P R O T O K O L L. über die 56. Sitzung des Gemeinderates
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- Elvira Knopp
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1 P R O T O K O L L über die 56. Sitzung des Gemeinderates Datum: Mittwoch, 9. April 2014 Zeit: Ort: Vorsitz: Anwesend: Uhr bis Uhr Gemeindeverwaltung Mauren, Peter-Kaiser-Raum Gemeindevorsteher Freddy Kaiser Frank Heeb, Claudia Kaiser, Reto Kieber, Karlheinz Matt, Robert Matt, Irene Mündle, Hanspeter Öhri, Claudia Robinigg-Büchel, Patrik Schreiber, Harald Senti Entschuldigt: - Weitere Anwesende: Stefan Schuler, Bauverwaltung Michael Biedermann, ATW-Management Marco Condito, Bauverwaltung Ulrich Feisst, LIEmobil Protokoll: Christoph Kieber, Sekretär GRP 56/ Seite 1 von 14
2 Traktanden - Protokollgenehmigung - Projekt MURON: Durchführung einer Informationsveranstaltung und Umfrage zur künftigen Zonierung der Gebiete der "Weissen Zone" - Geschwindigkeitskontrollen auf Gemeinde- und Landesstrassen: Information über die Messergebnisse im Jahr Schulwegaufsicht in der -Schaanwald: Information - Bauprojekte der im Jahr 2013: Genehmigung der Schlussrechnungen - Regelmässiger Anschluss des Ortsteils "Binza" ans Liniennetz des Verkehrsbetriebs LIEmobil: Beteiligung der - Umzonierung und Veräusserung der Fusswegparzelle 1105, Hinterbühlen, Mauren: Genehmigung - Sanierung Kulturhaus Rössle, Mauren: Diverse Arbeitsvergaben - Sanierung der Strasse Obergut, Mauren: Diverse Arbeitsvergaben - Vernehmlassungsbericht der Regierung zur Abänderung des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Definitive Einstellung der bisherigen Altpapiersammlungen in Mauren-Schaanwald - Bewilligte Baugesuche aus Mauren-Schaanwald: Information - Interne Informationen und Mitteilungen GRP 56/ Seite 2 von 14
3 Protokollgenehmigung Das Protokoll der 55. Gemeinderatssitzung vom 20. März 2014 wird einstimmig genehmigt. Projekt MURON: Durchführung einer Informationsveranstaltung und Umfrage zur künftigen Zonierung der Gebiete der "Weissen Zone" Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 6. November 2013 zur Kenntnis genommen, dass als nächster Schritt eine Informationsveranstaltung für alle Bodenbesitzer der Gebiete der "Weissen Zone" durchgeführt wird. Gleichzeitig nahm er auch zur Kenntnis, dass alle Bodenbesitzer die Möglichkeit erhalten, sich zu den Planungsüberlegungen äussern zu können. In der Zwischenzeit hat die Projektgruppe die notwendigen Abklärungen durchgeführt und die Unterlagen für die Umfrage unter den Bodenbesitzern erarbeitet. Konkret ist vorgesehen, am Montag, den 5. Mai 2014 um Uhr eine Informationsveranstaltung für alle Bodenbesitzer mit Grundstücken innerhalb der "Weissen Zone" durchzuführen. Die Veranstaltung dient dazu, über die vom Gemeinderat als möglich erachteten Lösungen in der Frage der Zonierung der Gebiete der "Weissen Zone" zu informieren und die Überlegungen dazu zu erörtern. Dabei soll explizit auch nochmals ein Rückblick auf die bisherigen Planungsschritte der Gemeinde und die erfolgten Entscheidungen der Regierung gemacht werden. Im Anschluss an die Informationsveranstaltung wird eine schriftliche Umfrage unter allen Bodenbesitzern der "Weissen Zone" durchgeführt. Dies mit der Absicht, dass wirklich jede(r) Eigentümer(in) eines Grundstücks innerhalb der "Weissen Zone" die Möglichkeit erhält, sich zur künftigen Zonierung zu äussern. An der Informationsveranstaltung wird die Umfrage und deren Inhalt ebenfalls vorgestellt. Der Fragebogen kann bis Anfang Juni 2014 sowohl elektronisch als auch händisch ausgefüllt werden. Den Gemeinderäten liegen die erarbeiteten Unterlagen zur Kontrolle, Stellungnahme und Freigabe vor. Moderator Michael Biedermann und Gemeindebauführer Stefan Schuler stellen die Arbeitsmittel an der Gemeinderatssitzung im Detail vor. a) Kenntnisnahme des Termins der Informationsveranstaltung am 5. Mai 2014 um Uhr im Gemeindesaal Mauren. b) Zustimmung zur Durchführung einer Umfrage unter allen Grundeigentümern von Grundstücken innerhalb der Gebiete der "Weissen Zone". c) Freigabe der erarbeiteten Unterlagen zur Umfrage mit allfälligen Änderungen und/oder Ergänzungen. Gemäss a) bis c) einstimmig. GRP 56/ Seite 3 von 14
4 Geschwindigkeitskontrollen auf Gemeinde- und Landstrassen: Information über die Messergebnisse im Jahr 2013 Im Rahmen der Verkehrssicherheit werden vom Bauführer Tiefbau auf den Strassen der Gemeinde Mauren-Schaanwald laufend Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Mit dem mobilen Informationssystem können diverse Daten erfasst werden, die über das Verkehrsaufkommen, die Höchstgeschwindigkeit und die Durchschnittsgeschwindigkeit sowie über die Fahrzeugkategorien (Personenwagen, Lkw, etc.) Aufschluss geben. Anhand der vorliegenden Auswertungsergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen im Jahr 2013 kann zum einen festgestellt werden, dass auf einigen Gemeindestrassen die durchschnittliche Geschwindigkeit gleich geblieben ist. Zum anderen ergab sich im gleichen Zeitraum auf einigen Gemeindestrassen eine Reduktion der durchschnittlichen Geschwindigkeit. Auf den Tempo-50- Strassen wird die Geschwindigkeit mehrheitlich eingehalten. Überschreitungen sind hingegen in den Zonen mit Tempo 30 festzustellen. Auf den Landstrassen in der Gemeinde führte die Landespolizei im Jahr 2013 total 12 Geschwindigkeitsmessungen aus dem Auto (durchschnittlicher Übertretungsanteil von 18.2 %) sowie 5 stationäre Geschwindigkeitsmessungen (durchschnittlicher Übertretungsanteil von 1.33 %) durch. Diese eigenständig geplanten Kontrollen werden auch im laufenden Jahr durch die Landespolizei vorgenommen. Die Bauverwaltung appelliert daher an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer, sich an die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten zu halten und somit ihren Beitrag an die Verkehrssicherheit zu leisten. Marco Condito, Bauführer Tiefbau und Mitglied der Fachgruppe Verkehrssicherheit, präsentiert an der Sitzung die detaillierten Auswertungsergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen, die dem Gemeinderat auch in schriftlicher Form vorliegen. Als Vergleich können die Messungen der Jahre 2008 bis 2012 herangezogen werden. Die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen sollen auch in der Gemeindeschrift Muron aufgezeigt werden, um die Bevölkerung für diese Thematik zu sensibilisieren. Die vorliegenden Ergebnisse der Geschwindigkeitserhebungen im Jahr 2013 werden vom Gemeinderat formell zur Kenntnis genommen. Gemäss einstimmig. Schulwegaufsicht in der -Schaanwald: Information Der bisherige Einsatz der Schulwegaufsichtsperson in Mauren und Schaanwald kann in verschiedener Hinsicht als Erfolg gewertet werden. Zuständig für die Bereiche "Schulwegsicherheit", "Gefährdungszonen bei Schul- und Kindergartenarealen" und "Eltern auf Gefahren des Kindertransports aufmerksam machen", konnte sich die Aufsichtsperson auch im Berichtsjahr 2013 sehr wirkungsvoll einsetzen. Kinder, Eltern und Verkehrsteilnehmer wurden und werden dabei auf ihr Fehlverhalten hingewiesen. GRP 56/ Seite 4 von 14
5 Die von der Firma Argus eingesetzte Schulwegaufsichtsperson versteht es in löblicher Weise mit den Kindergarten- und Schulkindern erzieherisch umzugehen. Es werden nicht nur Verweise, sondern vor allem auch Lobesworte ausgesprochen, wenn sich Kinder an ihre Vorgaben halten und die Strassen mit der gebotenen Vorsicht überqueren. Vor allem die Kleinsten machen ihre Sache ausgezeichnet, was auch auf eine gute Vorbereitung und Erziehung durch die Schule bzw. Lehrpersonen hinweist. Mit der Schulwegaufsichtsperson kann insbesondere bei Auftreten von Gefährdungen in aktiver Weise lenkend bzw. sensibilisierend eingewirkt werden, um nachfolgende Ziele zu erreichen: - Die Eltern haben mehr Vertrauen in den Schulweg und die Kinder gehen vermehrt zu Fuss zur Schule und in den Kindergarten. - Die Kinder und Eltern haben auf dem Schulweg eine Ansprechperson. - Beim Schul- und Kindergartenareal ist eine Aufsichtsperson, die auf Gefahren hinweist und das Verhalten der Kinder beaufsichtigt. - Die Aufsichtsperson überprüft die vorschriftsmässige Parkierung bei Schulen und Kindergärten. Weiters wird überprüft, ob die Sicherheitsvorschriften im Auto eingehalten werden (z. B. Mitfahren auf der Rückbank, Gurtentragpflicht, usw.). Auf Basis des Leitfadens für die Schulwegsicherheit hat die Aufsichtsperson im Jahr 2013 insgesamt 680 Einzeleinsätze an 15 ständigen Orten und zusätzlich an diversen befristeten Baustellen geleistet. Aufgrund der Tiefbautätigkeiten, die sich insbesondere im Schulwegbereich abspielten (z.b. die Trottoirausbauten entlang der Peter- und Paul-Strasse), erhöhten sich auch die Einsätze der Schulwegaufsichtsperson. Auch die Baustellen im Weiherring bedurften einer stärkeren Präsenz an dieser Strasse. Die Sondereinsätze bei Gefahrenstellen, die sich meistens in Bereichen von Schule und Kindergarten ergaben, wurden direkt von der Bauverwaltung koordiniert und mit der Aufsichtsperson abgesprochen. Die Schulwegaufsichtsperson weist die Bauverwaltung gegebenenfalls auf neue Gefahrenherde hin, so z.b. auf die Bushaltestelle "Auf Berg". Seit dem Fahrplanwechsel benutzen deutlich mehr Primarschüler vor allem am Mittag den Bus in Richtung Schellenberg. Das gleichzeitige Aussteigen aller Schüler kann bei der Haltestelle zu bedrohlichen Situationen führen, vor allem dann, wenn ein Personenwagen den haltenden Bus überholt oder Gegenverkehr herrscht. Auch hier hat die Schulwegaufsichtsperson reagiert und mehr Präsenz gezeigt. Wesentlich verbessert hat sich die Verkehrssicherheit für die Schulkinder im Kreuzungsbereich von Peter- und Paul-Strasse (Landstrasse), Fürst-Franz-Josef-Strasse und Rosenstrasse durch die Errichtung einer Trottoirüberfahrt und den gleichzeitigen bergseitigen Ausbau des Trottoirs entlang der Peter- und Paul-Strasse bis zur Gemeindeverwaltung und Primarschule. Damit konnte zugleich ein kritischer Fussgängerübergang über die Landstrasse aufgelassen werden. Marco Condito, Bauführer Tiefbau und Mitglied der Fachgruppe Verkehrssicherheit, informiert an der Sitzung über weitere Details der Schulwegaufsicht, zu der dem Gemeinderat auch eine Statistik vorliegt. Der Bauführer Tiefbau und die Fachgruppe Verkehrssicherheit beantragen die formelle Kenntnisnahme der vorliegenden Informationen zur Schulwegaufsicht im Jahr GRP 56/ Seite 5 von 14
6 Gemäss einstimmig. Bauprojekte der im Jahr 2013: Genehmigung der Schlussrechnungen Im Jahr 2013 wurden von der insgesamt acht grössere Tiefbauprojekte und ein Hochbauprojekt verwirklicht. Im Einzelnen handelte es sich um folgende Bauvorhaben: - Neubau der Strasse Brunnenbritschen, Mauren - Neubau der Strasse Hellweg, Mauren - Ausbau der Feldstrasse, Mauren - Ausbau Wendeplatz Bannriet, Mauren - Sanierung der Eschebrücke, Mauren - Neugestaltung der Einlenker Franz-Josef-Öhri-Strasse, Purtscher und Werthsteig, Mauren - Verkehrsraumgestaltung Rennhofstrasse, Mauren - GEP Genereller Entwässerungsplan Mauren - Flachdachsanierung zwischen Gemeindesaal und Primarschule Mauren Für alle Projekte liegen die definitiven Schlussrechnungen nun zur Genehmigung vor. TIEFBAUTEN: Projekt: Neubau der Strasse Brunnenbritschen, Mauren ( ) Genehmigter Kredit gemäss Kostenvoranschlag CHF 1'111' Bauabrechnung CHF 736' Minderaufwand CHF 374' (-33.7 %) Projekt: Neubau der Strasse Hellweg, Mauren ( ) Genehmigter Kredit gemäss Kostenvoranschlag CHF 610' Bauabrechnung CHF 506' Minderaufwand CHF 103' (-16.9 %) Projekt: Ausbau der Feldstrasse, Mauren ( ) Genehmigter Kredit gemäss Kostenvoranschlag CHF 140' Bauabrechnung CHF 139' Minderaufwand CHF (-0.6 %) GRP 56/ Seite 6 von 14
7 Projekt: Ausbau Wendeplatz Bannriet, Mauren ( ) Genehmigter Kredit gemäss Kostenvoranschlag CHF 91' Bauabrechnung CHF 64' Minderaufwand CHF 26' (-29.6 %) Projekt: Sanierung der Eschebrücke, Mauren ( ) Genehmigter Kredit gemäss Kostenvoranschlag CHF 61' Bauabrechnung CHF 58' Minderaufwand CHF 2' (-3.7 %) Projekt: Neugestaltung der Einlenker Franz-Josef-Öhri-Strasse, Purtscher und Werthsteig, Mauren ( ) Genehmigter Kredit gemäss Kostenvoranschlag CHF 240' Bauabrechnung CHF 244' Mehraufwand CHF 4' (+2.0 %) Projekt: Verkehrsraumgestaltung Rennhofstrasse, Mauren ( ) Genehmigter Kredit gemäss Kostenvoranschlag CHF 133' Bauabrechnung CHF 137' Mehraufwand CHF 4' (+3.3 %) Projekt: GEP Genereller Entwässerungsplan Mauren ( ) Genehmigter Kredit gemäss Kostenvoranschlag CHF 135' Bauabrechnung CHF 129' Minderaufwand CHF 5' (-4.2 %) HOCHBAUTE: Projekt: Flachdachsanierung zwischen Gemeindesaal und Primarschule Mauren ( ) Genehmigter Kredit gemäss Kostenvoranschlag CHF 430' Bauabrechnung CHF 364' Minderaufwand CHF 65' (-15.2 %) Für die erwähnten acht Tiefbauvorhaben des letzten Jahres wurden Kredite in Gesamthöhe von CHF 2'521'000 bewilligt. Gemäss den vorliegenden Baurechnungen belaufen sich die Gesamt- GRP 56/ Seite 7 von 14
8 aufwendungen auf CHF 2'017' und liegen somit erfreulicherweise um CHF 503' oder 20 % unter dem genehmigten Kreditrahmen. Im globalen Tiefbaubudget für das Jahr 2013 wurden Mittel in Gesamthöhe von CHF 3'376'000 bewilligt. Gemäss den Bauabrechnungen belaufen sich die Gesamtaufwendungen auf CHF 2'860'489 und liegen somit unter dem genehmigten Budget. Die Minderaufwendungen betragen CHF 515'511 oder 15.3 %. Aufgrund der vorstehenden Ausführungen unterbreitet der Bauführer Tiefbau dem Gemeinderat die folgende Anträge: a) Genehmigung der Schlussrechnung für den Neubau der Strasse Brunnenbritschen mit Gesamtkosten von netto CHF 736' b) Genehmigung der Schlussrechnung für den Neubau der Strasse Hellweg mit Gesamtkosten von netto CHF 506' c) Genehmigung der Schlussrechnung für den Ausbau der Feldstrasse mit Gesamtkosten von netto CHF 139' d) Genehmigung der Schlussrechnung für den Ausbau des Wendeplatzes Bannriet mit Gesamtkosten von netto CHF 64' e) Genehmigung der Schlussrechnung für die Sanierung der Eschebrücke mit Gesamtkosten von netto CHF 58' f) Genehmigung der Schlussrechnung für die Neugestaltung der Einlenker Franz-Josef-Öhri- Strasse, Purtscher und Werthsteig mit Gesamtkosten von netto CHF 244' g) Genehmigung der Schlussrechnung für die Verkehrsraumgestaltung der Rennhofstrasse mit Gesamtkosten von netto CHF 137' h) Genehmigung der Schlussrechnung für die Bearbeitung des Generellen Entwässerungsplans GEP Mauren mit Gesamtkosten von netto CHF 129' i) Genehmigung der Schlussrechnung für die Flachdachsanierung bei der Primarschule Mauren mit Gesamtkosten von netto CHF 364' Gemäss a) bis i) einstimmig. Regelmässiger Anschluss des Ortsteils "Binza" ans Liniennetz des Verkehrsbetriebs LIEmobil: Beteiligung der In früheren Stellungnahmen, so insbesondere zum Mobilitätskonzept "Mobiles Liechtenstein 2015", zum Agglomerationsprogramm Werdenberg-Liechtenstein und letztmalig zum Konzept "Liniennetz und Fahrplan 2013/2014" des Verkehrsbetriebs LIECHTENSTEINmobil (LIEmobil), hat der Gemeinderat von Mauren unter anderem auch jeweils eine Anbindung des grenznahen Maurer Ortsteils "Binza" an den öffentlichen Verkehr postuliert. Diesbezüglich zeichnet sich jetzt eine Lösung ab, die dem Gemeinderat bereits an der letzten Sitzung vom 20. März 2014 durch Vorsteher Freddy Kaiser in Kürze dargelegt wurde. GRP 56/ Seite 8 von 14
9 Die ist heute durch mehrere Buslinien erschlossen und ins gesamte Liniennetz von LIEmobil eingebunden. Unter anderem ist Mauren auch Ausgangspunkt und Endhaltestelle der Linie 32 über Schellenberg, Ruggell, Gamprin-Bendern bis Eschen, die betriebsbedingt zu gewissen Zeiten noch zu längeren Aufenthalten bei der Post Mauren gezwungen ist. Diese Situation im stark frequentierten Ortszentrum ist auf Dauer nicht zufriedenstellend. Auf der Suche nach alternativen Möglichkeiten ist die Abteilung Tiefbau im Amt für Bau und Infrastruktur, die in Zusammenarbeit mit LIEmobil für die Erstellung und den Betrieb sämtlicher Bushaltestellen im Land zuständig ist, nun auf eine neue Lösung gestossen. Danach kann der Bus der Linie 32 inskünftig auch auf dem Areal der Fabrikliegenschaft an der Binzastrasse 48, wo seit vielen Jahren die Werkstatt "Protekta" des Heilpädagogischen Zentrums (HPZ) untergebracht ist, wenden und parkieren. Die Lösung beruht auf entsprechenden Abklärungen und Gesprächen der Amtsstelle mit dem Liegenschaftsbesitzer und dem HPZ, dem eine direkte Anbindung der "Protekta" ans öffentliche Verkehrsnetz verständlicherweise sehr gelegen kommt. LIEmobil wird demzufolge ab dem 22. April 2014 an den Werktagen (Montag bis Freitag) zu bestimmten Zeiten, wenn der Bus der Linie 32 ohnehin längere Standzeiten in Mauren hat, die Haltestelle Binzastrasse 48 anfahren und diese auch in den Fahrplan aufnehmen. Für eine regelmässige tägliche Bedienung dieser Haltestelle zwischen 6.15 Uhr und Uhr wären noch neun zusätzliche Kurspaare (Mauren Post Binza und retour) nötig, die allerdings durch die Gemeinde finanziert werden müssten. Die Kosten pro Kurspaar und Jahr werden von LIEmobil mit CHF 2'762 beziffert, so dass sich für die Gemeinde ein jährlicher Finanzierungsbeitrag von insgesamt CHF 24'858 ergeben würde. Die Busbenützer des Ortsteils "Binza" hätten damit im Halbstundenoder Stundentakt einen Vor-Ort-Anschluss ans weitere Liniennetz. Eine weitergehende Erschliessung des Ortsteils "Binza" ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund fehlender Wende- und Haltestandorte nicht möglich. Zur umfassenden Erläuterung des Sachverhalts und für die Beantwortung von Fragen ist der Geschäftsführer des Verkehrsbetriebs LIEmobil, Ulrich Feisst, an der Sitzung anwesend. Der Gemeindevorsteher unterbreitet dem Gemeinderat folgende Anträge: a) Die Gemeinde begrüsst den Anschluss des Ortsteils "Binza" ans Liniennetz von LIEmobil durch die Einrichtung der neuen Haltestelle Binzastrasse 48 für die Linie 32. b) Die Gemeinde erklärt sich bereit, die Kosten von CHF 24'858 für die neun zusätzlichen Kurspaare, die eine regelmässige Bedienung dieser Haltestelle an Werktagen ermöglichen, für ein Versuchsjahr (April 2014 bis April 2015) zu übernehmen. Dafür wird ein Nachtragskredit von CHF 25'000 zum Budget 2014 genehmigt. c) Der Gemeinderat wird im Frühjahr 2015, vor Ablauf des Versuchsjahres, auf Basis der gemachten Erfahrungen und Frequenzerhebungen darüber befinden, ob der Finanzierungsbeitrag der Gemeinde an LIEmobil für die Folgejahre beibehalten wird oder nicht. GRP 56/ Seite 9 von 14
10 Der Gemeinderat fasst nachfolgende Beschlüsse: a) Gemäss einstimmig. b) Mit 5 Ja-Stimmen (FBP) zu 6 Nein-Stimmen (2 FBP, 3 VU, 1 FL) wird b) mehrheitlich abgelehnt, dies im Wesentlichen mit der Begründung, dass das Gebiet Binza nur zum Teil erschlossen wird. c) Teilantrag c) ist aufgrund des gefassten es zu Teilantrag b) hinfällig. d) Der Gemeinderat behält sich vor, aufgrund der gemachten Erfahrungen und Frequenzerhebungen der LIEmobil zu einem späteren Zeitpunkt allfällige weitere Kurse zu finanzieren. Umzonierung und Veräusserung der Fusswegparzelle 1105, Hinterbühlen, Mauren: Genehmigung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 4. Juli 2012 festgelegt, dass die Gemeinde kleinere Grundstücke, welche sie nicht mehr benötigt, zum Marktwert veräussern oder tauschen kann. Im Zuge der Baulandumlegung BU Hinterbühlen, Mauren, ist Anfang der 90er-Jahre ein Fussweg (Parzelle Nr. 1105) zwischen der "Ringstrasse" Hinterbühlen ausgeschieden worden. Der Fussweg wurde damals wohl mit der Überlegung geplant, dass von der Strasse "Am Gupfenbühel" eine möglichst direkte Verbindung zum hintersten Gebäude von Hinterbühlen entstehen könnte. Die Fusswegparzelle beginnt gegenüber dem Anwesen Hinterbühlen 32 und endet neben dem Anwesen Hinterbühlen 75. Baulich wurde der Weg bisher nicht erstellt, die Bewirtschaftung der Parzelle erfolgt zusammen mit der privaten Nachbarparzelle Nr Gemeindeeigene Werkleitungen befinden sich keine in dieser Fusswegparzelle. Die Nachbarparzelle Nr wurde veräussert und soll überbaut werden. Die Gemeindevorstehung ist von einem Vertreter der neuen Eigentümerschaft, der sich in Gründung befindlichen Hinterbühlen-Anstalt, angefragt worden, ob sie die Gemeindeparzelle käuflich erwerben könnte. Die Fusswegparzelle Nr weist eine Fläche von 101 m 2 oder 28.1 Klafter auf. Es ist zu erwarten, dass die Fusswegparzelle auch in Zukunft nicht ausgebaut wird, da diese Verbindung keine fusswegtechnischen Vorteile bringt. Die direkte Verbindung vom "Himmelreichsteig" führt via "Ringstrasse Hinterbühlen" zur Stichstrasse "Am Gupfenbühel". Damit die Verkaufsfläche bebaut werden kann, ist eine Umzonierung in Wohnzone B notwendig. Die Vertreter des Landes haben der Gemeindebauverwaltung mitgeteilt, dass sie die geplante Umzonierung befürworten würden. Der Verkaufspreis für das gesamte Grundstück beträgt in Anlehnung an ähnliche Veräusserungen CHF 3'500 pro Klafter oder insgesamt CHF 98'350. Die Vertretung der Käuferschaft hat der Gemeindevorstehung mitgeteilt, dass sie mit dem vorgeschlagenen Preis einverstanden sei. Die Bauverwaltung beantragt deshalb die Genehmigung des Verkaufs der Parzelle Nr zum Preis von CHF 3'500 pro Klafter, das sind total CHF 98'350. Weiter beantragt sie die Umzonierung dieser Teilfläche von heute "Strassen und dergleichen" in Wohnzone B. GRP 56/ Seite 10 von 14
11 a) Genehmigung der Umzonierung der Parzelle Nr von "Strassen und dergleichen" in Wohnzone B. b) Zustimmung zum Verkauf der Fusswegparzelle Nr zum Preis von CHF 3'500 pro Klafter bzw. zum Gesamtbetrag von CHF 98'350 an die Hinterbühlen-Anstalt. Auflage: Die Gemeinde übernimmt keinerlei Kosten für allfällige notwendige bauliche Anpassungen im Grundstück Gemäss a) und b) mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (FL). Ausstand: GR Reto Kieber Sanierung Kulturhaus Rössle, Mauren: Diverse Arbeitsvergaben Die Arbeitsausschreibungen zum Projektvorhaben "Sanierung Kulturhaus Rössle" erfolgten durch die Gemeindebauverwaltung gemäss dem Gesetz über das Öffentliche Auftragswesen. Aufgrund der Offertvergleiche sollen die nachfolgenden Arbeiten an den jeweils wirtschaftlich günstigsten Offertsteller vergeben werden. Die Offertsumme ist netto inklusive Mehrwertsteuer. a) Vergabe der Doppelböden und Deckenbekleidungen an die Firma Zimmerei Rudolf Marxer AG, Schaanwald, zum Preis von CHF 51' b) Vergabe der Bodenbeläge aus Holz an die Firma Zimmerei Franz Senti Anstalt, Mauren, zum Preis von CHF 52' Gemäss a) und b) einstimmig. Sanierung der Strasse Obergut, Mauren: Diverse Arbeitsvergaben In der Sitzung vom 26. Februar 2014 hat der Gemeinderat das Projekt und den erforderlichen Gesamtkredit von CHF 800'000 für die Sanierung der Erschliessungsstrasse Obergut in Mauren einstimmig genehmigt. Die zwischenzeitlich durch die Gemeindebauverwaltung veranlasste Ausschreibung diverser Arbeiten erfolgte gemäss dem Gesetz über das Öffentliche Auftragswesen. Aufgrund der Offertvergleiche sollen die Aufträge an den jeweils wirtschaftlich günstigsten Offertsteller vergeben werden. Die Offertsummen sind netto inklusive Mehrwertsteuer. GRP 56/ Seite 11 von 14
12 Der Bauführer Tiefbau unterbreitet dem Gemeinderat folgende Anträge: a) Vergabe der Baumeisterarbeiten an die Firma E. & G. Marxer AG, Mauren, zum Preis von CHF 504' Der Gemeindeanteil beträgt CHF 355' b) Vergabe der Pflästerungs- und Belagsarbeiten an die Firma Wilhelm Büchel AG, Bendern, zum Preis von CHF 238' c) Vergabe der Strassenbeleuchtung an die Liechtensteinischen Kraftwerke, Schaan, zum Preis von CHF 16' Gemäss a) bis c) einstimmig. Vernehmlassungsbericht der Regierung zur Abänderung des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte Die Regierung hat am 25. März 2014 einen Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte genehmigt. Dabei geht es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die einheitliche Rahmenbedingungen für die Digitalisierung und Veröffentlichung von sogenannten verwaisten Werken im Internet schafft. Die Vernehmlassungsfrist endet am 30. Mai Verwaiste Werke sind Werke wie Bücher, Zeitungs- und Zeitschriftenartikel sowie Filme, die noch urheberrechtlich geschützt sind, aber deren Autoren nicht bekannt sind oder nicht ausfindig gemacht bzw. kontaktiert werden können. Zahlreiche Sammlungen europäischer Bibliotheken enthalten verwaiste Werke. Diese Werke können vielfach nicht digitalisiert und im Internet zugänglich gemacht werden, da die urheberrechtliche Zustimmung nicht zu erlangen ist. Um eine Digitalisierung und Veröffentlichung von Werken im Internet zu kulturellen und bildungspolitischen Zwecken zu ermöglichen, schafft die Richtlinie einheitliche Rahmenbedingen: Ein Werk mit dem Status als verwaistes Werk kann nach den Bestimmungen der gegenständlichen Richtlinie ohne Zustimmung des Rechteinhabers digitalisiert und im Internet zugänglich gemacht werden. Um diesen Status zu erhalten, werden Bibliotheken, Bildungseinrichtungen, Museen und Archive, im Bereich des Filmerwerbs tätige Institute und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten verpflichtet, eine vorhergehende sorgfältige Suche gemäss den Anforderungen der gegenständlichen Richtlinie in dem Mitgliedstaat durchzuführen, in dem das Werk zuerst veröffentlicht wurde. Sobald bei der sorgfältigen Suche der "Waisenstatus" eines Werks festgestellt wurde, wird das Werk im Europäischen Wirtschaftsraum als verwaistes Werk gelten. Für einen Rechtsinhaber besteht jederzeit die Möglichkeit, den Waisenstatus zu beenden. Der Gemeinderat nimmt den Vernehmlassungsbericht der Regierung zur Umsetzung einer EU- Richtlinie zum Urheberrecht formell zur Kenntnis und verzichtet auf die Einreichung einer inhaltlichen Stellungnahme. Gemäss einstimmig. GRP 56/ Seite 12 von 14
13 Definitive Einstellung der bisherigen Altpapiersammlungen in Mauren- Schaanwald Die Entsorgungsfirma Max Beck AG, Vaduz, hat die bisherigen Altpapiersammlungen mit Dorfvereinen per sofort in allen Gemeinden eingestellt. Auslöser für diesen völlig unerwarteten Schritt war eine neue Risiko- und Gefahreneinschätzung, die von der Firma nach einem tragischen Betriebsunfall vorgenommen wurde. Der Pfadfinderschaft Mauren-Schaanwald, die bis anhin an den Sammlungen mitgewirkt hat und dafür von der Gemeinde entschädigt wurde, entgeht somit eine wichtige Einnahmequelle. Der Gemeinderat hat die schriftliche Mitteilung der Max Beck AG in der Sitzung vom 26. Februar 2014 mit Bedauern zur Kenntnis genommen und die Gemeindeverwaltung ersucht, alternative Möglichkeiten zu prüfen. Diese Abklärungen, die sich auch über die Landesgrenzen hinaus erstreckten, führten leider zu keiner zweckmässigen und vertretbaren Lösung. Andere betroffene Gemeinden kamen zum gleichen Ergebnis. Das bedeutet, dass auch in Mauren-Schaanwald wie in den übrigen Gemeinden die herkömmliche Altpapiersammlung mit sofortiger Wirkung eingestellt werden muss. Alle bereits angekündigten Sammlungstermine für das restliche Jahr 2014 entfallen somit. Zur Gratisentsorgung von Altpapier und Kartons steht der Einwohnerschaft nach wie vor die Altstoffsammelstelle der Gemeinde bei der Deponie Langmahd zur Verfügung. Als weitere naheliegende Entsorgungsstelle bietet sich das Recycling-Center Elkuch Josef AG in Eschen an. Die Bevölkerung wurde bereits mit einem vorliegenden Rundschreiben an alle Haushalte über die neue Situation informiert. Mit der Pfadfinderabteilung Mauren-Schaanwald sollen alternative Verdienstmöglichkeiten im Umweltbereich abgeklärt und vereinbart werden, damit sie auch inskünftig in den Genuss des Sonderbeitrags der Gemeinde kommen kann, der vorwiegend für den Betrieb und Unterhalt des Pfadfinderheims Auf Berg verwendet wird. a) Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Altpapiersammlung in der Gemeinde aufgrund des dargestellten Sachverhalts definitiv eingestellt werden muss und somit alle bereits angekündigten Sammlungstermine für das restliche Jahr 2014 hinfällig sind. b) Der Gemeinderat befürwortet es, dass für die Pfadfinderabteilung eine alternative Verdienstgelegenheit möglichst im Umweltbereich geschaffen wird. Der Vorschlag ist dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. Gemäss a) und b) einstimmig. Bewilligte Baugesuche aus Mauren-Schaanwald: Information Im Zeitraum vom 13. März 2014 bis zum 2. April 2014 wurden von der Baubehörde des Landes (Amt für Bau und Infrastruktur) folgende Bauvorhaben in der -Schaanwald genehmigt: GRP 56/ Seite 13 von 14
14 Bauvorhaben: Abbruch Wohnhaus und Werkstatt Standortadresse: Binzastrasse 16, Mauren Parzelle Nr.: 413 und 3279 Zone: Wohnzone B Bauvorhaben: Wohnungsumbau Standortadresse: Gampelutzstrasse 39, Mauren Parzelle Nr.: 814 Zone: Wohnzone B Bauvorhaben: Abbruch Stall Standortadresse: Weiherring, Mauren Parzelle Nr.: 372 Zone: Kernzone 1 Bauvorhaben: Umgebungsarbeiten und Stützmauern Standortadresse: Rennhofstrasse 39, Mauren Parzelle Nr.: 2369 Zone: Wohnzone C Der Gemeinderat nimmt die Informationen über die bewilligten Baugesuche zur Kenntnis. Mauren, 11. April 2014 Gemeindevorstehung Mauren gez. Freddy Kaiser, Vorsteher GRP 56/ Seite 14 von 14
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