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1 Leistungsbeschreibung Ambulante Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ( gem. 35a SGB VIII ) Sti ftung Leuchtfeuer

2 Inhaltsverzeichnis PRÄAMBEL RECHTSGRUNDLAGE ZIELGRUPPE ZIELE HILFEVORAUSSETZUNG RAHMENBEDINGUNGEN LEISTUNGSGRENZEN BETREUUNGSLEISTUNG AUFGABEN METHODEN PERSONALSTRUKTUR UND QUALIFIKATION SÄCHLICHE RESSOURCEN KINDES- UND DATENSCHUTZ ERREICHBARKEIT QUALITÄTSMERKMALE FINANZIERUNG ANHANG: ORGANIGRAMM STIFTUNG LEUCHTFEUER

3 Präambel Zu der folgenden Leistungsbeschreibung für ambulante Eingliederungshilfe nach 27,35a SGB VIII Es handelt sich bei der ambulanten Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche um ein individuelles Hilfeangebot, welches das soziale Umfeld sowie die sozialräumlichen Begebenheiten in die pädagogische Arbeit einbezieht und mit vorhandenen Angebotsstrukturen ( Beratungsstellen, psycho-soziale Dienste, Schulen, etc. ) vernetzend zusammenarbeitet. Ambulante Eingliederungshilfe durch Stiftung Leuchtfeuer ist in der Lage, unmittelbar Betreuungssettings und Betreuungsorte zu verändern. Die Mitarbeiter/innen suchen die jungen Menschen und ihre Familien in ihrer momentanen Lebenswelt auf und knüpfen in der Betreuung an diese an. Voraussetzung zur Aufnahme der Betreuung ist die Akzeptanz der Maßnahmen bei allen Beteiligten. Für die Kontaktaufnahme zwischen Betreuten und BetreuerIn ist es entscheidend, die Lebensweise der Klienten zu respektieren und gemeinsam mit Kostenträger, jungem Menschen und Personensorgeberechtigten/m ein individuelles Betreuungsangebot zu entwickeln. Der Träger, Stiftung Leuchtfeuer ist seit vielen Jahren Anbieter Flexibler, ambulanter Hilfen in Köln. Stiftung Leuchtfeuer ist Schwerpunktträger in 4 Kölner Sozialräumen und dort eng vernetzt mit anderen Anbietern von Jugendhilfe, sozialen und medizinischen Diensten. Stiftung Leuchtfeuer ist Träger von Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften/Individualpädagogischen Projekten als stationäre Angebote ( 34 u.35 SGB VIII) für als besonders schwierig geltende Kinder und Jugendliche. Ebenso ist Leuchtfeuer langjährig erfahrener Träger für das Angebot des Betreutes Wohnen für Menschen mit Handikap. Der besondere Arbeitsschwerpunkt psychische Erkrankungen ergibt sich ebenso aus der intensiven Arbeit mit psychisch kranken Menschen in der Jugendhilfe. Hieraus ist ein besonderes Projekt: Netz/Werk für Kinder aus psychisch belasteten Familien entstanden. Ansprechpartner/innen in Köln Leiterin Sozialraumbüro Ehrenfeld Barbara Förster Neptunplatz 6c köln Köln Leiterin Sozialraumbüro Chorweiler/Seeberg Conny Kirch-Meffert Paul-Löbe-Weg Köln

4 Koordination Flex-Team Riehler Str. Dagmar Wiegel Riehler Str Köln Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage für den Einsatz der ambulanten Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ist 35a SGB VIII. Es handelt sich um eine eigenständige Hilfe, worauf der junge Mensch (Kind, Jugendlicher) einen persönlichen Rechtsanspruch hat. Leistungsträger ist gem. SGB IX und XII das Jugendamt. 2. Zielgruppe Ambulante Eingliederungshilfe bietet ein Hilfeangebot für Kinder und Jugendliche (und deren Familien), bei denen eine seelische Behinderung droht oder bereits eingetreten ist. Dabei verstehen wir eine (drohende) seelische Behinderung als kritisches Lebensereignis, aus dem Integrations-, Interaktions- und/oder Integritätsprobleme hervorgehen. Dies betrifft Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit neurotischen, psychotischen, psychosomatischen Diagnosen und Persönlichkeitsstörungen. Dabei reichen die familiären Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten nicht (mehr) aus, um diesen jungen Menschen die notwendige Erziehung und Förderung zu gewährleisten. Das Hilfeangebot der Stiftung Leuchtfeuer ist insbesondere auf den Teilhabe-/Integrationsaspekt ausgerichtet. Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft als Eingliederungshilfe im Kontext der Jugendhilfe zielt in diesem Zusammenhang auf unterschiedliche Dimensionen der Kompetenzvermittlung. So etwa auf Befähigungen zur Alltagsbewältigung, Befähigungen zur Kommunikation und Interaktion und/oder auf Befähigungen zur Persönlichkeitsentwicklung. Die ambulante Eingliederungshilfe für seelisch behind erte Kinder und Jugendliche nach 35a SGB VIII liegt häufig in einer Schnittmenge zu angrenzenden Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe. Vor dem Hintergrund struktureller und situativer Krisen existieren in den betroffenen Familien meist - offensichtlich nicht unabhängig voneinander Mehrfachgründe für die Einrichtung weitergehender Hilfen. Ambulante Eingliederungshilfe nach 35a SGB VIII ersetzt andere Formen der Jugendhilfe (Flexible Einzelfallhilfe, Sozialpädagogische Familienhilfe, u.a.) nicht. Sie ist ein eigenständiges Angebot. Auch in Kombination mit anderen Hilfen begründet sie ihre Notwendigkeit durch die besondere intensive Unterstützu ng im Blick 4

5 auf die psychische/psychiatrische Störung des Kindes oder Jugendlichen. Die Berücksichtigung dieser Störung bedarf einer besonderen Vernetzung im Rahmen der sozialen Systeme. Das Angebot der Stiftung Leuchtfeuer bezieht sich vorrangig auf die Unterstützung der Betroffenen, sich bei den entsprechenden Fachstellen medizinische und therapeutische Hilfe zu hol en. Die Umsetzung im Alltag, sowie die konstruktive Integration der Störung in der Familie und im sozialen Umfeld werden durch die Betreuer begleitet und gefördert. Hierbei werden im Rahmen von Vernetzung mit Psychiatrien, dem Gesundheitsamt, diversen Beratungsstellen den jeweiligen Störungsbildern angemessene Interventionen entwickelt und bspw. im Rahmen von kleinen Trainingseinheiten in die Betreuungsarbeit eingefügt. Ebenso findet alltagspraktische Unterstützung wie bspw. Begleitung zum Arbeitsamt und an deren Ämtern, Unterstützung bei der Haushaltsführung, Begleitung zu Kontakten mit potentiellen Arbeitgebern und Werkstätten statt. 3. Ziele Die Kernziele der ambulanten Eingliederungshilfe ergeben sich - neben 35a SGB VIII - auch aus 4 SGB IX u. 53,54 SGB XII. Seelische Behinderung wird als kritisches Lebensereignis verstanden, aus dem Integrations-,Interaktions- und/oder Integritätsprobleme hervorgehen können. Diese Probleme gefährden das Streben des jungen Menschen nach subjektiver Handlungsfähigkeit im Einklang von Selbstwertgefühlen und sozialer Anerkennung, wenn die personalen und sozialen Ressourcen nicht mehr ausreichen. Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft als Eingliederungshilfe im Kontext der Jugendhilfe zielt in diesem Zusammenhang auf unterschiedliche Dimensionen der Kompetenzvermittlung ab, so etwa Befähigungen zur Kommunikation und Interaktion und/oder auf Befähigungen zur Persönlichkeitsentwicklung. Insgesamt geht es um die Erschließung und den Ausbau von Ressourcen. Darum, soziale Bezüge, Orientierungen und Kontakte in alltäglichen Zusammenhängen für den jungen Menschen entwicklungsfördernd zu gestalten, so dass das Bewältigungshandeln des jungen Menschen im Umgang mit der (drohenden) seelischen Behinderung und deren Folgen in sozialen Bezügen gesteigert werden kann und eine Normalisierung eintritt. Diese Hilfe zur Lebensbewältigung richtet sich nie nur an den jungen Menschen, bei dem die (drohende) seelische Behinderung diagnostiziert wurde, sondern versteht die Aufgabe darin, die gestörte Balance von psychischem Selbst und sozialer Umwelt im Kontext sozialräumlich bzw. gesellschaftlich vorstrukturierter Lebenslagen 5

6 durch ambulante Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche wieder herzustellen. (Weitere) Ziele der Hilfe sind dementsprechend: (Wieder-)Herstellung der Fähigkeit zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung des jungen Menschen Sicherung des Verbleibs von Kindern und Jugendlichen im Herkunftssystem gesundheitliche Stabilisierung Stabilisierung der psychischen Regulation des Erleben s und Verhaltens des Kindes/Jugendlichen Schutz und Gefahrenabwehr Erlernen von Fähigkeiten zur Krisenbewältigung/Stärkung der Selbsthilfepotentiale Erweiterung der Alltags-und Handlungskompetenz/Befähigung zur eigenständigen Lebensführung; Entwicklung einer Tagesstruktur Klärung der familiären Beziehungen Erhaltung von Kontakt und Förderung der Verantwortlichkeit der Eltern Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern, Elternteilen, Familien Perspektivplanung für Schule oder Ausbildung; (Re-) Integration in Schule und/oder Ausbildungsplatz/Erreichen eines Abschlusses Ggfls. Überleitung in angemessene stationäre Versorgung Überleitung in Betreutes Wohnen gem. SGB Xll Ambulante Eingliederungshilfe zielt auf die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, sich ihrem Lebensumfeld zu recht zu finden. Die auf den Einzelfall zugeschnittene sozialpädagogische Betreuung (Beratung, Begleitung, Unterstützung) berücksichtigt in besonderer Weise die aktuelle Lebenswelt in der der junge Mensch verhaftet ist. Ambulante Eingliederungshilfe, bezogen auf Familien und Alleinerziehende, bietet ein ganzheitliches Angebot. Ziel ist, die Familien und betroffenen jungen Menschen längerfristig zu unterstützen und zu begleiten, dass sie ihre Ressourcen wiederentdecken, neu erschließen und erweitern können und somit zu einer selbständigeren Lebensführung kommen. 4. Hilfevoraussetzung Voraussetzung für die Gewährung der ambulanten Eingliederungshilfe und der Leistung(en) liegt bei den Kindern und Jugendlichen vor, 6

7 deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Die Diagnose der (drohenden) seelischen Behinderung ist durch ein fachärztliches Gutachten nach ICD10 Kapitel V zu erbringen. Die Feststellung der Teilhabebeeinträchtigung erfolgt durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe. 5. Rahmenbedingungen Die Hilfeplanung erfolgt entsprechend dem gesetzlichen Rahmen nach 36 SGB VIII. 6. Leistungsgrenzen Liegt beim Klienten starker Drogenmissbrauch vor, so kann diese Hilfe nur begrenzt sinnvoll eingesetzt werden. Hier ist die individuelle Person und Situation zu berücksichtigen. Ebenso gehört die Bereitschaft des Betroffenen, (bei entsprechend jungem Alter die der Eltern) zur Mitarbeit wesentlich zu einer erfolgreichen Tätigkeit. 7. Betreuungsleistung Die ambulante Eingliederungshilfe unterstützt, berät und begleitet junge Menschen (und ggfls. ihre Familien) im Rahmen der festgelegten wöchentlichen Betreuungsstunden. Dazu erbringt die Stiftung Leuchtfeuer u.a. folgende Betreuungsleistungen in Bezug auf: Individuelle Basisversorgung - Gewährleistung einer angemessenen und angepassten Betreuung und Unterstützung - Klärung der Mitarbeitsmöglichkeiten - Auf-/Ausbau eines Selbsthilfepotentials alltägliche Lebensführung - Gestaltung einer familiären bzw. persönlichen Wohnsituation Bei Bedarf: Suchen eines geeigneten Wohnraumes, Kontakt zum nachbarlichen Umfeld angemessen gestalten, etc. - Erarbeiten einer Tagesstruktur/sinnvolle Freizeitgestaltung - Erstellung von Haushaltsplan, (gemeinsames) Einkaufen und Kochen - Unterstützung bei Sauberkeit von Kleidung und Wohnraum, etc. 7

8 - Klärung finanzieller Fragen und der Sicherstellung sozialrechtlicher Ansprüche - Unterstützung in der Inanspruchnahme von Rechts- und Hilfeansprüchen - Begleitung und Unterstützung bei Schulden(-regulierung), Kontakt und Begleitung bei rechtlichen/gerichtlichen Auseinandersetzungen, Unterstützung bei Antragsstellung für Leistungen, etc. Ich-Stärkung/Identitätsbildung - Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte - Auseinandersetzen mit den eigenen Fähigkeiten - Aufbau eines adäquaten/angemessenen Selbstbildes Gestaltung sozialer Beziehungen - Aufbau und der Förderung von Beziehungsfähigkeit - Aufbau/Halten von Kontakten, Beziehungen, Freundschaften, Beratung/Unterstützung bei Konflikten - Vertretung eigener Interessen - Stärkung der Eltern in der Auseinandersetzung durch Aktivierung von Ressourcen und Verständnis für ihre Rolle und der ihres Kindes in der Familie Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichem Leben - Hinführung und Wahrnehmung von Angeboten im Sozialraum wie Vereine Treffpunkte, Veranstaltungen Kognitive und psychische Kompetenzen - Sozialkompetenz und Fähigkeit, Kritik anzunehmen und angemessen zu geben als wesentliche Voraussetzung im Arbeitskontext angemessen zu reagieren - Konfliktkompetenz und Aggressionsregulierung, um auch in emotional anstrengenden Situationen situationsadäquates Verhalten zu zeigen - Eigene Schwächen und Stärken realistisch einschätzen um so in ein angemessenes Verhältnis zur Außenwelt zu finden - Mentale Kompetenzen stärken, um sich auch in neue und fremde Inhalte einarbeiten zu können bzw. sich diese im Rahmen von Schul- und Berufsausbildung anzueignen - Psychische Fähigkeiten entwickeln in Bezug auf andere Menschen angemessene Bindungs- und Abgrenzungsstrategien aufzubauen Gesundheitsförderung- und Erhaltung - Gesundheitsvorsorge - Vermittlung zusätzlicher therapeutischer/heilpädagogischer Hilfe - Anleitung gesundheitsrelevanter und hygienischer Kompetenzen in der eigenen Körperpflege und medizinisch angemessener Versorgung 8

9 Ambulante Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche führt zu einer Bildung von Handlungsstrukturen, die an individuellen und damit sich stets verändernden Problemlagen ausgerichtet ist. Dies kann in der Ausgestaltung auch die sozialraum-orientierte Bündelung und Entwicklung von Ressourcen vor Ort bedeuten, die über die Hilfe zur Erziehung gem. 27 SGB VIII hinausgehen und das gesamte Spektrum der Hilfen der 11 41SGB VIII umfassen. Bei der Gestaltung des Hilfeplanes beschreiben wir die Einzelelemente so klar wie möglich und aus der Lebenssituation des Kindes/ Jugendlichen begründet. Dies geschieht in enger Kooperation mi t allen Beteiligten. Die Stiftung Leuchtfeuer erfüllt für eine ambulant organisierte Eingliederungshilfe die entsprechenden organisatorischen, methodischen und fachlichen Bedingungen: Die Stiftung Leuchtfeuer bündelt ihre Angebote zu einem Verbund von verschiedenen Hilfsangeboten. Auf der Grundlage regionaler Absprachen kooperiert die Stiftung mit anderen Jugendhilfeträgern, die entsprechende Angebote vorhalten und vernetzt sich mit ihnen. Besonders in den Sozialräumen wie Chorweiler und Ehrenfeld agi ert sie sozialräumlich orientiert und verfügt über konkrete Kooperationen und Vernetzungen in den Bezirken. In den anderen Sozialräumen aktiviert die Stiftung vorhandene Strukturen und baut individuell für den Klienten passende Vernetzungen auf. Die Stiftung bindet ihr Team durch eine gemeinsame kollegiale Leistung mit bewusst konzeptioneller und fachlicher Orientierung (Team-, Fachberatung, Supervision) ein. In einem multiprofessionellem (und multikulturellem) Team ergänzen sich spezielle Kenntnisse, Erfahrungen und Kompetenzen. Die Betreuer stammen aus dem heilpädagogischen, psychologisch- therapeutischen und sozialpädagogischen Feld. 8. Aufgaben Um dem jungen Menschen die Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und zu sichern, ist der im Kontext der Erkrankung größtmögliche Gedanke der Inklusion handlungsleitend zu sehen. 9

10 9. Methoden Ambulante Eingliederungshilfe orientiert sich an pädagogischen Ansätzen, die dadurch charakterisiert werden können, dass sie lebensfeldorientiert sind, Prävention und Intervention im Lebenszusammenhang der Familien anstreben, die Wirklichkeitskonzeption der Familien ernstnehmen und ihre Kompetenzen und Selbsthilfepotentiale mitberücksichtigen. Eine solche Orientierung bedeutet auch, die Chancen sozialer Unterstützungssysteme (Initiativen, Dienste, Kommunikationspunkte etc.) zu nutzen. Bei individuellen Betreuungsangeboten steht ein breites Spektrum von Methoden und Inhalten zur Verfügung: ambulante, einzelfallbezogene Hilfe (individuelles Beratungs-, Beziehungs- und Betreuungsangebot) im Sinne einer reflexiven Handlungsorientierung systemische Familien- ) Beratung und Unterstützung (Moderieren von Aushandlungsprozessen, etc.) sozialraum-orientierte Ansätze d.h. die Einbeziehung des Lebensumfeldes und deren Ressourcen von Anfang an 10. Personalstruktur und Qualifikation Die Ambulante Eingliederungshilfe wird von der Stiftung Leuchtfeuer durch Fachkräfte mit entsprechender pädagogischer Qualifikation durchgeführt. In der Regel sind dies Dipl. Sozialpädagoginnen, Heilpädagogen, Psychologen und Pädagogen, häufig mit entsprechender Zusatzqualifikation. Alle MitarbeiterInnen werden sowohl Träger-intern als auch extern im Hinblick auf die Erfordernisse ihres Arbeitsfeldes fortgebildet und weiterqualifiziert. Darüber hinaus haben alle MitarbeiterInnen durch regelmäßige Supervision die Möglichkeit, ihre Tätigkeit zu reflektieren und methodische Vorgehensweisen zu diskutieren. Die Fachaufsicht liegt bei den Koordinatoren/innen. Dort wo wir in Köln mit Sozialraumbüros vertreten sind, bei der Leitung des jeweiligen Büros. Durch die seit mehreren Jahren aufgebaute fachliche Qualifikation im Bereich BeWo (Betreutes Wohnen für psychische Kranke, seit 2004) und die seit 2002 aufgebaute Qualität im Umgang mit psychischen Problemen in Familien, hat die Stiftung Leuchtfeuer hier besondere Kompetenzen im Umgang mit den Betroffenen anzubieten. Hier (BeWo) liegen sowohl die Schnittstelle im Übergang zu Hilfen des SGB XII als auch Personalressourcen, insofern MitarbeiterInnen des Betreuten Wohnens im Arbeitsfeld der Eingliederungshilfe gem. 35a SGB VIII eingesetzt werden (können). Die Gesamtverantwortung trägt die pädagogische Leitung der Stiftung Leuchtfeuer (s. auch Organigramm, S. 12) 10

11 Um eine größtmögliche Flexibilität zu ermöglichen und passgenaue Settings anbieten zu können arbeitet die Stiftung Leuchtfeuer sowohl mit festangestellten als auch mit freien MitarbeiterInnen zusammen. 11. Sächliche Ressourcen Durch die räumlichen Möglichkeiten der Stiftung können Beratungsgespräche sowohl in den Räumen der Geschäftsführung in der Riehler Straße 6, als auch in den jeweiligen Sozialraumbüros in Ehrenfeld, Neptunplatz 6c, Bocklemünd-Mengenich, Görlinger Zentrum 6 und Chorweiler/Seeberg, Paul-Löbe-Weg 36, durchgeführt werden. Die Mitarbeiter/innen kennen die jeweiligen Ressourcen der Sozialräume, sind dort vernetzt und können auf die Angebote zugreifen bzw. in sie vermitteln. 12. Kindes- und Datenschutz Der verantwortungsvolle Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb von Stiftung Leuchtfeuer und in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt wird bestimmt durch die SGB VIII, 35a SGB I, SGB X, 203 StGB und der Verpflichtungserklärung von Stiftung Leuchtfeuer gemäß 5 Bundesdatenschutzgesetz z ur Wahrung der Datengeheimnisse. Durch diese gesetzlichen Grundlagen ist das sorgfältige und bewusste Umgehen mit erworbenen Informationen und Daten gewährleistet und für alle Beteiligten gleich verantwortlich zu handhaben. Schriftliche personenbezogene Daten (z.b. Entwicklungsberichte) werden nur mit Kenntnis der Familie an das Jugendamt weitergegeben. Die Fachkräfte der Stiftung Leuchtfeuer nehmen den Schutzauftrag nach 8a SGB VIII zum Kindeswohl wahr. Grundsätze hierzu sind in einer Vereinbarung mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln beschrieben. Stiftung Leuchtfeuer verfügt über eine verbindliche Struktur und ein ebensolches Verfahren zur Einhaltung und Sicherung des Schutzauftrages nach 8a SGB VIII. Die Stiftung Leuchtfeuer stellt die persönliche Eignung der von ihr beschäftigten Personen in den Projekten und Diensten durch entsprechende Verfahren sicher. Die Leitungsebenen der Stiftung verfügen über lange Erfahrung in Personalauswahlverfahren. Mitarbeiter/innen und Auftragnehmer/innen der Stiftung unterschreiben entsprechende Erklärungen zu 72a SGB VIII. Obligatorisch ist das Beibringen des erweiterten Führungszeugnisses. 13. Erreichbarkeit Die Stiftung Leuchtfeuer ist während der Woche zu den üblichen Geschäftszeiten von 8-16 Uhr telefonisch zu erreichen. Danach und an Wochenenden ist eine telefonische Bereitschaft für Notfälle 11

12 organisiert. Die darüberhinausgehende persönliche Erreichbarkeit des/der Betreuers/in für den Klienten wird im Einzelfall geklärt. 14. Qualitätsmerkmale Alle Angebote der Stiftung Leuchtfeuer unterliegen folgenden Qualitätssicherungsstandards: Strukturqualität Zeitnahe Fortschreibung der Konzeption Regelmäßige Planungstage der Koordinatorenebene Gezielte prozesshafte Teambildung und -entwicklung der Mitarbeiterebene in Hinblick auf Regionalisierung Sicherstellung einer Erreichbarkeit einer/s Koordinators/in rund um die Uhr Regelmäßige externe Supervisionen durch festen Stamm an Supervisioren Kollegiale Fallberatung im Team Regelmäßige und intensive Fallberatung im Einzelfall durch Koordinator/in Multiprofessionelles Team mit differenzierter pädagogischer Ausbildung Professionelle Verwaltungsstruktur und auf dem neuesten Stand vorhandene technische Ausstattung inklusive Datenvernetzung Trägereigene systemische Fortbildung in regelmäßigen Turnus Interne und externe Fortbildungen, insbesondere zum Thema Psychische Krankheit in Familien Prozessqualität Lösungsorientiertes Angebot im Sinne eines pädagogischen Dienstleisters Fallberatungsangebot an den ASD Fachliche Vorstellung des Trägers mit seinem Angebot gegenüber ASD und Klienten Intensität und Dauer am Einzelfall orientiert Beziehungsangebot als Medium zur Umsetzung der Ziele des Hilfeplanes Diagnostisches Fallverstehen durch kollegiale Beratung Berücksichtigung von sozialräumlichen Arbeitsansätzen Ergebnisqualität Dokumentation im vereinbarten Rhythmus Erstellung eines Jahresberichts Regelmäßiger Qualitätsentwicklungsdialog mit Auftraggeber 12

13 15. Finanzierung Der Träger berechnet unter Beachtung der Kostensatzregelungen der zuständigen Jugendbehörde den vereinbarten Stundensatz (Fachleistungsstunde) für den Einsatz der Ambulanten Hilfen. Ul r i ch Vesen Pädg. Leitung Dag mar W i egel Koordination Flex-Hilfen Köln im Dezember 2011 Anhang: Organigramm Stiftung Leuchtfeuer Stiftungsrat Meeli Salström, Ingo Rülke, Wolfgang Rust, Kaarel Tammar Stiftungsvorstand Peer Helge Salström-Leyh Detlev Weisbrodt Kuratorium (Ass.Elisabeth Opladen) Geschäftsleitung Detlev Weisbrodt (GF) Ulrich Vesen (Pädagogische Leitung) Ass. des GF Simone Reinhart van Gülpen Präsenzbüro Schlesw.-Holstein / Mecklenb.- Vorpommern Stat. Projekte/SPL Leitung: Wolf Dierks Präsenzbüro Erfurt / Thüringen Flexible Hilfen, Stat.Projekte/SPL Leitung: Elke Escherich/Heiko Bauer Geschäftsstelle Köln Riehler Strasse Verwaltung Maria Suchomsky (Leitung) Präsenzbüro Berlin / Brandenburg Stat. Projekte/SPL Leitung: Heike Heberer Präsenzbüro Rheinland Pfalz / Hessen/BWÜ Stat. Projekte/SPL Leitung: Jens Scharmann Präsenzbüro Köln-Ehrenfeld Flexible Hilfen, Sozialraumprojekte Leitung: Barbara Förster Präsenzbüro Chorweiler Flexible Hilfen, Sozialraumprojekte Leitung: Conny Kirch-Meffert Flexible Hilfen Dagmar Wiegel Koordination stat. Projekte/ SPL im Inland Klaus Herrig, Martina Völkel Koordination stat. Projekte Ausland/Inland Jürgen Hardebusch BeWo für Menschen mit Handicap (SGB Xll) Christine Korn Tanja Kuhnert Institut Algarve Projekt (IAP) (Portugal) (Vertretung im Vorstand) Tuletorn Fond (Estland) (Vertretung im Vorstand) Rheinflanke (kölnkickt) (Gesellschafter der ggmbh) Beteiligungen/Vertretungen Internationales Institut für Indivdualpädagogik (Köln) (Stand: Dezember 2011) 13

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