P R O T O K O L L. über die 2. Sitzung des Gemeinderates
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- Lucas Esser
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1 P R O T O K O L L über die 2. Sitzung des Gemeinderates Datum: Mittwoch, 2. März 2011 Zeit: Ort: Vorsitz: Anwesend: Entschuldigt: Uhr bis Uhr Gemeindeverwaltung Mauren, Peter-Kaiser-Raum Gemeindevorsteher Freddy Kaiser Frank Heeb, Claudia Kaiser, Reto Kieber, Robert Matt, Irene Mündle, Hanspeter Öhri, Claudia Robinigg-Büchel, Patrik Schreiber, Harald Senti Stefan Sohler Weitere Anwesende: Christian Albrecht, Architekt Timo Bereuter, Architekt Gerhard Fuchs, Architekt Andrea Maurer, Seniorenkoordinatorin Stefan Schuler, Bauaufseher Marco Condito, Bauaufseher-Stellvertreter Protokoll: Christoph Kieber, Sekretär Traktanden - Vereidigung der Gemeinderatsmitglieder - Protokollgenehmigung - Projekt "Älter werden in Mauren": Vorstellung des überarbeiteten Projekts und formelle Auflösung der bisherigen Projektgruppe - Baulandumlegung Schnäbeler-Obergut, Mauren: Entscheidungsfindung über zusätzliche Fusswegverbindung GRP 02/ Seite 1 von 13
2 - Bodentausch zur Erstellung eines Trottoirs an der Strasse Krummenacker und zur Erschliessung einer Gemeindeparzelle: Genehmigung - Erschliessung der BU Tilihalde in Mauren (Kappeleweg): Zustimmung zur privaten Vorfinanzierung - Erschliessung der Baulandumlegung Tilihalde, Mauren: Projekt- und Kreditgenehmigung für den Neubau der Strasse Dorfweg - Namensgebung für neuen Fussweg zwischen der Neudorfstrasse und der Strasse Fallsgass, Mauren - Neubau der Fusswegverbindung "Neudorfweg", Mauren: Projekt- und Kreditgenehmigung - Bestellung der Ressortvorsitzenden und Zuteilung der Kommissionsmandate - Vorgezogene Ressort- und Kommissionsmandate - Vom Hochbauamt bewilligte Baugesuche aus Mauren-Schaanwald: Information des Gemeinderates - Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Anpassung des an die AHV ausgerichteten Staatsbeitrages sowie die langfristige finanzielle Sicherung der AHV - Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Schaffung eines Standortförderungsgesetzes - Vereinsgründung "Scout Foodhouse Liechtenstein" - Interne Informationen und Mitteilungen GRP 02/ Seite 2 von 13
3 Vereidigung der Gemeinderatsmitglieder Nach Art. 83 Abs. 2 des Gemeindegesetzes, LGBl Nr. 76, sind die Mitglieder des Gemeinderates durch den Gemeindevorsteher zu vereidigen. Die Vereidigung ist Ausdruck dafür, dass es sich bei der Gemeinderatsarbeit um einen sehr wichtigen, vertrauens- und verantwortungsvollen Einsatz zum Wohle der Gemeinde handelt. Der Vorsteher verliest die Eidesformel gemäss Art. 108 der Liechtensteinischen Verfassung: "Ich schwöre Treue dem Landesfürsten, Gehorsam den Gesetzen und genaue Beobachtung der Verfassung, so wahr mir Gott helfe". Darauf treten die Gemeinderäte der Reihe nach vor und legen ihren Eid ab. Nach dem Eid unterzeichnet jedes Gemeinderatsmitglied (ausgenommen der Vizevorsteher, welcher von Amtes wegen bereits mit den Gemeindevorstehern von der Regierung vereidigt wurde) das Vereidigungs-Protokoll, welches zum Schluss durch den Gemeindevorsteher Freddy Kaiser gegengezeichnet wird. Protokollgenehmigung Das Protokoll der 1. Gemeinderatssitzung vom 23. Februar 2011 wird einstimmig genehmigt. Projekt "Älter werden in Mauren": Vorstellung des überarbeiteten Projekts und formelle Auflösung der bisherigen Projektgruppe Der Gemeinderat hat an seiner Sondersitzung vom 27. Oktober 2010 das Projekt "pflegeleicht" auf Empfehlung der Wettbewerbsjury zum Siegerprojekt erklärt. Ebenfalls hat er beschlossen, dass dieses Projekt weiterbearbeitet werden soll. Dies deshalb, damit für die weitere Umsetzung des Bauvorhabens eine Grundlage vorliegt, welche als Diskussions- sowie als Planungsgrundlage verwendet werden kann. In der Zwischenzeit hat das zuständige Architekturbüro die Empfehlungen der Wettbewerbsjury umgesetzt. Ebenfalls wurden durch ein Fachbüro die zu erwartenden Kosten für das Projekt, die einzelnen Projektbereiche und die möglichen Bauetappen ermittelt. Das überarbeitete Projekt wurde der zuständigen Projektgruppe anlässlich ihrer Sitzung vom 7. Februar 2011 vorgestellt. Zusammen mit der Vorstellung der Projektüberarbeitung fand nochmals eine Besichtigung des Standorts statt. Die Projektgruppe hat an ihrer Sitzung festgehalten, dass der Standort ideal ist und das geplante Projekt eine gute Qualität und eine vorzügliche Organisation aufweist. Anlässlich dieser Gemeinderatssitzung werden nun auch die Gemeinderäte über den aktuellen Projekt- und den zu erwartenden Kostenstand informiert. Da sich in der Zwischenzeit die Zusammensetzung des Gemeinderates geändert hat, findet die Vorstellung für die Gemeinderäte direkt beim geplanten Standort im Gebiet "Lacha" in Mauren statt. GRP 02/ Seite 3 von 13
4 Da die erste Projektphase (Erarbeitung des Raumprogramms und Durchführung des Architekturwettbewerbs) nun abgeschlossen ist, kann auch die bestehende Projektgruppe "Älter werden in Mauren" durch den Gemeinderat formell wieder aufgelöst werden. Für die bauliche Umsetzung des Projekts muss eine eigentliche Baukommission eingesetzt werden. Die definitive Besetzung dieses Gremiums kann aber erst nach Klärung der Finanzierung der verschiedenen Projektbereiche erfolgen. Die Bauverwaltung beantragt beim Gemeinderat folgendes Vorgehen: a) Kenntnisnahme der Erläuterungen zum Projekt durch das zuständige Architekturbüro; b) Auflösung der bisherigen Projektgruppe "Älter werden in Mauren" unter Verdankung der geleisteten Arbeit. Gemäss a) und b) einstimmig. Baulandumlegung Schnäbeler-Obergut, Mauren: Entscheidungsfindung über zusätzliche Fusswegverbindung Der Gemeinderat Mauren hat in seiner Sitzung vom 17. September 2008 den definitiven Umlegungsperimeter der BU Schnäbeler-Obergut festgelegt. Weiters hat er in seiner Sitzung vom 17. Dezember 2008 den Einleitungsbeschluss der Umlegung gefasst. Dieser wurde vom 15. April bis zum 29. April 2009 öffentlich kundgemacht. Gegen den Einleitungsbeschluss waren keine Beschwerden eingegangen. Aufgrund dessen, dass für das Umlegungsgebiet eine separate Kanalisationsverbindung zur Strasse Fallsgass notwendig ist, konnte die letztlich einen flächengleichen Bodentausch für eine Fusswegverbindung Neudorfstrasse Strasse Fallsgass abschliessen. Unterhalb dieser Fusswegverbindung wird dann auch die neue Kanalisationsleitung erstellt. Dieser Bodentausch zwischen der Parzelle Nr. 10 und der Parzelle Nr. 19 wurde vom Gemeinderat am 10. November 2010 genehmigt und ist in der Zwischenzeit grundbücherlich durchgeführt. Bereits bei der Behandlung des Traktandums Bodentausch wurde der Gemeinderat informiert, dass es längerfristig möglich wäre, eine durchgehende Fusswegverbindung von der Strasse Fallsgass bis zur Strasse Obergut südwestlich des Anwesens Obergut 23, Mauren, zu verwirklichen. Bei der Baulandumlegung Schnäbeler-Obergut kann nun als nächster Verfahrensschritt der Neuzuteilungsplan erarbeitet und dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt werden. Bevor dieser Plan aber definitiv erstellt werden kann, muss sich der Gemeinderat entscheiden, ob die zusätzliche Fusswegverbindung zwischen der künftigen Strasse im Umlegungsgebiet und der Strasse Obergut im Neuzuteilungsplan berücksichtigt werden soll. Der Gemeinderat hat im Übrigen bereits an seiner Sitzung vom 17. September 2008 festgelegt, welche Variante der Neuzuteilung weiterbearbeitet werden soll. GRP 02/ Seite 4 von 13
5 Darüber wurden die Grundeigentümer der Baulandumlegung auch informiert. Sollte sich der Gemeinderat für die zusätzliche Verbindung aussprechen, würde sich der Flächenabzug des Umlegungsperimeters für die öffentlichen Erschliessungsflächen erhöhen. Die Bauverwaltung unterbreitet dem Gemeinderat folgenden : Entscheidungsfindung, ob im Neuzuteilungsplan der Baulandumlegung Schnäbeler-Obergut eine Fusswegverbindung zwischen der neuen Strasse und der Strasse Obergut berücksichtigt werden soll. Auf von Vorsteher Freddy Kaiser beschliesst der Gemeinderat einstimmig, eine Fusswegverbindung mit einem kostengünstigen Ausbaustandard ausserhalb des Umlegungsperimeters zu realisieren. Die Bauverwaltung wird beauftragt, mögliche Varianten zu prüfen. Ausstand GR Claudia Robinigg-Büchel Bodentausch zur Erstellung eines Trottoirs an der Strasse Krummenacker und zur Erschliessung einer Gemeindeparzelle: Genehmigung Der Gemeinderat von Mauren wurde in der Sitzung vom 19. Januar 2011 darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Landesprojekt zur Sanierung der Strasse Krummenacker, Mauren, unter Federführung des Tiefbauamtes im Frühjahr 2011 in Angriff genommen wird. Die erste von insgesamt zwei Bauetappen betrifft den Krummenacker-Abschnitt von der Abzweigung in die Franz-Josef-Oehri-Strasse bis zur Einmündung in die Strasse Herrenwingert. Im Zuge dieser Instandsetzung der Landstrasse Krummenacker nimmt auch die diverse Sanierungsmassnahmen (Kanalisation, Beleuchtung) vor. Im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Strassenbauprojekt eröffnete sich für die Gemeinde Mauren erfreulicherweise die Möglichkeit, vom Privatgrundstück Parzelle Nr. 513 den erforderlichen Boden auszulösen, um entlang der Strasse Krummenacker eine derzeit noch bestehende Lücke im Trottoir nun schliessen zu können. Dieses Trottoirteilstück wird im Zuge der ersten Strassensanierungsetappe realisiert, so dass schon in Bälde eine durchgehende Trottoirverbindung bis zur Einmündung in die Rennhofstrasse zur Verfügung stehen wird. Mit dem Eigentümer des Privatgrundstücks konnte gleichzeitig mittels Parzellenbereinigung eine weitere Zufahrtsmöglichkeit für das angrenzende Gemeindegrundstück Parzelle Nr. 512 vereinbart werden. Für beide Zwecke sieht die Vereinbarung einen flächengleichen Bodentausch im Ausmass von je 61 m 2 zwischen der Gemeindeparzelle Nr. 512 und der Privatparzelle Nr. 513 vor. Der Bodentausch wird dem Gemeinderat an der Sitzung anhand eines Situationsplans im Detail dargelegt. GRP 02/ Seite 5 von 13
6 Die Bauverwaltung beantragt beim Gemeinderat, dem Bodentausch im Ausmass von je 61 m 2 zwischen der Gemeindeparzelle Nr. 512 und der Privatparzelle Nr. 513 die Zustimmung zu erteilen. Gemäss einstimmig. Erschliessung der BU Tilihalde in Mauren (Kappeleweg): Zustimmung zur privaten Vorfinanzierung Der zukünftige Eigentümer der Parzelle Nr und der zukünftige Eigentümer der Parzelle Nr möchten idealerweise noch im Jahr 2011 jeweils ein Wohngebäude auf ihren Grundstücken errichten. Damit die Grundstücke baureif werden, müsste die Strasse Kappeleweg samt den notwendigen Werkleitungen errichtet werden. Gemäss Finanzplan der Gemeinde Mauren ist im Jahr 2012 zumindest beabsichtigt, dieses Strassenteilstück zu verwirklichen. Aufgrund ihrer Bauabsichten sind die beiden Grundeigentümer mit dem Gemeindebauführer in Kontakt getreten, um zu klären, ob es nicht möglich wäre, dass sie ähnlich wie beim Strassenteilstück Gänsenbach den Strassenneubau vorfinanzieren könnten. Dadurch könnte die Strasse Kappeleweg bereits dieses Jahr erstellt werden. Mit dem Bau der beiden Wohnhäuser würde nach Abschluss der Strassenbauarbeiten begonnen. Die beiden Eigentümer wurden darüber informiert, dass eine solche Anfrage vom Gemeinderat behandelt und genehmigt werden muss. Aufgrund dessen haben sie bei der zu Handen des Gemeinderates einen schriftlichen eingereicht, um zu klären, ob und falls ja unter welchen Bedingungen eine private Vorfinanzierung möglich wäre. Den beiden Bauherren wurde bereits anlässlich des ersten Gesprächs mitgeteilt, dass der Finanzplan für das Jahr 2012 vom Gemeinderat noch nicht definitiv beschlossen ist. Aufgrund des zu erwartenden Einnahmenrückgangs kann heute nicht abgeschätzt werden, welche geplanten Projekte davon betroffen sein könnten. Der genaue Termin für die Rückzahlung kann deshalb noch nicht sicher genannt werden. Es steht dem Gemeinderat allerdings frei, ob er bereits jetzt einen entsprechenden Verpflichtungskredit für das Jahr 2012 genehmigt. Bei einer Genehmigung der Vorfinanzierung würden die Arbeiten für die Strasse dann zwar dieses Jahr ausgeführt, die Rechnungstellung an die Gemeinde könnte aber frühestens im Jahr 2012 erfolgen und zwar nicht von den beauftragten Unternehmern, sondern von den beiden Grundeigentümern. Für das Strassenteilstück mit einer Länge von 140 m ist mit Kosten in Höhe von CHF 350'000 zu rechnen. In diesen Kosten enthalten sind die Aufwendungen für die Kanalisation, den Strassenbau ohne Deckbelag und die Strassenbeleuchtung. Der Deckbelag der Strasse würde erst nach Abschluss der Bauarbeiten der beiden privaten Hochbauprojekte eingebracht. Die Projektbegleitung, Arbeitsausschreibung und Arbeitsvergabe sowie die Rechnungskontrolle müssten aber, wie bei einem "üblichen" Projekt der Gemeinde, durch die Gemeindebauverwaltung erfolgen. Sofern der Gemeinderat dieser Vorfinanzierung zustimmt, müssten auch die Projek- GRP 02/ Seite 6 von 13
7 tierungs- und Bauleitungsarbeiten vergeben werden. Die Bauverwaltung beantragt, dass diese Arbeiten zum Preis von CHF 45' an die Planungsanstalt Franz Marxer, Mauren, vergeben werden. Als Bedingung für eine Vorfinanzierung soll vom Gemeinderat festgehalten werden, dass die beiden Bauherren einen schriftlichen Nachweis erbringen müssen, dass sie über die notwendigen Mittel in Höhe von CHF 350'000 verfügen oder verfügen können. Dies deshalb, damit die Unternehmerrechnungen dieses Jahr wirklich durch sie bezahlt werden können und nicht letztlich die Gemeinderechnung 2011 belasten. Weiters soll festgehalten werden, dass die Gemeinde keinerlei zusätzliche Kosten von den beiden Eigentümern infolge der Vorfinanzierung übernimmt. Die Bauverwaltung unterbreitet dem Gemeinderat folgende Anträge: a) Genehmigung der privaten Vorfinanzierung für die Erstellung der Strasse Kappeleweg in Mauren; b) Beauftragung der Planungsanstalt Franz Marxer, Mauren, mit den Projektierungs- und Bauleitungsarbeiten zum Preis von CHF 45' inkl. Mwst.; c) Genehmigung eines Verpflichtungskredites in Höhe von CHF 350'000 für das Jahr Bedingungen für die Vorfinanzierung: - Die Projektbegleitung, die Arbeitsausschreibung, die Arbeitsvergabe und die Rechnungskontrolle erfolgen durch die. - Die beiden Bauherren haben der einen schriftlichen Nachweis für die Bereitstellung der notwendigen Mittel in Höhe von CHF 350'000 vorzulegen. Die Arbeitsausschreibungen erfolgen erst, wenn dieser Nachweis erbracht wurde. - Die übernimmt keinerlei zusätzliche Kosten der beiden Bauherren infolge der privaten Vorfinanzierung. Der Gemeinderat genehmigt die Anträge a) bis c) sowie die Bedingungen für die Vorfinanzierung einstimmig. Erschliessung der Baulandumlegung Tilihalde, Mauren: Projekt- und Kreditgenehmigung für den Neubau der Strasse Dorfweg Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21. Mai 2003 zu Traktandum Nr die Gestaltung der einzelnen Strassen für die Erschliessung des Baulandumlegungsgebietes Tilihalde in Mauren festgelegt. Dies war die Grundlage für die Ausarbeitung des konkreten Projekts durch die beauftragte Planungsanstalt Franz Marxer, Mauren. Die Bauverwaltung beantragt nun beim Gemeinderat, den Verpflichtungskredit in Höhe von total CHF 440'000 für den Neubau der Erschliessungstrasse Dorfweg in der Baulandumlegung GRP 02/ Seite 7 von 13
8 Tilihalde zu genehmigen. Gemäss Kostenvoranschlag belaufen sich die Aufwendungen für den Strassenbau auf CHF 231'000, für die Kanalisation auf CHF 167'000 und für die Beleuchtung auf CHF 42'000. Somit ergeben sich Gesamtaufwendungen von CHF 440'000 inkl. Ingenieurhonorar. Die neue Strasse Dorfweg stellt im Baulandumlegungsgebiet Tilihalde eine Verbindung zwischen der Peter-Kaiser-Strasse und der Bönerstrasse her. Das vorliegende Projekt wird dem Gemeinderat an der Sitzung im Detail vorgestellt. Der Baubeginn ist im April/Mai 2011 vorgesehen. Im Zusammenhang mit dem Neubau der Strasse Dorfweg muss auch der Dorfbrunnen an der Peter-Kaiser-Strasse verschoben werden. Der Brunnen soll neu auf der Parzelle Nr. 52 zu stehen kommen. Der neue Standort für den Dorfbrunnen wurde so ausgewählt, dass bei einer allfälligen Überbauung der Parzelle Nr. 52 keine Behinderungen entstehen. Weiters kann mit der Brunnenumplatzierung auch die Umgestaltung der Bushaltestelle Wegacker vorgenommen werden. Die Kosten für die Umplatzierung des Dorfbrunnens inkl. Brunnensanierungsarbeiten und Platzgestaltung belaufen sich auf CHF 35'000. Die Bauverwaltung unterbreitet dem Gemeinderat folgende Anträge: a) Genehmigung des Kredits in Höhe von CHF 440'000 für den Neubau der Strasse Dorfweg; b) Genehmigung des vorliegenden Strassenneubauprojekts; c) Genehmigung der Umplatzierung des Dorfbrunnens; d) Genehmigung des Kredits in Höhe von CHF 35'000 für das Umplatzieren des Dorfbrunnens (Konto Nr ); e) Vergabe der Ingenieurarbeiten für den Neubau der Strasse Dorfweg an die Planungsanstalt Franz Marxer, Mauren, zum Preis von CHF 69' inkl. MwSt.; f) Vergabe der Strassenbeleuchtungsarbeiten an die Liechtensteinischen Kraftwerke, Schaan, zum Preis von CHF 23' inkl. MwSt. Der Gemeinderat genehmigt die Anträge a) bis f) einstimmig. Der Gemeinderat ist im Weiteren der einhelligen Auffassung, dass beim Brunnenplatz ein Lindenbaum gesetzt werden soll. Namensgebung für neuen Fussweg zwischen der Neudorfstrasse und der Strasse Fallsgass, Mauren An der Sitzung vom 10. November 2010 hat der Gemeinderat einem Bodentausch für die Erstellung der neuen Fusswegverbindung zwischen der Neudorfstrasse und der Strasse Fallsgass in Mauren einhellig zugestimmt. Auf Ersuchen des Gemeindebaubüros befasste sich die Kulturkommission in ihrer Sitzung vom 7. Januar 2011 nun auch mit der Namensgebung für diese geplante Fusswegverbindung. GRP 02/ Seite 8 von 13
9 Aufgrund der Einmündung des neuen Fussweges in die Neudorfstrasse und im Sinne einer geeigneten resp. besseren Orientierung hat sich die Kulturkommission für den Namen "Neudorfweg" entschieden. Diese Bezeichnung gilt als Empfehlung an den Gemeinderat. Gemäss bisheriger Praxis fällt die Benennung von neuen Strassen und Wegen auf dem Gemeindegebiet Mauren-Schaanwald in die Zuständigkeit des Gemeinderates. Die Kulturkommission unterbreitet dem Gemeinderat den Vorschlag, die neue Fusswegverbindung zwischen der Neudorfstrasse und der Strasse Fallsgass in Mauren mit dem Namen "Neudorfweg" zu benennen. Gemäss einstimmig. Neubau der Fusswegverbindung "Neudorfweg", Mauren: Projekt- und Kreditgenehmigung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10. November 2010 einen Grundstücktausch zur Errichtung der neuen Fusswegverbindung zwischen der Neudorfstrasse und der Strasse Fallsgass in Mauren einhellig genehmigt und deren Planung befürwortet. Im Zuge dieser Projektierung wurden noch wie nachstehend dargelegt verschiedene Verbesserungen und Anpassungen am Projekt vorgenommen, die zum Zeitpunkt der Budgetierung im Herbst 2010 noch nicht ersichtlich waren, weshalb nun auch eine entsprechende Kreditanpassung erforderlich wird. Der grösste Zusatzbetrag ergibt sich bei der Kanalisation. Neu kann nämlich eine zusätzliche Sauberwasserleitung neben der Schmutzwasserleitung geführt werden. Weitere Zusatzkosten verursachen die Beleuchtungsanlagen bei der Neudorfstrasse und der Strasse Fallsgass, die gemäss Liechtensteinischen Kraftwerken saniert werden müssen. Des Weiteren konnte mit dem Tiefbauamt des Landes vereinbart werden, dass die derzeitige Bushaltestelle Fallsgass verlegt und im Bereich der Einmündung von der Strasse Fallsgass in den "Neudorfweg" eine Wartekabine erstellt wird. Grundsätzlich werden diese Kosten vom Land getragen, es ergeben sich aber gewisse kleinere Anpassungen, die von der Gemeinde Mauren zu finanzieren sind. Im Zuge der Neusituierung der Bushaltestelle und der Neuerrichtung der Fusswegverbindung zum Kindergarten Wegacker kann erfreulicherweise auch dem Anliegen der entsprochen werden, für die Überquerung der Strasse Fallsgass einen Fussgängerstreifen einzurichten. Diese Massnahme trägt zur weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit auf dem Schulweg und generell zum Schutz der Fussgänger bei. Die Bauverwaltung beantragt nun beim Gemeinderat, den Kredit in Höhe von insgesamt CHF 300'000 (anstatt des ursprünglich budgetierten Baukredits von CHF 200'000) für den Neubau GRP 02/ Seite 9 von 13
10 der Fusswegverbindung "Neudorfweg" zu genehmigen. Gemäss Kostenvoranschlag belaufen sich die Aufwendungen für den Strassenbau auf CHF 145'000, für die Kanalisation auf CHF 111'000 und für die Beleuchtung auf CHF 44'000. Somit ergeben sich Gesamtaufwendungen von CHF 300'000 inkl. Ingenieurhonorar. Der Baubeginn ist im April/Mai 2011 vorgesehen. Die Bauverwaltung unterbreitet dem Gemeinderat folgende Anträge: a) Genehmigung des Kredits in Höhe von CHF 300'000 für den Neubau der Fusswegverbindung "Neudorfweg"; b) Genehmigung des vorliegenden Fussweg-Projekts; c) Vergabe der Ingenieurarbeiten für die Fusswegverbindung "Neudorfweg" an die Planungsanstalt Franz Marxer, Mauren, zum Preis von CHF 42' inkl. MwSt.; d) Vergabe der Strassenbeleuchtungsarbeiten an die Liechtensteinischen Kraftwerke, Schaan, zum Preis von CHF 24' inkl. MwSt. Der Gemeinderat genehmigt die Anträge a) bis d) einstimmig. Bestellung der Ressortvorsitzenden und Zuteilung der Kommissionsmandate Für die Ressort-Bestellungen wurde anlässlich der 1. Sitzung ein Gemeinderats-Ausschuss gebildet, welcher die personellen Vorschläge für die Ressort- und Kommissionsvorsitze zuhanden des Gemeinderates vorbereitet. a) Der Gemeinderats-Ausschuss unterbreitet dem Gemeinderat nachfolgende personelle Vorschläge für die Ressort-Vorsitze zur Genehmigung: - Personal, Organisation, Finanzen, Information und Öffentlichkeitsarbeit Freddy Kaiser (FBP) - Ortsplanung und Denkmalschutz Reto Kieber (FBP) - Brandschutz, Feuerwehr und Zivilschutz Hanspeter Öhri (FBP) - Familie und Senioren Irene Mündle (FBP) - Jugend Frank Heeb (FBP) - Kultur Robert Matt (FBP) - Land- und Forstwirtschaft Harald Senti (FBP) - Natur und Umwelt Claudia Robinigg-Büchel (FL) - Gesundheit und Prävention Claudia Kaiser (VU) - Sport und Freizeit Patrik Schreiber (VU) - Schulrat Stefan Sohler (VU) b) Zuteilung der Ressort- und Kommissionsmandate an die im Gemeinderat vertretenen Parteien gemäss Konzept für die Ressorts, Kommissionen, Delegierten, Fach- und Projektgruppen. GRP 02/ Seite 10 von 13
11 c) Die personellen Vorschläge zur Besetzung der Kommissionen sind bis am 6. April 2011 bei der Gemeindevorstehung einzureichen. Die definitive Besetzung erfolgt an der GR-Sitzung vom 13. April Der Gemeinderat genehmigt die Anträge a) bis c) einstimmig. Im Weiteren fasst der Gemeinderat auf von Vorsteher Freddy Kaiser einstimmig folgende Beschlüsse: - Auflösung der bestehenden Projektgruppe Muron und Einsetzung einer Fachgruppe unter dem Namen Muron Zonenplan mit folgenden Mitgliedern: Vorsitz Vorsteher Freddy Kaiser, Wegacker 14, Mauren GR Reto Kieber, Ottobeurenweg 5, Mauren GR Claudia Kaiser, Vorarlberger-Strasse 196, Schaanwald GR Claudia Robinigg-Büchel, Neudorfstrasse 17, Mauren Stefan Schuler, Bauführer, Rosenstrasse 8, Mauren Planungsbüro Stauffer und Studach AG, Beat Aliesch, Alexanderstrasse 38, Chur - Einsetzung einer Betriebsgruppe Kulturgütersammlung MZG, welcher ein Mitglied der Kulturkommission, vier bis fünf weitere Mitglieder sowie der Verantwortliche der Kulturgütersammlung angehören. Vorgezogene Ressort- und Kommissionsmandate Gemeindevorsteher Freddy Kaiser bringt zur Kenntnis, dass im Ressort Personal, Organisation und Finanzen sowie in der Grundverkehrs-, der Fürsorge- und der Offertöffnungskommission Geschäfte anstehen respektive bereits Sitzungstermine feststehen, weshalb eine baldige Besetzung dieser Gremien erforderlich wird. Die Gemeindevorstehung ersucht die Fraktionen, bis zur Gemeinderatssitzung am 23. März 2011 die Mitglieder für das Ressort Personal, Organisation und Finanzen sowie die Grundverkehrs-, die Fürsorge- und die Offertöffnungskommission zu portieren. Gemäss einstimmig, wobei das Ressort Personal, Organisation und Finanzen sowie die Offertöffnungskommission vom Gemeinderat für die Mandatsperiode bereits wie folgt einstimmig bestellt werden: a) Ressort Personal, Organisation und Finanzen Vorsitz Vorsteher Freddy Kaiser, Wegacker 14, Mauren Vizevorsteher Hanspeter Öhri, Purtscher 15, Mauren Bruno Matt, Fürst-Franz-Josef-Strasse 16, Mauren Patrik Schreiber, Bönerstrasse 24, Mauren Claudia Robinigg-Büchel, Neudorfstrasse 17, Mauren GRP 02/ Seite 11 von 13
12 Manfred Öhri, Unterberg 15, Mauren, Sekretär Gemeindevorstehung (Protokoll, beratend) Julia Walser, Rüttegasse 1, Schaanwald, Gemeindekassierin (beratend) b) Offertöffnungskommission Vorsitz zuständiger Sachbearbeiter Vorsteher Freddy Kaiser, Wegacker 14, Mauren Patrik Schreiber, Bönerstrasse 24, Mauren Claudia Robinigg-Büchel, Neudorfstrasse 17, Mauren Vom Hochbauamt bewilligte Baugesuche aus Mauren-Schaanwald: Information des Gemeinderates Seit dem Inkrafttreten des neuen Baugesetzes am 1. Oktober 2009 ist das Hochbauamt des Landes die alleinige Anlaufstelle für Baugesuche. Der Gemeinderat wird nur noch in Ausnahmefällen mit Baugesuchen konfrontiert. Es wurde deshalb vereinbart, dass der Gemeinderat periodisch über die vom Hochbauamt bewilligten Baugesuche aus Mauren-Schaanwald informiert wird, damit er sich auch weiterhin ein Bild von der privaten Bautätigkeit in der Gemeinde machen kann. Im Zeitraum vom 13. Januar 2011 bis zum 23. Februar 2011 wurden die nachfolgenden Bauvorhaben genehmigt: Bauvorhaben: Parkplätze Standortadresse: Hinterbühlen 75, Mauren Parzelle Nr.: 1104 Zone: Wohnzone B Bauvorhaben: Anbau Überdachung Standortadresse: Popers 6, Mauren Parzelle Nr.: 40 und 754 Zone: Wohnzone B Bauvorhaben: Anbau Wintergarten Standortadresse: Heiligwies 17, Schaanwald Parzelle Nr.: 1947 Zone: Wohnzone C Bauvorhaben: Erweiterung Rampe Bauherrschaft: Land Liechtenstein, Städtle 38, Vaduz Standortadresse: Vorarlbergerstrasse 229, Schaanwald Parzelle Nr.: 1895 Zone: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Der Gemeinderat nimmt die Informationen über die vom Hochbauamt genehmigten Baugesuche zur Kenntnis. GRP 02/ Seite 12 von 13
13 Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Anpassung des an die AHV ausgerichteten Staatsbeitrages sowie die langfristige finanzielle Sicherung der AHV Mit Schreiben vom 3. Februar 2011 wurde der der Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Anpassung des an die Alters- und Hinterlassenenversicherung ausgerichteten Staatsbeitrages sowie die langfristige finanzielle Sicherung der Alters- und Hinterlassenenversicherung übergeben. Vorsteher Freddy Kaiser übergibt diesen Bericht dem Gemeinderat zum Aktenstudium. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis 22. April Allfällige Stellungnahmen sind bis spätestens 4. April 2011 bei der Gemeindevorstehung einzureichen. Diese Thematik wird auf die Sitzung vom 13. April 2011 traktandiert. Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Schaffung eines Standortförderungsgesetzes Mit Schreiben vom 23. Februar 2011 wurde der der Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Schaffung eines Standortförderungsgesetzes übergeben. Vorsteher Freddy Kaiser übergibt diesen Bericht dem Gemeinderat zum Aktenstudium. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis 31. März Allfällige Stellungnahmen sind bis spätestens 14. März 2011 bei der Gemeindevorstehung einzureichen. Diese Thematik wird auf die Sitzung vom 23. März 2011 traktandiert. Vereinsgründung "Scout Foodhouse Liechtenstein" Unter dem Namen "Scout Foodhouse Liechtenstein" wurde gemäss Art. 246 ff. des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts ein Verein gegründet, welcher seinen Sitz in Mauren hat. Zweck des Vereins ist es, den Pfadfinderinnen und Pfadfindern aus aller Welt in internationalen Pfadfinderlagern liechtensteinische Speisekulturen, Traditionen und Gastfreundschaft näher zu bringen und schliesslich einen kulinarischen Beitrag zu internationalen Pfadfinderlagern zu leisten. Der Gemeinderat nimmt die Vereinsgründung sowie die vorliegenden Statuten und das Gründungsprotokoll formell zur Kenntnis. Mauren, 4. März 2011 Gemeindevorstehung Mauren gez. Freddy Kaiser, Vorsteher GRP 02/ Seite 13 von 13
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