Hilfestellung bei sozialrechtlichen Fragen
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- Frieder Salzmann
- vor 7 Jahren
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Transkript
1 Hilfestellung bei sozialrechtlichen Fragen Schwerbehindertenausweis Heilmittelversorgung Hilfsmittelversorgung Christiane Mais, Aphasiker-Zentrum NRW e.v./regionales Schlaganfallbüro Ruhr
2 Der neue Ausweis ab 2013
3 Der neue Ausweis ab 2013
4 Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes sind Personen (SGB IX) mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 Behinderung in diesem Sinne ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. (> als 6 Monate) sofern sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des Schwerbehindertengesetzes rechtmäßig im Geltungsbereich des Gesetzes haben
5 Der Begriff GdB bezieht sich auf die Auswirkung einer Behinderung in allen Lebensbereichen und nicht nur auf Einschränkungen im allgemeinen Erwerbsleben ist unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf zu beurteilen.
6 Anträge gibt es Amt für Wohnen und Soziales (früher Versorgungsamt) örtlichen Fürsorgestellen Sozialämtern der Gemeinden Vertrauensmänner und frauen in den Firmen
7 Wichtig Arbeitgeber hat keinen Einfluss auf den Antrag und wird auch nicht benachrichtigt von der Antragsstellung kann auch nicht dagegen klagen, wenn es um den Kündigungsschutz und den Mehrurlaub geht.
8 Tipps zur Antragsstellung Ärztliche Unterlagen beifügen, wenn zur Hand, da der Antrag dann schneller bearbeitet werden kann. Hausarzt und die angegebenen Fachärzte informieren, dass ein Antrag gestellt wurde, so dass er dann entsprechend reagieren kann, wenn sich das Versorgungsamt bei ihm meldet
9 Feststellung des Grades der Behinderung 10-er Schritten / GdB von 10, wenn diese nach Prüfung der Unterlagen auch vorliegen Feststellungsbescheid wird zugeschickt, wenn mind. ein GdB von 20 vorliegt Der Ausweis wird ab mind. GdB von 50 ausgestellt GdB von 30 bis 40 wichtig für den Antrag auf Gleichstellung, gegenüber dem Arbeitsamt, wenn der Arbeitnehmer seine Stellung nicht erlangen oder nicht behalten kann
10 Feststellung des Grades der Behinderung Ablehnung, wenn GdB weniger als 20 Gültigkeitsdauer längstens 5 Jahre vom Zeitpunkt der Ausstellung/Nachfragen werden aber schon oft nach 1 Jahr gestellt Chronische Patienten erhalten einen unbefristeten Ausweis
11 Merkzeichen Diese werden anhand von Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht berechnet
12 Merkzeichen G Erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (gehbehindert) Bis 2 km bei einer Gehdauer von etwa einer halben Stunde Infolge von Anfällen, Störungen der Orientierungsfähigkeit Mind. einen GdB von 50 Halbierung der Kraftfahrzeugsteuer
13 Mögliche Erkrankungen zur Anerkennung G in Abhängigkeit vom Schweregrad der Erkrankung: Schweres Herzleiden Dauernde Einschränkung der Lungenfunktion Hirnorganische Anfälle (Epilepsie) Diabetes mellitus (erleiden von häufigen Schocks) Erkrankungen der unteren Gliedmaßen (Beine, Füße) Lendenwirbelerkrankungen Einschränkungen durch Lähmungen Arterielle Verschlusserkrankungen
14 Merkzeichen ag Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, die sich nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres PKWs unter 50 m bewegen können Mind. GdB von 80 Personen mit ag / H oder BL sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, wenn sie selbst der Halter des Kfz sind
15 Mögliche Erkrankungen zur Anerkennung ag Querschnittsgelähmte Menschen Doppel-Oberschenkelamputierte/Unterschenkelamputierte Menschen Herz- und Lungenerkrankte Menschen, die so schwer an Lunge und/oder Herz erkrankt sind, dass allein die Erkrankung einen GdB von 80 ergibt Menschen nach Teilentfernung des Darms, der aber innerhalb in kürzester Zeit eine Toilette aufsuchen muss Schwere Anfallsleiden oder schwere Orientierungsstörungen (Alzheimer Patienten)
16 Schwerbehindertenparkausweis Behinderte Menschen mit den vorangegangenen Voraussetzungen können bei der Stadt oder beim Kreis den Schwerbehindertenparkausweis beantragen
17 Merkzeichen B Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson Wird nur anerkannt, wenn zudem eine erhebliche oder außergewöhnliche Gehbehinderung festgestellt ist Liegt oft vor, wenn ein ag oder H schon anzunehmen ist
18 Mögliche Anerkennung bei querschnittsgelähmten blinden, erheblich sehbehinderten hochgradig hörbehinderten geistig behinderten Menschen nach schweren Schlaganfällen
19 Merkzeichen RF Ständig gehindert, an öffentlichen Veranstaltungen jeder Art teilzunehmen Voraussetzung ein GdB von 80 Schwere Bewegungsstörung und deshalb auf Dauer selbst mit Hilfe von Begleitpersonen oder Rollstuhl öffentliche Veranstaltungen in ihnen zumutbarer Weise nicht besuchen kann Seit 2013: Befreiung erfolgt nur noch über einen Antrag;
20 Mögliche Erkrankungen für RF Behinderte Menschen mit schweren Bewegungsstörungen Schwere Herzleistungsschwäche oder Lungenfunktionsstörung, die auf Dauer selbst mit Begleitung oder technischem Hilfsmittel öffentliche Veranstaltungen in ihnen zumutbarer Weise nicht besuchen können
21 Andere Voraussetzungen zur Befreiung der RF Gebühren Befreit oder ermäßigt (5,99 /Monat) sind: Sozialhilfeempfänger (SGB XII) Grundsicherung im Alter Erwerbsminderungsrente Hartz IV Empfänger bei Pflegebedürftigkeit/Pflegeleistungen, wobei diese vom Sozialamt gezahlt werden muss Anträge bei Städten und Gemeinden mit beglaubigten Nachweisen
22 Wertmarke für ermäßigtes Fahren Einmalige Zahlung von 72,00 pro Jahr Alle Streckenverzeichnis der DB Nahverkehrszüge, S-Bahnen ohne Kilometerbegrenzung können benutzt werden bei den Merkzeichen H und BL und beim Bezug der Arbeitslosenhilfe muss der Behinderte kein Geld zahlen
23 Merkzeichen H Hilflos sind Menschen, die infolge ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Tagesablauf dauernd fremder Hilfe bedürfen. Wiederkehrende Verrichtungen sind z.b. (Umfang muss erheblich sein) Nahrungsaufnahme, An- und Auskleiden, Körperpflege, Verrichten der Notdurft
24 Mögliche Behinderungen zur Anerkennung H Sehbehinderte Menschen mit einem GdB von 100 Querschnittsgelähmte Menschen, die auch im häuslichen Umfeld auf den Rollstuhl angewiesen sind Hirnschäden, Anfallsleiden, geistige Behinderung, Psychosen mit einem GdB von 100 Wichtig: Pflegestufe 0-2 führen nicht automatisch zur Anerkennung des MZ H
25 Merkzeichen BL und GL BL Personen, denen das Augenlicht völlig fehlt oder dessen Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt (LV Blindengeld beantragen) GL Personen, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit
26 Rechtsbelehrung, Widerspruch und Änderung innerhalb eines Monats schriftlich einlegen Änderung erfolgt nur, wenn GdB < oder > 10 ist Ausweis wird entzogen, wenn der Behinderte nicht mehr im Geltungsbereich des Gesetzes wohnt, sich gewöhnlich aufhält oder nicht mehr behindert ist, im Sinne des SGB IX
27 Wann lohnt sich eine Antragsstellung? Alle chronisch erkrankten Arbeitnehmer Rentner, die noch ein Lohnsteuererklärung abgeben müssen Im Hinblick auf die Merkzeichen wenn diese gerechtfertigt sind und Vorteile für den chronischen Patienten erbringen
28 Nachteilsausgleich beim Finanzamt
29 Heilmittelverordnung Sie betreffen nur Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen Ihre Aufgabe: die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder den Gesundheitszustand zu verbessern ( 1 SBG V) Um diese Ziele zu erreichen, bieten sie Sach- und Dienstleistungen an Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie
30 Verordnung Jeder Arzt kann und darf ein Rezept ausstellen (Allgemeinmediziner, Internist, Neurologe, Hals-Nasen-Ohrenarzt, Orthopäde, Pädiater ) Er muss sich nach den Richtlinien im Heilmittelkatalog richten Häufigkeit, Dauer und Anzahl der Therapien bestimmt der verordnete Arzt Einige Krankenkassen verlangen vorab eine Bewilligung (vor Behandlungsbeginn abklären)
31 Was darf wie oft verordnet werden? Die maximale Verordnungsmenge bei Erst- und Folgeverordnungen beträgt in den meisten Fällen für Physikalische Logopädie Ergotherapie Podologie bis zu 6 Einheiten pro Rezept bis zu 10 Einheiten pro Rezept bis zu 10 Einheiten pro Rezept keine feste Einheit (Quelle: KV Nordrhein)
32 Anzahl der ambulanten Therapien Erstverordnung, 1. und 2. Folgeverordnung die innerhalb des Regelfalles verordnet werden Danach ist gesetzlich eine Therapiepause von 12 Wochen vorgesehen aber bei chronisch Erkrankten kann eine Verordnung außerhalb des Regelfalles ausgestellt werden Abhängig vom Schweregrad der Erkrankung von der Therapieform vom Arzt, der das Rezept ausstellt
33 Welche Kosten kommen auf chronische Patienten zu?
34 Zuzahlung/Eigenleistung der Patienten stat. Krankenhausaufenthalt: 10,00 tägl. für max. 28 Tage im Jahr Anschlussheilbehandlung ambulant/stationär 10,00 täglich für max. 28 Tage bei AHB Hilfsmittel/Arznei- und Verbandsmittel: 10 % des Abgabepreises (mind. 5,00 höchstens 10,00 ) Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Massagen): 10,00 pro Rezept (Rezeptgebühr) 10 % pro Therapieeinheit
35 Befreiung von Zuzahlungen Die gesetzlichen Zuzahlungen sind auf 2% der (Familien-) Bruttoeinnahmen im Kalenderjahr begrenzt Die Belastungsgrenze für chronisch Kranke liegt bei 1% pro Kalenderjahr Quittungen geben lassen, die entweder bei der Steuererklärung oder am Ende des Jahres bei der Krankenkasse eingereicht werden Befreiungsantrag bei der zuständigen Krankenkasse stellen
36 Checkliste zum Befreiungsantrag Einkommensnachweise für das Antragsjahr, aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen: Rentenbescheid(e), auch Betriebs-, Zusatz- und Unfallrenten mit Bescheid über Minderung der Erwerbstätigkeit Lohn- und Gehaltsbescheinigungen der letzten 3 Monate und Nachweis über Urlaubsund Weihnachtsgeld
37 Bewilligungsbescheide der Agentur für Arbeit Sozialhilfebescheide des Sozialamtes Nachweise über sonstige Einnahmen (Miete, Pachten, Zinsen)
38 Checkliste Bescheid über Minderung der Erwerbsfähigkeit Schwerbehindertenausweis mit Anerkennungsbescheid Bescheinigung chronisch krank aktuelle Bankverbindung Vollmacht, wenn Antragstellung durch eine andere Person erfolgt bereits vorhandene Nachweise über alle geleisteten gesetzlichen Zuzahlungen (Quittungen, Kontoauszüge und dazugehörige Rechnungen), alle Rechnungen und Quittungen im Original, mit Namen des Versicherten und Unterschrift des Leistungserbringers (Arzt, Apotheke, Krankenhaus, Therapeuten )
39 Hilfsmittel Hilfsmittel sind sächliche Mittel oder technische Produkte, die von den Krankenkassen abgegeben werden (Gemeinsamer Bundesausschuss, ) Der Anspruch auf Übernahme der Kosten seitens der Krankenkassen kann bestehen, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, eine Behinderung bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen des alltäglichen Lebens auszugleichen, Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden
40 Der Weg zum Hilfsmittel Grundsätzlich muss der Arzt das gewünschte Hilfsmittel verordnen (Rezept) Dieses Rezept muss bei der Krankenkasse eingereicht werden, die es nach eingehender Prüfung bewilligt oder auch ablehnt Eine Übernahme der Kosten ist häufig davon abhängig, ob das Hilfsmittel im Hilfsmittelkatalog gelistet ist Änderungen, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln sowie die Ausbildung in ihrem Gebrauch und die nötige Wartung fallen ebenfalls darunter
41 Wer übernimmt die Kosten für Hilfsmittel? Krankenversicherung ( 33 SGB V): Hilfsmittel, die zur Krankenbehandlung dienen Pflegeversicherung ( 40 SGB XI):, die der Erleichterung der Pflege dienen Rentenversicherung ( 15 VI):, die der medizinischen Rehabilitation dienen Unfallversicherung ( 31 SGB VII): Im Falle eines Arbeitsunfalls oder Berufsunfähigkeit
42 Beispiele für Hilfsmittel in verschiedenen Wohnbereichen (Kranken- und Pflegeversicherung) Badezimmer/Körperpflege: (bewegliche) Haltegriffe aller Art (an der Badewanne, in der Dusche, am WC, am Waschbecken), Duschhocker und Duschklappsitze, Badewannenlifter, Badewannensitz, Toilettensitzerhöhung mit und ohne Sicherheitshandgriffe, Griffverdickungen für Zahnbürsten, Anziehhilfen für Strümpfe, Kompressionsstrümpfe Küche/Haushalt: Griffverdicktes und/oder ergonomisch geformtes Besteck und Schneidemesser, rutschfeste Unterlagen, Einhänderbretter, Trinkbecher, Öffnungshilfen für Schraubgefäße
43 Schlafzimmer/Inkontinenzartikel: höhenverstellbares Pflegebett, höhenverstellbarer Lattenrost, Aufstehhilfen, Inkontinenz-Betteinlagen, Dekubitusmartratzen Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene: Waschsysteme, Bettpfannen, wiederverwendbare saugende Bettschutzeinlagen Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung/Mobilität: Hausnotrufsysteme Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Krankenunterlagen, Vinylhandschuhe, Händedesinfektion, Mundschutz
44 Hilfsmittelbeispiele
45 Beispiele für Hilfsmittel der Rentenversicherung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben besondere technische Hilfsmittel am Arbeitsblatt (Höhen verstellbarer Tisch) Kraftfahrzeughilfen Kauf eines Autos oder Umbau Voraussetzung ist, dass Behinderter auf das Auto angewiesen ist und nur so zum Arbeits- oder Ausbildungsplatz kommt Wohnungshilfen Arbeitsplatz barrierefrei erreichen, aber nicht in erster Linie zur Verbesserung der Lebensqualität Arbeitsassistenz finanzielle Unterstützung längstens drei Jahre
46 Zum guten Schluss Kämpfen Sie sich nicht alleine durch den Antragsdschungel. Das Recht ist bei Bedarf auf Ihrer Seite. Hilfestellungen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern der verschiedenen Leistungserbringern.
47 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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