MDK IM DIALOG Das Servicetelefon Pflege Ihre Fragen zur Pflegebegutachtung
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- Günter Gärtner
- vor 3 Jahren
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Transkript
1 Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern MDK IM DIALOG Das Servicetelefon Pflege Ihre Fragen zur Pflegebegutachtung Dr. Oliver-Timo Henßler und Gabriele Hetz, Pflegeberatung MDK Bayern Online-Veranstaltung,
2 Was Sie erwartet ab 16:30 Uhr Freischaltung der Online-Sitzung 17:00 Uhr Beginn Das Servicetelefon Pflege und die Begutachtung in Corona-Zeiten Dr. Oliver-Timo Henßler, Leiter Pflegeberatung, MDK Bayern Das Servicetelefon Pflege Tipps und häufige Fragen rund um die Pflegebegutachtung und das Pflegegutachten So bereiten Sie sich optimal auf die Pflegebegutachtung vor Der Ablauf der Begutachtung und die Module des Pflegegutachtens Häufige Fragen und Praxisbeispiele Gabriele Hetz, Koordinatorin Servicetelefon Pflege, MDK Bayern Anschließend Ihre Fragen und Diskussion zum Thema 2
3 Der MDK Bayern Fachlich kompetent und unabhängig Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Bayern (MDK Bayern) ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Damit ist der MDK für über 10 Millionen gesetzlich Versicherte in Bayern zuständig. In Deutschland gibt es insgesamt 15 MDK. Im Sinne der Versicherten setzt sich der MDK Bayern für eine gute und gerechte Gesundheitsversorgung ein. 3
4 Aufgaben des MDK im Bereich Pflege Pflegerischer Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen PFLEGEVERSICHERUNG Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Einstufung der Pflegebedürftigkeit Ermittlung des Hilfebedarfs Sicherstellung nahtloser Übergang vom Krankenhaus zur Pflege Empfehlungen von Maßnahmen zu Rehabilitation und Aktivierung Begutachtung: der Sicherstellung häuslicher Pflege der Notwendigkeit der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen Beratung von pflegebedürftigen Versicherten und deren Angehörigen 4
5 Aufgaben des MDK im Bereich Pflege Pflegerischer Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen PFLEGEVERSICHERUNG Sicherung der Pflegequalität Qualitätsprüfung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen Sicherung der Pflegequalität Beratung im Rahmen von Vertragsverhandlungen Konzeptprüfung bei Antrag auf Versorgungsvertrag Mitwirkung in Ausschüssen und Gremien auf Landes- und Bundesebene Strukturprüfung in Pflegeeinrichtungen Pflegeberichterstattung 5
6 Das Servicetelefon Pflege
7 Das Servicetelefon Pflege Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um die Pflegebegutachtung Der MDK Bayern führt pro Monat rund Pflegebegutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch. Im Vorfeld und im Nachgang der Begutachtung kommen dabei natürlich Fragen auf oder es besteht der Wunsch nach Beratung. Das Servicetelefon Pflege steht hierfür seit mehr als 5 Jahren mit Rat und Tat zur Seite. Unsere Berater*innen geben individuell und umfassend Auskunft. Um jederzeit eine unabhängige Beratung sicherzustellen, sind unsere Berater*innen in einer eigenen Abteilung, der Pflegeberatung, angesiedelt. 7
8 Das Servicetelefon Pflege Wir besprechen mit Ihnen die Ergebnisse Ihres Gutachtens Unsere Berater*innen bringen die nötige Erfahrung aus der Praxis mit und haben Akteneinsicht in Ihr Gutachten. Sie können dieses im Detail mit uns besprechen und sich z.b. Aufbau und Punktevergabe erklären lassen. Möchten Sie Widerspruch einlegen, schätzen wir den Fall gemeinsam mit Ihnen ein und beraten Sie zum weiteren Vorgehen. Auch Lob, Kritik und Anregungen nehmen wir im Servicetelefon Pflege gerne entgegen und sorgen dafür, dass dies intern an die richtige Stelle kommt. 8
9 Das Servicetelefon Pflege Angehörige bilden die größte Anrufgruppe Anrufgruppen Servicetelefon Pflege In rund 75% der Fälle sind es Angehörige 10-20% der Anrufe kommen von den Versicherten selbst Weiterhin rufen an: Pflegekassen, Pflegeheime, Sozialstationen, ( ) Fragestellungen/zentrale Anliegen Beurteilung der Module und der außerhäuslichen Aktivitäten, Haushaltsführung Zustandekommen der Pflegegrade, Widersprüche Inhaltliche Fragen zu Aussagen der Pflegebegutachter*innen Empfehlungen wie Reha, Rentenversicherungszeiten, Hilfsmittel, Heilmittel, ( ) Lob und Tadel, Rückmeldungen/Reflektionen zu den Begutachtungen Fragebögen, z.b. Vorbereitung auf die Begutachtung, Höherstufung, Verstorbene, ( ) 9
10 Das Servicetelefon Pflege Alle Fragen rund um den MDK Bayern und die Pflegebegutachtung 10
11 Die Begutachtung in Corona-Zeiten
12 Pflegebegutachtung in Corona-Zeiten Begutachtung per Telefoninterview Seit : Durchführung der Pflegebegutachtung aufgrund der Pandemiesituation überwiegend per Telefoninterview. Oberstes Ziel: Vermeidung persönlicher Kontakte zur besonders vulnerablen Gruppe der Pflegebedürftigen. Hausbesuche in fachlich begründeten Ausnahmefällen (z.b. Gebärdensprache notwendig oder komplexe Versorgungssituation). Vorbereitung des Gesprächs: Versicherte erhalten Fragebogen, den sie ausfüllen und für das Telefoninterview als Leitfaden nutzen können. 12
13 Pflegebegutachtung in Corona-Zeiten Ablauf der telefonischen Pflegebegutachtung Postalische Terminankündigung inkl. Versand eines Selbstauskunftsbogens Gutachter*in ruft Versicherte/n bzw. Pflegeperson an Identifikation der Beteiligten Strukturierte Herausarbeitung der Selbständigkeit bzw. Abhängigkeit von personeller Hilfe in der Lebensführung Versand des Gutachtens an Pflegekasse Versand des Bescheides der Pflegekasse an die Versicherten 13
14 Pflegebegutachtung in Corona-Zeiten Begutachtung per Telefoninterview Empfehlungen im Gutachten basieren auf Telefongespräch (Aussagen/Beschreibungen, Unterstützung durch Fragebogen) Besprechung von Unterlagen am Telefon (Arztbriefe, Krankenhausberichte usw. ) teilweise Anforderung von Unterlagen (insbesondere bei Widersprüchen und Kinderbegutachtung) Übersendung relevanter Unterlagen im Rahmen der Antragsstellung in allen Fällen ausdrücklich erwünscht! Bei Folgegutachten: Berücksichtigung der Inhalte vorliegender Gutachten Bei Bedarf: Empfehlung einer Wiederholungsbegutachtung nach einem angemessenen Zeitraum im häuslichen Umfeld. 14
15 Pflegebegutachtung in Corona-Zeiten Begutachtung per Telefoninterview Begutachtung in stationären Einrichtungen: Anforderung umfassender Unterlagen (Pflegedokumentation inkl. Belege), um gesicherte Informationslage zu erzielen teils ausreichend, teils zusätzlich Telefonate. 15
16 Pflegebegutachtung in Corona-Zeiten Erfahrungen des MDK Bayern mit der telefonischen Begutachtung: Im Telefoninterview werden alle pflegegradrelevanten Informationen, die auch beim Hausbesuch erfragt werden, berücksichtigt. Gesamtschau aus Gespräch, Unterlagen sowie Erfahrung der Gutachter. Herausforderungen bei Empfehlungen zu therapeutischen und rehabilitativen Leistungen sowie wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Telefoninterview insgesamt geeignetes Instrument zur Pflegebegutachtung unter Bedingungen der Corona-Pandemie. Gutachten entspricht Begutachtungsrichtlinien Pflegegradverteilung nahezu identisch zu Hausbesuchen Widerspruchsquote nur leicht gestiegen (2019: 5,5%, 2020: 6,4%) 16
17 So bereiten Sie sich optimal vor
18 Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse Weiterleitung an MDK- Terminvereinbarung 1. Sie haben einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse gestellt Den Antrag bei Ihrer Pflegekasse anfordern Den Antrag ausfüllen und an die Pflegekasse zurück senden 2. Die Pflegekasse erteilt dem MDK den Auftrag zur Begutachtung Sie erhalten vom MDK ein Anschreiben mit Angabe des Begutachtungstermins und Namen der Gutachterin/des Gutachters Dem Anschreiben liegt ein Fragebogen bei 3. Sie füllen den Fragebogen zur Begutachtung aus Behandelnde Ärzte, Therapeuten, Medikamente, Hilfsmittel ( ) Gesundheitliche Probleme ( ) Pflegeperson, Dienste, Häufigkeit der Pflege ( ) Krankenhausaufenthalte, Reha ( ) Seite 18
19 Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse Weiterleitung an MDK- Terminvereinbarung 1. Sie haben einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse gestellt Den Antrag bei Ihrer Pflegekasse anfordern Den Antrag ausfüllen und an die Pflegekasse zurück senden 2. Die Pflegekasse erteilt dem MDK den Auftrag zur Begutachtung Sie erhalten vom MDK ein Anschreiben mit Angabe des Begutachtungstermins und Namen der Gutachterin/des Gutachters Dem Anschreiben liegt ein Fragebogen bei 3. Sie füllen den Fragebogen zur Begutachtung aus Behandelnde Ärzte, Therapeuten, Medikamente, Hilfsmittel ( ) Gesundheitliche Probleme ( ) Pflegeperson, Dienste, Häufigkeit der Pflege ( ) Krankenhausaufenthalte, Reha ( ) Seite 19
20 Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse Weiterleitung an MDK- Terminvereinbarung 1. Sie haben einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse gestellt Den Antrag bei Ihrer Pflegekasse anfordern Den Antrag ausfüllen und an die Pflegekasse zurück senden 2. Die Pflegekasse erteilt dem MDK den Auftrag zur Begutachtung Sie erhalten vom MDK ein Anschreiben mit Angabe des Begutachtungstermins und Namen der Gutachterin/des Gutachters Dem Anschreiben liegt ein Fragebogen bei 3. Sie füllen den Fragebogen zur Begutachtung aus Behandelnde Ärzte, Therapeuten, Medikamente, Hilfsmittel ( ) Gesundheitliche Probleme ( ) Pflegeperson, Dienste, Häufigkeit der Pflege ( ) Krankenhausaufenthalte, Reha ( ) Seite 20
21 So bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor Aktuelle Situation erfassen: füllen Sie den mitgeschickten Fragebogen aus Welche Situationen sind im Alltag besonders schwierig? Bei welchen Tätigkeiten wird in welchem Maße Unterstützung benötigt? Welche Tätigkeiten können selbständig erledigt werden? Halten Sie vorhandene Unterlagen bereit Relevante Arztberichte Aktueller Medikamenten- bzw. Behandlungsplan Dokumentationsmappe eines eingebundenen Pflegedienstes Seite 21
22 So bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor Die Pflegeperson sollte beim Begutachtungstermin anwesend sein Insbesondere bei geistigen, kommunikativen sowie psychischen Einschränkungen Es besteht immer die Möglichkeit eines Gesprächs unter vier Augen (bzw. unter 4 Ohren) In der Begutachtung Verharmlosen oder beschönigen Sie (Ihre) Einschränkungen der Selbständigkeit nicht. Schämen Sie sich nicht, Aufwände realistisch anzugeben. Machen Sie klare Angaben und sprechen Sie Probleme an! Kommunizieren sie auch unklare Hilfebedarfe! Seite 22
23 Ablauf und Inhalte der Begutachtung
24 Der Pflegebedürftigkeitsbegriff Diese 6 Lebensbereiche werden für die Einschätzung zur Selbstständigkeit und zur Einschätzung der Fähigkeiten betrachtet: Seite 24
25 Graduierung der Selbständigkeit Die Person kann selbständig die gesamte Aktivität überwiegend selbständig den größten Teil der Aktivität überwiegend unselbständig nur einen geringen Anteil unselbständig keinen nennenswerten Anteil durchführen Seite 25
26 Fünf Stufen der Pflegebedürftigkeit Pflegegrade (PG) Pflegegrad 1 geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit Pflegegrad 3 schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung oder Vorliegen einer besonderen Bedarfskonstellation. Punktwert 12, , Pflegegrad 2 erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit Pflegegrad 4 schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit Seite 26
27 Das Begutachtungs-Verfahren Modul 1: Mobilität selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Positionswechsel im Bett Halten einer stabilen Sitzposition Umsetzen Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs Treppensteigen Besondere Bedarfskonstellation Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und Beine Ja > Zuordnung zu Pflegegrad 5 Nein Seite 27
28 Das Begutachtungs-Verfahren Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Die Fähigkeit ist: vorhanden/ unbeeinträchtigt größtenteils vorhanden in geringem Maße vorhanden nicht vorhanden Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld Örtliche Orientierung Zeitliche Orientierung Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben Verstehen von Sachverhalten und Informationen Erkennen von Risiken und Gefahren Mitteilen von elementaren Bedürfnissen Verstehen von Aufforderungen Beteiligen an einem Gespräch Seite 28
29 Das Begutachtungs-Verfahren Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Folie I Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten Nie oder sehr selten Selten (ein- bis dreimal innerhalb von 2 Wochen) Häufig (zweimal bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich täglich Nächtliche Unruhe Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten Beschädigung von Gegenständen Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen Verbale Aggression Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten Seite 29
30 Das Begutachtungs-Verfahren Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Folie II Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen Nie oder sehr selten Selten (ein- bis dreimal innerhalb von 2 Wochen) Häufig (zweimal bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich täglich Wahnvorstellungen Ängste Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage Sozial inadäquate Verhaltensweisen Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen Seite 30
31 Das Begutachtungs-Verfahren Modul 4: Selbstversorgung Folie I selbstständig überwiegend selbstständig Überwiegend unselbstständig unselbstständig Waschen des vorderen Oberkörpers Körperpflege im Bereich des Kopfes Waschen des Intimbereichs Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare An- und Auskleiden des Oberkörpers An- und Auskleiden des Unterkörpers Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken Seite 31
32 Das Begutachtungs-Verfahren Modul 4: Selbstversorgung Folie II selbstständig überwiegend selbstständig Überwiegend unselbstständig unselbstständig Essen Trinken Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls Bewältigung der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma Bewältigung der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma Versorgung selbständig nicht täglich, nicht auf Dauer Versorgung mit Hilfe Täglich zusätzlich zu oraler Ernährung Ausschließlich oder nahezu ausschließlich Ernährung parenteral oder über Sonde Seite 32
33 Das Begutachtungs-Verfahren Modul 5: Umgang mit krankheits-/therapiebed. Anforderungen und Belastungen Folie I Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheitsoder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen in Bezug auf: Entfällt Selbständig Häufigkeit der Hilfe (Anzahl eintragen) pro Tag pro Woche pro Monat Medikation Injektionen Versorgung intravenöser Zugänge (Port) Absaugen und Sauerstoffgabe Einreibung sowie Kälte- und Wärmeanwendungen Messung und Deutung von Körperzuständen Körpernahe Hilfsmittel Seite 33
34 Das Begutachtungs-Verfahren Modul 5: Umgang mit krankheits-/therapiebed. Anforderungen und Belastungen Folie II Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheitsoder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen in Bezug auf: Entfällt Selbständig Häufigkeit der Hilfe (Anzahl eintragen) pro Tag pro Woche pro Monat Verbandwechsel und Wundversorgung Versorgung mit Stoma Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden Therapiemaßnahmen Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung Arztbesuche Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu 3 Std.) Zeitlich ausgedehnte Besuche medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (länger als 3 Std.) Seite 34
35 Das Begutachtungs-Verfahren Modul 5: Umgang mit krankheits-/therapiebed. Anforderungen und Belastungen Folie III Einhaltung einer Diät oder anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften, und zwar: 0 entfällt/nicht erforderlich 0 selbständig (Bereitstellen einer Diät reicht aus) 1 überwiegend selbständig (Erinnerung/Anleitung ist mindestens einmal täglich notwendig 2 überwiegend unselbständig (benötigt meistens Anleitung/Beaufsichtigung, mehrmals täglich) 3 unselbständig (benötigt immer Anleitung/Beaufsichtigung) Seite 35
36 Das Begutachtungs-Verfahren Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen Ruhen und Schlafen Sich beschäftigen Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen Interaktion mit Personen im direkten Kontakt Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes Seite 36
37 Einzelpunkte der Module und deren Gewichtung für die Ermittlung des Pflegegrades Module Schweregrad der Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten Summe der Einzelpunkte und der daraus resultierende gewichtete Punktwert des Moduls und Gewichtung keine geringe erhebliche schwere schwerste Modul 1 (10 Prozent) Summe der Punkte im Modul 1 0 2,5 5 7,5 10 Gewichtete Punkte im Modul 1 Modul Summe der Punkte im Modul 2 Modul Summe der Punkte im Modul 3 Höchster Wert aus Modul 2 oder Modul 3 (15 Prozent) 0 3,75 7,5 11,25 15 Gewichtete Punkte für die Module 2 und 3 Modul 4 (40 Prozent) Modul 5 (20 Prozent) Modul 6 (15 Prozent) Summe der Punkte im Modul Gewichtete Punkte im Modul Summe der Punkte im Modul Gewichtete Punkte im Modul Summe der Punkte im Modul 6 0 3,75 7,5 11,25 15 Gewichtete Punkte im Modul 6 Seite 37
38 Beispiel Modul 4 Selbstversorgung in der Berechnungstabelle Seite 38
39 Tipps im Vorfeld der telefonischen Pflegebegutachtung 1. Füllen Sie den mitgeschickten Fragebogen aus und legen Sie diesen für die Begutachtung als Spickzettel bereit. 2. Notieren oder markieren Sie wichtige Punkte, die thematisiert werden müssen. 3. Informieren Sie die in die Pflege eingebundenen Akteure über den Termin. 4. Die pflegebedürftige Person muss bei der Begutachtung dabei sein. 5. Kontrollieren Sie, ob auf dem Anschreiben Ihre korrekte Telefonnummer für die Begutachtung angegeben ist. 6. Schildern Sie Ihren Hilfebedarf. Wenn Sie Fragen haben: Lassen Sie sich durch das Servicetelefon Pflege beraten! Seite 39
40 Häufige Fragen und Praxisbeispiele
41 Beispiel 1: Mobilität: Gehen in der Wohnung mit Hilfsmittel Frau Huber bemängelt: Ich kann in meiner Wohnung nur noch mit Halt an Möbeln oder mit dem Rollator gehen und unter dem Punkt Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs wurde das mit selbständig beurteilt. Auch außer Haus zum Kaffeetreff mit meinen Freundinnen muss ich immer begleitet werden, da ich so unsicher bin. Dass muss doch mit unselbständig beurteilt werden! Antwort: Solange die Versicherte sicher alleine in der Wohnung mit Halt an Möbeln ohne personelle Hilfe gehen kann oder sich mit dem Rollator ohne personelle Hilfe in der Wohnung fortbewegen kann, wird dies unter dem Modul 1 beim Punkt mit selbständig beurteilt. Das Gehen zum Kaffeetreff gehört unter den Punkt 6.1 zu den Außerhäuslichen Aktivitäten und fließt nicht in die Wertung zum Pflegegrad ein. Seite 41
42 Beispiel 2: Sehminderung Frau Müllers 84 jährige Mutter ist geistig fit, kommt aber aufgrund einer starken Sehminderung nicht mehr alleine in der Wohnung zurecht. Auch außer Haus kann sie sich nicht mehr orientieren. Sogar die im Haus wohnenden Enkelkinder erkennt sie oft nicht mehr. Im Gutachten wurde nun im Modul 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten bei Punkt Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld und Örtliche Orientierung die Fähigkeit ist mit vorhanden/unbeeinträchtigt bewertet. Das kann doch nicht stimmen! Antwort: Im Modul 2 der oben genannten Punkte bezieht sich die Wertung nicht auf körperliche Einschränkungen (hier Sehminderung) sondern auf kognitive Einschränkungen. Seite 42
43 Beispiel 3: Schlafstörung Herr Schmidt gibt an, dass seine Frau schlecht schläft, auch wegen der Schmerzen. Nachts steht sie auf, macht sich eine Milch warm und nimmt eine Schmerztablette. Dies kann teilweise mehrmals wöchentlich auftreten. Er fühlt sich in seiner Nachtruhe gestört und bemängelt, dass im Gutachten im Modul 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen der Punkt Nächtliche Unruhe mit nie oder sehr selten beurteilt wurde. Das kann doch nicht stimmen! Antwort: Es besteht hier keine nächtliche Unruhe im Sinne des Gesetzes. Frau Schmidt bewältigt ihre Schlafstörung selbst. Wenn Frau Schmidt z.b. an einer dementiellen Erkrankung leiden würde und jede Nacht ihren Ehemann wecken würde, da sie der Meinung ist, dass sie zum Schulbus muss und der Ehemann müsste sie beruhigen und die Situation klarstellen, dann wäre es berücksichtigungsfähig. Denn nun besteht ein personeller Interventionsbedarf. Seite 43
44 Beispiel 4: Unrealistische Darstellung des Hilfebedarf Der Vater von Frau Senft wird immer vergesslicher. Er vernachlässigt die Körperpflege und dosiert seine Medikamente nicht mehr richtig. Der Vater hat Angst, dass er ins Pflegeheim muss und hat deshalb bei der telefonischen Begutachtung angegeben, dass er noch alles alleine bewältigt. Sie als anwesende Tochter konnte doch vor dem Vater nicht sagen, dass das nicht stimmt, was er da sagt. Das hätte die Gutachterin doch merken müssen. Der Pflegegrad wurde abgelehnt. Das kann doch nicht stimmen! Antwort: Wenn der Versicherte die pflegerelevanten Erkrankungen und daraus resultierende Einschränkungen und Hilfebedarfe am Telefon schildert, die anwesende Pflegeperson hier nicht ihre Sichtweise kund tut, ergänzt oder berichtigt und der Versicherte in diesem Telefonat rege seine Sachlage schildert und auf Fragen für Außenstehende folgerichtig antwortet, dann gehen die Gutachter in diesem Fall davon aus, dass der geschilderte Sachverhalt so vorliegt. Die Tochter könnte in diesem Fall auch um ein separates Gespräch mit der Gutachterin bitten. Seite 44
45 Sie haben weitere Fragen? Servicetelefon Pflege Wir beantworten alle Fragen zu einem vorliegenden Gutachten und erklären Ihnen die Ergebnisse. Pflegeservice Bayern Wir beraten Sie kostenlos und unabhängig bei allen Fragen rund um die Pflegesituation. 45
Modul 1 Mobilität. Modul 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten. überwiegend selbständig. überwiegend unselbständig unselbständig.
Modul 1 Mobilität Positionswechsel im Bett Halten einer stabilen Sitzposition Umsetzen Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs Treppensteigen un un Kriterium ja Besondere Bedarfskonstellation Gebrauchsunfähigkeit
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