Department Pädagogik und Rehabilitation. Lehrstuhl für Pädagogik bei geistiger Behinderung und Pädagogik bei Verhaltensstörungen

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1 Department Pädagogik und Rehabilitation Lehrstuhl für Pädagogik bei geistiger Behinderung und Pädagogik bei Verhaltensstörungen Fachtagung Schulbegleitung am Prof. Dr. Reinhard Markowetz Dokumentation

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3 Department Pädagogik und Rehabilitation Lehrstuhl für Pädagogik bei geistiger Behinderung und Pädagogik bei Verhaltensstörungen Fachtagung Schulbegleitung am Prof. Dr. Reinhard Markowetz Programm

4 Vorträge Zeit Titel/Referent Raum ab 9.00 Anmeldung im Tagungsbüro Foyer Leo Begrüßung Prof. Dr. Markowetz Grußwort MR Weigl (StMUK) Grußwort MDirig Rappl (StMAS) Assistenz im Bildungsbereich Prof. Dr. Markowetz (LMU München) Während das Assistenzmodell im Bereich der beruflichen Bildung und Eingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (Arbeitsassistenz) und der inklusiven Freizeitgestaltung (Freizeitassistenz) als perspektivenreicher Ansatz für Inklusion gilt und sich als Garant für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erweist, scheint die persönliche Assistenz im Bildungs- und Geltungsbereich unserer Schulen in Form von Schulbegleitern große Bedenken auszulösen. Während die einen die Schulbegleitung als wertvolle Ressource sehen, gehen andere davon aus, dass darüber ein inklusives Schulsystem nicht realisiert werden kann. Mit Blick auf unser Tagungsthema ist es an der Zeit einordnende wie differenzierte Blicke auf das Assistenzkonzept zu werfen, die Stärken und Schwächen zu benennen, um besser verstehen und beurteilen zu können, welche Chancen und Risiken das Konstrukt Schulbegleiter für die inklusive Neuausrichtung unseres Bildungswesens beinhaltet, das wir an diesem Fachtag kritisch auffalten und konstruktiv diskutieren wollen. 2 U 01 2 U 01 2 U 01 2 U Schulbegleitung Zum Status Quo aus theoretischer und empirischer Sicht Dr. Dworschak (LMU München) Während die Einzelfallmaßnahme der Schulbegleitung vor rund 10 Jahren eher eine Randerscheinung darstellte, sind die Schulbegleiter heute keine marginale Personengruppe mehr im Unterricht mit Schülern mit Behinderung. Dies verdeutlichen auf eindrucksvolle Weise jüngste Zahlen, die der Verband der bayerischen Bezirke (VbB) veröffentlicht hat. Demnach hat sich die Zahl der Schulbegleiter in Bayern insgesamt also unter Berücksichtigung aller Förderschwerpunkte innerhalb weniger Jahre verfünffacht (Stand 2011: ca. 2000). Dabei sind gut Zweidrittel der Schulbegleiter an Förderzentren eingesetzt, knapp ein Drittel unterstützt Schüler mit Behinderung im Unterricht an der allgemeinen Schule. Ausgehend von einer knappen Beschreibung der theoretischen Grundlagen werden im Vortrag empirische Daten zur Entwicklung und zum Status Quo der Schulbegleitung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Bayern dargestellt. 2 U 01

5 13.30 AG 8: Qualifizierung von Schulbegleitern Eva Prammer-Semmler (Pädagogische Hochschule Oberösterreich, Linz) In Oberösterreich ist das Arbeitsfeld der Schulbegleitung seit vielen Jahren bekannt. Schulassistenten begleiten dort Schüler sowohl an der allgemeinen Schule als auch an der Förderschule. Seit 2003 liegen Erfahrungen mit der Qualifizierung von Schulbegleitern zur Qualifizierten Integrationsfachkraft für Schulassistenz vor. Ausgehend von der Vorstellung des Curriculums werden im Workshop die mittlerweile knapp 10-jährigen Erfahrungen im Zusammenhang mit der Qualifizierung vorgestellt und das Fortbildungssystem kritisch gewürdigt AG 9: Schulbegleitung aus der Sicht von Schulbegleitern Julia Kaufmann, Daniel Leduc, Katrin Schedel & Klaus Stelzer (Studierende des Lehramtes Sonderpädagogik, LMU München) Wir begleiten zwei Schüler mit recht unterschiedlichem Unterstützungsbedarf als Schulbegleiter an einem Förderzentrum, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Zudem studieren wir alle Lehramt für Sonderpädagogik und stellen somit als Semiprofessionelle sicher ein spezielles Klientel als Schulbegleiter dar. Ausgehend von unseren Schülern möchten wir unsere Tätigkeit als Schulbegleiter an einer Förderschule vorstellen. Neben der eigentlichen Unterstützungstätigkeit möchten wir die Rolle, die wir im Team einnehmen und die Beziehung zu unserem Schüler in den Mittelpunkt des Workshops stellen. Dabei soll genügend Platz für den gemeinsamen Austausch über die Stärken und Schwächen der Maßnahme aus unserer Schulbegleitersicht bleiben Offenes Forum für Eltern und Schüler mit Schulbegleitung Begrüßung und Einführung Prof. Dr. Markowetz Das offene Forum soll Eltern und Schülern mit Schulbegleitung Raum bieten, sich über ihre Erfahrungen hinsichtlich der Maßnahme Schulbegleitung auszutauschen U Kaffeepause Podiumsdiskussion und Abschluss Berichte aus den Arbeitsgruppen Referenten der Arbeitsgruppen Podiumsdiskussion mit Franz Göppel (BiB e.v.), Werner Kraus (VbB), MDirig Burkard Rappl (StMAS), Ullrich Reuter (Jakob-Muth-Schule Nürnberg), MR Erich Weigl (StMUK), Erika Werthner (Montessori Schule Nürnberg) Prof. Dr. Markowetz (Moderation) Fazit, Ausblick und Verabschiedung Prof. Dr. Markowetz 2 U 01 2 U 01 2 U 01

6 13.30 AG 6: Kinder- und Jugendpsychiatrische Diagnostik und Begutachtung zwischen schulischer und außerschulischer Erziehungshilfe am Beispiel des Schulbegleiters Sebastian Reiter (Kinder- und Jugendpsychiatrische Praxis Dres. Lindermüller und Reitzle, München) Im Rahmen dieses Workshops soll die spezielle Rolle der kinder- und jugendpsychiatrischen Diagnostik und Begutachtung zur Eingliederungshilfe bei Schülern mit Schwierigkeiten im sozialen Verhalten und emotionalen Erleben akzentuiert werden. Diese bildet als Teil des Gesundheitssystems den dritten Kooperationspartner um das System Familie - in Anlehnung an das komplexe triadische Kooperationsfeld (Käppler und Thümmler 2012, 275f.) neben dem Bildungssystem (Schule) und der Kinder- und Jugendhilfe. Hierbei wird zunächst der diagnostische Prozess anhand von konkreten Beispielen näher beschrieben sowie die Begutachtung im Rahmen der Eingliederungshilfe bei Gefährdung der emotionalen und sozialen Integration bzw. Entwicklung näher erläutert. Nach Dworschak (2010, 133f.) sollen Schulbegleiter diejenigen Kinder und Jugendlichen begleiten, die der besonderen und individuellen Unterstützung bei der Verrichtung unterrichtlicher und außerschulischer Tätigkeiten bedürfen. Kriterien zur Empfehlung eines Schulbegleiters und zur interdisziplinären Kooperation werden anhand von konkreten Fallbeispielen reflektiert. Wichtig für den Erfolg dieser Maßnahme erscheint die Zusammenführung der oft divergenten Sichtweisen und Perspektiven von unterschiedlichen Professionen und Bezugspersonen im diagnostischen Klärungsprozess. Die Rolle der Koordination und Priorisierung verschiedener oft unübersichtlicher pädagogisch-therapeutischer Unterstützungssysteme wird als Teil der Elternberatung näher beschrieben AG 7: Schulbegleitung am Förderzentrum, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung im Kontext Verhaltensauffälligkeiten Katja Zimmermann (Erwin-Lesch-Schule, Unterhaching) Schüler des Förderzentrums, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, die massive Verhaltensauffälligkeiten zeigen, stellen eine besondere unterrichtliche und erzieherische Herausforderung dar. Für die Lehrkraft sind eine qualitativ hochwertige Unterrichtung der Klasse und die Erziehung und Förderung des auffälligen Schülers in der Regel unvereinbar. Als Lösung dieser Situation dient der oft nicht unproblematische Einsatz eines Schulbegleiters. Problemfelder können z.b. das Fehlen einer adäquaten Ausbildung, mangelnde Vorerfahrung des Schulbegleiters oder das Einnehmen einer Sonderrolle des Schülers im Klassengefüge sein. Dieser herausfordernden Situation muss sich ein immer größer werdender Anteil der Lehrkräfte des Förderzentrums, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung stellen. In dem Workshop werden wir uns auf Grundlage von Fallbeispielen und Erfahrungen aus der Praxis mit dieser Thematik beschäftigen und darauf aufbauend Problemfelder und Lösungsmöglichkeiten erarbeiten. Außerdem bietet der Workshop Raum für Erfahrungsaustausch und Diskussion. 1503

7 11.00 Schulbegleitung aus juristischer Sicht Zur Abgrenzung von Schul- und Sozialrecht Dr. Banafsche (MPI für Sozialrecht und Sozialpolitik München) Das Thema Schulbegleitung im Sinne der Gewährung von Hilfen im Schulalltag ist juristisch weniger ein Streit um ihre Ausgestaltung in der Sache als vielmehr um die Frage, welcher Träger dafür zuständig ist. Sozialleistungsrechtlich ist die Schulbegleitung als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung in der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII verankert, welches für Kinder und Jugendliche mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung unmittelbar gilt, während für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII erbracht wird, das im Hinblick auf die Art der Leistungen indes auf das SGB XII verweist. Die genannten Hilfen umfassen nach der Eingliederungshilfeverordnung Maßnahmen, die zum Zwecke der Ermöglichung oder Erleichterung des Schulbesuchs im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht geeignet und erforderlich sind. Schulrechtlich ließe sich ebenfalls ein Anspruch auf Schulbegleitung herleiten. In dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) folgt dies aus der Maßgabe einer Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern auch an allgemeinen Schulen unter Beachtung ihres sonderpädagogischen Förderbedarfs. Das SGB VIII löst diese durch Leistungskongruenz bedingte Leistungskonkurrenz durch die Regelung einer vorrangigen Pflicht der Schulen vor den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe ausdrücklich auf. Im SGB XII fehlt es zwar an einer entsprechenden Regelung, allerdings kann angesichts des Nachrangs der Sozialhilfe nichts anderes gelten. Was passiert nun aber, wenn, wie in der Praxis der Fall, der Einsatz von Schulbegleitung statt von den Schulträgern von den Trägern der Jugend- oder Sozialhilfe gewährt wird, was nicht zuletzt zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung der Kommunen führt? Könnten diese entsprechende Leistungen unter Verweis auf die Zuständigkeit der Schulen ablehnen oder Kostenerstattung geltend machen? Diese Fragen gilt es vorliegend mit Blick auf die Entwicklung konsistenter Handlungsoptionen zu erörtern. 2 U Diskussion zu den zentralen Vorträgen Prof. Dr. Markowetz Dr. Dworschak 2 U Mittagspause

8 Parallele Arbeitsgruppen AG 1: Schulbegleitung an der Förderschule Ullrich Reuter (Jakob-Muth-Schule, Nürnberg) Die Zahl der Schulbegleiter an Förderschulen (v.a. im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) ist in den letzten Jahren explodiert. Liegt das an der veränderten Schülerschaft, unzulänglicher Personalausstattung, gestiegenen Elternerwartungen oder höheren Ansprüchen der Gesellschaft an Bildung für alle Schüler? Beantragung, Organisation und Begleitung der Assistenten belastet das System Schule und speziell Schulleitungen in einem nicht mehr zu verantwortendem Maße. Was kommt dann tatsächlich beim Schüler an? Und wie geht es dem Helfer zwischen allen Stühlen (Kind, Eltern, Lehrkräften, Schulleitung, Anstellungsträger, gesetzlicher Definition und tatsächlicher Arbeitssituation )? Dieses komplexe Spannungsfeld (auch mit Ausblicken auf die Rolle der Assistenz in der Ganztagsbetreuung) soll in diesem Workshop exemplarisch aufgezeigt und diskutiert werden. Vielleicht gelingt es auch erste Ideen zu entwickeln, wie Schulbegleitung in der Förderschule sinnvoll und angemessen gestaltet werden kann AG 2: Schulbegleitung an der allgemeinen Schule Erika Werthner (Montessori Schule, Nürnberg) Kinder mit besonderen Bedürfnissen benötigen für den Schulalltag mehr Unterstützung, als der bisherige personelle Rahmen für die Klassen bieten kann. Ist die Schulbegleitung die passende Antwort darauf? Wie sieht das Spannungsfeld aus, in dem sich Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern und das Kind in seiner Klasse bei ihrem Einsatz bewegen? Wer ist der Auftraggeber der Schulbegleitung die bewilligende Stelle, der Anstellungsträger, die Eltern oder die Schule? Schulleiter haben beim Einsatz von Schulbegleitungen von der Beantragung bis zur Begleitung eine sehr schwierige und oft über die Maßen belastende Aufgabe. Als Leiterin einer Montessori-Schule kann ich Erfahrungen aus zehn Jahren mit Schulbegleitern zur Verfügung stellen. Im Workshop soll ausgelotet werden, wie Schulbegleitungen im Moment angemessen an öffentlichen Schulen eingesetzt werden können AG 3: Schulbegleitung durch medizinisches Fachpersonal (k)ein Spannungsfeld zwischen Pädagogik u. medizinischer Pflege Brigitte Schefold (Förderzentrum Helfende Hände, München) Ausgehend von den Erfahrungen der Teilnehmer sollen entlastende und belastende Faktoren gesammelt werden, wenn Kinder und Jugendliche von Mitarbeiterinnen ambulanter (Kinder-)Pflegedienste in der Schule begleitet werden. Häufig sind die Klassen mit einer Vielzahl von Schwestern/Pflegern konfrontiert, medizinische Erfordernisse beeinflussen oft die pädagogische Gestaltung des Tages. Gemeinsam sollen Strategien entwickelt werden, die ein gutes Miteinander im Sinne der Kinder ermöglichen. Hierzu wird beispielhaft das Konzept der Schule und Heilpädagogischen Tagesstätte Helfende Hände vorgestellt. 1407

9 13.30 AG 4: Schulbegleitung im Kontext Kommunikationsunterstützung/ Autismus-Spektrum-Störung Regina Kuhlmann, Eva-Maria Jochum (Förderzentrum St. Martin, Diakonie, Neuendettelsau) Der Einsatz von Schulbegleitungen bei Kindern und Jugendlichen mit einer Autismus- Spektrum-Störung (ASS) und anderen kommunikativ beeinträchtigten Schülern nimmt in Zeiten der Inklusion in allen Schularten immer mehr zu. Im Workshop soll der besondere Unterstützungsbedarf von Schülern mit ASS oder anderen Beeinträchtigungen der Kommunikation dargestellt werden, der durch Lehrerinnen und Lehrer und sonstiges schulisches Personal nicht immer gedeckt werden kann. Grenzen und Möglichkeiten des Einsatzes von Schulbegleitungen sollen dargestellt und diskutiert werden, Gelingensfaktoren ebenso wie kritische Anmerkungen zur Schulbegleitung als letzte Rettung für verzweifelte Schüler, Lehrer oder Eltern und pädagogische Wunderwaffe. Die Referentinnen verfügen als Sonderpädagoginnen am Förderzentrum St. Martin, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung der Diakonie Neuendettelsau über langjährige Erfahrung im Unterricht mit Schülern mit autistischen Verhaltensweisen und Bedarf an Kommunikationsunterstützung. Vor- und Nachteile des Einsatzes von Schulbegleitungen sind ihnen auch aus dem Regelschulbereich vertraut, im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit im MSD-A in Mittelfranken (Mobiler Sonderpädagogischer Dienst für Kinder und Jugendliche mit autistischen Verhaltensweisen) AG 5: Schulbegleitung bei körperlich und motorisch beeinträchtigten Schülern am Förderzentrum und in der Regelschule: Möglichkeiten und Grenzen Dr. Thomas Störmer (Astrid-Lindgren-Schule, Kempten) Die Indikation der Schulbegleitung bei Schülern mit motorischen Störungen ist sehr breit: von der 24-h-Betreuung bei schwersten Körperbehinderungen mit lebenserhaltenden Maßnahmen bis zur punktuellen, stundenweise Unterstützung im Unterricht. Ausgehend von dieser Situation werden folgende Aspekte im Workshop thematisiert: Die Beantragung der Schulbegleitung beim Bezirk: o Was soll die Schulbegleitung in welchem Umfang leisten und abdecken? o Welche Qualifikationen sind dafür notwendig? o Welche Bedeutung hat die sonderpädagogische Stellungnahme? Welche Vorteile hat ein Rahmenvertrag zwischen privatem Träger und Bezirk, und wie kann ein solcher Vertrag aussehen? Was ist zu beachten, wenn der Bezirk Kranken- und Pflegekassen an der Finanzierung der Schulbegleitung beteiligen möchte? Der Bezirk finanziert die Schulbegleitung nur in der Schulzeit, nicht in den Ferien. Wie kann auf dieser Basis ein verbindlicher Arbeitsvertrag gemacht werden? Wie können Schulbegleiter in eine Schule integriert werden? Brauchen Schulbegleitungen eine Stellenbeschreibung und wie kann diese aussehen? Wie können die Schulbegleitungen in ein interdisziplinäres Mitarbeiterteam integriert werden? Welche Hilfen brauchen Eltern, die für ihr Kind an der Regelschule eine Schulbegleitung möchten? 1311

10 FAKULTÄT 11 PSYCHOLOGIE UND PÄDAGOGIK DEPARTMENT PÄDAGOGIK UND REHABILITATION LEHRSTUHL FÜR PÄDAGOGIK BEI GEISTIGER BEHINDERUNG UND PÄDAGOGIK BEI VERHALTENSSTÖRUNGEN PROF. DR. REINHARD MARKOWETZ Tagung Schulbegleitung am an der Ludwig-Maximilians-Universität München Prof. Dr. Reinhard Markowetz 1. Begrüßung und Grußworte Meine sehr geehrten Damen und Herren, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Studierende und Studienreferendare verehrte Gäste Ein herzliches Grüß Gott, Willkommen und Servus miteinander hier an der LMU! Ich freue mich besonders, dass sie so zahlreich gekommen sind und die weiten Wege hierher nach München, konkret ihre Anfahrten von weit über München und Oberbayern hinaus nicht gescheut haben, obwohl das Oktoberfest schon zu Ende ist, nicht wie bei unserer letztjährigen Fachtagung die Weihnachtsmärkte schon offen wären oder gar andere herbstlich-stürmische Events hier in der quirligen und doch so gemütlichen Landeshauptstadt zum Verweilen über diesen Fachtag hinaus locken würden und sie es an einem eher trüben und regnerischen Tag nach Hause an den Ofen und zum Länderspiel heute Abend an die Fernsehschirme drängen könnte. Es muss also wohl das Thema sein, das Sie dazu veranlasst hat, an einem ganz normalen Schultag, wenngleich an einem Freitag, der ansonsten einem guten Start in das Wochenende geschuldet ist, hierher zu uns an die Universität zu kommen. Und das freut mich! Auch, weil das zeigt, dass Theorie und Praxis sich doch füreinander interessieren und miteinander den Dialog suchen. Immerhin ist das kleinste gemeinsame Vielfache unseres beruflichen Wirkens auf sehr unterschiedlichen Drehbühnen das Interesse am Wohl unserer bayrischen Kinder, das Sich-Stark-Machen für alle Kinder und das praktische Arbeiten mit diesen Kindern, ob mit dem Kopf, mit dem Herz oder mit der Hand. Geben wir dem heutigen Tag also die Chance uns unserem Tagungsthema Schulbegleitung mit Kopf, Herz und Hand anzunähern und es mit den Scheinwerfern aus der Wissenschaft, der Praxis, der Administration, Jurisprudenz und der Politik farbig auszuleuchten und kritisch, aber stets konstruktiv und fair zu diskutieren. Bevor ich Sie gleich um Gehör für die Grußworte bitten möchte, Sie auf unser Tagungsthema selbst in gebotener Kürze etwas einstimmen darf und Sie danach durch diesem Tag als Moderator begleite 1

11 werde, möchte ich zunächst auch im Namen des Teams an meinem Lehrstuhl für Pädagogik bei geistiger Behinderung und Pädagogik bei Verhaltensstörungen einige Gäste unter uns und in unserer Mitte ganz herzlich namentlich begrüßen und Ihnen zugleich für Ihr Kommen danken. Ich begrüße sehr herzlich: 1. Frau Irmgard Badura, in ihrer wertvollen Rolle als Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen der bayrischen Staatsregierung sowie ihren Mitarbeiter Herrn Christian Schwarz 2. Frau Eva Gottstein, Frau Brigitte Meyer, Herrn Ralf Neugeschwander in Ihrer Funktion als gewählte Abgeordnete im bayrischen Landtag 3. Frau MR Götz, Herrn Dr. Baier und Herrn MR Weigel aus dem StMUK, dort zuständig für den Bereich der Förderschulen sowie Frau Gabriele Schönenberger und Frau Eva-Maria Wüstendörfer ebenfalls aus dem StMUK und dort zuständig für den Regelschulbereich 4. Herrn Ministerialdirigent Burkhard Rappl vom StMAS, Leiter der Abteilung IV Teilhabe von Menschen mit Behinderung, soziale Hilfen und mit der Umsetzung der UN-BRK beauftragt 5. Herrn Werner Kraus als Referent und Vertreter des Verbandes der bayrischen Bezirke 6. Stellvertretend für die wissenschaftlichen Vertreter anderer Lehrstühle an der LMU wie aus anderen Universitäten begrüße ich die Kollegin und Prodekanin unserer Fakultät Psychologie und Pädagogik Frau Prof. Leonhardt und Frau Prof. Dr. Elisabeth Wacker von der TU Dortmund und Leiterin der Fachgruppe Inklusion bei Behinderung am Max-Plank-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik hier in München. Darüber hinaus begrüße ich genauso herzlich ohne allerdings die lange Liste der Namen nennen zu können Die Vertreter der bayrischen Bezirke Die Vertreter der Schulaufsicht der unterschiedlichen Regierungsbezirke Die Vertreter der Örtliche Sozialhilfeträger Die Vertreter des Sozialgerichts Die Vertreter des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, kurz ISB Die Anstellungsträger Die Vertreter von Verbänden, die die Interessen von Menschen mit Behinderungen und Benachteiligungen vertreten (u.a. die Lebenshilfe, den CARITAS Landesverband) Die Schulleiterinnen und Schulleiter Die Lehrerinnen und Lehrer aus den bayrischen Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen Die Seminarleiterinnen und Seminarleiter Die Studentinnen und Studenten Die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter, die uns den Namen für unsere Tagung gegeben haben Und zu guter Letzt die Eltern, die sich für ihre Kinder eine Schulbegleitung wünschen und deshalb für ihre Kinder beantragen, weil sie sich davon eine Mehr an Teilhabe in Schule und Unterricht wünschen 2

12 Sie erkennen, dass ein bunter Blumenstrauß an Menschen mit unterschiedlichen Interessen wie Kompetenzen den Austausch suchen und unserer Einladung gefolgt ist! Schön, dass Sie alle das sind! Nachdem die Tage die Ankündigung für die Tagung Schulbegleitung dann auch noch auf dem LMU- Newsticker das Topthema war, mussten wir die Tagungsanmeldung sogar schließen. Wie Sie sehen sind wir mit über 220 Anmeldungen bis auf den letzten Platz ausverkauft! Das hat uns überwältigt und gezeigt, dass es uns als Universität gelungen ist ein brandaktuelles, noch nicht hinreichend zu Ende gedachtes und gelöstes Thema auf den Prüfstand zu nehmen, das sehr viele Menschen in sicher sehr unterschiedlicher Weise beschäftigt. Freuen wir uns also auf den Tag und intensiven Austausch miteinander. Möge er uns Anregungen für gute, kindgerechte Weiterentwicklungen des Konstrukts und Konzepts Schulbegleitung bringen! Sehr verehrte Damen und Herren, liebe Gäste. In diesem Jahr mussten wir erstmalig eine Tagungsgebühr erheben, um die Unkosten decken zu können, die eben auch unweigerlich mit solchen Tagungen einhergehen und meinen Lehrstuhletat rasch gesprengt hätten. Ich danke deshalb an der Stelle dem Bayrischen Staatsministerium für Kultus und Unterricht für die finanzielle Unterstützung dieser Tagung. Ihr Zuschuss hat es möglich gemacht, dass wir mit den Gebühren nicht allzu unverschämt werden mussten. Mein persönlicher Dank geht deshalb an Herrn Ministerialrat Erich Weigl für die Förderung der Tagung, aber vielmehr auch für die stets gute und partnerschaftliche wie unkomplizierte Zusammenarbeit in allen Fragen, die es vor dem Hintergrund der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen heute möglich machen, Schule neu zu denken, um sie nachhaltig in die Zukunft weiterentwickeln zu können. Wir alle wissen, dass die Zahl der Schulbegleitungen an den allgemeinbildenden Schulen wie an den Förderschulen steigt seit Jahren stetig. Auch das Staatsministerium für Kultus und Unterricht nimmt solche Entwicklungen wahr und kommt nicht umhin sich als Schule zu verantwortende, regelnde und gestaltende Kulturhoheit im Freistaat mit dem Konstrukt und Konzept Schulbegleitung und dessen Auswirkungen auf den Schulalltag in den Häusern des Lehrens und Lernens zu befassen. Herr Ministerialrat Weigl wird uns heute den ganzen Tag über als Vertreter des Kultusministeriums zur Verfügung stehen und nun zu uns seine Grußworte sprechen. Lieber Herr Herr Weigl, darf ich Sie an das Mikrophon bitten? Grußwort Weigl Herr Weigl, vielen Dank für ihr Grußwort. Liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste. Das Zustandekommen einer Schulbegleitung eines schulpflichtigen Kindes mit einem sogenannten sonderpädagogischen Förderbedarf und die praktische Umsetzung durch einen Schulbegleiter an den bayrischen Schulen ist eine spezielle Hilfeleistung, die im Leistungskatalog der Sozialhilfe nach dem SGB Zwölf verankert ist, über die Eingliederungshilfe als Sozialhilfemaßnahme geregelt wird und folgerichtig behindertenpolitisch klar in den Zuständigkeit- und Verantwortungsbereich des Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung gehört. Es ist es mir deshalb eine besondere Freude und große Ehre Herrn 3

13 Ministerialdirigent Burkard Rappl in unserer Mitte zu haben, der als Vertreter des Sozialministeriums unseren heutigen Fachtag in fachlicher Hinsicht bereichern wird, zunächst aber an uns seine Grußworte richten wird. Sehr geehrter Herr Ministerialdirigent Rappl, darf ich auch Sie um ihr Grußwort an das Mikrophon bitten? Grußwort Rappl Herr Rappl, vielen Dank auch Ihnen für ihr Grußwort! 2. Hinführung zum Thema: Assistenz im Bildungsbereich Verehrte Tagungsgäste, liebe Kolleginnen und Kollegen, Zwei Grußworte aus zwei Ministerien zu einem Thema! Das deutet mehr als darauf hin, dass unser heutiges Tagungsthema Schulbegleitung keine langweiliges Thema ist, sondern ein Querschnittsthema, ein Thema also, das an der Schnittstelle von Schulpolitik und Sozialpolitik angesiedelt ist und ein brisantes obendrein. Von daher sich aller bestens dafür eignet, um sich den Schwarzen Peter dann hin und her zuschieben, wenn Unschärfen, Unzufriedenheiten und der Unmut jener Menschen die Diskussion bestimmen, die ganz konkret tagtäglich in der Praxis an unseren Schulen mit Schulbegleitung zu tun haben und dieses noch gar nicht so lange währende Konzept auf der Grundlage sehr individuell gemachter mikrosystemischer Erfahrungen von Lehrern, Eltern, Schülern und natürlich den Schulbegleitern selbst, auf seine Schwächen wie Stärken bewertet und allzu schnell verallgemeinert wird. Hinzu kommt, dass es beim Thema Schule ja niemanden gibt, der meint nicht mitreden zu können, nicht zuletzt, weil wir alle einmal die Schulbank gedrückt haben und wissen von was wir reden, obwohl ich noch sehr gut die Zeiten in Erinnerung habe, in der es undenkbar war, dass neben dem Klassenlehrer quasi eine schulfremde Person dauerhaft an der Seite eines Kindes dem Innenleben von Schule und besonders dem Unterricht hätte beiwohnen dürfen. Natürlich weckt auch und gerade das Thema Inklusion und das in Artikel 24 der UN-BRK ausgewiesene Recht auf inklusive Erziehung und Bildung besondere Erwartungen an die Rolle, Aufgabe und Funktion der Schulbegleiter. Halten wir aber dennoch zunächst fest, dass das Thema Schulbegleitung sich keineswegs auf Inklusion beschränkt, sondern Kinder mit Behinderungen und sonderpädagogischen Förderbedarfen Hilfen zur Teilhabe an Förderschulen wie an Grund- und Mittelschulen aus der Hand von Schulbegleitern bekommen können. So gesehen ist schon spannend, ob und inwieweit sich die Aufgaben und Funktionen einer Schulbegleitung ähneln oder in Abhängigkeit vom Schultyp hier und da mit anderen Ansprüchen und vielleicht sogar berechtigten Erwartungen einhergehen. Wir werden davon später hören und diese Anfrage an die soziale Wirklichkeit draußen in der Praxis besser einordnen können. 4

14 Was wir aus der Integrations- bzw. Inklusionsforschung schon heute wissen ist, dass sich Assistenzmodelle insbesondere für Individualmaßnahmen im Zuge von Inklusion durchaus bewährt haben. Aber, während z.b. das Assistenzmodell im Bereich der beruflichen Bildung und Eingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt von Menschen mit Behinderungen (in Form von Arbeitsassistenzen) oder bei der inklusiven Freizeitgestaltung (in Form von Freizeitassistenzen oder im Kontext der Erwachsenbildung z.b. an Volkshochschulen in Form von Bildungsassistenzen) heute als perspektivenreicher Ansatz für Inklusion gelobt wird und sich als Garant für mehr gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erweist, scheint die persönliche Assistenz im Bildungsund Geltungsbereich unserer Schulen in Form von Schulbegleitern große Bedenken auszulösen. Während die einen die Schulbegleitung als wertvolle Ressource des Gelingens von Inklusion einzelner Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf sehen, gehen andere davon aus, dass darüber ein inklusives Schulsystem nicht realisiert werden kann. Folgerichtig sind auch schon die Rufe nach einer beruflichen Qualifizierung von Schulbegleiter zu professionellen Pädagogen und Lehrern zu hören und auch der Wunsch, dass die Schulbegleiter von Kindern mit einem hohen Förderbedarf, also schweren Behinderungen am besten gleich gegen qualifizierte Sonderpädagogen mit Lehrbefähigung ausgetauscht werden sollten, um so das schon längst geforderte Zwei-Pädagogen- System für die Umsetzung von Inklusion im Gemeinsamen Unterricht zu garantieren, wird bereits laut gedacht. Solche Forderungen mögen mit Blick auf eine vernünftige Versorgung der sich inklusiv wandelnden Systeme und für die qualitativ hochwertige Bildung und Förderung eines jeden Kindes berechtigt sein, erlauben Sie mir aber auch an der Stelle zu sagen, dass mit zunehmender Komplexität an speziellen Hilfen, sonderpädagogisch-therapeutischen Maßnahmen und der Notwendigkeit die schulischen Lerninhalte zu individualisieren und unterrichtsdidaktisch binnen zu differenzieren das Konstrukt und Konzept Schulbegleiter schlicht nicht mehr greifen kann und andere Settings der schulischen Förderung als die der Einzelinklusion auf den Plan ruft, wie wir sie ja hier in Bayern nach dem neuen Bayrischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) ja haben und bereits vorgehalten werden. Nach dem derzeitigen Stand der Dinge richten sich die Hilfen zur Eingliederung explizit nicht auf die Vermittlung und didaktische Aufbereitung der in den Lehr- und Bildungsplänen ausgewiesenen und im Gemeinsamen Unterricht wie im Unterricht an Förderschulen zu behandelnder Inhalte. Für all das bedarf es einer über ein Studium zu erwerbende Lehrbefähigung und einer über ein Staatsexamen legitimierte Lehrbefugnis. Schulbegleiter haben also keinen Bildungsauftrag, den sie eigenständig wahrnehmen und verantworten könnten, aber da sie im Haus des Lehrens und Lernens arbeiten bedarf es auf jedem Fall einer pädagogischen Grundhaltung und eines pädagogischen Taktes, um seinem Auftrag im System und Handlungsfeld Schule nachkommen zu können. Der von Johann Friedrich Herbart ( ), Nachfolger auf den Lehrstuhl von Immanuel Kant und später an der Universität Göttingen lehrende Klassiker, Schulreformer und Begründer der modernen Pädagogik als Wissenschaft, geprägte Begriff "pädagogischer Takt" bezeichnet hierbei zunächst die logische wie notwendige Verbindung zwischen pädagogischer Theorie und pädagogischer Praxis. Mit anderen Worten: der pädagogische Takt ist ein pädagogisches Einfühlungs- und Urteilsvermögen, das auch und gerade ein Schulbegleiter benötigt, um in immer wieder neuen pädagogischen Situationen und im Umgang mit dem ihm anvertrauten Kind und Jugendlichen mit einem sonderpädagogischen 5

15 Förderbedarf im System Schule angemessen entscheiden und handeln zu können. Gemeint ist dabei die Fähigkeit, seine pädagogische Grundeinstellung und seine erzieherischen Grundsätze dem zu betreuenden Kind jene Hilfen uneingeschränkt geben und gewähren zu wollen, die es braucht um selbständig zu werden und an der Gesellschaft teilhaben zu können und die Kompetenz diese Handlungsmaxime in die vielseitigen Situationen im Handlungsfeld Schule hinein konkret auslegen und in entsprechende Kind zentrierte Handlungen in seiner Dynamik und Prozessualität übersetzen zu können. Es wäre also falsch, wenn Schulbegleiter nicht pädagogisch agieren würden und sich nicht in die Kind- Umfeld-Interaktionen wie sie nun eben einmal an Schulen an der Tagesordnung sind, zu- und einmischen würden. So gesehen ist das gesamte Handeln und Tun von Schulbegleitern nicht nur eingebettet in das pädagogisch-erzieherische Geschehen, sondern selbst zutiefst ein erzieherisch wirksames und pädagogisch fruchtbares Mitarbeiten am Ganzen und deshalb selbstverständlich mit den Vorstellungen und konzeptionell von Schule verantworteten Arbeitsweisen übereinstimmen muss, damit Schule seinen Erziehungs- und Bildungsauftrag ganzheitlich und widerspruchsfrei wahrnehmen und erfüllen kann. Wer also sind die Menschen, die als Schulbegleiter tätig sind, welche Kompetenzen haben sie, was haben sie zu tun und zu lassen? Wer hat die Dienst- und Fachaufsicht über sie? Wer bremst und motiviert sie? Und: bei was und zu was? Helfende Hände und helle Köpfe im Schulalltag - das sollen Schulbegleiter sein! Schauen wir uns draußen in der Praxis um, stellen wir fest, dass es sich um eine höchst uneinheitliche Gruppe von Menschen handelt, die diese Aufgabe zwischen Ehrenamtlichkeit und Professionalität wahrnehmen. In einer AG heute Nachmittag können Sie vier unserer Studenten der Sonderpädagogik begegnen, die als Schulbegleiter jobben und über ihre Erfahrungen berichten werden. Ich gehe davon aus, dass alle vier StudentInnen in der Rolle als Schulbegleiter sicher ihre Lust sich unterrichtlich zu betätigen, auf diagnostischer Basis gewinnbringende Fördermaßnahmen durchzuführen und weitere typische Lehreraufgaben zu übernehmen nicht unterdrücken können und deshalb als Ko-Lehrer im Feld andere und zusätzliche Dinge tun, wie sie an anderer Stelle und andernorts von einer Pflegehilfskraft erledigt werden. In Rosenheim ist seit September 2011 ein Kind mit Körperbehinderung und starken Einschränkungen in Motorik und Sprache an der Grundschule integriert. Es wird durch eine sogenannte Konduktorin als Schulbegleitung unterstützt. Diese Konduktorin ist außerdem Sonderschullehrerin, was sicher ein besonderer Einzel- und Glücksfall ist. Der Bezirk hat der Familie eine pädagogische Fachkraft über das persönliche Budget genehmigt. Über diese äußerst erfolgreiche Inklusion gibt es sogar einen kurzen Dokumentarfilm mit dem Titel "PETÖ - Glück für Menschen", der, wenn sie ihn sich im Internet anschauen, aufzeigt wie hoch professionell Schulbegleitung auch sein kann. Wenn wir uns den Begriff Schulbegleiter aber genauer auf der Zunge zergehen lassen, stellen wir rasch fest, dass diese Menschen als Schul-begleiter eigentlich die Schule begleiten müssten und nicht den Schüler. Oder doch beides: die Schule und den Schüler, oder gar auch noch die Schüler in einer Klasse? Oder nur jene Mitschüler, die mit dem Schüler in Interaktion geraten, für den der Schulbegleiter ihm primär helfend und ihn persönlich assistierend zuständig ist? 6

16 Die Aufgaben des Schulbegleiters könnten sich also einerseits auf die Person, das Kind richten und über die Hilfen zur Eingliederung dieses Kindes als individualpädagogische Maßnahme erweisen. Auf der anderen Seite haben wir nach dem ökosystemischen Ansatz bei alle den sonst noch so gut gemeinten Hilfen für das einzelne Kind stets auch an das Umfeld zu denken. Angesichts der bislang personengebundenen Hilfen, die in den letzten Jahren erstaunliche Summen in bereits zweistelliger Millionenhöhe angenommen haben, wären grundsätzlich ja auch systemische Hilfen denkbar, neben dem persönlichen Budget eben auch eine Art Umfeld Budget, welches ein pädagogisch zu und umgestaltendes Umfeld so stärken könnte, dass die Teilhabe in qualitativer Hinsicht zur Selbstverständlichkeit aller Kinder im System Schule werden könnte. Fest steht, dass wir deshalb eine klare Aufgaben- und Funktionsbeschreibung, eine Art to do Liste brauchen, die dennoch stets mit Blick auf Art und Umfang der Dienstleistungen am Kind gerecht wird und bei all dem wie gesagt im richtigen pädagogischen Takt mit allen im System arbeitenden Professionen und in allseitiger Übereinstimmung mit dem Erziehungs-, Beziehungs- und Bildungsgeschehen geschieht. Ob Schulbegleiter im System mit System allerdings eine neue Gruppe im Fachpersonal werden oder weiterhin niederschwellige Assistenzaufgaben im Bildungsbereich auf Zuruf und ja nach Bedarf ein mehr oder weniger passagerer Dienstleisterjob mit bisweilen sehr kurzen Beschäftigungs- und Anstellungszeiten bleibt bedarf der Diskussion. Als sicher gilt allerdings schon heute, dass eine Einstiegsqualifizierung für Schulbegleiter, die ein Mindestmaß an pädagogischer Grundhaltung vermittelt alles andere als ein Luxus wäre und darüber hinaus eine dynamisch-prozessuale Beratung und Supervision für Schulbegleiter angebracht, teilweise notwendig und für sowohl das Kind als auch sein Umfeld sinnvoll wäre. Meine Damen und Herren, ich könnte die Liste mit Anfragen an das Konzept Schulbegleitung problemlos erweitern und zu analysieren beginnen. Noch wissen wir zu wenig über die komplexe Realität der Praxis der Schulbegleitung. Meine hier nur angedeuteten Druckstellen im Getriebe des noch jungen und komplexen Konstrukts Schulbegleitung in der Bildungsdiskussion mögen aber reichen um zu erkennen, das Offene Fragen die Theorie wie die Praxis beschäftigen und deshalb allzu schnell dazu verleiten könnten, die Sicht auf die Dinge einseitig zu sehen oder Aspekte davon gar zu polarisieren und zu polemisieren. Aufgabe von Wissenschaft und Forschung ist es neue Erkenntnisse zu Tage zu befördern, Licht ins Dunkle von sozial- und bildungsrelevanten Tatbeständen zu bringen, offenen Fragen nachzuspüren, Daten zu erheben, sie aufzubereiten und auszuwerten. Genau das haben wir hier am Lehrstuhl gemacht und deshalb wird ihnen gleich im Anschluss meiner Hinführung Herr Dr. Dworschak als verantwortlicher Leiter und Durchführender dieser Studie einen Ein- und Überblick in die empirische Ergebnisse geben und Ihnen erste belastbare Zahlen vorstellen. Eine Forschung aber die nur Bücher hervorbringt allein genügt nicht! So ein Zitat von Kurt Lewin, der in der Tradition der Reformpädagogischen Bewegung des Pragmatismus der Chicagoer Schule und Handlungsforscher nicht nur das Beforschte erklären und verstehen will, sondern auf wissenschaftliche Erkenntnissen unmissverständlich Taten und Veränderungen einfordert. Genau deshalb wollen wir ihnen heute die Ergebnisse nicht nur vorstellen, sondern sie mit Ihnen kommunizieren und kritisch diskutieren. Mögen sie dazu beitragen an der einen oder anderen Stelle unsere Blicke auf die Sicht der Dinge zu schärfen, das Konzept Schulbegleitung zu optimieren und in der Tat zum Wohle der Kinder im System mit System weiter zu entwickeln. 7

17 Freuen Sie sich nun auf Herrn Dr. Dworschak, der uns in seinem Vortrag anhand von Folien auf weitere Details und Wirkvariablen aufmerksam machen will, bevor uns dann Frau Dr. Banafsche in ihrem Vortrag die sozialrechtlichen Zusammenhänge und Hintergründe erläutern und näher bringen wird. Ich gehe davon aus, das wir im Anschluss an beide Vorträge genügend Fachliches haben zur Kenntnis nehmen konnten, das Fragen aufwirft und uns noch vor der Mittagspause in eine erste Diskussion im Plenum führen wird. Vorab ein Dankeschön an alle mitwirkende Kolleginnen und Kollegen, die dann am Nachmittag ab 13:30 Uhr in den Arbeitsgruppen sehr unterschiedlich akzentuierten Fragestellungen mit Ihnen thematisieren werden und uns dann anschließend im Plenum kurz über den Diskussionsverlauf informieren werden. Besonders freue ich mich schon jetzt auf unser Finale des heutigen Tages, den wir dann ab 16 Uhr mit einer prominent besetzten Podiumsdiskussion beenden wollen. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ihnen allen sage ich aber zunächst ein persönliches Dankeschön für das aufmerksame Zuhören meiner zum Thema hinführenden Ausführungen. Dankeschön! 8

18 Dr. Wolfgang Dworschak Lehrstuhl für Pädagogik bei geistiger Behinderung und Pädagogik bei Verhaltensstörungen Schulbegleitung Zum Status Quo aus theoretischer und empirischer Sicht Fachtagung Schulbegleitung an der LMU München am Ausgangspunkt Anzahl SB in Bayern (vgl. VbB 2012a, 3) Dworschak LMU München 2 von 29

19 Ausgangspunkt Anzahl SB in Bayern an FöS SB in Bayern an AS (vgl. VbB 2012a, 3f.) Dworschak LMU München 3 von 29 Ausgangspunkt Problematisch dabei: uneinheitliche Rahmenbedingungen kein umfassendes Konzept bisher wenig empirische Daten über die Schüler, die eine SB erhalten und über die Arbeitssituation und Tätigkeitsfelder der SB Dworschak LMU München 4 von 29

20 Theoretische Grundlegung in Deutschland Begriffsvielfalt: Schulbegleiter, Integrationshelfer, Schulassistent/ Integrationsassistent, Schulhelfer (vgl. Dworschak 2010, 131; Dworschak 2012b, 6) in Bayern für alle Schuleinsatzorte: Schulbegleitung (vgl. VdbB & BStMUK 2009, 1) Dworschak LMU München 5 von 29 Theoretische Grundlegung Wann bekommt ein Kind einen Schulbegleiter? Wenn die Maßnahme erforderlich und geeignet ist, den Schulbesuch zu ermöglichen/ zu erleichtern bzw. Wenn die Maßnahme erforderlich und geeignet ist, üblicherweise erreichbare Bildung zu ermöglichen (vgl. 12 EinglHVO ) Einzelfallentscheidung! Dworschak LMU München 6 von 29

21 Theoretische Grundlegung Welche Aufgaben hat ein Schulbegleiter? Lebenspraktische Hilfestellungen Einfache pflegerische Tätigkeiten Hilfen zur Mobilität Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich Krisen vorbeugen/ in Krisen Hilfestellung leisten Unterstützung bei der Kommunikation (vgl. VbB 2012b, 6f.) Dworschak LMU München 7 von 29 Theoretische Grundlegung Abgrenzung zu schulischem Personal Nähe zu schulischen Pflegekräften (vgl. 40 Abs. 1 VSO-F) aber: Einzelfallmaßnahme, also ad personam Grundlage: SGB XII ( 54) bzw. SGB VIII ( 35a) Qualifikation Eine berufliche Ausbildung im erzieherischen Bereich ist im Grundsatz nicht erforderlich; dies gilt im Regelfall auch für eine berufliche Vorbildung im pflegerischen Bereich. (VbB 2012b, 5) Dworschak LMU München 8 von 29

22 Theoretische Grundlegung Tätigkeitsprofil Zentrale Frage: Wie weit darf/ soll der Schulbegleiter im Bereich des Unterrichtens tätig werden? Schulbegleiter sind keine Zweitlehrer, Nachhilfelehrkräfte, Hausaufgabenbetreuer oder Assistenten der Lehrkräfte bei der Vermittlung der Unterrichtsinhalte (VbB 2012b, 7) SB leisten: Hilfe bei der Umsetzung von Übungssequenzen Anleitung, Begleitung von Kleingruppen (Niedermayer 2009, 231f.) Dworschak LMU München 9 von 29 Theoretische Grundlegung Arbeitsdefinition Der Begriff Schulbegleiter bezeichnet Personen, die Kinder und Jugendliche überwiegend im schulischen Alltag begleiten, die auf Grund besonderer Bedürfnisse im Kontext Lernen, Verhalten, Kommunikation, medizinischer Versorgung und/ oder Alltagsbewältigung der besonderen und individuellen Unterstützung bei der Verrichtung unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Tätigkeiten bedürfen. (Dworschak 2010, 133f.) Dworschak LMU München 10 von 29

23 Empirische Daten Beschreibung der Schüler im FsgE, die eine SB erhalten SFGE-Studie (Dworschak u.a. 2012) SB im FsgE an AS (Dworschak 2012a) Schuljahr 2009/10 Schuljahr 2010/11 Förderschule (inkl. Außenklassen) Einzelintegration Bayernweite Vollerhebung dito Postalische Querschnittbefragung dito standard. Fragebögen dito Klassenleiter (n=117) MSD (n=59) Rücklauf: 56% Rücklauf: 44% Dworschak LMU München 11 von 29 Empirische Daten (Ausgewählte) Fragestellungen Wie ist der Schweregrad der geistigen Behinderung nach ICD-10? Wie stellt sich der Pflegebedarf zwischen 8 und 13 Uhr dar? Dworschak LMU München 12 von 29

24 Ergebnisse Schweregrad der Behinderung Przoent ,9 1,6 keine geistige Behinderung 53,6 leichte geistige Behinderung 35,7 16,7 20,6 mittelgradige geistige Behinderung 27,8 1,8 0 schwere geistige Behinderung 33,3 schwerste geistige Behinderung S mit SB an allg. Schule (n=56) S mit SB an Förderschule (n=111) (aus: Dworschak 2012b, 417) Dworschak LMU München 13 von 29 Pflegebedarf Ergebnisse Prozent ,2 kein Pflegebedarf ,7 0 bis 30 Minuten 30 bis 90 Minuten 25,6 13,8 18, bis 180 Minuten 29,9 über 180 Minuten S mit SB an allg. Schule (n=58) S mit SB an Förderschule (n=111) (aus: Dworschak 2012b, 418) Dworschak LMU München 14 von 29

25 Empirische Daten Arbeitssituation und Tätigkeitsbereiche SB im FsgE am FzgE (Beck u.a. 2010) SB im FsgE an AS (Dworschak 2012a) Schuljahr 2007/08 Schuljahr 2010/11 FzgE Einzelintegration Bayernweite Vollerhebung Dito Postalische Querschnittbefragung dito standard. Fragebögen dito Schulbegleiter (n=230) Klassenleiter (n=195) Schulbegleiter (n=87) Klassenleiter (n=88) MSD (n=59) Schulleiter (n=56) Schulleiter (n=68) Rücklauf: 72% Rücklauf: 44% Dworschak LMU München 15 von 29 Empirische Daten (Ausgewählte) Fragestellungen Welche Gründe werden für eine Beantragung angegeben? Wie sieht das Anforderungsprofil für SB aus? Wie hoch ist die Fachkraftquote? Wie stellt sich die Einarbeitungssituation dar? Wie lassen sich die Tätigkeitsbereiche beschreiben? Wie erfolgreich wird die Maßnahme eingeschätzt? Dworschak LMU München 16 von 29

26 Ergebnisse Beantragungsgrund Grund für die Beantragung in % (Mehrfachnennungen mgl.) an der allgemeinen Schule Klassenleiter (n=84) MSD-Lehrkräfte (n=58) am FzgE Klassenleiter (n=195) Lernen Alltagsbewältigung Kommunikation Verhalten Pflege Med. Versorgung 85,7 93,1 47,5 84,5 75,9 67,3 60,7 70,7 53,6 51, ,9 9,5 6,5 4, ,4 (aus: Dworschak 2012a, 91) Dworschak LMU München 17 von 29 Ergebnisse Anforderungsprofil, Fachkraftquote und Einarbeitung Prozent ,8 42,1 53, , fachspezif. Qual.voraussetzung Fachkraftquote Einarbeitung SB an allg. Schule (untersch. n) 38,8 53,5 48,3 SB am FzgE (untersch. n) 42, (vgl. Beck u.a. 2010, 247f.; Dworschak 2012a, 85f.) Dworschak LMU München 18 von 29

27 Ergebnisse Tätigkeitsfelder - Lebenspraktische Unterstützung Prozent von zu Hause abholen vom Bus abholen An- und Ausziehen Schulsachen bereitstellen Unt. in der Pause Unt. bei Mobilität Unt. bei Toilettengang Unt. bei Essen/Trinke n Unt. bei Waschen/Pfle ge SB am FzgE (n=230) 11,7 57,8 84,3 68,7 78,7 79,1 82,6 72,6 60 SB an AS (n=87) 23,3 27,6 65,5 62,1 65,5 41,4 38,8 13,8 8 (vgl. Beck u.a. 2010, 249; Dworschak 2012a, 86) Dworschak LMU München 19 von 29 Ergebnisse Lernvorhaben in der Gruppe Prozent 40 68,3 64,4 86,5 86,1 67,8 80,5 80,9 62, Kulturtechniken Kunst bzw. Musik Sachunterricht Sport SB am FzgE (n=230) 68,3 86,5 86,1 80,9 SB an AS (n=87) 64,4 67,8 80,5 62,1 (vgl. Beck u.a. 2010, 249; Dworschak 2012a, 86) Dworschak LMU München 20 von 29

28 Ergebnisse Einzelförderung und sonstige Tätigkeiten Prozent Einzelförderung Planung von Sequenzen der Einzelförderung Vorbereitung von Unterrichtsmaterial Planung von Unterricht SB am FzgE (n=230) ,9 30,4 13 SB an der allg. Schule (n=87) ,3 47,1 16,1 50,9 (vgl. Beck u.a. 2010, 249; Dworschak 2012a, 87) Dworschak LMU München 21 von 29 56,3 30,4 47, ,1 Ergebnisse Integration in die Klassengemeinschaft durch SB Integration in die Klassengemeinschaft seit der SB in % SB am FzgE (n=210) KL am FzgE (n=180) SB an allg. Schule (n=77) KL an allg. Schule (n=84) besser 82, ,6 78,5 unverändert 16,4 13,3 10,4 17,9 schlechter 1,0 1,7 0 3,6 gesamt (aus: Dworschak 2012c, 9) Dworschak LMU München 22 von 29

29 Ergebnisse Maß an äußerer Differenzierung Anteil der während der SB in der Klassengemeinschaft integrierten Zeit in % N Min Max Mittelwert Standardabweichung Klassenleiter am FzgE ,6 22,6 Schulbegleiter am FzgE ,2 19,3 Klassenleiter an allg. Schule ,2 25,1 Schulbegleiter an allg. Schule ,2 21,3 (aus: Dworschak 2012c, 9) Dworschak LMU München 23 von 29 Diskussion Zahl der Schulbegleitungen Anzahl SB in Bayern SB in Bayern an FöS SB in Bayern an AS (vgl. VbB 2012a, 3) Dworschak LMU München 24 von 29

30 Diskussion Beschreibung der Schüler An der FöS erhalten vor allem Schüler mit schwerer Behinderung und hohem Unterstützungsbedarf eine SB SB zur Ermöglichung des Schulbesuchs SB und schulische Pflegekräfte als konkurrierende Unterstützungsmaßnahmen? An der Allg. Schule erhalten vor allem S mit leichter Behinderung u. geringem Unterstützungsbedarf eine SB SB als Türöffner beim Besuch des Gemeinsamen Unterrichts abgeschlossene, erfolgreiche Umsetzung einer inklusiven Beschulung Dworschak LMU München 25 von 29 Diskussion Tätigkeitsbereiche Neben alltagspraktischen und pflegerischen Arbeiten übernehmen Schulbegleiter auch pädagogischunterrichtliche Aufgaben Eine strikte Begrenzung der SB auf außerunterrichtliche Tätigkeiten erscheint im FsgE nicht realistisch! Dworschak LMU München 26 von 29

31 Diskussion Qualifikation und Einarbeitung Qualifizierung im Sinne einer Sensibilisierung ist dringend nötig und darf nicht dem Zufall überlassen werden! verpflichtende Einführungskurse für alle SB (unabhängig von einer möglicherweise zusätzlich nötigen Fachqualifikation) Dworschak LMU München 27 von 29 Diskussion Insgesamt verdeutlichen die Daten, dass die SB-Thematik differenziert betrachtet werden muss die Unterstützung noch besser in das System von Schule und Unterricht implementiert werden muss dafür eine Unterstützungsmaßnahme konzipiert werden muss, die eine ganzheitliche Unterstützung des Schülers ermöglicht Dworschak LMU München 28 von 29

32 Literatur Beck, C.; Dworschak, W.; Eibner, S.: Schulbegleitung am Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. In: Zeitschrift für Heilpädagogik 61 (2010) 7, Dworschak, W.: Schulbegleiter, Integrationshelfer, Schulassistent? Begriffliche Klärung einer Maßnahme zur Integration in die Allgemeine Schule bzw. Förderschule. In: Teilhabe 49 (2010) 3, Dworschak, W.: Schulbegleitung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an der allgemeinen Schule. Ergebnisse einer bayerischen Studie im Schuljahr 2011/ 12. In: Gemeinsam leben. Zeitschrift für integrative Erziehung 20 (2012a) 2, Dworschak, W.: Schulbegleitung an Förder- und Allgemeinen Schulen. In: ZfH 63 (2012b) 10, Dworschak, W.: Schulbegleitung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Zum Status Quo aus empirischer Sicht. In: Lernen konkret 31(2012c) 4, Dworschak, W.; Kannewischer, S.; Ratz, C.; Wagner, M. (Hrsg.): Schülerschaft mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Oberhausen (Athena) Niedermayer, G.: Die Rolle der Integrationsbegleiter. In: Thoma, P./ Rehle, C. (Hrsg.): Inklusive Schule. Leben und lernen mittendrin. Bad Heilbrunn 2009, VbB (Verband der bayerischen Bezirke): Rundschreiben Nr. 116/2012. München 2012a. Online verfügbar unter: _RS%20116%20Eingabe%2 0von%20Professor%20Stollenwerk.pdf [ ]. VbB: Rundschreiben 118/2012. München 2012b. Online verfügbar unter: hlung%20fuer%20den%20einsatz%20von%20schulbegleitern.pdf [ ]. Dworschak LMU München 29 von 29

33 Schulbegleitung aus juristischer Sicht Zur Abgrenzung von Schul-und Sozialrecht 12. Oktober 2012 Fachtagung Schulbegleitung (Ludwig-Maximilians-Universität München) Dr. Minou Banafsche Gliederung I. Problemaufriss II. Schulbegleitung nach dem Sozialrecht III. Schulbegleitung nach dem Schulrecht IV. Folgen der Leistungskonkurrenz V. Schluss 2

34 I. Problemaufriss 10 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII Verpflichtungen anderer, insbesondere der Träger anderer Sozialleistungen und der Schulen, werden durch dieses Buch nicht berührt. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum KICK BT-Drucks. 15/5616, S. 25 Die ausdrückliche Erwähnung der Schule in 10 Abs. 1 stellt keine Änderung des geltenden Rechts dar, denn auch bislang sind die Leistungen der Schulträger vorrangig gegenüber Leistungen der Jugendhilfe zu erbringen. Da es allerdings in diesem Bereich in der Praxis häufig Unstimmigkeiten gibt, wird eine ausdrückliche Regelung für Klärung sorgen [ ]. Schulbegleitung (SB) als Leistung der Schulen oder der Jugendhilfe/Sozialhilfe? 3 II. SB nach dem Sozialrecht Verhältnis Jugendhilfe Sozialhilfe Duales System der Eingliederungshilfe Seelische Behinderung: SGB VIII Körperliche und geistige Behinderung: SGB XII 10 Abs. 4 SGB VIII 1 Die Leistungen nach diesem Buch gehen Leistungen nach dem Zwölften Buch vor. 2 Abweichend von Satz 1 gehen [ ] Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Zwölften Buch für junge Menschen, die körperlich oder geistig behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, den Leistungen nach diesem Buch vor. [ ] Vorrang der Sozialhilfe nach Satz 2 in folgenden Fällen: (1) Anspruch auf Jugendhilfe und Sozialhilfe (2) (Teil-)Identität der Leistungen 4

35 II. SB nach dem Sozialrecht Anspruch 35a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII Seelische Behinderung Abs. 1 Satz 1 SGB XII Körperliche/geistige Behinderung Wesentliche Behinderung 1 und 2 EinglH-VO Bedürftigkeit Aussicht auf Eingliederung + 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII i. V. m. 12 EinglH-VO 5 Sozialhilfe als Prototyp öffentlicher Fürsorge Öffentliche Fürsorge Behördliche Unterstützung Hilfebedürftiger in individueller Notlage Aufgabe der Sozialhilfe Ermöglichung der Führung eines der Würde des Menschen entsprechenden Lebens Aufgabe der Eingliederungshilfe Ausgleich gesellschaftlich oder umweltbedingter Nachteile Paradigmata der Selbstbestimmung und Teilhabe Fazit II. SB nach dem Sozialrecht Verortung der Eingliederungshilfe in der Sozialhilfe Keine korrekte Verortung der Eingliederungshilfe im SGB XII 6

36 III. SB nach dem Schulrecht Anspruch Art. 41 Abs. 1 i. V. m. Art. 30b Abs. 2 Satz 1 BayEUG Erfüllung der Schulpflicht durch Besuch der allgemeinen Schule bei sonderpädagogischem Förderbedarf Unterrichtung unter Beachtung des Förderbedarfs Problem: Aufgabenzuschnitt der SB SB als sonstige Maßnahme i. S. d. 12 Nr. 1 EinglH-VO Keine klare gesetzliche Regelung der Aufgaben VbB und StMUK: Keine pädagogischen Maßnahmen Dagegen:Tätigkeit der SB de facto Jedenfalls insoweit ist SB Aufgabe der Schulen SB als Teil des Anspruchs auf Zugang zu Regelschule nach Art. 24 Abs. 2 UN-BRK 7 IV. Folgen der Leistungskonkurrenz Nachrang der Jugendhilfe/Sozialhilfe gegenüber den Schulen Bei Nichtleistung der Schulen Funktion der Jugendhilfe/ Sozialhilfe als Ausfallbürge (Meysen, in: Münder/Meysen/Trenczek(Hg.), Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, 6. Aufl., Baden-Baden 2009, 10 Rn. 2) VG Oldenburg vom , 13 A 1621/07, Rn. 30 (juris) Dieser Vorrang der Förderung von Kindern und Jugendlichen im öffentlichen Schulwesen setzt allerdings voraus, dass nach den konkreten Umständen des Einzelfalls im öffentlichen Schulwesen eine bedarfsdeckende Hilfe zu erhalten ist. VG Aachen vom , 2 L 283/07, Rn. 8 (juris) Nur wenn das Schulsystem [ ] im Einzelfall versagt und [ ] keine Beschulungsmöglichkeit bereithält, entsteht im Rahmen der Eingliederungshilfe eine Verpflichtung für ein Tätigwerden der Jugendhilfe. Kostenerstattungspflicht der Schulen? 8

37 V. Schluss Vorschläge zur Lösung der Abgrenzungsprobleme bei der SB 1. Einheitliche Regelung der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen im SGB VIII 2. Zuweisung der SB zum Aufgabenbereich der Schulen Rundschreiben Nr. 117/2012 des VbB Ein Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist erst dann verwirklicht, wenn diese nicht mehr auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen sind, sondern die betroffenen Institutionen diese Teilhabe von sich aus sicherstellen. Dies bedeutet für den Aufbau des inklusiven Schulsystems, dass der Freistaat Bayern dafür die alleinige organisatorische, personelle und finanzielle Verantwortung tragen muss. Die Unterstützung von jungen Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen und an Förderschulen soll ausschließlich über die Ressourcen der Schulen [ ] erfolgen. 9 Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik Dr. Minou Banafsche Amalienstraße München Tel.: +49 (0) banafsche@mpisoc.mpg.de Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! 10

38 Schulbegleitung an der Förderschule geistige Entwicklung Schulbegleitung an der Förderschule geistige Entwicklung Fachtagung LMU München, , Workshop 1 Ullrich Reuter, Jakob-Muth-Schule Nürnberg Handlungsbedarf / mögliche Maßnahmen Personelle Ausstattung der SFgE Erhöhung der Pflegestunden Verwirklichung des Klassenlehrerprinzips Sozialpädagogen an der Schule HPT: Umsetzung der Heimrichtlinien bzgl. Personalmindeststandards Qualifizierte Individualbegleitung für Schüler mit hohem Unterstützungsbedarf Qualifikation von Schulbegleitungen Angemessene fachliche Qualifikation der Schulbegleiter Fachliche Anleitung, Begleitung, Supervision der Schulbegleiter Fortbildungen 3 ullrich reuter ullrich reuter

39 Konzeptionelle Einbindung der Schulbegleiter Einbeziehung der Schulbegleiter ins Klassenteam / Gruppenteam Beteiligung an Förderplanung Tätigkeit orientiert auf das Kind in der Gruppe Klärung der Tätigkeit in einem pädagogischen Sinnganzen Neue Modelle der Schulbegleitung Überwindung der persönlichen Zuordnung der Schulbegleitung im pädagogischen Geschehen Pool-Lösungen / pauschalierte Zuweisungen Größere Gestaltungsfreiräume vor Ort Übergreifende Lösungen für Schule und HPT Einrichtungsübergreifende Fortbildungskonzepte Wissenschaftliche Begleitung 5 ullrich reuter ullrich reuter Beantragungs- und Bewilligungsverfahren Vereinbarung und Umsetzung klarer, verbindlicher und effektiver Verfahren Klärung und Verringerung der Schnittstellen Längerfristige Bewilligungen Verantwortungsvolle und qualifizierte Entscheidungsverfahren bei der Beantragung in den Einrichtungen Entlastung der Eltern Finanzierung von Schulbegleitung Genehmigung notwendiger Qualifikationen und Stundenumfänge Berücksichtigung von Vorbereitungszeiten, Teambesprechungen, Fortbildung, Anleitung/Begleitung, Supervision, Krankheitszeiten des Kindes und des Schulbegleiters, sonstige Ausfallzeiten, Verwaltungskosten 7 ullrich reuter ullrich reuter

40 1 Die deutliche Zunahme von Schulbegleitungen in SFgE steht in direktem Zusammenhang mit den unzulänglichen Rahmenbedingungen in diesen Einrichtungen. 2 Die personelle Ausstattung der SFgE, insbesondere mit Pflegekräften, ist mangelhaft. Das Klassenlehrerprinzip ist nicht verwirklicht. Die Klassen sind größer geworden. Thesen zur Situation Schulbegleitung an SFgE, LMU - Reuter 12. Oktober 2012 Thesen zur Situation Schulbegleitung an SFgE, LMU - Reuter 12. Oktober Die Schülerschaft an SFgE hat sich verändert: Zunahme von schweren Behinderungen, Verhaltensauffälligkeiten, Autismusstörungen, schwierige soziale Herkunft u.a. 4 SFgE haben keine eigene Sozialarbeit. (Häufig schwierige) Elternarbeit bleibt Aufgabe der Lehrkräfte. Thesen zur Situation Schulbegleitung an SFgE, LMU - Reuter 12. Oktober 2012 Thesen zur Situation Schulbegleitung an SFgE, LMU - Reuter 12. Oktober 2012

41 5 Der Anspruch an Bildungsangebote für Alle ist gestiegen seitens der Eltern und seitens der Pädagogen. 6 Ohne zusätzliche Unterstützung durch SB sind Unterricht und Förderung besonders unterstützungsbedürftiger Schüler nicht oder kaum möglich. Thesen zur Situation Schulbegleitung an SFgE, LMU - Reuter 12. Oktober 2012 Thesen zur Situation Schulbegleitung an SFgE, LMU - Reuter 12. Oktober An SFgE werden nur für Schüler mit besonders hohem Unterstützungsbedarf SB beantragt, weshalb in den meisten Fällen eine pädagogische Qualifikation des SB erforderlich ist. 8 Durch die personale Zuordnung des SB zum einzelnen Kind wird diesem eine Sonderrolle zugewiesen, die auch exkludierende Wirkung haben kann. Thesen zur Situation Schulbegleitung an SFgE, LMU - Reuter 12. Oktober 2012 Thesen zur Situation Schulbegleitung an SFgE, LMU - Reuter 12. Oktober 2012

42 9 Eine eindeutige Trennung zwischen pädagogischen und nichtpädagogischen Tätigkeiten des SB ist im Sinnganzen des Unterrichts an SFgE kaum möglich. 10 Der Einsatz mehrerer SB in einer Klasse ist in den meisten Fällen nicht sinnvoll und wäre nicht notwendig, wenn ein gruppenbezogener Einsatz möglich wäre. Thesen zur Situation Schulbegleitung an SFgE, LMU - Reuter 12. Oktober 2012 Thesen zur Situation Schulbegleitung an SFgE, LMU - Reuter 12. Oktober Die komplexe Situation in Unterricht und Förderung in SFgE erfordert die Einbindung der SB in pädagogische, didaktische und organisatorische Planung und Reflexion. 12 Der Aufwand von Beantragung, Personalsuche, Anleitung, Begleitung und Organisation von SB an SFgE belastet Eltern, Schulleitung und Verwaltung in (unverantwortlich) hohem Maße. Thesen zur Situation Schulbegleitung an SFgE, LMU - Reuter 12. Oktober 2012 Thesen zur Situation Schulbegleitung an SFgE, LMU - Reuter 12. Oktober 2012

43 13 Die unbefriedigende Arbeitssituation (Kettenverträge, Unterbezahlung, unklare Zuständigkeiten etc.) belastet die SB. 14 Eltern als Anstellungsträger von SB werden dadurch zusätzlich belastet und geraten in eine problematische Rolle gegenüber SB, Kind, HPT, Kostenträger. Thesen zur Situation Schulbegleitung an SFgE, LMU - Reuter 12. Oktober 2012 Thesen zur Situation Schulbegleitung an SFgE, LMU - Reuter 12. Oktober Es wird auch langfristig Schüler in SFgE geben, die umfänglich die (qualifizierte) Unterstützung durch einen SB benötigen. Thesen zur Situation Schulbegleitung an SFgE, LMU - Reuter 12. Oktober 2012

44 Schulbegleitung im Kontext medizinischer Versorgung (k)ein Spannungsfeld zwischen Pädagogik und medizinischer Pflege? Brigitte Schefold Tagesordnung Blitzlicht auf die Situation an den Schulen der Teilnehmer Sammlung hilfreicher und belastender Faktoren Entstehen der Handlungsleitlinie zur Zusammenarbeit von Schule und HPT und Pflegediensten Weitere Ideen Fragen

45 Ausgangs-Situation bei HH Erstes Ziel: mögl. wenig Pflegedienste Hohe Belastung der Teams, angespannte Stimmung Idee: Workshop mit Pflegediensten Kärtchenabfrage Was soll bleiben? Was soll sich ändern?

46 Was soll bleiben? Aus Sicht der Schule/HPT Kooperative Zusammenarbeit, wenn Schwestern mitmachen, sich einbringen Kleine Schwesternteams, feste Tage von Schwestern Voneinander lernen, mehr Sicherheit in kniffligen Situationen auch bei nichtbegl. K. Handyverbot Was soll bleiben? Aus Sicht der Pflegedienste Freundlicher Umgang, offene Aufnahme Bestandteil der Gruppe sein Individuelles Eingehen auf die Kinder Regeln strukturierter Tagesablauf Kommunikation weitgehend gut Schullandheime

47 Was soll sich ändern? Aus Sicht der Schule HPT Klammern an Kindern Bodyguard Kinder Kommunikation regeln: Feste Besprechungszeiten Orgakramaußerhalb der Gruppe, Einarbeitungen zuhause Klärung der Aufgaben anhand der Tagesstruktur Schwestern nicht als Sprachrohr Was soll sich ändern? Aus Sicht der Pflegedienste Akzeptanz unserer Kompetenz Zeit für Austausch in Teams Feste Bezugsbetreuer für jedes Kind Infoaustausch Schule-Pflege-Eltern Rückmeldung der Therapeuten

48 Kärtchenabfrage: Mit welchen Ideen konnten Sie die Zusammenarbeit Schule-Pflegedienste verbessern? bzw. Welche Schritte wären vorstellbar?

49 Privates Förderzentrum, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und weiterer Förderbedarf und Heilpädagogische Tagesstätte HELFENDE HÄNDE, gemeinnützige GmbH zur Förderung und Betreuung mehrfachbehinderter Kinder und Erwachsener Köferingerstraße München M:\Betreuer\QM\QM-Ordner- 2011\Leitsatz 8 Öffentlichkeitsarbeit\HL- Zusammenarbeit Pflegedienste.doc Stand Juli2011 Handlungsleitlinie zur Zusammenarbeit der Schule und HPT mit ambulanten Pflegediensten 1. Sinn der Konzeption der Zusammenarbeit Die Begleitung durch examinierte Pflegekräfte ermöglicht Schülerinnen und Schüler mit hohem medizinischem Pflegebedarf einen sinnvollen Schul- und Tagesstättenbesuch. Die Zusammenarbeit von MitarbeiterInnen der Schule/HPT und MitarbeiterInnen der ambulanten Pflegedienste soll so gestaltet werden, dass für alle Beteiligten Sicherheit und Klarheit in Bezug auf die Aufgaben und Verantwortungsbereiche besteht. In einem offenen und respektvollen Umgang miteinander werden Absprachen getroffen und Schwierigkeiten bearbeitet, damit Helfende Hände für alle ein Arbeitsplatz ist an dem sie sich wohlfühlen. Der Schüler/die Schülerin steht im Mittelpunkt aller Überlegungen. Das konstruktive und harmonische Miteinander trägt wesentlich zur hohen Qualität der Förderung und Betreuung bei. 2. Grundsätze 2.1 Wir gehen respektvoll miteinander um. 2.2 Wir zeigen Verständnis und Akzeptanz für die verschiedenen Rahmenbedingungen; wir tauschen uns aus und informieren uns gegenseitig. 2.2 Unsere Arbeit ist von der Grundhaltung geprägt: - dass die Schülerinnen und Schüler alles verstehen, auch wenn wir das nicht (immer) überprüfen können, - dass wir nicht übereinander sondern miteinander reden, - dass wir Vertrauen/Zutrauen in die Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen haben und wir uns als Unterstützer/Assistenten auf ihrem Weg sehen, - dass es eine Bereicherung für die Schülerinnen und Schüler ist, wenn verschiedene Professionen konstruktiv zusammen arbeiten. 2.3 Um an einem Strang ziehen zu können müssen Förder- und Pflegeziele transparent gemacht und aufeinander abgestimmt werden. 2.4 Alle begleitenden Kinder und Jugendlichen haben eine verantwortliche Bezugsschwester/einen Bezugspfleger, der erster Ansprechpartner für die Klasse/Gruppe ist. 2.5 Wir achten darauf, dass Krankenpflegekräfte nicht als Sprachrohr zwischen Schule/HPT und Elternhaus benutzt werden. Seite 1 von 2

50 Privates Förderzentrum, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und weiterer Förderbedarf und Heilpädagogische Tagesstätte HELFENDE HÄNDE, gemeinnützige GmbH zur Förderung und Betreuung mehrfachbehinderter Kinder und Erwachsener Köferingerstraße München M:\Betreuer\QM\QM-Ordner- 2011\Leitsatz 8 Öffentlichkeitsarbeit\HL- Zusammenarbeit Pflegedienste.doc Stand Juli Durchführungshinweise 3.1 Das Leitbild/die Leitsätze von Schule/HPT und pädagogisch-therapeutische Konzepte werden allen bei HH eingesetzten Mitarbeitern der Pflegedienste bekannt gemacht. 3.2 Jedes Klassen-/Gruppenteam die Bezugsschwester/der Bezugspfleger klärt die Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung. Es bietet sich an dies anhand des Tagesablaufs und oder des Förderplans zu strukturieren. 3.3 Die Bezugsschwester nimmt 2 mal pro Schuljahr (Oktober und Februar) am Teamgespräch der Gruppe teil (1 Termin teamintern, 1 Termin im sog. offenen Team mit mögl. alle päd. und therap. MitarbeiterInnen, die mit dem Kind arbeiten, teil und gibt die Infos an die anderen Pflegekräfte verlässlich weiter. 3.4 Die Pflegedienste achten darauf organisatorisch vertretbare kleine Teams zu bilden und Schwestern möglichst an festen Tagen einzusetzen. 3.5 Wir achten auf den direkten Kontakt zu den Eltern, wir informieren sie über die Handlungsleitlinie und fordern sie auf uns wichtige Änderungen in der Versorgung ihres Kindes direkt mitzuteilen (Medikamente, Ernährung, Arztbesuche) 4. Evaluations- und Rückblicksfragen Prüffragen zur Evaluation des Ergebnisses: - Ist die Zusammenarbeit in jeder Situation gut und konstruktiv? - Gibt es weniger Unklarheiten? - Wissen wir voneinander, was wichtig ist? Evaluation der Durchführung: Zwischen Mai und Juli findet 1mal jährlich ein Treffen mit Vertretern der Pflegedienste statt um die Zusammenarbeit zu reflektieren. Die Schulleitung lädt ein. 5. Dokumentationshinweise Die Ergebnisse der halbjährlich stattfindenden Teambesprechungen mit den Bezugspflegekräften werden in einem Protokoll festgehalten. 6. Schlussbestimmungen verabschiedet von: Bambuki Pflegedienst HBS Heimbeatmungsservice Anna Krolicki - Pflegedienst MAP Mobile ambulante Pflegepartner Provita Pflegedienst 7. In Kraft ab: Juli 2011 Seite 2 von 2

51 Schulbegleitung bei körperlich und motorische beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern am Förderzentrum und in der Grundschule Dr. Thomas Störmer Seit 1998 Schulleiter der Astrid-Lindgren- Schule in Kempten (Allgäu) Schulbegleitung bei körperlich und motorische beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern 1. Geschichte und Entwicklung 2. Beantragung 3. Anstellung 4. Arbeitsvertrag 5. Informationen an den Bezirk 6. Einarbeitung und Begleitung 7. Diskussion, Fragen

52 1. Geschichte und Entwicklung bis 1999: Finanzierung durch das KM ca. 40 Personen, überwiegend Krankenschwestern und -pfleger bei Schülern die künstlich beatmet werden müssten 2000: Verlagerung der Kosten an die örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger (Städte, Kommunen) 2008: Ausdehnung der Aufgabenverantwortung der Bezirke auf alle Sozialhilfeleistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen 1. Geschichte und Entwicklung Rechtliche Grundlage für Schulbegleitung 53, 54 SGB XII: Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe zählen auch Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, vor allem im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht.

53 1. Geschichte und Entwicklung Ein Bezirk ist im Freistaat Bayern eine als dritte kommunale Ebene über den Gemeinden (erste Ebene) und Kreisen (zweite Ebene) eingerichtete kommunale Gebietskörperschaft. Diese Ebene gibt es in Deutschland außer in Bayern nur noch in der ehemals bayerischen Pfalz in Rheinland-Pfalz (siehe dazu unter Bezirksverband Pfalz), im weiteren Sinne (Höherer Kommunalverband) auch in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen (Landschaftsverbände) sowie in Hessen und Sachsen (Landeswohlfahrtsverbände). 1. Geschichte und Entwicklung Aufgaben Die Bezirke nehmen jene Aufgaben wahr, die über die Zuständigkeit und das Leistungsvermögen der kreisfreien Städte und Landkreise hinausreichen. Sie schaffen öffentliche Einrichtungen, die für das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Wohl der Bevölkerung notwendig sind. So sind sie zum Beispiel Träger psychiatrischer und neurologischer Fachkrankenhäuser, von Spezialkliniken, Fach- und Sonderschulen und Freilichtmuseen. Ferner sind sie überörtliche Sozialhilfeträger.

54 2. Beantragung Eltern wünschen eine Schulbegleitung Die Schule wünscht eine Schulbegleitung Gespräch zwischen Eltern und Schule Abklären von Umfang, Einsatz und Qualifikation Erwartungen der Eltern? Erwartungen der Schule? 2. Beantragung Einsatz von Schulbegleitern an allgemeinen Schulen (Regelschulen) bei der Beschulung von Schülern/innen mit Behinderung Überarbeitete gemeinsame Empfehlungen des Verbandes der bayerischen Bezirke und des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 1. März 2012 Einsatz von Schulbegleitern/innen an Förderschulen bei der Beschulung von Schülern/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf Überarbeitete gemeinsame Empfehlungen des Verbandes der bayerischen Bezirke und des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 1. März 2012

55 2. Beantragung Die Schulbegleitung darf bei einem Schüler der Regelschule nicht mit dem Verweis auf eine Förderschule abgelehnt werden. Schulbegleitungen können bei einem Förderschüler nur dann genehmigt werden, wenn die Förderschule die zusätzliche Betreuung des Schülers nicht leisten kann. 2. Beantragung 4. Aufgaben der Schulbegleiter Schulbegleiter sind keine Zweitlehrer, Nachhilfelehrkräfte, Hausaufgabenbetreuer oder Assistenten der Lehrkräfte bei der Vermittlung der Unterrichtsinhalte. Die Vermittlung des Lehrstoffes ist alleinige Aufgabe der Lehrkräfte der Förderschule. Pädagogische Aufgaben gehören damit nicht zu den Aufgaben der Schulbegleiter, auch wenn sie die dazu notwendige fachliche Qualifikation haben sollten. Keine Aufgaben sind: Anpassung und Modifizierung des Unterrichtsstoffes Wiederholung und Vertiefung des Unterrichtsstoffes Herstellen der Klassenordnung Klassenbezogene Tätigkeiten

56 2. Beantragung Ihre Aufgaben im Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen sind insbesondere: praktische Hilfen zur Bewältigung des Schulalltags, einschließlich der Teilnahme an üblichen schulischen Aktivitäten, Hilfestellung bei der Begegnung mit Mitschülern mit dem Ziel der Integration in den Klassenverband, Unterstützung im emotionalen und sozialen Bereich im Sinne der Prävention und Intervention bei Selbst- und Fremdgefährdung und bei Krisen, einfache einzelpflegerische Tätigkeiten zur Alltagsbewältigung (wie Hilfe beim Toilettengang, Unterstützung beim Essen), soweit nicht vorrangige Leistungsträger zuständig sind, wie z.b. Krankenkasse, Hilfen zur Mobilität (wie Fortbewegung und Orientierung im Schulhaus) Unterstützung bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschülern, den Schüler soweit wie möglich von den Leistungen des Schulbegleiters unabhängig zu machen. 2. Beantragung Die Anstellung eines Schulbegleiters kann erfolgen durch die Eltern durch eine juristische Person (z.b. Schulträger, Stadt, Gemeinde..) nicht durch die Schule selbst!

57 2. Beantragung Formlosen Antrag der Eltern Sonderpädagogische Stellungnahme Detaillierte Berechnung des Umfangs Schulische Stellungnahme (= Anlage 1) Genehmigung über den Einsatz (= Anlage 2) 2. Beantragung Die Sonderpädagogische Stellungnahme (siehe eigene Datei)

58 2. Beantragung Detaillierte Berechnung des Umfangs 2. Beantragung Umrechnung der Ferienzeit 30 Tage Urlaub = 6,00 Wochen + 8 Gesetzliche Feiertage = 1,60 Wochen Gesamtanspruch = 7,60 Wochen Schulferien = 14,00 Wochen - Feiertags- und Urlaubsanspruch = 7,60 Wochen nicht vergütet werden 6,40 Wochen Diese 6,4 Wochen müssen aus der Vergütung herausgerechnet werden. 6,4 Wochen entsprechen im Jahr (52 Wochen) 12,3%. Somit reduziert sich der Arbeitsvertrag um 12.3%, bzw. wird mit 0,877 multipliziert.

59 2. Beantragung Schulische Stellungnahme (= Anlage 1) 2. Beantragung Genehmigung über den Einsatz (= Anlage 2)

60 2. Beantragung Ablehnung der Schulbegleitung durch den Bezirk Widerspruch der Antragssteller Erneute Prüfung durch den Bezirk (Aktenlage) Prüfung durch die Bezirksregierung (Aktenlage) Gerichtsprozess 3. Anstellung Der Schulbegleiter wird im Einvernehmen von Förderschule, Bezirk und Erziehungsberechtigten ausgewählt. Empfehlenswert ist eine Beschäftigung des Schulbegleiters durch Träger privater Förderschulen oder durch sonstige private Trägerorganisationen, die mit den Förderschulen kooperieren. Ansonsten werden die Schulbegleiter von den Erziehungsberechtigten beschäftigt. Nahe Verwandte kommen als Schulbegleiter grundsätzlich nicht in Frage.

61 3. Anstellung 3. Anstellung

62 3. Anstellung Vorteile einer Rahmenvereinbarung Faire Stundensätze, aufgeteilt nach 3 Gruppen: Praktikantin, Hilfskraft ohne Ausbildung Kinderpflegerin HEP, Erzieherin, Krankenschwester Regelung im Krankheitsfall bis zu 20 Krankheitstage des Schülers werden finanziert Vertretung bei Erkrankung der Schulbegleitung möglich 4. Der Arbeitsvertrag Befristung zunächst auf 1 Jahr befristet befristet, solange der Bezirk die Schulbegleitung für den Schüler N.N. finanziert (=sachliche Befristung) Vergütung TvÖD (VKA) Entgeltgruppe 4, 5 oder 8 mit Stufenaufstieg Umfang des Arbeitsverhältnisses

63 4. Der Arbeitsvertrag 5. Informationen an den Bezirk Tätigkeitsnachweis für 1 Woche Beteiligung von Pflege- und Krankenkasse? Wenn ja: regelmäßiger Tätigkeitsnachweis Qualifikationsnachweis der Schulbegleitung Monatliche Stundenabrechnung als Grundlage der Rechnungserstellung

64 5. Informationen an den Bezirk Tätigkeitsnachweis für 1 Woche 5. Informationen an den Bezirk Stundenabrechnung

65 5. Informationen an den Bezirk Rechnung 6. Einarbeitung und Begleitung Wer arbeitet die Schulbegleitung ein? Wer ist Dienstvorgesetzter? Zu welcher Berufsgruppe zählt die Schulbegleitung? Welchem Team gehört sie an? Wer führt Reflexions- und Mitarbeitergespräche?

66 6. Einarbeitung und Begleitung Die Stellenbeschreibung schafft Klarheit über Inhalte und Aufgaben klärt Ausnahmen und Abweichungen regelt die Dienstaufsicht ersetzt nicht eine ausführliche und intensive Einarbeitung für den konkreten Arbeitsplatz!

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72 Schulbegleitung am Förderzentrum geistige Entwicklung im Kontext Verhaltensauffälligkeiten Katja Zimmermann Fachtagung Schulbegleitung am an der LMU München Verhaltensauffälligkeiten im Kontext FsgE: Stereotypien fremdaggressives Verhalten selbstverletzendes Verhalten Provokation bewusstes/ unbewusstes Lautieren, Schreien, Klopfen. mangelndes Gefahrenbewusstsein/ Wegläufer motorische Unruhe/ ADHS.

73 Konstellationen L S SB - Klasse

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