Wertentwicklung von Grund und Boden bei Pacht- und Erbstreitigkeiten richtig behandeln

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1 Wertentwicklung von Grund und Boden bei Pacht- und Erbstreitigkeiten richtig behandeln Geiersberger Glas & Partner mbb Rechtsanwälte Fachanwälte Rostock Schwerin Ingo Glas Rechtsanwalt Fachanwalt für Agrarrecht Fachanwalt für Steuerrecht 1

2 Geiersberger Glas & Partner mbb Rechtsanwälte Fachanwälte Rostock Schwerin Ingo Glas Rechtsanwalt Fachanwalt für Agrarrecht Fachanwalt für Steuerrecht Doberaner Str Rostock Tel

3 Wertentwicklung von Grund und Boden rechtliche Berührungspunkte Genehmigung für Flächenverkäufe nach GrdstVG Steuerrecht z.b. Aufdeckung stiller Reserven, Totalgewinnprognose bei Gewinnerzielungsabsicht Nachbewertung bei EALG-schädlicher Verfügung Abfindungsregelungen in Gesellschaftsverträgen Zugewinnausgleichsansprüche bei Scheidung Pachtanpassungsverlangen Erbrechtliche Auseinandersetzungen 3

4 Pachtrechtliche Auseinandersetzungen Pachtanpassungsmöglichkeit nach 593 BGB nachhaltige Änderung der Verhältnisse, die für Vertragsleistungen maßgeblich waren, so dass gegenseitige Verpflichtungen in ein grobes Missverhältnis zueinander geraten, nach Ablauf von 2 Jahren 4

5 Pachtrechtliche Auseinandersetzungen Pachtanpassungsmöglichkeit nach BGH tatsächliche und rechtliche Verhältnisse wirtschaftliche Interesse an der Nutzung Einbeziehung der örtlichen Besonderheiten Kriterien allgemeine Wirtschaftslage in der Landwirtschaft Änderung von Steuern und Abgaben staatliche Lenkungsmaßnahmen Zustand der Pachtsache Naturereignisse Entwicklung der Pachtpreise vergleichbarer Flächen regionale Besonderheiten BGH, BLw 48/95 5

6 Pachtrechtliche Auseinandersetzungen Pachtanpassungsmöglichkeit nach OLG grobes Missverhältnis: Änderung Pachtzins zwischen 40% bis 50% bezogen auf durchschnittliches Pachtzinsniveau in der Region innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren; der prozentuale Anstieg des Pachtzinsniveaus ist auf individuellen Pachtzins anzuwenden OLG Oldenburg, W 13/10 6

7 Erbstreitigkeiten Abfindungsbegehrlichkeiten und -ansprüche der vom Hof weichenden Kinder Abfindungsansprüche nach HöfeO Geschwisterabfindung bei Betriebsübergabe im Wege vorweggenommener Erbfolge außerhalb der HöfeO Pflichtteilsrecht 7

8 Erbstreitigkeiten Abfindungsansprüche der vom Hof weichenden Geschwister nach HöfeO 1,5 fache Einheitswert (nach BewG) = Hofeswert abzgl. Verbindlichkeiten mind. 1/3 des Hofeswert Abfindung daher grundsätzlich unabhängig vom Verkehrswert des Grund und Bodens BGH: Zuschläge aufgrund Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Verhältnis zum Einheitswert; auf der Basis des Ertragswertes aufgrund höherer Pachtzinsen und höherer Finanzierungskosten für Flächenerwerb fällt Ertragswert geringer aus. BGH, V ZR 334/99 8

9 Erbstreitigkeiten Geschwisterabfindung bei Betriebsübergabe im Wege vorweggenommener Erbfolge außerhalb HöfeO bei lebzeitiger Hofübergabe haben weichende Geschwister keinen gesetzlichen Abfindungsanspruch erst beim Tod des Hofübergebers können Pflichtteilsergänzungsansprüche entstehen 9

10 Erbstreitigkeiten Pflichtteilsrecht HöfeO 12 Abs. 10 Landgut 2049, 2312 BGB kein Landgut keine HöfeO Hofeswert, evtl. Zuschläge nach Ertragswert Reinertrag Verkehrswert (Auflösungswert) OLG Hamm, I-10 U 35/13 10

11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Geiersberger Glas & Partner mbb Rechtsanwälte Fachanwälte Rostock Schwerin Ingo Glas Rechtsanwalt Fachanwalt für Agrarrecht Fachanwalt für Steuerrecht 11

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