Bebauungsplan Laurentiusberg Teil 1

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1 STADT TAUBERBISCHOFSHEIM Bebauungsplan Laurentiusberg Teil 1 ERLÄUTERUNGSBERICHT erstellt im Mai 2017 durch

2 1 Anlass und Ziel Charakterisierung des Plangebietes und Bestand Lage im Raum Bestand Grundlagen und planerische Vorgaben Schutzgebiete und Biotopkartierung Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Pflanzenvorkommen Tiervorkommen Geologie und Boden Eigentumsverhältnisse und Nutzungen Planung Merkmale des Vorhabens Standort des Vorhabens Merkmale der möglichen erheblichen Auswirkungen Ausmaß Grenzüberschreitender Charakter Schwere, Dauer und Häufigkeit Komplexität Reversibilität Beurteilung der Erheblichkeit möglicher Auswirkungen Zusammenfassung Gesamteinschätzung erheblicher Umweltauswirkungen Anlagen Literatur- und Quellenhinweise, Grundlagen, Gesetze GaLa Plan Roland Wöppel, Tauberbischofsheim Seite 1

3 1 Anlass und Ziel Die beabsichtigt, auf dem Laurentiusberg im Bereich der ehemaligen Kurmainz-Kaserne ein Mischgebiet auszuweisen und den entsprechenden Bebauungsplan dazu aufzustellen. Das gesamte Gebiet der ehemaligen Kaserne ist im Flächennutzungsplan derzeit noch als Sondergebiet ausgewiesen. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird daher im Parallelverfahren durchgeführt. Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim- Großrinderfeld-Königheim-Werbach hat am 10. April 2014 gemäß 9 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur 9. Änderung des FNP gefasst. Der Beschluss wurde am 13. April 2017 öffentlich bekannt gemacht. Die Änderung bezieht sich auf die Umwandlung der Sonderbaufläche Bund der ehemaligen Kurmainz-Kaserne in eine gewerbliche Baufläche (G), eine gemischte Baufläche (M) und eine Sonderbaufläche (S). Ziel des 1. Teils der Bebauungsplanung ist die Ausweisung von Flächen für Büro- und Verwaltung im Bereich bereits bestehender Bebauung und die Schaffung von dringend benötigten Wohnbauflächen auf früherem Sportgelände der Bundeswehr. Das Verfahren soll für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach 13a Baugesetzbuch durchgeführt werden. Gemäß dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) ist für diesen Fall eine Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer durchzuführen. Von der wurde das Büro GaLa Plan, Tauberbischofsheim, mit der UVP- Vorprüfung zum Vorhaben beauftragt. 2 Charakterisierung des Plangebietes und Bestand 2.1 Lage im Raum In der naturräumlichen Gliederung gehört das Planungsgebiet zur Einheit Tauberland (Nr. 129), Bestandteil der Großlandschaft Neckar- und Tauber-Gäuplatten (Nr. 12). Der überplante Bereich befindet sich südöstlich der Kernstadt von Tauberbischofsheim und erstreckt sich über den nach Westen zur Tauber hin exponierten Hang des Laurentiusbergs. Westlich und südwestlich verläuft die Bundesstraße B 27 als Anbindung zur Autobahn A 81 sowie in Richtung Mosbach und nördlich des Sondergebietes führt die Landesstraße L 578 in östliche Richtung. Die Tauber fließt 250 bis 300 m westlich des geplanten Geltungsbereichs von Südost Richtung Nordwest. 2.2 Bestand Der geplante Geltungsbereich ist eine etwas über 7 ha große Teilfläche der ehemaligen Kurmainz- Kaserne. Im Nordosten des Baugebietes sind bereits 7 Gebäude aus der früheren Nutzung vorhanden. Diese ehemaligen Unterkünfte und Verwaltungsgebäude wurden teilweise umgebaut und werden aktuell als Büro- und Verwaltungsgebäude genutzt. Um die Gebäude sind Erschließungsflächen, Parkplätze und Grünflächen mit Rasen, Ziergrün, Sträuchern und Bäumen vorhanden. Im Westteil befinden sich Sportanlagen. Den größten Teil davon nehmen zwei Fußballfelder (Rasenplätze) ein, eines davon umgeben mit Laufbahn, Sprunggruben und Werferanlagen für die Leichtathletik sowie kleiner Tribüne an der Ostseite. Die Plätze werden jedoch nicht mehr genutzt und als solche gepflegt und zeigen gewisse Auflösungserscheinungen. Die Sportanlage liegt auf einer Ebene unterhalb des Gebäudekomplexes im Osten und ist von diesem durch eine begrünte Böschung getrennt. Nördlich, südlich und vor allem westlich sind die Sportplätze ebenfalls eingegrünt. Die Böschung im Westen weist einen breiten Grüngürtel mit Bäumen und Sträuchern auf, der das ehemalige Kasernengelände zum Taubertal hin abgrenzt. Am Böschungsfuß verläuft noch die Einzäunung des Geländes. Ein außerhalb der Einzäunung verlaufender Weg im Eigentum der Stadt wurde ebenfalls in den Geltungsbereich des Baugebietes einbezogen. GaLa Plan Roland Wöppel, Tauberbischofsheim Seite 2

4 3 Grundlagen und planerische Vorgaben 3.1 Schutzgebiete und Biotopkartierung Das nachfolgend genannte Schutzgebiet berührt den Geltungsbereich direkt. Besonders geschützte Biotopflächen liegen auf benachbarten Grundstücken westlich vom Geltungsbereich. Weitere Schutzgebiete (FFH-Gebiet, Naturdenkmal) und geschützte Biotope befinden sich in einer Entfernung ab etwa 200 m südöstlich vom überplanten Raum. Landschaftsschutzgebiet Die von der geplanten Maßnahme betroffenen Flächen liegen innerhalb des LSG Main-Tauber-Tal (Nr ). Ob die geplanten Maßnahmen innerhalb des Schutzgebietes mit der Verordnung vom 14. Februar 1953, geändert durch Verordnungen über Verringerungen in den Jahren 1982, 1985, 1986 und 2005, in Einklang stehen, ist somit im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie zu überprüfen. Hierzu ist anzumerken, dass die Änderungen nicht das Stadtgebiet von Tauberbischofsheim betreffen und die Kaserne in den 1960-er Jahren im LSG errichtet wurde, ohne dass die Grenzen des LSG verändert wurden. Biotopkartierung Im geplanten Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt kein bei der amtlichen Biotopkartierung erfasster und somit besonders geschützter Biotop. Der im Jahr 2002 zuletzt erfasste Biotop Nr (Feldhecke südöstlich von Tauberbischofsheim) liegt westlich des geplanten Baugebietes auf den Flurstücken Nr und Neben dieser Hecke befinden sich westlich des geplanten Geltungsbereichs jedoch weitere schutzwürdige, aber nicht amtlich kartierte Biotopflächen wie z. B. extensiv genutzte Streuobstwiesen. 3.2 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Durch die Kaminsky Naturschutzplanung GmbH wurde vom Sommer 2015 bis zum Februar 2016 im Auftrag der eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) im Gebiet der ehemaligen Kurmainz-Kaserne durchgeführt Pflanzenvorkommen Die Erfassung der Vegetation aus dem Blickwinkel des Artenschutzes erfolgte in Zusammenhang mit den faunistischen Erhebungen im Sommer Laut dem Bericht vom Februar 2016 zur sap sind im Eingriffsbereich Gefäßpflanzen des Anhangs IV der FFH-Richtlinie weder nachgewiesen noch potenziell zu erwarten Tiervorkommen Vom Büro Kaminsky Naturschutzplanung GmbH im Rahmen der sap erfasste und potenziell vorkommende Tierarten, welche gemäß der FFH-Richtlinie geschützt sind und durch die geplanten Maßnahmen gefährdet sein können, werden nachstehend erwähnt. Näheres dazu und ggf. erforderliche Maßnahmen sind dem Bericht zur sap zu entnehmen. Fledermäuse: Im gesamten Untersuchungsraum ehemalige Kurmainz-Kaserne wurden 8 Fledermausarten nachgewiesen und weitere 11 Arten kommen dort potenziell vor. Nachweise gibt es auch im geplanten Geltungsbereich des Bebauungsplans. In den vorhandenen Gebäuden und in mindestens einer Baumhöhle sind Quartiere nachgewiesen. Die Sportplätze sind geeignete Jagdreviere. Haselmaus: Die Randzonen mit Hecken und Wildsträuchern stellen potenziell geeignete Lebensräume dar. Nachweise erfolgten nicht. Reptilien: Hinweise auf Vorkommen von Zauneidechsen, Schlingnattern und andere Reptilien wurden bei gezielter Suche an vier Tagen im Jahr 2015 nicht gefunden. Jedoch befinden sich geeignete Habitatstrukturen wie sandige Bereiche zur Eiablage im Gebiet. GaLa Plan Roland Wöppel, Tauberbischofsheim Seite 3

5 Vögel: Im Rahmen der Untersuchungen zur sap wurden 43 Vogelarten festgestellt. 26 Arten davon brüteten nachweislich im Gebiet, bei 15 Arten bestand Brutverdacht oder die Möglichkeit der Brut. Im Geltungsbereich des geplanten Baugebietes Laurentiusberg 1 wurden 8 wertbestimmende Vogelarten nachgewiesen. Die aufgeführten Arten(-gruppen) und die in der sap aufgeführten Maßnahmen (Konflikt vermeidende Maßnahmen und CEF-Maßnahmen) sind bei der Planung und Umsetzung der Bebauungsplanung besonders zu beachten. 3.3 Geologie und Boden Der Untersuchungsraum liegt im Muschelkalkgebiet, einem Bestandteil der Trias aus Buntsandstein, Muschelkalk und Keuper. Auf den Höhenlagen um Tauberbischofsheim dominiert der Obere Muschelkalk, in weiten Bereichen noch überlagert von Löß, Lößlehm und Verwitterungslehm aus dem Quartär. Die Tauber hingegen hat sich weit in die Muschelkalkschichten eingetieft und ihr Bett befindet sich im Unteren Muschelkalk. Im Taubertal und einigen Nebentälern liegen daher die Schichten von Oberem, Mittlerem und Unterem Muschelkalk frei. So sind auch am Südhang des Laurentiusbergs im Taubental, einem kleinen Nebental der Tauber, Felsbänder des Muschelkalks sichtbar. Nicht zu übersehen sind die durch den Straßenbau freigelegten Muschelkalkwände an der B 27 südlich vom Laurentiusberg. Damit spielen kalkreiche Böden in der Kulturlandschaft des Tauberlandes eine bedeutende Rolle. An den Hängen im mittleren Taubertal liegen überwiegend Rohböden und Rendzinen vor, auf den Hochflächen und in den Talräumen Terra fuscae und Braunerden. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Laurentiusberg I sind jedoch kaum mehr natürlich entwickelte oder typische Böden der Kulturlandschaft vorhanden. Durch die Umgestaltung des Geländes für den Kasernenbau in den 1960-er Jahren, die Überbauung und Nutzung sind auf großer Fläche die natürlichen Bodenfunktionen kaum noch oder nur eingeschränkt vorhanden. Nur auf den kaum genutzten und auf den seit Jahrzehnten mit Gehölzen bestandenen Flächen haben sich wieder naturnahe Böden entwickelt. 3.4 Eigentumsverhältnisse und Nutzungen Die mit Gebäuden bestandenen Grundstücke sind in Privateigentum bzw. in Firmenbesitz. So wird ein Gebäude von einem Architekturbüro genutzt, die weiteren Gebäude mit Außenflächen gehören der Ganter Interior GmbH. Sie dienen als Büro- und Verwaltungsgebäude. Der größere Flächenanteil mit den nicht mehr genutzten Sportplätzen, dem Grüngürtel und der Haupterschließungsstraße ist im Eigentum der und Teil des sich über das gesamte Kasernenareal erstreckenden Flurstücks Nr Von diesem Flurstück wurden und werden veräußerte Teilflächen entsprechend mit 1428/1, 1428/2 etc. nummeriert. Das Flurstück der Firma Ganter mit m² erhielt so die Nummer 1428/3, das Grundstück mit dem Architekturbüro (Grundstücksfläche m²) die Nr. 1428/4. 4 Planung Als Grundlage für die UVP-Vorprüfung liegt ein Bebauungsplan als Vorentwurf vom vor. Aus diesem Plan wird die geplante Flächennutzung ersichtlich. Mit der Erstellung des Bebauungsplans wurde das Büro Baldauf aus Stuttgart beauftragt. 5 Die Aufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren erfordert nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls. (Nach Anlage 1: Liste UVP-pflichtige Vorhaben, Nr ) Die Vorprüfung erfolgt unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 aufgeführten Kriterien und nach dem Leitfaden zur Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht von Projekten (Endfassung vom , herausgegeben vom Bundesumweltministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit). Bei der Vorprüfung GaLa Plan Roland Wöppel, Tauberbischofsheim Seite 4

6 des Einzelfalls wird anhand der Prüfkriterien eingeschätzt, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Die Prüfung erfolgt nach Möglichkeit auf die Schutzgüter bezogen. Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls 5.1 Merkmale des Vorhabens Kriterien überschlägige Angaben zu den Kriterien 1.1 Größe des Vorhabens geplanter Geltungsbereich = 7,07 ha, Neuschaffung von Möglichkeiten der Wohnbebauung für etwa 33 Wohnhäuser (gemäß Vorentwurf) 1.2 Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Klima, Natur und Landschaft Wasser: keine Gewässer im Gebiet vorhanden; keine Maßnahmen geplant, die in Grundwasserkörper eingreifen; großer Flächenanteil (Sportplätze) mit Drainage und Ableitung versehen Boden: belebter, aber durch Vornutzung als Sportfläche, Umlagerung und Bebauung größtenteils beeinträchtigter Boden wird auf größerer Fläche abgetragen; zusätzliche Versiegelung und Überbauung von Boden; genaue Werte liegen noch nicht vor Luft / Klima: Frischluftentstehungsflächen und Fläche für kleinen Kaltluftsee auf Geländeterrasse mit Sportplätzen vorhanden. Wert für Siedlungsflächen jedoch gering, da Abfluss talwärts durch Hecken blockiert und unterhalb keine Siedlungsflächen erreichbar. Landschaftsbild / Erholung: Lage im LSG; Eingrünung im Westen mit Auswirkung auf Erholungswert im Taubertal; Vornutzung und stark befahrene Bundesstraße im Talraum sind zu beachtende Kriterien. Ergänzende Erschließung und Bebauung zu bereits vorhandenem Bestand; Beeinträchtigungen finden hauptsächlich in der Bauphase statt; in der "Betriebsphase" (Wohnen und Arbeiten) sind keine Beeinträchtigungen von Bedeutung zu erwarten und die Erheblichkeit kann daher ausgeschlossen werden. Der Eingriff in das Schutzgut Wasser ist nur indirekt (Ableitung von Schmutz-und Niederschlagswasser) gegeben. Die Beeinträchtigung während der Bauphase ist unerheblich. Nach Abschluss der Bebauung ist die Beeinträchtigung - unter der Voraussetzung, dass Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen nach einer Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung durchgeführt werden - nicht erheblich. Von Abtrag und Versiegelung ist wegen Vornutzung kaum natürlich gewachsener Boden betroffen, die Flächen mit belebtem Boden werden jedoch verringert. Der Eingriff ist in der Bauphase umfangreich; Verminderung des Eingriffs durch Wiederverwendung geeigneten Bodens im Geltungsbereich möglich; Ausgleich durch Ausbringung auf landwirtschaftlich geringwertige Flächen teilweise möglich. Die Bedeutung ist hinsichtlich des Flächenumfangs vorhanden, die Beeinträchtigung des Bodens ist im Gesamtergebnis wegen Vorbelastungen jedoch nicht erheblich. In der Bauphase gehen Frischluftentstehungsflächen durch Beseitigung von Vegetation, Versiegelung und Überbauung verloren. In der Betriebsphase (Wohnen und Arbeiten) Beeinflussung des Kleinklimas im Gebiet durch Verkehr, Heizen und Aufwärmung der Luft durch Versiegelung / Bebauung. Bei Erhaltung von größeren Grünbeständen und neuerlicher Durchgrünung des Gebietes sind die Beeinträchtigungen unerheblich. In der Bauphase Veränderung des Landschaftsbildes, Beeinträchtigung durch Reduzierung der Grünbestände, Bebauung und spätere Nutzung möglich; Wirkung in den Erholungsraum Taubertal; Beeinträchtigung durch Vornutzung und die B 27 von außerhalb. Bei Erhaltung von größeren Grünbeständen und neuerlicher Durchgrünung des Gebietes sind die Beeinträchtigungen unerheblich. GaLa Plan Roland Wöppel, Tauberbischofsheim Seite 5

7 Kriterien 1.3 Abfallerzeugung Besondere Abfälle werden nicht erzeugt. Informationen über Altlasten liegen nicht vor. 1.4.Umweltverschmutzung und Belästigungen Verschmutzungen oder Belästigungen in Form von Lärm usw. fallen im geplanten Mischgebiet mit Wohnen und Büro / Verwaltung nicht an. 1.5 Unfallrisiko, insbesondere mit Blick auf verwendete Stoffe und Technologien Besondere Risiken gehen vom Vorhaben nicht aus. Fertigung, Lagerung, Einbau und Verwendung gefährlicher Stoffe sind nicht vorgesehen. überschlägige Angaben zu den Kriterien Abfälle fallen nur im üblichen Rahmen von Baumaßnahmen in der Bauphase und von Haushalts- und Betriebsabfällen aus Büro und Verwaltung in der Betriebsphase an. Beim Rückbau der Sportanlagen fällt zusätzlich Abbruchmaterial an (z. B. Laufbahn, Betonteile), das recycelt oder der sonstigen Wiederverwertung zugeführt werden kann. Die Entsorgung der Abfälle in der Betriebsphase erfolgt über die allgemeinen Entsorgungswege. Die Erheblichkeit liegt somit nicht vor. In der Bauphase kommt es durch Erschließungsarbeiten und die Errichtung von Gebäuden zu den "üblichen" Verschmutzungen und (Lärm-)Emissionen. In der Betriebsphase entsteht lediglich der in Mischgebieten übliche Verkehr. Die Einflüsse von außen in das Gebiet sind durch die B 27 höher einzuschätzen. Die Beeinträchtigungen sind somit unerheblich. Weder in der Bauphase noch in der Betriebsphase sind im geplanten Mischgebiet Unfälle mit Risikopotenzial zu befürchten. Das Unfallrisiko ist unerheblich. GaLa Plan Roland Wöppel, Tauberbischofsheim Seite 6

8 5.2 Standort des Vorhabens Kriterien Betroffenheit Nutzungskriterien aktuelle Nutzung: Büro- und Verwaltungsgebäude; Sportstätten außer Betrieb / derzeit ohne Nutzung; Verkehrsflächen; Grünflächen ohne Nutzung bzw. als Einbindung des ehemaligen Kasernenareals; Eigentumsverhältnisse: zwei Grundstücke mit Gebäuden / Büros sind in privatem Eigentum; im Eigentum der Stadt sind alle sonstigen Flächen Durch die Umwandlung der Flächen in ein Mischgebiet werden keine aktuellen Nutzungen nachteilig betroffen. Für die Nutzer der bereits vorhandenen Gebäude sind ebenfalls keine Beeinträchtigungen zu befürchten. Auswirkungen / Vorbelastungen durch Nutzungen von außerhalb: westlich befindet sich die Bundesstraße mit hohem Verkehrsaufkommen Einwirkungen von außen durch den Verkehr sind in den Planungen zu beachten. Betroffenheit mit Bedeutung für den westlichen Teil des Geltungsbereichs liegt vor. kumulative Wirkungen: nicht bekannt oder absehbar Qualitätskriterien Wasser: Vorkommen im Gebiet nicht vorhanden / ohne Bedeutung. Boden: keine hochwertigen Böden mit besonderem Schutzstatus vorhanden; keine Empfindlichkeiten gegenüber Erosion; stoffliche Belastungen nicht bekannt, aber nicht völlig auszuschließen. Luft / Klima: Das Gebiet und die Umgebung sind ohne Schutzstatus, die unbebauten Bereiche mit hohem Grünanteil aber von Bedeutung für Frischluftentstehehung. Vorbelastung durch hohes Verkehrsaufkommen auf der B 27. Landschaft: Gestaltung und Grünbestände sind von Bedeutung für das Taubertal und den Erholungswert im Talraum. Lage im Landschaftsschutzgebiet. Betroffenheit durch das Vorhaben nicht gegeben. Betroffenheit durch das Vorhaben ist nach den vorliegenden Erkenntnissen gering. Unempfindlichkeit gegenübe Erosion wird durch Beibehaltung der Terrassierung und Erhalt des Gehölzbestandes auf der westlichen Böschung erhalten. Erheblichkeit liegt nicht vor. Betroffenheit durch Beseitigung von Vegetation, Versiegelung und Überbauung ist zumindest vorübergehend (in Bauphase / nach Erschließung) nicht auszuschließen. Bei Erhaltung von Grünbeständen wie in aktueller Planung und wirksamer Durchgrünung des Baugebietes ist keine erhebliche Betroffenheit zu befürchten. Betroffenheit liegt vor, das Ausmaß hängt vom Umfang der Beseitigung bzw. der Erhaltung von Gehölzbeständen und der Durchgrünung im Baugebiet ab. Nach Ausführung gemäß dem aktuellen Vorentwurf kann eine erhebliche Betroffenheit vermieden werden. GaLa Plan Roland Wöppel, Tauberbischofsheim Seite 7

9 Kriterien Schutzkriterien Belastbarkeit der Schutzgüter unter Berücksichtigung von besonders empfindlichen Gebieten / Schutzstatus Betroffenheit Nein Ja Art und Umfang der Betroffenheit Natura 2000-Gebiete / Europäische Vogelschutzgebiete Naturschutzgebiete Nationalparke Biosphärenreservate Landschaftsschutzgebiete Naturdenkmale / Geschützte Landschaftsbestandteile Gesetzlich besonders geschützte Biotope Wasserschutzgebiete; Heilquellenschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete Gebiete, in denen die in Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte Denkmale, Denkmalensembles, Bodendenkmale, archäologisch bedeutsame Landschaften Europarechtlich betroffene (Vogel-) Arten sind in der sap berücksichtigt. Plangebiet liegt im LSG Main-Tauber-Tal. Die geplanten Maßnahmen stehen im Einklang mit der Verordnung, da eine nachhaltige Änderung des LSG und die Beseitigung wesentlicher Bestandteile durch die Umwandlung des Sondergebietes in ein Mischgebiet nach der vorliegenden Planung nicht anzunehmen sind. Schutzwürdige Bestandteile des LSG sind nur in geringem Umfang betroffen.* nach 30 BNatSchG geschützter Biotop Nr liegt außerhalb des Geltungsbereichs, kann aber wie weitere an das Gebiet angrenzende Hecken durch die Bebauung indirekt betroffen sein. Betroffenheit in Bauphase und durch Nutzung nicht ganz auszuschließen. Betroffene Tierarten sind in der sap berücksichtigt. * Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist das Erfordernis von Befreiungen zu klären und ggf. ein entsprechender Antrag zu stellen bzw. das Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde herbeizuführen. GaLa Plan Roland Wöppel, Tauberbischofsheim Seite 8

10 5.3 Merkmale der möglichen erheblichen Auswirkungen Ausmaß Schutzgut bezogene Betrachtung des räumlichen Auswirkungsbereichs Das Vorhaben hat auf großer Fläche Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Natur und Landschaft. Beim Boden reichen die Auswirkungen nicht über die geplanten Bauflächen hinaus, sie bleiben im Wesentlichen auf die Teilfläche mit den Sportplätzen beschränkt, an den bereits mit Gebäuden bestandenen Flächen und im Böschungsbereich an der westlichen Grenze sind keine umfangreichen Änderungen vorgesehen. Die Geländeterrasse mit den Sportplätzen wurde beim Bau der Kaserne hergestellt und hat kaum mehr natürlich gewachsene Böden. Die Auswirkungen gehen beim Wasser nur dahingehend über den Bearbeitungsraum hinaus, dass Wasser von den versiegelten Flächen abgeleitet wird. Voraussichtlich erfolgt die Anbindung an die Kläranlage über die Mischkanalisation. Große Teile des Geltungsbereichs werden bereits über Kanäle entwässert; auch die Sportfelder sind drainiert und an die Kanalisation angeschlossen. Für den Naturhaushalt, insbesondere die Fauna, reichen die Auswirkungen insofern über den Geltungsbereich hinaus, dass Arten im Gebiet verdrängt werden und Arten von außen die Flächen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt als Nahrungshabitat nutzen können. Störungen über die Grenzen des Geltungsbereichs hinaus erfolgen während der Bebauung. Nach Abschluss der Bauphase ist aber für die Tierwelt davon auszugehen, dass die Störungen nach außen nicht erheblich sind. Die Ergebnisse und Aussagen der sap sind zu berücksichtigen. Die nach den Ausgleichsmaßnahmen verbleibende Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch Überbauung freier Flächen mit höheren Gebäuden und ein verminderter Gehölzbewuchs wird langfristig auch über das Bearbeitungsgebiet hinaus z. B. in Richtung Taubertal und Hänge im Westen - wirksam sein. Erheblichkeit: Unter Berücksichtigung der durchzuführenden Maßnahmen zum Ausgleich für Natur und Landschaft sowie des Gewöhnungseffekts hinsichtlich der Veränderungen im Landschaftsbild ist das Ausmaß der negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter mittel- bis langfristig als nicht erheblich zu werten. Auf die Bevölkerung bezogenes Ausmaß Besondere negative Auswirkungen auf die Bevölkerung sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten. Durch die Bebauung und Neuansiedlung von Bürgern werden sich die Verkehrsströme entsprechend verändern und auf Bewohner im Einzugsbereich eventuell störend wirken. Diese Auswirkungen sind jedoch als verhältnismäßig gering einzustufen. Das Ausmaß der Betroffenheit ist unter Berücksichtigung der Vorbelastungen ohne Bedeutung und die Erheblichkeit ist auszuschließen. Die Nutzungsmöglichkeiten im Gebiet werden durch die Umwandlung des Sondergebietes in ein Mischgebiet deutlich verändert, sind für die (zukünftige) Bevölkerung in der Gesamtbetrachtung jedoch nicht als negativ zu sehen. Da ein Teil der Flächen in der bestehenden Form nicht mehr sinnvoll genutzt werden kann, ist die Nutzungsänderung vor allem aus der Sicht Bauwilliger begrüßenswert. Negative Einflüsse wie (Lärm-)Emissionen während der Bauphase sind für umliegende Wohngebiete nicht und für Arbeitsplätze in den vorhandenen Gebäuden nur in geringem Umfang zu erwarten. Erheblichkeit: das Ausmaß der negativen Auswirkungen auf die Bevölkerung ist nicht von Bedeutung und die Erheblichkeit damit auszuschließen Grenzüberschreitender Charakter Die Auswirkungen über Grenzen hinweg sind auch bezüglich der benachbarten Gemeinden nicht bedeutend. Erheblichkeit: das Ausmaß grenzüberschreitender Auswirkungen ist unerheblich Schwere, Dauer und Häufigkeit Die Eingriffe sind hinsichtlich der Schutzgüter nicht von besonderer Schwere, da bereits erhebliche Vorbelastungen bestehen. Voraussetzung ist insbesondere hinsichtlich des Landschaftsbildes die Erhaltung eines Grüngürtels zum Talraum im Westen und Südwesten. GaLa Plan Roland Wöppel, Tauberbischofsheim Seite 9

11 Die Dauer der Eingriffszeit ist unbeschränkt. Wegen der bereits vorhandenen Bebauung und der früheren Jahrzehnte langen Nutzung als Militärstandort ist das im vorliegenden Fall nicht erheblich. Die Umwandlung der Flächen und die damit verbundenen Eingriffe wie die Versiegelung durch Bebauung werden über Jahre hinweg erfolgen, sind jedoch in der Gesamtheit des Projekts als einmalig zu sehen. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zu Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen gemäß der durchgeführten sap und der Annahme, dass nach einer Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz ggf. erforderliche Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden, kann die Schwere des Eingriffs vermindert und mittelfristig als ausgeglichen betrachtet werden. Der Ausgleich wird als durchführbar erachtet. Erheblichkeit: die negativen Auswirkungen bezüglich Schwere, Dauer und Häufigkeit sind bei Ausführung erforderlicher Maßnahmen als nicht erheblich einzustufen Komplexität Die Auswirkungen des Vorhabens sind auf Grund der bereits vorhandenen bzw. früheren Nutzung nicht komplex. Das Vorhaben Bebauungsplanung und die Umsetzung erfordern keine besondere Vorgehensweise. Erheblichkeit: die Komplexität ist vergleichsweise gering, so dass keine Erheblichkeit vorliegt Reversibilität De negativen Auswirkungen des Vorhabens sind im Wesentlichen auf die Bauzeit und eventuell anschließend noch auf die Zeitspanne bis zum Wirksamwerden der Ausgleichsmaßnahmen beschränkt. Vorausgesetzt wird die Einhaltung der erforderlichen Schutzvorkehrungen insbesondere für geschützte Arten und wertvolle (Gehölz-)Bestände. Die nicht zu vermeidenden Eingriffe sind zwar nicht mehr reversibel, jedoch im Wesentlichen ausgleichbar. Nicht vollständig ausgleichbar sind die Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Da es sich um langfristig nicht umkehrbare Veränderungen handelt, sind Maßnahmen zur Verminderung durchzuführen. Erheblichkeit: die negativen Auswirkungen sind hinsichtlich der Reversibilität von Bedeutung und die Erheblichkeit kann nicht ausgeschlossen werden für den Fall, dass Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung und ggf. zum Ausgleich nicht durchgeführt werden. Bei Ausführung dieser möglichen Maßnahmen kann das Kriterium Reversibilität als nicht erheblich eingestuft werden. Dies liegt auch darin begründet, dass im Gebiet Vorbelastungen durch die militärische Nutzung über Jahrzehnte erfolgte und diese Vorbelastungen bis in die Gegenwart nachwirken. GaLa Plan Roland Wöppel, Tauberbischofsheim Seite 10

12 5.4 Beurteilung der Erheblichkeit möglicher Auswirkungen Erheblichkeit möglicher Auswirkungen Kriterien für die Beurteilung der Auswirkungen Die möglichen erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter sind auf Basis der in den oben stehenden Kapitel gemachten Angaben zu beurteilen. Die Matrix gibt einen Überblick zur Gesamteinschätzung, die im nachfolgenden Kapitel in textlicher Form erfolgt. Wenn kein Eintrag mit erfolgt, ist das Kriterium für das Schutzgut nicht relevant. Ausmaß hoch Charakter grenzüberschreitend besondere Schwere von anhaltender Dauer Häufigkeit gegeben hohe Komplexität nicht reversibel (nicht wieder herstellbar) Boden Wasser Luft / Klima Tiere Pflanzen Landschaft Kultur-/Sachgüter Mensch / Gesundheit GaLa Plan Roland Wöppel, Tauberbischofsheim Seite 11 Die Kennzeichnung mit bedeutet, dass ein Kriterium für das betreffende Schutzgut relevant ist. Das heißt aber nicht gleichzeitig, dass damit erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern würden, verbunden sind. 5.5 Zusammenfassung Gesamteinschätzung erheblicher Umweltauswirkungen Auf Grundlage der Beschreibungen und Ergebnisse der vorstehenden Kapitel Merkmale des Vorhabens, Standort des Vorhabens und Merkmale der möglichen erheblichen Auswirkungen erfolgt eine Zusammenfassung mit Gesamteinschätzung des Vorhabens. Aus den Merkmalen des Vorhabens geht hervor, dass besonders für die Schutzgüter Boden, Luft und Klima sowie Natur (Fauna) und Landschaft umfangreiche und teilweise erhebliche Auswirkungen zu erwarten sind. Die Erheblichkeit bleibt aber unter Voraussetzung der ordnungsgemäßen Ausführung auf die Bauphase beschränkt. Mittel- bis langfristig sind die negativen Auswirkungen nicht erheblich und für die Schutzgüter ist ausgenommen das Landschaftsbild, verbunden mit dem Erholungswert - mit keiner Verschlechterung zu rechnen. Bezüglich Landschaftsbild und Erholung sind durch die Nähe der stark frequentierten Bundesstraße jedoch ebenfalls bedeutende Vorbelastungen vorhanden. Bei Erhaltung größerer Grünbestände, wie in der aktuellen Planung dargestellt, sind die Auswirkungen auch auf das Landschaftsbild nicht erheblich. Belästigungen für Anwohner und Nutzer sowie Unfallrisiken gehen durch das Vorhaben nicht in erheblichem Maß aus. Hinsichtlich des Standortes des Vorhabens liegt eine Betroffenheit von Bedeutung bei der Nutzung dahingehend vor, dass Einwirkungen von außen durch den Verkehr bestehen. Damit bestehen erhebliche Vorbelastungen für den Westteil des geplanten Baugebietes. Bei der Planung sind diese zu berücksichtigen.

13 Bei der Qualität liegen eine geringe Betroffenheit des Bodens, eine zumindest vorübergehende Betroffenheit von Luft / Klima und eine Betroffenheit für das Landschaftsbild vor. Durch die Erhaltung wesentlicher Grünbestände entlang der westlichen Grenze des geplanten Geltungsbereichs kann die Erheblichkeit vermieden werden. In der aktuellen Planung ist dies vorgesehen. Eine Betroffenheit von Bedeutung bezüglich der Schutzkriterien liegt durch die Lage im Landschaftsschutzgebiet und durch angrenzende geschützte Biotope, davon ein amtlich kartierter Biotop, vor. Von Bedeutung und eine Vorbelastung ist das LSG betreffend, dass die Kaserne im Schutzgebiet errichtet wurde, die Grenzen jedoch nicht entsprechend geändert wurden. Bei der Nutzung sind die Beeinträchtigungen überwiegend auf die Bauzeiten beschränkt. Bei entsprechenden Vorkehrungen und Maßnahmen zum Artenschutz unter Beachtung der sap kann die Betroffenheit der Biotope und der dort lebenden Fauna auf ein geringes Maß reduziert und die Erheblichkeit vermieden werden. In der aktuellen Planungsphase (Vorplanungen) ist dies vorgesehen, jedoch nicht konkretisiert. Bei der Weiterführung der Planung ist die Konkretisierung erforderlich. Bezüglich des Landschaftsschutzes ist ggf. das Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde herzustellen. Die Merkmale der möglichen erheblichen Auswirkungen zeigen, dass das Ausmaß der Auswirkungen für die Schutzgüter Fauna und Landschaft hoch ist. Die Auswirkungen sind für diese und die weiteren Schutzgüter nicht nur vorübergehend, sondern anhaltend und auch nicht reversibel. Insbesondere trifft das auf das Landschaftsbild und dessen Erholungswert zu. Durch Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Eingriffe (wie in der für das Gebiet durchgeführten sap dargestellt) und mit Erhaltung eines Grüngürtels (wie in der Vorplanung dargestellt) sowie Bilanzierung und Ausgleich der Eingriffe sind die Umweltauswirkungen in ihrer Gesamtheit langfristig als nicht erheblich einzustufen. Fazit: Das Vorhaben führt zu nachteiligen Umweltauswirkungen. Im Wesentlichen sind die Beeinträchtigungen jedoch vermeidbar oder auf ein nicht erhebliches Maß zu verringern und mittel- bis langfristig ausgleichbar. Dauerhaft werden die Veränderungen des Landschaftsbildes durch die erhöhte Baudichte und die Nähe der Baukörper zum Tal sowie durch den reduzierten Gehölzbestand im Hangbereich sein. Diese Beeinträchtigungen sind voraussichtlich nicht in vollem Umfang ausgleichbar. Der Umfang der Beeinträchtigungen ist mittel- bis langfristig jedoch unerheblich, da bereits jetzt erhebliche Vorbelastungen bestehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist auf Grund der Ergebnisse der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nicht erforderlich. 6 Anlagen Diesem Erläuterungsbericht liegen keine eigenständigen Pläne bei. Grundlage der Untersuchungen und dieses Berichts sind die im Auftrag der vom Büro Baldauf (Stuttgart) und vom Auftraggeber selbst erstellten Pläne und Vorgaben. Von besonderer Bedeutung für die Prüfung und die Ergebnisse der ist die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Kaminsky Naturschutzplanung GmbH, 2015 / 2016). 7 Literatur- und Quellenhinweise, Grundlagen, Gesetze STADT TAUBERBISCHOFSHEIM Grundlagen der Planung für das Baugebiet Laurentiusberg 1 (Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft, Geltungsbereichsabgrenzung, Vorentwurf Bebauungsplan des Büros Baldauf Stand März 2017 und mündliche Auskünfte) GESETZ ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. 1 S. 94), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 2749) m.w.v LUBW / LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN- WÜRTTEMBERG GaLa Plan Roland Wöppel, Tauberbischofsheim Seite 12

14 Informationen zur Biotopkartierung und über Schutzgebiete aus der website April 2017 Erstellt: Tauberbischofsheim, Mai 2017 Garten- und Landschafts- Planung Roland Wöppel Dipl.-Ing. FH Tauberbischofsheim Veitstraße 2 GaLa Plan Roland Wöppel, Tauberbischofsheim Seite 13

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