Rechts- und unternehmensformabhängige Besonderheiten des Grundstückverkehrsgesetzes Geiersberger g Glas

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1 Rechts- und unternehmensformabhängige Besonderheiten des Grundstückverkehrsgesetzes Rechtsanwälte Rostock g Schwerin Ingo Glas Rechtsanwalt Fachanwalt für Agrarrecht Fachanwalt für Steuerrecht 1

2 Rechtsanwälte Fachanwälte Rostock g Schwerin Ingo Glas Rechtsanwalt Fachanwalt für Agrarrecht Fachanwalt für Steuerrecht Doberaner Str Rostock Tel kanzlei@geiersberger.de 2

3 Preissteigerungen in den neuen Bundesländern Thünen Report 5, vti, Juli

4 Agrarinvestitionen Konstellationen aus Sicht des Verkäufers aus Sicht des Erwerbers Veräußerung von LN oder Gesellschaftsanteilen Erwerb zum Zwecke Begründung oder Fortführung des Betriebes Kapitalanlage mit Verpachtung Beteiligung an Agrargesellschaft Beteiligung an Beteiligungsgesellschaft 4

5 Agrarinvestitionen Motive aus Sicht des Verkäufers aus Sicht des Erwerbers mangelnde Generationenfolge Neugründung eines Agrarbetriebes Ermöglichung des Generationenwechsels Kapitalbeschaffung für Investitionen wirtschaftliche Notlage Erweiterung bestehender Betriebe Kapitalsicherung 5

6 Grundstücksverkehrsgesetz Inhalt und Zweck Förderung der Agrarstruktur Erhalt lebensfähiger Landwirtschaftsbetriebe Vermeidung, dass LN in ungeeignete Hände fällt Vermeidung der Zersplitterung von LN Vermeidung überhöhter Kaufpreise Sicherung der Volksernährung 6

7 Grundstücksverkehrsgesetz Einsatzbereiche Abwehr von Gefahren für die Agrarstruktur keine positive Lenkung des Grundstücksverkehrs 7

8 Grundstücksverkehrsgesetz Eingriffsmöglichkeiten Geschäfte über landwirtschaftliche Grundstücke bedürfen der Genehmigung Versagung der Genehmigung beim Vorliegen bestimmter Tatsachen wenn Versagung möglich è Vorkaufsrecht des Siedlungsunternehmens 8

9 Grundstücksverkehrsgesetz Eingriffskompetenz nur bei Grundstücksgeschäften nicht bei der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an Agrargesellschaften 9

10 Grundstücksgeschäfte Versagungsgrund ungesunde Verteilung unwirtschaftliche Verkleinerung unangemessener Kaufpreis liegt in der Regel vor, wenn die Veräußerung Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur widerspricht 10

11 Versagungsgrund: Agrarstruktur Genehmigung leistungsfähiger Landwirtschaftsbetrieb gleichgültig, ob ein anderer Betrieb besser geeignet wäre Größe des Betriebes spielt keine Rolle Mittelherkunft für Flächenerwerb hat keinen Einfluss 11

12 Versagungsgrund: Agrarstruktur Rechtsform des Erwerbers juristische Person Einzelunternehmen Personengesellschaft leistungsfähiger Betrieb Gesellschaftszweck = Landwirtschaft persönlich haftender Gesellschafter = Haupterwerbslandwirt 12

13 Versagungsgrund: Agrarstruktur Verpachtung Erwerb einer verpachteten Fläche durch einen Landwirten è genehmigungsfähig Erwerb durch Nichtlandwirten und Verpachtung an Landwirten è Genehmigung kann versagt werden è Vorkaufsrecht erstreckt sich auch auf Pachtvertrag 13

14 Betriebsaufspaltung Versagungsgrund: Agrarstruktur Erwerb durch eine nicht landwirtschaftbetreibende Gesellschaft è genehmigungsfähig bei Betriebsaufspaltung sachliche und personelle Verflechtung zwischen Besitz- und landwirtschaftlicher Betriebsgesellschaft 14

15 Versagungsgrund: Agrarstruktur Ortsansässigkeit OLG Naumburg, Ww 7/11 (Lw) große räumliche Entfernung = Nichtlandwirt OLG Jena, Lw U 251/13 auswärtiger Ldw = Vollerwerbslandwirt è (nach langfristiger Verpachtung) è Lohnbewirtschaftung beabsichtigt und rentabel OLG Rostock, XV 4/12 große räumliche Entfernung ist unerheblich è entscheidend ist, wer die wirtschaftliche Verantwortlichkeit trägt 15

16 Versagungsgrund: Agrarstruktur Ortsansässigkeit OLG Rostock, XV 4/12 große räumliche Entfernung ist unerheblich è Agrarstruktur hat sich geändert è Lohnbewirtschaftung ist üblich und anerkannt è GrdstVG soll nicht sicherstellen, dass Landwirt seine Flächen selbst bewirtschaftet è GrdstVG soll keine bestimmte Art und Weise der Bewirtschaftung vorschreiben 16

17 Versagungsgrund: Agrarstruktur Ortsansässigkeit OLG Rostock, XV 4/12 entscheidend ist, è dass der Landwirt das wirtschaftliche Risiko trägt = Lohnbewirtschaftung Verpachtung 17

18 Versagungsgrund: Agrarstruktur Ortsansässigkeit OLG Rostock, XV 4/12 Rentabilitätsprüfung bei Vollerwerbslandwirten nicht erforderlich è keine Lenkung des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs è es ist nicht Aufgabe einer recht und sozial verstandenen Agrarstruktur, landwirtschaftliche Konkurrenz zu Gunsten ortsansässiger Betriebe fernzuhalten 18

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Rechtsanwälte Rostock g Schwerin Ingo Glas Rechtsanwalt Fachanwalt für Agrarrecht Fachanwalt für Steuerrecht 19

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