Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

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1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 216 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

2 Inhaltsverzeichnis: I Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung des Landkreises MSE für das Haushaltsjahr Übersicht über den Ergebnis- und den Finanzhaushalt 3. Produktübersicht II Vorbericht: 4. Allgemeine Vorbemerkungen zum Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, 5. Grundlagen des Planaufstellungsverfahrens, Entwicklung der Finanzzuweisungen 6. Entwicklung der Haushaltswirtschaft (Gesamtübersicht, Ertrags- und Aufwandsstruktur, 7. Entwicklung der sozialen Aufwendungen, 8. Stellenplan und Entwicklung der Personalaufwendungen, 9. Aussagen zu den freiwilligen Leistungen, 1. Bemerkungen zur Erhebung der Kreisumlage, 11. Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen, 12. Verbindlichkeiten (Invest- und Kassenkredite/Schuldenstand) und Verpflichtungsermächtigungen, 13. Sonderposten und Rückstellungen, 14. Auswirkungen aus der Vermögensauseinandersetzung im Rahmen der Landkreisneuordnung, 15. Wesentliche Haushaltsbereiche 16. Finanzielle Leistungsfähigkeit und Haushaltssicherung 17. Gemeindefinanzanalyse III Übersichten zu den Teilhaushalten - Gesamtübersicht - Produktübersicht - wesentliche Produkte vor sonstigen Produkten 18. THH 1 Büro Landrat, Rechts- und Kommunalaufsicht, Kultur 19. THH 2 Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehr, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung,

3 2. THH 3 Gesundheit 21. THH 4 Jugend 22. THH 5 Soziales 23. THH 6 Bau, Umwelt, Kataster und Vermessung 24. THH 7 Innere Verwaltung, Schulen, Rechnungsprüfung 25. THH 8 Finanzen (Allgemeine Finanzwirtschaft/Beteiligungen) IV Übersicht über die produktgruppenbezogenen Finanzdaten V Stellenplan VI Investitionsprogramm und -übersicht VII weitere Anlagen zum Vorbericht

4 I Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung des Landkreises MSE für das Haushaltsjahr 216 Haushaltssatzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte für das Haushaltsjahr 216 Aufgrund der 12, 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Kreistages vom und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde vom..216 folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 216 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf die Einstellung in Rücklagen auf die Entnahmen aus Rücklagen auf das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf b) die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt.

5 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf Kreisumlage Der Hebesatz der Kreisumlage wird auf 48,35 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt. 6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1194,84 Vollzeitäquivalente (VzÄ). 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorvorjahres betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorjahres beträgt und zum des Haushaltsjahres Zur Entwicklung des Eigenkapitals kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden. Sie ist durch das RPA geprüft. Die Beschlussfassung ist für den durch den Kreistag vorgesehen. 8 Bewirtschaftungsgrundsätze Innerhalb eines Teilhaushaltes sind die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, soweit im Folgenden oder durch Haushaltsvermerk nichts Anderes bestimmt ist. Bei Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit in einem Teilergebnishaushalt gilt dies auch für Ansätze bei den Auszahlungen im Teilfinanzhaushalt. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden gem. 14 Abs. 2 GemHVO- Doppik über die Teilhaushalte hinweg für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden gem. 14 Abs. 2 GemHVO- Doppik über die Teilhaushalte hinweg für gegenseitig deckungsfähig erklärt, analog gilt das auch für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.

6 Die Ansätze der ordentlichen Auszahlungen für Beiträge zu den Versorgungskassen (Konto: 73) werden gem. 14 Abs. 4 GemHVO- Doppik zugunsten von Auszahlungen für Beteiligungen an der Versorgungsrücklage nach 14 a Bundesbesoldungsgesetz (Konto: 134) und anteilige Rücklagen der Versorgungskassen zur Abdeckung von Pensionsverpflichtungen (Konto:134) für einseitig deckungsfähig erklärt. Aufwendungen für interne Leistungsverrechnungen werden für den jeweiligen Verrechnungszweck über die Teilhaushalte hinweg für deckungsfähig erklärt. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend 14 Abs. 3 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versicherungserstattungen sind zweckgebunden für Aufwendungen und Auszahlungen im jeweiligen Produkt einzusetzen. Bei der Zweckbindung von Erträgen oder Einzahlungen bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und zur Leistung der Auszahlung bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Als wesentlich im Sinne des 48 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 KV M-V sind Fehlbeträge bzw. Deckungslücken anzusehen, wenn sie 5 v. H. der ordentlichen Aufwendungen bzw. ordentlichen Auszahlungen übersteigen. Als erheblich im Sinne des 48 Abs. 2 Ziffer 3 KV M-V (Notwendigkeit einer Nachtragshaushaltssatzung) sind bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen, wenn sie 3 v. H. der ordentlichen Aufwendungen übersteigen. Entsprechend gilt diese Erheblichkeitsgrenze auch für Auszahlungen im Finanzhaushalt. Gemäß 4 Abs.12 Satz 1 GemHVO-Doppik sind die in Nr. 8 bis 14 genannten Einzahlungen und die in Satz 1 Nr. 16 bis 2 genannten Auszahlungen insgesamt und oberhalb einer Wertgrenze von 5. einzeln für jede Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme darzustellen. Gemäß 4 Abs. 12 GemHVO Doppik werden die Ein- und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unterhalb der Wertgrenze von 5. in jedem Teilfinanzhaushalt zusammengefasst. Geringfügig im Sinne des 48 Abs. 3 Ziffer 1 KV M-V gelten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie 1. nicht übersteigen. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am. 216 erteilt. Neubrandenburg, den Ort, Datum Heiko Kärger Landrat Siegel

7 Nr. 2. Übersicht über den Ergebnis- und den Finanzhaushalt Ertrags- und Aufwandsarten (gemäß 2 Absatz 1 GemHVO-Doppik) Ergebnishaushalt vorl. Ergebnis 214 Ansätze einschl. Nachträge 215 Ansatz 216 Planungsdaten 217 Planungsdaten in Planungsdaten 1 + Steuern und ähnliche Abgaben , Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transfererträge , Erträge der sozialen Sicherung , Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte , Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen , Erläut e- rungen Kontonumm er , , Erhöhung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen, Verminderung des Bestandes an fertigenund unfertigen Erzeugnissen, 8 + Andere aktivierte Eigenleistungen, Sonstige laufende Erträge , Summe der laufenden Erträge aus Verwaltungstätigkeit (Summe der Nummern 1 bis 9) , Personalaufwendungen , Versorgungsaufwendungen , Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen , Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen sowie auf aktivierteaufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung der Verwaltung, Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die üblichen Abschreibungen überschreiten, Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen , Aufwendungen der sozialen Sicherung , Sonstige laufende Aufwendungen , Summe der laufenden Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit (Summe der Nummern 11 bis 18) , Laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit (Saldo der Nummern 1 und 19) , Zinserträge und sonstige Finanzerträge , Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen , Finanzergebnis (Saldo der Nummern 21 und 22) , Ordentliches Ergebnis (Summe der Nummern 2 und 23) , Außerordentliche Erträge , Außerordentliche Aufwendungen , Außerordentliches Ergebnis (Saldo der Nummern 25 und 26) , Jahresergebnis (Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag) vor Veränderung der Rücklagen (Summe der Nr. 24 und 27) , Einstellung in die Kapitalrücklage , Entnahmen aus der Kapitalrücklage, , ,

8 Nr. Ertrags- und Aufwandsarten (gemäß 2 Absatz 1 GemHVO-Doppik) vorl. Ergebnis 214 Ergebnishaushalt Ansätze einschl. Nachträge 215 Ansatz 216 in Planungsdaten 217 Planungsdaten 218 Planungsdaten 31 Jahresergebnis (Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag) vor Veränderung der zweckgebundenen Ergebnisrücklagen (Saldo der Nummern 28, 29 und 3) , Einstellung in die Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich, Entnahmen aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich, Jahresergebnis (Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag) vor Veränderung der sonstigen zweckgeb. Ergebnisrücklage(Saldo der Nummern 31, 32 und 33) , Einstellung in sonstige zweckgebundeneergebnisrücklagen, Entnahme aus sonstigen zweckgebundenenergebnisrücklagen, Jahresergebnis (Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag) (Saldo der Nummern 34, 35 und 36) , nachrichtlich 38 Ergebnisvortrag ( 47 Absatz 5 Nummer 1.3 GemHVO-Doppik) aus dem Haushaltsvorjahr, Ergebnisvortrag ( 47 Abs. 5 Nummer 1.3 GemHVO-Doppik) in das Haushaltsfolgejahr (Summe der Nummern 37 und 38) , Erläut e- rungen Kontonumm er Nr. Einzahlungs- und Auszahlungsarten (gemäß 3 Absatz 1 Satz 1 GemHVO-Doppik) Finanzhaushalt vorl. Ergebnis 214 Ansätze einschl. Nachträge 215 Ansatz 216 Planungsdaten 217 Planungsdaten 218 Planungsdaten 219 in Steuern und ähnliche Abgaben , Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transfereinzahlungen , Einzahlungen der sozialen Sicherung , Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte , Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen Erläut e- rungen , , , Erhöhungen des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen, Verminderungen des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen, 8 + Andere aktivierte Eigenleistungen, Sonstige laufende Einzahlungen , Summe der laufenden Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit (Summe der Nummern 1 bis 9) , Personalauszahlungen , Versorgungsauszahlungen , Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen , Kontonumm er

9 Nr. Einzahlungs- und Auszahlungsarten (gemäß 3 Absatz 1 Satz 1 GemHVO-Doppik) vorl. Ergebnis 214 Finanzhaushalt Ansätze einschl. Nachträge 215 Ansatz 216 Planungsdaten 217 Planungsdaten 218 Planungsdaten 14 Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferauszahlungen , Auszahlungen der sozialen Sicherungen , Sonstige laufende Auszahlungen in , Summe der laufenden Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit (Summe der Nummern 11 bis 16) , Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit (Saldo der Nummern 1 und 17) , Zinseinzahlungen und sonstige Finanzeinzahlungen , Zinsauszahlungen und sonstige Finanzauszahlungen , Saldo der Zins- und sonstigen Finanzein -und -auszahlungen (Saldo der Nummern 19 und 2) , Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (Summe der Nummern 18 und 21) , Außerordentliche Einzahlungen , Außerordentliche Auszahlungen , Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Saldo der Nummern 23 und 24) 17.84, Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen Summe der Nummern 22 und 25) , Einzahlungen aus Investitionszuwendungen , Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten 219, 29 + Einzahlungen aus immateriellen Vermögensgegenständen 5.47, , Einzahlungen aus Sachanlagen 23.89, Einzahlungen aus Finanzanlagen, Einzahlungen aus sonstigen Ausleihungen und Kreditgewährungen, Einzahlungen aus Vorräten, Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 27 bis 33) , Auszahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände , , Auszahlungen für Sachanlagen , Auszahlungen für Finanzanlagen 3, Auszahlungen für sonstige Ausleihungen und Kreditgewährungen, Auszahlungen für Vorräten , a Sonstige Investitionsauszahlungen , Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 35 bis 39a) , Erläut e- rungen Kontonumm er , , , 6839

10 Nr. Einzahlungs- und Auszahlungsarten (gemäß 3 Absatz 1 Satz 1 GemHVO-Doppik) vorl. Ergebnis 214 Finanzhaushalt Ansätze einschl. Nachträge 215 Ansatz 216 Planungsdaten 217 Planungsdaten 218 Planungsdaten 41 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 34 und 4) , Finanzmittelüberschuss/ Finanzmittelfehlbetrag (Summe der Nummern 26 und 41) , Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2.., Auszahlungen zu Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen , Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Saldo der Nummern 43 und 44) , Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit 4.7., Auszahlungen zur Tilgung von Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit, Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit (Saldo der Nummern 46 und 47) 4.7., Abnahme der liquiden Mittel, Zunahme der liquiden Mittel ,12 51 Veränderung der liquiden Mittel (Saldo der Nummern 49 und 5) , Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Summe der Nummern 45, 48 und 51) , Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern und ungeklärten Zahlungsvorgängen 54 Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern und ungeklärten Zahlungsvorgängen in , ,6 55 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern und ungeklärten Zahlungsvorgängen (Saldo der Nummern 53 und 54) , Erläut e- rungen Kontonumm er , , Kontrollrechnung (Summe der Nummern 42, 52 und 55),

11 57 Stand der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zum des Haushaltsvorjahres , Stand der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zum des Haushaltsjahres , Stand der liquiden Mittel zum des Haushaltsvorjahres, 6 Stand der liquiden Mittel zum des Haushaltsjahres (Saldo der Nummern 59 und 51), 3. Produktübersicht Produktübersicht Ansatz 216 Ergebnisplan Ansatz 215 vorl. Ergebnis 214 Finanzplan Ansatz 216 Ansatz 215 vorl. Ergebnis 214 Erträge Einzahlungen./. Aufwendungen./. Auszahlungen = Ergebnis = Saldo 1112 Zentrale Steuerung , , , , , , Presse- und Öffentlichkeitsarbeit , , , , , , Gremien , , , , , , Gleichstellung , , , , , , Personalvertretung , , , , , , Migrationsangelegenheiten , 46.16, , , 46.16, , Verwaltungsleitung , , , , , , Personal/Aus- und Fortbildung , , , , , , Organisation , , , , , , Zentrales Grundstücks- und , , , , , , Technikunterstützte , , , , , , Sonstige zentrale Dienste , , , , , , Versicherungen , , , , , , Personalgestellungen , , , , , , Finanzverwaltung und -controlling , , , , , , Zahlungsabwicklung , , , , , ,26

12 Produktübersicht Ergebnisplan Finanzplan Ansatz 216 Ansatz 215 vorl. Ergebnis 214 Ansatz 216 Ansatz 215 vorl. Ergebnis 214 Erträge./. Aufwendungen = Ergebnis Einzahlungen./. Auszahlungen = Saldo 1181 Rechnungsprüfung , , , , , , Kommunalaufsicht , , , , , , Recht , , , , , , Statistik und Wahlen , , , , , , Sicherheit und Ordnung , , , , , , Zentrale Bußgeldstelle , , , , , , Heimaufsicht ,,,,,, 123 Verkehrsangelegenheiten , , , , , , Tierseuchenuntersuchung , , , , , , Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und , , , , , , Brandschutz , , , , , , Rettungsdienst , , , , , , Zivil- und Katastrophenschutz , , , , , , Gymnasien , , , , , , Kooperative Gesamtschule , , , , , ,6 221 Förderschulen , , , , , , Berufsbildende Schulen , , , , , ,4 241 Schülerbeförderung , , , , , , Fördermaßnahmen für Schüler , , , , 94.59, , Sonstige schulische Aufgaben , , , , , , Heinrich-Schliemann-Museum Ankershagen , , , , , , Müritzeum ,,, , , ,6

13 Produktübersicht Ergebnisplan Finanzplan Ansatz 216 Ansatz 215 vorl. Ergebnis 214 Ansatz 216 Ansatz 215 vorl. Ergebnis 214 Erträge Einzahlungen./. Aufwendungen./. Auszahlungen 2521 Agroneum Alt Schwerin = Ergebnis , , , = Saldo , , , Medienzentren , , , , , , Kreismusikschule Müritz , , , , , , Kostenbeteiligung Musikschulen , , , , , ,7 271 Volkshochschulen , , , , , , Projekt "Lernen vor Ort" , , , , , , Projekt "XENOS" 5-5,,,,,, 281 Heimat- und Kulturpflege , , , , , , Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel , , , , , , Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII) , , , , , , 3113 Eingliederungshilfe für behinderte , , , , , , Hilfe zur Gesundheit (5. Kapitel SGB , , , , , , Sonstige Hilfen in anderen Lebenslagen , , , , , , Schuldnerberatung ( 11 Abs 5 SGB XII) 1,, 1, 1,, 1, 3117 Grundsicherung im Alter und bei , , , , , , Erstattungen an Krankenkassen für die , , , , , , Sonstige Zuweisungen und Umlagen nach , , , , , , Leistungen für Unterkunft und Heizung , , , , , , Eingliederungsleistungen (gem. 16a SGB , , , , , , Einmalige Leistungen , , , , , , Arbeitslosengeld II (ohne Kosten der , , , ,12 121, , Eingliederungsleistungen / , ,63, ,57, ,57

14 Produktübersicht Ergebnisplan Finanzplan Ansatz 216 Ansatz 215 vorl. Ergebnis 214 Ansatz 216 Ansatz 215 vorl. Ergebnis 214 Erträge Einzahlungen./. Aufwendungen./. Auszahlungen 3126 Bedarfe für Bildung und Teilhabe = Ergebnis , , , = Saldo , , , Jobcenter, zugelassener kommunaler ,3 34.9, , , , , Anteil kommunaler Träger an den , , , , , , Bundesbeteiligung nach 46 SGB II ,88, , ,91, , Leistungen in besonderen Fällen ( , , , , , , Grundleistungen ( 3 AsylbLG) , , , , , , Leistungen bei Krankheit,Schwangerschaft , , , , , , Arbeitsgelegenheiten ( 5 AsylbLG) , , -23, , ,9-4.32, Sonstige Leistungen ( 6 AsylbLG) , , , , , , Andere soziale Einrichtungen , , , , , , Leistungen nach dem , , , , , ,7 331 Förderung von Trägern der , , , , , ,3 341 Unterhaltsvorschussleistungen , , , , , , Betreuungsleistungen , , , , , ,8 345 Bildung und Teilhabe nach , , , , , , Sonstige soziale Hilfen und Leistungen , , , , , , Förderung von Kindern in , , , , , , Jugendarbeit ( 11 SGB VIII) , , , , , , Schul- und Jugendsozialarbeit , , , , , , Förderung der Erziehung in der Familie , , , , , , Hilfe zur Erziehung , , , , , , Hilfe für junge Volljährige , , , , , ,46

15 Produktübersicht Ergebnisplan Finanzplan Ansatz 216 Ansatz 215 vorl. Ergebnis 214 Ansatz 216 Ansatz 215 vorl. Ergebnis 214 Erträge Einzahlungen./. Aufwendungen./. Auszahlungen 3635 Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von = Ergebnis , , , = Saldo , , , Eingliederungshilfe für seelisch , , , , , , Adoptionsvermittlung , , , , , , Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft , , , , , , Mitwirkung in familiengerichtlichen , 51.61, , , , , Mitwirkung in Verfahren nach dem , , , , , , Sonstiges , , , , , , Jugendhilfeplanung , , , , , , Tageseinrichtungen für Kinder , , , , , , Krankenhäuser , , , , , , Sucht- und Drogenberatung , , , , , , Maßnahmen der Gesundheitspflege , , , , , , Förderung des Sports , , , , , , Kreisplanung , , , , , , Vermessung , , , , , , Liegenschaftskataster , , , , , , Grundstücksmarktinformation 1-1, 24, -24, 3,, 3, Wertgutachten , , , , , , Geodatenportal , 28.36, , , , , Bau- und Grundstücksordnung , , , , , , Denkmalschutz und -pflege , , , , , , Abfallwirtschaft MSE ,,, ,,,

16 Produktübersicht Ergebnisplan Finanzplan Ansatz 216 Ansatz 215 vorl. Ergebnis 214 Ansatz 216 Ansatz 215 vorl. Ergebnis 214 Erträge Einzahlungen./. Aufwendungen./. Auszahlungen 5371 Abfallwirtschaft Müritz = Ergebnis , , ,55 = Saldo , , , Abfallwirtschaft Demmin , , , , , , Abfallwirtschaft Mecklenburg-Strelitz , , , , , , Abfallrecht , , , , , , Abfallwirtschaft Neubrandenburg , , , , , , Kreisstraßen , , , , , , Kreisstraßenmeistereien , , , , , , ÖPNV , , , , , , Straßenaufsichtsbehörde , , , , , , Gewässeraufsicht , , , , , , Naturschutz und Landschaftspflege , , , , , , Klima- und Lärmschutz , , , , , , Wirtschaftsförderung , , , , , ,2 575 Tourismusförderung , , , , , , Zuweisungen und Umlagen ,9 5., , , , , Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft , , , , , , Abwicklung Vorjahre,,,,,, 626 Beteiligungen, Anteile, Wertpapiere des , , , , , ,46

17 II Vorbericht: 4. Allgemeine Vorbemerkungen zum Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 4.1 Allgemeine Bemerkungen zur Entstehung und Lage des Landkreises Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist mit der Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern am 4. September 211 aus den Landkreisen Demmin, Mecklenburg-Strelitz und Müritz sowie der kreisfreien Stadt Neubrandenburg gebildet worden. Die ehemals dem Landkreis Demmin zugehörigen Gemeinden der Ämter Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz wurden im Zuge der Kreisgebietsreform dem Landkreis Vorpommern-Greifswald zugeordnet. Die Kreisstadt ist Neubrandenburg. Der Landkreis befindet sich im geografischen Zentrum der Metropolregionen Berlin, Hamburg, Stettin und dem Ostseeraum. Er ist geprägt durch die Mecklenburgische Seenplatte mit der Müritz und der Kleinseenplatte und die Mecklenburgische Schweiz mit dem Kummerower und Malchiner See sowie durch die Vorpommersche Flusslandschaft mit den Flüssen Peene, Trebel und Tollense. 4.2 Gebiet und Bevölkerung Mit einer Gesamtfläche von 5.47 km² ist der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte der größte Landkreis der Bundesrepublik Deutschland. Er zählt zu den ländlich geprägten Regionen Deutschlands und ist durch eine geringe Besiedlungsdichte von 47,8 Einwohner/km² und einer peripheren Lage zu den Verdichtungsräumen gekennzeichnet. Im Landkreis leben derzeit Einwohner ( ), das sind ca. 16,4 % der Einwohner des Landes Mecklenburg- Vorpommern ( ). Auf Grund seiner günstigen geografischen Lage und dem Anschluss an alle wichtigen Verkehrsadern verfügt der Landkreis über sehr gute Verkehrsanbindungen in Richtung Nord-Süd und Ost-West. So sind Hamburg rund 29 km, Berlin rund 14 km und Stettin 1 km von der Kreisstadt Neubrandenburg entfernt. Die Bundesstraßen B 96, B 18, B 194 und B 197 durchqueren den Raum in Nord- Süd-Richtung und stellen eine Verbindung zur Ostseeregion und zum Großraum Berlin dar. Die Bundesstraßen B 14, B 11, B 192 und B 198 stellen eine Ost-West- Achse her und verbinden den Landkreis mit der Landeshauptstadt Schwerin und dem Großraum Stettin. Die Oberzentren Rostock und Neubrandenburg sind ebenfalls über die Ost-West-Achse verbunden. Auf direktem Weg ist es auch möglich, in den skandinavischen und baltischen Raum zu gelangen. Fähren aus Rostock (ca. 12 km) und von der Insel Rügen (ca. 15 km) verkehren jeden Tag in die skandinavischen und baltischen Länder. Sehr gute Verkehrsanbindungen bestehen darüber hinaus über die Autobahnen A 19 (Berlin Rostock) sowie die A 24 (Berlin Hamburg). Mit der Ostseeautobahn A 2 (Lübeck Stettin) hat der Landkreis einen weiteren direkten Anschluss zum Ostseeraum und nach Polen sowie Berlin. Mit der Müritz-Elde-Wasserstraße, der Müritz-Havel-Wasserstraße und der Peene hat der Landkreis über Bundeswasserstraßen Verbindung in Richtung Hamburg und Berlin sowie zur Ostsee.

18 An der Peene verfügen die Städte Malchin und Demmin über funktionierende Binnenhäfen. 4.3 Struktur - Politische Gliederung Politisch ist der Landkreis in insgesamt 155 Städte und Gemeinden und die große kreisangehörige Stadt Neubrandenburg gegliedert. Insgesamt übernehmen 14 Verwaltungsämter die Aufgaben der Verwaltung für 15 amtsangehörige Gemeinden. 4 Städte und eine Gemeinde sind amtsfrei. Die einwohnerstärkste Gemeinde ist die Kreisstadt Neubrandenburg mit Einwohnern, die Gemeinde mit der geringsten Einwohnerzahl ist die Gemeinde Voigtsdorf im Amt Woldegk mit 18 Einwohnern. 4.4 Tourismus Die Mecklenburgische Seenplatte, die Mecklenburgische Schweiz und die Vorpommersche Flusslandschaft garantieren Naturerlebnisse der besonderen Art. Abwechslungsreichen Urlaub bietet nicht nur die Landschaft, auch die vielen sportlichen Angebote sind wichtige Erholungsfaktoren. Damit hat sich der Tourismus als wichtiger Wirtschaftsfaktor im Landkreis etabliert. Rad fahren, Reiten, Baden, Angeln, Segeln, Surfen, Wasserwandern alles ist hier möglich. Auch die Kultur kommt nicht zu kurz. Gutshäuser und Schlösser sind Zeugnisse vom Glanz vergangener Zeiten. Das zeigen u. a. auch die Landschaftsparks der gräflichen Schlösser Basedow und Remplin, die die Handschrift des berühmten Peter Joseph Lennè tragen. Vergangenheit und Gegenwart dieses Landstrichs spiegeln sich in vielen Feierlichkeiten und lebendig gebliebenen Traditionen wider. Steinerne Zeugen der Geschichte bilden oftmals die eindrucksvolle Kulisse für Trachten- und Volksfeste, Musik- und Theateraufführungen. Besonderer Höhepunkt ist der Musiksommer mit Konzerten in Dorfkirchen, Schlössern und Herrenhäusern ebenso in Scheunen und Fabrikhallen. Beeindruckende Konzerte nationaler und internationaler Stars lassen sich so an traumhaften Orten wie der Konzertkirche Neubrandenburg, dem Schloss und der Festspielscheune Ulrichshusen, dem Kloster- und Schlosskomplex Dargun oder dem Schlosspark im Land Fleesensee erleben. Der niederdeutsche Schriftsteller Fritz Reuter wird jedes Jahr in seiner Geburtsstadt durch die Reuter-Festspiele geehrt, zu denen man traditionell platt spricht. In den Heimatmuseen der Städte und Gemeinden finden sich die überlieferungswürdigen Zeichen der örtlichen Vergangenheit. Die eiszeitlich geprägte Landschaft mit Feuchtgebieten, Mooren und weiten Waldund Wasserflächen ist Heimat zahlreicher Pflanzen und Tierarten. Dass die Natur intakt ist, zeigen die Nistplätze der inzwischen seltenen Seeadler an den Wasserläufen, die Lebensraum für Wasservögel, Fischotter und Biber sind. Große Areale sind unter Natur- und Landschaftsschutz gestellt, wie beispielsweise der Müritz-Nationalpark, der Naturpark Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See und der Naturpark Flusslandschaft Peenetal.

19 Zahlreiche gut ausgeschilderte Rad-, Reit- und Wanderwege führen durch eine Landschaft, die Ruhe ausstrahlt mit ihren alten Baumalleen, die den Weg der Deutschen Alleenstraße Richtung Norden fortsetzen, oder den Tausendjährigen Eichen von Ivenack, einem Naturdenkmal von europäischer Bedeutung ebenso mit den gewaltigen Steingräbern, Flusslandschaften und tausenden Seen. Touristen, die den Landkreis als Wanderer oder als Radfahrer erkunden, erwartet ein sehr gutes Angebot vom 4-Sterne-Hotel über gemütliche Gasthöfe und Ferienhäuser bis hin zu kleinen Pensionen oder Zimmern in Schlössern und Herrenhäusern der Region. Zahlreiche Beherbergungsbetriebe unterschiedlichster Art haben ihre Türen für die Gäste des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte geöffnet. Daneben bietet der Landkreis für die Freunde des Reitsports eine Vielzahl ausgeschilderter Reitwege durch die Natur der mecklenburgischen und vorpommerschen Landschaft. Zur Rast für Reiter und Pferde gibt es zahlreiche Reiterhöfe bzw. Reitsportvereine. 4.5 Landwirtschaft Der Landkreis ist bedingt durch die naturräumlichen Gegebenheiten vorwiegend landwirtschaftlich geprägt, auf ca. 58 % der Fläche wird auf ausgedehnten Feldern und Wiesen Landwirtschaft in moderner Form betrieben Handwerk - Handel - Dienstleistungen - Gewerbe Neben dem traditionell starken Agrarsektor mit einem wachsenden Anteil naturnah und ökologisch geführter Betriebe verfügt die Mecklenburgische Seenplatte als Wirtschaftsstandort insbesondere über Kompetenzen in der Lebensmittelindustrie, in der Fahrzeugzulieferindustrie, im Maschinenbau und der Metallverarbeitung, in der Logistik und in der Tourismuswirtschaft. Die Wirtschaftsstruktur des Landkreises wird durch kleine und mittlere Unternehmen geprägt. Dabei sind Betriebe des Handwerks, hier besonders des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bzw. der Baustoffproduktion, der Erzeugung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte (Ernährungswirtschaft) sowie des Handels- und Dienstleistungsbereiches besonders stark in den Städten und größeren Gemeinden vertreten. Unter den vielen für die regionale Wirtschaft wichtigen kleinen und mittleren Unternehmen findet man hier auch selten gewordene althergebrachte Handwerksmeister, wie Kunstglaser, Kunstschmiede, Steinmetze, Fischer, Reetdachdecker und andere. 4.7 Arbeitsmarkt Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (LK MSE) ist weiterhin vergleichsweise wirtschaftlich schwach entwickelt. So beträgt die IAB-Prognose (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) der zu erwartenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung für 216 für den LK MSE lediglich +,3% (Mecklenburg-Vorpommern +1,%). Dies beeinflusst die Chancen, Arbeitslosigkeit durch Arbeitsaufnahme zu beenden maßgeblich, auch vor dem Hintergrund geringer Beschäftigungsmöglichkeiten im Tagespendelbereich. Um den wachsenden Fachkräftebedarf zu sichern, bietet die Region Neubrandenburg mit einem

20 unterdurchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt von 2.86 (D 2.96, MV ) keine guten Voraussetzungen. Generell gilt für die Entwicklung des Bestandes der Arbeitslosen, dass die Bewerber zunehmend mit Risiken und Vermittlungshemmnissen versehen sind. Eine besondere Herausforderung stellt hierbei die Eingliederung der ausländischen Arbeitslosen, insbesondere vor dem Hintergrund des starken Anstiegs der Flüchtlinge und Asylbewerber, dar. Die Entwicklung 216 ist schwer einzuschätzen. Aktuelle Flüchtlingszahlen (für 215 ca. 5. im LK MSE erwartet) lassen für 216 einen deutlichen Anstieg erwarten. Hierbei wird der Großteil der Flüchtlinge dem Rechtskreis SGB II zuzuordnen sein. Um das vorhandene Potential dieser Personengruppe für die Deckung des Fachkräftebedarfes entsprechend nutzen zu können, muss neben dem Spracherwerb auch eine entsprechende Qualifizierung angestrebt werden (ca. 67% der arbeitslosen Ausländer sind bisher dem Anforderungsniveau Helfer und Anlerntätigkeit zuzuordnen). Aktuelle Situation September 215: Die Arbeitslosenanzahl beläuft sich im Berichtsmonat September 215 auf insgesamt Personen, das entspricht einer Arbeitslosenquote von 11,9%. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein leichter Anstieg. Aktuell sind 111 Personen (+,7 Prozent) mehr arbeitslos gemeldet als im September 214. Wobei ein Rückgang von 523 SGB III Empfängern (-12,9 %) und ein Anstieg von 634 Personen (5,2%) bei den SGB II Empfängern zu verzeichnen ist. Es werden im Landkreis gegenwärtig 78,3 Prozent aller Arbeitslosen von den Jobcentern (SGB II) betreut (12.735). Vom Anstieg der Arbeitslosigkeit zum Vorjahr ist vor allem die Personengruppe der Ausländer mit 26 Prozent (+97) betroffen. Positiv ist die Entwicklung der Langzeitarbeitslosen zu bewerten. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen beträgt und ist somit im Vergleich zum Vorjahr um -7,7 Prozent gesunken. Ihr Anteil an der Arbeitslosigkeit liegt bei 41, %. Dabei hat sich die Arbeitslosigkeit bei Langzeitarbeitslosen ohne Berufsabschluss weiter verfestigt. Die Zahl der jüngeren arbeitslosen Personen unter 25 Jahre beläuft sich im September 215 auf Das sind 19 weniger Jugendliche unter 25 Jahre als vor einem Jahr (-8,4 Prozent). Für die Personengruppe der Jugendlichen ist die auseinanderfallende Entwicklung der Arbeitslosigkeit mit und ohne Berufsabschluss besonders deutlich. Von der sinkenden Jugendarbeitslosigkeit profitieren vorrangig Jugendliche mit Berufsabschluss. Die Zahl der Jugendlichen ohne Berufsabschluss hingegen steigt weiter an. Derzeit verfügen 65,6% (SGB III: 38,7%) der arbeitslos gemeldeten Jugendlichen nicht über einen Berufsabschluss. Der Anteil schwerbehinderter Arbeitsloser beträgt aktuell 8,2% (SGB II und SGB III) und 11,4% (SGB III) und ist damit im Vorjahresvergleich leicht angestiegen, auch wenn die absoluten Zahlen im SGB III (-45) leicht rückläufig sind. Der Anteil der Frauenarbeitslosigkeit ist im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Aktuell sind 18 Frauen weniger als noch vor einem Jahr arbeitslos gemeldet. Dies entspricht einem Rückgang von -1,4 Prozent. Der steigende Bedarf an Fachkräften steht einer annähernd gleichbleibenden Zahl an Schulabgängern gegenüber. Es reicht künftig nicht mehr aus, die aktuellen Schulabgänger in Ausbildung zu vermitteln. Der hohe Anteil Altbewerber (über 6%) verlangt besondere Strategien zur Heranführung und Einmündung in den Markt. Es wird zunehmend schwieriger, die gemeldeten Ausbildungsstellen mit Bewerbern in der gewünschten Qualität und Quantität zu besetzen.

21 4.8 Kurzcharakteristik des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Fläche (Stand ) Mecklenburgische Seenplatte Gesamtfläche 5.47 km² 24 % von M-V darunter Landwirtschaftsfläche km² 58,1 % Waldfläche km² 24,5 % Wasserfläche 519 km² 9,5 % Siedlungs- und Verkehrsfläche 352 6,5 % Mecklenburg- Vorpommern km² km² 63 % 5.32 km² 22 % km² 6 % km² km² 8 % Administration (Stand ) Anzahl der Gemeinden % von M-V davon Städte(Gemeinden mit Stadtrecht) 78 MV Verwaltungsämter Amtsangehörige Gemeinden Amtsfreie Gemeinden 6 38 Kreisfreie Gemeinden 2 Bevölkerung (Stand ) Einwohner (Stand /213/214) / / ,4 % von M-V MV Bevölkerungsdichte 47,8 EW/km² 68,9 EW/km² Einwohner nach Gemeindegrößengruppen (Stand ) Bis 5 EW (in % der Gesamtbevölkerung) 5-2. EW (in % der Gesamtbevölkerung) EW (in % der Gesamtbevölkerung) 79 Gemeinden (9 %) 73 Gemeinden (21 %) 15 Gemeinden (26 %) 291 Gemeinden (5 %) 39 Gemeinden (21 %) 14 Gemeinden (26 %)

22 >1. EW (in % der Gesamtbevölkerung) Altersstruktur der Bevölkerung (Stand ) 4 Gemeinden (44 %) unter 15 Jahre 11,5 % 11,5% 15 bis unter 65 Jahre 66,3 % 66,5 % über 65 Jahre 22,2 % 22, % 23 Gemeinden (47 %) Zentralörtliche Gliederung (Stand ) Zentralörtliche Gliederung Oberzentrum Neubrandenburg Mittelzentren Demmin, Neustrelitz, Waren (Müritz) Grundzentren Altentreptow, Burg Stargard, Dargun, Feldberger Seenlandschaft, Friedland, Malchin, Malchow, Mirow, Penzlin, Rechlin, Reuterstadt Stavenhagen, Röbel/Müritz, Wesenberg, Woldegk 69 % der Einwohner der Region lebten 211 in den 18 Zentralen Orten. Natur und Landschaft Seen Müritz Kummerower See Kölpinsee Tollensesee Malchiner See Fleesensee Schutzgebiete Nationalpark Müritz-Nationalpark 19,2 km² 32,5 km² 2,3 km² 17,9 km² 14, km² 1,8 km² 322, km² Naturparke (14,4 % der Regionsfläche) Mecklenburgische Schweiz u. Kummerower See Feldberger Seenlandschaft Nossentiner - Schwinzer Heide Naturpark Flusslandschaft Peenetal 364, km² 36, km² 11,6 km² 333,9 km²

23 Naturschutzgebiete Anzahl: 7 Landschaftsschutzgebiete Anzahl: 22 17,7 km² (2,9 % d. Regionsfläche) 1.779,55 km² (3,9 % d. Regionsfläche) EU-Vogelschutzgebiete, Müritz-Nationalpark, Naturpark Nossentiner- Schwinzer Heide, NSG Galenbecker und Putzarer See, LSG Meckl. Schweiz, Recknitz und Trebeltal, Peenetal vom Kummerower See bis Schadefähre Verkehrsanbindung Verkehrsanbindung Schienennetz: davon elektrifiziert Straßennetz: Bundesautobahn(A19,A2) Bundesstraßen Landesstraßen Kreisstraßen Binnenschifffahrtswege: Peene-Wasserstraße Müritz-Elde-Wasserstraße Müritz-Havel- und Obere Havel-Wasserstraße Binnenhäfen: Malchin, Demmin, Loitz, Jarmen Flughafen: Neubrandenburg-Trollenhagen ca. 3 km ca. 165 km ca. 15 km ca. 482 km ca. 953 km 998 km 21 km 5. Grundlagen des Planaufstellungsverfahrens Grundlage für die Erstellung des Haushaltsplanentwurfs 216 sind die haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 211 (GVOBl. M-V 211, S. 777), der Gemeindehaushaltsverordnung (Doppik) vom 25. Februar 28 (GVOBl. M-V 28, S. 34) in der Fassung der Verordnung vom 13. Dezember 211 (GVOBl. M-V S. 1118) und des vorliegenden Orientierungsdatenerlasses des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes M-V vom 8. September 215. Außerdem wurden bei der Erstellung die von der Rechtsaufsichtsbehörde gegebenen Hinweise berücksichtigt. Laut Haushaltsplanentwurf zum Doppelhaushalt 216/217 werden vom Land im Jahr 216 für Finanzausgleichsleistungen im Sinne von 7 FAG M-V i. H. v ,56 Mio. EUR bereitgestellt. Hierin enthalten sind positive Abrechnungsbeträge für Vorjahre in Höhe von 42,4 Mio. EUR. Von diesem Betrag werden im Jahr 216 letztmalig 35,1 Mio. EUR zur Tilgung des Darlehens nach dem Kommunalen Ausgleichsfondsgesetz bereitgestellt. Darüber hinaus werden weitere 1 Mio. EUR in den kommunalen Ausgleichsfonds zur Vorsorge für konjunkturbedingte Mindereinnahmen eingelegt und weitere 6,9 Mio. EUR werden als Ausgleich für Sozial- und Jugendhilfelasten an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgezahlt. Die Finanzausgleichsleistungen des Landes werden im Weiteren durch das Aufkommen der im Jahr 215 fälligen Finanzausgleichsumlage nach 8 FAG M-V i. H. v. 3,97 Mio. EUR

24 aufgestockt. Nach Abzug des Familienleistungsausgleichs in Höhe von 67,38 Mio. EUR steht eine Finanzausgleichsmasse im Sinne von 9 FAG M-V i. H. v. 1.71,15 Mio. EUR zur Verfügung. Im Ergebnis der Verhandlungen zum Kommunalgipfel 214 wird dieser Betrag durch zusätzliche Haushaltsmittel des Landes, die außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs und neben den Sonderhilfen bereitgestellt werden, um 35 Mio. EUR auf dann 1.16,15 Mio. EUR aufgestockt. Von der zur Verfügung stehenden Finanzausgleichsmasse i. H. v. 1.16,15 Mio. EUR verbleiben nach Abzug der Vorwegabzüge nach 1 Absatz 1 Nummer 1 FAG M-V i. H. v. 443,3 Mio. EUR und der Vorentnahmen mit einer Gesamtsumme von derzeit 4,44 Mio. EUR, mit denen gem. 11 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 FAG M-V egovernment-projekte, Betriebskostenanteile für den BOS-Digitalfunk und die Abgeltung von Urheberrechtsansprüchen finanziert werden, für Schlüsselzuweisungen noch 658,41 Mio. EUR. Dieser Betrag teilt sich auf die Teilschlüsselmassen wie folgt auf: a) kreisangehörige Gemeinden ,77 EUR b) kreisfreie und große kreisangehörige Städte ,2 EUR und c) Landkreise ,52 EUR. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erhält aus diesen Mitteln folgende Anteile: - Schlüsselzuweisungen lfd. Haushalt Schlüsselzuweisungen investiv gebunden (4 %) Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises Finanzausgleichsumlage Katasterämter Schülerbeförderung ÖPNV Konnexität 63. Die nachfolgende Übersicht zur Entwicklung der Finanzzuweisungen macht deutlich, dass auch im Haushaltsjahr 216 noch keine Angleichung der einwohnerbezogenen Zuweisungsbeträge erfolgt ist. Im Vergleich zum Jahr 211 (letztes Jahr vor LNOG M-V) erhält der Kreis ca. 7 weniger Erträge pro Einwohner. Auch wenn die Entwicklung eine deutliche Verbesserung und Angleichung zeigt, besteht 216 immer noch eine Differenz gegenüber 211 in Höhe von Euro. Bei Aufrechnung der Jahre 212 bis 216 ergibt sich ein Gesamtbetrag in Höhe von 38,6 Mio. Euro, der dem Ergebnisvortrag aus Vorjahren bzw. dem Kredit zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit annähernd entspricht. Der für 211 ermittelte einwohnerbezogene Betrag von 413,99 Euro beinhaltet nicht die Einwohner der damals kreisfreien Stadt Neubrandenburg. Dies ist ein Indiz dafür, dass trotz der Übernahme zusätzlicher defizitärer Aufgabenbereiche mit der Landkreisneuordnung keine Kompensation über entsprechende Erträge entstanden ist.

25 Erträge RE 21 RE 211 vorl. RE 212 PE 213 PE 214 PE 215 PE 216 FAG/Produktkonto Allgemeine Schlüsselzuweisungen , / Zuweisungen f. Träger d. 1c, 17 FAG/ Schülerbeförderung , Zuweisungen für den ÖPNV , d, 18 FAG / Zuweisungen für die Wahrnehmung gesetzl. Übertr. Aufgaben , a, 15(4)FAG/ Festbeträge Konnexität , FAG/ Zuweisungen f. d. Träger , a, 15 (4) FAG/ Katasterämter Finanzausgleichsumlage , FAG / Summe FAG - Zuweisungen , Leistungen des Landes aus der , Umsetzung des 4. Gesetzes für moderne DL am Arbeitsmarkt Leistungen des Landes aus dem Ausgleich von Sonderlasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosenund Sozialhilfe Summe der Zuweisungen , Kreisumlage Hebesatz v. H. 42,216 47,637 48,35 48,35 48,35 48,35 48,35 invest. Schlüsselzuweisungen Differenz 211/21 212/ / / / /216 zum Vorjahr Einwohnerzahlen Finanzzuweisungen gesamt Finanzzuweisungen/Einwohner 48,59 413,99 356, ,9 47,2 46, Verschlechterung gegenüber IK LNOG

26 Zur Aufteilung der Teilhaushalte ist zu erläutern, dass gegenüber dem Haushaltsjahr 215 das Produkt 3156-Gemeinschaftsunterkünfte/Unterbringungsmanagement ab 216 in die Zuständigkeit des Amtes für Zentrale Dienste/Schulverwaltung gewechselt ist und somit im Teilhaushalt 7 dargestellt wird. Die Bereiche der Wirtschaftsförderung und des Tourismus sind mit Gründung der Wirtschaftsförderung Mecklenburgische Seenplatte GmbH (WFM) im kreislichen Haushalt nicht mehr dargestellt. Dafür ist im Produkt 626 der zu leistende Zuschuss veranschlagt, der im Teilhaushalt 8 ausgewiesen wird. Ausgenommen von der Verschiebung in die WFM sind die Bereiche der kulturellen Förderung, der Radwegeinvestitionen und der Zuschussgewährung an die Stadt Röbel für die Müritz- Therme. Diese Ansätze sind den Bereichen Büro des Landrates, Finanzen und dem Bauamt zugeordnet. Verwaltungsintern wurden auch die wesentlichen Produkte abgestimmt. Diese sollten im Laufe des Jahres 216 diskutiert und nach Einbringung von Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen im Rahmen eines Produktbuches durch den Kreistag beschlossen werden. Diese Produkte sind im Haushaltsprogramm bereits als wesentliche Produkte hinterlegt. Eine Übersicht wesentliche vor sonstige Produkte ist den Teilhaushalten beigefügt. lfd. Nr. Produkt Bezeichnung Amt Dezernat Grundstücks- und Gebäudemanagement 14 D I Brandschutz 32 D IV Gymnasien Gesamtschulen Förderschulen 14 D I Berufsschulen Schülerbeförderung Hilfe zur Pflege Eingliederungshilfe für Behinderte Kosten der Unterkunft 5 D III KITA, Tagespflege; Kostenübernahme Hilfe zur Erziehung Kreisstraßen KSM 6 D II Beteiligungen 2 D I

27 6. Entwicklung der Haushaltswirtschaft (Gesamtübersicht) Überblick über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft Entwicklung der vorläufigen Jahresergebnisse (EHH) Lfd. Nr. Jahr 1. Aus Haushaltsvorjahren vorzutragende Beträge 1.1. Weitere Haushaltsvorjahre Ergebnis in Summe Haushaltsvorjahr (Ergebnis) Jahresergebnis 1 (in ) Jahresergebnis je Einwohner ( ) Haushaltsvorjahr (vorl. Ergebnis) , Haushaltsvorjahr (vorl. Ergebnis) , Haushaltsvorjahr (vorl. Ergebnis) , Haushaltsvorjahr (Plan) ,28 2. Ansatz des Haushaltsjahres ,11 3. Summe / Saldo zum Ende des Haushaltsjahres 4. Ansätze der Haushaltsfolgejahre , Haushaltsfolgejahr , Haushaltsfolgejahr , Haushaltsfolgejahr ,89 5. Summe / Saldo zum Ende des Finanzplanungszeitraumes ,33 1 Jahresergebnis (nach Veränderung der Rücklagen) gem. 2 Abs. 1 Nr. 37 GemHVO- Doppik Für die Haushaltsjahre 212 bis 214 handelt es sich um die vorläufigen Ergebnisse, da die endgültigen Jahresabschlüsse erst nach Beschlussfassung über die EÖB ab 216 erstellt werden können. Deshalb ist zu beachten, dass die Abschreibungen noch nicht in den vorläufigen Ergebnissen enthalten sind. Es handelt sich hier unter Berücksichtigung der Sonderposten um rd. 1 Mio. Euro/Jahr an Haushaltsbelastungen.

28 Entwicklung des Saldos der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen sowie der planmäßigen Tilgungen Lfd. Nr. Jahr Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 1 Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen je Einwohner planmäßige Tilgung von Investitionskrediten 2 (in ) planmäßige Tilgung von Investitionskrediten je Einwohner In Haushaltsfolgejahre vorzutragende Beträge 3 In Haushaltsfolgejahre vorzutragende Beträge je Einwohner ( ) 1. Aus Haushaltsvorjahren vorzutragende Beträge Weitere Haushaltsvorjahre Ergebnis in Summe 5. Haushaltsvorjahr (Ergebnis) 4. Haushaltsvorjahr (vorl.ergebnis) 3. Haushaltsvorjahr (vorl. Ergebnis) 2. Haushaltsvorjahr (vorl. Ergebnis) , , , , , , , , , Haushaltsvorjahr (Plan) , , ,8 2. Ansatz des Haushaltsjahres , , ,21 3. Summe / Saldo zum Ende des Haushaltsjahres , , ,79 4. Ansätze der Haushaltsfolgejahre Haushaltsfolgejahr , , ,37

29 Haushaltsfolgejahr , , , Haushaltsfolgejahr , , ,57 5. Summe / Saldo zum Ende des Finanzplanungszeitraumes , , ,77 Bei den Ergebnissen bis 214 handelt es sich um vorläufige Ergebnisse, da die EÖB im Dezember 215 nach Prüfung beschlossen wird.

30 7. Entwicklung der sozialen Aufwendungen Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen der sozialen Sicherung stellt sich wie folgt dar (Mio. Euro): Erträge 132,6 137,2 178,3 178,7 183, 183,4 Aufwendungen 242, 251,1 282,6 282,9 283,4 283,9 Saldo -19,4-113,9-14,3-14,2-1,4 1,5 Für das Haushaltsjahr 214 sind die vorläufigen Jahresergebnisse dargestellt. Ab 215 handelt es sich um die Planansätze. Die Prognose zeigt, dass sich der Zuschussbedarf insgesamt verstätigt. Es ist zwar ein enormer Anstieg bei den Aufwendungen zu verzeichnen, aber auch bei den Erträgen zeigt sich eine ähnliche Tendenz. Ursachen sind die in Aussicht gestellte Gesetzesänderung für die Aufteilung der Zuweisungsmittel im Bereich des örtlichen und überörtlichen Trägers der Sozialhilfe (mit insgesamt 82,5 v.h.), der prognostizierten Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung sowie des nicht unerheblichen Anstiegs bei den Aufwendungen und Auszahlungen für die Hilfeleistung für Asylsuchende. Im Übrigen wird auf die Ausführungen unter Ziffer 15 und die entsprechende Anlage zur Entwicklung der Erträge, Einzahlungen, Auszahlungen und Aufwendungen der sozialen Sicherung verwiesen. 8. Stellenplan und Entwicklung der Personalaufwendungen, Für den Haushaltsplan 216 im Verantwortungsbereich des Personalamtes sind im Ergebnishaushalt insgesamt Aufwendungen in Höhe von , Euro und Auszahlungen im Finanzhaushalt mit , Euro veranschlagt worden. Dem gegenüber stehen Erträge und Einzahlungen in Höhe von 59.3,. Auf Grund der Analyse der voraussichtlichen Entwicklung der Personalkosten per erfolgten sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt für das Planungsjahr 216 keine tariflichen Anpassungen für die Tarifbeschäftigten. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass durch den hohen Krankenstand eine tarifliche Anpassung nicht notwendig erscheint. Für die Jahre 217 bis 219 ist eine Steigerung von je 2, v. H. berücksichtigt. In der Planung der Beamtenbesoldung erfolgte eine Anpassung von 2, v. H für 216 bis 219. Im Konto 5 (Personalaufwendungen) sind gegenüber dem Planansatz 215 absolut 456.3, mehr veranschlagt worden, das ist eine Steigerung von,7 v. H. Durch die Auflösung der Rückstellungen für die Altersteilzeit zeigt sich in der Finanzplanung ein Rückgang gegenüber dem Planansatz 215 um,87 v. H auf 99,13 v. H. Die Personalkosten setzen sich zusammen aus den Aufwendungen, die unmittelbar aus der Beschäftigung von Beamten, Tarifbeschäftigten nach dem TVöD, Auszubildenden und sonstigen Beschäftigten entstehen. Hierbei handelt es sich um die Grundbezüge, Sozialleistungen und die Umlage an die kommunale Zusatzversorgungskasse. Weiterhin zählen zu den Personalkosten die sonstigen Aufwendungen wie z. B. Unfallumlage, die Umlagen an den kommunalen Versorgungsverband Mecklenburg-Vorpommern für Beihilfe und Pensionen, Rückstellungen, Dienstleistungen an Dritte, Aus- und Fortbildung, Reisekosten, Honorare, Künstlersozialkasse, Aufwandsentschädigungen, Kosten für den Betriebsarzt u. v. m.

31 Finanzplanung Beamte , , 5.64., , Angestellte 6.8.8, , , , Sonstige Aufwendungen , , , , Gesamt , , , , 8.., 7.., 6.., 5.., 4.., 3.., 2.., 1..,, Finanzplanung , , , , Beamte Angestellte Sonstige Aufwendungen Gesamt Die Aufwendungen für Reisekosten betragen für das Planjahr , Euro und für Aus- und Fortbildung 519.5, Euro. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt dabei deutlich unter der Empfehlung der KGSt, die von 1% der Bruttopersonalkosten ausgeht. Das wären rund 66.. Honorare in Höhe von 1.5.4, sind in den gesamten Personalaufwendungen ebenfalls berücksichtigt. Rund 91, v. H sind davon allein für die Kreismusikschule Kon.centus, Volkshochschule und Musikschule Müritz veranschlagt. Der Stellenplan 216 des Landkreises sieht insgesamt 1194,84 VZÄ vor. Gegenüber dem Jahr 215 bedeutet es ein Aufbau von,18 VZÄ. Die nachstehende Grafik zeigt, dass bis 219 ein Stellenabbau, wie im Personalentwicklungskonzept dargestellt, von 41,38 VZÄ erfolgen wird, trotz des Mehrbedarfs auf Grund der erhöhten Anzahl von Asylbewerbern. Stellenabbau auf Grund der demografischen Entwicklung im LK MSE Jahre Stellen lt. Stellenplan 1.194, , , ,46

32 9. Aussagen zu den freiwilligen Leistungen Mit der in der Anlage dargestellten Übersicht zu den Aufwendungen und Auszahlungen sowie der selbstfinanzierten Eigenanteile für freiwillige Leistungen werden insgesamt Euro dargestellt. Unter Berücksichtigung der Erträge ergibt sich eine Eigenfinanzierung mit Euro. Das entspricht 2,33 % der Gesamtaufwendungen. Die wesentlichsten Bereiche sind: - Heimat und Kulturpflege mit 366. Euro, - Bereiche des Jugendamtes mit Euro, - Wohlfahrtspflege mit Euro, - Musikschulen mit Euro, - Sportförderung mit 65.5 Euro und - der Bereich der Beteiligungen mit Euro. Diese Aufwendungen sind erforderlich, um im größten Landkreis der Bundesrepublik entsprechende Hilfen und kulturelle Angebote vorzuhalten. Bei Gesamtaufwendungen von 479,8 Mio. Euro ist ein Betrag von 11,2 Mio. Euro für diese Bereiche angemessen. Nur in diesen Bereichen ist eine Entscheidungsfindung im Landkreis überhaupt möglich. Bei allen anderen Aufwendungen handelt es sich um pflichtige Maßnahmen, die aufgrund von Gesetzen umgesetzt werden müssen. 1. Bemerkungen zur Erhebung der Kreisumlage Die Festsetzung des Umlagesatzes zur Erhebung der Kreisumlage ist nach Art. 28 II Satz 2,3 Grundgesetz eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Kreise. Vor Festsetzung des Umlagesatzes sind eine Ermittlung des Bestandes der erforderlichen Aufgaben und eine Entscheidung zur Erfüllung dieser Aufgaben durchzuführen. Im Zuge der Haushaltsplanaufstellung erfolgte die Ermittlung des Bestandes, welcher mit der Verwaltung des Kreises, den zuständigen Fachausschüssen und dem Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte erörtert wurde. Die vorliegenden Daten bilden, auf Basis der getroffenen Abwägungen zur jeweiligen Aufgabenerfüllung, den Handlungsrahmen der notwendigen Aufgaben ab. Danach erfüllt der Landkreis derzeit keine Aufgaben, die ihm nicht zugewiesen sind.

33 Die zur Festsetzung des Umlagesatzes erforderliche Analyse der finanzwirtschaftlichen Lage der kreisangehörigen Gemeinden erfolgt auf Basis der unter Ziffer 17 beigefügten Gemeindefinanzanalyse. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden wurden in der 45. KW 215 über die Höhe der geplanten Kreisumlage informiert bzw. angehört. Der Hebesatz der Kreisumlage wird für das Haushaltsjahr 216 auf 48,35 v.h. der Umlagegrundlagen festgesetzt. 11. Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen Für die Finanzierung der Investitionsmaßnahmen ist mit der Haushaltssatzung eine Neukreditaufnahme in Höhe von Euro zu beschließen. Dieser Betrag liegt mit Euro unter den Auszahlungen für Tilgungsleistungen. Eine Neuverschuldung wird damit nicht entstehen. Dennoch muss eingeschätzt werden, dass die Tilgungsleistungen nicht über den laufenden Haushalt erwirtschaftet werden können. Investitionsauszahlungen sind insgesamt mit Euro veranschlagt. Dabei handelt es sich um folgende Bereiche: Produkt Produktbezeichnung Auszahlungen Einzahlungen Eigenanteil 1112 Zentrale Steuerung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Verwaltungsleitung Personal/Aus- und Fortbildung Grundstücks- undgebäudemanagement Technikunterstützte DV Sonstige zentrale Dienste Rechnungsprüfung Kommunalaufsicht Recht Sicherheit und Ordnung Zentrale Bußgeldstelle Verkehrsangelegenheiten Tierseuchenuntersuchung Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Brandschutz Rettungsdienst Zivil- und Katastrophenschutz Gymnasien Kooperative Gesamtschule Förderschulen Berufsbildende Schulen Sonstige schulische Aufgaben Müritzeum Medienzentren Kreismusikschule Müritz Volkshochschulen Andere soziale Einrichtungen (Asyl)

34 351 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen Förderung von Kindern in Tagesstätten Hilfe zur Erziehung Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft Sonstiges Tageseinrichtungen für Kinder Maßnahmen der Gesundheitspflege Vermessung Bau- und Grundstücksordnung Abfallrecht Kreisstraßen Kreisstraßenmeistereien Gewässeraufsicht Naturschutz und Landschaftspflege Wirtschaftsförderung Tourismusförderung Zuweisungen und Umlagen Beteiligungen, Anteile, Wertpapiere Gesamt Summe Wesentliche Investitionsauszahlungen sind für die Schulen, insbesondere die Gymnasien, und die Kreisstraßen vorgesehen. Auch im Bereich des zentralen Grundstücks- und Gebäudemanagement ist es im Rahmen der weiteren Neuordnung des Landkreises erforderlich zukunftsträchtige Verwaltungsstrukturen zu schaffen. Enthalten ist nicht die Beseitigung des bisher aufgelaufenen Investitionsstaus, der sich bereits vor der Landkreisneuordnung ergeben hat. Aufgrund der Haushaltssituation des Landkreises sind lediglich die notwendigsten Maßnahmen aufgenommen worden. Auch für die rd. 1 Km Kreisstraßen ist eine ausreichende Sanierung mit den vorgesehenen Haushaltsmitteln nicht abzusichern. Hier werden lediglich geförderte Maßnahmen veranschlagt und umgesetzt. Die detaillierte Übersicht geht aus der beigefügten Investitionsübersicht hervor. 12. Stand der Verpflichtungsermächtigungen und Verbindlichkeiten Mit dem Haushaltsplanentwurf 216 sind insgesamt Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von Euro vorgesehen. Sie beinhalten die Kreisstraßen MÜR 2 und DM 9. Aufgrund des schlechten Zustandes des vorhandenen Brückenbauwerkes über die Gleise der DB AG bei Lütgendorf im Verlauf der Kreisstraße MÜR 2 ist ein Ersatzneubau in den Haushaltsjahren 216 und 217 unbedingt erforderlich. Nach der letzten Hauptprüfung 214 erhielt das Bauwerk die Zustandsnote 4, (letzte Bewertungsstufe). Es erfolgte eine Tonnagebegrenzung auf 16 t. Dazu wurde die Fahrbahn auf einspurigen Verkehr mittels Leitplanken begrenzt. Für die Herstellung des neuen Brückenbauwerkes ist eine Bauzeit von 12 Monaten veranschlagt. Zur Absicherung der gesamten Baumaßnahme sind Verpflichtungsermächtigungen für 217 einzuplanen. Für die Maßnahme sind Fördermittel in Höhe von 75 % nach dem Entflechtungsgesetz beantragt. Die VE sind mit 734. Euro veranschlagt. Aufgrund der Funktion der Gemeinde Gielow als Wirtschaftsstandort ist eine Förderung für den Ausbau der Kreisstraße aus GA- Mitteln (Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur) möglich. Ein Fördermittelantrag für die Jahre 216 und 217 wurde bereits im April 214 gestellt. In den Jahren 24/25 und 21/211 wurden bereits

35 mehrere Bauabschnitte der Kreisstraße DM 9 ausgebaut und aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe gefördert. Mit dem Ausbau der Ortsdurchfahrt Gielow wird die Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz die Landesstraße L 22- in einen annehmbaren Zustand versetzt. Die Verkehrsqualität, die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer sowie der Fahrkomfort werden erheblich verbessert. Damit wird die Kreisstraße dem erhöhten Verkehrsaufkommen durch die ortsansässigen Betriebe sowie dem Asphaltmischwerk gerecht. Für den Ausbau der gesamten Ortsdurchfahrt von 1.2 m Länge ist eine Bauzeit von 12 Monaten veranschlagt. Zur Absicherung der gesamten Baumaßnahme sind Verpflichtungsermächtigungen für 217 einzuplanen. Für die DM 9 sind 52. Euro im Haushaltsplanentwurf eingearbeitet.

36 Investitionskredite und Liquiditätskredite Lfd. Nr. Haushaltsjahr 1. Entwicklung in Haushaltsvorjahren Haushaltsvorjahr (Ergebnis) Investitionskredite Liquiditätskredite Insgesamt Zinsen Tilgung Zinsen Schuldenstand per des Haushaltsjahres Pro-Kopf- Verschuldung zum Ende des Haushaltsjahres Haushaltsvorjahr (Ergebnis) , , , ,64 458, Haushaltsvorjahr (Ergebnis ) , , , , 519, Haushaltsvorjahr (Ergebnis) , , , , 523, Haushaltsvorjahr (Plan) ,84 2. Ansatz des Haushaltsjahres , Ansatz des Haushaltsjahres je Einwohner 9,18 24,66,99 63, Haushaltsfolgejahr , Haushaltsfolgejahr , Haushaltsfolgejahr ,64 (in )

37 Lfd. Nr. Schulden aus Krediten für Investitionen Stand zu Beginn des 2. Haushaltsvorjahres 214 Stand zu Beginn des 1. Haushaltsvorjahres 215 Voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 216 Voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 216 bis zu einem Jahr Restlaufzeit zum Ende des Haushaltsjahres von über einem bis zu fünf Jahren von mehr als fünf Jahren Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 2. Landesförderinstitut M-V Summe Landesförderinstitut M-V Gemeinden und Gemeindeverbände 4. Zweckverbänden und dergleichen 5. sonstigem öffentlichen Bereich 6. Kreditmarkt Summe Kreditmarkt Kreditmarkt Summe gesamt

38 13. Sonderposten und Rückstellungen Übersicht über die Entwicklung der Rückstellungen im Haushaltsjahr 216 lfd. Nr. Art (gemäß 47 Absatz 5 Nummer 3 GemHVO-Doppik) Voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 216 Inanspruchnahme Zuführung Auflösung Voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 216 Voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres je Einwohner in Pensionsrückstellungen Beihilferückstellungen Steuerrückstellungen Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten Rückstellungen für Altersteilzeit Rückstellungen für ausstehenden Urlaub und Gleitzeitüberhänge Rückstellungen für Fördermittelrückzahlungen Rückstellungen XXXX Summe

39 Übersicht über die Entwicklung der Rückstellungen in den Haushaltsvorjahren, im Haushaltsjahr und im Finanzplanungszeitraum Lfd. Nr. Art (gemäß 47 Absatz 5 Nummer 3 GemHVO- Doppik) Stand zu Beginn des 2. Haushaltsvorjahres 214 Stand zu Beginn des 1. Haushaltsvorjahres 215 Voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 216 Voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 216 Voraussichtlicher Stand zum Ende des 1. Haushaltsfolgejahres 217 Voraussichtlicher Stand zum Ende des 2. Haushaltsfolgejahres 218 Voraussichtlicher Stand zum Ende des 3. Haushaltsfolgejahres in 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.1. Pensionsrückstellungen Beihilferückstellungen Steuerrückstellungen 3. Sonstige Rückstellungen 3.1. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten Rückstellungen für Altersteilzeit Rückstellungen für ausstehenden Urlaub und Gleitzeitüberhänge Rückstellungen für Fördermittelrückzahlungen 3.6. Rückstellungen XXXX Summe Summe je Einwohner

40 Zur Entwicklung der Sonderposten kann gegenwärtig keine Aussage getroffen werden, da die vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte Eröffnungsbilanz am durch den Kreistag beschlossen werden soll. Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum / rd. 11 Mio. Euro. Die gebildeten Sonderposten betragen ,79 Euro, davon aus Zuwendungen ,99 Euro. Für das Haushaltsjahr 216 ist eine Auflösung in Höhe von Euro vorgesehen. Die Abschreibungen betragen Euro. Damit entsteht eine Haushaltsbelastung im Ergebnishaushalt 216 von Euro. 14. Auswirkungen aus der Vermögensauseinandersetzung im Rahmen der Landkreisneuordnung Im Rahmen der Landkreisneuordnung hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte auf der Grundlage des Vermögensauseinandersetzungsvertrages zum Ausgleich der Aufwendungen, die mit der Aufgabenübernahme von der ehemals kreisfreien Stadt Neubrandenburg erfolgt ist, ,21 Euro aus dem Kommunalen Aufbaufonds bewilligt bekommen. Die Ausgleichszahlung vom Landkreis Vorpommern-Greifswald war bereits am auf dem Konto des LK MSE eingegangen und stand damit 214 nicht zur Deckung des Erwerbs der Anteile an der OVVD und der Stadtwirtschaft zur Verfügung. Aus diesem Grund wurden die finanziellen Mittel aus dem KAF im Jahr 214 für die Übernahme von Darlehn des Eigenbetriebes SIM zur Deckung der Ausgleichszahlung an die Stadt Neubrandenburg herangezogen. Durch die versetzte Zahlung der Ausgleichsleistungen aus dem KAF für den Rettungsdienst einschließlich Anteil Brandschutz und die Ausgleichzahlung für die Übernahme von Darlehn ergab sich ein Überschuss, der zur Verringerung der Kreditneuaufnahme führte. Im Haushaltsjahr 216 ergibt sich ebenfalls aus dem Auseinandersetzungsverfahren ein Überschuss aufgrund der Ausgleichzahlung aus dem KAF zur Finanzierung der Übernahme der Beteiligungen der Stadt Neubrandenburg. Zur Finanzierung der Ausgleichszahlung an die Stadt im Jahr 214 musste der Landkreis ein Darlehn aufnehmen. Die 1,7 Mio. Euro werden nicht zur außerplanmäßigen Tilgung herangezogen, sondern verringern die Neuverschuldung.

41 Haushaltsjahr Haushaltsjahr Haushaltsjahr Bezeichnung Ausgleichszahlung an Eigenbetrieb SIM ,45 Ausgleichszahlung an Stadt bewegl. Vermögen ,15 Ausgleichszahlung IRLS Neubrandenburg ,96 Ausgleichszahlung an Stadt OVVD und Stadtwirtschaft ,17 - Ausgleichszahlungen gesamt ,73 Haushaltsjahr , , , ,11 Zuweisungen aus KAF , , ,28 Differenz Ausgleichszahlungen und Zuweisungen , , ,17 Übernahme Darlehn für Schul- u. Verwaltungsgebäude , ,, Übernahme Darlehn für Rettungsdienst ,7,, Ausgleichszahlungen vom LK Vorpommern-Greifswald als Anteil Schulden ,73 Differenz ergibt sich aus: Übernahme Darlehn vom Eigenbetrieb , ,, Ausgleichszahlung OVVD u. Stadtwirtschaft ohne Zuschuss aus KAF ,17 anteiliger Ausgleich KAF für Beteiligungen ,17 teilweise Zuweisung KAF für Rettungsdienst ,91 Ausgleichszahlung Rettungsdienst ohne Zuschuss aus KAF* , , , ,17

42 15. Wesentliche Haushaltsbereiche Büro des Landrates Produkt Bezeichnung Ansatz Erträge Aufwendungen Saldo 1112 Zentrale Steuerung 63., 42.1, , 1113 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 238.1, , 1114 Gremien, 689.4, , 1116 Gleichstellung 1., 155.3, , 1117 Personalvertretung, 213.3, , 1118 Migrationsangelegenheiten, 24.7, -24.7, 1119 Verwaltungsleitung 56.8, , , 281 Heimat- und Kulturpflege 5, 283.4, , 571 Wirtschaftsförderung 372.9, 489.9, -117., 575 Tourismusförderung 26., 226.5, -2.5, Gesamt Summe 529.2, , , Produkt: Gremien Produkt-Nr.: 1114 Der Kreistag ist die gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Er entscheidet in allen wichtigen Angelegenheiten des Landkreises, überwacht die Kreisverwaltung und kontrolliert den Vollzug seiner Beschlüsse. Der Kreistag wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Insgesamt gehören dem Kreistag und seiner Ausschüsse 77 Kreistagsmitglieder und derzeit (Stand: 1. Oktober 215) 77 sachkundige Einwohner/innen an. Das Produkt umfasst folgende Konten: Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige (Vertretungs- und - Ausschussmitglieder) Sonstige Aufwendungen für Veranstaltungen Mieten, Pachten und Erbbauzinsen Datenverarbeitung - Unterhaltung Software, Update Dienstleistungen IT Fachliteratur, Zeitschriften, Gesetze Zuwendungen an Fraktionen Repräsentationen Bei der Planung für das Konto Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige wurden für das Haushaltsjahr 216 sechs Sitzungen des Kreistages, sieben Sitzungen der Fachausschüsse (einschließlich des Kreisausschusses) und 1 Sitzungen der Fraktionen zugrunde gelegt. In Umsetzung der Maßnahme-Nr. 2 I.1-5 des Haushaltssicherungskonzeptes (Reduzierung nicht normativer beratender Ausschüsse) wurde die Reduzierung um drei Ausschüsse bei der Haushaltsplanung 216 berücksichtigt. Gemäß Artikel 1 Punkt 1 und 2 der 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wird die Entschädigung der Kreistagsmitglieder, Träger von Ehrenämtern und der sachkundigen Einwohner/innen über die Entschädigungsverordnung (EntschVO M-V) in der jeweils gültigen Fassung geregelt. Die monatliche funktions- und sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung entspricht den landesrechtlichen Höchstsätzen. Die derzeit aktuelle monatliche Aufwandsentschädigung für

43 die Kreistagspräsidentin oder den Kreistagspräsidenten beträgt 1.,, für die Mitglieder des Präsidiums je 28,. Die Fraktionsvorsitzenden erhalten eine monatliche pauschalierte funktionsbezogene Aufwandsentschädigung bei einer Fraktionsgröße: von weniger als 1 Mitgliedern in Höhe von 52, von 1 2 Mitgliedern in Höhe von 56, von mehr als 2 Mitgliedern in Höhe von 6, Die Fraktionsvorsitzenden erhalten zusätzlich zur funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung (außer Fraktionssitzungen). Für die übrigen Kreistagsmitglieder und sachkundigen Einwohner/innen wird aktuell eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 6, gezahlt. Ausschussvorsitzenden und deren Vertreterinnen oder Vertretern wird für jede von ihnen geleitete Sitzung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 9, gewährt. Den Empfängerinnen und Empfängern einer pauschalierten funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung wird keine pauschalierte sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Sitzungen des Kreistages, der Ausschüsse und Fraktionen gezahlt. Außerdem steht dieses Produktkonto für Reisekosten zur Verfügung. Gemäß 16 Absatz 2 der Hauptsatzung des Landkreises MSE erhalten die Kreistagsmitglieder und sachkundigen Einwohner/innen Reisekostenvergütung nach dem Landesreisekostengesetz (LRKG M-V) in der jeweils gültigen Fassung. Dementsprechend werden,25 pro gefahrenen Kilometer gewährt. Bei der Planung wurde mit durchschnittlich 1 Kilometer pro Mitglied und Sitzung kalkuliert. Darüber hinaus erhalten die Kreistagsmitglieder und sachkundigen Einwohner/innen gemäß Artikel 1 Punkt 4 der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung für die Teilnahme an Sitzungen des Kreistages, der Ausschüsse und der Fraktionen zusätzlich zu den genannten Aufwandsentschädigungen und zusätzlich zu den geregelten Reisekosten eine erhöhte sitzungszeitergänzende Aufwandsentschädigung. Diese wird in Abhängigkeit des zeitlichen Aufwandes für die Fahrten gewährt und beträgt,2 je gefahrenen Kilometer. Die Gesamtkosten für Aufwandsentschädigungen, Reisekosten und Verdienstausfälle wurden für das Jahr 216 mit 2., kalkuliert. Im Produktkonto Sonstige Aufwendungen für Veranstaltungen sind Mittel für die Tontechnik und die Seminargetränke für die Kreistagssitzungen in Höhe von 4.5, geplant. Pro Sitzung wird ein Durchschnittswert von 6, angesetzt. Unter dem Produktkonto Mieten, Pachten und Erbbauzinsen sind Kosten in Höhe von 7.8, für die Saalmiete in der Mensa der Hochschule Neubrandenburg für die Kreistagssitzungen eingestellt. Hierbei wurden sechs Sitzungen des Kreistages zu je 1.2, als Bemessungsgrundlage aufgrund der vertraglichen Vereinbarung mit der Hochschule angesetzt. Hinzu kommen die jährlich steigenden Reinigungskosten. In den Konten und stehen Mittel in Höhe von 12., für die Wartung und Pflege der Systemanwendung PV-Rat und das Ratsinformationssystem zur Verfügung. Für das Konto 5632 wurden 2, geplant. Der Landkreis MSE gewährt den im Kreistag vertretenden Fraktionen für die ihnen zukommenden Aufgaben Fraktionszuwendungen in Form von Geldleistungen aus dem Kreishaushalt. Die Zuwendungen zur Unterstützung der Arbeit der im Kreistag vertretenen Fraktionen sind auf Grundlage der entsprechenden Richtlinie zu zahlen. Der Ansatz hat sich im Vergleich zum Jahr 215 erhöht, da der Kreistag auf seiner Sitzung am 3. März 215

44 eine erste Änderung der Richtlinie beschlossen hat und seit 1. April 215 gilt. Die finanziellen Zuwendungen setzen sich aus einem monatlichen Sockelbetrag je Fraktion und einer monatlichen Pauschale je Kreistagsmitglied zusammen. Der Sockelbetrag beträgt für Fraktionen mit: bis 15 Mitglieder 2.84, ab 15 Mitglieder 5.14, ab 25 Mitglieder 7.44, Die monatliche Pauschale je Kreistagsmitglied beträgt 7,. Es erfolgt eine Kappung der jährlichen Zuwendungen je Fraktion bei 1. bis zu einer Fraktionsstärke von 3 Kreistagsmitgliedern. Ab einer Fraktionsstärke von 31 Kreistagsmitgliedern erfolgt eine Kappung der jährlichen Zuwendung je Fraktion bei Insgesamt sind in diesem Produktkonto 365.1, eingestellt. Weitere Aufwendungen sind mit 5, für Repräsentationen des Kreistagspräsidenten geplant. Rechts-und Kommunalaufsicht Das Rechtsamt ist zuständig für die nachfolgenden Produkte (Angaben in ): Produkt Bezeichnung Erträge Aufwendungen Saldo 1182 Kommunalaufsicht, , 119 Recht 159.2, , Gesamt 159.2, , Beide v. g. Produkte bilden im Rechts- und Kommunalaufsichtsamt bei den Aufwendungen einen Schwerpunkt. Für das Haushaltsjahr 216 wurde ein Haushaltsansatz in Höhe von 153. unter dem Produktkonto für laufende Gerichtsverfahren angesetzt. Unter Berücksichtigung der noch offenen Verfahren aus den Vorjahren 73 Gerichtsverfahren aus 211 und Vorjahre 49 Gerichtsverfahren aus Gerichtsverfahren aus Gerichtsverfahren aus 214 sowie der 135 noch anhängigen Gerichtsverfahren von 215 (Stand 1. September 215) waren erneut gem. 35 Abs. 1 Nr. 8 GemHVO-Doppik Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren zu bilden. Der in Ansatz zu bringende Betrag in Höhe von 425. wurde unter Berücksichtigung der bereits ausgezahlten Aufwendungen für Gerichtskosten gebildet. Es wird eingeschätzt, dass sich die Gerichts- und Sachverständigenkosten ( ) im Finanzplanungszeitraum bis 219 nicht verringern werden. Bei den Ertragskonten ist schwerpunktmäßig das Produktkonto Verwaltungsgebühren anzuführen. Die Höhe der Erträge ist von der Anzahl der eingehenden Anträge auf Erteilung der Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung sowie von dem jeweiligen Verkehrswert des Grundstückes abhängig. Ausgehend vom Jahresergebnis 214 mit ,4 wurden für 216 diese Erträge mit 1. im Ansatz geplant. Die Anzahl der Anträge auf Erteilung einer GVO-Genehmigung wird in den Folgejahren zurückgehen, sodass für die Folgejahre bis 219 hier ebenfalls eine Summe in Höhe von 1. geplant wurde.

45 Amt für Zentrale Dienste und Schulamt 217 Gymnasien/Abendgymnasien, 218 Gesamtschulen, 221 Förderschulen, 231 Berufliche Schulen Im Schuljahr 215/216 besuchen Schülerinnen und Schüler 17 allgemein bildende Schulen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Davon besuchen Schülerinnen und Schüler öffentliche und 2.49 Schülerinnen und Schüler Schulen in freier Trägerschaft. Im Abgleich zum vorhergehenden Schuljahr 214/215 sind es insgesamt 552 mehr Schülerinnen und Schüler. In den Beruflichen Schulen in kreislicher Trägerschaft werden mit Beginn des Schuljahres 215/ Schüler und Auszubildende ausgebildet. Das Gesamtschüleraufkommen im Landkreis beläuft sich auf Schülerinnen und Schüler und ist somit das schülerstärkste Aufkommen seit Errichtung des neuen Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist derzeit Träger von sechs Gymnasien, einem Abendgymnasium, zwei Gesamtschulen, 17 Förderschulen und vier Beruflichen Schulen. Das Schüleraufkommen an diesen Schulen in kreislicher Trägerschaft entwickelte sich leicht rückläufig. Dieser Trend ergibt sich aus den rückläufigen Schülerzahlen an den Förderschulen und an den Beruflichen Schulen, während die Schülerzahl an den Gymnasien gleichbleibend hoch ist und an den Gesamtschulen zunahm: Entwicklung Schülerzahl in kreislicher Trägerschaft Schuljahr 211/12 Schuljahr 212/13 Schuljahr 213/14 Schuljahr 214/15 Schuljahr 215/16 Gymnasien Gesamtschulen Förderschulen Berufliche Schulen Gesamt kreisl. Trägersch.

46 Der Landkreis ist außerdem Träger der Kreisvolkshochschule, der Kreismusikschulen Müritz und kon.centus. Hinzu kommen in seiner Zuständigkeit ein Medienzentrum, ein Wohnheim, ein Hort und eine teilstationäre Frühförderung. Der Aufbau einer heilpädagogischen Tagesgruppe ist für 216 beabsichtigt. Für das Jahr 216 erfolgte die Planung der Schulhaushalte anhand der Erfahrungen aus den vorangegangenen Jahren und unter Bezugnahme der Schülerzahlen. Im Haushalt 216 wird der Wechsel der Trägerschaft des Wohnheims in Neustrelitz zum an einen privaten Träger dargestellt. Für das Wohnheim müssen zukünftig Aufwendungen für den Internatslastenausgleich eingeplant werden. Die Aufhebung der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Röbel zum ist Bestandteil des Schulentwicklungsplanes. Aufgrund der Transport- und Umzugskosten kommt es im Haushaltsjahr 216 noch zu keinen Einsparungen, jedoch ist damit ab 217 zu rechnen. Weitere sich aus dem Schulentwicklungsplan ergebende finanzielle Auswirkungen sind derzeit nicht absehbar. So sollen ab aus dem jetzigen Sportgymnasium zwei Gymnasien und die gymnasiale Oberstufe an der IGS Vier Tore errichtet werden. Haushaltsrelevante Auswirkungen haben diese Umstrukturierungen erst ab dem Haushaltsjahr 217. Das Joliot-Curie Gymnasium in Röbel wurde zum Schuljahr 213/14 aufgehoben. Der Landkreis MSE war bis 215/16 dennoch Träger der auslaufenden gymnasialen Oberstufe. Ab August 215 wurden nur noch die Zahlungen in der Höhe, die der Schülerverkehr an Leistungen einspart, an die Stadt Röbel getätigt. Alle weiteren schulischen Aufwendungen und Erträge sind ab 216 nicht mehr eingeplant. Die Schülerunfallversicherung wird ab 216 erstmalig produktgenau geplant und erscheint nicht mehr im Produkt Sonstige schulische Aufwendungen. Des Weiteren werden ab dem Haushaltsjahr 216 sämtliche Honoraraufwendungen durch das Personalamt geplant und bewirtschaftet und liegen nicht mehr in Verantwortung des Amtes für zentrale Dienste und Schulverwaltung. 271 Volkshochschule Kurs- und Teilnehmerzahlen sind in 215 leicht gestiegen. Die fusionierte Volkshochschule wird von den Nutzern demnach gut angenommen. Eine ähnlich hohe Zahl an Kursen und Teilnehmern wird auch in 216 erwartet. FB 1 Gesellschaft Politik Umwelt FB 2 Kultur Gestalten FB 3 Gesundheit FB 4 Sprachen FB 5 Arbeit Beruf FB 6 Grundbildung Schulabschlüsse

47 263 Musikschulen Die kreislichen Musikschulen kon.centus und Müritz wurden anhand der Erfahrungen insbesondere des vergangenen Jahres beplant. Die Kreismusikschule kon.centus ist mit dem in kreisliche Trägerschaft gewechselt und erst mit der Übernahme der Trägerschaft konnte haushalterische Entwicklungen der Schule eingeschätzt werden. 365 Kita Stolpersteinchen Berücksichtigung in der Haushaltsplanung 216 findet weiterhin die teilstationäre Frühförderung. Diese sollte in 215 von einem freien Träger übernommen werden. Das Verfahren musste gestoppt werden und die teilstationäre Frühförderung verbleibt in Trägerschaft des Landkreises. Die Einrichtung einer heilpädagogischen Tagesgruppe zum Termin unter Finanzierung des Kommunalen Sozialverbandes wird geprüft und ist deshalb bereits Bestandteil der Haushaltsplanung. 241 Schülerbeförderung Im Haushaltsjahr 215 wurden Aufwendungen für die Schülerbeförderung in Höhe von 9.3. EUR geplant. Bei zunehmenden Schülerzahlen wird sich die Anzahl der Fahrschüler voraussichtlich erhöhen. Grund für die hohen Kosten sind ferner Kostensteigerungen bei den Fahrdiensten durch die Gewährung des Mindestlohns. Auf Grund der Größe des Landkreises und der Konzentration von Spezialschulen an einem Standort werden Transporte teurer. Entscheidungen des Staatlichen Schulamtes in Abstimmung mit dem Landkreis zur besonderen Beschulung 9 +, Klasse 1 an Förderschulen sowie die Erweiterung der Förderschule Lernen in Waren um den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung führen zu Mehrkosten in der Schülerbeförderung. Die Auswirkungen auf Grund der rasant ansteigenden Anzahl von schulpflichtigen Asylbewerbern sind bisher nicht abzuschätzen. Die individuelle Beförderung schwerer Fälle, teilweise mit Begleitung ist ebenfalls zunehmend. Tarifliche Anpassungen werden nicht erwartet. Zum Schuljahresende 215/16 wird die Förderschule Lernen in Röbel geschlossen. Die Schüler werden auf die Schulen in Neustrelitz und Waren verteilt. Auch hier wird mit einen Zunahme der Beförderungskosten gerechnet. Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes wurden Änderungen bei der Übernahme von freiwilligen Leistungen des Landkreises bei der Beförderung zur örtlich unzuständigen Schule durch die KGSt vorgeschlagen. Von der Entscheidung des Kreistages ist es abhängig, ob und welche Einsparungen erzielt werden können. Voraussichtlich wird die Satzung zum geändert. Es ist vorgesehen, eine Auszahlung des Zuschusses nicht mehr vorzunehmen. Im Haushaltsjahr 216 könnten dadurch ca. 75 T eingespart werden. Gleichzeitig wurden zum Schuljahresbeginn 215/16 die vertraglichen Beziehungen im freigestellten Verkehr verändert. Hier wird von Einsparungen in Höhe von 2 T ausgegangen ÖPNV Der KT hat auf seiner Sitzung am die Vorlagen Nr. KT I/8/214 Struktur zur ÖPNV-Marktorganisation im LK MSE KT I/2/214 Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Regelung der Vermögensauseinandersetzung gem. 12 Abs. 1 LNOG M-V beschlossen. Im v.g. öffentlich-rechtlichen Vertrag ist in 7 Abs. 4 nachfolgendes ausgeführt: Der ÖPNV- Vertrag gem. 167 KV M-V wurde seitens des LK mit Schreiben vom zum gekündigt. Die Parteien vereinbaren, dass der ÖPNV-Vertrag vom entgegen der Kündigung des LK vom zunächst bis zum verlängert wird. Die Parteien prüfen, ob für den Zeitraum ab dem ein neuer ÖPNV-Vertrag mit möglicherweise geänderten Konditionen geschlossen werden kann. Der Kreistag hat am den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Stadt

48 Neubrandenburg beschlossen. Er soll zum in Kraft treten. Die Genehmigung wurde durch das Innenministerium mit Datum vom erteilt. Wie im öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbart, muss im Jahr 216 zur Regelung der Finanzierung ein Durchführungsvertrag abgeschlossen werden. Der Landkreis hat 215 die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes in Auftrag gegeben. Der Nahverkehrsplan enthält mindestens Aussagen über Bestand und künftige Entwicklung des ÖPNV-Angebotes, Bestand und Entwicklung der Nachfrage nach ÖPNV-Leistungen, die Finanzierung des ÖPNV sowie die Organisation des ÖPNV. Der LK hat sich bei der Aufstellung/Fortschreibung eines ÖPNV-Beirates bedient. Mit einer Beschlussfassung zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes wird im 1. Halbjahr 216 gerechnet. Bis Juni 216 ist entsprechend der Beschlussfassung vom an das kreiseigene Unternehmen Mecklenburg Vorpommersche Verkehrsgesellschaft GmbH für den Zeitraum vom bis zum ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag (Verkehrsvertrag) im Wege einer Direktvergabe gemäß Art. 5 Absatz 2 VO (EG) Nr. 137/27 zu vergeben Grundstücks- und Gebäudemanagement Der Immobilienbestand des Landkreises umfasst bis auf die Kreisstraßen und dort anliegende Grundstücke sämtliche Immobilien, bei denen der Landkreis Eigentümer ist. Das betrifft insbesondere die Beruflichen Schulen, Förderschulen, Gymnasien sowie die Verwaltungsstandorte in Neustrelitz, Demmin und teilweise Waren. Darüber hinaus werden in diesem Produkt sämtliche Mietvorgänge abgebildet. Bei den Aufwendungen im Konto 522 (Aufwendungen für Energie, Wasser usw.) ist davon auszugehen, dass diese Kosten durch die Einführung des Mindestlohnes und die allgemeinen jährlichen Tariferhöhungen auch weiterhin kontinuierlich steigen werden. Dessen ungeachtet wird angestrebt, durch entsprechende Maßnahmen zu Einspareffekten beizutragen. Die Aufwendungen für Mieten, Pachten, Erbbauzinsen im Produktkonto 1141/5621 steigen im Jahr 216 wesentlich. Der Ansatz erhöht sich u.a. durch die Neuanmietung des Verwaltungsgebäudes, An der Hochstraße 1 in Neubrandenburg (Block C) um 61., und durch das beabsichtigte Projekt offenes Haus in der Platanenstraße 43 in Neubrandenburg um Für die gesamte Unterhaltung der Gebäude (Reparaturen, Instandsetzungen, Instandhaltungen und Renovierungen sowie Wartungen der technischen Anlagen) ist ein Volumen von 3,12 Mio. eingeplant. Der Ansatz 216 für die die bauliche Unterhaltung (Konto 5231) ist gegenüber dem Vorjahr um erhöht worden. Neben den erforderlichen laufenden Unterhaltungen und Vorbereitungen auf eine Zentralisation der Verwaltung, sowie Zusammenlegungen oder Veränderungen u.a. bei den Schulen in Demmin sind auch Auflagen aus dem Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie Brandschutz zu realisieren. Des Weiteren wurden einige Maßnahmen aus dem Jahr 215 in das Jahr 216 verschoben und somit erneut veranschlagt. Wesentliche Vorhaben sind dabei u.a. die Parkettaufarbeitung und Sanierung der Balkenköpfe in der Neuen Friedländer Gesamtschule, Fassadensanierung an der Beruflichen Schule Waren und die Sanierung des Glasvorbaus der Kreismusikschule Müritz, aber auch die Umbaumaßnahmen am Goethegymnasium Demmin, um das Haus II freiziehen zu können und eine weitere Konzentration auf den Standort an der Mühle zu forcieren.

49 Außerdem müssen schätzungsweise 15 weitere Gemeinschaftsunterkünfte zur Deckung des steigenden Asylbewerbersaufkommens in Höhe von 3,96 Mio. angemietet werden. Leerstehende Liegenschaften des LK MSE, wie z.b. in Jürgenstorf oder in Neustrelitz die ehem. Förderschule Am Tiergarten müssen zu Gemeinschaftsunterkünften umgebaut werden. Für diese Maßnahmen wurden 1,2 Mio. eingeplant. Dieser Mehraufwand wird bis auf die Planungsleistungen bei der Objektplanung durch Erstattungen vom Land M-V gedeckt. Die investiven Maßnahmen betreffen schwerpunktmäßig folgende Liegenschaften: 1. die feuerwehrtechnische Zentrale in Neuendorf mit Planungskosten für die Vorbereitung des Neubaus einer Rettungsleitstelle einschl. Fahrzeug- und Lagerhalle 2. den Neubau von Rettungswachen mit Planungskosten 3. das Richard-Wossidlo-Gymnasium in Waren mit den Planungskosten für den Sportplatz 4. die Berufliche Schule für Wirtschaft, Handel und Industrie in Neubrandenburg, Sponholzer Str für die Umsetzung des Berufsschulkomplexes an diesem Standort mit der Sanierung und tlw. Umnutzung der vorhandenen Gebäude 5. die Berufliche Schule Wirtschaft und Verwaltung mit Planungskosten für die Grundsanierung der Turnhalle 6. der Erweiterung des Müritzeum in Waren mit 784 T 7. der FTZ Altentreptow für die Umnutzung zur Straßenmeisterei Altentreptow mit 227 T 8. Umbau und Sanierung des Rathausanbaus in Neubrandenburg mit 1,75 Mio. Investitionsmaßnahmen 216 Produkt Konto Objekte HH-Jahr 216 Begründung Notwendigkeit Neubrandenburg, Fr.-Engels-Ring 53, Die Investmaßnahme Rathausanbau ist für den Umbau und die Sanierung des Gebäudes gedacht. Der LK MSE will das Gebäude und zusätzliche Räume im Haupthaus als weiteren Verwaltungsstandort ausbauen um die Vorraussetzungen für die Zentraliesierung zuschaffen. Die Vereinbarung zwischen dem Oberbürgermeister der Stadt NB und dem Landrat beinhaltet, dass der Rathausanbau zusammen mit dem Haupthaus Rathausanbau 1.75., saniert und umgebaut wird. Die Investsumme für die BS WHI soll für die Sanierung der Häuser der Beruflichen Schule ausgegeben werden, die bedingt durch den schlechten Bauzustand keine akzeptablen Unterrichtungsmöglichkeiten bieten. Die Stavener Straße wird mit der Fertigstellung der Sanierung außer Betrieb genommen. Der Standort soll als Berufsschulcampus der Ausbildung Berufliche Schule für Wirtschaft, Handwerk und Industrie Sportplatz insbesondere der sozialpädagogischen Berufe, der Berufsvorbereitung sowie den Gesundheitsberufen ausgebaut werden. Die Errichtung eines nutzungsfähigen Sportplatz ist ebenso vorgesehen, um den Sportunterricht abzusichern. Dies bildet den ersten Schritt, der realisiert werden soll. 63., Planungsleistungen sind in der Summe enthalten. Zum einen muss die Technologie dem Fortschritt angepasst werden, da diese nicht mehr zeitgemäß ist. Desweiteren werden zwei zusätzliche Veranstaltungsbereiche geschaffen, um der steigende Nachfrage gerecht zu Müritzeum Waren - Erweiterung und Modernisierung werden. Das Hauptziel der Erweiterung und Modernisierung ist den sinkenden Besucheranzahlen entgegenzuwirken und ein zukünftige 784., Konstants zu sichern. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erstellt für die kreiseigenen Liegenschaften ein Energiekonzept / Klimaschutzteilkonzept. Für die Erstellung des Klimaschutzteilkonzeptes erhielt der Landkreis MSE eine 95%ige vom Bund im Jahr 215/16. Die ersten konkreten Ergebnisse zu Energieeinsparpotenzialen bei den Liegenschaften werden im Juli 216 erwartet.

50 Quelle: Datei Klimaschutzteilkonzept BAUSTEIN 1 MSE.pdf Stand von bofest consult GmbH Mit diesem Konzept sollen Einsparungen des spezifischen Energieverbrauchs und der damit verbundenen Energiekosten erzielt werden. Dies erfolgt vorrangig durch die Erfassung, Überwachung und Kontrolle der Energiekosten, durch erhöhte Transparenz energierelevanter Abläufe und Auffinden von Kosteneinsparpotenzialen Verbrauch [kwh] Kosten [ ] , , , ,81 Strom Veränderung ggü. -7,9% -3,9% 1,4% Vorjahr Verbrauch (absolut) [kwh] Wärme Kosten [ ] , , , ,43 Veränderung ggü. Vorjahr f 12,7% -6,3% -12,8% Verbrauch [kwh] Kosten [ ] , , , ,24 Summe Veränderung ggü. 6,8% -5,6% -8,3% Vorjahr Abbildung 6 Energieverbräche und Kostenentwicklung von Quelle: Datei Klimaschutzteilkonzept BAUSTEIN 1 MSE.pdf Stand von bofest consult GmbH Weitere Einsparpotentiale im Bereich der Technik (Heizung, Beleuchtung etc.) und im Bereich der baulichen Hülle (Dämmung, Fenster etc.) werden geprüft. Das Energiemanagement erfasst die Medien Wärmeenergie und Elektroenergie Sonstige zentrale Dienste und 1146 Versicherungen Im Bereich Sonstige zentrale Dienste wird der Aufwand mit insgesamt rd. 2,5 Mio. ausgewiesen. Neben den Personalaufwendungen sind insbesondere die Aufwendungen für - Fahrzeugunterhaltung mit 177 T - Fahrzeugleasing mit 2 T - Porto- und Versandkosten 41 T - Transportkosten (vorwiegend Umzugskosten) 225 T dargestellt. Im Bereich Versicherungen wird ein Aufwand in Höhe von 656 T erforderlich. 121 Statistik und Wahlen In diesem Produkt werden die Erträge und Aufwendungen dargestellt, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Wahlen entstehen. Für die Landtagswahl im Jahr 216 wird mit einem Aufwand von ca. 23 T gerechnet, wovon ca. 215 T für die Erstattung der Wahlaufwendungen an die Ämter und Gemeinden vorgesehen sind. Der Ertrag durch das Land Mecklenburg-Vorpommern wird ebenfalls mit einer Summe von ca. 215 T geplant.

51 1144 IT-Management Konto 7841 Investitionen Datenverarbeitungs-Software Beinhaltet Softwarezusammenführungen von Fachsoftware sowie Erweiterung bestehender Software und Neubeschaffung von Software beantragt von den Fachämtern und der IT Erhöhung der Planungskosten von ca. 15 T durch die Einführung eines Dokumentenmanagementsystems. Konto Investitionen Hardware und EDV- technische Ausstattung Beinhaltet Hardwareneubeschaffung zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes Größte Positionen: Netzwerkerweiterung (Switche, Storage, Blades); Speichererweiterung (Xenserver, EVA, sonstige Server ). Planansatz 216 vergleichbar mit Planansatz 215 Konto Investitionen Geringwertige Vermögensgegenstände (6-41 ) Beinhaltet Hardwareneubeschaffung zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes innerhalb der Wertgrenze 6, 41, - Thin Clients und Monitore werden im 5 7 Jahres Modus ausgetauscht (jährlich ca. 26 AP) Planansatz 216 leicht verringert zu 215, in den Folgejahren etwa gleichbleibend. Grund sind Veränderungen der Marktpreise (einige Geräte sind im Preis unter 41 gefallen und werden somit in einer anderen Produktgruppe haushaltswirksam. Konto IT-Dienstleistungen Dritter Beinhaltet die Erbringung von Dienstleistungen externer Partner zur fachlichen Anpassung, Beratung in der Prozessorganisation und Optimierung der Nutzung von Fachsoftware sowie die Herstellung von Schnittstellen innerhalb der Fachverfahren Konto wurde in 215 erstmals eingerichtet. Deutliche Kostenerhöhung der Ausgaben durch erhöhten Bedarf zur Schnittstellenanpassung im Bereich Controlling und in der Prozessoptimierung der Fachämter Konto 5621 Mieten, Pachten und Erbbauzinsen Beinhaltet die Miete der Flurdrucker/ Kopierer und die Miete der Telefonanlagen an den RSO Senkung des Planansatzes Mieten im HH-Jahr 215 und fortlaufend in den Folgejahren durch Umsetzung des im HH-Jahr 213 ausgeschriebenen Druck- und Kopierkonzepts und den sich daraus ergebenen Einsparungen. Konto Datenverarbeitung - Unterhaltung Software, Update Beinhaltet die Softwarepflege und Lizenzierung von im Einsatz befindlicher Software innerhalb der IT und der Fachämter Planansatz 216 vergleichbar mit Vorjahr. In den Folgejahren Steigerung durch höheren Grad an technischer Unterstützung in den Fachbereichen. Konto Datenverarbeitung - Unterhaltung Hardware Beinhaltet die Hardwarepflege innerhalb der IT und der Fachämter Verringerung des Planansatzes 216 durch Abbau alter Technik und Einsatz neuer Technologien Konto Datenverarbeitung- Sonstige Aufwendungen - DL aus Stadt NB, Beinhaltet die Dienstleitungen und Technik der neu-itec, der Stadt Neubrandenburg, sowie Dienstleistungen von Fremdfirmen Weiterer Rückgang der Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Stadt NB. Konto 5625 Sachverständigen-, und ähnliche Aufwendungen Einkauf von Spezial-Dienstleistungen die durch eigenes Personal nicht abgedeckt werden können Kosten werden sachlich richtig im Konto IT-Dienstleistungen Dritter dargestellt

52 Konto 5634 Fernmeldegebühren, Datenübertragungskosten Beinhaltet die Telefongebühren sowie Vernetzungsgebühren des LK MSE Leichte Erhöhung in 216 zum Planansatz 215. In den Folgejahren sind mit vergleichbaren Kosten zu rechnen. Einsparungspotential ergibt sich nach belastbaren Liegenschaftskonzept und der daraus resultierenden Standortvernetzung. Ordnungsamt Das Ordnungsamt umfasst nachfolgende Produkte: 1221 Sicherheit und Ordnung 1222 Zentrale Bußgeldstelle 123 Verkehrsangelegenheiten 126 Brandschutz 127 Rettungsdienst 128 Zivil- und Katastrophenschutz Für die Produkte Brandschutz und Rettungsdienst wurden Leistungsebenen eingerichtet, auf die geplant und gebucht wird. Im Produkt Brandschutz wird die Feuerwehrtechnische Zentrale, die derzeitigen Tauschstützpunkte sowie der allgemeine Brandschutz als Leistung dargestellt. Das Produkt Rettungsdienst gliedert sich in die Leistungen: Leitstelle/Vermittlungsdienste, Luftrettung, Wasserrettung, Ärztlicher Leiter und Rettungsdienst. Produkt Brandschutz Die Landeszuweisung Feuerschutzsteuer wurde in Höhe von 8. als Schätzwert zur Brandschutzförderung in Ansatz gebracht. Diese Mittel sind zweckgebunden und werden in der Regel als ca. 5%-ige Förderung an die Gemeinden weitergereicht. Diese Förderung kann somit noch bis zu 8. in den Gemeinden zur Brandschutzförderung mobilisieren (somit Investitionen bis zu 1.6. in den Gemeinden möglich). Zusätzlich werden für 216 noch 2. für den überörtlichen Brandschutz bereitgestellt. Diese Gelder dienen als Kofinanzierung des Landkreises bei Investitionen, wenn Sonderbedarfszuweisungen (SBZ) beim Land Mecklenburg-Vorpommern beantragt wurden. Aus den Mitteln der Brandschutzsteuer kann der Anteil des Landkreises an dieser Kofinanzierung nicht erfolgen, da sonst eine Doppelförderung vorliegen würde. Es erfolgt in der Regel eine 3/3 Beteiligung vom Land, Landkreis und Gemeinde. Diese 2. bilden somit den Teil eines möglichen Investitionsvolumens von 6. auf Gemeindeebene. Es werden mit der SBZ bis zu 2. in den Kreis geholt. Insgesamt wurden Erträge in Höhe von 45.8 und Aufwendungen in Höhe von geplant. Durch Auflösung der BOS-Funkmittel des Landes als Sonderposten werden als Ertrag einfließen. Durch die in der 1. Jahreshälfte 213 in Betrieb genommene Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) in Neuendorf werden die FTZ Neustrelitz und die FTZ Röbel als FTZ ab 214 nicht mehr benötigt und als Tauschstützpunkte in vorübergehender Restnutzung geplant. Die FTZ Altentreptow wird ab 216 auch nicht mehr als Tauschstützpunkt betrieben, sondern dient lediglich noch als Lager für den Katastrophenschutz. In Auswertung der Frequenz der Inanspruchnahme der Tauschstützpunkte durch die Feuerwehren der Gemeinden wird auch eine Einstellung der Unterhaltung überdacht werden müssen. Ein erheblicher Aufwand im Brandschutz entsteht durch den Anteil des Brandschutzes an der Integrierten Rettungsleitstelle (ILS). An der Leitstelle trägt der Landkreis 43,5 % der Kosten. Von diesen 43,5% fällt auf den Brandschutz 7%, d.h. 3,45% der Gesamtkosten der Leitstelle.

53 Produkt Zivil- und Katastrophenschutz (KatS) Es wurden im laufenden Haushalt Erträge in Höhe von 3. und Aufwendungen in Höhe von geplant. Für Ausfallzahlungen an private Arbeitgeber durch Einsätze und Lehrgänge von Einsatzkräften müssen 2.5 verauslagt werden. Für Mieten von Hallen, zur Unterbringung von Katastrophenschutztechnik (KFZ) werden wie auch im Vorjahr gebraucht. Die Übernahme der Kat-Technik von der Stadt Neubrandenburg und deren Unterbringung begründen hier die Kosten. Auch in diesem Produkt machen sich die gestiegenen Aufwendungen für die Leitstelle langfristig bemerkbar. An der Leitstelle (ILS) trägt der Landkreis 43,5 % der Kosten. Von diesen 43,5% fallen auf den Katastrophenschutz 3%, d.h. 13,5% der Gesamtkosten der Leitstelle. Die Verringerung der Aufwendungen zum Vorjahr durch diese anteiligen Kosten betragen für den Katastrophenschutz in 216 ca Bei den Investitionen i.h.v ist die Anschaffung von zwei Tragkraftspritzen (TS), einem Rüstsatz (Schere, Spreizer), für den Rüstwagen (RW), einen Außenbootsmotor und ein Rettungsboot. 1. entfallen auf die Anschaffung der Ausstattung des in 215 beauftragten GWG 2. Produkt Rettungsdienst Der Rettungsdienst wird zu 1% über die Krankenkasse abgerechnet. Ausnahmen bilden die Leistungsebenen Wasserrettung und Leitstelle/Vermittlungsdienste. Die Aufwendungen der Rettungsleitstelle (ILS), die auch Aufgaben im Bereich des Brand-, Zivil- und Katastrophenschutzes wahrnimmt, trägt der Landkreis ab 213 mit 43,5%. 3% werden mit der Krankenkasse über den Anteil an der Luftrettung und 53,5% über den Anteil an der Bodenrettung abgerechnet. Die Wasserrettung wird zu 1% vom Landkreis finanziert. Insgesamt wurden im Bereich Rettungsdienst im Haushalt Erträge in Höhe von und Aufwendungen in Höhe von geplant. Je nach Ergebnis des Jahres 215 werden die Erträge angepasst, um das Ergebnis auf Null zu bringen. Eine Mehrbelastung für den Kreishaushalt entsteht nicht, da 1% von den Krankenkassen getragen werden (kostenrechnende Einrichtung). Zentrale Bußgeldstelle Das Produkt 1222 Zentrale Bußgeldstelle- beinhaltet die ordnungsrechtlichen Erträge aus Buß- und Verwarngeldern der Geschwindigkeitsüberwachung sowie aus Ordnungswidrigkeitsanzeigen der Fachämter des Landkreises und der Polizei. Der Ansatz von 5,3 Mio entspricht dem zu erwartenden Rechnungsergebnis aus 215. Der hierzu erforderliche Aufwand zur Anmietung der Messanlagen in Höhe von 9. resultiert aus der zusätzlichen Anmietung von Messfahrzeugen für 4 geringfügig beschäftigte Messbeauftragte. Verkehrsangelegenheiten Das Produkt 123 Verkehrsangelegenheiten umfasst die Verkehrslenkung und - regelung, die verkehrsrechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse, Konzessionen, die Fahrerlaubnis- und die Zulassungsbehörde. Im Planentwurf 216 sind für diese Leistungen Erträge in Höhe und Aufwendungen in Hohe von vorgesehen. Grundlage für diesen Planansatz sind die zu erwartenden Ergebniszahlen des Haushaltsjahres 215.

54 Sicherheit und Ordnung Im Produktkonto werden sämtliche Gebühreneinnahmen des Sachgebietes Sicherheit und Ordnung gebucht, ausgenommen die Jagdscheingebühren und abgabe (diese in 4319). Das Gebührenaufkommen hängt ganz eng mit dem Antragsverhalten zusammen und ist schwer prognostizierbar. Das Gebührenaufkommen aus 215 wird daher auch im Jahr 216 nicht zu erwarten sein. Im Jahr 215 -wie auch die Jahre zuvor- zu verzeichnen, dass vermehrt Ausländerjagdscheine nachgefragt werden. Für das Jahr 216 wird ein starker Rückgang der Jagdscheinverlängerungen von bis zu 3% prognostiziert, da die Jagdscheinverlängerungen periodisch vollzogen werden. Der Anteil liegt dabei im 3-Jahres-Rhythmus bei zwei Dritteln und im Jahres-Rhythmus bei einem Drittel des gesamten Antragsaufkommens. Dadurch sind die Jagdscheingebühren und die Jagdabgabe jährlichen Schwankungen unterlegen. Veterinäramt Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt nimmt ausschließlich Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis mit Schwerpunkt in den Bereichen Lebensmittelüberwachung, Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Überwachung tierischer Nebenprodukte wahr. Das Produkt 1242 (Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz, Lebensmittelüberwachung) umfasst sämtliche Erträge und Aufwendungen im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, mit Ausnahme der im Produkt 1241 (BSE-Probenahme) geplanten Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit der BSE-Probenahme in der TBA Malchin. Die Aufwendungen für die BSE-Probenahme (Produkt 1241) werden vertragsgemäß anteilig auf die anderen Landkreise umgelegt und Überschüsse nach Jahresabschluss anteilig zurückgezahlt. Die Kalkulation der umzulegenden Aufwendungen wird jährlich auf der Basis der in den Landkreisen gehaltenen Viehbestände aktualisiert. Die Sachkosten für die BSE-Probenahme wurden nach erheblicher Reduzierung in den Vorjahren konstant gehalten. Eine Reduzierung der Personalkosten durch Reduzierung der Stellenanteile für die Probenahme konnte in 215 realisiert und in 216 fortgeschrieben werden. Die Erträge im Produkt 1242 resultieren überwiegend aus Gebühren, die im Rahmen der Überwachung des Exports von Lebensmitteln und des Tierhandels sowie der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung erhoben werden. Sie sind damit im besonderen Maße von der Wirtschaft abhängig und können schwanken. Die Planung der Erträge und der Aufwendungen erfolgte anhand der Vorjahresergebnisse und berücksichtigt die wirtschaftliche Situation der Unternehmen. Zu beachten ist, dass planmäßige Aufgaben auf dem Gebiet der Lebensmittelüberwachung, der Tierseuchenbekämpfung und des Tierschutzes entsprechend den gesetzlichen Grundlagen auf Grund des öffentlichen Interesses ohne Erhebung von Verwaltungsgebühren erfolgen. Die Erträge und Aufwendungen aus der Verwaltungstätigkeit des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes sind seit Jahren verhältnismäßig konstant. Veränderungen in der Exporttätigkeit der Unternehmen (Russland-Embargo, mögliche Veränderungen der Schlachtschweinepreise) können erhebliche Auswirkungen auf die Gebühreneinnahmen des Amtes haben, wobei gravierende Veränderungen nicht zu erkennen sind. Die sächlichen Aufwendungen im Produkt 1242 wurden in der ersten Jahren nach der Kreisgebietsreform erheblich zurückgefahren, da Einsparpotentiale genutzt wurden und konsequent auf Haushaltswahrheit geachtet wurde, d.h. ohne Reserven geplant wurde. Durch die Zentralisierung des Amtes auf 2 Standorte konnten weitere Einsparungen (z.b. Fachliteratur, Reduzierung der Labore) generiert werden. Die Sachkosten werden nun konstant gehalten, um die Aufgabenerfüllung gewährleisten zu können. Der Personalbestand wurde anhand der Leitlinien für die personelle Ausstattung der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter in MV berechnet. Nach der erfolgten Einsparung von 2 Sachbearbeiterstellen (212) und der Umwandlung einer Tierarztstelle in eine

55 Sachbearbeiterstelle (215) sind weitere Veränderungen im Personalbestand in den nächsten Jahren nicht zu erwarten. Nicht planbar sind, wie in den Vorjahren, unvorhergesehene Aufwendungen im Rahmen der Bekämpfung einzelner Tierseuchen die ein erhebliches Ausmaß annehmen können und im Krisenfall zusätzlich zur Verfügung stehen müssen. Gleiches gilt ggf. für die Auflösung großer Tierbestände aus Tierschutzgründen. Sozialamt Der Haushalt des Sozialamtes des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wird im Jahr 216 in insgesamt 24 Produkten abgebildet. Seit dem Jahr 215 werden die einzelnen Leistungen im Sinne des Produktrahmenplans M-V geplant und bebucht. Die ersten Erfahrungen in der neuen Haushaltsstruktur des Sozialamtes wurden in den vergangenen Monaten gesammelt und sind in die Haushaltsplanung 216 eingeflossen. Die Schwerpunktprodukte wie die Eingliederungshilfe nach dem VI. Kap. SGB XII, Bedarfe für Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II und 6 Bundeskindergeldgesetz bilden neben dem Produkt der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II den Kern des Haushaltes im Sozialamt im Jahr 216. Die hier folgenden Darstellungen des Teilhaushaltes des Sozialamtes für das Jahr 216 bilden inhaltlich die Leistungsaufwendungen im Aufgabengebiet des Sozialamtes ohne die Personal- und Sachkosten ab. Das sich konkret abzeichnende Budget des Jahres 216 für das Amt 5 beläuft sich auf: Nachtrag 214 Plan 215 Plan 216 Differenz Plan 215 zu Plan 216 Erträge Aufwendungen Zuschuss Aufwendungen Teilhaushalt Soziales im Vergleich der Jahre Nachtrag 214 Plan 215 Plan 216 SGB XII SGB II AsylbLG BVG Wohlfahrt BuT BKGG sonstige soz. Hilfen

56 Sozialhilfefinanzierung Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V hat im Juli 215 einen Entwurf zur Änderung des Ausführungsgesetzes des SGB XII für das Land M-V vorgelegt. Ziel dieses Gesetzentwurfes ist die Neugestaltung der Aufgabenwahrnehmung und Finanzierung der Leistungen nach dem SGB XII ab dem Haushaltsjahr 216. Bisher gab es zur Regelung der Finanzierung der Leistungen nach dem SGB XII das Sozialhilfefinanzierungsgesetz M-V. Dieses galt jedoch ursprünglich nur bis zum Jahr 213 und wurde bis zum Jahr 215 jährlich fortgeschrieben. Der Zweck dieses Gesetzes war es, die Sozialhilfeausgaben, die den Kommunen (örtliche Träger) in Zuständigkeit des überörtlichen Trägers entstanden sind, zu decken. Hierbei handelt es sich um eine Finanzierung durch Zuweisungen, was bedeutet, dass jährlich eine Gesamtzuweisungssumme für das Land M-V festgelegt wurde und diese anhand von Abrechnungsdaten des Vorvorjahres in Verbindung mit weiteren Daten, wie z. B. Einwohnerzahl und Altersstruktur, auf die einzelnen örtlich zuständigen Sozialhilfeträger aufgeschlüsselt wurde. In den letzten Jahren ist diese Finanzierungsweise zunehmend auf Kritik gestoßen, da die Zuweisungen bei einer Vielzahl von Kommunen nicht ausreichen, um die überörtlichen Aufwendungen zu decken. Der Vorrang der ambulanten Hilfe hat zunehmend Anwendung gefunden und somit erfolgte mehr oder weniger eine Kostenverschiebung vom überörtlichen Träger zum örtlichen Träger. Trotz der Wahrung dieses Grundsatzes und der Kostenverschiebung waren die Zuweisungen des überörtlichen Trägers nicht ausreichend. Aufgrund dieser Entwicklung wurde eine Neuregelung der Sozialhilfefinanzierung erforderlich. Die Neuregelung sieht vor, dass die örtliche und überörtliche Trägerschaft der Sozialhilfe bei den Landkreisen und kreisfreien Städten zusammengeführt wird. Zur Finanzierung ist bei den Landkreisen eine Zielquote von 82,5 % vorgesehen, was bedeutet, dass das Land nach erfolgter Abrechnung 82,5 % der Gesamtnettoauszahlungen der Sozialhilfe trägt. Anhand der Haushaltsplanung für das Jahr 216 würde sich folgende Kostensituation widerspiegeln: Überörtliche Nettoaufwendungen , Örtliche Nettoaufwendungen , Nettosozialhilfeaufwendungen insgesamt , Zuweisung i. H. v. 82,5 % , Zuschuss LK überörtlich (rein fiktiv) , Zuschuss LK an den gesamten Nettosozialhilfeaufwendungen , Aufgrund des politischen Gesetzgebungsverfahrens ist mit einer offiziellen Gesetzesverabschiedung erst Mitte Dezember 215 zu rechnen. Bis dahin können ggf. noch Änderungen an diesem Gesetz bzw. dem Entwurf vorgenommen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt gilt die Zielquote von 82,5 % für die Landkreise jedoch als sicher, sodass der Gesetzesentwurf in dieser Form beim finalen Haushaltsentwurf des Sozialamtes entsprechende Berücksichtigung gefunden hat. Im ersten Planungsentwurf wurde mit dem noch bestehenden Sozialhilfefinanzierungsgesetz M-V gearbeitet. Um einen besseren Vergleich zwischen der bisherigen Finanzierungsart und der neuen Finanzierungsart zu ermöglichen, wurde in folgender Übersicht noch einmal das bisherige Finanzierungsmodell in Bezug auf die Planzahlen 216 dargestellt:

57 Überörtliche Nettoaufwendungen , Örtliche Nettoaufwendungen , Nettosozialhilfeaufwendungen insgesamt , Geplante Zuweisung 1 SozhfinanzG M-V , Geplante Zuweisung 3 SozhfinanzG M-V , Zuschuss LK überörtlich , Zuschuss LK an den gesamten Nettosozialhilfeaufwendungen , Dieser Vergleich macht deutlich, dass die Aufwendungen des überörtlichen Trägers nach dem bisherigen Sozialhilfefinanzierungsgesetz nicht zu 1 % erstattet werden, sondern mit Bezug auf die Planung für das Jahr 216 nur eine Deckung von 94 % gewährleistet werden würde. Die Zielquote an den Gesamtnettoaufwendungen der Sozialhilfe würde sich nach diesem Modell für den Planansatz 216 rechnerisch auf 74,3 % belaufen. Unter dem Strich würde sich der Zuschuss des Landkreises an der Sozialhilfe im Jahr 216 von , um , auf nunmehr , senken. Dies ist aus jetziger Sicht natürlich sehr zu begrüßen. In den nächsten Jahren ist ständig zu überwachen, inwieweit sich das Kostenverhältnis des örtlichen und überörtlichen Trägers entwickelt und dieses gesetzliche Finanzierungsmodell zum späteren Zeitpunkt noch angemessen ist. Zum Vergleich der beiden Finanzierungsmodelle des SGB XII werden noch folgende Hinweise gegeben: In den Angaben über die geplanten Nettoaufwendungen für das Jahr 216 wurden die Plandaten sämtlicher Produkte der Produktgruppe 311 (Sozialhilfe nach dem SGB XII) verwendet, mit Ausnahme des Produktes 3117 (Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach Kap. IV SGB XII), da diese Zahlungen separat gemäß 46a SGB XII beim Bund abgerechnet und zu 1 % erstattet werden. In den Angaben über die geplanten Nettoaufwendungen des überörtlichen Trägers sind auch die Nettoaufwendungen für die sogenannten Altfälle nach 3 SozhfinanzG M-V enthalten. Diese werden nach dem aktuell geltenden Recht zu 1 % vom Land getragen. Deshalb ist diese Erstattung auch speziell in der Darstellung des bisherigen Haushaltsentwurfes hervorgehoben. In dem neuen Gesetzesentwurf findet dieser Fallkreis keine Erwähnung, sodass davon auszugehen ist, dass diese Fälle auch über die Zielquote zu finanzieren sind. Die Erstattung durch das Land ist im Haushalt in den einzelnen Leistungen als 82,5%ige Erstattung für jeweils den örtlichen Träger, den überörtlichen Träger und die Altfälle dargestellt. Durch Rundungen entsprechen die gemeldeten Haushaltsansätze der einzelnen Produktkonten insgesamt nicht exakt der auf Seite 2 berechneten Gesamterstattung. Kommunale Entlastung Im Rahmen des Gesetzes zur kommunalen Entlastung sind seitens des Bundes für die Jahre 215 bis 217 jeweils 1 Mrd. für die Kommunen im Bundesgebiet geplant. Diese Entlastung soll in diesem Zeitraum, neben dem quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes, auch durch Erhöhung der Bundesbeteiligung für die Kosten der Unterkunft nach dem SGB II erfolgen. Konkret bedeutet dies, dass in den Jahren 215 bis 217 die KdU-Erstattungsquote um 3,7% von 24,5% auf 28,2% steigt. Im Jahr 216 beläuft sich die Entlastung hier auf ,. Ab dem Jahr 218 soll es bundesweit eine kommunale Entlastung in Höhe von 5 Mrd. geben. Dafür gibt es noch keinen verbindlichen Verteilungsvorschlag. Zuerst war davon die Rede, dass diese Entlastung über die Eingliederungshilfe erfolgt. Nach der letzten Information aus dem März 215 wird stattdessen eine weitere Erhöhung der KdU- Bundesbeteiligung sowie der kommunalen Umsatzsteueranteile diskutiert.

58 Da es also bisher weder einen konkreten Zuweisungsbetrag noch einen Finanzierungsweg gibt, wurde für die Jahre 218 und 219 jeweils eine Entlastung von 6,5 Mio. im Produkt der Bundesbeteiligung geplant Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII) Das erste Pflegestärkungsgesetz ist bereits zum 1. Januar 215 in Kraft getreten. Dieses Gesetz sieht höhere Zuschüsse seitens der Pflegekassen vor, wodurch der Zuschussbedarf des Sozialhilfeträgers entsprechend sinkt. Das zweite Pflegestärkungsgesetz soll zum 1. Januar 216 in Kraft treten. Dieses hat das Ziel, den Pflegebedürftigkeitsbegriff neu zu definieren. Konkret bedeutet dies, dass aus bisher drei Pflegestufen nunmehr fünf Pflegegrade werden. Auf den Haushalt des Sozialamtes wird dies zunächst im Jahr 216 keine weiteren Auswirkungen haben, da nun vorerst neue Begutachtungsverfahren seitens des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) durchgeführt werden müssen und die neuen Leistungsbeträge der Pflegeversicherung erst zum 1. Januar 217 wirksam umgesetzt werden. Im Vergleich zum Plan des Jahres 215 senkt sich der Zuschuss des Landkreises in der Hilfe zur Pflege im Jahr 216 um mehr als die Hälfte. Dies ist auf die bereits erläuterte Änderung des SGB XII-AG M-V zurückzuführen. Nachtrag 214 Plan 215 V- Ist 215 (Quartalsbericht 3/15) Plan 216 Differenz Plan 215 zu Plan 216 Erträge Aufwendungen Zuschuss In den einzelnen Leistungen ergibt sich 216 folgendes Bild: Leistung Bezeichnung Ertrag Aufwand Zuschuss Aufwendungen für die häusliche Pflege nach 63 SGB XII in Form von: Pflegegeld bei erheblicher Pflegebedürftigkeit Aufwendungen für die häusliche Pflege nach 63 SGB XII in Form von: Pflegegeld bei schwerer Pflegebedürftigkeit Aufwendungen für die häusliche Pflege nach 63 SGB XII in Form von: Pflegegeld bei schwerster Pflegebedürftigkeit Aufwendungen für die häusliche Pflege nach 63 SGB XII in Form von: häusliche Pflege in Form von anderen Leistungen Teilstationäre Pflege Vollstationäre Pflege Kurzzeitpflege Hilfe zur Pflege

59 3113 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel SGB XII) Auch im Schwerpunktprodukt der Eingliederungshilfe sind die Auswirkungen der Änderungen des SGB XII-AG M-V ab dem Jahr 216 deutlich erkennbar. Die Erträge in diesem Produkt steigen um ca. 4,8 % im Vergleich zum Vorjahr, was eine Erhöhung von ausmacht. Die Aufwendungen steigen zwar auch analog um ca. 1,1 %, aber unter dem Strich sinkt der Zuschuss des Landkreises um ca. 3,7 %, was konkret ausmacht. Nachtrag 214 Plan 215 V- Ist 215 (Quartalsbericht 3/15) Plan 216 Differenz Plan 215 zu Plan 216 Erträge Aufwendungen Zuschuss Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden wie folgt abgebildet: Leistung Bezeichnung Ertrag Aufwand Zuschuss Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf Hilfe zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen Nachgehende Hilfe Gesamt Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Im Einzelnen ist festzustellen, dass in der Leistung der nachgehenden Hilfen, für das Jahr 216 insgesamt 8.9 weniger an Aufwendungen erwartet werden als noch im Jahr 215. Dies ist auf leicht sinkende Fallzahlen zurückzuführen. Gleiches gilt auch für die Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen. Hier sinkt der Planansatz von verhältnismäßig leicht auf nunmehr Hierbei spielen neben den leicht sinkenden Fallzahlen, auch die leicht sinkende Verweildauer der einzelnen Fälle sowie die zunehmende Teilzeitbeschäftigung eine Rolle. In der umfangreichsten Leistung, der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, steigen die Aufwendungen um voraussichtlich (3,2 %) auf verglichen mit den Ansätzen aus dem Jahr 215. Aber vergleicht man dies mit den Zahlen der vergangenen Jahre, so ist festzustellen, dass hier eine jährliche Kostensteigerung von ca. 3-4 %

60 stattfindet. Dies bedeutet, dass nicht alle Kostensteigerungen lediglich auf dem Anstieg der Hilfeempfänger beruhen, sondern sich auch die Kostensätze der Einrichtungen im Rahmen der Inflation erhöhen. In dieser Leistung sind folgende Entwicklungen hervorzuheben: Im Leistungsbereich der Frühförderung sowie der Sonder- und Integrationskindergärten sind steigende Aufwendungen zu erwarten. Speziell für die Einzelintegration für Kinder bis zum Schuleintritt werden für das Jahr 216 Mehraufwendungen in Höhe von 95.3 im Vergleich zum Jahr 215 erwartet. Dies ist sowohl mit steigenden Fallzahlen als auch mit Kostensatzsteigerungen zu begründen. Des Weiteren ist auf einen enormen Anstieg der Aufwendungen für Ambulant betreutes Wohnen für geistig Behinderte, psychisch Behinderte und Suchtkranke hinzuweisen. Insgesamt ist hier eine Steigerung von 16,3 % zu erwarten. Die Aufwendungen steigen von auf im Vergleich der Planansätze der Jahre 215 und 216. Dies ist vor allem auf die Maßnahme des aktuellen Haushaltssicherungskonzeptes ambulant vor stationär zurückzuführen. Ziel ist es, vorrangig ambulante Leistungen zu gewähren, statt die Hilfeempfänger in erster Linie stationär unterzubringen. Grundsätzlich sind ambulante Leistungen für das Sozialamt wirtschaftlicher als stationäre Leistungen, aber unter Berücksichtigung aller speziellen Fallumstände kann das Kostenverhältnis in Einzelfällen auch umgekehrt sein. Trotz alledem sind auch im stationären Bereich, beispielsweise im Bereich der Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten für geistig und psychisch Behinderte oder für psychosoziale Wohngruppen für Erwachsene, für das Jahr 216 deutliche Mehraufwendungen geplant, was auf steigende Fallzahlen und höhere Kostensätze zurückzuführen ist. Bei den Erträgen ist neben den Auswirkungen des neuen SGB XII-AG M-V noch festzustellen, dass in der Leistung 31136, Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen, in der Kontenart 422, Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen, deutlich weniger Erträge geplant sind als im Vorjahr. Im Jahr 215 waren hier noch geplant und im Jahr 216 nur noch Abgesehen von den Rückzahlungen der gewährten Hilfen liegt dieses Problem an der Anrechnungssystematik im SGB XII. Die Erträge, wie in der Eingliederungshilfe klassischerweise die Rente, der Pflegekassenbeitrag oder auch der Unterhalt von Angehörigen werden zunächst dem Lebensunterhalt, meistens der Grundsicherung und dem Barbetrag, zugeschrieben. Sofern dieser Bedarf damit gedeckt ist, wird der verbliebene Betrag auf die Kosten der Unterkunft angerechnet, was in den überwiegenden Fällen die stationäre Einrichtung ist. Dies entspricht im Haushalt der Leistung Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Sofern dieser Bedarf mit dem Einkommen gedeckt werden sollte, würde das weitere Einkommen der Werkstatt zufallen, was aber in der Praxis keine Anwendung findet, da die Kosten der Einrichtung das Einkommen der Hilfeempfänger deutlich übersteigen. Diese Problematik war bei der Umstrukturierung des Haushaltes des Sozialamtes für das Jahr 215 noch nicht berücksichtigt worden. Deshalb findet bei dem Haushaltsplanentwurf 216 mehr oder weniger eine Verschiebung der Erträge statt. Im Gegenzug dafür, dass in der Leistung die angesprochenen Erträge so drastisch sinken, steigen 216 dafür die Erträge in der Leistung von auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) Außerhalb der Schwerpunktprodukte muss auf die Grundsicherung nach dem SGB XII hingewiesen werden. Die Bundesregierung beteiligt sich seit dem Jahr 211 als Ausgleich für Änderungen im SGB II stärker an den kommunalen Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Seit dem Jahr 214 erstattet der Bund 1% der Ausgaben.

61 Nachtrag 214 Plan 215 V- Ist 215 (Quartalsbericht 3/15) Plan 216 Differenz Plan 215 zu Plan 216 Erträge Aufwendungen Zuschuss Der Zuschuss von 1.5 stellt in den Jahren 215 und 216 die geplanten Sachverständigen- und Gerichtskosten dar. Diese fallen auch in die haushaltsrechtliche Zuständigkeit des Sozialamtes, sind aber nicht von der 1%igen Erstattung des Bundes nach 46a SGB XII betroffen. Die Leistungen der Grundsicherung werden wie folgt abgebildet: Leistung Bezeichnung Ertrag Aufwand Zuschuss Laufende Leistungen Einmalige Leistungen Bedarfe für Bildung und Teilhabe Gesamt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bei den Regelbedarfen für die laufende Grundsicherungsleistung wird es im Jahr 216 eine Erhöhung der Aufwendungen von ca geben, da der Regelsatz zum um geschätzte 8 steigen wird. Zudem kommt es zu Ausgleichszahlungen für Hilfeempfänger mit der Regelbedarfsstufe 3. Hierzu wurde mit bundesaufsichtlicher Weisung vom mitgeteilt, in Anlehnung an das Gerichtsurteil des Bundessozialgerichtes vom , dass für Grundsicherungsempfänger mit Anspruchsvoraussetzungen der Regelbedarfsstufe 3, die in Haushalten leben und diesen nach der bislang gültigen Rechtsauslegung weder allein noch mit einem Partner gemeinsam führen, der Differenzbetrag zur Regelbedarfsstufe 1 abweichend zu zahlen ist. Generell gibt es bei den Aufwendungen für die Regelbedarfe eine Kostenverschiebung im Vergleich zum Haushaltsplan 215. Erstmals wurde durch die Umstellung des Haushaltes des Sozialamtes nun auch in der Grundsicherung in Leistungen von 18 Lebensjahren bis Rentenalter und Leistungen ab Rentenalter differenziert. Für die Haushaltsplanung 215 wurde der Fallbestand folgend eingeschätzt: ca. 78% für die Fallgruppe von 18 Lebensjahren bis Rentenalter und ca. 22 % für die Fallgruppe ab Rentenalter. Für das Jahr 216 musste dieses Verhältnis sogar auf ein Verhältnis von 9 % zu 1 % korrigiert werden, da tatsächlich 9 von 1 Grundsicherungsempfänger das Rentenalter noch nicht erreicht haben und das Verhältnis der Empfänger von Grundsicherungsleistungen im Rahmen der sogenannten Altersarmut eher gering im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II Im Produkt Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II sind die größten Einsparungen im Planansatz 216 im Vergleich zum laufenden Haushaltsjahr 215 zu erkennen.

62 Nachtrag 214 Plan 215 V- Ist 215 (Quartalsbericht 3/15) Plan 216 Differenz Plan 215 zu Plan 216 Erträge Aufwendungen Zuschuss Aufgrund der sinkenden Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im SGB II-Leistungsbezug werden bei den reinen Kosten der Unterkunft nach 22 SGB II im Vergleich zur Planung 215 voraussichtlich 3 Mio. eingespart. Waren es im Januar 214 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte noch Bedarfsgemeinschaften, so waren es im Januar 215 nur noch 2.95 Bedarfsgemeinschaften und im Juni 215 nur noch Bedarfsgemeinschaften. Für die Haushaltsplanung 216 wurde aber mit einer konstanten Fallzahl geplant, da gegen Ende des Jahres 215, bedingt durch die Saisonarbeit, wieder leicht steigende Fallzahlen zu erwarten sind. Unbekannt hingegen ist die Mietmarktentwicklung insbesondere die Auswirkung der steigenden Anzahl der Flüchtlinge auf den örtlichen Mietmarkt. Durch die steigende dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen steht natürlich im Gegenzug weniger angemessener verfügbarer Wohnraum zur Verfügung, was die Mieten steigen lassen könnte Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II Für die BuT-Leistungen nach dem SGB II sind die vorliegenden Aufwendungen für das Jahr 216 berechnet worden. Nachtrag 214 Plan 215 Plan 216 Aufwendungen Folgende Entwicklung der sieben Leistungsarten des Bildungs- und Teilhabepaketes ist zu verzeichnen: Leistung BuT SGB II Ist 214 Plan 215 V-Ist 215 Plan 216 Kita-/Schulausflüge , mehrtägige Kita/Klassenfahrten , Persönlicher Schulbedarf , Schülerbeförderung 836, Lernförderung 25.15, Mittagsverpflegung in Kita - bzw. schulischer Verantwortung , Teilhabe am sozialen u. kulturellen Leben 9.159, Gesamt , Im Jahr 215 wurde eine Schnittstelle zwischen dem Jugendamtsprogramm KEV und dem Bildungskartenportal Sodexo zur Abrechnung der Mittagverpflegungsleistungen eingeführt. Bisher wurden die Mittagsverpflegungsleistungen händisch abgerechnet. Mit der o.g. technischen Lösung können die Mittagsverpflegungsleistungen besser und schneller zwischen Jugend- und Sozialamt abgerechnet werden als bisher.

63 Durch intensive Öffentlichkeitsarbeit, Betreuung der Wohngeldstellen, der Kitas, der Schulen sowie der Träger und Beratungsstellen soll die Inanspruchnahme der BuT-Leistungen weiter erhöht werden. Nach der Änderung der Empfehlung zur Auslegung der Voraussetzungen der außerschulischen Lernförderung können mehr Kinder eine Lernförderung beantragen. Mit höheren Ausgaben ist zu rechnen Bundesbeteiligung nach 46 SGB II In diesem Produkt spiegeln sich die Erträge aus der Bundesbeteiligung gemäß 46 SGB II für die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach 22 Absatz 1 des SGB II sowie daraus folgend für die Verwaltungskosten sowie die Kosten der Leistung des Bildungs- und Teilhabepakets wider. Bis zum Jahr 214 betrug der Anteil des Bundes nach 46 Absatz 5 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) 24,5 % an den Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie jeweils 3,1% für die BuT-Verwaltung/Leistung. Im Rahmen der kommunalen Entlastung wurde die Bundesbeteiligung für KdU für die Jahre 215 bis 217 auf 28,2 % angehoben. Ab 215 wurde der Satz der Bundesbeteiligung an BuT-Leistungen zudem zunächst von 3,1 % auf 3,3 % erhöht. Bezeichnung Plan 215 Leistungsbeteilig. bei Leistg. für Unterkunft und Heizung nach 11 Abs. 1 AG SGB II ohne Bedarfe für BIldung und Teilnahme ( BuT) V-Ist (Quartalsbericht 3/15) Plan Leistg.für KdU nach 11 (1) AG SGB II o.but- Erst.Stadt NB Leistungsbeteilig. bei Leistg. für BuT- Leistungen an Bemerkungen 28,2% der KdU 69, Mio. offene Forderungen der Stadt NB werden jährlich abgerechnet und sinken stetig Arbeitssuchende ,3 % der KdU , Mio. Leistg. für BuT- Leistungen an Arbeitssuchende- Erst.Stadt NB offene Forderungen der Stadt NB werden jährlich abgerechnet 4.9 und sinken stetig Leistungsbeteilig. bei Leistg. für BuT-Verw. an Arbeits suchende ,1 % der KdU 72, Mio Leistg.für BuT- Verwaltung an Arbeitssuchende - Erst.Stadt NB offene Forderungen der Stadt NB werden jährlich abgerechnet 4.6 und sinken stetig Summe

64 Leistungen nach dem AsylbLG Durch den zurzeit starken Anstieg der Zugangszahlen von Flüchtlingen haben sich die Zuweisungen in den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte enorm erhöht. Die Zahl der Neuzuweisungen, die durch das Land ermittelt wird, ändert sich fast täglich. Nach den letzten Prognosen muss der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 216 mit ca. 7. Neuzuweisungen rechnen. Die Tendenz ist steigend. Die enorm ansteigenden Neuzuweisungen stellen den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vor die schwere Aufgabe der Beschaffung von entsprechenden Unterbringungsmöglichkeiten sowie die laufende Betreuung der Asylbewerber. Die Gemeinschaftsunterkünfte in Neubrandenburg und Friedland mit je 65 bzw. 125 Plätzen sind bereits voll belegt. Darüber hinaus bestehen zurzeit 321 dezentrale Wohnungen für ca. 18 Personen. Zurzeit wird an der Herrichtung einer weiteren Gemeinschaftsunterkunft in Jürgenstorf gearbeitet, um dort so schnell wie möglich Flüchtlinge unterbringen zu können. Des Weiteren ist für das Jahr 216 mit der Eröffnung weiterer Gemeinschaftsunterkünfte zu rechnen. Gegenwärtig gibt es im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zudem zwei Notunterkünfte in Neubrandenburg und Neustrelitz. Die Aufwendungen nach dem AsylbLG in Zuständigkeit des überörtlichen Trägers und die Kosten für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften/Wohnungen sowie deren Bewirtschaftung und Bewachung werden zu 1% durch das Land M-V übernommen. Das gilt allerdings nicht für die Personal- und Sachkostenaufwendungen. Im Vergleich zu den Vorjahren ergibt sich für die Leistungen nach dem AsylbLG folgendes Gesamtbild: Nachtrag 214 Plan 215 Plan 216 Differenz Plan 215 zu Plan 216 Erträge Aufwendungen Zuschuss

65 Die Leistungen des AsylbLG werden wie folgt abgebildet: Produkt/ Leistung Ertrag Aufwand Zuschuss 3131 Leistungen in besonderen Fällen ( 2 AsylbLG) Hilfen zum Lebensunterhalt Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel Bedarfe für Bildung und Teilhabe Grundleistungen ( 3 AsylbLG) Wertgutscheine* Geldleistungen für persönliche Bedürfnisse Geldleistungen für den Lebensunterhalt Bedarfe für Bildung und Teilhabe Leistung bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt ( 4 AsylbLG) Arbeitsgelegenheiten ( 5 AsylbLG) Sonstige Leistungen ( 6 AsylbLG) Geldleistungen Gesamt * Die Wertgutscheine fallen ab 216 grundsätzlich weg und werden stattdessen als Scheck aus der Leistung gezahlt. Vereinzelt können noch Wertgutscheine als Ausnahme vorkommen. Der entsprechende Ertrag der Wertgutscheine wird bei der Leistungen gebucht Gemeinschaftsunterkünfte/Unterbringungsmanagement Die Produktverantwortlichkeit des Produktes 3156 Gemeinschaftsunterkünfte/ Unterbringungsmanagement wird zum dem Amt für Zentrale Dienste/ Schulverwaltung übertragen. 345 Bildung und Teilhabe nach 6 BKGG Für die BuT-Leistungen der Kinder für die Eltern Wohngeld bzw. einen Kinderzuschlag erhalten, sind die vorliegenden Aufwendungen für das Jahr 215 berechnet worden. Nachtrag 214 Plan 215 Plan 216 Aufwendungen

66 Folgende Entwicklung der sieben Leistungsarten des Bildungs- und Teilhabepaketes ist zu verzeichnen: Leistung BuT BKGG Ist 214 Plan 215 V-Ist 215 Plan 216 Kita-/Schulausflüge , , mehrtägige Kita/Klassenfahrten , , Persönlicher Schulbedarf 17.36, 19., Schülerbeförderung 1.848,3 8., Lernförderung ,75 18., Mittagsverpflegung in Kita - bzw. schulischer Verantwortung ,92 35., Teilhabe am sozialen u. kulturellen Leben , , Es gilt analog die Erläuterung vom Produkt 3126 Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II. Die Erträge aus den Bundeszuweisungen für Bildung und Teilhabe werden laut Landesproduktrahmenplan im Produkt 3129 abgebildet. Für die vom Bund bereit gestellten Mittel für das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) wurde im Jahr 214 ein eigener Deckungsring gebildet. Damit können diese Budgetmittel eindeutig von den anderen Haushaltmitteln abgegrenzt und ihrer zweckbestimmten Verwendung entsprechend eingesetzt werden. Dies ist im Zusammenhang mit der Verwendungsnachweisführung gegenüber dem Bund und der jährlichen Abgrenzung im Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) geboten. Die bisher nicht verbrauchten Mittel der Leistungen der Bildung und Teilhabe aus den Jahren 211 und 212 sollen weiter in die Schulsozialarbeit des Jugendamtes einfließen und somit dem Zweck des BuT gerecht werden Zuweisungen und Umlagen / Leistungen des Landes Bezeichnung Plan 215 V-Ist 215 Plan 216 Leistungen des Landes aus der Umsetzung des 4. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt - Wohngeldeinsparung Leistungen des Landes aus dem Ausgleich von Sonderleistungen aus der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe - SOBEZ Summe Zu den Wohngeldeinsparungen (Leistungen des Landes aus der Umsetzung des 4. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt) gibt es bisher noch keine konkrete Zuweisungssumme für das Jahr 216. Zum wird zwar eine Wohngeldreform in Kraft treten, die auch eine Verschiebung von Hilfeempfängern vom SGB II in das WoGG bewirken wird. Das Ausmaß ist aber nicht abschätzbar und wird als sehr gering eingestuft. Ob es, wie in den Vorjahren, noch zu zusätzlichen Wohngeldeinsparungen kommen wird, ist noch ungeklärt. Vorerst wird es diese letztmalig nach der Abrechnung 215 im Jahr 216 geben. Konkret wurden hier für das Jahr , als Ertrag und Einzahlung eingeplant. Dies entspricht gerundet der tatsächlich gezahlten Wohngeldeinsparung für das

67 Jahr 215. Wie erläutert werden aber für 215 in 216 nach der Abrechnung die zusätzlichen Einsparungen vom Land noch an die Sozialhilfeträger ausgeschüttet. Die SoBEZ (Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen für die Zusammenführung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe) wurden für das Jahr 216 in Höhe von , geplant. Das Land M-V bekommt hier eine feste Zuweisungssumme vom Bund, welche alle drei Jahre vom Bund überprüft und geändert wird. Die aktuelle Zuweisung an das Land wird nächstmalig mit Wirkung für das Jahr 217 geprüft. Die Aufschlüsselung auf die einzelnen Sozialhilfeträger erfolgt vom Land aufgrund der jeweiligen Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im SGB II-Bereich. Da im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte diese Zahlen auffallend sinken, ist davon auszugehen, dass die Zuweisung für das Jahr 216 geringer als für das Jahr 215 ( ,66 ) ausfällt (natürlich auch in Abhängigkeit von der Entwicklung in den anderen Kreisen/ kreisfreien Städten). Resümee Aus den vorliegenden Planungsdaten für das Jahr 216 lässt sich erkennen, dass das Aufwandsvolumen in den Leistungsbereichen des SGB XII und SGB II weiterhin in diesen Größenordnungen erforderlich sein wird. Landschaftsverändernd im Bereich des SGB XII wird jedoch die Änderung des SGB XII-AG M-V sein, welche bereits an anderer Stelle ausführlich erläutert wurde. Abzuwarten bleibt jedoch die aktuelle Flüchtlingssituation, welche den Sozialamtshaushalt im Jahr 216 wesentlich beeinflussen wird. Hier werden sich die Aufwendungen im Vergleich zur Planung des Vorjahres voraussichtlich mehr als vervierfachen. Die künftige politische Entwicklung bleibt hier jedoch abzuwarten. Jugendamt Gegenüber dem Jahr 215 ergibt sich lt. der Planung in den einzelnen Sachgebieten im Ergebnishaushalt 216 (ohne Personal und sonstige Kosten) ein Zuschussergebnis in Höhe von Dagegen erhöht sich das Zuschussergebnis im Finanzhaushalt um zum Planansatz 215. Die geplanten Fach-Aufwendungen im Ergebnishaushalt des Jugendamtes betragen , die geplanten Fach-Auszahlungen im Finanzhaushalt des Jugendamtes betragen In der folgenden Tabelle sind die geplanten Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt (ohne Personalaufwendungen und sonstige Aufwendungen für 216) dargestellt. Auf der Ertragsseite plant das Jugendamt Gegenüber dem Planjahr 215 ( ) erhöhen sich die Erträge um Davon sind für unbegleitete minderjährige Ausländer eingeplant (aus dem SG ASD und UVG). Zudem werden Kostenerstattungen aus anderen Landkreisen und Zuweisungen vom Land für Familienbildung im SG ASD eingeplant. Im SG Kita wird mit Mehrerträgen innerhalb Grundförderung des Landes und innerhalb der Zuweisungen in der Absenkung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses gerechnet. Die Fachaufwendungen für 216 betragen Zum Plan 215 ( ) erhöhen sich die Aufwendungen um Auch hier sind Fachaufwendungen für unbegleitete minderjährige Ausländer in 216 eingeplant, die im Planansatz 215 fehlen. Weitere Begründungen entnehmen Sie bitte den Darstellungen zu den einzelnen Produkten.

68 EHH Plan 212 Plan 213 Plan 214 mit NT Plan 215 Planentwurf 216 Diff EHH Ertrag Aufwand Zuschussbedarf In der folgenden Tabelle sind die geplanten Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt (ohne Personal und Sonstiges für 216) dargestellt. Für 216 plant das Jugendamt Fach-Einzahlungen. Zum Planansatz 215 ( ) wird mit Mehreinzahlungen gerechnet. Die geplanten Fachauszahlungen betragen Zum Planansatz 215 ( ) wird in 216 mit Mehrauszahlungen gerechnet. FHH Plan 212 Plan 213 Plan 214 mit NT Plan 215 Planentwurf 216 Diff FHH Einzahlungen Auszahlungen Zuschussbedarf Nachfolgend die grafische Darstellung der Ergebnishaushaltsjahre unterteilt nach Aufwendungen, Erträge und Ergebnisse im Vergleich: Millionen Plan 212 Plan 213 Plan 214 mit NT 75 Plan Planentwurf 216 Aufwand Ertrag Zuschussbedarf Es lässt sich erkennen, dass sowohl die Fachaufwendungen als auch die Facherträge von 212 bis 216 jährlich gestiegen sind. (in der Gesamtbetrachtung sind die Aufwendungen um durchschnittlich 7 % gestiegen, die Erträge um durchschnittlich 1 %) Auffällig ist, dass das Zuschussergebnis 216 erstmalig unter dem Niveau des Vorjahres liegt. Die geplanten Fachaufwendungen/ -auszahlungen des Jugendamtes im Vergleich der Jahre 213 bis 216 pro Sachgebiet sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

69 Aufwendungen/ Auszahlungen nach Sachgebieten Sachgebiet Plan 213 Ist 213 Plan 214 mit NT EHH FHH EHH FHH EHH FHH Plan 214 mit NT Plan 215 Plan 215 Planentwurf 216 Planentwurf 216 Diff EHH Diff. FHH UVG Kita JuFö ASD JHP gesamt Abb.: Zusammenfassung der Fachaufwendungen und -auszahlungen des Jugendamtes 213 bis 216 insgesamt nach Sachgebieten Die Aufwendungen im EHH 216 verteilen sich wie folgt: das SG Kita bewirtschaftet mit 58,2 % den größten Anteil der Aufwendungen, gefolgt vom Allgemeinen Sozialpädagogischen Dienst (ASD) mit 36,2 %, Jugendförderung mit 5, % und dem Bereich Unterhalt und Vormundschaften mit,7 %. Der Anteil der Auszahlungen der jeweiligen Sachgebiete zu den Gesamtauszahlungen verteilt sich auf dem Niveau der Aufwendungen. Im SG ASD werden Aufwendungen für insgesamt 1 unbegleitete minderjährige Ausländer (uma) 216 geplant. Auch im SG UVG wurde die Plananzahl an unbegleiteten minderjährigen Ausländern berücksichtigt. In der nachfolgenden Tabelle sind die geplanten Facherträge und -einzahlungen des Jugendamtes im Vergleich der Jahre 213 bis 216 dargestellt: Erträge/ Einzahlungen nach Sachgebieten Sachgebiet Plan 213 Ist 213 Plan 214 mit NT EHH FHH EHH FHH EHH FHH Plan 214 Planentwurf Planentwurf Planentwurf mit NT Planentwurf 216 UVG Kita JuFö ASD JHP gesamt (alle Angaben in ) Abb.: Zusammenfassung der Facherträge und -einzahlungen des Jugendamtes 213 bis 216 insgesamt nach Sachgebieten Auch hier wird deutlich, dass der Bereich Kindertagesförderung durch den hohen Anteil an steigenden Landesmitteln mit 8,2 % den Hauptanteil an den Erträgen erbringt. Diese Erträge sind aber in der Regel zweckgebunden und an die Träger der Kindertageseinrichtungen weiterzureichen. Ähnliches gilt für die Erträge im Bereich der Jugendförderung. Die Erträge im Bereich des ASD werden überwiegend durch die Zuwendungen der Landesmittel für unbegleitete minderjährige Ausländer und Asylsuchende erzielt. Zusätzlich spielt die wirtschaftliche Lage der Familien eine große Rolle, da es sich bei den Erträgen im Sachgebiet ASD zumeist um Kostenbeteiligungen der Personensorgeberechtigten handelt. Hier ist zu beachten, dass im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ca. 24,6 % (Ø Werte 214, Quelle BA) der Minderjährigen in Bedarfsgemeinschaften gemäß SGB II leben. Zudem rechnet das Sachgebiet mit Mehrerträgen im Bereich der Kostenerstattungen aus anderen Landkreisen. Der Anteil der Einzahlungen der jeweiligen Sachgebiete zu den Gesamteinzahlungen verteilt sich auf dem Niveau der Erträge. Für die Erträge als auch Einzahlungen des Jugendamtes konnte in den letzten Jahren jeweils ein Mehrertrag im Vergleich zum Vorjahresplanansatz verzeichnet werden. Diff EHH Diff. FHH In der nachfolgenden Tabelle ist der Zuschussbedarf für den Ergebnis- und Finanzhaushalt des Jugendamtes im Vergleich der Jahre 213 bis 216 dargestellt:

70 Ergebnis nach Sachgebieten Sachgebiet Plan 213 Ist 213 Plan 214 mit NT UVG Kita JuFö ASD JHP gesamt (alle Angaben in ) Abb.: Zusammenfassung der Zuschussergebnisse des Jugendamtes 213 bis 216 insgesamt nach Sachgebieten Im Ergebnishaushalt verteilen sich ca. 93 % der Zuschüsse auf zwei Sachgebiete. Demnach benötigt der ASD mit 63,4 % den größten Anteil der geplanten Zuschüsse im Jahr 216. Knapp 3 % der Zuschüsse braucht das Sachgebiet Kita. Das Sachgebiet JuFö wird 216 auf knapp 6,1 % des Gesamtbedarfes angewiesen sein. Sozialindikatoren im Landkreis Stand 214 FHH EHH FHH EHH FHH Plan 214 Planentwurf Planentwurf Planentwurf Planentwurf mit NT Im Folgenden werden wichtige Sozialindikatoren des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (LK MSE) grafisch dargestellt. Als Quelle dienten eigene Erhebungen im Landkreis sowie stadteigene Daten für Neubrandenburg (alle Angaben sind vorbehaltlich der Datenqualität) sowie das Statistische Amt Mecklenburg Vorpommern und die Bundesagentur für Arbeit. Anzahl der Schulabschlüsse 213/ 14 und Schulabrecher Im Jahr 213 / 214 gab es im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (LK MSE) insgesamt Absolventen mit Schulabschluss. 53 junge Menschen im Landkreis waren Schulabgänger ohne Abschluss. Anteilig von den Absolventen gab es 2,9 % Schulabrecher im Schuljahr 213/ 14. Diff EHH Diff. FHH Absolvente n/ Abgänger allgemeine Hochschulr eife Fachhochsc hulreife (schulischer Teil) Mittlere Reife Berufsreife Förderschul abschluss ohne Abschluss w eiblich männlich Gesamt Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Stand:

71 Jugendhilfe im familiengerichtlichen Verfahren (U 18) Quelle: eigene Quelle: Erhebungen eigene Erhebungen und stadteigenen und stadteigenen Daten (alle Daten Angaben (alle Angaben sind vorbehaltlich sind der vorbehaltlich Datenqualität) der Datenqualität) Stand: Stand: Das Jugendamt wird nur noch dann in familiengerichtliche Verfahren mit einbezogen, wenn Eltern sich nicht für die gemeinsame elterliche Sorge entscheiden können und kein Sorgerechtskonzept vorliegt. In diesem Fall ist es Aufgabe und Pflicht des Jugendamts, in dem dadurch notwendigen gerichtlichen Verfahren mitzuwirken ( 5 SGB VIII) und das Familiengericht bei seiner Entscheidung im Hinblick auf die elterliche Sorge (was ist das Beste für das Kind?) zu unterstützen. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wurden im Jahr 214 durch das Jugendamt 1.58 Fälle mit jungen Menschen unter 18 Jahren betreut. Dabei liegt die Zahl der Fälle unter 14 Jahren insgesamt bei % der jungen Menschen in der Altersgruppe - <14 Jahren sind unter 7 Jahren. Dies zeigt deutlich, dass vor allem jüngere Kinder von schwierigen Trennungssituationen der Eltern betroffen sind. Hier wird auch deutlich wie wichtig präventive Eltern- bzw. Familienarbeit z. B. im Rahmen der Familienbildung zur Stärkung der elterlichen Kompetenzen ist aber auch die Notwendigkeit der Schulsozial- und Jugendarbeit um jungen Menschen (präventiv) Unterstützung zu geben. Sozialräumlich betrachtet, hatte die Stadt Waren (Müritz) die höchste Fallzahl im Bereich Jugendhilfe im familiengerichtlichen Verfahren. Im Verhältnis zur Bevölkerung hat die Stadt Demmin mit 6 Fällen je 1 Einwohner den höchsten Anteil und das Stadtgebiet West in Neubrandenburg mit 1,2 Fällen je 1 Einwohner den geringsten Anteil. Jedoch ist hier auch die sozialräumliche Situation zu beachten. Jugendhilfe im Strafverfahren (U 14 18) und (14 U18) Quelle: eigene Erhebungen und stadteigenen Daten (alle Angaben sind vorbehaltlich der Datenqualität) Stand: Neustrelitz. Die Jugendgerichtshilfe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe. Zu einem Jugendstrafverfahren kommt es, wenn junge Menschen im Alter von 14-2 Jahren eine Straftat begehen. Die Jugendgerichtshilfe begleitet und betreut jugendliche Straftäter (14-17 Jahre alt) und heranwachsende Straftäter (18-2 Jahre alt) während des gesamten Strafverfahrens. Im Jahr 214 hatte das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte insgesamt 419 Fälle mit Jugendlichen im Alter von 14 - <18 Jahren bearbeitet. Dabei sind einige Jugendliche auch mehrfach in Erscheinung getreten. Sozialräumlich betrachtet, sind die meisten Fälle im Stadtgebiet Ost in Neubrandenburg und in der Stadt

72 Bei der Betrachtung der Fälle im Bereich Jugendhilfe im Strafverfahren in der Altersgruppe 18 U21 Jahren wurden 214 in Neubrandenburg die meisten Fälle erfasst. Zusammenfassend betrachtet, hat das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Jahr 214 insgesamt 756 Fälle mit Jugendlichen im Alter von 14 U 21 Jahren bearbeitet. In Neubrandenburg wurden 214 mit insgesamt 244 Fällen die meisten Fälle geführt. Quelle: eigene Erhebungen und stadteigenen Daten (alle Angaben sind vorbehaltlich der Datenqualität) Stand: Kinderstrafsachen (7 U 14) Quelle: eigene Erhebungen und stadteigenen Daten (alle Angaben sind vorbehaltlich der Datenqualität) Stand: Das Strafgesetzbuch (StGB) definiert eine eindeutige Strafunmündigkeitsgrenze, die bei 14 Jahren liegt. Kinder unter 14 Jahren gelten als strafunmündig und können strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Aber auch Straftaten von Kindern unter 14 Jahren bleiben nicht immer folgenlos. Die Staatsanwaltschaft muss das strafrechtliche Verfahren gegen das Kind zwar aufgrund der Strafunmündigkeit grundsätzlich einstellen, es wird aber geprüft, ob eine Benachrichtigung des Familiengerichts oder beispielsweise des Jugendamtes oder auch der Schule notwendig ist. Im Jahr 214 wurden durch das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte insgesamt 158 Fälle mit jungen Menschen unter 14 Jahren im Bereich Jugendhilfe im Strafverfahren betreut. Jugendarbeitslosigkeit (15 U 27) Bei der Betrachtung des Indikators Jugendarbeitslosigkeit (Altersgruppe 15 - U 27 Jahre) zeigt sich, dass in Neubrandenburg 214 die meisten jungen Menschen arbeitslos gemeldet waren. Deutlich ist hier die Konzentration im Stadtgebiet Ost der Stadt Neubrandenburg. Allerdings ist hier die Einwohnerzahl zu beachten Die Stadt Neustrelitz dieser Anzahl kaum nach. Setzt man die Arbeitslosenzahl ins Verhältnis zur Bevölkerung, so ändert sich das Bild. Die höchste Arbeitslosenrate ist in den Sozialräumen Neubrandenburg und Demmin zu verzeichnen. Es ist zu klären, warum diese jungen Menschen arbeitslos sind. Dabei ist es wichtig die Ursachen zu kennen um nachhaltig die Folgen zu minimieren. Des Weiteren ist die Wirkung der Arbeit des Jugendservices Mecklenburgische Seenplatte langzeitig zu evaluieren. Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand: Ø Werte aus Jan 214 Dez 214

73 U25-Jährige und Minderjährige in Bedarfsgemeinschaften(U25 und U18) Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand: Ø Werte aus Jan 214 Dez 214 Bei der Betrachtung der unter 25-Jährigen in Bedarfsgemeinschaften ist die höchste Anzahl in Neubrandenburg. Setzt man jedoch die Bevölkerung der unter 25- Jährigen dem ins Verhältnis, so liegt in Demmin der höchste Anteil mit 21,4 % vor, dicht gefolgt von Neubrandenburg. Eine Begründung kann in der Infrastruktur der beiden Sozialräume nicht gefunden werden, da beide absolut konträr sind. Der geringste Anteil an der Bevölkerung der unter 25-Jährigen in Bedarfsgemeinschaften ist in Neustrelitz wobei Waren (Müritz) die geringste Anzahl hat. Im Jahr 214 gab es insgesamt Minderjährige in Bedarfsgemeinschaften. Das entspricht 24,6 % der unter 18- Jährigen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Dabei entfällt der größte Anteil auf Neubrandenburg. Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand: Ø Werte aus Jan 214 Dez 214 Quelle: Ausländerbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Stand Ausländerverteilung (U 27) Im Jahr 214 (Stichtag ) wurden Ausländer unter 27 Jahre im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte durch das Ordnungsamt registriert. Dabei unterscheidet das Ordnungsamt zwischen Ausländer (EU und allgemein), Flüchtlinge, frühere Asylbewerber, Asylberechtigte und Asylbewerber. 214 war der Anteil an Flüchtlingen vergleichsweise gering. Dies hat sich im Jahr 215 deutlich verändert. Die meisten Ausländer leben in Neubrandenburg Ursache hierfür könnte die Niederlassung der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge im Stadtgebiet Ost sein. Die wenigsten Ausländer lebten 214 in Demmin.

74 Bevölkerungsentwicklung bis 23 LK MSE (Summe der Altkreise vor der Landkreisneuordnung) Grundlage: 4. Landesprognose Mecklenburg-Vorpommern 23 Bevölkerungsprognose (Basisjahr 26) Alter von Bevölkerung insgesamt am bis unter Jahren Basisjahr Bei Betrachtung der Bevölkerungsprognose (Basisjahr 26 vor der Landkreisneuordnung) bis 23 des Statistischen Amtes Mecklenburg- Vorpommern wird deutlich, dass besonders die minderjährige Bevölkerung bis 23 zurückgehen wird. Zeitversetzt wird sich dies ebenfalls in der volljährigen Bevölkerung wieder spiegeln. Unter Berücksichtigung der Flüchtlingssituation wird es jedoch zu deutlichen Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur kommen. Dies muss dringend berücksichtigt werden.

75 Jugendförderung Produkte 362, 3631 und Das Finanzierungsmodell für das Haushaltsjahr 216 stellt sich wie folgt dar. Abb.: Finanzierungssäulen der Jugendförderung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Kommunalvertrag Ko-Finanzierung des Landkreises Bundesmittel Landesmittel Jahresprojekte Förderung des Bestands/Betriebes von Jugendeinrichtungen und oder Aufgaben gem. 11 bis 14 SGB VIII innerhalb eines Kalenderjahres nach der Richtlinie I des Landkreises Ko-Finanzierung von Bundesoder Landesprogrammen Kinder- und Jugendkunstschulen "Demokratie leben!" Lokaler Aktionsplan Frühe Hilfen Projekte mit Modell- und Innovationscharakter Einzelprojekte Förderung von zeitlich, inhaltlich und finanziell abgegrenzten Vorhaben gem. 11 bis 14 SGB VIII nach der Richtlinie I des Landkreises Ko-Finanzierung von ESF- Programmen Ferien- und Freizeitmaßnahmen Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen sowie Jugendbegegnungen nach der RL II des Landkreises ESF-Programme des Bundes JUGEND STÄRKEN im Quartier ESF-Programme des Landes Schulsozialarbeit Jugendsozialarbeit Produktionsschule (voraus. bis 217) Die Leistungsbereiche der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Schul- und Jugendsozialarbeit werden auch weiterhin durch kreisliche Rechtsnormen bedarfsgerecht gesteuert. Richtlinie I: Projektförderung in den Leistungsbereichen Jugendarbeit, außerschulische Jugendbildung, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Richtlinie II: Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen sowie Jugendbegegnungen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Richtlinie III: Gewährung von Personal- und Sachkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schul- und Jugendsozialarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Die Richtlinie I - III wurden zum novelliert. Im Folgenden ein Vergleich bezüglich der Erträge, Aufwendungen, aber auch Zuschussbedarfe der Haushaltsjahre 215 und 216 für das Produkt 362 Jugendarbeit alle Angaben in Entwicklung Erträge Aufwendungen Zuschussbedarf

76 Festzustellen ist hierbei, dass die Erträge und Aufwendungen für den Bereich der Jugendarbeit im Jahr 216 sinken. Ursache hierfür ist der Rückgang der Anzahl der jährigen Einwohner im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sowie die Reduzierung des kreislichen Anteils um 2, pro Kopf. Der Zuschussbedarf des Landkreises mindert sich um Im Folgenden ein Vergleich bezüglich der Erträge, Aufwendungen, aber auch Zuschussbedarfe der Haushaltsjahre 215 und 216 für das Produkt 3631 Schulund Jugendsozialarbeit alle Angaben in Entwicklung Erträge Aufwendungen Zuschussbedarf Festzustellen ist hierbei, dass die Erträge und Aufwendungen für das Produkt Schul- und Jugendsozialarbeit im Jahr 216 steigen. Ursache hierfür ist die Erhöhung der Aufwendungen im Sachkonto (BuT-Mittel des Sozialamtes). Aus Erfahrungen des Haushaltsjahres 215 werden Mittel für 2 Personalstellen zusätzlich geplant und diese mit einem Sperrvermerk gekennzeichnet. 2 Zuschussbedarf 213 bis Jugendarbeit 11 SGB VIII Schul- und Jugendsozialarbeit

77 Die angemessene Förderung pro Kopf der 1- bis 26-jährigen Einwohner im Bereich der Jugendförderung durch den Landkreis stellt sich wie folgt dar: alle Angaben in (gerundet) Prod.- Nr. Konto Kontobezeichnung KV RL I * KV RL II Zuschuss f. 3 Jugendkunstschulen im LK 13 SGB VIII Kinder- und 5419 Jugendschutz Zuschuss PK Jugendsozialarbeit LK Anteil Zuschuss SK Jugendsozialarbeit Zuschuss PK Schulsozialarbeit LK Anteil Zuschuss SK Schulsozialarbeit Zuschuss f. Produktionsschule SGB VIII Zuschuss f. Kompetenzagentur SGB VIII Zuschuss f.projekt - JUGEND STÄRKEN im Quartier Zuschuss f. 2. Chance nach 13 SGB VIII Zuschuss f. 3 Jugendkunstschulen im LK 13 SGB VIII Gesamtaufwendungen Anzahl der 1- bis 26-jährigen Einwohner** kreislicher Anteil pro Kopf in 39,67 37,64 39,7 38,78 * abzüglich der Landeszuwendung **Zahlen festgelegt durch KJfG 6 III, (vgl. auch S.19 Vorbericht) Darstellung der einzelnen Finanzierungsmodelle In den folgenden Darstellungen werden die einzelnen Finanzierungsmodelle des Bereiches Jugendförderung für die Jahre 212 bis 216 mit Zahlen unterlegt. Mehrere Programme können nur durch die Ko-Finanzierung von kreislichen Zuwendungen des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe in Anspruch genommen werden. Aus dieser Übersicht wird deutlich, wie unerlässlich die kreislichen Zuwendungen für den Erhalt dieser Programme sind. Weiterhin gibt sie Auskunft, wie hoch der prozentuale Anteil der kreislichen

78 Zuwendungen des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe an den Gesamtkosten der einzelnen Programme ist. Zuwendungen 212 ( lt. Vorbericht zum HH-Plan 215) Vertrag/Projekte/Programme Höhe der Zuwendungen Gesamtkosten (EU/Bund/Land) % Drittmittel % kreisliche Zuwendungen des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe KV M-V , ,78 "Demokratie leben!" , ,72 geldwerte Leistungen Kinder- und Jugendkunstschulen , , ,17 Produktionsschule , , ,89 JUGEND STÄRKEN im Quartier , 2.1 8,4 geldwerte Leistungen Fanprojekt AWO Neustrelitz , 45. 5, SSA-BuT Restmittel , SSA-ESF , , ,8 JSA-ESF , , ,82 Gesamt , , ,46 % Zuwendungen 213 ( lt. Vorbericht zum HH-Plan 215) Vertrag/Projekte/Programme Höhe der Zuwendungen Gesamtkosten (EU/Bund/Land) % Drittmittel % kreisliche Zuwendungen des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe KV M-V , ,78 LAP-Toleranz förderen - Kompetenz stärken geldwerte Leistungen Kinder- und Jugendkunstschulen , , ,1 Produktionsschule , , ,18 Kompetenzagentur- Jugendberufshilfe , , ,13 geldwerte Leistungen SSA-BuT , ,9 SSA-ESF , , ,74 JSA-ESF , , ,66 Gesamt , , ,97 %

79 Zuwendungen 214 ( lt. Vorbericht zum HH-Plan 215) Vertrag/Projekte/Programme Höhe der Gesamtkosten Zuwendungen (EU/Bund/Land) % Drittmittel % kreisliche Zuwendungen des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe KV M-V , ,78 LAP-Toleranz förderen - Kompetenz stärken geldwerte Leistungen Kinder- und Jugendkunstschulen , , ,17 Produktionsschule , , ,21 Kompetenzagentur- Jugendberufshilfe , , ,84 geldwerte Leistungen SSA-BuT SSA-ESF , , ,64 JSA-ESF , , ,33 Gesamt , , ,43 %

80 Zuwendungen 215 Vertrag/Projekte/Programme Höhe der Zuwendungen Gesamtkosten (EU/Bund/Land) % Drittmittel % kreisliche Zuwendungen des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe KV M-V , ,78 "Demokratie leben!" , ,72 geldwerte Leistungen Kinder- und Jugendkunstschulen , , ,17 Produktionsschule , , ,89 JUGEND STÄRKEN im Quartier , 2.1 8,4 geldwerte Leistungen Fanprojekt AWO Neustrelitz , 45. 5, SSA-BuT Restmittel , SSA-ESF , , ,8 JSA-ESF , , ,82 Gesamt , , ,46 % Zuwendungen 216 Vertrag/Projekte/Programme Höhe der Gesamtkosten Zuwendungen (EU/Bund/Land) % Drittmittel % kreisliche Zuwendungen des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe KV M-V , ,8 "Demokratie leben!" , ,33 geldwerte Leistungen Kinder- und Jugendkunstschulen , , ,5 Produktionsschule , , ,9 JUGEND STÄRKEN im Quartier ,, ,32 geldwerte Leistungen Fanprojekt AWO Neustrelitz , 5. 5, SSA-BuT , SSA-ESF , , ,99 JSA-ESF , , ,59 Gesamt , , ,56 %

81 22,56% Zuwendungen (EU/Bund/Land) 19,42% 58,2% Drittmittel kreisliche Zuwendungen des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe Übersicht zu wesentlichen Zuwendungen aus Landes-, Bundes- bzw. EU-Mitteln alle Angaben in (gerundet) Anzahl der Zuwendungen aus PKZ zur PKZ zur JUGEND PKZ zur PKZ zur Demokratie Kinder und Kommunalvertrag SSA-BuT SSA-BuT LAP STÄRKEN im Fanprojekt SSA JSA leben! Jugendlichen (Ki.z. x 5,11 ) 11 SGB II 46 SGB II Quartier gesamt Zuwendung zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schulsozialarbeit auf der Grundlage des 11 SGB II. Ab dem Jahr 214 entfallen diese Mittel, da die Förderung vom Land zum eingestellt wird. Restmittel BuT gem. 46 SGB II aus den Jahren 211und 212 (Ertrag aus der Auflösung des Rechnungsabgrenzungsposten beim Sozialamt) Es stehen somit für das Haushaltsjahr 216 insgesamt 16.1 mehr Zuwendungen aus Landes-, Bundes- bzw. EU-Mitteln zur Verfügung als 215.

82 Produkt 362 Jugendarbeit 11 SGB VIII Kommunalvertrag Die Vereinbarung zum Umfang der Jugendförderung gemäß 6 Absatz 2 Kinder- und Jugendförderungsgesetz KJfG zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wurde für die Jahre am neu abgeschlossen. Der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat in seiner Sitzung am die genannte Vereinbarung behandelt und entsprechend des Haushaltssicherungskonzeptes die notwendigen Ergänzungsmittel des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gem. 4 der Vereinbarung mit jährlich nicht weniger als 7, beschlossen. Das bedeutet gegenüber der bisherigen Vereinbarung der Jahre Reduzierung des kreislichen Anteils um 2, pro Kopf eine In der Vereinbarung für die kommenden Jahre ist eine Pro-Kopf-Förderung der zehn- bis 26- jährigen jungen Menschen durch das Land weiterhin von 5,11 festgelegt worden. Die Zuwendungen aus dieser Vereinbarung stellen die einzige kreisliche Finanzierungsquelle für die Förderung der offenen Jugendarbeit dar. Die Höhe der Landesförderung wird als Mindestbetrag pro Kopf der in den Gebieten der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe lebenden 1- bis 26- jährigen Einwohner durch Landesverordnung bestimmt. Vergleiche hierzu 3 Absatz 2 bis 4 der Vereinbarung zum Umfang der Jugendförderung gemäß 6 Absatz 2 Kinder- und Jugendförderungsgesetz - KJfG : 3 Absatz 2 Die Höhe der jährlichen Landesförderung gemäß 6 Absatz 1 Satz 2 KJfG errechnet sich aus der Anzahl der in dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte lebenden zehn- bis 26-jährigen Einwohner gemäß 6 Absatz 3 KJfG, mit 5,11 pro Kopf multipliziert. 3 Absatz 3 Grundlage für die jährliche Festlegung der Anzahl der zehn- bis 26-jährigen Einwohner ist die Erhebung des Statistischen Amtes über die Bevölkerung zum 1.1. des Vorvorjahres. Die Anzahl der zehn- bis 26-jährigen Einwohner wird dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte jährlich bis zum 3.6. des Vorjahres gemäß 1 Absatz 3 der Jugendförderungsverordnung M-V (JuföVO M-V) mitgeteilt. 3 Absatz 4 Ändert sich die Anzahl der zehn- bis 26-jährigen jungen Menschen in dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und wird diese Änderung gemäß 6 Absatz 3 Satz 2 KJfG M-V festgestellt, so wird im folgenden Haushaltsjahr gemäß Absatz 2 auch die Höhe der Landesförderung entsprechend angepasst. Je geringer die Anzahl der 1- bis 26-jährigen Einwohner, umso geringer auch die Zuwendungen für die Richtlinien I und II. Im Vergleich der Haushaltsjahre 213, 214, 215, 216 zeigt sich folgendes Bild:

83 alle Angaben in (gerundet) HH-Jahr Anzahl der 1- bis 26 -jährigen Einwohner 1 Förderung Finanzmittelbedarf x 5,11 Landesmittel = x 9, Kreisliche Ergänzung = Summe x 5,11 Landesmittel = x 9, Kreisliche Ergänzung = Summe 516. x 5,11 Landesmittel = x 9, Kreisliche Ergänzung = Summe x 5,11 Landesmittel = x 7, Kreisliche Ergänzung = Summe ) Anzahl wird jährlich vom Land auf der Grundlage der Erhebung des Statistischen Amt M-V festgelegt. Für das Haushaltsjahr 216 sind insgesamt bis 26-jährige Einwohner im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zu berücksichtigen. Das bedeutet für das Jahr 216 eine Landesförderung in Höhe von rund und eine kreisliche Förderung von Damit reduzieren sich die Förderungen gegenüber 215 um insgesamt Abhängig vom Rückgang der Anzahl der 1 26 jährigen Einwohner werden sich die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel in den Jahren 217 und 218 weiter reduzieren. Projektförderung in den Leistungsbereichen Jugendarbeit, außerschulische Jugendbildung, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Für die Umsetzung der am in Kraft getretenen novellierten Richtlinie I, welche für die Förderung von Jahresprojekten und Einzelprojekten die Grundlage ist, wird im Haushalt 216 ein Betrag in Höhe von eingeplant, was eine Reduzierung von ca. 8. gegenüber dem Haushaltsjahr 215 bedeutet. Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen sowie Jugendbegegnungen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Zur Umsetzung der am in Kraft getretenen novellierten Richtlinie II, die die Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen sowie Jugendbegegnungen regelt, wird im Haushaltsjahr 216 ein Betrag in Höhe von 31.6 eingeplant, was eine Reduzierung von 4.8 gegenüber dem Haushaltsjahr 215 bedeutet. Ko-Finanzierungen des Landkreises von Landesprogrammen Kinder- und Jugendkunstschulen Förderung von Kinderund Jugendkunst schulen im Landkreis MSE

84 Durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V werden die drei Kinder- und Jugendkunstschulen unseres Landkreises gefördert: Kinder- und Jugendkunst-Schule Das ARTelier NB, Kinder- und Jugendkunstschule Waren und das Kunsthaus Neustrelitz. Grundlage stellt hierbei die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung der Kinder- und Jugendkunstschulen in Mecklenburg-Vorpommern vom 24. Februar 26 dar. Zuwendungsvoraussetzungen sind hierbei u. a. Zuwendungen des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Die drei Kinder- und Jugendkunstschulen sind Bestandteil der Jugendhilfeplanung -Teil I Jugendförderung - des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Bundesprogramme aus Bundesmitteln Bundesprogramm Demokratie leben aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit Partnerschaft für Demokratie Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat mit dem das neue Programm Demokratie leben - aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit begonnen. Der Zeitrahmen des Programms ist für die Jahre mit einer jährlichen Gesamtfördersumme von 4,5 Mio. vorgesehen. Die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung des Programms bildet das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat einen Antrag auf Förderung im Rahmen der Partnerschaft für Demokratie beim Ministerium gestellt und eine Zusage, verbunden mit einem Zuwendungsbescheid in Höhe von 55. erhalten. Die kreisangehörigen Städte Neustrelitz und Waren haben ebenfalls einen Zuschlag für die beantragen Förderungen erhalten. Am hat die Fach- und Koordinierungsstelle des CJD e.v. Waren/Müritz ihre Arbeit begonnen und gemeinsam mit dem Jugendamt die Gründung des Begleitausschusses und die Auftaktveranstaltung zum Programm vorbereitet. Am hat sich der Begleitausschuss, als strategisches Element der Partnerschaft für Demokratie, konstituiert. Er entscheidet über die Vergabe der Fördermittel aus dem Aktions- und Initiativfonds sowie dem Jugendfonds. Das Ziel besteht darin, im Gesamtförderzeitraum eine Gesamtstrategie des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zur Umsetzung der Inhalte des Programms zu entwickeln. Finanzielle Mittel stehen wie folgt zur Verfügung: Bundesprogramm Demokratie leben! Aufstockung Diese unterteilen sich in: pro Kalenderjahr Koordinierungs- und Fachstelle - 2. pro Kalenderjahr (+1. in 215) Aktions- und Initiativfonds - 5. pro Kalenderjahr Jugendfonds - 5. pro Kalenderjahr Partizipations-, Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus wurde in der Leitlinie zum Bundesprogramm Demokratie leben festgelegt, dass ab dem Förderjahr 216 die Förderung des Aktions- und Initiativfonds sowie des Jugendfonds von einer Mitfinanzierung durch die Kommune bzw. der Einbringung von

85 Drittmitteln in Höhe von jeweils 2% für 216 und 217 und für die Jahre 218 und 219 in Höhe von 4% abhängig ist. Diese Summe beläuft sich auf 5. bzw. 1. pro Kalenderjahr und kann in Form von Eigen- und Drittmitteln der Letztempfänger aufgebracht werden. Für das Jahr 215 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für das Programm Demokratie leben Partnerschaften für Demokratie eine Aufstockungssumme in Höhe von 1. auf Antragstellung bis in Aussicht gestellt. Der Begleitausschuss des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat in seiner Beratung am beschlossen, einen Antrag zum Schwerpunkt Willkommenskultur einzureichen. Der Änderungsantrag des Landkreises um Aufstockung des Aktions- und Initiativfonds auf 3. für das Jahr 215 wurde bewilligt. Landesprogramm aus Landesmittel Fan-Projekt Neustrelitz Die AWO Vielfalt Mecklenburgische Seenplatte ggmbh als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe hat am mit der Umsetzung eines Fanprojektes als Modellprojekt in der Stadt Neustrelitz begonnen. Das Projekt trägt dazu bei, die Fanszene als jugendkulturellen Ort zu erhalten und ihre besonderen Ausdrucksformen zu fördern. Dabei werden solche Ziele verfolgt wie: Bündelung des Engagements und der vorhandenen Aktivitäten gegen Rassismus und Gewalt im Umfeld der Fußballspiele der TSG Neustrelitz Organisation und Durchführung von Jugendsozialarbeit mit Kindern und jugendlichen Fans Unterstützung von Mädchen und Frauenprojekten Kooperation mit Schulen Entwicklung von Toleranz und Problemlösungskompetenzen Organisation sinnvoller Freizeit und Ferienaktivitäten. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern hat das Fanprojekt Neustrelitz in die Förderplanung 215 aufgenommen und dem Haushaltstitel des Landes Mecklenburg Vorpommern Jugendarbeit öffentlicher Träger außerhalb des KJfG M-V zugeordnet. Das Projekt wird seit dem durch das Land Mecklenburg- Vorpommern gefördert. Die Grundlage dafür bildet die Richtlinie zur Weiterentwicklung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (Landesjugendplan RL I). Das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, als Maßnahmeträger, begleitet seit dem die AWO Vielfalt Mecklenburgische Seenplatte ggmbh bei der Umsetzung der in der Konzeption festgeschriebenen Ziele und Aufgaben. Der Maßnahmeträger konnte mit den für die Umsetzung verantwortlichen Mitarbeitern erste sichtbare Zeichen setzen. Gegenwärtig wird an der Berufung eines Beirates mit unterschiedlichen Akteuren und an Ideen für die weitere Ausgestaltung und Finanzierung des Projektes im Jahr 216 gearbeitet. Die Förderung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern beträgt 4.. Durch den Deutschen Fußballbund werden ebenfalls 4. bereitgestellt. Kreisliche Zuschüsse fallen nicht an. Der Deutsche Fußballbund hat mit Beginn der Spielzeit neue Rahmenbedingungen für die Förderung der Fanprojekte in der Bundesrepublik definiert. Dazu zählt die Vorbereitung der Einführung eines verpflichtenden Qualitätssiegels für alle Fanprojekte. Damit verbunden ist eine Verbesserung der Personalstellen.

86 Aus diesem Grund wurde vom Maßnahmeträger eine erweiterte Finanzierung beantragt: Fanprojekt - PK davon Land MV davon DFB eventuelle Aufstockung: davon Land MV davon DFB Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern wird für das Kalenderjahr 215 einen Änderungsbescheid zur Aufstockung von 4. auf 45. erlassen. In die Förderplanung 216 hat des Landesamt mit telefonischer Mitteilung vom insgesamt 5. für das Fanprojekt Neustrelitz eingestellt (Haushaltstitel des Landes Mecklenburg Vorpommern Jugendarbeit öffentlicher Träger außerhalb des KJfG M-V). Produkt 3631 Schul- und Jugendsozialarbeit ESF-Förderprogramme des Bundes, Jugend stärken im Quartier mit Ko-Finanzierung des LK Jugend stärken im Quartier ESF- Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier + geldwerte + geldwerte + geldwerte + geldwerte Leistungen Leistungen Leistungen Leistungen (29.9 ) (31.7 ) (32.65 ) (33.3 ) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit haben mit dem Programm Jugend stärken im Quartier die Förderung für benachteiligte junge Menschen in den Fokus gestellt, die zum Ausgleich ihrer sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf sozialpädagogische Unterstützung im Rahmen der Jugendhilfe angewiesen sind. Als methodische Bausteine werden Case Management, Aufsuchende Jugendsozialarbeit, Niederschwellige Beratung und Mikroprojekte im Großprojekt umgesetzt. Zielgruppen des Programms sind schulverweigernde junge Menschen, Schulabbrecher/-innen, junge Menschen, die sich nach der Schule weder in Ausbildung, Berufsvorbereitungsmaßnahmen oder in Arbeit befinden, junge Ausbildungs- und Maßnahmeabbrecher/-innen ohne Anschlussperspektive und junge neuzugewanderte Menschen vorwiegend aus Mittel-/Osteuropa mit besonderem Integrationsbedarf. Das neue ressortübergreifende Vorhaben aus dem Europäischen Sozialfonds für Deutschland ist für den Zeitraum bis aufgelegt und soll junge Menschen mit Startschwierigkeiten beim Übergang von der Schule in den Beruf unterstützen. Da geht es um Hilfe bei der Arbeitssuche um Beratung und Einzelfallhilfe. Im

87 Fokus steht hierbei immer, individuelle Hürden auf dem Weg in Richtung Ausbildung und Arbeit zu überwinden, mit dem Ziel, schulische, berufliche und soziale Integration des Jugendlichen zu ermöglichen. Im Modellprojekt werden junge Menschen mit und ohne Migrationshintergrund unterstützt. Als Ergebnisziel will das Projekt diese jungen Menschen auf die (Wieder-) Aufnahme von schulischer und beruflicher Bildung, berufsvorbereitenden Maßnahmen bzw. Arbeit vorbereiten und so die Jugendarbeitslosigkeit senken. Ein weiteres Projektziel ist die Schaffung effektiver und effizienter Strukturen der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der Übergangsgestaltung, um junge Menschen auf dem Weg in den Beruf nachhaltig zu stärken. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat als Projektträger für die Umsetzung des Modellprogrammes zwei erfahrene Träger der Jugendhilfe gewonnen: die Ausbildungsgemeinschaft Industrie, Handel und Handwerk Neubrandenburg e. V. (ABG) und das Ausbildungsförderzentrum Friedland e. V. (AFZ). Die dort tätigen Sozialpädagogen nehmen benachteiligte junge Menschen im Alter von zwölf bis einschließlich 26 Jahren in das Programm auf und begleiten und unterstützen sie entsprechend der Projektziele. Die Steuerungs- und Koordinierungsverantwortung für das Projekt liegt bei der kommunalen Koordinierungsstelle, die im JugendServiceMSE angebunden ist. Derzeitig werden bei den Trägern 6 Personalstellen über das Projekt gefördert. Am ging der Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben über eine Projektförderung in Höhe von ,44 für den Gesamtförderzeitraum vom beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ein. Die Weiterleitung an die beteiligten Projektträger Ausbildungsgemeinschaft Industrie, Handel, Handwerk Neubrandenburg e. V. und das Ausbildungs- und Förderzentrum Friedland e. V. erfolgte im Rahmen eines gesonderten Zuwendungsbescheides. ESF-Förderprogramme des Landes mit Ko-Finanzierung des LK Produktionsschule Produktionsschulen Die Beteiligung des Europäischen Sozialfonds M-V an den Produktionsschulen beträgt ab 214 bis zu 6 %. Die örtliche Mitfinanzierung beträgt ab dem Jahr % von den Gesamtausgaben (vgl. Grundsätze für die Förderung von Produktionsschulen im Land Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ab dem Jahr 214 vom ). Durch Fördergrundsätze des Landes M-V können und sollen sich die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter auch weiterhin durch den bedarfsgerechten Einkauf von Plätzen nach dem Fachkonzept der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen mit produktionsorientiertem Ansatz (BvB-Pro) bzw. dem Fachkonzept 16 SGB II i. V. mit 45 SGB III an der örtlichen Mitfinanzierung beteiligen. Bis zum sind 24 Plätze von 6 Plätzen über BvB-Pro-Maßnahmen finanziert. Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V hat mit Schreiben vom die Verteilung der BvB-Pro-Maßnahmen für die Produktionsschulen in M-V für gemeldet sowie darüber informiert, dass diese Plätze zu 5 % aus ESF-Mitteln finanziert werden. Damit reduzieren sich die eingekauften BvB-Pro-Maßnahmen im Jahr 216 um vier Plätze gegenüber dem Vorjahr. Die Verantwortung für die Erbringung der jährlichen Mitfinanzierung liegt beim CJD Waren (Müritz) als Träger der Produktionsschule.

88 Die Produktionsschule Müritz ist die älteste Produktionsschule in unserem Bundesland, sie wurde 21 gegründet. Aktuell sind 6 Schüler im Alter von 15 bis 21 Jahren dort integriert. 88 % werden nach dem Besuch der Produktionsschule eine Ausbildung bzw. weiterführende Bildungsmaßnahmen aufnehmen. Diese Einrichtung wird darüber hinaus auch als niederschwelliges Angebot für den Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung genutzt. Viele dieser Schüler haben persönliche und familiäre Probleme, sind unter Umständen mit der Polizei und den Gerichten in Kontakt gekommen und brauchen individuelle Unterstützung. Durch die geeignete und engagierte Arbeit dieser Einrichtung kann das Jugendamt den Mitteleinsatz bei ambulanten Hilfen, wie zum Beispiel dem Erziehungsbeistand gemäß 3 SGB VIII, verringern. Hier greift dieses niederschwellige Angebot. Die Produktionsschule Müritz ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung Teil I Jugendförderung des Landkreises. ESF Programm Jugend- und Schulsozialarbeit Seit ist das Operationelle Programm des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Europäischen Sozialfond (ESF) mit neuen Steuerungsinstrumenten in Kraft getreten. Das Land hat in diesem Zusammenhang unter anderem zwei Richtlinien für die Schul- und Jugendsozialarbeit erarbeitet. Laut dieser Richtlinien ist die Unterzeichnung der Vereinbarung zur Umsetzung der ESF-Förderung vom im Bereich der Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit eine der Zuwendungsvoraussetzungen. Diese Vereinbarung wurde am durch Ministerin Birgitt Hesse und Landrat Heiko Kärger unterzeichnet und ist somit in Kraft getreten. Nach Abschluss der Vereinbarung zur Umsetzung der ESF-Förderung vom im Bereich der Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit erhielt der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte am vom Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V die Zuwendungsbescheide für die Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung der Schul- und Jugendsozialarbeit. Beide Zuwendungsbescheide haben einen dreijährigen Bewilligungszeitraum vom Die Finanzierung der Zuwendung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Zuwendungen für die Schul- und Jugendsozialarbeit werden durch das Landes M-V in Form von Pauschalen an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgereicht. Die Zuwendung erfolgt auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten (Pauschale) in Höhe von 14,38 im Jahr 216 im Bereich der Schulsozialarbeit sowie in Höhe von 14,24 im Jahr 216 im Bereich der Jugendsozialarbeit. Eine Einheit ist eine Arbeitsstunde, die von der jeweiligen Fachkraft der Schulsozialarbeit zur Umsetzung des Zuwendungszwecks erbracht wird. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wird, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden ESF- und Kreismittel, gegenüber den Trägern weiterhin die realen Personalkosten als Grundlage der Finanzierung nehmen ( Spitzabrechnung ). Im Zuge der Pauschalisierung wurden auch neue Instrumente der inhaltlichen Abrechnung eingeführt. So müssen alle Fachkräfte der Schul- und Jugendsozialarbeit ihre tägliche Arbeitszeit anhand verschiedener Tätigkeitskategorien als Grundlage für die Abrechnung der Pauschale erfassen. Darüber hinaus müssen die Fachkräfte halbjährlich Sachberichte erstellen. Mit diesen Sachberichten wird nachgewiesen, dass die geförderte Schul- und Jugendsozialarbeit entsprechend dem Zuwendungszwecks ein- und umgesetzt wird. Die zwei Sachberichte stellen eine inhaltliche Ergänzung der Arbeitszeiterfassung dar und sind für die Abrechnung der Pauschale von großer Bedeutung. Unabhängig von den halbjährlichen Sachberichten, gibt es auch weiterhin jährlich elektronische Befragung der Fachkräfte. Mit Blick auf das Jahr 216 ist es das Ziel der Jugendhilfeplanung unseres Landkreises, die Anzahl der Personalstellen aus den Leistungsbereichen der Jugend- und Schulsozialarbeit für 216 so zu erhalten wie 215.

89 Die Richtlinie III Gewährung von Personal- und Sachkosten für Fachkräfte der Schul- und Jugendsozialarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wurde unter Berücksichtigung des neuen ESF-Programms 214 bis 22 novelliert. Die neue Richtlinie III ist am in Kraft getreten. Übersicht geförderter Schul- und Jugendsozialarbeiterstellen der Jahre Jahr JSA - ESF SSA - ESF SSA - BuT 11 SGB II SSA - BuT 46 SGB II * * * 31 * zzgl. Jugendanstalt Neustrelitz a) Jugendsozialarbeit Im Bereich der Jugendsozialarbeit beteiligt sich das Land im Jahr 215 gleichmäßig und in gemeinsamer Verantwortung mit dem Landkreis und Wohnsitzgemeinden an der Finanzierung der Personalkosten. Die zugewendeten ESF-Mittel müssen dabei in mindestens der gleichen Höhe mit örtlichen Mittel gegenfinanziert werden. Budgetberechnung für ESF 215 bis 217 lt. Zuwendungsbescheid vom vom Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V: ESF-Mittel PK+SK Jugendsozialarbeit Anteil des Kreises Die Höhe der Personalzuschüsse bemisst sich im Bereich der Jugendsozialarbeit anhand der zu Grunde gelegten Arbeitgeberbrutto-Gesamtkosten. Die Zuwendung der Personalkosten erfolgt im Jahr 215 im Bereich Jugendsozialarbeit als Personalkostenzuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in Höhe von maximal 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtpersonalkosten. Die restlichen 25 % trägt die Wohnsitzgemeinde. An den anfallenden Sachkosten in der Jugendsozialarbeit haben sich neben dem Landkreis auch die Jugendhilfeträger und die Wohnsitzgemeinden angemessen zu beteiligen. Seitens des Landkreises wird entsprechend der zur Verfügung stehendenhaushaltsmittel maximal ein jährlicher Zuschuss aus kreislichen Mitteln in Höhe von bis zu 4, pro Personalstelle (35 h/woche) gewährt. Am wurde im Rahmen einer Sitzung des Jugendhilfeausschusses festgelegt, dass die Stetigkeit und Sicherheit in der Förderung der Jugendsozialarbeit für die Jahre 214 ff. nur dann erzielt werden kann, wenn die in der aktuellen Jugendhilfeplanung 213 ff. beschriebenen Personalstellen des Leistungsbereiches Jugendsozialarbeit kontinuierlich beibehalten werden. Die bestätigten Anträge weiter zu halten und dadurch Beständigkeit in der Jugendsozialarbeit im Landkreis MSE zu erreichen, war und ist eines der großen jugendhilfeplanerischen Ziele. Neben den planerischen Ansätzen müssen natürlich auch die Haushaltssituation des Landkreises sowie die ESF-Zuwendungen für 216 ff. berücksichtigt werden.

90 In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am wurde die Förderung von insgesamt 31 Stellen in der Jugendsozialarbeit über ESF beschlossen. Für das Haushaltsjahr 216 mit Antragsfrist liegen dem Fachamt 27 Anträge für die Jugendsozialarbeit vor. Die Anträge werden im Fachamt geprüft. Eine Vorlage für den Jugendhilfeausschuss wird erarbeitet. Am wird dem Jugendhilfeausschuss die Vorlage der Jugendsozialarbeit als Beschluss vorgelegt. b) Schulsozialarbeit Im Bereich Schulsozialarbeit beteiligt sich das Land ebenfalls gleichmäßig und in gemeinsamer Verantwortung mit dem Landkreis und den Schulträgern an der Finanzierung der Personalkosten. Die zugewendeten ESF-Mittel müssen dabei in mindestens der gleichen Höhe mit örtlichen Mittel gegenfinanziert werden. Budgetberechnung für ESF 215 bis 217 lt. Zuwendungsbescheid vom vom Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V: ESF-Mittel PK-SK Schulsozialarbeit Anteil des Kreises Auch im Jahr 216 sollen zusätzlich Restmittel aus den Jahren 211 und 212 aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ( 46 SGB II) zur Finanzierung von Schulsozialarbeit eingesetzt werden PK-SK Schulsozialarbeit BuT 46 Restmittel BuT Die Höhe der Personalkostenzuschüsse bemisst sich bei Schulsozialarbeit anhand der zu Grunde gelegten Arbeitgeberbrutto-Gesamtkosten. Die Zuwendung der Personalkosten erfolgt im Jahr 215 im Bereich Schulsozialarbeit als Personalkostenzuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in Höhe von maximal 6 % der zuwendungsfähigen Gesamtpersonalkosten. Die restlichen 4 % der Personalkosten übernimmt der Schulträger. Unverbrauchte BuT-Mittel aus dem Jahr 211 sollen für die Schulsozialarbeit auch im Jahr 216 verwandt werden. Die Runderlasse der Sozialabteilung des Ministeriums Nr.14/212 und Nr.9/213 geben die Möglichkeit zum zweckentsprechenden Einsatz unverbrauchter, für Bildung und Teilhabe zweckentsprechender Mittel gem. 11 AG-SGB II. Die zweckgebundenen unverbrauchten Mittel können im Sinne der Zweckbindung für weitere zusätzliche Stellen der Schulsozialarbeit eingesetzt werden. An den anfallenden Sachkosten in der Schulsozialarbeit haben sich neben dem Landkreis auch die Jugendhilfeträger und die Schulträger angemessen zu beteiligen. Seitens des Landkreises wird entsprechend der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel maximal ein

91 jährlicher Zuschuss aus kreislichen Mitteln in Höhe von bis zu 4, pro Personalstelle (35 h/woche) gewährt. Am wurde im Rahmen einer Sitzung des Jugendhilfeausschusses festgelegt, dass die Stetigkeit und Sicherheit in der Förderung der Schulsozialarbeit für die Jahre 214 ff. nur dann erzielt werden kann, wenn die in der aktuellen Jugendhilfeplanung 213 ff. beschriebenen Personalstellen des Leistungsbereiches Schulsozialarbeit kontinuierlich beibehalten werden. Die bestätigten Anträge weiter zu halten und dadurch Beständigkeit in der Schulsozialarbeit im Landkreis MSE zu erreichen, war und ist eines der großen jugendhilfeplanerischen Ziele. Neben den planerischen Ansätzen muss natürlich auch die Haushaltssituation des Landkreises sowie die ESF-Zuwendungen für 216 ff. berücksichtigt werden. 33 Personalstellen werden im Jahr 215 durch die ESF-Zuwendungen, inklusive der kreislichen Zuwendungen, gefördert und 31 Personalstellen der Schulsozialarbeit mit Restmitteln der Jahre 211 und 212 aus dem Bildung- und Teilhabepaket nach 46 SGB II. 26 Personalstellen der Schulsozialarbeit sind an Schulen tätig, die in Trägerschaft des Landkreises liegen. Weitere 38 Schulsozialarbeiter sind an kommunalen Schulen bzw. Schulen in freier Trägerschaft tätig. Für das Haushaltsjahr 216 mit Antragsfrist liegen dem Fachamt 69 Anträge für die Schulsozialarbeit vor. Die Anträge werden im Fachamt geprüft. Eine Vorlage für den Jugendhilfeausschuss wird erarbeitet. Am werden dem Jugendhilfeausschuss die Vorlagen der Schulsozialarbeit (ESF/BuT) als Beschlüsse vorgelegt. Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen ab 216 (Nachfolge der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen ) Bundesmittel Durch das Rundschreiben-Nr. 61/215 vom 14. August 215 vom Landkreistag Mecklenburg Vorpommern sowie dem Umlaufbeschluss 7/215 vom 5. August 215 von der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) wird die Weiterentwicklung der Bundesinitiative Frühe Hilfen bekräftigt. Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zu der Verwaltungsvereinbarung für den Fonds Frühe Hilfen (VV-F) gemäß 3 Abs. 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) laufen nunmehr schon seit Dezember 214. Der ursprünglich anvisierte Termin für den Abschluss der neuen VV-F im Mai 215 konnte dabei nicht eingehalten werden. Maßgeblicher Grund für diese Verzögerung waren finanzverfassungsrechtliche Bedenken des Bundesrechnungshofes sowie des Bundesfinanzministeriums, wonach die im KKG festgeschriebene dauerhafte Fondslösung gegen den Art. 14a des Grundgesetzes verstoße. Gleichzeitig hat der Bund wiederholt deutlich gemacht, dass er an einer dauerhaften Verstetigung der im Rahmen der Bundesinitiative auf- und ausgebauten Netzwerke für Frühe Hilfen unter Zurverfügungstellung von Bundesmitteln ab 216 i. H. v. jährlich 51 Mio. ohne Einschränkungen festhält. Die grundlegende Frage nach einer verfassungskonformen und rechtssicheren Finanzierungsform konnte bis dato nicht abschließend geklärt werden. Um jedoch den geäußerten finanzverfassungsrechtlichen Gesichtspunkten Rechnung zu tragen und dennoch eine Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen

92 Unterstützung von Familien bundesweit zu gewährleisten, beabsichtigen die zuständigen Ressorts von Bund und Ländern, die bestehende Verwaltungsvereinbarung (VV-BIFH) so lange fortzuführen, bis eine zwischen Bund und Ländern abgesicherte Lösung gefunden ist, die Bundesmittel in Höhe von 51 Mio. dauerhaft entsprechend der Zielsetzung von 3 Abs. 4 KKG einsetzen zu können. Ein entsprechender Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) ist am 5. August 215 einstimmig ergangen. Hierin bitten zudem die Länder die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern so schnell wie möglich, jedoch spätestens bis zum 31. Dezember 217, eine Lösung zu erarbeiten, die dauerhaft Sicherheit für die in 3 Abs. 4 KKG vorgesehenen Bundesmittel für die Netzwerke Frühe Hilfen und die psychosoziale Unterstützung von Familien schafft. Aktuell erfolgen somit die notwendigen redaktionellen Anpassungen (Förderzeiträume u. Ä.) in der bestehenden Verwaltungsvereinbarung. Sobald diese seitens des Bundes abgeschlossen sind und die Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung formal erfolgt ist, erhält der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte eine entsprechende Meldung samt der aktualisierten VV-Fassung. Derzeitig hat der Bund in Abstimmung mit den Ländern die Änderungen in die aktualisierte Fassung der alten Verwaltungsvereinbarung eingefügt und gegenwärtig zur Unterzeichnung durch die zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Familie, Kinder und Jugend im Umlauf gebracht. Die Mitarbeiter der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen MV sichern zu, dass bei Vorliegen der neuen Verwaltungsvereinbarung diese umgehend an die Landkreise/ kreisfreien Städte übermittelt wird. Mit dem Königsteiner Schlüssel wird auch für das Jahr 216 die Aufteilung des Länderanteils bei gemeinsamen Finanzierungen geregelt. Er setzt sich zu zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen und zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl der Länder zusammen. Dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte steht auch in 216 der gleiche anteilige Betrag wie in den Jahren 214 und im Jahr 215 zur Verfügung - eine Fördersumme in Höhe von Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte setzt somit für die Planung des HH 216 gerundet Fördermittel in Höhe von 173.5, ein. Eine Übersicht über die Entwicklung der Kinderzahlen unter 3 Jahren im LK MSE der Jahre 212 und 213 stützt diese Prognose: Verteilung der Kinder unter 3 Jahren im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte im Vergleich Kinder Kinder Region Demmin Region Mecklenburg- Strelitz Region Müritz Region Demmin Region Mecklenburg-Strelitz Region Müritz Stadt Neubrandenburg Region Neubrandenburg Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern Stand: Stand: Statistische Zahlen für 214 liegen in diesem Bereich noch nicht vor.

93 Die Folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Verteilung der Fördermittel im LK MSE: 2., 15., 1., ,, Aus dem Förderbetrag für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte im Jahr 216 werden weiterhin 2 Personalstellen als Koordinierungsstelle Frühe Hilfen für die Weiterentwicklung und Erhaltung der Netzwerke Frühe Hilfen und Kinderschutz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit den 4 Planungsräumen Demmin, Neustrelitz, Waren/Müritz und der Stadt Neubrandenburg finanziert. Die Koordinierungsstelle Frühe Hilfen besteht aus einer Leiterin der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen und 2 Mitarbeiterinnen. Diese beiden Mitarbeiterinnen fungieren als Netzwerkkoordinatorinnen Frühe Hilfen und anteilig als Kinderschutzbeauftragte bzw. Kinder- und Familienbeauftragte. Die Personalkosten und Sachkosten der 2 Planstellen werden in Höhe von 113.1, geplant. In den vier regionalen Netzwerken Frühe Hilfen und Kinderschutz sowie im VerbundNetzwerkKinderschutz MSE arbeiten bereits insbesondere gemäß 3 Abs. 2 KKG unterschiedliche Professionen regelmäßig und verbindlich zusammen. Nun geht es darum, die aufgebauten Netzwerkstrukturen und Aktivitäten der Akteurinnen und Akteure nachhaltig weiterzuentwickeln und weiterhin auf die Bedarfe der Sozialräume anzupassen. Im Landkreis MSE wurden in der Vergangenheit mit Fördermitteln aus der Bundesinitiative niedrigschwellige, sozialraumorientierte Angebote als Maßnahmen und Projekte im Bereich der Frühen Hilfen bedarfsgerecht installiert. Die Förderung von Netzwerken Früher Hilfen und Kinderschutz sowie die geförderten Projekte in den Planungsräumen erleichterten den Zugang zu den Angeboten für junge Familien. Im Jahr 216 sollen auch weiterhin, wenn fördertechnisch möglich, Maßnahmen und Projekte im Themenfeld der Frühen Hilfen über den Fonds gefördert werden. 6.5, sind laut Planung für Projekte und Maßnahmen im Bereich der Frühen Hilfen im Jahr 216 veranschlagt. Die eingereichten Projekte und Maßnahmen werden fachlich und zuwendungsrechtlich geprüft. Planmäßig wird am 29. Oktober 215 die Beschlussfassung der eingereichten Prioritätenliste Frühe Hilfen (Förderung über Fonds) 216 durch den Jugendhilfeausschuss erfolgen. Bundesmittel Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen 1% - ige Förderung durch den Bund / das Land MV aus Mitteln 2 Planstellen Personal- und Sachausgaben Koordinierungsstelle Frühe Hilfen LK MSE Zuwendungen an Dritte für Projekte und Maßnahmen im Bereich der Frühen Hilfen

94 Haushaltssicherungskonzept Auswirkungen des Haushaltssicherungskonzeptes Nr ab dem Jahr 216 Am haben die Kreistagsmitglieder mehrheitlich das Haushaltssicherungskonzept des Landkreises (B-KT II/89/214) unter Berücksichtigung eines Änderungsantrages für die Maßnahme 78 Jugendarbeit 11 SGB VIII beschlossen. Demnach wird die Höhe der kreislichen Ergänzungsmittel ab dem Jahr 216 für jeden 1-26-jährigen Einwohner 7, betragen. Zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales als Oberste Landesbehörde, und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, vertreten durch den Landrat wurde für den Zeitraum die Vereinbarung zum Umfang der Jugendförderung gemäß 6 Absatz 2 Kinder- und Jugendförderungsgesetz KJfG abgeschlossen. Darin verpflichtet sich der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte jährlich nicht weniger als 7, pro ihrer zehn- bis 26- jährigen Einwohner zur Erfüllung der Aufgaben gemäß der 2 bis 5 KJfG bereitzustellen. Kindertagesförderung Produkte 3611, 3612 Grundsätze der Finanzierung Die Förderung in Kindertageseinrichtungen sowie in Kindertagespflege wird gemeinsam durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, dem örtlichen Träger der öffentlichen Jungendhilfe (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte), die Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes des Kindes und die Eltern finanziert. Gemäß 16 KiföG M-V wird mit jeder Kindertageseinrichtung eine Vereinbarung über Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklung zwischen dem Träger der Einrichtung und dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte im Einvernehmen mit der zuständigen Gemeinde abgeschlossen. Gemäß 18 Absatz 2 KiföG M-V beteiligt sich das Land an den Kosten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege mit der Grundförderung (allgemeine Zuweisung vom Land). Für das Jahr 216 gewährt es eine Zuweisung für jeden in Vollzeitäquivalente umgerechneten belegten Platz in Höhe von 1.361,7. Diese Zuweisung steigt um 2 % jährlich, was eine jährliche Erhöhung der Kreismittel auf den jeweils entfallenden Landesanteil nach sich zieht, da der Landkreis verpflichtet ist, diesen Betrag mit 28,8 % gegen zu finanzieren. Zu beachten ist, dass bei den Landesmitteln für das Haushaltsjahr 216 ein Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) in Höhe von 3. zu berücksichtigen ist. Entwicklung der Grundförderung des Landes M-V Entwicklung der Grundförderung des Landes anhand der Stichtagsmeldung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege laut KiföG M-V: Kinder in Förderung Vollzeitäquivalente zum 1.4./1.3. des Vorjahres Zuweisung vom Land pro Vollzeitäquivalent Zuweisungsbetrag Land M-V ² 17.² 17.² 14.21, 14.35, , 14.64,9² 14.64,9² 14.64,9² 1.38, , 1.361, , , ,4 ² , , ²Hochschätzung auf Grund Fallzahlenentwicklung in , , , ,14

95 Damit stehen gegenüber dem Vorjahr 215 Landesmittel in Höhe von ,8 mehr zur Verfügung. Summen in Euro 21.5., 21.., 2.5., 2.., 19.5., 19.., 18.5., 18.., 17.5., 17.., Entwicklung Landesmittel Die Landesmittel und Kreismittel werden jährlich auf Grundlage der durchschnittlichen Belegungssituation zuzüglich der zu erwartenden Strukturänderungen kalkuliert und durch den Jugendhilfeausschuss bestätigt. Entwicklung der Kreismittelanteile Mittel des örtlichen Träges der öffentlichen Jugendhilfe (Kreismittel) = 28,8 % auf den jeweils entfallenden Landesanteil für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ,8 % , ,8 % , ,8 % , ,8% , ,8 % , ,8 % ,61

96 Entwicklung der Qualitäts- und Einzelförderungen Darüber hinaus stellt das Land M-V Mittel für die Qualitätsförderung nach 18 Abs. 3 7 KiföG M-V sowie die Einzelförderung gemäß 18 Abs KiföG M-V zur Verfügung. Zur Qualitätsförderung gehören: die finanziellen Auswirkungen im Rahmen der Absenkung des Fachkraft-Kind- Verhältnisses, die entstehenden Mehrkosten durch die Erhöhung des Zeitumfanges für die mittelbare pädagogische Arbeit, die zusätzliche Förderung von Kindern unter drei Jahren, vorrangig in Kindertagespflege (ergänzende Finanzmittel), die Finanzierung der entstehenden Mehrkosten für die Fort- und Weiterbildung der Tagespflegeperson, die Finanzierung der Fach- und Praxisberatung die Verpflegungskosten im Rahmen der Elternbeitragserstattung. Zur Einzelförderung gehören: die Zuweisungen zur gezielten Entwicklungsförderung von Kindern, die anteilige Finanzierung der Qualitätsentwicklung und -sicherung, die Finanzierung zur Umsetzung der Bildungskonzeption und der damit verbundenen Aufwendungen, einschließlich der Förderung von Projekten oder Aufgaben von landesweiter Bedeutung, die Finanzierung von Modellvorhaben in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, die Zuweisung zur Finanzierung der anteiligen Entlastung von Elternbeiträgen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres und für Kinder im letzten Jahr vor deren voraussichtlichem Eintritt in die Schule. Übersicht Landeszuweisungen der Qualitäts- und Einzelförderungen: 18 Absatz 3 KiföG M-V Zuweisungen mittelbare pädagogische Arbeit 18 Absatz 3 KiföG M-V Zuweisungen zur Verbesserung des Fachkraft-Kind- Verhältnisses 18 Absatz 9 KiföG M-V Zuweisungen für die gezielte individuelle Förderung 18 Absatz 6 KiföG M-V Zuweisungen Fach- und Praxisberatung Plan Plan , , , , , , , , ,73 ² , , , , , 355., 355., 1 Die Verrechnung der Vorjahre führt zur Kürzung der Zuweisungssumme gemäß dem Bescheid vom Für das Haushaltsjahr 214 waren demzufolge Rechnungsabgrenzungsposten notwendig. Die Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens in Höhe von , war notwendig, um den Trägern die Ausreichung der Zuweisung für die gezielte individuelle Förderung in Höhe von , gewährleisten zu können. Die nicht aufgelösten Summe i.h.v wurde als Rechnungsabgrenzungsposten in das Haushaltsjahr 215 übertragen und aufgelöst. 2 Die Zuweisungssummen werden erst zum Ende des Jahres 215 durch das Land bekannt gegeben.

97 Plan Plan Absatz 11 KiföG M-V Zuweisungen zur Fortund Weiterbildung der ,6 113., 113., 113., Fachkräfte zur Bildungskonzeption 18 Absatz 5 KiföG M-V Zuweisungen zur Fortund Weiterbildung 8.931,7 8.8, 8.8, 8.8, Kindertagespflege 3 Absatz 2 KiföG M-V Zuweisung zur Förderung von Kindern, die das erste 95.27,9 94.9, Lebensjahr noch nicht vollendet haben 18 Absatz 4 KiföG M-V Zuweisung zur Förderung von Kindern unter 3 Jahren in , 233.4, 233.4, 233.4, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 18 Absatz 13 KiföG M- V Zuweisung zur Finanzierung der anteiligen Elternentlastung von , , , , Elternbeiträgen für Kinder im Alter bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres 18 Absatz 13 KiföG M- V Zuweisung zur Finanzierung der anteiligen Elternentlastung von , , , , Elternbeiträgen für Kinder im letzten Jahr vor deren voraussichtlichen Eintritt in die Schule gesamt , , , , Allgemeine Tendenzen Die Produkte Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Förderung von Kindern in Kindertagespflege beinhalten die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen bzw. in Kindertagespflege von bis 11 Jahren. Alle Leistungserbringer haben einen eigenständigen alters- und entwicklungsspezifischen Bildungs-, Erziehungs- und Förderungsauftrag. Bestandteile der Produkte sind sowohl die Fachaufsicht und Fachberatung, die Bedarfsprüfung, die Prüfung des Ermäßigungsanspruches, die Umsetzung des Betriebserlaubnisverfahrens für Kindertageseinrichtungen, die finanzielle Unterstützung von Kindertagesförderung sowie die Erteilung der Pflegeerlaubnis für Tagespflegepersonen gemäß 43 SGB VIII.

98 Bevölkerungsangaben für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte: Altersgruppe Anzahl Betreuung (Kita+TP) Betreuungsgrad in % Jahre ,69 3-6,5 Jahre ,9 * 6,5-11 Jahre ,54 Gesamt ,89 * auf Grund der nicht aktuellen Bevölkerungszahlen kommt es zu einem Betreuungsgrad über 1 % Der Betreuungsgrad 3 für die bis unter 3-jährigen Kinder in Kinderkrippe/Kindertagespflege liegt im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gegenwärtig bei 56,69 %. Damit hat der Landkreis das ehemals von der Bundesregierung gesetzte Ziel der Bereitstellung von 35 % der Plätze für unter 3-Jährige bereits zum jetzigen Zeitpunkt erreicht. Anzahl der Kinder in Einrichtungen der Kindertagesförderung mit Stand : Förderungsart Kapazität Belegung Auslastungsgrad Krippe ,78 % Kindergarten ,55 % Hort ,21 % Kindertagespflege ,41 % Gesamt ,8 % Anzahl der betreuten Kinder Stand Anzahl der betreuten Kinder Stand Anzahl der betreuten Kinder Stand Änderung von 214 zu 215 Anzahl der Kinder in der Krippe Anzahl der Kinder im Kindergarten Anzahl der Kinder im Hort Anzahl der Kinder in der Kindertagespfleg e Gesamt Im Vergleich Stichtag 214 zum Stichtag 215 ist ein Anstieg der Förderung von Kindern im Hortbereich sowie ein Rückgang im Bereich Kinderkrippe, Kindergarten und Kindertagespflege zu verzeichnen (Maßgeblich für die Anzahl der Plätze sind die auf das Vorjahr bezogenen Meldungen nach 18 Absatz 2 KiföG M-V). 3 Der Betreuungsgrad wird definiert als Verhältnis der betreuten Kinder in den Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege zur Gesamtzahl der Bevölkerung in den einzelnen Altersgruppen.

99 Elternbeitragsermäßigung als Bestandteil des wesentlichen Produktes Darstellung der Situation Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist gemäß 21 Abs. 6 KiföG M-V zur Übernahme des Elternbeitrages, einschließlich der Verpflegungskosten, verpflichtet, soweit den Eltern eine Kostenbeteiligung nicht oder nur anteilig zuzumuten ist. Bis Juli 215 wurde für durchschnittlich 31,81 % der betreuten Kinder in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege eine vollständige bzw. teilweise Ermäßigung der Elternbeiträge gewährt. Im Haushaltsjahr 215 wurde die Elternbeitragsermäßigung mit Kindern geplant. Aufgrund der Fallzahlentwicklung im laufenden Jahr, wird die Kinderzahl der Elternbeitragsermäßigungen für das Haushaltsjahr 216 auf 5.56 (14 Kinder mehr) erhöht. Abhängigkeitsfaktoren der Höhe der Elternbeitragsermäßigung Für das Jahr 216 gestalten folgende Faktoren den Ermäßigungsumfang:

100 Verrechnung der Elternbeitragsermäßigung mit dem Sozialamt Für die Ermäßigungsfälle, die auf Basis des SGB II berechnet werden, wird ein Ertrag in Höhe von 4.7., für das Jugendamt durch das Sozialamt des Landkreises für das Jahr 216 kalkuliert (Verrechnung mit dem Sozialamt). Der prozentuale Anteil der Ermäßigungen für SGB II-Empfänger (mit SGB II) bzw. der Anteil der Geringverdiener (ohne SGB II) an den Gesamtermäßigungsfällen schwankt im Laufe des Jahres (teilweise monatlich) und kann nicht durch das Jugendamt beeinflusst werden. Folgende Tabelle verdeutlicht die Verrechnung mit dem Sozialamt für den Plan 216: Kindertageseinrichtung Kindertagespflege Verrechnung mit dem Sozialamt mit SGB , , 4.7., II ohne SGB II , , --- Gesamt , 636.4, 4.7., Elternentlastung für Eltern von Kindern nach 18 Absatz 13 KiföG M-V Nach 18 Absatz 13 KiföG M-V gewährt das Land dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe jährliche Zuweisungen zur Finanzierung der anteiligen Elternentlastung von Elternbeiträgen für Kinder im Alter bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres und für Kinder im letzten Jahr vor deren voraussichtlichem Eintritt in die Schule in der tatsächlich benötigten Höhe. Mittels des Verwendungsnachweises, welcher gemäß 18 Absatz 15 KiföG M-V bis zum 3. Juni des jeweiligen Folgejahres beim Landesamt für Gesund und Soziales M-V eingereicht wird, werden die tatsächlich entstanden Kosten für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nachgewiesen. Da die Abschlagszahlungen für die Elternentlastung erst zum 15.November des Vorjahres beantragt werden, ist eine genaue Bestimmung der Beträge für 216 nicht möglich. Daher wird lediglich ein Erfahrungswert zum Ansatz gebracht.

101 Folgende Übersicht stellt den Betreuungsumfang und die Höhe der Elternentlastung für Kinder im Alter bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres dar: Elternentlastung U3 Kindertageseinrichtung Kindertagespflege V-IST Plan V-IST Plan Betreuungsumfang und Höhe der Elternentlastung nach 18 Absatz 13 KiföG M-V Kindertageseinrichtung Kindertagespflege Ganztagsförderung 1, Teilzeitförderung 6, Halbtagsförderung 4, Ganztagsförderung 4, Teilzeitförderung 24, Halbtagsförderun g 16, Folgende Übersicht stellt den Betreuungsumfang und die Höhe der Elternentlastung für Kinder im letzten Jahr vor deren voraussichtlichem Eintritt in die Schule dar: Elternentlastung U7 Kindertageseinrichtung V-IST Plan Kindertagespflege V-ISt Plan Betreuungsumfang und Höhe der Elternentlastung nach 18 Absatz 13 KiföG M-V Kindertageseinrichtung Kindertagespflege Ganztagsfördern g 8, Teilzeitförderung 48, Halbtagsförderung 32, Ganztagsförderung 8, Teilzeitförderung 48, Halbtagsförderun g 32,

102 Verpflegungskosten Neben dem Elternbeitrag sind durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach 21 Abs. 6 KiföG M-V die Verpflegungskosten für die Kinder gemäß der Inanspruchnahme des jeweiligen Platzes zu erstatten. Gemäß 1 Abs. 1a KiföG M-V ist ab dem eine vollwertige und gesunde Verpflegung von Kindern bis zum Eintritt in die Schule während der gesamten Betreuungszeit integraler Bestandteil des Leistungsangebotes der Kindertageseinrichtungen. Da die finanzielle Auswirkung der Vollverpflegung nicht einzuschätzen war, wurde für 215 im Bereich Kindertageseinrichtungen ein Mehraufwand von eingeplant. Laut aktueller Prognose zum Jahresende wird der Planansatz 215 von nicht erfüllt, so dass für das Haushaltsjahr 216 der Planansatz um 23.6 reduziert wird. Insgesamt wird für die Verpflegung eine Summe von eingeplant. Davon werden in Kindertageseinrichtungen und 213. im Bereich der Kindertagespflege benötigt (5.2 Kinder / 36 Kinder). Ermäßigungsfälle Aufwendungen davon Erstattung vom Land davon Kreisaufwand LK MSE 215 PLAN , , , V-IST Ø , , ,77 PLAN 216* , , ,66 * Zuweisungssummen für das Haushaltsjahr 216 sind noch nicht bekannt. Grafische Darstellung der Finanzierungsanteile an den Verpflegungskosten: Plan 215 V-IST 215 Plan 216 Zuwendung Land Zuwendung Land Zuwendung Land 44% 56% 5% 5% 53% 47% Durchschnittliche Verpflegungskostensätze in 215 Da die Verpflegungskostensätze in diesem Jahr neu verhandelt wurden, ist mit keiner extremen Steigerung im Jahr 216 zu rechnen. Eine leichte Erhöhung um ca. 2% ist bei den Minimum- und Durchschnittsbeträgen zu erwarten und wurde deshalb mit folgenden Beträgen in die Kalkulation mit einbezogen: Kinderkrippe Kindergarten minimum 2, durchschnittlich 4,1 maximum 5,4 minimum 2, durchschnittlich 4,8 maximum 5,4

103 Hort minimum 2,28 durchschnittlich 3,76 maximum 5,15 Für einen Teil der Übernahme der Verpflegungskosten besteht ein Vorrang der Übernahme aus dem Bildungs- und Teilhabepaket durch das Sozialamt des Landkreises bzw. das Jobcenter (je nach zuständigem Leistungsträger). In Anlehnung an die Prognose 215 wird für das Haushaltsjahr 216 mit 5., geplant. Darstellung der wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Haushaltsjahr 215 Erhöhung der Zuweisung von Landesmitteln an den allgemeinen Kosten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege auf Grund der jährlich steigenden 2 %-igen Erhöhung der Zuweisung für jeden in Vollzeitäquivalente umgerechneten belegten Platz (Grundförderung). Folglich erhält der Landkreis für das Jahr 216 gegenüber dem Haushaltsjahr mehr Landesmittel. Damit verbunden ist eine Erhöhung des gesetzlich vorgeschriebenen Kreisanteils (28,8 % von den Landesmitteln) in Höhe von Im Falle der Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens der Landesmittel von 3. ist ebenfalls ein Kreismittelanteil von 86.4 (28,8 % von 3. ) gegen zu finanzieren. Auf Grund der Erfahrungswerte aus dem Haushaltsjahr 215 kommt es zur Absenkung der Übernahme von Verpflegungskosten entsprechend 18 Abs. 7 KiföG M-V um Durch die Absenkung der Fachkraft-Kind-Relation auf 15 Kinder pro Fachkraft ab dem wurde der Planansatz für dieses Produkt um erhöht (Zuweisung des Landes M-V) Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr (U3): Investitionsprogramm mit der gesamten Zuweisungssumme i.h.v Haushaltssicherungskonzept Die Ausgestaltung der Fach- und Praxisberatung für die 195 Kindertageseinrichtungen und 256 Tagespflegepersonen im Landkreis MSE gem. 12 KiföG M-V wird teilweise von den Trägern selbst (z. T. über Dachverbände), durch freie Fachberater bzw. durch die Mitarbeiter/-innen Fachaufsicht/Fachberatung des Jugendamtes durchgeführt. Durch das Land M-V besteht die Vorgabe, dass 1.2 betreute Kinder einer VzÄ an Fachberatung bedürfen. Durch eine vorzunehmende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung soll geprüft werden, ob die Aufgabe der Fachberatung kostengünstiger durch eine Verlagerung auf die freien Träger erbracht werden kann. Da die derzeitigen Landeszuweisungen für Fach- und Praxisberatung auch dem Landkreis für seine Anteile Fachberatung als Ertrag zur Verfügung stehen, ist mit einer Einsparung an sich nicht zu rechnen, da diese Mittel dann an die betreffenden Leistungserbringer gezahlt werden. Oftmals reichen die Landeszuweisungen auch nicht aus

104 um die Kosten der Fachberatung der Träger zu decken, sodass diese auch vereinzelt in den Entgeltverhandlungen nach 16 KiföG M-V in Ansatz gebracht werden und sich u. U. auch in der Höhe der Elternbeiträge /Gemeindeanteile auswirken. Vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V wurde zwischenzeitlich die Bildungskonzeption für bis 1-jährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern überarbeitet bzw. ergänzt. Das Kapitel Standards für die Arbeit der Fach- und Praxisberatungen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege im Land Mecklenburg- Vorpommern wurde neu aufgenommen. Diese verbindlichen fachlichen Standard für die Fach-und Praxisberatung sind Grundlage der Finanzierung und Basis für die Weiterleitung der Landesmittel durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe an die Träger der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen. Es wird von einer strikten Trennung zwischen Fach- und Praxisberatung und Fach- und Dienstaufsicht ausgegangen. Da diese Bereiche bisher keine Trennung erfahren haben, macht sich nun eine entsprechende Neuorganisation der Aufgaben der Sachbearbeiterinnen Fachaufsicht und Fachberatung erforderlich. Dazu wird es erforderlich sein, die bisherigen Zuständigkeiten neu festzulegen und dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere die Aufgabenwahrnehmung auf gesetzlicher Grundlage erfolgt. Dazu macht es sich erforderlich die bisher verbliebenden Anteile der Fachberatung in Kindertageseinrichtungen an die Träger auszulagern und die Wahrnehmung der Arbeitsaufgaben der Fach-und Dienstaufsicht in den 193 Kindertageseinrichtungen sowie bei den Kindertagespflegepersonen zu realisieren. Darüber hinaus ist die Fachberatung der Kindertagespflegepersonen abzusichern. Allgemeiner Sozialpädagogischer Dienst (ASD) (Produkte ) Grundsätze der Finanzierung Das Sozialgesetzbuch VIII verpflichtet die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, bedarfsgerecht einzelfallbezogene Hilfen anzubieten, Beratungsaufgaben wahrzunehmen und Kinder, Jugendliche und deren Eltern sowie junge Volljährige in ihrem gewohnten Umfeld zu unterstützen und zu begleiten. Insofern werden im Allgemeinen Sozialpädagogischen Dienst des Jugendamtes individuelle Pflichtleistungen mit und ohne Gestaltungsspielraum geplant und realisiert. Neben der Leistungsgewährung ist der ASD für die Prüfung und Sicherung im Kontext des Kindeswohles verantwortlich. Im Haushaltsjahr 216 wird für den ASD entsprechend des gesetzlichen Auftrages der unbegleiteten minderjährigen Ausländer eine zentrale Bedeutung erlangen. Unbegleitete minderjährige Ausländer, die ohne ihre Familien nach Deutschland einreisen, gehören zu den schutzbedürftigsten Personengruppen in der aktuellen Asylproblematik. Sie haben nach dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (VN- Kinderrechtskonvention) ein Recht darauf, dem Kindeswohl entsprechend untergebracht, versorgt und betreut zu werden (Artikel 3, 22). Hierfür ist nach geltendem Recht dem Jugendamt eine Primärzuständigkeit zugewiesen. Das Jugendamt ist nach 42 SGB VIII verpflichtet, unbegleitete minderjährige Ausländer in Obhut zu nehmen.

105 Entwicklung des Zuschussbedarfes Verteilung des Zuschussbedarfes auf die Produkte des ASD 216 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen ( 42) ,75% Hilfen für Junge Volljährige ( 41) 68.5 Eingliederungshilfen 2,74% für seelisch behinderte Kinder ( 35a) ,644% Quelle: HH Plan 216 (Stand ) Mitwirkung im Verfahren der Jugendgerichtshilfe 14.8,66% Adoptionsvermittlung 6,3% Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren 2.5,11% Förderung der Erziehung in der Familie ( 16-21) ,521% Hilfen zur Erziehung ( 27-35) ,976% Darstellung der geplanten Zuschussbedarfe von 213 bis 216 in den Produkten des ASD Förderung der Erziehung in der Familie ( 16-21) Hilfen zur Erziehung ( 27-35) Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder ( 35a) Hilfen für Junge Volljährige ( 41) Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen ( 42) Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren Mitwirkung im Verfahren der Jugendgerichtshilfe Plan 213 IST 213 Plan 214 IST 214 Plan 215 IST Plan Adoptionsvermittlung Sonstiges Summe Quelle: HH Plan 216 (Stand ) 216 wird sich der Zuschussbedarf des ASD zum ursprünglichen Planansatz des Vorjahres um etwa 64.1 auf verringern.

106 Entwicklung des Zuschussbedarfes für die Jahre 212 bis 215 (Plan) ASD gesamt Plan 213 IST 213 Plan 214 IST 214 Plan 215 Progn. 215* Plan 216 Quelle: HH Plan 216 (Stand ) * Prognose auf Basis Juli 215 Entwicklungen in ausgewählten Produkten / Schwerpunktprodukte Sozialpädagogische Familienhilfe ( 31 SGB VIII) Im Bereich der ambulanten Hilfen ist die Sozialpädagogische Familienhilfe die am häufigsten ausgewählte Hilfeform. Zur wirksamen Steuerung von Hilfen zur Erziehung ist diese Hilfeform besonders wichtig, da sie z.b. Heimerziehung vermeiden soll und auch häufig nach einem Kinderschutzfall eingesetzt wird. In den vergangenen 4 Jahren erfolgten tendenziell gleichbleibend ca. 7 Mitteilungen jährlich zu Kindeswohlgefährdungen. Ausgehend vom Jahr 212 mit einem Ist i. H. v , konnten die Zuschussbedarfe bis 215 kontinuierlich auf reduziert werden (Prognose Juli 215). Für 216 wurde eine weitere Reduzierung auf geplant. Diese Entwicklung gelang trotz tendenziell gleichbleibend hohen Fallzahlen in den letzten Jahren und den nachfolgen beschriebenen Indikatoren für diese Hilfe. Wesentlich für diese Entwicklung war u. a. ein signifikanter Rückgang der Fallzahlen in 214. Die nachfolgenden Darstellungen zeigen die Entwicklung der Aufwendungen von 212 bis 216 und die Jahresfallzahlen* der Sozialpädagogischen Familienhilfe im Zeitraum von 28 bis 214:

107 Aufwendungen nach 31 SGB VIII IST 212 IST 213 IST 214 Prognose 215 (Stand Juli) Plan 216 Quelle: HH Plan 216 (Stand ) Entwicklung Jahresfallzahlen 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe LK MSE Jahresfallzahlen Insgesamt * Bei der Jahresfallzahl werden alle im Haushaltsjahr begonnenen, bestehenden und beendeten Hilfen gezählt Quelle: Statistisches Landesamt M-V (für 214 liegen noch keine Zahlen vor, hier wurden Fallzahlen aus der V-ist Erfassung des ASD zugrundegelegt) Indikatoren, die Einfluss auf die Entwicklung der Sozialpädagogischen Familienhilfe haben a) Meldungen von Kindeswohlgefährdungen In den letzten 4 Jahren erfolgten gleichbleibend ca. 7 Meldungen jährlich. Im Besonderen wenn kleine Kinder oder Neugeborene betroffen sind, wird diese Hilfeform eingesetzt, um die Gefährdungen zu beseitigen und kostenintensive Fremdunterbringung zu vermeiden b) Wirtschaftliche Situation der Familie 213 erfolgten 795 Familienhilfen, von denen in 712 Fällen die Familien Sozialleistungen beanspruchten. Dies sind ca. 9 % aller Familienhilfen des Jahres. Damit wird deutlich, dass Familienhilfen überwiegend in den wirtschaftlich schwachen Familien stattfinden.

108 In den Jahren 28 bis 213 war der Zusammenhang zwischen Gesamtfallzahl und Fallzahl mit Sozialleistungen ähnlich. Die nachfolgende Grafik zeigt den Zusammenhang zwischen der Hilfe zur Erziehung nach 31 und Transferleistungen des Staates auf. Jahresfallzahlen Quelle: Statistisches Landesamt MV Insgesamt Mit Transferleistungen c) Familienform der Alleinerziehenden Ein weiterer Indikator für Familienhilfen ist die Anzahl Alleinerziehender. Diese Familienform weist eine dreimal so hohe Wahrscheinlichkeit auf, Hilfe zur Erziehung in Anspruch nehmen zu müssen*. Der Anstieg dieser Familienform hat deshalb auch Auswirkungen auf die Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Die nachfolgende Grafik zeigt die Zunahme dieser Familienform von 211 bis 212 im Landkreis. *Datenanalysen der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik Bereich: Hilfen zur Erziehung (Stand: Januar 211) Technische Universität Dortmund, Vergleich 211/212 Anteil alleinerziehender Erwerbsfähiger in % (Mecklenburg- Vorpommern) 14,% 12,% 1,% 8,% 6,% 4,% 2,% 8,75% 11,7% 12,3%,% Quelle: IBMV November 214

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