E I N L A D U N G. zu der am Freitag, dem 22. Oktober 2004, um Uhr am Stadtamt Pinkafeld stattfindenden 3. Sitzung des Gemeinderates.

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1 24 Stadtamt Pinkafeld E I N L A D U N G zu der am Freitag, dem 22. Oktober 2004, um Uhr am Stadtamt Pinkafeld stattfindenden 3. Sitzung des Gemeinderates. TAGESORDNUNG 1. Edenhofer Regina und Mitbesitzer, Löschung des Wiederkaufsrechtes 2. Grundstück der Park + Ride-Anlage in der Wiener Straße, Widmung zum öffentlichen Gut 3. Kanal BA-11, Untere Engleiten, Annahme des Förderungsvertrages der Kommunalkredit Public Consulting GmbH 4. FMB Facility Management Burgenland GmbH, Optimierung der Steuerbelastung zwischen der WiBAG Ansiedlungsoffensive BeteiligungsgmbH und den einzelnen Technologiezentrengesellschaften, Dividendengarantievertrag 5. Stadtfeuerwehr Pinkafeld, Ankauf eines Löschfahrzeuges, Finanzierungsplan 6. Verleihung von Ehrenzeichen 7. ÖBB Bahnstrecke Friedberg-Altpinkafeld, Errichtung und Sicherung der Eisenbahnkreuzung in der Siemensstraße, Vereinbarung mit der ÖBB wegen Kostenteilung 8. OAR Catomio Wilhelm, Jubiläumszuwendung 9. Lukschander Peter, 25jähriges Dienstjubiläum 10. Protokoll des Prüfungsausschusses vom 20. Oktober Nachtragsvoranschlag für das Jahr Änderung der privatrechtlich festgesetzten Gebühren für das Jahr 2004 (Kinderkrippe) 13. Gebühren und Hebesätze für das Jahr Sozialtarife für das Jahr Optimierungsmaßnahmen für an EURIBOR gebundene Kommunaldarlehen, Devisenoptionen 16. Herstellung der Grundbuchsordnung, Widmung und Entwidmung von öffentlichem Gut 17. Verkehrszeichenüberprüfung, Endbericht 18. Allfälliges Pinkafeld, am 30. September 2004 Der Bürgermeister: Mag. Kurt Maczek

2 25 NIEDERSCHRIFT Aufgenommen anlässlich der am Freitag, dem 22. Oktober 2004, um Uhr am Gemeindeamt Pinkafeld stattgefundenen 3. Sitzung des Gemeinderates. Anwesend: Bürgermeister Mag. Kurt Maczek, die Vizebürgermeister Mag. Karl Hirt und Ing. Gerhard Prenner, die Stadträte Horst Franz, Theodor Bruckner und Ing. Wilhelm Pfeiffer, die Gemeinderäte Helmut Bruckner, Friedrich Ebenspanger, Ottilie Fleck, LAbg. Andrea Gottweis, Ing. Josef Grafenauer, Rainer Habit, Rudolf Halper, Harald Karbun, Erich Luif, Brigitte Nadler, Sabine Rienesl, DI Klaus Ringhofer, Herbert Rosner, Kurt Tripamer jun., Margit Zankl und OAR Wilhelm Catomio als Schriftführer. Das Fernbleiben von StR Ing. Friedrich Luisser, MAS, der Gemeinderatsmitglieder Franz Brenner, Hannelore Rubendunst und Ewald Schuh wurde entschuldigt. Bgm. Mag. Kurt Maczek begrüßt die Anwesenden, stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der heutigen Sitzung fest und eröffnet die Sitzung. Zur Beglaubigung dieser Niederschrift wurden die Vizebürgermeister Mag. Karl Hirt und Ing. Gerhard Prenner bestimmt. Gegen das Protokoll der letzten Gemeinderatssitzung werden keine Einwendungen erhoben. Bgm. Mag. Maczek erklärt daher die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 30. Juni 2004 für genehmigt. Gemäß 38 Abs. 2 der Bgld. Gemeindeordnung 2003 beschließt der Gemeinderat einstimmig, folgende Tagesordungspunkte nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen: 18. WVA Pinggau-Pinkafeld, Wasserbezugsvertrag mit Hofer Othmar und Theresia 19. Güterweg Pinkafeld-Gfangen, programmierte Instandhaltung, Verpflichtungserklärung TAGESORDNUNG 1. Edenhofer Regina und Mitbesitzer, Löschung des Wiederkaufsrechtes 2. Grundstück der Park + Ride-Anlage in der Wiener Straße, Widmung zum öffentlichen Gut 3. Kanal BA-11, Untere Engleiten, Annahme des Förderungsvertrages der Kommunalkredit Public Consulting GmbH 4. FMB Facility Management Burgenland GmbH, Optimierung der Steuerbelastung zwischen der WiBAG Ansiedlungsoffensive BeteiligungsgmbH und den einzelnen Technologiezentrengesellschaften 5. Stadtfeuerwehr Pinkafeld, Ankauf eines Löschfahrzeuges und Finanzierungsplan 6. Verleihung von Ehrenzeichen 7. ÖBB Bahnstrecke Friedberg-Altpinkafeld, Errichtung und Sicherung der Eisenbahnkreuzung in der Siemensstraße, Vereinbarung mit der ÖBB wegen Kostenteilung 8. OAR Catomio Wilhelm, Jubiläumszuwendung 9. Lukschander Peter, 25jähriges Dienstjubiläum 10. Protokoll des Prüfungsausschusses vom 20. Oktober Nachtragsvoranschlag für das Jahr Änderung der privatrechtlich festgesetzten Gebühren für das Jahr 2004 (Kinderkrippe) 13. Gebühren und Hebesätze für das Jahr Sozialtarife für das Jahr 2005

3 Optimierungsmaßnahmen für an EURIBOR gebundene Kommunaldarlehen, Devisenoptionen 16. Herstellung der Grundbuchsordnung, Widmung und Entwidmung von öffentlichem Gut 17. Verkehrszeichenüberprüfung, Endbericht 18. WVA Pinggau-Pinkafeld, Wasserbezugsvertrag mit Hofer Othmar und Theresia 19. Güterweg Pinkafeld-Gfangen, programmierte Instandhaltung, Verpflichtungserklärung 20. Allfälliges Nunmehr wird in die Tagesordnung eingegangen. 1. Edenhofer Regina und Mitbesitzer, Löschung des Wiederkaufsrechtes Bgm. Mag. Maczek berichtet, dass Regina Edenhofer und Mitbesitzer, als Eigentümer des Grundstücks Nr. 8078/33 in der Hadikgasse, die Kaufvertragsbedingungen vom 17. Juni 1994 erfüllt und um Löschung des Wiederkaufsrechtes zugunsten der Stadtgemeinde Pinkafeld angesucht haben. Auf Antrag von Bgm. Mag. Maczek beschließt der Gemeinderat einstimmig, nachstehende Löschungserklärung anzunehmen und zu unterfertigen: LÖSCHUNGSERKLÄRUNG Ob der Liegenschaft EZ Gb Pinkafeld im Eigentum von Regina Reindl, geb Regina Edenhofer, geb Nicole Reindl, geb mj. Manuel Reindl, geb mj. Kevin Reindl, geb ist das Wiederkaufsrecht für die Stadtgemeinde Pinkafeld einverleibt. Da die im Kaufvertrag von 17. Juni 1994 angeführten Bedingungen vollinhaltlich erfüllt worden sind, erteilt die Stadtgemeinde Pinkafeld, 7423 Pinkafeld, Hauptplatz 1, vertreten durch den Herrn Bürgermeister Mag. Kurt Maczek und die weiteren gefertigten Mitgliedern des Gemeinderates die ausdrückliche Einwilligung zur Einverleibung der Löschung des Wiederkaufsrechtes in EZ GB Pinkafeld, und zwar ohne ihr weiteres Einvernehmen und nicht auf ihre Kosten. 2. Grundstück der Park + Ride-Anlage in der Wiener Straße, Widmung zum öffentlichen Gut Bgm. Mag. Maczek berichtet, dass auf Grundlage der Vermessungsurkunden des DI Walter Höll vom 22. Juli 2003, GZ. 1592/2003, und 24. Oktober 2003, GZ. 1629/2003, Teilflächen mit insgesamt m² dem öffentlichen Gut zu widmen sind, um den Grundbuchstand herzustellen. Auf Antrag von Bgm. Mag. Maczek beschließt der Gemeinderat einstimmig nachfolgende Verordnung anzunehmen und zu unterfertigen:

4 27 VERORDNUNG des Gemeinderates der Stadtgemeinde Pinkafeld vom 22. Oktober 2004, Zahl: /2004, gemäß 82 der Bgld. Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, betreffend die Widmung von öffentlichem Gut in der KG. Pinkafeld. 1. Die Teilungspläne des DI Walter Höll, 7400 Oberwart, Bahnhofstraße 1, vom 22. Juli 2003, GZ. 1592/2003, und 24. Oktober 2003, GZ. 1629/2003, bilden einen Bestandteil dieser Verordnung. 2. Nachstehende Trennflächen der Grundstücke der Stadtgemeinde Pinkafeld werden dem Privatgebrauch entzogen und dem allgemeinen Gebrauch als öffentliches Gut gewidmet. Trennstück Nr. 1 des Grundstücks Nr mit 622 m² laut Teilungsplan GZ. 1592/2003 Trennstück Nr. 2 des Grundstücks Nr mit 292 m² laut Teilungsplan GZ. 1592/2003 Grundstück Nr mit 180 m² laut Teilungsplan GZ. 1592/2003 Trennstück Nr. 1 des Grundstücks Nr mit 65 m² laut Teilungsplan GZ. 1629/2003 Trennstück Nr. 2 des Grundstücks Nr mit 329 m² laut Teilungsplan GZ. 1629/2003 Diese Verordnung tritt mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft. 3. Die Herstellung der Grundbuchsordnung erfolgt gemäß 15 ff Liegenschaftsteilungsgesetz über das Vermessungsamt Oberwart. 3. Kanal BA-11, Untere Engleiten, Annahme des Förderungsvertrages der Kommunalkredit Public Consulting GmbH Bgm. Mag. Maczek berichtet, dass das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit AG, den Förderungsvertrag für den Kanalbauabschnitt Untere Engleiten BA-11 zur Annahme vorgelegt hat. Die vorläufigen förderbaren Investitionskosten betragen ,. Aufgrund des vorläufigen Fördersatzes von 8 % und der vorläufigen Pauschalförderung von 8.018, ergibt sich eine Gesamtförderung von ,. Die Ausza hlung des Investitionskostenzuschusses erfolgt in zwei Raten nach Vorlage des Rechnungsnachweises. Auf Antrag von Bgm. Mag. Maczek beschließt der Gemeinderat einstimmig, den Fördervertrag (Anlage A) der Kommunalkredit Public Consulting GmbH für den Kanalbauabschnitt BA-11, Untere Engleiten, mit vorläufig förderbaren Investitionskosten von , anzunehmen und zu unterfertigen, wobei der Fördervertrag und die Vertragsbedingungen ein wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist.

5 28 4. FMB Facility Management Burgenland GmbH, Optimierung der Steuerbelastung zwischen der WiBAG Ansiedlungsoffensive BeteiligungsgmbH und den einzelnen Technologiezentrengesellschaften Bgm. Mag. Maczek berichtet, dass die FMB Facility Management Burgenland GmbH, Eisenstadt, mit Schreiben vom 3. August 2004 mitgeteilt hat, dass die WiBAG zur Optimierung der Steuerbelastung eine Organschaft zwischen der WiBAG Ansiedlungsoffensive BeteiligungsgmbH als Organträger und den einzelnen Technologiezentrengesellschaften ab dem Geschäftsjahr 2004 begründet hat. Der Vorteil besteht unter anderem darin, dass Gewinne einer oder mehrerer Gesellschaften mit den Verlusten der anderen Gesellschaften ausgeglichen werden können, wodurch die Steuerbelastung aller Technologiezentren insgesamt deutlich optimiert wird. Für die Herstellung der Organschaft, die ab dem Jahr 2005 voraussichtlich durch die neue Gruppenbesteuerungsregelung nicht mehr erforderlich sein wird, ist der Abschluss von Ergebnisabführungsverträgen zwischen der Ansiedlungsoffensive BeteiligungsgmbH als Organträger und den Technologiezentrengesellschaften notwendig. Gleichzeitig ist darauf basierend formal ein Vertrag zwischen der Stadtgemeinde Pinkafeld und der Ansiedlungsoffensive BeteiligungsgmbH über die Zusage einer Dividendengarantie abzuschließen. In der Zwischenzeit wurde zwischen der WiBAG Ansiedlungsoffensive BeteiligungsgmbH als Organträger und der Technologiezentrum Pinkafeld GmbH als Organgesellschaft ein Ergebnisabführungsvertrag mit Wirkung vom 1. Jänner 2004 und einer Laufzeit von fünf Jahren abgeschlossen. Auf Antrag von Bgm. Mag. Maczek beschließt der Gemeinderat einstimmig, den Dividendengarantievertrag, abgeschlossen zwischen der WiBAG Ansiedlungsoffensive BeteiligungsgmbH und der Stadtgemeinde Pinkafeld, der die Gewinnansprüche der Stadtgemeinde Pinkafeld regelt, anzunehmen und zu unterfertigen, wobei der Dividendengarantievertrag (Anlage B) ein wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist. 5. Stadtfeuerwehr Pinkafeld, Ankauf eines Löschfahrzeuges und Finanzierungsplan Bgm. Mag. Maczek berichtet, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 30. Juni 2003 den einstimmigen Grundsatzbeschluss gefasst hat, im Jahr 2004 ein Versorgungsfahrzeug für die Stadtfeuerwehr Pinkafeld anzuschaffen. Die Stadtfeuerwehr plant den Ankauf eines Löschfahrzeuges der Type LF / Mercedes-Benz Sprinter von der Fa. Rosenbauer Österreich GmbH. Es wurden verschiedene Fahrzeuge begutachtet und das Löschfahrzeug der Fa. Rosenbauer als am besten geeignet ausgewählt. Mit der Anschaffung dieses Fahrzeuges werden das alte Löschfahrzeug und das alte Kleinlöschfahrzeug ersetzt. Beide Fahrzeuge sind mittlerweile schon 27 Jahre alt und nach den Richtlinien des Landes sind Feuerwehrfahrzeuge grundsätzlich nach 25 Jahren auszuscheiden. Nach Ankauf dieses Löschfahrzeuges wäre der Fuhrpark der Stadtfeuerwehr bis auf Weiteres wieder komplett und zu 100 % einsatzbereit. Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge des Landes, der Gemeinde und der Stadtfeuerwehr Pinkafeld. Hingewiesen wird, dass die Stadtfeuerwehr im Jahr 2002 Vorleistungen in der Höhe von , erbracht hat und diese bei der Abfinanzierung des Löschfahrzeuges zu berücksichtigen sind. Mit Schreiben vom 8. Juli 2004 hat das Landesfeuerwehrkommando die Ankaufsgenehmigung für ein Löschfahrzeug (LF-A) erteilt. Das Amt der Bgld. Landesregierung gewährt eine Subvention in der Höhe von ,, welche in zwei Jahresraten ab dem Jahr 2005 bereit gestellt wird. Ein dementsprechender Finanzierungsplan ist vorzulegen.

6 29 Auf Antrag von Bgm. Mag. Maczek beschließt der Gemeinderat einstimmig, den Ankauf eines Löschfahrzeuges mit der Bezeichnung LF / Mercedes-Benz Sprinter 616 CDI / 4 x 2 samt serienmäßiger Österreich-Länderausstattung (Teilbeladung LF mit Stromerzeuger 13 kva und Tragkraftspritze TS 12 BMW-FOX ) zum Gesamtpreis von , brutto zu genehmigen, wobei die Auslieferung und Finanzierung erst im Jahr 2005 erfolgen wird. Die Stadtgemeinde nimmt zur Kenntnis, dass das Löschfahrzeug der Baurichtlinie des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes bzw. des Landesfeuerwehrverbandes entsprechen muss. Der Finanzierungsplan lautet wie folgt: Anschaffungskosten , brutto Landesbeitrag ,, zahlbar in zwei Jahresraten ab 2005 Gemeindebeitrag , Beitrag der Feuerwehr , Hingewiesen wird, dass die Stadtfeuerwehr im Jahr 2002 Vorleistungen in der Höhe von , erbracht hat und daher nur mehr den Differenzbetrag in der Höhe von , zu zahlen hat. 6. Verleihung von Ehrenzeichen Bgm. Mag. Maczek berichtet, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 16. Juni 1986 die Satzungen für die Verleihung von Ehrenzeichen der Stadt Pinkafeld beschlossen hat. Nach den internen Richtlinien des Stadtrates wird für gemeinnützige Tätigkeiten das Ehrenzeichen in Bronze nach zehn Jahren, in Silber nach 15 Jahren und in Gold nach 20 Jahren verliehen. Weiters wird darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 31. Mai 2001 interne Richtlinien für die Ehrung von Gemeinderäten und Gemeindebediensteten beschlossen hat. Demnach können Gemeinderäte und Gemeindebedienstete schon in ihrer Funktionsperiode geehrt werden. Das letzte Ehrenzeichen steht ihnen aber erst beim Ausscheiden aus dem Gemeinderat zu. Auf Vorschlag von Bgm. Mag. Maczek beschließt der Gemeinderat einstimmig, nachstehende Personen durch Verleihung von Ehrenzeichen und Ehrenurkunden zu ehren: a) aktive Gemeinderatsmitglieder aufgrund der internen Richtlinien Ehrenzeichen in Silber Vizebgm. Ing. Gerhard Prenner Ehrenzeichen in Bronze Arnold Ringhofer b) verdiente Personen Ehrenzeichen in Gold HR DI Julius Marosi

7 30 Ehrenzeichen in Silber Arthur Warias Ehrenzeichen in Bronze Berta Augustin Dir. i. R. Willibald Csar Annemarie Friesl Ing. Erich Gamauf Josef und Olga Groß Elfriede Horny Gottfried Just Gertrude Koller Robert Lehner Peter Paukovits Ilse Ringhofer SR Hans Ritter Inge Rottenbücher Präsident Peter Salamon Wendelin Szalay und Werner Ulreich c) Ehrung des Organisationsationsteams des Viertelfestes Marktfeld durch Urkundenverleihung Die Verleihung von Ehrenzeichen und Ehrenurkunden findet am Dienstag, dem 9. November 2004, um Uhr im Rathaussaal statt. 7. ÖBB Bahnstrecke Friedberg-Altpinkafeld, Errichtung und Sicherung der Eisenbahnkreuzung in der Siemensstraße, Vereinbarung mit der ÖBB wegen Kostenteilung Bgm. Mag. Maczek berichtet, dass anlässlich der am 26. Jänner 2004 durchgeführten eisenbahnrechtlichen Überprüfung der Kreuzung in der Siemensstraße der Amtssachverständige festgestellt hat, dass aufgrund der täglichen Zugsfrequenz von 25 Zügen und des Verkehrsaufkommens in der Ing. Julius Raab-Straße (Verbindungsfunktion zwischen dem Raum Oberwart und der A2) eine technische Sicherung durch Errichtung einer Lichtsignalanlage erforderlich ist. Der diesbezügliche Bescheid des Amtes der Bgld. Landesregierung, Hauptreferat I Verkehr, zur Sicherung der Eisenbahnkreuzung bei Kilometer 14,127 in der Siemensstraße ist am 4. Feber 2004 ergangen. Unter anderem wurden die Österreichischen Bundesbahnen gemäß 19 Eisenbahngesetz verpflichtet, einen Bauentwurf über die künftige technische Sicherung der Eisenbahnkreuzung zur eisenbahnrechtlichen Behandlung vorzulegen. Anlässlich der am 22. September 2004 durchgeführten mündlichen Verhandlung des Amtes der Bgld. Landesregierung bezüglich der Errichtung der technischen Sicherung der Eisenbahnkreuzung in der Siemensstraße wurde betreffend Kostenteilung mit der ÖBB Folgendes festgestellt: Die Gesamtkosten für die neue technische Sicherung der Eisenbahnkreuzung betragen rund , netto, davon Errichtungskosten , netto und Erhaltungskosten auf 25 Jahre , netto. Die ÖBB und die Stadtgemeinde vereinbaren vorbehaltlich der Zustimmung des

8 31 Gemeinderates die Aufteilung der Gesamtkosten im Verhältnis 45 % ÖBB und 55 % Stadtgemeinde Pinkafeld. Die Stadtgemeinde leistet an die ÖBB einen Zuschuss von , als Pauschalbetrag. Der Kostenbeitrag wird deshalb gewährt, da die Sicherung der Eisenbahnkreuzung im öffentlichen Interesse liegt. Der Kostenbeitrag ist daher ein nicht umsatzsteuerbarer Zuschuss im Sinne des Erlasses des BMF vom 16. Juni Zusätzlich erteilt die Stadtgemeinde ihre Zustimmung zur ersatzlosen Auflassung der Eisenbahnkreuzung bei Kilometer 14,771 der Strecke Friedberg Altpinkafeld mit der Gemeindestraße Zum Kreuzweg. Gleichzeitig entfällt auch die Errichtung des geplanten Fußgängerüberganges zum alten Schießplatz bei Kilometer 14,390 der Strecke Friedberg Altpinkafeld. Die Durchführung der Errichtung der technischen Sicherungsanlage ist im Jahr 2005 vorgesehen. Auf Anfrage von Vizebgm. Mag. Hirt teilt Bgm. Mag. Maczek mit, dass der geplante Fußgängerund Radweg entlang der ÖBB-Strecke führen wird und in die Mediastraße einmündet. Der Ausbau erfolgt im nächsten Jahr. Auf Antrag von Bgm. Mag. Maczek beschließt der Gemeinderat einstimmig, die Vereinbarung mit der ÖBB (Anlage C) betreffend Kostenteilung für die neue technische Sicherung der Eisenbahnkreuzung in der Siemensstraße anzunehmen und zu unterfertigen, wobei diese Vereinbarung ein wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist. Der Pauschalkostenzuschuss der Gemeinde beträgt ,. 8. OAR Catomio Wilhelm, Jubiläumszuwendung Bgm. Mag. Maczek berichtet, dass das Amt der Bgld. Landesregierung mit Schreiben vom 6. September 2004 mitgeteilt hat, dass OAR Wilhelm Catomio am 1. Oktober 2004 nach seiner 40- jährigen Dienstzeit eine Jubiläumszuwendung gebührt. Den Landesbeamten wird aus diesem Anlass eine Jubiläumszuwendung im Ausmaß von 400 % des Monatsbezuges (= Gehalt und eventuelle Verwaltungsdienst-, Kinder- und Verwendungszulage), der der besoldungsrechtlichen Stellung des Beamten in dem Monat entspricht, in dem das Dienstjubiläum fällt, gewährt. Im Übrigen wird auf die Bestimmungen des 31 des Bgld. Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetzes 2001, LGBl. Nr. 76, in der jeweils geltenden Fassung hingewiesen. Auf Antrag von Bgm. Mag. Maczek beschließt der Gemeinderat in geheimer Abstimmung mit Stimmzettel (21 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen), OAR Wilhelm Catomio für seine 40-jährige Dienstzeit bei der Gemeinde eine Jubiläumszuwendung im Ausmaß von 400 % des Monatsbezuges (= Gehalt und eventuelle Verwaltungsdienst-, Kinder- und Verwendungszulage), der der besoldungsrechtlichen Stellung des Beamten in dem Monat entspricht, in dem das Dienstjubiläum fällt, zu gewähren. 9. Lukschander Peter, 25-jähriges Dienstjubiläum Bgm. Mag. Maczek berichtet, dass der Schulwart der Hauptschule Peter Lukschander am 16. Juli 2004 eine für die Jubiläumszulage anzurechnende Dienstzeit von 25 Jahren vollendet hat. Ihm gebührt daher ab 1. Jänner 2005 eine Jubiläumszuwendung von zwei Monatsgehältern.

9 32 Dem Vertragsbediensteten wird aus diesem Anlass aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des Landesvertragsbedienstetengesetzes eine Jubiläumszulage im Ausmaß von 200 % des Monatsbezuges (Gehalt und eventuelle Verwaltungsdienst-, Kinder- und Verwendungszulage), der der besoldungsrechtlichen Stellung des Vertragsbediensteten in dem Monat entspricht, in dem das Dienstjubiläum fällt, gewährt. Auf Antrag von Bgm. Mag. Maczek beschließt der Gemeinderat in geheimer Abstimmung mit Stimmzettel (21 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen), dem Schulwart Peter Lukschander für seine 25-jährige Dienstzeit bei der Gemeinde eine Jubiläumszulage im Ausmaß von 200 % des Monatsbezuges (Gehalt und eventuelle Verwaltungsdienst-, Kinder- und Verwendungszulage), der der besoldungsrechtlichen Stellung des Vertragsbediensteten in dem Monat entspricht, in dem das Dienstjubiläum fällt, zu gewähren. 10. Protokoll des Prüfungsausschusses vom 20. Oktober 2004 Das Protokoll der Sitzung des Prüfungsausschusses vom 20. Oktober 2004 wird dem Gemeinderat gemäß 78 der Bgld. Gemeindeordnung vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht (Anlage D). Es wird zur Kenntnis genommen Nachtragsvoranschlag für das Jahr 2004 Bgm. Mag. Maczek berichtet, dass der 1. Nachtragsvoranschlag für das Jahr 2003 gemäß 68 Abs. 1 der Gemeindeordnung, LGBl.Nr. 55/2003, in der gültigen Fassung, durch zwei Wochen, das ist in der Zeit vom 30. September bis 15. Oktober 2004 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt war. Diese Auflage war durch Anschlag an der Amtstafel und in sonst ortsüblicher Weise kundgemacht. Erinnerungen wurden nicht eingebracht. Der 1. Nachtragsvoranschlag für das Jahr 2004 lautet wie folgt: Bezeichnung 1. NA-VA 2004 Voranschlag 2004 Differenz Ordentl. Haushalt , , , Außerordentl. Haushalt , , , Gesamtvoranschlag , , , Der Voranschlag für das Jahr 2004 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 11. Dezember 2003 beschlossen. Der 1. Nachtragsvoranschlag war notwendig geworden, weil sich im ordentlichen und außerordentlichen Gemeindevoranschlag Änderungen ergeben haben und die Soll-Überschüsse des ordentlichen und des außerordentlichen Haushalts aus dem Jahr 2003 zu berücksichtigen waren. Nach 70 der Bgld. Gemeindeordnung sind bei Abweichungen beim Voranschlag bei überplanmäßigen Ausgaben bzw. Kreditübertragungen Gemeinderatsbeschlüsse erfo rderlich. Auf die Erläuterungen wird besonders hingewiesen.

10 33 Die außerordentlichen Vorhaben werden teilweise durch Aufnahme von Darlehen finanziert, und zwar: a) Wohnbaudarlehen Freihof (Rest) 7.000, b) Sonstige Darlehen, Kanalbau , Summe , Die Darlehensstände lauten wie folgt: Darlehensstand zum ,18 + Wohnbaudarlehen (Freihof) 7.000, + sonstige Darlehen (Abwasserbeseitigung) , - Kapitaltilgungen , Darlehensstand zum ,18 Zinsentilgungen , Auf Antrag von Bgm. Mag. Maczek beschließt der Gemeinderat einstimmig, den 1. Nachtragsvoranschlag für das Jahr 2004 samt Anhang und Erläuterungen und den geänderten Dienstpostenplan in der vorliegenden Form wie folgt anzunehmen, wobei der 1. Nachtragsvoranschlag ein wesentlicher Bestandteil dieses Gemeinderatsbeschlusses ist: Bezeichnung 1. NA-VA 2004 Voranschlag 2004 Differenz Ordentl. Haushalt , , , Außerordentl. Haushalt , , , Gesamtvoranschlag , , , Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen zur Finanzierung der außerordentlichen Vorhaben beträgt insgesamt , Änderung der privatrechtlich festgesetzten Gebühren für das Jahr 2004 (Kinderkrippe) Bgm. Mag. Maczek berichtet, dass aufgrund der ab 1. September 2004 erfolgten Nachmittagsbetreuung in der Kinderkrippe die privatrechtlich festgesetzten Gebühren wie folgt lauten: Kinderkrippenmonatsgebühr netto: Ganztagskinderkrippengebühr: 98,10 netto ermäßigte Ganztagskinderkrippengebühr 80,44 netto für das 3. Kind wird keine Gebühr verrechnet 0, netto Auf Antrag von Bgm. Mag. Maczek beschließt der Gemeinderat einstimmig, die Ganztagskinderkrippengebühr ab September 2004 wie folgt neu festzusetzen: Ganztagskinderkrippengebühr: 98,10 netto ermäßigte Ganztageskinderkrippengebühr 80,44 netto für das 3. Kind wird keine Gebühr verrechnet 0, netto

11 34 13.a Gebühren und Hebesätze für das Jahr 2005 Bgm. Mag. Maczek berichtet, dass gemäß 16, Abs. 3, des Finanzausgleichgesetzes 2001, BGBl. Nr. 3/2001 die Gemeinden ermächtigt wurden, im freien Beschlussrecht vorbehaltlich weitgehender Ermächtigung durch die Landesgesetzgebung auszuschreiben: Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und anlagen, die für Zwecke der öffentlichen Verwaltung betrieben werden, mit Ausnahme von Weg- und Brückenmauten bis zu einem Ausmaß, bei dem der mutmaßliche Jahresertrag der Gebühren das doppelte Jahreserfordernis für die Erhaltung und den Betrieb der Einrichtung oder Anlage sowie für die Verzinsung und Tilgung der Errichtungskosten unter Berücksichtigung einer der Art der Einrichtung oder Anlage entsprechenden Lebensdauer nicht übersteigt. Um den Gemeindehaushalt ausgeglichen führen zu können, bedarf es einer ständigen Angleichung der Gebühren, um die laufenden Kosten- und Preissteigerungen abfangen zu können. In Entsprechung des Gemeinderatsbeschlusses vom 25. Jänner 1993 über die Festsetzung der Gebühren sollen diese jährlich um den Index angehoben werden. Der Gemeinderat hat am 2. Dezember 1998 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass in Zukunft die Verbraucherpreisindizes für Juni und die nicht gerundeten Werte als Grundlage für spätere Gebührenangleichungen dienen sollen. Bei den jährlichen Gebührenanpassungen bilden nicht die gerundeten, sondern die tatsächlich errechneten Werte die Grundlage hiefür. Der Verbraucherpreisindex 1996 mit Basis 100 hat sich ab Juni 1998 wie folgt verändert: Juni 1998 Juni 1999 Juni 1999 Juni 2000 Juni 2000 Juni 2001 Juni 2001 Juni 2002 Juni 2002 Juni 2003 Juni 2003 Juni ,2 102,6 = 0,4 Punkte 102,6 105,4 = 2,8 Punkte 105,4 108,3 = 2,9 Punkte 108,3 110,1 = 1,8 Punkte 110,1 111,4 = 1,3 Punkte 111,4-113,9 = 2,5 Punkte Juni 1998 Juni ,2 113,9 = 11,7 Punkte = 11,45 % Die aufgrund der Indexklausel errechneten Gebühren für das Jahr 2005 lauten wie folgt: Lustbarkeitsabgabe: Abgaben nach den gesetzlichen Bestimmungen Hundeabgabe: Abgabe nach den gesetzlichen Bestimmungen Basis 1999 Jahr 2005 Friedhofsgebühr: Grabstellengebühr für eine Benützungsdauer von 10 Jahren: Erdgräber und Aschengrabstellen für einfachen Belag 198,91 221,69 Erdgräber und Aschengrabstellen für mehrfachen Belag 397,81 443,36 gemauerte Grabstellen (Grüfte) 829,78 924,78 Erneuerungsgebühr für eine Benützungsdauer von weiteren 10 Jahren: Erdgräber und Aschengrabstellen mit einfachem Belag 133,57 148,86 Erdgräber und Aschengrabstellen mit mehrfachem Belag 267,15 297,72 gemauerte Grabstellen (Grüfte) 829,78 924,78

12 35 Beisetzungsgebühr: bei einer Beisetzung in Erdgräber 141,71 157,94 bei einer Beisetzung in gemauerten Grabstellen 93,53 104,24 bei einer Beisetzung von Personen unter dem 10. Lebensjahr 83,14 92,66 bei einer Beisetzung einer Urne 83,14 92,66 Benützungsgebühr der Leichenhalle pro angefangenem Tag 41,64 46,41 Tagesgebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle zur Aufbahrung der Leiche 41,64 46,41 Tagesgebühr für die Benützung der Kühlbox bei Hallenaufbahrung 10,95 12,20 Wassergrundgebühr netto pro Jahr für jeden versorgten Haushalt 34,30 38,23 Wasserverbrauchsgebühr netto pro m³ 0,82 0,91 Wasserpauschalgebühr netto pro Jahr 116,30 129,23 Kanalbenützungsgebühr netto pro m² nach Berechnungsfläche 0,20 0,22 Kanalbenützungsgebühr netto pro Jahr 174, 193,50 nach Wasserverbrauch bzw. Abwasseranfall von 150 m³. Beträgt der Jahreswasserverbrauch mehr als 150 m³, so ist hiefür pro m³ zusätzlichem Verbrauch zu entrichten 1,16 1,29 Kanalbenützungsgebühr für Hausbauer netto pro Jahr 86,70 96,75 Erschließungs-, Anschluss- und Ergänzungsbeitrag nach dem Kanalabgabegesetz: Beitragssatz 5,81 5,81 Kostenbeiträge für Aufschließungsmaßnahmen nach dem Baugesetz: Einheitssätze zur Bemessung der Beiträge in Höhe der halben Durchschnittskosten für die erstmalige Herstellung eines Laufmeters gleichbl. lt. Gesetz 1. des Unterbaues einer 3 m breiten mittelschwer befestigten gleichbl. lt. Gesetz Fahrbahn einschließlich Oberflächenentwässerung mit 47,23 47,23 2. einer 3 m breiten Straßendecke mit 18,16 18,16 3. eines 1,50 m breiten Gehsteiges mit 16,84 16,84 4. einer Straßenbeleuchtung mit 17,14 17,14 Auf Antrag von Bgm. Mag. Maczek beschließt der Gemeinderat einstimmig, die Gebühren und Hebesätze für das Jahr 2005 laut Verordnungen festzusetzen und auszuschreiben (Anlage E). 13.b Privatrechtlich festgesetzte Gebühren für das Jahr 2005 Auf Antrag von Bgm. Mag. Maczek beschließt der Gemeinderat einstimmig, die nachstehend privatrechtlich festgesetzten Gebühren für das Jahr 2005 wie folgt festzusetzen und auszuschreiben:

13 36 Einmalige Wasserleitungsabgabe für ein Wohnhaus bis zu zwei Wohneinheiten, netto 872,07 Einmalige Wasserleitungsabgabe für Mehrfamilienwohnhäuser pro Wohneinheit, netto 436,04 Einmalige Wasserleitungsabgabe für gewerbliche Bauten: Berechnungssatz pro m² Berechnungsfläche, netto 9,62 Kindergartenmonatsgebühr netto: Vormittagskindergartengebühr 39,68 ermäßigter Vormittagskindergartengebühr für das 2. Kind 32,40 für das 3. Kind wird keine Gebühr verrechnet., Nachmittagskindergartengebühr 31,58 ermäßigter Nachmittagskindergartengebühr für das 2. Kind 26, für das 3. Kind wird keine Gebühr verrechnet., Ganztagskindergartengebühr 57,50 ermäßigter Ganztageskindergartengebühr für das 2. Kind 47,30 für das 3. Kind wird keine Gebühr verrechnet., Schülerhortgebühr (tageweise Abrechnung möglich) 103,47 ermäßigte Schülerhortgebühr für das 2. Kind 84,85 für das 3. Kind wird keine Gebühr verrechnet., Vormittagskinderkrippengebühr 72,44 ermäßigte Kinderkrippengebühr für das 2. Kinder 59,40 für das 3. Kind wird keine Gebühr verrechnet., Ganztageskinderkrippengebühr 100,30 ermäßigte Kinderkrippengebühr für das 2. Kinder 82,24 für das 3. Kind wird keine Gebühr verrechnet., Bastelgeld und sonstiger Bedarf pro Kind 5,10 Busbeitrag für ein Kind im städtischen Kindergarten 14,33 Busbeitrag für ein Kind in einem Privatkindergarten 18,79 Friedhofsgebühr Grundgebühr für die Benützung der Leichenhalle zur Aufbahrung 242,17 Tagesgebühr für die Benützung der Kühlbox bei Überführungen 38, Marktgebühr: 1. Normaler Markt pro lfm. Verkehrsfläche 1,62 2. Martinikirtag pro lfm. Verkehrsfläche 2,43 3. Bauernmarkt pro lfm. Verkehrsfläche 1,62 Gebühren für die Benützung der Einrichtungen der öffentlichen Sammelstelle inkl. 20 % MWSt. Die nachstehend angeführten Gebührensätze gelten pro abgelieferter Einheit.

14 37 Kühlgerät ohne Plakette 34, Kühlgerät mit Plakette 27, PKW-Reifen mit Felge 6, PKW-Reifen ohne Felge 3, LKW-Reifen 19, Traktor-Reifen 33, Leuchtstoffröhre stabförmig 1, Leuchtstoffröhre (Sonderform) 2, Rest- bzw. Hausmüll (60 l) 3, Allwetterbad Freizeitwelt Pinkafeld Bruttopreise für das Jahr 2005 Jahr 2005 kfm. gerundet Jahreskarte für Hallenbad und Fre igelände: Erwachsene (Kästchen) 165,10 Kinder und Jugendliche vom Lebensjahr 62,90 Lehrlinge, Studenten, Präsenzdiener (Kästchen) 78,60 Familienkarte (Kästchen) 306,60 Aufschlag für Kabine 97,20 30er Block (Ermäßigung 20 %) 116,60 20er Block (Ermäßigung 15 %) 81, 10er Block (Ermäßigung 10 %) 43,70 Jahreskarte für Sauna: Herren 283,50 Damen 267,30 30er Block (Ermäßigung 20 %) 194,40 20er Block (Ermäßigung 15 %) 137,70 10er Block (Ermäßigung 10 %) 72,90 Eintrittskarte für Hallenbad: Erwachsene 4,90 Kinder und Jugendliche vom Lebensjahr 2,40 Lehrlinge, Studenten, Präsenzdiener 3,20 Kabinengebühr 2,80 Erwachsenengruppe ab 20 Personen 3,20 Abendkarte ab Uhr 3,60 Schülergruppe ab 20 Personen pro Schüler 2, Schwimmkurse ganztägig pro Schüler 3,60 Eintrittskarte für Sauna: Erwachsene 8,10 Lehrlinge, Studenten, Präsenzdiener 5,70 Kinder und Jugendliche vom Lebensjahr 3,20 Schulschwimmen: Jahreswochenstunde im Schuljahr 2004/05 (bis zu 60 Schüler) 1.539,

15 38 Sonstige Gebühren: Badehosenverleihgebühr 1,20 Handtuchleihgebühr 1,20 Solarium 4,10 Sonnenschirmverleih 1,60 Kunsteisbahn Eintrittskarte: kfm. gerundet 2004/05 Erwachsene 3, Kinder und Jugendliche vom Lebensjahr 2, Lehrlinge, Studenten, Präsenzdiener 2, Abendkarte Erwachsene 2,50 Abendkarte Kinder, Schüler usw. 1,60 Besucherkarten 1, Schulen nach Voranmeldung pro Schüler 1,80 Schulen, Benützung Hallenbad und Kunsteisbahn, Aufzahlung pro Schüler 1,20 Aktiv-Book-Gutschein der Pinkafelder Banken, Alpha-Card 1,60 Schlüsseleinsatz für Kästchen 1,60 Schlüsseleinsatz für Saisonkästchen 12, Saisonkarten: Familie 162, Erwachsene 81, Kinder und Jugendliche vom Lebensjahr 40,50 Lehrlinge, Studenten, Präsenzdiener 40,50 Besucher 16,20 Landesverband der Eisschützen: Training: Tagesmiete pro Bahn und Verein 13,80 Turnier: Tagesmiete für alle Bahnen 284, Sonstige Gebühren: Verleihgebühr für Eislaufschuhe (Kinder) 1,60 Verleihgebühr für Eislaufschuhe (Erwachsene) 3,20 Schleifen der Eislaufschuhe (Kinder) 3,90 Schleifen der Eislaufschuhe (Erwachsene) 5,30 Werbefläche pro Saison 363, 14. Sozialtarife für das Jahr 2005 Bgm. Mag. Maczek berichtet, dass seit 1. Jänner 1993 Direktzahlungen an den betroffenen Persone nkreis erfolgen. Die Bedürftigkeit wird vom Stadtamt jeweils im Jänner eines jeden Jahres überprüft.

16 39 Ab 1. Jänner 2005 gelten folgende Einkommensgrenzen: Basis gerundet Ein-Personen-Haushalt 657, 732, Zwei-Personen-Haushalt 937, , für jede weitere Person 70, 78, Sämtliche Zusatzpensionen und sonstige Einnahmen (ohne Familienbeihilfe und Hilflosenzuschuss) sind dem Monatseinkommen anzurechnen. Auf Antrag von Bgm. Mag. Maczek beschließt der Gemeinderat einstimmig, folgende Direktzahlung an den betroffenen Personenkreis für das Jahr 2005: Basis gerundet a) Wassergebühr pro Halbjahr, höchstens 20,49 22,80 b) Kanalbenützungsgebühr pro Halbjahr 55,81 62,20 c) Kindergartengebühr pro Monat halbe Gebühr halbe Gebühr d) Schülerhortgebühr pro Monat halbe Gebühr halbe Gebühr e) Kinderkrippengebühr pro Monat halbe Gebühr halbe Gebühr Die Begünstigten (Kanal und Wasser) erhalten die Direktzahlungen mit der Abgabenfälligkeit (15. April und 15. Oktober) gutgeschrieben. Die monatlichen Kindergartengebühren werden mit dem verminderten Betrag vorgeschrieben. 15. Optimierungsmaßnahmen für an EURIBOR gebundene Kommunaldarlehen, Devisenoptionsgeschäft Bgm. Mag. Maczek berichtet, dass das Amt der Bgld. Landesregierung, Gemeinden und Schulen, mit Schreiben vom 13. Feber 2002 an die Bank Austria Creditanstalt, Landesdirektion Burgenland, betreffend Optimierungsmaßnahmen für an Euribor gebundene Kommunaldarlehen alle Maßnahmen begrüßt, die eine finanzielle Entlastung für die Gemeinde bringen. Da mit Maßnahmen wie Devisenoptionsgeschäften in erster Linie finanzielle Entlastungen verbunden sein sollten, besteht daher seitens der Aufsichtsbehörde kein Einwand, wenn das finanzielle Risiko durch kurzfristigen Ausstieg ausgeschlossen bzw. zumindest minimiert werden kann. Eine weitere Voraussetzung für den Abschluss von Optimierungsmaßnahmen scheint die Wahl eines seriösen Partners zu sein. Reine Risikogeschäfte (Aktienspekulationen) werden von der Aufsichtsbehörde allerdings abgelehnt. Mit Schreiben vom 25. August 2004 hat der Wasserverband Südliches Burgenland I mitgeteilt, dass dieser seit dem Jahr 1999 mit der Bank Austria Creditanstalt, Landesdirektion Burgenland, Devisenoptionsgeschäfte erfolgreich durchführt. Da unsere Gemeinde über den Wasserverband Südliches Burgenland I ein Darlehen zur Finanzierung des Interessentenbeitrages in der Höhe von ,50 aufgenommen hat, bestünde auch hier die Möglichkeit über diese Summe Devisenoptionen abzuwickeln. Die bei den Pinkafelder Kreditinstituten aufgenommenen CHF-Darlehen mit einer Restlaufzeit bis 2012 wurden auf Basis des 6-Monats-Libors abgewickelt und können als Grundlage für Devisenoptionsgeschäfte herangezogen werden.

17 40 Auf Grundlage eines vierteljährlich einsetzbaren Kreditvolumens von CHF 4, , hätte die Gemeinde im Zeitraum von 10. September 2003 bis 7. September 2004 einen Prämienertrag von , lukrieren können. Der Prämienertrag aus Devisenoptionen für das aushaftende Darlehen beim Wasserverband Südliches Burgenland I in der Höhe von , hätte für den obigen Zeitraum , betragen. Bgm. Mag. Maczek beantragt die Annahme des Devisenoptionsgeschäftes durch die Bank Austria Creditanstalt, Landesdirektion Burgenland, wobei dieses jeweils auf die Dauer von drei Monaten abgeschlossen wird, wie folgt: Beim Devisenoptionsgeschäft handelt es sich um Verkaufe PUT/$ CALL. Die Kapitaltilgungen werden für jedes Darlehen in Euro veranlagt und gegen das jeweilige Fremdwährungsdarlehen verpfändet. a) Die Stadtgemeinde Pinkafeld trifft aufgrund des derzeitigen Wechselkurses der Fremdwährung Schweizer Franken (CHF) Absicherungsmaßnahmen über die nachstehend angeführten Fremdwährungskredite in Schweizer Franken (CHF), aktueller Kurs: 1, = CHF 1,54, die bei nachstehenden Kreditinstituten wie folgt aushaften: Kreditinstitut aushaftender Kredit Erste Bank AG, Filiale Pinkafeld CHF ,15 Erste Bank AG, Filiale Pinkafeld CHF ,87 Raiffeisenbank Oberwart, Filiale Pinkafeld CHF ,60 Raiffeisenbank Oberwart, Filiale Pinkafeld CHF ,29 Volksbank Südburgenland, Filiale Pinkafeld CHF ,89 Volksbank Südburgenland, Filiale Pinkafeld CHF ,78 Summe CHF ,58 Das Amt der Bgld. Landesregierung hat mit Schreiben vom 17. Dezember 2003 die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Endfälligstellung der vorerwähnten Kredite erteilt. Die regelmäßig anfallenden Zinsen der angeführten Fremdwährungsdarlehen werden weiterhin zu den Fälligkeitsterminen bezahlt. b) Die Stadtgemeinde Pinkafeld trifft aufgrund des derzeitigen Investitionskredites Absicherungsmaßnahmen über den nachstehend angeführten Investitionskredit: Kreditinstitut aushaftender Kredit Bank Austria Creditanstalt Darlehen für den Wasserverband Südliches Burgenland I (Interessenbeitrag der Stadtgemeinde Pinkafeld) ,50 Auf Ersuchen von Bgm. Mag. Maczek erläutert Prokurist Koller von der Bank Austria Creditanstalt, Filiale Oberwart, die Grundzüge von Devisenoptionsgeschäften. Zu diesem Thema gibt es mehrere Wortmeldungen und das stenografische Protokoll hiefür wird dieser Niederschrift als Anlage F angeschlossen.

18 41 Nach einer Sitzungsunterbrechung Beratung der Fraktionen zieht Bgm. Mag. Maczek seinen Antrag betreffend Devisenoptionsgeschäfte für an EURIBOR gebundene Kommunaldarlehen zurück, da diese vom Gemeinderat derzeit mehrheitlich nicht befürwortet werden. In der nächsten Stadtratssitzung soll darüber neuerlich beraten werden. 16. Herstellung der Grundbuchsordnung, Widmung und Entwidmung von öffentlichem Gut Bgm. Mag. Maczek berichtet, dass Umwidmungen von Gemeindegrundstücken notwendig sind, um die Grundbuchsordnung herzustellen. Auf Antrag von Bgm. Mag. Maczek beschließt der Gemeinderat einstimmig nachstehende Verordnung: VERORDNUNG des Gemeinderates der Stadtgemeinde Pinkafeld vom 22. Oktober 2004, Zahl: /2004, gemäß 89 der Bgld. Gemeindeordnung 2003 betreffend die Widmung von öffentlichem Gut in der KG. Pinkafeld. 1. Die im Privatbesitz der Stadtgemeinde Pinkafeld, EZ. 11, Gb Pinkafeld, stehenden Grundstücke Nr.: 1278 mit 213 m² 1373 mit 550 m² 1395 mit 152 m² 1434/3 mit 322 m² 1562/25 mit 626 m² 1645/1 mit 159 m² 1654/1 mit 1480 m² 1654/2 mit 1018 m² 1779 mit 111 m² 192 mit 204 m² 2492 mit 387 m² 2770 mit 98 m² 339/1 mit 654 m² 339/7 mit 1059 m² 37 mit 35 m² 382 mit 824 m² 4160 mit 344 m² 4240/2 mit 105 m² 569/12 mit 4 m² 6839 mit 1601 m² 757/113 mit 767 m² 801 mit 1548 m² 8038 mit 502 m² 8078/34 mit 684 m²

19 /55 mit 186 m² 8619 mit 233 m² 8631 mit 412 m² 8632 mit 555 m 8777 mit 88 m² 8783 mit 487 m² werden dem Privatgebrauch entzogen und dem allgemeinen Gebrauch als öffentliches Gut gewidmet. Diese Verordnung tritt mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft Verkehrszeichenüberprüfung, Endbericht Bgm. Mag. Maczek berichtet, dass der Gemeinderat im Jahr 1985 ein von DDr. Prenner ausgearbeitetes Verkehrskonzept (Diplomarbeit) zur Kenntnis genommen hat. Die Vorgabe war, eine zukunftsorientierte Verkehrsplanung zu erstellen, mit dem Ziel, die Lebensqualität für die Bewohner von Pinkafeld zu verbessern und die negativen Umweltauswirkungen des KFZ-Verkehrs (Lärm und Abgase) zu minimieren sowie die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dies soll einerseits durch eine Verringerung des Verkehrs (Förderung des Rad- und Fußgeherverkehrs) und andererseits durch die Beseitigung von Unfallschwerpunkten und zu einer Verbesserung der Lebensqualität der Stadtbewohner (Grünflächen, Fußgängerbereiche, Sitzgärten, Kommunikationsflächen u.a.m.) erreicht werden. Für den KFZ-Verkehr wurde eine funktionelle Gliederung des Straßennetzes in Verkehrs-, Sammel-, Anlieger- und Wohnstraßen vorgenommen. Diese Zielvorgaben wurden in den darauf folgenden Jahren bei den Straßenausbauten berücksichtigt, wodurch es mittlerweile ein gutes Angebot für Radfahrer und Fußgänger gibt. Die Straßen selbst werden aufgrund dieser Typisierung laufend ausgebaut, d. h. jene Straßen mit viel Verkehr sollen vorrangig ausgebaut werden, um die negativen Auswirkungen (Lärm) zu minimieren. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben werden von der Bezirkshauptmannschaft Oberwart in regelmäßigen Abständen Verkehrszeichen überprüft. Die hohe Anzahl an Verkehrszeichen (ca Stück) und eine Erleichterung des Zugriffs durch EDV hat die Stadtgemeinde veranlasst, eine Digitalisierung der Verkehrszeichen in Auftrag zu geben. Jedes Verkehrszeichen wurde koordinativ aufgenommen und planlich dargestellt. Durch die hohe Anzahl von Verkehrszeichen waren mehrere örtliche Überprüfungen durch die Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich. Dabei wurden auch die vom Gemeinderat und Verkehrsausschuss beantragten Verkehrsregelungen mitberücksichtigt. Am 20. Oktober 2004 fand die abschließende Überprüfungsverhandlung der Bezirkshauptmannschaft statt. In insgesamt 30 Plänen sind die über 2500 Verkehrszeichen grafisch dargestellt und fotografisch in einem Begleitordner dokumentiert. Bei der Darstellung der Verkehrszeichen wurde vom Sachverständigen gefordert, dass die Verkehrszeichen in Fahrtrichtung einzuzeichnen sind. Diese Korrekturen werden derzeit bearbeitet. Laut Mitteilung der Bezirkshauptmannschaft werden die grafischen Planunterlagen Grundlage für die straßenpolizeilichen Verordnungen der BH und der Gemeinde sein.

20 43 GR LAbg. Gottweis bemängelt, dass der mit einem Verkehrszeichen gekennzeichnete Behindertenparkplatz am Marktplatz von behinderten Personen aufgrund der Situierung kaum genutzt werden kann. Es fehlt die dementsprechende Bodenmarkierung. Bgm. Mag. Maczek erwidert, dass die Bodenmarkierung für den Behinderten- und Taxistandplatz kurzfristig veranlasst wird. 18. WVA Pinggau-Pinkafeld, Wasserbezugsvertrag mit Hofer Othmar und Theresia Bgm. Mag. Maczek berichtet, dass aufgrund des Rückganges der Schüttungsmengen im Wechselgebiet in der letzten Ausschusssitzung der WVA Pinggau-Pinkafeld vorgeschlagen wurde, zusätzlich zu den Stiftsquellen weitere Quellen anzukaufen. Im Zuge der Sanierung und Sicherung der verbandseigenen Plankenquellen wurde auch die auf dem Grundstück Nr. 145/10, Gb. Schaueregg, befindliche Quelle mit Einverständnis der Eigentümer Othmar und Theresia Hofer, Hohenau 21, mitgefasst. Das Wasserbezugsrecht soll durch Abschluss eines Wasserbezugsvertrages gesichert werden. Das gegenständliche Wasserbezugsrecht beginnt am 1. Jänner 2004 und wird auf unbestimmte Dauer eingeräumt. Das Vertragsverhältnis kann erstmals am 31. Dezember 2034 aufgekündigt werden. Die Wasserbezugsgebühr beträgt 0,10 netto für jeden bezogenen Kubikmeter. Die Wasserbezugsgebühr ist nach dem Verbraucherpreisindex 2000 wertgesichert. Als Ausgangsbasis gilt die verlautbarte Indexzahl für Jänner Auf Antrag von Bgm. Mag. Maczek beschließt der Gemeinderat einstimmig, den mit den Ehegatten Othmar und Theresia Hofer, Hohenau 21, abgeschlossenen Wasserbezugsvertrag (Anlage G) anzunehmen und zu unterfertigen, wobei dieser ein wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist. Das gegenständliche Wasserbezugsrecht beginnt am 1. Jänner 2004 und wird auf unbestimmte Dauer eingeräumt. Das Vertragsverhältnis kann erstmals am 31. Dezember 2034 aufgekündigt werden. Die Wasserbezugsgebühr beträgt 0,10 netto für jeden bezogenen Kubikmeter. Die Wasserbezugsgebühr ist nach dem Verbraucherpreisindex 2000 wertgesichert. Als Ausgangsbasis gilt die verlautbarte Indexzahl für Jänner Güterweg Pinkafeld-Gfangen, programmierte Instandhaltung, Verpflichtungserklärung Bgm. Mag. Maczek berichtet, dass das Amt der Bgld. Landesregierung, Abteilung Güterwege, die generelle Verpflichtungserklärung der Wegbaugemeinschaft Pinkafeld über die programmierte Instandhaltung des Güterweges Pinkafeld-Gfangen zur Annahme vorgelegt hat. Die Gesamtlänge des Bauvorhabens beträgt rund Laufmeter. Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf rund ,, wobei der 60 %ige Interessentenanteil , beträgt. Die Sanierungsmaßnahmen sollen in den nächsten Jahren erfolgen. Auf Antrag von Bgm. Mag. Maczek beschließt der Gemeinderat einstimmig, die von der Wegbaugemeinschaft Pinkafeld für die programmierte Instandhaltung des Güterweges Pinkafeld-Gfangen angenommenen Verpflichtungen, die vollinhaltlich bekannt sind, die Haftung über den Betrag von , als Bürge und Zahler im Sinne der generellen Haftungserklärung, die einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, anzunehmen und zu unterfertigen (Anlage H).

21 Allfälliges a) Termine: Ehrungen: Dienstag, 9. November 2004, um Uhr im Rathaussaal Martini-Tage: Mittwoch, 10. November 2004, bis Sonntag, 14. November 2004 im Sportzentrum Offizielle Eröffnung der Martini-Tage: Donnerstag, 11. November 2004, um Uhr b) Änderung des Formats des Voranschlages GR Nadler fragt an, ob es möglich ist, dass man das Format des Voranschlages ändert, da es laut ihrer Meinung in der jetzigen Form unübersichtlich und nicht einfach zu lesen ist. Bgm. Mag. Maczek erklärt, dass dies nicht möglich ist, da durch Änderung des Layouts auf Hochformat die Schrift noch kleiner werden würde und dadurch ein Lesen noch schwerer möglich wäre. c) Tagung der Tapezierer, Dekorateure und Sattler in Pinkafeld Wortmeldung von GR Ebenspanger: Ich möchte Sie darüber informieren, dass am 4. Sept in Pinkafeld die Landestagung der Burgeländischen Tapezierer stattfand. Die Tagung wurde aufgrund der guten Vorbereitung meiner Gattin und mir mit ca. 100 Teilnehmern aus ganz Österreich ein voller Erfolg. Bei der Vorbereitung dieser Tagung sagte mir Herr Bgm. Maczek bei einer Unterredung im Stadtamt mündlich die Unterstützung der Stadtgemeine Pinkafeld in Form eines Empfangs der Stadtgemeinde im Garten des Museums durch die Übernahme der Kosten für das Bufetts zu. Beim Buffet waren ca. 70 Personen anwesend. Nachdem ich die Rechnungen des Gasthauses Fuith über 248, und den Firmen Szemes und Kopfensteiner mit 188,25 dem Gemeindeamt zur Bezahlung übergeben habe, wurde ich von Herrn Bgm. Maczek informiert, dass die Gemeinde nicht bereit ist, die gesamten Kosten zu übernehmen, weil sie nach seiner Meinung zu hoch seien und er nur den Wein bezahlen wird. Ich habe die Rechnung des Gasthauses Fuith privat bezahlt. Ich stelle mir die Fragen, ob der Aufwand von 436,25 für solch einen Empfang von ca. 70 Personen wirklich zu hoch ist und ob nicht die Werbewirksamkeit durch die zufriedenen Besucher in unserer schönen Stadt und der zwei Seiten lange Artikel in der Österreichischen Raumaustatterzeitung höher zu bewerten wäre, und ob ein Bürgermeister seine Zusagen nicht einhalten sollte. Außerdem ist es unverständlich, dass Herr Bgm. Maczek in öffentlichen Lokalen erzählt, ich hätte der Stadtgemeinde 800, für eben dieses Buffet verrechnet und erwarte mir, dass er solche unrichtigen Behauptungen in Zukunft unterlässt.

22 45 Bgm. Mag. Maczek kritisiert die hohen Kosten des Buffets und verweist darauf, dass bisher preisgünstiger Wein in Liter-Flaschen gekauft wurde bzw. dass die Bundesfachschule die Brötchen lieferte. Wenn bei bisherigen Buffets eine gute Liter-Wein-Ware für Pinkafelder und dem Landesschulratspräsidenten gut genug waren, wird ein solcher auch für Tapezierer gut genug sein. Immerhin wurden bei diesem Buffet fast nur Bouteillen um S 140, ausgeschenkt. Außerdem war bei der besagten Tagung von einem warmen Buffet nie die Rede und war auch bisher nicht üblich. Weiters verweist er darauf, dass die Stadtgemeinde mit ihren Geldern sparsam umzugehen hat und er nicht bereit war, die Kosten für das Strudelbuffet zu übernehmen. Vizebgm. Mag. Hirt verweist darauf, dass Bgm. Mag. Maczek seinerzeit zugesagt hat, die Kosten für das Buffet zu übernehmen. Nach Zeugenaussagen hat Bgm. Mag. Maczek in der Öffentlichkeit erzählt hat, dass GR Ebenspanger ein Buffet über 800, bestellt hat und dieses nach Meinung des Bürgermeisters zu teuer war. Bgm. Mag. Maczek verweist auf seine bereits geäußerte Erklärung. d) Beleuchtung des Weihnachtsbaumes am Marktplatz GR LAbg. Gottweis weist darauf hin, dass bei Inbetriebnahme des Weihnachtsbaumes am Marktplatz ein Straßenbeleuchtungskörper abgeschaltet werden muss und dadurch der gesamte Platz schlecht ausgeleuchtet ist. Um Anbringung einer Zusatzbeleuchtung wird ersucht. Bgm. Mag. Maczek erklärt, dass er gemeinsam mit dem Bauhof eine zufriedenstellende Lösung finden wird. e) Südburgenland Plus, Beratungshonorar für die Projektidee Sozialzentrum Pinkafeld Vizebgm. Mag. Hirt erkundigt sich nach dem Grund, warum die Rechnung von Südburgenland Plus mit 467,50 über die Unterstützung und Beratung des Projektes Sozialzentrum Pinkafeld nach mehrmaliger Urgenz noch immer nicht bezahlt ist. Bgm. Mag. Maczek erklärt, dass die Bezahlung der Rechnung sofort erfolgen wird. Da keine weiteren Beratungspunkte vorhanden waren, wurde die Sitzung um Uhr geschlossen. Im Anschluss an die Gemeinderatssitzung werden Vizebgm. Ing. Gerhard Prenner und Bademeister Arnold Ringhofer durch Verleihung von Ehrenzeichen und Ehrenurkunden geehrt. Der Schriftführer: v.g.g. Der Bürgermeister: OAR Wilhelm Catomio Mag. Kurt Maczek 1. Vizebgm. Mag. Karl Hirt 2. Vizebgm. Ing. Gerhard Prenner

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