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1 Infoveranstaltung Anerkannt was nun? sgb II sozialbetreuung jobcenter integration unterstützerkreis flüchtlinge asylverfahren sprachkurse ehrenamt alg II

2 Zuständigkeiten nach Aufenthaltsstatus Asylsuchender Asylbewerber Menschen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist Aufenthaltsgestattung Geduldete: Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber nicht abgeschoben werden können Duldung Sozialamt Sozialamt Asylberechtigte/anerkannte Flüchtlinge Personen, über deren Asylantrag positiv entschieden ist subsidiärer Schutzberechtigte

3 Muster:

4 Weg den ein Flüchtling bis zur Integration in Arbeit zurücklegt (Vergleich mit einer med. Reha) Ankunft der Flüchtlinge in Bundesrepublik Deutschland Unterbringung in Notunterkunft

5 Ohne ehrenamtliche Helfer und hauptamtliche Sozialberater geht es nicht AsylbLG Rundumsorglospaket Anerkennung als Flüchtling SGB II ohne Hilfe geht es nicht Integration wenig Eigenverantwortung Hilfe durch Ehrenamtliche Helfer Sozialamt plötzlich selbstverantwortlich für Wohnungssuche Umzug Mietverhältnis Vertrag mit Energielieferant versch. Behördengänge Integrationskurse Hilfe auf dem Weg zur Integration durch: ehrenamtliche Helfer/innen und hauptamtliche Sozialberater/innen Mitarbeiter/innen des Jobcenters Ausbildungsoder Arbeitsaufnahme Wegfall der Hilfebedürftigkeit

6 Zuständigkeit nach Status BÜMA & Zuweisung zum Lkr. NEA BW Formeller Asylantrag Positive BAMF Entscheidung Sicherstellung des Lebensunterhalts Asylbewerber AsylbLG Sozialamt RECHTSKREIS WECHSEL anerkannte Flüchtlinge Sicherstellung des Lebensunterhalts Beratung und Vermittlung Beratung und Vermittlung Agentur für Arbeit

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9 Was ändert sich mit der Anerkennung Rechtsgrundlage bisher: AsylbLG Zuständigkeit bisher:sozialamt Jobcenter Aufenthaltsstatus Aufenthaltstitel bisher: Asylbewerber anerkannter Flüchtling Arbeit Arbeitsmarkt steht offen bisher: AGH 1,05 med. Versorgung bisher: Behandlungschein SGB II Krankenversicherung GKV Leistungsart bisher: Asylbewerberleistungen Grundsicherung für Arbeitssuchende Pflichten/Verantwortung bisher: Residenzpflicht Fördern/Fordern Vertragspartner

10 Ziel lückenlose Leistungsgewährung beim Übergang der Zuständigkeit vom Sozialamt (AsylbLG) in den Rechtskreis des SGB II (JC) Mit Zugang des Zuerkennungsbescheides ist umgehend ein Antrag auf Grundsicherung für Arbeitssuchende beim Jobcenter zu stellen

11 Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung und hat eine doppelte Trägerschaft Landkreis übernimmt Kosten der Unterkunft und Bildung und Teilhabeleistungen Bund übernimmt alles andere wie Regelbedarfe, Mehrbedarfe, Kranken /Pflegeversicherung Mitarbeiter/innen des Landkreises unter einem Dach Mitarbeiter/innen des Bundes

12 Aufgabe des Jobcenters ist

13 Deckung existentieller Bedarfe. Grundsicherung für Arbeitssuchende Hartz IV Arbeitslosengeld II (AlG II) SGB II Leistungen

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15 1 Teamleiter + 13 Mitarbeiter Zuständigkeit ist nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens aufteilt Leistungsabteilung ist ausschließlich in NEA persönliche Antragstellung für Neuanträge erfolgt in NEA Kein Servicecenter (Call Center) persönlicher Kontakt mit Leistungssachbearbeiter/in möglich

16 Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II erwerbsfähiger Hilfebedürftiger (Antragsteller) Ehepartner, soweit nicht dauernd getrenntlebend eigene Kinder unter 25 Jahre und unverheiratet Nichtverheiratete in einer eheähnlichen Gemeinschaft Alleinerziehende Großelter, Tante, Onkel, Schwager und Schwägerin bilden für sich betrachtet einen eigen Bedarfsgemeinschaft eingetragene Lebenspartnerschaften

17 Vielehen nach islamischen Recht Das islamische Recht sieht die Möglichkeit von Vielehen vor (bis zu vier Ehefrauen). Die nur religiös geschlossenen Ehen entfalten in Deutschland und haben keinerlei Rechtswirkung (Nichtehen). Fazit: Bedarfsgemeinschaft nur mit der Erst Ehefrau

18 Problem unterschiedliche Zeitpunkte der Anerkennung Mit Antragstellung müssen weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (Ehepartner, Kinder bis 24.Lj) auch wenn diese noch nicht anerkannt sind EDV technisch der Bedarfsgemeinschaft des Antragstellers zugeordnet werden (allerdings ohne Leistungsbezug) Grund: Korrekte Berechnung der Leistungen für den Antragsteller sowie Festlegung der Wohnungsgröße, der Miethöhe etc. unterschiedliche Namensgebung erschweren die Zuordnung zum Ehegatten arabische Namen bestehen üblicherweise aus mehreren Namensteile es besteht die Gefahr, dass zwei Einzelbedarfsgemeinschaften erfasst werden

19 Wie berechnet sich der Leistungsanspruch (Systematik) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann Regelbedarf + evtl. Mehrbedarf + Kosten der Unterkunft = Gesamtbedarf./. anrechenbares Einkommen. = evtl. Leistungsanspruch + Bildung und Teilhabeleistungen BUT zzgl. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung/Pflegeversicherung

20 v

21 Der HARTZ IV Regelbedarf 2016 ERWACHSENE Volljährige Alleinstehende/Alleinerziehende 404 Volljährige PARTNER in der Bedarfsgemeinschaft 364 unter 25 Jährige in Bedarfsgemeinschaft der Eltern 324 KINDER Kinder/Jugendliche von 14 bis 17 Jahre 306 Kinder von 6 bis 13 Jahre 270 Kinder bis 5 Jahr 237

22 Beispiel: Alleinerziehende Mutter mit 6jährigen Tochter, Miete 520, Einkommen: Minijob 450, Kindergeld 190 Regelbedarf + evtl. Mehrbedarf + Kosten der Unterkunft = Bedarf alleinerz. Mutter Kind 6. Lj /. anrechenbares Einkommen. = evtl. Leistungsanspruch 280 Kindergeld Minijob Kindergeld 190 stehen der BG zur Verfügung 1.509

23 Nicht von der Regelleistung umfasster Bedarfe Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte werden als Einzelpauschalen gewährt kein Anspruch auf ausschließlich neue Möbel Verweis auf Gebrauchtwarenhöfe/Sozialkaufhaus/eBay zzgl. Lieferung und Anschlussarbeiten Bedarfe bei Schwangerschaft und Geburt Schwangerschaftsbekleidung 100,00 Euro Kinderwagen 90,00 Euro Babyerstausstattung 150,00 Euro Kinderbett 170,00 Euro kl. Schrank 40,00 Euro Gesamt 550,00 Euro

24 Ersatzbeschaffung Bedarfsdeckende Regelbedarfe ( Alleinstehende/r = 404,00Euro) Ersatzbeschaffungen/Reparaturen sind aus den bedarfsdeckenden Regelleistungen anzusparen. hierfür sind im Regelbedarf 16 % = 64,64 enthalten Darlehen bei unabweisbarem Bedarf (Anspardarlehen): Wurden keine Ansparungen gemacht und der Bedarf ist unabweisbar kein Vermögen vorhanden Selbsthilfe nicht möglich und Regelleistung umfasst den Bedarf, dann kann ein Darlehen erbracht werden. Tilgung erfolgt mit 10% des Regelbedarfes (monatlich 40,40 )

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26 Gebührenfestsetzungsbescheid für Fehlbeleger

27 Vor einem geplanten Umzug ist die Zusicherung des Jobcenters einzuholen. Zusicherung durch das Jobcenter nur dann, wenn: 1. Umzug erforderlich ist (Umzugsgrund) und 2. die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind Umzug ist erforderlich bei Fehlbeleger, Familienzusammenführung, Arbeitsaufnahme, Kündigung durch Vermieter, Familienzuwachs (nicht abschließend)

28 Innerhalb des Landkreises Neustadt a. d. Aisch Bad Windsheim können folgende Höchstbeträge für Unterkunftskosten (Bruttokaltmieten ) anerkannt werden: ab Kaltmiete + sonstige NK = Bruttokaltmiete Belegung Gemeinden Neustadt/Aisch Bad Windsheim Wohnungsgröße/qm 1 Person 344,00 387, Personen 416,00 468, Personen 495,00 557, Personen 578,00 651, Personen 660,00 743, je weitere Personen 79,00 90,00 15 Zzgl. HEIZKOSTEN! Angemessene Heizkosten lt. Heizspiegel Bundesweit 2015 Kosten je qm und Jahr = 19,70 Euro Verbrauch in kwh je m2 und Jahr = 238 kwh

29 Mietzahlung Mietzahlungen können auch direkt an den Vermieter überwiesen werden, wenn die vorgesehene Verwendung nicht sichergestellt ist.

30 wenn Umzug durch JC Umzugskosten (wenn überhaupt Wohnungsgegenstände vorhanden sind) Mietfahrzeug (Transporter/Sprinter) unter Vorlage von drei Kostenvoranschlägen Der Umzug ist grds. in Selbsthilfe (Freunde, Verwandte etc.) durchzuführen Problem: kein Führerschein, meist Selbsthilfe nicht möglich Einzelfallentscheidung Mietkaution als Darlehen (max. drei Kaltmieten)

31

32 Klassenfahrten Schulbedarf Mittagsverpflegung Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Lernförderung

33 Wer kann Leistungen aus dem Bildungspaket bekommen? Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II Sozialhilfe Wohngeld Asylbewerberleistungen Kinderzuschlag erhalten. Sozialamt

34 Für jedes Kind ist ein eigener Antrag zu stellen!

35 Vermögen Grundfreibetrag für Volljährige in Höhe von Lebensalter x 150 (+750 ) Beispiel: Ein Flüchtlingsehepaar (Ehemann 25 Jahr, Ehefrau 23 Jahre) hat noch Euro Bargeld mit in die BRD gebracht. Vermögensfreibetrag? Ehemann 25 Jahre x 150 = = Ehefrau 23 Jahre x 150 = = Vermögensfreibetrag 8.700

36 Im Jobcenter sind folgende Stationen zu durchlaufen: I. Empfang II. Vermittlung III. Leistungsabteilung

37 Bei der erstmaligen Vorsprache im Jobcenter Empfang : 1. Aufnahme der Personalien/Lebenslauf 2. Abgleich des Aufenthaltsstatus 3. Ausgabe der Antragsunterlagen 4. Terminierung der Antragsabgabe 5. Hausaufgaben, die zu erledigen sind (Mitgliedsbescheinigung der KK, Guthabenkonto, Anmeldung Sprachkurs, Mietbescheinigung etc.) Bei der ersten Vorsprache sollten folgende Unterlagen vorgelegt werden: Bescheid über die Anerkennung als Flüchtling Reisepass/Aufenthaltsgestattung (Ausweisdokument mit Lichtbild!) Namen und Geburtsdaten von weiteren Personen der BG

38 weiterhin findet gleich im Anschluss das Erstgespräch beim Arbeitsvermittler/Integrationsfachkraft/Fallmanager statt. Es wird eine Eingliederungsvereinbarung zwischen dem Jobcenter und dem anerkannten Flüchtling geschlossen.

39 III. Leistungsabteilung Einen Termin erhält man etwa ein bis zwei Wochen nach Antragstellung und Vorsprache. Bei diesem Termin der Antragsabgabe sind folgende Unterlagen mitzubringen: vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Hauptantrag (HA) mit Anlagen Bescheid über die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (BAMF) Mitgliedsbescheinigung einer Krankenkasse (freies Wahlrecht) Aufhebungsbescheid vom Sozialamt Bankverbindung Aufenthaltstitel nach Erhalt (Aufenthaltsgestattung als Identifikationsnachweis) Mietbescheinigung, wenn evtl. Wohnung bereits in Aussicht Meldebescheinigung Kontoauszüge der letzten sechs Monate Kontoeröffnung < sechs Monate Nachweis von Bank über Kontoeröffnung Kontoauszüge immer aufbewahren! sind mit jedem WBA sortiert und lückenlos von den letzten sechs Monaten einzureichen. Kontoauszüge nicht mehr auffindbar kostenlos Umsatzanzeige (Zweitschrift der Kontoauszüge bei der Bank sind gebührenpflichtig)

40 Wann und wie wird gezahlt? Die Grundsicherungsleistungen werden monatlich im Voraus ausgezahlt In der Regel steht das überwiesene Geld einen Kalendertag vor dem Anspruchsmonat zur Verfügung Um sich vor Pfändungen zu schützen, sollte das Konto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden Ist kein Konto vorhanden, wird eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung (Scheck) zugeleitet Briefkasten beschriften Deutschen Post oder der Deutschen Postbank bar auszahlen lassen kostenpflichtig (Grundgebühr 2,85 + Auszahlgebühr) Zahlungsbetrag Gebühr bis 50 3,50 über 50 bis 250 4,00 über 250 bis 500 5,00 über 500 bis ,00 über bis ,50

41 Wie lange werden die Leistungen bewilligt? Grundsätzlich werden Leistungen zunächst für einen Bewilligungszeitraum von 6 Monaten gezahlt, so dass bei weiterer Hilfebedürftigkeit ein Weiterbewilligungsantrag (WBA) zu stellen ist. Der WBA wird 6 Wochen vor Ablauf des BWZ per Post zugesandt. Bitte Bearbeitungszeiten einkalkulieren!

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43 Bedarfsgemeinschafts- Nummer Bitte bei jedem Anruf, Schreiben, etc. angeben. z. B // Mit dem Regelbedarf werden Ihre Bedarfe des täglichen Lebens pauschal abgedeckt; seit 2016 = 404 Kundennummer KK Unter diesem Begriff sind Miete, Heizkosten und sonstige Nebenkosten zu-sammengefasst. Als Empfänger/in von Arbeitslosengeld II sind Sie grundsätzlich in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert.

44 Sollten Sie der Auffassung sein, dass die Ihnen bewilligten Leistungen nicht korrekt berechnet wurden, können Sie gegen den Bewilligungsbescheid Widerspruch einlegen. Bitte begründen Sie Ihren Widerspruch und teilen Sie uns mit, weshalb der Bescheid aus Ihrer Sicht fehlerhaft ist.

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47 Antrag auf Befreiung des Rundfunkbeitrages stellen notwendige Unterlagen: Befreiungsantrag (Gemeindeverwaltung) Bescheinigung des Jobcenters über den Bezug von SGB II Leistungen (immer bei einem Bewilligungsbescheid dabei letzte Seite!)

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49 Mitwirkungspflichten Jede Änderung in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ist umgehend mitzuteilen Beispiele (nicht abschließend): Umzug Urlaub, dieser muss auch beim Vermittler/Empfang beantragt werden (Ortsabwesenheit) die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Studium Änderungen des Aufenthaltsstatus Ein /Auszug von Mitbewohner Beantragung vorrangiger Leistungen wie Kindergeld, Elterngeld, Bay. Betreuungsgeld, Schwangerschaft Familiennachzug

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