Vorlage Nr. BA Bau- und Umweltausschuss

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vorlage Nr. BA Bau- und Umweltausschuss"

Transkript

1 STADT FEHMARN Der Bürgermeister Vorlage Nr. BA Bau- und Umweltausschuss Beratungsgegenstand: B-Plan Nr. 109 der Stadt Fehmarn für ein Gebiet im Ortsteil Bannesdorf auf Fehmarn, südlich und rückwärtig der Meisterstraße hier: Entwurf- und Auslegungsbeschluss Sachverhalt: Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 109 der Stadt Fehmarn gefasst. Mit dem B-Plan wird Planungsrecht für die Erweiterung des langjährig in Bannesdorf ansässigen Metallbaubetriebs geschaffen. Im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes für die gesamte Insel wurde die Erweiterung des Gewerbegebietes berücksichtigt. Die Potenzialanalyse zu Gewerbegebietsflächen auf der Insel wurde grundsätzlich von der Landesplanung und der Regionalplanung mitgetragen. Der Geltungsbereich des B-Plans umfasst drei Teilgebiete. Auf dem Teilgebiet A1 befinden sich Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Bannesdorf und des Bauhofes der Stadt Fehmarn. Ziel der Bauleitplanung ist auch eine mögliche Erweiterung auf den städtischen Grundstücken. Die Bebauung im Teilgebiet A2 besteht aus einer Gewerbehalle sowie einem Wohnhaus, die Zufahrt erfolgt von Osten. Die Teilgebiete A1 und A2 befanden sich im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 17 der ehemaligen Gemeinde Bannesdorf. Das Teilgebiet N5 ist wird derzeit als Weide genutzt, hier ist die Erweiterung des Metallbaubetriebs vorgesehen. Die maximal bebaubare Grundfläche ist mit m² festgesetzt, die Firsthöhe darf 10 m über Gelände nicht überschreiten. Der Ausgleich für das Teilgebiet N5 ist mit ortüblichen Anpflanzungen auf demselben Gelände im nördlichen Bereich zu erbringen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß 3 (1) fand am statt. Hierzu sind keine Bürgerinnen und Bürger erschienen, die sich über die Planung informierten. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Datum vom aufgefordert sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu äußern. Die Planzeichnung mit Begründung und den Stellungnahmen nebst Abwägungsvorschlägen sind als Anlage aufgeführt. Über diese Stellungnahme und die damit verbundenen Anregungen ist nunmehr zu beraten, abzuwägen und zu beschließen. Es wird um Beratung gebeten. Sachbearbeiterin: Mandy Cronauge, Fachbereich Bauen u. Häfen (Tel )

2 Beschlussvorschlag: 1. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen werden mit dem als Anlage beigefügten Ergebnis einzeln beraten, abgewogen und beschlossen. Das Ergebnis ist den Betroffenen schriftlich mitzuteilen. 2. Der Entwurf des B-Planes Nr. 109 der Stadt Fehmarn für ein Gebiet im Ortsteil Bannesdorf auf Fehmarn, südlich und rückwärtig der Meisterstraße sowie die Begründung dazu werden gebilligt. 3. Der Entwurf des Planes und die Begründung dazu sind gemäß 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden fristgerecht und ortsüblich bekannt gemacht. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben ( 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB). 4. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach 4 (2) BauGB erfolgt gem. 4a (2) BauGB zeitgleich mit der öffentlichen Auslegung nach 3 (2) BauGB. Diese sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Beratungsergebnis Bau- und Umweltausschuss: < > Ja < > Nein < > Enthaltung Bemerkung: Aufgrund des 22 GO waren keine / folgende Ausschussmitglieder / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend. Fehmarn, den (Otto-Uwe Schmiedt) Bürgermeister Sachbearbeiterin: Mandy Cronauge, Fachbereich Bauen u. Häfen (Tel )

3 Bebauungsplan Nr Satzung der Stadt Fehmarn a1 = Grenzbebauung nach Westen ist zulässig a3 = Grenzbebauung nach Osten ist zulässig a4 = Grenzbebauung nach Norden ist zulässig für ein Gebiet im Ortsteil Bannesdorf, südlich und rückwärtig der Meisterstraße Teil A Planzeichnungen - M.: 1: /1 63/1 62/ Meisterstraße 23/55 23/56 73/ / a 60/1 73/ / / Teilgebieten N5 a3 = Grenzbebauung nach Osten ist zulässig 2.4 Garagen und Nebenanlagen 19 Abs. 4 BauNVO Im Teilgebiet A1 und N5 sind Garagen und Nebenanlagen (gem. 14 BauNVO) entsprechend 19 Abs. 4 und 23 Abs. 5 BauNVO zugelassen. Notwendige Garagen und Stellplätze sowie Kundenparkplätze sind ausnahmslos auf den eigenen Grundstücken vorzusehen. Präambel Verfahrensvermerke Aufgrund des 10 des BauGB und nach 92 LBO wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom... folgende Satzung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 109 für ein Gebiet im Ortsteil Bannesdorf südlich und rückwärtig der Meisterstraße bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) erlassen. 1. Aufgestellt aufgrund des Aufstellungsbeschlusses des Bau- und Umweltausschusses vom... Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist durch Veröffentlichung im Fehmarnschen Tageblatt am... und in den Lübecker Nachrichten am... erfolgt. 62/3 61/21 61/22 GR FR LR 2 61/30 61/23 61/ /24 60/ / Zufahrt a 53/3 53/1 2.5 Weitere Anlagen Werbeanlagen Werbeanlagen sind nur bis zur Traufhöhe des jeweiligen Gebäudes zulässig, für das die Werbung erstellt wird Andere Anlagen Schornsteine, Sendemasten, fernmeldetechnische Anlagen sowie Anlagen zur Energiegewinnung sind bis zu einer Höhe von maximal 12,0 m über der mittleren Geländehöhe zulässig. 2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB wurde am... durchgeführt. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein könnten, wurden gem. 4 Abs. 1 i. V. mit 3 Abs. 1 BauGB am... unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. 4. Der Bau- und Umweltausschuss hat am... den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt. 5. Der Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie die Begründung haben in der Zeit vom... bis... während der Dienststunden nach 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die öffentliche Auslegung wurde mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von allen Interessierten schriftlich oder zur Niederschrift geltend gemacht werden können am... im Fehmarnschen Tageblatt und am... in den Lübecker Nachrichten ortsüblich bekannt gemacht. 64/2 63/2 Ausgleichsfläche "artenreiches Grünland" Höhe ünn: 5m 61/37 61/38 GE TG - A1 FH = max. 10 m ü. Gelände GRZ 0,6 a1, a2, a3 61/ /3 Feuerlöschteich 55/1 53/5 Lehmgrub 3. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen zur Pflege, zum Schutz und zur Entwicklung von Natur, Boden und Landschaft ( 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Die Flächen für Maßnahmen bzw. der Erhalt vorhandener Flächen dienen als Ausgleich der Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft gem. 1 a Abs. 3 BauGB mit 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 BauGB und in Verbindung 8 und 18 BNatSchG. 6. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden gem. 4 Abs. 2 BauGB am... zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Mitteilung der Entscheidung und der Begründung, Abwägung erging an die Einsender am... 33/5 62/4 Planzeichen Es gilt die BauNVO von es gilt die BauNVO Art der baulichen Nutzung GE Maß der baulichen Nutzung GR qm GRZ 0,6 max. 10,0 m Gewerbegebiet gem. 8 Bau NVO max. bebaubare Grundfläche in qm innerhalb des Baufensters Bauweise, Baulinien, Baugrenzen a1, a2, a3 Grünflächen Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Grundflächenzahl Kampgraben Höhe der baulichen Anlage in Metern über EG Fußboden Baugrenze abweichende Bauweise Grünflächen Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Pflanzen Umgrenzung von Flächen mit Bindung für Maßnahmen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und Pflanzen 61/20 GE TG - N5 FH = max. 10 m ü. Gelände GR qm a /36 R 61/29 61/31 GE 61/34 61/32 47 c 61/35 TG - A2 FH = max. 10 m ü. Gelände GR qm a1, a3, a4 Es gilt die BauNVO von 1990 das BauGB Es gilt die BauNVO von 1990 Es gilt die BauNVO von 1990 das BauGB 9 (7) BauGB 9 (1) 1 BauGB 9 (1) 9 BauGB 9 (1) BauGB 16 (2) 1 BauNVO 16 (2) 1 BauNVO 16 (3) + 18 BauNVO 9 (1) 2 BauGB 23 BauNVO 22 BauNVO 9 (1) Nr. 15 BauBG 9 (1) Nr. 15 BauBG 9 (1) Nr. 20 BauBG 9 (1) Nr. 25 a BauBG 9 (1) Nr. 25 b BauBG 6 Text - Teil B 3,5 75/4 61/16 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.v. mit 1-15 BauNVO) 81 54/2 54/3 54/4 Kampgraben 1.1 Gewerbegebiet gem. 8 Bau NVO Ausschluss von sonst ausnahmsweise zulässigen Nutzungen In den GE-Teilgebieten: A1, A2 und N5 werden gem. 1 Abs. 6 BauNVO die sonst ausnahmsweise zulässigen Nutzungen gem. 8 Abs. 3: Nr. 2: Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Nr. 3: Vergnügungsstätten, hier: Spielhallen und Videotheken nicht Bestandteil dieser Satzung und somit nicht zulässig. Ausgeschlossen werden ebenfalls gem. 1 Abs. 5 BauNVO Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Sortiment gemäß des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Fehmarn mit einer Verkaufsfläche größer als 600 qm sowie Betriebe im Sinne des Grenzhandels. In den Teilgebieten A1, A2 und N5 ist in Orientierung an 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO eine Betriebswohnung je Teilgebiet zulässig. 2. Maß der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.v. mit 16-21a BauNVO) 2.1 Höhenlage baulicher Anlagen In den Teilgebieten A1, A2 und N5 wird eine maximale Firsthöhe für Gebäude mit 10,0 m über der mittleren vorhandenen Geländehöhe von 5 m ünn festgesetzt. Dies entspricht einer mittleren Höhe von 15 m ünn. Vorhandene Gebäude sind von diesen Festsetzungen ausgenommen. 53/7 53/ 3.1 Erhaltung von vorhandener Bepflanzung ( 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB) Die in der Planzeichnung als zu erhaltene Bepflanzung gekennzeichneten Bereiche sind unverändert zu erhalten Neupflanzung von Bäumen und Sträuchern ( 9 Abs. 1 Nr. 25 a + b BauGB) Sträucher und Büsche Die in der Planzeichnung zur Neupflanzung festgesetzten Anpflanzungen von Sträuchern und Büschen sind der vorhandenen Bepflanzung in Art und Höhe anzupassen. Sie sind mit standortgerechten heimischen Gehölzen herzustellen. Dies gilt insbesondere für den vorhandenen Knick an der westlichen Grenze des Grundstücks. Dieser ist vollständig zu erhalten, der Knickdurchbruch wird auf einer Länge von ca.10 m geschlossen Bäume Je angefangene 100 qm Grünfläche oder Knick ist ein standortgerechter heimischer Laubbaum (alternativ Obstbau) zu pflanzen. In der Ausgleichsfläche "artenreiches Grünland" werden standortgerechte heimische Laubbäume vorgesehen (vgl Pflanzliste). Die Position der zu pflanzenden Bäume kann der Zweckmäßigkeit halber (hier u.a der Pflege der Ausgleichsfläche) innerhalb der Fläche verschoben werden Grünflächen Die in der Planzeichnung dargestellte Ausgleichsfläche "artenreiches Grünland" im Teilgebiet N5 ist mittels Saatgut artenreicher Wiesen und durch Anpflanzen heimischer Gehölze herzustellen und extensiv zu nutzen Pflanzliste Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Bluthartriegel (Cornus sanguinea), Eberesche (Sorbus aucuparia), Faulbaum (Frangula alnus), Feldahorn (Acer campestre), Filzrose (Rosa tomentosa), Hainbuche (Carpinus betulus), Hasel (Corylus avellana), Hundsrose (Rosa canina), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Rotbuche (Fagus sylvatica), Schlehdorn (Prunus spinosa), Schneeball (Viburnum opulus), Stieleiche (Quercus robur), Vogelkirsche (Prunus avium), Weißdorn (Crataegus spec.), Wildapfel (Malus sylvestris), Wildbirne (Pyrus pyraster), Zitterpappel (Populus tremula) 3.3 Aufschüttungen und Geländemodulation Aufschüttungen und Geländemodulationen sind bis zu eine maximalen Höhen von ca. 75 cm über der mittleren Geländehöhe des jeweiligen Teilgebietes zulässig. Anschüttungen und Modulationen sind nur mit natürlichen Materialien zulässig und mit einer maximalen Neigung im Verhältnis von 1:3 herzustellen. Vorhandene Aufschüttungen bleiben davon unberührt. 4. Immissionsschutz ( 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) In den Teilgebieten sind Betriebe und Anlagen zulässig, deren Geräusche die folgenden Emissionskontingente LEK nach DIN weder tags (6.00 h bis h) noch nachts (22.00 h bis 6.00 h) überschreiten: Kont 1 West - LEK Tag: 60 db(a), LEK Nacht: 45 db(a) Kont 2 Ost - LEK Tag: 60 db(a), LEK Nacht: 45 db(a) Fehmarn, Siegel... Bürgermeister 7. Der katastermäßige Bestand am... sowie die geometrischen Festlegungen der neuen städtebaulichen Planung werden als richtig bescheinigt. Oldenburg, Siegel... Öffentl. best. Verm.-Ing. 8. Die Stadtvertretung hat die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der sonstigen Träger öffentlicher Belange am... geprüft. Das Ergebnis wurde mitgeteilt. 9. Die Stadtvertretung hat den Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), am... als Satzung beschlossen und die Begründung durch (einfachen) Beschluss gebilligt. Fehmarn, Siegel... Bürgermeister 10. Ausfertigung - Die Bebauungsplansatzung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen Fehmarn, Siegel... Bürgermeister 11. Der Beschluss der Stadtvertretung und die Stelle, bei der der Plan auf Dauer und während der Sprechstunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und die über den Inhalt Auskunft erteilt, sind am... durch Veröffentlichung in den Lübecker Nachrichten, Teil "Ostholstein Nord" und im Fehmarnschen Tagesblatt ortsüblich bekannt gemacht worden. In der Bekanntmachung ist auf die Möglichkeit, eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung einschließlich der sich ergebenden Rechtsfolgen ( 214 BauGB) sowie auf die Möglichkeit, Entschädigungsansprüche geltend zu machen und das Erlöschen dieser Ansprüche ( 44 BauGB) hingewiesen worden. Auf die Rechtswirkung des 4 Abs. 3 GO wurde ebenfalls hingewiesen. Die Satzung ist mithin am... in Kraft getreten. Fehmarn, Siegel... Bürgermeister Sonstige GR FR LR Bepflanzung mit Bäumen Bepflanzung mit Sträuchern II. Darstellungen ohne Normcharakter 61/20 5 m ünn Erhaltung von Sträuchern/ vorhandener Bepflanzung Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft R Flächen für die Regelung des Wasserabflusses, Zweckbestimmung Vorklär- und Regenrückhaltebecken Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen Gehrechte Fahrrechte Leitungsrechte Anlieger Ver- und Entsorgungsträger Allgemeinheit Feuerwehr, Not- und Rettungsfahrzeuge Flurstücknummer Abgrenzung der Teilgebiete Höhe über Normalnull 9 (1) Nr. 25 a BauBG 9 (1) Nr. 25 a BauBG 9 (1) Nr. 25 b BauBG 9 (1) Nr. 16 BauBG 9 (1) Nr. 16 BauBG 1 (4) BauNVO 9 (1) Nr. 21 BauBG 9 (1) Nr. 21 BauBG 9 (1) Nr. 21 BauBG 9 (1) Nr. 21 BauBG 2.2 Grundflächenzahl Im Teilgebiet A1 ist eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 zulässig. Im Teilgebiet A2 ist keine Änderung vorgesehen. Die maximale Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen beträgt qm gem. B-Plan Nr. 17 der Gemeinde Bannesdorf auf Fehmarn (heute Stadt Fehmarn). Im Teilgebiet N5 wird eine maximale Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen von qm festgesetzt. 2.3 Bauweise In den Teilgebieten A1, A2 und N5 sind abweichend von der offenen Bauweise auch Gebäude mit einer Länge von mehr als 50 m unter Einhaltung des seitlichen Grenzabstandes zulässig. In den Teilgebieten A1, A2 und N5 sind folgende Abweichungen von der offenen Bauweise zulässig: Teilgebieten A1 a1 = Grenzbebauung nach Westen ist zulässig a2 = Grenzbebauung nach Süden ist zulässig a3 = Grenzbebauung nach Osten ist zulässig Teilgebieten A2 a1 = Grenzbebauung nach Westen ist zulässig a3 = Grenzbebauung nach Osten ist zulässig a4 = Grenzbebauung nach Norden ist zulässig Teilgebieten N5 a3 = Grenzbebauung nach Osten ist zulässig 2.4 Garagen und Nebenanlagen 19 Abs. 4 BauNVO 22/1 71/1 23/74 8/3 Kirchenstieg 23/75 23/ /1 23/72 41/2 23/146 8/6 8/ /147 23/11 23/71 23/9 35/10 23/13 23/70 14 a 23/12 8/ /154 23/104 23/69 23/103 Vogelsang 23/106 23/68 23/ /11 23/36 23/102 23/76 23/77 23/67 23/57 23/ /1 9 23/101 23/66 23/100 23/15 Bannesdorf auf Fehmarn 23/65 23/ / /48 72 Bei der Mühle 23/63 9/5 23/98 23/38 20/4 23/62 23/ /97 23/30 23/ /60 23/ / /59 23/33 39/1 23/95 23/32 5 Rosenstraße 4 Sonnenwinkel 23/116 23/115 23/94 23/119 23/ /1 23/150 Paradieskoppel 23/39 23/40 23/ /14 23/114 23/149 23/151 23/17 9/3 23/92 23/47 23/113 23/46 23/152 3 a 23/112 23/91 35/13 23/117 23/122 23/45 23/111 23/ / / /110 23/121 23/124 23/ /109 9/2 23/18 23/88 35/15 23/108 23/85 23/ /84 23/82 23/19 23/87 23/81 23/80 23/78 35/ /83 23/ /5 23/107 23/140 23/4 6 9/4 23/134 23/ /53 23/86 23/127 4 a /141 35/9 36/ /52 23/139 23/136 23/ /1 34/2 6 23/137 23/ /142 23/138 23/128 34/5 23/20 34/ / /2 23/143 23/ / Meisterstraße 24 23/129 73/ /9 23/50 32/1 34/ /130 46/2 23/132 23/131 23/144 23/133 23/44 73/8 73/7 72/ /1 23/55 23/56 23/ Meisterstraße 43/1 44/ /10 66/ /7 42/1 65/2 73/6 92/45 44/2 Meisterstraße / /1 32/ /9 42/11 63/1 62/ a /9 45/ /2 58/ /7 60/1 40/4 45/ /12 41/2 53/1 42/10 3 a 62/3 61/21 61/22 61/ /24 58/ / /25 60/ /4 41/ /10 61/30 31 a 49 46/1 53/3 Zufahrt 43/4 44/5 42/8 45/3 64/2 53/5 63/2 66/5 65/3 75/ Feuerlöschteich Höhe ünn: 5m 61/37 41/6 61/39 61/38 55/1 Lehmgruben 53/6 62/4 61/36 61/31 61/20 61/32 61/34 54/3 75/4 61/29 61/35 54/2 61/ /7 33/3 47 c 54/4 33/11 33/4 Kampgraben 54/1 33/5 Kampgraben Kampgraben 77/1 1 40/8 40/11 Meisterstraße 40/6 Übersichtsplan M.: 1:5000 Planstand: September 2013 Planverfasser: Architekturbüro Ehlers + Ehlers GmbH Jan Peter Ehlers Architektur Städtebau Burg auf Fehmarn Niendorfer Weg Fehmarn

4 Begründung zum Bebauungsplan Nr.109 der Stadt Fehmarn, OT Bannesdorf Für ein Gebiet im Ortsteil Bannesdorf, südlich und rückwärtig der Meisterstraße Planverfasser: Ehlers+Ehlers GmbH & Co KG Dipl.-Ing. Jan Peter Ehlers Architektur Städtebau Niendorfer Weg Burg auf Fehmarn fon: fax: November 13 Ehlers + Ehlers Architektur I Städtebau Seite 1 von 17

5 GLIEDERUNG 1. Planungsanlass 1.1 Räumlicher Geltungsbereich 1.2 Anlass 1.3 Rechtliche und planerische Vorgaben 2. Bestandsaufnahme 3. Planungsziel und Planungskonzept 3.1 Art der baulichen Nutzung 3.2 Maß der baulichen Nutzung 3.3 Bauweise 3.4 Erschließung/ Ver- und Entsorgung 3.5 Immissionen ( 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 3.6 Grünflächen/ Grünordnung 3.7 Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild / Kompensation 4. Umweltbericht gem. 2 (4) und 2a Satz 2 BauGB 4.1 Einleitung 4.2 Prüfung der einzelnen Belange gem. 1 (6) Nr. 7 BauGB 4.3 Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, gem. 2 (4) BauGB in der Umweltprüfung ermittelt 4.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 4.5 Umsetzung 4.6 Monitoring (gem. 4c BauGB) 4.7 Zusammenfassung des Umweltberichtes 5. Kosten 6. Billigung der Begründung 6. November 13 Ehlers + Ehlers Architektur I Städtebau Seite 2 von 17

6 1. Planungsanlass 1.1 Räumlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan 109 der Stadt Fehmarn befindet sich im Süden des Ortsteils Bannesdorf und wird wie folgt begrenzt: im Norden durch Wohngrundstücke an der Meisterstraße, im Osten durch einen Feuerlöschteich sowie Grünflächen, im Süden durch den Bannesdorfer Graben und im Westen durch eine Grünfläche. Insgesamt umfassen die Geländeflächen im Geltungsbereich rund qm. Die Flurstücke 61/39 sowie 61/34 sind Grundstücke der Stadt Fehmarn; die Flurstücke 61/20, 61/37, 61/38, 61/36, 61/29, 61/31, 31/32 sowie 61/35 befinden sich in Privatbesitz. Abbildung: Luftbild Geltungsbereich Die Lage und Begrenzung des Bebauungsplanes kann dem Luftbild sowie der Planzeichnung Teil A entnommen werden. 6. November 13 Ehlers + Ehlers Architektur I Städtebau Seite 3 von 17

7 1.2 Anlass Die Stadt Fehmarn möchte mittels der vorliegenden Planung u.a. die Voraussetzungen zur Existenzsicherung und Erweiterung eines Metallbaubetriebes im Ortsteil Bannesdorf auf Fehmarn schaffen. Die Erweiterung des ortsansässigen Betriebes stellt einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung und zur Verbesserung der Arbeitsplatzsituation auf Fehmarn dar. Daher wird für das westliche Teilgebiet (N5) die Erweiterung des Metallbau-Betriebes vorgesehen. Auch die Stadt Fehmarn sieht auf den städtischen Grundstücken (Teilgebiet A1) eine bauliche Entwicklung vor. Der Aufstellungsbeschluss wurde am gefasst. 1.3 Rechtliche und planerische Vorgaben Die Teilgebiete A1 und A2 befinden sich im westlichen Teil des Geltungsbereichs des B-Plans Nr. 17 der Gemeinde Bannesdorf auf Fehmarn (heute Stadt Fehmarn) - Gebietsbezeichnung: Gewerbegebiet Wester Weide von Für das westliche Gebiet liegt derzeit kein Bebauungsplan vor. Die übergeordnete Planung und deren rechtliche Bindungen bestehen aus: a) dem Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 b) dem Regionalplan 2004 für den Planungsraum II c) dem Flächennutzungsplan von 2013 d) dem Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II Kreis Ostholstein und Hansestadt Lübeck e) dem Landschaftsplan aus 2008 a) Der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 sieht in Bezug auf die Flächenvorsorge für Gewerbe und Industrie vor, dass alle Gemeinden unter Beachtung ökologischer und landschaftlicher Gegebenheiten eine bedarfsgerechte Flächenvorsorge für die Erweiterung ortsansässiger Betriebe sowie die Ansiedlung ortsangemessener Betriebe treffen können. Mit der Ausweisung von Gewerbeflächen kann ein wichtiger Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung und zur Verbesserung der Arbeitsplatzsituation vor Ort geleistet werden. In allen Gemeinden gibt es daher die Möglichkeit, dass sich bereits ortsansässige Betriebe erweitern können. b) Auch der Regionalplan 2004 für den Planungsraum II beinhaltet, dass Gemeinden (die sich nicht an Schwerpunkten der Siedlungsentwicklung befinden) Gewerbeflächenvorsorge für die Ansiedlung ortsangemessener Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie für die Erweiterung ortsansässiger Betriebe treffen sollen. c) Der Flächennutzungsplan sieht für den Geltungsbereich gewerbliche Bauflächen vor. d) Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II Kreis Ostholstein und Hansestadt Lübeck trifft keine Aussagen über das Plangebiet. e) Landschaftsplan aus 2008: Die Planung wird nicht berührt. Die übergeordneten Planungsvorgaben werden durch den Bebauungsplan nicht berührt. 6. November 13 Ehlers + Ehlers Architektur I Städtebau Seite 4 von 17

8 2. Bestandsaufnahme Das Plangebiet befindet sich im Osten der Insel Fehmarn im Süden des Ortsteils Bannesdorf. Das Gebiet südlich und rückwärtig der Meisterstraße ist rund qm groß und als Gewerbegebiet ausgewiesen. Der Geltungsbereich umfasst die folgenden drei Teilgebiete: Teilgebiet A1: ca qm Teilgebiet A2: ca qm Teilgebiet N5: ca qm Auf dem nördlichen Teilgebiet A1 befindet sich ein Gerätehaus der freiwilligen Feuerwehr Bannesdorf und Gebäude des Bauhofes Bannesdorf/Stadt Fehmarn. Die maximal bebaubare Grundfläche auf diesem Teilgebiet ist nach dem Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Bannesdorf auf Fehmarn (jetzt Stadt Fehmarn) mit 700 qm festgesetzt. Die geforderten Ausgleichsmaßnahmen auf dem Grundstück sind noch nicht erfolgt und werden im Bebauungsplan Nr. 109 weiterhin festgesetzt. Die Zufahrt erfolgt von Osten. Das Teilgebiet A2 befindet sich im Besitz eines Metallbauunternehmens. Auf dem Grundstück befinden sich eine Gewerbehalle mit befestigten Abstellflächen sowie ein privates Wohnhaus mit anliegenden Grünflächen. Die maximal bebaubare Grundfläche auf diesem Teilgebiet ist nach dem Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Bannesdorf auf qm qm, gesamt qm festgesetzt. Die Zufahrt erfolgt ebenfalls von Osten. Das Teilgebiet N5 ist derzeit eine als Weidefläche genutzte Grünlandfläche, auf der die bauliche Erweiterung des ansässigen Metallbaubetriebes vorgesehen ist. Das Plangebiet ist eben und weist keinen nennenswerten Bewuchs auf, abgesehen von den Knickgehölzen an der westlichen Begrenzung sowie der Bepflanzung des Bannesdorfer Grabens. Die Umgebung ist geprägt von Einfamilienhäusern im Norden mit südwärtigen Gärten, einem Feuerlöschteich sowie Grünflächen im Osten, dem Bannesdorfer Graben und landwirtschaftlichen Flächen im Süden sowie Grünland und ebenfalls landwirtschaftlichen Flächen im Westen. 3. Planungsziel und Planungskonzept Ziel des Bebauungsplanes 109 ist die Erweiterung der bestehenden Gewerbeflächen eines ortsansässigen Unternehmens sowie eine mögliche Erweiterung auf den städtischen Grundstücken. 3.1 Art der baulichen Nutzung Das gesamte Plangebiet wird als Gewerbegebiet gem. 8 BauNVO festgesetzt. Zulässig sind: - Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe - Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in der Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind. 6. November 13 Ehlers + Ehlers Architektur I Städtebau Seite 5 von 17

9 In den GE-Teilgebieten: A1, A2 und N5 werden gem. 1 Abs. 6 BauNVO die sonst ausnahmsweise zulässigen Nutzungen gem. 8 Abs. 3: Satz 2: Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Satz 3: Vergnügungsstätten, hier: Spielhallen und Videotheken nicht Bestandteil dieser Satzung und somit nicht zulässig. Ausgeschlossen werden ebenfalls gem. 1 Abs. 5 BauNVO Einzelhandelsbetriebe mit Waren des täglichen Gebrauchs mit einer Verkaufsfläche größer als 600 qm sowie Betriebe im Sinne des Grenzhandels. In den Teilgebieten A1, A2 und N5 ist in Orientierung an 8 Abs. 3 Satz 1 BauNVO eine Betriebswohnung je Teilgebiet zulässig. 3.2 Maß der baulichen Nutzung Grundflächenzahl ( 16 (3) 1 BauNVO): Damit auf dem Teilgebiet A1 die Möglichkeit einer Erweiterung besteht, wird hier auf eine maximale Bebauung von GRZ 0,6 erhöht. Die maximal überbaubare Grundfläche beträgt damit qm, wovon 700 qm Bestand sind. Dies ermöglicht eine maßvolle bauliche Erweiterung in der Zukunft. Um eine angemessene Erweiterung eines ortsansässigen Unternehmens zu ermöglichen, wird auf dem Teilgebiet N5 die maximal überbaubare Grundfläche von qm festgelegt. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen von Garagen und Nebenanlagen bis zu 50 Prozent überschritten werden. Maximale Höhe ( 16 (2) 4 BauNVO): Für die Gebäude im Geltungsbereich wird eine maximale Firsthöhe von 10 m über der mittleren vorhandenen Geländehöhe festgesetzt. Die OK EG darf nicht mehr als 50 cm über der mittleren Geländehöhe liegen. Überschreitung: Eine Überbauung der Baugrenze ist in geringem Maß zulässig. Es dürfen Vorbauten wie Treppen, Balkone, Erker o.ä. bis zu einer Tiefe von 1,0 m und einer Länge von 5,0 m die Baugrenze überschreiten - 23 (3) BauNVO. 3.3 Bauweise In den Teilgebieten A1, A2 und N5 sind abweichend von der offenen Bauweise auch Gebäude mit einer Länge von mehr als 50 m unter Einhaltung des seitlichen Grenzabstandes zulässig. In den Teilgebieten A1, A2 und N5 sind folgende Abweichungen von der offenen Bauweise zulässig: Teilgebieten A1 a1 = Grenzbebauung nach Westen ist zulässig a2 = Grenzbebauung nach Süden ist zulässig a3 = Grenzbebauung nach Osten ist zulässig Teilgebieten A2 a1 = Grenzbebauung nach Westen ist zulässig a3 = Grenzbebauung nach Osten ist zulässig a4 = Grenzbebauung nach Norden ist zulässig 6. November 13 Ehlers + Ehlers Architektur I Städtebau Seite 6 von 17

10 Teilgebieten N5 a3 = Grenzbebauung nach Osten ist zulässig 3.4 Erschließung/ Ver- und Entsorgung Verkehrliche Erschließung: Die vorhandenen Zufahrten von Osten bleiben bestehen. Das Teilgebiet A1 und A2 sind bereits verkehrlich erschlossen, die Erschließung des Teilgebiets N5 erfolgt über das östliche Teilgebiet A2 sowie über die bereits vorhandene private nördliche Zufahrt des Flurstücks 61/20 zur Meisterstraße. Eine zusätzliche Erschließung ist für die geplante Erweiterung nicht notwendig. Ruhender Verkehr: Lt. StErl vom 16. August 1995, geändert am ist für Handwerks- und Industriebetriebe 1 PKW-Stellplatz je qm Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte nachzuweisen sowie 1 Abstellanlage für Fahrräder je qm Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte. Für Einfamilienhäuser sind 1 PKW-Stellplatz je Wohnung und 1 bis 4 Abstellanlagen für Fahrräder je Wohnung nachzuweisen. Teilgebiet A1: Für das Teilgebiet sind derzeit keine weiteren Stellplätze erforderlich. Teilgebiet N5: Die notwendigen Stellplätze und Fahrradabstellplätze sind auf dem Grundstück in ausreichender Zahl vorgesehen und sichergestellt. Sie werden im Baugenehmigungsverfahren für den Erweiterungsbau Teilgebiet N5 nachgewiesen. Ver- und Entsorgung: Die eingetragenen Grunddienstbarkeiten (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) bleiben bestehen. Eventuell vorgesehene Neubauten Teilgebiet A1 werden an die auf dem Grundstück vorhandenen Ver- und Entsorgungssysteme angeschlossen. Die Neubauten im Teilgebiet N5 werden über die nördliche private Zufahrt des Flurstücks 61/20 an die öffentliche Ver- und Entsorgung angeschlossen. (Versorger: Zweckverband Ostholstein, E.ON, Wasserbeschaffungsverband Fehmarn, Stadtwerke Fehmarn als Abwasserbeseitigungspflichtiger für das Niederschlagswasser) Niederschlagswasser/ Regenwasserversickerung: Grundsätzlich erfolgt eine örtliche Versickerung des auf den nicht versiegelten Flächen anfallenden Regenwassers. Für das Niederschlagswasser der versiegelten Flächen und Dachflächen ist eine Rückhalte- und Vorklärungsmaßnahme an der südöstlichen Grenze der bebaubaren Fläche vorgesehen. Löschwasser: Die ausreichende Löschwasserversorgung gemäß DVGW Arbeitsblatt W 405 von 48 cbm/h für 2 Stunden wird durch den vorhandenen Löschwasserteich (Flurstück 55/1) und den vorhandenen Hydranten im Bereich der Einfahrt des Teilgebiets A2 sichergestellt. 6. November 13 Ehlers + Ehlers Architektur I Städtebau Seite 7 von 17

11 3.5 Immissionen ( 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) Für den Geltungsbereich wurde eine Schalltechnische Untersuchung von der Firma LÄRMKONTOR GmbH mit folgendem Ergebnis durchgeführt: Die Emissionskontingente im B-Plan Nr. 109 und die Vorbelastung aus den verbleibenden Gewerbegebieten im B-Plan Nr. 17 sind mit 60/45 db(a) pro qm Tag/Nacht typisch für die Lärmemissionen aus Gewerbegebieten. Die DIN 18005/3 nennt für beide Zeiträume den Wert von 60 db(a) pro qm, wobei der nächtliche Richtwert für Wohnnutzung im Gewerbegebiet 50 db(a) pro qm beträgt. Die Immissionskontingente an den untersuchten Immissionsorten im Plangebiet schöpfen die vorgegebenen Richtwerte nicht aus. Im vorliegenden Bebauungsplan Nr. 109 wir daher wie folgt festgesetzt: In den Teilgebieten sind Betriebe und Anlagen zulässig, deren Geräusche die folgenden Emissionskontingente LEK nach DIN weder tags (6.00 h bis h) noch nachts (22.00 h bis 6.00 h) überschreiten: Kont. 1 West - LEK Tag: 60 db(a), LEK Nacht: 45 db(a) Kont. 2 Ost - LEK Tag: 60 db(a), LEK Nacht: 45 db(a) Teilflächen der beiden Flächen Kont. 1 West und Kont. 2 Ost können mit bis zu 5 db(a) höheren Kontingenten versehen werden. (vgl. Anlage Lärmgutachten). Das Verkehrsaufkommen wird sich nicht maßgeblich gegenüber dem Ist-Zustand ändern. 3.6 Grünflächen/ Grünordnung Teilgebiet A1: Die Ausgleichsmaßnahmen des B-Plans Nr. 17 sind noch nicht erfolgt, werden jedoch in Kürze hergestellt. Darüber hinaus sind außer der östlichen Hecke keine Grünstrukturen vorhanden. Die vorhandenen Grünflächen werden nicht verringert. Für die maximal überbaubare Fläche von max qm sind Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen (vgl. 3.7). Teilgebiet A2: Es ist keine Planung vorgesehen. Teilgebiet N5: Die vorhandene Acker-/Grünlandfläche kann um maximal qm überbaut werden. Hierfür sind Ausgleichsmaßnahmen erforderlich (vgl. 3.7). Die bestehenden Gehölzstrukturen sowie der wertvolle Knick bleiben erhalten und werden ergänzt. 3.7 Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild / Kompensation Teilgebiet A1: Der Ausgleichsbedarf beträgt 930 qm und wird im Kompensationspool der Stadt Fehmarn, im Bereich der nördlichen Seeniederung, auf dem Grundstück Gemarkung Dänschendorf, Flur 2, Flurstück 3/8 erbracht. Für den Ausgleich wird das Verhältnis 1 zu 0,5 gemäß Runderlass Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht vom 3. Juli 1998 angesetzt, da die vorhandenen Schotterflächen keine Flächen mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz darstellen. Teilgebiet A2: Es ist kein Ausgleich erforderlich. Teilgebiet N5: Der Ausgleichsbedarf beträgt qm und erfolgt auf dem Grundstück. Für den Ausgleich wird das Verhältnis 1 zu 0,5 für Flächen mit allgemeiner Bedeutung gemäß Runderlass Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht vom 3. Juli 1998 angesetzt, da für die neuen Gebäudeflächen/versiegelten Oberflächenbeläge Flächen aus landwirtschaftlicher Nutzung herausgenommen und zu einem artenreichen Grünland entwickelt werden. 6. November 13 Ehlers + Ehlers Architektur I Städtebau Seite 8 von 17

12 Dies wird mittels Saatgut artenreicher Wiesen und durch Anpflanzen heimischer Gehölze (vgl. Pflanzliste) erfolgen. Der Vorhabenträger ist zudem bereit, seinen Restanteil der nicht erfolgten westlichen Knickfläche von ca. 92 qm auf dem neuen TG N5 im Norden anzupflanzen. Teilgebiet Festsetzung B-Plan Nr. 17 Max. überbaubare Fläche ings. Max. Neuplanung inkl. Überschreitung bis 0,8 Ausgleichsfaktor Ausgleichsbedarf A1 700 qm qm qm 0,5 930 qm A qm Keine Keine Änderung - - Änderung N qm qm 0, qm Sträucher und Büsche: Sträucher und Büsche sind der vorhandenen Bepflanzung in Art und Höhe anzupassen. Sie sind mit standortgerechten heimischen Gehölzen herzustellen. Dies gilt insbesondere für den vorhandenen Knick an der westlichen Grenze des Grundstücks. Dieser wird vollständig erhalten und der Knickdurchbruch auf einer Länge von ca.10 m geschlossen. Bäume: Je angefangene 100 qm Grünfläche oder Knick ist ein standortgerechter heimischer Laubbaum zu pflanzen. In der Ausgleichsfläche "artenreiches Grünland" werden standortgerechte heimische Laubbäume vorgesehen. Die Position der zu pflanzenden Bäume kann der Zweckmäßigkeit halber (hier u.a. der Pflege der Ausgleichsfläche) innerhalb der Fläche verschoben werden. Pflanzliste: Heimische und standortgerechte Gehölze die u.a. für die Bepflanzung des Knicks verwendet werden können sind: Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Bluthartriegel (Cornus sanguinea), Eberesche (Sorbus aucuparia), Faulbaum (Frangula alnus), Feldahorn (Acer campestre), Filzrose (Rosa tomentosa), Hainbuche (Carpinus betulus), Hasel (Corylus avellana), Hundsrose (Rosa canina), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Rotbuche (Fagus sylvatica), Schlehdorn (Prunus spinosa), Schneeball (Viburnum opulus), Stieleiche (Quercus robur), Vogelkirsche (Prunus avium), Weißdorn (Crataegus spec.), Wildapfel (Malus sylvestris), Wildbirne (Pyrus pyraster), Zitterpappel (Populus tremula) 6. November 13 Ehlers + Ehlers Architektur I Städtebau Seite 9 von 17

13 Abbildung: Ausschnitt B-Plan Ausgleich Teilgebiet N5 6. November 13 Ehlers + Ehlers Architektur I Städtebau Seite 10 von 17

14 4. Umweltbericht gem. 2 (4) und 2a Satz 2 BauGB 4.1 Einleitung Die Stadt Fehmarn möchte für einen ortsansässigen Betrieb die Voraussetzungen für eine bauliche Erweiterungen schaffen und somit auch langfristige Entwicklungsperspektiven gewährleisten, um auch in den kleineren Ortsteilen Fehmarns, wie Bannesdorf, die Wirtschaftsstruktur zu stärken und damit den Arbeitsund Wohnstandort zu sichern. Nachfrage und wirtschaftliche Rahmenbedingungen ermöglichen dem Betrieb eine Erweiterung. Mit Blick auf die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Erhaltung von Gewerbebetrieben auch in den kleineren Ortsteilen hat die Stadt Fehmarn am den Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan gefasst. Darüber hinaus möchte die Stadt Fehmarn eine bauliche Erweiterung auf dem städtischen Grundstück, auf dem derzeit ein Bauhof sowie ein Gebäude der Feuerwehr vorhanden sind, ermöglichen. Ziele: Im Geltungsbereich des Bebauungsplans werden ausschließlich Gewerbebetriebe wie Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe inklusive erforderlicher Nebeneinrichtungen zugelassen. Ergänzend wird betriebsbezogene Wohnnutzung zugelassen. Die zulässige Grundfläche inkl. der nach 19 (4) BauNVO zulässigen Anlagen beträgt für das Teilgebiet A1 insgesamt qm (davon 700 qm Bestand) sowie für das Teilgebiet N5 insgesamt qm. Die zulässige bauliche Höhe liegt bei 10 m. Fachgesetzte und Fachplanungen: Fachgesetz Ziel Umsetzung Berücksichtigung BNatSchG BBodSchG BlmSchG Die Sicherung der Leistungsund Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, der Regenerationsfähigkeit der nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter Nachhaltige Funktion des Bodens zu sichern/ wieder herzustellen Ausschluss schädlicher Umweltauswirkungen Naturschutzfachliche Regelungen der Eingriffe im B- Plan Beachtung des Artenschutzes Begrenzung von Versiegelungen des Bodens Lärmschutzfestsetzungen Die übergeordnete Planung und deren rechtliche Bindungen bestehen aus: a) dem Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 b) dem Regionalplan 2004 für den Planungsraum II c) dem Flächennutzungsplan von 2013 d) dem Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II Kreis Ostholstein und Hansestadt Lübeck e) dem Landschaftsplan aus 2008 Die übergeordneten Planungsvorgaben werden durch den Bebauungsplan nicht berührt. 6. November 13 Ehlers + Ehlers Architektur I Städtebau Seite 11 von 17

15 4.2 Prüfung der einzelnen Belange gem. 1 (6) 7 BauGB Auswirkungen auf Tiere Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt BauGB 1(6), 7. a): Das Planungsgebiet ist betroffen, da Eingriffe nach BNatSchG vorbereitet werden. Für die entstehende Versiegelung von Flächen wird entsprechender Ausgleich festgelegt. Die Erhaltungsziele und der Schutz der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäischen Vogelschutzgebiete BauGB 1(6), 7. b): Die genanten Schutzgebiete werden nicht berührt und nicht beeinträchtigt. Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt BauGB 1(6), 7. c): Für den Geltungsbereich wurde eine Schalltechnische Untersuchung mit folgendem Ergebnis durchgeführt: Die Emissionskontingente im B-Plan Nr. 109 und die Vorbelastung aus den verbleibenden Gewerbegebieten im B-Plan Nr. 17 sind mit 60/45 db(a) pro qm Tag/Nacht typisch für die Lärmemissionen aus Gewerbegebieten. Die DIN /3/ nennt für beide Zeiträume den Wert von 60 db(a) pro qm, wobei der nächtliche Richtwert für Wohnnutzung im Gewerbegebiet 50 db(a) pro qm beträgt. Die Immissionskontingente an den untersuchten Immissionsorten im Plangebiet schöpfen die vorgegebenen Richtwerte nicht aus. Im vorliegenden Bebauungsplan Nr. 109 wird daher wie folgt festgesetzt: In den Teilgebieten sind Betriebe und Anlagen zulässig, deren Geräusche die folgenden Emissionskontingente LEK nach DIN weder tags (6.00 h bis h) noch nachts (22.00 h bis 6.00 h) überschreiten: Kont 1 West - LEK Tag: 60 db(a), LEK Nacht: 45 db(a) Kont 2 Ost - LEK Tag: 60 db(a), LEK Nacht: 45 db(a) Teilflächen der beiden Flächen Kont 1 West und Kont 2 Ost können mit bis zu 5 db(a) höheren Kontingenten versehen werden. Die Einschränkung des Gewerbegebietes hinsichtlich des zulässigen Störgrades stellt sicher, dass weder verkehrliche noch betriebliche Emissionen entstehen, die mit der umgebenden Bebauung unvereinbar wären. Das Verkehrsaufkommen wird sich nicht maßgeblich gegenüber dem Ist-Zustand ändern. Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter im Sinne des BNatSchG BauGB 1(6), 7. d): Im Plangebiet sind keine Kulturgüter verzeichnet. Die Planung hat keine negativen Auswirkungen auf kulturelle Schutzgüter. Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwasser BauGB 1(6), 7. e): Die zum Zeitpunkt der Aufstellung des B-Plans geltenden Bestimmungen, Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sind anzuwenden. Die Entsorgung von Abwasser und Abfall wird von den örtlichen Entsorgern gewährleistet. Von einer Beeinträchtigung kann hier nicht ausgegangen werden. 6. November 13 Ehlers + Ehlers Architektur I Städtebau Seite 12 von 17

16 Die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie BauGB 1(6), 7. f): Die Versorgung mit Energie ist im Bestand gesichert. Es sind die geltenden Bestimmungen der LBO S-H. anzuwenden. Ein Nachrüsten von Solaranlagen oder anderer regenerativer Energieformen ist möglich und wird begrüßt. Die Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechtes BauGB 1(6), 7. g): Der Landschaftsplan sieht für das Plangebiet keine besondere Wertigkeit und damit auch keine Maßnahmen vor. Der Flächennutzungsplan sieht für den Geltungsbereich gewerbliche Bauflächen vor. Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II Kreis Ostholstein und Hansestadt Lübeck trifft keine Aussagen über das Plangebiet. Die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden dürfen. BauGB 1(6), 7. h): Verkehrsbedingte Emissionen/ Immissionen sind nicht im größeren Maße als bisher zu erwarten. Es wird nicht von einer Erheblichkeit ausgegangen. Die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a, b und d - BauGB 1(6), 7. i): Es sind keine Wechselwirkungen erkennbar. Es wird nicht von einer Erheblichkeit ausgegangen. 6. November 13 Ehlers + Ehlers Architektur I Städtebau Seite 13 von 17

17 4.3 Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, gem. 2 (4) BauGB in der Umweltprüfung ermittelt Checkliste zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes gemäß 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB: Belang Schutzgüter Schutzgut Arten und Lebensräume Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Klima / Luft Wirkungsgefüge der Schutzgüter untereinander Schutzgut Landschaftsbild Biologische Vielfalt Sonstige Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetztes Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter Vermeidung von Emissionen Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern Nutzung erneuerbarer Energien Sparsame und effiziente Nutzung von Energie Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfallund Immissionsschutzrechts Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes betroffen x x Nicht betroffen x x x x x x x x x x x x x x x x Es sind ausnahmslos nur für den Belang gem. BauGB 1(6), 7. a) = Auswirkungen auf Tiere Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt festgestellt worden. Die Ausführungen im Folgenden beschränken sich somit auf diesen Aspekt. 6. November 13 Ehlers + Ehlers Architektur I Städtebau Seite 14 von 17

18 Bestandsaufnahme der Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich beeinflusst werden: Das Plangebiet wird derzeit schon teilweise für die in der Planung beschriebenen Belange (Gewerbebetrieb) genutzt. Es wird eine weitere Flächenversiegelung vorgenommen in Bereichen, die zum jetzigen Nutzungsbereich (Gewerbenutzung) gehören (Teilgebiet A1) und die bisher als Acker-/Grünlandfläche dienten Teilgebiet N5. Das Teilgebiet N5 wurde bis vor kurzen als Ackerland intensiv landwirtschaftlich genutzt: hier u.a. intensiver Weizenanbau. Nach Grundstücksübernahme durch den Vorhabenträger wurde die Fläche als Weide für Pferde, Ziegen und Schafe zur Tierhaltung genutzt. Aufgrund der derzeitigen Nutzung als Weidefläche sowie der angrenzenden gewerblich und landwirtschaftlich genutzten Flächen weist das Teilgebiet N5 keine Merkmale eines besonders geeigneten Standortes für die Tier- und Pflanzenwelt auf. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung Bei der Durchführung der beabsichtigten Planung erfolgt eine Versiegelung des Bodens einer derzeitigen Grünlandfläche. Eine besondere Lebensraumbedeutung für geschützte Arten ist nicht bekannt. Die Fläche, die bisher als Acker- und Weidefläche genutzt wurde, hat für Kleintiere eine untergeordnete Bedeutung als Aufenthalts- und Nahrungsraum, da sie zudem begrenzt wird von landwirtschaftlich genutzten Flächen und gewerblichen Flächen. Eine wesentliche Beeinflussung der Tierwelt ist somit nicht zu erkennen. Durch die Schließung des Knickdurchbruchs sowie die Pflanzung heimischer Laubbäume und Obstbäume wird eine Verbesserung der Lebensbedingungen für die Tier- und Pflanzenwelt geschaffen. Bei einer Nichtdurchführung der Planung bleibt es bei dem ebenfalls derzeit schon geringfügig bedeutsamen Bereich für die Tierwelt. 4.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Die bestehenden Gehölzstrukturen sowie die wertvollen Knicks auf dem Teilgebiet N5 bleiben erhalten und werden ergänzt. Zum Schutz des artenreichen Knicks im Süden des Teilgebietes wird zudem ein breiter Freistreifen festgesetzt. Darüber hinaus wird auf die Verwendung von gebietstypischen und standortgerechten Gehölzen sowie wasser- und luftdurchlässigen Oberflächenbefestigungen für die Zufahrten und Stellplätze Wert gelegt. Durch einen Erweiterungsbau des ansässigen Gewerbebetriebes entstehen geringfügige Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes. Zum Ausgleich dieser wird eine neue Knickpflanzung im Norden sowie die Schließung eines vorhandenen Knicks im Westen vorgenommen. Teilgebiet A1: Der Ausgleichsbedarf beträgt 930 qm und wird im Kompensationspool der Stadt Fehmarn, im Bereich der nördlichen Seeniederung, auf dem Grundstück Gemarkung Dänschendorf, Flur 2, Flurstück 3/8 erbracht. Für den Ausgleich wird das Verhältnis 1 zu 0,5 gemäß Runderlass Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht vom 3. Juli 1998 angesetzt, da die vorhandenen 6. November 13 Ehlers + Ehlers Architektur I Städtebau Seite 15 von 17

19 Schotterflächen keine Flächen mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz darstellen. Teilgebiet A2: Es ist kein Ausgleich erforderlich. Teilgebiet N5: Der Ausgleichsbedarf beträgt qm und erfolgt auf dem Grundstück. Für den Ausgleich wird das Verhältnis 1 zu 0,5 für Flächen mit allgemeiner Bedeutung gemäß Runderlass Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht vom 3. Juli 1998 angesetzt, da für die neuen Gebäudeflächen/versiegelten Oberflächenbeläge Flächen aus landwirtschaftlicher Nutzung herausgenommen und zu einem artenreichen Grünland entwickelt werden. Dies wird mittels Saatgut artenreicher Wiesen und durch Anpflanzen heimischer Gehölze (vgl. Pflanzliste) erfolgen. Teilgebiet Festsetzung B-Plan Nr. 17 Max. überbaubare Fläche ings. Max. Neuplanung inkl. Überschreitung bis 0,8 Ausgleichsfaktor Ausgleichsbedarf A1 700 qm qm 2.560qm 0,5 930 qm A qm Keine Keine Änderung - - Änderung N qm qm 0, qm Sträucher und Büsche: Sträucher und Büsche sind der vorhandenen Bepflanzung in Art und Höhe anzupassen. Sie sind mit standortgerechten heimischen Gehölzen herzustellen. Dies gilt insbesondere für den vorhandenen Knick an der westlichen Grenze des Grundstücks. Dieser wird vollständig erhalten und der Knickdurchbruch auf einer Länge von ca. 10 m geschlossen. Bäume: Je angefangene 100 qm Grünfläche oder Knick ist ein standortgerechter heimischer Laubbaum zu pflanzen. In der Ausgleichsfläche "artenreiches Grünland" werden standortgerechte heimische Laubbäume vorgesehen. Die Position der zu pflanzenden Bäume kann der Zweckmäßigkeit halber (hier u.a. der Pflege der Ausgleichsfläche) innerhalb der Fläche verschoben werden. Pflanzliste: Heimische und standortgerechte Gehölze die u.a. für die Bepflanzung des Knicks verwendet werden können sind: Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Bluthartriegel (Cornus sanguinea), Eberesche (Sorbus aucuparia), Faulbaum (Frangula alnus), Feldahorn (Acer campestre), Filzrose (Rosa tomentosa), Hainbuche (Carpinus betulus), Hasel (Corylus avellana), Hundsrose (Rosa canina), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Rotbuche (Fagus sylvatica), Schlehdorn (Prunus spinosa), Schneeball (Viburnum opulus), Stieleiche (Quercus robur), Vogelkirsche (Prunus avium), Weißdorn (Crataegus spec.), Wildapfel (Malus sylvestris), Wildbirne (Pyrus pyraster), Zitterpappel (Populus tremula) 4.5 Umsetzung Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme wird durch die Grundstückseigentümer gesichert. 6. November 13 Ehlers + Ehlers Architektur I Städtebau Seite 16 von 17

20 4.6 Monitoring (gem. 4c BauGB) Die Überwachung der Maßnahme wird im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben seitens der Stadt Fehmarn erfolgen. 4.7 Zusammenfassung des Umweltberichtes Mit diesem Bebauungsplan schafft die Stadt Fehmarn die Voraussetzungen für die Erweiterung und Sicherung eines Betriebes in Bannesdorf sowie für eine mögliche Erweiterung von städtischen Nutzungen. Mit der Planung wird es möglich, bauliche Entwicklungen zu steuern, also einerseits zu ermöglichen und andererseits zu begrenzen, um den Außenbereich zu schonen. Mit den geplanten Nutzungen gehen Flächenversiegelungen einher, die an gleicher Stelle und im Kompensationspool der Stadt Fehmarn ausgeglichen werden. Artenschutzrechtliche Belange sind nicht betroffen. Erhebliche Immissionen, sei es verkehrlicher oder betrieblicher Art, sind nicht zu befürchten, die geplanten Nutzungen werden gebiets-/ umfeldverträglich sein. Insgesamt ist die Bauleitplanung geeignet, den Ortsteil strukturell zu stärken und damit den Wohn- und Arbeitsstandort zu sichern. 5. Hinweise Bodenschutz Sollten Bodenbewegungen notwendig sein, wird auf die maßgeblichen Vorschriften zur Vorsorge gegen schädliche Bodenveränderungen gem. 7 Bundesbodenschutzgesetz verwiesen. Der Flächenverbrauch ist gering zu halten, die Wiederherstellung nach Beendigung der Baumaßnahme in den ursprünglichen Zustand der nicht bebauten Flächen ist fachgerecht durchzuführen. Die Vorgaben zum fachgerechten Umgang mit Oberboden ( 6 BBodSchG + 12 BBodSchV) sind zu befolgen, weiterhin finden die DIN und Anwendung. Nicht benötigter Boden ist zweckmäßig möglichst nahe dem Standort wieder zu verwenden. Schädliche Bodenveränderungen sind gem. 2 LBodSchG unverzüglich zu melden. 6. Kosten Der Gemeinde entstehen durch diese Planung keine Kosten. 7. Billigung der Begründung Die Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 109 Stadt Fehmarn wurde von der Stadtvertretung in der Sitzung am 2013 gebilligt... Stadt Fehmarn, Bürgermeister Der Bebauungsplan 109 der Stadt Fehmarn ist am..... in Kraft getreten. 6. November 13 Ehlers + Ehlers Architektur I Städtebau Seite 17 von 17

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.

Mehr

- 2- PRÄAMBEL Aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom (BauGB, BGBI. I, S. 2141) und d

- 2- PRÄAMBEL Aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom (BauGB, BGBI. I, S. 2141) und d - 2- PRÄAMBEL Aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BauGB, BGBI. I, S. 2141) und der 6 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO)

Mehr

Gemeinde Nusse Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Nusse Kreis Herzogtum Lauenburg Kreis Herzogtum Lauenburg Gebiet: Östlich des vorhandenen Gewerbegebietes mit der Gemeindestraße 'Kurzenlanskoppel', südöstlich der Landesstraße 220, östlich angrenzend an den Bebauungsplan Nr. 10 Begründung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 130 Thieringhausen-Am Großen Stück der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt, Planen,

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:

Mehr

MARKT MERING SATZUNG 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 55 GEWERBEGEBIET SÜDLICH DER B2. ENTWURF Fassung vom

MARKT MERING SATZUNG 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 55 GEWERBEGEBIET SÜDLICH DER B2. ENTWURF Fassung vom MARKT MERING 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 55 GEWERBEGEBIET SÜDLICH DER B2 SATZUNG Fassung vom 04.05.2017 VERFASSER: BÜRO OPLA SCHAEZLERSTRASSE 38 86152 AUGSBURG Tel: +0049-821-1598750 Mail: info@opla-augsburg.de

Mehr

Stadt Bitterfeld-Wolfen

Stadt Bitterfeld-Wolfen Stadt Bitterfeld-Wolfen des Bebauungsplanes TH 1.1 Gewerbegebiet nördlich Thalheimer Straße Teil B - Textliche Festsetzungen September 2018 Erläuterungen zur 2. Änderung 1. Die textlichen Festsetzungen

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,

Mehr

Ergänzungssatzung Am Hundsweg

Ergänzungssatzung Am Hundsweg Ergänzungssatzung Am Hundsweg Rechtsgrundlage des Bebauungsplanes Baugesetzbuch(BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) gültig ab 01.01.1998, zuletzt geändert durch Art. 3 des

Mehr

Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung

Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung Stand 13.03.2012 (für 10 BauGB) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN (TF) 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG Im allgemeinen Wohngebiet sind gemäß 4 (2) BauNVO zulässig: -

Mehr

Begründung zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 606 Amedorfer Straße Stadt Neustadt a. Rbge. Stadtteil Amedorf - Mandelsloh

Begründung zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 606 Amedorfer Straße Stadt Neustadt a. Rbge. Stadtteil Amedorf - Mandelsloh Begründung zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 606 Amedorfer Straße Stadt Neustadt a. Rbge. Stadtteil Amedorf - Mandelsloh Begründung Bebauungsplan Nr. 606 2. v. Ä. Amedorfer Str. - Neustadt

Mehr

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 5 Rosenstraße- 3. Änderung hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 (1) BauGB sowie der Beteiligung

Mehr

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014

Mehr

I N N E N B E R E I C H S S A T Z U N G

I N N E N B E R E I C H S S A T Z U N G GEMEINDE HASSBERGEN SAMTGEMEINDE Heemsen LANDKREIS NIENBURG / WESER I N N E N B E R E I C H S S A T Z U N G Nr. 4 ZIEGELEISTRASSE Satzung gem. 34 Abs.4 Nr.3 BauGB D a t u m Januar 2016 V e r f a h r e

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 51 Unterneger-Zum Lehmenohl der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs

Mehr

" # % " & '()*& !" - &" - & - /

 # %  & '()*& ! - & - & - / !"#$#%&'()&!""# $ %"& '()*& +,!"-!. &"-&-/ *" 2 Am Wiesengrund 4 1 6 8 10 I 11 Die Gemeinde Pürgen erlässt, aufgrund des 1 bis 4 sowie 8 ff Baugesetzbuch (BauGB), des Art. 23 der Gemeindeverordnung für

Mehr

Festsetzungen durch Text. Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung. 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen

Festsetzungen durch Text. Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung. 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen Festsetzungen durch Planzeichen Festsetzungen durch Text Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Maß der baulichen Nutzung 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER -ENTWURF- Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 1 2 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation...

Mehr

SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK. Teil B. Gewerbegebiet Genin Süd Text zum Bebauungsplan Fassung vom

SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK. Teil B. Gewerbegebiet Genin Süd Text zum Bebauungsplan Fassung vom SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK Teil B Gewerbegebiet Genin Süd Text zum Bebauungsplan 17.56.02 Fassung vom 26.02.2007 I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung 1.1 ln dem Gewerbegebiet

Mehr

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn Kreis Stormarn Gebiet: Waldstraße 36 Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, 25.05.2009 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur * Städtebau * Umweltplanung Diplomingenieur Detlev

Mehr

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870

Mehr

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster

Mehr

Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn

Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn Bebauungsplan Fischbacher Weg 12. Änderung ENTWURF Begründung gem. 2a BauGB Gewerbepark Neudahn 3, 66994 Dahn Rheinstraße 12, 76829 Landau i. d. Pfalz Telefon: 06391 / 911-0

Mehr

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT: STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ 1. Änderung BEGRÜNDUNG STADTBAUAMT BAD KISSINGEN REF. III - 2 AUFGESTELLT: 23.07.2013 GEÄNDERT: STAND: FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITS-

Mehr

Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für bebaute Bereiche im Außenbereich im Stadtteil Nammen Bad Nammen (Außenbereichssatzung)

Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für bebaute Bereiche im Außenbereich im Stadtteil Nammen Bad Nammen (Außenbereichssatzung) Änderungshistorie: Datum der Satzung bzw. Änderung Änderungen Tag des Inkrafttretens 28.06.2000 05.09.2000 Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für bebaute Bereiche im Außenbereich im Stadtteil

Mehr

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG GEMEINDE DÖTLINGEN Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann mit örtlichen Bauvorschriften gem. 84 NBauO und 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG Übersichtsplan (ohne Maßstab) Ehnernstraße

Mehr

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich

Mehr

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische

Mehr

Bebauungsplan Gewerbegebiet Kreidler-Süd - Erweiterung

Bebauungsplan Gewerbegebiet Kreidler-Süd - Erweiterung Bebauungsplan Gewerbegebiet Kreidler-Süd - Erweiterung Planbereich 20 Begründung Entwurf - Aufstellungsbeschluss - STADTPLANUNGSAMT, 03.07.2012 Entwurf zum Aufstellungsbeschluss Begründung zum Bebauungsplan

Mehr

STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES

STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES 8. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS FÜR DEN BEREICH DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG-KEHLÄCKER 10. ÄNDERUNG UND DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG WEST 2. ÄNDERUNG

Mehr

AUSSENBEREICHSSATZUNG DER GEMEINDE OSTENFELD NACH

AUSSENBEREICHSSATZUNG DER GEMEINDE OSTENFELD NACH AUSSENBEREICHSSATZUNG DER GEMEINDE OSTENFELD NACH ABS. 6 BauGB FÜR DAS GEBIET "NÖRDLICH UND SÜDLICH DER KIELER STRASSE (L7) UND DER DORFSTRASSE, IM BEREICH DER ÖSTLICHEN GABELUNG 'KIELER STRASSEIDORFSTRASSE"'

Mehr

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB 23.5.2014 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 01-08 VOGESBERG 8. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER

Mehr

Markt Sulzbach a. Main. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans. Grüne Lunge. Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch

Markt Sulzbach a. Main. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans. Grüne Lunge. Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch Markt Sulzbach a. Main Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Grüne Lunge Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch Planverfasser Stand 01.03.2016 STADTPLANUNG ENERGIEBERATUNG Mühlstraße 43 63741

Mehr

Begründung zum Entwurf

Begründung zum Entwurf COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m 4 (2), 3 (2) BauGB 5.12.2016 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 2 NORD, 18. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES BÜRO KELLER

Mehr

Flecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf:

Flecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf: Flecken Artlenburg 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift gemäß 13a BauGB Stand Entwurf: 19.12.2017 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs-

Mehr

Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn

Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) a) der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und b) des Bebauungsplanes Nr. 1226,

Mehr

Gemeinde Neuenkirchen

Gemeinde Neuenkirchen Gemeinde Neuenkirchen Kreis Steinfurt 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 a Hauptstraße Nord - 2. Abschnitt mit örtlicher Bauvorschrift Geobasisdaten Kreis Steinfurt 2018 Begründung gemäß 13a i. V.

Mehr

Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs.

Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. GEMEINDE SCHMELZ ORTSTEIL PRIMSWEILER BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS ZU DEN EICHEN im beschleunigtes Verfahren gem. 13 a BauGB Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung

Mehr

AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS

AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS INHALT: Satzung, Begründung und Umweltbericht DATUM: 30.08.2018 VORHABENSTRÄGER: Gemeinde Oberpöring Niederpöring 23

Mehr

Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz

Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz Landkreis Soltau/ Fallingbostel - Regierungsbezirk Lüneburg 1. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 24 "Am großen Busch" OT Benefeld einschl. örtlicher Bauvorschriften

Mehr

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 11.10.2012 Nummer 11 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 Gewerbegebiet Trimbach im Ortsteil Südlohn 2.

Mehr

Gemeinde Schwaig b.nbg.

Gemeinde Schwaig b.nbg. Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts

Mehr

ENTWURF STAND: Stad Markranstädt Markt Markranstädt. Bearbeitung:

ENTWURF STAND: Stad Markranstädt Markt Markranstädt. Bearbeitung: STADT MARKRANSTÄDT BEBAUUNGSPLAN PV-ANLAGE SCHKEITBAR ENTWURF STAND: 06.10.2017 TEIL B TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Stad Markranstädt Markt 1 04420 Markranstädt Bearbeitung: Jüdenstraße 31 06667 Weißenfels

Mehr

Stadt Haselünne Landkreis Emsland

Stadt Haselünne Landkreis Emsland Landkreis Emsland Begründung zum Bebauungsplan Nr. 40.1 Industriegebiet Lähdener Straße 1. Änderung (Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs- und

Mehr

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 24.11.2017 GEMEINDE SIBBESSE, OS EBERHOLZEN BEBAUUNGSPLAN NR. 4 WESTERFELD, 2. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 AM HAGENBECK 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Mehr

Große Kreisstadt Nördlingen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung -

Große Kreisstadt Nördlingen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung - Entwurf Planstand: 18.07.2017, geändert am 14.11.2017 Feststellungsbeschluss am Flächennutzungsplan mit - 24. Änderung - blatter burger GbR Ingo Blatter Dipl.Ing. FH Architekt und Stadtplaner BYAK BDB

Mehr

Bebauungsplan. Auf Haardt

Bebauungsplan. Auf Haardt Gemeinde Mettlach Bebauungsplan Auf Haardt 1. Änderung Begründung ENTWURF Saarbrücken November 2016 1 1. Anlass und Ziel der Planung Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Auf Haardt soll im Gebiet ansässigen

Mehr

S T A D T V R E D E N

S T A D T V R E D E N S T A D T V R E D E N Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 115 Grenzüberschreitendes Dienstleistungszentrum Gaxel Stand: Frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Inhalt 1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes

Mehr

Gemeinde Schutterwald. 4. Änderung Bebauungsplan. 1m neuen Feld~~

Gemeinde Schutterwald. 4. Änderung Bebauungsplan. 1m neuen Feld~~ 4. Änderung Bebauungsplan 11 1m neuen Feld~~ im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB ohne Umweltbericht Satzung in der Fassung vom 10.01.2014 bestehend aus: Satzungstext Übersichtskarte mit Geltungsbereich

Mehr

BEGRÜNDUNG. GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB)

BEGRÜNDUNG. GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB) BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 19.10.2017 GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB) BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE

Mehr

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.3.2018 GEMEINDE ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 1B SÜD - NEU, 6. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRAẞE 15 30559

Mehr

Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim

Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim Ergänzungssatzung zur Erweiterung der Firma Kardex Remstar Produktion Deutschland GmbH Auf Grund von 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

G e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker

G e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker Gemeinde Georgenberg Neuenhammerstraße 1 92714 Pleystein Pleystein, Johann

Mehr

BEGRÜNDUNG STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES

BEGRÜNDUNG STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.2.2017 STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES BÜRO KELLER LOTHRINGER

Mehr

A n d e r B i e s e l h e i d e

A n d e r B i e s e l h e i d e Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89

Mehr

Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr

Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1. Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1.1. Allgemeiner Anlass In den Jahren 2016 und 2017 muss die Universitätsstadt Tübingen voraussichtlich bis

Mehr

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht Anlass, Plangeltungsbereich und Beschreibung der Inhalte des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht (Vorhaben gemäß 12 BauGB) ----- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

STADT HALVER. Bekanntmachung der Stadt Halver

STADT HALVER. Bekanntmachung der Stadt Halver STADT HALVER Bekanntmachung der Stadt Halver 1. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes 2. Bebauungsplan Nr. 46 "Zum Hälversprung" - Erneute Öffentliche Auslegung - Der Rat der Stadt Halver hat in seiner

Mehr

SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK. Teil B- Text. zum Bebauungsplan Finkenstraße - Fassung vom

SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK. Teil B- Text. zum Bebauungsplan Finkenstraße - Fassung vom SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK Teil B- Text zum Bebauungsplan 03.04.02- Finkenstraße - Fassung vom 30.05.2005 I. PlanUngsrechtliche Festsetzungen,;:,,.:". 1. Art der baulichen Nutzung - ln den Gewerbegebietsbereichen

Mehr

GEMEINDETEIL OBERDARCHING WILDSCHWAIGER WEG TEILFLÄCHE FL.NR. 1705

GEMEINDETEIL OBERDARCHING WILDSCHWAIGER WEG TEILFLÄCHE FL.NR. 1705 KLARSTELLUNGS- UND ERGÄNZUNGSSATZUNG NACH 34 ABS. 4 NR. 1 UND 3 BauGB GEMEINDETEIL OBERDARCHING WILDSCHWAIGER WEG TEILFLÄCHE FL.NR. 1705 Der Lageplan wurde unter Zugrundelegung einer amtlichen Flurkarte

Mehr

Bebauungsplan. Baugebiet "Sandfeld"

Bebauungsplan. Baugebiet Sandfeld G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Bebauungsplan Baugebiet "Sandfeld" 1. Änderung - BEGRÜNDUNG - Vorhabensträger: Gemeinde Georgenberg Flossenbürger Straße 1 92697

Mehr

Planteil Entwurf. Stadt Elze. Hauptstraße Elze. Stand: Betreuung: Auftraggeber: (Unterschrift) 188 SAT Planteil 2-a.

Planteil Entwurf. Stadt Elze. Hauptstraße Elze. Stand: Betreuung: Auftraggeber: (Unterschrift) 188 SAT Planteil 2-a. Ergänzungssatzung Schmiedestraße Ortsteil Wittenburg Planteil Entwurf Stand: 25.11.2016 Auftraggeber: Hauptstraße 61 Betreuung:.. 31008 Elze.docx Aufgestellt/Geändert/Fertiggestellt Geprüft Datum Name

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

Mehr

S T A D T GEVELSBERG. Hinweisbekanntmachung

S T A D T GEVELSBERG. Hinweisbekanntmachung S T A D T GEVELSBERG Hinweisbekanntmachung Die Stadt Gevelsberg weist auf folgende öffentliche Bekanntmachung in der Westfälischen Rundschau und der Westfalenpost am 05.01.2018 hin (nachrichtliche Wiedergabe

Mehr

Gemeinde Hatten. Bebauungsplan Nr Änderung. "Streekermoor / Mühlenweg / Löwenzahnweg"

Gemeinde Hatten. Bebauungsplan Nr Änderung. Streekermoor / Mühlenweg / Löwenzahnweg Gemeinde Hatten Bebauungsplan Nr. 68 1. Änderung "Streekermoor / Mühlenweg / Löwenzahnweg" Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs-

Mehr

Begründung zur 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl Seite 1 GEMEINDE TEISENDORF. 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl BEGRÜNDUNG

Begründung zur 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl Seite 1 GEMEINDE TEISENDORF. 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl BEGRÜNDUNG Begründung zur 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl Seite 1 GEMEINDE TEISENDORF 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl BEGRÜNDUNG Stand: 28.04.2017 Auftraggeber: Markt Teisendorf Poststr. 14 Marienstr.

Mehr

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM. BEBAUUNGSPLAN "FEUERWEHRHAUS" 3. Änderung und Erweiterung BEGRÜNDUNG. Fertigstellungsdaten:

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM. BEBAUUNGSPLAN FEUERWEHRHAUS 3. Änderung und Erweiterung BEGRÜNDUNG. Fertigstellungsdaten: GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM BEBAUUNGSPLAN "FEUERWEHRHAUS" 3. Änderung und Erweiterung BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Vorentwurf: 27.08.2018 Planung: Huber Planungs-GmbH Hubertusstr. 7, 83022

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

INHALTSVERZEICHNIS. Seite: - 47 - INHALTSVERZEICHNIS Seite: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 Kreuth hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2, 4a Abs. 2 und 3 BauGB Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen

Mehr

Präambel. Teil B Text

Präambel. Teil B Text Präambel Aufgrund des 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtsgültigen Änderungen wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax

Mehr

Im Plangebiet selbst und in der direkten Umgebung sind keine Schutzgebiete ausgewiesen.

Im Plangebiet selbst und in der direkten Umgebung sind keine Schutzgebiete ausgewiesen. Bebauungsplan Im Feuerhägle/Primus-Truber-Straße 1. Bebauungsplan Im Feuerhägle / Primus-Truber-Straße 1.1. Allgemeiner Anlass In den Jahren 2016 und 2017 muss die Universitätsstadt Tübingen voraussichtlich

Mehr

Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans Erläuterungsbericht

Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans Erläuterungsbericht Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2006-2021 Erläuterungsbericht Bearbeiter/in: S. Hofmann Proj. Nr. 1827 Verfahrensablauf und Verfahrensvermerke Datum Aufstellungsbeschluss: ( 2 (1)

Mehr

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des. Landesvermessung Niedersachsen. Regionaldirektion Northeim (2016)

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des. Landesvermessung Niedersachsen. Regionaldirektion Northeim (2016) Goslar Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Regionaldirektion Northeim (2016) Übersichtsplan mit Darstellung der Lage im Stadtgebiet

Mehr

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 4.11.2015 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 1 MÜHLENWEG 5 BÜRO

Mehr

GEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung

GEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung GEMEINDE HÜNXE zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom 11.10.2017 Exemplar zur öffentlichen Auslegung Inhalt 1 Veranlassung und Erforderlichkeit 5 2 Rechtsgrundlagen 5

Mehr

Einwohnerversammlung der Gemeinde Osterby

Einwohnerversammlung der Gemeinde Osterby Einwohnerversammlung der Gemeinde Osterby Zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereiche 1 bis 3) und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3(1)

Mehr

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1.

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1. Stadt Rheinböllen Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1. Änderung Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach 2 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat der Stadt Rheinböllen hat in seiner öffentlichen Sitzung

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 15.02.2016 Nr. 4 / S. 1 Inhalt 1. Aufstellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich Hoppenberg Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet"

Begründung zum Bebauungsplan Schulbaugebiet Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet" 5. Änderung Kartengrundlage: Topographische Karte 1: 25.000 (TK25) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,

Mehr

1.2 In allen Wohngebieten - mit Ausnahme des Wohngebiets. von 20 m² je Einzelhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhauseinheit

1.2 In allen Wohngebieten - mit Ausnahme des Wohngebiets. von 20 m² je Einzelhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhauseinheit 1 FESTSETZUNGEN NACH BAUGESETZBUCH 1.1 Im allgemeinen Wohngebiet (WA) sind die nach 4 Abs. 3 Nr. 1, 4 und 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen

Mehr

GEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG

GEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG KREIS: DONAU-RIES LAND: FREISTAAT BAYERN GEMEINDE MUNNINGEN SCHULGASSE 4, 86754 MUNNINGEN VORHABEN: BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG DER GELTUNGSBEREICH DER ÄNDERUNG UMFASST DIE PARZELLEN:

Mehr

Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum

Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum Begründung mit Umweltbericht Auftraggeberin Stadt Kaltenkirchen Holstenstraße 14 24568 Kaltenkirchen Bearbeiter Dipl.-Ing.

Mehr

Begründung zur 1. Änderung des. Bebauungsplanes. Am Inchenberg

Begründung zur 1. Änderung des. Bebauungsplanes. Am Inchenberg Stadt Neu Anspach, Stadtteil Anspach Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Am Inchenberg Planstand 17.11.2009 Satzung Bearbeitet: Dipl.-Ing. Elisabeth Schade, Städtebauarchitektin AKH Planungsbüro

Mehr

Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof

Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Stadtplanungsamt 61/2 Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Erläuterungen zum Plankonzept Stand Mai 2016 Seite: 2 A. Anlass und Ziele der Planung Die Haus-Hove-Immobilien GmbH & Co. KB hat

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck der Gemeinde Wennigsen (Deister) - Entwurf - Textliche Festsetzungen Die Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck, wird

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße

Begründung zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße Der Bürgermeister -Fachbereich Stadtplanung- Nettetal, INHALT: 1. Anlass sowie Ziel und Zweck der Planung 3 2. Planerische Ausgangssituation und Rahmenbedingungen

Mehr

90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung

90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung Vorentwurf der Begründung 90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung Fassung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger

Mehr

Stadt Heiligenhafen B-Plan 12, 11. Änderung "Dünenpark" Begründung

Stadt Heiligenhafen B-Plan 12, 11. Änderung Dünenpark Begründung Stadt Heiligenhafen B-Plan 12, 11. Änderung "Dünenpark" Begründung Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss ( 2(1) BauGB) Öffentliche Auslegung ( 3(2) BauGB) Beteiligung der Behörden und der TÖB ( 4(2) BauGB)

Mehr

GEMEINDE BURKHARDTSDORF

GEMEINDE BURKHARDTSDORF GEÄNDERT DATUM ART DER ÄNDERUNG GEMEINDE BURKHARDTSDORF ERZGEBIRGSKREIS VORZEITIGER BEBAUUNGSPLAN WOHNGEBIET STAMMGUT MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BEARBEITUNGSSTAND : 04 / 2011 DIESER BEBAUUNGSPLAN

Mehr

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017 Fachbereich : 3.1 Aktenzeichen : F3.1.9 Pu Datum : 16.06.2017 Vorlage der Verwaltung Beratung im StUWi Drucksache 102/2017 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:

Mehr

E n t w u r f. ObermöllrichV

E n t w u r f. ObermöllrichV Silo Feuerwehr Ev. Kirche Silo Flur Mühlenpfad Satzung zur vereinfachten Änderung Nr. des Bebauungsplanes Fritzlar-Obermöllrich Nr. im Bereich An der Hand Änderung nach den Bestimmungen des 13a BauGB (

Mehr

Bekanntmachung Flecken Artlenburg

Bekanntmachung Flecken Artlenburg Bekanntmachung Flecken Artlenburg 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung Der Rat des Fleckens Artlenburg hat in seiner

Mehr

Gemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe

Gemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe Gemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe 3. vereinfachte Änderung B-Plan Nr. 17 Nordfeld und Teilaufhebung B-Plan Nr. 9 Südfeld Auszug aus der Topographischen Karte 1:25.000, Blatt Nr. L 3320 Nienburg (Weser);

Mehr