Änderungen und Anpassungen im Handbuch Rechnungswesen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Änderungen und Anpassungen im Handbuch Rechnungswesen"

Transkript

1 Finanzufsicht Gemeinden Änderungen und Anpassungen im Handbuch Rechnungswesen A.5.1 ARA Mikroverunreinigung Ab 2016 erhebt der Bund eine Abgabe von Fr. 9.- pro Einwohner zur Finanzierung von Erstinvestitionen zur Reduktion von Mikroverunreinigungen A Deutsch als Zweitsprache, Aufteilung auf Kinderkarten, Primarschule und Sekundarstufe I Personaladministration Kostenverrechnung der Personaladministration Volksschule Deutsch als Zweitsprache, Integrative Förderung, Personaladministration Volksschule Volksschulen an die Gemeinden Aufteilung auf Kinderkarten, Primarschule und Sekundarstufe I Kostenverrechnung der Personaladministration Volksschulen an die Gemeinden A Deutsch als Zweitsprache Aufteilung auf Kinderkarten, Primarschule und Sekundarstufe I A.5.10 Steuerabrechnungskonto Nachsteuern und Steuerstrafen auf LUTAX generell Die Finanzaufsicht über Per 30. Juni 2014 wurde die Organisation der die Gemeinden obliegt seit Regierungsstatthalter aufgehoben und die Aufsicht dem 1. Juli 2014 dem Finanzdepartement über die Gemeinden auf die einzelnen Fachdepartemente aufgeteilt Kontierungsanleitung Ergänzung der funktionalen Gliederung Ergänzung alphabetisches Stichwortverzeichnis Ergänzung Abrechnungskonto Lehrerbesoldung Kontierungsanleitung ergänzt A.2.3 Kurtaxen Artengliederung Laufende Rechnung ergänzen neue Artennummer Kurtaxen Kindes- und Erwachsenenschutz Anpassung Begriffe aufgrund neuer Gesetzge- Begrifft Vormundschaft, vormals Vorbung Vormünder und Amts- A mundschaft vormundschaft ersetzt durch Kindes- und Erwachsenenschutz A und A Beistände

2 Nettovermögenserträge Nettozinsaufwand A.5 Buchungsbeispiele: A.5.1 Neuordnung Pflegefinanzierung Anpassung der Definition im Glossar Evaluation der finanziellen Auswirkungen der neuen Pflegefinanzierung ( 18 Pflegefinanzierungsgesetz, SRL Nr. 867) Definition nach LUSTAT Statistik Luzern detaillierte Kontierungsanleitung Abkürzungsregister Abkürzung VoFAG durch FAV ersetzt Kostenstellen- und Kostenträgerplaschule Funktionale Gliederung (HRM) 213 Sekundar bei KTR Kantonsschul- A Verzeichnis der Nummern der funktionalen Gliederung Alphabetisches Stichwortverzeichnis der funktionalen Gliederung jahr mit 250 Kantonsschule ersetzt. Anpassungen Bereich Bildung - Basisstufe in Dienststelle 210 ergänzt - Anpassung/Ergänzung Wortlaut Förderangebote (spezielle Förderung, Timeout- Klassen. usw.) in Dienststelle 210 und Verschiebung Heilpädagogische Früherziehung von Dienststelle 216 in Dienststelle Dienststelle 225 Heilpädagogische Schule gelöscht - Dienststelle 219 mit Weiterbildung Lehrpersonen ergänzt - Dienststelle 218 mit Schulsekretariat ergänzt - Dienststelle 219 Didaktisches Zentrum gelöscht - Dienststelle 219 mit Pädagogisches Medienzentrum ergänzt Anpassungen Bereich Sicherheit - Dienststelle 100 mit dem Wortlaut Kindesund Erwachsenenschutz ergänzt. - Bezeichnung Amtsgericht bei Dienststelle 121 mit Bezirksgericht ersetzt

3 Kostenstellen- und Kostenträgerplan Anpassungen Bereich Bildung - Anpassung Wortlaut Förderangebote (spezielle Förderung, Timeout-Klassen usw.) in Teilleistung Erfassung Teilleistung Förderangebote (spezielle Förderung, Time-out- Angebote. usw.) - Teilleistung Regelklasse ergänzt mit Wortlaut (inkl. Basisstufe) - Teilleistung Heilpädagogischer Dienst gelöscht - Erfassung Teilleistung Heilpädagogische Früherziehung - Erfassung Teilleistung Integrative Sonderschulung - Erfassung Hauptkostenstelle Schulsozialarbeit - Teilleistung Schulsozialarbeit ergänzt mit Wortlaut (Primarstufe/Kindergarten) - Erfassung Teilleistung Timeout- Klassen unter Leistung Sekstufe Anpassungen Bereich Sicherheit - Bezeichnung Amtsgericht bei Kostenträger mit Bezirksgericht ersetzt Kostenstufenrechnung Ergänzung Artennummer 330 bei den direkten Kosten (Kostenstufe I) Gemäss Kontierungsanleitung KORE sind Abschreibungen des Finanzvermögens direkt auf dem Kostenträger zu verbuchen

4 - 4 - A.5.7 Abgang von Sachgütern des Verwaltungsvermögens Download Kontierungsanleitung KO- RE A Spitex Abgrenzung der Investitionsrechnung und der Laufenden Rechnung Werte der Anlagebuchhaltung / Investitionsrechnung Verbuchungsbeispiel Überführung ins Finanzvermögen: Kontonummer mit ersetzt Ergänzung um Dienststelle 584 (Arbeitslosen- Hilfsfonds) Ergänzung Dienststelle 445 gemeindeeigene Spitex (Spezialfinanzierung) Änderung von 10 Abs. 2 der Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (VoFHG, SRL Nr. 602) Änderung von 10 Abs. 2 der Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (VoFHG, SRL Nr. 602) Für den Abgang von Hochbauten ist die Artennummer 603 vorgesehen Investitionen mit mehrjähriger Nutzungsdauer können der Laufenden Rechnung oder der Investitionsrechnung belastet werden Investitionen mit mehrjähriger Nutzungsdauer können der Laufenden Rechnung oder der Investitionsrechnung belastet werden A Funktionale Gliederung Dienststelle 410 Pflegeheim Bezeichnung regional ersatzlos gestrichen Neuzuteilung Bestandeswerte Präzisierung Ausweis Verwaltungsvermögen nach Kontengruppen Interne Verrechnungen Interne Verrechnungen bei HRM mit Kostenausweis immer auf HiKst Interne Verrechnungen aus FIBU Download Kontierungsanleitung Ergänzung Abschreibungen Abwasserbeseitigung: , , Ergänzung, dass interne Faktura möglich ist, wenn Wertefluss aufgrund Umlagen nicht eingehalten werden kann. KORE-Verbuchung erfolgt auf Kst Abschreibungen aus FIBU / Kst Auflösung Spezialfonds 4

5 - 5 - A Integrative Sonderschulung Anpassung bzw. Ergänzung Güterstrassen Ergänzung Stichwortverzeichnis, da Güterstrassen als private oder öffentliche Stras- sen klassiert sein können Funktionendiagramm allgemein Finanz- und Aufgabenplan, Finanzkennzahlen, Beratung des FAP, keine Präzisierung Prüfung durch RK-CK Schulsozialarbeit Anpassung bzw. Ergänzung Interne Verrechnungen Interne Verrechnungen bei HRM mit Kostenausweis immer auf HiKst Interne Verrechnungen aus FIBU Ergänzung, dass interne Faktura möglich ist, wenn Wertefluss aufgrund Umlagen nicht eingehalten A A A A A Diverse Musterberichte Musterbericht Beschlussfassung VA durch die Stimmberechtigten Integrative Sonderschu- Musterberichte an die Vorlagen der Traktandenliste angepasst; Formulierung präzisiert werden kann. Formelle Anpassungen Doppelt erfasst (siehe A.1.1.3) Ersatzlos gestrichen A lung Güterstrassen Ergänzung Stichwortverzeichnis, da Güterstrassen als private oder öffentliche Strassen klassiert sein können A.5.9 und Download Konto Steuerabrechnungskonto Anpassung bzw. Ergänzung Anpassung des Buchungsbeispiels an die neue Verbuchungspraxis (Bruttoverbuchung, Integration der Geldkonti des Steueramtes) Download Kontierungsanleitung Abschreibung auf Anlagen Finanzvermögen KORE-Verbuchung erfolgt auf Ktr. Bewirtschaftung Finanzvermögen 5

6 - 6 - Download Abrechnungskonto Lehrerbesoldungen Ergänzung um Bereich Schul- und familienergänzende Tagesstrukturen Download Kontierungsanleitung Ergänzung Abschreibungen Abwasserbeseitigung: , , ff A Die Schulpflege im politischen und betrieblichen Führungskreislauf Schul- und familienergänzende Tagesstrukturen Der Behördenstatus der Schulpflege kann in der GO geregelt werden und hängt nicht vom Wahlverfahren ab KORE-Verbuchung erfolgt auf Kst Abschreibungen aus FIBU / Kst Auflösung Spezialfonds Textliche Anpassung Anpassung bzw. Ergänzung Historischer Landwert Ergänzungstext, wenn historischer Wert nicht Ergänzung mehr ermittelbar ist (Ersatzwert) Kalkulatorische Zinsen Präzisierung Berechnung Zinsen betr. Grund und Boden Budgetierung Kostenträger Formulierung präzisiert Spezialfinanzierungen Aktualisierung, Einlage und Entnahmen wurden noch auf dem Kostenträger ausgewiesen, neu jedoch HiKst Abschluss Spezialfinanzierungen Formelle Anpassungen in Text und Schemas A.2.1 A Downloads Beschreibung und Hinweise zur Bestandeskonti Funktionale Gliederung Kontierungsanleitung KORE Hinweis betr. Verbindungskonti 1018 / 2008 ersatzlos streichen. Verbindungskonti sind nicht mehr vorgesehen. Die Abfallbeseitigung ist zwingend als Spezialfinanzierung zu führen. Es stehen die Dienststellen 720 oder 725 zur Verfügung. Empfohlen wird die DS 725. Die Dienststelle 720 wird nicht mehr separat aufgeführt Aktualisierung

7 Sonderkredit Wenn wiederkehrende Ausgabe / Aufwand für mehr als ein Rechnungsjahr verbindlich bewilligt werden soll, ist der Gesamtbetrag massgebend. Kann dieser in seiner Höhe nicht festgestellt werden, gilt analog 39 bis Abs. 3 Staatsverfassung der zehnfache Betrag eines Jahresbetreffnisses Controlling Anpassung aufgrund des Handbuches für Rechnungskommissionen und Controlling- Kommissionen 39 bis Abs. 3 Staatsverfassung durch 23 lit. b Kantonsverfassung ersetzen Präzisierung Delkredere Möglichkeit zur Bildung eines Delkredere Überführung Verwaltungs- Ergänzender Wortlaut bezüglich Zuständigkeit ins Finanzvermögen / Darlehen und Beteiligungen Ergänzende Ausführungen zur Aktivierung von Beteiligungen im Rahmen von Outsourcing Verwendung des Ergebnisses gemäss 89 GG ist es möglich Eigenkapital zu bilden, auch wenn noch abzuschreibendes Verwendungsmöglichkeit präzisieren / Passivierung von Anschlussgebühren Verwaltungsvermögen vorhanden ist Anschlussgebühren dürfen nicht direkt auf dem aktivierten Verwaltungsvermögen passiviert werden Beachtung Bruttoprinzip Kostenstellen- und Kostenträgerplan Ergänzung der Kostenstelle Schulbibliothek Kostenstellen- und Kos tenträgerplan ersetzen A.1.1/ Berichtswesen Anpassungen aufgrund des Handbuches für A.1.2/ A Rechnungskommissionen und Controlling- Kommissionen A Funktionale Gliederung DS 300, Kulturförderung Ergänzt mit dem Begriff "Integrationsförderung" A Massenmedien Dienstgruppenbezeichnung für 32 fehlte 7

8 - 8 - Alphabetisches Stichwortverzeichnis der funktionalen Gliederung DS 300, Kulturförderung Stichwortergänzung "Integrationsförderung" A.5 Buchungsbeispiele Neuerfassung der Buchungsbeispiele Diverse Staatsverfassung Begriff Staatsverfassung durch Kantonsverfassung ersetzt Diverse neue URL-Adresse ist ersetzt durch Ersatz Abschluss der Rechnung Sobald der Beschluss des Gemeinderates Präzisierung über die Verwendung des Ergebnisses vorliegt, ist die Verbuchung vorzunehmen und die Buchhaltung ist definitiv abzuschliessen A 3.3 Checkliste KORE Interne Verrechnung der indirekten Kosten Ergänzung Ziffer (Umlagen) bei Spezialfinanzierungen Titelblatt Verbindlicherklärung RRB Nr vom Handbuch wurde vom Regierungsrat verbindlich erklärt / zusätzliche Abschreibungen Budgetierte, zusätzliche Abschreibungen sind selbst dann vorzunehmen, wenn dadurch ein Präzisierung Aufwandüberschuss resultiert Investitionsrechnung Anschlussgebühren sind aus abschreibungstechnischen Gründen auf den ältesten aktivierten Anlagen zu passivieren Kostenstellenplan Hilfskostenstellen für - Abschluss Spezialfinanzierung - Auflösung Spezialfonds - Auflösung Vorfinanzierung Präzisierung mit Verweis auf die Anlagebuchhaltung neu Hilfskostenstellen Investitionseinnahmen Behandlung von Investitionseinnahmen in der Anlagebuchhaltung Ergänzung / Präzisierung

9 Erwerb von gebrauchtem Verwaltungsvermögen (Occasion) Mit welcher Nutzungsdauer ist gebrauchtes Verwaltungsvermögen in die Anlagebuchhaltung aufzunehmen Spezialfinanzierungen Ist eine Gemeindeaufgabe aufgrund gesetzlicher Vorgaben über verursachergerechte Gebühren zu finanzieren, sind die internen Verrechnungen zwingend in der Höhe der Umlagen vorzunehmen A Bericht der CoKo / Reko zum FAP A.2.1 Bestandesrechnung Anteil der Gemeinde an einem Erneuerungsfonds einer StWE-Gemeinschaft Ergänzende Ausführungen Pragmatischer Lösungsansatz über die neue geschaffene DS Möglicher Musterbericht zum FAP neu A Funktionale Gliederung Ausführlichere Umschreibung DS 440, Ambulante Krankenpflege Ausführlichere Umschreibung der DS 520, Krankenversicherung Alphabetisches Stichwortverzeichnis der funktionalen Gliederung Ausführlichere Umschreibung der DS 540, Jugendschutz Darstellungsbeispiel: Der Anteil am Erneuerungsfonds ist in der Bestandesrechnung nur unter pro memoria auszuweisen. Umschreibung ergänzt mit Spitex Umschreibung, was zu den uneinbringlichen Kosten gehört Aufnahme der familienergänzenden Kinderbe treuung neu Neue DS 993, Interne Verrechnungen aus der KORE DS 440, Spitex Stichwortergänzung DS 540, Kinderbetreuung (familienergänzend) Stichwortergänzung DS 993, Interne Verrechnung aus der KORE Stichwortergänzung A.3.2 Umlageschlüssel Abgleich mit dem aktualisierten Kostenstellenplan

10 Aktenauflage im Voranschlagsverfahren Der Kontrollbericht der Regierungsstatthalterin / der Regierungsstatthalter zum VA und die Empfehlung der CoKo bzw. Reko über die Genehmigung des VA haben gefehlt Aufgaben Reko / CoKo Die Rechnungskommission / Controlling- Kommission stellt keinen Antrag zur Rechnung / Budget, sondern gibt eine Empfehlung ab Aufgaben Rechnungsprüfungsorgan Kostenstellen- / Kostenträgerplan Anlagebuchhaltung, historische Werte Das Rechnungsprüfungsorgan stellt keinen Antrag zur Rechnung und zu den Abrechnungen über Sonder- und Zusatzkredite, sondern gibt eine Empfehlung ab Ergänzung der Leistung Umweltschutz allgemein mit den nebenstehenden Teilleistungen Damit die FIBU-Abschreibungen korrekt aus der Anlagebuchhaltung ermittelt werden können, ist eine Neuzuteilung der FIBU-Werte (Verwaltungsvermögen) erforderlich Anlagebuchhaltung, FIBU- Abschreibungen, Neuzuteilung der Bestandeswerte Kalkulatorischer Zins Das Zinsberechnungsbeispiel ist ungenau dar- A A A A Berichte des Gemeinderates und des Rechnungsprüfungsorgans Aktenauflageverzeichnis ergänzt Antrag durch Empfehlung ersetzt Antrag durch Empfehlung ersetzt TL Umweltschutz allgemein TL Förderprogramm Energiesparmassnahmen Neuzuteilung auch auf bereits abgeschriebenem Verwaltungsvermögen, sofern Nutzungsdauer nicht abgelaufen ist Vgl. Änderungsgrund zu Beispiel angepasst gestellt. Die Eröffnung der Kontrollberichte der Regierungstatthalterin / Regierungsstatthalter zu Voranschlag und Rechnung können wahlweise durch den Gemeinderat oder durch das Rechnungsprüfungsorgan den eröffnet werden. Zinsberechnungsbeispiel angepasst Anpassung der Vorlagen 10

11 A A A Bericht und Empfehlung des Rechnungsprüfungsorgans Verzeichnis der Nummern der funktionalen Gliederung Verzeichnis der Nummern der funktionalen Gliederung Das Rechnungsprüfungsorgan stellt keinen Antrag zur Rechnung und zu den Abrechnungen über Sonder- und Zusatzkredite, sondern gibt eine Empfehlung ab Ausführlichere Umschreibung der DS 540, Jugendschutz Ausführlichere Umschreibung der DS 790, Raumordnung Antrag durch Empfehlung ersetzt Der Jugendschutz umfasst auch die ausserschulische Betreuung / Mittagstisch / Nachmittagsbetreuung Der Mitgliederbeitrag an den Raumdatenpool ist der Raumordnung zu belasten A.2.3 Verwaltungsrechnung / Artenkonti ergänzt Konti ergänzt Artengliederung Sonderkredite Ergänzung: Sonderkredite für wiederkehrende Übernahme der bisherigen Ausgaben bzw. wiederkehrender Aufwand. Praxis; Präzisierung Gewinnablieferungen Gemeindebetriebe mit jährlich wiederkehrenden grösseren Ertragsüberschüssen können Teile des Gewinnes an die Gemeinde abliefern, sofern das übergeordnete Gesetz keine Finanzierung nach dem Verursacherprinzip vorschreibt. Allfällige Gewinne eines Wasserwerkes sind daher zweckgebunden in der Wasserversorgung zu belassen. Neues Beispiel (Kieswerk anstelle Wasserversorgung) A A Verzeichnis der Nummern der funktionalen Gliederung Leistungserfassung Verwaltung Ausführlichere Umschreibung der DS 760, Lawinenverbauungen Mit der Einführung gleitender Arbeitszeit können Arzt- und Zahnarztbesuche nicht mehr als Arbeitszeit angerechnet werden. Lawinenverbauungen umfassen Verbauungen gegen Schnee-, Stein- und Erdlawinen Die Leistungsart Arzt- / Zahnarztbesuch wurde gestrichen

12 A Leistungserfassung Werkdienst Mit der Einführung gleitender Arbeitszeit können Arzt- und Zahnarztbesuche nicht mehr als Arbeitszeit angerechnet werden. Die Leistungsart Arzt- / Zahnarztbesuch wurde gestrichen

1 AUFWERTUNG DES VERWALTUNGSVERMÖGENS... 2. 1.1 Vorarbeiten - erledigt... 2. 1.2 Aufwertung des Verwaltungsvermögens... 4

1 AUFWERTUNG DES VERWALTUNGSVERMÖGENS... 2. 1.1 Vorarbeiten - erledigt... 2. 1.2 Aufwertung des Verwaltungsvermögens... 4 Inhaltsverzeichnis 1 AUFWERTUNG DES VERWALTUNGSVERMÖGENS... 2 1.1 Vorarbeiten - erledigt... 2 1.2 Aufwertung des Verwaltungsvermögens... 4 1.3 Bewertungsansätze des Verwaltungsvermögens... 6 Anhang 1 Buchungsbeleg

Mehr

Leistungsziel 1.1.6.1.1 Beispiele des öffentlichen Rechnungsmodells HRM/HRM 2 ÜBERBLICK

Leistungsziel 1.1.6.1.1 Beispiele des öffentlichen Rechnungsmodells HRM/HRM 2 ÜBERBLICK Leistungsziel 1.1.6.1.1 Beispiele des öffentlichen Rechnungsmodells HRM/HRM 2 ÜBERBLICK HRM Verwaltungsrechnung Aktiven Passiven Finanzvermögen Verwaltungsvermögen Fremdkapital Spezialfinanzierungen Aufwand

Mehr

Investitionen und Abschreibungen ab 2012

Investitionen und Abschreibungen ab 2012 Investitionen und Abschreibungen ab 2012 1 Einleitung Per 1. Januar 2011 sind die neue Finanzverordnung und die neue Vollzugsverordnung in Kraft getreten. Für die Kirchgemeinden bedeutete dies, dass bereits

Mehr

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8.1. Allgemeines In der laufenden Rechnung werden im Konto 322.00 Zinsen nur die ermittelten Fremdkapitalzinsen erfasst. Sobald aber eine Betriebsabrechnung erstellt

Mehr

Anhang 1: Aufbau des Rechnungswesens (Art. 17)

Anhang 1: Aufbau des Rechnungswesens (Art. 17) Anhang : Aufbau des Rechnungswesens (Art. 7) (Stand. Dezember 0). Finanzvermögen Das Finanzvermögen wird wie folgt unterteilt: a) flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen; b) Forderungen; c) kurzfristige

Mehr

Gesetz über die Finanzierung der Sonderlasten (G Sonderlasten)

Gesetz über die Finanzierung der Sonderlasten (G Sonderlasten) 6.500 Gesetz über die Finanzierung der Sonderlasten (G Sonderlasten) Vom 6. August 005 (Stand. Januar 06) Der Grosse Rat des Kantons Aargau, gestützt auf 7 Abs. der Kantonsverfassung, beschliesst: Zweck

Mehr

Struktur der bestehenden Gemeindebuchhaltung

Struktur der bestehenden Gemeindebuchhaltung Struktur der bestehenden Gemeindebuchhaltung Grundlage aller Beschreibungen sind die Verhältnisse im Kanton Aargau. Entsprechend der Erfolgsrechnung und der Bilanz in der kaufmännischen Buchführung gibt

Mehr

16.2 Schenkungen, Vermächtnisse und Erbschaften mit Zweckbindung

16.2 Schenkungen, Vermächtnisse und Erbschaften mit Zweckbindung 16 ZWECKGEBUNDENE ZUWENDUNGEN 16.1 Allgemeines über die bisherigen Fonds 16.2 Schenkungen, Vermächtnisse und Erbschaften mit Zweckbindung 16.3 Grabunterhaltsfonds 16.4 Muster einer Jahresrechnung für zweckgebundene

Mehr

Vernehmlassung RRV Gemeinderechnungswesen

Vernehmlassung RRV Gemeinderechnungswesen Vernehmlassung RRV Gemeinderechnungswesen Bitte benutzen Sie diese Übersicht nicht zur Beantwortung der Fragen sondern nur den dafür vorgesehenen elektronischen Fragebogen. Dieser Fragebogen dient zur

Mehr

Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung

Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom

Mehr

Aufwand, Ertrag und Nettoaufwand der laufenden Rechnung nach Aufgabengebiet, Stadt St.Gallen 2003-2013

Aufwand, Ertrag und Nettoaufwand der laufenden Rechnung nach Aufgabengebiet, Stadt St.Gallen 2003-2013 Aufwand, Ertrag und Nettoaufwand der laufenden Rechnung nach Aufgabengebiet, Stadt St.Gallen 2003-2013 Quelle: Tabelle: Amt für Gemeinden Kanton St.Gallen: Gemeindenfinanzstatistik Aufwand und Ertrag Hinweis:

Mehr

13. Sitzung vom 23. August 2011 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte

13. Sitzung vom 23. August 2011 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte GEMEINDERAT 13. Sitzung vom 23. August 2011 INHALTSVERZEICHNIS Geschäfte Beschlüsse Interne Verzinsung/Festlegung Zinssatz und Modalität Investitionsplan 2011-2015 - Genehmigung Revisionsberichte Pol.

Mehr

Vernehmlassung zum Entwurf einer Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt

Vernehmlassung zum Entwurf einer Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt Finanzdepartement Bahnhofstrasse 19 6002 Luzern Telefon 041 228 55 47 Telefax 041 210 83 01 info.fd@lu.ch www.lu.ch Vernehmlassung zum Entwurf einer Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden

Mehr

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Amt für Gemeinden Graubünden Uffizzi da vischnancas dal Grischun Ufficio per i comuni dei Grigioni HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Praxisempfehlung Nr. 25 Selbständige

Mehr

Andere Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG schuldet (z. B. Bauleistungen, Schrott, Metalle - Kennzeichen "B1")

Andere Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG schuldet (z. B. Bauleistungen, Schrott, Metalle - Kennzeichen B1) Andere Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG schuldet (z. B. Bauleistungen, Schrott, Metalle - Kennzeichen "B1") Die nachfolgenden Erläuterungen betreffen Aufwendungen im

Mehr

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010?

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010? Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010? Der Reisende muss die Frühstückskosten selbst tragen. Der Arbeitgeber (oder Reisestelle oder neu, der Arbeitnehmer selbst) bestellt,

Mehr

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) 3. Februar 2003 Ausgabe Juni 2008 Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement,

Mehr

Inhaltsverzeichnis Kapitel 6

Inhaltsverzeichnis Kapitel 6 Inhaltsverzeichnis Kapitel 6 6... 1 6.1 Spezialfinanzierungen... 1 6.1.1 Erfolgsrechnung... 1 6.1.2 Investitionsrechnung... 2 6.1.3 Bilanz... 2 6.1.4 Ergebnis... 3 6.1.5 Kontenplan... 3 6.1.6 Erneuerungsfonds...

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Inhalt. IAS 23: Fremdkapitalkosten

Inhalt. IAS 23: Fremdkapitalkosten Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Wesentliche Inhalte... 5 I. Qualifizierte Vermögenswerte... 5 II. Fremdkapitalkosten... 6 5. Beispiel...

Mehr

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.

Mehr

Nachführungen Finanzhandbuch

Nachführungen Finanzhandbuch Finanzhandbuch 1 Nachführung nach Kapitel 2 Chronologische Nachführung 1 Nachführung nach Kapitel Kapitel Seiten Stand 1 alle ausser die unten aufgeführten 1.2.2013 27; 30-40 1.6.2014 2 alle ausser die

Mehr

Stellungnahme der Finanzkommission zum Budget 2016

Stellungnahme der Finanzkommission zum Budget 2016 Finanzkommission der Gemeinde Kaiseraugst Stellungnahme der Finanzkommission zum Budget 2016 Basisunterlagen und Erläuterungen Die Erläuterungen zum Budget und teilweise die Nachweise zu den einzelnen

Mehr

Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung des Selbstbehalts an die Kosten von Tageselternbetreuungskosten mit einer

Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung des Selbstbehalts an die Kosten von Tageselternbetreuungskosten mit einer Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung des Selbstbehalts an die Kosten von Tageselternbetreuungskosten mit einer Obergrenze von 42'000 Franken. Botschaft zum Gemeinderatsbeschluss

Mehr

1 430.121. Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) vom 06.06.2002 (Stand 01.01.2003)

1 430.121. Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) vom 06.06.2002 (Stand 01.01.2003) 40. Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) vom 06.06.00 (Stand 0.0.00) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Grundsätzliches

Mehr

Friedhofverband Dällikon-Dänikon. Verbandsvereinbarung

Friedhofverband Dällikon-Dänikon. Verbandsvereinbarung Friedhofverband Dällikon-Dänikon Verbandsvereinbarung I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zweck, Name, Zusammenschluss Die Politischen Gemeinden Dällikon und Dänikon bilden für die Besorgung des Friedhof-

Mehr

für die kantonale Verwaltung

für die kantonale Verwaltung Schulung öffentliches Kreditrecht 2014 Teil 2 - Vertiefungsschulung für die kantonale Verwaltung Referentinnen: Franziska Bitzi Staub, Leiterin Rechtsdienst FD Judith Lipp, Rechtsdienst FD 25. Juni 2014

Mehr

Projekt Wiedereingliederung Brücke von verunfallten arbeitslosen Personen im Beschäftigungsprogramm der Caritas Luzern

Projekt Wiedereingliederung Brücke von verunfallten arbeitslosen Personen im Beschäftigungsprogramm der Caritas Luzern Projekt Wiedereingliederung Brücke von verunfallten arbeitslosen Personen im Beschäftigungsprogramm der Caritas Luzern Anforderungsprofil / Leistungsvereinbarung 1. Ausgangslage 2. Das Konzept 3. Erwartungen

Mehr

Der Grosse Rat des Kantons Freiburg. nach Einsicht in die Botschaft des Staatsrates vom ; auf Antrag dieser Behörde,

Der Grosse Rat des Kantons Freiburg. nach Einsicht in die Botschaft des Staatsrates vom ; auf Antrag dieser Behörde, FIND/Vorentwurf vom 0.0.010 Gesetz vom 009 zur Anpassung des Gesetzes vom 5. November 1994 über den Finanzhaushalt des Staates an das neue harmonisierte Rechnungslegungsmodell für die Kantone und Gemeinden

Mehr

Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 1

Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 1 Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 44.0 (Vom 8. März 007) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. 6 des Bundesgesetzes vom 8. März 960 über die Nationalstrassen, nach Einsicht

Mehr

Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil

Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil REGLEMENT ÜBER GEMEINDEBEITRÄGE E I N W O H N E R G E M E I N D E Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil Reglementssammlung der Einwohnergemeinde

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach I. Haushaltssatzung der Stadt Neu-Anspach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung vom 07.03.2005 (GVBl. S.

Mehr

Reglement über die Ausgaben- und Vertragskompetenzen srs 181.2 der Direktionen und Verwaltungsstellen (Delegationsreglement) vom 8.

Reglement über die Ausgaben- und Vertragskompetenzen srs 181.2 der Direktionen und Verwaltungsstellen (Delegationsreglement) vom 8. Reglement über die Ausgaben- und Vertragskompetenzen srs 181.2 der Direktionen und Verwaltungsstellen (Delegationsreglement) vom 8. März 2005 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 18 Abs. 3 des Geschäftsreglements

Mehr

Ihre Mandanten benötigen auch unterjährig aussagekräftige Zahlen. Wie müssen Sie die Finanzbuchführung gestalten?

Ihre Mandanten benötigen auch unterjährig aussagekräftige Zahlen. Wie müssen Sie die Finanzbuchführung gestalten? Ihre Mandanten benötigen auch unterjährig aussagekräftige Zahlen. Wie müssen Sie die Finanzbuchführung gestalten? Je schneller geschäftliches Handeln im Rechnungswesen Niederschlag findet, desto höher

Mehr

Abschreibungssatz Verwaltungsvermögen Total der ordentlichen und zusätzlichen Abschreibungen in Prozent des Verwaltungsvermögens.

Abschreibungssatz Verwaltungsvermögen Total der ordentlichen und zusätzlichen Abschreibungen in Prozent des Verwaltungsvermögens. 6. Glossar - Begriffserklärungen Abschreibungen Unter Abschreibungen werden Buchungen verstanden, die die Sach- und/oder Wertverminderung eines einzelnen oder mehrerer zusammengefasster Vermögensobjekte

Mehr

176. Bezirksgemeinde vom 17. April 2013

176. Bezirksgemeinde vom 17. April 2013 Bezirk Höfe www.hoefe.ch Richard Kälin, Bezirksammann Mark Steiner, Säckelmeister Der Bezirksrat heisst Sie herzlich willkommen! 176. Bezirksgemeinde vom 17. April 2013 Übersicht zur Versammlung und zu

Mehr

Departement Finanzen und Gesundheit. Gesetz über die Informatik des Kantons Glarus und seiner Gemeinden (Informatikgesetz; InfG)

Departement Finanzen und Gesundheit. Gesetz über die Informatik des Kantons Glarus und seiner Gemeinden (Informatikgesetz; InfG) Departement Finanzen und Gesundheit Gesetz über die Informatik des Kantons Glarus und seiner Gemeinden (Informatikgesetz; InfG) Ausgangslage - 2009: Im Hinblick auf die Gemeindestrukturreform entschieden

Mehr

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 vom 16. Dezember 2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

Obergericht des Kantons Zürich

Obergericht des Kantons Zürich Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995

Mehr

Verordnung über die Berechtigung zur Verfügung über Kredite und zu Kreditbeschlüssen

Verordnung über die Berechtigung zur Verfügung über Kredite und zu Kreditbeschlüssen SRL Nr. 603 Verordnung über die Berechtigung zur Verfügung über Kredite und zu Kreditbeschlüssen vom 24. Februar 1989* Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf die 13 Absatz 4 und 36 Absatz 4

Mehr

zur Gemeindeversammlung am Donnerstag, 6. Juni 2013 um 20.00 Uhr im Singsaal des Sekundarschulhauses in Dielsdorf

zur Gemeindeversammlung am Donnerstag, 6. Juni 2013 um 20.00 Uhr im Singsaal des Sekundarschulhauses in Dielsdorf Sekundarschulgemeinde Dielsdorf Regensberg - Steinmaur Einladung zur Gemeindeversammlung am Donnerstag, 6. Juni 2013 um 20.00 Uhr im Singsaal des Sekundarschulhauses in Dielsdorf Sekundarschulgemeinde

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Mehr

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds.

Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds. Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds Ausgabe 2015 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Name... 3 2 Zweck... 3 3 Organe... 3 4 Zuständigkeiten

Mehr

Kreditorenverarbeitung

Kreditorenverarbeitung Grundlagen / Weiterführende Literatur Grundlagen / Weiterführende Literatur Inhalt Datum Erlass durch / Autor Visumregelung Stadt Uster Beschrieb über Visum von Belegen 1. Juli 2003 T. Kuoni Allgemeines

Mehr

Artenkataster. Hinweise zur Datenbereitstellung. Freie und Hansestadt Hamburg. IT Solutions GmbH. V e r s i o n 1. 0 0.

Artenkataster. Hinweise zur Datenbereitstellung. Freie und Hansestadt Hamburg. IT Solutions GmbH. V e r s i o n 1. 0 0. V e r s i o n 1. 0 0 Stand Juni 2011 Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt IT Solutions GmbH Artenkataster Auftraggeber Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung

Mehr

Gesetz über die Geschäftsführung und den Finanzhaushalt des Kantons und deren Kontrolle

Gesetz über die Geschäftsführung und den Finanzhaushalt des Kantons und deren Kontrolle Gesetz über die Geschäftsführung und den Finanzhaushalt des Kantons und deren Kontrolle Änderung vom Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel 31 Absatz 1 Ziffer 1 und 42 Absatz 1 der Kantonsverfassung;

Mehr

Stellungnahme der Verwaltung zur. Prüfung der Jahresrechnung des. für die Stadt Quedlinburg des

Stellungnahme der Verwaltung zur. Prüfung der Jahresrechnung des. für die Stadt Quedlinburg des Stellungnahme der Verwaltung zur Prüfung der Jahresrechnung des Rechnungsprüfungsamtes für die Stadt Quedlinburg des Haushaltsjahres 2009 Quedlinburg, den 11. 11. 2010 Bericht besteht aus 5 Seiten. Dr.

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Weitgehende Abgeltung der im Restmüll enthaltenen Verpackungen durch die Hersteller (Herstellerverantwortung) Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Mehr

Erläuternder Bericht zur Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Regierungsrates über die Rechtsstellung der Berufs- und Mittelschulen

Erläuternder Bericht zur Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Regierungsrates über die Rechtsstellung der Berufs- und Mittelschulen Erläuternder Bericht zur Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Regierungsrates über die Rechtsstellung der Berufs- und Mittelschulen (RSV BM; RB 413.141) Entwurf Stand 30. August 2012 Inhaltsverzeichnis

Mehr

TimeSafe Leistungserfassung

TimeSafe Leistungserfassung TimeSafe Leistungserfassung FIBU-Schnittstellen 1/9 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Einleitung... 3 2 Voraussetzungen... 3 3 Konfiguration... 4 3.1 TimeSafe Leistungserfassung... 4 3.1.1.

Mehr

Verteiler gemäss letzter Seite. Stadtrat. Brugg, 7. April 2011 We. Rechnungsabschlüsse 2010

Verteiler gemäss letzter Seite. Stadtrat. Brugg, 7. April 2011 We. Rechnungsabschlüsse 2010 Stadtrat Verteiler gemäss letzter Seite Brugg, 7. April 2011 We Rechnungsabschlüsse 2010 1. Einwohnergemeinde Die Erfolgsrechnung der Einwohnergemeinde weist für das Jahr 2010 einen Umsatz von 50.4 Mio.

Mehr

Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung)

Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) vom. Dezember 995* (Stand. Januar 00) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt

Mehr

Verordnung über Zuweisungen zum Bau von Abwasseranlagen

Verordnung über Zuweisungen zum Bau von Abwasseranlagen Verordnung über Zuweisungen zum Bau von Abwasseranlagen Vom 8. Februar 2006 GVBl. I S. 31 Aufgrund des 32 des Finanzausgleichsgesetzes in der Fassung vom 16. Januar 2004 (GVBl. I S. 22), zuletzt geändert

Mehr

Überleitung von der Kameralistik zur Doppik

Überleitung von der Kameralistik zur Doppik Überleitung von der Kameralistik zur Doppik Arbeitskreise 2010: Oktober 2010 Sonderarbeitskreis Landkreise: Juni 2010 Arbeitskreise 2009: November 2009 Stand: 28.10.2010 Inhalt Rechtliche Regelungen 14

Mehr

Reglement über den Sozialfonds der Stadt Luzern

Reglement über den Sozialfonds der Stadt Luzern Luzern ABStadt Systematische Rechtssammlung Nr. 5.4..1.1 Ausgabe vom 1. April 007 Reglement über den Sozialfonds der Stadt Luzern vom 30. November 1995 Der Grosse Stadtrat von Luzern, gestützt auf Art.

Mehr

Seftigen. Kreditbeschlüsse. Seite 1. Weisungen. des. Gemeinderates Seftigen. über das. Verfahren bei Kreditbeschlüssen und die Verwendung von Krediten

Seftigen. Kreditbeschlüsse. Seite 1. Weisungen. des. Gemeinderates Seftigen. über das. Verfahren bei Kreditbeschlüssen und die Verwendung von Krediten Seftigen Kreditbeschlüsse Seite 1 Weisungen des Gemeinderates Seftigen über das Verfahren bei Kreditbeschlüssen und die Verwendung von Krediten vom 28. Februar 2005 Der Gemeinderat erlässt gestützt auf

Mehr

Verordnung zum Stipendiengesetz vom 24. April 1988

Verordnung zum Stipendiengesetz vom 24. April 1988 45. Verordnung zum Stipendiengesetz vom 4. April 988 vom 4. Oktober 988 (Stand. Oktober 009) Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf Art. 4 Abs. des Stipendiengesetzes vom 4. April 988

Mehr

2. Besonderheit Teilnehmereinkommen für ALG II - Empfänger:

2. Besonderheit Teilnehmereinkommen für ALG II - Empfänger: Beiblatt zu den Ausfüllhinweisen für die aktuellen Beleglisten der 2. Förderrunde des ESF-BAMF-Programms zur Förderrichtlinie vom 01.10.2009 i. d. F. vom 21.12.2011 1. Einleitung Auf Grundlage der Trägerrundschreiben

Mehr

1. Allgemeines zum Abzug der Unterhaltskosten für Liegenschaften des Privatvermögens

1. Allgemeines zum Abzug der Unterhaltskosten für Liegenschaften des Privatvermögens Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die steuerliche Behandlung von Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, bei des Privatvermögens (vom 13. November 2009) Vorbemerkungen

Mehr

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Nr. Gegenstand 1 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung vom 03.09.2015 Seite 173 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen

Mehr

5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover

5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover 5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover 1 Änderung der Satzung Die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover vom 12.09.2002 in der Fassung der 4. Änderungssatzung

Mehr

Berechnung und Aussage der Gemeindefinanzkennzahlen nach HRM1

Berechnung und Aussage der Gemeindefinanzkennzahlen nach HRM1 Berechnung und Aussage der Gemeindefinanzkennzahlen nach HRM1 gemäss «Wegleitung zum Rechnungswesen der Thurgauer Gemeinden, Register 12.4» Selbstfinanzierungsgrad Selbstfinanzierung x 100 Nettoinvestitionen

Mehr

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH Jahres- und Halbjahresbericht sowie wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos

Mehr

WinWerk. Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon

WinWerk. Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon WinWerk Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch 8307 Effretikon Telefon: 052-740 11 11 Telefax: 052-740 11 71 E-Mail info@kmuratgeber.ch Internet: www.winwerk.ch Inhaltsverzeichnis 1 Ablauf der Rabattverarbeitung...

Mehr

Erfahrungsbericht der Stadt Engen, Landkreis Konstanz, zur Bauhoflösung

Erfahrungsbericht der Stadt Engen, Landkreis Konstanz, zur Bauhoflösung Erfahrungsbericht der Stadt Engen, Landkreis Konstanz, zur Bauhoflösung der Firma DATA-PLAN I. Allgemeines Die Stadt Engen ist eine Kleinstadt mit ca. 10.200 Einwohner im südlichen Hegau in der Nähe der

Mehr

Prozessordnung Investition

Prozessordnung Investition Prozessordnung Investition Gliederung: 0 Grundlagen 1 Zielstellung 2 Geltungsbereich 3 Begriffsbestimmung 4 Grundsätze zum Investitionsablauf aus Eigenmitteln 5 Investitionen mit Fördermitteln zur Projektförderung

Mehr

5. Kapitel. Inhaltsübersicht. V. Das Rechnungswesen und die Prüfung von Vereinen

5. Kapitel. Inhaltsübersicht. V. Das Rechnungswesen und die Prüfung von Vereinen 5. Kapitel Inhaltsübersicht V. Das Rechnungswesen und die Prüfung von Vereinen A. Kleine, mittelgroße und große Vereine B. Rechnungsprüfer / Abschlussprüfer 5. Kapitel, Seite 1 von 6 V. Das Rechnungswesen

Mehr

Stadt Stein am Rhein StR 354.113

Stadt Stein am Rhein StR 354.113 Stadt Stein am Rhein StR 354.113 Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Schaffhausen und dem Stadtrat von Stein am Rhein über die Zusammenarbeit zwischen der Schaffhauser Polizei und der Stadtpolizei

Mehr

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Ab einem bestimmten Wert dürfen Anschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht sofort im Jahr der Anschaffung vollständig steuerwirksam

Mehr

Kontenplan für die evangelisch-reformierten Kirchgemeinden des Kantons Basel-Landschaft

Kontenplan für die evangelisch-reformierten Kirchgemeinden des Kantons Basel-Landschaft 109a/2014 Kontenplan für die evangelisch-reformierten Kirchgemeinden des Kantons Basel-Landschaft (Redaktionell überarbeitet durch die Finanzabteilung ERK BL in Zusammenarbeit mit der AWK am 17.09.2014)

Mehr

Änderungen bei der Windenergie

Änderungen bei der Windenergie Clearingstelle EEG - 9. Fachgespräch Das EEG 2012 Änderungen bei der Windenergie Assessor iur. Christoph Weißenborn / BDEW Berlin, 09. September 2011 Energie- und Wasserwirtschaft e.v. www.bdew.de Änderungen

Mehr

Nachtragskredit Nr. 02 für die Ausweitung des neuen Systems zur Zeiterfassung auf die restlichen Dienststellen des Sicherheitsdepartements

Nachtragskredit Nr. 02 für die Ausweitung des neuen Systems zur Zeiterfassung auf die restlichen Dienststellen des Sicherheitsdepartements Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt 02.1521.02 An den Grossen Rat SiD/P021521 Basel, 10. August 2005 Regierungsratsbeschluss vom 9. August 2005 Ausgabenbericht Nachtragskredit Nr. 02 für die Ausweitung

Mehr

Whitepaper. Produkt: combit factura manager. Mehrwertsteuererhöhung durchführen. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz

Whitepaper. Produkt: combit factura manager. Mehrwertsteuererhöhung durchführen. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz Whitepaper Produkt: combit factura manager Mehrwertsteuererhöhung durchführen Mehrwertsteuererhöhung durchführen - 2 - Inhalt Aufgabenstellung 3 Allgemeine Hinweise

Mehr

Urnenabstimmung vom 09. Juni 2013

Urnenabstimmung vom 09. Juni 2013 Urnenabstimmung vom 09. Juni 2013 Botschaft betr. Kredit für den Ausbau und die Sanierung der Quartier- bzw. Sammelstrassen im Unterwaldhaus (Via Lieptgas, Via da Rens, Via las Caglias, Via Surpunt und

Mehr

Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO)

Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Runderlass des Innenministeriums vom 16. August 2007 - IV 305-163.101-1 - Die

Mehr

Traktanden. Rückblick Der Präsident gibt einen Rückblick auf die vergangenen Monate

Traktanden. Rückblick Der Präsident gibt einen Rückblick auf die vergangenen Monate Generalversammlung Toastmasters Luzern 25.06.2013 Zeit 20:16-21:30 Ort Restaurant Seepark Luzern Anwesend Alex Mühle, Uwe Müller, Rosa-Maria Schildknecht, Roger Hard, Gordana Klaric, Peter Eberli, Crispin

Mehr

JAHRESÜBERNAHME NTCS KORE mit 5.5 FIBU

JAHRESÜBERNAHME NTCS KORE mit 5.5 FIBU JAHRESÜBERNAHME NTCS KORE mit 5.5 FIBU Wenn die NTCS KORE in Verwendung ist, die Buchhaltung aber noch auf der BMD 5.5 gemacht wird, empfehlen wir folgende Reihenfolge bei der Jahresübernahme: 1. Übernahme

Mehr

7.14 Einrichtung Verbuchung mit Kostenstellen. Voraussetzungen / Einrichtung

7.14 Einrichtung Verbuchung mit Kostenstellen. Voraussetzungen / Einrichtung 7.14 Einrichtung Verbuchung mit Kostenstellen Die Verbuchung auf Kostenstellen aus Dialogik Lohn kann auf verschiedene Methoden vorgenommen werden. Die Verbuchung kann gemäss Lohnart (direkt auf eine Kostenstelle

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz) Deutscher Bundestag Drucksache 16/4664 16. Wahlperiode 12. 03. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)

Mehr

BAP 20.08.2014 Workshop Kostenrechnung. Teil 2: Empfehlungen der Arbeitsgruppe Finanz- und Leistungscontrolling

BAP 20.08.2014 Workshop Kostenrechnung. Teil 2: Empfehlungen der Arbeitsgruppe Finanz- und Leistungscontrolling REDI AG Treuhand - Freie Strasse 11-8501 Frauenfeld 052 725 09 30-052 725 09 31 - info@redi-treuhand.ch www.redi-treuhand.ch Ihre Referentin: Patricia Ruprecht BAP 20.08.2014 Workshop Kostenrechnung Dipl.

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

Leasing. Leasingvertragstypen

Leasing. Leasingvertragstypen Leasing Leasingvertragstypen 1. Finanzierungsleasing Beim Finanzierungsleasing wird eine Grundmietzeit vereinbart. Diese wird vorher festgelegt und ist unkündbar. Beim Finanzierungsleasing wird zwischen

Mehr

Einwohnergemeinde Berken

Einwohnergemeinde Berken Seite 357 Vorsitz: Protokoll: Geissbühler Hans, Gemeindepräsident Bürki Eliane, Gemeindeschreiberin Der Präsident begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Versammlung. Dieselbe wurde ordnungsgemäß im Amtsanzeiger

Mehr

Dokumentation Bonuspunkteverwaltung. Verfasser(in) / Autor: Check it Consulting

Dokumentation Bonuspunkteverwaltung. Verfasser(in) / Autor: Check it Consulting Dokumentation Bonuspunkteverwaltung Verfasser(in) / Autor: Check it Consulting Stand 05/2006 1 In Jack können die erreichten Bonuspunkte je nach Vorgabe und Bedarf des Büros automatisch berechnet werden.

Mehr

Verordnung des Katholischen Kirchenrates über das Rechnungswesen der katholischen Kirchgemeinden

Verordnung des Katholischen Kirchenrates über das Rechnungswesen der katholischen Kirchgemeinden 88.5 Verordnung des Katholischen Kirchenrates über das Rechnungswesen der katholischen Kirchgemeinden vom 8. Dezember 00 Der Katholische Kirchenrat, gestützt auf 5 Absatz KOG ) beschliesst: I. Allgemeine

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 90. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 90. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 90 zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Verlängerung der Frist zur Behandlung der Volksinitiative «Für eine gerechte Aufteilung der Pflegefinanzierung»

Mehr

Grundsätzlich müssen die Weisungen von kantonalen Instanzen befolgt werden (z. B. Obergericht, ERFA-Kommission usw.)

Grundsätzlich müssen die Weisungen von kantonalen Instanzen befolgt werden (z. B. Obergericht, ERFA-Kommission usw.) WinKoam 2S Jahresabschluss 2013 für WinKoam 2S-Anwender Zur Unterstützung der Reorganisation haben wir Ihnen eine Anleitung zum Jahresabschluss zusammengestellt, damit Sie diesen selber durchführen können.

Mehr

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Voraussetzung hierfür sind nötige Einstellungen im ControlCenter. Sie finden dort unter Punkt 29 die Möglichkeit bis zu drei Banken für das Lastschriftverfahren

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen)

08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen) Nationalrat Herbstsession 05 eparl 09.09.05 08:47 08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen) Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates Beschluss des Nationalrates Beschluss

Mehr

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlungen / Neue Influenza A (H1N1) Vom 17. Dezember 009 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz)

Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Vernehmlassungsfassung Fettschrift: materielle Änderungen Unterstreichung: redaktionelle Anpassung 165.2 Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden,

Mehr

Heidelberger Lebensversicherung AG

Heidelberger Lebensversicherung AG Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Dienstag, 17. Juni 2014, um 12:00 Uhr, Forum

Mehr

Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 3. Die Finanzkontrolle hat die folgenden Kreditabrechnungen geprüft:

Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 3. Die Finanzkontrolle hat die folgenden Kreditabrechnungen geprüft: Die Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 3 Kreditabrechnungen Kenntnisnahme; Direktion Präsidiales und Finanzen Bericht des Gemeinderates an das Parlament 1. Zusammenfassung Die Finanzkontrolle

Mehr

Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit der unterzeichneten Gemeinden bei der Wahrnehmung der Aufgaben des Bevölkerungsschutzes.

Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit der unterzeichneten Gemeinden bei der Wahrnehmung der Aufgaben des Bevölkerungsschutzes. Mustervereinbarung BSMA 0..00 Gemeindeübereinkunft X Vertragsgemeinden xxxx Interkommunale Vereinbarung vom über die Zusammenarbeit im Bereich des Bevölkerungsschutzes Die unterzeichneten Vertragsgemeinden

Mehr

Indikatoren-Erläuterung

Indikatoren-Erläuterung Datum: 18.11.2015 Indikatoren-Erläuterung Konzern Kommune 2012 Allgemeine Informationen Kommunale Daten Sofern nichts anderes angegeben ist, wurden die Daten am 31.12. des jeweils gewählten Jahres erhoben.

Mehr

Bewegungsbilanz. Beständedifferenzbilanz

Bewegungsbilanz. Beständedifferenzbilanz Bewegungsbilanz Beständedifferenzbilanz Es ist sinnvoll, die Jahresabschlussanalyse durch eine Untersuchung abzurunden, die Einblick gibt, wie das Finanzierungspotential verwendet wurde. Instrument hierfür

Mehr

Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE)

Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) ABSCHLUSSPRÜFERAUFSICHTSKOMMISSION AUDITOROVERSIGHTC OMMISSION Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) Formular zur Registrierung von Prüfungsunternehmen aus einem Drittland

Mehr

Verordnung des Katholischen Kirchenrates über das Rechnungswesen der katholischen Kirchgemeinden

Verordnung des Katholischen Kirchenrates über das Rechnungswesen der katholischen Kirchgemeinden 88.5 Verordnung des Katholischen Kirchenrates über das Rechnungswesen der katholischen Kirchgemeinden vom 8. Dezember 00 (Stand. Januar 005) Der Katholische Kirchenrat, gestützt auf 5 Absatz KOG ) beschliesst:.

Mehr