Amtsblatt der Gemeinde Urbach

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1 Nummer 9 Jahrgang 43 Donnerstag, 04. März 2021 Amtsblatt der Gemeinde Urbach ch o Urba r ü b e ervic ie da: S.00 Uhr, d für S Wir sin r, Di Uhr 12 0 Uh Fr Mo Uhr, chlossen s 0 Do. 8.0 Mittwoch ge n o f e l e T

2 Notdienste (Alle Angaben ohne Gewähr) Ärztlicher Notfalldienst Urbach Uhr bis Uhr am Folgetag, an den Wochenenden, Feiertagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten: Kostenfreie Rufnummer Gynäkologischer Notfalldienst Rems-Murr-Kreis Uhr Tel. ( ) Zahnärztlicher Notfalldienst: Der Notfalldienst an Wochenenden und Feiertagen wird zentral über Anrufbeantworter unter folgender Telefon-Nr. bekannt gegeben: (07 11) HNO-ärztlicher Notfalldienst für den Rems-Murr-Kreis: HNO-ärztlicher Gebietsdienst außerhalb der Sprechstunden Uhr, am Samstag, am Sonntag und an den Feiertagen unter der kostenfreien Rufnummer Augenärztlicher Notfalldienst Uhr, Telefon (kostenfreie Rufnummer). Notfalldienst der Kinder- und Jugendärzte Notfalldienst von Uhr. Bitte rufen Sie Ihren Kinderarzt an. Auf dessen Anrufbeantworter erfahren Sie wer heute zuständig ist. Außerdem über die kostenfreie Rufnummer (auch am Wochenende). Chirurgen/Orthopäden: Uhr Tel. ( ) Tierärztlicher Notdienst für Fellbach, Waiblingen, Weinstadt, Winnenden, Kernen, Remshalden, Schwaikheim, Backnang, Schorndorf und Urbach: Tel tiernot bzw Apotheken Bereitschaftsdienst Daimler-Apotheke, Schorndorf, Marktplatz 32, Tel Apotheke Urbach, Gartenstr. 53, Tel Apotheke am Ottilienberg, Schorndorf, Silcherstr. 77, Tel Apotheke am Kirchplatz, Welzheim, Kirchplatz 16, Tel / und Salier-Apotheke, Winterbach, Bahnhofstr. 1, Tel Hubertus-Apotheke, Schorndorf-Haubersbronn, Wieslauftalstr. 31, Tel Künkelin-Apotheke, Schorndorf, Künkelinstr. 2, Tel Ahorn-Apotheke, Rudersberg, Backnanger Str. 17, Tel und Apotheke Nickel im Praxiszentrum, Plüderhausen, Hauptstr. 48, Tel Pflegedienst Bethel Welzheim Ortsbüro: Beckengasse 9 in Urbach Ergänzende Hilfe: Tel /980859, Anna Byczek-Palfalusi Ambulante Pflege: Tel /87014, Anna Byczek-Palfalusi Essen auf Rädern: Tel /8010 Entsorgungstermine Restmüll-Container, (wöchentl. Leerung), Freitag, Restmüll-Eimer, (14-tägige Leerung), Montag, Wertstoffhof, Freitag, von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Samstag, von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr Problemmüllsammelstelle, Freitag, von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Samstag, von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr Reisigsammelplatz, Samstag, von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr Hilfe und Rat Polizei Notruf 110 Revier Schorndorf (07181) 2040 Posten Plüderhausen (nicht ständig besetzt) (07181) Unfall / Rettungsdienst / Feuerwehr Notruf 112 Kreiskrankenhaus Schorndorf (07181) 67-0 Störungsdienste Remstalwerk: Strom und Straßenbeleuchtung z.b. Stromausfall oder bei großflächigem Ausfall der Straßenbeleuchtung (Erreichbarkeit 24 Stunden/Tag, 7 Tage/Woche) Remstalwerk: Defekte Straßenbeleuchtung z.b. bei Ausfall einzelner Leuchten (Erreichbarkeit: Nur zu unseren Öffnungszeiten) Remstalwerk: Wasserwerk z.b. Wasserrohrbruch (Erreichbarkeit: 24 Stunden/Tag, 7 Tage/Woche) EnBW: Gasstörungen Deutsche Telekom: Telefon, Telefax Kabel BW: Kabelfernsehen Gemeindeverwaltung Urbach Postanschrift: Konrad-Hornschuch-Str. 12, Urbach Zentrale mit Anrufbeantworter (07181) Fax Rathaus Urbach (07181) Fax Bauamt, Am Rathaus 1 (07181) info@urbach.de Internet während der üblichen Dienstzeiten Bürgermeisterin Martina Fehrlen, Sekretariat (07181) Haupt- und Ordnungsamt, Sekretariat, Amtsleiter (07181) Bauamt, Sekretariat Amtsleiter (07181) Finanzverwaltung, Sekretariat Amtsleiter (07181) Standesamt und Seniorenbeauftragte Elke Krubitzer (07181) Servicebüro: Tel. (07181) , Fax (07181) servicebuero@urbach.de Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Servicebüro Montag: Uhr, Dienstag : Uhr Donnerstag: Uhr, Freitag: Uhr Übrige Ämter Montag Uhr, Dienstag Uhr, Donnerstag und Freitag: Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung! Sprechstunden der Bürgermeisterin Nach telefonischer Anmeldung unter (07181) Öffnungszeiten des Jugendhauses JuZe, Seebrunnenweg 25 Tel oder -20, jugendhaus@urbach.de Dienstag (ab 12 Jahren) Uhr Mittwoch (ab 10 Jahren) Uhr Mittwoch Mädelsabend Uhr Donnerstag (offene Sprechstunde) Uhr Freitag (ab 12 Jahren) Uhr Sonntag Uhr Öffnungszeiten Mediathek, Kirchplatz 1 Tel , mediathek@urbach.de Dienstag, Uhr, Mittwoch, Uhr, Donnerstag, Uhr, Freitag, Uhr Coronabedingt ist das Rathaus nur nach telefonischer Terminvereinbarung geöffnet! Impressum Herausgeber: Gemeinde Urbach Verantwortlich für Bürgermeisterin den amtlichen Teil: Martina Fehrlen Redaktion: Bürgermeisteramt Urbach, Achim Grockenberger, Konrad-Hornschuch-Straße 12, Urbach, Tel. ( ) , Fax -55, servicebuero@urbach.de, Verantwortlich für WÜRTH VERLAGS KG, Herstellung, Anzeigen, Schorndorfer Str. 67, Rudersberg, Beilagen und Vertrieb: Tel. ( ) , Fax -99, anzeigen@wuerthverlag.de, 2

3 Urbach aktuell Freiwillige sammeln Müll in Urbach ein In den letzten Wochen haben wir an dieser Stelle mehrmals über negative Dinge berichten müssen, die sich in unserer Gemeinde ereignet haben. Heute soll dies einmal anders sein. Ja, es gibt wirklich noch Positives zu berichten! Matthias Görtler und eine ganze Schar Bekannter und Freunde von ihm haben sich am vergangenen Samstag aufgemacht, um die öffentlichen Grünflächen, Bachufer und Straßenränder von Müll und Unrat zu befreien einfach so, ehrenamtlich und ohne Animation von öffentlichen Stellen! Matthias Görtler möchte damit bewusst ein Zeichen setzen, gegenüber denen, die einfach achtlos ihren Müll wegwerfen, ohne darüber nachzudenken, dass sie damit nicht nur dem Ortsbild, sondern auch der Umwelt schaden. Er und seine Mitstreiter*innen möchten einfach zeigen, dass es ihnen wichtig ist, in einem intakten Lebensumfeld zu wohnen, das auch noch künftigen Generationen eine lebenswerte Heimat bietet. Dabei überlassen es diese Menschen nicht einfach der öffentlichen Hand, den Wohlstandsverpackungsmüll anderer aufzusammeln und zu entsorgen, denn das kostet ja auch Geld nämlich die Steuergelder der Allgemeinheit, die die Kommune auch gerne für andere Projekte und Maßnahmen einsetzen würde, als für die Reinigung des Ortes vom Abfall derer, die diesen nicht ordnungsgemäß entsorgen wollen. Umso lobenswerter ist deshalb das Engagement von Matthias Görtler und seinem Team! Es bleibt zu hoffen, dass dieses noch lange bestehen bleibt und auch von denen respektiert und anerkannt wird, wegen denen diese Aktion überhaupt erst hat gestartet werden müssen. Wer sich Matthias Görtler und seinen Helfer*innen anschließen möchte, kann dies gerne tun. Er freut sich über Unterstützung und schreibt dazu folgendes: Einladung zur Natur-Entmüll-Aktion in Urbach: Samstag, 6. und 13. März 21, 13:30 18:30 Uhr Bei einer Test-Aktion am befreiten 17 Erwachsene und Kinder unter Einhaltung der Corona-Vorschriften mit Hilfe von Eimern, Müllzangen, zwei Lasten-Pedelecs und AWRM-Container ca. 1/3 der Urbacher Grünflächen von Müll. Für alle, die der Natur helfen möchten und der Öffentlichkeit zeigen wollen, dass es eine alternative Lebensart zu Ex-und-Hopp gibt, besteht jetzt die Möglichkeit mitzumachen. Maske, Warnweste, Handschuhe bitte mitbringen,- Eimer und Müllzangen werden verliehen. Infos gibt es bei Matthias Görtler, Tel /86308 (gerne auf den AB sprechen, ich rufe zurück). Treffpunkt für Helden des Alltags am Friedhofsparkplatz - sie befreien Urbach vom Wohlstandsmüll, den andere achtlos weggeworfen haben. Chapeau für diese Aktion! Matthias Görtler ist der Initiator dieser Natur-Entmüll-Aktion. Selbstverständlich legt auch er selbst Hand an - umweltgerecht mit dem Lasten-Pedelec der Gemeinde, das er und sein Team von Bürgermeisterin Fehrlen zur Verfügung gestellt bekommen hat. Impftruck kommt zum Impfen auch nach Urbach Termine sind am 16. März und 6. April Ein mobiles Impfzentrum, der so genannte Impftruck ist seit dieser Woche im Rems-Murr-Kreis unterwegs, um Menschen über 80 Jahre gegen das Corona-Virus zu impfen. Neben den mobilen Impftrupps, die diese Aufgabe in den Pflegeheimen wahrgenommen haben sowie den Impfzentren des Landes in Stuttgart und des Kreises in Waiblingen ist dies ein zusätzliches Impf-Angebot, das der Landkreis sich sichern konnte (siehe auch gesonderter Bericht unter Das Landratsamt teilt mit). Seit dieses erstmals zu Beginn der Woche erstmal in den Medien bekannt gegeben wurde, laufen die Telefone auch im Urbacher Rathaus heiß. Deshalb sei hier das Wenige, was bereits bekannt ist, vorab mitgeteilt: Seit Mittwochmorgen ist bekannt, dass das mobile Impfzentrum auch nach Urbach kommen wird und zwar am 16. März und ein zweites Mal am 6. April. Leider standen zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses für diese Ausgabe die genauen Modalitäten noch nicht fest. Sobald dies aber der Fall sein wird, werden alle in Frage kommenden Personen, nämlich die, die mindestens 80 Jahre alt sind und in Urbach wohnen, persönlich angeschrieben und über das Angebot und das Anmelde-Procedere informiert. Erst dann kann man sich telefonisch bei der Gemeindeverwaltung um einen der dann zur Verfügung stehenden 120 Impftermine bemühen, die es in Urbach geben wird. Die Gemeindeverwaltung bittet herzlich darum, vorher von Anrufen abzusehen. Es wird keine Warteliste geführt oder Reservierungen angenommen! Sicher ist ebenfalls, dass am 6. April der Impftruck erneut nach Urbach kommen wird. Bei diesem Termin werden dann allerdings nur diejenigen, die beim ersten Termin geimpft wurden, ein zweites Mal geimpft. Ob und wenn ja wann, eine zweite Runde mit dem Impftruck im Rems-Murr-Kreis gemacht wird, ist noch offen. Die Chancen dafür stehen aber gut. Nachdem in Urbach etwas mehr als 600 Menschen in der Altersgruppe über 80 Jahre wohnen, davon knapp 50 im Alexanderstift, die bereits geimpft sind, bleiben rund 550 übrig, die sich um die 120 Impfungen bewerben können, die die mobile Impfaktion in Urbach anbieten wird. Es macht deshalb Sinn, dass man sich auch weiterhin anderweitig um einen Impftermin bemüht über die einschlägigen Kanäle, telefonisch unter bzw. über das Internet: 3

4 Termine für den Impftruck gibt es dort allerdings nicht. Das Anmelde-Procedere dafür wird ausschließlich in dem persönlichen Anschreiben bekannt gegeben, das die Impfberechtigten voraussichtlich in der kommenden Woche in ihren Briefkästen haben werden. So sieht das mobile Impfzentrum, der so genannte Impftruck, aus, das seit dieser Woche auf Tournee durch die 31 Kommunen im Rems-Murr-Kreis geht. Seelenorte im Remstal werden im Internet präsentiert Der Deutsche Wandertag 2022 findet in Fellbach und allen Kommunen statt, die bei der Remstal Gartenschau 2019 dabei waren. Um auf dieses Event aufmerksam zu machen, gibt es seit einiger Zeit die Aktion Seelenorte. Was ist das? Musiker, Konzertveranstalter, Werbetexter, Geistliche, Rentner, Wengerter, junge Familien, begeisterte SAV-Mitglieder... das sind Menschen im Remstal, die die Macher der Aktion in den vergangenen Wochen und Monaten getroffen haben und die etwas eint: Sie alle sind gerne in der Natur unterwegs und lieben ihre Heimat. Für die Gäste des Deutschen Wandertags 2022 haben sie dem Redaktionsteam ihren ganz persönlichen Seelenort verraten. Diese werden auf den Internetseiten dwt2022.de/region-veranstalter/seelenorte, wöchentlich einer mehr, vorgestellt. Viel Spaß beim Entdecken! Urbach ist dabei natürlich ebenfalls vertreten: Bereits drin ist Bernd Brosig und sein Seelenort, das Plateau auf dem Gänsberg. Nächste Woche folgt Katharina Schönemann, eine der Triebfedern des Vereins Waldpädagogik Urbach e.v., die beim Urbacher Waldwagen und drum herum gemeinsam mit ihren Mitstreiter*innen tolle Angebote für Kinder und Familien zum Thema Wald und Natur macht (sofern es Corona wieder zulässt). Weitere Menschen aus Urbach folgen in den nächsten Wochen. Schauen Sie mal rein! Wer hier oben steht, dem weitet sich der Blick, der lässt alle Sorgen hinter sich, und der erlebt eine optische und geistige Horizonterweiterung, sagt der Urbacher Bernd Brosig, der sich als philosophischer Praktiker bezeichnet. Katharina Schönemann erzählt nächste Woche von ihrem Seelenort im Remstal, dem Urbacher Waldwagen, der hoffentlich schon bald wieder zum Ausgangspunkt für viele spannende und lehrreiche Familienangebote rund um das Thema Wald und Natur werden wird. Bilder: Heiko Potthoff Vandalismus beim Turm an der Birke Ein schlimmes Bild bot sich Spaziergänger*innen am Sonntagmorgen beim Turm an der Birke. Nicht nur dass der ganze Platz um dieses Wahrzeichen von Urbach herum mit Müll und Hinterlassenschaften einer Party übersät war, auch die Hinweisschilder und Wegweisungen wurden mit Gewalt zerstört und angekokelt. Der Sachschaden beträgt geschätzt etwa Euro einfach nur traurig und armselig so ein Verhalten! Die Polizei hat übrigens Ermittlungen aufgenommen und versucht, die Täter*innen zu ermitteln. Wer sachdienliche Hinweise geben kann, möge sich bitte an den Polizeiposten Plüderhausen wenden, Tel Dieses Bild bot sich einer Spaziergängerin am Sonntagmorgen gegen 9.30 Uhr. Sie hat dem Ordnungsamt freundlicherweise das Foto zugeschickt. Wiedervermietungsprämie bis max möglich Liebe Bürger*innen, das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden- Württemberg gewährt Kommunen eine Prämie für die Wiedervermietung von leerstehendem Wohnraum. Diese Prämie möchten wir gerne an die Vermieter von Wohnraum in Urbach weitergeben und Sie darüber informieren. Die Prämie beträgt zwei Nettomonatskaltmieten, maximal je wiedervermieteter Wohnung, die länger als neun Monate leer stand. Das Förderprogramm ist bis zum befristet. Haben Sie ungenutzten/leerstehenden Wohnraum und möchten diesen wieder vermieten? Dann melden Sie sich gerne bei unserer Mitarbeiterin, Frau Johanna Schäfer Tel.: 07181/ od. per 4

5 Richtiges und Wichtiges im Umgang mit Hunden Einige Vorfälle in letzter Zeit, die dem Ordnungsamt gemeldet wurden, veranlassen dieses, wieder einmal auf ein paar elementare Regeln hinzuweisen, die die meisten Urbacher Hundehalter ohnehin schon befolgen. Trotzdem erhielt das Ordnungsamt erst jüngst wieder einen Hinweis von einer Spaziergängerin, die unter dem Titel Fünf auf einen Streich allein auf ihrer kurzen Runde durch Urbachs Fluren fünf achtlos weggeworfene Plastiktüten gefüllt mit Hundekot dokumentiert hat. Das ist leider ein Zeichen, dass es noch längst nicht bei allen Hundehaltern angekommen ist, wie man sich anständig und rücksichtsvoll verhält. Jetzt im Frühjahr werden von den Landwirten bald wieder die Äcker bestellt, und das Gras für die Frischfuttergewinnung und die Heuproduktion befindet sich in der entscheidenden Wachstumsphase. Die Landwirte empfinden es zu Recht als Ärgernis, wenn Hundeführer aus Unwissenheit durch Wiesen oder frisch eingesäte Felder stapfen oder dort sogar, wie auch schon geschehen, auf frisch eingesäten Äckern Ausbildung mit ihren Vierbeinern betreiben. 51, Absatz 1 Landesnaturschutz regelt dazu eindeutig folgendes: Betreten der freien Landschaft 1. Jeder darf die freie Landschaft zum Zweck der Erholung unentgeltlich betreten. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden... (4) Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, von ihm abgelegte Gegenstände und Abfälle wieder an sich zu nehmen und zu entfernen. Letzteres gilt auch für Hundekot oder Apportiergegenstände (Stöckchen usw.), die schon erhebliche Schäden in den Mähwerken der Landwirte verursacht haben. Auch stundenlanges Gebell von Hunden, deren Besitzer ihre(n) Hund(e) tagsüber, wenn sie bei der Arbeit sind, in einen Außenzwinger sperren, ist nicht zu akzeptieren. Notfalls müssen Hunde, die aus nichtigen Anlässen (oder aus Einsamkeit?) bellen oder jaulen, im Haus gehalten werden. Damit solcher Ärger vermieden wird sollten verantwortungsvolle Hundehalter die folgenden Regeln beachten. Vorausschickend sei dabei erwähnt, dass viele Regelungen in Bezug auf den Umgang mit Hunden in der Öffentlichkeit auf der örtlichen Polizeiverordnung beruhen. Das bedeutet, dass das was in Urbach gilt, anderswo anders gehandhabt werden kann. In Urbach gilt: Innerorts sind Hunde immer an der Leine zu führen. Kinderspielplätze und deren Umfeld sind für Hunde tabu. Der Kot der Hunde ist durch den Halter zu beseitigen (das gilt übrigens auch für den Außenbereich bzw. landwirtschaftliche Grundstücke oder Obstbaumwiesen). Wer einmal in einen Hundehaufen getreten oder beim Obstauflesen einmal sogar hineingefasst hat, kann sicherlich gut nachvollziehen, warum das so ist. Außerhalb der bebauten Ortslage dürfen Hunde von der Leine gelassen werden, aber nur dann, wenn sie absolut zuverlässig gehorchen. Landwirte und Stücklesbesitzer ärgert es, wenn das Stöckchen zum Apportieren achtlos in den Wiesen liegen gelassen wird, wo die Äste Schäden an den Mähmaschinen verursachen können. Auf Spaziergänger (mit oder ohne Kinderwagen bzw. einem anderen Hund), Jogger, spielende Kinder oder Radfahrer ist dabei besondere Rücksicht zu nehmen. Das bedeutet, der Hund muss rechtzeitig zurückgerufen werden und bei Fuß gehen. Tut er das nicht, darf er nicht von der Leine. Vermeiden Sie Aussagen wie: Der tut nix!. Leuten, die nicht mit Hunden vertraut sind oder gar Angst haben vor Hunden, tun Sie damit keinen Gefallen. Hunde sind so zu halten, dass niemand belästigt (beispielsweise durch anhaltendes Gebell) oder gar gefährdet wird (beispielweise durch Hunde, die vom eigenen Grundstück flüchten können). Das Ordnungsamt ist sich darüber bewusst, dass für den größten Teil der Hundefreunde in Urbach die hier aufgeführten Regeln eine Selbstverständlichkeit sind. Trotzdem ist es angebracht, hin und wieder Aufklärung zu betreiben, denn immer wieder gehen Beschwerden beim Ordnungsamt ein über das Fehlverhalten von Hundebesitzern. Die Vorfälle, die dem Ordnungsamt gemeldet werden, zeigen, dass man nicht oft genug warnen kann. Und ist das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen, dann sind die Konsequenzen nicht nur für den Gebissenen, sondern auch für Hund und Herrchen oft schwerwiegend. Ein Fehlverhalten des Hundes bzw. des Hundeführers mit Sachoder Personenschäden zieht neben zivilrechtlichen Forderungen des Geschädigten wie Schadensersatz oder Schmerzensgeld auf jeden Fall auch ein Bußgeld sowie andere ordnungsrechtliche Maßnahmen nach sich. Diese können im Einzelfall einen Leinenund/oder Maulkorbzwang bedeuten oder in besonders schweren Fällen sogar die Tötung des Tieres und ein Tierhaltungsverbot für den Hundehalter. Ein Bußgeld gibt es auch für den Hundehalter, wenn dieser die Hinterlassenschaften seines Tieres auf öffentlichen Flächen nicht unverzüglich beseitigt. Dazu muss es jedoch nicht kommen, wenn jeder auf den anderen Rücksicht nimmt und sich an die zuvor genannten Regeln hält. Wünschenswert wäre auch, wenn sich die große Zahl verantwortungsvoller Hundefreunde etwas ihrer schwarzen Schafe annehmen würde, die bei denjenigen, die nichts mit Hunden am Hut haben, oft ein falsches (Gesamt)Bild erwecken und für den manchmal negativen Ruf der Hundehalter sorgen. Wer Fragen zu diesem Thema hat, kann sich gerne an das Ordnungsamt wenden: Tel Liebe Hunderhalter*innen, bitte nicht so! 5

6 Trotz Preissenkung bleiben die Strompreise der Grundversorgung hoch Die EnBW AG senkt den Strompreis für Haushaltskunden im Tarif EnBW Komfort (Grundversorgung) um 0,61 Cent pro Kilowattstunde zum 1. April Mit einem Kilowattstundenpreis von 31,73 Cent und einem unveränderten Grundpreis von 11,83 Euro pro Monat (141,96 Euro Jahrespreis) bleibt das Preisniveau der Grundversorgung weiterhin sehr hoch. Die Grundversorgung ist zweifellos ein sinnvoller Mechanismus, der die Energieversorgung beispielsweise bei einem Einzug sicherstellt. Eigentlich ist die Grundversorgung aber nur als Übergangslösung gedacht. Deshalb sollten Sie Ihr Kündigungsrecht bis zum 31. März 2021 für einen Lieferantenwechsel nutzen, um Ihre Stromrechnung dauerhaft zu senken. Mit einem Wechsel zum REMSTALWERK können Sie nicht nur bares Geld sparen, sondern unterstützen auch Ihre Gemeinde als Eigentümerin des REMSTALWERKs. Alle regionalbewussten Remstäler*innen sind uns herzlich willkommen. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie beraten wir Sie gerne telefonisch unter (gebührenfrei) und schicken Ihnen anschließend ein individuelles Angebot samt Vertragsunterlagen auf dem Postweg zu. Mit unserem Tarifrechner auf www. remstalwerk.de können Sie sich aber auch Angebote für Strom und/ oder Gas anhand Ihrer Vorjahresverbräuche berechnen lassen und den Liefervertrag direkt online abschließen. Amtliche Bekanntmachungen Stadt/Gemeinde Wahlkreis (Nummer und Name) Urbach 16 -Schorndorf Wahlbekanntmachung 1. Am 14. März 2021 findet die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg statt. Die Wahlzeit dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. 2. Die Gemeinde U bildet einen Wahlbezirk X ist in folgende 2) 7 Nummer des Wahlbezirks - allgemeine Wahlbezirke - eingeteilt: Abgrenzung des Wahlbezirks Wittumschule, Wittumstraße Wittumschule, Wittumstraße Mediathek, Kirchplatz Wittumhalle, Linsenbergweg Atriumschule, Lerchenstraße Atriumschule, Lerchenstraße Auerbachhalle, Seebrunnenweg 15 X Die Gemeinde ist in 7 Wahlraum 3) Mittelbau E1, Raum 0.11 (Aula) - barrierefrei Westbau E4, Raum 0.07 (Mensa) - barrierefrei EG, Raum barrierefrei Foyer - barrierefrei EG, Raum barrierefrei EG, Raum barrierefrei Schröder-Saal - barrierefrei allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.4) In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 21. Februar 2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlberechtigte wählen kann. X Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zusammen Uhrzeit (Sitzungsraum) um Uhr In der Wittumschule, Mittelbau E1, Räume 0.03, 0.04 und Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie eingetragen ist. Dies gilt nicht, wenn er/sie einen Wahlschein hat (siehe Nr. 4). Die Wähler/Wählerinnen haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen und die Wahlbenachrichtigung abzugeben. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede/r Wähler/in erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer den Namen des Bewerbers und ggf. des Ersatzbewerbers der zugelassenen Wahlvorschläge im Wahlkreis. Wahlvorschlägen von Parteien wird zudem der Name der Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, beigefügt. Rechts von dem Namen des jeweiligen Wahlvorschlags ist ein Kreis für die Kennzeichnung des Stimmzettels aufgebracht. Jeder Wähler/Jede Wählerin hat eine Stimme. Er/Sie gibt seine/ihre Stimme in der Weise ab, dass er/sie auf dem Stimmzettel in einen der hinter den Wahlvorschlägen befindlichen Kreise ein Kreuz einsetzt oder durch eine andere Art der Kennzeichnung des Stimmzettels eindeutig zu erkennen gibt, für welchen Wahlvorschlag er/sie sich entscheiden will. Der Stimmzettel muss vom Wähler/von der Wählerin in einer Wahlkabine des Wahlraums gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine/ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 4. Wähler und Wählerinnen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeisteramt einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 5. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Stimmabgabe ungültig ist, wenn der Stimmzettel eine Änderung, einen Vorbehalt oder einen beleidigenden oder auf die Person des Wählers/der Wählerin hinweisenden Zusatz enthält. Bei Briefwahl gilt dies außerdem, wenn sich im Stimmzettelumschlag eine derartige Äußerung befindet sowie bei jeder sonstigen Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags. 6. Jede/jeder Wahlberechtigte kann sein/ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig ( 8 Abs. 3 des Landtagswahlgesetzes). 6

7 Ein/e Wahlberechtigte/r, der/die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner/ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten/von der Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des/der Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht ( 8 Abs. 4 Landtagswahlgesetz). Außerdem ist die Hilfsperson zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des/der Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des/der Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuchs). 7. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Ort, Datum Urbach, Bürgermeisteramt gez. Achim Grockenberger, Amtsrat Unterschrift, Amtsbezeichnung Für den Aushang dieser Wahlbekanntmachung am oder im Eingang des Gebäudes, in dem sich der Wahlraum befindet, ist ein Muster des amtlichen Stimmzettels beizufügen ( 31 Abs. 2 LWO). Wenn Sonderwahlbezirke gebildet sind, sind diese einzeln aufzuführen. Die Fußnoten sind nur als Hinweise für den Ausfüllenden gedacht und sollten bei der finalen Veröffentlichung durch die Gemeinde nicht mehr enthalten sein. 1) Zutreffendes bitte jeweils ankreuzen, Nichtzutreffendes bitte entfernen. 2) Für Gemeinden, die in wenige Wahlbezirke eingeteilt sind 3) Angabe barrierefrei wenn das für den Wahlraum zutrifft. 4) Für Gemeinden, die in eine größere Zahl von Wahlbezirken eingeteilt sind. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 und Wirtschaftsplan der Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2021 Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Erlass vom 01. März 2021 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 26. Januar 2021 beschlossenen Haushaltssatzung 2021 und des gleichzeitig festgesetzten Wirtschaftsplans 2021 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Urbach bestätigt. Gemäß 86 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GemO) wurden im Gemeindehaushalt Euro an Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Jahres 2022 genehmigt. Eine Vorwegentscheidung über die Genehmigung der in künftigen Haushaltsjahren vorgesehenen Kreditaufnahmen ist damit jedoch nicht getroffen worden. Eine Genehmigung dieser Kreditaufnahmen kann zu gegebener Zeit nur auf der Grundlage der sich nach dem jeweiligen Haushaltsplan ergebenden Finanzlage der Gemeinde und unter Beachtung der 77, 78 und 87 GemO erteilt werden. Die vorgesehene Kreditaufnahme für den Eigenbetrieb Wasserversorgung in Höhe von Euro wurde nach 12 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) i.v.m. 87 Abs. 2 GemO genehmigt. Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von Euro zu Lasten des Jahres 2022 werden nach 86 Abs. 4 GemO in Verbindung mit 3 Abs.1 und 12 Abs. 1 Satz 3 EigBG und 2 EigBVO erteilt. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kassenkreditaufnahme 2021 in Höhe von Euro ist gemäß 12 EigBg i.v.m. 89 Abs. 3 GemO genehmigt. Weitere Genehmigungen waren nicht zu erteilen. Nachstehend wird die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 gemäß 4 Abs. 3 in Verbindung mit 81 Abs. 3 GemO öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig erfolgt die öffentliche Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2021 der Wasserversorgung Urbach. Es wird darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplan 2021 und der Wirtschaftsplan 2021 der Wasserversorgung Urbach vom 08. März 2021 bis 16. März 2021 (je einschließlich) im Rathaus Konrad-Hornschuch-Straße 12, im Flur vor dem Zimmer 208 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen. Da das Rathaus zur Zeit wegen der Coronavirus Pandemie geschlossen ist, bitten wir um Terminvereinbarungen: Tel / bzw. koehler@urbach.de oder -24 bzw. schick@urbach.de. Alternativ bieten wir: Der Haushaltsplan 2021 und der Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung 2021 auf der Homepage der Gemeinde unter dem Bürgerinfoportal ab > Ratsinformation -> Sitzungen -> Sitzung vom > Tagesordnungspunkt 2 abrufbar Gemeinde Urbach Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 Auf Grund von 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 26. Januar 2021 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen: 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

8 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf Realsteuerhebesätze (nachrichtlich) Die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) vom setzt die Steuerhebesätze ab wie folgt fest: 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 310 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 370 v. H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 365 v. H. der Steuermessbeträge. Grundsteuerkleinbeträge Grundsteuerkleinbeträge i.s.v. 28 Abs. 2 Grundsteuergesetz werden wie folgt fällig: a) am des Jahres mit dem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 nicht übersteigt. b) am und des Jahres je zur Hälfte des Jahresbetrages, wenn dieser 30,00 nicht übersteigt. Urbach, den 03. März 2021 gez. Martina Fehrlen Bürgermeisterin Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Gemeinde Urbach Eigenbetrieb Wasserversorgung Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 Auf Grund von 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und 14 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsgesetz - EigBG) hat der Gemeinderat am 26. Januar 2021 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 beschlossen: 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

9 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf Urbach, den 03.März 2021 gez. Martina Fehrlen Bürgermeisterin Gemeinde Urbach Rems-Murr-Kreis Jahresabschluss 2017 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Urbach mit folgendem Ergebnis festgestellt: Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt 3.1 Soll-Einnahmen , , , neue Haushaltseinnahmereste , , Zwischensumme , , , /. Haushaltseinnahmereste Vorjahr , , Bereinigte Soll-Einnahmen , , , Soll-Ausgaben , , , neue Haushaltsausgabereste , , , Zwischensumme , , , /. Haushaltsausgabereste Vorjahr , , , Bereinigte Soll-Ausgaben , , , Differenz 3.10./. 3.5 (Fehlbetrag) 0,00 0, Zuführung an den Vermögenshaushalt ,73 = Ergebnis im Verwaltungshaushalt 3.13 Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage = Defizit des ,24 Vermögenshaushalts zugleich Ergebnis der Haushaltswirtschaft 3.14 Stand der Allgemeinen Rücklage am , Stand der Schulden am , Kassenmäßiger Abschluss mit Ist-Mehreinnahme von ,80 Der Feststellungsbeschluss wird hiermit gemäß 95 b Absatz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Jahresrechnung 2017 samt Rechenschaftsbericht in der Zeit vom 8. März 2021 bis 16. März 2021 (je einschließlich) während der üblichen Dienststunden beim Bürgermeisteramt Urbach - Finanzverwaltung -, Konrad-Hornschuch-Str. 12, Dachgeschoss vor Zimmer 208, öffentlich zur Einsichtnahme ausliegt. Da das Rathaus zur Zeit wegen der Coronavirus Pandemie geschlossen ist, bitten wir um Terminvereinbarungen: Tel / bzw. koehler@urbach.de oder -24 bzw. schick@urbach.de. Alternativ bieten wir: Die komplette Jahresrechnung 2017 ist zudem auf der Homepage der Gemeinde unter Rathaus > Gemeinderat > Sitzungsdienst > Bürgerinfoportal ab > Ratsinformation > Sitzungen > als PDF abrufbar. 9

10 Gemeinde Urbach Rems-Murr-Kreis Eigenbetrieb Wasserversorgung Urbach Jahresabschluss 2017 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am den Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Urbach der Gemeinde Urbach mit folgendem Ergebnis festgestellt: 1. Feststellung des Jahresabschlusses 1.1 Bilanzsumme , davon entfallen auf der Aktivseite auf A. das Anlagevermögen ,20 B. das Umlaufvermögen ,87 C. die Rechnungsabgrenzungsposten 0, davon entfallen auf der Passivseite auf A. das Eigenkapital ,67 B. die empfangenen Ertragszuschüsse ,00 C. die Rückstellungen ,00 D. die Verbindlichkeiten , Jahresverlust , Summe der Erträge , Summe der Aufwendungen ,23 2. Behandlung des Jahresverlusts Der ermittelte Jahresverlust in Höhe von ,04 wird aus dem Gewinnvortrag der Vorjahre getilgt. 3. Entlastung der Betriebsleitung Für das Wirtschaftsjahr 2017 wird dem Bürgermeister (Betriebsleitung) Entlastung erteilt. Der Feststellungsbeschluss wird hiermit gemäß 16 Absatz 4 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss 2017 samt Lagebericht in der Zeit vom 8. März 2021 bis 16. März 2021 (je einschließlich) während der üblichen Dienststunden beim Bürgermeisteramt Urbach - Finanzverwaltung -, Konrad-Hornschuch-Str. 12, Dachgeschoss vor Zimmer 208, öffentlich zur Einsichtnahme ausliegt. Da das Rathaus zur Zeit wegen der Coronavirus Pandemie geschlossen ist, bitten wir um Terminvereinbarungen: Tel / bzw. koehler@urbach.de oder -24 bzw. schick@urbach.de. Alternativ bieten wir: Der komplette Jahresabschluss 2017 ist zudem auf der Homepage der Gemeinde unter Rathaus > Gemeinderat > Sitzungsdienst > Bürgerinfoportal ab > Ratsinformation > Sitzungen > als PDF abrufbar. Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 242 Urbacher Mitte-Dienstleistungsbereich - Änderung I Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach hat in öffentlicher Sitzung am den Bebauungsplan mit Örtlicher Bauvorschrift Nr. 242 Urbacher Mitte-Dienstleistungsbereich - Änderung I als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten mit der heutigen Bekanntmachung in Kraft. Der Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen den bisher als Sondergebiet festgesetzten Bereich des Grundstücks Marktplatz 2 und 3 einschließlich der Erschließungsflächen und des Park- platzes (Flurstücke Nrn. 388/2, 388/3, 388/5 und Teilbereiche der Flurstücke Nrn. 388/1, 260/6, 260/3 und 390/1) sowie das Grundstück Größenwiesenweg 11 (Flurstück Nr. 264/2), jeweils Gemarkung Unterurbach. Er ist in den zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 242 Urbacher Mitte-Dienstleistungsbereich - Änderung I vom , aufgestellt von Käser Ingenieure aus Plüderhausen, schwarz gestrichelt umrandet. Ziel der Planung: Der Lidl-Markt auf dem Grundstück Marktplatz 3 plant den Bau eines Backshops. Dafür ist die Erweiterung des bestehenden Gebäudes in östliche Richtung erforderlich, wodurch es zu einer deutlichen Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen kommt. Die Erweiterung führt außerdem zum Verlust von 14 Kundenstellplätzen. Diese sollen auf dem Grundstück Größenwiesenweg 11 ersetzt werden. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Markts und den Ersatz der Kundenstellplätze ist die Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Satzungstexte: I. GEMEINDE URBACH Rems-Murr-Kreis Aufgrund 10 Baugesetzbuch vom (BGBl. I Seite 587), in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg in der Fassung vom (GBl Seite 582, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GBl. Seite 1095) hat der Gemeinderat der Gemeinde Urbach am folgende Satzung beschlossen. Satzung über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 242 Urbacher Mitte-Dienstleistungsbereich - Änderung I 1 räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen den bisher als Sondergebiet festgesetzten Bereich des Grundstücks Marktplatz 2 und 3 einschließlich der Erschließungsflächen und des Parkplatzes (Flurstücke Nrn. 388/2, 388/3, 388/5 und Teilbereiche der Flurstücke Nrn. 388/1,260/6, 260/3 und 390/1 der Gemarkung Unterurbach) sowie das Grundstück Größenwiesenweg 11 (Flurstück Nr. 264/2 der Gemarkung Unterurbach). Er ist in den zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 242 Urbacher Mitte-Dienstleistungsbereich - Änderung I vom , aufgestellt von Käser Ingenieure aus Plüderhausen, schwarz gestrichelt umrandet. 10

11 2 Festsetzungen Die planungsrechtlichen Festsetzungen ergeben sich aus den zeichnerischen Festsetzungen vom und den textlichen Festsetzungen vom / , aufgestellt von Käser Ingenieure aus Plüderhausen. Dem Bebauungsplan wird die Begründung vom , aufgestellt von Käser Ingenieure aus Plüderhausen, beigefügt. 3 Inkrafttreten Die Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft. Ausgefertigt: Urbach, gez. Martina Fehrlen Bürgermeisterin II. GEMEINDE URBACH Rems-Murr-Kreis Aufgrund 74 Abs. 1 der Landesbauordnung zuletzt geändert durch Gesetz vom (GBl. Seite 313) in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom (GBl Seite 582, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GBl. Seite 1095) hat der Gemeinderat der Gemeinde Urbach am folgende Satzung beschlossen. Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nr. 242 Urbacher Mitte-Dienstleistungsbereich - Änderung I 1 räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen den bisher als Sondergebiet festgesetzten Bereich des Grundstücks Marktplatz 2 und 3 einschließlich der Erschließungsflächen und des Parkplatzes (Flurstücke Nrn. 388/2, 388/3, 388/5 und Teilbereiche der Flurstücke Nrn. 388/1,260/6, 260/3 und 390/1 der Gemarkung Unterurbach) sowie das Grundstück Größenwiesenweg 11 (Flurstück Nr. 264/2 der Gemarkung Unterurbach). Er ist in den zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 242 Urbacher Mitte-Dienstleistungsbereich - Änderung I vom , aufgestellt von Käser Ingenieure aus Plüderhausen, schwarz gestrichelt umrandet. 2 örtliche Bauvorschriften Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen ergeben sich aus den örtlichen Bauvorschriften vom / , aufgestellt von Käser Ingenieure aus Plüderhausen. 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig handelt, wer dieser Satzung vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt. Gem. 75 Abs. 3 Nr. 2 und Abs. 4 LBO können Verstöße mit einer Geldbuße geahndet werden. 4 Inkrafttreten Die Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft. Ausgefertigt: Urbach, gez. Martina Fehrlen Bürgermeisterin Hinweise: Der Bebauungsplan kann einschließlich Örtlicher Bauvorschrift und Begründung beim Bürgermeisteramt Urbach, Ortsbauamt, Am Rathaus 1, während der Sprechzeiten (derzeit Mo. nachmittags von Uhr, dienstags, donnerstags und freitags vormittags von Uhr) eingesehen werden. Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist eine vorherige Terminvereinbarung per Telefon oder zwingend erforderlich. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gem. 13 a Baugesetzbuch aufgestellt wurde. Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, sowie Mängel der Abwägung sind gemäß 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der genannten Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll darzulegen. Nach 4 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg gilt der Bebauungsplan sofern er unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO ergangener Bestimmungen zustande gekommen ist als von Anfang an gültig zustande gekommen 1 Jahr nach dieser Bekanntmachung. Dies gilt nicht, wenn 1. Die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung oder der Bekanntmachung des Bebauungsplanes verletzt worden sind, 2. Der Bürgermeister dem Beschluss nach 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb 1 Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Auf die Vorschrift des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Anspruch nicht innerhalb der Frist von drei Jahren geltend gemacht wird, wird hingewiesen. Gemäß 47 Abs. 2 a Verwaltungsgerichtsordnung ist der Antrag einer natürlichen oder juristischen Person, der einen Bebauungsplan oder eine Satzung nach 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 oder 35 Abs. 6 BauGB zum Gegenstand hat, unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung ( 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit ( 13 Abs. 2 Nr. 2 und 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können und wenn auf diese Rechtsfolge im Rahmen der Beteiligung hingewiesen worden ist. Bebauungsplan Nr. 235 Grenzweg - Änderung I Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach hat am in öffentlicher Sitzung aufgrund von 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit 13 a BauGB beschlossen, die Bebauungspläne Nr. 123 Westlich der Mühlstraße und Nr. 220 Grenzweg im Bereich des Grundstücks Grenzweg 6 Flurstück Nr. 444 Gemarkung Unterurbach zu ändern und den Bebauungsplan Nr. 235 Grenzweg - Änderung I aufzustellen. Der Geltungsbereich ist im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans gestrichelt umrandet. 11

12 Donnerstag, 04. März 2021 Urbacher Mitteilungen Nummer 9 oder auch mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. In Textform vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks, Gebäudes und des Bebauungsplanes enthalten. Abgegebene Stellungnahmen werden im Wortlaut und unter Angabe des Verfassers in der öffentlichen Gemeinderatsvorlage wiedergegeben. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über Bebauungspläne unberücksichtigt bleiben. gez. Martina Fehrlen Bürgermeisterin Termine und Veranstaltungen Weitere Veranstaltungen müssen leider verlegt werden Corona bedingt müssen leider folgende Veranstaltungstermine (nochmals) verlegt werden: Samstag, 20. März 2021, Urbach, Uhr, Auerbachhalle FÜENF 005 im Dienste Ihrer Mayonnaise - RELOADED Anlass der Bebauungsplanänderung: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Garage an der nördlichen Grundstücksgrenze; außerdem: Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen für Wohnhaus und Carport an den Bestand und an Festsetzungen der Umgebung, Anhebung der zulässigen Wandhöhe und der Dachneigung. Hinweise gem. 13 a Abs. 3 BauGB: Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gem. 13 a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass kein Vorhaben Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens ist, für das eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist und dass keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Vom Umweltbericht, von der Umweltprüfung, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und von der zusammenfassenden Erklärung ( 13 a Abs. 2 in Verbindung mit 13 Abs. 2 und 3 BauGB) wird abgesehen. AB Öffentliche Auslegung: Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach hat am in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 235 Grenzweg - Änderung I mit örtlicher Bauvorschrift öffentlich auszulegen. Jedermann kann den Entwurf des Bebauungsplans (planungsrechtliche Festsetzungen) einschließlich Örtlicher Bauvorschriften (bauordnungsrechtliche Festsetzungen) und Begründung B002 nach vorheriger Terminvereinbarung per unter bauamt@urbach.de oder telefonisch unter 07181/ oder -63 während der Sprechzeiten (dienstags, donnerstags und freitags vormittags von Uhr, montags nachmittags von Uhr; ausgenommen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen) im Zeitraum vom (je einschließlich) im Flur des Ortsbauamts, Am Rathaus 1, einsehen. Die Einsichtnahme ist samstags, sonntags und an Feiertagen nicht möglich. Der Entwurf des Bebauungsplans ist einsehbar auf der Homepage der Gemeinde Urbach unter folgendem Link: erfahren.html GE SA GT Freitag, 26. März 2021, Uhr, Urbach, Auerbachhalle SVEN KEMMLER, der Außenminister des Kabaretts Die neue Mitte China für Anfänger Die neuen Termine werden bekannt gegeben, sobald absehbar ist, wann wieder Veranstaltungen stattfinden können. Bereits erworbene Tickets behalten ihre Gültigkeit. Wer an dem noch bekannt zu gebenden Nachholtermin verhindert ist oder nicht so lange warten möchte, kann die Karten auch gegen Kostenersatz zurück geben. Während der genannten Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Urbach Stellungnahmen in Textform 12

13 Donnerstag, 04. März 2021 Urbacher Mitteilungen Nummer 9 Top 1 AB Anfragen an die Verwaltung/Verschiedenes 1.1 GE SA Die Gemeindeverwaltung äußerte sich zu einem Zeitungsbericht in den Schorndorfer Nachrichten, in dem zu lesen war, dass Urbach einige Tage lang frei war von akuten Corona-Infektionen. In der Sitzung wurde aber verdeutlicht, dass sich die Lage in Urbach leider wieder verschlechtert habe. Inzwischen wären 12 Personen positiv auf Corona getestet, wobei sich eine Person mit einer Mutationsvariante angesteckt hätte. Die Verwaltung appellierte deshalb, keinesfalls leichtsinnig zu werden und nach wie vor größere Menschenansammlungen, wie sie zum Beispiel am Sonntag, auf dem Marktplatz zu erleben waren, unbedingt zu meiden. Bei Sonnenschein sei so etwas zwar nachvollziehbar, dürfe in der momentanen Situation aber nicht zur Regel werden, führte die Verwaltung weiter aus. GT Aus der Mitte des Gemeinderates wurde die Frage gestellt, wie sich die Coronasituation auf die Mitarbeiter*innen der Gemeinde ausgewirkt hätte. Mostseminar fällt dieses Jahr Corona bedingt aus Im vergangenen Jahr war dies die letzte öffentliche Veranstaltung, die vor dem ersten Corona Lockdown im Frühjahr stattgefunden hat. Dieses Jahr erlaubt die aktuelle Corona Verordnung leider keine öffentlichen Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen - zumindest jetzt noch nicht zum vorgesehenen Termin am 6. März. Die Verwaltung verwies darauf, dass der Ordnungsdienst momentan verstärkt im Verkehrsbereich, an Wochenenden auch insbesondere an der Hagsteige und im Bärenbachtal eingesetzt werde, jedoch seien die ministeriumsseitig angeordneten Schwerpunktkontrollen von Corona-Infizierten stets umgesetzt worden. Weil ein Ende des Veranstaltungsverbots derzeit nicht absehbar ist und eine Verlegung der Veranstaltung aufgrund der Güte des Mosts in den Herbst hinein wenig Sinn macht, fällt diese beliebte Urbacher Traditionsveranstaltung leider in diesem Jahr ersatzlos aus. AB 1.2 Frau Bürgermeisterin Fehrlen informierte darüber, dass bis zu den Osterferien das Lehrschwimmbecken der Atriumschule auf Grund der Coronasituation nicht geöffnet sei. Eine würde an die Betroffenen zeitnah versendet. Wie es anschließend weiter gehe, werde noch entschieden. 1.3 GE SA Weiter berichtete Frau Bürgermeisterin Fehrlen über einen Zuschuss für das Projekt Jung sein in der Kommune (PjuK) in voller Höhe von ,00 für ein ganzes Jahr. Die Projektmittel werden für Zukunftswerkstätten mit Jugendlichen verwendet. Dies, so Frau Fehrlen, sei eine sehr gute Förderung für die Jugendarbeit der Gemeinde und ergänze das Gemeindeentwicklungskonzept 2035 hervorragend. GT 1.4 Frau Bürgermeisterin Fehrlen berichtete darüber, dass sie aus der Mitte des Gemeinderates eine mit Fragen zu verschiedenen Straßengrabungsarbeiten in der Friedhofstraße erhalten haben. Die Antwort der unterschiedlichen Tiefbauunternehmen stehe noch aus. Die Antwort werde an den Gemeinderat versendet. Mostprofessor Hermann Beck kann dieses Jahr leider sein profundes Wissen zum Urbacher Nationalgetränk Most nicht an die Teilnehmer des Urbacher Mostseminars weitergeben. 1.5 Aus der Mitte des Gemeinderates wurde berichtet, dass Anwohner in der Nelkenstraße vermehrt Bußgeldbescheide für Falschparken, sogenannte Knöllchen, erhalten haben. Dort würde seit rund 50 Jahren in der Straße geparkt. Man frage sich, warum dies so geschehen sei. Neues aus dem Gemeinderat Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 23. Februar 2021 Frau Bürgermeisterin Fehrlen führte dazu aus, dass die Parksituation am Ort gemäß Bürgerumfrage von den Bürger*innen als besonders störend empfunden wird. Es wurde deswegen im Mitteilungsblatt in letzter Zeit mehrfach darauf hingewiesen, dass Falschparken wieder mehr in den Fokus gestellt werde. Außerdem wurden mehrfach Erinnerungsnachrichten an den Fahrzeugen angebracht, bevor der Gemeindevollzugsdienst Strafzettel verteilt habe. Die öffentlichen Sitzungsvorlagen mit der Darstellung des Sachverhalts und mit dem jeweiligen Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung an den Gemeinderat finden Sie im Internet auf der Homepage der Gemeinde Urbach Klicken Sie einfach auf der Startseite unten rechts auf den Link Bürgerinfoportal ab Dort sind alle Sitzungen kalendarisch aufgeführt. Herr Grockenberger informierte diesbezüglich auch über weitere Straßen im Ort, in der die Parksituation nicht regelkonform wäre. Es waren 13 Zuschauer*innen anwesend. 13

14 Die Vollzugsbediensteten hätten die Anweisung erhalten, dass die gesetzlich vorgeschriebene Restfahrbahnbreite von 3.00 m, welche auch zur Sicherstellung der Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge zu beachten sei, besonders kontrolliert würde. 1.6 Aus der Mitte des Gemeinderates wurde berichtet, dass der neue Pavillon in der Mitte II zunehmend vermüllt und mit Graffities verschandelt worden sei. Die Bitte zur Prüfung der Installation einer verpixelten Videoüberwachung wurde angeregt. Frau Bürgermeisterin Fehrlen stellte daraufhin fest, dass die Gemeindeverwaltung bereits im Gespräch mit einem Anbieter sei und dem Gemeinderat das Thema zur Entscheidung vorgelegt werden würde sobald ein aussagekräftiges Angebot für eine datenschutzkonforme Umsetzung vorliegen würde. 1.7 Zwei weitere Punkte, welche aus dem Gemeinderat angesprochen wurden, betrafen erneut die Friedhofstraße. Hier würde wohl bei einigen ausführenden Bauunternehmen auf die aufwändig angelegten Pflanzfelder keine Rücksicht genommen und offenbar Beschädigungen in Kauf genommen. Auch hier sicherte die Verwaltung zu, dass verstärkt kontrolliert und geahndet werde. Außerdem würde wohl von einem Unternehmen vermehrt sehr aktiv um Gasanschlüsse geworben. 1.8 Herr Bauamtsleiter Koch informierte über den Fortschritt der Bauarbeiten an der Hagsteige. Es wurde festgestellt, dass der Teerbelag der Straße nur 5 cm stark wäre und der Unterbau teilweise nur aus grobem Gestein bestünde. Daraufhin wurden drei verschiedene Varianten der Reparaturmöglichkeiten geprüft. Der Auftrag musste bereits erteilt werden, damit die Arbeiten bis Mitte März abgeschlossen werden können. Es wurde die Variante mit Kosten in Höhe von ,00 ausgewählt. Diese Kosten wären im Haushalt finanziert. Frau Bürgermeisterin Fehrlen ergänzte dazu, dass man sich für eine langfristig haltbare Lösung entschieden habe. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde nachgefragt, ob dort noch weitere Arbeiten nötig wären. Seitens des Bauamtes erläuterte Herr Koch, dass abschließend nur noch Arbeiten am Wasserleitungsnetz ausgeführt würden. Top 2 Kindergartengebühren für den Monat Januar 2021 Frau Bieg als neue Sachgebietsleiterin Bildung und Erziehung führte in den Sachverhalt ein und erläuterte, dass aufgrund des erneuten Lockdowns in Folge der Corona-Pandemie die Kindertageseinrichtungen landesweit seit Ende letzten Jahres geschlossen wären. Das Land hatte angekündigt, die Schließung der Bildungseinrichtungen bis verlängern zu wollen. Eltern konnten ihre Kinder für die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen anmelden. Voraussetzung war, dass beide Elternteile oder das alleinerziehende Elternteil am Arbeitsplatz präsenzpflichtig oder im Homeoffice sind. Auch zum Kindeswohl konnte eine Aufnahme in die Notbetreuung erfolgen. Die Gemeinde Urbach möchte Eltern, die ihre Kinder seit mehreren Wochen zu Hause betreuen und eine Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen, in dieser schwierigen Situation finanziell entlasten und hatte die Kindergartengebühren für den Monat Januar erlassen. Das Land Baden-Württemberg hatte in einer Pressemitteilung angekündigt, den Kommunen in diesen Fällen die Kosten für den Gebührenerlass zu 80% zu erstatten. Ergänzend informierte die Verwaltung die Ratsmitglieder darüber, dass die Notbetreuung zu rund 50% in Anspruch genommen wurde. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass 1. Für den Monat Januar 2021 werden die Gebühren für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen erstattet, sofern keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. 2. Für Kinder, die im Januar 2021 notbetreut wurden, werden Gebühren fällig und wie folgt verrechnet: Wurde weniger als die Hälfte der regulär gebuchten wöchentlichen Betreuungszeit in Anspruch genommen, so ermäßigt sich die reguläre Gebühr auf die Hälfte. Bei Inanspruchnahme von mehr als die Hälfte der wöchentlich gebuchten Betreuungszeit erfolgt keine Gebührenrückerstattung. 3. Die von der bürgerlichen Gemeinde beschlossene Gebührenregelungen für den Monat Januar 2021 gelten auch für den Evang. Kindergarten. Die bürgerliche Gemeinde erstattet der Evangelischen Kirchengemeinde Urbach die Gebührenausfälle. Die Vorgehensweise zu den Gebühren für den Monat Februar werden in der nächsten Gemeinderatssitzung besprochen. Top 3 Gebühren für Kernzeitbetreuung und Ganztagsbetreuungsmodule für den Monat Januar 2021 Aufgrund des erneuten Lockdowns in Folge der Corona-Pandemie sind die Grundschulen landesweit seit Ende letzten Jahres für den Präsenzunterricht geschlossen. Das Land hat angekündigt, die Schließung der Bildungseinrichtungen bis verlängern zu wollen. Eltern konnten im Januar die für ihre Kinder gebuchten Kernzeitbetreuungen (Atriumschule und Wittumschule) und die Ganztagsbetreuungsmodule an der Wittumschule nicht in Anspruch nehmen. Die Gemeinde Urbach möchte Eltern, die ihre Kinder seit mehreren Wochen im Homeschooling betreuen und eine Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen, in dieser schwierigen Situation finanziell entlasten und die Gebühren für die schulischen Betreuungsangebote für den Monat Januar erlassen. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde mitgeteilt, dass im Unterschied zum vorangegangenen Tagesordnungspunkt (Kindergartengebühren für den Monat Januar 2021) hier die Gemeinde vollumfänglich alles bezahlen müsse. Es wurde festgestellt, dass auch das Land den Kommunen helfe solle, wenn die Gemeinde den Eltern helfen wolle. Frau Bürgermeisterin Fehrlen teilte dazu mit, dass ihrer Ansicht nach eine Schließung der Kitas durch das Land Baden-Württemberg auch eine größere Unterstützung der Kommunen durch das Land nach sich ziehen sollte. Frau Bieg berichtete anschließend über eine positive Resonanz aus den Kindertageseinrichtungen. Alle Regeln würden eingehalten und die Kinder wärer voller Vorfreude darauf, ihren Kindi wieder besuchen zu können. Schön sei auch, dass annähernd alle Kinder wieder zurück in ihrer Einrichtrung seien. So entwickle sich Stück für Stück der Kindergartenalltag. Ebenfalls wurde berichtet, dass auch die Eltern sehr bemüht und sich die Erzieherinnen sehr gut vorbereitet hätten. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass 1. Für den Monat Januar 2021 werden die Gebühren für die Kernzeitbetreuung und für die Ganztagsbetreuungsmodule erstattet, sofern keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. 2. Für Kinder, die im Januar 2021 notbetreut wurden, werden Gebühren für die Kernzeitbetreuung und für die Ganztagsbetreuungsmodule wie folgt verrechnet: Wurde weniger als die Hälfte der regulär gebuchten wöchentlichen Betreuungszeit in Anspruch genommen, so ermäßigt sich die reguläre Gebühr auf die Hälfte. Bei Inanspruchnahme von mehr als diehälfte der wöchentlich gebuchten Betreuungszeit erfolgt keine Gebührenrückerstattung. 14

15 Top 4 Betriebskonzeption für künftigen sozialen Wohnungsbau am Standort Neumühleweg 31 und 33 Seitens der Verwaltung wurde berichtet, dass seit der letzten Sitzung, welche dieser Sachverhalt behandelt worden war, verschiedene Anregungen zu diesem Thema an die Verwaltung herangetragen wurden. Es ist der Wunsch der Verwaltung, dass die alten Barracken der Vergangenheit angehören und ein adäquates Sozialwohnungsgebäude erstellt werden soll. Die Gemeinde wolle Wohnraum schaffen, der eine gute Durchmischung erlaube. Die Schaffung dieser Wohnungen diene auch dazu, die Wohnungsnot im Ort zu reduzieren, unabhängig davon, welche Gründe dafür vorlägen. Hier, so wurde seitens der Verwaltung angemerkt, wäre die Bandbreite an Bedürftigen sehr groß. Dabei habe die Verwaltung ein großes Interesse daran, dass man auch für die Anwohner in diesem Bereich ein offenes Ohr habe, damit sich an diesem Standort etwas Gutes entwickeln könne. Beim Thema Anschlussflüchtlinge wurde verwaltungsseitig mitgeteilt, dass diese nicht zwingend durch die Verwaltung untergebracht werden müssten, aber die Realität leider eine andere sei da zu wenig privater Wohnraum für diese Personengruppe zur Verfügung gestellt werden würde. Neu ankommende Flüchtlinge sollten nach Möglichkeit am Anfang in anderen Unterkünften im Ort untergebracht werden. Sobald sich diese Menschen bewährten, bestünde die Möglichkeit einer höherwertigen Unterbringung, so die Verwaltung. Es wurde berichtet, dass im Integrationsbüro der Gemeinde ca. 120 Personen professionell betreut würden. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde diese Arbeit besonders gelobt. Hier wurden namentlich Herr Grockenberger und Herrr Waselzada genannt. Es entwickelte sich eine intensive Diskussion zur Fragestellung, ob eine Wohnung zur Hausmeisterwohnung umgewidmet werden sollte und ob es personell realisierbar wäre, eine Person dauerhaft für das Gebäude im Neumühleweg abzustellen. Frau Bürgermeisterin Fehrlen teilte mit, dass eine Informationsveranstaltung zum Neubau und zum Integrationskonzept in der Auerbachhalle stattfinden soll, wobei auch ein Streaming ins Internet geplant werde, damit in Zeiten der Coronapandemie eine große Anzahl der Bürgerschaft auch online daran teilnehmen könne. Nach ausgiebiger und intensiver Diskussion im Gemeinderat wurde in getrennter Abstimmung folgendes beschlossen: 1. Mehrheitlich nahm der Gemeinderat, bei vier Gegenstimmen, die vorgestellte Konzeption des Integrationsbüros der Gemeindeverwaltung für das vorgesehene Gebäude am Standort Neumühleweg 31 und 33 zustimmend zur Kenntnis. 2. Einstimmig wurde die Verwaltung beauftragt, im Monat April 2021 zu einer Informationsveranstaltung für interessierte Bürger*innen in der Auerbachhalle einzuladen, bei der die Betriebskonzeption für das Gebäude erläutert wird und der Bürgerschaft Gelegenheit gegeben werden soll, Fragen zu stellen und Bedenken und Anregungen zu äußern. Top 5 Jahresrechnung Zustimmung zu außer- und überplanmäßigen Ausgaben, Feststellung der Jahresrechnung Herr Schick aus der Finanzverwaltung führte in den umfangreichen Sachverhalt der Jahresrechnung 2017 ein. Seitens des Gemeinderates wurde angemerkt, dass damit eine weitere Altlast abgearbeitet sei. Die Überhänge in den Haushaltsplänen fände man weniger gut, da man daran erkennen könne, dass weniger Aufgaben umgesetzt wurden, als ursprünglich in der Planung waren. Frau Bürgermeisterin Fehrlen stimmte dieser Feststellung zu, betonte jedoch, dass auch für 2021 viele Maßnahmen projektiert wären, die man gerne umsetzen wolle. Dies sei aber abhängig von der Personalsituation. Der Gemeinderat stellte die Jahresrechnung 2017 einstimmig fest. Der Feststellungsbeschluss wird im Gemeindeblatt öffentlich bekannt gemacht. Die Jahresrechnung 2017 samt Rechenschaftsbericht ist bereits vorab im Bürgerinfoportal abrufbar. Top 6 Jahresabschluss 2017 Eigenbetrieb Wasserversorgung - Feststellung des Jahresabschlusses, Behandlung des Jahresverlustes, Entlastung der Betriebsleitung Herr Schick aus der Finanzverwaltung erläuterte den Sachverhalt und berichtete dem Gemeinderat, dass das wirtschaftliche Unternehmen Wasserversorgung Urbach in der Rechtsform des Eigenbetriebes als Sonderrechnung außerhalb des Haushalts der Gemeinde geführt werde. Unter Beachtung der Bestimmungen des Eigenbetriebsrechts werde die Jahresrechnung (Jahresabschluss) als betriebswirtschaftlicher Abschluss in Form der Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt. Gemäß 16 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat neben der Feststellung des Jahresabschlusses und der Verwendung des Jahresgewinnes bzw. der Behandlung des Jahresverlustes auch über die Entlastung der Betriebsleitung zu beschließen. Herr Schick merkte ergänzend an, dass Mehrausgaben im Wasserleitungsnetz von ,00 zu Buche geschlagen haben. Das hätte den geplanten Jahresgewinn gekostet und daher auch die zu leistende Konzessionsabgabe an die Gemeinde gemindert. Herr Schick zeigte sich für die Zukunft hoffnungsvoll, da der Austausch des Netzes zukünftig in größeren Abschnitten erfolgen soll. Der Gemeinderat stellte den Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Wasserversorgung einstimmig fest. Der Feststellungsbeschluss wird im Gemeindeblatt öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Wasserversorgung mit Lagebericht ist bereits vorab im Bürgerinfoportal abrufbar. Top 7 Fortschreibung des Nahverkehrsplans vom Rems-Murr-Kreis Herr Grockenberger informierte als stellvertretender Leiter des Haupt- und Ordnungsamtes den Gemeinderat darüber, dass es sich bei diesem Tagesordnungspunkt um die Kenntnisnahme des Nahverkehrsplanes des Rems-Murr-Kreise handle, bei dem der Bereich, welcher Urbach beträfe, nur ein kleiner Teil des ganzen Kreises wäre. Er wurde berichtet, dass es keine nennenswerten Änderungen für den örtlichen ÖPNV gebe und die Probleme, welche bei der Übergabe der Buslinien enstanden wären, geklärt sind. Verbesserungen im örtlichen Busverkehr wären immer möglich, dies käme aber darauf an, welche Summen der Gemeinderat bereit wäre, an weiteren Zuschüssen für den ÖPNV zu beschließen. Frau Bürgermeisterin Fehrlen betonte, dass die Gemeinde bereits jetzt schon zusätzlich ,00 für innerörtliche Verbesserungen bereit stelle. Urbach würde sich mehr ÖPNV, im Vergleich zu anderen Kommunen, leisten. Es entwickelte sich eine ausgiebige und sehr intensive Diskussion und Beratung bei der dann der nachfolgende, einstimmige Beschluss gefasst wurde: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach nimmt den Entwurf zur Fortschreibung des Nahverkehrsplan des Rems-Murr-Kreises zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Landratsamt die Zustimmung der Gemeinde Urbach schriftlich mitzuteilen. 15

16 Top 8 Einführung des Stadt-Tickets vom VVS anstelle der Urbach- Fahrkarte Verwaltungsseitig wurde berichtet, dass Urbach bereits in den Neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, als Vorreiter im ÖPNV, die von der Gemeinde subventionierte Urbach Fahrkarte eingeführt hatte. Der nächste logische Schritt der Weiterentwicklung wäre daher die Einführung des Stadt-Tickets. Dieses sei ein Tagesticket, welches auch, im Gegensatz zur seitherigen Lösung, direkt im Bus gekauft werden könnte. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde mit großer Mehrheit Zustimmung signalisiert, verbunden mit der Bitte um Prüfung, ob nicht neben dem Stadt-Tticket auch ein Gemeindeticket eingeführt werden könne, um entweder die Kosten zu senken oder einen größeren Aktionsradius, z.b. zu den Nachbarkommunen, dadurch zu erhalten. Frau Bürgermeisterin Fehrlen teilte dazu mit, dass man es durchaus über die politische Ebene versuchen könnte, neben dem Stadt- Ticket auch ein Gemeinde-Ticket zu installieren. Hier wären auch die Gemeinderäte gefordert, sich an die entsprechenden Mitglieder ihrer Fraktionen in der Regionalversammlung zu wenden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass zum frühsten möglichen Zeitpunkt die Einführung des VVS StadtTickets auch für die Gemeinde Urbach erfolgt. Stattdessen wird der Verkauf der bisher gebräuchlichen Urbach-Fahrkarten eingestellt. Top 9 Bebauungsplan Nr. 242 Urbacher Mitte-Dienstleistungsbereich - Änderung I - Abwägung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Planauslage - Anerkennung des geänderten Planentwurfs - Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften Herr Bauamtsleiter Koch berichtete seitens der Verwaltung dem Gemeinderat über den Anlass und Ziel des Bebauungsplanverfahrens. Der Lidl-Markt auf dem Grundstück Marktplatz 3 plant den Bau eines Backshops. Dafür ist die Erweiterung des bestehenden Gebäudes in östlicher Richtung erforderlich, wodurch es zu einer deutlichen Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen kommt. Die Erweiterung führt außerdem zum Verlust von 14 Kundenstellplätzen. Diese sollen auf dem Grundstück Größenwiesenweg 11 ersetzt werden, sobald sich ein entsprechender Bedarf ergibt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Markts und den Ersatz der Kundenstellplätze ist die Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Seitens des Gemeinderates gab es dazu verschiedene kurze Wortmeldungen, welche von einer Ablehnung des Vorhabens bis zur Zustimmung, die differenzierte Meinung des Rates wiederspiegelte. Mehrheitlich fasste der Gemeinderat, bei fünf Gegenstimmen, folgenden Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 242 Urbacher Mitte-Dienstleistungsbereich Änderung I zur Kenntnis. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit werden wie Anlage 1 zur Sitzungsvorlage dargestellt, abgewogen. Der aufgrund der Anregungen des Landratsamts aktualisierte Planentwurf wird anerkannt. 2. Der Gemeinderat beschließt die Satzungen über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 242 Urbacher Mitte-Dienstleistungsbereich Änderung I und über die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nr. 242 Urbacher Mitte-Dienstleistungsbereich Änderung I in Anlage 5 und 6 zu dieser Sitzungsvorlage. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a BauGB aufgestellt wurde. 3. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Abwägung der Stellungnahmen den Behörden mitzuteilen und die Satzungsbeschlüsse ortsüblich bekanntzumachen. Das Planwerk tritt mit dieser Bekanntgabe in Kraft. Top 10 Bebauungsplan Nr. 235 Grenzweg - Änderung I: - Aufstellungsbeschluss - Anerkennung der Planung - Auslegungsbeschluss Der Bebauungsplan Nr. 123 Westlich der Mühlstraße ging von einem Abbruch des Bestandsgebäudes Grenzweg 6 aus und setzte überbaubare Grundstücksflächen für ein Wohngebäude und im Vorgartenbereich für einen Carport fest. Nachdem das Gebäude saniert wurde und südlich davon ein Carport errichtet wurde, soll nun an der nördlichen Grundstücksgrenze eine Garage errichtet werden. Der Technische Ausschuss hat am das gemeindliche Einvernehmen erteilt zum Neubau einer Flachdachgarage vollständig außerhalb überbaubarer Grundstücksfläche. Das Baurechtsamt hat dann mitgeteilt, dass die Befreiung vom Bebauungsplan nicht genehmigungsfähig ist und eine Bebauungsplanänderung verlangt, wenn die Planung weiterverfolgt werden soll. Aus der Mitte des Gemeinderates gab es verschiedene Wortmeldungen warum zum Neubau einer Garage die Änderung des Bebauungsplanes notwendig sei. Außerdem wurde die lange Verfahrensdauer angesprochen. Verwaltungsseitig konnte berichtet werden, dass seitens der Gemeinde weder eine Verzögerung des Verfahrens verschuldet, noch die Änderung des Bebauungsplanes angeregt wurde. Der Gemeinderat fasste folgenden, einstimmigen Beschluss: 1. Der Bebauungsplan Nr. 235 Grenzweg Änderung I wird aufgestellt. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Grenzweg 6, Flurstück Nr. 444 Gemarkung Unterurbach. 2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 235 Grenzweg Änderung I in der Fassung der zeichnerischen Festsetzungen vom und der textlichen Festsetzungen vom , aufgestellt vom Vermessungsbüro Henn und Kessler aus Schorndorf wird anerkannt. Ihm wird die Begründung des Bürgermeisteramts Urbach vom beigefügt. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a Baugesetzbuch aufgestellt wird. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, von der Umweltprüfung, von der Erstellung eines Umweltberichts, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und von der zusammenfassenden Erklärung wird abgesehen ( 13 a Abs. 2 in Verbindung mit 13 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Baugesetzbuch). 3. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 235 Grenzweg Änderung I wird auf die Dauer eines Monats im Ortsbauamt des Bürgermeisteramts gem. 3 Abs. 2 BauGB zur Einsichtnahme durch Jedermann und zum Vorbringen von Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. Die Behörden werden parallel zur Stellungnahme aufgefordert. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanaufstellungsbeschluss und die Bebauungsplanauslegung ortsüblich bekannt zu machen. Top 11 Erweiterung des Wanderparkplatzes Bux - Baubeschluss Der Gemeinderat hatte am (vgl. SV 085/2020) die Gemeindeverwaltung mehrheitlich beauftragt, die Genehmigungsfähigkeit für die Erweiterung des Wanderparkplatzes Bux beim Forst und beim Landratsamt zu klären und eine Kostenschätzung vorzulegen. Die Gemeindeverwaltung beauftragte daraufhin ein Ingenieurbüro mit der Ausarbeitung aussagekräftiger Planunterlagen und stellte 16

17 eine formlose Anfrage an das Landratsamt Rems-Murr-Kreis / Baurechtsamt. Mit Schreiben vom teilt das Landratsamt mit, dass 1. vom Forstamt und vom Landwirtschaftsamt grundsätzlich keine Bedenken bestehen 2. die Untere Naturschutzbehörde (UNB) u.a. eine erhebliche Beeinträchtigung des charakteristischen Landschaftsbilds durch die erforderliche Auffüllung, Verbreiterung der Fahrbahn und die Fällung von Bäumen sieht und eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung sowie eine artenschutzrechtliche Untersuchung fordert. Das Anlegen von Stellplätzen im Außenbereich wäre baurechtlich genehmigungspflichtig. In Fortführung des Gemeinderatsbeschlusses vom ist die Gemeindeverwaltung der Auffassung, dass beim Landratsamt der Antrag auf Baugenehmigung gestellt und die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung mit artenschutzrechtlicher Untersuchung beauftragt werden sollte. Frau Bürgermeisterin Fehrlen betonte, dass diese Parkplätze dringend benötigt würden. Bauamtsleiter Koch berichtete weiter, dass mit der Anlage dieser Stellplätze die angespannte Parkplatzsituation am Wanderparkplatz Bux entschärft werden soll. Außerdem würde damit die Zugänglichkeit zu den touristischen Attraktionen gestärkt. Aus der Mitte des Gemeinderates gab es dazu verschiedene Wortmeldungen. Einer Wortmeldung konnte man entnehmen, dass dieses Vorhaben auf Ablehnung stoßen werde, da die Flächenversiegelung zu groß wäre und es anscheinend im Hochwasserbereich liege. Von einem Mitglied des Gemeinderates wurde ein Änderungsantrag zum Verwaltungsvorschlag gestellt, welcher mehrheitlich abgelehnt wurde. Der große Teil der Ratsmitglieder signalisierte Zustimmung zum Verwaltungsvorschlag, da ihrer Meinung nach diese Maßnahme zu einer deutlichen Verbesserung der sehr angespannten Parkplatzsituation führe und keinesfalls dazu diene, die Verkehrsfrequenz im Bärenbachtal zu erhöhen. Mehrheitlich fasste der Gemeinderat, bei vier Gegenstimmen, folgenden Beschluss: 1. Der Wanderparkplatz Bux wird entsprechend Planunterlagen des Ingenieurbüros Riker-Rebmann aus Murrhardt vom erweitert. 2. Das Büro Landschaftsökologie und Planung wird beauftragt, eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung sowie eine artenschutzrechtliche Untersuchung zu erstellen. 3. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Baugenehmigung zu beantragen. 4. Nach Vorlage der Baugenehmigung wird das Ingenieurbüro Riker- Rebmann beauftragt, für die Maßnahme Angebote einzuholen. schenken möchte, anstatt sie zum Sperrmüll zu geben, kann diese der Gemeindeverwaltung, Frau Lang (Tel , Fax: oder per Mail Servicebuero@Urbach.de) schriftlich oder telefonisch mitteilen und der jeweilige Gegenstand wird dann in den Urbacher Mitteilungen unter dieser Rubrik veröffentlicht. Bitte nehmen Sie diese Möglichkeit der Abfallvermeidung wahr der Umwelt zuliebe. Sammelplatz für Baumschnittgut aus Urbacher Streuobstwiesen Auch in diesem Jahr wird die Gemeindeverwaltung in Ergänzung zu den Entsorgungsangeboten der Abfallwirtschaft Rems-Murr einen Sammelplatz für Baumschnittgut öffnen. Sobald die Baustelleneinrichtung auf dem Freibadparkplatz abgeräumt ist, steht er für diese Aktion zur Verfügung. Sie beginnt voraussichtlich am Montag, den und endet am Samstag, den Wir werden auf dem Parkplatz des Urbacher Freibads einen Lagerplatz einrichten, an dem im genannten Zeitraum täglich außer sonntags in der Zeit von 8 20 Uhr holziges Baumschnittgut angeliefert werden kann. Ab dem wird alles vor Ort zu Hackschnitzeln verarbeitet und einer energetischen Verwertung zugeführt. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihr Schnittgut geordnet an der dafür vorgesehenen Stelle ablegen und kein Bindematerial aus Metall oder Kunststoff darin verbleibt. Es wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ausschließlich verholztes Material angenommen wird. Grüngut, Wurzelstöcke, Steine, Draht, Erde etc. dürfen nicht abgelegt werden, da sonst keine sinnvolle Verwertung möglich ist. Sollten Sie Ihr Schnittgut zu anderen Zeiten entsorgen möchten, so stehen Ihnen die Entsorgungsangebote der Abfallwirtschaft (z.b. Häckselplatz neben der Kläranlage oder Deponie Schorndorf) während den jeweiligen Öffnungszeiten zur Verfügung, Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Rolf Koch im Ortsbauamt, Tel / oder koch@urbach.de. Neues aus dem Rathaus Helmut Schallenmüller verabschiedet Umwelt und Entsorgung Sperrmüllbörse Zu verschenken Gegenstand 1 Weiß-lackierter Holzgartentisch mit 2 Einlegeplatten, Gesamtlänge 2,60 m 2 1 Hasenstall, 6 Gartenklappstühle aus Kunststoff in weiß mit Polstern 3 1 Ledersofa, dunkelbraun, 2-Sitzer, 200 cm breit und 80 cm tief, gut erhalten Telefonnr Tiere werden in die Rubrik zu verschenken nicht aufgenommen. Interessenten an diesen Gegenständen können sich unter der oben genannten Telefonnummer direkt mit dem Schenker in Verbindung setzen. Wer funktionsfähige und brauchbare Gegenstände ver- Helmut Schallenmüller ist zum in den wohlverdienten Ruhestand gegangen. Er war 23 Jahre im Bauhof der Gemeinde Urbach beschäftigt. Er war Straßenbauer und wurde umfunktioniert zum Gärtner. Im Umgang und in der Instandhaltung von jeglichen Fahrzeugen, Maschinen oder Arbeitsgeräten war er ein Meister seines Faches. Im Grünbereich wie beim Winterdienst. Das Bauhofteam hat sich von seinem angenehmen Arbeitskollegen Helmut Schallenmüller verabschiedet, der jetzt seine Hobbys Wald und Streuobstwiesen genießen kann. Die Gemeindeverwaltung dankt für seinen Einsatz. 17

18 Stellenangebote Gemeinde Rems-Murr-Kreis In unseren acht kommunalen Kindertageseinrichtungen - vom U3-Kinderhaus bis zum Waldkindergarten - haben die frühe Bildung und das Wohl des Kindes einen hohen Stellenwert. Kinder sind neugierig auf die Welt und brauchen auf diesem Weg Begleitung und Förderung. Unterstützen Sie unsere Kindertageseinrichtungen mit Ihrem Wissen und Ihrer Erfahrung! Wir suchen eine Kindergartenfachberatung (m/w/d) in Teilzeit ( 50% ) mit folgenden Aufgabenschwerpunkten: fachliche Beratung und Begleitung der Einrichtungsleitungen und der Kita-Teams Qualitätsentwicklung, insbesondere Initiierung und Leitung von Konzeptions- und Weiterentwicklungsprozessen Aktualisierung und Fortschreibung des Qualitätsmanagementhandbuches Beratung und Unterstützung der Kitas und des Trägers bei den Themen Sprachförderung, Kinderschutz, Integration und Inklusion Organisation und Durchführung von Fortbildungen und Schulungen Kooperation mit Bildungspartnern und den Fachdiensten auf Landes- und Landkreisebene Ihr Profil: Studium der Sozialpädagogik, Kindheitspädagogik oder eine vergleichbare Qualifikation fundierte Leitungs- und/oder Berufserfahrung im Bereich der Kindertagesbetreuung sehr gute Kommunikationsfähigkeit und Sozialkompetenz gute Kenntnisse im Bereich Teamcoaching/Gruppenmoderation Erfahrung in der systemischen Beratungsarbeit wäre von Vorteil Unsere Leistungen: Vergütung Wir können Ihr Know-how im Tarifbeschäftigtenverhältnis TVöD nach entsprechender Qualifikation bis Entgeltgruppe SuE 13 TVöD honorieren. Zusätzlich erhalten Sie: Leistungsentgelt, Jahressonderzahlung, attraktive zusätzliche betriebliche Altersversorgung mit Arbeitgeberzuschuss Sicherheit Wir wollen Sie nicht nur vorübergehend für unser Team gewinnen. Sie erhalten einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Freiraum In unserem Team haben Sie den Raum sich kreativ und produktiv zu entfalten. Fachlich wie persönlich, sowie über Fachgrenzen hinaus. Ebenso bietet unser Betriebliches Vorschlagwesen Ihnen die Möglichkeit aktiv den Arbeitsablauf zu gestalten. Work-Life-Balance Wir bieten die Möglichkeit im Home-Office zu arbeiten. Wir bieten das flexible Arbeitszeitmodell der Gleitzeit an. Überstunden werden in Freizeit ausgeglichen. 30 Tage Jahresurlaub gehören natürlich dazu der und der sind dienstfrei. Fortbildungsangebot Wir bieten Ihnen interne und externe Fort- & Weiterbildungen, mit denen Sie sich in Ihrem Fachbereich sowie in Ihren persönlichen Kompetenzen weiterentwickeln können. Weitere Benefits Teilnahme am VVS-Firmenticket (50% Zuschuss der Gemeinde Urbach) JobRad-Leasing Kooperationen im Gesundheitswesen flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit, Homeoffice) Fortbildungsmöglichkeiten Für Fragen steht Ihnen Frau Heike Bieg, Leiterin des Sachgebiets Bildung und Erziehung, Tel / , bieg@urbach.de, gerne zur Verfügung. Ihre Bewerbung dürfen Sie uns online über unser Stellenportal auf unserer Homepage unter I Rathaus I Stellenangebote bis zum zusenden. Wir freuen uns auf Sie! Fundsachen Auf dem Urbacher Fundamt wurden abgegeben: 1 blaue Schildmütze 1 Damenhandschuh Leder 1 Schnullerkette Dieses kann vom Verlierer im Servicebüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Altersjubilare März März Dr. Birk, Gerhard Walter 75 Jahre 05. März Unterberger, Werner Peter Konrad 80 Jahre 08. März Heinrich, Günter Otto 75 Jahre 17. März Rab, Maria 70 Jahre 18

19 18. März Papachristou, Anastasios 75 Jahre Knittelfelder, Josef 70 Jahre 21. März Hieber, Günter 90 Jahre 23. März Thieme, Reiner Georg 80 Jahre 24. März Walter, Erna Maria 75 Jahre 25. März Dietrich, Klaus Fritz 75 Jahre 27. März Schabel, Lore 90 Jahre 29. März Braun, Ursula Inge Liselotte 70 Jahre Härtner, Herta Maria 70 Jahre 30. März Werner, Helga Ruth 75 Jahre Allen Jubilaren herzliche Glückwünsche zum Geburtstag, vor allem aber Gesundheit und Wohlergehen. Unser ganzes Leben ist ein nie wiederkehrender Geburtstag, den wir darum heiliger und freudiger begehen sollen. Jean Paul Das Landratsamt teilt mit Gas geben mit dem Impftruck: Impfungen in den Kommunen Mobile Teams des Zentralen Impfzentrums kommen in die Städte und Gemeinden / Konzept könnte auch Modell für andere Landkreise sein / Minister Lucha: Aktion hat Vorbildcharakter für Vor-Ort-Impfungen im ganzen Land / Rathäuser informieren über Anmeldung Der Rems-Murr-Kreis startet am 2. März in Absprache mit dem Sozialministerium Baden-Württemberg mit einem landesweit bisher einzigartigen Modell für Impfungen vor Ort und setzt damit die Ankündigung von Sozialminister Manne Lucha um, vor Ort in den Städten und Gemeinden zu impfen. Anfang Februar habe ich ein Konzept angekündigt, wonach für interessierte Kommunen die Möglichkeit bestehen wird, dass die Mobilen Impfteams für die mit höchster Priorität impfberechtigen über 80-jährigen Menschen zu Vor-Ort-Terminen in die Kommunen kommen. Es freut mich sehr, dass das Konzept in dieser besonderen Form per Impftruck jetzt im Rems-Murr-Kreis umgesetzt wird. Solche vorbildhaften lokalen Impfaktionen bringen den Impfstoff zu den ganz besonders gefährdeten, sehr oft moblitätseingeschränkten älteren Menschen, deren Schutz mir sehr am Herzen liegt, so der Sozialminister. Geimpft wird in einem Impftruck, einem imposanten Vierzigtonner des DRK, in dem sich eine voll ausgestattete Arztpraxis mit mehreren Räumen befindet Platz genug für zwei Impfstraßen. Deutschlandweit gibt es nur vier solcher mobilen Arztpraxen: drei sind im Freistaat Sachsen gebunden, eine hat sich der Rems-Murr- Kreis mit Unterstützung des DRK-Kreisverbandsals Impftruck gesichert. In Abstimmung mit dem Sozialministerium kann damit auch vor Ort in den Kommunen geimpft werden. Gemeinsam mit den Städten und Gemeinden im Rems-Murr-Kreis wurde ein Konzept entwickelt, um möglichst häufig und schnell viele Städte und Gemeinden an Rems und Murr anfahren zu können. Das soll den Kommunen einen erheblichen logistischen und organisatorischen Aufwand ersparen: einmal mehr setzt man im Rems-Murr-Kreis darauf, dass die kommunale Familie ihre Kräfte bündelt. Eine weitere Unterstützung für die Städte und Gemeinden soll das Terminvereinbarungs-Tool Teveron sein, mit dem die Impftermine einfach und übersichtlich erfasst werden können. Teveron wurde vom Landratsamt und einer Software-Firma bereits letztes Jahr für die Terminvereinbarung im Schnelltestzentrum entwickelt und hat sich seither bewährt. Landrat Dr. Richard Sigel betont: Das Projekt zielt ausschließlich auf die Impfung der vulnerablen Gruppen von Menschen über 80 Jahren ab, das war mir persönlich wichtig. Schließlich brauchen wir gerade bei dieser Gruppe mehr Tempo im Wettlauf zwischen den Impfungen und den hochansteckenden Virusvarianten. Sigel fügt hinzu: Unser Angebot ist deshalb möglich, weil kommende Woche die mobilen Teams die Erstimpfungen in allen Pflege- und Seniorenheimen im Rems-Murr-Kreis abgeschlossen haben. Zugleich konnten mit den letzten Impfstofflieferungen von AstraZeneca nur Menschen unter 65 geimpft werden. Umso wichtiger ist es, mit dem Impftruck bei der Immunisierung der älteren Bevölkerungsgruppen Gas zu geben. Nach wie vor ist nicht genug Impfstoff vorhanden, um rasch alle Impfwilligen zu bedienen. Mit dem Impftruck kommen jedoch zusätzliche Impfdosen in den Rems-Murr-Kreis, dafür hat sich Landrat Dr. Sigel eingesetzt und diese Chance sollte man nutzen. In der nächsten Phase könnten auf diese Weise je nach aktueller Lage auch Menschen über 70 Jahren geimpft werden. Das Sozialministerium unterstützt das Projekt mit Impfstoff und Personal aus dem Zentralen Impfzentrum im Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart. Das ist aus Sicht des Landkreises ein wichtiges Signal und ein Ausgleich dafür, dass der Rems-Murr-Kreis trotz seiner hohen Einwohnerzahl und großen Fläche nur ein Impfzentrum bekommen hat. Im Impftruck sind die mobilen Impfteams (MIT) aus dem Zentralen Impfzentrum in Stuttgart im Einsatz, die bislang die Impfungen in Pflegeheimen im Landkreis mit übernommen haben. Dazu sagt Prof. Dr. Kilian Rapp, Leiter des Zentralen Impfzentrums des Robert-Bosch-Krankenhauses: Bislang lief die Impfung in den Senioren- und Pflegeheimen gut und reibungslos. Mit dem gesammelten Know-how und dem eingespielten Team, bestehend aus einem Arzt, einer medizinischen Fachkraft und tatkräftiger Unterstützung durch den Malteser Hilfsdienst, freuen wir uns, wenn wir jetzt auch den zuhause lebenden älteren Menschen durch wohnortnahe Impfungen entgegenkommen können. Gabriele Zull, die Sprecherin der Oberbürgermeister im Rems- Murr-Kreis, begrüßt das Projekt: Der Truck ist eine deutliche Erleichterung vor allem für die älteren Mitbürger, die am meisten gefährdet sind. Sie können direkt vor Ort geimpft werden! In den Kommunen bauen wir mit Hilfe des Landkreises eine Struktur vor Ort auf, um die Infektionswege zu durchkreuzen und schnell reagieren zu können. Auch die Schnelltests in den Arztpraxen sind hierfür ein Baustein und mittelfristig werden hoffentlich auch Impfungen in den Hausarztpraxen möglich sein. Je einfacher die Verfahren, desto sicherer sind sie und desto mehr werden sie angenommen! Die gute Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Kommunen ist die Voraussetzung, um die Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen. Als Sprecher der Bürgermeister im Rems-Murr-Kreis ergänzt Thomas Bernlöhr: Die Impfung in der Fläche haben wir Städte und Gemeinden zusammen mit dem Landkreis schon früh ins Spiel gebracht. Es freut uns, wenn nun die mobilen Impfteams aus Stuttgart vor Ort kommen und impfen zunächst insbesondere die ambulant betreuten Menschen über 80 Jahren. Möglich wird dies ein weiteres Mal, weil Landkreis und die gemeindliche Ebene in effizienter und schlagkräftiger Arbeitsteilung schnell agieren. Der Landkreis stellt die Softwareinfrastruktur zur Verfügung und hat zusammen mit dem DRK den Impftruck an Land gezogen. Wir Städte und Gemeinden organisieren den Ablauf vor Ort sowie die Räumlichkeiten. Die Impfung ist das zentrale Mittel zur Bewältigung der Pandemie. Und nun kommen wir vorwärts. Sven Knödler, Kreisgeschäftsführer des DRK sagte: Seit mehr als einem Jahr kämpft unser DRK-Kreisverband gegen die Folgen der Corona-Pandemie. Impfungen spielen dabei eine wichtige Rolle beim Schutz von Personengruppen, die beispielsweise durch ihren Beruf, durch das Alter sowie durch bestimmte Grunderkrankungen oder Lebenslagen besonders gefährdet sind. Wir freuen uns, dass der DRK-Landesverband Baden-Württemberg nach unserer Anfrage den Menschen im Rems-Murr-Kreis die Mobile Medizinische Versorgungseinheit zur Verfügung stellt. 19

20 Helferinnen und Helfer des DRK-Rems-Murr werden das Personal des Impftrucks im Rahmen der Nachbetreuung und bei der sanitätsdienstlichen Absicherung unterstützen. Hintergrund: Erster Halt in Murrhardt Die Städte und Gemeinden werden in einer bestimmten Reihenfolge geimpft, die sowohl die Entfernung zum Kreisimpfzentrum als auch die Anzahl der zu impfenden Einwohner berücksichtigt. Als erstes Ziel wird Murrhardt angefahren; dort stehen 240 Impftermine innerhalb von zwei Tagen zur Verfügung. Wir freuen uns, dass wir die ersten sind, die der Impftruck ansteuert, sagt Murrhardts Bürgermeister Armin Mößner. Schließlich hat Murrhardt im Rems-Murr-Kreis auch den weitesten Weg zum Kreisimpfzentrum. Wir sind froh, dass es dieses Angebot gibt, auch vor dem Hintergrund, dass der Rems-Murr-Kreis nur ein Impfzentrum bekommen hat. Pro Tag können mit dem Impftruck 120 Impfungen verabreicht werden. Die nächsten Stationen werden Welzheim, Schorndorf und Backnang sein. Die Ärzte im Impftruck arbeiten mit Impfstoff von Biontech; für die Zweitimpfung kommt der Truck drei Wochen später zurück. Start des Projekts ist der 2. März Vorgabe des Sozialministeriums ist, dass beim Start der Impfungen in den Kommunen die Erstimpfungen in den Pflegeheimen des Landkreises abgeschlossen und Termine für die Zweitimpfungen vereinbart sein müssen. Dies ist am 2. März der Fall. Der Impftruck steht bis mindestens Ende Juni zur Verfügung. Der Rems-Murr-Kreis ist bereit, mit dem Konzept auch andere Landkreise zu unterstützen, insbesondere ähnlich große oder bevölkerungsreiche. Das Projekt könnte insoweit Modellcharakter haben - vorausgesetzt, es ist ausreichend Impfstoff vorhanden. Der Eingang zum Impftruck ist barrierefrei. Der Impfstoff wird nicht im Truck gelagert, sondern jeden Tag vom Impfteam mitgebracht. Wichtiger Hinweis zur Anmeldung: Die Bürgerinnen und Bürger werden in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde über ihr Rathaus informiert, wann der Impftruck in den Ort kommt und wie man sich zum Termin anmeldet. Bis dahin werden Bürgerinnen und Bürger um Geduld gebeten. Mehr Flexibilität: Zulassungsstellen bieten Service mit und ohne Termin Zulassungsstellen in Waiblingen und Backnang ab 8. März wieder ohne Terminvereinbarung geöffnet / In Schorndorf weiterhin Terminvereinbarung Ab 8. März 2021 kann man in den Zulassungsstellen Waiblingen und Backnang wieder ohne Termin vorbeikommen, in Schorndorf gibt es weiterhin nur Termine nach Vereinbarung über das Online- Portal. Damit können die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden, ob sie ihr Fahrzeug spontan anmelden und noch am selben Tag die Zulassung abschließen möchten, oder ob sie lieber mit mehr Planungssicherheit einen Termin buchen wollen. Die Öffnung ohne Termin ist dank der aktuell stabilen Corona-Inzidenzwerte und durch ein gutes Hygiene-Konzept vor Ort umsetzbar. Eine frühere Öffnung ist nicht möglich, da sonst alle bereits vergebenen Termine storniert werden müssten. Wenn die Terminvereinbarung wegfällt, können die Vorgänge in der Zulassungsstelle schneller abgewickelt werden. Ohne das starre Zeitfenster eines Termins ist die Länge eines Vorgangs flexibel, deshalb kann früher der nächste Kunde bedient werden, wenn ein Vorgang schnell abgeschlossen wird. Die Landkreisverwaltung hatte sich daher bis zum bundesweiten Lockdown im Dezember 2020 ganz bewusst und im Interesse der Bürgerfreundlichkeit dafür entschieden, die Zulassung von Fahrzeugen ohne Terminvereinbarung zu ermöglichen. Es ist also günstig, dass sich mit dem Start der warmen Saison auch die Pandemie- Lage stabilisiert hat: Durch den Saisonbeginn rechnet die Zulassungsstelle mit einem besonders großen Andrang wegen der Anmeldung von saisonal genutzten Motorrädern, Cabrios und Wohnwägen. Die Zulassungsstelle greift bei der Öffnung auf das Hygienekonzept zurück, das sich schon im letzten Jahr bewährt hat: Der Wartebereich befindet sich im Freien, der Zutritt ist nur für Einzelpersonen und mit medizinischer Maske erlaubt. Zudem wird der Zutritt zum Gebäude durch ein Ampelsystem geregelt. Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis wird die Lage weiterhin beobachten und wieder zur Terminvereinbarung bei den Zulassungsstellen zurückkehren, wenn die Corona-Fallzahlen wieder nach oben schnellen sollten. Auch die Zulassungsstellen im Landkreis Esslingen und dem Ostalbkreis bieten derzeit wieder eine Zulassung ohne Terminvereinbarung an. Die Öffnungszeiten im Überblick: Waiblingen Ab 8. März ist keine Terminvereinbarung mehr nötig. 8. bis 17. März: erweiterte Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch jeweils bis 16 statt bis 12 Uhr geöffnet Ab 18. März: reguläre Öffnungszeiten ohne Terminvergabe: Montag: 6.30 bis 12 Uhr Dienstag: 8 bis 12 Uhr Mittwoch: 8 bis 12 Uhr Donnerstag: 8 bis 18 Uhr Freitag: 6.30 bis 12 Uhr Zusätzliche Termine für 1. bis 3. März ab sofort online buchbar. Das Landratsamt wird online eine Übersicht zur Verfügung stellen, wann mit einem besonders großen Besucheraufkommen in der Zulassungsstelle in Waiblingen zu rechnen ist Backnang In Backnang bleibt es bei den gewohnten Öffnungszeiten. Ab dem 8. März kann man ohne Terminvereinbarung vorbeikommen. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 7 bis 15 Uhr Freitag: 7 Uhr bis 12 Uhr Schorndorf Weiterhin ausschließlich mit Terminvereinbarung über die Website des Landkreises. Termine im 5-Minuten-Takt zu den normalen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 7 bis 15 Uhr Freitag: 7 Uhr bis 12 Uhr Führerscheinstelle bietet Alternativen zum Termin Anders als bei Zulassungsvorgängen kann bei der Fahrerlaubnisbehörde vieles per Post abgewickelt werden: Die Führerscheinstelle in Waiblingen nimmt Antragsunterlagen deshalb ausschließlich postalisch entgegen. Diese können mit der Post an die Fahrerlaubnisbehörde, Alter Postplatz 10, Waiblingen gesandt oder im Briefkasten des Landratsamtes eingeworfen werden. In vielen Fällen versendet die Fahrerlaubnisbehörde Führerscheine mit der Post. Wenn dies nicht möglich ist (z.b. bei Verlängerungen, Erweiterungen, Umschreibungen), stehen ab 1. März 2021 Termine zur Abholung des Führerscheins auf der Homepage des Landratsamtes - dort kann man sie anstelle der bisherigen telefonischen Vereinbarung selbst buchen. Eine Vorsprache ohne Termine ist bei der Führerscheinstelle nach wie vor nicht möglich. Weitere Informationen finden Sie unter auf der Homepage des Landratsamtes unter dem Suchbegriff: Führerscheinstelle. 20

21 Bereits Buchungen: Schnelltest-Portal des Kreises ist ein voller Erfolg Teststrategie des Landes zum Schulstart alltagstauglich umgesetzt / Schnelltests für Lehrkräfte und Betreuungspersonal in Kitas über zentrales Online-Portal buchbar / Knapp 100 Apotheken und Arztpraxen testen / Schnelltestportal unter Das Land Baden-Württemberg hat seine Teststrategie für Lehrkräfte und Betreuungspersonal in Kitas mit Blick auf die bevorstehende Schulöffnung zum 21. Februar 2021 ausgeweitet. Diese Personengruppe kann bis Ostern anlasslos zwei Mal pro Woche einen Corona-Schnelltest bei einer Apotheke oder einer Arztpraxis durchführen lassen. Der Rems-Murr-Kreis hat bereits ein alltagstaugliches und flächendeckendes Angebot zum Schulstart geschaffen. Niederschwellige Testmöglichkeiten in nahezu jeder Stadt und Gemeinde, das war das Ziel, so Landrat Dr. Richard Sigel. Der Landkreis hat dafür eine zentrale Online-Plattform zur Terminanmeldung aufgebaut, in der bis jetzt knapp 100 Arztpraxen, Apotheken und kommerzielle Anbieter registriert sind. Diese führen die Tests mit medizinischem Fachpersonal durch. Damit können Lehrkräfte und Betreuungspersonal in Kitas im Rems-Murr-Kreis nach dem Schulstart einfach und in Wohnortnähe kostenlose Corona-Tests buchen: Uns war schon nach den Herbstferien im letzten Jahr klar: Wir brauchen funktionierende und niederschwellige Testmöglichkeiten für Schulen und KiTas über die Wintermonate, so der Landrat. Wir sind es den Lehrkräften und Erziehern schuldig, verlässliche Strukturen zur Verfügung zu stellen. Deshalb haben wir im Rems-Murr-Kreis schon vor Monaten das erste kommunale Corona-Schnelltestzentrum nur für Schulen und Kitas im Land aufgebaut. Es freut mich, dass der heutige Testgipfel des Landes unterstreicht, dass unser Weg richtig war und jetzt endlich landesweit die Teststrukturen deutlich ausgebaut werden sollen, wenngleich noch vielen Fragen zur konkrete Umsetzung offen sind beispielsweise die Frage nach kostenlosen Test für weitere Personengruppen. Der Rems-Murr-Kreis hat sich zum Schulstart ganz bewusst gegen den Aus- und Aufbau kommunaler Testzentren entschieden. Der Hauptgrund war, dass der Rems-Murr-Kreis mit seinen Arztpraxen und Apotheken über ein enges Netz an medizinischer Infrastruktur verfügt, die zugesagt haben, die Testmöglichkeiten anzubieten. Es gab daher keinen Grund, mit öffentlichen Mitteln Parallelstrukturen aufzubauen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass in Gedanken ja bereits der nächste Schritt, nämlich die Einführung von Selbsttests nach der Zulassung in den kommenden Wochen gedacht werden muss. Seinen Beitrag zu funktionierenden Strukturen leistet der Rems- Murr-Kreis mit einem zentralen Online-Portal. Dies konnte so schnell ausgerollt werden, weil es seit Monaten und tausendfach praxiserprobt ist und nun allen Apotheken und Arztpraxen zur Verfügung gestellt werden kann: Die zentrale Ankereinrichtung für anlassbezogene Reihentestungen von Schulklassen oder Kindergartengruppen bleibt weiterhin das kommunale Corona-Schnelltestzentrum des Landkreises am Rems-Murr-Klinikum Winnenden. Dort können sich auch Bürgerinnen und Bürger als Selbstzahler nach Terminvereinbarung für 35 Euro testen lassen. Mehr Infos und der Link zur Terminvereinbarung unter www. rems-murr-kliniken.de. Auch im Hinblick auf die Ankündigungen von Bundesgesundheitsminister Spahn und aus dem Testgipfel des Landes zur erneuten Ausweitung der kostenlosen Tests sind wir mit unserem Portal gut aufgestellt, so Sigel. Es können alle Bürgerinnen und Bürger als Selbstzahler für mindestens 35 Euro Termine über das neue zentrale Portal buchen. Sobald die Kosten vom Land verlässlich übernommen werden, wird die Selbstzahlungsverpflichtung entfallen. Das Portal ist seit Sonntag, 21. Februar, aktiv und wird sehr gut angenommen: In der ersten Woche wurden bereits mehr als Tests gebucht. Infos für Apotheken und Arztpraxen: Die Registrierung ist weiterhin möglich unter Das Landratsamt bietet eine Schulung zum Einstieg in die Software und steht als Ansprechpartner stets zur Verfügung. Aktuelles aus der Mediathek Osterbasteln für die Mediatheksfenster Schon bald ein ganzes Jahr konnten wir unsere beliebten Vorlese- und Bastelnachmittage mit Urbacher Kindern in der Mediathek nicht mehr durchführen und das fehlt uns natürlich ganz besonders jetzt, in der bevorstehenden Osterzeit. Darum haben wir den Wunsch und die Bitte, dass Ihr für uns zu Hause etwas Österliches oder Frühlingshaftes bastelt, das man gut in einem unserer vielen, vielen Fenster anbringen kann. Es bieten sich Blumen, Osterhasen, Schmetterlinge oder Ostereier an, die Ihr vielleicht aus Tonpapier gestaltet oder auch gemalt habt. In der noch gar nicht so lange zurückliegenden Weihnachtszeit habt Ihr unsere Mediatheksfenster mit wunderschönen selbstgebastelten Sternen geschmückt, daher hatten wir die Idee, Euch jetzt um etwas Passendes für Ostern zu bitten. Alle die mitmachen und uns während der Öffnungszeiten einen Fensterschmuck vorbei bringen (Übergabe am Fenster neben der Eingangstür) erhalten ein kleines Dankeschön von uns. Wenn Ihr Eure Bastelarbeit mit Eurem Namen verseht, bekommt Ihr sie natürlich gerne nach Ostern wieder zurück! Wir freuen uns auf Eure kreativen Einfälle für die Mediathek, die hoffentlich bald wieder ihre Tür für Euch öffnen darf! Aktuelle Angebote der Mediathek Unabhängig davon, ob wir für unsere Leser*innen ab nächster Woche wieder öffnen dürfen (genaue Informationen dazu nach Bekanntgabe auf unserer Homepage, bei Facebook und Instagram), bieten wir auch weiterhin unseren Abhol- und Lieferservice an. Wenden Sie sich gerne mit Ihren Medienwünschen am besten per Mail (mediathek@urbach.de) oder Telefon ( ) an uns und wir suchen das Gewünschte schnellstmöglich für Sie heraus, damit Sie es abholen oder wir es Ihnen liefern können. Im Eingangsbereich der Mediathek und in den Fenstern des Erdgeschosses sind aktuelle Medien für Kinder und Erwachsene ausgestellt, die unkompliziert und kontaktlos entliehen werden können. Unser kostenloses Onleihe-Probeabonnement können Sie beantragen, indem Sie uns eine formlose schreiben, wir melden uns umgehend bei Ihnen und verschicken die nötigen Zugangsdaten an Sie. Das Angebot endet am 16. April 2021, probieren Sie die Ausleihe elektronischer Medien über die E-Bibliothek Rems-Murr doch einfach mal kostenlos aus! Medien, deren Leihfrist während der Schließzeit ablaufen, wurden und werden natürlich auch weiterhin verlängert, damit Ihnen keine Mahngebühren entstehen. Ausgenommen davon sind nur die Tonie-Boxen und bereits vorbestellte Medien. In diesem Fall benachrichtigen wir Sie natürlich und bitten um Rückgabe. In der Hoffnung auf ein baldiges Wiedersehen grüßt das Team der Mediathek Urbach seine Kund*innen! 21

22 Die Schulen informieren Atriumschule Aktion Hoffnung im Homeschooling Mut machen das wollen die Dritt- und Viertklässler der Atriumschule mit ihren Hoffnungsversen. Dazu gestalteten sie im Religionsunterricht auf Distanz zu Hause farbenfrohe Plakate. Diese Plakate sollen den Heimbewohnern des Alexanderstifts, den Besuchern und dem Pflegepersonal HOFFNUNG bringen und Freude machen. Dafür bedankten sich die Bewohner bei den Schülerinnen und Schülern mit zwei Bildern. Sie schrieben dazu, dass sie gemeinsam die Bilder betrachteten und diese anschließend aufgehängt haben. Einige Damen baten darum, Bilder in ihr Zimmer hängen zu dürfen. So entstand durch diese Aktion Hoffnung auf beiden Seiten. Falls Sie die Anmeldung auf dem Sekretariat vornehmen wollen, bitten wir Sie vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren unter der Nummer 07181/ Öffnungszeiten jeweils von 8.00 Uhr Uhr. Bringen Sie bitte dazu die Blätter 3+4 der Grundschulempfehlung mit. Ihre Schulleitung der Hohbergschule Plüderhausen Freiwillige Feuerwehr Fortführung der Online-Schulungen Auf Grund der aktuellen Coronasituation werden wir bis voraussichtlich Ostern den Übungsbetreib Online fortführen. Es findet daher die Übung der Maschinisten am Mittwoch, den 10. März um 19:30 Uhr als Online-Schulung statt. Sonn- und Feiertagsdienst 07.März: Armin Hickl Die Kirchen berichten Worauf bauen wir? Weltgebetstag der Frauen Über Länder- und Konfessionsgrenzen hinweg engagieren sich Frauen seit über 100 Jahren für den Weltgebetstag und machen sich stark für die Rechte von Frauen und Mädchen in Kirche und Gesellschaft. Immer am ersten Freitag im März wandert so ein Gebet über 24 Stunden lang um den ganzen Erdball und verbindet mehr als 150 Länder der Erde miteinander! Jedes Jahr beschäftigt sich der Weltgebetstag mit der Lebenssituation von Frauen eines anderen Landes: 2021 kommt der Weltgebetstag von Frauen des pazifischen Inselstaats Vanuatu. Vanuatu ist ein Land am anderen Ende der Welt. Zwischen Australien und Fidschi gelegen, sind die 83 Inseln ein Paradies im Südpazifik: Türkis-blaues Meer, vielfältige Tier- und Pflanzenwelt, Vulkane und Regenwald gibt es dort. Verlängerte Anmeldezeiten für die Klassenstufe 5 Bitte beachten Sie die verlängerten Anmeldezeiten für die Klassenstufe 5 der Realschule und Werkrealschule: von Montag, 08. März 2021 bis Donnerstag, 11. März Für eine Anmeldung bei uns verwenden Sie bitte, falls für Sie möglich, unser Online-Anmeldeformular. Dies finden Sie an den Anmeldetagen auf unserer Homepage unter Das diesjährige Gastgeberland des Weltgebetstages ist Vanuatu, ein Paradies in der Südsee. 22

23 Nicht sehr paradiesisch sind Erdbeben und Tropenstürme, die das Land immer wieder treffen. Zyklon Pam zerstörte 2015 große Teile des Landes, Menschen starben und verloren ihr Zuhause. Im Frühjahr 2020 folgte Zyklon Harold. Jahr für Jahr, bauen die Ni-Vanuatu, wie die Einwohner Vanuatus heißen, ihr Zuhause wieder auf. Nicht jeder Sturm ist so zerstörerisch, doch trägt der Klimawandel dazu bei, dass die Zyklone wohl zukünftig stärker und damit gefährlicher für Land und Leute werden. Passend dazu, lautete das Motto des Weltgebetstags aus Vanuatu: Worauf bauen wir? Im Mittelpunkt wird der Bibeltext aus Matthäus 7, 24 bis 27 stehen. Mit ihrem Gottesdienst wollen die Frauen aus Vanuatu ermutigen, das Leben auf den Worten Jesu aufzubauen, die der felsenfeste Grund für alles menschliche Handeln sein sollen. Denn nur das Haus, das auf festem Grund stehe, würden Stürme nicht einreißen, heißt es in der Bibelstelle bei Matthäus. Auf dem Landeswappen Vanuatus steht: Long God Yumi Stanap. Das bedeutet in etwa mit Gott bestehen wir. Im Schlosspark beim Alexanderstift in Urbach wartet ab Freitag, den ein Rundweg zum Weltgebetstag 2021 auf SIE. An verschiedenen Stationen erfahren Sie mehr über das Anliegen des Weltgebetstages, über Land und Leute in Vanuatu und über den Klimawandel. Auch lesen Sie ermutigende Worte aus dem Matthäus-Evangelium und stimmen mit ein in das Gebet der Frauen aus Vanuatu. QR-Codes an den einzelnen Stationen laden ein, Liedern und Musik des diesjährigen Gastgeberlandes zu lauschen. Der Rundweg ist etwa 500 m lang, barrierefrei und startet am Spielplatz am Schloss. Kommen SIE, wann immer SIE möchten, gerne auch mehrmals. Der Weg bleibt bis Sonntag stehen. Genießen SIE das besondere Ambiente des Parks in Zusammenhang mit liebevoll gestalteten Stationen. So können wir auch in diesen Zeiten Zusammenhalt symbolisieren. Herzlichst Ihr Weltgebetstags-Team! Freitag, 05. März Schlosspark beim Alexanderstift Täglich bis Ostern Rundweg zum Weltgebetstag der Frauen, siehe weitere Informationen unter Ökumene und bei Veranstaltungen Samstag + Sonntag, 6./ / Afrakirche An diesen Wochenendtagen, jeweils von Uhr, ist der Stationen-Weg mit 7 biblischen Geschichten zum Raten für Familien mit kleinen Kindern geöffnet (siehe nachst.) Sonntag, 07. März - Okuli Afrakirche 9.30 Uhr Gottesdienst zum Weltgebetstag Worauf bauen wir, Pfarrer Dieterle Wir feiern den Gottesdienst mit Teilen aus der Liturgie zum Weltgebetstag und Informationen und Bildern zu Vanuatu, dem diesjährigen Gastgeberland. Herzliche Einladung! Friedenskirche Uhr Enliven Jugendgottesdienst Uhr in der Friedenskirche, Joshua Senk und Team nur mit Anmeldung unter oder jugendreferent@evangelische-kirche-urbach.de oder telefonisch bei Jugendreferent Joshua Senk unter Tel Weitere Infos unter Kollekte: Finanzierung unserer Jugendreferentenstelle Montag, Uhr 7 christliche Updates, Glaubenskurs im Gemeindehaus (siehe nachst.) Mittwoch, Afrakirche Elternabend für Konfirmanden Bezirk Nord Uhr (siehe nachst.) Samstag + Sonntag, 13./ Afrakirche An diesen Wochenendtagen, jeweils von Uhr, ist der Stationen-Weg mit 7 biblischen Geschichten zum Raten für Familien mit kleinen Kindern geöffnet. Am Samstag, den gibt es zusätzlich um 15 und 16 Uhr im 10-Minutentakt nochmals eine biblische Geschichte (siehe nachst.). Sonntag, 14. März - Laetare Afrakirche 9.30 Uhr Gottesdienst, Pfarrer Dieterle Friedenskirche Uhr Gottesdienst, Pfarrer Dieterle Regelungen beim Gottesdienstbesuch Es gelten weiterhin die allgemeinen AHA Hygienevorschriften, mit Mund- und Nasenschutz. Wir bitten unbedingt darauf zu achten, eine medizinische, möglichst eine FFP2-Maske zu verwenden, die auch während des Gottesdienstes getragen werden muss. Weiterhin ist eine namentliche Erfassung der Gottesdienstteilnehmer notwendig. Eine Gruppenbildung, auf dem Kirchenvorplatz, ist zu vermeiden. Wir bitten um Ihr Verständnis und freuen uns Sie trotz dieser strengen Vorgaben im Gottesdienst begrüßen zu dürfen. 7 christliche Updates Glaubenskurs 7 Treffen, 7 Themen, 7 Möglichkeiten, den eigenen Glauben aufzufrischen und miteinander ins Gespräch zu kommen und mehr über den christlichen Glauben zu erfahren. 23

24 Durch die Gesprächsabende führt Sie Pfr. Klaus Dieterle und gelegentlich ein Gast aus der Ökumene. Anmeldung ist für einzelne Termine im Pfarramt und Sekretariat möglich. Nächster Termin: Montag , Uhr Sie erhalten telefonische Absage, wenn der Kurs nicht stattfinden kann. Ein Stationen-Weg mit 7 biblischen Geschichten zum Raten für Familien mit kleinen Kindern Stationen-Weg für Familien mit kleinen Kindern an der Außentreppe der Afrakirche Im Außentreppenaufgang der Afrakirche, also wettergeschützt, finden sich 7 kleine Erzähllandschaften aufgebaut. Die Besucher, besonders die Kinder, sind zunächst eingeladen hinzuschauen: Was sehe ich da? Kenne ich vielleicht die Geschichte? Zu Beginn des Stationen-Weges darf jede Familie sich eine Tüte von einer Leine pflücken. Darin sind 7 Erzählkarten und eine Karte für das Lösungswort. Wenn die Geschichte erraten ist, sollen die Erwachsen nach der passenden Geschichtenkarte suchen und die Geschichte vorlesen. Wenn die Geschichte zu der dargestellten Szene passt, übertragen die Eltern den oder die an der Basis angebrachten Buchstaben auf die Lösungskarte. Am Ende ergibt sich ein Lösungssatz. Die richtige Lösung kann am Ende auf der Lösungskarte mit dem Vermerk des Namens in einen Kasten eingeworfen werden. Die Geschichtenkarten können mitgenommen werden, damit man die Geschichte zuhause nochmals lesen kann. Am ist dann ein etwas anderer Kindermitmachgottesdienst: Es gibt zwischen 15 und 16 Uhr im 10-Minutentakt nochmals eine biblische Geschichte. Der Stationen-Weg ist an folgenden Wochenendtagen geöffnet: 6./7. März und am 13./14. März jeweils von Uhr. Die Gewinner erhalten als Preis ein kleines Büchlein mit biblischen Geschichten. Es lädt ein: das Kindermitmach-Gottesdienst-Team Es gilt folgende Regelungen zu beachten: 1. Es dürfen nur einzelne Familien oder Einzelpersonen den Durchgang machen. 2. Es dürfen zeitgleich nur 2 Familien den Durchgang machen. Es gilt das Abstandsgebot. 3. Es gilt Maskenpflicht für Erwachsene. 4. Desinfektionsmittel werden am Eingang und Ausgang bereitgestellt. 5. Ein Schreibstift sollte jede Familie selbst mitbringen. Enliven-Jugendgottesdienst am 7. März, um Uhr um Uhr, Friedenskirche In der Friedenskirche werden wieder zwei Enliven-Gottesdienste am Sonntag, den 7. Februar um Uhr und um Uhr gefeiert. Die Gottesdienste werden von Jugendreferent Joshua Senk und seinem Team gestaltet. Wir bitten um eine Anmeldung vorab über oder telefonisch bei Jugendreferent Joshua Senk unter Tel , oder jugendreferent@evangelische-kirche-urbach.de Weitere Infos unter Elternabend für Konfirmanden Bezirk Nord Der Elternabend für Konfirmanden/innen und deren Eltern des Bezirks Nord findet am Mittwoch, den von Uhr in der Afrakirche statt. Am Elternabend sind die derzeit gültigen allgemeinen AHA Hygienevorschriften zu beachten. Es ist unbedingt ein medizinischer Mund-Nasenschutz, möglichst eine FFP2-Maske, während des gesamten Elternabends zu tragen! Das Abstandsgebot ist unbedingt zu beachten. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Sollten sich die Pandemiebestimmungen lockern, sind folgende Veranstaltungen neu geplant: Mittwoch, , 8.30 Uhr, Halbzeit, Andacht im Gemeindehaus Freitag, , Uhr, Biblische Kunstwerkstatt für Kinder im Gemeindehaus Bitte beachten Sie unbedingt die Terminhinweise im Mitteilungsblatt in der Woche direkt vor dem Veranstaltungstermin oder auf unserer Homepage. Für kurzfristige Änderungen bitten wir um Ihr Verständnis. Evangelisches Gemeindebüro (Sekretariat): Pfarramtssekretärin Dorothee Kaiser (zuständig für beide Seelsorgebezirke) Kirchgasse 4 Das Sekretariat ist bis auf weiteres geschlossen und ist z.zt. nur in Homeoffice zu folgenden Zeiten zu erreichen: Montag Freitag 9.00 Uhr Uhr und Mittwochnachmittag Uhr Uhr Dorothee.Kaiser@elkw.de Telefon 07181/ Evangelische Pfarrämter Evangelisches Pfarramt Nord Bitte melden Sie sich unbedingt telefonisch unter Tel /81467 an oder wenden Sie sich per an Pfarrer Dieterle: Pfarramt.Urbach-Nord@elkw.de Kirchgasse 4 Internet-Adresse: Evangelisches Pfarramt Süd Pfarrer Benjamin Helmschrott Friedenskirche, August-Lämmle-Str. 1, Tel Benjamin.Helmschrott@elkw.de Sprechzeiten: Di Uhr Mi Uhr Fr Uhr Internet-Adresse: Weltbewegend...ist der Weltgebetstag der Frauen. Dieses Jahr wird er in etwas anderer Form als sonst (siehe Info im Mitteilungsblatt) am 5. März gefeiert. Es ist für mich eine große Sache, dass an einem Tag rund um den Globus Frauen im Gebet miteinander verbunden sind. - So hat es mir jemand aus dem Weltgebetstags-Team in unserer Gemeinde gesagt. Das ist in der 24

25 Tat zukunftsweisend: Frauen (und Männer) aus unterschiedlichen Kulturen und Nationen, aus armen und reichen Ländern, mit unterschiedlichen Sprachen und Prägungen im christlichen Glauben sind einander verbunden im Gebet, in dem schlichten Gedanken, dass wir als Kinder Gottes, als seine Töchter und Söhne, doch eine ökumenische Familie sind und so zusammengehören. Dieser Gebetstag lässt sich von Jesus Christus, seiner Versöhnung und seinem Frieden motivieren und ist getragen von der Hoffnung, dass unser Glaube Menschen verbindet, uns dazu bewegt, andere zu sehen, zu achten und mit Interesse ihre Lebenssituation und ihre kirchliche Situation wahrzunehmen und für sie zu beten. Und dem Gebet folgt dann auch die Tat: es wird an jedem Weltgebetstag ein Land in den Blick genommen und ganz gezielt ein bestimmtes Projekt gefördert. - Das könnte doch ein Modell sein auch für unsere kleine Welt, für unsere Gemeinde und für unser Zusammenleben am Ort: einander in aller Unterschiedlichkeit gelten lassen, sich verbunden wissen in dem Gedanken, wir sind Gottes Kinder, und sich von Jesus Christus leiten lassen, anderen begegnen, sich kundig machen und füreinander beten und gezielt helfen. Da könnte sich unter uns viel bewegen. K. Dieterle, Pfr. EvJu online - Angebote im Moment: Jeden Montag um 17 Uhr Buben-Jungschar Jeden Mittwoch um 19 Uhr Jugendkreis Jeden Sonntag um 19 Uhr online Gebet Neuigkeiten von Enliven: Jede Woche gibt es neue Posts und Inputs für euch unter: oder auf Youtube: Enliven Urbach Nächster Enliven-Gottesdienst ist am Sonntag, den um Uhr und 18 Uhr in der Friedenskirche Anmeldung unter: Weitere Infos: jugendreferent@evangelische-kirche-urbach.de Donnerstag, Uhr Laudes in der Fastenzeit, Herz-Jesu Kirche Plüderhausen Freitag, Ökumenischer Weltgebetstag - Vanuatu-Weltgebetstags- Rundweg im Schlosspark in Urbach Uhr Eucharistische Anbetung und Treffen zur Fastenaktion Klimaschutz, Herz-Jesu Kirche Plüderhausen Samstag, Tauffeiern in der Herz-Jesu Kirche in Plüderhausen Sonntag, Fastensonntag Uhr Eucharistiefeier in Urbach Uhr Eucharistiefeier in Plüderhausen Dienstag, Uhr Rosenkranz in Plüderhausen Uhr Eucharistiefeier in Plüderhausen, Gedenken an + Brigitta Six Mittwoch, Uhr Rosenkranz in Urbach Uhr Eucharistiefeier in Urbach, 1. Jahresgedächtnis für + Diakon Anton Kampa Donnerstag, Uhr Laudes in der Fastenzeit, Herz-Jesu Kirche Plüderhausen Freitag, Fest der Versöhnung (Erstbeichte) für die Kommunionkinder, Herz-Jesu-Kirche Plüderhausen Uhr Treffen zur Fastenaktion Klimaschutz, Herz-Jesu Kirche Plüderhausen Samstag, Fest der Versöhnung (Erstbeichte) für die Kommunionkinder, Herz-Jesu-Kirche Plüderhausen Sonntag, Fastensonntag Uhr Eucharistiefeier in Plüderhausen Uhr Eucharistiefeier in Urbach Uhr Tauferneuerungsfeiern für die Kommunionkinder mit feierlicher Übergabe der Erstkommuniongewänder, Herz-Jesu-Kirche Plüderhausen Pfarrer: Jens Brodbeck, Tel jens.brodbeck@drs.de Diakon: Michael Hentschel, Tel: michael.hentschel@drs.de Gemeindereferentin: Irmgard Egyptien, Tel: rk.urbach.egyptien@web.de Homepage der Seelsorgeeinheit: se-pluederhausen-urbach.drs.de Öffnungszeiten und Telefonnummern unserer Pfarrbüros: Montag Uhr Plüderhausen Dienstag Uhr Plüderhausen Uhr Urbach Mittwoch Freitag Uhr Urbach Uhr Urbach Uhr Plüderhausen Urbach: , Plüderhausen: stmarien.urbach@drs.de, herzjesu.pluederhausen@drs.de 25

26 Weltgebetstag am 05. März 2021 Frauen aller Konfessionen laden ein Zu Gast auf Vanuatu Immer am ersten Freitag im März feiern wir den ökumenischen Weltgebetstag, in diesem Jahr am 05. März. Frauen auf Vanuatu haben die Weltgebetstags-Liturgie Worauf bauen wir vorbereitet. Aufgrund der Corona-Situation können in diesem Jahr die Länder-Information und der Gottesdienst nicht stattfinden. Anstelle dessen gibt es in Urbach den Vanuatu-Weltgebetstags- Rundweg im Schlosspark. Die Eröffnung ist am 05. März und der Weg bleibt bis Ostern bestehen. Kommen Sie gerne, wann immer Sie wollen, gerne auch mehrmals! Möchtet ihr auch wissen, was Soli-Brötchen sind und was sich hinter der Aktion verbirgt? Und was es alles für tolle Möglichkeiten gibt, mit einem kleinen Beitrag viel zu erreichen? Das erfahrt ihr auf der Internetseite der Kinderfastenaktion 2021: Der Comic Rucky und die Lolli-Brötchen liegt zum Mitnehmen in der Kirche aus! Lest selbst, was Rucky Reiselustig alles erlebt hat! Einladung zu den Laudes in der Fastenzeit Gemeinsam wollen wir in der Fastenzeit donnerstags um 6:30 Uhr das Stundengebet, die Laudes beten. Wir treffen uns donnerstags bis Gründonnerstag, den 01. April 2021, in der Herz-Jesu Kirche in Plüderhausen. Herzliche Einladung! Austräger gesucht! Für das alle zwei Monate erscheinende kirchliche Informationsblatt: Kontakte, das an alle katholischen Haushalte kostenlos ausgeteilt wird, werden für die Kirchengemeinde St. Marien in Urbach auf der Basis einer ehrenamtlichen Aufwandsentschädigung Austräger gesucht. Bei Interesse bzw. Nachfragen bitte im Pfarrbüro St. Marien melden: Tel: 81928, Aktuelles vom Li-Chörle Mitte Februar hatten wir unseren virtuellen Jahresauftakt. Nach längerer Pause war es schön viele Gesichter wieder zu sehen, sich auszutauschen und zu erfahren, dass es allen ganz gut geht. Auch eine vage und vorsichtige Planung für 2021 haben wir uns vorgestellt. Wohl wissend, dass wir flexibel auf die aktuellen Gegebenheiten reagieren müssen. Natürlich ist es unser Ziel, so bald die Regelungen es wieder zulassen, sich persönlich zu sehen. Als erstes werden wir dies dann in einer gemütlichen Runde, vielleicht im Freien bei einem gemeinsamen Spaziergang oder ähnlichem, organisieren. Darauf freuen wir uns alle sehr. Aber natürlich fehlt uns alle auch das gemeinsame Singen. Jeder merkt, dass die Atmung und die Stimme nach so langer Zeit des nicht Probens darunter gelitten haben. Um langsam wieder in die Gesangsroutine zu kommen, werden wir ab sofort, jede Woche montags ein 30-minütiges Atem- und Gesangstraining starten. Virtuell kann sich jede Sängerin mittels eines Links einwählen und gemeinsam mit den anderen Sängerinnen unter Anleitung der Chorleitung die Atem- und Stimmtechniken wieder trainieren. Natürlich werden wir dabei auch viel Spaß haben und nebenbei hoffentlich wieder zur alten Form zurückfinden. Es ist ein Schritt in Richtung Normalität aber es bleibt für uns alle eine Herausforderung und es bleibt auf jeden Fall spannend. Eine gute Gemeinschaft lebt auch vom Zusammenhalten in herausfordernden Zeiten und vom Ausprobieren neuer Wege virtuelle Atem- und Stimmproben sind ein Ausprobieren und ein sich darauf einlassen darauf freuen wir uns und bleiben zuversichtlich! Hallo Kinder! In diesem Jahr ist Rucky Reiselustig nicht so weit gereist, sondern in Deutschland geblieben. Zuerst war er bei MISEREOR und dann in einer Grundschule. Dort hat er viel gelernt und weiß jetzt auch, was Soli-Brötchen sind. Die haben sie nämlich dort gebacken. Auf animieren verschiedene Aktionsformate junge Menschen dazu, in der Fastenzeit Übers Leben nachzudenken. Acht Wochen lang gibt es auf verschiedenen Medien (Messenger, Fastenkalender, Instagram) Impulse, Lieder und Gedanken zu jeweils einem Wochenthema. Darüber hinaus kann man sich immer sonntags in digitalen small groups connecten. Neuapostolische Kirche Aufgrund der Verordnungen sind die Teilnehmerzahlen an den Präsenzgottesdiensten begrenzt. Deshalb bitten wir Gäste vor Gottesdienstbesuch unbedingt unseren Gemeindevorsteher Arno Rube (Tel ) zu kontaktieren. Bei Gottesdienstteilnahme ist es notwendig bei Eintritt in die Kirche die Hände zu desinfizieren und während des Gottesdiensts entweder eine FFP2-Schutzmaske oder eine medizinische Maske zu tragen. Die Termine für unsere Kirche in Urbach: Sonntag, 7. März Uhr Gottesdienst für Entschlafene Mittwoch, 10. März 2021 Falls kein Präsenzgottesdienst möglich: Uhr Videogottesdienst über youtube: Alle weiteren Veranstaltungen finden vorläufig nicht statt. Internetadressen:

27 Sonntag, 07. März Uhr Gottesdienst mit Martin Luitjens Wir wollen Jesus, der uns liebt, mit den Menschen zusammenbringen, mit denen wir leben. Spruch der Woche: Gib deinem Glauben Nahrung, damit der Zweifel verhungert. (Corrie ten Boom) Jesus sagt, Der Mensch lebt nicht vom Brot allein, sondern von einem jeden Wort aus Gottes Mund. Neben der Nahrung brauchen Menschen Glauben und Hoffnung: Den Glauben an den Sinn des Lebens und die Hoffnung auf eine letztendliche Gerechtigkeit. Menschen ohne dieses Dinge verlieren den Lebensmut. Genau den will Gott aber schenken. Jesus verbreitete Glauben, Lebensmut und Hoffnung. Seine Quelle dafür war das Wort Gottes. Sonntag, 07. März Uhr Gottesdienst, Es sind die Vorgaben des Infektionsschutzkonzeptes zu befolgen. Während des Gottesdienstes ist es vorgeschrieben eine medizinische OP-Maske bzw. FFP2- Maske zu tragen. Leider darf auch nicht gesungen werden. Wir bitten die Besucher des Gottesdienstes um vorherige Anmeldung unter bis spätestens Samstag 18 Uhr. Wem es nicht möglich ist den Gottesdienst zu besuchen, kann ihn auch gerne per Livestream unter Youtube, ab 10 Uhr anschauen. (Einfach nach Baptisten Urbach suchen). Mittwoch, 03. März Uhr Treffpunkt Bibel als Telefonkonferenz Wir treffen uns weiter über die Telefonkonferenz. Die Einwahlnummern sind bei Ralf Gottwald zu erfragen. Tel.: oder baptisten-urbach.de Weitere Infos über unsere Gemeinde finden Sie im Internet: Pastor Ralf Gottwald Ledergasse 20, Urbach, Tel: Mail: Prepare & Enrich Berater (Ehevorbereitung und Begleitung) Jugendpastor Jan Vossloh Mühlstr. 70, Urbach, Tel: Mail: Das Bibelwort zum heutigen Donnerstag: Ich weiß wohl, was ich für Gedanken über euch habe, spricht der Herr: Gedanken des Friedens und nicht des Leides, dass ich euch gebe Zukunft und Hoffnung. Jeremia 29, 11 Gruppen und Kreise finden im März bis auf Weiteres keine statt! Hinweis: Maultaschenessen entfällt! Wir bitten alle Gottesdienstbesucher, sich zuvor telefonisch bis spätestens Samstagabend 20:00 Uhr vor jedem darauffolgenden Gottesdienst am Sonntag anzumelden! ( Angi Hindemith) Bücher und Karten für alle Anlässe Für 2021 haben wir wieder eine Auswahl an Büchern und vieles mehr an unserem Büchertisch. Wir bringen Ihnen Ihre Bestellung auch gerne nach Hause. Heidrun Büchle, Tel Online-Büchertisch: Unser Ansprechpartner für Sie ist Michael Riegert, Telefon Mehr Informationen finden Sie auf unserer Homepage: Zum Nachdenken: Wie können Worte dich preisen, dich, der du durch kein Wort auszusagen bist? Wie können Gedanken dich erreichen, dich, der du durch kein Denken zu greifen bist? Du Einziger, Unaussprechlicher, bei dir allein bleibt alles bewahrt, auf dich hofft alles, du bist das Ziel von allem. Sei mir gnädig. Gregor von Nazianz Für einen Augenblick: Ich bin die Auferstehung und das Leben, wer an mich glaubt, wird leben, auch wenn er stirbt. Joh. 11,25 Wir freuen uns und sind sehr dankbar, dass wir unter Beachtung folgender Regeln weiterhin Gottesdienst feiern dürfen: Die Besucher werden gebeten, beim Betreten des Gebäudes sowie während des gesamten Gottesdienstes eine Mund-Nasen- Bedeckung zu tragen. Die vorgegebenen Mindestabstände müssen eingehalten werden. Aktuell dürfen nur unsere Lobpreis-Teams singen, die Gottesdienstbesucher nicht. Die üblichen Hygienemaßnahmen sind zu beachten. Wir laden alle zu unseren Veranstaltungen ein und freuen uns über jeden Besucher. Wichtig: Vorherige und rechtzeitige Anmeldung ist von Vorteil, da wir aktuell nur 75 Personen bei einem Gottesdienst empfangen dürfen. Die Anmeldung erfolgt über unser Gemeindebüro oder über das Anmeldeportal unserer Homepage: church-events.de Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, unsere Sonntagsgottesdienste um Uhr per livestream channel/ucjhdxbq7ofhajwlknbr9p7q mitzufeiern. Mehr Infos hierzu finden Sie auf unserer Homepage. Für die Kinderstunden (von 0 bis 14 Jahren) bitte die Kinder ebenfalls auf unserer Homepage / Gemeindeleben/Kinder anmelden. Sonntag, Uhr Gottesdienst Bleiben Sie gesund und Gott schütze Sie! Weitere Infos über uns: Homepage: info@czlife. de; Büro: / (AB wir rufen zurück). 27

28 Die Vereine berichten Blasorchestermitteilungen Zur Zeit finden keine Proben des Blasorchesters statt. Homepage: Facebook: #Musikverein Urbach 1932 e.v. Kein HSK-Beitrag im März Auf Grund der aktuellen Situation haben wir entschieden mit der Abbuchung des HSK-Beitrags im März auszusetzen. Wir hoffen sehr, dass die Lage sich in absehbarer Zeit wieder ändert und wir uns endlich wieder in der Halle zum Training oder den Spielen sehen können. Bis dahin bleibt gesund. Running Free Beim Laufen geht es nicht nur darum, eine gewisse Strecke zu absolvieren. Es geht auch darum, sich auf das Erleben in der Natur einzulassen. Die Fokussierung auf unsere natürlichen Instinkte bereichert das Lauferlebnis. Achtsames Laufen, Körpergefühl und Atmung mit der Bewegung könne sogar die Leistung steigern. Aber das Wertvollste, das uns das Laufen gibt, ist Wohlbefinden. Auch wenn wir immer noch Abstand halten müssen können wir an die frische Luft gehen und uns in der freien Natur bewegen. Das steht uns offen und ist gratis. - Wir hoffen aber, dass wir bald wieder gemeinsam Laufen können. Informationen über den Lauftreff und unsere Termine, sobald die Treffs wieder möglich sind, erhalten Sie unter Tierstation Plüderhausen, Uferweg 7 Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung. Telefon: 07181/ (bitte auf AB sprechen) mail-tierstationpluederhausen@web.de Wir sind auch auf Facebook unter Tierstation Plüderhausen zu finden. Dort findet ihr immer aktuell unsere Tiere zur Vermittlung. Amazon Wunschliste Wer uns unterstützen möchte, aber nicht genau weiß, was wir brauchen, dem hilft unsere Amazon Wunschliste weiter. Dort haben wir Produkte, die wir benötigen, hinterlegt. Wir sind über jede Spende dankbar. Waldpädagogik Urbach Schneckenhaus Es duftet nach Frühling, der letzte Schnee schmilzt und die Wiesen liegen überall wieder frei. Gehst du manchmal spazieren? Dann hast du vielleicht schon bemerkt, dass du genau jetzt zu dieser Zeit viele leere Schneckenhäuser finden kannst. Hauptversammlung 2021 Aufgrund der aktuellen Lage werden wir die im März 2021 geplante Hauptversammlung auf unbestimmte Zeit verschieben. Die Hauptversammlung wird abhängig der weiteren Pandemie-Entwicklung zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Sobald ein neuer Termin feststeht, wird rechtzeitig ordnungsgemäß eingeladen. Wir bitten um Verständnis. Virtueller Kameradschaftsabend Unsere gemeinsamen Proben finden mittlerweile aufgrund der aktuellen Situation seit langer Zeit nicht mehr statt. Damit unsere Kameradschaft nicht leidet, haben wir uns etwas einfallen lassen: Jung und Alt treffen sich online zum virtuellen Kameradschaftsabend. Das erste Mal in der Vereinsgeschichte haben sich die Musiker online verabredet und es fand ein reger Austausch statt. Der nächste virtuelle Kameradschaftsabend findet am statt. Wir freuen uns, den Kontakt zu unseren Musikerfreunden auf diese Weise halten zu können. Aus leeren Schneckenhäusern kann man Schönes basteln! Wozu könnte man sie brauchen? Ganz einfach: Als völlig natürliche, kleine Lichtquelle! Zuerst benötigst du natürlich ein Schneckenhaus. Außerdem etwas Harz: das Harz von Fichten und Kiefern brennt sehr gut! Zerbrösle und zerdrücke dein Harz in möglichst kleine Teile. Nimm dir dazu am besten ein Hilfsmittel, vielleicht einen Stein 28

29 oder ein stabiles Stück Holz. Das Zerkleinern ist unbedingt notwendig damit du später weniger Lufteinschlüsse in deinem Licht hast: du kannst dadurch mehr Harz in das Gehäuse füllen. Außerdem wird das Harz schneller anbrennen, da du beim Zerkleinern schon brennbare Öle freisetzt. Befreie dein Schneckenhaus jetzt von grobem Schmutz und trockne es ab. Fülle dann eine kleine Menge Harz ein -wirklich wenig-, denn jetzt ist eine Sache sehr wichtig: dein Schneckenhauslicht braucht einen Docht! Baumharz selbst brennt zwar sehr gut, aber durch die Hitze wird es flüssig und mit dem wenigen Platz im Schneckenhaus kann es sich leicht selbst löschen. Ich verwende hier drei Streichhölzer als Docht weil ich die gerade zur Hand hatte. Ein zwei feine, trockene Holzstückchen, ein zusammengerolltes Stück Birkenrinde oder ein Stück Baumwollstoff funktionieren genauso prima als Docht. Was auch immer du für den Docht verwendest, stelle es in dein Teelicht und fülle das restliche Harz ein und rücke es rund um den Docht schön fest. Fertig ist dein Licht. Du kannst es mit dem Feuerzeug oder sogar mit einem Feuerstahl entzünden und hast dann etwa 15 Minuten lang eine kleine Flamme. Genieße auch den besonderen Duft der ätherischen Öle im Harz. : ) Viel Spaß beim Basteln wünscht Anna Häusler für die Waldpädagogik Urbach e.v. Auch als Miniblumenvase lässt sich ein Schneckenhaus gebrauchen. Ortsverband Urbach Der Ortsverband informiert: Corona-Sonderregeln für ärztlich verordnete Leistungen verlängert Corona-Sonderregeln für ärztlich verordnete Leistungen gelten nun bis 31. März Ziel ist, direkte Arzt-Patienten-Kontakte möglichst gering zu halten. So kann eine Behandlung weiterhin auch per Video stattfinden, wenn aus therapeutischer Sicht möglich und der Patient einverstanden ist. Dies gilt auch für Soziotherapie und psychiatrische häusliche Krankenpflege. Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege, Hilfs- und Heilmittel dürfen weiter auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass bereits zuvor aufgrund derselben Erkrankung eine unmittelbare persönliche Untersuchung erfolgt ist. Die Verordnung kann per Post an Versicherte übermittelt werden. Gleiches gilt für Verordnungen von Krankentransporten und -fahrten. Heilmittel-Verordnungen bleiben auch dann gültig, wenn es zur Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen kommt. Zudem können Ärzte Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege für bis zu 14 Tage rückwirkend verordnen. Alle vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen befristeten Sonderregeln im Zusammenhang mit der Corona- Pandemie sind unter im Internet. Tageselternverein Schorndorf und Umgebung e.v. Infoveranstaltung und Qualifizierungstermine für alle, die Interesse an der Tätigkeit als Tagespflegeperson haben Inhalt: Zielgruppe: Arbeitsfeld Tageseltern Infoveranstaltung zur Qualifizierung Informationen rund um die Qualifizierung von Tagespflegepersonen nach dem Konzept QHB 300 Alle, die Interesse haben, als Tagesmutter, Tagesvater oder Kinderfrau in der Kindertagespflege tätig zu sein. Die Veranstaltung richtet sich an Interessent*innen aus dem gesamten Rems- Murr-Kreis. Termine: Donnerstag, 4. März :30 bis 20:00 Uhr (online) Anmeldung: Anmeldung erbeten bei Angela Stolz Telefon: 07191/ oder a.stolz@kinderundjugendhilfe-bk.de Für allgemeine Informationen zur Tätigkeit als Tagesmutter / Tagesvater / Kinderfrau nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Tageselternverein vor Ort auf. / info@tev-schorndorf.de Aktuelle Kurse QHB 21.3 Start: 19. März 2021 Unterricht Freitag nachmittags und Samstag, sowie einzelne Blocktage in Ferien QHB 21.4 Start: 14. April 2021 Unterricht unter der Woche vormittags Beilagenhinweis Unserer heutigen Ausgabe, außer Postvertriebsstücken und Postzeitungsgut, liegt eine Beilage von Ricker Fruchtsäfte GmbH, Schorndorf bei. Wir bitten unsere Leser um freundliche Beachtung. 29

30 Parteien und Wählervereinigungen Gemeindeverband Urbach Auf ein Viertele mit Günther H. Oettinger Herzliche Einladung zu Facebook live mit Günther Oettinger und Christian Gehring am Freitag 5. März 2021 um 19:00 Uhr. Weitere Informationen auf Facebook (Christian Gehring) und Instagram (christ.gehring.) oder unter Mehr zur Klimaliste BW Haben Sie konkrete Fragen? Dann nutzen Sie doch die Telefonsprechstunde mit Wilhelm Pesch: Mo, 8.3.und Mi, jeweils Uhr Telefon oder WhattsApp Das Team der Klimaliste vor Ort: Fr ab Uhr Urbach am Wochenmarkt, Sa Uhr in Plüderhausen am Lidl, Uhr Schorndorf an der Stadtkirche, Di, Uhr Grunbach am Wochenmarkt Basisdemokratische Partei Deutschland Die Basis Kreisverband Rems-Murr Unsere Kandidaten zur Landtagswahl erklären Ihnen wie eine andere Politik mit Basisdemokratie funktionieren kann und stellen sich Ihren Fragen. Am Samstag ab 19 Uhr in einem Zoom meeting Ebenfalls am Samstag von 8-13 Uhr können Sie mit unseren Kandidaten in Waiblingen, Schorndorf und Backnang auf dem Markt diskutieren. Weitere Infos zur Basis unter Klimaliste Baden-Württemberg KLIMATALK vor Ort: Die Gemeinwohlökonomie (GWÖ) Die Landtagskandidaten Markus Koch und Berthold Daubner beleuchten mit dem Unternehmensberater Oliver Viest die transformativen Chancen und Potentiale der GWÖ-Bilanzierung in Anbetracht des 1,5 -Klimaziels unseres Landes. Direktzugang via oder Mail an Terminhinweis Wir wünschen Stephan Schwarz schnelle und umfängliche Genesung! Alternative für Deutschland Ortsverband Gebiet Schorndorf Unser Landtagskandidat Stephan Schwarz wurde am 20. Februar von Linksextremisten ins Krankenhaus geprügelt und getreten. Deshalb konnte unser Infostand am 26. Februar zur Landtagswahl in Winterbach, welchen wir aus Urbach unterstützen wollten, nicht stattfinden. Wir bitten um Ihr Verständnis. Der gesamte Vorstand mit allen Mitgliedern des Ortsverbandes wünscht Stephan Schwarz nach diesem schrecklichen Angriff eine schnelle und vollumfängliche Genesung! Wir wünschen Ihnen das Beste, Ihr Ortsverband der Alternative für Deutschland (AfD) Dies und Das Die Deutsche Rentenversicherung informiert Reha-Behandlungen jetzt nicht aufschieben! Rehakliniken sind alle geöffnet und bieten sehr gute Hygiene- Konzepte: Viele Kundinnen und Kunden zögern im Moment damit, ihre notwendige medizinische Reha-Behandlung zu beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg rät dazu, die Reha-Maßnahmen nicht aufzuschieben, sondern möglichst bald zu beantragen und die Reha nach einer Bewilligung auch zeitnah anzutreten. Eine zu lange hinausgezögerte Reha kann gesundheitliche Folgen haben. Die Rehakliniken, die von der DRV belegt werden, sind alle geöffnet und bieten maximale Sicherheit durch umfangreiche Hygienekonzepte. Diese beinhalten in der Regel auch systematische Corona-Testungen. Wir verzeichnen derzeit einen spürbaren Rückgang bei den Antragszahlen, sagt Saskia Wollny, Direktorin bei der DRV Baden- Württemberg. Als zuständige Geschäftsführerin für den Bereich Reha-Management ist sie besorgt: Die Menschen sind ja nicht plötzlich gesünder geworden. Sie schieben aber ihren Reha-Start immer weiter hinaus, weil sie Angst haben sich während der Reha mit Covid-19 anzustecken. 30

31 Die Angst ist unbegründet Wollny betont, dass es in den Kliniken ausgefeilte Hygienekonzepte gibt und dass die reibungslose medizinische und therapeutische Versorgung stets gewährleistet ist: Es werden bei uns keine qualitativen Einschränkungen gemacht, wenn es um die Gesundheit von Menschen geht. Eine optimale medizinische Rehabilitation ist ein zentraler Baustein, um wieder aktiv am Leben teilzunehmen. Die langfristigen Folgen eines Verzichts auf eine Reha-Maßnahme nach einem operativen Eingriff oder bei einer chronischen Erkrankung können hingegen gravierend sein. Mit einer auf die individuellen Gesundheitsprobleme abgestimmten medizinischen Reha macht der Rentenversicherungsträger die Patientinnen und Patienten wieder fit fürs Berufsleben. Außerdem unterstützt die DRV Baden-Württemberg Modellprojekte in Rehakliniken, die die Rehabilitanden mit spezifischen Therapiebausteinen gezielt auf die Zeit nach der Reha unter Corona-Bedingungen vorbereiten. Wer sich rund um die Rehabilitation in Corona-Zeiten informieren möchte, findet unter einen Frage- und Antwort-Katalog. Über die Online-Dienste ebenfalls auf der Homepage der DRV können Interessierte bequem von zu Hause aus auch einen Reha-Antrag stellen. Der QR-Code führt Sie direkt auf die Seite der Deutschen Rentenversicherung BW Die Deutsche Rentenversicherung informiert Bares Geld für die Rente Im Laufe des ersten Quartals 2021 sollten Beschäftigte von ihren Arbeitgebern die Jahresmeldung für 2020 bekommen. Aus dieser Jahresmeldung geht hervor, wie lange die Arbeitnehmer beschäftigt waren und was sie verdient haben. Sie ist ein wichtiges Dokument für die Rentenversicherung, weil aus diesen Daten die spätere Rente berechnet wird. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg rät deshalb, alle Angaben genau zu prüfen und die Jahresmeldung gut aufzubewahren. Wichtig sind Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungsnummer, Dauer der Beschäftigung und Bruttoverdienst. Wer Fehler entdeckt, sollte sich umgehend an den Arbeitgeber oder die Krankenkasse wenden und die Jahresmeldung berichtigen lassen. Denn fehlerhafte Angaben können bares Geld kosten und eine zügige Berechnung der späteren Rente erschweren. Agentur für Arbeit Waiblingen BA-Mobil Die neue Kunden-App erweitert die digitalen Angebote Mit der Einführung der neuen Kunden-App BA-Mobil können Kundinnen und Kunden im Bereich der Arbeitslosenversicherung der Bundesagentur für Arbeit (BA) noch schneller und rund um die Uhr Kontakt zu ihrer Agentur für Arbeit aufnehmen. Vom Mitteilungsservice zur Terminübersicht: Viele nützliche Funktionen auf einen Blick Für die Anmeldung in der App nutzen die Kundinnen und Kunden die gleichen Zugangsdaten, die sie auch für ihre Anmeldung im Online-Portal der BA verwenden. Weitere Informationen zu Funktionen und Vorteilen der BA- Mobil -App können unter eingesehen und die App zudem direkt heruntergeladen werden. Alternativ ist diese im Apple App Store und im Google Play Store mit den Suchbegriffen ba mobil oder ba-mobil zu finden. BA-Mobil wird weiterentwickelt Die App wird in den kommenden Monaten um weitere Funktionen des Online-Portals ergänzt. Das Feedback der Kundinnen und Kunden bildet dabei die Grundlage für den weiteren schrittweisen Ausbau. Jetzt Projektideen für eine REACT-EU-Förderung einreichen Projekte für junge Menschen und arbeitsmarktferne Arbeitslose werden im Rems-Murr-Kreis mit insgesamt Euro gefördert Die COVID-19-Pandemie stellt viele Menschen vor große Herausforderungen. Gerade benachteiligte junge Menschen und Arbeitslose spüren diese Auswirkungen und Einschränkungen besonders. Im Rahmen der neuen europäischen Förderperiode unterstützt der regionale Europäische Sozialfonds (ESF) weiterhin verschiedene Projekte, die diese Personengruppen in den Blick nehmen. Aufgrund der Pandemie stellt die Europäische Union darüber hinaus weitere Gelder als REACT-EU-Mittel (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) zur Verfügung. Für einen Teil dieser Mittel sind die regionalen ESF-Arbeitskreise in Baden-Württemberg unter Mitwirkung von Wirtschafts- und Sozialpartnern zuständig. So können auch regionale Themen und Bedarfslagen angemessen berücksichtigt werden. Insgesamt stehen dem Rems-Murr-Kreis hierfür einmalig Euro zur Verfügung. Eine Förderung durch einmalige REACT-EU-Mittel ist auf regionaler Ebene im Rems-Murr-Kreis nicht an spezielle Projektinhalte gebunden. Es sollen vielmehr die Zielgruppen betreut, unterstützt oder gefördert werden, die durch die Auswirkungen der COVID- 19-Pandemie in besonderem Maße betroffen sind. Wichtigste Zielgruppe für die regionale Förderung sind benachteiligte junge Menschen sowie arbeitsmarktferne Arbeitslose bzw. langleistungs-beziehende Menschen. Die Projekte können mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben (insbesondere Personalkosten) durch REACT-EU-Mittel gefördert werden. Für einen Projektantrag wird ein Dialog zwischen Antragstellenden und den zuständigen staatlichen Institutionen (Jobcenter und Agentur für Arbeit) im Voraus empfohlen. Nach erfolgreicher Bewerbung können die Projekte frühestens am 1. Juni 2021 starten und müssen spätestens am enden. Sie haben eine Projektidee? Dann reichen Sie Ihren Antrag ein. Die Anträge müssen bis zum 31. März 2021 vollständig und unterschrieben in Papierform bei der L-Bank eingegangen sein. Ein paralleler elektronischer Versand des Antrags in PDF-Format an die ESF-Geschäftsstelle des Rems-Murr-Kreises ist erwünscht. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage, Stichwort REACT-EU. Bei Fragen steht die Geschäftsführende des regionalen ESF-Arbeitskreises im Rems-Murr-Kreis, Maiju Wilhelm, unter / oder m.wilhelm@rems-murr-kreis.de zur Verfügung. Das Landwirtschaftsamt in Backnang informiert: Was kommt nach dem Stillen? Einführung der Beikost Zur Unterstützung von Eltern von Kleinkindern im Alter von 4 bis 8 Monaten bietet das Landwirtschaftsamt des Rems- Murr-Kreises in Kooperation mit der BeKi-Referentin Petra Scharberth-Zender Online-Vorträge an. In den ersten 4 bis 6 Monaten ist Muttermilch bzw. Säuglingsnahrung die beste Mahlzeit für das Baby. Danach reichen der Energie- und Nährstoffgehalt nicht mehr aus. Jetzt müssen die Milchmahlzeiten durch Beikost ergänzt werden. 31

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