II. Allgemeine Charakterisierung
|
|
- Astrid Otto
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gewerbesteuer
2 I. Rechtsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen: Gewerbesteuergesetz (GewStG) Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV) = Rechtsverordnung, erlassen durch die Exekutive aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage Verwaltungsvorschriften: Gewerbesteuer-Richtlinien Sonstige Verwaltungsvorschriften wie Erlasse des BMF und Verfügungen der OFD
3 II. Allgemeine Charakterisierung Ertragshoheit: Weitgehend die Gemeinden (Art. 106 Abs. 6 S. 1 GG, 1, 4 GewStG). Bund und Länder sind jedoch durch eine Umlage beteiligt. Im Gegenzug erhalten die Gemeinden eine Beteiligung an der Einkommensteuer. Wichtige Bedeutung der Gewerbesteuer für die Gemeindefinanzierung! Gesetzgebungshoheit: Bund. (Die Gemeinden und Länder haben jedoch Einfluss auf die Höhe des Hebesatzes.)
4 II. Allgemeine Charakterisierung Real- und Objektsteuer ( 3 Abs. 2 AO) ( Personensteuer), d.h. die persönlichen Verhältnisse bleiben grundsätzlich unberücksichtigt. Hintergrund: Steuer auf den Betrieb (objektivierte Ertragskraft), nicht auf den Inhaber. Ziel: Rechtsformneutralität, Finanzierungsneutralität und Gewinnverwendungsneutralität Inlandscharakter der Gewerbesteuer ( ESt/KSt: Universalitätsprinzip bei unbeschränkter Steuerpflicht)
5 II. Allgemeine Charakterisierung Aufbau des Gewerbesteuergesetzes: I. Allgemeines ( 1 6) II. Bemessung der Gewerbesteuer ( 7-11) III. (Entfallen. Früher Gewerbekapitalsteuer) IV. Steuermessbetrag ( 14 15) V. Entstehung, Festsetzung und Erhebung ( 16 21) VI. Zerlegung ( 28 34) VII. Gewerbesteuer der Reisegewerbebetriebe ( 35a) VIII. Änderung des Gewerbesteuermessbescheides ( 35b) IX. Durchführung ( 35c) X. Schlussvorschriften ( 36 37)
6 II. Allgemeine Charakterisierung Merke: Die Gewerbesteuer ist eine wichtige Steuer, die bei der Steuerplanung zwingend beachtet werden muss. Sie stellt keinesfalls eine Art Nebensteuer dar.
7 III. Rechtfertigung der Gewerbesteuer (Historische) Begründung für Gewerbesteuer: Besondere Lasten durch Gewerbebetrieb, z.b. durch erhöhte Nutzung von Straßen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen, etc. Äquivalenzprinzip Aber: Nach der Steuerdefinition stellen Steuern gerade gegenstandlose Leistungen dar. Jedoch noch hiermit vereinbar, da nicht für eine konkrete Gegenleistung erhoben.
8 III. Rechtfertigung der Gewerbesteuer Aber: These der erhöhten Belastung zutreffend? Beispiel 1: Verursacht ein kleiner Handwerker besondere Lasten im Vergleich zu einer Großkanzlei (= Freiberufler) mit hohem Mandantenverkehr? Beispiel 2: Keine Unterscheidung zwischen kleinem Handwerkerbetrieb, der wenig belastet, und Chemieunternehmen. Ferner: Keine Berücksichtigung positiver Auswirkungen, z.b. Arbeitsplätzeschaffung Weiteres Problem: Ist die Gewerbesteuer mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip vereinbar?
9 III. Rechtfertigung der Gewerbesteuer Ziel: Objektivierte Steuer Aber: Gewerbesteuer ist heute eine reine Ertragssteuer. Früher: Auch Besteuerung des Gewerbekapitals Heutiger Sinn und Zweck der Gewerbesteuer: Allein fiskalische Gründe. Die Gewerbesteuer wird daher in der Lehre überwiegend abgelehnt. Auch in der Politik sind Tendenzen zur Abschaffung erkennbar. Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer, Einführung der Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer im Rahmen der Einkommensteuer ( 35 EStG). Eine völlige Abschaffung ist derzeit aber noch nicht durchsetzbar.
10 IV. Steuergegenstand Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird ( 2 Abs. 1 GewStG). Der Gewerbesteuer unterliegen auch die Reisegewerbebetriebe, soweit sie im Inland betrieben werden ( 35a GewStG). Einteilung der Gewerbebetriebe Stehender Gewerbebetrieb Reisegewerbebetrieb
11 IV. Steuergegenstand Als Gewerbebetrieb gelten: Einzelunternehmer, falls gewerblich tätig ( 15 EStG) Mitunternehmer (insbes. OHG, KG), falls gewerblich tätig oder Fiktion ( 15 EStG) Wiederholung: Nicht jede OHG, KG etc. muss ein Gewerbebetrieb sein, sondern nur, falls die Voraussetzungen des 15 EStG erfüllt sind. Insbes. Kapitalgesellschaften kraft Rechtsform ( 2 Abs. 2 GewStG) Gewerbebetriebe kraft wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs, z.b. Verein ( 2 Abs. 3 GewStG)
12 IV. Steuergegenstand Mehrheit von Betrieben: Steuergegenstand ist nicht eine Person, sondern ein Gewerbebetrieb. Unterhält eine Person mehrere Betriebe, Abgrenzung. Kriterium: Sachliche Selbständigkeit, Problem bei Einzelunternehmern Bei Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften immer einheitlicher Gewerbebetrieb
13 IV. Steuergegenstand Persönliche Steuerbefreiungen ( 3 GewStG) aus diversen Gründen
14 V. Beginn und Ende der sachlichen Steuerpflicht Beginn: Mit Erfüllung aller Voraussetzungen eines Gewerbebetriebes, insbes. Aufnahme einer nach außen gerichteten Tätigkeit. Nicht Vorbereitungshandlungen. => Insbes. Verluste davor im Rahmen der Gewerbesteuer nicht ausgleichsfähig (anders im Rahmen des EStG) Ende: Mit Aufgabe der werbenden Tätigkeit => Liquidationserlöse unterfallen nicht der GewSt Bei Kapitalgesellschaften Beginn spätestens mit Eintragung ins Handelsregister, Ende erst nach Abschluss des Liquidationsverfahrens.
15 VI. Steuerschuldner Steuerschuldner = Wer muss zahlen? Unternehmen, für dessen Rechnung ein Gewerbe tatsächlich betrieben wird ( 5 Abs. 1 S. 1 u. 2 GewStG) Konkret: der Einzelunternehmer, die OHG, die GmbH Wichtig: Die Personengesellschaft selbst ist gewerbesteuerpflichtig ( Einkommensteuer: Personengesellschaft nicht einkommensteuerpflichtig, sondern die Gesellschafter im Rahmen der Mitunternehmerschaft.)
16 VII. Bemessung der Gewerbesteuer Grundschema: Gewerbeertrag ( 6 GewStG) (= Steuerbilanzgewinn ± Hinzurechnungen/Kürzungen) x Steuermeßbetrag ( 11 GewStG) x Hebesatz ( 16 GewStG) = Zu zahlende Gewerbesteuer
17 VII. Bemessung der Gewerbesteuer Gewinn nach EStG / KStG ( 7 GewStG) ± Hinzurechnungen / Kürzungen ( 8, 9 GewStG) Gewerbeertrag vor Verlustabzug, Rundung u. FB Verlustvortrag Abrundung auf volle 100 ( 11 Abs. 1 GewStG) Freibetrag von (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) = Gewerbeertrag nach Verlustabzug, Rundung u. FB
18 VII. Bemessung der Gewerbesteuer x Steuermesszahl (für Kapitalgesellschaften 5 %, für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gestaffelt von 1 5 %) = Steuermessbetrag ggf. Zerlegung x Gewerbesteuerhebesatz = Gewerbesteuer Vierteljährliche GewSt-Vorauszahlungen ( 19) = Abschlusszahlung / Erstattung
19 VII. Bemessung der Gewerbesteuer Ziele der Hinzurechnungen und Kürzungen: Sicherung des Objektcharakters ( objektivierte Ertragskraft ) Sicherung des Inlandscharakters Vermeidung einer gewerbesteuerlichen Doppelbesteuerung Vermeidung einer gewerbesteuerlichen Nichtbesteuerung Vermeidung eines Nebeneinanders von Gewerbesteuer und Grundsteuer Umsetzung von sozial- u. wirtschaftspolit. Zielen
20 VII. Bemessung der Gewerbesteuer Wichtige Hinzurechnungen: 50 % der Entgelte für Dauerschulden Hintergrund: Finanzierungsneutralität (hiermit jedoch nur begrenzt verwirklichbar) 50 % der Nutzungsvergütungen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nicht in Grundbesitz bestehen (falls Vermieter/Verpächter nicht selbst gewerbesteuerpflichtig) Hintergrund: Pauschalierte Erfassung der Abschreibungen Verluste von ausländischen Personengesellschaften Hintergrund: Inlandscharakter der Gewerbesteuer
21 VII. Bemessung der Gewerbesteuer Wichtige Kürzungen: 1,2 % des Einheitswerts des Grundbesitzes Hintergrund: Keine Doppelbelastung mit Grundsteuer und Gewerbesteuer Gewinne von ausländischen Personengesellschaften Hintergrund: Inlandscharakter der Gewerbesteuer
22 VII. Bemessung der Gewerbesteuer Freibeträge und Rundung: Bei Personengesellschaften Freibetrag von 24,5 T Hintergrund Freibetrag: Ausgleich von gewerbesteuerlichen Nachteilen von Einzel- und Personenunternehmen gegenüber Kapitalgesellschaften, da keine Berücksichtigung von Gesellschaft- Gesellschaftern Verträgen möglich Bei Kapitalgesellschaften grds. kein Freibetrag Immer Abrundung des Gewerbeertrags auf volle 100
23 VII. Bemessung der Gewerbesteuer Steuermesszahl bei Personengesellschaften : Gestaffelte Steuermesszahl Für die ersten 24 TDM 1% Für die weiteren 24 TDM 2 % Für die weiteren 24 TDM 3 % Für die weiteren 24 TDM 4 % Für alle weiteren Beträge 5 % Oder: DM + 5 % (Gewerbeertrag DM) für Gewerbeerträge DM
24 VII. Bemessung der Gewerbesteuer Steuermesszahl Kapitalgesellschaften: Unabhängig von der Höhe des Gewerbeertrages immer 5 %.
25 VII. Bemessung der Gewerbesteuer Beispiel 1: Gewerbeertrag nach Hinzurechnungen und Kürzungen DM. Frage: Gewerbeertrag nach Freibetrag und Rundung bei OHG und GmbH? Antwort: OHG: DM DM = DM => nach Rundung GmbH: DM => DM nach Rundung
26 VII. Bemessung der Gewerbesteuer Beispiel 2: Gewerbeertrag einer OHG von 200 TDM Frage: Gewerbesteuermessbetrag? Lösung: 240 DM DM DM DM + ( TDM) x 5 % = 2400 DM 114 TDM x 5 % = 2400 DM DM = 7600 DM Bei GmbH: 200 TDM x 5 % = 10 TDM
27 VII. Bemessung der Gewerbesteuer Hebesatz Festsetzung des Hebesatzes durch Gemeinde ( 16): Multiplikation des Steuermessbetrages mit Hebesatz. Unterschiedliche Hebesätze! Bundesdurchschnitt 1999: 389 %
28 VIII. Verlustausgleich Nur Verlustvortrag, kein Verlustvortrag ( 10a GewStG) Hintergrund: Planungssicherheit der Gemeindekasse Kein Ausgleich zwischen zwei verschiedenen Gewerbebetrieben
29 IX. Gewerbesteuerliche Organschaft Auch im Bereich der Gewerbesteuer ist eine Organschaft möglich, die teils der körperschaftsteuerlichen Organschaft ähnelt, sich aber auch von dieser in einigen Punkten unterscheidet Rechtsfolge: Organgesellschaft gilt trotz eigener Rechtsfähigkeit nur als Betriebsstätte Wichtigster Vorteil: Innerorganschaftlicher Verlustausgleich
30 X. Veranlagung Jahressteuer, Erhebungszeitraum = Kalenderjahr ( 14 GewStG) Vorauszahlungen ( 19 GewStG) Finanzamt: Ermittlung des Steuermessbetrages Gewerbesteuermessbescheid (Rechtsmittel hiergegen: Einspruch) Gemeinde: Anwendung des Hebesatzes Gewerbesteuerbescheid (Rechtsmittel hiergegen: Widerspruch) Einwendungen gegen die Höhe des Messbetrages müssen zwingend im Rahmen des Einspruchs beim Finanzamt vorgebracht werden (Fristen!!).
31 XI. Ertragsteuerliche Behandlung Problem: Die Gewerbesteuer ist eine abzugsfähige Steuer, die den gewerblichen Gewinn mindert (sog. Insichabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer) Die Gewerbesteuer mindert ihre eigene Bemessungsgrundlage!!! Beispiel: Gewinn 100, Gewerbesteuer 20 % 80 nach Steuern. Aber 20 Gewerbesteuer mindern den Gewinn (= Rückstellung), also nur noch 80 Gewinn nur noch 16 Gewerbesteuer, nicht 20 usw.
32 XI. Ertragsteuerliche Behandlung Problem: Zur Berechnung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb muss die Höhe der Gewerbesteuer bekannt sein. Lösung des Problems anhand Berechnungsformel, die die Insichabzugsfähigkeit berücksichtigt Bei Kapitalgesellschaften: GewStE = Gewerbeertrag x H / ( H) Bei Personengesellschaften: (ab bestimmter Höhe des Gewerbeertrages) GewStE = (Gewerbeertrag ) x H / ( H) Achtung: Die 48 TDM berücksichtigen die gestaffelte Steuermesszahl, nicht den Freibetrag.
33 XI. Ertragsteuerliche Behandlung Einzelunternehmern und Gesellschaftern einer Personengesellschaft steht die pauschalierte Gewerbesteueranrechnung nach 35 EStG zu 1,8fache des Gewerbesteuermessbetrages
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann Consulting GmbH StBG und der Advisor Dokument GmbH WPG Bürgerstraße 21 -Haus der IHK 37073
Mehr2017 StB Dipl.-Kfm. Sergej Gubanov
Gewerbesteuer 1 1. Einführung Gewerbesteuer ist Real-/Objektsteuer ( 3 II AO) direkte Steuer (Steuerträger = Steuerschuldner) Gemeindesteuer ( 1 GewStG) Veranlagungssteuer rechtliche Grundlagen Gewerbesteuergesetz
Mehr5.5 Gewerbesteuer. Folie 1 Stand Petra Grabowski, Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin (FH)
5.5 Gewerbesteuer Folie 1 Stand 22.06.2013 Petra Grabowski, Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin (FH) 5.5.0 Einführung in die Gewerbesteuer - Rechtsgrundlagen Arbeitsanweisungen für Finanzämter GewStR
MehrMerkblatt Gewerbesteuer
Stand: Januar 2013 Merkblatt Gewerbesteuer Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Gewerbesteuer zum 1.1.2008 grundlegend geändert. Dieses Merkblatt erläutert die wichtigsten Elemente der Gewerbesteuer.
MehrDie Gewerbesteuer. Auswirkungen bei der Änderung des Hebesatzes auf die Gewerbesteuer und Ertragssteuer
Die Gewerbesteuer Auswirkungen bei der Änderung des Hebesatzes auf die Gewerbesteuer und Ertragssteuer 1 Inhaltsverzeichnis I. Die Entstehung und aktuelle Entwicklung II. Die Ermittlung der Gewerbesteuer
MehrINHALTSVERZEICHNIS.
INHALTSVERZEICHNIS Seite Gewerbesteuergesetz (GewStG) Abschnitt I Allgemeines 1 Steuer-berechtigte 13 2 Steuergegenstand 13 2a Arbeitsgemeinschaften 14 3 Befreiungen 14 4 Hebeberechtigte Gemeinde 17 5
MehrGewerbesteuer in Berlin
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 14542 Gewerbesteuer in Berlin Die Gemeinden sind berechtigt, die Gewerbesteuer zu erheben. Sie legen jährlich den sogenannten Gewerbesteuerhebesatz
MehrWichtigste Elemente der Gewerbesteuer
Wichtigste Elemente der Gewerbesteuer Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft Mit der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde die Gewerbesteuer zum 1.1.2008 grundlegend geändert. Dieses Merkblatt erläutert
MehrInfo zur BERECHNUNG DER GEWERBESTEUER
Info zur BERECHNUNG DER GEWERBESTEUER Die Gewerbesteuer ist für eine Standortentscheidung u. a. mitentscheidend. Die nachfolgenden Ausführungen zeigen Ihnen, wie sich die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer
MehrAusbildung im Steuerrecht 5. Gewerbesteuer. von Ulrich Wüstenhöfer. 6., völlig überarbeitete Auflage
Ausbildung im Steuerrecht 5 Gewerbesteuer von Ulrich Wüstenhöfer 6., völlig überarbeitete Auflage Gewerbesteuer Wüstenhöfer wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung: Allgemeines erlag C.H.
MehrSTEUERN II GEWERBESTEUER UND KÖRPERSCHAFTSTEUER
STEUERN II GEWERBESTEUER UND KÖRPERSCHAFTSTEUER - 7. Semester - 1 Vorlesungsaufbau Mitschrift (Grundlage für Prüfung) Gesetz, Durchführungsverordnungen und Richtlinien GewStG 1999, zuletzt geändert am
MehrRealsteuer / Objektsteuer. direkte Steuer Gemeindesteuer Veranlagungsteuer. GewStR. bindend für alle GewStDV bindend nur für Finanzverwaltung
Realsteuer / Objektsteuer Grundlagen Eigenschaften direkte Steuer Gemeindesteuer Veranlagungsteuer Rechtsquellen bindend für alle GewStG GewStDV bindend nur für Finanzverwaltung GewStR Verwaltung der Gewerbesteuer
MehrGewerbesteuer. Realsteuern ( 3 Abs. 2 AO) von Frank Hüppe. Gewerbesteuer Grundsteuer
Gewerbesteuer von Frank Hüppe Gewerbesteuer Grundsteuer Realsteuern ( 3 Abs. 2 AO) werden von den Gemeinden erhoben sind Steuern auf das Objekt, das Grundstück oder den Gewerbebetrieb auch Objektsteuer
MehrMerkblatt Gewerbesteuer
Stand: Mai 2010 Merkblatt Gewerbesteuer Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Gewerbesteuer zum 1.1.2008 grundlegend geändert. Dieses Merkblatt erläutert die wichtigsten Elemente der Gewerbesteuer.
Mehr3. Gewinnermittlung bei Kapitalgesellschaften Grundsätze Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen (Vermögensminderungen auf
Inhalt A. Körperschaftsteuer...11 I. Einführung/Rechtsnatur der Körperschaftsteuer...11 II. Rechtsquellen des Körperschaftsteuerrechts...12 III. Körperschaftsteuerpflicht...12 1. Allgemeines...12 2. Ausländische
MehrModul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler. Karteikarten Betriebliche Steuerlehre Gewerbesteuer Prof. Jelena Milatovic, LL.M.
Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler Karteikarten Betriebliche Steuerlehre Gewerbesteuer Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Steuerrecht 2 Welche Bedeutung und Stellung hat die Gewerbesteuer im Steuersystem?
MehrGrundlegende Steuerarten
Grundlegende Steuerarten Gewerbesteuerrecht Vorstellung Kurzvita Station 1 (2007-2010): Studium zum Bachelor of Arts (Steuerrecht) an der FOM Kontakt Christoph Juhn Im Zollhafen 24, 50678 Köln Mobil +49
MehrProf. Dr. Heintzen WS 2001/2002. Vorlesung Unternehmenssteuerrecht Donnerstag, den 31. Januar 2002
Prof. Dr. Heintzen WS 2001/2002 Thema: Die Gewerbesteuer 1. Steuersubjekt Vorlesung Unternehmenssteuerrecht Donnerstag, den 31. Januar 2002 Subjekt der Gewerbesteuer ist gemäß 5 I 1, 2 GewStG der Unternehmer,
MehrBERECHNUNG DER GEWERBESTEUER
MERKBLATT Recht und Steuern BERECHNUNG DER GEWERBESTEUER Die Gewerbesteuer ist für eine Standortentscheidung mitentscheidend. Das folgende Merkblatt zeigt Ihnen, wie sich die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer
MehrLernsoftware Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre
Lernsoftware Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre Kurzfassung des fachlichen Inhalts (Skript) 5. Weitere Steuern 5.1 Gewerbesteuer! Begriffsbestimmungen, Rechtsgrundlagen Die Gewerbesteuer ist die
MehrVorwort Abbildungsverzeichnis Literaturhinweise Abkürzungsverzeichnis. Kapitell: Einführung 1
Vorwort Abbildungsverzeichnis Literaturhinweise Abkürzungsverzeichnis V XIII XVI XVII Kapitell: Einführung 1 1.1 Charakteristische Merkmale der Körperschaftsteuer 1 2 1.2 Steuerhoheiten bei der Körperschaftsteuer
MehrInhaltliche Übersicht - Grobgliederung
Gewerbesteuer 0 Inhaltliche Übersicht - Grobgliederung Einführende Grundlagen der Besteuerung und des deutschen Steuersystems Einkommensteuer Körperschaftsteuer Gewerbesteuer* S. Tetzlaff, Gunnar/Weichhaus,
MehrISBN ISBN (ebook) DOI / Auflage Auflage
1. Auflage 1978 2. Auflage 1983 3. Auflage 1986 Herausgeber: Prof. Dr. Günter Ebert, Dipl.-Vw. Dieter Klause, Prof. Dr. Eduard Mändle Springer Fachmedien Wiesbaden 1986 Ursprünglich erschienen bei Betriebswirtschaftlicher
MehrDie Steuern des Unternehmens
Die Steuern des Unternehmens von Dr. Günter Wöhe ord. Professor der Betriebswirtschaftslehre an der Universität des Saarlandes 3., überarbeitete und erweiterte Auflage TECHNISCHE HOCHSCHULE DARMSTADT Fachbereich
MehrLudwig Wagner. Betriebsaufspaltung und Gewerbesteuer 1X1X1=
Ludwig Wagner Betriebsaufspaltung und Gewerbesteuer 1X1X1= VI! INHALTSVERZEICHNIS A. EINFÜHRUNG 1 B. DIE RECHTSSCHÖPFUNG BETRIEBSAUFSPALTUNG 8 I. Geschichtliche Entwicklung 8 1 Initiatoren des Steuersparmodells
MehrGrundzüge der Unternehmensbesteuerung
Grundzüge der Unternehmensbesteuerung von Prof. Dr. Michael Wehrheim Justus-Liebig-Universität Giessen Lehrstuhl für Betriebwirtschaftliche Steuerlehre und externes Rechnungwesen 2. Auflage Verlag Franz
MehrMerkblatt Gewerbesteuer
Merkblatt Gewerbesteuer Stand: Juni 2011 Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Gewerbesteuer zum 1.1.2008 grundlegend geändert. Dieses Merkblatt erläutert die wichtigsten Elemente der Gewerbesteuer.
MehrDie Gewerbesteuer im Steuersystem
Die Gewerbesteuer im Steuersystem Verfassungsrechtliche Garantien Kommunale Selbst- verwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 S. 3 GG) Finanzverfassung (Art. 106 Abs. 6 GG) Die Gewerbesteuer im Steuersystem
MehrGewerbesteuerrecht. Errechnung des Gewerbeertrags, Steuermessbetrags, der Gewerbesteuer und einer Abschlusszahlung oder Erstattung
Gewerbesteuerrecht Errechnung des Gewerbeertrags, Steuermessbetrags, der Gewerbesteuer und einer Abschlusszahlung oder Erstattung 1. Gewinn aus Gewerbebetrieb 7 1 2. + Hinzurechnungen 8 3. Kürzungen 9
MehrHarald Nagel. Die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer
Harald Nagel Die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer Eine Analyse des 35 EStG in der Fassung des Steuersenkungsgesetzes unter steuerpolitischen, steuergestalterischen und verfassungsrechtlichen
Mehr2.1.2 Bedeutung der Gewerbesteuer für die Gewerbebetriebe
2 Gewerbesteuer 2.1 Wesen und Bedeutung der Gewerbesteuer Gewerbesteuer als Realsteuer bzw. Objektsteuer Ebenso wie die Grunderwerbsteuer ist die GewSt nach der Abgabenordnung ( Abs. 2 AO) eine Realsteuer.
MehrDie Gewerbesteuer. Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover. 1. Welche Bedeutung hat die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover 1. Welche Bedeutung hat die Gewerbesteuer? Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer. Sie macht im Schnitt rund 43 Prozent der
MehrZusatzdokument Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen zum Skriptteufel-Klausurworkshop Unternehmensbesteuerung WS 2010/2011
Zusatzdokument Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen zum Skriptteufel-Klausurworkshop Unternehmensbesteuerung WS 2010/2011 1 Vorwort Die vorliegende Dokumentenreihe enthält Erklärungen zu drei
MehrA. Grundlagen der Unternehmenssteuern 15
Zur Reihe: Kompakt-Training Praktische Betriebswirtschaft 5 Vorwort zur 2. Auflage 7 Benutzungshinweise 8 A. Grundlagen der Unternehmenssteuern 15 1. Der Steuerbegriff 15 1.1 Steuern im System der öffentlich-rechtlichen
MehrErtragsteuern. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer. Begründet von. Prof. Dr. Dr. h. c. Gerd Rose f. Universität zu Köln Steuerberater
Ertragsteuern Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer Begründet von Prof. Dr. Dr. h. c. Gerd Rose f Universität zu Köln Steuerberater fortgeführt von Prof. Dr. Christoph Watrin, Westfälische
MehrVORLESUNGSUNTERLAGEN BETRIEBLICHE STEUERLEHRE TEIL VI: GEWERBESTEUER
SEITE 1 von 9 VORLESUNGSUNTERLAGEN BETRIEBLICHE STEUERLEHRE TEIL VI: GEWERBESTEUER INHALT: 1. Einführung in die Gewerbesteuer 1.1. Steuergegenstand, 2 1.2. Befreiungen, 3 1.3. hebeberechtigte Gemeinde,
MehrLehrbuch Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
Lehrbuch Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer Bearbeitet von Josef Köllen, Gudrun Reichert, Elmar Vogl, Edmund Wagner 5., überarbeitete und aktualisierte Auflage. 2016. Buch. XXI, 771 S. Softcover ISBN
MehrEinführung in die Unternehmensbesteuerung
Reihe Betriebswirtschaftslehre in Übersichten Band I WP/StB Prof. Dr. Bettina Schneider StB Prof. Dr. Wilhelm Schneider Einführung in die Unternehmensbesteuerung Systematische Darstellung in Übersichten
MehrAnwendungsschreiben zur Verlustabzugsbeschränkung nach 15 ABS. 4 Satz 6 bis 8
BMF Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2016 > C. Anhänge > Anhang 29 Verluste > IV. Anwendungsschreiben zur Verlustabzugsbeschränkung nach 15 Abs. 4 Satz 6 bis 8 EStG BMF vom 19.11.2008 (BStBl I S. 970)
Mehrkonsolidierte Fassung: BMF IV C 6 - S 2296-a/08/10002 BStBl 2009 I S.440 Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb gemäß 35 EStG
konsolidierte Fassung: BMF 24.2.2009 IV C 6 - S 2296-a/08/10002 BStBl 2009 I S.440 Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb gemäß 35 EStG Bezug: BMF, Schreiben v. 22.12.2009 BStBl 2010 I S.43
MehrSTEUERFIBEL GEWERBESTEUER
GEWERBESTEUER Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und stellt die wichtigste direkte Einnahmequelle der Gemeinden dar. Sie gehört zu den sogenannten Real-, Objekt- oder Sachsteuern. Bei der Gewerbesteuer
MehrII. Allgemeine Charakterisierung
Körperschaftsteuer I. Rechtsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen: Körperschaftsteuergesetz (KStG) Körperschaft-Durchführungsverordnung (KStDV) = Rechtsverordnung, erlassen durch die Exekutive aufgrund ausdrücklicher
MehrKörperschaftsteuer Gewerbesteuer
Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Dr. Gerrit Frotscher o. Professor an der Universität Hamburg Rechtsantwalt und Fachanwalt für Steuerrecht 2. Auflage Verlag C.H. Beck München 2008 Inhaltsverzeichnis Vorwort
MehrInhaltsübersicht... VII Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XIX
erscheint im Verlag C. H. Beck München DRUCREIF Stand: 14.01.06 IX Inhaltsübersicht... VII Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XIX 1. apitel: Steuerrechtsordnung Glossar... 1 1. Deutsches
MehrInhaltsübersicht. 1. Kapitel Steuerrechtsordnung 1. Rechtliche Struktur Das System der Steuerarten... 6
Inhaltsübersicht 1. Kapitel Steuerrechtsordnung 1. Rechtliche Struktur... 1 2. Das System der Steuerarten... 6 2. Kapitel Steuerarten/Unternehmensteuerrecht 1. Einkommensteuer... 9 2. Körperschaftsteuer...
MehrStudienarbeit GewSt Lösungshinweise
Studienarbeit GewSt - 20 - Lösungshinweise Aufgabe 1 - Teil 1: Gewerbesteuerpflicht der KG - Grundfall a) Prüfung einer... originären gewerblichen Tätigkeit gem. 15 Abs.1 S.1 Nr.2 EStG Steuergegenstand
MehrI. Überblick über die Ertragsteuern A. Die Ertragsteuerarten B. Ertragbesteuerung von Unternehmen... 25
Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 21. A u flage... 5 Aus dem Vorwort zur 19. Auflage... 6 Vorwort zur 1. Auflage (1969)... 7 Abkürzungsverzeichnis... 15 Abbildungsverzeichnis... 19 I. Überblick über die Ertragsteuern...
MehrErläuterungen zum Lehrplan STEUERLEHRE, Jgst. 12 (Rechtsstand 30. Juni 2010) Seite 1
Erläuterungen zum Lehrplan STEUERLEHRE, Jgst. 12 (Rechtsstand 30. Juni 2010) Seite 1 Lerngebiet 6 Gewerbesteuer 20 Stunden LERNZIEL Die Schüler erwerben anhand praxisorientierter Fälle die Fähigkeit, die
MehrHandbuch zur Gewerbesteuerveranlagung 2009: GewSt Deutsches wissenschaftliches Institut der Steuerberater e.v.
DWS-Schriftenreihe - Schriften des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.v. Handbuch zur Gewerbesteuerveranlagung 2009: GewSt von Deutsches wissenschaftliches Institut der Steuerberater
MehrKörperschaftsteuer - Gewerbesteuer
Studium und Praxis Körperschaftsteuer - Gewerbesteuer von Dr. Gerrit Frotscher 2. Auflage Körperschaftsteuer - Gewerbesteuer Frotscher schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
MehrHAUSHALTSSATZUNG. I. Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2005 wird in Einnahmen mit Euro 41.871.000
HAUSHALTSSATZUNG DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER ZU BERLIN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2005 DIE VOLLVERSAMMLUNG DER IHK BERLIN HAT IN IHRER SITZUNG AM 14.01.2005 GEMÄß DEN 3 UND 4 DES GESETZES ZUR VORLÄUFIGEN
MehrMaterielles Steuerrecht Ertragsteuern
Leseprobe Zeis/Deffland Materielles Steuerrecht Ertragsteuern STEUERLEHRE Studienbrief 2-030-0602 2. Auflage 2012 HOCHSCHULVERBUND DISTANCE LEARNING Materielles Steuerrecht Ertragsteuern Impressum Verfasser:
MehrÜberblick über die Besteuerung von Zinsen und Dividenden
Überblick über die Besteuerung von und Von dem Überblick werden nicht erfasst: Personengesellschaften oder sonstige juristische Personen als Empfänger internationale Sachverhalte Ist der Empfänger von
MehrBerechnung der Körperschaftsteuer 2012
Berechnung der Körperschaftsteuer 2012 Ermittlung des Steuerbilanzgewinns Vorläufiger Steuerbilanzgewinn 1.500.000 + KSt-Vorauszahlungen lt. G+V 350.000 + in G+V schon enthaltene KSt-Rückstellung 25.000
MehrDie Gewinnerzielungsabsicht, das ist die Absicht, eine Mehrung des Betriebsvermögens zu erzielen.
Die Gewerbesteuer Die Gemeinden sind berechtigt, die Gewerbesteuer zu erheben. Sie legen jährlich den sogenannten Gewerbesteuerhebesatz fest. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, der in Deutschland
MehrErmittlung des Gewerbeertrags ( 7 bis 9 GewStG) Anlage ÖHG (GewSt) Okt. 2015
Finanzamt Bezeichnung der Körperschaft Steuernummer Anlage zur Spartentrennung 0 für Unternehmen i. S. des 7 Satz GewStG (auch soweit Organgesellschaften) und für Gesellschaften oder Betriebe gewerblicher
MehrAllgemeine Hinweise zur Klausur:
SS 2009 II/2009 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min.. Juli 2009 Teil: Besteuerung von Unternehmen Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!! Heftklammer
Mehrerscheint im Verlag C. H. Beck München DRUCKREIF Stand:
erscheint im Verlag C. H. Beck München DRUCREIF Stand: 16.11.07 Vorwort... V Inhaltsübersicht... VII Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XVIII 1. apitel: 2. apitel: Glossar... 1 Steuerrechtsordnung
MehrKörperschaftsteuer Gewerbesteuer
Grandkurs des Steuerrechts Band 11 Körperschaftsteuer Gewerbesteuer von Wolfgang Zenthöfer Dipl.-Finanzwirt, Oberregierungsrat Fachhochschule für Finanzen Nordkirchen Gerd Leben Professor Verwaltungsfachhochschule
MehrEinkommensteuer. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P ESt. für das Studienfach. Hauptstudium E 2013
FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-3-ESt Fachplan für das Studienfach Einkommensteuer Hauptstudium E 2013 4. Semester 5. Semester 6. Semester Stand 23.03.2015 Lehrbereich I Seite
MehrBeteiligungsveräußerung aus steuerlicher Sicht: Veräußerung von Anteilen an inländischen und ausländischen Kapitalgesellschaften
Bachelorarbeit Beteiligungsveräußerung aus steuerlicher Sicht: Veräußerung von Anteilen an inländischen und ausländischen Kapitalgesellschaften von Jan S. Rolfes Erstauflage Diplomica Verlag 2014 Verlag
MehrÜbungsaufgabe Rechtsformvergleich Musterlösung
GRUNDFALL Übungsaufgabe Rechtsformvergleich Musterlösung 1. Ermittlung der Gewerbesteuer der OHG JÜ/JF a) Gesamthandsbilanz Bilanzielle Korrekturen Ausgangssumme: 230.000,00 (lt. HBilanz) Die Verbuchung
MehrSteuern erwerbswirtschaftlicher Unternehmen. Thema Nr. 9 im Rahmen des Proseminars ABWL Ausgewählte Probleme der BWL
Steuern erwerbswirtschaftlicher Unternehmen Thema Nr. 9 im Rahmen des Proseminars ABWL Ausgewählte Probleme der BWL Einleitung Einteilung der Steuern nach Besteuerungsbasis Ertragssteuern Besteuerung der
MehrSpringer Gabler PLUS. Ertragsteuern. Dinkelbach, Andreas. Zusatzinformationen zu Medien von Springer Gabler
Springer Gabler PLUS Zusatzinformationen zu Medien von Springer Gabler Dinkelbach, Andreas Ertragsteuern Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer 2016 / 7. Auflage Teil III / Gewerbesteuer (ohne
MehrGrundlagen der Besteuerung
www.nwb.de Basiswissen Steuer und Studium Grundlagen der Besteuerung Von Diplom-Finanzwirt Arne Marx STUDIUM Inhaltsübersicht Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17 1. Einkommensteuer
MehrModul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler. Betriebliche Steuerlehre Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Steuerrecht
Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler Betriebliche Steuerlehre Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Steuerrecht Gliederung 1. Einführung in die Gewerbesteuer 1.1 Bedeutung und Stellung im Steuersystem 1.2
MehrDie Frage stellt sich dem Unternehmer des öfteren, sei es bei Veränderungen seiner Gewinnsituation, sei es bei Veränderungen der kommunalen Hebesätze
Berechnungsschema Gewerbesteuer Wie hoch ist meine Gewerbesteuer? Die Frage stellt sich dem Unternehmer des öfteren, sei es bei Veränderungen seiner Gewinnsituation, sei es bei Veränderungen der kommunalen
MehrGewerbesteuer (GewStG)
Gewerbesteuer (GewStG) Kommentar Von Martin Kronawitter Dipl.-Volkswirt, Dipl.-Handelslehrer, Dipl.-Betriebswirt (FH) ERICH SCHMIDT VERLAG Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die
MehrBesteuerung unternehmerischer
Bert Kaminski I Günther Strunk Besteuerung unternehmerischer Tätigkeit Grundlagen - Auswirkungen - Beispiele 2., überarbeitete Auflage GABLER I Inhaltsverzeichnis VORWORT.............. V INHALTSVERZEICHNIS
MehrEinführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Heinz Kußmaul Steuern Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre 2., aktualisierte Auflage DE GRUYTER OLDENBOURG Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 2. Auflage V Vorwort zur 1. Auflage VI Inhaltsverzeichnis
MehrSteuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb gemäß 35 EStG
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117
MehrSteuerkompendium. Band 1: Einkommensteuer, Bilanzsteuerrecht, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer
Steuerkompendium Band 1: Einkommensteuer, Bilanzsteuerrecht, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer Bearbeitet von Prof. Dr. Horst Walter Endriss, Wolfram Baßendowski, Peter Küpper 12., vollständig überarbeitete
MehrMerkblatt Gewerbesteuer
Merkblatt Gewerbesteuer Die nachfolgenden Ausführungen sollen dem Leser einen schnellen Überblick und wesentliche Informationen zur Thematik Gewerbesteuer geben. Dabei sind die gewerbesteuerlichen Änderungen
MehrS T E U E R F I B E L
GEWERBESTEUER Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und stellt die wichtigste direkte Einnahmequelle der Gemeinden dar. Sie gehört zu den sogenannten Real-, Objekt- oder Sachsteuern. Bei der Gewerbesteuer
MehrUnternehmensbesteuerung Teil I
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Übung 7 SS 20156 Unternehmensbesteuerung Teil I Dipl.Kfm (FH) Johannes Berens, M.Sc. Lehrstuhl für Steuerlehre und Finanzwissenschaft Übung Steuern I SS 2014 Folie 1
MehrMarco Hietschold Tel.: (0371) 6900-1530 Fax: (0371) 6900-191530
MERKBLATT Gewerbesteuer Stand: März 2010 Ansprechpartner: Frank Lange Tel.: (0371) 6900-1500 Fax: (0371) 6900-191501 E-Mail: lange@chemnitz.ihk.de Marco Hietschold Tel.: (0371) 6900-1530 Fax: (0371) 6900-191530
MehrGewerbesteuerrecht: GewSt
Beck-Texte im dtv 5545 Gewerbesteuerrecht: GewSt Textausgabe mit ausführlichem Sachregister Bearbeitet von Einführung von Georg Güroff, Vorsitzender Richter a.d. am Finanzgericht 30. Auflage 2018. Buch.
MehrSchriftlicher Bericht
Deutscher Bundestag 4. Wahlperiode Drucksache IV/1343 Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Mehr1. Abschnitt. Steuerrechtliche Grundlagen der Forderungsbewertung bei Kreditinstituten
SCHNEIDER Vorwort Die Bewertung von Kreditforderungen ist ein zentrales Thema bei der Steuerveranlagung von Kreditinstituten und ein regelmäßig wiederkehrender»dauerbrenner«in den steuerlichen Betriebsprüfungen.
MehrAtypisch stille Beteiligung als Alternative zur Organschaft
Atypisch stille Beteiligung als Alternative zur Organschaft Agenda 1. Atypisch stille Beteiligung 2. Organschaft 3. Gegenüberstellung der Atypisch stillen Beteiligung sowie der Organschaft 4. Praxisbeispiel
MehrGewerbesteuer. Hebesatzsatzung ab
Gewerbesteuer Agenda Ausgangslage Betroffene Unternehmen Auswirkungen auf die Unternehmen Auswirkungen auf die Finanzausstattung der Gemeinde Abwägung der Argumente für und gegen eine Anhebung der Gewerbesteuerhebesätze
MehrAllgemeine Betriebswirtschaftslehre und Steuern. eine Erehebungstechnik der Einkommensteuer (Vorauszahlung) Quellensteuerabzug
Systematisierung von Steuern an Gemeinden nach der Wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine Erehebungstechnik der Einkommensteuer (Vorauszahlung) Quellensteuerabzug Einkommensteuerpflicht unbeschränkt
MehrKapitel I - Einkunftsarten
Kapitel I Einkunftsarten (s. Skript Folien S. 9 ff) Tutorium betriebliche Steuerlehre Seite 6 Kapitel I Einkunftsarten Gewinneinkunftsarten (Betriebsvermögen) (Betriebs) Einnahmen./. (Betriebs) Ausgaben
MehrKapitel 2. Überblick über wichtige Steuern des Unternehmens
Kapitel 2 Überblick über wichtige Steuern des Unternehmens 1 Inhalt 4. Grundzüge der Gewerbesteuer 4.1 Rechtfertigungsversuche 4.2 Steuersubjekt 4.3 Bemessungsgrundlage 4.4 Tarif 4.5 Verlustverrechnung
MehrRealsteueratlas Informationen zur Grund- und Gewerbesteuer
Realsteueratlas Informationen zur Grund- und Gewerbesteuer Stand Juni 2016 Herausgeber RAin Barbara Schlaberg Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee Tel. 07531 2860-136 Geschäftsfeld Recht Steuern
MehrNur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. Inhaltsverzeichnis
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL
MehrMinisterium des Innern
des Landes Brandenburg Postfach 601165 14411 Potsdam Landräte und Oberbürgermeister des Landes Brandenburg Henning-von-Tresckow-Straße 9-13 14467 Potsdam Bearb.: Frau Lübke Gesch.Z.: II/3-76-15-01/03 Hausruf:
MehrSteuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb gemäß 35 EStG
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Karl Wilhelm Christmann Unterabteilungsleiter IV B POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der
MehrBetriebswirtschaftliche Steuerlehre
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Band 1: Grundlagen der Besteuerung, Ertragsteuern von StB Univ.-Prof. Dr. Dieter Schneeloch Univ.-Prof. Dr. Stephan Meyering StB Prof. Dr. habil. Guido Patek 7., vollständig
MehrAzubi- und Mitarbeiterschulung
Online-Seminar-Reihe 2018/19 Azubi- und Mitarbeiterschulung Virtueller Unterricht Termin- und Themenplan IWS Institut für Wirtschaft und Steuer GmbH Sitz der Gesellschaft: Bankverbindung: Gottlieb-Daimler-Ring
MehrDie EWIV in der europäischen Wirtschaftspraxis
6. Konferenz Die EWIV in der europäischen Wirtschaftspraxis Aktuelles zur Besteuerung der EWIV Frankfurt a.m., 05.11.2004 Gliederung 1 Grundlagen der Besteuerung 1.1 Transparenzprinzip 1.2 Einkünfteerzielung
MehrGeschäftsprozess: Gewerbesteuer-Erklärung erstellen Zilahi - Institut für Informatik, JLU-Gießen 2003
Geschäftsprozess: Gewerbesteuer-Erklärung erstellen Zilahi - Institut für Informatik, JLU-Gießen 2003 GewSt-Erklärung erstellen TP Mandanten auswählen, Vorprüfungen durchführen TP Steuer-Erklärung bearbeiten
MehrEinkommensteuer und Steuerwirkungslehre
Michael Wehrheim Einkommensteuer und Steuerwirkungslehre 3. F vollständig überarbeitete Auflage GABLER ABBILDUNGSVERZEICHNIS ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS XIII XIV 1 EINLEITUNG 1 1.1' Definition grundlegender
MehrAbkürzungsverzeichnis... 18. Literaturhinweise... 21. Online-Angebot zum Steuerrecht... 24
11 Abkürzungsverzeichnis... 18 Literaturhinweise... 21 Online-Angebot zum Steuerrecht... 24 1. Überblick über die Unternehmensbesteuerung... 27 1.1 Grundlagen der Steuerrechtswissenschaft... 27 1.1.1 (Zwangs-)Abgaben...
Mehr