Nichtbeachtung der BetrSichV und fehlende Gefährdungsbeurteilung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Nichtbeachtung der BetrSichV und fehlende Gefährdungsbeurteilung"

Transkript

1 Nichtbeachtung der BetrSichV und fehlende Gefährdungsbeurteilung Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895, Hameln

2 Arbeitsschutz in Deutschland Deutschland hat einen Dualismus zweier von einander unabhängiger Arbeitsschutzsysteme. Es gibt das von Bund und Ländern erlassene staatliche Arbeitsschutzrecht. Dieses wird von den Arbeitsschutzbehörden der Länder vollzogen. Die Unfallversicherungsträger stellen durch autonomes Recht Anforderungen an den Schutz von Leben und Gesundheit ihrer Versicherten in Form von Unfallverhütungsvorschriften, die sie selbst überwachen.

3 Was erwarten die Kontrolleure? Kooperation bei der Prüfung Man spielt nicht gerne Gewerbepolizei Vorhandensein einer Arbeitsschutzorganisation Gibt es Bemühungen, den Arbeitsschutz vorausschauend bei Einbindung der entscheidenden Akteure zu leben? Einhaltung von Empfehlungen und Bescheiden Man spielt nicht gerne Gewerbepolizei Keine Ausreden Es mag Notfälle geben aber jeden Tag? Kurzum: Rechtstreue des Arbeitgebers

4 Die Betriebssicherheitsverordnung Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gibt dem Arbeitgeber weitere Pflichten auf. Sie gilt seit dem und regelt u.a. die Benutzung von Arbeitsmitteln. Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen. Anlagen setzen sich aus mehreren Funktionseinheiten zusammen, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich von diesen Wechselwirkungen bestimmt wird

5 Vorgaben an Arbeitsmittel Arbeitsmittel müssen nach 7 BetrSichV bestimmten gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben entsprechen. Sollten diese Vorgaben nicht gesondert erlassen sein, sind die Vorgaben der Anlage 1 einzuhalten. Für ältere Arbeitsmittel gibt es eine Anlage 2, in der u.a. detaillierte Regelungen für Gerüste enthalten sind. Die Nutzung gefährlicher Arbeitsmittel erfordert besondere Schutzmaßnahmen.

6 Weitere Pflichten Der Arbeitgeber muss Beschäftigte hinsichtlich der Nutzung der Arbeitsmittel unterrichten und unterweisen. Er muss ggf. Betriebsanweisungen in verständlicher Form erstellen und bekanntmachen. Er hat die Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder an einem neuen Standort zu prüfen.

7 BetrSichV Ergänzende Regeln Auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung wurde bei der BAuA der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) eingerichtet. Wesentliche Aufgabe des ABS ist die Konzipierung eines gefährdungsorientierten schlanken Regelwerks zur Konkretisierung der BetrSichV. Der Ausschuss entwickelt Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Die Einhaltung dieser Regeln bringt für den Arbeitgeber wieder die Vermutung regelkonformen Verhaltens.

8 Hilfestellungen Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1111) zur Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnischen Bewertung kann ergänzend herangezogen werden. Der LASI gibt Leitfäden heraus, u.a. zur BetrSichV. Ihre BG gibt Ihnen im Rahmen der Prävention Formulare und Handlungshilfen. Es gibt Rechtsanwälte.

9 Überspannte Anforderungen? Viele der einzuhaltenden Regeln sind sehr alt: Wenn du ein neues Haus baust, dann sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus bringst, wenn irgend jemand von ihm herabfällt. (Deuteronomium (5. Buch Mose) 22,8)

10 Die Reform der BetrSichV Die BetrSichV ist neu gefasst worden. Die Neufassung tritt am in Kraft. Sie hat eine deutlich konkretere Ausgestaltung der Pflicht zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Diese muss sich auch auf Druck- und Explosionsschutz beziehen, auch wenn der Betreiber keine Beschäftigte hat. Die Bußgeldtatbestände wurden ausgebaut. Bis zu 42 unterschiedliche Verstöße sind jetzt möglich.

11 Wandel in der Überwachung Eines der Ziele der Arbeitsschutzziele der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie für die Jahre lautet: Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Die Behörden im Arbeitsschutz prüfen, ob es ein organisiertes System von Arbeitsschutz gibt. Die Gefährdungsbeurteilung wird dabei als das Basisdokument verstanden, an dem sich Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes ausrichten.

12 Warum Gefährungsbeurteilungen? Die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen, ergibt sich aus 5 ArbSchG. Daneben kann sich die Verpflichtung zur Vornahme einer Gefährdungsbeurteilung aus den nach 19 ArbSchG erlassenen Verordnungen ergeben, z.b. aus den 5-7 BiostoffVO aus 3 I-III Lärm- und Vibrations-ArbeitsschutzVO aus 3 BildschirmarbeitsVO und aus den 3 und 10 BetriebssicherheitsVO

13 Dokumentationspflicht Pflicht zur Dokumentation folgt aus 6 ArbSchG. Sie dient der Transparenz und der betrieblichen Umsetzung des Arbeitsschutzes, insbesondere den für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen. Wie bei der Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung auch, gibt es daneben spezielle Dokumentationspflichten aus den Verordnungen nach 19 ArbSchG, namentlich die Dokumentationspflicht nach 2 II BaustellenVO die Dokumentationspflicht nach 8 BiostoffVO und die Dokumentationspflicht nach 11 BetriebssicherheitsVO

14 Haftung: Begriffsklärung In Haftung genommen zu werden, selber zu haften bedeutet die rechtlichen Konsequenzen für eigene Handlungen bzw. deren Fehlen tragen zu müssen. Haftung kann in die Zukunft wirken oder an der Vergangenheit anknüpfen. Sie kann sich in unterschiedlichen Rechtsgebieten unterschiedlich auswirken. Fast immer wird hier auch nach der Verursachung der Pflichtverletzung und einem Verschulden gefragt.

15 Arbeitsrechtliche Haftung Der Arbeitnehmer kann sich beim Betriebsrat beschweren. Nach dem Versuch einer innerbetrieblichen Klärung dürfen sich Arbeitnehmer auch mit ihren Beschwerden an die Aufsichtsbehörden wenden, 17 ArbSchG. Möglich ist ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers an seiner Arbeitsleistung. Arbeitnehmer können auch wegen dieser Pflichtverletzungen (außer-)ordentlich kündigen.

16 Arbeitsrechtliche Bedeutung der GB Den Vorschriften des technischen Arbeitsschutzes kommt insoweit eine Doppelwirkung zu, als Schutzpflichten über 618 I BGB in das einzelne Arbeitsverhältnis hineinwirken. Sie begründen dann [...] eine privatrechtliche Verpflichtung, die der Arbeitgeber gegenüber dem einzelnen Arbeitnehmer zu erfüllen hat. Die von 5 I ArbSchG vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung dient auch dem Schutz des einzelnen Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer kann deren Durchführung verlangen. BAG, Urteil vom , 9 AZR 1117/06.

17 ...aus den Urteilsgründen (1) [23] [...] Die Gefährdungsermittlung ist zentrales Element des technischen Arbeitsschutzes. Mit ihr fängt der Schutz der Gesundheit als der körperlichen und geistig-psychischen Integrität des Arbeitnehmers an. Je genauer und wirklichkeitsnäher die Gefährdungen im Betrieb ermittelt und beurteilt werden, desto zielsicherer können konkrete Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Die Bestandsaufnahme und die Analyse der Gefährdungen dienen mittelbar dem Gesundheitsschutz. Sie befinden sich im gesundheitsnahen Bereich.

18 ...aus den Urteilsgründen (2) [24] Der 5 I ArbSchG zu Grunde liegende Präventionsgedanke ist die nötige Vorstufe des Schutzes vor einer unmittelbar drohenden Gefahr und mit ihm untrennbar verbunden. [26] Die Gefährdungsbeurteilung dient damit auch dem individuellen Schutz des Arbeitnehmers. [...] Der Individualschutz des Arbeitnehmers beginnt schon mit dem Beurteilungsprozess, nicht erst dort, wo der Planungsprozess mit der Entscheidung darüber endet, ob und erforderlichenfalls welche konkreten Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind.

19 Verwaltungsrechtliche Haftung Die zuständigen Arbeitsschutzbehörden können Verwaltungsakte (Behördenverfügungen) erlassen. Dies geschieht, wenn Arbeitgeber, verantwortliche Personen, Beauftragte oder auch einzelne Beschäftigte Regelungen des Arbeitsschutzes nicht einhalten. Hierdurch wird das bisherige Fehlverhalten durch die Statuierung konkreter Pflichten für die Zukunft zum Anlass genommen.

20 Wie Regelverstöße festgestellen? Anlass (Anonyme) Anzeigen von Arbeitnehmern, Kunden, Mitbewerbern Stichproben Konkrete Vorfälle Gezielte Wiederholungsprüfung nach vorherigen Mängeln Überprüfung erfolgt durch Befragung von Arbeitnehmern Befragung des Betriebsrats Auswertung der Unterlagen (Dienstpläne usw)

21 Konsequenz: Prüfungsumfang steigt Ausdehnung der Überprüfung der Einhaltung der sonstigen Vorschriften des staatlichen und satzungsautonomen Arbeitsschutzes. Dürfen wir bitte mal die aktuellen Gefährdungsbeurteilungen sehen? Wann war die letzte Unterweisung? Wer ist Ihre Betriebsarzt? Wer ist Fachkraft für Arbeitssicherheit? Wo ist das Pflasterbuch?

22 Arbeitsunfall (1) Bei Arbeitsunfällen ergibt sich aus dem Unfallversicherungsrecht eine Besonderheit. Ansprüche der Verletzten gegenüber dem Arbeitgeber oder dem schädigenden Kollegen des gleichen Betriebs sind grundsätzlich nur gegenüber der Berufsgenossenschaft geltend zu machen. Ausnahme: Vorsatz des Schädigers.

23 Arbeitsunfall (2) Die Berufsgenossenschaft kann allerdings im Fall grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz den Schädiger in Regress nehmen: 110 SGB VII (1) Haben Personen, [ ] den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, haften sie den Sozialversicherungsträgern für die infolge des Versicherungsfalls entstandenen Aufwendungen, jedoch nur bis zur Höhe des zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs.

24 Aktuell: OLG Koblenz Lässt ein Baustellenleiter den Arbeiter entgegen eindeutiger Sicherheitsbestimmungen ungesichert auf dem Dach arbeiten und kommt es dabei zu einem Unfall, kann dies dazu führen, dass der Sozialversicherungsträger seine Aufwendungen vom Vorgesetzten ersetzt verlangen kann. Hier ist der Vorgesetzte zu mehr als 1 Mio EUR Schadensersatz verurteilt worden! OLG Koblenz, Urteil vom , 2 U 574/12

25 Bußgeldtatbestände (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Rechtsverordnung nach 18 Abs. 1 oder 19 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist ( 25 I Nr. 1 ArbSchG). Die fehlenden Gefährdungsbeurteilungen nach der BiostoffVO oder der Lärm- und Vibrations- ArbeitsschutzVO lösen z.b. ein Bußgeld aus.

26 Bußgeldtatbestände (2) Ordnungswidrig handelt nach 25 I Nr. 2 ArbSchG, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Arbeitgeber oder als verantwortliche Person einer vollziehbaren Anordnung nach 22 Abs. 3 ArbSchG oder als Beschäftigter einer vollziehbaren Anordnung nach 22 III 1 Nr. 1 ArbSchG zuwiderhandelt. Voraussetzung eines Bußgeldes ist hier, dass das Gewerbeaufsichtsamt zuvor einen vollziehbaren Verwaltungsakt erlassen hat. Auf die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes kommt es nicht an, solange er nur vollziehbar ist.

27 Strafrechtliche Haftung (1) Eine strafrechtliche Haftung des Arbeitgebers kann sich bei der Verletzung arbeitschutzrechtlicher Vorschriften u.a. aus den folgenden Straftatbeständen ergeben: 222 StGB: Fahrlässige Tötung Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 229 StGB: Fahrlässige Körperverletzung Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstraße bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

28 Strafrechtliche Haftung (2) Möglich sind ferner noch Straftaten nach 323c StGB. Unterlassene Hilfeleistung Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. 26 ArbSchG

29 Nutzen für den Arbeitgeber Mit der Umsetzung des Arbeitsschutzes zeigt der Arbeitgeber seine Rechtstreue. Er macht klar, dass er seine Arbeitnehmer nicht nur als Humankapital sieht. Der einzelne Arbeitnehmer wird als Mensch wahrgenommen, seine Bedürfnisse werden erfragt. Meint der Arbeitgeber dies ernst, wird menschliche Arbeit im Betrieb zu mehr als einem reinen Produktionsfaktor. Der Arbeitgeber zeigt Verantwortung.

30 Diplom-Verwaltungswirt (FH) Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895 Ostertorwall Hameln Telefon: (05151) Telefax: (05151) jh@anwaltshaus-1895.de

Verantwortung im Arbeitsschutz 25.10.2011. Verantwortung im Arbeitsschutz. Inhalt. 1. Rechtspflichten

Verantwortung im Arbeitsschutz 25.10.2011. Verantwortung im Arbeitsschutz. Inhalt. 1. Rechtspflichten Verantwortung im Arbeitsschutz Referent: Gerhard Wenger Inhalt Wer hat Pflichten im Arbeitsschutz? - Inhalt, Umfang, Grenzen 2. Rechtsfolgen Welche rechtlichen Konsequenzen können sich aus Pflichtverletzungen

Mehr

Verantwortung bei der Montage von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen

Verantwortung bei der Montage von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen Verantwortung bei der Montage von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen 1 Verantwortung und Haftung VERANTWORTUNG HAFTUNG Pflicht zum Tätig werden (Einhaltung von Regeln) Rechtsfolgen aus Pflichten bei

Mehr

Die WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz

Die WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Vorschau Es findet bei Ihnen eine jährliche Begehung auf der Liegenschaft statt, in welcher Arbeitsmittel und Arbeitsschutzmittel

Mehr

Verantwortung im Arbeitsschutz wer haftet wann wofür?

Verantwortung im Arbeitsschutz wer haftet wann wofür? Verantwortung im Arbeitsschutz wer haftet wann wofür? Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895, Hameln Das Land, das (jede) Arbeit

Mehr

Die digitale Arbeitswelt und das Arbeitszeitrecht

Die digitale Arbeitswelt und das Arbeitszeitrecht Die digitale Arbeitswelt und das Arbeitszeitrecht Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jörn Hülsemann, Hameln Digitale Arbeitswelt Vernetzung Überwindung von räumlichen und zeitlichen Schranken

Mehr

Haftungsfragen für Sicherheitsfachkräfte

Haftungsfragen für Sicherheitsfachkräfte Haftungsfragen für Sicherheitsfachkräfte (Auszug) Arbeitsrecht 2010 Sachsen-Anhalt Magdeburg, 23. September 2010 Seite 1 Arbeitsschutzorganisation im Betrieb Seite 2 Grundsatz Der UNTERNEHMER trägt die

Mehr

Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3

Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 HARTMUT HARDT Rechtsanwalt Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 Mai 2010 Annenstraße 137 58453 Witten an der Ruhr Tel.: 02302-956133 Fax: 02302-956136

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September

Mehr

Arbeitsschutz Leben Mit Sicherheit Dipl.-Ing. (FH), MPA Dirk Füting

Arbeitsschutz Leben Mit Sicherheit Dipl.-Ing. (FH), MPA Dirk Füting und Arbeitswissenschaft Wiederholung und Arbeitssicherheit... an der Beuth Hochschule für Technik Berlin Diese Präsentation finden Sie auf: http://www.fuetingberlin.de B23 " und Arbeitssicherheit" - LE03+04

Mehr

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17. A Überblick über die neue Betriebssicherheitsverordnung... 19

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17. A Überblick über die neue Betriebssicherheitsverordnung... 19 Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17 A Überblick über die neue Betriebssicherheitsverordnung... 19 Autoren: Dr. Helmut Klein / Hans-Peter Raths 1 Vorgeschichte 21 2 Die Neuregelungen

Mehr

Herzlich Willkommen. P R I E S R e c h t s a n w a l t. Unternehmerfrühstück am 24.09.2013. BVMW Unternehmerfrühstück. am 24.09.

Herzlich Willkommen. P R I E S R e c h t s a n w a l t. Unternehmerfrühstück am 24.09.2013. BVMW Unternehmerfrühstück. am 24.09. Herzlich Willkommen Unternehmerfrühstück am 24.09.2013 Rechtsfragen im betrieblichen Sicherheitsgefüge I. Rechtspflichten Wer hat Pflichten im Arbeitsschutz? II. Rechtsfolgen Welche rechtlichen Konsequenzen

Mehr

Verantwortung im Arbeitsschutz

Verantwortung im Arbeitsschutz Verantwortung im Arbeitsschutz Rechtspflichten Wer hat Pflichten? Rechtsfolgen Welche rechtlichen Konsequenzen können sich ergeben? Wer hat Rechtspflichten? Unternehmerbegriff im Arbeitsschutz Unternehmensform

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung 2015 und Technische Regeln für Betriebssicherheit in der Elektrotechnik richtig umsetzen

Betriebssicherheitsverordnung 2015 und Technische Regeln für Betriebssicherheit in der Elektrotechnik richtig umsetzen Betriebssicherheitsverordnung 2015 und Technische Regeln für Betriebssicherheit in der Elektrotechnik richtig umsetzen Vorstellung der neuen Betriebssicherheitsverordnung und Gegenüberstellung mit der

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung

Betriebssicherheitsverordnung Die neue Betriebssicherheitsverordnung Praxisleitfaden zur sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln Rechtsstand: Februar 2015 Von Dr. Klaus Scheuermann, Dr. Scheuermann GmbH, Management Consulting für Systemsicherheit,

Mehr

Grundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention

Grundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention Grundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention Angebot für heute Ihre Unfallversicherung Versicherungsschutz Wann bin ich versichert?

Mehr

Arbeitsschutz Leben Mit Sicherheit

Arbeitsschutz Leben Mit Sicherheit und Arbeitswissenschaft Wiederholung und Arbeitssicherheit... an der Beuth Hochschule für Technik Berlin B23 " und Arbeitssicherheit" - LE03+04 Diese Präsentation finden Sie auf: http://www.fuetingberlin.de

Mehr

Betriebsinterne Organisation des Arbeitsschutzes

Betriebsinterne Organisation des Arbeitsschutzes 3.1 Betriebsinterne Organisation Folie 1 Betriebsinterne Organisation des Arbeitsschutzes Unternehmer Betriebsarzt Fachkraft für Arbeitssicherheit Aufsichtsführender Betriebsrat Sicherheitsbeauftragter

Mehr

Verantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme

Verantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme Verantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme 3. Bundeskoordinatorentag Berlin, den 08.11.2007 Verantwortung Aufgaben begründen Pflichten Zwang zur Pflichterfüllung

Mehr

Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen So sind Sie auf der sicheren Seite! Gemeinsame Veranstaltung der IHK Bremerhaven, der Handelskammer, der Handwerkskammer und der Arbeitnehmerkammer

Mehr

Mitbestimmung für die Gestaltung Guter Arbeit bei Veränderungsprozessen nutzen

Mitbestimmung für die Gestaltung Guter Arbeit bei Veränderungsprozessen nutzen Mitbestimmung für die Gestaltung Guter Arbeit bei Veränderungsprozessen nutzen Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Zentrum für Sozialforschung Halle (ZSH) 21.06.2017 Menschengerechte Gestaltung der Arbeit für viele

Mehr

Fachseminar Regierung von Unterfranken Gewerbeaufsichtsamt

Fachseminar Regierung von Unterfranken Gewerbeaufsichtsamt Fachseminar 2015 Regierung von Unterfranken Gewerbeaufsichtsamt Arbeitsschutzgesetz 3 Grundpflichten des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes

Mehr

Herzlich Willkommen. zum Seminar am (3- stündig) Gefährdungsbeurteilung Warum kompliziert, wenn s auch einfach geht?

Herzlich Willkommen. zum Seminar am (3- stündig) Gefährdungsbeurteilung Warum kompliziert, wenn s auch einfach geht? Herzlich Willkommen zum Seminar am 20.03.2012 (3- stündig) Gefährdungsbeurteilung Warum kompliziert, wenn s auch einfach geht? 1 Inhalt des Seminars Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung Vorgehensweisen

Mehr

2.6 Lastenhandhabungsverordnung

2.6 Lastenhandhabungsverordnung 2.6 Lastenhandhabungsverordnung Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (Lastenhandhabungsverordnung LasthandhabV) vom 4. Dezember 1996 (BGBl.

Mehr

V orw ort... 5 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis... 17

V orw ort... 5 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis... 17 Inhaltsverzeichnis V orw ort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Literaturverzeichnis... 17 A Überblick über die neue Betriebssicherheitsverordnung... 19 Autoren: Dr. Helmut Klein / Hans-Peter Raths 1 Vorgeschichte...

Mehr

Aus folgende Rechtsgebieten können sich Rechtsfolgen ergeben: - Strafrecht Geldstrafe,Freiheitsstrafe. Geldbuße. Kündigung

Aus folgende Rechtsgebieten können sich Rechtsfolgen ergeben: - Strafrecht Geldstrafe,Freiheitsstrafe. Geldbuße. Kündigung Haftung und Verantwortung im Arbeitsschutz Wer? - Wie? - Rechtsfolgen! 26.10.2010 Aus folgende Rechtsgebieten können sich Rechtsfolgen ergeben: - Strafrecht Geldstrafe,Freiheitsstrafe - Zivilrecht - Ordnungswidrigkeit

Mehr

4. Unterfränkische Fachtagung Arbeitsschutz: Sicherheitstechnische Bewertung Festlegung von Prüffristen

4. Unterfränkische Fachtagung Arbeitsschutz: Sicherheitstechnische Bewertung Festlegung von Prüffristen : Sicherheitstechnische Bewertung Festlegung von Prüffristen von Judith Ortenburger TÜV SÜD AG Abteilung: IS-DD-MUC/Or 13.10.2010 1 I N H A L T 1. BetrSichV Ein kurzer Überblick 2. Begriffszuordnung: Arbeitsmittel

Mehr

TRBS Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

TRBS Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Vom 5. September 2006 (BAnz. 232a vom 9.12.2006) Vorbemerkung Diese Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) gibt dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin

Mehr

Alles was Recht ist. Der Verantwortungsbereich des Übungsleiters aus rechtlicher Sicht. Übersicht. Strafrechtliche Haftung

Alles was Recht ist. Der Verantwortungsbereich des Übungsleiters aus rechtlicher Sicht. Übersicht. Strafrechtliche Haftung Alles was Recht ist Der Verantwortungsbereich des Übungsleiters aus rechtlicher Sicht Übersicht Strafrechtliche Haftung Was ist Fahrlässigkeit? Voraussetzung der Haftung für andere freiwillige Selbstgefährdung

Mehr

Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten

Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher

Mehr

Talk am Fleet

Talk am Fleet Talk am Fleet 15.11.2017 Zusammenstellung: BLC GmbH Hamburg, November 2017 BLC BUSINESS & LAW CONSULTING GMBH Van-der-Smissen-Str. 2a 22767 Hamburg fon +49 (0)40 39 99 90-0 fax +49 (0)40 39 99 90-29 info@bl-con.de

Mehr

Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes

Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Lernziele: Sinn und Zweck der Arbeitsplatzbeurteilung und begehung Praktische Durchführung

Mehr

Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes GDA-Arbeitsprogramm ORGA Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie Geschichtliche Entwicklung des dualen Arbeitsschutzsystems Staatlicher

Mehr

Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument. Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument. Gefährdungsbeurteilung netinforum 2007 Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument Angelika Notthoff 1 5 ArbSchG Gefährdungsbeurteilung (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für

Mehr

Inhaltsverzeichnis 1/3

Inhaltsverzeichnis 1/3 Inhaltsverzeichnis 1/3 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1/3 1 Verzeichnisse 1/1 Vorschriftenportal 1/2 Herausgeber und Autoren 1/3 Inhaltsverzeichnis 1/4 Stichwortverzeichnis 2 Aktuelles in Kürze 2/1 Neue DIN

Mehr

Praxisleitfaden Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)

Praxisleitfaden Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) Praxisleitfaden Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) Arbeitsschutz - Arbeitsunfall - Berufskrankheit Bearbeitet von Joachim Schwede 3. Auflage 2015. Buch. 240 S. Kartoniert ISBN 978 3 609 68697 4 Format

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung und ihre Bedeutung für den Dampfkesselbetrieb

Die Betriebssicherheitsverordnung und ihre Bedeutung für den Dampfkesselbetrieb Verband der Technischen Überwachungs-Vereine e.v. Kesselbetriebstechnik 2004 TÜV Süd Gruppe, München, 25./26.11.2004 Jochem Graßmuck Die Betriebssicherheitsverordnung und ihre Bedeutung für den Dampfkesselbetrieb

Mehr

Die Rolle der MAV im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. DiAG-MAV Speyer Regionaltreffen 2018

Die Rolle der MAV im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. DiAG-MAV Speyer Regionaltreffen 2018 Die Rolle der MAV im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes DiAG-MAV Speyer Regionaltreffen 2018 Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Mehr

Hautschutz und Prävention

Hautschutz und Prävention Ulrich Reidt Hautschutz und Prävention Maschinenbau- und Metall- Berufsgenossenschaft Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen E F+ F O Explosions gefährlich Hochentzündlich Leichtentzündlich Brandfördernd

Mehr

Sicherheit auf Baustellen Kontraktorenschulung A. Honerkamp - Engineering Infrastructure

Sicherheit auf Baustellen Kontraktorenschulung A. Honerkamp - Engineering Infrastructure Sicherheit auf Baustellen Kontraktorenschulung + 24.11.2017 A. Honerkamp - Engineering Infrastructure 1 Tödliche Unfälle Quelle: Website BAUA - https://www.baua.de/de/themen/arbeitswelt-und-arbeitsschutz-im-wandel/arbeitsweltberichterstattung/toedliche-arbeitsunfaelle/toedliche-arbeitsunfaelle_node.html

Mehr

Aus folgende Rechtsgebieten können sich Rechtsfolgen ergeben: - Strafrecht Geldstrafe,Freiheitsstrafe. Geldbuße. Kündigung

Aus folgende Rechtsgebieten können sich Rechtsfolgen ergeben: - Strafrecht Geldstrafe,Freiheitsstrafe. Geldbuße. Kündigung Haftung und Verantwortung im Arbeitsschutz Wer? - Wie? - Rechtsfolgen! Alfons Holtgreve Technische Aufsicht und Beratung BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Präventionszentrum Braunschweig Lessingplatz

Mehr

1 Ermittlung von Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

1 Ermittlung von Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 1001 - Seite 1 von 5 Ausgabe: März 2018 GMBl 2018 S. 398 [Nr. 22] Technische Regeln für Betriebssicherheit Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1001 Die Technischen

Mehr

Beispiel 1: Restaurantbetrieb mit 55 Beschäftigten Grundbetreuung Ermittlung des Betreuungsumfangs und Aufteilung der Betreuungsleistungen

Beispiel 1: Restaurantbetrieb mit 55 Beschäftigten Grundbetreuung Ermittlung des Betreuungsumfangs und Aufteilung der Betreuungsleistungen 6 Beispiel : Restaurantbetrieb mit Beschäftigten Grundbetreuung Ermittlung des Betreuungsumfangs und Aufteilung der Betreuungsleistungen Aufgabenfeld Inhaltliche Leistung Zeit gesamt. Gefährdungsbeurteilung.

Mehr

Ass. Norbert Windecker BG RCI - Stabsstelle Rechtangelegenheiten. Verantwortung im Arbeitsschutz - auch für SiFa?

Ass. Norbert Windecker BG RCI - Stabsstelle Rechtangelegenheiten. Verantwortung im Arbeitsschutz - auch für SiFa? Ass. Norbert Windecker BG RCI - Stabsstelle Rechtangelegenheiten Verantwortung im Arbeitsschutz - auch für SiFa? Schlagzeilen im Teckbote Amtsgericht Kirchheim unter Teck im Juni 2018: - Geldstrafe für

Mehr

TRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit

TRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz. 232a vom 9.Dez.2006) Die TRBS

Mehr

Rechtliche Aspekte der Arbeitsstättenverordnung - Verantwortung beim Neubau und im Bestand

Rechtliche Aspekte der Arbeitsstättenverordnung - Verantwortung beim Neubau und im Bestand Rechtliche Aspekte der Arbeitsstättenverordnung - Verantwortung beim Neubau und im Bestand Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895, Hameln Die ArbStättV Grundlagen

Mehr

am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung

am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bibliotheken am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Inken Feldsien-Sudhaus Stand 11.04.2011 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Prävention als Ziel > s.a. "Grundsätze der Prävention

Mehr

Arbeitssicherheit - Rechtsystem. Reiner Becker Büdelsdorf, 25.09.2014

Arbeitssicherheit - Rechtsystem. Reiner Becker Büdelsdorf, 25.09.2014 Arbeitssicherheit - Rechtsystem Reiner Becker Büdelsdorf, 25.09.2014 Agenda Rechtsgrundlagen Arbeitsschutzorganisation/Risikobewertung Sicherheit bei Flurförderzeugen Betriebssicherheitsverordnung Prüfung

Mehr

Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen. Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden

Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen. Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden Übersicht 1. Rechtsgrundlagen 2. Beschaffungsprozess und Gefährdungsbeurteilung

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Vom 5. September 2006 (BAnz. Nr. 232a, Seite 7) BetrSich 5.1111 Vorbemerkung Diese Technische

Mehr

Inhaltsverzeichnis 1/3

Inhaltsverzeichnis 1/3 Inhaltsverzeichnis 1/3 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1/3 1 Verzeichnisse 1/1 Vorschriftenportal 1/2 Herausgeber und Autoren 1/3 Inhaltsverzeichnis 1/4 Stichwortverzeichnis 2 Aktuelles in Kürze 2/1 Neue DIN

Mehr

Sicherheitsfachkräfte-Tagung Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz. Bad Kissingen, 17. April 2011

Sicherheitsfachkräfte-Tagung Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz. Bad Kissingen, 17. April 2011 Sicherheitsfachkräfte-Tagung 2012 Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz Bad Kissingen, 17. April 2011 Friedrich Hodemacher 1 Rechtsgrundlagen Unternehmerverantwortung Haftung 2 Rechtsgrundlagen Arbeitsschutzgesetz,

Mehr

Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand Dipl.-Ing. Marlies Kittelmann, BAuA

Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand Dipl.-Ing. Marlies Kittelmann, BAuA 1. Sächsisches Arbeitsschutz-Forum am in Dresden Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand Dipl.-Ing. Marlies Kittelmann, BAuA Betriebssicherheitsverordnung Verordnung

Mehr

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Funktion: Angefangen: Abgeschlossen: Gesetzliche Unfallversicherung Herausgeber Bundesverband der Unfallkassen Fockensteinstraße

Mehr

Gefährdungsbeurteilung aus Sicht der Berufsgenossenschaft. Workshop zur Betriebssicherheit im Hofgut Menschenhaus

Gefährdungsbeurteilung aus Sicht der Berufsgenossenschaft. Workshop zur Betriebssicherheit im Hofgut Menschenhaus Gefährdungsbeurteilung aus Sicht der Berufsgenossenschaft Workshop zur Betriebssicherheit 29.05.2018 im Hofgut Menschenhaus Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) Baustoffe

Mehr

Arbeitsschutz Leben Mit Sicherheit

Arbeitsschutz Leben Mit Sicherheit und Arbeitswissenschaft LE03+04 und Arbeitssicherheit... Der rote Faden: Rückblick Besonders wichtige Rechtsgrundlagen Rechtsfolgen Gesetzliche Unfallversicherung an der Beuth Hochschule für Technik Berlin

Mehr

Gefährdungsbeurteilung, sicherheitstechnische Bewertung, Explosionsschutzdokument

Gefährdungsbeurteilung, sicherheitstechnische Bewertung, Explosionsschutzdokument Gefährdungsbeurteilung, sicherheitstechnische Bewertung, Explosionsschutzdokument Angelika Notthoff, Mönchengladbach. Zusammenfassung Die Gefährdungsbeurteilung ist seit 996 das zentrale Element im Arbeitsschutzrecht.

Mehr

Allgemeine Unterstützungspflicht

Allgemeine Unterstützungspflicht Beschäftigte Allgemeine Unterstützungspflicht 15 (1) BGV A1 Nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Arbeitsschutz) zu sorgen. Auch

Mehr

Die Hauptakteure und ihre Aufgaben

Die Hauptakteure und ihre Aufgaben AstroTechTalk Verantwortliche im Die Hauptakteure und ihre Aufgaben 1 Inhalt Akteure Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz Woher kommen die Verantwortung und die Aufgaben? Aufgaben der Verantwortlichen

Mehr

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA In der aktuellen Periode 3 Themen: - GDA ORGA (Arbeitsschutzorganisation) - GDA MSE (Schutz vor Muskel-Skeletterkrankungen) - GDA PSYCHE (Psychische Belastungen

Mehr

Alcointerlocks in der Logistik. Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015

Alcointerlocks in der Logistik. Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015 Alcointerlocks in der Logistik Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015 Ein Fall aus der Praxis in Bildern: + = Problem: 2,65 Promille Und was jetzt? Fragen über Fragen Ist es ein Arbeitsunfall? Wer

Mehr

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung Änderungen im Vollzug aus Sicht der staatlichen Aufsichtsbehörden Entwicklung 2002 Betriebssicherheitsverordnung

Mehr

Die Verantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz. 8. November 2017 RiArbG Dr. Bernd Wiebauer

Die Verantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz. 8. November 2017 RiArbG Dr. Bernd Wiebauer Die Verantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz 8. November 2017 RiArbG Dr. Bernd Wiebauer Überblick Die Rolle des Arbeitgebers im modernen Arbeitsschutzrecht Umfassende Arbeitgeberverantwortung Betriebsinterne

Mehr

Sicher und gesund arbeiten Arbeitsschutz in Deutschland das Wichtigste im Überblick.

Sicher und gesund arbeiten Arbeitsschutz in Deutschland das Wichtigste im Überblick. Sicher und gesund arbeiten Arbeitsschutz in Deutschland das Wichtigste im Überblick. www.lia.nrw 2 Arbeitsschutz in Deutschland das Wichtigste im Überblick. Impressum Herausgeber Landesinstitut für Arbeitsgestaltung

Mehr

RECHT IM BERUF DES CHEMIKERS

RECHT IM BERUF DES CHEMIKERS CREATING TOMORROW`S SOLUTIONS RECHT IM BERUF DES CHEMIKERS Jan Weiß, Wacker Chemie AG, Rechtsabteilung, WS 2017/2018 WS 2017/ 2018 0 of 11 http://www.cup.lmu.de/extern/weiss WS 2017/ 2018 1 of 11 INHALT

Mehr

Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz

Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz Unterweisung zur Gefährdungsanalyse Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz Name.ppt Seite 1 Der Arbeitgeber unterzieht die Arbeitsplätze

Mehr

Grundsätzliches und Änderungen mit dem Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Gila Schindler, Rechtsanwältin, Heidelberg

Grundsätzliches und Änderungen mit dem Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Gila Schindler, Rechtsanwältin, Heidelberg Grundsätzliches und Änderungen mit dem Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts Gila Schindler, Rechtsanwältin, Heidelberg Wer es unterlässt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand

Mehr

Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken. nplan engineering GmbH Celler Straße Celle

Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken. nplan engineering GmbH Celler Straße Celle Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken nplan engineering GmbH Celler Straße 5 29229 Celle www.ceh4.de BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung Neufassung Juni 2015

Mehr

Grundlagen Arbeitsschutz. Dipl.-Ing. Roland Hilfenhaus RhönEnergie Effizienz + Service GmbH Fulda, 1. Juni 2017

Grundlagen Arbeitsschutz. Dipl.-Ing. Roland Hilfenhaus RhönEnergie Effizienz + Service GmbH Fulda, 1. Juni 2017 Grundlagen Arbeitsschutz Dipl.-Ing. Roland Hilfenhaus RhönEnergie Effizienz + Service GmbH Fulda, 1. Juni 2017 Agendag Teil A: Allgemeine Grundlagen Einführung Rechtliche Grundlagen Pflichten des Arbeitgebers

Mehr

Wenn der Fahrer seine Pflichten verletzt was dann?

Wenn der Fahrer seine Pflichten verletzt was dann? Inhalte Wenn der Fahrer seine Pflichten verletzt was dann? Welche Pflichten hat ein Kraftfahrer? Wie werden Pflichten Bestandteil des Arbeitsvertrages? Wie kann Regress genommen werden? Verhaltensregeln

Mehr

Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit Fachtagung München 21.11.2002 Dateiname 1 Anwendungen in der Praxis: Beratung durch

Mehr

Nichtraucherschutz von unten Möglichkeiten für ArbeitnehmerInnen ohne Mobbing, Karriereknick und Kündigung

Nichtraucherschutz von unten Möglichkeiten für ArbeitnehmerInnen ohne Mobbing, Karriereknick und Kündigung Nichtraucherschutz von unten Möglichkeiten für ArbeitnehmerInnen ohne Mobbing, Karriereknick und Kündigung 1. Das ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber, die Beschäftigten vor Gesundheitsgefahren zu schützen.

Mehr

Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Leiterin des Referates Arbeitsschutzrecht, Arbeitsmedizin, Prävention nach dem SGB VII im Bundesministerium für Arbeit und Soziales IIIb1@bmas.bund.de

Mehr

Die Verantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz. Bayreuth, 21. März 2019 RiArbG Dr. Bernd Wiebauer

Die Verantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz. Bayreuth, 21. März 2019 RiArbG Dr. Bernd Wiebauer Die Verantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz Bayreuth, 21. März 2019 RiArbG Dr. Bernd Wiebauer Überblick Die Rolle des Arbeitgebers im modernen Arbeitsschutzrecht Betriebsinterne Verteilung der

Mehr

Mit Sicherheit STILL. Reiner Becker Leipzig,

Mit Sicherheit STILL. Reiner Becker Leipzig, Mit Sicherheit STILL Reiner Becker Leipzig, 06.09.2016 2 Unfälle sind teuer Quellen: bild.de, kleinezeitung.at, abendblatt.de 3 Unfälle sind teuer 4 Rechtsgrundlagen 5 Rechtsgrundlagen Europäisches Recht

Mehr

Die DGUV Vorschrift 2. aus Sicht der Gewerbeaufsicht

Die DGUV Vorschrift 2. aus Sicht der Gewerbeaufsicht Die FASI Veranstaltung Arbeitssicherheit in der Praxis am in Braunschweig 1 Themen Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig Grundsätzliches zur neuen Entwicklung des Arbeitsschutzrechts Akteure im

Mehr

BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK

BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG IN KRAFT GETRETEN Seit dem 1. Juni 2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft. Diese

Mehr

Schulsanitätsdienst. Rechtliche Grundlagen. Kommunale Unfallversicherung Bayern Seminar Bayern

Schulsanitätsdienst. Rechtliche Grundlagen. Kommunale Unfallversicherung Bayern Seminar Bayern Schulsanitätsdienst Rechtliche Grundlagen Kommunale Unfallversicherung Bayern Seminar Bayern Erste Hilfe - Recht 1 Schreiber 1-2017 Rechtliche Grundlagen des Schulsanitätsdienstes KMBek vom Juli 1997 KMS

Mehr

Lektion 2: Die Rechtsquellen des Arbeitsrechts 11

Lektion 2: Die Rechtsquellen des Arbeitsrechts 11 Inhalt Arbeitsrecht Lektion 1: Der Arbeitnehmerbegriff 7 1.1 Abgrenzung Arbeitnehmer Selbständiger 7 1.2 Unterschied Arbeiter Angestellter 8 1.3 Der leitende Angestellte 9 1.4 Die arbeitnehmerähnliche

Mehr

Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM

Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM 01 Name des Unternehmens: 02 Firmenanschrift: 03 Telefon:

Mehr

Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz

Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz Bayersdörfer / TAB, 2006-09-17 1 Duales System Arbeitsschutz Arbeitsschutz Gewerbeaufsicht Berufs- Genossenschaft ArbSchG Unternehmer SGB 7 2 Ansprechpartner

Mehr

Aufgaben, Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz

Aufgaben, Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz Aufgaben, Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz Timo Mänz Dezernat 35.1 Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik arbeitsschutz@rpks.hessen.de Rechtsgrundlagen Unternehmer (Arbeitgeber) ist Normadressat

Mehr

Organisationsverpflichtung und Haftung des Managements, finanzielle Risiken

Organisationsverpflichtung und Haftung des Managements, finanzielle Risiken Organisationsverpflichtung und Haftung des Managements, finanzielle Risiken 1. Definition des Begriffs Organisation 2. Gesetzliche Verpflichtungen des Managements 3. Grundlagen der Haftung des Managements,

Mehr

GSG-Novelle Anpassung an EG-Recht. Anlagenkatalog in 2 Abs. 2a wird erweitert: 6. (alle) Anlagen in Ex-Bereichen

GSG-Novelle Anpassung an EG-Recht. Anlagenkatalog in 2 Abs. 2a wird erweitert: 6. (alle) Anlagen in Ex-Bereichen GSG-Novelle 2000 Anpassung an EG-Recht Anlagenkatalog in 2 Abs. 2a wird erweitert: 6. (alle) Anlagen in Ex-Bereichen Einführung von Betreiberprüfstellen in 9 Abs. 2 (Prüfaufgaben/freier Warenverkehr) zugelassene

Mehr

Befähigte Personen. Technische Regeln. für Betriebssicherheit 1203. Februar 2012

Befähigte Personen. Technische Regeln. für Betriebssicherheit 1203. Februar 2012 Befähigte Personen Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 17. Februar 2012; Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 21 vom 26. April 2012 Technische Regeln 1203 für Betriebssicherheit

Mehr

1 Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)

1 Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) Anhang 3 listet zu den Aufgabenfeldern der Grundbetreuung nach Anlage 2 Abschnitt 2 unverbindlich mögliche Aufgaben von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit auf, die im Rahmen der gesetzlich

Mehr

Inhalt. 1 Einführung in die Grundlagen des Arbeitsschutzes... 1

Inhalt. 1 Einführung in die Grundlagen des Arbeitsschutzes... 1 Inhalt Vorwort... V Geleitwort... VII 1 Einführung in die Grundlagen des Arbeitsschutzes... 1 1.1 Zahlen, Daten und Fakten zum Arbeitsschutz... 1 1.2 Rechtliche Einordnung des Arbeitsschutzes... 7 1.3

Mehr

Die Haftung des Koordinators

Die Haftung des Koordinators Berlin, 08.11.2012 Die Haftung des Koordinators Grundlagen und Abgrenzung zu den übrigen am Bau Beteiligten Rechtsanwalt Guido Meyer, Düsseldorf/Essen 1 Übersicht (1) Ausgangssituation und Themeneingrenzung

Mehr

ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung

ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung Arbeit menschengerecht gestalten - Arbeitsschutz als wesentliches Element Arbeitsschutz * Arbeitssicherheit * Gesundheitsschutz * Grundrechte * Arbeitsschutzgesetz

Mehr

Übersicht über die einzuhaltenden Unterweisungspflichten nach den Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Regelungen

Übersicht über die einzuhaltenden Unterweisungspflichten nach den Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Regelungen Übersicht über die einzuhaltenden Unterweisungspflichten nach den Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Regelungen Personen, Maschinen, 1 Alle Arbeitnehmer ArbSchG 5, 12 GUV V A1 4 Mindestens

Mehr

FRG 3. Fachregeln für den Gerüstbau. Fahrgerüste als fahrbare Gerüste oder fahrbare Arbeitsbühnen. Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk

FRG 3. Fachregeln für den Gerüstbau. Fahrgerüste als fahrbare Gerüste oder fahrbare Arbeitsbühnen. Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk Fachregeln für den Gerüstbau FRG 3 Ausgabe 03.2013 Fahrgerüste als fahrbare Gerüste oder fahrbare Arbeitsbühnen Sonderdruck zur Bundesfachtagung 2013 in Bad Wildungen Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk

Mehr

Rechtssystematik in Deutschland

Rechtssystematik in Deutschland Rechtssystematik in Deutschland Europa EU Zielsetzungen Schaffung einer politischen und wirtschaftlichen Union der Mitgliedstaaten Freier Warenverkehr Freier Kapitalverkehr Freier Dienstl.- verkehr Freier

Mehr

Arbeitsrecht im Betrieb: Die Internetnutzung am Arbeitsplatz

Arbeitsrecht im Betrieb: Die Internetnutzung am Arbeitsplatz Arbeitsrecht im Betrieb: Die Internetnutzung am Arbeitsplatz Internet im Mittelstand: Chancen, Trends, Sicherheit Rosenheim, 09.10.2008 Rechtsanwalt Markus Lippmann www.bayme.de Gliederung I. Umfang der

Mehr

Sicherer Betrieb von Tankstellen. wie sehen die Anforderungen nach dem Stand der Technik derzeit aus?

Sicherer Betrieb von Tankstellen. wie sehen die Anforderungen nach dem Stand der Technik derzeit aus? Sicherer Betrieb von Tankstellen wie sehen die Anforderungen nach dem Stand der Technik derzeit aus? Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese Physikalisch-Technische Bundesanstalt - PTB Braunschweig Betriebssicherheitsverordnung

Mehr

Durchsetzung der Rechte der Vertrauenspersonen schwer behinderter Menschen

Durchsetzung der Rechte der Vertrauenspersonen schwer behinderter Menschen Durchsetzung der Rechte der Vertrauenspersonen schwer behinderter Menschen Hamburg, 31. Mai 2013 Oliver Schmidt-Eicher, Verden, FA für Arbeitsrecht, FA für Sozialrecht, Kanzlei@ra-schmidt-eicher.de 96

Mehr

Vom 23. Oktober 2008 (GVBl. S. 198) Die Landessynode hat das folgende kirchliche Gesetz beschlossen:

Vom 23. Oktober 2008 (GVBl. S. 198) Die Landessynode hat das folgende kirchliche Gesetz beschlossen: K-Arbeitsschutzgesetz KArbSchutzG 490.400 Kirchliches Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Evangelischen Landeskirche in Baden - K-Arbeitsschutzgesetz - (KArbSchutzG)

Mehr