3) Welche Handelsbeziehungen bestehen mit welchem Volumina zu den genannten Ländern aus Baden-Württemberg heraus bzw. aus Deutschland heraus?
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- Paula Möller
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1 Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / Kleine Anfrage des Abg. Jürgen Hofer FDP/DVP und Antwort des Wirtschaftsministeriums Handelsbeziehungen nach Osteuropa Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1) Wie viele Firmen aus Baden-Württemberg haben bereits Niederlassungen in und/oder Geschäftskontakte nach Ungarn, Tschechien, Polen, Slowenien und der Slowakei? 2) Welche Fördergelder gibt es jeweils von Baden-Württemberg, dem Bund und der EU für baden-württembergische Firmen, die in Ungarn, Tschechien, Polen, Slowenien und der Slowakei tätig werden? 3) Welche Handelsbeziehungen bestehen mit welchem Volumina zu den genannten Ländern aus Baden-Württemberg heraus bzw. aus Deutschland heraus? 4) Sind von Seiten des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums in den nächsten zwei, drei Jahren Delegationsreisen, Kontaktbörsen oder Vergleichbares in die bzw. den genannten Ländern geplant? Hofer FDP/DVP Eingegangen: / Ausgegeben:
2 Antwort Mit Schreiben vom 14. Dezember 2004 Nr beantwortet das Wirtschaftsministerium die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Firmen aus Baden-Württemberg haben bereits Niederlassungen in und/oder Geschäftskontakte nach Ungarn, Tschechien, Polen, Slowenien und der Slowakei? Nach Angaben der IHK Region Stuttgart, die auf einer Firmenumfrage Anfang 2003 beruhen, bestanden zu diesem Zeitpunkt seitens baden-württembergischer Unternehmen allgemeine Geschäftskontakte mit Ungarn, mit Tschechien, mit Polen, 758 mit Slowenien und 679 mit der Slowakei. Ebenfalls Anfang 2003 hatten nach dortigen Angaben 92 Firmen aus Baden- Württemberg Niederlassungen in Ungarn, in Tschechien 65, in Polen 93, in Slowenien 15 und in der Slowakei 24. Aktuellere Daten liegen nicht vor, da keine ständige Statistik über Niederlassungen baden-württembergischer Unternehmen im Ausland bzw. über deren Geschäftskontakte geführt wird. Frage 2: Welche Fördergelder gibt es jeweils von Baden-Württemberg, dem Bund und der EU für baden-württembergische Firmen, die in Ungarn, Tschechien, Polen, Slowenien und der Slowakei tätig werden? Landesförderung Zur Erschließung ausländischer Märkte stellt das Land den mittelständischen Unternehmen ein umfangreiches mit den Wirtschaftsorganisationen abgestimmtes Förderinstrumentarium zur Verfügung, das die Beteiligung an Auslandsmessen, Technischen Symposien, Kontakt- und Kooperationsbörsen sowie Delegationsreisen umfasst. Dieses Instrumentarium kommt auch bei Firmenaktivitäten in Ungarn, Tschechien, Polen, Slowenien und der Slowakei zur Anwendung. Eine finanzielle Förderung ist bei folgenden Maßnahmen vorgesehen: Exportberatungsprogramm Eine Förderung der Exportberatung können Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von maximal 5 Mio. bei Beratungen in Bezug auf EU-Länder in Anspruch nehmen. Je Land werden im ersten Jahr maximal sechs Beratungstage und in den Folgejahren bis zu drei Beratungstage gefördert. Der maximale Förderbetrag pro Beratungstag beträgt 350. Das Exportberatungsprogramm wird vom RKW Baden-Württemberg GmbH (Bereich Industrie/Dienstleister, durchgeführt. Förderung von Gruppenbeteiligungen an Auslandsmessen Gefördert wird die Beteiligung einer Gruppe von mindestens drei mittelständischen Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg an Messen und Ausstellungen im Ausland. Die Unternehmen dieser Gruppe müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Vorjahresumsatz von maximal 5 Mio. und weniger als 250 Beschäftigte bei Maßnahmen in der EU, Island, Norwegen und der Schweiz, Vorjahresumsatz von maximal 30 Mio. und weniger als 250 Beschäftigte bei Maßnahmen in den übrigen Ländern. 2
3 Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von 50 % der anrechenbaren Kosten. Der Zuschuss beträgt je förderfähiges Unternehmen und Vorhaben bei Maßnahmen in der EU, Island, Norwegen und der Schweiz maximal und bei Maßnahmen in den übrigen Ländern maximal Die Gesamtförderung ist auf maximal 5 Förderungen je Unternehmen begrenzt. Dieses Förderprogramm wird über Baden-Württemberg International Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbh (BW-I, abgewickelt. Exportförderprogramm der Landeskreditbank Baden-Württemberg Im Rahmen des Exportförderprogramms übernimmt die L-Bank von Hausbanken, die Exportgeschäfte mittelständischer Unternehmen finanzieren, einen Teil des Finanzierungsrisikos. Gefördert werden mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler. Der Jahresumsatz sollte in der Regel nicht mehr als 150 Mio. betragen. Der Sitz oder eine Betriebsstätte des Unternehmens muss in Baden-Württemberg liegen. Die L-Bank bietet folgende Risikoentlastungen: Rückbürgschaften für Exportgarantien der Hausbank zugunsten des Exporteurs (beispielsweise Anzahlungs-, Erfüllungs-, Gewährleistungsgarantien). Die L-Bank übernimmt in der Regel bis zu 50 % des Gegenwertes, den die Hausbank als Garantie stellt. Bürgschaften für Hausbankkredite zur Vorfinanzierung von Exportgeschäften. Die L-Bank verbürgt in der Regel bis zu 50 % des Kredits. Rückbürgschaften für Exportgarantien und Bürgschaften für Kredite können im Rahmen eines Exportgeschäfts miteinander kombiniert werden. Im Exportförderprogramm beteiligt sich die L-Bank nur an Inlandsrisiken, d. h. an Kreditgeschäften mit inländischen Schuldnern. Üblicherweise werden nur konkrete Auftragsfinanzierungen, also Einzelgeschäfte, gefördert. In Einzelfällen kann aber auch ein Kreditrahmen zur Finanzierung von Exportgeschäften verbürgt werden. Risikoentlastungen sind bei Konsortialfinanzierungen für alle im Konsortium vertretenen Kreditinstitute möglich. Die Hausbank beantragt die Förderung bei der L-Bank ( Sonderfinanzierungen Ausland der Landeskreditbank Die Sonderfinanzierungen Ausland sind ein flexibles und marktnahes Instrument außerhalb eines formellen Förderprogramms, das alle typischen Auslandstransaktionen mittelständischer Unternehmen unterstützt, insbesondere Exportgeschäfte und Direktinvestitionen im Ausland. Finanziert werden Vorhaben exportorientierter mittelständischer Unternehmen, die einen Bezug zu Baden-Württemberg aufweisen. Die L-Bank unterstützt: Kreditgeschäfte mit ausländischen Unternehmen oder Banken (beispielsweise Bestellerkredite, Forfaitierungen, Akkreditivbestätigungen), Direktinvestitionen im Ausland (Käufe von ausländischen Unternehmen, Beteiligungen an ausländischen Unternehmen, Aufbau einer Niederlassung im Ausland, Joint-Ventures). Die L-Bank geht Unterbeteiligungen an Auslandsrisiken der Hausbanken ein oder vergibt im Konsortium mit der Hausbank Direktdarlehen an die Unternehmen. Die L-Bank engagiert sich bis zu 50 % des Finanzierungsvolumens der Hausbank. Grundsätzlich wird die L-Bank ( nur zusammen mit einer Hausbank aktiv. 3
4 Bundesförderung Für eine finanzielle Förderung durch den Bund kommen u. a. folgende Maßnahmen in Betracht: Kredite zur Finanzierung von Exportgeschäften durch die AKA Ausfuhrkredit- Gesellschaft mbh (AKA) Investitionsfinanzierung mit der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbh (DEG) Ausfuhrgewährleistungen des Bundes ( Hermes-Deckungen ) Mittelstandskredite Unternehmensfinanzierung der IKB Deutsche Industriebank AG Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit den Förderbereichen Investitionsfinanzierungen Public-Private-Partnership (PPP) KfW-Mittelstandsprogramm Ausland KfW-Umweltprogramm Ausland Export- und Projektförderung Garantien des Bundes für Direktinvestitionen im Ausland (PwC Deutsche Revision AG) Eine umfassende Darstellung der Bundesförderung findet sich in dem von der F.A.Z. Institut für Management-, Markt- und Medieninformationen GmbH zusammen mit weiteren Herausgebern publizierten Leitfaden Förderprogramme und Finanzierungsinstrumente für Mittel-, Ost- und Südosteuropa (7. Auflage 2004) sowie im Internet-Außenwirtschaftsportal des Bundes ( EU-Förderung Für die finanzielle Förderung in den neuen Mitgliedstaaten speziell in Ungarn, Tschechien, Polen, Slowenien und der Slowakei stehen auf EU-Ebene folgende Einrichtungen bzw. Programme zur Verfügung: (a) Finanzierungsinstrumente der EU Europäischer Investitionsfonds (EIF): Bereitstellung von Risikokapital und Bürgschaften. Verwaltung und Koordination der Finanzierungsinstrumente des Mehrjahresprogramms der GD Unternehmen für unternehmerische Initiative, insbesondere KMU (2001) Europäische Investitionsbank (EIB): Förderung von Investitionsvorhaben in den Bereichen Verkehrs- und Telekommunikationsinfrastruktur, Wasser und Umwelt, Industrie und Dienstleistungen, Bildung und Gesundheit sowie zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und Gebietskörperschaften (b) Heranführungshilfen der EU für Beitrittsländer PHARE-Programm: Auf- und Ausbau von Institutionen sowie Kofinanzierung von Investitionen in den EU-Beitrittsländern ISPA-Programm: Förderung von Infrastrukturprojekten in den Bereichen Umwelt und Verkehr SAPARD-Programm: Förderung von Maßnahmen zur strukturellen Anpassung im Bereich der Landwirtschaft und zur Entwicklung des ländlichen Raums Mit dem Beitritt von Ungarn, Tschechien, Polen, Slowenien und der Slowakei zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 gelten diese Programme nur noch in einer Übergangsphase bis Gleichzeitig treten alle andern Förderprogramme und Finanzierungsinstrumente in Kraft, die bis dato nur den Mitgliedstaaten offen standen. 4
5 (c) Europäische Strukturfonds, Zielgebietsförderung Ziel 1: Regionen mit großem Entwicklungsrückstand, u. a. Förderung der Entwicklung und Aufbau von Strukturen zur Förderung von KMU. Ausweisung von Ziel 1 Gebieten in allen neuen Mitgliedstaaten. Ziel 2: Regionen mit besonderen Entwicklungsproblemen, u. a. Förderung und Entwicklung des Unternehmertums und Schaffung alternativer Erwerbsmöglichkeiten in Gebieten, in denen die traditionelle Großindustrie rückläufig ist. Bereitstellung von Mitteln bis heute nur in Tschechien und der Slowakei. Ziel 3: Modernisierung von Bildungssystemen und Beschäftigungsförderung, u. a. Förderung des Humankapitals. Bereitstellung von Mittel bis dato nur in Tschechien und der Slowakei. (d) Gemeinschaftsinitiativen (GI) Die Gemeinschaftsinitiativen sind Teil der europäischen Strukturpolitik. Derzeit ist die Beteiligung der neuen Mitgliedstaaten in folgenden Programmen möglich: INTERREG III (2000 bis 2006): Förderung der grenzübergreifenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit (Europäischer Fonds für Regionalentwicklung [EFRE] Finanzierung von Infrastruktureinrichtungen, Arbeitsplätze schaffende Investitionen, lokale Entwicklungsprojekte und Unterstützung für kleine Unternehmen) EQUAL (2000 bis 2006): Abbau von Diskriminierung und Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt. (Europäischer Sozialfond [ESF] Förderung der Rückkehr von Arbeitslosen und benachteiligten Gruppen ins Erwerbsleben, hauptsächlich durch Finanzierung von Ausbildungsmaßnahmen und Einstellungsbeihilfen) (e) Gemeinschaftsprogramme der Europäischen Union (Aktionsprogramme) Über die Gemeinschaftsprogramme der Europäischen Union werden von den Generaldirektionen Projekte in anderen Politikbereichen der Gemeinschaft wie Forschung und Entwicklung, Bildung und Ausbildung, Umweltschutz, Verbraucherschutz und Informationswesen gefördert. Nachfolgende Auflistung enthält eine Reihe von Programmen, die von besonderem Interesse für Unternehmen sind oder in denen eine Beteiligung von KMU besonders gewünscht wird. Sie ist nicht abschließend. GD Wirtschaft und Finanzen; Joint-European-Venture-Programm (JEV) (1997 bis 2005): Förderung grenzüberschreitender Joint-Ventures innerhalb der Europäischen Union GD Unternehmen: Mehrjahresprogramm für Unternehmerische Initiative, insbesondere KMU (2001 bis 2005) GD Energie: Intelligente Energie für Europa (2003 bis 2006) GD Umwelt: LIFE III Umwelt (2000 bis 2006) GD Verkehr: Programm Marco Polo (2003 bis 2010) (Unterstützung von Aktionen in den Güterverkehrs- und Logistikmärkten und anderen relevanten Märkten) GD Forschung: 6. Forschungsrahmenprogramm (2002 bis 2006). Förderung von Forschung und Innovation GD Erziehung und Bildung: LEONARDO da VINCI II (2000 bis 2006). Förderung der beruflichen Ausund Weiterbildung SOCRATES II (2000 bis 2006). Förderung der Kooperation in der Bildung Weitere Informationen und Details über die Beitrittshilfen der Europäischen Union, die europäische Strukturpolitik und die aktuellen Gemeinschafts- bzw. Aktionsprogramme der Generaldirektionen finden sich auf dem Europaserver der Europäischen Union: 5
6 Frage 3: Welche Handelsbeziehungen bestehen mit welchem Volumina zu den genannten Ländern aus Baden-Württemberg heraus bzw. aus Deutschland heraus? Die Ein- und Ausfuhren Baden-Württembergs aus bzw. in die genannten Länder haben sich in den vergangenen zehn Jahren äußerst dynamisch entwickelt. So ergeben sich für die Ausfuhren folgende Werte (in Euro) und Steigerungen: Anstieg 94/03 um Faktor Tschechien ,4 Polen ,1 Ungarn ,6 Slowakei ,6 Slowenien ,7 3,5 Ausfuhr Baden-Württembergs in ausgewählte EU-Beitrittsländer, in Mrd. 3 2,5 2,2 2,2 2,4 CZ Tschechien 1,8 1,9 PL Polen 1,9 1,6 Ungarn UNG 1,4 1 Slowakei 1,2 Slowenien 0,7 0,9 0,4 0,4 SLK SLW 0,3 0,3 SLW 0,3 0,4 0, Quelle: Statistisches Landesamt Für die Einfuhren gelten folgende Werte (in Euro) und Steigerungen: Anstieg 93/04 um Faktor Tschechien ,0 Ungarn ,9 Polen ,1 Slowakei ,3 Slowenien ,9 6
7 Einfuhr Baden-Württembergs aus ausgewählten EU-Erweiterungsländern in Mrd. 3,5 3 CZ 2,9 Tschechien 2,5 2 1,7 2,3 2,1 2,3 2,2 UNG 2,4 Ungarn ,3 0,1 0,8 0,4 0, ,4 0,8 0,4 1,1 SLW 0,6 SLK 0,6 Quelle: Statistisches Landesamt PL 1,3 Polen Slowakei Slowenien Im Vergleich hierzu lauten die Handelszahlen mit Deutschland wie folgt (in ): Ausfuhren: Anstieg 94/03 um den Faktor Tschechien ,4 Polen ,1 Ungarn ,6 Slowakei ,9 Slowenien ,7 Einfuhren: Anstieg 94/03 um den Faktor Tschechien ,0 Ungarn ,4 Polen ,0 Slowakei ,4 Slowenien ,4 Frage 4: Sind von Seiten des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums in den nächsten zwei, drei Jahren Delegationsreisen, Kontaktbörsen oder Vergleichbares in die bzw. den genannten Ländern geplant? Die Länder Mittel- und Osteuropas bildeten bereits in den vergangenen Jahren eine Schwerpunktregion bei den Markterschließungsmaßnahmen des Landes. Das mit den Organisationen der Wirtschaft abgestimmte Programm zur Erschließung ausländischer Märkte wird jeweils im Herbst eines Jahres für das Folgejahr veröffentlicht. 7
8 Für 2005 sieht das Programm u. a. vor: Kooperationsbörsen in Warschau und Breslau (Polen) und in Bratislava (Slowakei) und Prag (Tschechien); Technische Symposien in Budapest und Györ (Ungarn) und die Teilnahme an der Fachmesse für Umwelttechnik Ökotech in Budapest (Ungarn). Darüber hinaus werden die Länder Mittel- und Osteuropas auch in den folgenden Jahren eine wichtige Zielregion der Außenwirtschaftsfördermaßnahmen des Landes sein. Pfister Wirtschaftsminister 8
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