Kooperationsvereinbarung

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1 LWL - Schulen Kooperationsvereinbarung zwischen der Schule am Leithenhaus, LWL-Förderschule (FöS), Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Bochum, vertreten durch die Schulleitung Frau Dr. Renate Printzen und der Heinrich-Böll-Gesamtschule Bochum vertreten durch die Schulleitung Frau Christiane Kampelmann

2 Präambel: Die Schulen vereinbaren im Rahmen inklusiven schulischen Handelns eine Kooperation. Die spezifischen Verpflichtungen der FöS und der allgemeinen Schule sind in dieser Kooperationsvereinbarung geregelt. 1 Vereinbarungsgrundlage Die Kooperationsvereinbarung zwischen den Vorgenannten basiert auf den Ausführungen zu den Dialogkonferenzen zwischen der Förderschule und der allgemeinen Schule. Ziel des Gemeinsamen Lernens (GL) ist, die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation im Unterricht und in der Klassengemeinschaft zu unterstützen. Hierdurch wird eine barrierefreie und erfolgreiche Teilhabe am Unterricht und am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. 2 Leistungsumfang Die FöS beantragt bei der Bezirksregierung Arnsberg den notwendigen personellen Bedarf. Die curricularen Leitlinien des landesweiten Arbeitskreises NRW beschreiben die verschiedenen Arbeitsfelder. In Absprache mit der allgemeinen Schule erstellt der abgeordnete SoPäd im Rahmen von Förderdiagnostik den jeweiligen Förderplan. Darin werden gemeinsame Absprachen mit den Lehrern der allgemeinen Schule festgehalten. Die Eltern werden über die individuellen Förderziele und Maßnahmen informiert. Die Förderschule organisiert zwei Mal jährlich Informationsveranstaltungen und Workshops an der FöS für Eltern und deren Schüler. Die Beratung und Unterstützung der Schülerin/des Schülers bleibt bis zum erfolgreichen Schulabschluss bestehen, sofern das gemeinsame Lernen (GL) nicht vorher beendet wird. 3 Gelingensbedingungen Um das Gemeinsame Lernen für alle Beteiligten erfolgreich zu gestalten, sind folgende Absprachen und Regelungen notwendig: Entsprechend der Ausführungen zu den Dialogkonferenzen findet die Kommunikation zwischen den jeweiligen Vertretern der Kooperationspartner zu den angegebenen Zeitpunkten statt. Für hörgeschädigte (schwerhörige, gehörlose oder AVWS) Schüler kann eine Adaption von Texten entsprechend des Förderplans erfolgen. Für die Festlegung der Nachteilsausgleiche bei Lernstandserhebungen und zentralen Prüfungen sind die Schulleitungen der allgemeinen Schulen zuständig. Sie werden von dem SoPäd beraten. Die Anforderung der adaptierten Fassungen/Materialien erfolgt durch die Schulleitung der Förderschule. 2

3 Absprachen mit der Schulleitung und den Fachlehrkräften erfolgen zu folgenden Themen o Nachteilsausgleich o Technische und raumakustische Ausstattung o Raumplanung o Stundenplangestaltung o Teamstunde oder eine andere Form für den regelmäßigen Austausch und die Beratung o Vertretungsunterricht o bewegliche Ferientage o besondere Veranstaltungen an der GL-Schule oder an der Stammschule o Flexibilität aller Beteiligten aufgrund verschiedener Einsatzorte des SoPäd Der SoPäd für den Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation nimmt je nach Bedarf und nach Absprache an den Klassen-, Jahrgangs- oder Lehrerkonferenzen teil. Die Teilnahme an den Elternsprechtagen erfolgt ebenso nach Absprache. Insgesamt sollte die Gesamtzeit der Beteiligung des betreffenden Sonderpädagogen an Konferenzen nicht die vorgesehene Konferenzzeit an der Stammschule übertreffen. Hilfreich ist die Bereitstellung einer Teamstunde (z. B. als geblockte Freistunde) für die Klassenleitung, da dem Beratungsbedarf nur durch einen regelmäßigen Austausch Rechnung getragen werden kann. In dieser gemeinsamen Stunde können ebenso Materialien vorbereitet und die Inhalte der Förderung besprochen werden. Alle Teampartner sind um die Sicherstellung von Barrierefreiheit bemüht. Die allgemeine Schule unterstützt den Austausch von Informationen zwischen ihren Lehrkräften und dem SoPäd für den Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation. Dies kann z.b. in Form eines Lehrerpostfachs, der Aufnahme in die Adressenliste und dem Austausch von adressen geschehen. 4 Inhalte der Zusammenarbeit Der Austausch über die Unterrichtsinhalte auf fachlicher und fachdidaktischer Ebene ist für ein erfolgreiches gemeinsames Lernen unbedingt notwendig. Der SoPäd ist Ansprechpartner für die Umsetzung dieser Inhalte bezüglich der individuellen und spezifischen Belange des hörgeschädigten Schülers. 5 Fachliche Beratung Die FöS/Beratungsstelle ermöglicht auch auf Anfrage fachliche Beratungen zu den Themen Hörschädigung, Hilfsmittelnutzung, aber auch zur Gestaltung von Medien und zu sonstigen besonderen fachlichen Aspekten. Sie bietet Informationsveranstaltungen an der Förderschule an. Die allgemeine Schule ermöglicht den Kollegen die Teilnahme. 6 Gemeinsames Lernen Aufgaben der Schulleitungen Die Schulleitungen arbeiten vertrauensvoll zusammen. Sie begleiten den Prozess und organisieren die Rahmenbedingungen. Hierzu gehören: 3

4 Schaffung von räumlichen und personellen Bedingungen Unterstützung bei der Beantragung von Hilfsmitteln und ggf. Schulbegleitern/Dolmetschern und Bereitstellung entsprechender logistischer Bedingungen (Raum, PC,...) Sicherstellung des Nachteilsausgleichs (Meldung, Ausdruck, 2. Aufsicht) Ermöglichung von Fortbildung und Vernetzung Anregung von kooperativen Projekten Die Leitung der FöS organisiert in Zusammenarbeit mit dem SoPäd für den Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation deren Einsatz. Im Konfliktfall und auch bei längerfristiger Erkrankung des SoPäd koordinieren die Schulleitungen das weitere Vorgehen. 7 Gemeinsames Lernen Aufgaben der beteiligten Lehrkräfte Grundlegende Bedingungen für eine erfolgreiche Arbeit im gemeinsamen Lernen ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, deren Eltern, Klassenlehrerin/Klassenlehrer, Fachlehrkräften und des SoPäd für den Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation. Dies wird erreicht, durch Austausch aller beteiligten Lehrkräfte Absprachen in folgenden Bereichen: o Fördermaßnahmen Dokumentation im gemeinsamen Förderplan o Methodisch-didaktische Maßnahmen o Unterrichtsthemen Beachtung hörgeschädigtenspezifischer Besonderheiten o Zeitplanung längerfristige Planung z. B. für Klassenarbeiten und Klausuren Beratung in folgenden Bereichen: o Sitzplatzwahl o Tafeleinsatz (OHP, Active Board), Visualisierung o Gestaltung von Arbeitsblättern o Hörpausen o Einsatz hörgeschädigtenspezifischer Hilfsmittel (z. B. FM) o Einsatz hörgeschädigtenspezifischer Arbeitstechniken o Einsatz und Beschaffung von Büchern und anderen Unterrichtsmaterialien o Gestaltung bzw. Umsetzung von Klassenarbeiten o Formulieren des Nachteilsausgleichs o Gebärdensprache, GMS, PMS 8 Vorgehen bei Erkrankung Bei Erkrankung des hörgeschädigten Schülers informieren die Eltern die Schule und auch den SoPäd für den Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation. Bei Erkrankung oder bei Ausfall des SoPäd aus dienstlichen Gründen informiert er die allgemeine Schule und die Stammschule. Bei längerfristiger Erkrankung regeln die Schulleitungen in Absprache die Vertretung. 4

5 9 Gemeinsames Lernen - Aufgaben der Schulträger Der Schulträger der allgemeinen Schule trägt die anfallenden Sachkosten gemäß Schulgesetz NRW. Der LWL bietet insbesondere zur Ausstattung der Schülerarbeitsplätze die Unterstützung über seinen Geräte- und Finanzpool an ( Unterricht/Gerätepool). Durch eine verstärkte unterstützende Einbindung des Integrationsfachdienstes sorgt er für den Ausbau der Berufsaussichten und Arbeitsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler. Ferner bietet er die Beratung bei der Erstellung behindertengerechter Schulbauten/Schulräume im Rahmen seiner Möglichkeiten an. Bochum den Für die Schule am Leithenhaus, Förderschule für Hören und Kommunikation, Bochum Dr. Renate Printzen, Schulleiterin Für die Heinrich-Böll-Gesamtschule Bochum Christiane Kampelmann, Schulleiterin 5

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