VERTRAGSMUSTER "Spin-off" MMag. Sabine Fehringer Dr. Monika Hupfauf
|
|
- Adrian Baumann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 VERTRAGSMUSTER "Spin-off" MMag. Sabine Fehringer Dr. Monika Hupfauf
2 Gründung eines Spin-offs Beteiligungsstruktur/ Finanzierung am Beispiel einer GmbH Vertragsmuster "Spin-off" DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH
3 Verträge Gründung einer GmbH VERTRÄGE Gesellschaftsverträge Syndikats-/ Konsortialvertrag Geschäftsordnung für Darlehens- und Kreditverträge Vorkaufsrechte Mitverkaufsrechte Bündelung F+E-Aktiv. Stimmbindung Geschäftsführer Mitverkaufspflichten Abtretungsbeschränkungen Entsenderechte Finanzierung Aufsichtsrat Wettbewerbsabreden Verwertung Beirat Vertragsmuster "Spin-off" DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH
4 Kartellrecht must know Nationale + EU Fusionskontrolle (Unternehmenszusammenschlüsse) (zb Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens) Horizontale F+E Kooperationen Art 81 EG / 1, 2 KartG 2005 Leitlinien der Kommission F+E Gruppenfreistellungsverordnung Vertikale Verwertungskooperationen Art 81 EG / 1, 2 KartG 2005 Technologietransfer Gruppenfreistellungsverordnung Marktmissbrauchsaufsicht Art 82 EG / 5 KartG 2005 Vertragsmuster "Spin-off" DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH
5 Kartellrecht Das Kartellverbot Unzulässig sind wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen (Preisabsprachen, Markaufteilung, Nichtangriffsvereinbarungen bei IPRs) De minimis Regeln EU/Österreich: bei Unterschreiten bestimmter Marktanteile ist Kartellrecht nur beschränkt anwendbar. Gilt zumeist für Universitäten, aber nicht immer für Industriepartner. Bestimmte Vereinbarungen sind vom Kartellverbot ausgenommen, wenn sie als positiv beurteilt werden. F+E Kooperationen werden grundsätzlich als positiv beurteilt und sind zumeist nicht kartellrechtswidrig Vertragsmuster "Spin-off" DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH
6 Kartellrecht Das Kartellverbot - Ausnahmen Kooperationen fern von der Verwertung Kooperationen hinsichtlich F+E, die von keinem Unternehmen eigenständig durchgeführt werden können Kooperationen zwischen Nicht-Wettbewerbern Kooperationen ohne gemeinsame Nutzung der Ergebnisse, ohne die Erteilung von Lizenzen und ohne Produktion und / oder Absatz Kooperation durch Outsourcing von F&E auf spezielle Unternehmen ohne gewerbliche Nutzung Vertragsmuster "Spin-off" DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH
7 Kartellrecht Die GVO F+E Unzulässig sind wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen (Preisabsprachen, Markaufteilung, Nichtangriffsvereinbarungen bei IPRs) De minimis Regeln EU/Österreich: bei Unterschreiten bestimmter Marktanteile ist Kartellrecht nur beschränkt anwendbar. Gilt zumeist für Universitäten, aber nicht immer für Industriepartner. Bestimmte Vereinbarungen sind vom Kartellverbot ausgenommen, wenn sie als positiv beurteilt werden. F+E Kooperationen werden grundsätzlich als positiv beurteilt und sind zumeist nicht kartellrechtswidrig Kooperationen fern von der Verwertung Kooperationen hinsichtlich F+E, die von keinem Unternehmen eigenständig durchgeführt werden können Kooperationen zwischen Nicht-Wettbewerbern Kooperationen ohne gemeinsame Nutzung der Ergebnisse, ohne die Erteilung von Lizenzen und ohne Produktion und / oder Absatz Kooperation durch Outsourcing von F&E auf spezielle Unternehmen ohne gewerbliche Nutzung Vertragsmuster "Spin-off" DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH
8 Beihilferecht Unionsrahmen Abgrenzung Zusammenarbeit Auftragsforschung keine mittelbaren staatlichen Beihilfen, u.a. FE erhalten für ihr Foreground IPR, das sie Unternehmen überlassen, ein marktübliches Entgelt. Beiträge der beteiligten Unternehmen werden angerechnet. Marktüblichkeit gilt als gegeben, wenn FE Nachweis erbringt, Entgelt nach dem Arm s-length-prinzip ausgehandelt zu haben, um den maximalen wirtschaftlichen Nutzen zu erzielen. Vertragsmuster "Spin-off" DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH
9 Set-up des Spin-offs Grundsätzliche Fragen Zielrichtung (Businessplan) Struktur des Spin-off Beteiligungen Finanzierung und Förderungen Personelle Struktur Bedarf des Spin-off Vertragsmuster "Spin-off" DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH
10 Bedarf des Spin-offs? Arbeitskräfte Infrastruktur (Büros, Labore, etc.) Geistiges Eigentum Spin-off Material Diverse Dienstleistungen Technologietransfer, F&E Geräte Vertragsmuster "Spin-off" DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH
11 Letter of Intent (LOI) - Zweck Festlegung des aktuellen Verhandlungsstandes von Punkten, über die bereits Einigkeit erzielt wurde der noch offenen Vertragspunkte des weiteren Verhandlungsverlaufes (Strukturierung) von Vorleistungen und deren Vergütung von gegenseitigen Schutz- und Rücksichtnahmepflichten eines Zeithorizonts für den Vertragsabschluss Vertragsmuster "Spin-off" DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH
12 Letter of Intent Wesentlicher Inhalt Beschreibung der Zielrichtung/Struktur des Spin-off Bedarf des Spin-off im Detail Vergütungen und Gegenleistungen Aktueller Verhandlungsstand und weitere notwendige Schritte Vertraulichkeits-/Exklusivitätsvereinbarung Festlegung der Verbindlichkeit einzelner Punkte Rechtswahl und Gerichtsstand Sonstiges (Kostenregelung, Kontaktdaten, Schlussbestimmungen, etc. ) Vertragsmuster "Spin-off" DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH
13 Bedarf des Spin-off Personal Grundsätzliche Fragen Interessenkollision mit der Universität soll Personal der Universität beschäftigt werden? Wer wird leitende Positionen inne haben (Geschäftsführung)? Wird bestimmtes Personal für den Technologietransfer benötigt? Soll es Forschungskooperationen mit der Universität geben? Anzahl und zeitlicher Umfang der Beschäftigungsverhältnisse? Neben-/Doppelbeschäftigungsverhältnisse von Universitätsmitarbeitern? Spätere Rückkehrmöglichkeit von Universitätsmitarbeitern? Vertragsmuster "Spin-off" DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH
14 Personal Verträge Geschäftsführerverträge Angestelltenverträge Verträge über Forschungskooperationen Wichtig: Regelungen zur Übertragung von Erfindungen Modelle/Regelungen zu den Erfindungsvergütungen für Mitarbeiter Vertragsmuster "Spin-off" DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH
15 Bedarf des Spin-off Infrastruktur, Material, etc. Büro- und Konferenzräume, Bibliothek, Besprechungsund Präsentationsmöglichkeiten Laborräume, Laborflächen, Laboreinrichtungen Labormaterial Geräte, Computer Telefon, Internet Versuchsanlagen INFRASTRUKTURVERTRAG Vertragsmuster "Spin-off" DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH
16 Infrastrukturvertrag rechtliche Aspekte Untermietverhältnis abhängig vom Hauptmietvertrag MRG oder ABGB? Flexibilität der Universität betr. Aufkündigung des Untermietverhältnisses Angemessene Vergütung (all-in, bench-fee, verbrauchsabhängig, etc.?) Regelung betreffend Materialbedarfsermittlung Haftungsfragen, Geheimhaltung Vertragsmuster "Spin-off" DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH
17 Bedarf des Spin-off Geistiges Eigentum Background IP (Know-How, Patente, Muster, etc.) Übertragung der Eigentumsrechte? Kaufvertrag Einräumung von (exklusiven) Lizenzen Lizenzvertrag gegen Bezahlung einer angemessenen Vergütung Gemeinsame Forschung und Entwicklung F&E Kooperationsvertrag Definition des Forschungsprojekts Regelungen betr. Übertragung und Vergütung von Erfindungen Aufteilung von/vergütung für generiertes Forground IP Vertragsmuster "Spin-off" DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH
18 Bedarf des Spin-off - Dienstleistungen Laboranalysen administrative Dienstleistungen (Materialbestellungen, etc.) Auswertungen Messungen, etc. SERVICE/DIENSTLEISTUNGSVERTRAG oder Allgemeine Geschäftsbedingungen der Universität für die Erbringung von Dienstleistungen Vertragsmuster "Spin-off" DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH
19 DANKE FÜR DIE AUFMERKSAMKEIT! Vertragsmuster "Spin-off" DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH
Proseminar Schwerpunktbereich (Wettbewerbsrecht) WS 08/09
Proseminar Schwerpunktbereich (Wettbewerbsrecht) WS 08/09 WS 08/09 Mag. Robert Steinwender Folie 1 Kartellrecht Verhaltenskoordination Wie wird der Anwendungsbereich des österreichischen vom europäischen
MehrRechtliche Möglichkeiten und Grenzen bei Ausgründungen aus Hochschulen
16.06.2016 Erfurt Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen bei Ausgründungen aus Hochschulen Prof. Dr. Sebastian Wündisch, LL.M. Agenda Rahmenbedingungen der Beteiligung von Hochschulen an Ausgründungen Rahmenbedingungen
Mehr7. Technologietransfer im Lichte des Beihilferechtes
Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 1. Einleitung... 19 1.1. Was ist IP (Intellectual Property)?... 19 1.2. Vertragliche Gestaltungen hinsichtlich Immaterialgüterrechten... 20 2. Übersicht über die
MehrDie kritischen Punkte im Kooperationsvertrag
Die kritischen Punkte im Kooperationsvertrag 22. Mai 2014 Dr. Jakob Soroko Inhouse Counsel, QIAGEN GmbH Die kritischen Punkte im Kooperationsvertrag Geförderte Projekte vs. Nicht-Geförderte Projekte Nutzungs-
MehrBeihilfeverbot des Art. 107 AEUV im Kontext zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation
Beihilfeverbot des Art. 107 AEUV im Kontext zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation - zugleich Maßstab für die Trennungsrechnung Prof. Dr. Theodor Enders, LL.M. (Syd) 2016 I. Einleitende
MehrGestaltung von Auftragsforschungsverträgen worauf ist zu achten. MMag. Sabine Fehringer, LL.M. Vienna April 30, 2014
Gestaltung von Auftragsforschungsverträgen worauf ist zu achten MMag. Sabine Fehringer, LL.M. Vienna April 30, 2014 AUFTRAGSFORSCHUNG - Abgrenzungen Forschungsauftrag: dient der Gewinnung neuer Erkenntnisse
MehrInhaltsverzeichnis. Einleitung
Vorwort Literaturverzeichnis AbkürzungsVerzeichnis V XI XIX XXV Einleitung A. Die Begriffe Forschung" und Entwicklung" 1 B. Die verschiedenen Forschungs- und Entwicklungsverträge 1 I. Die horizontale Forschungs-
MehrVerwertungsrechte an Hochschulerfindungen
Verwertungsrechte an Hochschulerfindungen Eine kurze Darstellung der Lage unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen EU-Rechtsetzung Ausgangskonstellationen Grundsätzlich ist bei Entstehung von Hochschulerfindungen
MehrInhaltsverzeichnis. Teil A Einleitung. Teil B Vorbereitende Verträge
Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis...... XI Teil A Einleitung Teil B Vorbereitende Verträge I. Vorbereitung/Planung des Technologietransfers... 6 II. Geheimhaltungsvereinbarung... 9 III. Memorandum of
MehrFreistellung vom Kartellverbot (GVOen, Einzelfreistellung, Art. 101 Abs. 3 AEUV, 2 GWB)
Freistellung vom Kartellverbot (GVOen, Einzelfreistellung, Art. 101 Abs. 3 AEUV, 2 GWB) Europäisches und deutsches Kartellrecht Ringvorlesung im WS 2014/15 Dr. Christoph Wolf Würzburg, 22.10.2014 Freistellung
MehrGeheimhaltungsvertrag
Geheimhaltungsvertrag Absicherung von Intellectual Property Rights MMag. Sabine Fehringer, LL.M. Geheimhaltungsvertrag Grundlagen Wesentliche Zwecke eines Geheimhaltungsvertrages ausgetauschte Informationen,
MehrUm der Verantwortung Ausdruck zu verleihen, wurde die Strategie der TU Braunschweig in dem Dokument Unsere Ziele Unsere Werte dokumentiert.
Patentwesen an der Technischen Universität Braunschweig Ziele, Verfahrensweisen und Umgang mit geistigem Eigentum an der Technischen Universität Braunschweig I. Einleitung Die Technische Universität Braunschweig
MehrKraftfahrzeugvertrieb (Kfz-GVO)
Kraftfahrzeugvertrieb (Kfz-GVO) Lange Zeit Sonderregelungen für den Kfz-Vertrieb Vertrieb über selbständige Händler und Vertriebsnetze Abgrenzung zu unselbständigen Handelsvertreterverträgen Preisunterschiede
MehrMITTEILUNG DER KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2013) XXX draft MITTEILUNG DER KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Entwurf der Bekanntmachung über Vereinbarungen von geringer Bedeutung, die den Wettbewerb gemäß
MehrInhaltsverzeichnis Einleitung...1 Theoretisch-konzeptioneller Bezugsrahmen... 17
Inhaltsverzeichnis XI Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...1 1.1 Geistiges Eigentum als eine Schlüsselressource im Innovationswettbewerb...2 1.2 Bedeutung unternehmensübergreifender Innovationspartnerschaften...5
MehrRechtliche Probleme bei Netzwerken und Kooperationen
Rechtliche Probleme bei Netzwerken und Kooperationen Vortrag im Rahmen des Projekts krea.nets Frankfurt a. M., den 21. Oktober 2009 Dr. Florian Vogel Rechtsanwalt Tel.: +49 89 12712 152 E-Mail: fvogel@mwe.com
MehrKnow-how-Schutz für KMU
Danke für die Einladung Know-how-Schutz für KMU Aspekte der Zusammenarbeit in FuE-Kooperationen und Netzwerken Dipl.-Ing. Brigitte Kaminsky ZIM-NEMO-Jahrestagung des BMWi 2009 Know-how-Schutz für KMU 1
MehrLeitlinie für den Umgang mit geistigem Eigentum
Leitlinie für den Umgang mit geistigem Eigentum der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences vom 27. Januar 2016 HTW Dresden Leitlinie für den Umgang mit geistigem Eigentum
MehrNeue Technologietransfer- Verordnung
Neue Technologietransfer- Verordnung VO EG Nr. 772/2004 Dr. Martin Ammann 14. September 2004 1. Generelles zu GVOs 1.1 Übersicht - Verbot (81 I EG-Vertrag) - Nichtigkeit (81 II EG-Vertrag) + Schadenersatzforderungen
MehrWissenstransfer und Schutz geistigen Eigentums in der Schweiz: aktuelle Situation und Herausforderungen
EU-Wissenstransferstudie 2010-2012 Werkstattgespräch: Wissenstransfer aus Hochschulen und öffentlicher Forschung Wien, 8.3.2011 Wissenstransfer und Schutz geistigen Eigentums in der Schweiz: aktuelle Situation
MehrLeitfaden Kartellrecht Open Source Automation Development Lab (OSADL) eg Stand Mai 2016
Leitfaden Kartellrecht Open Source Automation Development Lab (OSADL) eg Stand Mai 2016 Inhalt 1. Einleitung... 1 2. Was kann bei Kartellverstößen passieren?... 2 3. Die kartellrechtlichen Verbotsvorschriften...
MehrIT-Weiterbildung an der Technischen Universität Dortmund
IT-Weiterbildung an der Technischen Universität Dortmund Prof. Dr. Jakob Rehof München, 11. September 2008 Fakultät Informatik gegründet 1972 seit Anfang der 80er Jahre Studiengang Angewandte Informatik
MehrZentrale Herausforderungen an das Rechnungswesen der Hochschulen
Zentrale Herausforderungen an das Rechnungswesen der Hochschulen Einführung in das Thema www.che-consult.de Andrea Güttner Kassel, 12.11.2010 Zentrale Herausforderungen Interne Anforderungen an das Rechnungswesen
MehrRechtliche Besonderheiten 3. Call des GJU
Rechtliche Besonderheiten 3. Call des GJU Dr. Ingo Baumann Auftragsmanagement DLR Das Galileo Joint Undertaking (GJU) ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Europäischen Union und der ESA. Es überwacht während
MehrBekanntmachung betreffend Abreden mit beschränkter Marktwirkung (KMU-Bekanntmachung)
Bekanntmachung betreffend Abreden mit beschränkter Marktwirkung (KMU-Bekanntmachung) Beschluss der Wettbewerbskommission vom 19. Dezember 2005 In Erwägung, I) dass die Wettbewerbskommission nach Art. 6
MehrREFERENT: RA PETER HENSELER DÜSSELDORF JAHRESTAGUNG AM 10. MAI 2004 IN BONN
JAHRESTAGUNG VERBAND CHEMIEHANDEL E.V. AM 10. MAI 2004 IN BONN DIE NEUEN EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN WETTBEWERBSREGELN FÜR DEN VERTRIEB UND IHRE AUSWIRKUNGEN IM CHEMIEHANDEL REFERENT: RA PETER HENSELER
MehrIPR-Unterstützungsleistungen der aws für die USA
IPR-Unterstützungsleistungen der aws für die USA Dr. Gerald Ruppert I 11.3.2014 aws Patentservice One-Stop-Shop für alle Fragen zu Schutzrechten, Patenten, Märkten Dienstleistungen Bewertung und Beratung
MehrEG-Studie zur Anwendung der Wettbewerbsregeln auf den Wassersektor in der Europäischen Union
EG-Studie zur Anwendung der Wettbewerbsregeln auf den Wassersektor in der Europäischen Union Wenke Hansen, Dr. Simon Marr, R. Andreas Kraemer Ecologic Institut, Berlin - Brüssel 1 Überblick Wettbewerbsaspekte
MehrSeminar zum europäischen und deutschen. Das den Art. 81, 82 EG zugrunde liegende Leitbild der Wettbewerbspolitik
Seminar zum europäischen und deutschen Wettbewerbs- b und dregulierungsrecht Das den Art. 81, 82 EG zugrunde liegende Leitbild der Wettbewerbspolitik - Von der Wettbewerbsfreiheit zur Konsumentenwohlfahrt?
MehrTECHNOLOGIETRANSFER - eine kartellrechtliche Einführung -
TECHNOLOGIETRANSFER - eine kartellrechtliche Einführung - Peter Burgstaller office@lawfirm.eu / www.lawfirm.eu I. EU-Wettbwerbsrecht Art 101 und 102 AEUV (ex-art 81 und 82 EGV) Effiziente Ressourcenallokation
MehrTechnologietransfer und Alleinbezug in der Schweiz
Technologietransfer und Alleinbezug in der Schweiz Assemblée Générale ASAS - 26 septembre 2017 - Berne Commerce en ligne et autres questions pratiques en matière de distribution Nicolas Birkhäuser Übersicht
MehrErfindungsmeldung. (nur verschlossen versenden) Eingang
Az.: Erfindungsmeldung (nur verschlossen versenden) Vertraulich An den Präsidenten der Technischen Universität Braunschweig TechnologieTransfer-Stelle Bültenweg 88 Hauspost Wird von der TU Braunschweig
MehrEU-Kartellrecht. Kommentar. von. Dr. Rainer Bechtold Rechtsanwalt in Stuttgart Honorarprofessor an der Universität Würzburg
EU-Kartellrecht Artikel 101 106 AEUV, EU-Kartell-VO 1/2003, Gruppenfreistellungsverordnungen Vertikalvereinbarungen (330/2010), Kraftfahrzeugsektor (461/2010), Technologietransfer (316/2014), Forschung
MehrMerkblatt zur Kalkulation von Drittmittelprojekten im Rahmen der Trennungsrechnung
Merkblatt zur Kalkulation von Drittmittelprojekten im Rahmen der Trennungsrechnung Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung 2 2 Einstufung des Projektes 2 3 Kalkulation des Projektes 3 3.1 Allgemeines zur Kalkulation
MehrFörderinstrumente zur erfolgreichen Platzierung von Innovationen am Markt
Förderinstrumente zur erfolgreichen Platzierung von Innovationen am Markt Förderprogramme und Services der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbh Thomas Harringer, aws Leiter Schutzrechte Marktrecherche
MehrNomos. Marktanteilsabhängige safe harbours für horizontale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen im europäischen und deutschen Kartellrecht
Mathias Arne Schweizer Marktanteilsabhängige safe harbours für horizontale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen im europäischen und deutschen Kartellrecht Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungs Verzeichnis
MehrGeistiges Eigentum marktstrategisch nutzen. Die IP-Förderungsprogramme der aws
Geistiges Eigentum marktstrategisch nutzen Die IP-Förderungsprogramme der aws 8. Juni 2017 1 Geistiges Eigentum (IP) 08.06.2017 3 Was wir tun Geistiges Eigentum (IP) aus Österreich wirtschaftlich nutzbar
MehrThema: Beihilferecht. Von Markus Kunnen
Thema: Beihilferecht Von Markus Kunnen Thema Beihilfen 1. Beihilfebegriff (Art. 107 Abs.1 AEUV) 2. Rechtmäßigkeit der Beihilfe (Art. 107 Abs. 2 u. 3 AEUV) 3. De-minimis-Beihilfen 4. ELER und Beihilfen
MehrLetter of Intent, Memorandum of Understanding oder Vorvertrag ja was denn nun?
gut beraten GB-BDL 20140605-30237 Ausgabe 2/2017 Neues und Wissenswertes aus der Rechtsprechung Seite 1 Vor allen Dingen im Vorfeld von Unternehmenskäufen, aber auch bei größeren IT-Projekten und anderen
MehrMünchen Internationale Lizenzverträge Überlassung von Technologie
München 2012 Internationale Lizenzverträge Internationaler Markt für Technologie Technologietransfer nicht nur Entwicklungshilfe Ausländischer Anteil F + E in Deutschland: 37,1 % Ausländische Beteiligung
MehrKooperationen & Outsourcing von Hochschulen
Kooperationen & Outsourcing von Hochschulen Unterauftragsverhältnis bei Forschungskooperationen Vorgaben eines Zuwendungsbescheids im Rahmen eines Forschungsprojekts können zur Einbindung eines Kooperationspartners
MehrJoint Venture, Kooperations- oder Lizenzvertrag? LES-Rigiweekend 16./17. September 2011 Dr. iur. Michael Reinle, LL.M.
Joint Venture, Kooperations- oder Lizenzvertrag? LES-Rigiweekend 16./17. September 2011 Dr. iur. Michael Reinle, LL.M. Inhaltsübersicht Einleitung Joint Venture Begriffsbestimmung Contractual Joint Venture
MehrInhalt. Einführung... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... Kapitell Allgemeines... 1
Einführung... Abkürzungsverzeichnis........................................................... Literaturverzeichnis... XIII XV XIX Kapitell Allgemeines... 1 1. Die Gemeinde als Unternehmer... 1 1.1 1.2
MehrNeue Ideen und Technologien generieren - Zusammenarbeit zwischen Forschung und Unternehmen
Neue Ideen und Technologien generieren - Zusammenarbeit zwischen Forschung und Unternehmen Dr. Florian Kirschenhofer 12. Oktober 2017 Tag der Innovation 2017 in Bozen Wege des Technologietransfer Veröffentlichung
MehrInhaltsverzeichnis VII. Winner/Holzweber, Kartellrecht 2, LexisNexis
Vorwort zur 2. Auflage... III Aus dem Vorwort zur 1. Auflage... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturhinweise... XVII Erster Abschnitt: Einführung... 1 I. Aufgabe des Kartellrechts... 1 II. Rechtsquellen...
MehrPatent- und Verwertungsrichtlinie der TU Clausthal Vom 3. November 2015
Verwaltungshandbuch Patent- und Verwertungsrichtlinie der TU Clausthal Vom 3. November 2015 Beschluss des Präsidiums der Technischen Universität Clausthal vom 3. November 2015 (Mitt. TUC 2015, Seite 453).
Mehrit-recht kanzlei münchen
von Rechtsanwalt Patrick Prestel Die neue Gruppenfreistellungsverordnung im Vertikalbereich (GVO), ihre Kernbeschränkungen und ihre grauen Klauseln sowie Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Wettbewerbsverbot
MehrLeseprobe: Das 1x1 der Gruppenfreistellungsverordnungen. Kartellrechtskonforme Vertriebs-, Lizenz- und F&E-Verträge
Leseprobe: Das 1x1 der Gruppenfreistellungsverordnungen Kartellrechtskonforme Vertriebs-, Lizenz- und F&E-Verträge Stand 2017 Grundstruktur EG-Kartellrecht AEUV Art. 101 (1) Kartellverbot Art. 102 Missbrauchsverbot
MehrMöglichkeiten und Grenzen des vertraglichen Zusammenwirkens von öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen mit Dritten
Möglichkeiten und Grenzen des vertraglichen Zusammenwirkens von öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen mit Dritten Prof. Dr. J. Blum Ass.jur. Annika Thies 1 Ordnungsmäßigkeit Externe und Interne Steuerung
MehrForschungs- und Entwicklungskooperationen
CFUpdate und Kapellmann Akademie Forschungs- und Entwicklungskooperationen Rechtssicher zur optimalen Verwertung der Ergebnisse 28. September 2017 in Frankfurt Inhalt Unter diesem Titel haben wir bereits
MehrExistenzgründungen aus der Wissenschaft Einführung in das Patentrecht
Existenzgründungen aus der Wissenschaft Einführung in das Patentrecht 16.11.2016 Dr. Wolfgang Stille Forschung und Technologietransfer, Johannes Gutenberg-Universität Mainz Innovation strategische Ausrichtung
MehrEU-Beihilferahmen Neueste Entwicklungen und Konsequenzen für Hochschulen
EU-Beihilferahmen Neueste Entwicklungen und Konsequenzen für Hochschulen EU-Informations- und Strategietag der Hochschulrektorenkonferenz, 16. /17.01.2014, Luxemburg Die neuen Kostenmodelle in Horizont
MehrDie neue Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Verträge (GVO-TT)
Die neue Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Verträge (GVO-TT) IZB Seminar am 3. Februar 2004 im Innovations- und Gründungszentrum Biotechnologie IZB Martinsried Vortrag von RA Peter
MehrHorizontale Kooperationsvereinbarungen
FIW 39. Brüsseler Informationstagung, 20. Oktober 2010 Horizontale Kooperationsvereinbarungen Dr. Henning Leupold Europäische Kommission Generaldirektion Wettbewerb Alle Stellungnahmen sind rein persönlicher
MehrZusammenarbeit von Unternehmen
Wedell: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (für Sozialwissenschaftler) 51 Unternehmenszusammenschlüsse Zusammenarbeit von Unternehmen Welche Motive können Unternehmen veranlassen, mit anderen Unternehmen
MehrDie Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen
Die Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen Praxiskommentar. von Dr. Jörg-Martin Schultze, LL.M. Dr. Stephanie Pautke, LL.M. Dr. Dominique S. Wagener, LL.M. sämtlich Rechtsanwälte in
MehrGEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG
Der Verband der Automobilindustrie e.v. (VDA) empfiehlt seinen Mitgliedern die nachstehende Geheimhaltungsvereinbarung mit optionalen Textbausteinen zur Verwendung im Geschäftsverkehr Unverbindliche Empfehlung
MehrVII. Der EDV-Vertrag 1
Innominatverträge, Herbstsemester 2013 VII. Der EDV-Vertrag 1 Dr. Lucius Huber Dr. Lucius Huber, HS 2013 1 1. Begriff (1) «Der Lieferant verpflichtet sich gegen Entgelt, der Kundin Hard- und/oder Software
MehrLegale Kooperationen in der Baustoffindustrie
Seminar des Bundesverbandes Baustoffe Steine und Erden e. V. am 13. Oktober 2010 in Ostfildern Legale Kooperationen in der Baustoffindustrie Gestaltung von kartellfreien Kooperationen, Mittelstandskartellen
MehrFairer Wettbewerb rechtliche Voraussetzungen von Einkaufsgemeinschaften
Fairer Wettbewerb rechtliche Voraussetzungen von Einkaufsgemeinschaften Kartellrecht Summit des Bundesverbandes der Unternehmensjuristen (BUJ) Frankfurt am Main, 05.11.2014, Dr. Hubertus Nölting Dieser
MehrBildung von Arbeits- und Bietergemeinschaften
Bildung von Arbeits- und Bietergemeinschaften Rechtsanwalt Matthias Friedrich Rechtsanwälte Schäuble Grams Friedrich Schlossgasse 2 4, 04109 Leipzig Tel.: 0341/96 36 90 Fax: 0341/96 36 9-22 RAe Schäuble
MehrKONSORTIALVERTRÄGE IN HORIZON Katarina Rohsmann
KONSORTIALVERTRÄGE IN HORIZON 2020 Katarina Rohsmann DAS PROJEKTKONSORTIUM Partner 1 Partner 2 Koordinator Partner 3 Dritter stellt Ressourcen zur Verfügung Subcontractor Linked Third Party Der Konsortialvertrag
MehrFACT Sheet Beihilfenrecht und Beihilfeninstrumente in Interreg Deutschland-Danmark
FACT Sheet Beihilfenrecht und Beihilfeninstrumente in Interreg Deutschland-Danmark Darunter: Förderung privater Unternehmen Die Staaten der Europäischen Union möchten staatliche Eingriffe in den Wettbewerbsmarkt
MehrEmpfehlung der Kommission zum Umgang mit geistigem Eigentum bei Wissenstransfertätigkeiten
EU-Wissenstransferstudie 2010-2012 Werkstattgespräch: Wissenstransfer aus Hochschulen und öffentlicher Forschung Berlin, 10.2.2011 Empfehlung der Kommission zum Umgang mit geistigem Eigentum bei Wissenstransfertätigkeiten
MehrGESELLSCHAFTSVERTRAG
14X0660A.doc GESELLSCHAFTSVERTRAG (1) Die Firma der Gesellschaft lautet (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bonn. 1 Firma und Sitz Solarparc GmbH (1) Gegenstand des Unternehmens sind 2 Gegenstand des
MehrVERGABE, BESCHAFFUNG UND INTERKOMMUNALE ZUSAMMENARBEIT MÖGLICHKEITEN DER KOOPERATION
VERGABE, BESCHAFFUNG UND INTERKOMMUNALE ZUSAMMENARBEIT MÖGLICHKEITEN DER KOOPERATION 1 Agenda Rechtsrahmen der interkommunalen - Rahmen des Vergaberechts - Inhouse-Beschaffung - Interkommunale im engeren
MehrEU-Kartellrecht: EU-KartellR
Gelbe Erläuterungsbücher EU-Kartellrecht: EU-KartellR Art. 101-106 AEUV, EU-Kartell-VO 1/2003, EU-FusionskontrollVO 139/2004 sowie Gruppenfreistellungsverordnungen, Vertikale Vereinbarungen (330/2010),
MehrVL Gebietskörperschaften als Unternehmer
VL Gebietskörperschaften als Unternehmer Öffentliche Unternehmen im Gemeinschaftsrecht 1 EU-Wettbewerbsrecht und Öffentliche Unternehmen Kartellverbot: Art 101 AEUV Missbrauchsverbot: Art 102 AEUV Europäische
MehrVorlesung Wettbewerbsrecht Kartellrecht
Vorlesung Wettbewerbsrecht Kartellrecht Dr. Christopher Weidt Grundlagen des Kartellrechts Schutzzweck: Wettbewerb Drei Säulen o Kartellverbot (Art. 101 AEUV, 1 GWB) o Missbrauchsaufsicht (Art. 102 AEUV,
MehrLizenzgebühren Berechnungsmodelle und Vertragsklauseln
Lizenzgebühren Berechnungsmodelle und Vertragsklauseln World IP-Day 2014 MMag. Sabine Fehringer, LL.M. Vienna April 24, 2014 Pauschalentgelte einmalige periodische Pauschalentgelte Laufzeit des Vertrages
MehrEU-Beihilferahmen Auswirkungen auf die Forschung und Patentverwertung an Hochschulen Dr. Anke Empting Rechtsanwältin. Verwertung optimal verwalten
EU-Beihilferahmen Auswirkungen auf die Forschung und Patentverwertung an Hochschulen Dr. Anke Empting Rechtsanwältin Verwertung optimal verwalten 05.10.2010, Mülheim an der Ruhr Daten und Fakten Daten
MehrHochschule Emden/ Leer
Hochschule Emden/ Leer Ein einfacher Überblick über das Arbeitnehmererfindungsgesetz und Patente Matthias Schoof 1 Arbeitnehmererfindungsgesetz Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbErfG) besagt,
MehrStrategische Allianzen
Strategische Allianzen Die Vernetzung der Weltwirtschaft durch projektbezogene Kooperationen im deutschen und europäischen Wettbewerbsrecht Dr. jur. Jürgen Basedow, LL.M. (Harvard) o. Professor an der
Mehrit-recht kanzlei münchen
von Rechtsanwalt Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht) Technologietransfer-Vereinbarungen und die neue GVO-TT Die Technologieverwertung stellt im gesamten europäischen Raum einen ernst zu nehmenden Wirtschaftsfaktor
MehrDTIHK-Umfrage: Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Forschung
DTIHK-Umfrage: Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Forschung 11.06.2014 Lenka Šolcová DTIHK-Umfrage: Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Forschung I. Eckdaten zur Umfrage II. Zusammenarbeit zw. Wirtschaft
MehrKunstuniversität Linz Kooperation JKU - Kunstuni
uni:invent @ Kunstuniversität Linz Kooperation JKU - Kunstuni Agenda Erfindungsmeldungen an Universitäten uni:invent Programm Kooperation Kunstuni JKU AWS Prototypenförderung D. Huber / B. Nussbaumer (JKU)
MehrSpin-offs und Start-ups aus der Wissenschaft. Ronny Kittler, Selbst Management Initiative Leipzig (SMILE)
Von der Erfindung zur Gründung Spin-offs und Start-ups aus der Wissenschaft Ronny Kittler, Selbst Management Initiative Leipzig (SMILE) Anklam Bioethanol GmbH 09. September 2016, Workshop: Vom Labor zum
MehrEinführung der Trennungsrechnung an der Leibniz Universität Hannover - Ein Erfahrungsbericht
Einführung der Trennungsrechnung an der Leibniz Universität Hannover - Ein Erfahrungsbericht 26.2.2010 Dr. Reingis Hauck Dezernat Forschung und EU-Hochschulbüro, Technologietransfer Dezernat Forschung
MehrKooperationen kleiner und mittlerer Unternehmen:
Kooperationen kleiner und mittlerer Unternehmen: Bagatellschwellen und Förderung von Mittelstandskartellen nach europäischem und deutschem Kartellrecht? Hamburg, den 15.05.2007 Dr. Andreas Freitag, Rechtsanwalt
MehrKnow-How-Schutz Geheimhaltungsvereinbarungen Arbeitnehmererfindergesetz
Know-How-Schutz Geheimhaltungsvereinbarungen Arbeitnehmererfindergesetz Dipl.-Ing. (Univ.) Günther Wittmann Patentanwalt European Patent Attorney 21. November 2013 Übersicht Geheimhaltungsvereinbarungen
Mehraws-garantien für KMU-Stabilisierung
aws-garantien für KMU-Stabilisierung Programmdokument gemäß Punkt 2.3. der Förderungsrichtlinie "Garantieübernahmen der aws gemäß KMU-Förderungsgesetz vom März 2017 Inhaltsverzeichnis 1 Ziele des Programms...
MehrVERTRAGSGRUNDLAGEN VON FILM-KOPRODUKTIONEN. RA Dr Thomas Wallentin
VERTRAGSGRUNDLAGEN VON FILM-KOPRODUKTIONEN RA Dr Thomas Wallentin 1 Koproduktion das unbekannte Wesen keine einheitliche, rechts-systematische Definition des Begriffs Koproduktionsrecht unterschiedliche/verdeckte
MehrWie lässt sich Third Mission durch Indikatoren abbilden? Schnittstellen zu Wirtschaft und Gesellschaft durch Third Mission gestalten Jahrestagung
Wie lässt sich Third Mission durch Indikatoren abbilden? Schnittstellen zu Wirtschaft und Gesellschaft durch Third Mission gestalten Jahrestagung Netzwerk Wissenschaftsmanagement 2015 CHE Centrum für Hochschulentwicklung
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... XVII
V Abkürzungsverzeichnis... XI Literaturverzeichnis... XVII Teil I Einführung in das Franchiserecht... 1 A. Begriff des Franchising... 1 B. Rechtsgrundlagen des Franchising... 6 I. Allgemeiner Überblick...
MehrForschen - Patentieren - Verwerten
Kirstin Schilling Forschen - Patentieren - Verwerten Ein Praxisbuch für Naturwissenschaftler mit Schwerpunkt Life Sciences Springer Spektrum XI Inhaltsverzeichnis 1 Einführung 1 1.1 Mehrwert aus Forschung
MehrInnovation durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen
P R O D U K T I N F O RM AT I O N ( ST AN D 1 7. 0 7. 2 0 1 5 ) Innovation durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen EUROPÄISCHE UNION Wenn Sie als Fachhochschule, Universität oder außeruniversitäre
MehrStand der Überarbeitung des EU- Gemeinschaftsrahmens zu F&E Beihilfen und Implikationen. Dr. Thomas Hirse
Stand der Überarbeitung des EU- Gemeinschaftsrahmens zu F&E Beihilfen und Implikationen Dr. Thomas Hirse Übersicht I. Beihilfen bei der F&E-Zusammenarbeit? II. III. IV. Wichtige Ecksteine des Rechtsrahmens
MehrEntwicklungskooperationen. Arbeitskreis Patente - Recht Steuern
Entwicklungskooperationen Arbeitskreis Patente - Recht Steuern 14.05.2014 GLIEDERUNG 1. Typische Merkmale 2. Abgrenzung 3. Fördervorhaben 4. Vertragsgegenstand 5. Projektkoordinierung 6. Unterauftragnehmer
MehrSteuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R. eines Gesellschaftervertrages für die Errichtung einer
Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftervertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Aktiengesellschaft (1) Die Firma der Gesellschaft
MehrEntwurf. VERORDNUNG (EU) Nr. / DER KOMMISSION
DE DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den xxx K(20 )yyy endgültig Entwurf VERORDNUNG (EU) Nr. / DER KOMMISSION vom [ ] über die Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise
MehrVertrag zur Durchführung der ärztlichen Bestandteile der Komplexleistung für die Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle
Vertrag zur Durchführung der ärztlichen Bestandteile der Komplexleistung für die Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle Zur Erbringung der Komplexleistung gemäß Frühförderungsverordnung (FrühV)
MehrInformationsvermerk zu Artikel 55 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006
Endgültige Fassung vom 21/10/2008 COCOF 08/0012/02-DE EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION REGIONALPOLITIK Informationsvermerk zu Artikel 55 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 ERKLÄRUNG ÜBER
MehrCHANGE-Lab. CHANGE-Lab Ergebnisse AP4 Norbert Sedlacek 27.04.2016 Impact Hub Vienna
CHANGE-Lab Centre for habitual change analysis in transportation for the design of effective, socially accepted mobility measures CHANGE-Lab Ergebnisse AP4 Norbert Sedlacek 27.04.2016 Impact Hub Vienna
MehrRechtsfragen interkommunaler (IT-)Kooperation Grundlagen und Praxisbeispiele aus der Virtuellen Region Nordwest
Rechtsfragen interkommunaler (IT-)Kooperation Grundlagen und Praxisbeispiele aus der Virtuellen Region Nordwest Claas Hanken Institut für Informationsmanagement Bremen GmbH Braunschweig, 12. September
MehrNebentätigkeiten des Stadtwerke-Geschäftsführers
Pressemeldung Presse- und Informationsamt Nebentätigkeiten des Stadtwerke-Geschäftsführers Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Stadtwerke Aalen GmbH und Oberbürgermeister der Stadt Aalen, Martin Gerlach,
MehrVL Gebietskörperschaften als Unternehmer
VL Gebietskörperschaften als Unternehmer Öffentliche Unternehmen im Gemeinschaftsrecht 1 Öffentliche Unternehmen im EU-Recht Übersicht Art 106 AEUV Abs 1: Regel (Wettbewerbsordnung gilt auch für öffentliche
MehrF&E-Verträge - Das ist zu beachten
F&E-Verträge - Das ist zu beachten Gewerblicher Rechtsschutz, Kartellrecht, Compliance, Steuerrecht Bearbeitet von Dr. Claudia Milbradt 1. Auflage 2011. Buch. 184 S. Gebunden ISBN 978 3 415 04665 8 Recht
MehrDFG. Ergänzender Leitfaden. zu Erkenntnistransfer-Projekten. - Einzelförderung, Schwerpunktprogramm, Forschergruppe -
-Vordruck 54.014 6/12 Seite 1 von 5 Ergänzender Leitfaden zu Erkenntnistransfer-Projekten - Einzelförderung, Schwerpunktprogramm, Forschergruppe - -Vordruck 54.014 6/12 Seite 2 von 5 I Allgemeine Hinweise
MehrGEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG
GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG zwischen Staiger GmbH & Co. KG Johannes-Bieg-Straße 8 74391 Erligheim und nachstehend gemeinsam die Vertragsparteien und jede einzeln eine Vertragspartei Präambel Die Vertragsparteien
Mehr