Neues aus dem Ausschuss für Betriebssicherheit -Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung
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- Sofia Hochberg
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1 Regierungspräsidium Darmstadt 6. Rheinsberger Fachtagung Neues aus dem Ausschuss für Betriebssicherheit -Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung Dipl. Ing. U. Aich RP Darmstadt Dez Wiesbaden
2 Technisches Regelwerk Gefährdungsorientierte Regeln - Regelungstiefe vs. Vermutungswirkung- aktueller Stand Verhältnis von Normen und Arbeitsschutz der Gemeinsame Deutsche Standpunkt (GDS)-Konsequenzen für die Arbeit im ABS Schnittstelle zwischen Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln und der Bereitstellung im Betrieb Prüfungen von Arbeitsmitteln und Anforderungen an die prüfenden Personen Ergebnis eines ABS-Projektes zu Prüfpflichten für besondere Arbeitsmittel Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Gefahrstoffe-gemeinsame Projekte Weitere aktuelle Diskussionspunkte in den Unterausschüssen Geplante Novelle - wie wird es mit der BetrSichV weitergehen? 2
3 Wichtige Verordnungen zum Arbeitsschutzgesetz Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Lärm-Vibrationsarbeitsschutzverordnung Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Biostoffverordnung Verordnung künstliche opt. Strahlung. Zu finden im www unter: 3
4 Aufbau der Betriebssicherheitsverordnung 1. Abschnitt 4. Abschnitt 2. Abschnitt Arbeitsmittel Arbeitgeber Anhang 1-4 Ex-Schutz 3. Abschnitt Überwachungsbedürftige Anlagen Betreiber Anhang 5 4
5 Ausschuß für Betriebssicherheit (ABS): Ermittelt Regelungsbedarf zur Konkretisierung der Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) oder der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) durch Beschreibung des Standes der Technik und sonstiger gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse und beispielhafter Maßnahmen., auch hinsichtlich des Schutzes und der Erhaltung der körperlichen und psychischen Gesundheit 1. Berufungsperiode von 2003 bis 2009 Besetzung nach 24 BetrSichV 7 Unterausschüsse 2. Berufungsperiode 2010 bis Unterausschüsse 5
6 ABS-Struktur Vorsitz: Herr Schiler (AUDI), Stellvertreter: Herr Pauli (DGB) UA 1 Grundsatzfragen (Frau Aich, RP DA) UA 2 Schutzmaßnahmen bei elektrischen, mechanischen Gefährdungen oder gegen Absturz, Anlagen, Werkzeuge und Maschinen (Herr Kolbinger, DGUV) UA 3 Schutzmaßnahmen im Bereich Anlagen- und Prozesstechnik, insbesondere bei Druck- und Explosionsgefährdungen sowie bei Aufzügen (Herr Schuler, BASF) UA 4 Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Lärm, Vibration, optische Strahlung oder elektromagnetische Felder (Herr Dr. Mohr, Brandenburg, Sozialministerium) 6
7 Übergang vom alten auf das neue Regelwerk Arbeitsmittel BGV, BGR, BGI BGV und BGR solange als Regel der Technik heranzuziehen, solange vom Ausschuss keine eigenen Regeln verabschiedet wurden BGR 500 Technische Regeln BetrSichV und/oder Überw. Anlagen Technische Regeln 27 Abs. 4 BetrSichV- Weitergeltung hinsichtlich betrieblicher Anforderungen incl. Prüfungen bis Berücksichtigung Der Leitlinien zur Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz vom 31. August 2011 Technische Regeln GefstoffV
8 Struktur des TRBS-Regelwerks 1000-er Reihe Allgemeine Regeln 2000-er-Reihe Gefährdungsorientierte Regeln 3000-er Reihe Spezifische Regeln Sachverhalte, die Gültigkeit für das gesamte Regelwerk haben. Verfahrensregeln, die dem Arbeitgeber/Betreiber in geeigneter Form, vermitteln, was und wie er etwas zu tun hat und wen er zu beteiligen oder zu beauftragen hat. Systematik und Lösungsansätze werden beschrieben. geben hinsichtlich einer Gefährdungsart Hilfestellung bei der Ermittlung und Bewertung der Gefährdung und zur Ableitung erforderlicher Schutzmaßnahmen. Sie nennen beispielhafte Schutzmaßnahmen, um damit eine hinreichende Konkretisierung und Verständlichkeit zu erreichen. Nur bei Bedarf 8
9 Bekanntmachungen des ABS Bekanntmachungen des ABS sind abgestimmte Aussagen des ABS zu aktuellen Fragen der Anwendung der BetrSichV, LärmVibrationsArbeitsschutzVO und der OstrV. Rückwärtsfahrende Baumaschinen - veröffentlicht Beschaffen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen in Arbeit Verhältnis TRBS und Normung ruhend 9
10 Leitfaden zur Regelerstellung Konkretisierung erfolgt durch Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe, Prozessbeschreibungen und ggf. beispielhafter Lösungen für betriebliche Maßnahmen. Die Konkretisierung hat das Ziel bei der Beurteilung von Sachverhalten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu gleichartigen Ergebnissen hinsichtlich der erforderlichen Schutzmaßnahmen zu kommen. Bei der Ermittlung der Regeln wird der Stand der Technik berücksichtigt. Vermutungswirkung soll sich aus der Regel ergeben. Keine Widersprüche und Doppelregelungen! 10
11 TRBS 1112 und TRBs 13xx TRBS 1112 Instandhaltung TRBS 1112 Teil 1- Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten Beurteilung und Schutzmaßnahmen beide Regeln im Okt. 09 vom ABS beschlossen TRBS 1112 Teil 1: für Instandhaltungsmaßnahmen, welche nicht Teil des Normalbetriebs sind keine Zoneneinteilung für den besonderen Vorgang bzw. Zeitraum aber: Ermittlung des gefährdeten Bereichs und Festlegung von besonderen Schutzmaßnahmen TRBS 13xx - Mitteilungen über Unfälle und Schadensfälle bei überwachungsbedürftigen Anlagen 11
12 TRBS 1151 Schnittstelle Mensch-Arbeitsmittel TRBS 1151 Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch Arbeitsmittel, ergonomische und menschliche Faktoren - TRBS 2210 Gefährdungen durch Wechselwirkungen werden zusammengefasst. Die Grundlage für Überarbeitung bildet die Betrachtung des Arbeitssystems. Beschlussvorlage 24. ABS Sitzung 2013 Bild: Th. Kolbinger, DGUV 12
13 TRBS 1201 ff Prüfungen TRBS 1201 Prüfungen Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen veröffentlicht 2006, letzte Änderung veröffentlicht im GMBl. 45/46 vom 17. Oktober TRBS 1201 Teil 1 Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen veröffentlicht 2006 ( 13
14 TRBS 1201 ff Prüfungen Überarbeitung TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen 1 Viele Änderungen zur besseren Lesbarkeit, grundsätzlich keine materiellen Änderungen neu aufgenommen Anhang mit Beispielen für bewährte Prüffristen, Überarbeitung des Anhangs im Wege des Kooperationsmodells durch DGUV Erstellung eines Leitfadens zu Prüfungen für Auftraggeber 1 veröffentlicht im GMBl. 45/46 vom 17. Oktober
15 TRBS 1201 ff Prüfungen TRBS 1201 Teil 2 veröffentlicht 2008 ( Prüfungen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck Geplante Änderungen Festigkeitsprüfung Innere Prüfung Aktuell: Erarbeitung einer Ergänzung zum Thema SIL in Druckanlagen TRBS 1201 Teil 3 Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 94/9/EG - Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß 14 Abs. 6 BetrSichV veröffentlicht 2009 ( 15
16 TRBS 1201 ff Prüfungen TRBS 1201 Teil 4 veröffentlicht 2009 ( Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen Prüfung von Aufzugsanlagen Aktuell: Ergänzung bzgl. Abstützung der ZÜS auf die Prüfungen nach BGV A 3 TRBS 1201 Teil 5- veröffentlicht 2010 ( Prüfung von Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen, soweit entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten gelagert oder abgefüllt werden, hinsichtlich Gefährdungen durch Brand und Explosion 16
17 TRBS 1203 Befähigte Personen Abschnitt 1 Anwendungsbereich Abschnitt 2 Allgemeine Anforderungen Abschnitt 3: Zusätzliche Anforderungen Abschnitt 3.1 Explosionsgefährdungen Abschnitt 3.2 Druckgefährdungen Abschnitt 3.3 Elektrische Gefährdungen Anhang 1: Beispiele für Anforderungen an befähigte Personen Anhang 2: Übersichtstabelle
18 TRBS 2111 mechanische Gefährdungen UA2 Arbeitskreis 1: TRBS 2111 Mechanische Gefährdungen TRBS 2111: Mechanische Gefährdungen TRBS : Mobile Arbeitsmittel Beschlussvorlage 24. ABS Sitzung 2013 Bild: Th. Kolbinger, DGUV 18
19 TRBS 2131 Elektrische Gefährdungen TRBS 2131 veröffentlicht 2007 ( derzeit zurückgezogen Elektrische Gefährdungen Projektskizze des UA 2 in der 23. ABS 2013: TRBs 2131 gilt für elektrische Gefährdungen Zielgruppe: Beschäftigte die keine spezifische berufliche Ausbildung im Elektrobereich besitzen und die einfache Elektroarbeiten vornehmen. TRBS2131 Teil 1 verabschiedet Okt 2009 Elektrische Gefährdungen - Arbeiten unter Spannung Bild: Th. Kolbinger, DGUV 19
20 ABS UA 3 - Sachstand Erarbeiten von Prüfanhängen für die Novelle BetrsichV Ak Dampf/Druck UAK Beschaffen von Arbeitsmitteln gemeinsam mit UA 1-AK Ak Brand/Ex.: Arbeiten an der TRBS 2152 Teil 5 Mitarbeit TRGS 509 und Projektgruppe Gase 20
21 Brandschutz TRBS 2151 Brandschutz bei Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen gemeinsame Projektskizze des ABS und AGS. Ein TRBS-Entwurf ist noch nicht erarbeitet worden und ist derzeit auch nicht geplant TRGS Brandschutzmaßnahmen Erkennung und Vermeiden von Brandgefährdungen bei Tätigkeiten mit brennbaren Stoffen 21
22 Explosionsschutz TRBS 2152 / TRGS 720 veröffentlicht 2006 ( Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre Allgemeines TRBS 2152 Teil 1 / TRGS 721 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre Beurteilung der Explosionsgefährdung TRBS 2152 Teil 2 / TRGS 722 Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre Änderungen u.a.: Inertisierung, Staubdichtheit Basis: Explosionsschutz-Regeln BGR
23 Explosionsschutz TRBS 2152 Teil 3 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre Veröffentlicht 2009 ( TRBS 2152 Teil 4 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken Ergänzung zu Flammendurchschlasicherungen veröffentlicht 2008 ( 23
24 TRBS 2152 Teil 5 Explosionsschutz Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Anwendung von Sicherheitseinrichtungen mit den Mitteln der MSR - Technik im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen in Bearbeitung und Diskussion; Fertigstellung und Veröffentlichung 2014 TRBS 2153 veröffentlicht 2009 ( Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen Kooperationsmodell- BGR
25 Tankstellen TRBS 3151 im Okt. 09 vom ABS beschlossen Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Anlagen zum Betanken von Fahrzeugen Inhalt: öffentliche Betankungsanlagen zur Betankung von Landfahrzeugen, d.h.tankstellen für hoch- und leichtentzündliche Flüssigkeiten, Füllanlagen für Flüssiggas, Füllanlagen für Erdgas Problem: Kompaktanlagen für Flüssiggas oberirische Behälter Anforderungen an die Aufstellung 25
26 Regierungspräsidium Darmstadt RP Darmstadt Neue Technische Regeln zur Gefahrstoffverordnung 26 TRGS 510 Lagerung - Schutzmaßnahmen TRGS gilt für die Lagerung in ortsbeweglichen Behältern beschreibt auch die grundsätzlich notwendigen Maßnahmen zum Brandschutz beim Lagern von Gefahrstoffen Abgleich mit TRBS 3145 erforderlich Ersetzt u.a.: TRbF 20 Läger Lagern ortsbeweglicher Behälter TRGS 514 Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern TRGS 515 Lagern brandfördernder Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern
27 Anlagenbezogene Regeln (3000er Reihe) TRGS Ablösung der TRbF 20, 30?? Arbeitskreis TRGS 509 Ortsfeste Lagerung des AGS TRGS 510 Lagerung Lagerung von Gefahrstoffen in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern die Anforderungen der TRbF 20 bei der Lagerung wurden/werden damit abgelöst 27
28 Projektgruppe Gase des AGS und ABS TRGS 407 "Tätigkeiten mit Gasen Gefährdungsbeurteilung neue technische Regel (mit vielen Elementen aus dem alten Regelwerk) TRBS 3145 / TRGS 725 "Ortsbewegliche Druckgasbehalter Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beforderung, Entleeren" basierend auf der TRBS 3145 des ABS TRBS / TRGS "Ortsfeste Druckanlagen für Gase" (nur Lagerung) basierend auf der TRBS 314x des ABS Die Projektgruppe prüft, ob weitere Regeln erforderlich sind z.b. für Acetylenanlagen, Flüssiggas- Lagerung 28
29 Schnittstelle Beschaffenheit/Betrieb Anhand des üblichen Ablaufes von Beschaffungsprozessen sollen die aus der Sicht des Arbeitsschutzes zu beachtenden Aspekte aufgezeigt werden. Umrüstung oder Umbau vorhandener Arbeitsmittel. Anpassung an der Stand der Technik ( Bestandsschutz ) getrenntes Dokument. Kooperation: Abstimmung mit AK UA 3 Mitarbeit für AAMÜ: Herr Just (Hessen) BMAS-Referat für Produktsicherheit wird beteiligt Zusammenarbeit mit BG RCI AG Maschinen in verfahrenstechnischen Anlagen Abstimmung mit AfPS 29
30 Schnittstelle Beschaffenheit/Betrieb ProdSG: Hersteller Beschaffenheit Arbeitssicherheit = mitgebrachte (inhärente) Sicherheit des Arbeitsmittels nach dem ProdSG + Maßnahmen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung nach der BetrSichV BetrSichV: Arbeitgeber Eignung Das Produktsicherheitsgesetz und die Benutzung von Arbeitsmitteln sind zwei getrennte Rechtsbereiche. In der Konsequenz ist mehr Abstimmung zwischen Kunden (Arbeitgeber/Betreiber) und Hersteller/Lieferant notwendig.
31 Grundsätze: Verhältnis TRBS und Normung Technische Regeln haben Vorrang vor Normen und sollen aus sich heraus verständlich sein Technische Regeln sind kostenlos verfügbar Gemeinsamer Deutscher Standpunkt ist zu beachten. Konsequenz für die Technischen Regeln: Nicht alle Normen eigenen sich für die Inbezugnahme Die Inbezugnahme kann nicht soweit gehen, dass die TR nur dann verstanden wird, wenn gleichzeitig die Norm vorliegt. 31
32 Verhältnis TRBS und Normung Der ABS-UA 1 befasst sich mit den spezifischen operative Fragestellungen im Verhältnis von TRBS und Normen BMAS/KAN mit den grundsätzlichen Festlegungen. Roter Bereich: Solcherlei Normen sollten vom Grundsatz her nicht als Grundlage einer Technischen Regel übernommen werden. In begründeten Einzelfällen gemäß GDS kann davon abweichend entschieden werden. Grauer Bereich: Solcherlei Normen bewegen sich an der Schnittstelle zwischen den Rechtsbereichen Inverkehrbringen und Betreiben. Es muss sorgfältig geprüft werden, zu welcher Seite die betreffende Norm tendiert. Die Anwendung von Normen, die im grauen Bereich liegen, müssen in jedem Fall sorgfältig geprüft und diskutiert werden ; und Grüner Bereich: Normen aus dem grünen Bereich könnten nach Prüfung durch den staatlichen Ausschuss übernommen werden. 32
33 Verhältnis von TRBS und Normen,.aus praktischer Sicht Ausschnitt aus einem Artikel in einer Fachzeitschrift: Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen verfügen über besondere Merkmale, die notwendig sind, den ordnungsgemäßen Betrieb in diesen Bereichen zu ermöglichen,....hierzu gehört eine Erstprüfung nach Inbetriebnahme und danach regelmäßig wiederkehrende Prüfungen nach DIN EN und wenn nötig, Wartung und Instandsetzung. Als hilfreich kann auch noch die TRBS 1201 Teil 1 "Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen" mit herangezogen werden, die teilweise einen leichteren Einstieg in die Thematik liefert. 33
34 Konkretisierung der Lärm-Vibrations- Arbeitsschutzverordnung und der ArbeitsschutzVO künstliche optische Strahlung (OstrV) TRLV TRLV TROS TROS Lärm Vibrationen Inkohärente optische Strahlung Laserstrahlung ( 34
35 Geplante Novelle BetrSichV: Anhörung der beteiligten Kreise begonnen Anhörung der Länder und der UVTR im Oktober Weiterführung des Gesetzgebungsverfahrens nach der Wahl Allgemeine Regelungen einheitlich für Arbeitsmittel, einschließlich überwachungsbedürftige Anlagen. Zusätzlich bei überwachungsbedürftigen Anlagen: Ggf. Erlaubnispflicht Prüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen oder befähigte Personen. 35
36 Projektgruppe des ABS Ltg.: Prof. Dr. Pieper Aufgabe: Welche Maschinen und Anlagen bedürfen zukünftig besonderer Nachweis und Prüfpflichten? z.b. Druckbehälter, Dampfkessel, Aufzüge, Krane, Biogasanlagen,, Vorschlag für Verfahrensweise, mit deren Hilfe der ABS das von Arbeitsmitteln, einschließlich Anlagen ausgehende Risiko beurteilen und hieraus Schlussfolgerungen für die Notwendigkeit und den Umfang spezieller Prüfungen ableiten kann. 36
37 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! - Zeit für Diskussionen Dipl. Ing. U. Aich, Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. IV/WI Tel.: 0611/ ursula.aich@rpda.hessen.de
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