Schülerberatung und Berufsorientierung im sonderpädagogischen Bereich

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1 Schülerberatung und Berufsorientierung im sonderpädagogischen Bereich (von Gabriele Gstettenbauer, SPZ Rosasgasse Wien) Mit Übernahme der integrativen Beschulung von SchülerInnen mit Sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) ins Regelschulwesen haben sich im Aufgabenbereich der Schülerberatung und Berufsorientierung mehrere Probleme aufgetan. Diese betreffen sowohl die Zuständigkeit der Betreuung von SchülerInnen mit SPF an integrativ geführten Klassen der Sekundarstufe I als auch die oftmals bemängelte Betreuungsqualität der Schülerberatung für diese SchülerInnen an HS und AHS. Die folgende Darlegung des Praxisfeldes der Schülerberatung und Berufsorientierung im sonderpädagogischen Bereich versucht neben einer kurzen Darstellung der Aufgabenschwerpunkte und Problemfelder auch auf jene Schwierigkeiten, die sich aus der Zweigleisigkeit des sonderpädagogischen Bereichs für die Schülerberatung und Berufsorientierung ergeben, einzugehen. Schwerpunkte der Schülerberatung für SchülerInnen mit SPF Der Schülerberatung kommt eine entscheidende Funktion als Kooperations- und Koordinationsstelle im Aufbau eines Unterstützungskreises um den/die SchülerIn mit SPF zu. Med. Bereich SB (SPZ) AMS Integr.- LehrerIn SPZ Behörden (BSA) SB (HS) SchülerIn mit SPF Eltern Schulpsychologie KV außerschul. Institutionen Clearing Schulen (BVJ, I-PTS)

2 Neben der Problemberatung (etwa bei Lern- und Verhaltensschwierigkeiten) und der Informationsberatung kommt im sonderpädagogischen Bereich der Berufs- bzw. Laufbahnberatung durch die Schülerberatung maßgebliche Bedeutung zu. Besonders Eltern haben im Zusammenhang mit der Nahtstellenproblematik Informationsbedarf bzw. finden sich im Informationsdschungel nicht zu recht. Ihr Interesse gilt vor allem den schulischen und beruflichen Aus- und Bildungswegen, welche für ihre Tochter/ ihren Sohn offen stehen. Schulische Bildungswege, die SchülerInnen mit SPF nach der 8. Schulstufe offen stehen, sind aufgrund gesetzlicher Regelungen (die Integration im Regelschulwesen ist auf der 9. Schulstufe gesetzlich nicht verankert) beschränkt. Abhängig von regionalen Gegebenheiten können SchülerInnen mit SPF auf der 9. Schulstufe nach dem Lehrplan für das Berufsvorbereitungsjahr an einer Sonderschule oder einer integrativ geführte Klasse der Polytechnischen Schule unterrichtet werden. Bei Schullaufbahnverlust kann dies besonders dann, wenn die Notwendigkeit einer Nachreifung gegeben ist - auch in einem freiwilligen Schuljahr erfolgen. Eine Beratung hinsichtlich der Integration in den allgemeinen oder geschützten Arbeitsmarkt sollte spätestens auf der 8. Schulstufe erfolgen, unabhängig davon, in welchem Schulbesuchsjahr sich der/die SchülerIn befindet. Dieser Beratung sollte eine grundsätzliche Abklärung (gemeinsam mit IntegrationslehrerIn, KV, event. SPZ, Schularzt/Schulärztin usw.) über Leistungspotential und Integrationschancen des Schülers/der Schülerin vorangehen, d.h. es sollten Überlegungen angestellt werden, ob der allgemeine oder geschützte Arbeitsmarkt (vom augenblicklichen Entwicklungsstand des Schülers/der Schülerin betrachtet) ins Auge gefasst werden soll. Ein zeitgerechte Information stellt sicher, - dass ein Entscheidungsprozess in Gang gesetzt wird, - dass der Unterstützungskreis rund um SchülerInnen mit SPF auf- und ausgebaut werden kann, - dass rechtzeitig behördliche Maßnahmen erfolgen (z.b. Behindertenbescheid), - dass Schüler und Eltern ausreichend Zeit und Möglichkeiten zu persönlicher Erfahrung mit nachschulischen Institutionen (z.b. Eingliederungshilfen des AMS, Caritas.) etwa in Verbindung mit berufspraktischen Tagen machen können, - dass die Hemmschwelle gegenüber außerschulischer Informationsstellen und Eingliederunghilfen (z.b. Clearingstellen) frühzeitig abgebaut und dieses Angebot auch wahrgenommen wird, - dass Realitätsbewusstsein und Akzeptanzverhalten schrittweise aufgebaut werden, - dass einer Resignation und Frustration auf Seiten des Schülers/der Schülerin und Eltern entgegengewirkt wird und - dass die Betreuungskontinuität gewährleistet werden kann. Problemfelder der Schülerberatung bei SchülerInnen mit SPF an HS und AHS Zuständigkeit SchülerInnen mit SPF, welche eine Integrationsklasse der Sekundarstufe I besuchen, werden vom Schülerberater/ von der Schülerberaterin der HS bzw. AHS betreut. Unzureichende Qualifikation, ungenügende Ressourcen etc. waren in den letzten Jahren jene Einwände, die von SchülerberaterInnen an HS (AHS) vorgebracht wurden. Unterstützung kann durch das Sonderpädagogische Zentrum (SPZ) und dem Schülerberater/der des SPZ erfolgen. Im Bedarfsfall kann nach Rücksprache eine Beratung der Eltern/des Schülers/der Schülerin am SPZ erfolgen.

3 Qualifikation der SchülerberaterInnen an HS und AHS Dass Beratungsqualität mit Ausbildungsqualität korreliert, ist unumstritten. Die zukünftige Aufnahme sonderpädagogisch relevanter Inhalte in das Aus- und Fortbildungsprogramm werden diesem Handlungsbedarf gerecht. Zu diesen Inhalten gehören z.b.: - Information über o regionale Angebote der Integrationsassistenz (z.b. Clearingstellen), o Informationen wichtiger außerschulischer Kooperationspartner, deren Angebote und Zugangsbedingungen, o rechtliche Grundlagen (z.b. Behinderteneinstellungsgesetz), o weitere Bildungswege für SchülerInnen mit SPF, - Besuch von Einrichtungen zur beruflichen Integration (z.b. Beschäfigungstherapie). In diesem Zusammenhang ist auf die Nutzung bereits bestehender Datenbanken (z.b. welche Informationen bez. regionaler Einrichtungen zur beruflichen Integration, Beratung usw. enthalten, hinzuweisen. Zielpersonen Neben SchülerInnen mit SPF und deren Eltern brauchen IntegrationslehrerInnen, klassenführende LehrerInnen und BerufsorientierungslehrerInnen an HS und AHS Unterstützung von Seiten der Schülerberatung. Der Zugang zur Schülerberatung muss von SchülerInnen und Eltern in vielen Fällen erst initiiert werden. Oftmals zeigt sich, dass ohne entsprechende Werbung die Serviceleistung der Schülerberatung aufgrund Informationsdefizit und Hemmschwelle nicht ausreichend genützt wird. In manchen Fällen liegen jedoch auch Effizienzdenken, falsche Erwartungen und der Wunsch, eine rasche Lösung etwaiger Probleme herbeizuführen, vor. Dies sind Zeichen dafür, dass der Grundsatz der objektiven Beratung (kein Lenken / Manipulieren) verkannt wird. Individuelle Beratung basiert auf Freiwilligkeit und Vertraulichkeit. Sie kann nicht verordnet werden! Kooperation Entscheidend ist eine enge Zusammenarbeit (z. B. KlassenlehrerIn, IntegrationslehrerIn, außerschulische Institutionen usw.), welche von Seiten des Schülerberaters/der Schülerberaterin als auch der Schulleitung und des KollegInnenkreises anzustreben ist. Maßgebliche Aufgabe des Schülerberaters/der Schülerberaterin kommt in diesem Zusammenhang dem Informationstransfert und management zu. Aufgaben Anlaufstelle Problemberatung Informationsmanagement, - transfert individueller, reflexionsfördernder Berater Kontaktperson, Kooperationspartner Problemfelder Werbung / Hemmschwelle Psychologe Spezialist Therapeut / Entscheidungslieferant Zuständiger Die Schülerberater/die Schülerberaterin ist nicht Fachmann/Fachfrau im Erkennen und Beheben von unterschiedlichen Problemstellungen, sondern vorrangig Schaltstelle zwischen Hilfesuchendem und Spezialisten. Die Beratung seitens der Schülerberatung dient also einer Abgrenzung und Klärung des Problems. Sie ist keine falsch verstandene Therapie!

4 Berufsorientierung Die Berufsorientierung auf der 7. und 8. Schulstufe scheint trotz ihrer Verankerung im Lehrplan zum Teil noch immer eine Außenseiterrolle einzunehmen. Das Unterrichtsprinzip Vorbereitung auf die Berufs- und Arbeitswelt ist als solches zwar verankert, wird in der Praxis jedoch selten (als Ausnahmen seien an dieser Stelle Projekte erwähnt) fächerübergreifend umgesetzt. Die verbindliche Übung Berufsorientierung wird meist integrativ, d.h. in mehreren Unterrichtsfächern, angeboten. Deren Umsetzung als auch die Umsetzung von, in ihrem Kontext angebotenen Realbegegnungen und berufspraktischen Tage, setzt voraus, dass sich am Standorte genügend geschulte, motivierte und kooperationsbereite LehrerInnen finden. Wird die verbindliche Übung Berufsorientierung im doppelten Sinn integrativ durchgeführt, d.h. richtet sich ihr Angebot gleichermaßen auch an SchülerInnen mit SPF, sind weitere Voraussetzungen notwendig. Die Integration benachteiligter SchülerInnen setzt voraus, dass sie von allen mitgetragen und befürwortet wird, sie somit Teil des Leitbildes der Schule ist. Darüber hinaus sollte sich das Bildungsangebot im Bereich der Berufsorientierung am Leistungs- und Entwicklungsstand des Schülers/der Schülerin orientieren. Dies erfordert neben der Individualisierung und Differenzierung des Unterrichts die Nutzung der Parallelen der Lehrpläne der verbindlichen Übung Berufsorientierung für HS und ASO. Um LehrerInnen sowohl die Planung als auch die Durchführung der verbindlichen Übung an Integrationsklassen zu erleichtern, wurden in den vergangenen Jahren verstärkt Bemühungen (Broschüren, Präsenzveranstaltungen, Informationsplattformen etc.) seitens des bm:bwk und der Pädagogischen Institute im Bereich Berufsorientierung gesetzt. SchulabgängerInnen mit SPF sind am ohnedies sehr prekären Arbeitsmarkt besonders benachteiligt. Gerade für diese SchülerInnen stellt der Berufsorientierungsunterricht durch die, in ihm vermittelten Kompetenzen, eine Grundlage zur Eingliederung in die Arbeitswelt dar. Im Angebot und Zusammenwirken von Schülerberatung und Berufsorientierung (mit der Nutzung von Realbegegnungen und berufspraktischen Tagen), welche Veränderungen am Arbeitsmarkt und Kooperationspartner wie etwa Clearingstellen mit einbeziehen, kann die Integrationsfunktion der Schule optimiert werden.

5 Schülerberatung individuelle, freiwillige Beratung und Information Kooperationsfeld Berufsorientierung verpflichtender Unterricht im Klassenverband Begleitende Beratung Problemberatung Informationsmanagement - sammeln - aufbereiten - aktualisieren Informationstransfer Koordination Anregung und Begleitung des Entscheidungsprozesses > Persönlichkeitsbildung - Selbstbild - Kompetenzen - Strategien - Arbeitshaltung Vermittlung von Wissen - Berufs- und Bildungswege - Anforderungs- und Eignungsprofile, Arbeitsfaktoren - gesetzliche Grundlagen - Beratungsmöglichkeiten - Bewerbungsstrategien Organisation von Realbegegnungen > Praxiserfahrung

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