Seminarbeschreibungen meines Fortbildungsprogramms 2014
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- Eleonora Otto
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1 Dipl.-Ing. Sabine Markner Fritz-Höger-Ring 24, Kiebitzreihe Tel.: , Fax: Tel. dienstlich auch noch unter: Stadt Elmshorn, RPA-technische Prüfung, Tel.: Internet: und Seminarbeschreibungen meines Fortbildungsprogramms 2014 aus den Bereichen Vergaberecht HOAI An verschiedenen bundesweiten Veranstaltungsorten
2 Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein Mitarbeiter/-innen, die mit der Beschaffung von Waren, Dienstleistungen, freiberuflichen Leistungen oder Bauleistungen befasst sind sowie Mitarbeiter aus Rechnungsprüfungsämtern, Mandatsträger sowie Architekten und Ingenieure. Zum 1. August 2013 tritt das neue Tariftreue- und Vergabegesetz Schledwig-Holstein (TTG) in Kraft, das das Mittelstandsförderungsgesetz ersetzt. In diesem Seminar wird behandelt, was sich im Vergaberecht in Schleswig-Holstein dadurch gravierend ändert: Einführung eines Mindestlohnes, Berücksichtigung bei der Ausschreibung und deren Kontrolle Einhaltung von Tariflöhnen, Berücksichtigung bei der Ausschreibung und deren Kontrolle Anzuwendende Vergabevorschriften (VOB, VOL und SektVO) Sozialpolitische und umweltpolitische Vergabeaspekte Mechanismen zur Korruptionsprävention Auswirkungen auf die Wertung und den Ausschluß von Angeboten Anwendungsbereiche Ziele und Methoden der Veranstaltungen: Ziel ist es über die neuen, vor allem auch schärferen Vergabevorschriften zu informieren, die bei Vergabeverfahren ab August 2013 einzuhalten sind. Dieses geschieht durch Vortrag mit Beispielen. Es besteht ausreichend Gelegenheit, Fragen zu stellen. HALBTAGESVERANSTALTUNG
3 Vergaberecht für Einsteiger Mitarbeiter/-innen, die mit der Beschaffung von Waren, Dienstleistungen, freiberuflichen Leistungen oder Bauleistungen befasst sind sowie Mitarbeiter aus Rechnungsprüfungsämtern, Mandatsträger sowie Architekten und Ingenieure. Einführung in und Überblick über das aktuell geltende Vergaberecht : für EU-Vergaben : GWB, VgV, SektVO, VOF, VOB/A, VOL/A, MFG, SHVgVO für nationale Vergaben: Landesvorschriften wie TTG, SHVgVO sowie VOB/A, VOL/A, unter Berücksichtigung des Konjunkturpaketes II Landesvorschriften jeweils abgestimmt auf das Bundesland, in dem das Seminar stattfindet! Ziele und Methoden der Veranstaltungen: Vermittlung von Grundkenntnissen des Vergaberechts zur Beurteilung, ob und welche Vorschriften bei welcher Art von Beschaffung zu beachten sind und welche Beschaffungen vom Vergaberecht ausgenommen sind. Dieses geschieht durch Lehrreferat mit Diskussionsmöglichkeiten. Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, nach dem Seminar selbst beurteilen zu können, ob für ihre Beschaffung eine eu- weite oder eine nationale Ausschreibung erforderlich ist und ob und nach welcher Art diese entweder nach VOB/A, VOL/A oder VOF auszuschreiben ist. Dieses Seminar ersetzt nicht die anschließend erforderlich werdende Weiterbildung in der Durchführung von Ausschreibungen selbst, entweder nach VOB/A, VOL/A oder VOF. Hinweise: Vorkenntnisse nicht erforderlich. Der Seminarinhalt wird laufend den aktuellen und eingeführten Gesetzesänderungen entsprechend aktualisiert.
4 Die Vergabe - und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB/A 2012, 1.Abschnitt (nationale Ausschreibungen) Einsteigerseminar Mitarbeiter/innen, die neu im Bereich der Vergabe von Bauleistungen bzw. in Rechnungsprüfungsämtern tätig sind und keine Vorkenntnisse besitzen, Architekten und Ingenieure. Grundlagen der Vergabe von Bauleistungen, insbesondere -Wahl des Vergabeverfahrens/Ausschreibungsverfahrens -Leistungsbeschreibung -Fristen -Vergabeunterlagen -Eröffnungstermin -Wertung -Vergabe (Auftrag) / Aufhebung In diesem Seminar werden Grundkenntnisse (VOB/A 1. Abschnitt, d.h. nur für nationale Ausschreibungen) vermittelt und an Beispielen vertieft.
5 Die Vergabe - und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB/A 2012, 1.Abschnitt (nationale Ausschreibungen) Vergabevorgang von A-Z in einem Workshop Mitarbeiter/innen, die neu im Bereich der Vergabe von Bauleistungen bzw. in Rechnungsprüfungsämtern tätig sind, Architekten und Ingenieure, die das Einsteigerseminar der VOB/A 2012 besucht haben oder die Kenntnisse besitzen. Inhalte, In diesem Workshop wird mittels vermittelt, wie mit einer vorher zu erstellenden Leistungsbeschreibung der Vergabevorgang von der Erstellung der Vergabeunterlagen über die Bekanntmachung bis hin zur Wertung der Angebote und der Zuschlagserteilung bzw. Aufhebung der Ausschreibung formell nach der VOB/A zu gestalten ist, und zwar unter Verwendung der Formblätter aus dem Vergabehandbuch des Bundes (VHB) und/bzw. aus dem Handbuch für die Vergabe und Ausschreibung Bau (HVA-B) der Straßenbauverwaltungen. Der Workshop findet jeweils an 2 Vormittagen statt, da zwischen den Workshoptagen wieder Vorarbeiten von den Teilnehmern zu erledigen sind. Hinweis: Das Seminar baut auf dem Grundlagenseminar zur VOB/A 2012 auf.
6 Die Vergabe - und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB/B 2012, Vertiefungsseminar Mitarbeiter/innen, die im Bereich der Vertragsabwicklung von Bauleistungen tätig sind und Vorkenntnisse im 1. Abschnitt der VOB/A besitzen, Architekten und Ingenieure, Baufirmen, Rechnungsprüfer/-innen. Grundlagen für die vertragliche Abwicklung von Bauleistungen Schwerpunkte aus der VOB/B wie Nachtragsleistungen Stundenlohnarbeiten Ausführung Behinderung Zahlungen Mängel Abnahme In diesem Seminar werden Schwerpunkte aus dem Bauvertragsrecht der VOB/B behandelt. Hierbei haben die Teilnehmer die Möglichkeit, bis 4 Wochen vor Seminarbeginn Fragen/Fälle zuzusenden, die dann nach Eingang bei der Referentin entsprechend im Seminar behandelt werden sollen.
7 Prüfung, Wertung und Ausschluss von Angeboten nach der VOB/A 2012 Mitarbeiter/innen, die mit der Vergabe von Bauaufträgen befasst sind sowie Rechnungsprüfer/innen, Architekten und Ingenieure sowie Baufirmen. Durch die Änderung der letzten beiden VOB/A-Fassungen haben sich wesentliche Neuerungen bei der Wertung ergeben. Es wird Grundsätzliches zur Leistungsbeschreibung sowie zur Prüfung, Wertung und Ausschluss von Angeboten und der Aufhebung der Ausschreibung nach VOB/A behandelt, insbesondere 1. die Leistungsbeschreibung als Voraussetzung einer einwandfreien und unangreifbaren Wertung 2. Nebenangebote 3. Bedarfs-, Eventual- sowie Alternativpositionen 4. Wertungskriterien 5. Ausschlussgründe 6. Fehlende Unterlagen: Heilen oder Ausschluss Es werden die grundsätzlichen Erfordernisse an eine Leistungsbeschreibung, die Wertung der Angebote unter Berücksichtigung der neuen Vorgaben der VOB/A 2012, des Vergabehandbuches und der aktuellen Rechtsprechung erarbeitet und durch Beispiele vertieft. Abschließend wird ein Muster-Prüfungs- und Wertungsbericht (Vergabevorschlag) übergeben. Hinweise: Dieses Seminar ist auch für Mitarbeiter/innen geeignet, die für die Vergabe von VOL- Leistungen zuständig sind.
8 Prüfung der Preisblätter 221 und 222 aus dem VHB und deren Nutzung für die Prüfung und Wertung von Angeboten nach VOB/A 2012 Mitarbeiter/-innen, die mit der Vergabe öffentlicher Bauaufträge befasst sind (auch Verwaltungsangestellte) sowie Rechnungsprüfer/-innen, Architekten- und Ingenieure sowie Baufirmen. Mitarbeiter, die Aufklärungsgespräche nach 15 VOB/A durchführen und die Angemessenheit der Angebote sowie die Einhaltung von Mindest- und Tariflöhnen zu prüfen haben. 1. Wie werden Bauleistungen kalkuliert und was versteckt sich an Kosten in den Zuschlagssätzen auf Lohn-, Material-, Gerätekosten und Nachunternehmerleitungen? Wie werden die Zuschlagsätze ermittelt? Sind mit den Angaben in den Preisblättern 221 bzw. 222 alle Angaben, vor allem auch schlüssig, zur Kalkulation der Angebotssumme von der Firma erbracht worden? Worüber geben diese Preisblätter noch Auskunft (Einhaltung der Mindestlöhne Ost und West, Höhe der Zuschlagssätze auf Lohn, Material, Geräte und Nachunternehmerleistungen, Widersprüche angegebener Lohnstunden zur vorgesehenen Bauzeit, unangemessen niedriges Angebot, erbringt die Firma vorwiegend selbst die Leistungen...) 2. Aufklärung über die Anwendung der Preisblätter 221 und 222 und Welche Auswirkungen können getroffene Feststellungen aus den Preisblättern auf die Prüfung und Wertung und ggf. den Ausschluss von Angeboten im Vergabeverfahren nach VOB/A haben? 4. Wie werden die Preisblätter zur Prüfung von Nachtragsangeboten herangezogen. Wann dürfen diese nach 2 VOB/B nicht verwendet werden? 5. Hinweise auf Arbeitsmittel. In dieser Veranstaltung werden Details in den Preisblättern erörtert, die für die Prüfung und Wertung von Angeboten von Bedeutung sind, insbesondere auch für die Beurteilng, ob Mindestlöhne und/oder Tariflöhne eingehalten wurden und ob ein Angebot so auskömmlich ist, dass die Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Firma bzw. der Baustellenbesetzung nicht in Frage gestellt werden kann. Dies erfolgt durch Vortrag und Diskussion sowie durch intensive Gruppenarbeit. Hinweis: Keine Vorkenntnisse erforderlich.
9 Nachträge am Bau Vermeidung, Abwehr sowie Vergütung nach 2 VOB/B Mitarbeiter/-innen, die mit der Bauleitung und damit der Nachtragsbeauftragung von Bauleistungen betraut sind sowie Mitarbeiter/-innen von Rechnungsprüfungsämtern, Architekten und Ingenieure, Baufirmen. Umgang mit Nachtragsangeboten in der Praxis bei Über- und Unterschreitung von Mengenansätzen, bei Änderungen des Bauentwurfs, bei im Vertrag nicht vorgesehenen, erforderlichen und vom Auftraggeber zusätzlich geforderten Leistungen; bei Pauschalverträgen; beim Erbringen von Leistungen ohne Auftrag; bei Stundenlohnarbeiten. Hinweise zur Vermeidung und auch zur Abwehr von Nachtrags- und Zusatzangeboten. Fallbeispiele und Hinweise auf Arbeitsmittel. Die genannten Inhalte werden durch Lehrvortrag und Diskussion sowie durch praktische Beispiele erläutert und vermittelt. Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden zu beurteilen, in welcher Höhe Nachtragsleistungen beauftragt werden können, wie sie vermieden werden und auch abgewehrt werden können. Hinweise: Erforderliche Vorkenntnisse: Grundkenntnisse der VOB/A und B, insbesondere des Vokabulars. Technische Ausbildung vonnöten.
10 Die Vergabe - und Vertragsordnung für Leistungen VOL/A 2009, 1.Abschnitt (nationale Ausschreibungen) Einsteigerseminar Mitarbeiter/innen, die neu im Bereich der Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen sowie in Rechnungsprüfungsämtern tätig sind und keine Vorkenntnisse besitzen, Architekten und Ingenieure. Grundlagen der Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen, insbesondere 1. Wahl des Vergabeverfahrens/Ausschreibungsverfahrens 2. Leistungsbeschreibung 3. Fristen 4. Vergabeunterlagen 5. Eröffnungstermin 6. Wertung 7. Vergabe (Auftrag) / Aufhebung Die VOL/A 2009 wurde in 2010 aufgrund von EU-Richtlinien und nach dem Beschluss des Bundeskabinetts zur Vereinfachung und Modernisierung des Vergaberechts neu gefasst. In diesem Seminar werden Grundkenntnisse (VOL/A 1. Abschnitt, d.h. nur für nationale Ausschreibungen) vermittelt und an Beispielen vertieft. Hinweis: Keine Vorkenntnisse erforderlich.
11 Die Vergabe - und Vertragsordnung für Leistungen VOL/A 2009, 1.Abschnitt (nationale Ausschreibungen) Vergabevorgang von A-Z in einem Workshop Mitarbeiter/innen, die neu im Bereich der Vergabe von Bauleistungen bzw. in Rechnungsprüfungsämtern tätig sind, Architekten und Ingenieure, die das Einsteigerseminar der VOL/A 2009 besucht haben oder die Kenntnisse besitzen. Inhalte, In diesem Workshop wird mittels vermittelt, wie mit einer vorher zu erstellenden Leistungsbeschreibung der Vergabevorgang von der Erstellung der Vergabeunterlagen über die Bekanntmachung bis hin zur Wertung der Angebote und der Zuschlagserteilung bzw. Aufhebung der Ausschreibung formell nach der VOL/A zu gestalten ist, und zwar unter Verwendung der Formblätter aus dem Vergabehandbuch des Kreises Pinneberg (VHB Kreis Pinneberg) und/bzw. aus dem Handbuch für die Vergabe und Ausschreibung Leistungen (HVA-L) der Straßenbauverwaltungen zum Einsatz. Der Workshop findet jeweils an 2 Vormittagen statt, da zwischen den Workshoptagen wieder Vorarbeiten von den Teilnehmern zu erledigen sind. Hinweis: Das Seminar baut auf dem Grundlagenseminar zur VOL/A 2009 auf.
12 Wie führe ich einen Submissionstermin bzw. Eröffnungstermin durch? Mitarbeiter/-innen, die für die Durchführung der Eröffnungstermine nach VOB/A 2012 bzw. VOL/A 2009 zuständig sind. Keine Vorkenntnisse erforderlich. Inhalte der Veranstaltung 1. Was ist ein Eröffnungstermin (Submission) und weshalb muss er durchgeführt werden? Wie muss er nach der VOB/A 2012 bzw. nach der VOL/A 2009 durchgeführt werden 2. Anwesenheit beim Termin - Wer ist zugelassen? 3. Welche Angebote sind zugelassen? 4. Wie werden verspätet oder im Eröffnungstermin eingegangene oder per Fax eingereichte Angebote behandelt? 5. Wie verhalte ich mich, wenn das Angebot nicht unversehrt ist? 6. Was muss bei der Verlesung der Angebote, speziell der Nebenangebote, Änderungsvorschläge und Nachlässe beachtet werden? 7. Wie ist eine richtige Angebotsniederschrift zu fertigen? 8. Welche Auskünfte dürfen erteilt werden? 9. Wie verhalte ich mich, wenn das Angebot nicht unversehrt ist? 10.Was muss bei der Verlesung der Angebote, speziell der Nebenangebote, Änderungsvorschläge und Nachlässe beachtet werden? 11. Hinweise auf Arbeitsmittel. Fallbeispiel 12. Durchgespielte Submission. Auch das modernisierte Vergaberecht in Schleswig-Holstein sieht für die Angebotsabgabe ein Organisationsmodell zur Verhinderung von Manipulationen vor. Wesentliches Element dieses Modells ist die Durchführung des Eröffnungstermins von Angeboten durch Mitarbeiter/innen, die ansonsten nicht mit der Maßnahme betraut sind. In dem Seminar werden die wesentlichen Elemente der Eröffnungsverhandlung behandelt und an Fallbeispielen erläutert. Ausserdem werden Arbeitsmittel genannt und zur Festigung eine Submission durchgespielt. Hinweise: Keine Vorkenntnisse erforderlich. HALBTAGESVERANSTALTUNG
13 Effektive Wahrnehmung der Bauherrenaufgabe "Betreuung beauftragter Architekten und Ingenieure" Mitarbeiter/-innen, die die Bauherrenaufgabe Betreuung beauftragter Architekten und/oder Ingenieure im Rahmen durchzuführender Baumaßnahmen wahrnehmen sowie Mitarbeiter/- innen von Rechnungsprüfungsämtern. Die Beauftragung von Architekten und Ingenieuren für die Durchführung von Baumaßnahmen bedarf für den Bauherrn besonderer Vorbereitungen, aber auch deren Führung, Begleitung und Kontrolle zur pflichtgemäßen Erfüllung ihrer beauftragten Leistungen. Dieses Seminar soll eine Hilfestellung geben, wie dieses vorschriftsmäßig erfolgen kann, was dabei vom Abschluß der Verträge bis zur Abnahme beachtet werden muss und welche Kontrollen und Abnahmen hierbei erfolgen sollten. Die Referentin greift hierbei durch ihre langjährige Tätigkeit als technische Rechnungsprüferin auf umfassende Erfahrung, insbesondere hinsichtlich der Fehlerquellen der geprüften technischen Mitarbeiter in diesem Bereich, zurück. Die genannten Inhalte werden durch Lehrvortrag und Diskussion sowie durch praktische Beispiele erläutert und vermittelt. Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, häufige Fehler in der Betreuung und Begleitung beauftragter Architekten und Ingenieure künftig z vermeiden.
14 HOAI 2013: - Was bringt die Reform 2013? - Neuerungen, Vertragsgestaltung, Honorierung, Abrechnung Zielgruppe und Ziel: Öffentliche Auftraggeber, die mit dem Abschluss von Architekten- und Ingenieurverträgen befasst sind, Mitarbeiter von Rechnungsprüfungsämtern, Architekten und Ingenieure sowie deren Auftraggeber, Generalplaner. Das Seminar ist gedacht für Personen, die mit dem Abschluß von Architekten- und Ingenieurverträgen befasst sind und ein weniger stark juristisch geprägtes als vielmehr ein pragmatisches Seminar besuchen möchten. Durch die jahrelange ständige begleitende Prüfung von Verträgen mit Architekten und Ingenieuren als technische Rechnungsprüferin und meine umfangreiche Erfahrung in allen Baubereichen vom Hoch- bis zum Ingenieur- und Tiefbau und die Versorgungstechnik wird anhand von vielen Beispielen aus dem Baubereich und deren Vertragsgestaltungsmöglichkeiten der pragmatische Ansatz garantiert. Ziel des Seminars ist die Einführung in die neue HOAI 2013 und insbesondere deren Änderungen in Bezug auf die alte Fassung 2009 und 2000, vorwiegend durch Vortrag und durch Beantwortung von Fragen, aber auch das Aufdecken von Widersprüchen und Vorbeugung von Problemen bei der Honorierung durch entsprechende pragmatische Vertragslösungen, die in diesem Zusammenhang mit behandelt werden. Zusätzlich werden auch noch Hinweise aus dem Vertragsrecht gegeben, die bei und nach dem Abschluß der Verträge zu beachten sind. Es werden Vertragsformulierungshilfen, ein Seminarskript der Powerpointpräsentation und einige ausgewählte Gerichtsurteile mit Praxishinweisen übergeben. 1. Überblick der wesentlichen Neuerungen der HOAI 2013 Anwendung auf Inlandsarchitekten Problematik bei EU-Ausschreibungen Begriffsbestimmungen Kostenberechnung als Leistung und als Honorargrundlage Beratungsleistungen Besondere Leistungen und ortsübliche Vergütung (und deren Vermeidung) Honorierungsmodelle Zeithonorare Mindestsatzregelungen Abweichungen vom Mindestsatz Umbau, Instandsetzung : Zuschläge Mitzuverarbeitende Bausubstanz Veränderte Leistungsbilder in der Neufassung der HOAI Preisrecht durch den verbindlichen Teil und nicht dem Preisrecht unterliegende Bestandteile der HOAI 2. Vorwiegend Behandlung der Allgemeinen Vorschriften sowie der Änderungen im Bereich Fachplanungen und Objektplanungen
15 3. Die Leistung regelt der Vertrag, die Honorierung die HOAI Folgerungen für die Vertragsgestaltung und Honorarkürzung 4. Wichtigste rechtliche Bestimmungen aus dem BGB Fälligkeit Zahlung Verjährung Verwirkung Zinsgeltendmachung Abnahme und Abnahmefiktion Haftung 5. Widersprüche in der neuen HOAI und deren praktische Umsetzung im Vertrag zur Vermeidung von Streitigkeiten 6. Honorarsparhinweise durch geschickte Vertragsgestaltungen und Nennung der größten Fehlerquellen bei der Berechnung des Honorars bzw. der anrechenbaren Kosten 7. Welche HOAI ist anzuwenden bei Altverträgen und Vertragserweiterungen?
16 Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure I - Grundlagen (Gebäude, Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung) Mitarbeiter/-innen, die mit dem Abschluss und der Abrechnung von Architekten- und Ingenieurverträgen aus den Bereichen Gebäude/Freianlagen befasst sind, technische Rechnungsprüfer/-innen sowie freischaffende Architekten und Ingenieure. 1. Architekten- und Ingenieurverträge Zustandekommen und Folgeprobleme 2. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und zwar Teil I : Allgemeine Vorschriften Teil III: Abschnitt 1: Gebäude Abschnitt 2: Freianlagen Teil IV: Abschnitt 1: Tragwerksplanung Abschnitt 2: Technische Ausrüstung 3. Aktuelle Rechtsprechung Vermittlung von Grundkenntnissen und vertiefendes Wissen zum verbindlichen Teil der HOAI 2013, (Preisrecht) für den Abschluß von Architekten- und Ingenieurverträgen für Gebäude, Freianlagen, Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung. Außerdem werden für die im Hochbaubereich erforderlich werdenden Verträge für Grundbau, Vermessung, Thermische Bauphysik und Schallschutz Hinweise und Tipps zur Gestaltung der Verträge und der Honorierung gegeben. Es wird vermittelt, wie Verträge mit Architekten und Ingenieuren abgeschlossen werden, wie die Ermittlung und Abrechnung von Honoraren zu erfolgen hat und welche werksvertraglichen Regelungen bis zur Abnahme zu beachten sind. Methodisch erfolgt dies durch Referate mit Diskussionsmöglichkeiten, in denen Schritt für Schritt alle o.g. Bereiche der HOAI behandelt und mit Beispielen und Aufgaben verdeutlicht werden und durch umfangreiche Gruppenarbeit zur Lösung von Aufgaben der Honorierung gefestigt wird. Termin: Montag, Dienstag und Donnerstag Hinweis: Die HOAI 2013 ist unbedingt ebenso wie ein Taschenrechner und Schreibmaterial mitzubringen. Referentin: Dipl.-Ing. Sabine Markner
17 Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure II - Grundlagen (Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung ) Mitarbeiter/-innen, die mit dem Abschluss und der Abrechnung von Ingenieurverträgen aus den Bereichen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen befasst sind, technische Rechnungsprüfer/-innen sowie freischaffende Ingenieure. 1. Ingenieurverträge Zustandekommen und Folgeprobleme 2. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und zwar Teil I : Allgemeine Vorschriften Teil III: Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke Abschnitt 4: Verkehrsanlagen Teil IV: Abschnitt 1: Tragwerksplanung Abschnitt 2: Technische Ausrüstung 3. Aktuelle Rechtsprechung Vermittlung von Grundkenntnissen und vertiefendes Wissen zum verbindlichen Teil der HOAI 2013, (Preisrecht) für den Abschluß von Ingenieurverträgen für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung. Außerdem werden für die in diesem Bereich erforderlich werdenden Verträge für Grundbau, Vermessung und örtliche Bauüberwachung Hinweise und Tipps zur Gestaltung der Verträge und der Honorierung gegeben. Es wird vermittelt, wie Verträge mit Architekten und Ingenieuren abgeschlossen werden, wie die Ermittlung und Abrechnung von Honoraren zu erfolgen hat und welche werksvertraglichen Regelungen bis zur Abnahme zu beachten sind. Methodisch erfolgt dies durch Referate mit Diskussionsmöglichkeiten, in denen Schritt für Schritt alle o.g. Bereiche der HOAI behandelt und mit Beispielen und Aufgaben verdeutlicht werden und durch umfangreiche Gruppenarbeit zur Lösung von Aufgaben der Honorierung gefestigt wird. Termin: Montag, Mittwoch und Donnerstag Hinweis: Die HOAI 2013 ist unbedingt ebenso wie ein Taschenrechner und Schreibmaterial mitzubringen. Referentin: Dipl.-Ing. Sabine Markner
18 Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure I+II - Grundlagen (Gebäude, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung sowie Thermische Bauphysik, Schallschutz, Grundbau, Vermessung) Mitarbeiter/-innen, die mit dem Abschluss und der Abrechnung von Architekten- und Ingenieurverträgen aus den Bereichen Gebäude/Freianlagen und/oder Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen befasst sind, technische Rechnungsprüfer/-innen sowie freischaffende Architekten und Ingenieure. 1. Architekten- und Ingenieurverträge Zustandekommen und Folgeprobleme 2. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und zwar Teil I : Allgemeine Vorschriften Teil III: Abschnitt 1: Gebäude Abschnitt 2: Freianlagen Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke Abschnitt 4: Verkehrsanlagen Teil IV: Abschnitt 1: Tragwerksplanung Abschnitt 2: Technische Ausrüstung 3. Aktuelle Rechtsprechung Häufig wird übersehen, dass bei einer Planung eines Ingenieurbauwerkes häufig auch Leistungen für Gebäude zu erbringen sind (z.b. in Kläranlagen) oder bei Straßenbaumaßnahmen auch Maßnahmen für Freianlagen anfallen (in Fußgängerzonen), so dass bei Ingenieurleistungen (Teil III, Abschnitt 3-4) häufig auch noch Architektenleistungen (Teil II, Abschnitt 1 und 2) zu erbringen sind. Das gilt auch für den umgekehrten Fall. Daher beinhaltet das Programm hier die Vermittlung von Grundkenntnissen und vertiefendes Wissen zu allen Teilen des verbindlichen Teils der neuen HOAI 2009 bzw. bei Vorliegen der neuen HOAI, dann der Fassung 2013,(Preisrecht) für den Abschluß von Architekten- und Ingenieurverträgen für Gebäude, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung. Außerdem werden für die im Hoch- und Tiefbaubereich erforderlich werdenden Verträge für Grundbau, Vermessung, Thermische Bauphysik und Schallschutz und die im Tiefbaubereich erforderlich werdenden Verträge für die örtliche Bauüberwachung Hinweise und Tipps zur Gestaltung der Verträge und der Honorierung gegeben. Es wird vermittelt, wie Verträge mit Architekten und Ingenieuren abgeschlossen werden, wie die Ermittlung und Abrechnung von Honoraren zu erfolgen hat und welche werksvertraglichen Regelungen bis zur Abnahme zu beachten sind. Methodisch erfolgt dies durch Referate mit Diskussionsmöglichkeiten, in denen Schritt für Schritt alle o.g. Bereiche der HOAI behandelt und mit Beispielen und Aufgaben verdeutlicht werden und durch umfangreiche Gruppenarbeit zur Lösung von Aufgaben der Honorierung gefestigt wird. Termin: Montag-Donnerstag Hinweis: Die HOAI 2013 ist unbedingt ebenso wie ein Taschenrechner und Schreibmaterial mitzubringen.
19 Referentin: Dipl.-Ing. Sabine Markner Bildungsurlaub und Fortbildungsseminar Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, HOAI 2013, - Grundlagen (Gebäude, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung sowie Thermische Bauphysik, Schallschutz, Grundbau, Vermessung) Mitarbeiter/-innen, die mit dem Abschluss und der Abrechnung von Architekten- und Ingenieurverträgen aus den Bereichen Gebäude/Freianlagen und/oder Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen befasst sind, technische Rechnungsprüfer/-innen sowie freischaffende Architekten und Ingenieure. 1. Architekten- und Ingenieurverträge Zustandekommen und Folgeprobleme 2. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und zwar Teil I : Allgemeine Vorschriften Teil III: Abschnitt 1: Gebäude Abschnitt 2: Freianlagen Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke Abschnitt 4: Verkehrsanlagen Teil IV: Abschnitt 1: Tragwerksplanung Abschnitt 2: Technische Ausrüstung 3. Aktuelle Rechtsprechung
20 Häufig wird übersehen, dass bei einer Planung eines Ingenieurbauwerkes häufig auch Leistungen für Gebäude zu erbringen sind (z.b. in Kläranlagen) oder bei Straßenbaumaßnahmen auch Maßnahmen für Freianlagen anfallen (in Fußgängerzonen), so dass bei Ingenieurleistungen (Teil III, Abschnitt 3-4) häufig auch noch Architektenleistungen (Teil II, Abschnitt 1 und 2) zu erbringen sind. Das gilt auch für den umgekehrten Fall. Daher beinhaltet das Programm hier die Vermittlung von Grundkenntnissen und vertiefendes Wissen zu allen Teilen des verbindlichen Teils der neuen HOAI 2009 bzw. bei Vorliegen der neuen HOAI, dann der Fassung 2013,(Preisrecht) für den Abschluß von Architekten- und Ingenieurverträgen für Gebäude, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung. Außerdem werden für die im Hoch- und Tiefbaubereich erforderlich werdenden Verträge für Grundbau, Vermessung, Thermische Bauphysik und Schallschutz und die im Tiefbaubereich erforderlich werdenden Verträge für die örtliche Bauüberwachung Hinweise und Tipps zur Gestaltung der Verträge und der Honorierung gegeben. Es wird vermittelt, wie Verträge mit Architekten und Ingenieuren abgeschlossen werden, wie die Ermittlung und Abrechnung von Honoraren zu erfolgen hat und welche werksvertraglichen Regelungen bis zur Abnahme zu beachten sind. Methodisch erfolgt dies durch Referate mit Diskussionsmöglichkeiten, in denen Schritt für Schritt alle o.g. Bereiche der HOAI behandelt und mit Beispielen und Aufgaben verdeutlicht werden und durch umfangreiche Gruppenarbeit zur Lösung von Aufgaben der Honorierung gefestigt wird. Termin: Montag - Freitag von 9.00 bis Uhr Ort: Theodora-Studios, Kamares, Sifnos, Kykladen, Griechenland. Auch in Deutschland. Auf Wunsch auch in anderen Staaten! Hinweis: Die HOAI 2013 ist unbedingt ebenso wie ein Taschenrechner und Schreibmaterial mitzubringen. Referentin: Dipl.-Ing. Sabine Markner Kosten: 499,80 inkl. 23% (Griechenland) bzw. 19% Mehrwertsteuer für Arbeitnehmer, die Bildungsurlaub in Anspruch nehmen. 600,00 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer für Selbständige. Studenten 150 zuzügl. Mwst., Jeweils inkl. Seminarunterlagen, Getränke, Frühstücksimbiss und Nachmittagskaffee während des Seminars. Die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft und weitergehende Verpflegung sind nicht enthalten!
21 Bildungsurlaub Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, HOAI 2013, - Grundlagen (Gebäude, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung sowie Thermische Bauphysik, Schallschutz, Grundbau, Vermessung) Stundenplan: da die HOAI 2013 noch nicht herausgegeben ist, wird hier der Stundenplan der HOAI 2009 zugrunde gelegt. Analog wird dieses für die HOAI 2013 dann sein! 1. Tag: Uhr Begrüßung, HOAI 2009, Teil I und zwar Referat mit Powerpointdemonstrationen und Beispielen am Flipchart/Tafel über: - Allgemeine Vorschriften 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Leistungen und Leistungsbilder 4 Anrechenbare Kosten 5 Honorarzonen 6 Grundlagen des Honorars 7 Honorarvereinbarung 8 Berechnung des Honorars in besonderen Fällen 9 Berechnung des Honorars bei Beauftragung von Einzelleistungen 10 Mehrere Vorentwurfs- oder Entwurfsplanungen 11 Auftrag für mehrere Objekte 12 Planausschnitte 13 Interpolation 14 Nebenkosten 15 Zahlungen 16 Umsatzsteuer - Vermittlung aktueller Rechtsprechung - Vertragsgestaltungsmöglichkeiten für die Beratungs- und Besonderen Leistungen der HOAI - Zeithonorare - Die Leistung regelt der Vertrag, Honorierung die HOAI >> Folgerungen für die Vertragsgestaltung und Honorarkürzung - Wichtigste rechtliche Bestimmungen aus dem BGB, wie Fälligkeit, Zahlung, Verjährung, Verwirkung, Zinsgeltendmachung, Abnahme und Abnahmefiktion - Widersprüche in der neuen HOAI und deren praktische Umsetzung im Vertrag zur Vermeidung von Streitigkeiten - Honorarsparhinweise durch geschickte Vertragsgestaltungen und Nennung der größten Fehlerquellen bei der Berechnung des Honorars bzw. der anrechenbaren Kosten - Übergangsregelungen für Verträge nach der alten HOAI Ausserdem Aufgabenstellung und Bearbeitung durch die Teilnehmer zu den 5, 8-11 und 13 in Gruppenarbeit mit gemeinsamer Lösungsbesprechung.
22 2. Tag: Uhr HOAI 2009, Teil III, Objektplanung, und zwar Referat mit Powerpointdemonstrationen und Beispielen am Flipchart/Tafel über: - Abschnitt 1: Gebäude 32 Besondere Grundlagen des Honorars 33 Leistungsbild Gebäude und raumbildende Ausbauten 34 Honorare für Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten 35 Leistungen im Bestand 36 Instandhaltungen und Instandsetzungen - Abschnitt 2 Freianlagen 37 Besondere Grundlagen des Honorars 38 Leistungsbild Freianlagen 39 Honorare für Leistungen bei Freianlagen - Mitzuverarbeitende Bausubstanz und Einfluß auf die Höhe des Umbauzuschlags Ausserdem Aufgabenstellung und Bearbeitung durch die Teilnehmer zu den 32-39, auch unter Berücksichtigung der 1-16, in Gruppenarbeit mit gemeinsamer Lösungsbesprechung. 3. Tag: Uhr HOAI 2009, Teil III, Objektplanung, und zwar Referat mit Powerpointdemonstrationen und Beispielen am Flipchart/Tafel über: - Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke 40 Anwendungsbereich 41 Besondere Grundlagen des Honorars 42 Leistungsbild Ingenieurbauwerke 43 Honorare für Leistungen bei Ingenieurbauwerken - Abschnitt 4 Verkehrsanlagen 44 Anwendungsbereich 45 Besondere Grundlagen des Honorars 46 Leistungsbild Verkehrsanlagen 47 Honorare für Leistungen bei Verkehrsanlagen - Mitzuverarbeitende Bausubstanz und Einfluß auf die Höhe des Umbauzuschlags Ausserdem Aufgabenstellung und Bearbeitung durch die Teilnehmer zu den 40-47, auch unter Berücksichtigung der 1-16, in Gruppenarbeit mit gemeinsamer Lösungsbesprechung. 4. Tag: Uhr HOAI 2009, Teil IV, Fachplanung, und zwar Referat mit Powerpointdemonstrationen und Beispielen am Flipchart/Tafel über: - Abschnitt 1 Tragwerksplanung 48 Besondere Grundlagen des Honorars 49 Leistungsbild Tragwerksplanung 50 Honorare für Leistungen bei der Tragwerksplanung - Abschnitt 2 Technische Ausrüstung 51 Anwendungsbereich 52 Besondere Grundlagen des Honorars
23 53 Leistungsbild Technische Ausrüstung 54 Honorare für Leistungen bei der Technischen Ausrüstung - Mitzuverarbeitende Bausubstanz und Einfluß auf die Höhe des Umbauzuschlags Ausserdem Aufgabenstellung und Bearbeitung durch die Teilnehmer zu den 48-54, auch unter Berücksichtigung der 1-16, in Gruppenarbeit mit gemeinsamer Lösungsbesprechung. Urkundenübergabe und Verabschiedung 5. Tag: Uhr Workshop mit diversen Aufgaben aus allen Bereichen der HOAI, die in Gruppenarbeit zu lösen sind, mit anschließender gemeinsamer Lösungsbesprechung. Urkundenübergabe und Verabschiedung Tägliche Pausen von: Uhr Vormittagspause Uhr Mittagspause Uhr Kaffeepause
Fortbildungsprogramm 2013
Fritz-Höger-Ring 24, 25368 Kiebitzreihe Tel.: 04121-2623497, Fax: 04121-231366 Tel. dienstlich auch unter: Stadt Elmshorn, RPA-technische Prüfung, Tel.: 04121-231402 E-Mail: markner@markner-seminare.de,
MehrMarkner-Seminare Dipl.-Ing. Sabine Markner Bildungsurlaub Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, HOAI 2009/13, - Grundlagen Zielgruppe:
Markner-Seminare Dipl.-Ing. Sabine Markner Fritz-Höger-Ring 24, 25368 Kiebitzreihe Tel.: 04121-2623497, Fax: 04121-231366 E-Mail: markner@markner-seminare.de, Internet: www.markner-seminare.de und www.vergaberechtsseminare.com,
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