Verschmelzungsvertrag

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verschmelzungsvertrag"

Transkript

1 Entwurf HM 06. Mai 2013 Verschmelzungsvertrag zwischen [NewCo GmbH] mit Sitz in Fulda als übernehmender Gesellschaft nachfolgend "[NewCo]" oder "Gesellschaft" und Gas- und Wasserversorgung Fulda GmbH mit Sitz in Fulda als übertragender Gesellschaft nachfolgend "GWV" und zusammen mit [NewCo] die "Parteien" Vorbemerkungen A. Die Gesellschaft bestand als identischer Rechtsträger in der Rechtsform der Aktiengesellschaft unter der Firma Überlandwerk Fulda Aktiengesellschaft und wurde aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 27. Juni 2013 formwechselnd gemäß 190 ff., 226, 238 ff. UmwG in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt (nachfolgend "Formwechsel"). B. Die Gesellschaft hat ein voll eingezahltes Stammkapital in Höhe von EUR ,00. C. Die GWV mit Sitz in Fulda hat ein voll eingezahltes Stammkapital in Höhe von EUR ,00. Ausweislich der letzten in das Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste vom 1. Dezember 2009 ist es eingeteilt in zwei Geschäftsanteile. Der Geschäftsanteil Nr. 1 im Nennbetrag von EUR ,00 wird von der Stadt Fulda, der Geschäftsanteil Nr. 2 im Nennbetrag von EUR ,00 von der Thüga Aktiengesellschaft gehalten.

2 2 1 Vermögensübertragung Die GWV überträgt ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung auf die [NewCo], und zwar im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme. 2 Gegenleistung (1) Die [NewCo] gewährt den Gesellschaftern der GWV folgende Anteile am Stammkapital der Gesellschaft: Der Stadt Fulda einen neuen Geschäftsanteil mit der laufenden Nummer [5] im Nennbetrag von EUR [ ,00] und der Thüga Aktiengesellschaft eine Erhöhung ihres bestehenden Geschäftsanteils mit der laufenden Nummer [1] im Nennbetrag von EUR [ ,00] um EUR [ ,00] auf EUR [ ,00]. (2) Die Anteile am Stammkapital werden kostenfrei und mit einem Anspruch auf einen Anteil am Bilanzgewinn ab dem 1. Januar 2013 gewährt. Der Umtausch erfolgt mithin im Verhältnis von je EUR 1,00 eines Geschäftsanteils an der GWV zu je EUR [1, ] eines Geschäftsanteils an der [NewCo]. (3) Zur Durchführung der Verschmelzung wird die [NewCo] ihr Stammkapital von EUR ,00 um EUR [ ,00] auf EUR [ ,00] erhöhen, und zwar durch Bildung eines neuen Geschäftsanteils mit der laufenden Nummern [5] im Nennbetrag von EUR [ ,00] und Erhöhung des bestehenden Geschäftsanteils mit der laufenden Nummer [1] um einen Nennbetrag von EUR [ ,00].

3 3 3 Schlussbilanz, Verschmelzungsstichtag, steuerliche Schlussbilanz (1) Der Verschmelzung liegt die von der Schüllermann und Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft in Dreieich geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Bilanz der GWV zum 31. Dezember 2012 als Schlussbilanz zugrunde. (2) Die Übertragung des Vermögens der GWV erfolgt im Innenverhältnis rückwirkend mit Wirkung zum 31. Dezember 2012, 24:00 Uhr (steuerlicher Übertragungsstichtag). Vom 1. Januar 2013, 00:00 Uhr an gelten alle Handlungen der GWV als für Rechnung der [NewCo] vorgenommen (Verschmelzungsstichtag). (3) Die GWV wird ihr Vermögen in ihrer steuerlichen Schlussbilanz zu Buchwerten ansetzen. Die [NewCo] wird das übergehende Vermögen in ihrer Steuerbilanz mit dem in der steuerlichen Schlussbilanz der GWV enthaltenen Wert übernehmen. (4) Nach 11 Abs. 1 Satz 1 UmwStG ist jede übertragende Körperschaft zur Erstellung und Abgabe einer steuerlichen Schlussbilanz verpflichtet. Der UmwSt-Erlass 2011 verweist in Tz insoweit u.a. auf Tz In Tz Abs. 2 heißt es: Als Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz gilt auch die ausdrückliche Erklärung, dass die Steuerbilanz i. S. d. 4 Absatz 1, 5 Absatz 1 EStG gleichzeitig die steuerliche Schlussbilanz sein soll, wenn diese Bilanz der steuerlichen Schlussbilanz entspricht; diese Erklärung ist unwiderruflich. In dieser Erklärung ist zugleich ein konkludent gestellter Antrag auf Ansatz des Buchwerts zu sehen (vgl. Randnr ). Die GWV gibt hiermit unter Bezugnahme auf Tz i. V. m. Tz UmwSt-Erlass 2011 ausdrücklich die Erklärung ab, dass die Steuerbilanz gleichzeitig die steuerliche Schlussbilanz sein soll, und beantragt damit konkludent den Ansatz des Buchwerts. 4 Besondere Rechte und Vorteile (1) Der Gesellschaftsvertrag der GmbH enthält eine Tracking Stock-Regelung, nach der einzelne Geschäftsanteile in unterschiedlicher Weise am Jahresergebnis der GmbH

4 4 teilnehmen. Hierzu werden bei der GmbH einzelne Sparten (Versorgungssparte, Verkehrssparte, Tochtergesellschaften Verkehr sowie Bädersparte) gebildet und das Jahresergebnis der GmbH für die einzelnen Sparten für Zwecke der Ergebnisermittlung getrennt ausgewiesen. Am Jahresergebnis der einzelnen Sparten werden die Gesellschafter unterschiedlich beteiligt. Dementsprechend werden nach Durchführung und Eintragung der in 2 beschriebenen Kapitalerhöhung die Geschäftsanteile Nr. [1] der Thüga Aktiengesellschaft am Ergebnis der Versorgungssparte beteiligt ( 4 Abs. 1 der Satzung); der Geschäftsanteil Nr. [2] des Landkreises Hersfeld-Rotenburg am Ergebnis der Versorgungssparte und an den Ergebnissen der Tochtergesellschaften Verkehr beteiligt ( 4 Abs. 2 der Satzung); der Geschäftsanteil Nr. [3] des Landkreises Fulda am Ergebnis der Versorgungssparte, an den Ergebnissen der Tochtergesellschaften Verkehr und an den Ergebnissen der Verkehrssparte in Höhe desjenigen Anteils, der durch den Betrieb von Verkehrsmitteln außerhalb des Stadtgebiets der Stadt Fulda verursacht ist, beteiligt ( 4 Abs. 3 der Satzung); und die Geschäftsanteile Nr. [4] und Nr. [5] der Stadt Fulda am Ergebnis der Versorgungssparte, an den Ergebnissen der Tochtergesellschaften Verkehr, an den Ergebnissen der Verkehrssparte in Höhe desjenigen Anteils, der durch den Betrieb von Verkehrsmitteln im Stadtgebiet der Stadt Fulda verursacht ist, sowie an den Ergebnissen der Bädersparte beteiligt ( 4 Abs. 4 der Satzung). Im Übrigen werden im Rahmen der Verschmelzung bei der [NewCo] keine Rechte im Sinne von 5 Abs. 1 Nr. 7 UmwG gewährt und es sind keine Maßnahmen im Sinne von 5 Abs. 1 Nr. 7 UmwG vorgesehen. (2) Besondere Vorteile im Sinne des 5 Abs. 1 Nr. 8 UmwG werden keiner der in 5 Abs. 1 Nr. 8 UmwG benannten Personen gewährt.

5 5 5 Folgen der Verschmelzung für die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen sowie die insoweit vorgesehenen Maßnahmen (1) Bei beiden Gesellschaften bestehen Betriebsräte. Der Entwurf dieses Verschmelzungsvertrages ist den Betriebsräten jeweils mit Schreiben vom [ ] zugeleitet worden. Der Empfang wurde bestätigt. (2) Die Folgen der Verschmelzung für die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen sowie die insoweit vorgesehenen Maßnahmen werden wie folgt beschrieben: a. Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung durch Eintragung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft gehen sämtliche mit der GWV bestehenden Arbeitsverhältnisse gem. 324 UmwG i.v.m. 613a BGB mit allen Rechten und Pflichten auf die [NewCo] über, einschließlich vertraglicher Verweise auf Tarifverträge. Der Übergang der Arbeitsverhältnisse wirkt nicht auf den steuerlichen Übertragungsstichtag oder den Verschmelzungsstichtag zurück. Die bei der GWV beschäftigten leitenden Angestellten und Arbeitnehmer sind in der Anlage [1] zu diesem Vertrag genannt. In den von der GWV auf die [NewCo] übergehenden Arbeitsverhältnissen gelten die bei der GWV erdienten oder von ihr anerkannten Dienstzeiten als bei der [NewCo] verbrachte Dienstzeiten. Die mit der [NewCo] bestehenden Arbeitsverhältnisse bleiben von der Verschmelzung unberührt. In einer Vereinbarung zwischen GWV, Überlandwerk Fulda Aktiengesellschaft und ÜWAG Netz GmbH einerseits und deren Betriebsräten andererseits vom 24. April 2013 ist geregelt, dass bis zum 31. Dezember 2020 der Besitzstand der vereinbarten regelmäßigen Vergütung für die regelmäßige vertragliche/tarifliche Arbeitszeit gesichert ist. In der Vereinbarung ist die Berechnung der Besitzstandssicherung durch eine Besitzstandszulage geregelt. Die Vereinbarung ist diesem Vertrag als Anlage [2] beigefügt.

6 6 b. Konkrete Betriebsänderungen infolge der Verschmelzung sind derzeit nicht geplant. Die bestehenden Betriebe von [NewCo] und GWV werden nach dem Wirksamwerden der Verschmelzung vorläufig organisatorisch fortbestehen. Eine neue Zielorganisation wird erst nach dem Wirksamwerden der Verschmelzung entwickelt. Deren Planung wird Gegenstand von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen sein. Gesellschaftsrechtlich ist geplant, die Vermögensgegenstände des bislang bei der GWV bestehenden Betriebsteils operativer Netzbetrieb ("Teilbetrieb Technik GWV") nach Wirksamwerden der Verschmelzung von der [NewCo] als übertragender Rechtsträger im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG als Gesamtheit auf die ÜWAG Netz GmbH als übernehmenden Rechtsträger zu übertragen. Die Folgen der Ausgliederung für die Arbeitnehmer des Teilbetriebs Technik GWV und ihre Vertretungen sowie die insoweit vorgesehenen Maßnahmen werden im Spaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der [NewCo] und der ÜWAG Netz GmbH beschrieben. c. Die Arbeitnehmer der Überlandwerk Fulda Aktiengesellschaft und der ÜWAG Netz GmbH hatten einen gemeinsamen Betriebsrat gewählt. Nach dem Formwechsel besteht dieser als gemeinsamer Betriebsrat der [NewCo] und der ÜWAG Netz GmbH unverändert fort. Ferner besteht ein Betriebsrat bei der GWV. Der im Betrieb der GWV gewählte Betriebsrat und der als gemeinsamer Betriebsrat der [NewCo] und ÜWAG Netz GmbH gewählte Betriebsrat bleiben durch die Verschmelzung unberührt im Amt. Ein Gesamtbetriebsrat ist nach den gesetzlichen Bestimmungen zu errichten. d. Die in den Betrieben der GWV und der [NewCo]/ÜWAG Netz GmbH mit den Betriebsräten abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen gelten jeweils in diesen Betrieben als Betriebsvereinbarungen, d.h. kollektivrechtlich weiter, solange die bestehende Betriebsorganisation unverändert bleibt mit der Maßgabe, dass bestehende Beschränkungen des Geltungsbereichs, Kündigungsmöglichkeiten der Betriebsparteien und andere Einschränkungen der kollektivrechtlichen Geltung zu beachten sind.

7 7 e. Beide Vertragspartner sind Mitglied des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Hessen e.v. und wenden das zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Hessen e.v. und der Gewerkschaft ver.di vereinbarte Tarifvertragswerk (TV-V) und dieses Tarifvertragswerk ergänzende, ändernde oder ersetzende Tarifverträge auf kollektivrechtlicher Grundlage an. In Arbeitsverhältnissen, die vor Wirksamwerden der Verschmelzung schon mit der Überlandwerk Fulda Aktiengesellschaft oder der ÜWAG Netz GmbH bestanden haben, ergeben sich ergänzende Regelungen auch aus dem Zusatztarifvertrag Nr. 32 zum TV-V ("Überleitungstarifvertrag"). Die Verschmelzung bewirkt keine Änderung der Tarifbindung. Zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung wird die [NewCo] Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband Hessen e.v. sein. f. Kündigungen wegen der Verschmelzung sind gesetzlich gemäß 324 UmwG i.v.m. 613a Abs. 4 BGB ausgeschlossen. Darüber hinaus ist ein befristeter Kündigungsverzicht für betriebsbedingte Beendigungskündigungen, die bis zum 31. Dezember 2020 wirksam werden, Gegenstand einer Vereinbarung vom 24. April 2013 zwischen GWV, Überlandwerk Fulda Aktiengesellschaft und ÜWAG Netz GmbH einerseits und den bei ihnen gebildeten Betriebsräten andererseits (Anlage [2]). g. Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis von der GWV auf die [NewCo] übergehen und die bislang bei der KVK (KVK Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände des Regierungsbezirks Kassel) versichert werden, werden von der Pflicht der Versicherung bei der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) ausgenommen, solange die betriebliche Altersversorgung bei der KVK fortgeführt wird. Für die von der GWV auf die [NewCo] übergehenden Mitarbeiter bleibt nach der Verschmelzung der GWV auf die [NewCo] die betriebliche Altersversorgung bei der KVK erhalten. Diese unmittelbare Versicherung bei der KVK gilt bis zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der [NewCo] oder der ÜWAG Netz GmbH. Die Versicherung der bei der [NewCo] bis zur Verschmelzung beschäftigten Arbeitnehmer bei der VBL besteht von der Verschmelzung unberührt fort.

8 8 h. Die [NewCo] hat einen Aufsichtsrat gebildet, der sich zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern zusammensetzt. Der Aufsichtsrat der [NewCo] besteht unberührt von der Verschmelzung fort, und die Verschmelzung hat keine Auswirkungen auf die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder der [NewCo]. Das Amt der Aufsichtsratsmitglieder der GWV endet mit Eintragung der Verschmelzung. 6 Kosten, Steuern, Grundbuchanträge (1) Die Notargebühren und die sonstigen Kosten für diesen Vertrag tragen die Parteien je zur Hälfte. Mögliche anfallende Steuern trägt der jeweilige Steuerschuldner. (2) Im Hinblick auf die Grunderwerbsteuer erklären die Parteien, dass zum Vermögen der GWV der in der Anlage [3] im Einzelnen aufgeführte Grundbesitz gehört. Sie beantragen bereits jetzt die Berichtigung des Grundbuchs nach Wirksamwerden der Verschmelzung.

Spaltungs- und Übernahmevertrag

Spaltungs- und Übernahmevertrag Entwurf HM 06. Mai 2013 Spaltungs- und Übernahmevertrag zwischen [NewCo GmbH] mit Sitz in Fulda als übertragender Gesellschaft nachfolgend "[NewCo]" oder "Gesellschaft" und ÜWAG Netz GmbH mit Sitz in Fulda

Mehr

Niederschrift über die 101. ordentliche Hauptversammlung der Überlandwerk Fulda Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Fulda

Niederschrift über die 101. ordentliche Hauptversammlung der Überlandwerk Fulda Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Fulda Entwurf HM 14. Mai 2013 Urkundenrolle Nr. /2013 Niederschrift über die 101. ordentliche Hauptversammlung der Überlandwerk Fulda Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Fulda Auf Ersuchen des Vorstandes der

Mehr

Verschmelzungsvertrag

Verschmelzungsvertrag Verschmelzungsvertrag zwischen der KLEO Halbleitertechnik GmbH mit dem Sitz in Tettnang - nachstehend auch "übertragende Gesellschaft" genannt - als übertragender Gesellschaft und der Manz AG mit dem Sitz

Mehr

DESIGN Bau AG. Verschmelzungsvertrag

DESIGN Bau AG. Verschmelzungsvertrag DESIGN Bau AG Verschmelzungsvertrag zwischen der CD Deutsche Eigenheim AG mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 112581 B (nachfolgend auch die

Mehr

Verschmelzung. Geschehen. zu Köln am "Datum (Monat ausschreiben)" Dr. Markus Buschbaum mit dem Amtssitz in Köln,

Verschmelzung. Geschehen. zu Köln am Datum (Monat ausschreiben) Dr. Markus Buschbaum mit dem Amtssitz in Köln, Verschmelzungsvertrag Entwurf vom 24. April 2015 Urkundenrolle Nr..../... Verschmelzung Geschehen zu Köln am "Datum (Monat ausschreiben)" Vor mir, dem Notar Dr. Markus Buschbaum mit dem Amtssitz in Köln,

Mehr

VERSCHMELZUNGSVERTRAG

VERSCHMELZUNGSVERTRAG VERSCHMELZUNGSVERTRAG abgeschlossen und beurkundet am 20. Mai 2010 vor dem Notar Helmut Ebert, Lüneburg (UR-Nr. 532/10) INHALTSVERZEICHNIS 1. Vermögensübertragung / Bilanzstichtag... 2 2. Gegenleistung...

Mehr

K r e i s t a g s v o r l a g e

K r e i s t a g s v o r l a g e DER KREISAUSSCHUSS DES MAIN-KINZIG-KREISES K r e i s t a g s v o r l a g e Nr. Betr.: Auflösung des Zweckverbandes Überlandwerk Fulda-Hünfeld-Schlüchtern und Fusion Überlandwerk Fulda AG (ÜWAG AG) mit

Mehr

Umwandlung einer Verlust-Kapitalgesellschaft durch Formwechsel

Umwandlung einer Verlust-Kapitalgesellschaft durch Formwechsel FALL 4 Umwandlung einer Verlust-Kapitalgesellschaft durch Formwechsel Sachverhalt An der MÜWI-GmbH sind die Gesellschafter Müller und Wiese zu jeweils 50 % seit der Gründung beteiligt. Die Anschaffungskosten

Mehr

extra Betriebsübergang 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)*

extra Betriebsübergang 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)* 18. August 2004 Schä/Co Ausgabe 10 Thema : Betriebsübergang 613a BGB Ansprechpartner: Volker Cosfeld 069 957 37 360 volker.cosfeld@igbau.de Betriebsübergang 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)* Betriebsübergänge

Mehr

Entwurf. des Verschmelzungsvertrages. zwischen. Firma Auto-Henne GmbH und Firma Daimler AG

Entwurf. des Verschmelzungsvertrages. zwischen. Firma Auto-Henne GmbH und Firma Daimler AG Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen Firma Auto-Henne GmbH und Firma Daimler AG Hinweis: Dieser Verschmelzungsvertrag wird erst nach dem 01. August 2011 abgeschlossen werden. [Notarieller Vorspann]

Mehr

GESELLSCHAFTSVERTRAG

GESELLSCHAFTSVERTRAG 14X0660A.doc GESELLSCHAFTSVERTRAG (1) Die Firma der Gesellschaft lautet (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bonn. 1 Firma und Sitz Solarparc GmbH (1) Gegenstand des Unternehmens sind 2 Gegenstand des

Mehr

Nr. der Urkundenrolle Jahrgang Verhandelt. zu H a n n o v e r am. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar. Axel Müller-Eising

Nr. der Urkundenrolle Jahrgang Verhandelt. zu H a n n o v e r am. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar. Axel Müller-Eising Nr. der Urkundenrolle Jahrgang 2011 Verhandelt zu H a n n o v e r am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Axel Müller-Eising mit dem Amtssitz in 30159 Hannover, Landschaftstraße 6, erschienen heute: 1.

Mehr

Verhandelt [ ] Vor mir dem Notar [ ] erschienen heute in meiner Geschäftsstelle [ ] [ ]

Verhandelt [ ] Vor mir dem Notar [ ] erschienen heute in meiner Geschäftsstelle [ ] [ ] ENTWURF Verhandelt am [ ] Vor mir dem Notar [ ] erschienen heute in meiner Geschäftsstelle [ ] [ ] 1. [ ], hier nicht handelnd für sich selbst, sondern unter Ausschluss jeglicher persönlicher Haftung aufgrund

Mehr

- Entwurf - Verhandelt am (...) in

- Entwurf - Verhandelt am (...) in - Entwurf - Vertrag über die Vermögensübertragung der BadnerHalle Rastatt Betriebs-GmbH auf die Große Kreisstadt Rastatt (Kultur und Veranstaltungen - Eigenbetrieb der Stadt Rastatt -) Anlage 1 zu DS Nr.

Mehr

Verschmelzungsvertrag. zwischen der

Verschmelzungsvertrag. zwischen der Verschmelzungsvertrag zwischen der Integrata AG mit Sitz in Stuttgart und inländischer Geschäftsanschrift Zettachring 4, 70567 Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter

Mehr

Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer

Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Vorbemerkung Schriftform Zwar ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer nicht zwingend schriftlich vorgeschrieben. Nach den Bestimmungen

Mehr

Warimpex Finanz- und Beteiligungs Aktiengesellschaft. Wien, FN 78485 w. ("Gesellschaft") Tagesordnung. und

Warimpex Finanz- und Beteiligungs Aktiengesellschaft. Wien, FN 78485 w. (Gesellschaft) Tagesordnung. und Warimpex Finanz- und Beteiligungs Aktiengesellschaft Wien, FN 78485 w ("Gesellschaft") Tagesordnung und Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrates für die 27. ordentliche Hauptversammlung

Mehr

Nr. der Urkundenrolle für Beurkundet zu Walldorf im Hause Dietmar-Hopp-Allee 16, wohin sich der Notar auf Wunsch begeben hat, am

Nr. der Urkundenrolle für Beurkundet zu Walldorf im Hause Dietmar-Hopp-Allee 16, wohin sich der Notar auf Wunsch begeben hat, am Nr. der Urkundenrolle für 2017 Beurkundet zu Walldorf im Hause Dietmar-Hopp-Allee 16, wohin sich der Notar auf Wunsch begeben hat, am 2017 - erschienen heute: Vor mir, Notar Dr. Ulrich Hoffmann-Remy mit

Mehr

- im Folgenden auch KAPH Betriebs-GmbH genannt -

- im Folgenden auch KAPH Betriebs-GmbH genannt - UR-Nr. / Verhandelt zu am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar mit dem Amtssitz in erschienen heute: 1. Frau Simone Falkenstein, geboren am 31.08.1976, hier handelnd nicht im eigenen Namen sondern a. als

Mehr

HEAG Südhessische Energie AG (HSE) Darmstadt. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

HEAG Südhessische Energie AG (HSE) Darmstadt. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Darmstadt Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 9. Juli 2015, um 10:30 Uhr, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der

Mehr

Grunderwerbsteuer: Anwendung des 6a GrEStG

Grunderwerbsteuer: Anwendung des 6a GrEStG Grunderwerbsteuer: Anwendung des 6a GrEStG 1 Allgemeines Unter der Überschrift Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern gibt die Vorschrift eine eigenständige Beschreibung für die an einem

Mehr

Tagesordnungspunkt 8. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge folgenden Beschluss fassen: BESCHLUSS

Tagesordnungspunkt 8. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge folgenden Beschluss fassen: BESCHLUSS Tagesordnungspunkt 8 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge folgenden Beschluss fassen: BESCHLUSS 1. Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals gemäß Hauptversammlungsbeschluss

Mehr

Notar Dr. Kai Bischoff,

Notar Dr. Kai Bischoff, UR.Nr. /2015 Verhandelt zu Köln am Vor mir, Notar Dr. Kai Bischoff, Notar für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln mit dem Amtssitz in Köln, erschien: 1. Frau Ingrida Rombach, geb. Kvaselyte, geboren am 2.

Mehr

Verschmelzungsbericht der Geschäftsführer Videlco Europe Limited (übertragende Gesellschaft) und 42 Controls GmbH (aufnehmende Gesellschaft)

Verschmelzungsbericht der Geschäftsführer Videlco Europe Limited (übertragende Gesellschaft) und 42 Controls GmbH (aufnehmende Gesellschaft) Verschmelzungsbericht der Geschäftsführer Videlco Europe Limited (übertragende Gesellschaft) und 42 Controls GmbH (aufnehmende Gesellschaft) I. Videlco Europe Limited Die übertragende Gesellschaft ist

Mehr

Zwischen. der Ev.-Luth. Kirchengemeinde / dem Ev.-Luth. Kirchenkreis / der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland, vertreten durch, (Anschrift)

Zwischen. der Ev.-Luth. Kirchengemeinde / dem Ev.-Luth. Kirchenkreis / der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland, vertreten durch, (Anschrift) Muster für Änderungsverträge über die Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses nach dem Tarifvertrag Altersteilzeit (TV ATZ) vom 8. August 2013 Zwischen der Ev.-Luth. Kirchengemeinde / dem

Mehr

Fall 1 (Umwandlungsrecht)

Fall 1 (Umwandlungsrecht) Florian Brügel Vorlesung Umwandlungs- und Insolvenzrecht Freie Universität Berlin WS 2011/2012 Fall 1 (Umwandlungsrecht) Lösungen zu 1. Es handelt sich um eine Verschmelzung zur Aufnahme im Sinne von 2

Mehr

Gewinnabführungsvertrag

Gewinnabführungsvertrag Gewinnabführungsvertrag zwischen der zooplus AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts München unter HRB 125080 nachfolgend Organträgerin und der BITIBA GmbH, mit dem Sitz

Mehr

Umwandlung rechtsfähiger Vereine

Umwandlung rechtsfähiger Vereine Umwandlung rechtsfähiger Vereine Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nevinghoff 30 48147 Münster Telefon: 0251-48204 - 0 Fax: 0251-48204 40 E-Mail: sekretariat@bpg-muenster.de

Mehr

2.7.2 Auswirkungen des Betriebs - übergangs

2.7.2 Auswirkungen des Betriebs - übergangs Seite 1 2.7.2 2.7.2 Betriebs - übergangs Kollektivvertrag Wenn der neue Inhaber dem gleichen Kollektivvertrag wie der alte Inhaber unterliegt, ändert sich für die Dienstnehmer nichts. Anders ist es, wenn

Mehr

VERSCHMELZUNGSVERTRAG

VERSCHMELZUNGSVERTRAG EXECUTION COPY VERSCHMELZUNGSVERTRAG abgeschlossen zwischen Quanmax AG, FN 190272m, Industriezeile 35, 4021 Linz, (im Folgenden kurz "Quanmax oder übernehmende Gesellschaft") einerseits und S & T System

Mehr

Rechtliche Grundlagen des Jahresabschlusses

Rechtliche Grundlagen des Jahresabschlusses www.boeckler.de August 2009 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Rechtliche Grundlagen des Jahresabschlusses Kapitel 1 Rechtsfolgen des Jahresabschlusses Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse: Informationen

Mehr

Betriebsvereinbarung. Qualifizierungs-, Beschäftigungs- und Standortsicherung

Betriebsvereinbarung. Qualifizierungs-, Beschäftigungs- und Standortsicherung Betriebsvereinbarung zwischen der Firma... vertreten durch den/die Vorsitzende/n der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat... vertreten durch den/die Vorsitzende/n zur Qualifizierungs-, Beschäftigungs-

Mehr

Nummer der Urkundenrolle für 20 -H Grenzüberschreitende Sitzverlegung einer deutschen GmbH in eine französische Société par actions simplifiée

Nummer der Urkundenrolle für 20 -H Grenzüberschreitende Sitzverlegung einer deutschen GmbH in eine französische Société par actions simplifiée HECKSCHEN & VAN DE LOO Notare Nummer der Urkundenrolle für 20 -H Grenzüberschreitende Sitzverlegung einer deutschen GmbH in eine französische Société par actions simplifiée Verhandelt zu Dresden in der

Mehr

V e r h a n d e l t. in dieser Freien und Hansestadt Hamburg. Dr. Till Kleinstück Neuer Wall 75, Hamburg

V e r h a n d e l t. in dieser Freien und Hansestadt Hamburg. Dr. Till Kleinstück Neuer Wall 75, Hamburg Nr. der Urkundenrolle für 2013T V e r h a n d e l t in dieser Freien und Hansestadt Hamburg am 2013 (zweitausenddreizehn) Vor mir, dem hamburgischen Notar Dr. Till Kleinstück Neuer Wall 75, 20354 Hamburg

Mehr

Nr. 14 Karlsruhe, den 8. Oktober 2014

Nr. 14 Karlsruhe, den 8. Oktober 2014 Nr. 14 Karlsruhe, den 8. Oktober 2014 237 Arbeitsrechtsregelungen Inhalt Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 238 238 Gesetzes- und Verordnungsblatt

Mehr

Verschmelzungsvertrag und Gesellschafterbeschluss

Verschmelzungsvertrag und Gesellschafterbeschluss Verschmelzungsvertrag und Gesellschafterbeschluss URNr... vom... Verhandelt zu Rostock am... Vor mir, Bernd Köhn, Notar in Rostock, erschienen 1. Frau Simone Stephan geboren am 14.10.1977 ausgewiesen durch

Mehr

BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DER KAPITALERHÖHUNG MIT SACHEINLAGE. bei der. Allianz Deutschland AG, München

BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DER KAPITALERHÖHUNG MIT SACHEINLAGE. bei der. Allianz Deutschland AG, München BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DER KAPITALERHÖHUNG MIT SACHEINLAGE bei der Allianz Deutschland AG, München - I - I n h a l t s v e r z e i c h n i s ------------------------------------------- Seite A. AUFTRAG

Mehr

Von der GmbH zur Personengesellschaft

Von der GmbH zur Personengesellschaft Checklisten Von der zur Personengesellschaft www.personengesellschaften.info Ein kostenloser Service des Deubner Verlags IMPRESSUM by Deubner Verlag & Co. KG Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Vervielfältigung

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Celesio AG, Neckartalstraße 155, 70376 Stuttgart eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart (HRB 9517) (Celesio) und der Dragonfly

Mehr

des Kreistages des Landkreises Leipzig

des Kreistages des Landkreises Leipzig Landkreis Leipzig _BESCHLUSS 2012/056 des Kreistages des Landkreises Leipzig Beschlussdatum: Grundlage (Vorlage): Beschluss Nr.: Öffentlicher Beschluss: 16.05.2012 BV-2012/056 Ja Änderung(en) am: Grundlage

Mehr

Gemeinsamer Bericht. des Vorstands der R. STAHL Aktiengesellschaft. und. der Geschäftsführung der R. STAHL SUPERA GmbH

Gemeinsamer Bericht. des Vorstands der R. STAHL Aktiengesellschaft. und. der Geschäftsführung der R. STAHL SUPERA GmbH Gemeinsamer Bericht des Vorstands der R. STAHL Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der R. STAHL SUPERA GmbH gemäß 293a Aktiengesetz (AktG) über den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags zwischen

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen (1) Homag Group AG, Homagstraße 3-5, 72296 Schopfloch, vertreten durch den Vorstand, und - nachfolgend "Organträgerin" genannt - (2) Brandt Kantentechnik

Mehr

Entgelt-TV, Elektrohandwerk, Bayern, 20.03.2007

Entgelt-TV, Elektrohandwerk, Bayern, 20.03.2007 Entgelt-TV, Elektrohandwerk, Bayern, 20.03.2007 Nummer: 06402.056 Datum: 2007-03-20 Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 118 29.06.20072007-06-29 Klassifikation: Entgelt-TV Fachbereich: Elektrohandwerk Tarifgebiet:

Mehr

Verschmelzungsvertrag und Gesellschafterbeschluss

Verschmelzungsvertrag und Gesellschafterbeschluss Verschmelzungsvertrag und Gesellschafterbeschluss URNr... vom.... Verhandelt zu... am... : Vor mir, Bernd Köhn, Notar in Rostock, erschienen Frau Simone Stephan geboren am 14.10.1977 ausgewiesen durch

Mehr

Gesellschaftsvertrag

Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsvertrag Stand: 08.06.2004 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: PAWIAN Packen wir s an gemeinnützige Gesellschaft für Lebensqualität und Integration mit beschränkter Haftung

Mehr

AUSGLIEDERUNGS- UND ÜBERNAHMEVERTRAG IN BEZUG AUF DIE ABO-VERTRÄGE DER PRO- GRAMMZEITSCHRIFTEN FUNK UHR, BILDWOCHE UND TV NEU

AUSGLIEDERUNGS- UND ÜBERNAHMEVERTRAG IN BEZUG AUF DIE ABO-VERTRÄGE DER PRO- GRAMMZEITSCHRIFTEN FUNK UHR, BILDWOCHE UND TV NEU AUSGLIEDERUNGS- UND ÜBERNAHMEVERTRAG IN BEZUG AUF DIE ABO-VERTRÄGE DER PRO- GRAMMZEITSCHRIFTEN FUNK UHR, BILDWOCHE UND TV NEU 1 Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen Axel Springer SE, mit Sitz

Mehr

Tarifvertrag. über. arbeitgeberfinanzierte Leistungen. zur betrieblichen Altersvorsorge. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen

Tarifvertrag. über. arbeitgeberfinanzierte Leistungen. zur betrieblichen Altersvorsorge. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen Tarifpolitik Tarifvertrag über arbeitgeberfinanzierte Leistungen zur betrieblichen Altersvorsorge für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (bav-tv) Stand nach ÄTV 2/2013 EVG Vorstandsbereich

Mehr

Grundlagen des Betriebsübergangs nach 613a BGB. Ein Jahr Schonfrist, wer widerspricht da schon? Hartmut Vöhringer

Grundlagen des Betriebsübergangs nach 613a BGB. Ein Jahr Schonfrist, wer widerspricht da schon? Hartmut Vöhringer Grundlagen des Betriebsübergangs nach 613a BGB Ein Jahr Schonfrist, wer widerspricht da schon? Hartmut Vöhringer Gliederung 1. Schutzzweck des 613a BGB 2. Voraussetzungen des 613a BGB 3. Rechtsfolgen bei

Mehr

Verschmelzungsvertrag zum

Verschmelzungsvertrag zum 1 Verschmelzungsvertrag zum 05.12.2018 Die sporttreibenden Vereine MTV Aalen 1846 e.v., DJK Sportverein Aalen e.v. und Turnund Sportverein 1848 Wasseralfingen e.v. beabsichtigen die Fusion im Wege der

Mehr

Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L)

Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) vom 28. März 2015 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden

Mehr

Taschenkommentar zum Betriebsverfassungsgesetz

Taschenkommentar zum Betriebsverfassungsgesetz Taschenkommentar zum Betriebsverfassungsgesetz von Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch Direktor des Instituts für Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht der Universität Freiburg 3., vollständig

Mehr

Musterprüfungsaufgabe

Musterprüfungsaufgabe Musterprüfungsaufgabe Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung Prüfungsbereich Fachaufgabe in der Wahlqualifikation Wahlqualifikation 6 - Personalwirtschaft Sachverhalt:

Mehr

Haftung des Vorstandes

Haftung des Vorstandes Haftung des Vorstandes Tobias Schmelz, Leiter Abteilung Recht des HTSV 15. November 2009, T. Schmelz 1 A. Einführung: Die Mitglieder des Vorstandes haften dem Verein, den Mitgliedern und Dritten nach:

Mehr

Präambel. 1 Gewinnabführung. (1) Bezüglich der Gewinnabführung gelten die Bestimmungen des 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.

Präambel. 1 Gewinnabführung. (1) Bezüglich der Gewinnabführung gelten die Bestimmungen des 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend. GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG zwischen 1. der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, mit dem Sitz in Bad Neustadt a.d. Saale, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRB 1670 - im Folgenden

Mehr

Ergebnisabführungsvertrag

Ergebnisabführungsvertrag Ergebnisabführungsvertrag z w i s c h e n der SARTORIUS AKTIENGESELLSCHAFT Weender Landstraße 94 108 37075 Göttingen u n d - nachstehend Organträgerin - der SARTORIUS LAB HOLDING GMBH Weender Landstraße

Mehr

Gesellschafter Geschäftsanteil in Anteil in % Stadtwerke Deggendorf GmbH 250.000,- 100%

Gesellschafter Geschäftsanteil in Anteil in % Stadtwerke Deggendorf GmbH 250.000,- 100% 2. Stadtwerke Deggendorf Service Plus GmbH 2.1 Stammdaten Firma Sitz Adresse Stadtwerke Deggendorf Service Plus GmbH Deggendorf Graflinger Str. 36, 94469 Deggendorf Handelsregister Register.-Gericht Deggendorf

Mehr

Abschnitt 4 Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten Wirtschaftliche Informations-, Interventions- und Beratungsrechte

Abschnitt 4 Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten Wirtschaftliche Informations-, Interventions- und Beratungsrechte Anhang B Abschnitt 4 Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten Wirtschaftliche Informations-, Interventions- und Beratungsrechte 108. (1) Der Betriebsinhaber hat den Betriebsrat über die wirtschaftliche

Mehr

Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. zwischen. und. Organträgerin und Organgesellschaft nachstehend zusammen Vertragsparteien.

Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. zwischen. und. Organträgerin und Organgesellschaft nachstehend zusammen Vertragsparteien. Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, vertreten durch [ ] und [ ] nachstehend Organträgerin und Fraport Casa GmbH, vertreten durch Frau

Mehr

- Der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung besteht nur vorübergehend.

- Der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung besteht nur vorübergehend. Zweckbefristeter Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Vorbemerkung Zwingende Schriftform Der Abschluss eines solchen befristeten Arbeitsvertrages bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Gesetzliche

Mehr

Anlage 3 - Anhang 3. 1 Angaben zum Gesellschafter-Geschäftsführer. 2 Angaben zur GmbH 2.1 Allgemeine Angaben. 2.2 Stellung in der GmbH

Anlage 3 - Anhang 3. 1 Angaben zum Gesellschafter-Geschäftsführer. 2 Angaben zur GmbH 2.1 Allgemeine Angaben. 2.2 Stellung in der GmbH Anlage 3 - Anhang 3 Versicherungsnummer Eingangsstempel Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH im Rahmen eines obligatorischen Verfahrens

Mehr

Einladung zur Hauptversammlung 2008

Einladung zur Hauptversammlung 2008 Einladung zur Hauptversammlung 2008 Ordentliche Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, dem 21. Mai 2008, 10.00 Uhr, im Congress Center Rosengarten, Musensaal,

Mehr

Gemeinsamer Verschmelzungsbericht der Vorstände. über die Verschmelzung der Jugendkapelle Opfingen e.v. auf den Musikverein Opfingen e.v.

Gemeinsamer Verschmelzungsbericht der Vorstände. über die Verschmelzung der Jugendkapelle Opfingen e.v. auf den Musikverein Opfingen e.v. Gemeinsamer Verschmelzungsbericht der Vorstände des Musikverein Opfingen ev. mit Sitz in Freiburg; geschäftsansässig Im Wolfgarten 2, 79112 Freiburg; eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Freiburg

Mehr

GEOMED-KREISKLINIK VERSCHMELZUNGSVERTRÄGE UND PERSONALÜBERLEITUNGS- VERTRÄGE

GEOMED-KREISKLINIK VERSCHMELZUNGSVERTRÄGE UND PERSONALÜBERLEITUNGS- VERTRÄGE GEOMED-KREISKLINIK VERSCHMELZUNGSVERTRÄGE UND PERSONALÜBERLEITUNGS- VERTRÄGE KREISTAGSSITZUNG AM 23.07.2015 HINTERGRUND Der Kreistag hat am 18.03.2015 beschlossen: 1. Zur Beendigung der Tätigkeit der Geomed-Klinik

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Steuerberaterkammern NRW Stand: April 2012 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft

Mehr

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten)

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten) Arbeitsvertrag zwischen Frau/Herrn (Name des ärztlichen Arbeitgebers) in und Frau/Herrn in (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten) (Anschrift) wird

Mehr

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung. 1 Geltungsbereich

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung. 1 Geltungsbereich METALL NRW, Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e.v., Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e.v., Verband der Sächsischen Metall- und Elektroindustrie e.v., Verband

Mehr

Tarifeinigung zur Zusatzversorgung. I. Geltungsbereich ATV

Tarifeinigung zur Zusatzversorgung. I. Geltungsbereich ATV 29.04.2016 16.00 Uhr Anlage 6 Tarifeinigung zur Zusatzversorgung I. Geltungsbereich ATV 1. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen

Mehr

Rechte und Pflichten beim Betriebsübergang

Rechte und Pflichten beim Betriebsübergang ARBEITSRECHT A17 Stand: September 2015 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Rechte und Pflichten beim Betriebsübergang Die Übertragung

Mehr

PRAXISINFORMATIONEN. Umwandlungsgesetz: Verschmelzung GESELLSCHAFTSRECHT. Ablauf der Verschmelzung

PRAXISINFORMATIONEN. Umwandlungsgesetz: Verschmelzung GESELLSCHAFTSRECHT. Ablauf der Verschmelzung GESELLSCHAFTSRECHT Umwandlungsgesetz: Ablauf der GESELLSCHAFTSRECHT Das Umwandlungsgesetz (UmwG) sieht mit der einen Weg vor, verschiedene Gesellschaften in ein Unternehmen zu intergieren. Der Vorteil

Mehr

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat der Pironet NDH Aktiengesellschaft (nachfolgend kurz Pironet oder Gesellschaft ) hat im Geschäftsjahr 2015 die ihm nach Gesetz, Satzung

Mehr

Übergang von Grundstücken bei Umwandlungen - Einbringung und anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage

Übergang von Grundstücken bei Umwandlungen - Einbringung und anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage Anlage Grunderwerbsteuer; Übergang von Grundstücken bei Umwandlungen - Einbringung und anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage A. Umwandlungen Nach dem Umwandlungsgesetz vom 28.

Mehr

Verhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen

Verhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen !BK22!!Nr. der Urkundenrolle für 2016 Verhandelt zu Göttingen am 2016 erschienen heute: Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen 1. a) Frau A (Name, Geburtsdatum, Adresse),

Mehr

Verschmelzungsvertrag

Verschmelzungsvertrag URNr. vom Az: 1/4/mi Verschmelzungsvertrag Heute, den -. 2018 sind vor mir, Ralf Rebhan, Notar in Cadolzburg, in den Amtsräumen in Cadolzburg, Obere Bahnhofstraße 7, gleichzeitig anwesend: 1. a) Herr Herbert

Mehr

I. Anforderungen an ein Unterrichtungsschreiben

I. Anforderungen an ein Unterrichtungsschreiben Ordnungsgemäße Unterrichtung beim Betriebsübergang doch möglich? RA Dr. Christopher Hilgenstock LL.M. Wellington, Schrader Straube Siebert, Hannover in ArbRAktuell 2012, 303 Nachdem das BAG zuletzt im

Mehr

BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES ÄNDERUNGSVERTRAGS ZUM BEHERRSCHUNG- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG ZWISCHEN DER

BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES ÄNDERUNGSVERTRAGS ZUM BEHERRSCHUNG- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG ZWISCHEN DER BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES ÄNDERUNGSVERTRAGS ZUM BEHERRSCHUNG- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG ZWISCHEN DER Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft, Kulmbach, und der Sternquell-Brauerei GmbH, Plauen, gemäß

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma

Mehr

Tarifvertrag über die Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung im Bereich der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts (Teilzeit-TV LSA) vom 30.

Tarifvertrag über die Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung im Bereich der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts (Teilzeit-TV LSA) vom 30. Tarifvertrag über die Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung im Bereich der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts (Teilzeit-TV LSA) vom 30. Januar 2009 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 1 vom 24.

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Wolfgang Hamer Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Basiskommentar zum TV-L mit dem Überleitungstarifvertrag TVÜ-Länder tf BUND VERLAG Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 12 Tarifvertrag

Mehr

Verhandelt. Vor mir, dem unterzeichneten Notar. mit dem Amtssitz in

Verhandelt. Vor mir, dem unterzeichneten Notar. mit dem Amtssitz in Nr. der Urkunden-Rolle für. Verhandelt zu am Vor mir, dem unterzeichneten Notar.. mit dem Amtssitz in erschien heute: 1. Herr Andrè Budzien, geb. am 28.08.1962, wohnhaft Neu Pampow 7c, 19061 Schwerin,

Mehr

Tag der Arbeitssicherheit Vortragsreihe Arbeitsmedizin Sicht eines Sozialpartners

Tag der Arbeitssicherheit Vortragsreihe Arbeitsmedizin Sicht eines Sozialpartners Tag der Arbeitssicherheit Vortragsreihe Arbeitsmedizin Sicht eines Sozialpartners Kai Schweppe Geschäftsführer Arbeitspolitik Südwestmetall Südwestmetall - der Verband der Metall- und Elektroindustrie

Mehr

Gewinnabführungsvertrag

Gewinnabführungsvertrag 26. Oktober 2016 Gewinnabführungsvertrag zwischen KWS SAAT SE Organträgerin KWS Services Deutschland GmbH Organgesellschaft (1) KWS SAAT SE mit Sitz in Einbeck, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts

Mehr

Satzung des Eigenbetriebes Zentrales Gebäudemanagement Schwerin

Satzung des Eigenbetriebes Zentrales Gebäudemanagement Schwerin Satzung des Eigenbetriebes Zentrales Gebäudemanagement Schwerin Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl.

Mehr

PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG

PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG Zwischen GEOMED-KLINIK Krankenhaus Gerolzhofen Service-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Schirmer, Dingolshäuser Str.5, 97447 Gerolzhofen und Geomed-Kreisklinik

Mehr

Vereinbarung. (Metallformer und Metallgießer, Zinngießer, Glockengießer) im Lande Nordrhein-Westfalen. Gültig ab 01. Dezember 2011

Vereinbarung. (Metallformer und Metallgießer, Zinngießer, Glockengießer) im Lande Nordrhein-Westfalen. Gültig ab 01. Dezember 2011 Seite 1 von 5, Vereinbarung über Ausbildungsvergütungen Vereinbarung über Ausbildungsvergütungen für gewerbliche, kaufmännische und technische Auszubildende (Lehrlinge) für das Metallbauerhandwerk, Feinwerkmechanikerhandwerk

Mehr

Einladung zur 87. ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2013 in Geislingen an der Steige

Einladung zur 87. ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2013 in Geislingen an der Steige Einladung zur 87. ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2013 in Geislingen an der Steige Bad Überkingen - ISIN DE0006614001 und DE0006614035 - - WKN 661 400 und 661 403 - Ort der Hauptversammlung:

Mehr

4. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014. NanoFocus AG Oberhausen WKN 540066 ISIN DE0005400667

4. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014. NanoFocus AG Oberhausen WKN 540066 ISIN DE0005400667 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 NanoFocus AG Oberhausen WKN 540066 ISIN DE0005400667 Einladung zur Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung

Mehr

Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung.

Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma und Sitz

Mehr

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der GmbH nicht persönlich haften. Unabhängig von ihrem Geschäftszweck

Mehr

1 Änderung des Anwendungs-TV Land Berlin

1 Änderung des Anwendungs-TV Land Berlin , C1JI. A Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 25. August 2004 zum Tarifvertrag zur Anwendung von Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes (Anwendungs-TV Land Berlin) vom 31. Juli 2003. Zwischen dem Land Berlin

Mehr

Abspaltung des Geschäftsbetriebs der real,- SB-Warenhaus GmbH

Abspaltung des Geschäftsbetriebs der real,- SB-Warenhaus GmbH Abspaltung des Geschäftsbetriebs der real,- SB-Warenhaus GmbH Geschäftsführung Düsseldorf, 11.04.2018 1. Ausgangslage per 01.04.2018 2. Geplante Maßnahmen 3. Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der

Mehr

Stand: 30. Juni im Folgenden auch Geomed Service GmbH genannt -

Stand: 30. Juni im Folgenden auch Geomed Service GmbH genannt - UR-Nr. Am -. - errichtete ich, Dr. Bernd Weiß Notar in Schweinfurt, in meinem Amtszimmer in Schweinfurt, Manggasse 20, diese Urkunde. Während der gesamten Beurkundung war mit mir gleichzeitig anwesend:

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH

Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH (1) Die Gesellschaft führt die Firma (2) Sitz der Gesellschaft ist Waldshut-Tiengen. 1 Firma und Sitz "Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH". 2 Gegenstand

Mehr

Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschaftsund Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV)

Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschaftsund Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV) Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschaftsund Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV) Vom 30. September 2004 (BGBl. I S. 2562) Aufgrund des 79a der Kostenordnung,

Mehr

NETZANSCHLUSSVERTRAG GAS (ENTNAHME HINTER DRUCKREGELUNG IN MITTEL- ODER HOCHDRUCK)

NETZANSCHLUSSVERTRAG GAS (ENTNAHME HINTER DRUCKREGELUNG IN MITTEL- ODER HOCHDRUCK) NETZANSCHLUSSVERTRAG GAS (ENTNAHME HINTER DRUCKREGELUNG IN MITTEL- ODER HOCHDRUCK) Zwischen Strom- und Gasversorgung Versmold GmbH Nordfeldstraße 5 33775 Versmold (nachfolgend Netzbetreiber) und (nachfolgend

Mehr

GARANTIEBEREITSTELLUNGSVERTRAG ZUR VERBRIEFUNGSGARANTIE VOM *** DN ***/MFA ***/*** DOKUMENT **

GARANTIEBEREITSTELLUNGSVERTRAG ZUR VERBRIEFUNGSGARANTIE VOM *** DN ***/MFA ***/*** DOKUMENT ** GBV GARANTIEBEREITSTELLUNGSVERTRAG ZUR VERBRIEFUNGSGARANTIE VOM *** DN ***/MFA ***/*** DOKUMENT ** 1. Vertragsgegenstand Die Bundesrepublik Deutschland (Bund), vertreten durch das Bundesministerium für

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma und Sitz (1)

Mehr