Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten Seite 1 Stand:

2 Inhaltsverzeichnis 1 Sparkonto Allgemeine Entgelte Vermögenswirksames Sparen 3 2 Zinssätze für Einlagen 3 3 Privatkonto Kontoführung Kontoauszug 5 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden Allgemeine Informationen zur Bank Lastschriftverkehr Barauszahlung Kartengestützter Zahlungsverkehr Überweisungsverkehr Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 16 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Allgemein Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) Wertstellungen im Scheckverkehr Reiseschecks 17 6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdiensten) für Privatkunden und Geschäftskunden 18 7 Kredite Sonderleistungen im Kreditgeschäft Avale 18 8 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht) 19 9 Schrankfächer/Verwahrstücke Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) Sonstiges Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Seite 2 Stand:

3 1 Sparkonto 1.1 Allgemeine Entgelte Kennwortvereinbarung für gebundene Sparurkunden Bereitstellung eines zusätzlichen Kontoauszuges bei Loseblatt-Sparurkunden auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) Ausstellung einer Ersatz-Sparurkunde 1 1,00 EUR 15,00 EUR 1.2 Vermögenswirksames Sparen Übertragung eines vermögenswirksamen Sparvertrages auf einen anderen Anbieter auf Wunsch des Kunden Vorzeitige Vertragsauflösung ( in den in 4 Abs VermBG geregelten Fällen) 5,00 EUR 2 Zinssätze für Einlagen Produkt 2.1 Bonussparen / vermögenswirksame Spareinlagen Der variable Vertragszinssatz orientiert sich an der Entwicklung eines Referenzzinssatzes aus: gleitender 3-Monatssatz zu 30 % gleitender 5-Jahressatz zu 70 % 2.2 Zinssätze für Einlagenprodukte der Bank, die nicht im Preisaushang ausgewiesen sind, stellen Ihnen die Geschäftsstellenmitarbeiter zur Verfügung Zinssatz 1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner Sparurkunde zu vertreten hat Seite 3 Stand:

4 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung Produkt Komfortkonto Grundpreis monatlich einschließlich - Einrichtung von Online-Banking - Teilnahme am electronic cash-verfahren im Einzelhandel Dauerauftrag (Einrichtung/Änderung/Löschung) Postenpreis *) (Nationale und SEPA-Zahlungsverfahren) *) soweit Buchung vom Kunden veranlasst für beleglose Zahlungsvorgänge SB / Online für beleglose Zahlungsvorgänge für beleghafte Überweisungsaufträge für Scheckbelastungen für Scheckeinreichungen für Kassenumsätze an den Kassen unserer Geschäftsstellen **) Fünf Freiposten im Barein- oder -auszahlungsverkehr am Schalter pro Monat VR-BankCard/VR ServiceCard erste Karte Kontoinhaber Jede weitere BankCard Jede weitere ServiceCard Individualkonto Grundpreis monatlich einschließlich - Einrichtung von Online-Banking - Teilnahme am electronic cash-verfahren im Einzelhandel Dauerauftrag (Einrichtung/Änderung/Löschung) Postenpreis *) (Nationale und SEPA-Zahlungsverfahren) *) soweit Buchung vom Kunden veranlasst für beleglose Zahlungsvorgänge SB / Online für beleglose Zahlungsvorgänge für beleghafte Überweisungsaufträge für Scheckbelastungen für Scheckeinreichungen für Kassenumsätze an den Kassen unserer Geschäftsstellen **) Fünf Freiposten im Barein- oder -auszahlungsverkehr am Schalter pro Monat Jede VR BankCard Jede VR ServiceCard Starterkonto für Schüler / Studenten / Auszubildende / Bundesfreiwilligendienstleistende von 6 bis 28 Jahren Grundpreis einschließlich - Bareinzahlungen an den Kassen unserer Geschäftsstellen - Einrichtung von Online-Banking - Teilnahme am electronic cash-verfahren im Einzelhandel Dauerauftrag (Einrichtung/Änderung/Löschung) Postenpreis (Nationale und SEPA-Zahlungsverfahren) sämtliche Buchungen VR-BankCard/VR ServiceCard erste Karte Kontoinhaber Jede weitere BankCard Jede weitere ServiceCard für Studenten: 1 Kreditkarte im 1. Jahr Guthabenkonto Grundpreis monatlich einschließlich - Einrichtung von Online-Banking - Bareinzahlungen an den Kassen unserer Geschäftsstellen Dauerauftrag (Einrichtung/Änderung/Löschung) Postenpreis *) (Nationale und SEPA-Zahlungsverfahren) *) soweit Buchung vom Kunden veranlasst für beleglose Zahlungsvorgänge EUR 6,50 20 Vorwegfreiposten monatlich 0,15 0,30 0,50 0,50 0,50 0,50**) 5,00 2,00 2,50 5 Vorwegfreiposten monatlich 0,15 0,30 0,50 0,50 0,50 0,50**) 5,00 2,00 5,00 2,00 7,50 0, Seite 4 Stand:

5 für beleghafte Überweisungsaufträge für Scheckbelastungen für Scheckeinreichungen für Barabhebungen an den Kassen unserer Geschäftsstellen **) Fünf Freiposten im Barauszahlungsverkehr am Schalter pro Monat, Bareinzahlungen kostenfrei VR ServiceCard erste Karte Kontoinhaber Jede weitere BankCard Jede weitere ServiceCard Gratiskonto Grundpreis monatlich *) bei einem monatlichen Gehaltseingang von mind EUR, ansonsten 7,50 EUR einschließlich - Einrichtung von Online-Banking - Teilnahme am electronic cash-verfahren im Einzelhandel Dauerauftrag (Einrichtung/Änderung/Löschung) Postenpreis **) (Nationale und SEPA-Zahlungsverfahren) **) soweit Buchung vom Kunden veranlasst für beleghafte Überweisungsaufträge für Barabhebungen an den Kassen unserer Geschäftsstellen alle übrigen Buchungen VR-BankCard/VR ServiceCard erste Karte Kontoinhaber Jede weitere BankCard Jede weitere ServiceCard 3,00 3,00 3,00 3,00 **) 5,00 2,00 *) 1,50 1,50 5,00 2, Kontoauszug durch Kontoauszugdrucker 2 Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen 3 Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 10 Wochen nicht abgerufenen Kontoauszüge auf Verlangen des Kunden 4 0,50 EUR 2,50 EUR Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 5 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) 3,00 EUR 3,00 EUR 3.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Erstellung eines Beleges über beleglose Umsätze 0,10 EUR Online-Banking - Preis je SMS (ggf. abweichend gem. Kontomodell) 0,05 EUR 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 2 Rechnungsabschlüsse werden erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist. 3 Rechnungsabschlüsse werden erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist. 4 Rechnungsabschlüsse werden erstellt und versandt. 5 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht Seite 5 Stand:

6 4.1.1 Name und Anschrift der Bank 6 Name der Bank (Zentrale): Hannoversche Volksbank eg Straße: Kurt-Schumacher-Straße 19 PLZ/Ort: Hannover Telefon: Telefax: Internet: Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen Zuständige Aufsichtsbehörde 7 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn Eintragung im Handels- (Genossenschafts)register 8 Amtsgericht Hannover, Gen.-Reg Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende und 31. Dezember 4.2 Lastschriftverkehr Einzugsermächtigungslastschrift unter Einsatz der Zahlungskarte des Zahlers an einer Verkaufsstelle (Elektronisches Lastschriftverfahren) Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung gem. Produkt 3,00 EUR 6 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 7 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 8 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug Seite 6 Stand:

7 4.2.2 SEPA-Basis-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung gem. Produkt 3,00 EUR SEPA-Firmen-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Lastschrifteinlösung Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung gem. Produkt 5,00 EUR 3,00 EUR 4.3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer VR-BankCard/ entfällt VR-ServiceCard mit unserer MasterCard entfällt 2 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mit unserer Visa Card entfällt 2 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR Seite 7 Stand:

8 Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard/VR-ServiceCard am Schalter am Geldautomaten - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: entfällt - bei inländischen KI und KI in der EU 9 und den EWR-Staaten 10, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-system entfällt entfällt - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/ EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei inländischen KI und KI in der EU 11 und den EWR-Staaten 12, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/ Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei KI in der EU und den EWR- Staaten in Fremdwährung - bei KI außerhalb der EU und den EWR-Staaten entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 1 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR 1 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR 1 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) am Schalter am Geldautomaten - im Inland und Ausland 3 % vom Umsatz 2 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mind. 5,00 EUR (zzgl. 1 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 13 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 9 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 10 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 11 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 12 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 13 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses Seite 8 Stand:

9 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr Debit-Karten VR-BankCard - VR-BankCard siehe Ersatzkarte 14 5,00 EUR - bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden 3,50 EUR Auslandseinsatz 15 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 16 und der EWR-Staaten 17 1 % vom Umsatz mind. 0,77 EUR max. 3,83 EUR VR-ServiceCard - VR-ServiceCard siehe Ersatzkarte 18 2,00 EUR - bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden 1,50 EUR GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz an Ladeterminals anderer KI 1,00 EUR - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte - Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind 0,51 EUR - anderen Kreditinstituten 1,00 EUR 14 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 15 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 16 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 17 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 18 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist Seite 9 Stand:

10 4.4.3 Kreditkarten Ersatzkarte 19 15,00 EUR - bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden 15,00 EUR - bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden - bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden 5,00 EUR zzgl. Versandkosten - bei Versendung im Inland - bei Versendung in Europa - bei Versendung weltweit Portoauslagen - bei Versendung per Kurier 25,00 EUR Auslandseinsatz 20 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 21 und der EWR-Staaten 22 1 % vom Umsatz Sonstige Serviceleistungen - Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden 10 - Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden Classic 16 - Gold oder Commercial 18 - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 23 5,00 EUR - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden 24 5,00 EUR - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 25 5,00 EUR ClassicCard (MasterCard oder Visa) Erstattung 10 EUR nach 12 Monaten bei einem Umsatz in der Periode ab EUR Erstattung 20 EUR nach 12 Monaten bei einem Umsatz in der Periode ab EUR Zusatzkarte Erstattung 10 EUR nach12 Monaten bei einem Umsatz in der Periode ab EUR Erstattung 20 EUR nach12 Monaten bei einem Umsatz in der Periode ab EUR 25,00 EUR 25,00 EUR GoldCard (MasterCard oder Visa) Erstattung 10 EUR nach 12 Monaten bei einem Umsatz in der Periode ab EUR Erstattung 25 EUR nach 12 Monaten bei einem Umsatz in der Periode ab EUR Erstattung 50 EUR nach 12 Monaten bei einem Umsatz in der Periode ab EUR Zusatzkarte Erstattung 10 EUR nach 12 Monaten bei einem Umsatz in der Periode ab EUR Erstattung 25 EUR nach 12 Monaten bei einem Umsatz in der Periode ab EUR Erstattung 50 EUR nach 12 Monaten bei einem Umsatz in der Periode ab EUR 65,00 EUR 65,00 EUR 19 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 20 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 21 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 22 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 23 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 24 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 25 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht Seite 10 Stand:

11 BasicCard (MasterCard oder Visa) (Visa BasicCard) Golf Fee Card (MasterCard oder Visa) Zusatzkarte 95,00 EUR 95,00 EUR Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR- Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung max. einen Geschäftstag max. vier Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Überweisungsverkehr Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 26 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag Annahmefrist(en) für Überweisungen Beleggebundene Aufträge und belegbegleitende Dateien bis Uhr, SB-Terminal + OnlineBanking und DFÜ (erfolgreiche Übertragung) bis Uhr an Geschäftstagen der Bank. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 28 Beleghafter Überweisungsauftrag einschl. belegbegleitende Dateien ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage 26 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 27 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 28 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ) Seite 11 Stand:

12 - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 29 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 "Kontoführung") Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: beleghafte Überweisung Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto elektronisch übermittelte Überweisung * per Dauerauftrag bei formloser Erteilung ** als Eilüberweisung zusätzlich als telegrafische Überweisung (Target) zusätzlich Überweisungsart Überweisung in Euro innerhalb der Bank Überweisung 30 in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Überweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl oder BIC, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet 0,50 EUR 0,15 EUR 0,30 EUR 1,00 EUR 0,50 EUR 0,15 EUR 0,30 EUR 1,00 EUR 1 1 bis Gegenwert EUR = 14 EUR, darüber 1,5%o+4 EUR bis Gegenwert EUR = 12 EUR, darüber 1,5%o+2 EUR bis Gegenwert EUR = 12 EUR, darüber 1,5%o+2 EUR bis Gegenwert EUR = 14 EUR, darüber 1,5%o+4 EUR * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** Z. B. telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking. 7,50 EUR 7,50 EUR Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 29 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 30 Bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro in andere EWR-Staaten ist bis 31. Januar 2016 zur Angabe der IBAN zusätzlich die Angabe des BIC erforderlich Seite 12 Stand:

13 Höhe der Entgelte Zielland Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im Eilverfahren 0 0 bis zu EUR EUR EUR ,00 14,50 20,00 darüber 1,75%o + 2,00 1,75%o + 7, Sonstige Entgelte Für die Entgeltverteilung 1 fällt zusätzlich zu den unter Punkt genannten Entgelten bei sog.,our -Zahlungen eine Fremdkostenpauschale in Höhe von 2 an Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags 3,00 EUR Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags als Rückruf nach Aufwand: Spesen, Telefon zzgl. max. 25,00 EUR Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Spesen, Telefon zzgl. max. 25,00 EUR Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung Änderung für Firmenkunden (SEPA) 1,28 EUR Beleggebühr (zusätzlich zu den unter Punkt aufgeführten Entgelten) 2,00 EUR Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 "Kontoführung"). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung bis zu EUR EUR Überweisung in Euro innerhalb der ohne Betragsgrenze 0,30 Bank Überweisung in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister ohne Betragsgrenze 0,30 Inlandsüberweisung die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet bis darüber 1 ggfs. zzgl. 2,50 EUR Courtage 1,5%o max. 10 ggfs. zzgl. 0,25%o Courtage Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 31 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 32 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 33 ) Überweisungsaufträge 31 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 32 Z. B. US-Dollar. 33 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen) Seite 13 Stand:

14 Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Alle Zielländer / alle Währungen Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im Eilverfahren 0 0 bis zu EUR EUR EUR ,00 14,50 20,00 darüber 1,75%o + 2,00 1,75%o + 7, Sonstige Entgelte Für die Entgeltverteilung 1 fällt zusätzlich zu den unter Punkt genannten Entgelten bei sog.,our -Zahlungen in USD eine Fremdkostenpauschale in Höhe von 3 an, in allen anderen Währungen 2 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Spesen, Telefon zzgl. 25,00 EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags 3,00 EUR Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Spesen, Telefon zzgl. 25,00 EUR Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung Änderung für Firmenkunden 1,28 EUR Beleggebühr (zusätzlich zu den unter Punkt aufgeführten Entgelten) 2,00 EUR Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: Seite 14 Stand:

15 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung "0" oder "2" werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/Währung Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung bis zu EUR EUR Euro ,00 10,00 Euro darüber 1,5%o max. 100,00 andere EWR-Währungen ,00 12,50 Drittstaatenwährungen andere EWR-Währungen + Drittstaatenwährungen ,00 0,25%o + 10,00 andere EWR-Währungen + Drittstaatenwährungen darüber 1,5 %o max. 100,00 zzgl. 0,25 %o Courtage 4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation Seite 15 Stand:

16 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in (a) den 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom , S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22) geändert worden ist, und (c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22) oder (4) des 2 Absatz 1a Satz 3 und des 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden, kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, Frankfurt. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5.1 Allgemein Scheckvordrucke (pro Stück) Zusendung von Scheckvordrucken auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden * für Verbraucher kostenfrei Verlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden * für Verbraucher kostenfrei Bereitstellung eines bestätigten Bundesbankschecks Einlösung eines vom Kunden ausgestellten Schecks Einzug eines vom Kunden eingereichten inländischen Schecks Einholung einer fehlenden Scheckunterschrift des Ausstellers 7,50 EUR* 7,50 EUR* 35,00 EUR 0,50 EUR 0,50 EUR 5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) per Verrechnungsscheck in Euro: 1,5, mindestens 12,00 EUR in Fremdwährung: 1,5, mindestens 12,00 EUR zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 2,50 EUR Seite 16 Stand:

17 5.2.2 per Bankscheck in Fremdwährung: 1,5, mindestens 15,00 EUR zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 2,50 EUR 5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) in Euro: bis 20 EUR =, bis 50 EUR = 5,00 EUR, darüber 1,5, mindestens 15,00 EUR in Fremdwährung: bis 20 EUR =, bis 50 EUR = 5,00 EUR, darüber 1,5, mindestens 15,00 EUR zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 2,50 EUR zzgl. Fremdkosten pro Scheck 5,00 EUR 5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr Bei Gutschriften Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut 34 aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto des Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen am Tag der Buchung am nächsten Geschäftstag am Tag der Belastung Bei Belastungen Scheck Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers am Tag der Belastungsbuchung für die Bank am Tag der Wertstellung der ursprünglichen Gutschrift 5.5 Reiseschecks auf Euro lautende Reiseschecks Verkauf von Euro-Reiseschecks entfällt Barauszahlung von Euro-Reiseschecks %, auf Fremdwährung lautende Reiseschecks Verkauf von Fremdwährungs-Reiseschecks entfällt Barauszahlung von Fremdwährungs-Reiseschecks %, Rücknahme von Fremdwährungs-Reiseschecks Bis ,00 EUR darüber 0,5 % zzgl. Courtage 0,025 %, mindestens 2,50 EUR 34 Kann nach Sitz der bezogenen Bank unterschiedlich sein Seite 17 Stand:

18 6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdiensten) für Privatkunden und Geschäftskunden Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs. 7 Kredite 7.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft bei der Kreditbearbeitung Umwandlung in eine andere Kredit-/Darlehensart Zinsbescheinigung auf Wunsch des Kunden zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan 35 außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobescheinigung Ratenänderung auf Wunsch des Kunden Verlängerung von befristeten Darlehen je nach Arbeitsaufwand, mind. 15,00 EUR je nach Arbeitsaufwand, mind. 15,00 EUR bei der Sicherheitenbearbeitung Einsichtnahme in das Grundbuch oder Einholung eines Grundbuchauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Grundbuchgebühren soweit gesetzlich zulässig) Einsichtnahme in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister, Güterstandsregister) oder Einholung eines Registerauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Registergebühren soweit gesetzlich zulässig) Austausch von Sicherheiten auf Wunsch des Kunden (wird im Einzelfall nach Aufwand berechnet) Rangänderung bei einem Grundpfandrecht (zzgl. Auslagen soweit gesetzlich zulässig) sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Grundpfandrechten, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank dazu besteht Erteilung von Treuhandaufträgen 25,00 EUR 25,00 EUR 10 5 Abwicklung von Treuhandaufträgen je nach Aufwand, 5 bis Avale Ausfertigungsgebühr für die Bürgschaftsurkunde 1,0% vom Avalbetrag, mind. 5 Provision 1,5% bis 3,0 % 7.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Stundung bis 3 Monate 2 Stundung ab 3 Monate 35 Wird nicht berechnet bei befristeten Verbraucherdarlehen Seite 18 Stand:

19 4 8 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht) Bankauskunft im Inland einholen Bankauskunft im Ausland einholen sonstige eingeholte Auskünfte (zzgl. Auslagen soweit gesetzlich zulässig) 17,50 EUR Fremdkosten zzgl. 3 5,11 EUR 9 Schrankfächer/Verwahrstücke Mietpreis für Schrankfach (inkl. USt) für je nach Größe 1 Jahr von 33,32 EUR bis 238,00 EUR 10 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 10.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) Kauf und Verkauf (Provision) Wertpapierart Aktien Direct Brokerage Optionsscheine Direct Brokerage Verzinsliche Wertpapiere Direct Brokerage Wandelanleihen/ Optionsanleihen Direct Brokerage Zero Bonds Direct Brokerage Junges Depot Kompakt Depot Premium Depot Strategie Depotmodell Premium Depot Komfort 0,6% vom zzgl. 14,90 EUR 0,3% vom zzgl. 7,50 EUR 0,6% vom zzgl. 14,90 EUR 0,3% vom zzgl. 7,50 EUR 0,3% vom zzgl. 14,90 EUR 0,15% vom zzgl. 7,50 EUR 0,3% vom zzgl. 14,90 EUR 0,15% vom zzgl. 7,50 EUR 0,3% vom zzgl. 14,90 EUR 0,15% vom zzgl. 7,50 EUR Premium Depot Unternehmer 36 Premium Depot Aktiv 0,1% vom 0,1% vom 0,1% vom PremiumPlus Depot 0,1% vom 0,1% vom 0,1% vom 36 Nach Minus-Quartalen ca. 50 % Preisvorteil: Aktien, Optionsscheine, Genussscheine (Aktiencharakter) Bezugsrechte über 250,00 Euro, sonstige Wertpapiere: zzgl. 9,90 Euro (Direct Brokerage zzgl. 4,90 Euro) Verzinsliche Wertpapiere, Wandelanleihen/Optionsanleihen, Zero Bonds, Genussscheine (Rentencharakter): zzgl. 9,90 Euro (Direct Brokerage 0,1% vom zzgl. 4,90 Euro) Minusquartal = Gesamtkurswert aller Wertpapiere eines WP-Depots (Transaktionsbereinigt. Es können nur Papiere betrachtet werden, zu denen ein Börsenkurs vorliegt. Gilt nur im Kommissionsgeschäft für das nächste Quartal) ist vom 1. Tag des Quartals bis zum letzten Tag des Quartals gesunken Seite 19 Stand:

20 Genussscheine (Rentencharakter) Direct Brokerage Genussscheine (Aktiencharakter) Direct Brokerage 0,3% vom zzgl. 14,90 EUR 0,15% vom zzgl. 7,50 EUR 0,6% vom zzgl. 14,90 EUR 0,3% vom zzgl. 7,50 EUR 0,1% vom 0,1% vom Bezugsrechte / provisionsfrei provisionsfrei provisionsfrei provisionsfrei provisionsfrei provisionsfrei provisionsfrei Teilrechte bis 250 EUR Direct Brokerage provisionsfrei provisionsfrei provisionsfrei provisionsfrei provisionsfrei provisionsfrei provisionsfrei Bezugsrechte / Teilrechte über 250 EUR Direct Brokerage Sonstige Wertpapiere Direct Brokerage 0,6% vom zzgl. 14,90 EUR 0,3% vom zzgl. 7,50 EUR 0,6% vom zzgl. 14,90 EUR 0,3% vom zzgl. 7,50 EUR Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern. Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet. Limitvormerkung, 37 -änderung und -streichung pro Auftrag Erwerb und Rückgabe von Investmentanteilen (außerbörslich) - Gültig für alle Depotmodelle - Provision: % vom Ausgabepreis (ggf. inkl. Ausgabeaufschlag) bzw. Rücknahmepreis (ggf. inkl. Rücknahmeentgelt)/Minimum Online-Brokerage Provision: % vom Ausgabepreis (ggf. inkl. Ausgabeaufschlag) bzw. Rücknahmepreis (ggf. inkl. Rücknahmeentgelt)/Minimum Erwerb von Investmentanteilen ohne Ausgabeaufschlag Investmentanteile des Verbundes zum Ausgabepreis zum Ausgabepreis Sonstige Gesellschaften zum Ausgabepreis zum Ausgabepreis Erwerb von Investmentanteilen mit Ausgabeaufschlag Investmentanteile des Verbundes zum Ausgabepreis Vergütung 50% des Ausgabeaufschlags Sonstige Gesellschaften zum Ausgabepreis Vergütung 50% des Ausgabeaufschlags Rückgabe von Investmentanteilen Investmentanteile des Verbundes zum Rücknahmepreis zum Rücknahmepreis Sonstige Gesellschaften zum Rücknahmepreis zum Rücknahmepreis 37 Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird Seite 20 Stand:

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