Der Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Thüringen 2007 bis 2012

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1 Landschaftspflege und Naturschutz in Thüringen 51 (2) 2014: Andreas Lux, Heinz Ullrich Baierle, Jürgen Boddenberg, Frank Fritzlar, Anke Rothgänger, Heiko Uthleb & Werner Westhus Der Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Thüringen 2007 bis 2012 Zusammenfassung Der Erhaltungszustand (EHZ) aller in Thüringen vorkommenden Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I, II, IV und V der FFH- Richtlinie für die Berichtsperiode wird dargestellt und mit den Ergebnissen der vorangegangenen Berichtsperiode verglichen. Die der Bewertung zu Grunde liegende Methodik wird anhand von Beispielen erläutert. Ursachen für festgestellte Veränderungen werden beispielhaft diskutiert. Im Gegensatz zu den Bewertungen für die Berichtsperiode , die überwiegend auf der Einschätzung durch Fachleute basierten, standen für die zu beurteilende Berichtsperiode erstmals einheitliche, zwischen den Bundesländern abgestimmte, Erfassungs- und Bewertungsmethoden und eine im Rahmen des Monitorings gewonnene breitere Datenbasis zur Verfügung. Gegenüber 2006 ergaben sich bei der Bewertung der Offenland- Lebensraumtypen nur wenige Änderungen. Der überwiegende Teil wurde weiterhin mit ungünstig-unzureichend (U1) bewertet. Sechs Lebensraumtypen, welche überwiegend von einer adäquaten Nutzung bzw. Pflegemaßnahmen abhängig sind, wurden mit ungünstig-schlecht (U2) bewertet. In der Gesamtbilanz lässt sich trotz einzelner Verschlechterungen des EHZ eine Stabilisierung auf niedrigem Niveau interpretieren. Bei den Wald-Lebensraumtypen ist die Situation deutlich besser. Hier befindet sich ein vergleichsweise hoher Anteil in einem günstigen (FV) Erhaltungszustand. Einzelne EHZ haben sich verbessert, was z. T. auf realen Veränderungen, aber auch auf einer verbesserten Datenlage beruht. Im Vergleich zu 2006 hat sich die Situation der in den Anhängen II, IV und V verzeichneten Tierarten insgesamt weiter verschlechtert. Vor allem der Anteil mit ungünstig-schlecht (U2) bewerteten Arten der Anhänge II und IV hat mit 35% bzw. 38% sehr hohe Werte erreicht. Hiervon sind vor allem Arten betroffen, welche mit den heutigen Landnutzungsbedingungen kaum noch zurechtkommen und dringender aktiver Hilfsmaßnahmen bedürfen. Etwas weniger dramatisch stellt sich der Vergleich zur Berichtsperiode bei den Pflanzenarten dar. Der Anteil an ungünstigunzureichenden (U1) Einstufungen blieb nahezu unverändert. Allerdings hat sich auch hier die Anzahl der Arten im günstigen (FV) Erhaltungszustand verringert und im ungünstig-schlechten (U2) erhöht. Abstract The conservation status of species and habitat types of the Habitats Directive in Thuringia for the reporting period 2007 to 2012 The conservation status of all habitat types and species listed in the Annexes I, II, IV and V of the Habitats Directive in Thuringia (Germany) is described for the reporting period 2007 to Results are compared with the corresponding data for the previous reporting period The method used in assessing the conservation status is explained with examples. Results of the two reporting periods are discussed and reasons for changes considered. Whilst the assessment of conservation status for the reporting period was mainly based on the judgement of various experts, for the reporting period there existed for the first time identical and standardized methods of recording and assessment, which had been coordinated between the federated states [Bundesländer]. Additionally the results of the newly implemented monitoring scheme provided a broader database for the assessment of conservation status. The habitat assessment of open countryside revealed only few changes compared to As in the previous reporting period, the conservation status of the majority of habitat types was assessed as unfavourable-inadequate. Six habitat types which depend mainly on an adequate land use or management system were assessed as unfavourable-bad. Despite individual deteriorations in conservation status, overall the situation can be interpreted as stable at a low level. For the forest habitat types the situation is significantly better. A comparatively high proportion is assessed as having a favourable conservation status. The improvement of some of the assessments since the previous reporting period is based in part on real changes, in part on an improved dataset. The situation of the animal species listed in the Annexes II, IV and V has continued to deteriorate on the whole. In particular the proportion of the species listed in Annexes II and IV with an assessment of unfavourable-bad has reached very high levels with values of 35 and 38 % respectively. The species which are most affected are those which struggle to cope with the present-day land use conditions and which, as a consequence, urgently need active relief actions. Regarding plant species the comparison to the reporting period is less dramatic. The percentage of unfavourable-inadequate classifications stayed almost unchanged. Nevertheless even here the number of species with a favourable conservation status has decreased and the number of species with an unfavourable-bad conservation status has risen. Key words Habitats Directive, habitat types, species, reporting, reporting period, conservation status, Thuringia (Germany)

2 52 Landschaftspflege und Naturschutz in Thüringen 51 (2) 2014: Einleitung Die FFH-Richtlinie dient der Erhaltung des europäischen Naturerbes durch die Sicherung der Artenvielfalt und der natürlichen Lebensräume. Die auf Grund der Richtlinie zu treffenden Maßnahmen sollen einen günstigen (FV) Erhaltungszustand (EHZ) der Arten und Lebensraumtypen (LRT) von gemeinschaftlichem Interesse (Anhänge I, II, IV und V der FFH-Richtlinie) bewahren oder wiederherstellen (Art. 2 FFH-Richtlinie). Die Mitgliedsstaaten überwachen den Erhaltungszustand im Rahmen eines Monitorings (Art. 11 FFH-Richtlinie) und berichten alle sechs Jahre über die getroffenen Maßnahmen und die erreichten EHZ der Arten und Lebensräume gegenüber der Europäischen Kommission (Art. 17 FFH-Richtlinie). Zuletzt hat die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2007 / 2008 der Kommission einen Nationalen Bericht mit den entsprechenden Informationen übermittelt ( html), dem die Bundesländer und so auch der Freistaat Thüringen zugearbeitet haben (Fritzlar et al. 2009). Wegen der föderalen Struktur Deutschlands und der Zuständigkeit der Bundesländer für Naturschutz obliegt die Durchführung des Monitorings den Ländern, wobei der Bund die Vorgaben für das Monitoring (z. B. Sachteleben & Behrens 2010) und eine einheitliche Datenverwendung und -übermittlung (z. B. Runge 2012) in enger Abstimmung mit den Ländern erarbeitet hat. Obwohl es im Naturschutz lange nicht für möglich gehalten wurde, ist es so gelungen, ein bundesweit weitgehend einheitliches Monitoring zu etablieren. Es umfasst ein über die Bundesländer verteiltes System von zumeist 63 Stichprobenflächen für alle vorkommenden Arten und Offenland-Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse, die einheitlich überwacht und bewertet werden. Für großflächig auftretende Waldlebensräume werden die Daten der dritten Bundeswaldinventur (BWI3) für das Monitoring genutzt (vgl. Polley & Bolte 2010; Aufnahmeanweisung abrufbar unter media/archive/727.pdf). Nachdem in der vorigen Berichtsperiode von lediglich vorhandene und über die Länder hinweg sehr heterogene Daten für eine Experteneinschätzung zur Verfügung standen, konnten in der Berichtsperiode nun erstmals einheitliche Zählungen und Bewertungen durchgeführt werden, die durch Expertenvoten zu vervollständigen waren. Das bundesweite Monitoringsystem ist durch Monitoringprogramme der Länder zu ergänzen, wobei die Form dieser Programme von den Ländern gestaltet werden kann. In Thüringen setzt sich das FFH-Monitoring aus folgenden wichtigen Bestandteilen zusammen: 1. Das Bundesmonitoring, das die Thüringen zugewiesenen Stichprobenflächen für Arten und Offenland- Lebensraumtypen überwacht und bewertet (s. o.). 2. Das auf FFH-Gebiete bezogene Monitoring, in dem die vorkommenden Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie überwacht und bewertet werden (stellt zudem wichtige Daten für den Vollzug der FFH-Regelungen zur Verfügung). 3. Ein Monitoring des Verbreitungsgebietes für Arten, das stichprobenhaft das Verbreitungsgebiet der Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie überwacht. 4. Ein Monitoring des Verbreitungsgebietes der Offenland-Lebensräume im Rahmen der Offenland-Biotopkartierung sowie der Waldlebensräume im Rahmen der Wald-Biotopkartierung und zusätzlicher Kartierungen von ThüringenForst. Die Bestandteile 1 3 wurden in einem einheitlichen Auftrag ausgeschrieben und 2011 an die Bürogemeinschaft PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH (München) und IBIS Ingenieure für biologische Studien, Informationssysteme und Standortbewertung (Hohengandern) vergeben. Diese sicherte die Koordination und Bearbeitung unter Einbeziehung vieler Thüringer Artenkenner ab. Wegen schwieriger Rahmenbedingungen sowie enger zeitlicher Vorgaben hat sich diese Vorgehensweise bewährt. Abb. 1: Der Nachweis des Hirschkäfers Lucanus cervus, hier ein Männchen mit Weibchen, ist aus methodischen Gründen schwierig und gelingt oft nur zufällig. Öffentliche Meldeaufrufe ergänzen die Zufallsdaten. (Aufn. A. Weigel ) Die Ergebnisse des Monitorings wurden unter Beteiligung der Bürogemeinschaft und von ihr zusammengestellter Expertengruppen bewertet (Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH & Ingenieure für Biologische Studien, Informationssysteme und Standortbewertung 2013). Die an das Bundesamt für Naturschutz zu übermittelnden Thüringer Daten konnten Ende 2012 fristgerecht übergeben werden.

3 A. Lux et al.: Der Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen 53 In mehreren nationalen Bewertungskonferenzen wurden in der Folge die Daten des Bundes und der Länder abgeglichen und auf Ebene der in Deutschland liegenden Anteile an den biogeografischen Regionen bewertet. Die Bewertung erfolgte nach einer differenzierten Methodik, die von der Kommission weitgehend vorgegeben ist (Europäische Kommission 2011). Die Ergebnisse mit den Bewertungen für Deutschland mündeten in dem aktuellen Nationalen Bericht, dessen Informationen der Europäischen Kommission im November 2013 übermittelt wurden. Wie wurde der Erhaltungszustand bewertet? Die Bewertung des Erhaltungszustandes der Arten und Lebensraumtypen für Thüringen erfolgte grundsätzlich entsprechend der Bewertung für die biogeografischen Regionen auf Bundesebene. Danach setzt sich die Gesamtbewertung jeweils aus vier Kriterien zusammen. Das sind für die Arten und Lebensraumtypen die aktuell natürlichen Verbreitungsgebiete und Zukunftsaussichten, für Arten zusätzlich die Populationen (mit Größe, Bestandsentwicklung und Altersstruktur) und Habitate (mit Flächengröße und Qualität), für die Lebensraumtypen zusätzlich die aktuellen Flächen des Lebensraumtyps innerhalb des aktuell natürlichen Verbreitungsgebietes sowie die spezifischen Strukturen und Funktionen. Die Kriterien wurden gemäß einem Ampelschema eingestuft und die Gesamtbewertung ermittelt. Dabei bedeutet eine Einstufung in grün einen günstigen (FV), in gelb einen ungünstig-unzureichenden (U1) und in rot einen ungünstig-schlechten (U2) sowie grau einen nicht bewertbaren unbekannten (XX) Erhaltungszustand (siehe auch Fritzlar et al. 2009). Grundlage für die vorgenommenen Bewertungen sind vor allem die aktuell erhobenen Daten des Monitorings. Da das Monitoring erst in dieser Berichtsperiode etabliert wurde und für den letzten FFH-Bericht noch keine eigenen Daten erhoben wurden, waren zudem die aktuellen Daten mit vorhandenen Daten aus dem Fachinformationssystem (FIS) Naturschutz zu vergleichen. Für diesen Vergleich wurde zusätzliches Expertenwissen, besonders das der am Abb. 2: Da ihre ursprünglichen Lebensräume, Auenlandschaften mit Überschwemmungsflächen, in Thüringen kaum noch vorhanden sind, weicht die Kreuzkröte Bufo calamita vor allem auf Sekundärlebensräume aus, die der Art ebenfalls immer seltener zur Verfügung stehen. (Aufn. H. Uthleb ) Monitoring beteiligten Artenkenner, hinzugezogen. Daneben flossen Daten aus der Bewertung zu den Roten Listen Thüringens (Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie 2011) ein. Eine wertvolle Ergänzung der Datenlage ergaben die Meldebögen aus der Hirschkäfersuche (Abb. 1), einem gemeinsamen Aufruf des NABU Thüringen und der TLUG. Vor allem bei den Lebensraumtypen lagen wenige zum direkten Vergleich geeignete Altdaten vor, so dass hier der Experteneinschätzung ein besonderes Gewicht zukam. In der Bewertungsphase wurde auch der Fachbeirat für Arten- und Biotopschutz ( 40 ThürNatG) beteiligt. Insgesamt sind die Bewertungsergebnisse in höherem Maße durch objektive Daten abgesichert. Dieser Prozess wird sich in den folgenden Berichtsperioden fortsetzen, wenn mit einheitlicher Methodik erhobene Daten verglichen werden können und die Bedeutung des Expertenvotums weiter zurücktreten wird. Nachfolgend soll an vier Beispielen die Bewertung des Erhaltungszustandes veranschaulicht werden. Beispiel: Kreuzkröte Die Kreuzkröte Bufo calamita (Abb. 2) ist eine in Thüringen weit verbreitete, aber insgesamt seltene Amphibienart. Die Hauptvorkommen befinden sich im mittleren Werra-Gebiet, im Südharzvorland und im Bereich zwischen Saale und Pleiße. Ökologisch zählt die Kreuzkröte zu den sogenannten Pionierarten. Ihr ursprünglicher Lebensraum befindet sich in Auenlandschaften mit Überschwemmungsflächen, wie sie in Thüringen kaum noch vorzufinden sind. Als Sekundärlebensräume nutzt die Art militärische Übungsplätze, Abbaubereiche oder Siedlungsbrachen. Das Kriterium Population wurde für die Kreuzkröte mit ungünstig-unzureichend (U1) bewertet. Die Thüringer Kreuzkrötenbestände befinden sich in einem kontinuierlichen Populationsrückgang, der bei einzelnen Vorkommen stärker hervortritt. Diese Entwicklung vollzieht sich besonders deutlich in Südthüringen, betrifft jedoch alle Thüringer Vorkommen (Serfling pers. Mitt.). Von den 60 im Rahmen des Verbreitungsgebietsmonitorings untersuchten ehemaligen Vorkommen, blieben 51 ohne aktuellen Nachweis. Dazu zählen u. a. das Flächennaturdenkmal (FND) Ziegeleiteiche (Ilm- Kreis) mit ehemals stabilem Bestand bzw. in Südthüringen die Vorkommen bei Schweikershausen, Mendhausen oder Hetschbach (alle drei Lkr. Hildburghausen; Braun-Lüllemann & Serfling

4 54 Landschaftspflege und Naturschutz in Thüringen 51 (2) 2014: ). Im Südthüringer Grabfeld konnten aktuell keine Kreuzkröten mehr festgestellt werden (Serfling pers. Mitt.). Eine Ursache dieser Bestandsabnahme liegt in den geringen Reproduktionserfolgen begründet (Braun-Lüllemann & Serfling 2013). Beispielsweise konnte auf der Bundesstichprobenfläche am Kriegberg bei Trügleben keine Reproduktion im Berichtszeitraum nachgewiesen werden. Auch in vielen anderen Populationen zeigt sich ein ähnliches Bild (Serfling pers. Mitt.). Daneben verinseln die noch existenten Populationen zunehmend. Das Kriterium Habitat wurde als ungünstig-schlecht (U2) bewertet. Offene Auenbereiche als bevorzugte Primärlebensräume stehen der Art nicht mehr zur Verfügung. Somit ist die Kreuzkröte auf magere Offenland-Lebensräume mit Sekundärgewässern angewiesen. Es handelt sich vor allem um Abgrabungsstätten zur Gewinnung von Steinen und Erden mit flachen Gewässern. Die ursprünglich zahlreichen kleinen Abgrabungsstätten weichen wenigen großen Abbauflächen. In den letzten Jahren änderte sich zudem die Abbautechnologie. Vielfach werden innerhalb kürzester Zeit gerade erst entstandene Sukzessionsflächen wieder aufgearbeitet und die Entstehung von Pioniergewässern immer weniger zugelassen. Die Aufgabe von militärischen Übungsplätzen oder deren Nutzungsänderung sowie die Beseitigung von Erdstoffdeponien, Siedlungsbrachen und Wegepfützen z. B. durch Infrastrukturmaßnahmen forcieren den Habitatverlust. Eine schnellere Vegetationsentwicklung, verursacht u. a. durch Nährstoffeinträge, verschärft die Situation. Damit verschwinden geeignete Strukturen aus unserer Landschaft. Neue Lebensräume entstehen kaum. Auch eine Rückkehr der Art in die Auen ist angesichts deren intensiver Nutzung ohne Überschwemmungsdynamik nicht absehbar. Somit reduziert sich die nutzbare Habitatfläche zunehmend. Die Verschlechterung der Habitatstrukturen vollzieht sich im gesamten Thüringer Raum, ist jedoch in Südthüringen besonders deutlich ausgeprägt (Serfling pers. Mitt.). Der Fortbestand der Art ist in Thüringen momentan noch gesichert, jedoch längerfristig gefährdet (Serfling pers. Mitt.). Abb. 3: Orchideenreiche Ausbildung des Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen (LRT [*] 6210) mit Stattlichem Knabenkraut Orchis mascula in einem guten Pflege- bzw. Erhaltungszustand im FFH-Gebiet Ibengarten Wiesenthaler Schweiz Sommertal. (Aufn. H. Wenzel ) Schreitet der Schwund an geeigneten Wasser- und Landhabitaten voran und bleibt die Reproduktion weiterhin aus bzw. auf einem für die Erhaltung der Population zu geringem Niveau, dann ist kurzfristig in den Südthüringer und längerfristig auch in den übrigen Thüringer Vorkommen mit einem Zusammenbruch der Populationen und der weiteren Verringerung des Gesamtthüringer Bestandes zu rechnen. Daher ist das Kriterium Zukunftsaussichten mit ungünstig-unzureichend (U1) bewertet worden. Da bei der Gesamtbewertung das schlechteste Kriterium aus den drei Teilbewertungen zum Tragen kommt, ist der Erhaltungszustand für die Kreuzkröte mit ungünstig-schlecht (U2) eingestuft. Damit resultiert aus der gegenüber dem letzten Bericht verschlechterten Einstufung des Kriteriums Habitat eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Kreuzkröte. Beispiel: Lebensraumtyp (*) 6210 Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen Der Lebensraumtyp (LRT) nimmt in Thüringen eine Fläche von ha ein (Abb. 3). Dieser Wert resultiert aus der Auswertung flächenscharfer Kartierungsdaten von 86% der Landesfläche (Institut für Vegetationskunde und Landschaftsökologie 2012). Die Diskrepanz zu dem bei Fritzlar et al. (2009) für die vorangegangene Berichtsperiode dargestellten niedrigeren Flächenwert (9.000 ha) spiegelt keine Flächenzunahme wider, sondern hat ihre Ursache in einer verbesserten Datenlage für diesen Lebensraumtyp. Im Gegensatz hierzu werden als Folge von Nutzungsaufgabe und Sukzession Flächenrückgänge und auch Rückgänge beim Verbreitungsgebiet des LRT eingeschätzt. Aus diesem Grund wurden die beiden Kriterien Verbreitungsgebiet und Fläche wie bereits 2006 als ungünstig-unzureichend (U1) bewertet. Bei vielen Beständen ist eine Unternutzung oder gar das Fehlen einer Nutzung zu beobachten. Eine Umfrage der TLUG 2012 / 2013 bei den verschiedenen Akteuren der Landschaftspflege in Thüringen (Untere Naturschutzbehörden, Stiftung Naturschutz Thüringen usw.) zur Umsetzung von Natura 2000 in den Thüringer FFH-Gebieten ergab, dass in den Jahren 2008 bis 2012 nur ca. 33,5% der LRT-(*) 6210-Fläche in den FFH-Gebieten im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms KULAP und weitere ca. 7,1% durch sonstige Maßnahmen und Programme (Naturschutzprogramm NALAP usw.) genutzt bzw. gepflegt wurden. Die Einbeziehung von nur 48,3% der LRT-(*) 6210-Fläche in den FFH-Gebieten in der KULAP-Feldblockkulisse 2012 gegenüber 74,1% in der Feldblockkulisse 2007 (Quelle: Mitteilung Institut für Vegetationskunde und Landschaftsöko-

5 A. Lux et al.: Der Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen 55 logie, 09 / 2012) bestätigt den aktuell geringen Anteil der KULAP-Nutzung für diesen LRT und zeigt zudem eine klar abnehmende Tendenz in den letzten Jahren an. Diese Unternutzung bzw. fehlende Nutzung hat eine teils flächenhafte Verbrachung und Verbuschung von Vorkommen des LRT zur Folge auf Kosten seltener Pflanzen wie dem Dreizähnigen Knabenkraut Orchis tridentata (Abb. 4). Zusätzlich führen Verluste von kleinen Vorkommen zu einer stärkeren Isolierung der verbliebenen Restbestände. Beide Entwicklungen beeinträchtigen den Lebensraumtyp in seinen Strukturen und Funktionen nachhaltig, weswegen dieses Kriterium unverändert gegenüber 2006 mit ungünstig-unzureichend (U1) bewertet wurde. Ein anhaltender Rückgang der Schafbestände im Land bei gleichzeitig gutem Angebot von attraktiveren Weideflächen verschlechtert die Aussicht auf eine vollumfängliche adäquate Nutzung bzw. Pflege des Lebensraumtyps auch weiterhin. Bereits in den letzten Jahren war zu beobachten, dass selbst viele vertraglich gebundene Flächen zu wenig genutzt wurden und ihr Zustand sich daher verschlechtert hat. Dieses führte dazu, dass das Kriterium Zukunftsaussichten als ungünstig-unzureichend (U1) bewertet wurde (2006: günstig [FV]). Die vorgenannten vier Teilbewertungen resultieren wie 2006 in einer ungünstig-unzureichenden (U1) Gesamtbewertung für den Erhaltungszustand des Lebensraumtyps Trespen-Schwingel- Kalk-Trockenrasen in Thüringen, wobei auf Grund der Bewertungsmethodik bereits die Einstufung nur eines Kriteriums in ungünstig-unzureichend (U1) zu dieser Gesamtbewertung geführt hätte. (z. B. im Rahmen des Waldumbaus) basiert, andererseits aber auch durch eine genauere Ansprache im Gelände erreicht wurde. Dabei wurden vielfach Buchenwälder des Waldgersten-Typs, die bisher als Orchideen-Kalk-Buchenwälder (9150) geführt wurden, durch die Ansprache im Gelände als Waldmeister-Buchenwald (9130) erfasst. Es wurde insofern eine Korrektur der vorherigen Einstufung vorgenommen. Diese basierte auf der Grundlage der 2005 beendeten Waldbiotopkartierung in Thüringen (vgl. Henkel et al. 2008), in der FFH-Lebensraumtypen noch nicht speziell kartiert wurden. Die Einschätzung der Fläche der LRT erfolgte durch eine Datenverschneidung mit der Forstlichen Standortkartierung. Hierbei kam es im standörtlichen Grenzbereich der beiden LRT 9130 und 9150 offensichtlich zu einer Überschätzung des Orchideen-Kalk-Buchenwaldes. Da auch hinsichtlich des Verbreitungsgebiets keine negative Veränderung festzustellen war, wurden folglich diese beiden Kriterien als günstig (FV) bewertet. Das Kriterium Strukturen und Funktionen wurde in Übereinstimmung mit der Bewertung auf der Ebene der kontinentalen Region Deutschlands ebenfalls als günstig (FV) eingeschätzt. Auch in den Abb. 4: Das Dreizähnige Knabenkraut Orchis tridentata ist eine derjenigen Orchideenarten, deren Vorkommen in Thüringen die Bestände des Lebensraumtyps Trespen-Schwingel- Kalk-Trockenrasen mit bemerkenswerten Orchideen (LRT [*] 6210) auszeichnen und durch Pflegedefizite stark gefährdet ist. (Aufn. H. Wenzel ) Beispiel: Lebensraumtyp 9130 Waldmeister-Buchenwald Waldmeister-Buchenwälder (Abb. 5) nehmen in Thüringen eine Fläche von ha ein. Dieser Wert basiert auf einer Schätzung der Veränderung von Flächenwerten nach Auswertung der Kartierungen zu 38 Fachbeiträgen Wald im Rahmen der FFH-Managementplanung. Insgesamt ist in Thüringen eine Zunahme der Fläche festzustellen, welche einerseits auf realen Zugewinnen Abb. 5: Der Waldmeister-Buchenwald, wie hier am Dolmar im FFH-Gebiet Dolmar und Christeser Grund (Lkr. Schmalkalden-Meiningen), bedeckt die weite Standortamplitude der mäßig trockenen bis frischen basenreichen Böden. Er ist in Thüringen der flächenmäßig bedeutsamste Lebensraumtyp. (Aufn. H. Wenzel )

6 56 Landschaftspflege und Naturschutz in Thüringen 51 (2) 2014: ausgewerteten Thüringer FFH-Gebieten zeigt sich, dass lediglich ein sehr kleiner Anteil (< 3%) der flächenscharf abgegrenzten Lebensräume (Waldbestände eines Waldlebensraumtyps mit räumlichem Kontakt) ungünstige Strukturen und Funktionen aufweist. Die Auswertung erfolgte durch ThüringenForst Sachgebiet Waldnaturschutz auf der Basis der Analyse von 24 Entwürfen zu Fachbeiträgen Wald im Rahmen der FFH-Managementplanung. Günstig wirkt sich hier das vermehrte Belassen von Habitatbäumen sowie das verstärkte Bemühen der Waldbesitzer aus, Buchenwälder als strukturreiche Dauerwälder zu bewirtschaften (Abb. 6). Auch die Zukunftsaussichten werden als günstig (FV) eingeschätzt. Dies erfolgt zum einen, weil durch die Anstrengungen im Waldumbau sich mittelfristig die Fläche dieses Lebensraums in Thüringen weiter vergrößern wird, zum anderen lässt die Beibehaltung der gegenwärtigen Waldbewirtschaftung erwarten, dass auch zukünftig die entsprechenden Strukturen und Funktionen gesichert werden können. Aus den vorgenannten Teilbewertungen leitet sich für den LRT 9130 demnach in der Gesamtbewertung ein günstiger (FV) Erhaltungszustand ab. Der Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen Mit der FFH-Richtlinie soll das europäische Naturerbe gesichert werden. Als sie 1992 in Kraft trat, wurde folgerichtig ein hoher Anteil gefährdeter Arten und Lebensräume insbesondere in die Anhänge I, II und IV aufgenommen. An dieser Situation hat sich bis heute nichts Wesentliches geändert und sie trifft auf die kontinentale biogeografische Region in Deutschland ebenso zu wie auf Thüringen. Auf beiden Betrachtungsebenen zeigt sich, dass sich ein vergleichsweise großer Anteil der Waldlebensräume hinsichtlich der Gesamtbewertung in einem günstigen (FV) Erhaltungszustand befindet, während die Offenland-Lebensräume und -Arten dahinter zurückstehen (Abb. 7). Vor allem bei den Anhängen I, II und IV ist der Anteil mit ungünstigem Erhaltungszustand, insbesondere mit ungünstigschlechtem (U2) Erhaltungszustand, sehr hoch. Ein Zeichen dafür, dass Abb. 6: Das vermehrte Belassen von Habitatbäumen und Totholz im Wirtschaftswald wirkt sich günstig auf den Erhaltungszustand der Wald-Lebensraumtypen sowie waldbewohnenden FFH-Arten aus, wie hier im bewirtschafteten Kleinprivatwald bei Steinach, Forstamt Sonneberg. (Aufn. T. Stichel ) möglicherweise bundesweit die Instrumente der FFH-Richtlinie bisher nicht angeschlagen haben. Das betrifft die Meldung der FFH-Gebiete und deren aktives Management für die Arten und Lebensraumtypen der Anhänge I und II ebenso wie für die Arten des Anhangs IV, für die ein umfangreiches Instrumentarium des Artenschutzes entworfen wurde, das überwiegend die Abwehr von Beeinträchtigungen zum Ziel hat. Die genauen Ursachen lassen sich aus dem Monitoring nicht ableiten und sind auf anderem Wege zu diskutieren. In Thüringen ist der direkte Vergleich zu den Erhaltungszuständen der letzten Bewertung 2006 (Fritzlar et al. 2009) nicht immer leicht zu ziehen, da sich die Datenqualität und damit die Aussageschärfe deutlich verbessert hat. Etwas abweichend von den Bewertungen der kontinentalen biogeografischen Region in Deutschland deuten sich unterschiedliche Anteile hoch gefährdeter Arten und Lebensraumtypen an. Liegt der Anteil mit ungünstig-schlecht (U2) bewerteten Lebensraumtypen deutlich unter 20%, so liegt er bei den Arten der Anhänge II und IV bei 35% bis 40% (Tab. 1). Oft handelt es sich um Arten, die mit den heutigen Landnutzungsbedingungen kaum noch zurechtkommen und die

7 A. Lux et al.: Der Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen % 100% Arten und LRT 80% 60% Arten und LRT 80% 60% EHZ der 40% EHZ der 40% Anteile der 20% 0% I (a) I (b) II IV V Anhänge der FFH-Richtlinie Anteile der 20% 0% I (a) I (b) II IV V Anhänge der FFH-Richtlinie Abb. 7: Erhaltungszustand (EHZ) der Arten und Lebensraumtypen (LRT) in der kontinentalen biogeografischen Region in Deutschland 2012 (links) und in Thüringen 2012 (rechts), jeweils getrennt nach Anhängen der FFH-Richtlinie (I[a] Offenland-LRT, I[b] Wald-LRT, grün günstig [FV], gelb ungünstig-unzureichend [U1], rot ungünstig-schlecht [U2], grau unbekannt [XX]). Tab. 1: Vergleich der Erhaltungszustände (EHZ) der Arten und Lebensraumtypen (LRT) in Thüringen zwischen den Berichtszeiträumen und hinsichtlich der Anzahl und des Anteils von Bewertungen. Arten, die in zwei Anhängen der FFH-Richtlinie verzeichnet sind, werden für beide Anhänge ausgewertet und fließen somit doppelt ein (grün günstig [FV], gelb ungünstig-unzureichend [U1], rot ungünstig-schlecht [U2], grau unbekannt [XX]). Anhang FFH-Richtlinie EHZ 2006 EHZ 2012 Nr. Bezeichnung FV % U1 % U2 % XX FV % U1 % U2 % XX I (a) Natürliche Offenland-LRT, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden 3 8, ,5 5 14, , ,5 6 17,6 0 müssen I (b) Natürliche Wald-LRT, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ,0 2 20, ,4 4 44,4 1 11,1 0 ausgewiesen werden müssen II Tier- und Pflanzenarten, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete 8 22, ,4 9 25, , , ,1 1 ausgewiesen werden müssen IV Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten 17 33, ,1 9 17, , , ,5 3 V Tier- und Pflanzenarten, deren Entnahme und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können 17 27, ,8 2 3, , ,9 8 12,9 4 Gesamt 45 23, , , , , ,7 8 dringend aktiver Fördermaßnahmen bedürfen. Häufig haben sie sich auf kleinste Restflächen zurückgezogen, auf denen die herkömmlichen Förderinstrumente nur schwer greifen. Tierarten Nach der Bewertung des Erhaltungszustandes in Thüringen für den FFH-Bericht (Fritzlar et al. 2009) befanden sich von den zu bewertenden 72 FFH-Tierarten noch 22 Arten in einem günstigen (FV), wie beispielsweise die Spanische Flagge Euplagia quadripunctaria (Abb. 8), 33 Arten in einem ungünstigunzureichenden (U1) und zwölf in einem ungünstig-schlechten (U2) Erhaltungszustand, vier Arten konnten nicht bewertet werden (XX). Für den Berichtszeitraum wurden 72 Tierarten Thüringens der Anhänge II, IV und V der FFH- Richtlinie bewertet (Tab. 2). Von diesen befinden sich 13 in einem günstigen (FV) Erhaltungszustand, 30 in einem ungünstig-unzureichenden (U1) und 25 Arten in einem ungünstig-schlechten (U2). Für drei Tierarten war keine Einstufung (XX) des Erhaltungszustandes möglich. In Bezug auf die Bewertungsergebnisse sowie die Veränderung zwischen den Berichtsperioden und ergeben sich zwischen den einzelnen Artengruppen deutliche Unterschiede (Abb. 9). Die festgestellten drei Verbesserungen des Erhaltungszustandes sind in der Regel mit erfolgreichen Schutzvorhaben, generellen Verbesserungen der Situation der Lebensräume oder überregionalen Entwicklungen bzw. Landschaftsveränderungen im Zusammen-

8 58 Landschaftspflege und Naturschutz in Thüringen 51 (2) 2014: einzelnen Parametern geführt, ohne dass damit schon ein verbesserter Erhaltungszustand erreicht werden konnte. So wurden die Zukunftsaussichten für die Bachmuschel Unio crassus nun nicht mehr als schlecht bewertet, die geringe Zahl der Populationen und deren Isolation und nach wie vor ungesicherte Reproduktion lassen aber keine Höherstufung zu. Abb. 8: Die Spanische Flagge Euplagia quadripunctaria ist eine der wenigen Tierarten mit einem günstigen (FV) Erhaltungszustand, hier an der Gewöhnlichen Waldrebe Clematis vitalba im Bereich der Saale bei Jena-Maua. (Aufn. A. Lux ) Anteile der EHZ der Arten und LRT 100% 80% 60% 40% 20% 0% S F A/R Fi W L Sc hang zu sehen. So ist die summarische Verbesserung beim Großen Mausohr Myotis myotis ohne den konsequenten Quartierschutz nicht denkbar (Tress 2012), beim Moorfrosch Rana arvalis haben Maßnahmen zur Umsetzung des Artenhilfsprogramms (Serfling & Serfling 2013; Serfling et al. 2012) aus landesweiter Sicht positive Entwicklungen bewirkt. Beim Dunklen Wiesenknopf- Artengruppe Abb. 9: Erhaltungszustand der Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie, Vergleich der Artengruppen Säugetiere (S, ohne Fledermäuse, n = 6), Fledermäuse (F, n = 20), Amphibien und Reptilien (A/R, n = 12), Fische und Rundmäuler (Fi, n = 4), Weichtiere (W, n = 4), Libellen (L, n = 5) und Schmetterlinge (Sc, n = 9); grün günstig (FV), gelb ungünstig-unzureichend (U1), rot ungünstigschlecht (U2), grau unbekannt (XX). Ameisenbläuling Maculinea nausithous sind zwar viele lokale Populationen nach wie vor gefährdet; angepasste Landschaftspflege und Naturschutzprojekte zeigen jedoch Erfolge (Jessat et al. 2012; Klaus 2012) und die Zukunftsaussichten sind insgesamt günstig (FV). In weiteren Fällen haben durchgeführte Maßnahmen zu Verbesserungen bei In allen diesen Fällen ist zu beachten, dass der verbesserte oder fortbestehende günstige (FV) Erhaltungszustand von der Fortführung dieser Schutzmaßnahmen abhängig ist und dass zudem regionale Unterschiede bestehen. Lokale Populationen können durchaus unterschiedliche Zustände aufweisen. So weisen beispielsweise die Vorkommen des Moorfroschs Rana arvalis im Pennewitzer Teichgebiet im Gegensatz zu denen im Plothener Teichgebiet positive Entwicklungen auf (Serfling 2013). Die 21 festgestellten Verschlechterungen in der Bewertung des Erhaltungszustandes hängen zum Teil mit einer verbesserten Datenlage und der nun objektiveren Beurteilung nach dem Basisdurchgang für das künftige Monitoring zusammen. Sie sind in den meisten Fällen aber mit den gleichen Gefährdungskomplexen in Zusammenhang zu bringen, die im Rahmen der Untersuchungen zu den Roten Listen Thüringens auch für die Gefährdung der Artenvielfalt insgesamt maßgeblich sind (Fritzlar & Westhus 2011). Hierzu zählen danach: Intensivierung der land- und fortwirtschaftlichen Nutzung, zunehmende Aufgabe extensiver Nutzungen, direkte Zerstörungen von Lebensräumen sowie Nähr- und Schadstoffeinträge. Ebenso relevant sind die fehlende flächendeckende Umsetzung von Hilfskonzepten sowie falsch oder unvollständig umgesetzte Pflegemaßnahmen. Weitere Verschlechterungen ergeben sich auch aus der gutachterlichen Neubewertung der Zukunftsaussichten, die z. B. bei der Hälfte der Fledermausarten negativer ausfällt als Hier sind unter anderem absehbare Veränderungen der Siedlungsstruktur und damit der Quartiersituation gebäudebewohnender Arten, die erwartete Mortalität an Windkraftanlagen sowie angenommene forstwirtschaftlich bedingte Ände-

9 A. Lux et al.: Der Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen 59 Tab. 2: Erhaltungszustände der Arten der Anhänge II, IV und V der FFH-Richtlinie in Thüringen. Bewertungskriterium Gesamtbewertung EHZ Artengruppe/Artname RL TH Anhang Populations- (kontin. BGR) (2011) FFH-RL größe Populatiotaaussichten Habi- Zukunfts- Säugetiere, sonstige Castor fiber Biber 2 II, IV 33 MTBQ U1 FV FV XX U1 FV Cricetus cricetus Feldhamster 1 IV 75 MTBQ U2 U2 U2 U1 U2 U2 Felis silvestris Wildkatze 2 IV 87 MTBQ U1 FV FV FV U1 U1 Lutra lutra Fischotter 2 II, IV 84 MTBQ FV U1 FV U1 U1 U1 Lynx lynx Luchs 1 II, IV Einschätzung erfolgt auf Bundesebene U2 Martes martes Baummarder 2 V 48 MTB U1 U1 U1 U1 U1 FV Muscardinus avellanarius Haselmaus 3 IV 34 MTB XX FV FV FV FV U1 Mustela putorius Iltis 2 V 11 MTB U1 U1 U1 FV U1 U1 Säugetiere, Fledermäuse Barbastella barbastellus Mopsfledermaus 2 II, IV 89 MTB U1 FV U1 FV U1 U1 Eptesicus nilssonii Nordfledermaus 2 IV 88 VK/WS U1 FV U1 U1 U1 U1 Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus 2 IV 82 MTB U1 U1 U1 U1 U1 U1 Myotis alcathoe Nymphenfledermaus --- IV 8 MTBQ U1 U2 U1 XX U2 XX Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus 1 II, IV 135 MTBQ U2 FV U1 FV U2 U1 Myotis brandtii Große Bartfledermaus 2 IV 73 MTB U1 U1 U1 U1 U1 U1 Myotis dasycneme Teichfledermaus R II, IV 1 MTBQ XX XX XX FV XX U1 Myotis daubentonii Wasserfledermaus --- IV 121 MTB U1 FV FV FV U1 FV Myotis myotis Großes Mausohr 3 II, IV 69 VK/WS FV FV FV U1 FV FV Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus 2 IV 111 MTB U2 U1 U1 FV U2 FV Myotis nattereri Fransenfledermaus 3 IV 119 MTB U1 FV U1 FV U1 FV Nyctalus leisleri Kleiner Abendsegler 2 IV 113 MTBQ U1 FV U2 U1 U2 U1 Nyctalus noctula Großer Abendsegler 3 IV 197 MTBQ U1 FV U2 U1 U2 U1 Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus 2 IV 130 MTBQ U1 FV U2 U1 U2 U1 Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus 3 IV 126 MTB FV FV FV FV FV FV Pipistrellus pygmaeus Mückenfledermaus --- IV 17 MTBQ U1 XX XX XX XX U1 Plecotus auritus Braunes Langohr 3 IV 123 MTB U1 FV U1 FV U1 FV Plecotus austriacus Graues Langohr 1 IV 26 VK/WS U2 U2 U2 U1 U2 U1 Rhinolophus hipposideros Kleine Hufeisennase 2 II, IV aw/ws U1 U1 U2 U2 U2 U2 Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus --- IV 83 MTBQ U1 U1 XX U1 XX XX Amphibien Alytes obstetricans Geburtshelferkröte 2 IV 45 VK U2 U2 U2 U1 U2 U2 Bombina variegata Gelbbauchunke 1 II, IV 22 MTBQ U1 U2 U2 U2 U2 U2 Bufo calamita Kreuzkröte 3 IV 45 MTBQ U1 U2 U1 U1 U2 U1 Bufo viridis Wechselkröte 1 IV 28 MTBQ U1 U2 U1 U2 U2 U2 Hyla arborea Europäischer Laubfrosch 2 IV 75 MTBQ U1 U1 U1 U1 U1 U1 Pelobates fuscus Knoblauchkröte 3 IV 46 MTBQ U2 U1 U1 XX U2 U1 Rana arvalis Moorfrosch 2 IV 32 MTBQ U1 FV U1 U2 U1 U1 Rana dalmatina Springfrosch --- IV 12 MTBQ FV FV FV FV FV FV Pelophylax kl. esculentus Teichfrosch --- V 383 MTBQ FV FV FV FV FV FV Pelophylax lessonae Kleiner Wasserfrosch --- IV 76 MTBQ XX FV FV FV FV XX Pelophylax ridibundus Seefrosch --- V 42 MTBQ FV FV FV FV FV FV Rana temporaria Grasfrosch --- V 512 MTBQ U1 U1 U1 U1 U1 FV Triturus cristatus Nördlicher Kammmolch 3 II, IV 135 MTBQ U1 U1 U1 U1 U1 U1 Reptilien Coronella austriaca Schlingnatter 3 IV 61 MTBQ XX U1 U1 FV U1 U1 Lacerta agilis Zauneidechse --- IV 188 MTBQ FV FV FV FV FV U1 Fische / Rundmäuler Barbus barbus Barbe 3 V 49 MTBQ U1 U1 U1 U1 U1 FV Cottus gobio Westgroppe 3 II 244 MTBQ U1 FV FV FV U1 FV Lampetra planeri Bachneunauge 2 II 57 MTBQ U1 FV FV U1 U1 FV Misgurnus fossilis Schlammpeitzger 1 II 3 MTBQ U2 U2 U2 U2 U2 U1 Rhodeus sericeus amarus Bitterling 1 II 11 MTBQ U1 U1 U1 U1 U1 FV Thymallus thymallus Äsche 2 V 92 MTBQ U1 FV FV U1 U1 U1 Sonstige / Krebse Astacus astacus Edelkrebs 1 V 30 MTBQ U1 FV U1 U1 U1 U2 Austropotamobius torrentium* Steinkrebs* 1 II*, V 6 MTBQ U1 U1 U1 U1 U1 U2 Weichtiere Helix pomatia Weinbergschnecke --- V 55 MTB FV FV FV FV FV FV Margaritifera margaritifera Flussperlmuschel 1 II, V 1 Indiv. U2 U2 U2 U2 U2 U2 Unio crassus Bachmuschel 1 II, IV 4 VK U2 U1 U1 U2 U2 U2 Vertigo angustior Schmale Windelschnecke 2 II 31 MTB U1 U1 U1 U1 U1 U1 Vertigo moulinsiana Bauchige Windelschnecke 1 II 3 MTB U1 U2 XX U2 U2 FV Libellen Coenagrion mercuriale Helm-Azurjungfer 2 II 78 VK U1 U1 U1 U1 U1 U1 Coenagrion ornatum Vogel-Azurjungfer 1 II 5 MTBQ U2 U1 U2 U1 U2 U1 Gomphus flavipes Asiatische Keiljungfer R IV 1 MTBQ XX U1 FV FV U1 U1 Leucorrhinia pectoralis Große Moosjungfer 2 II, IV 16 MTBQ U1 U1 FV U1 U1 U1 Ophiogomphus cecilia Grüne Keiljungfer 3 II, IV 25 MTBQ FV FV FV FV FV FV Schmetterlinge Eriogaster catax Heckenwollafter 1 II, IV 2 VK U2 U2 U2 U2 U2 U2 Euphydryas aurinia Skabiosen-Scheckenfalter / 2 II 37 MTBQ U2 U2 U2 U1 U2 U2 Goldener Scheckenfalter Euplagia quadripunctaria* Spanische Flagge* 3 II* 18 MTB FV FV FV FV FV FV Maculinea arion Quendel-Ameisenbläuling 2 IV 57 MTBQ U1 U1 U1 U1 U1 U2 Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Amei- --- II, IV 112 MTBQ FV FV FV U1 FV U1 senbläuling Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling 1 II, IV 10 MTBQ U2 U2 U2 U2 U2 U1 Gortyna borelii lunata Haarstrangwurzeleule 1 II, IV 1 VK U2 U2 U2 U2 U2 U1 Parnassius mnemosyne Schwarzer Apollofalter 1 IV 1 VK U2 U2 U2 U2 U2 U2 Proserpinus proserpina Nachtkerzenschwärmer 3 IV 11 MTBQ U1 U1 U1 U1 U1 XX

10 60 Landschaftspflege und Naturschutz in Thüringen 51 (2) 2014: Artengruppe/Artname Gesamtbewertung EHZ Bewertungskriterium RL TH Anhang Populations- (kontin. BGR) wissenschaftlich deutsch (2011) FFH-RL größe Populatiotaaussichten Habi- Zukunfts- TH D Käfer Lucanus cervus Hirschkäfer 2 II 23 MTBQ U1 U1 U1 U1 U1 FV Osmoderma eremita* Eremit* 3 II*, IV 24 MTBQ U1 U1 U2 U1 U2 U1 Farn- u. Blütenpflanzen Angelica palustris Sumpf-Engelwurz 2 II, IV Indiv. U1 U1 U1 U1 U1 U2 Arnica montana Arnika 2 V 70 MTBQ U2 U1 U1 U2 U2 U1 Cypripedium calceolus Frauenschuh 2 II, IV 79 MTBQ U1 U1 U1 U1 U1 U1 Trichomanes speciosum Prächtiger Dünnfarn --- II, IV 8 MTBQ FV U1 FV FV U1 FV Diphasiastrum alpinum Alpen-Flachbärlapp 2 V 12 MTBQ U1 U1 U1 U1 U1 XX Diphasiastrum complanatum Gemeiner Flachbärlapp 2 V 25 MTBQ U1 U1 U1 U1 U1 XX Diphasiastrum issleri Isslers Flachbärlapp 1 V 5 MTBQ U1 U1 U1 U1 U1 XX Diphasiastrum oellgaardii Oellgaards Flachbärlapp 1 V 2 MTBQ U1 U1 U1 U1 U1 XX Diphasiastrum tristachyum Zypressen-Flachbärlapp 1 V 7 MTBQ U1 U1 U1 U1 U1 XX Diphasiastrum zeilleri Zeillers Flachbärlapp 2 V 10 MTBQ U1 U1 U1 U1 U1 XX Huperzia selago Tannen-Bärlapp / 2 V 35 MTBQ U1 U1 U1 U1 U1 XX Tannen-Teufelsklaue Lycopodium annotinum Sprossender Bärlapp 2 V 45 MTBQ U1 U1 U1 U1 U1 XX Lycopodium clavatum Keulen-Bärlapp 3 V 100 MTBQ U1 U1 U1 U1 U1 XX Lycopodiella inundata Moorbärlapp 1 V 2 MTBQ U1 U1 U1 U1 U1 XX Moose Buxbaumia viridis Grünes Koboldmoos 2 II 2 VK FV U1 U1 XX U1 XX Dicranum viride Grünes Besenmoos 3 II 13 MTBQ FV U1 U1 U1 U1 U1 Leucobryum glaucum Weißmoos V Bewertung erfolgt auf Bundesebene U1 Mannia triandra Dreimänniges Zwerglungenmoos R II 0,46m² FV FV FV FV FV U1 Orthotrichum rogeri Rogers Kapuzenmoos R II 1 VK FV FV FV XX FV FV Sphagnum affine et austinii** Benachbartes und --- V 3 MTBQ U1 U1 U1 U1 U1 XX Austins Torfmoos** Sphagnum angustifolium Schmalblättriges Torfmoos --- V 24 MTBQ FV U1 FV FV U1 XX Sphagnum balticum Baltisches Torfmoos R V 3 MTBQ FV FV FV FV FV XX Sph. capillifolium var. capilifolium Hain-Torfmoos --- V 167 MTBQ FV FV FV FV FV XX Sph. capillifolium var. tenerum Zartes Hain-Torfmoos --- V 4 MTBQ XX XX XX XX XX XX Sphagnum centrale Zentriertes Torfmoos --- V 14 MTBQ FV FV XX U1 XX XX Sphagnum compactum Dichtes Torfmoos 3 V 45 MTBQ U1 U1 U1 U1 U1 XX Sphagnum contortum Gedrehtes Torfmoos 2 V 25 MTBQ U1 U2 U2 U1 U2 XX Sphagnum cuspidatum Spieß-Torfmoos 3 V 24 MTBQ U1 U1 FV U1 U1 XX Sph. denticulatum var. denticulatum Gezähntes Torfmoos --- V 101 MTBQ FV U1 FV FV U1 XX Sph. denticulatum var. indundatum Amphibisches Torfmoos --- V 22 MTBQ FV U1 FV U1 U1 XX Sphagnum fallax Trügerisches Torfmoos --- V 129 MTBQ FV FV FV FV FV XX Sphagnum fimbriatum Gefranztes Torfmoos --- V 94 MTBQ FV FV FV FV FV XX Sphagnum flexuosum Verbogenes Torfmoos 3 V 85 MTBQ U1 U1 FV U1 U1 XX Spagnum fuscum Braunes Torfmoos R V 7 MTBQ FV FV FV FV FV XX Sphagnum girgensohnii Girgensohns Torfmoos --- V 172 MTBQ FV U1 FV FV U1 XX Sphagnum magellanicum Magellans Torfmoos 3 V 36 MTBQ FV U1 FV U1 U1 XX Sphagnum majus Großes Torfmoos R V 1 MTBQ U1 U1 U2 U1 U2 XX Sphagnum obtusum Sumpfblättriges Torfmoos 1 V 1 MTBQ U1 U1 U1 U1 U1 XX Sphagnum palustre Sumpftorfmoos --- V 176 MTBQ FV FV FV FV FV XX Sphagnum papillosum Warziges Torfmoos 3 V 34 MTB FV U1 FV U1 U1 XX Sphagnum platyphyllum Löffelblatt-Torfmoos 1 V 1 MTBQ XX XX XX U1 XX XX Sphagnum quinquefarium Fünfzeiliges Torfmoos --- V 55 MTB FV FV FV FV FV XX Sphagnum riparium Ufertorfmoos 3 V 17 MTBQ U1 U1 FV U1 U1 XX Sphagnum rubellum var. rubellum Rötliches Torfmoos 1 V 5 MTBQ U1 U1 FV U1 U1 XX Sphagnum rubellum var. subtile Feines Torfmoos 1 V 2 MTBQ XX XX XX U1 XX XX Sphagnum russowii Russows Torfmoos --- V 72 MTBQ FV FV FV FV FV XX Sphagnum squarrosum Sparriges Torfmoos --- V 177 MTBQ FV U1 FV FV U1 XX Sphagnum subnitens Glanz-Torfmoos 2 V 26 MTBQ U1 U2 U2 U1 U2 XX Sphagnum subsecundum Einseitwendiges Torfmoos 2 V 53 MTBQ U1 U2 U1 U1 U2 XX Sphagnum tenellum Zartes Torfmoos 1 V 1 MTBQ U1 U1 U1 U1 U1 XX Sphagnum teres Rundliches Torfmoos 2 V 83 MTBQ U1 U1 U1 U1 U1 XX Sphagnum warnstorfii Warnstorfs Torfmoos 1 V 6 MTBQ U1 U2 U2 U1 U2 XX Flechten Cladonia arbuscula ssp. mitis Rentierflechte 3 V U1 U1 U1 U1 U1 XX Cladonia arbuscula ssp. Rentierflechte 3 V U1 U1 U1 U1 U1 XX squarrosa Cladonia ciliata Rentierflechte 3 V U1 U1 U1 U1 U1 XX Cladonia portentosa Rentierflechte 3 V U1 U1 U1 U1 U1 XX Cladonia rangiferina Rentierflechte 3 V U1 U1 U1 U1 U1 XX Cladonia stellaris Rentierflechte 1 V U1 U1 U2 n. b. U2 XX Cladonia stygia Rentierflechte R U1 U1 U1 n. b. U1 XX Erläuterungen: * Die mit einem roten Stern (*) gekennzeichneten Arten sind als prioritär im Anhang II verzeichnet. ** Diese beiden Torfmoose sind als zwei Arten anzusehen, werden jedoch zusammen bewertet und fließen in die nachfolgenden Auswertungen mit einer Bewertung ein (1x U1) FFH-RL: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) EHZ: Erhaltungszustand kontin.: kontinentale BGR: Biogeographische Region EHZ: FV FV günstig TH: Thüringen U1 U1 ungünstig-unzureichend D: Deutschland Populationsgröße: U2 U2 ungünstig-schlecht Indiv.: Individuen XX XX unbekannt aw/ws: Anzahl adulter Weibchen in Wochenstuben VK: Anzahl der Vorkommen 2006 nicht bewertet, dadurch n. b. VK/WS: Anzahl Wochenstuben kein Vergleich möglich MTB: Anzahl besiedelter Messtischblätter (= TK 25) MTBQ: Anzahl besiedelter Messtischblattquadranten (= TK10) m²: besiedelte Fläche in Quadratmeter Rote Liste: RL TH: Rote Liste Art für Thüringen (2011) 0: ausgestorben, ausgerottet oder verschollen 1: vom Aussterben bedroht 2: stark gefährdet 3: gefährdet R: extrem selten G: Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt V: Vorwarnliste D: Daten ungenügend *: ungefährdet --- keine Einstufung

11 A. Lux et al.: Der Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen 61 rungen im Höhlenangebot der Wälder ausschlaggebend. Bei drei Arten (Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri, Großer Abendsegler Nyctalus noctula und Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii) führt dies trotz günstiger (FV) Bewertung der Habitate und festgestellter weiter Verbreitung dieser Arten (alle auf über 100 Messtischblattquadranten vorkommend, vgl. auch Tress et al. 2012) zu einer Neubewertung des Erhaltungszustands als ungünstigschlecht (U2). Für weitere Arten spielen länger bestehende Defizite und großflächige Landschaftsveränderungen eine Rolle, die sich zunehmend auf die Erhaltungszustände auswirken. Deutlich wird dies z. B. bei bestimmten Amphibienarten. Hier bestehen schon lange Defizite in den Primärlebensräumen z. B. Bachund Flussauen, denen die angestammte Gewässervielfalt fehlt. Problematisch ist nun aktuell, dass auch Ersatzlebensräume wie fischfreie Kleingewässer an unbefestigten Wegen, Brachflächen mit Tümpeln, z. B. an Ortsrändern oder militärischen Übungsplätzen, oder kleinteilig genutzte Abbaustellen durch Nutzungsänderungen oder Auflassung verloren gehen. Dies wirkt sich zum Teil limitierend auf die Reproduktion der Populationen aus, vor allem zeigt es sich jedoch in messbaren Habitatverlusten. Bei der Geburtshelferkröte Alytes obstetricans und der Kreuzkröte führte das zu einer Verschlechterung der Bewertung des Erhaltungszustandes. Für einzelne Arten betreffen Verschlechterungen mehrere Kriterien. So sind für den Feldhamster Cricetus cricetus unzureichende Populationsgrößen und mangelnde Reproduktion ebenso festzustellen wie abnehmende Habitatflächen und verschlechterte Habitatqualität. Für die Landbewirtschaftung liegen Konzepte zur Behandlung von schutzbedürftigen Bereichen vor. Zum Teil werden auch entsprechende Förderprogramme angeboten. Bekannt ist auch, wo der Vernichtung von Vorkommen nur mit strengem Schutz der vorhandenen Lebensräume zu begegnen ist. Voraussichtlich werden komplexe Schutzmaßnahmen und nötigenfalls Bewirtschaftungsvorgaben nötig sein, um Verbesserungen zu erreichen. Bei den Wirbellosen stehen einer Verbesserung drei Verschlechterungen gegenüber. Leider konnte bei keiner der Arten, die schon 2006 einen schlechten Erhaltungszustand aufwiesen, eine Verbesserung erreicht werden. Einige dieser Arten sind schon lange und zum Teil überregional im Rückgang begriffen bzw. gefährdet, ohne dass die Gründe dafür bekannt sind. Neuerdings ist auch der bereits in den 1990er-Jahren beobachtete Zusammenbruch der Populationen des Skabiosen-Scheckenfalters Euphydryas aurinia in Südwestdeutschland (Ebert & Rennwald 1991) nun auch in Thüringen festzustellen. Dies führt zusammen mit dem Verlust an Habitaten dazu, dass die Art einen schlechten Erhaltungszustand aufweist. Auch bei weiteren Arten bestehen Kenntnisdefizite zu den Ursachen fortwährender Bestandsrückgänge, etwa beim Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläuling Maculinea teleius und beim Hecken-Wollafter Eriogaster catax. Hier ist für die Ableitung von Schutzkonzepten die Erforschung der besonderen Rückgangsursachen nötig. Pflanzenarten Bei den Pflanzen wurden insgesamt 60 Arten und Unterarten der Anhänge II, IV und V der FFH-Richtlinie bewertet (Tab. 2). Von diesen befinden sich zehn Arten in einem günstigen (FV) und 38 Arten in einem ungünstig-unzureichenden (U1) Erhaltungszustand. Sieben Arten wurden mit ungünstig-schlecht (U2) eingestuft. Vier Torfmoose konnten für Thüringen nur mit unbekannt (XX) eingeschätzt werden. Die Kenntnisdefizite betreffen das Zarte Hain-Torfmoos Sphagnum capillifolium var. capillifolium, das Löffelblatt-Torfmoos Sphagnum platyphyllum, das Feine Torfmoos Sphagnum rubellum var. subtile sowie das Zentrierte Torfmoos Sphagnum centrale. Für das Weißmoos Leucobryum glaucum erfolgt die Bewertung nur auf Bundesebene. Auf Bundesebene wurden 2012 allerdings die meisten Arten des Anhangs V wie sämtliche Bärlappe, Torfmoose, Rentierflechten sowie vom Anhang II das Grüne Koboldmoos Buxbaumia viridis mit unbekannt (XX) eingeschätzt, so dass kein Vergleich mit der Bewertung Thüringens möglich ist. Die sowohl in Abb. 10: Der Erhaltungszustand der Sumpf- Engelwurz Angelica palustris ist seit der Berichtsperiode gleichbleibend ungünstig-unzureichend (U1). Eine Verbesserung des Erhaltungszustandes ist nur über eine dauerhafte Pflege erreichbar. (Aufn. F. Fritzlar ) Thüringen als auch auf Bundesebene bewerteten Pflanzen werden in dieselben EHZ eingestuft, nur bei wenigen Arten ergeben sich Abweichungen um eine Stufe. Im Vergleich zur Berichtsperiode ist der Anteil an ungünstig-unzureichenden (U1) Einstufungen mit 38 zu 39 (2006) Arten nahezu unverändert geblieben, so auch bei der Sumpf- Engelwurz Angelica palustris (Abb. 10). Befanden sich zum Abschluss des Monitorings 2006 noch 14 Arten in einem günstigen (FV) und lediglich eine Art in einem ungünstig-schlechten (U2) Erhaltungszustand, so ist für den Berichtszeitraum mit zehn günstigen (FV) und sieben ungünstig-schlechten (U2) Gesamteinstufungen ein negativer Trend zu verzeichnen. Im Vergleich zur Berichtsperiode ergaben sich für keine der Pflanzenarten eine Verbesserung, 43 unveränderte Einstufungen sowie zehn Verschlechterungen. Die schlechteren Einstufungen

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