Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
|
|
- Gerd Schwarz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bezirkskrankenhaus Günzburg Akademisches Krankenhaus für die Universität Ulm Schwerbehindertenrecht (SGB IX) Bernhard Widder Klinik für Neurologie und Neurologische Rehabilitation Überregionales Schlaganfallzentrum - Interdisziplinäres Schmerzzentrum 1/30 Entwicklung des Schwerbehindertenrechts 1953 Schwerbeschädigtengesetz für die Versorgung von Kriegsverletzten als Grundlage der weiteren Entwicklung 1974 Schwerbehindertengesetz (SchwbG) zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft. Aufgrund der Anlehnung an das soziale Entschädigungsrecht zunächst MdE als Maßstab - allerdings ohne Kausalitätsbezug 1986 Neufassung des Schwerbehindertengesetzes. Ersatz der MdE durch den Grad der Behinderung (GdB) ohne Koppelung an das Arbeits- und Erwerbsleben, Wegfall der Prozentangabe. Zusätzlich Nachteilsausgleiche 2001 Überleitung des Schwerbehindertengesetzes in das SGB IX ( Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen ) 2/30 1
2 Der Begriff der Behinderung im SGB IX 2 SGB IX (1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Funktionsbeeinträchtigungen müssen vorliegen, also nicht erst in Zukunft zu erwarten sein, regelwidrig sein ist, d.h. von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen, nicht nur vorübergehend sein (> 6 Monate), und relevant sein, d.h. die Teilhabe am Leben beeinträchtigen (Grad der Behinderung wenigstens 10) 3/30 Weitere Begriffe des SGB IX 2 SGB IX (2) Menschen sind schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt. (3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen). 4/30 2
3 Die Auswirkungen einer Behinderung Behinderung Grad der Behinderung (GdB) Nachteilsausgleiche (Merkzeichen) 5/30 Von den Anhaltspunkten zur VersMedV 1916 Anhaltspunkte für die militärärztliche Beurteilung der Frage der Dienstbe-- schädigung oder Kriegsbeschädigung 1983 Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz 2009 Anlage Versorgungsmedizinische Grundsätze der Versorgungsmedizin- Verordnung (VersMedV) vom Internetversionen z.b. Buchversion über Bundesministerium für Arbeit und Soziales 6/30 3
4 Grad der Behinderung (GdB) Welche Vorteile bringt ein GdB? GdB Vorteile < 30 keine Bedeutung ggf. Anerkennung einer Schwerbehinderung im Rahmen der Gleichstellung, wenn ohne diese Hilfe kein geeigneter Arbeitsplatz zu erlangen oder zu behalten ist (vor allem bei Behörden und Großunternehmen) 1. frühere Berentung (60 bzw. 63 Jahre) 2. Kündigungsschutz (nur mit Zustimmung Integrationsamt) 3. Zusatzurlaub 4. mäßige steuerliche Vorteile (570 EUR) erheblichere steuerliche Vorteile (auch Fahrtkosten) ( Gleichstellung bei GdB von 50 und Merkzeichen G ) weitere steuerliche Vergünstigungen ( Gleichstellung bei GdB von 70 und Merkzeichen G ) 4
5 Allgemeine Regeln der GdB-Einschätzung (1) Für den GdB sind in der Regel nur Werte anzugeben, die durch 10 teilbar sind (10, 20, 30, 40.) Nicht als Behinderung gewertet werden dürfen physiologische Veränderungen des Alters (z.b. altersgemäße Verschleißerscheinungen der Wirbelsäule oder Merkfähigkeitsstörungen), 2. folgenlos abgelaufene Krankheiten oder Funktionsstörungen (z.b. Commotio cerebri), 3. weniger als 6 Monate bestehende Funktionsbeeinträchtigungen, 4. Gesundheitsstörungen, die erst in Zukunft zu erwarten sind. Abweichungen der Bewertung von den in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen genannten GdB-Werten bedürfen einer ausführlichen Begründung 9/30 Allgemeine Regeln der GdB-Einschätzung (2) Übliche seelische Begleiterscheinungen von Behinderungen oder übliche Schmerzen bei entsprechenden Funktionsstörungen sind in den GdB-Werten der Versorgungsmedizinischen Grundsätze bereits berücksichtigt. Über das Übliche hinausgehende, außergewöhnliche seelische Begleiterscheinungen und/oder Schmerzen sind gesondert zu begründen. Außergewöhnliche seelische Begleiterscheinungen setzen voraus, dass eine spezielle ärztliche Behandlung erforderlich ist (nicht nur ab und zu leichte Psychopharmaka, Behandlung muss nicht tatsächlich durchgeführt werden!!!!!!). 10/30 5
6 Bildung des Gesamt-GdB Leichte Gesundheitsstörungen, die nur einen GdB 10 bedingen, führen nicht zu einer Erhöhung des Gesamt-GdB Maßgebend für die Bildung des Gesamt-GdB sind die Auswirkungen der einzelnen Behinderungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander. Diese können = 50 voneinander unabhängig sein (z.b. SHT + Beinlähmung), = 60 sich aufeinander besonders nachteilig auswirken (z.b. paarige Gliedmaßen), = 40 sich zum Teil überschneiden (Regelfall) = 30 sich gar nicht verstärken (z.b. Beinfraktur + Peroneus) Bei der Gesamtwürdigung der verschiedenen Behinderungen sind Vergleiche mit Funktionsstörungen anzustellen, zu denen feste GdB- Werte angegeben sind 11/30 Feste GdB-Werte für Vergleichsbewertungen GdB Zugehörige Funktionsstörung 100 Schwerer Intelligenzmangel mit hochgradigem Mangel an Selbständigkeit und Bildungsfähigkeit Unvollständige Halsmarkschädigung mit gewichtigen Teillähmungen beider Arme und Beine und Störungen der Blasen- und/oder Mastdarmfunktion Vollständige Lendenmarkschädigung mit Plegie der Beine und Störungen der Blasenund/oder Mastdarmfunktion Vollständige Lähmung von Arm und Bein (Hemiplegie) Verlust beider Arme oder beider Beine im Oberschenkel 80 Störung des Gleichgewichts mit Unfähigkeit, ohne Unterstützung zu gehen oder zu stehen Verlust beider Beine im Unterschenkel Vollständiger Ausfall des Armplexus oder des Plexus lumbosacralis 70 Verlust eines Armes im Oberarm oder im Ellbogenbereich 60 Verlust eines Armes im Unterarm mit kurzem Stumpf Vollständiger Ausfall des unteren Armplexus oder des (proximalen) N.ischiadicus 50 Hirnschäden mit mittelschwerer Leistungsbeeinträchtigung Artikulationsstörung mit unverständlicher Sprache Verlust einer Hand oder vollständiger Ausfall des oberen Armplexus Verlust eines Beins im Unterschenkel Vollständiger Ausfall der Unterschenkel- und Fußmuskulatur (distaler N.ischiadicus) 6
7 GdB-Werte bei Hemiparesen obere Extremität untere Extremität GdB/MdE Plegie bzw. völlige Gebrauchsunfähigkeit Arm/Hand unterstützend zu gebrauchen Arm/Hand im täglichen Leben einsetzbar, jedoch Feinmotorikstörung Plegie, allenfalls Stehen für Transfer möglich Gehfähigkeit für kurze Strecken Gehfähigkeit selbständig für kurze Strecken Gehfähigkeit nur leicht behindert Gehfähigkeit selbständig für kurze Strecken Gehfähigkeit nur leicht behindert Ggf. zusätzlich zu berücksichtigen: Aphasie Hemineglekt und/oder Apraxie symptomatisches Anfallsleiden organisches Psychosyndom /30 Sonderfall Heilungsbewährung Hirntumoren Gutartige Tumoren: GdB je nach Schaden WHO Grad II: GdB min. 50 WHO Grad III/IV: GdB min. 80 Heilungsbewährung von 5 Jahren nur nach Entfernung eines malignen Kleinhirntumors des Kindesalters (z.b. Medulloblastom). Bei geringer Leistungsbeeinträchtigung dabei GdB 50 Anfallsleiden (und analog z.b. Multiple Sklerose mit Therapie) nach 3 Jahren Anfallsfreiheit bei weiterer Notwendigkeit antikonvulsiver Behandlung verbleibender GdB 30 nach 3 Jahren Anfallsfreiheit ohne Antikonvulsiva kein GdB mehr Die früher vorgesehene Heilungsbewährung bei der schubförmig verlaufenden MS ist entfallen 14/30 7
8 Nachteilsausgleiche Merkzeichen B, G, ag, RF, H, (BI, Gl) Merkzeichen G (1) (1) Definition Vorteile Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr 1. bei Hilflosigkeit (Merkzeichen ( H ) 2. bei eingeschränkter Gehfähigkeit, bei Funktionsstörungen der LWS oder Gliedmaßen mit GdB 50, bei Claudicatio spinalis mit GdB 40, bei ausgeprägten psychogenen Gangstörungen, wenn Simulation und Aggravation auszuschließen sind, wenn eine Wegstrecke von etwa 2 km nicht in einer halben Stunde zurückgelegt werden kann, örtliche Besonderheiten sollen unberücksichtigt bleiben, nicht die schmerzfreie Gehstrecke ist entscheidend 16/30 8
9 Merkzeichen G (2) 3. bei zerebralen Krampfanfällen wenn hierdurch im Straßenverkehr Gefahren für sich oder andere auftreten, bei im allgemeinen wenigstens mittlerer Anfallshäufigkeit (in Abständen von Wochen), bei tagsüber auftretenden Anfällen mit Bewusstseinsstörung. 4. bei Orientierungsstörungen wenn ausgeprägte Sehbehinderungen (z.b. Hemianopsie) bestehen, wenn Aphasien vorliegen, die einen GdB von bedingen, wenn eine geistige Behinderung mit einem GdB von im Allgemeinen besteht. 17/30 Merkzeichen B Definition Vorteile Ständige Begleitung ist bei Schwerbehinderten notwendig, wenn die Voraussetzungen für die Merkzeichen G oder H vorliegen, und die Betroffenen zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson oder eine Hundes in öffentlichen Verkehrsmitteln. Gefahren müssen lediglich möglich sein, sie brauchen weder mit Sicherheit einzutreten noch wahrscheinlich zu sein. Zu berücksichtigen ist nicht nur die Beförderung selbst, sondern auch der Weg dorthin (z.b. Treppe am Bahnhof). Regelmäßig bedeutet nicht, dass dies immer sein muss (z.b. alt bekannte Strecken bei Alzheimer-Betroffenen) 18/30 9
10 Merkzeichen ag (1) Definition: Vorteile: Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Hierzu gehören Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen... oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind, sowie andere Schwerbehinderte, die aufgrund von Erkrankungen dem vorstehend aufgeführten Personenkreis gleichzustellen sind. Benutzung von Behindertenparkplätzen 19/30 Merkzeichen ag Das Merkzeichen ag bezieht sich nur auf Einschränkungen der Gehfähigkeit und nicht auf andere Bewegungsbehinderungen (z.b. Orientierungsstörungen, Anfallsleiden). Der Leidenszustand muß... die Fortbewegung auf das Schwerste einschränken. Orientierung an der Gehstrecke: Eine außergewöhnliche Gehbehinderung ist anzunehmen, wenn die schmerzfreie Gehstrecke deutlich unter 50 m liegt. Orientierung an der Behinderung bei Hemiplegikern: Personen mit gebrauchsunfähigem Arm (= armamputiert ) und einer verbliebenen Gehfähigkeit von einigen hundert Metern (= einseitig oberschenkelamputiert ). Doppelunterschenkelamputierte kommen generell nicht als Vergleichsmaßstab bei Analogschlüssen in Betracht (BSG-Urteil). 20/30 10
11 Merkzeichen ag - Bayern-aG (2) Schwerbehinderte, bei denen die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens ag nicht vorliegen, aber GdB 80 für Funktionsstörungen an unteren Gliedmaßen oder der LWS und Merkzeichen G und B GdB 70 für Funktionsstörungen an unteren Gliedmaßen oder der LWS und Merkzeichen G und B und GdB 50 für Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane 21/30 Merkzeichen ag - Urteile (1) BSG vom /9a RVs 19/86 Ein Schwerbehinderter kann nicht deshalb als außergewöhnlich gehbehindert anerkannt werden, weil normale Parkplätze ihm das beim Ein- und Aussteigen aus seinem PKW erforderliche vollständige Öffnen der Wagentüre nicht oder nicht ungefährdet ermöglichen. BSG vom a RVs 4/92 Auch häufig auftretende Anfälle, die zur Bewegungsunfähigkeit führen, rechtfertigen ag nicht, da sie nicht ständig auftreten. Eine Gleichstellung kommt nur in Betracht, wenn der Anfallskranke wegen gleich bleibender Anfallshäufigkeit ständig auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Auch die ständige Gefahr, einen Anfall zu erleiden, reicht nicht aus. BSG vom RVs 3/94 Der Nachteilsausgleich ag steht Behinderten nicht zu, die wegen eines Anfallsleidens oder wegen Störungen der Orientierungsfähigkeit zwar nur unter Aufsicht gehen können, aber nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind. BSG vom B 9 SB 1/97 R Auch die Gefahr einer Verschlimmerung kann den Nachteilsausgleich ag rechtfertigen. Das ist der Fall, wenn medizinisch feststeht, dass der Schwerbehinderte zur Vermeidung überflüssiger Gehstrecken in der Regel einen Rollstuhl benutzen soll, um der baldigen Verschlechterung seines Gesundheitszustandes vorzubeugen. 11
12 Merkzeichen ag - Urteile (2) BSG vom B 9 SB 7/01 R Nach den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften kommt es nicht darauf an, welche Wegstrecke ein Schwerbehinderter außerhalb seines Kraftfahrzeuges zumutbar noch bewältigen kann, sondern darauf, unter welchen Bedingungen ihm dies nur noch möglich ist: nämlich nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung. Wer diese Voraussetzung praktisch von den ersten Schritten außerhalb seines Kraftfahrzeuges an erfüllt, qualifiziert sich für den Nachteilsausgleich ag auch dann, wenn er gezwungenermaßen auf diese Weise längere Wegstrecken zurücklegt. Bay. LSG vom L 18 SB 45/04 Bei der Frage, ob ein behinderter Mensch außergewöhnlich gehbehindert ist, kommt es nicht immer darauf an, welche Restgehstrecke ihm tatsächlich verblieben ist. Wenn der behinderte Mensch nämlich nicht so stark beeinträchtigt ist, dass ihm schon auf den ersten Metern eine Fortbewegung nur mit großer körperlicher Anstrengung möglich ist, scheidet die Feststellung des Nachteilsausgleichs aus. LSG Rheinland-Pfalz vom L 4 SB 54/05 Begründen die festgestellten Funktionseinschränkungen für sich nicht das Vorliegen einer außergewöhnlichen Gehbehinderung, sondern verursacht erst das Hinzutreten einer Adipositas per magna die Geheinschränkung, sind die Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich ag nicht erfüllt. Das Gehen mit einem Rollator ist rechtlich der Fortbewegung mit fremder Hilfe nicht gleichzustellen. Merkzeichen ag - Urteile (3) BSG vom B 9/9a SB 5/05 R Es reicht für die Bejahung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung nicht aus, dass der Kläger auf Fußwegstrecken von etwa 100 m unter Umständen sogar mehrfach pausieren muss. Vielmehr kommt es insbesondere darauf an, ob er sich nur unter großen körperlichen Anstrengungen zu Fuß fortbewegen kann. BSG vom B 9/9a SB 5/06 R Bei der Feststellung der Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich ag sind Schwierigkeiten beim Verlassen des Kraftfahrzeugs nicht zu berücksichtigen, zumal sie von der Art und Ausstattung des Fahrzeugs abhängen. Es kommt allein darauf an, ob sich der behinderte Mensch wegen der Schwere seines Leidens nur mit großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeugs bewegen kann. 12
13 Merkzeichen RF (1) Definition Vorteile Sehbehinderte (GdB 60) und Hörgeschädigte (GdB 50) sowie Personen mit einem GdB von 80, die aufgrund ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig und umfassend nicht teilnehmen können. Das Merkzeichen soll Behinderten ein Mindestmaß an Informationen und Abwechslung zu bieten, um sie vor kultureller Verödung zu schützen. Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und Gebührenermäßigung beim Telefon. 25/30 Merkzeichen RF a) Behinderte mit schweren Bewegungsstörungen wenn der Behinderte trotz Begleitperson und technischer Hilfsmittel ständig an die Wohnung gebunden ist, maßgeblich ist, ob der Behinderte passiv als Zuschauer oder Zuhörer sitzend oder stehend an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann, es reicht nicht aus, lediglich an einzelnen Veranstaltungen (z.b. Massen-veranstaltungen) nicht teilnehmen zu können, wenn dem Behinderten nur ganz wenige Veranstaltungen zugänglich sind, deren Art und Anzahl nicht nennenswert und im Verhältnis zu anderen Veranstaltungen als geringfügig zu werten sind, 26/30 13
14 Merkzeichen RF b) Behinderte, die auf ihre Umgebung unzumutbar abstoßend oder störend wirken bei motorischer Unruhe oder aggressivem Verhalten, bei schwerer Entstellung, Geruchsbelästigung, häufigen hirnorganischen Anfällen, groben unwillkürlichen Kopf- und Gliedmaßenbewegungen sowie lauten Atemgeräuschen (z.b. Tracheostoma), der Begriff der Unzumutbarkeit soll nicht besonderen Empfindlichkeiten der Gesellschaft, sondern dem Behinderten und seiner Menschenwürde Rechnung tragen, die funktionsgerechte Benutzung üblicher Hilfsmittel (z.b. Tragen von Windelhosen) stellt keine Verletzung der Menschenwürde dar, bei geistig Behinderten ist es unerheblich, ob sie überhaupt imstande sind, die Darbietungen zu erfassen oder zu verfolgen, es kommt nicht darauf an, ob der Behinderte wegen seiner Affektlabilität emotional belastende Veranstaltungen meidet. 27/30 Merkzeichen H Definition Vorteile Hilflos im Sinne des SGB IX ist, wer 1. nicht nur vorübergehend 2. bei häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen 3. aus körperlichen und/oder psychischen Gründen 4. dauernd in erheblichem Umfang fremder Hilfe bedarf. Steuerminderung (3.700 EUR), unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr, Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer, Gewährung von Pflegegeld, häusliche Pflegehilfe 28/30 14
15 Merkzeichen H (Hilflosigkeit) Hilflosigkeit Gesetzliche Unfallversicherung, Soz. Entschädigungsrecht, Schwerbehindertenrecht wer nicht nur vorübergehend für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung seiner persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf. Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder einer Anleitung zu den genannten Verrichtungen erforderlich ist Pflegebedürftigkeit Pflegeversicherung wer für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des tägliches Lebens auf Dauer in erheblichem oder höheren Maße der Hilfe bedarf Welches Attribut ist leichter zu erhalten? 29/30 Merkzeichen H (Hilflosigkeit) Pflegebedürftigkeit Grundpflege Körperpflege Ernährung Mobilität Waschen, Zahnpflege, Darm- und Blasenentleerung Nahrungsaufnahme Aufstehen u. Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Stehen und Gehen Pflegestufe 1: min. 90 min Grundpflege / Tag Hauswirtschaft Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung Hilflosigkeit Grundpflege Geistige Anregung Körperpflege Ernährung Mobilität Kommunikation Waschen, Zahnpflege, Darm- und Blasenentleerung Nahrungsaufnahme Aufstehen u. Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Stehen und Gehen Erfordernis der ständigen Überwachung Täglicher Zeitaufwand bei min. 3 Verrichtungen von min. 2 Stunden 15
16 Kasuistiken zu Merkzeichen 31/30 Merkzeichen ag - Orientierungsstörungen Anamnese: Ältere Sehstörung linkes Auge (GdB 30). In letzten Jahren zunehmende Gangunsicherheit, Gedächtnis- und Orientierungsprobleme, häufige Stürze. Kann nicht allein gelassen werden (läßt Herdplatten an) Derzeitige Einschätzung Sehminderung GdB 30 Herzminderleistung mit Bluthochdruck GdB 20 Hüftgelenksarthrose GdB 20 Verschleißerscheinungen der WS GdB 20 Gesamt GdB 60 Keine Merkzeichen. Klagt auf höheren GdB sowie G, B und ag Befund: Fortgeschrittene SAE mit unsicher-ataktischem Gangbild mit verbliebener Wegstrecke m, Parkinsonoid, ausgeprägte Demenz. Im CT massive Innen- und Außenatrophie, Ultraschall generalisierter Gefäßprozess. Beurteilung: GdB 80 sowie G, B, jedoch nicht ag 32/30 16
17 Merkzeichen ag - reduzierte Gehstrecke Anamnese: 54jährige Ärztin für physikalische Medizin, in Rehabilitationsklinik tätig. Mit 9 Jahren Poliomyelitis, danach Parese linkes Bein, Versorgung mit Schienen-Hülsen-Apparat. In den letzten 10 Jahren Kraftverlust, schubförmig begonnen nach Infekt mit Muskelschmerzen. Laut stationärer Abklärung Fibromyalgie-Syndrom, kein Postpolio-Syndrom. Arbeitet ganztägig. Aktionsradius mit Krücken m, hat Parkplatz am Haus, Arbeitsplatz ebenerdig. Derzeitige Einschätzung: GdB 80 + G, Klagt auf ag 33/30 Merkzeichen ag - Aussteigen aus dem PKW Anamnese: 74jähriger Rentner, vor 5 Jahren rechtshirniger Schlaganfall. erfolgter Nach Rehabilitation Gehfähigkeit m, jedoch weiterhin komplette Plegie des Armes. Zusätzlich jetzt in letzten 2 Jahren dementieller Abbau, kann nicht alleine gelassen werden. Die 20 Jahre jüngere Ehefrau pflegt ihn. Derzeitige Einschätzung GdB 80, alle Merkzeichen außer ag. Klagt jetzt auf ag. Habe Probleme beim Aussteigen aus dem PKW und benötige hierbei Hilfe. Er brauche dazu jedoch genügend Abstand zum nächsten Auto, wie es diesen nur auf einem Behindertenparkplatz gebe. BSG vom B 9/9a SB 5/06 R: Schwierigkeiten beim Verlassen des Kraftfahrzeugs sind nicht zu berücksichtigen, zumal sie von der Art und Ausstattung des Fahrzeugs abhängen. Es kommt allein darauf an, ob sich der behinderte Mensch wegen der Schwere seines Leidens nur mit großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeugs bewegen kann. aber ev. Vergleich mit armamputiert und einseitig oberschenkelamputiert 34/30 17
18 Merkzeichen RF Anamnese: Beim dem 47jährigen Angestellten bestehen nach einer Verletzung des linken Unterschenkels ein Muskeldefekt, trophische Störungen, eine Fußgelenksversteifung links sowie eine Schädigung des N. peronaeus und N. tibialisn. Zusätzlich reaktive Depression, seit Jahren bestehende Migräne und Wirbelsäulenbeschwerden aufgrund der Fehlhaltung beim Gehen. Derzeitige Einschätzung: Gesamt-GdB von 90 und Merkzeichen G. Geklagt wird auf Anerkennung des Merkzeichens RF. In der Begründung macht der Kläger geltend, dass er nach einstündigem Sitzen den linken Fuß hochlagern müsse und deshalb Veranstaltungen im Stehen, wie z.b. Eishockeyspiele, nicht besuchen könne. Autofahren und der Besuch von Veranstaltungen im Sitzen seien weiterhin möglich. Beurteilung: Im vorliegenden Fall wird zwar ein GdB von wenigstens 80 erreicht. Nach den Vorgaben der Anhaltspunkte genügt es aber nicht, wenn die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen nicht möglich ist. 35/30 Merkzeichen RF Anamnese: Bei der 56jährigen, frühzeitig berenteten Klägerin bestehen seit Jahren gemäß Unterlagen ein ausgeprägte neurotische Depression, eine Zwangsstörung, eine Somatisierungsstörung, Wirbelsäulenbeschwerden sowie Beschwerden an mehreren Gelenken. Es erfolgt eine Behandlung mit hochpotenten Neuroleptika. Derzeitige Einschätzung: Gesamt-GdB von 100 ohne Merkzeichen. Klage auf Merkzeichen RF. Befund: Bei der Untersuchung fanden sich ständige dystone, ticartige Bewegungen der Gesichts- und Halsmuskulatur sowie des gesamten Oberkörpers. In der Anamnese wurde außerdem eine ausgeprägte Angst vor Menschenansammlungen berichtet. 36/30 18
Inhalt. Behinderung und Schwerbehinderung. Antrag auf Schwerbehinderung
Inhalt Behinderung und Schwerbehinderung... 1 Antrag auf Schwerbehinderung... 1 Nachteilsausgleiche... 2 Eintragbare Merkzeichen... 2 Erhebliche Gehbehinderung G... 2 ag außergewöhnliche Gehbehinderung...
MehrMerkzeichen für behinderte Menschen Bedeutung und Auswirkungen
Nr. 24 - Stand: Juni 2007 Merkzeichen für behinderte Menschen Bedeutung und Auswirkungen Behindert oder nicht, das Ausmaß einer Behinderung und die dazu gehörigen Nachweise und Papiere - dies alles klärt
MehrBehinderung und Nachteilsausgleiche
Allgemeiner Behindertenverband Land Brandenburg e.v. Behinderung und Rund 6,5 Millionen Deutsche haben einen Schwerbehindertenausweis in ihrer Tasche und nutzen die Vorteile des grünen Scheins. Der Ausweis
MehrSchwerbehindertenrecht nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX
Schwerbehindertenrecht nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX Der Sozialdienst der MediClin Hedon Klinik informiert Behinderung Was ist das? Behindert oder Schwerbehindert: Was ist der Unterschied? Wer kann
MehrSchwerbehinderung. Keine Frage offen. von Dr. Heinfried Tintner. 1. Auflage
Schwerbehinderung Keine Frage offen von Dr. Heinfried Tintner 1. Auflage Schwerbehinderung Tintner schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Haufe-Lexware Freiburg 2009 Verlag
MehrARD Ratgeber Geld bei Haufe. Schwerbehinderung. von Dr. Heinfried Tintner. 1. Auflage 2011
ARD Ratgeber Geld bei Haufe Schwerbehinderung von Dr. Heinfried Tintner 1. Auflage 2011 Schwerbehinderung Tintner schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Haufe-Lexware Freiburg
MehrDer Schwerbehindertenausweis
Der Schwerbehindertenausweis Der Ausweis wird auf Antrag an das Versorgungsamt ausgestellt. Das Versorgungsamt stellt den Grad der Behinderung GdB fest und bestimmt die damit verbundenen Nachteilsausgleiche.
MehrDoppeloberschenkel- und Doppelunterschenkelamputierte,
Merkzeichen "ag" Beschreibung Gesundheitliche Voraussetzungen Das Merkzeichen "a.g." steht Schwerbehinderten zu, die außergewöhnlich gehbehindert sind. Außergewöhnlich gehbehindert sind Schwerbehinderte,
MehrDas Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
Das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren Vorliegen einer Behinderung Grad der Behinderung und Merkzeichen Nachteilsausgleiche Ramona Volk Walter Lederhofer dsai 02.03.2013 1 Feststellungsverfahren nach
MehrKontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (KIS) Informationen zum Schwerbehindertenausweis
((1)) Logos der Universität Würzburg Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (KIS) Informationen zum Schwerbehindertenausweis ((2)) Einen Schwerbehindertenausweis
MehrMerkzeichen und ihre Bedeutung, Rechte und Nachteilsausgleiche. Was sind Merkzeichen und welche Bedeutung haben sie?
Merkzeichen und ihre Bedeutung, Rechte und Nachteilsausgleiche Was sind Merkzeichen und welche Bedeutung haben sie? Merkzeichen sind bestimmte Buchstaben, die in den Schwerbehindertenausweis eingetragen
MehrGesundheitliche Merkmale zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen
Gesundheitliche Merkmale zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen Merkzeichen G Nach 146 Abs. 1 des SGB IX ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, wer infolge einer
MehrDas Schwerbehindertenrecht aus der Sicht des ärztlichen Gutachters. Dr. med. K. Diaz Landeshauptstadt Dresden Gesundheitsamt
Das Schwerbehindertenrecht aus der Sicht des ärztlichen Gutachters Dr. med. K. Diaz Landeshauptstadt Dresden Gesundheitsamt 2 SGB IX : Behinderung (1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion,
MehrSozialgesetzbuch IX (SGB IX)
Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Personengruppen im Landesverband im Jahr 2007 Sonstige Mitglieder 48.879 14.333 Kriegs- und Wehrdienstopfer Fördernde Mitglieder
MehrSchwerbehinderung Informationen zum Schwerbehindertenausweis und den Graden der Behinderung
Schwerbehinderung Informationen zum Schwerbehindertenausweis und den Graden der Behinderung K.I.S. Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung Juli 2013 Behinderung
MehrSchwerbehinderung was ist das?
6 Schwerbehinderung und wie sie festgestellt wird Schwerbehinderung was ist das? Beispiel Eddi Hauser hatte einen schweren Motorradunfall und ist seither querschnittgelähmt. Nach dem Klinikaufenthalt und
MehrErläuterungen zum Bundesteilhabegesetz vom , in Kraft getreten am Umsetzung im Gutachterverfahren (GUV)
Versorgungsamt Hamburg Fachliche Leitstelle FS 5138 Dr. Kölln Tel.: 428 63 3266 27. Januar 2017 Erläuterungen zum Bundesteilhabegesetz vom 23.12.2016, in Kraft getreten am 30.12.2016 Umsetzung im Gutachterverfahren
MehrLandratsamt Rhein - Neckar - Kreis Versorgungsamt
Landratsamt Rhein - Neckar - Kreis Versorgungsamt Referent : Wolfgang Bender Dienstgebäude: Eppelheimer Str. 15, 69115 Heidelberg Postanschrift: Versorgungsamt Rhein - Neckar - Kreis Postfach 10 46 80
MehrBehandlung rechtlicher Aspekte bei Morbus Bechterew
Rechtsanwältin Robert Hesse Straße 9 Sabine P ohl 30827 Garbsen Tel.: 05131 46 33 63 Internet: www.sozialrecht garbsen.de Behandlung rechtlicher Aspekte bei Morbus Bechterew Vortrag am 14. April 2007 in
MehrDie Rechte Hörgeschädigter im Schwerbehindertenrecht
2. Mitteldeutsches CI-Symposium, 5.6.2010, Leipzig Die Rechte Hörgeschädigter im Schwerbehindertenrecht Christine Rasinski Universitätsklinikum Halle Klinik und Poliklinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde,
MehrBerufliche und soziale Sicherung Ursel Schneider, MBA Diplom Sozialpädagogin
Berufliche und soziale Sicherung Ursel Schneider, MBA Diplom Sozialpädagogin Berufliche und soziale Sicherung Schwerbehindertenrecht Teilhabe am Arbeitsleben Rente Schwerbehinderten- recht Als Schwerbehinderte
Mehrauf Ihren am eingegangenen Antrag ergeht nach 69 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) folgender B E S C H E I D :
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Schießgartenstr. 6 55116 Mainz Frau Marianne Mustermann Musterstraße 1 55270 Musterhausen Schießgartenstr. 6 55116 Mainz Telefon (06131) 264-0 Telefax (06131)
MehrEscher: Pflege zu Hause und im Heim
Escher. Ihr MDR-Ratgeber bei Haufe Escher: Pflege zu Hause und im Heim von Regine Blasinski 1. Auflage 2009 Escher: Pflege zu Hause und im Heim Blasinski schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de
MehrBitte beachten Sie, dass mit dem Schwerbehindertenausweis allein keine Parkerleichterungen nach der Straßenverkehrsordnung verbunden sind.
Parkerleichterung für Schwerbehinderte Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen ag) und Blinden (Merkzeichen Bl) können Parkerleichterungen dadurch gewährt werden, dass sie durch
Mehrzu Punkt... der 851. Sitzung des Bundesrates am 28. November 2008
Bundesrat Drucksache 767/1/08 17.11.08 Empfehlungen der Ausschüsse AS - G - V zu Punkt der 851. Sitzung des Bundesrates am 28. November 2008 Verordnung zur Durchführung des 1 Abs. 1 und 3, des 30 Abs.
MehrDer Schwerbehindertenausweis
Der Schwerbehindertenausweis Der Ausweis Der Schwerbehindertenausweis ist ein in Deutschland bundesweiteinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Der Ausweis wird vom Zentrum
MehrK III - 2 j / 11. Schwerbehinderte Menschen in Thüringen am 31.12.2011. Bestell - Nr. 10 301
K III - 2 j / 11 Schwerbehinderte Menschen in Thüringen am 31.12.2011 Bestell - 10 301 Zeichenerklärung 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts - nichts vorhanden
MehrKrankheitsbilder und Behinderungen Geistige Behinderung
1. Mögliche Ursachen einer geistigen Behinderung sind: Missbrauch von Suchtmitteln (Alkohol, Drogen, Tabletten) vor und während der Schwangerschaft, Einnahme von Medikamenten, schwere gesundheitliche Probleme
MehrInhaltsübersicht. Schwerbeh. Menschen - Nachteilsausgleich
Schwerbeh. Menschen - Nachteilsausgleich Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Merkzeichen "G" 3. Merkzeichen "ag" 4. Merkzeichen "B" 5. Merkzeichen "RF" 6. Merkzeichen "Bl" 7. Merkzeichen "H" 8. Merkzeichen
MehrEinführung ins Schwerbehindertenrecht
Maren Bösel, Dipl. Sozialpädagogin (FH) Einführung ins Schwerbehindertenrecht Begriffserklärung Behinderung im Sinne des Gesetzes SGB IX: - wenn eine nicht nur vorübergehende regelwidrige körperliche,
MehrIch möchte Sie daher bitten, diesen Fragebogen vor der Untersuchung bei mir auszufüllen.
Schwindelfragebogen Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Schwindel tritt bei einer Vielzahl von Erkrankungen auf. Eine genaue Schilderung der Beschwerden ist wichtig, da die Ursache von Schwindel
MehrNormales Altern oder Demenz? Abklärung Beratung Therapie in der Memory Klinik, Station U1
Normales Altern oder Demenz? Abklärung Beratung Therapie in der Memory Klinik, Station U1 Psychiatrie Inhaltsverzeichnis Normales Altern oder Demenz? Abklärung Beratung Therapie Anmeldung / Eintritt 7
MehrBremisches Gesetz über die Gewährung von Pflegegeld an Blinde und Schwerstbehinderte (Landespflegegeldgesetz) in der Fassung vom 10.
Bremisches Gesetz über die Gewährung von Pflegegeld an Blinde und Schwerstbehinderte (Landespflegegeldgesetz) in der Fassung vom 10. Januar 2013 Landespflegegeldgesetz Zum 11.04.2016 aktuellste verfügbare
MehrSchwerbehindertenrecht Michael Berger. Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein
Schwerbehindertenrecht Michael Berger Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein LAsD: Antragszahlen im Jahr 2016, SGB IX 29000 Erstanträge Neufeststellungsanträge 31500 Entscheidungen zur Feststellung
MehrStadt Neuss - Sozialmonitoring Stand Berechnungsregel: Anzahl der anerkannten Schwerbehinderten insgesamt / Bevölkerung insgesamt x 100
Stadt Neuss 4.6.4 Schwerbehinderte Datenquelle: IT.NRW Grundzahlen: Anzahl der anerkannten Schwerbehinderten insgesamt, Bevölkerung insgesamt Berechnungsregel: Anzahl der anerkannten Schwerbehinderten
MehrG, ag, B, H, Rf und mehr... Wissenswertes zu den Merkzeichen
G, ag, B, H, Rf und mehr... Wissenswertes zu den Merkzeichen Einleitung Mit den sogenannten Merkzeichen sollen behinderte Menschen, die auf Grund bestimmter Gesundheitsstörungen ganz besonders beeinträchtigt
MehrParkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen Stand: 12.11.2012
Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen Stand: 12.11.2012 Im Satz 8.5 der Richtlinien zum SGB IX (Siehe BASS Stichwort: Schwerbehinderte 21-06 Nr.1) heißt es: Jede Dienststelle
MehrParkerleichterungen für Behinderte
Parkerleichterungen für Behinderte K Berechtigtenkreis K Behindertenparkplätze K Parken im Ausland 2837231/11.12./50 h [Abb. 1] Berechtigtenkreis Für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung,
MehrPräsentation. Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen zum
Präsentation Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen zum 31.12.2015 Gliederung: 1. Behindert - Schwerbehindert - Gleichgestellt 2. Situation schwerbehinderter Menschen in Bayern 3. Nachteilsausgleiche
MehrDR. ARZT MUSTER MEIN TEAM MEIN TEAM. Ich freue mich, dass Sie meine Ordination gewählt haben. Herzlich willkommen in meiner Ordination!
1 DR. ARZT MUSTER Facharzt für Neurologie und Psychiatrie 2 Herzlich willkommen in meiner Ordination! Ich freue mich, dass Sie meine Ordination gewählt haben. 3 4 Dr. Arzt Muster MEIN TEAM MEIN TEAM Medizinstudium
MehrNutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelübersichten führen Sie zur Lösung.
Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelübersichten führen Sie zur Lösung. Ergreifen Sie die Initiative.... 7 Abkürzungen... 8 1 2 Antragstellung für einen
MehrZBFS Regionalstelle Mittelfranken
Feststellung des GdS nach dem Opferentschädigungsgesetz und des GdB nach dem Schwerbehindertenrecht bei PTBS Heinz-Werner Bader Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Mittelfranken ZBFS Regionalstelle
MehrEinzigartig Einfach Preiswert. Fragen und Antworten rund um das Thema Pflege
Einzigartig Einfach Preiswert Fragen und Antworten rund um das Thema Pflege Was ist das staatliche Pflegegeld? Beim staatlichen Pflegegeld handelt es sich um die finanziellen Leistungen der gesetzlichen
MehrDas neue Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Praxisreport
Das neue Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Praxisreport 2. Seniorenpolitische Fachtagung Dr. Andrea Kimmel, Team Pflege MDS 8.10.2015 Berlin Die neue Definition von Pflegebedürftigkeit
MehrSchlagworte: Merkzeichen, Angsterkrankung, Behinderungsgrad, Bewegungseinschränkung, Straßenverkehr, Gehfähigkeit, Rehabilitation
SG Augsburg, Urteil v. 31.07.2014 S 8 SB 301/13 Titel: Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen G und B - erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr - Notwendigkeit ständiger Begleitung
MehrSozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Schwerbehinderte Menschen. Fachserie 13 / Reihe 5.1
Statistisches Bundesamt Fachserie 13 / Reihe 5.1 Sozialleistungen Schwerbehinderte Menschen 2011 Erscheinungsfolge: zweijährlich Erschienen am 31.07.2013 Artikelnummer: 2130510119004 Ihr Kontakt zu uns:
MehrSOZIALGERICHT HA OVER IM AME DES VOLKES GERICHTSBESCHEID
SOZIALGERICHT HA OVER Az.: S 42 SB 599/09 In dem Rechtsstreit A.,, IM AME DES VOLKES GERICHTSBESCHEID Klägerin, g e g e n B.,, Beklagter, hat das Sozialgericht Hannover - 42. Kammer - am 21. März 2012
MehrSchwerbehindertenausweis Vergünstigungen
Vergünstigungen Fachanwälte für Verwaltungsrecht Via Futura Bamberg, 23./24.03.2013 Referent: Jürgen Greß Fachanwalt für Sozialrecht Rechtsanwälte Hoffmann & Greß Fürstenrieder Straße 281 81377 München
MehrGrundlagen der versorgungsmedizinischen Beurteilung bei Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung
Grundlagen der versorgungsmedizinischen Beurteilung bei Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung Rita Bender, Ärztin für Neurologie und Psychiatrie, Psychotherapie, Sozialmedizin 1 Gliederung
MehrDer erste bewusst erlebte oder
Der erste Anfall Der erste Anfall Der erste bewusst erlebte oder beobachtete epileptische Anfall bleibt vielen Menschen mit Epilepsie und auch den Angehörigen oder Augenzeugen oft besonders dramatisch
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Baustelle Inklusion? - Leben und Arbeiten mit Handicap
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Baustelle Inklusion? - Leben und Arbeiten mit Handicap Das komplette Material finden Sie hier: Download bei School-Scout.de II Gesellschaft
MehrFachbeitrag C Von Claudia Paul, Rechtsanwältin, Heidelberg
03.11.2017 BTHG: Die Definition der außergewöhnlichen Gehbehinderung im Sozialgesetzbuch IX und die Inanspruchnahme des EUeinheitlichen 1 Von Claudia Paul, Rechtsanwältin, Heidelberg Möglichst in der Nähe
MehrStatistische Berichte
Statistische Berichte Schwerbehinderte, Rehabilitationsmaßnahmen, Kriegsopferfürsorge Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern K III - 2j Schwerbehinderte in Mecklenburg-Vorpommern 1995 Bestell-:
MehrDer Schäfer und der Blitz
Der Schäfer und der Blitz R.F., 9.2.1951 - Schäfer Freitag 26.6.1998 - ca. 14.30 Uhr Beim Hüten der Schafe während eines heranziehenden Gewitters plötzlich Schlag im ganzen Körper, dann für unbekannte
MehrPräsentation. Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen. Bericht über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beim Freistaat Bayern 2016
Präsentation Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen Bericht über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beim Freistaat Bayern 2016 Gliederung: 1. Behindert - Schwerbehindert - Gleichgestellt
MehrSchriftliche Anfrage. des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) Menschen mit Behinderung in Berlin. Drucksache 18 /
Drucksache 18 / 16 030 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 17. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2018) zum Thema: Menschen
MehrPflegesachleistungen nach 36, SGB XI
Pflegesachleistungen nach 36, SGB XI 36 Pflegesachleistung. (1) 1 Pflegebedürftige haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe).
MehrÄnderungsantrag zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Gewährung von Leistungen
Änderungsantrag zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Gewährung von Leistungen Name, Vorname Telefon Straße, Hausnummer Fax PLZ, Ort E-Mail Postanschrift des Empfängers Stadt Chemnitz Abt.
MehrVersorgungsalltag im neuen System der Pflegegrade. Berlin 12. 06. 2013
Versorgungsalltag im neuen System der Pflegegrade Berlin 12. 06. 2013 Dr. Barbara Gansweid MDK Westfalen-Lippe Geschäftsführer: Dr. med. Ulrich Heine Ärztlicher Direktor: Dr. Martin Rieger Roddestr. 12
MehrDas Schwerbehindertenrecht Referent: Monika Härtl, ZBFS
Das Schwerbehindertenrecht 10.05.2017 Referent: Monika Härtl, ZBFS Das Feststellungsverfahren im Schwerbehindertenrecht, 69 SGB IX Grad der Behinderung (GdB) Ausweis Nachteilsausgleiche 1 Stand 31.12.2016
MehrForum A. Versorgung mit einem Therapiedreirad Anmerkung zu LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 17.10.2012 L 9 KR 392/10
Forum A Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Diskussionsbeitrag Nr. 4/2014 03.02.2014 Versorgung mit einem Therapiedreirad Anmerkung zu LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 17.10.2012 L 9 KR 392/10
MehrSOZIALGERICHT HA OVER IM AME DES VOLKES URTEIL
SOZIALGERICHT HA OVER Az.: S 15 SB 51/09 In dem Rechtsstreit A.) IM AME DES VOLKES URTEIL Kläger, Proz.-Bev.: Rechtsanwalt B.), g e g e n C.), Beklagter, hat die 15. Kammer des Sozialgerichts Hannover
MehrStatistik der schwerbehinderten Menschen
Statistisches Bundesamt Kurzbericht Statistik der schwerbehinderten Menschen 2009 Erscheinungsfolge: zweijährlich Erschienen am 19. Juni 2012 Artikelnummer: 5227101099004 Weitere Informationen zur Thematik
MehrSchwerbehindertenrecht Ablauf des Antragsverfahrens Versorgungsmedizin Verordnung. Versorgungsamt Hamburg
Schwerbehindertenrecht Ablauf des Antragsverfahrens Versorgungsmedizin Verordnung Versorgungsamt Hamburg Schwerbehindertenrecht In Hamburg leben rund 1,7 Mio. Menschen jeder 7. Hamburger ist behindert,
MehrStatistik der schwerbehinderten Menschen
Statistisches Bundesamt Kurzbericht Statistik der schwerbehinderten Menschen 2011 Erscheinungsfolge: zweijährlich Erschienen am 4. Februar 2013 Artikelnummer: 5227101119004 Weitere Informationen zur Thematik
MehrI. Allgemeine Angaben
Thomas Jastram Telefon: 02104 832 75 07 Nordstr. 99 Fax: 02104 95 77 323 D-40822 Mettmann Email: info@pflege-profi24.de Bitte fühlen Sie das Formular aus und senden dieses per Post, Fax oder per E-Mail
MehrMerkblatt -Pflegeversicherung-
Welche erhalte ich von der Pflegeversicherung? Auch Kinder und können unter bestimmten Umständen der Pflegeversicherung erhalten. Bei Kindern muss ein erhöhter Pflege- und Betreuungsbedarf im Vergleich
MehrSchwerbehinderung: Erstfeststellung beantragen
VERWALTUNGSINFORMATION SEITE 1 / 6 STADT CHEMNITZ Schwerbehinderung: Erstfeststellung beantragen Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent gelten als schwerbehindert. Sie haben
MehrSozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Schwerbehinderte Menschen. Fachserie 13 Reihe 5.1
Statistisches Bundesamt Fachserie 13 Reihe 5.1 Sozialleistungen Schwerbehinderte Menschen 2007 Erscheinungsfolge: zweijährlich Erschienen am 4. August 2009 Artikelnummer: 2130510079004 Weitere Informationen
MehrAchtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe. 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung
MehrGeriatrische Rehabilitation. Was ist das? Wer bekommt das? Gilt das auch für mich?
Geriatrische Rehabilitation Was ist das? Wer bekommt das? Gilt das auch für mich? Geriatrie bedeutet Altersmedizin Alter ist Vielfalt Menschen unterscheiden sich im Alter nicht nur äußerlich. Individuelle
MehrDie Bewertung des Grades der Behinderung und der arbeitsrechtliche Nachteilsausgleich. Mike Wiegmann
Die Bewertung des Grades der Behinderung und der arbeitsrechtliche Nachteilsausgleich 1 Gliederung des Vortrages Einführung in das Schwerbehindertenrecht Neuerungen durch das BTHG Ermittlung des Grades
MehrStatistik der schwerbehinderten Menschen
Statistisches Bundesamt Kurzbericht Statistik der schwerbehinderten Menschen 2013 Erscheinungsfolge: zweijährlich Erschienen am 05. Dezember 2014 Artikelnummer: 5227101139004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt
MehrEltern für Eltern. Info Abend Franziskus-Schule Viersen 12.Juli 2011
Eltern für Eltern Info Abend Franziskus-Schule Viersen 12.Juli 2011 Umfrage März 2011 Rücklauf 76 Fragebogen Hit Liste 1.Schwerbehindertenausweis 2. Pflegegeld 3. Überprüfung der Pflegebedürftigkeit 4.
MehrHerzlich Willkommen. Dr. Gertrud John-Kloppenburg
Herzlich Willkommen Dr. Gertrud John-Kloppenburg Fachärztin für Innere Medizin Leiterin Fachreferat Pflegebegutachtung Ansprechpartnerin für Produktdefinitionen MDK Baden-Württemberg Neue Begutachtungsverfahren
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... 7
Inhaltsverzeichnis Vorwort................................................ 7 1 Kopfschmerz was ist das?........................ 9 1.1 Wie äußern sich Kopfschmerzen?...................... 9 1.1.1 Migräne..........................................
MehrAutismus im Sozial- und Bildungsrecht
Autismus im Sozial- und Bildungsrecht 1. Autismus als Behinderung 2. Autismus in der Gesetzlichen Pflegeversicherung 3. Eingliederungshilfe in Kindergarten und Schule 4. Arbeitsassistenz für autistisch
MehrSchwerbehinderung: Erstfeststellung beantragen
DIENSTLEISTUNGSPORTAL SEITE 1 / 5 STADT CHEMNITZ Schwerbehinderung: Erstfeststellung beantragen Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent gelten als schwerbehindert. Sie haben Anspruch
Mehr1. Persönliche Angaben.
1. Persönliche Angaben. Kontaktperson : Name, Vorname: Geburtsdatum: Straße/ Hausnummer: PLZ und Ort: Postfach: Telefonnummer (Haus): Telefonnummer(Mobil): Telefonnummer (Arbeit): Email: Art Verwandtschaft
MehrPflegelotsen Zuhause leben statt Pflegeheim
Pflegelotsen Zuhause leben statt Pflegeheim Pflegelotsen GbR, Malsburgstraße 4, 34119 Kassel Telefon: 0561-56030018 - info@pflegelotsen.com - www.pflegelotsen.com Pflege - Betreuung - Zuhause - 24 Stunden
MehrARD Ratgeber Geld bei Haufe. Schwerbehinderung. Bearbeitet von Dr. Heinfried Tintner
ARD Ratgeber Geld bei Haufe Schwerbehinderung Bearbeitet von Dr. Heinfried Tintner 1. Auflage 2011 2011. Taschenbuch. 192 S. Paperback ISBN 978 3 648 01310 6 Recht > Sozialrecht > SGB IX - Rehabilitation,
MehrERPROBUNG ARBEITSBEWÄLTIGUNGS-INDEX (ABI) - Fragebogen
ERPROBUNG ARBEITSBEWÄLTIGUNGS-INDEX (ABI) - Fragebogen Quelle: Tuomi, Kaija / Ilmarinen, Juhani / hkola, Antti / Katajarinne, Lea / Tulkki, Arto: Arbeitsbewältigungsindex. Herausgegeben von der Bundesanstalt
MehrNeue Entwicklungen im Schwerbehindertenrecht
Begutachtung an der Schnittstelle zwischen Neurologie und Psychiatrie 17. Jahrestagung der DGNB in Zusammenarbeit mit der DGPPN Aachen 8./9. Mai 2015 Neue Entwicklungen im Schwerbehindertenrecht Dr. Marianne
MehrStatistischer Bericht
STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Schwerbehinderte Menschen im Freistaat Sachsen 31. Dezember 2013 K III 1 2j/13 Inhalt Vorbemerkungen 3 Ergebnisdarstellung 4 Seite Abbildungen Abb. 1 Schwerbehinderte
MehrAnlage 19 (Seite 1 -Vorderseite)
Anlage zur Verordnung vom 28. Juli 2003 zur Ausführung von Artikel 22 Nr. 11 des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung Anlage 19 (Seite
MehrHilfe nach 35a SGBVIII
Kreisjugendamt Hilfe nach 35a SGBVIII Hinweis zu Verfahren Sozialer Dienst Pädagogisch- Psychologischer Fachdienst Was bedeutet Hilfe nach 35a SGB VIII? Für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und
MehrFRAGEBOGEN Beschäftigter -
FRAGEBOGEN Beschäftigter - zum Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung Az. des Integrationsamtes: Name und Anschrift des Arbeitgebers: I. Angaben zur Person Name, Vorname Anschrift Geburtsdatum:
MehrDer im Jahr 1959 geborene Kläger erlitt im Jahre 1980 eine schwere Verletzung des rechten Beins, die zur Amputation im Oberschenkel führte.
LSG München, Urteil v. 20.05.2014 L 15 SB 226/13 Titel: Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen ag - Gleichstellung mit den in Abschn 2 Nr 1 zu 46 Nr 11 StVOVwV genannten Personen - einseitig Oberschenkelamputierter
Mehr8. Behinderung LGA. 8.1 Schwerbehinderte. 8.2 Behinderung und Pflege
8. Behinderung 8.1 Schwerbehinderte 8.1.a Schwerbehinderte nach Altersgruppen im Land Brandenburg 8.1.b Schwerbehinderte nach dem Grad der Behinderung im Land Brandenburg 8.1.c Schwerbehinderte je 1. Einwohner
MehrErgotherapeutische Befunderhebung
Ergotherapeutische Befunderhebung.1 ICF als Grundlage der ergotherapeutischen Befunderhebung 24.2 Wie kann eine ergothera-peutische Befunderhebung bei demenzkranken Menschen aussehen? 25. Bogen zur ergotherapeutischen
MehrDer große Patientenratgeber Multiple Sklerose
Der große Patientenratgeber Multiple Sklerose Symptome besser erkennen und behandeln von T. Henze erweitert Der große Patientenratgeber Multiple Sklerose Henze schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de
Mehr1 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde
1 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde Um einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung
MehrDie Auswirkungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes für die Pflegepraxis
Die Auswirkungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes für die Pflegepraxis Prof. Dr. Andreas Büscher Pflegefachtag Osnabrück Osnabrück, 05.04.2016 Übersicht Änderungen und Impulse durch das PSG II Der neue
MehrTeil C: Begutachtung im sozialen Entschädigungsrecht
Teil C: Begutachtung im sozialen Entschädigungsrecht Voraussetzungen für eine Pflegezulage mindestens nach Stufe III gegeben. k. Blinde erhalten mindestens die Pflegezulage nach Stufe III. Treten bei Blinden
MehrDefinition der Pflegebedürftigkeit: Konzepte und Verfahren
Pflegepolitik im Wandel Berlin, 06. Mai 2009 Definition der Pflegebedürftigkeit: Konzepte und Verfahren Dr. med. Barbara Gansweid MDK Westfalen - Lippe Geschäftsführer Dr. med. Holger Berg Ärztlicher Direktor:
MehrF R A G E B O G E N. Name, Vorname: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Alter: Größe und Gewicht: Erfolgt zu Zeit eine Versorgung durch einen Pflegedienst:
F R A G E B O G E N 1. ZU BETREUENDE PERSON: Name, Vorname: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Alter: Größe und Gewicht: Pflegestufe: keine 1 2 3 Pflegedienst: Erfolgt zu Zeit eine Versorgung durch einen Pflegedienst:
MehrForum C. Anspruch auf Zuerkennung der Nachteilsausgleiche ag und RF LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 09.05.2011 L 8 SB 2294/10
Forum C Zugang zu Leistungen, Sozialmedizinische Begutachtung, Assessment Diskussionsbeitrag Nr. 2/2012 10.02.2012 Anspruch auf Zuerkennung der Nachteilsausgleiche ag und RF LSG Baden-Württemberg, Urt.
MehrPflegesachleistungen und Zuschüsse für Pflegehilfsmittel
II.5 Ambulante Angebote Pflegesachleistungen und Zuschüsse für Pflegehilfsmittel Finanzielle Stärkung der ambulanten Pflege Worum geht es? Für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, gibt es neben
MehrSchwerbehindertenrecht Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Regierungspräsidium Gießen Schwerbehindertenrecht Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Regierungspräsidium Gießen Dezernat 61 Landesversorgungsamt Postfach 10 08 51 35338 Gießen Telefon: 0641
Mehr