. Karten können Sie zum Preis von Euro 39,00 beim Versicherungsbüro Riegel, Mayer & Hintenlang in Großkarlbach, Hauptstr. 46, Telefon-Nr / erhalten. Nutzen Sie die Gelegenheit und reservieren Sie rechtzeitig. Ralf-Peter Riegel, Ortsbürgermeister TuS Großkarlbach Vorstand Der Vorstand des TuS bedankt sich recht herzlich für die großartige Unterstützung für die Jugendtheaterabteilung am vergangenen Wochenende. Danke an alle Besucher, Kuchenspender, Helfer und ganz besonders an unsere jungen Akteure, die uns wieder wunderschöne Vorstellungen beschert haben!

16 Grünstadt Ausgabe 50/2013 Abteilung Turnen Am haben 8 Kinder des Gerätturnens wieder gute Leistungen beim Nikolausturnfest in Neuhofen gezeigt. Jan Verhees 3. Platz Noe Henriques-Fürst 2. Platz Noel Kühlwein 3. Platz Yanis Zollner 2. Platz Abteilung Kegeln Landesliga Frauen TuS Großkarlbach : KSV Kuhardt 2562 : 2324 Holz Es spielten u.a.: Heidi Hörner 455 Holz, Andrea Wind 433 Holz, Rita Ittel 430 Holz Das Spiel in der Landesliga Ost Herren zwischen TSV Carlsberg : TuS Großkarlbach wurde auf den verlegt. Landesliga Ost Herren Samstag, BSG Bornheim : TuS Großkarlbach 5303 : 5047 Holz Es spielten u. a.: Marc Nitzschke 863 Holz, Reinhold Scheininger 862 Holz, Andi Löchner 851 Holz Landesliga Frauen Sonntag, TuS Großkarlbach : SG Miesau/Brücken : 2527 Holz Es spielten u.a.: Andrea Wind 432 Holz, Saskia Horr 424 Holz, Heidi Hörner 417 Holz Vorschau: Landesliga Ost Herren - Sonntag, :00 Uhr KSV Kuhardt 2 : TuS Großkarlbach Die Damenmannschaft ist spielfrei! Prot. Kirchengemeinde Großkarlbach Freitag, Wir öffnen das Adventsfenster bei Fam. Cechak in Laumersheim neben der Prot. Kirche. Sonntag, Uhr Gottesdienst zum 3. Adventsonntag (Pfr.in E.Heck) Weitere Nachrichten unter Obersülzen und Laumersheim. Kath. Pfarrei St. Jakobus Sonntag, (3. Adventssonntag) 10:30 Uhr Sonntagsmesse für Johanna Schreier, Jutta Schreier, Helmut Schreier und Herbert Henoch (Kollekte für die Pfarrei) Kindenheim VdK Der Vdk lädt Mitglieder mit Lebensgefährten zu seiner Weihnachtsfeier am 3. Advent (15. Dezember) um 15:00 Uhr in die Sport-und Freizeithalle nach Kindenheim ein. Vorträge und Gedichte, die den Nachmittag abrunden können, sind jederzeit willkommen. Schützenclub Kindenheim Am Freitag, den findet der letzte Schützentreff für 2013 statt! Im neuen Jahr starten wir wieder am Freitag, den mit dem ersten Schützentreff. Die Jugendlichen trainieren schon am Mittwoch, den , zur Vorbereitung auf die Jugendrundenkämpfe. Prot. Kirchengemeinde Kindenheim Sonntag, Uhr Gottesdienst Donnerstag, :30 Uhr Chorprobe im unteren Schulsaal Kirchheim a. d. Weinstraße ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 31. Sitzung des Gemeinderates Kirchheim Sitzungstag: Sitzungsort: Dienstag, , 19:30 Uhr Gemeindezentrum Friederich-Diffiné, Kirchheim Tagesordnung öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Verkehrssituation in Kirchheim an der Weinstraße Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie ; Zustimmung der Ortsgemeinde gem. 67 Abs. 2 GemO 4. Anfragen und Mitteilungen nichtöffentliche Sitzung Bau- und Grundstücksangelegenheiten, Auftragsvergabe Sprechstunde entfällt Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am Donnerstag den findet wegen der Ratssitzung keine Sprechstunde im Rathaus statt. Ortsbürgermeister Albrecht Wiegner Grundschule Bockenheim Adventsgottesdienst Näheres sh. unter Bockenheim Pro Kindenheim Am Sonntag, dem um Uhr laden wir zur Adventswanderung rund um Kindenheim ein. Start- und Zielpunkt ist in der Triftstraße beim Weingut Henkel. Jeder der Lust hat in geselliger Runde zu wandern ist herzlich willkommen. Bericht über die 30. Sitzung des Gemeinderates Kirchheim am Neufassung der Friedhofssatzung Die Neufassung der Friedhofssatzung wird, wie vorgelegt beschlossen. Festsetzung der Steuerhebesätze für das Jahr 2014/2015 für die Ortsgemeinde Kirchheim Die Festsetzung der nachfolgenden Steuerhebesätze für die Jahre 2014 und 2015 wird abgelehnt! Grundsteuer A 300% Grundsteuer B 365% Gewerbesteuer 370% für den ersten Hund 48 /Jahr für den zweiten Hund 60 /Jahr für jeden weiteren Hund 60 /Jahr für den ersten gefährlichen Hund 360 /Jahr für den zweiten gefährlichen Hund 480 /Jahr für jeden weiteren gefährlichen Hund 600 /Jahr Festsetzung der Beiträge für die kostenrechnenden Einrichtungen Weinbergshut und Wirtschaftswege für die Jahre 2014 und 2015 der Ortsgemeinde Kirchheim Für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 werden folgende Beiträge festgesetzt: Beitrag für die Weinbergshut Beitrag für die Wirtschaftswegeunterhaltung 22 /ha 25 /ha

17 Grünstadt Ausgabe 50/2013 Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung für das Jahr 2012 Beschluss 1) Der Jahresabschluss 2012 wird gemäß 114 Abs. 1 S. 1 GemO wie folgt festgestellt: Ergebnisrechnung: ,73 Euro Finanzrechnung: ,74 Euro Bilanz: In Aktiva und Passiva ,27 Euro Gleichzeitig werden sämtliche Anlagen zum Jahresabschluss 2012 zustimmend zur Kenntnis genommen. Beschluss 2) Dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Kirchheim sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land wird gemäß 114 Abs. 1 S. 2 GemO für das Haushaltsjahr 2012 Entlastung erteilt. Grundschule sagt Danke Am Donnerstag, dem , überbrachten zwei Vertreterinnen der Landfrauen Kirchheim der Grundschule An der Pforte eine großzügige Spende. Der Betrag wurde während der Sankt-Martins-Feier erwirtschaftet und aufgerundet. Hierfür möchten sich die Kinder und das Team der Grundschule sehr herzlich bedanken. Sandra Hanauer, Rektorin Kfd (kath. Frauengemeinschaft) Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen, die sich beim Waffelverkauf beim Weihnachtsmarkt engagiert haben. Wir konnten ein großartiges Ergebnis von 420,00 Euro erzielen, das wie angekündigt, den Taifunopfern auf den Philippinen zugute kommt. Noch einmal vielen Dank an alle Spender, Helfer und Unterstützer. Prot. Kirchengemeinde Kirchheim Sonntag, 15. Dezember Uhr Gottesdienst zum 3. Advent Mittwoch, 18. Dezember Uhr Adventsandacht im Altarraum der Kirche: Maria und Gabriel Kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer Donnerstag, Uhr in Kirchheim: Rorateamt für Artur Sacherer 3. Adventssonntag Samstag, Uhr in Kirchheim: Vorabendmesse Amt für Harald Rings Amt für Kurt und Helene Christmann und Hans und Maria Christmann Sonntag, Uhr in Kirchheim: Musikalisches Abendgebet Montag, Uhr in Kirchheim: Anbetung Donnerstag, Uhr in Kirchheim: Rorate-Amt für Lebende und Verstorbene der Familie Mersinger und Balthasar Weitere Informationen - siehe unter kath Nachrichten Neuleiningen und kath. Nachrichten Mertesheim Kleinkarlbach Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. Sammlung Frau Wiltrud Lehn-Pieles, Frau Gisela Zipper und Herr Emil Michel haben in den vergangenen Wochen die Haussammlung zugunsten des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v. durchgeführt. Bei der Sammlung wurde die beachtliche Summe von erzielt. Mit Ihren Spenden kann insbesondere die Fürsorge der Kriegsgräber im Osten finanziert werden, Nachforschungsarbeit und Umbettungen werden ermöglicht. Kriegsgräberstätten sind Mahnmale gegen den Krieg und gegen die Zerstörungen, die von Kriegen ausgehen. Einen besonderen Schwerpunkt legt die Kriegsgräberfürsorge auf die Jugendarbeit. Sie führt jährlich ca junge Menschen aus früher verfeindeten Staaten in Jugendcamps und Jugendbegegnungsstätten zusammen und müht sich so zukunftsweisend um Versöhnung und friedliches Miteinander künftiger Generationen. Ein herzlicher Dank ergeht an alle Spenderinnen und Spender aus der Dorfgemeinschaft, die durch ihre Spendenbeiträge diese humanitäre Friedensarbeit der Kriegsgräberfürsorge unterstützen. Für die Sammlung möchte ich mich ganz besonders bei Frau Lehn- Pieles, Frau Zipper und Herrn Michel recht herzlich bedanken. Rainer Gierth, Ortsbürgermeister Prot. Kirchengemeinde Kleinkarlbach Samstag, , Vorabend des 3. Advents Uhr Gottesdienst (Pfarrerin Heller) Dienstag, Uhr Hausgebet im Advent (siehe unter Battenberg) Mittwoch, Uhr Probe für das Krippenspiel in der Kirche Laumersheim ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Laumersheim für das Jahr 2013 vom Der Gemeinderat hat aufgrund von 98 Gemeindeverordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. April 2009 (GVBI. S. 162) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage und Genehmigung durch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim als Aufsichtsbehörde vom (Az.:901-11/2/Kl.) hiermit bekannt gemacht wird:

18 Grünstadt Ausgabe 50/2013 Ergebnis- und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushalt werden festgesetzt: gegenüber erhöht vermindert nunmehr bisher um um festgesetzt auf 1. Im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss auf Im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Einzahlungen aus internen Leistungsbeziehungen die Auszahlungen aus internen Leistungsbeziehungen der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt. zinslose Kredite von bisher 0 auf 0 verzinste Kredite von bisher auf zusammen auf Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals in der Eröffnungsbilanz zum betrug ,97 ; zum betrug der Stand des Eigenkapitals ,25. Die Entwicklung des Eigenkapitals und die weitere Prognose sind in einer Anlage (rosa Seiten, S ) dargestellt. 4 Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzungen bleiben unverändert. Ortsgemeinde Laumersheim, den gez. Diehl, Ortsbürgermeister Hinweis: Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den 1 bis 4 der Haushaltssatzung wurden mit den nachfolgenden Auflagen und Hinweisen erteilt: 1. Der Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von (bisher ), deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt erforderlich ist, wird gemäß 103 Abs. 2 GemO i. V. m. 95 Abs. 4 GemO sowie der Verwaltungsvorschrift (VV) zu 103 GemO genehmigt. 2. Die Kreisverwaltung stellt fest, dass der Haushalt der Ortsgemeinde Laumersheim unausgeglichen bleibt ( 18 Abs. 1 Gem- HVO) und daher auch weiterhin wegen Rechtsverletzung (Gebot des Haushaltsausgleichs, 93 Abs. 4 GemO) beanstandet wird. Der Ergebnishaushalt weist auch im Nachtrag weiterhin einen Fehlbetrag aus, der sich von bisher auf jetzt erhöht hat. Auch im Finanzhaushalt hat sich der Saldo der ordentlichen Einund Auszahlungen von auf jetzt erhöht. 3. Ansonsten verweist die Kreisverwaltung auf die Haushaltsverfügung vom und die darin aufgeführten Auflagen und Bedingungen, die für diesen Nachtrag weiter gelten. Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16. Dezember 2013 bis 27. Dezember 2013 zu den üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land, Industriestraße 11, Zimmer B 205 öffentlich aus. Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist ( 24 Abs. 6 Satz 4 GemO). Grünstadt, den gez. Niederhöfer, Bürgermeister Kindertagesstätte In diesem Jahr werden auf dem Weihnachtsmarkt Kunstwerke der Kindergartenkinder versteigert. Diese sind ab Samstag, den im Schaufenster der Kindertagesstätte zu bewundern. Schauen Sie doch mal vorbei. Prot. Kirchengemeinde Laumersheim Freitag, Wir öffnen das Adventsfenster bei Fam. Cechak neben der Prot. Kirche. Sonntag, Uhr Musikalischer Gottesdienst zum 3.Advent mit Bläsern der KMK Dirmstein (Pfr.in E.Heck) Weitere Nachrichten siehe unter Großkarlbach und Obersülzen Kath. Pfarrei St. Bartholomäus Freitag, :00 Uhr Adventsfenster bei Fam. Czechak, Hauptstraße 10 18:00 Uhr Eucharistiefeier Sonntag, (3. Adventssonntag) 10:30 Uhr Sonntagsmesse in Großkarlbach Für die kath. Kirche in Laumersheim wird ein Christbaum gesucht. Wer eine Tanne oder Fichte in seinem Garten zuviel hat und ihn für die Kirche spenden möchte, melde sich bitte im kath. Pfarramt Dirmstein unter Tel oder 2771.

19 Grünstadt Ausgabe 50/2013 Mertesheim Neuleiningen ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Feststellung des Ergebnisses und Entlastung Haushaltsjahr 2012 Der Ortsgemeinderat Mertesheim hat in seiner Sitzung am dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten sowie auch dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land gemäß 114 Abs. 1 Satz 2 GemO für das Haushaltsjahr 2012 Entlastung erteilt. Gleichzeitig wurde der Jahresabschluss 2012 gem 114 Abs. 1 Satz 1 GemO wie folgt festgestellt: Ergebnisrechnung: ,78 Finanzrechnung: ,85 Bilanz: In Aktiva und Passiva ,20 Sämtliche Anlagen zum Jahresabschluss 2012 wurden zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss einschließlich aller Anlagen ist in der Zeit vom bis bei der Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land, Industriestraße 11, Grünstadt, Zimmer B 305, zu den üblichen Öffnungszeiten einzusehen. Niederhöfer, Bürgermeister Parkplätze zu vermieten Die Gemeinde hat 6 neue Parkplätze in der Valentinstraße errichtet. Aus diesem Grund sind ab insgesamt 7 Parkplätze zu vermieten. 1 Parkplatz befindet sich im Grünstadter Weg. Mietpreis pro Parkplatz 30 Euro pro Monat. Interessenten melden sich bei der Verbandsgemeinde Grünstadt- Land, Frau Zake, Tel Bürgermeister Tony Schuck VdK Ortsverein Weihnachtsfeier Näheres sh. unter Ebertsheim Prot. Kirchengemeinde Mertesheim Mitteilungen siehe Ebertsheim Kath. Kirchengemeinde St. Valentin 3. Adventssonntag Sonntag, Uhr in Grünstadt: Amt für die Pfarreiengemeinschaft Uhr in Mertesheim: Offenes Adventsfenster, Fam. Prof. Schwinn, Leininger Pfad 4 Mittwoch, Uhr in Mertesheim: Rorate-Amt Weitere Informationen der Pfarreiengemeinschaft - siehe unter kath Nachrichten Neuleiningen und Kirchheim. Ökumenischer Gemeindenachmittag Der ökum. Gemeindenachmittag am Mittwoch, steht unter dem Thema Franziskus feiert Weihnachten. Frau Zelinski wird zu Bildern berühmter Künstler Gedanken von Pater Anton Rotzetter zur Krippenfeier von Greccio vortragen. Dazu werden wir Musik hören und singen. Es sind aller herzlich eingeladen, die im Advent besinnliche Stunden in einer angenehmen Runde verbringen wollen. TSV Neuleiningen Der TSV Neuleiningen lädt alle Mitglieder, Freunde und Gönner zur Weihnachtsfeier am Samstag, den ins Sportheim auf dem Eisenkopf recht herzlich ein. Um Uhr beginnen wir unser Programm mit Weihnachtsliedern und Gedichten, einem Theaterstück sowie einer Tombola mit attraktiven Preisen. Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt sein. Prot. Kirchengemeinde Sausenheim-Neuleiningen Prot. Kreuz-Kirche Neuleiningen Sonntag, :00 Uhr Ökum. Kindergottesdienst mit Probe für den Familiengottesdienst an Heilig Abend Prot. St. Peters-Kirche Sausenheim Sonntag, :00 Uhr Gottesdienst in dem das Licht von Bethlehem verteilt wird. Pfarrer Schellhaas-Eberle befindet sich nicht mehr im Dienst. Bis der neue Pfarrer seine Tätigkeit aufnimmt ist das Pfarramt jeweils donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 10:30 Uhr besetzt. Wünsche und Anregungen werden von den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen an das geschäftsführende Pfarramt in Grünstadt (Dekan Stefan Kuntz) weitergeleitet. Das Pfarramt in Grünstadt ist unter der Rufnummer 06359/2253 oder über die -Adresse pfarramt.gruenstadt1@evkirchepfalz.de erreichbar. Für Trauungen und Beerdigungen ist bis auf weiteres Pfarrer Andreas Funke in Grünstadt zuständig (Tel.: 06359/2201, -Adresse pfarramt.gruenstadt2@evkirchepfalz.de). Taufen sollten über das Prot. Dekanat (Tel.: 06359/2253) angemeldet werden, da sie nicht in allen Gottesdiensten möglich sein werden. Die Mitglieder des Presbyteriums sind in allen Fragen ansprechbar und können bei Bedarf weiter helfen. Kontakt: pfarramt.sausenheim@evkirchepfalz.de Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus Donnerstag, Uhr in Grünstadt, Konventsaal Bibelabend Freitag, Uhr in Sausenheim: Heilige Messe für Eltern Göring und Niehüsener und Kinder Uhr in Grünstadt: Rorateamt

20 Grünstadt Ausgabe 50/ Adventssonntag Sonntag, Uhr in Sausenheim: Amt Amt für Viktoria Tremmel Uhr in Grünstadt Amt für die Pfarreiengemeinschaft Kinderwortgottesdienst im Pfarrheim Montag, Uhr Ökumenisches Gebet im Advent Warten zu Hause Dienstag, Uhr in Grünstadt: Heilige Messe Uhr in Neuleiningen: Rorate- Amt Amt für Konrad und Amalie Ober, Schwiegersöhne Arno und Ulli und Marie Richardt Amt für arme Seelen Mittwoch, Uhr in Neuleiningen, Pfarrheim Ökumenischer Gemeindenachmittag Adventsfeier Donnerstag, Uhr in Grünstadt, Heilige Messe für Sr. Deodigna Weitere Informationen der Pfarreiengemeinschaft - siehe unter kath Nachrichten Kirchheim und Mertesheim Obersülzen Obrigheim (Pfalz) ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 38. Sitzung des Gemeinderates Obrigheim Sitzungstag Mittwoch, , 19:30 Uhr Sitzungsort Bürgerhaus Obrigheim Tagesordnung: öffentliche Sitzung 1. Ergänzungswahl für den Sozial-, Kultur- und Fremdenverkehrsausschuss 2. E-Werk der Ortsgemeinde Obrigheim Wirtschaftsplan Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie ; Zustimmung der Ortsgemeinde gem. 67 Abs. 2 GemO 4. Bebauungsplan Baumgarten, Änderungsplan IV ; Aufstellungsbeschluss 5. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung für das Jahr Anfragen und Mitteilungen nichtöffentliche Sitzung Bau- und Grundstücksangelegenheiten, Auftragsvergabe S.V Obersülzen e.v. Seniorenweihnachtsfeier Der Sportverein Obersülzen lädt am Sonntag, den ab Uhr alle Bürger ab 60 Jahre zur traditionellen Seniorenweihnachtsfeier ein. Anmeldungen bitte bei Norbert Bölger oder im SÜL- ZER TOR 06359/1251. Kuchenspenden erbeten Für die Seniorenweihnachtsfeier am Sonntag, den bittet der S.V. O. um Kuchenspenden. Bitte hierzu mit Norbert Bölger in Kontakt treten. Wintersonnenwendgrillen Am Freitag, den ab Uhr lädt der S.V. Obersülzen an seine neue Glühweinbude zum Wintersonnenwendgrillen ein. Groß und Klein aus nah und fern sind herzlich zu diesem Fest ans SÜLZER TOR eingeladen. Damen siegen im Verbandspokal Die Damen brachten von der Begegnung in Waldsee einen 2:1 Sieg mit und sind somit eine Runde weiter. Torschützen: Lisa Stempel und Lisa Numrich. 2. Mannschaft verliert Im letzten Heimspiel in 2013 verlor die Mannschaft gegen Heßheim mit 3:0. Helfer gesucht Der S.V. Obersülzen überarbeitet am Freitag, den ab Uhr seinen kompletten Sanitärtrakt und sucht hierfür freiwillige Helfer aus dem Mitgliederkreis und auch aus der Bevölkerung. Reparaturarbeiten im Bereich der Gewerke, Elektrik, Fliesen, Maler Montage und Grundputz liegen an. Diese Maßnahme dient der Werterhaltung des Vereinsheimes. Info bei Norbert Bölger. Prot. Kirchengemeinde Obersülzen Freitag, Wir öffnen das Adventsfenster bei Fam. Cechak in Laumersheim neben der Prot. Kirche. Weitere Nachrichten siehe unter Großkarlbach und Laumersheim. Erlaubnisverfahren nach 8, 10, 15 Wasserhaushaltsgesetz Die Verbandsgemeinde Grünstadt-Land hat die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Bereich des Neubaugebietes Baumgarten (III. Änderung) in Obrigheim in das Oberflächengewässer Eisbach beantragt. Die im wasserrechtlichen Verfahren rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen werden von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt als der zuständigen oberen Wasserbehörde am Dienstag, 14. Januar 2014, Uhr im Sitzungssaal Raum 44, in der Karl-Helfferich-Straße 22 in Neustadt mit dem Träger des Vorhabens (Verbandsgemeinde Grünstadt-Land) und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Es wird darauf hingewiesen, dass der Erörterungstermin nicht öffentlich ist und somit nur die Personen, die fristgemäß Einwendungen erhoben haben, an dem Termin teilnehmen dürfen! Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden. Struktur- u. Genehmigungsdirektion Süd 4. Weinfest-Fest der Vereine 2014 Das Obrigheimer Weinfest wurde auf Wunsch der veranstaltenden Vereine auf Freitag, den 11. Juli und Samstag, den 12. Juli 2014, jeweils ab Uhr, vorverlegt. Weitere Obrigheimer Vereine, die sich gerne noch am Weinfest beteiligen möchten, melden sich bitte bei der Gemeinde unter Tel oder per info@obrigheim-pfalz.de oder bei unserem Festorganisator, Herrn Gerhard Blüm, Tel Das nächste Treffen zum Weinfest findet am Dienstag, den 21. Januar 2014, um Uhr im Bürgerhaus statt. Ferienbetreuung 2014 für Grundschulkinder in Obrigheim Wie in den vergangenen Jahren bietet die Gemeinde Obrigheim auch in den Sommerferien 2014 wiederum ein Ferienprogramm für die Kinder unserer Grundschule an. Auch wenn im letzten Jahr nur 2 Wochen belegt wurden, wollen wir auch für 2014 wiederum eine Betreuungszeit von 3 Wochen anbieten. Ob diese in vollem Umfang zustande kommt, hängt von der Anzahl der Anmeldungen ab.

21 Grünstadt Ausgabe 50/2013 Die Ferienbetreuung 2014 findet in der Zeit vom bis statt. Teilnehmen können alle Kinder, die die Grundschule Obrigheim besuchen. Die Anmeldung kann nur wochenweise erfolgen. Die Ferienbetreuung findet statt, wenn mindestens 10 Kinder für jede Woche angemeldet werden. Die maximale Kapazität beträgt 20 Kinder. Bei Überschreiten der maximalen Kapazität werden insbesondere - Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden - Kinder von Eltern, die beide berufstätig sind - Kinder, die die betreuende Grundschule besuchen bevorzugt. Die Anmeldebögen werden den Kindern der Grundschule Obrigheim am ersten Schultag nach den Weihnachtsferien mitgegeben. Helmut Wagner, Beigeordneter TV Colgenstein 3 : TSV Bockenheim 2 8:1 Erfolgreich waren D. Würtenberger 2, J. Scheu 2, H. Debus 2 im Einzel sowie D. Würtenberger/J. Scheu 1 und H. Debus/C. Smith 1 im Doppel. Prot. Kirchengemeinde Asselheim-Albsheim-Mühlheim Samstag, 14. Dezember 2013, Evang. Gemeindehaus Asselheim (Ostergasse 6) Uhr Uhr 3. Probe der Krippenspielkinder Sonntag, 15. Dezember 2013, Prot. Kirche Albsheim Uhr Gottesdienst zum 3. Advent Pfr. Martin Theobald Dienstag, 17. Dezember 2013, Elisabethkirche Asselheim Uhr Atempause - meditative Adventsandacht - Pfr. Martin Theobald Kolpingfamilie Die Kolpingfamilie, die in diesem Jahr durch die Messdiener unterstützt wird, bittet um Kuchenspenden für den Obrigheimer Weihnachtsmarkt am 14. und 15. Dezember. Um die gewohnte Vielfalt anbieten zu können, vertrauen wir auf Ihre breite Unterstützung. Aus lebensmittelrechtlichen Gründen bitten wir, keine rohen Eier bei Tortenfüllungen zu verwenden. Die Kuchenspenden werden bei nachfolgend genannten Stationen entgegengenommen: - Rosengarten Obrigheim auf der Empore (an beiden Tagen ab Uhr) - In Albsheim Fr. E. Schmitt Tel.: 06359/ In Bockenheim Fam. M. Kummermehr Tel.: 06359/ In Obrigheim Fr. E. Kummermehr Tel.: 06359/81290 Bereits an dieser Stelle sei allen Kuchenspendern ein recht herzliches Dankeschön gesagt. Der Erlös des Weihnachtsmarktes wird dieses Jahr für die Jugendarbeit gespendet. VdK-Ortsverband Colgenstein-Heidesheim Wir laden unsere Miglieder und Freunde recht herzlich zum Adventsfest in das evang. Gemeindehaus in Colgenstein an der Kirche recht herzlich ein. Der Tisch ist mit Kaffee und Kuchen gedeckt. Wir feiern das Fest am 15. Dezember 2013 ab Uhr. VdK-Ortsverband Obrigheim Alle Mitglieder, Freunde und Gönner sind recht herzlich zur Weihnachtsfeier am Samstag, 21. Dezember 2013 um Uhr im Bürgerhaus eingeladen. SPD Hiermit laden wir alle unsere Mitglieder, Freunde und Bekannte zur Jahresabschlussfeier am Samstag, den 28. Dezember 2013 ab Uhr in das Ev. Gemeindehaus Colgenstein ein. Bei Kaffee und Kuchen wollen wir ein paar gemütliche Stunden verbringen. Mit einem Abendessen soll die Feier enden. Wegen Kuchenspenden bitte bei Elke Sommerrock Tel melden. SG Unteres Eistal TuS Obrigheim/TuRa Albsheim-Mühlheim e.v. Mitgliederbeiträge Die Mitgliederbeiträge für das Jahr 2014 werden am 15. Januar 2014 abgebucht. Fußball Jugendfußball - Bambini Teilnahme am Hallenturnier in Dannstadt-Schauernheim am Ergebnisse: JSG - SV Schauernheim 0:0 JSG - ESV Ludwigshafen 1:2 JSG - SV Freinsheim 0:0 JSG - DJK SW Frankenth. 0:0 Das einzige Tor für die JSG erzielte Jonathan Zinser. TV Colgenstein-Heidesheim e. V. Tischtennisabteilung Ergebnisse Herren TV Colgenstein 1 : TSG Kaiserslautern 1 6:9 Die Punkte holten F. Pfannebecker 1, F. Dörling 1, D. Eichholdtz 1, T. Reißenweber 1 und T. Stumpf 1 im Einzel sowie das Doppel K. Gramchev/T. Stumpf 1. Quirnheim VdK Ortsverein Weihnachtsfeier Näheres sh. unter Ebertsheim Prot. Kirchengemeinde Quirnheim Mitteilungen siehe Ebertsheim Kath. Kirchengemeinde St. Oswald Boßweiler Sonntag, Adventssonntag Uhr in Boßweiler: Amt für Eltern Wladyslawa, Tadeusz und Bruder Zenon Ociepka und Schwester Jadwiga Koprowska Rorateamt für Heinrich und Monika Neunzling hl. Messe für die Verstorbenen der letzten 10 Jahre im Monat Dezember Bus Ebertsheim Mittwoch, Uhr in Boßweiler, Pfarrheim Aktiventreff

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