Seminarbeschreibungen meines Fortbildungsprogramms 2014

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Seminarbeschreibungen meines Fortbildungsprogramms 2014"

Transkript

1 Dipl.-Ing. Sabine Markner Fritz-Höger-Ring 24, Kiebitzreihe Tel.: , Fax: Tel. dienstlich auch noch unter: Stadt Elmshorn, RPA-technische Prüfung, Tel.: Internet: und Seminarbeschreibungen meines Fortbildungsprogramms 2014 aus den Bereichen Vergaberecht HOAI An verschiedenen bundesweiten Veranstaltungsorten

2 Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein Mitarbeiter/-innen, die mit der Beschaffung von Waren, Dienstleistungen, freiberuflichen Leistungen oder Bauleistungen befasst sind sowie Mitarbeiter aus Rechnungsprüfungsämtern, Mandatsträger sowie Architekten und Ingenieure. Zum 1. August 2013 tritt das neue Tariftreue- und Vergabegesetz Schledwig-Holstein (TTG) in Kraft, das das Mittelstandsförderungsgesetz ersetzt. In diesem Seminar wird behandelt, was sich im Vergaberecht in Schleswig-Holstein dadurch gravierend ändert: Einführung eines Mindestlohnes, Berücksichtigung bei der Ausschreibung und deren Kontrolle Einhaltung von Tariflöhnen, Berücksichtigung bei der Ausschreibung und deren Kontrolle Anzuwendende Vergabevorschriften (VOB, VOL und SektVO) Sozialpolitische und umweltpolitische Vergabeaspekte Mechanismen zur Korruptionsprävention Auswirkungen auf die Wertung und den Ausschluß von Angeboten Anwendungsbereiche Ziele und Methoden der Veranstaltungen: Ziel ist es über die neuen, vor allem auch schärferen Vergabevorschriften zu informieren, die bei Vergabeverfahren ab August 2013 einzuhalten sind. Dieses geschieht durch Vortrag mit Beispielen. Es besteht ausreichend Gelegenheit, Fragen zu stellen. HALBTAGESVERANSTALTUNG

3 Vergaberecht für Einsteiger Mitarbeiter/-innen, die mit der Beschaffung von Waren, Dienstleistungen, freiberuflichen Leistungen oder Bauleistungen befasst sind sowie Mitarbeiter aus Rechnungsprüfungsämtern, Mandatsträger sowie Architekten und Ingenieure. Einführung in und Überblick über das aktuell geltende Vergaberecht : für EU-Vergaben : GWB, VgV, SektVO, VOF, VOB/A, VOL/A, MFG, SHVgVO für nationale Vergaben: Landesvorschriften wie TTG, SHVgVO sowie VOB/A, VOL/A, unter Berücksichtigung des Konjunkturpaketes II Landesvorschriften jeweils abgestimmt auf das Bundesland, in dem das Seminar stattfindet! Ziele und Methoden der Veranstaltungen: Vermittlung von Grundkenntnissen des Vergaberechts zur Beurteilung, ob und welche Vorschriften bei welcher Art von Beschaffung zu beachten sind und welche Beschaffungen vom Vergaberecht ausgenommen sind. Dieses geschieht durch Lehrreferat mit Diskussionsmöglichkeiten. Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, nach dem Seminar selbst beurteilen zu können, ob für ihre Beschaffung eine eu- weite oder eine nationale Ausschreibung erforderlich ist und ob und nach welcher Art diese entweder nach VOB/A, VOL/A oder VOF auszuschreiben ist. Dieses Seminar ersetzt nicht die anschließend erforderlich werdende Weiterbildung in der Durchführung von Ausschreibungen selbst, entweder nach VOB/A, VOL/A oder VOF. Hinweise: Vorkenntnisse nicht erforderlich. Der Seminarinhalt wird laufend den aktuellen und eingeführten Gesetzesänderungen entsprechend aktualisiert.

4 Die Vergabe - und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB/A 2012, 1.Abschnitt (nationale Ausschreibungen) Einsteigerseminar Mitarbeiter/innen, die neu im Bereich der Vergabe von Bauleistungen bzw. in Rechnungsprüfungsämtern tätig sind und keine Vorkenntnisse besitzen, Architekten und Ingenieure. Grundlagen der Vergabe von Bauleistungen, insbesondere -Wahl des Vergabeverfahrens/Ausschreibungsverfahrens -Leistungsbeschreibung -Fristen -Vergabeunterlagen -Eröffnungstermin -Wertung -Vergabe (Auftrag) / Aufhebung In diesem Seminar werden Grundkenntnisse (VOB/A 1. Abschnitt, d.h. nur für nationale Ausschreibungen) vermittelt und an Beispielen vertieft.

5 Die Vergabe - und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB/A 2012, 1.Abschnitt (nationale Ausschreibungen) Vergabevorgang von A-Z in einem Workshop Mitarbeiter/innen, die neu im Bereich der Vergabe von Bauleistungen bzw. in Rechnungsprüfungsämtern tätig sind, Architekten und Ingenieure, die das Einsteigerseminar der VOB/A 2012 besucht haben oder die Kenntnisse besitzen. Inhalte, In diesem Workshop wird mittels vermittelt, wie mit einer vorher zu erstellenden Leistungsbeschreibung der Vergabevorgang von der Erstellung der Vergabeunterlagen über die Bekanntmachung bis hin zur Wertung der Angebote und der Zuschlagserteilung bzw. Aufhebung der Ausschreibung formell nach der VOB/A zu gestalten ist, und zwar unter Verwendung der Formblätter aus dem Vergabehandbuch des Bundes (VHB) und/bzw. aus dem Handbuch für die Vergabe und Ausschreibung Bau (HVA-B) der Straßenbauverwaltungen. Der Workshop findet jeweils an 2 Vormittagen statt, da zwischen den Workshoptagen wieder Vorarbeiten von den Teilnehmern zu erledigen sind. Hinweis: Das Seminar baut auf dem Grundlagenseminar zur VOB/A 2012 auf.

6 Die Vergabe - und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB/B 2012, Vertiefungsseminar Mitarbeiter/innen, die im Bereich der Vertragsabwicklung von Bauleistungen tätig sind und Vorkenntnisse im 1. Abschnitt der VOB/A besitzen, Architekten und Ingenieure, Baufirmen, Rechnungsprüfer/-innen. Grundlagen für die vertragliche Abwicklung von Bauleistungen Schwerpunkte aus der VOB/B wie Nachtragsleistungen Stundenlohnarbeiten Ausführung Behinderung Zahlungen Mängel Abnahme In diesem Seminar werden Schwerpunkte aus dem Bauvertragsrecht der VOB/B behandelt. Hierbei haben die Teilnehmer die Möglichkeit, bis 4 Wochen vor Seminarbeginn Fragen/Fälle zuzusenden, die dann nach Eingang bei der Referentin entsprechend im Seminar behandelt werden sollen.

7 Prüfung, Wertung und Ausschluss von Angeboten nach der VOB/A 2012 Mitarbeiter/innen, die mit der Vergabe von Bauaufträgen befasst sind sowie Rechnungsprüfer/innen, Architekten und Ingenieure sowie Baufirmen. Durch die Änderung der letzten beiden VOB/A-Fassungen haben sich wesentliche Neuerungen bei der Wertung ergeben. Es wird Grundsätzliches zur Leistungsbeschreibung sowie zur Prüfung, Wertung und Ausschluss von Angeboten und der Aufhebung der Ausschreibung nach VOB/A behandelt, insbesondere 1. die Leistungsbeschreibung als Voraussetzung einer einwandfreien und unangreifbaren Wertung 2. Nebenangebote 3. Bedarfs-, Eventual- sowie Alternativpositionen 4. Wertungskriterien 5. Ausschlussgründe 6. Fehlende Unterlagen: Heilen oder Ausschluss Es werden die grundsätzlichen Erfordernisse an eine Leistungsbeschreibung, die Wertung der Angebote unter Berücksichtigung der neuen Vorgaben der VOB/A 2012, des Vergabehandbuches und der aktuellen Rechtsprechung erarbeitet und durch Beispiele vertieft. Abschließend wird ein Muster-Prüfungs- und Wertungsbericht (Vergabevorschlag) übergeben. Hinweise: Dieses Seminar ist auch für Mitarbeiter/innen geeignet, die für die Vergabe von VOL- Leistungen zuständig sind.

8 Prüfung der Preisblätter 221 und 222 aus dem VHB und deren Nutzung für die Prüfung und Wertung von Angeboten nach VOB/A 2012 Mitarbeiter/-innen, die mit der Vergabe öffentlicher Bauaufträge befasst sind (auch Verwaltungsangestellte) sowie Rechnungsprüfer/-innen, Architekten- und Ingenieure sowie Baufirmen. Mitarbeiter, die Aufklärungsgespräche nach 15 VOB/A durchführen und die Angemessenheit der Angebote sowie die Einhaltung von Mindest- und Tariflöhnen zu prüfen haben. 1. Wie werden Bauleistungen kalkuliert und was versteckt sich an Kosten in den Zuschlagssätzen auf Lohn-, Material-, Gerätekosten und Nachunternehmerleitungen? Wie werden die Zuschlagsätze ermittelt? Sind mit den Angaben in den Preisblättern 221 bzw. 222 alle Angaben, vor allem auch schlüssig, zur Kalkulation der Angebotssumme von der Firma erbracht worden? Worüber geben diese Preisblätter noch Auskunft (Einhaltung der Mindestlöhne Ost und West, Höhe der Zuschlagssätze auf Lohn, Material, Geräte und Nachunternehmerleistungen, Widersprüche angegebener Lohnstunden zur vorgesehenen Bauzeit, unangemessen niedriges Angebot, erbringt die Firma vorwiegend selbst die Leistungen...) 2. Aufklärung über die Anwendung der Preisblätter 221 und 222 und Welche Auswirkungen können getroffene Feststellungen aus den Preisblättern auf die Prüfung und Wertung und ggf. den Ausschluss von Angeboten im Vergabeverfahren nach VOB/A haben? 4. Wie werden die Preisblätter zur Prüfung von Nachtragsangeboten herangezogen. Wann dürfen diese nach 2 VOB/B nicht verwendet werden? 5. Hinweise auf Arbeitsmittel. In dieser Veranstaltung werden Details in den Preisblättern erörtert, die für die Prüfung und Wertung von Angeboten von Bedeutung sind, insbesondere auch für die Beurteilng, ob Mindestlöhne und/oder Tariflöhne eingehalten wurden und ob ein Angebot so auskömmlich ist, dass die Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Firma bzw. der Baustellenbesetzung nicht in Frage gestellt werden kann. Dies erfolgt durch Vortrag und Diskussion sowie durch intensive Gruppenarbeit. Hinweis: Keine Vorkenntnisse erforderlich.

9 Nachträge am Bau Vermeidung, Abwehr sowie Vergütung nach 2 VOB/B Mitarbeiter/-innen, die mit der Bauleitung und damit der Nachtragsbeauftragung von Bauleistungen betraut sind sowie Mitarbeiter/-innen von Rechnungsprüfungsämtern, Architekten und Ingenieure, Baufirmen. Umgang mit Nachtragsangeboten in der Praxis bei Über- und Unterschreitung von Mengenansätzen, bei Änderungen des Bauentwurfs, bei im Vertrag nicht vorgesehenen, erforderlichen und vom Auftraggeber zusätzlich geforderten Leistungen; bei Pauschalverträgen; beim Erbringen von Leistungen ohne Auftrag; bei Stundenlohnarbeiten. Hinweise zur Vermeidung und auch zur Abwehr von Nachtrags- und Zusatzangeboten. Fallbeispiele und Hinweise auf Arbeitsmittel. Die genannten Inhalte werden durch Lehrvortrag und Diskussion sowie durch praktische Beispiele erläutert und vermittelt. Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden zu beurteilen, in welcher Höhe Nachtragsleistungen beauftragt werden können, wie sie vermieden werden und auch abgewehrt werden können. Hinweise: Erforderliche Vorkenntnisse: Grundkenntnisse der VOB/A und B, insbesondere des Vokabulars. Technische Ausbildung vonnöten.

10 Die Vergabe - und Vertragsordnung für Leistungen VOL/A 2009, 1.Abschnitt (nationale Ausschreibungen) Einsteigerseminar Mitarbeiter/innen, die neu im Bereich der Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen sowie in Rechnungsprüfungsämtern tätig sind und keine Vorkenntnisse besitzen, Architekten und Ingenieure. Grundlagen der Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen, insbesondere 1. Wahl des Vergabeverfahrens/Ausschreibungsverfahrens 2. Leistungsbeschreibung 3. Fristen 4. Vergabeunterlagen 5. Eröffnungstermin 6. Wertung 7. Vergabe (Auftrag) / Aufhebung Die VOL/A 2009 wurde in 2010 aufgrund von EU-Richtlinien und nach dem Beschluss des Bundeskabinetts zur Vereinfachung und Modernisierung des Vergaberechts neu gefasst. In diesem Seminar werden Grundkenntnisse (VOL/A 1. Abschnitt, d.h. nur für nationale Ausschreibungen) vermittelt und an Beispielen vertieft. Hinweis: Keine Vorkenntnisse erforderlich.

11 Die Vergabe - und Vertragsordnung für Leistungen VOL/A 2009, 1.Abschnitt (nationale Ausschreibungen) Vergabevorgang von A-Z in einem Workshop Mitarbeiter/innen, die neu im Bereich der Vergabe von Bauleistungen bzw. in Rechnungsprüfungsämtern tätig sind, Architekten und Ingenieure, die das Einsteigerseminar der VOL/A 2009 besucht haben oder die Kenntnisse besitzen. Inhalte, In diesem Workshop wird mittels vermittelt, wie mit einer vorher zu erstellenden Leistungsbeschreibung der Vergabevorgang von der Erstellung der Vergabeunterlagen über die Bekanntmachung bis hin zur Wertung der Angebote und der Zuschlagserteilung bzw. Aufhebung der Ausschreibung formell nach der VOL/A zu gestalten ist, und zwar unter Verwendung der Formblätter aus dem Vergabehandbuch des Kreises Pinneberg (VHB Kreis Pinneberg) und/bzw. aus dem Handbuch für die Vergabe und Ausschreibung Leistungen (HVA-L) der Straßenbauverwaltungen zum Einsatz. Der Workshop findet jeweils an 2 Vormittagen statt, da zwischen den Workshoptagen wieder Vorarbeiten von den Teilnehmern zu erledigen sind. Hinweis: Das Seminar baut auf dem Grundlagenseminar zur VOL/A 2009 auf.

12 Wie führe ich einen Submissionstermin bzw. Eröffnungstermin durch? Mitarbeiter/-innen, die für die Durchführung der Eröffnungstermine nach VOB/A 2012 bzw. VOL/A 2009 zuständig sind. Keine Vorkenntnisse erforderlich. Inhalte der Veranstaltung 1. Was ist ein Eröffnungstermin (Submission) und weshalb muss er durchgeführt werden? Wie muss er nach der VOB/A 2012 bzw. nach der VOL/A 2009 durchgeführt werden 2. Anwesenheit beim Termin - Wer ist zugelassen? 3. Welche Angebote sind zugelassen? 4. Wie werden verspätet oder im Eröffnungstermin eingegangene oder per Fax eingereichte Angebote behandelt? 5. Wie verhalte ich mich, wenn das Angebot nicht unversehrt ist? 6. Was muss bei der Verlesung der Angebote, speziell der Nebenangebote, Änderungsvorschläge und Nachlässe beachtet werden? 7. Wie ist eine richtige Angebotsniederschrift zu fertigen? 8. Welche Auskünfte dürfen erteilt werden? 9. Wie verhalte ich mich, wenn das Angebot nicht unversehrt ist? 10.Was muss bei der Verlesung der Angebote, speziell der Nebenangebote, Änderungsvorschläge und Nachlässe beachtet werden? 11. Hinweise auf Arbeitsmittel. Fallbeispiel 12. Durchgespielte Submission. Auch das modernisierte Vergaberecht in Schleswig-Holstein sieht für die Angebotsabgabe ein Organisationsmodell zur Verhinderung von Manipulationen vor. Wesentliches Element dieses Modells ist die Durchführung des Eröffnungstermins von Angeboten durch Mitarbeiter/innen, die ansonsten nicht mit der Maßnahme betraut sind. In dem Seminar werden die wesentlichen Elemente der Eröffnungsverhandlung behandelt und an Fallbeispielen erläutert. Ausserdem werden Arbeitsmittel genannt und zur Festigung eine Submission durchgespielt. Hinweise: Keine Vorkenntnisse erforderlich. HALBTAGESVERANSTALTUNG

13 Effektive Wahrnehmung der Bauherrenaufgabe "Betreuung beauftragter Architekten und Ingenieure" Mitarbeiter/-innen, die die Bauherrenaufgabe Betreuung beauftragter Architekten und/oder Ingenieure im Rahmen durchzuführender Baumaßnahmen wahrnehmen sowie Mitarbeiter/- innen von Rechnungsprüfungsämtern. Die Beauftragung von Architekten und Ingenieuren für die Durchführung von Baumaßnahmen bedarf für den Bauherrn besonderer Vorbereitungen, aber auch deren Führung, Begleitung und Kontrolle zur pflichtgemäßen Erfüllung ihrer beauftragten Leistungen. Dieses Seminar soll eine Hilfestellung geben, wie dieses vorschriftsmäßig erfolgen kann, was dabei vom Abschluß der Verträge bis zur Abnahme beachtet werden muss und welche Kontrollen und Abnahmen hierbei erfolgen sollten. Die Referentin greift hierbei durch ihre langjährige Tätigkeit als technische Rechnungsprüferin auf umfassende Erfahrung, insbesondere hinsichtlich der Fehlerquellen der geprüften technischen Mitarbeiter in diesem Bereich, zurück. Die genannten Inhalte werden durch Lehrvortrag und Diskussion sowie durch praktische Beispiele erläutert und vermittelt. Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, häufige Fehler in der Betreuung und Begleitung beauftragter Architekten und Ingenieure künftig z vermeiden.

14 HOAI 2013: - Was bringt die Reform 2013? - Neuerungen, Vertragsgestaltung, Honorierung, Abrechnung Zielgruppe und Ziel: Öffentliche Auftraggeber, die mit dem Abschluss von Architekten- und Ingenieurverträgen befasst sind, Mitarbeiter von Rechnungsprüfungsämtern, Architekten und Ingenieure sowie deren Auftraggeber, Generalplaner. Das Seminar ist gedacht für Personen, die mit dem Abschluß von Architekten- und Ingenieurverträgen befasst sind und ein weniger stark juristisch geprägtes als vielmehr ein pragmatisches Seminar besuchen möchten. Durch die jahrelange ständige begleitende Prüfung von Verträgen mit Architekten und Ingenieuren als technische Rechnungsprüferin und meine umfangreiche Erfahrung in allen Baubereichen vom Hoch- bis zum Ingenieur- und Tiefbau und die Versorgungstechnik wird anhand von vielen Beispielen aus dem Baubereich und deren Vertragsgestaltungsmöglichkeiten der pragmatische Ansatz garantiert. Ziel des Seminars ist die Einführung in die neue HOAI 2013 und insbesondere deren Änderungen in Bezug auf die alte Fassung 2009 und 2000, vorwiegend durch Vortrag und durch Beantwortung von Fragen, aber auch das Aufdecken von Widersprüchen und Vorbeugung von Problemen bei der Honorierung durch entsprechende pragmatische Vertragslösungen, die in diesem Zusammenhang mit behandelt werden. Zusätzlich werden auch noch Hinweise aus dem Vertragsrecht gegeben, die bei und nach dem Abschluß der Verträge zu beachten sind. Es werden Vertragsformulierungshilfen, ein Seminarskript der Powerpointpräsentation und einige ausgewählte Gerichtsurteile mit Praxishinweisen übergeben. 1. Überblick der wesentlichen Neuerungen der HOAI 2013 Anwendung auf Inlandsarchitekten Problematik bei EU-Ausschreibungen Begriffsbestimmungen Kostenberechnung als Leistung und als Honorargrundlage Beratungsleistungen Besondere Leistungen und ortsübliche Vergütung (und deren Vermeidung) Honorierungsmodelle Zeithonorare Mindestsatzregelungen Abweichungen vom Mindestsatz Umbau, Instandsetzung : Zuschläge Mitzuverarbeitende Bausubstanz Veränderte Leistungsbilder in der Neufassung der HOAI Preisrecht durch den verbindlichen Teil und nicht dem Preisrecht unterliegende Bestandteile der HOAI 2. Vorwiegend Behandlung der Allgemeinen Vorschriften sowie der Änderungen im Bereich Fachplanungen und Objektplanungen

15 3. Die Leistung regelt der Vertrag, die Honorierung die HOAI Folgerungen für die Vertragsgestaltung und Honorarkürzung 4. Wichtigste rechtliche Bestimmungen aus dem BGB Fälligkeit Zahlung Verjährung Verwirkung Zinsgeltendmachung Abnahme und Abnahmefiktion Haftung 5. Widersprüche in der neuen HOAI und deren praktische Umsetzung im Vertrag zur Vermeidung von Streitigkeiten 6. Honorarsparhinweise durch geschickte Vertragsgestaltungen und Nennung der größten Fehlerquellen bei der Berechnung des Honorars bzw. der anrechenbaren Kosten 7. Welche HOAI ist anzuwenden bei Altverträgen und Vertragserweiterungen?

16 Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure I - Grundlagen (Gebäude, Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung) Mitarbeiter/-innen, die mit dem Abschluss und der Abrechnung von Architekten- und Ingenieurverträgen aus den Bereichen Gebäude/Freianlagen befasst sind, technische Rechnungsprüfer/-innen sowie freischaffende Architekten und Ingenieure. 1. Architekten- und Ingenieurverträge Zustandekommen und Folgeprobleme 2. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und zwar Teil I : Allgemeine Vorschriften Teil III: Abschnitt 1: Gebäude Abschnitt 2: Freianlagen Teil IV: Abschnitt 1: Tragwerksplanung Abschnitt 2: Technische Ausrüstung 3. Aktuelle Rechtsprechung Vermittlung von Grundkenntnissen und vertiefendes Wissen zum verbindlichen Teil der HOAI 2013, (Preisrecht) für den Abschluß von Architekten- und Ingenieurverträgen für Gebäude, Freianlagen, Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung. Außerdem werden für die im Hochbaubereich erforderlich werdenden Verträge für Grundbau, Vermessung, Thermische Bauphysik und Schallschutz Hinweise und Tipps zur Gestaltung der Verträge und der Honorierung gegeben. Es wird vermittelt, wie Verträge mit Architekten und Ingenieuren abgeschlossen werden, wie die Ermittlung und Abrechnung von Honoraren zu erfolgen hat und welche werksvertraglichen Regelungen bis zur Abnahme zu beachten sind. Methodisch erfolgt dies durch Referate mit Diskussionsmöglichkeiten, in denen Schritt für Schritt alle o.g. Bereiche der HOAI behandelt und mit Beispielen und Aufgaben verdeutlicht werden und durch umfangreiche Gruppenarbeit zur Lösung von Aufgaben der Honorierung gefestigt wird. Termin: Montag, Dienstag und Donnerstag Hinweis: Die HOAI 2013 ist unbedingt ebenso wie ein Taschenrechner und Schreibmaterial mitzubringen. Referentin: Dipl.-Ing. Sabine Markner

17 Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure II - Grundlagen (Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung ) Mitarbeiter/-innen, die mit dem Abschluss und der Abrechnung von Ingenieurverträgen aus den Bereichen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen befasst sind, technische Rechnungsprüfer/-innen sowie freischaffende Ingenieure. 1. Ingenieurverträge Zustandekommen und Folgeprobleme 2. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und zwar Teil I : Allgemeine Vorschriften Teil III: Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke Abschnitt 4: Verkehrsanlagen Teil IV: Abschnitt 1: Tragwerksplanung Abschnitt 2: Technische Ausrüstung 3. Aktuelle Rechtsprechung Vermittlung von Grundkenntnissen und vertiefendes Wissen zum verbindlichen Teil der HOAI 2013, (Preisrecht) für den Abschluß von Ingenieurverträgen für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung. Außerdem werden für die in diesem Bereich erforderlich werdenden Verträge für Grundbau, Vermessung und örtliche Bauüberwachung Hinweise und Tipps zur Gestaltung der Verträge und der Honorierung gegeben. Es wird vermittelt, wie Verträge mit Architekten und Ingenieuren abgeschlossen werden, wie die Ermittlung und Abrechnung von Honoraren zu erfolgen hat und welche werksvertraglichen Regelungen bis zur Abnahme zu beachten sind. Methodisch erfolgt dies durch Referate mit Diskussionsmöglichkeiten, in denen Schritt für Schritt alle o.g. Bereiche der HOAI behandelt und mit Beispielen und Aufgaben verdeutlicht werden und durch umfangreiche Gruppenarbeit zur Lösung von Aufgaben der Honorierung gefestigt wird. Termin: Montag, Mittwoch und Donnerstag Hinweis: Die HOAI 2013 ist unbedingt ebenso wie ein Taschenrechner und Schreibmaterial mitzubringen. Referentin: Dipl.-Ing. Sabine Markner

18 Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure I+II - Grundlagen (Gebäude, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung sowie Thermische Bauphysik, Schallschutz, Grundbau, Vermessung) Mitarbeiter/-innen, die mit dem Abschluss und der Abrechnung von Architekten- und Ingenieurverträgen aus den Bereichen Gebäude/Freianlagen und/oder Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen befasst sind, technische Rechnungsprüfer/-innen sowie freischaffende Architekten und Ingenieure. 1. Architekten- und Ingenieurverträge Zustandekommen und Folgeprobleme 2. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und zwar Teil I : Allgemeine Vorschriften Teil III: Abschnitt 1: Gebäude Abschnitt 2: Freianlagen Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke Abschnitt 4: Verkehrsanlagen Teil IV: Abschnitt 1: Tragwerksplanung Abschnitt 2: Technische Ausrüstung 3. Aktuelle Rechtsprechung Häufig wird übersehen, dass bei einer Planung eines Ingenieurbauwerkes häufig auch Leistungen für Gebäude zu erbringen sind (z.b. in Kläranlagen) oder bei Straßenbaumaßnahmen auch Maßnahmen für Freianlagen anfallen (in Fußgängerzonen), so dass bei Ingenieurleistungen (Teil III, Abschnitt 3-4) häufig auch noch Architektenleistungen (Teil II, Abschnitt 1 und 2) zu erbringen sind. Das gilt auch für den umgekehrten Fall. Daher beinhaltet das Programm hier die Vermittlung von Grundkenntnissen und vertiefendes Wissen zu allen Teilen des verbindlichen Teils der neuen HOAI 2009 bzw. bei Vorliegen der neuen HOAI, dann der Fassung 2013,(Preisrecht) für den Abschluß von Architekten- und Ingenieurverträgen für Gebäude, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung. Außerdem werden für die im Hoch- und Tiefbaubereich erforderlich werdenden Verträge für Grundbau, Vermessung, Thermische Bauphysik und Schallschutz und die im Tiefbaubereich erforderlich werdenden Verträge für die örtliche Bauüberwachung Hinweise und Tipps zur Gestaltung der Verträge und der Honorierung gegeben. Es wird vermittelt, wie Verträge mit Architekten und Ingenieuren abgeschlossen werden, wie die Ermittlung und Abrechnung von Honoraren zu erfolgen hat und welche werksvertraglichen Regelungen bis zur Abnahme zu beachten sind. Methodisch erfolgt dies durch Referate mit Diskussionsmöglichkeiten, in denen Schritt für Schritt alle o.g. Bereiche der HOAI behandelt und mit Beispielen und Aufgaben verdeutlicht werden und durch umfangreiche Gruppenarbeit zur Lösung von Aufgaben der Honorierung gefestigt wird. Termin: Montag-Donnerstag Hinweis: Die HOAI 2013 ist unbedingt ebenso wie ein Taschenrechner und Schreibmaterial mitzubringen.

19 Referentin: Dipl.-Ing. Sabine Markner Bildungsurlaub und Fortbildungsseminar Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, HOAI 2013, - Grundlagen (Gebäude, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung sowie Thermische Bauphysik, Schallschutz, Grundbau, Vermessung) Mitarbeiter/-innen, die mit dem Abschluss und der Abrechnung von Architekten- und Ingenieurverträgen aus den Bereichen Gebäude/Freianlagen und/oder Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen befasst sind, technische Rechnungsprüfer/-innen sowie freischaffende Architekten und Ingenieure. 1. Architekten- und Ingenieurverträge Zustandekommen und Folgeprobleme 2. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und zwar Teil I : Allgemeine Vorschriften Teil III: Abschnitt 1: Gebäude Abschnitt 2: Freianlagen Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke Abschnitt 4: Verkehrsanlagen Teil IV: Abschnitt 1: Tragwerksplanung Abschnitt 2: Technische Ausrüstung 3. Aktuelle Rechtsprechung

20 Häufig wird übersehen, dass bei einer Planung eines Ingenieurbauwerkes häufig auch Leistungen für Gebäude zu erbringen sind (z.b. in Kläranlagen) oder bei Straßenbaumaßnahmen auch Maßnahmen für Freianlagen anfallen (in Fußgängerzonen), so dass bei Ingenieurleistungen (Teil III, Abschnitt 3-4) häufig auch noch Architektenleistungen (Teil II, Abschnitt 1 und 2) zu erbringen sind. Das gilt auch für den umgekehrten Fall. Daher beinhaltet das Programm hier die Vermittlung von Grundkenntnissen und vertiefendes Wissen zu allen Teilen des verbindlichen Teils der neuen HOAI 2009 bzw. bei Vorliegen der neuen HOAI, dann der Fassung 2013,(Preisrecht) für den Abschluß von Architekten- und Ingenieurverträgen für Gebäude, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung. Außerdem werden für die im Hoch- und Tiefbaubereich erforderlich werdenden Verträge für Grundbau, Vermessung, Thermische Bauphysik und Schallschutz und die im Tiefbaubereich erforderlich werdenden Verträge für die örtliche Bauüberwachung Hinweise und Tipps zur Gestaltung der Verträge und der Honorierung gegeben. Es wird vermittelt, wie Verträge mit Architekten und Ingenieuren abgeschlossen werden, wie die Ermittlung und Abrechnung von Honoraren zu erfolgen hat und welche werksvertraglichen Regelungen bis zur Abnahme zu beachten sind. Methodisch erfolgt dies durch Referate mit Diskussionsmöglichkeiten, in denen Schritt für Schritt alle o.g. Bereiche der HOAI behandelt und mit Beispielen und Aufgaben verdeutlicht werden und durch umfangreiche Gruppenarbeit zur Lösung von Aufgaben der Honorierung gefestigt wird. Termin: Montag - Freitag von 9.00 bis Uhr Ort: Theodora-Studios, Kamares, Sifnos, Kykladen, Griechenland. Auch in Deutschland. Auf Wunsch auch in anderen Staaten! Hinweis: Die HOAI 2013 ist unbedingt ebenso wie ein Taschenrechner und Schreibmaterial mitzubringen. Referentin: Dipl.-Ing. Sabine Markner Kosten: 499,80 inkl. 23% (Griechenland) bzw. 19% Mehrwertsteuer für Arbeitnehmer, die Bildungsurlaub in Anspruch nehmen. 600,00 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer für Selbständige. Studenten 150 zuzügl. Mwst., Jeweils inkl. Seminarunterlagen, Getränke, Frühstücksimbiss und Nachmittagskaffee während des Seminars. Die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft und weitergehende Verpflegung sind nicht enthalten!

21 Bildungsurlaub Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, HOAI 2013, - Grundlagen (Gebäude, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung sowie Thermische Bauphysik, Schallschutz, Grundbau, Vermessung) Stundenplan: da die HOAI 2013 noch nicht herausgegeben ist, wird hier der Stundenplan der HOAI 2009 zugrunde gelegt. Analog wird dieses für die HOAI 2013 dann sein! 1. Tag: Uhr Begrüßung, HOAI 2009, Teil I und zwar Referat mit Powerpointdemonstrationen und Beispielen am Flipchart/Tafel über: - Allgemeine Vorschriften 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Leistungen und Leistungsbilder 4 Anrechenbare Kosten 5 Honorarzonen 6 Grundlagen des Honorars 7 Honorarvereinbarung 8 Berechnung des Honorars in besonderen Fällen 9 Berechnung des Honorars bei Beauftragung von Einzelleistungen 10 Mehrere Vorentwurfs- oder Entwurfsplanungen 11 Auftrag für mehrere Objekte 12 Planausschnitte 13 Interpolation 14 Nebenkosten 15 Zahlungen 16 Umsatzsteuer - Vermittlung aktueller Rechtsprechung - Vertragsgestaltungsmöglichkeiten für die Beratungs- und Besonderen Leistungen der HOAI - Zeithonorare - Die Leistung regelt der Vertrag, Honorierung die HOAI >> Folgerungen für die Vertragsgestaltung und Honorarkürzung - Wichtigste rechtliche Bestimmungen aus dem BGB, wie Fälligkeit, Zahlung, Verjährung, Verwirkung, Zinsgeltendmachung, Abnahme und Abnahmefiktion - Widersprüche in der neuen HOAI und deren praktische Umsetzung im Vertrag zur Vermeidung von Streitigkeiten - Honorarsparhinweise durch geschickte Vertragsgestaltungen und Nennung der größten Fehlerquellen bei der Berechnung des Honorars bzw. der anrechenbaren Kosten - Übergangsregelungen für Verträge nach der alten HOAI Ausserdem Aufgabenstellung und Bearbeitung durch die Teilnehmer zu den 5, 8-11 und 13 in Gruppenarbeit mit gemeinsamer Lösungsbesprechung.

22 2. Tag: Uhr HOAI 2009, Teil III, Objektplanung, und zwar Referat mit Powerpointdemonstrationen und Beispielen am Flipchart/Tafel über: - Abschnitt 1: Gebäude 32 Besondere Grundlagen des Honorars 33 Leistungsbild Gebäude und raumbildende Ausbauten 34 Honorare für Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten 35 Leistungen im Bestand 36 Instandhaltungen und Instandsetzungen - Abschnitt 2 Freianlagen 37 Besondere Grundlagen des Honorars 38 Leistungsbild Freianlagen 39 Honorare für Leistungen bei Freianlagen - Mitzuverarbeitende Bausubstanz und Einfluß auf die Höhe des Umbauzuschlags Ausserdem Aufgabenstellung und Bearbeitung durch die Teilnehmer zu den 32-39, auch unter Berücksichtigung der 1-16, in Gruppenarbeit mit gemeinsamer Lösungsbesprechung. 3. Tag: Uhr HOAI 2009, Teil III, Objektplanung, und zwar Referat mit Powerpointdemonstrationen und Beispielen am Flipchart/Tafel über: - Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke 40 Anwendungsbereich 41 Besondere Grundlagen des Honorars 42 Leistungsbild Ingenieurbauwerke 43 Honorare für Leistungen bei Ingenieurbauwerken - Abschnitt 4 Verkehrsanlagen 44 Anwendungsbereich 45 Besondere Grundlagen des Honorars 46 Leistungsbild Verkehrsanlagen 47 Honorare für Leistungen bei Verkehrsanlagen - Mitzuverarbeitende Bausubstanz und Einfluß auf die Höhe des Umbauzuschlags Ausserdem Aufgabenstellung und Bearbeitung durch die Teilnehmer zu den 40-47, auch unter Berücksichtigung der 1-16, in Gruppenarbeit mit gemeinsamer Lösungsbesprechung. 4. Tag: Uhr HOAI 2009, Teil IV, Fachplanung, und zwar Referat mit Powerpointdemonstrationen und Beispielen am Flipchart/Tafel über: - Abschnitt 1 Tragwerksplanung 48 Besondere Grundlagen des Honorars 49 Leistungsbild Tragwerksplanung 50 Honorare für Leistungen bei der Tragwerksplanung - Abschnitt 2 Technische Ausrüstung 51 Anwendungsbereich 52 Besondere Grundlagen des Honorars

23 53 Leistungsbild Technische Ausrüstung 54 Honorare für Leistungen bei der Technischen Ausrüstung - Mitzuverarbeitende Bausubstanz und Einfluß auf die Höhe des Umbauzuschlags Ausserdem Aufgabenstellung und Bearbeitung durch die Teilnehmer zu den 48-54, auch unter Berücksichtigung der 1-16, in Gruppenarbeit mit gemeinsamer Lösungsbesprechung. Urkundenübergabe und Verabschiedung 5. Tag: Uhr Workshop mit diversen Aufgaben aus allen Bereichen der HOAI, die in Gruppenarbeit zu lösen sind, mit anschließender gemeinsamer Lösungsbesprechung. Urkundenübergabe und Verabschiedung Tägliche Pausen von: Uhr Vormittagspause Uhr Mittagspause Uhr Kaffeepause

Fortbildungsprogramm 2013

Fortbildungsprogramm 2013 Fritz-Höger-Ring 24, 25368 Kiebitzreihe Tel.: 04121-2623497, Fax: 04121-231366 Tel. dienstlich auch unter: Stadt Elmshorn, RPA-technische Prüfung, Tel.: 04121-231402 E-Mail: markner@markner-seminare.de,

Mehr

Markner-Seminare Dipl.-Ing. Sabine Markner Bildungsurlaub Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, HOAI 2009/13, - Grundlagen Zielgruppe:

Markner-Seminare Dipl.-Ing. Sabine Markner Bildungsurlaub Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, HOAI 2009/13, - Grundlagen Zielgruppe: Markner-Seminare Dipl.-Ing. Sabine Markner Fritz-Höger-Ring 24, 25368 Kiebitzreihe Tel.: 04121-2623497, Fax: 04121-231366 E-Mail: markner@markner-seminare.de, Internet: www.markner-seminare.de und www.vergaberechtsseminare.com,

Mehr

Die HOAI 2013 Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen

Die HOAI 2013 Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen 7. Die HOAI 2013 Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen Dr. Achim Neumeister Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Wirtschaftsmediator (IHK) 58 Diese

Mehr

6. Baukirchmeistertagung 20./21.09.2013 Kleine Einführung in die HOAI 2013

6. Baukirchmeistertagung 20./21.09.2013 Kleine Einführung in die HOAI 2013 6. Baukirchmeistertagung 20./21.09.2013 Kleine Einführung in die HOAI 2013 Was bedeutet HOAI? HOAI bedeutet: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Die HOAI ist eine Preisrechtsregelung (ähnlich

Mehr

Freier Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Mitglied beim Bundesverband freier Sachverständiger. Nr.1380 / 4606

Freier Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Mitglied beim Bundesverband freier Sachverständiger. Nr.1380 / 4606 Über den Autor: Er ist gewerblich tätiger Architekt / Generalplanung und Baubetreuung. Eingetragen in die Architektenliste bei der Architektenkammer Baden - Württemberg unter Nr. 30 494 Freier Sachverständiger

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

-Prüfung der Tragwerksplanung-

-Prüfung der Tragwerksplanung- Vertrag -Prüfung der Tragwerksplanung- RifT-Muster L214 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4»

Mehr

Vertrag -Tragwerksplanung-

Vertrag -Tragwerksplanung- Vertrag -Tragwerksplanung- RifT-Muster L213 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5»

Mehr

Für die Typen Angebot/Honorarrechnung/Schlussrechnung können folgende Honorarermittlungen durchgeführt werden:

Für die Typen Angebot/Honorarrechnung/Schlussrechnung können folgende Honorarermittlungen durchgeführt werden: 56A Honorarrechnung (Stand: 01.08.2013) Das Programm 56A dient zum Erstellen von Rechnungen und Angeboten nach HOAI. Dabei kann unter den Varianten HOAI 2013 und der Vorgängerversionen aus den Jahren 2009

Mehr

Seminare zum Öffentlichen Auftragswesen 2016

Seminare zum Öffentlichen Auftragswesen 2016 Seminare zum Öffentlichen Auftragswesen 2016 Stand: 09.02.20 16 Das Prog ramm wird fortlaufend aktu alisiert ww w.abst-sh.de Die Seminare der ABST SH berücksichtigen ab 18.04.2016 den jeweils aktuellen

Mehr

Die Brandenburgische Kommunalakademie stellt sich vor

Die Brandenburgische Kommunalakademie stellt sich vor Die Brandenburgische Kommunalakademie stellt sich vor Die Brandenburgische Kommunalakademie (BKA), mit Sitz in der Landeshauptstadt Potsdam, ist eine kommunale Aus- und Fortbildungseinrichtung in öffentlich-rechtlicher

Mehr

HVA F-StB. Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau

HVA F-StB. Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Abteilung Straßenbau, Straßenverkehr Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten

Mehr

Abnahme und Abschlagszahlungen gemäß 15 HOAI 2013 und ihre Rechtsfolgen

Abnahme und Abschlagszahlungen gemäß 15 HOAI 2013 und ihre Rechtsfolgen Abnahme und Abschlagszahlungen gemäß 15 HOAI 2013 und ihre Rechtsfolgen Informationsforum für Ingenieure und Architekten am 18.03.2015 in Aachen Rechtsanwalt Olaf Silling Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Mehr

Verträge mit anderen Planern, TU Dresden Verträge mit anderen Planern

Verträge mit anderen Planern, TU Dresden Verträge mit anderen Planern Verträge mit anderen Planern 1/22 Ingenieurvertrag Subplaner Tragwerksplanung Zwischen dem Architekturbüro... und dem Ingenieurbüro... wird nachfolgende Vereinbarung geschlossen: 2/22 Präambel Das Architekturbüro...

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS Stadt Weil der Stadt Marktplatz 4 71263 Weil der Stadt An Firma XXX Ort, Datum Weil der Stadt, Zuständiger Bearbeiter (Vergabestelle) Bürgermeister Thilo Schreiber Tel / Fax Tel.: +49 7033/521-131 Fax:

Mehr

(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle

(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle (VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle Datum Vergabenummer Information/ Absage nach 101a GWB Maßnahme Leistung Angebot vom Anlagen Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit informieren

Mehr

Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren

Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren Mit der Online-Umfrage sollen Informationen zur Nutzung der Möglichkeiten des 97 GWB durch Vergabestellen erhoben werden. Ziel ist es

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude STATISTISCHES LANDESAMT MAINZER STRASSE 14-16 56130 BAD EMS Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude Ausschreibungsbestimmungen

Mehr

Rechtliche Aspekte der Energieberatung

Rechtliche Aspekte der Energieberatung Rechtliche Aspekte der Energieberatung 1. Gibt es gesetzliche Regelungen? Gelten 77/78 HOAI? a. Für Leistungen der Energieberatung? Nein Energieberatung als Initialberatung ist gar nicht erfasst? b. Energieplanung

Mehr

10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6

10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6 10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6 Referent: Frank Richter it@m-bdw Berlin, 18.09.2014 Ein kleiner Rundflug über einige wesentliche Gründe aus juristischer Sicht, an denen IT-Projekte scheitern

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

Erlaubnisscheine bei der Instandhaltung

Erlaubnisscheine bei der Instandhaltung Erlaubnisscheine bei der Instandhaltung Werner Weiß BASF SE Standort Ludwigshafen 22.09.2010 Werner Weiß, BASF SE 1 BASF SE Standort Ludwigshafen Stammwerk Fläche ca 10 km² Mitarbeiter ~ 32 500 Kontraktorenmitarbeiter

Mehr

Winterdienst- und Reinigungsleistungen rechtssicher vergeben

Winterdienst- und Reinigungsleistungen rechtssicher vergeben Aus der Praxis für die Praxis Kompetenz für Fach- und Führungskräfte Praxisseminare im Rahmen der CMS 2015: Winterdienst- und Reinigungsleistungen rechtssicher vergeben 22. 23. September 2015, Berlin www.fuehrungskraefte-forum.de

Mehr

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.

Mehr

Das Seminarangebot richtet sich an drei Gruppen von Frauen:

Das Seminarangebot richtet sich an drei Gruppen von Frauen: Betriebswirtschaftliche Unternehmenssteuerung von Frau zu Frau Seminarangebot 2016 Gibt es eine weibliche Betriebswirtschaft? Nein, natürlich nicht! Zahlen sind geschlechtsneutral. Aber: Die Schlüsse,

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Wichtige Info szum Lehrabschluss!

Wichtige Info szum Lehrabschluss! Wichtige Info szum Lehrabschluss! Sie stehen kurz vor Ihrer Lehrabschlussprüfung zum/zur Zahntechniker/in. Hierzu haben Sie bereits ausführliche Informationen zum Ablauf der Prüfung erhalten. Darüber hinaus

Mehr

Halbtagesseminar. Mittwoch, 15. Juni 2016 (Nachmittag) in Zürich

Halbtagesseminar. Mittwoch, 15. Juni 2016 (Nachmittag) in Zürich M E H R W E R T S T E U E R - S E M I N A R V E R T I E F U N G S T H E M A G R U N D L A G E N D E R E U - M W S T Halbtagesseminar Mittwoch, 15. Juni 2016 (Nachmittag) in Zürich Von Graffenried AG Treuhand

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

AUSBILDUNGSPROGRAMM 2010

AUSBILDUNGSPROGRAMM 2010 Dipl. Naturheilpraktikerin AUSBILDUNGSPROGRAMM 2010 Sind Sie interessiert an der STEINHEILKUNDE und möchten mehr dazu erfahren? Nachfolgend finden Sie die unterschiedlichen Angebote für Ausbildungen in

Mehr

Muster-Ausbildungsvertrag

Muster-Ausbildungsvertrag Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes

Mehr

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Mehr

Beauftragung freiberuflicher Leistungen. Querschnittsprüfung des Thüringer Rechnungshofs

Beauftragung freiberuflicher Leistungen. Querschnittsprüfung des Thüringer Rechnungshofs Beauftragung freiberuflicher Leistungen Querschnittsprüfung des Thüringer Rechnungshofs Prüfung des Thüringer Rechnungshofs Querschnittprüfung in Thüringer Kommunen bis 50.000 EW Thema: Beauftragung freiberuflicher

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014)

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014) Handbuch NAFI Online-Spezial 1. Auflage (Stand: 24.09.2014) Copyright 2016 by NAFI GmbH Unerlaubte Vervielfältigungen sind untersagt! Inhaltsangabe Einleitung... 3 Kundenauswahl... 3 Kunde hinzufügen...

Mehr

Vergabepraxis nach VOL/VOF aktuelle Entwicklungen

Vergabepraxis nach VOL/VOF aktuelle Entwicklungen Vergabepraxis nach VOL/VOF aktuelle Entwicklungen DSK-Fachtagung Brandenburg am 09.11.2015 im Mercure Hotel Potsdam City Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht AnwaltMediator (DAA) Turgut Pencereci

Mehr

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1495 Landtag 18. Wahlperiode 15.07.14 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die

Mehr

Martin Halfmann Dipl.-Ing. Architekt BDA. Dr. jur. Christoph Halfmann, Fachanwalt für Bauund Architektenrecht HOAI 2009

Martin Halfmann Dipl.-Ing. Architekt BDA. Dr. jur. Christoph Halfmann, Fachanwalt für Bauund Architektenrecht HOAI 2009 Martin Halfmann Dipl.-Ing. Architekt BDA Dr. jur. Christoph Halfmann, Fachanwalt für Bauund Architektenrecht HOAI 2009 Ziele der neuen HOAI Honoraranpassung europarechtskonforme Ausgestaltung Abkoppelung

Mehr

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Jugend- und Auszubildendenvertretung Jugend- und Auszubildendenvertretung Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung I Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung II JAV-Crashkurs: Einführung in die JAV-Arbeit Einführung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

D-München: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung

D-München: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung DTAD.de - Deutscher Auftragsdienst ID: 5406032, D-München: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung Seite: 1 D-München: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung Art des Dokumentes: Ausschreibung Frist:

Mehr

Sebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt

Sebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt Sebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt Neubeuern, 08.10.2013 Vorstellung Architekt bei der Bauunternehmung Emil Hönninger in München Tätigkeit im Bereich Schlüsselfertigbau und Generalunternehmerkalkulation

Mehr

- Pv-Einspeisevertrag -

- Pv-Einspeisevertrag - Vertrag über die Stromeinspeisung aus einer Photovoltaikanlage in das Niederspannungsnetz der - Pv-Einspeisevertrag - zwischen Name des Einspeisers Straße Nr. P üott - nachstehend,,einspeisef' genannt

Mehr

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Ein Kunde hat Interesse an einem von Ihrem Unternehmen hergestellten Produkt gezeigt. Es handelt sich dabei um einen batteriebetriebenen tragbaren

Mehr

Ausschreibung Programmierung einer Software zur digitalen Schülerbeteiligung für politik-digital e.v.

Ausschreibung Programmierung einer Software zur digitalen Schülerbeteiligung für politik-digital e.v. Bekanntmachung Berlin, 15.01.2015 Ausschreibung für einen Dienstleistungsauftrag Beschränkte Ausschreibung mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, Stelle zur

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die

Mehr

121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)

121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Vergabestelle 121 ZDF Datum 09.05.2014 Zweites Deutsches Fernsehen Vergabenummer ZDF-174-ÖA-11-029 ZDF-Straße 1 55127 Mainz Veröffentlichung einer Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Baumaßnahme

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Shopfloor Management. Ihre Qualifizierung bei der REFA GmbH. Experten bringen demografische Herausforderungen auf den Punkt. Das Know-how. www.refa.

Shopfloor Management. Ihre Qualifizierung bei der REFA GmbH. Experten bringen demografische Herausforderungen auf den Punkt. Das Know-how. www.refa. Das Know-how. Shopfloor Management Ihre Qualifizierung bei der REFA GmbH. Experten bringen demografische Herausforderungen auf den Punkt. 27. und 28. Mai 2010, Friedrichshafen Graf-Zeppelin-Haus www.refa.de

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Band 59 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (IngAlG) Begründer des Werkes: Hermann Korbion Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht

Mehr

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen? Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,

Mehr

Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung

Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung NBank Engagement für Niedersachsen Matthias Kater Vergabeteam NBank Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung I. Grundlage der Verpflichtung II. Das Vergabeverfahren III. Häufige Fehler IV. Rechtsfolgen

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Kabelschäden in der Haupteinfahrt: Mangelnde Bauüberwachung!!! Elektromeister Dipl.-Ing. (FH)

Kabelschäden in der Haupteinfahrt: Mangelnde Bauüberwachung!!! Elektromeister Dipl.-Ing. (FH) Kabelschäden in der Haupteinfahrt: Mangelnde Bauüberwachung!!! Haftungsfalle: Prüf- und Hinweispflicht des Auftragnehmers bei Vorleistungen Urteil des zuständigen Kreisgerichts: Jeder Bauhandwerker, der

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

Vergabeverfahren Schülerbeförderung Bayerische Landesschule für Körperbehinderte München 2015 ; Angebotsschreiben

Vergabeverfahren Schülerbeförderung Bayerische Landesschule für Körperbehinderte München 2015 ; Angebotsschreiben Name und Anschrift des Bieters Schülerbeförderung Bayerische Landesschule für Körperbehinderte München 2015 Seite 1 von 5 Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Frau

Mehr

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem

Mehr

Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber

Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber insbesondere bei Leistungen durch ausländische Unternehmer Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Seit dem 1.1.2002 kann die Vergabe von Aufträgen

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

Intensiv-Seminare für Gründer in Designberufen.

Intensiv-Seminare für Gründer in Designberufen. businessworkshop.de Trainings für Designer Kombi-Vorteil: 10% Rabatt bei Buchung beider Seminartage. Zusatztermine aufgrund hoher Nachfrage! Intensiv-Seminare für Gründer in Designberufen. 06. Dezember

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Neue HOAI 2013 Landschaftsarchitektur und Stadtplanung

Neue HOAI 2013 Landschaftsarchitektur und Stadtplanung Praxishinweis Neue HOAI 2013 Landschaftsarchitektur und Stadtplanung Dieser Praxishinweis gibt eine Übersicht der wesentlichen und wichtigen Änderungen. Er kann leider den Besuch eines Seminars mit einer

Mehr

Fortbildungsprogramm 2013

Fortbildungsprogramm 2013 Fritz-Höger-Ring 24, 25368 Kiebitzreihe Tel.: 04121-2623497, Fax: 04121-231366 Tel. dienstlich auch unter: Stadt Elmshorn, RPA-technische Prüfung, Tel.: 04121-231402 E-Mail: markner@markner-seminare.de,

Mehr

MELCHERS SEMINARE. Einführung in die HOAI 2013 mit Tipps für die Vertragsgestaltung

MELCHERS SEMINARE. Einführung in die HOAI 2013 mit Tipps für die Vertragsgestaltung MELCHERS SEMINARE Architektentag 2013 Einführung in die HOAI 2013 mit Tipps für die Vertragsgestaltung FREITAG 11. OKTOBER 2013 10.00 15.45 UHR HEIDELBERG IM BREITSPIEL 21 HOAI EINFÜHRUNG TIPPS ZUR VERTR

Mehr

Bürokaufmann/Bürokauffrau

Bürokaufmann/Bürokauffrau Bürokaufmann/Bürokauffrau Hinweise zur Abschlussprüfung Seite 1 von 5 1. Vorwort Ihre Abschlussprüfung steht kurz bevor. Mit dem Ende der Ausbildung beginnt für Sie auch ein weiterer Lesind bei den Betrieben

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten

Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten Die Ärztekammer Hamburg ist nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für die Ausbildung im Beruf Medizinische/r Fachangestellte/r

Mehr

Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche)

Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche) Fortbildungs- und Prüfungsordnung FortbPrüfO-Kirche 487 Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche) Vom 20. Dezember 1983 (KABl.-EKiBB 1984 S. 3,

Mehr

Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf

Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf 1. Allgemeine Informationen 1.1. Allgemein Objekt-ID: Adresse: 21 DE-16775 Löwenberger Land Grüneberg Deutschland 1.2. Preise Kaufpreis: Courtage

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

Checkliste zum Verfassen von Ausschreibungstexten für Fort- und Weiterbildungsangebote

Checkliste zum Verfassen von Ausschreibungstexten für Fort- und Weiterbildungsangebote Checkliste zum Verfassen von Ausschreibungstexten für Fort- und Weiterbildungsangebote Die vorliegende Checkliste ist als ein Ergebnis aus dem Impulsfachtag Kompetenzorientierung in der Fort- und Weiterbildung

Mehr

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00) Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir

Mehr

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Haftungsrisiken im Ehrenamt

Haftungsrisiken im Ehrenamt Haftungsrisiken im Ehrenamt Jürgen Durski Jürgen Durski 1 Der Staat als Gemeinschaft fördert Ihren Vereinsspaß. Er versteht aber keinen Spaß, wenn Sie die Regularien absichtlich oder aus Nachlässigkeit

Mehr

Beste Arbeitgeber in der ITK. Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern

Beste Arbeitgeber in der ITK. Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern Beste Arbeitgeber in der ITK Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Das neue Widerrufsrecht

Das neue Widerrufsrecht Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur

Mehr

ELViS. Bedienungsanleitung für Auftraggeber. Ausschreibung anlegen inkl. Erläuterung der VHB- Formblätter

ELViS. Bedienungsanleitung für Auftraggeber. Ausschreibung anlegen inkl. Erläuterung der VHB- Formblätter ELViS Bedienungsanleitung für Auftraggeber Ausschreibung anlegen inkl. Erläuterung der VHB- Formblätter Rufen Sie www.subreport.de auf und klicken danach auf Login ELViS. Geben Sie Ihre Kennung und Passwort

Mehr

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 2/2000 Az. 600.512

GPA-Mitteilung Bau 2/2000 Az. 600.512 GPA-Mitteilung Bau 2/2000 Az. 600.512 01.07.2000 Freihändiges Suchverfahren bei Vergabe von HOAI-Leistungen Nach 2 der Vergabeverordnung i.d.f. vom 29.09.1997 (BGBl. I S. 2384) sind die kommunalen Auftraggeber

Mehr

An die Gläubiger der ALPHA Events UG

An die Gläubiger der ALPHA Events UG An die Gläubiger der ALPHA Events UG Sekretariat: Anja Krammer Aktenzeichen: 1616066 dk/sv Datum: 24.06.2015 Durchwahl: 0821/25272-70 Fax: 0821/25272-51 Email: anja.krammer@anchor.eu Insolvenzantragsverfahren

Mehr

TESTEN SIE IHR KÖNNEN UND GEWINNEN SIE!

TESTEN SIE IHR KÖNNEN UND GEWINNEN SIE! 9 TESTEN SIE IHR KÖNNEN UND GEWINNEN SIE! An den SeniorNETclub 50+ Währinger Str. 57/7 1090 Wien Und zwar gleich in doppelter Hinsicht:!"Beantworten Sie die folgenden Fragen und vertiefen Sie damit Ihr

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch

Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft Ausbildung Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch Gliederung I. Modell der Ausbildungspartnerschaft II. III. IV. Inhalt des schriftlichen Ausbildungsvertrages

Mehr