Positionen. Stabile Banken für Europa Finanzstabilität schaffen, Wettbewerbsfähigkeit stärken. Mai 2014

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1 Positionen Stabile Banken für Europa Finanzstabilität schaffen, Wettbewerbsfähigkeit stärken Mai 2014 Bundesverband deutscher Banken e. V. Rue du Commerce Brüssel Telefon: Telefax:

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3 Wer stabile Banken will, muss mehr Europa wollen! Im Vorfeld der Europa-Wahl 2014 werden in der deutschen Öffentlichkeit immer wieder Zweifel an der Notwendigkeit und der Richtigkeit europäischer Regeln geäußert. Wenn eine Branche in den letzten Jahren die Sinnhaftigkeit einer Regulierung auf europäischer Ebene nachweisen kann, dann ist es ganz sicher die Finanzbranche. müssen auch dazu genutzt werden, die erfolgte Gesetzgebung auf Inkonsistenzen und unbeabsichtigte Nebenwirkungen hin zu überprüfen. Im Mittelpunkt muss die Frage stehen, in welcher Weise die stabilisierten Banken Europas am besten zu Wirtschaftswachstum und verbesserter Wettbewerbsfähigkeit Europas im internationalen Wettbewerb beitragen können. Mit über 40 europäischen Gesetzgebungsinitiativen wurden die Lehren aus der Finanzkrise gezogen und eine Vielzahl neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen geschaffen. Ob bei der Stärkung des Eigenkapitals, der Einführung einer europäischen Bankenaufsicht bei der EZB, ob bei der Regulierung des Hochfrequenzhandels oder im Verbraucherschutz: In nahezu allen Bereichen der Finanzwirtschaft haben das Europäische Parlament und die Europäische Kommission ihre Handlungswilligkeit und Handlungsfähigkeit bewiesen. Auch wenn man über viele Details dieser neuen Regeln streiten kann und muss: Es kann kein Zweifel daran sein, dass die richtige Reaktion auf die Finanz- und Staatsschuldenkrise nur eine europäische Antwort sein kann, weil nationale Lösungswege scheitern mussten. Die nächsten fünf Jahre der europäischen Politik Im Zuge dieser vielfältigen Gesetzgebungsaktivitäten sind die europäischen Verträge bis an die Grenzen ihrer Auslegungsfähigkeit strapaziert worden. Es ist überdeutlich geworden, dass das Verfassungsgefüge Europas, die Rolle und die Rechte der einzelnen Institutionen neu überdacht und neu justiert werden müssen. Die nächste Wahlperiode des Europäischen Parlamentes muss deshalb genutzt werden, diesen Prozess voranzutreiben, um die Handlungsfähigkeit Europas sicher zustellen. Deshalb rufen die privaten Banken in Deutschland voller Überzeugung Bürgerinnen und Bürger, vor allem auch ihre eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf, sich an der Europa-Wahl am 25. Mai 2014 zu beteiligen und mit ihrer Wahlentscheidung die demokratischen, proeuropäischen Kräfte zu stärken. Seite 3 / 13

4 Inhalt Zukunft des Bankenmarktes in der EU... 5 Konsequente Umsetzung der Bankenunion... 6 Bankenstrukturreform Ein Fortschritt?... 7 Erhalt der Provisionsberatung... 8 Finanztransaktionssteuer... 9 Förderung der Langfristfinanzierung Konsequenzen aus der Staatsschuldenkrise Wirkung des Europäischen Stabilitätsmechanismus Blick auf die USA: Finanzmarktregulierung und TTIP-Verhandlungen Seite 4 / 13

5 Zukunft des Bankenmarktes in der EU Bei der Regulierung des Bankenmarktes auf EU-Ebene wurden wesentliche Fortschritte gemacht. Jetzt gilt es, die beschlossenen Maßnahmen konsequent umzusetzen. Während des Europawahlkampfes werden immer wieder skeptische Stimmen laut, die die EU insgesamt in Frage stellen. Die internationale Finanz- und Staatsschuldenkrise hat aber gezeigt, dass nationale Maßnahmen allein nicht mehr ausreichen: Wer stabile Banken will, braucht Europa. Neues Finanzsystem für Europa Die EU-Gesetzgeber haben in den letzten fünf Jahren eine Vielzahl von Legislativvorhaben beschlossen, damit der europäische Finanzsektor gestärkt aus der weltweiten Krise herauskommt. Neben den Maßnahmen zur Erhöhung der Finanzstabilität muss aber auch das Vertrauen der Verbraucher in die Finanzmärkte zurückgewonnen werden. Nicht zuletzt gilt es, die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Finanzmarktes sicherzustellen. Finanzstabilität schaffen Der Bankenverband begrüßt die vor den Europawahlen gelungene Einigung auf die Bankenunion, welche den Bankenmarkt, aber auch die Euro-Zone stärken wird. Neben der demnächst startenden Bankenaufsicht durch die Europäische Zentralbank bedarf es jetzt des Aufbaus eines funktionierenden Abwicklungsregimes. Beim Aufbau des Fonds muss berücksichtigt werden, dass keine Doppelbelastungen für die Kreditinstitute geschaffen werden. Eine gemeinsame europäische Einlagensicherung käme zum jetzigen Zeitpunkt zu früh. Verbraucherschutz fördern Die europäische Verbraucherpolitik sollte die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich die Konsumenten ausreichend informieren können. Von daher ist die Entscheidung des EU- Gesetzgebers bei der Überarbeitung der Finanzmarktrichtlinie (MiFID) zu begrüßen, die provisionsbasierte Beratung zu erhalten. Sie ist erforderlich, um eine Beratung aller Bevölkerungsschichten und in der Fläche zu ermöglichen und z. B. die private Altersvorsorge zu stärken. Wettbewerbsfähigkeit stärken Nicht zuletzt sollte dafür Sorge getragen werden, dass die europäischen Banken wettbewerbsfähig bleiben. Projekte wie die Bankenunion nutzen den Banken und ihren Kunden. Der Mehrwert anderer Vorhaben wie der Bankenstrukturreform zur Abtrennung bestimmter Geschäftstätigkeiten sowie der Finanztransaktionssteuer bleibt hingegen fraglich. Nicht zuletzt die kreditnehmende Wirtschaft warnt mit Recht vor negativen Auswirkungen auf Investitionen und Wachstum. Es muss vermieden werden, dass Banken aufgrund von regulatorischen Vorgaben insbesondere langfristige Finanzierungsprojekte nicht mehr oder nur noch eingeschränkt stemmen können. Der Bankenverband setzt sich für die weitere europäische Integration des Finanzdienstleistungssektors ein. Bei der Regulierung auf EU-Ebene kommt es weiterhin darauf an, die richtige Balance zu finden zwischen den Zielen der Stärkung der Finanzstabilität und des Verbraucherschutzes sowie des Ausbaus der Wettbewerbsfähigkeit Seite 5 / 13

6 Konsequente Umsetzung der Bankenunion Die von der EU beschlossene Bankenunion wird die Euro-Zone stärken und den europäischen Finanzmarkt stabiler machen. Die internationale Finanz- und Staatsschuldenkrise hat gezeigt, dass nationale Maßnahmen allein nicht ausreichen. Europäische Ansätze sind notwendig, weil sich die Tätigkeiten vieler Banken schon lange nicht mehr auf einzelne Mitgliedstaaten beschränken. Europäische Bankenaufsicht nur mit glaubhaftem Stresstest Bevor die EZB im November 2014 mit dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) startet, müssen sich die künftig unter die Aufsicht fallenden Kreditinstitute noch Stresstests stellen. Diese werden durchgeführt, um mögliche Kapitallücken im Bankensektor aufzudecken. Es sollte vermieden werden, dass etwaige Altlasten der Banken vergemeinschaftet werden. Die deutschen Banken sind für den Stresstest gut gerüstet. Viele Banken haben bereits im Vorfeld ihre Kapitaldecke gestärkt. Bankenabwicklung neben Aufsicht auf europäischer Ebene Die Einigung auf den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) und einen Bankenabwicklungsfonds (SRF) ist ein weiterer Meilenstein. Somit liegt die Verantwortung für die Restrukturierung und Abwicklung eines Instituts auf derselben Ebene wie die Aufsicht. Der SRF stellt mit dem Bail-in-Abwicklungsinstrument sicher, dass der Steuerzahler nicht für etwaige Abwicklungskosten herangezogen werden muss. Die vorgesehene frühere Vergemeinschaftung von Mitteln des Fonds darf aber nicht dazu führen, dass unter nationaler Verantwortung entstandene Altlasten auf die europäische Ebene verschoben werden. Bankenabgabe für alle Kreditinstitute Im Rahmen des SRM wird ab 2016 der einheitliche Abwicklungsfonds errichtet. Das Zielvolumen des einheitlichen Fonds in Höhe von etwa 55 Mrd. soll innerhalb von acht Jahren erreicht werden. Beitragszahler sollen grundsätzlich alle Kreditinstitute sein. Das ist auch richtig, da alle Kreditinstitute von zusätzlicher Finanzmarktstabilität profitieren. Die Beitragshöhe muss sich an Größe und Risiken der einzelnen Bank orientieren. Einlagensicherung wichtiges Signal Ein weiterer Fortschritt ist die EU-weite Sicherung von Einlagen. Bis zu sind im Fall der Schieflage einer Bank künftig in allen Mitgliedstaaten gesichert. Dafür müssen die Banken nationale Fonds aufbauen, die dann im Notfall einspringen. Die zwischenzeitlich auch diskutierte gemeinsame europäische Einlagensicherung käme hingegen zum jetzigen Zeitpunkt zu früh. Die Bankenunion ist ein wichtiges Signal, mit dem das Vertrauen der Verbraucher und der internationalen Wirtschaft in die europäischen Banken wiedergewonnen werden kann. Sowohl für die Krisenprävention, als auch für die Krisenbewältigung hat die EU nun das nötige gemeinschaftliche Instrumentarium an der Hand. Jetzt muss die Bankenunion konsequent umgesetzt werden. Seite 6 / 13

7 Bankenstrukturreform Ein Fortschritt? Mit der vorgeschlagenen Bankenstrukturreform droht in der EU eine Schwächung, nicht nur der Banken, sondern auch der Realwirtschaft. Wir lehnen den von der Europäischen Kommission vorgelegten Verordnungsvorschlag ab, da zur Lösung der Too-big-to-fail-Problematik bereits besser geeignete Regulierungsmaßnahmen ergriffen wurden, wie z. B. mit den Maßnahmen zur Bankenunion. Vorschlag der Kommission Anfang 2014 hat die Kommission einen Verordnungsvorschlag über strukturelle Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von Kreditinstituten in der EU veröffentlicht. Mit diesem Gesetzesvorhaben soll die Stabilität der Finanzmärkte erhöht und die systemischen Risiken verringert werden, die durch einen Ausfall systemrelevanter Kreditinstitute entstehen können. Mit der Verordnung soll ähnlich wie in der Volcker-Rule der Eigenhandel untersagt werden. Zusätzlich werden die Aufsichtsbehörden ermächtigt, die Abspaltung z. B. des Market Making zu verlangen. Der Verordnungsvorschlag ist aus drei Gründen problematisch: Verfehlter Ansatz Der Verordnungsvorschlag ist eine nicht stimmige Mischung der us-amerikanischen Volcker-Rule und des britischen Vickers Report. Beide Ansätze wurden für die spezifischen Gegebenheiten der jeweiligen nationalen Bankensysteme entwickelt. Ihre Charakteristika lassen sich daher nicht auf die Bedingungen der kontinentaleuropäischen Bankensysteme, insbesondere aber nicht auf das deutsche Universalbankensystem übertragen. Fehlende Rechtssicherheit Die umfangreichen Ermächtigungen der Aufsichtsbehörden zur Prüfung und Abspaltung von Geschäftstätigkeiten eröffnen aufgrund ihrer Unbestimmtheit einen ungewöhnlich großen Ermessensspielraum. Dies wird die Kreditinstitute bezüglich der Zulässigkeit ihrer Geschäftstätigkeit verunsichern und die Weiterentwicklung der Geschäftsmodelle belasten. Bankenaufspaltung schadet Realwirtschaft Die Idee eines Trennbankensystems trifft vor allem die bewährten deutschen Universalbanken und ihre Leistungen aus einer Hand für Mittelstand und Industrie. Hierdurch wird die nicht nur in Deutschland langjährig erprobte Beziehung zwischen Universalbanken und insbesondere mittelständischer Wirtschaft gefährdet. Sie führt damit zu einer sukzessiven Aushebelung des für Exportnationen wie Deutschland wichtigen Universalbankensystems. Eine Bankenstrukturreform würde zu einer Verteuerung der Bankprodukte für Unternehmens- und Privatkunden führen. Sie gefährdet damit Wirtschaftswachstum und Beschäftigung. Für die Sicherung der Finanzmarktstabilität gibt es deutlich überlegenere Ansätze, zum Beispiel das deutsche Bankenrestrukturierungsgesetz. Seite 7 / 13

8 Erhalt der Provisionsberatung Reine Honorarberatung schließt Teile der Bevölkerung von Altersvorsorge aus. Die von der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA diskutierten weiteren Einschränkungen würden faktisch das Ende der provisionsbasierten Anlageberatung bedeuten. Einschränkung bisher zulässiger Provisionen durch ESMA Nach europäischem und deutschem Recht darf die Bank bei Wertpapiergeschäften Provisionen annehmen, wenn die Provisionen dem Kunden offen gelegt werden und sie die Qualität der erbrachten Dienstleistung verbessern. Daher werden bereits jetzt Provisionen zweckgebunden im Interesse der Anleger verwendet, z. B. zur Aufrechterhaltung einer hochwertigen Infrastruktur, Qualifizierung von Mitarbeitern, Information der Kunden und für Qualitätssicherungsprozesse. Auf europäischer Ebene wird jedoch diskutiert, Provisionen nicht mehr wie bisher zur Qualitätssicherung und Erfüllung rechtlicher Vorgaben zu verwenden. Dies würde den Banken die Möglichkeit nehmen, die Zuwendungen dort einzusetzen, wo sie den Anlegerinteressen am besten dienen. Für Provisionen gäbe es dann kaum noch zulässige Verwendungsmöglichkeiten. Ende der provisionsbasierten Anlageberatung Faktisch käme solch eine Einschränkung einem Provisionsverbot gleich. Dies würde das Ende der provisionsbasierten Anlageberatung bedeuten. Denn diese für den Kunden kostenlose Art der Anlageberatung wird über die eingenommenen Provisionen finanziert. Wird den Banken diese Finanzierungsmöglichkeit genommen, können sie den Kunden diese Dienstleistung nicht mehr kostenlos anbieten. Honorarberatung für Kleinanleger keine Alternative Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass Kunden die Provisionsberatung klar bevorzugen. Die seit langem bestehende Möglichkeit, eine Anlageberatung gegen Honorar zu erhalten, wird nur in sehr geringem Umfang nachgefragt. Kleinanleger scheuen regelmäßig die Kosten. Wie das Beispiel Großbritannien zeigt, würde das Ende der Provisionsberatung bedeuten, dass faktisch große Teile der Bevölkerung von einer professionellen Anlageberatung abgeschnitten werden. Die Annahme von Provisionen im Wertpapiergeschäft muss möglich bleiben. Eine weitere Einschränkung, insbesondere des Merkmals der Qualitätsverbesserung, würde das Ende der Provisionsberatung bedeuten. Dies würde nicht nur der Wertung des Gesetzgebers widersprechen, sondern auch einen Großteil der Privatanleger von einer professionellen Anlageberatung abschneiden. Gerade mit Blick auf den Aufbau einer privaten Altersvorsorge wäre dies sozialpolitisch falsch. Seite 8 / 13

9 Finanztransaktionssteuer Banken, Sparkassen und die deutsche Wirtschaft sprechen sich gegen geplante Finanztransaktionssteuer aus. Die geplante Steuer ist ein gravierender Eingriff in bestehende Marktmechanismen mit unkalkulierbaren Nebenwirkungen. Kommissionsvorschlag für eine Finanztransaktionssteuer (FTS) Nachdem im Rat keine Einigkeit über eine EU-weite FTS erzielt werden konnte, wird seit über einem Jahr die Einführung im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit von den teilnehmenden Mitgliedstaaten erörtert. Aber auch hier sind die Probleme größer als erwartet und eine Einigung scheint nicht in Sicht und dies aus guten Gründen: Negative Auswirkungen auf den Geldmarkt Der Geldmarkt dient Unternehmen und Kreditinstituten zur kurzfristigen Geldaufnahme und anlage. Repo-Geschäfte zentrales Instrument für das Funktionieren des Geldmarktes würden durch die geplante FTS weitgehend zum Erliegen kommen, da die Steuerbelastung oft um ein vielfaches höher liegen würde als die Kosten der Liquiditätsbeschaffung. Ein Liquiditätsausgleich fände nicht mehr statt. Die Kreditvergabe würde massiv gestört. Letztendlich würde die Geldpolitik der EZB erheblich behindert. Negative Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität Der Vorschlag der Kommission widerspricht den bisherigen Anstrengungen zur Stärkung der Finanzstabilität durch Schaffung von Marktliquidität. Ein liquider Repo-Markt, der durch eine FTS zerstört würde, kann in Stresszeiten Notkäufe und einen möglichen Zusammenbruch der Kassamärkte verhindern und somit die Krisenresistenz deutlich steigern. Durch die vorgeschlagene FTS aber würden die Finanzmärkte deutlich instabiler als zuvor. Negative Auswirkungen auf die Realwirtschaft Da die FTS den Geldmarkt der teilnehmenden Mitgliedstaaten weitgehend austrocknen würde, wäre auch das kurzfristige Finanz-Management der Unternehmen erheblich betroffen. Die Unternehmensfinanzierung würde in nicht abschätzbarem Umfang geschädigt. Durch die gesunkene Liquidität würden kurzlaufende Unternehmensanleihen an Attraktivität verlieren. Wie auch für die öffentliche Hand hätte dies für die Wirtschaft steigende Zinsen bis hin zu Finanzierungsengpässen zur Folge. Viele Unternehmen würden auf Finanzmärkte außerhalb der Verstärkten Zusammenarbeit ausweichen. Wettbewerbsverzerrungen wären vorprogrammiert. Belastung der Kleinsparer und letztendlich der Altersvorsorge Die FTS verteuert Finanztransaktionen, beeinträchtigt damit den Aufbau der privaten Vermögensbildung und konterkariert die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge, weil sie die finanziellen Anreize, die der Staat setzt, mitunter überkompensiert. Die geplante FTS birgt unkalkulierbare Risiken für den Finanzmarkt und die gesamte Wirtschaft der teilnehmenden Mitgliedstaaten. Diese weitreichenden negativen Folgen werden offenbar völlig unterschätzt. Vor diesem Hintergrund ist die Einführung einer FTS strikt abzulehnen. Seite 9 / 13

10 Förderung der Langfristfinanzierung Die Finanzmarktregulierung stellt die langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft vor neue Herausforderungen. Die Europäische Kommission möchte bei der Langfristfinanzierung die Kapitalmärkte stärken. Die zentrale Rolle der Banken in der Unternehmensfinanzierung darf dabei nicht übersehen werden. Bedarf an Langfristfinanzierung Insgesamt besteht in den nächsten Jahren ein hoher Bedarf an langfristiger Finanzierung für die europäische Wirtschaft und für Infrastrukturvorhaben. Die Unternehmen in Europa finanzieren sich traditionell in hohem Maße (zu über 50%) über langfristige Bankkredite (Laufzeit mind. 5 Jahre). Für die in vielen Ländern außerhalb Deutschlands rückläufige Kreditvergabe ist aus Sicht der EZB die aufgrund der schwachen Konjunktur zurückhaltende Nachfrage der Unternehmen ausschlaggebend. Die Kommission betont dagegen die mangelnde Fähigkeit der Banken zur Kreditvergabe. Auswirkungen der Regulierung Die verschiedenen regulatorischen Maßnahmen der vergangenen Jahre wirken sich auch auf die Langfristfinanzierung der Banken aus. Tendenziell ist v.a. mit Verteuerungen zu rechnen. Wichtig ist, dass die regulatorischen Maßnahmen so aufeinander abgestimmt werden, dass die Banken auch weiterhin in der Lage sind, insbesondere dem Mittelstand langfristige Kredite anzubieten. Rolle der Kapitalmärkte Die Kommission hat zuletzt in ihrer Mitteilung von März 2014 eine Reihe von Vorschlägen gemacht, wie die Kapitalmarktfinanzierung in Europa gestärkt werden kann. Tatsache ist, dass insbesondere der Anleihemarkt in den vergangenen Jahren (auch aufgrund der niedrigen Zinsen) erheblich an Bedeutung gewonnen hat. Der Trend zur Diversifizierung der Unternehmensfinanzierung ist deutlich erkennbar und sinnvoll. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen stellt die direkte Kapitalmarktfinanzierung aber keine Lösung dar; sie bleiben in der Regel auf die Kreditfinanzierung ihrer Hausbank angewiesen. Verbriefungen von Mittelstandskrediten können dagegen ein sinnvolles Instrument sein, bei dem die Vorteile des Bankkredits und die ganzheitliche Betreuung durch die Hausbank erhalten bleiben, und zugleich institutionellen Investoren auch aus dem Ausland die Investition in Unternehmenskredite ermöglicht wird. Voraussetzung für eine langfristige Finanzierung die in einigen EU-Mitgliedstaaten ein Problem darstellt sind zunächst stabile Unternehmen mit Wachstumsperspektiven, gegebenenfalls auch entsprechende wirtschaftliche Reformen. Die weitere Entwicklung des Kapitalmarkts ist sinnvoll; er wird von den Unternehmen heute schon genutzt. Die Rolle der Banken bei der Finanzierung der Wirtschaft hat sich über Jahrzehnte bewährt und sollte nicht eingegrenzt werden. Insbesondere Unternehmen profitieren gerade auch bei einer Diversifizierung ihrer Mittel von der ganzheitlichen Betreuung durch Banken. Seite 10 / 13

11 Konsequenzen aus der Staatsschuldenkrise Banken warnen eindringlich vor einem Nachlassen der Reformbestrebungen. Die kurzfristigen Stabilisierungsmaßnahmen wirken. Endgültig überwinden lässt sich die Krise aber nur, wenn die eingeschlagenen Reformen in der Spur bleiben. Nennenswerte Fortschritte Die Euro-Staaten haben bei der akuten Krisenbewältigung erhebliche Fortschritte erzielt: Irland und Spanien haben die Hilfsprogramme verlassen, die Rezession im Euro-Raum ist überwunden, die Leistungsbilanzdefizite sind nennenswert gesunken und auch bei den Lohnstückkosten haben viele Peripherieländer beachtliche Korrekturen erreicht. Zudem konnte Griechenland, das vor zwei Jahren noch einen Schuldenschnitt bei privaten Investoren vorgenommen hat, eine fünfjährige Anleihe erfolgreich am Kapitalmarkt platzieren. Nachhaltige Krisenbewältigung nur mit Reformen Für ein entspanntes Zurücklehnen besteht aber dennoch kein Anlass. Die öffentliche und private Verschuldung ist in vielen Euro-Staaten noch immer zu hoch und die flache Preisentwicklung erschwert den Schuldenabbau zusätzlich. Vor allem werden aber die realwirtschaftlichen Anpassungsprozesse in den Euro-Ländern nur dann erfolgreich sein, wenn der eingeschlagene Reformkurs konsequent fortgesetzt wird. Erlahmende Reformbemühungen? An dieser Stelle drohen aber gleich von zwei Seiten Gefahren. Zum einen könnte die Krise wieder aufleben, wenn die Reformbemühungen aufgrund der geringeren Risikozuschläge, der konjunkturellen Erholung oder auch falscher Signale der deutschen Wirtschaftspolitik einschlafen. Zum anderen besteht die Gefahr, dass sich in vielen Euro-Staaten politische Kräfte durchsetzen, die die europäische Integration teilweise zurückdrehen oder gar einen Euro-Austritt befürworten. Klare Ziele und bessere Vermittlung Beide Risiken hängen unmittelbar mit der miserablen Vermittlung der Reformen und der Reformnotwendigkeiten zusammen. Der Schaden für alle Beteiligten ist groß, wenn immer wieder vermittelt wird, dass Reformen in einzelnen Euro-Staaten nur wegen des Drucks anderer Mitgliedstaaten nötig seien. Auch die scharfe Kritik aus den Kreisen des Europäischen Parlaments an der Arbeit der Troika ist in vielen Fällen eine politische Nebelkerze. Es ist daher unverzichtbar, die Strukturreformen klar auf das Ziel der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstumspotenzials zu konzentrieren und diesen Prozess überzeugend der Öffentlichkeit zu vermitteln. Dreh- und Angelpunkt einer nachhaltigen Krisenbewältigung ist es, die kurzfristigen Nothilfen (z. B. Rettungsschirm, EZB) mit einem umfassenden Reformprozess in den Euro-Staaten zu ergänzen. Hier gibt es inzwischen erste Fortschritte. Deshalb müssen die Peripheriestaaten nicht nur Kurs halten, sondern sich auch intensiv um eine bessere Vermittlung der Reformnotwendigkeiten und -ziele bemühen. In Italien und Frankreich muss ein umfassender Reformprozess erst noch richtig angestoßen werden. Seite 11 / 13

12 Wirkung des Europäischen Stabilitätsmechanismus Mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus wurde ein dauerhaftes und wirksames Kriseninterventionsinstrument etabliert. Mit den Hilfen muss äußerst sorgfältig umgegangen werden, sie müssen auf jeden Fall an strenge Konditionen geknüpft werden. Ablösung vorübergehender Instrumente Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) hat Anfang Oktober 2012 seine Arbeit aufgenommen. Er ersetzt schrittweise den nur temporär angelegten Rettungsschirm aus Europäischer Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und Europäischem Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM). Ziel des ESM ist es, den Euro-Staaten bei Liquiditätsproblemen mit konditionierten Krediten zu helfen. Dafür steht insgesamt ein Ausleihvolumen von bis zu 500 Mrd. zur Verfügung, das durch Kapitaleinlagen der Euro-Staaten in Höhe von 80 Mrd. und Bürgschaften der Euro-Staaten von 620 Mrd. gedeckt wird. Derzeit vier unterschiedliche Instrumente möglich Gegenwärtig verfügt der ESM über vier verschiedene Instrumente: Er kann (1) Kredite an Euro-Länder im Rahmen eines Hilfsprogramms vergeben, (2) Staatsanleihen am Primär- und Sekundärmarkt kaufen, (3) Kredite zur Rekapitalisierung des Bankensystems über die Nationalstaaten vergeben und (4) den Euro-Ländern eine vorsorgliche Kreditlinie gewähren. Direkte Bankenrekapitalisierung Noch nicht endgültig geklärt ist die Funktion der direkten Bankenrekapitalisierung, also unmittelbare ESM-Hilfen für Banken, statt in Form von indirekten Hilfen über die Nationalstaaten. Diese Möglichkeit wurde vom Europäischen Rat im Juni 2012 zwar grundsätzlich beschlossen; zudem wurden die ESM-Hilfen für eine direkte Bankenrekapitalisierung auf maximal 60 Mrd. begrenzt. Gleichwohl gibt es unterschiedliche Auslegungen zu den bisherigen Beschlüssen. Außerdem kommt im Falle einer Bankenrekapitalisierung zunächst die beschlossene Haftungskaskade von Eigentümern, Gläubigern und Nationalstaaten zum Tragen. Zusätzliche ESM-Instrumente erfordern Einstimmigkeit Einer direkten Bankenrekapitalisierung als zusätzliches Instrument des ESM müsste ferner noch das höchste Beschlussorgan des ESM, der Gouverneursrat, einstimmig zustimmen. Im Gouverneursrat sind die Finanzminister der Euro-Staaten vertreten, wobei die Entscheidung des deutschen Finanzministers in wesentlichen Fragen nicht ohne Beteiligung des Deutschen Bundestages erfolgen darf (ESM-Begleitgesetz). Mit dem ESM wurde ein dauerhafter Kriseninterventionsmechanismus für die Währungsunion geschaffen. Mit den Hilfen muss jedoch äußerst sorgfältig umgegangen werden. Liquiditätsprobleme können sich schnell auch als Solvenzprobleme entpuppen. Grundlegend ist ferner, dass ESM-Hilfen zwingend an Konditionen geknüpft werden müssen. Nur durch das untrennbare Zusammenspiel von Reformen und Hilfen kann der ESM seine Funktion überhaupt erfüllen. ESM-Kredite können nur Zeit kaufen. Die eigentliche Lösung liegt in glaubwürdigen Wirtschaftsreformen. Seite 12 / 13

13 Blick auf die USA: Finanzmarktregulierung und TTIP-Verhandlungen Die Abstimmung der Finanzmarktregulierung zwischen den USA und der EU ist essentiell. Die Transatlantic Trade and Investment Partnership-Verhandlungen könnten zu stimmigeren Regeln beiderseits des Atlantiks beitragen. Bedeutung der USA erzwingt Abstimmungsbedarf Die USA bleiben der wichtigste Finanzmarkt außerhalb der EU. Für europäische Banken haben US-Regeln vielfach große Bedeutung. Gerade die Regulierungswelle in Reaktion auf die Finanzkrise lässt die transatlantische und globale Koordinierung essentiell erscheinen. Anderenfalls drohen regulatorische Fragmentierung und damit weniger effiziente Finanzmärkte. Problematische Regulierungsansätze von US-Behörden Einige US-Regulierungsansätze strahlen stark auf Bankgeschäft und Finanzmärkte in Europa und anderswo aus. Dadurch kommt es zu Überschneidungen und Widersprüchen, etwa mit EU-Regelungen. Dies kann erhebliche Kosten bei Banken und Finanzmarktteilnehmern verursachen und letztlich Internationalität und Effizienz der Märkte gefährden. So besteht bei der Derivateregulierung trotz gegenteiliger EU-US-Absichtserklärungen ein hohes Maß an doppelten Anforderungen an die Marktteilnehmer. Eine Besserung ist allenfalls in kleinen Schritten erkennbar. Auch die Gastlandregulierung wurde von der US- Notenbank über Gebühr verschärft, mit negativen Wettbewerbswirkungen auf große europäische Banken. Baustellen der Abstimmung Unklar bleibt zudem das Zusammenspiel unterschiedlicher Bankenstrukturmaßnahmen in EU und USA (Volcker- Rule) sowie der Heimat- und Gastlandbehörden bei Sanierung und Abwicklung systemrelevanter Institute. Umgekehrt könnten Verbesserungen im zuletzt genannten Bereich die US Federal Reserve womöglich zu einer weniger restriktiven Regulierung großer Auslandsbanken bewegen. Hoffnung TTIP-Verhandlungen Ebenso wie EU und Bundesregierung befürwortet der Bankenverband die zurzeit geführten Verhandlungen zum Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP). EU und USA sollten regulatorische Grundsätze und Prozesse vereinbaren, um eine bessere transatlantische und infolgedessen auch globale Abstimmung der Finanzmarktregulierung zu erreichen. Die USA wollen ihre Aufsichtsbehörden dem jedoch bislang nicht unterwerfen. Um die Effizienz internationaler Finanzmärkte zu erhalten, sollten EU und USA als die beiden wichtigsten Jurisdiktionen sich stärker um Konsistenz ihrer Regeln bemühen. Die Vereinbarung eines verbindlicheren Rahmens hierfür könnte durch die TTIP-Verhandlungen herbeigeführt werden. Ansonsten bleiben die bestehenden multilateralen und bilateralen Foren zu Regulierungsfragen (FSB, Baseler Ausschuss, IOSCO, EU-US- Finanzmarktregulierungsdialog) aufgerufen, eine bessere transatlantische und globale Abstimmung zu erzielen. Seite 13 / 13

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