Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung
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- Kirsten Brinkerhoff
- vor 7 Jahren
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1 Anlage 1 Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Begründung zur Flächennutzungsplan-Änderung IV/30 Oertelplatz, Bahnlinie München-Ingolstadt (westlich), Hintermeierstraße (nördlich), Lautenschlägerstraße (östlich), Vesaliusstraße (südlich) und Georg-Reismüller-Straße (östlich) sowie Franz-Nißl-Straße (westlich) (Parallelverfahren mit Bebauungsplan Nr. 1655a) im Osten zur Angerlohe und im Westen zur Allgemeinen Grünfläche an der Franz-Nißl- Straße führt, die an den Würmgrünzug anbindet. Gemäß Zentrenkonzept der Landeshauptstadt München ist der Bereich am Allacher Bahnhof und Vesaliusstraße als Quartierszentrum zu entwickeln. Lage im Stadtgebiet Ausgangslage und Anlass der Änderung Das Planungsgebiet liegt im Stadtbezirk 23 Allach-Untermenzing. Der Oertelplatz mit der S- Bahnhaltestelle Allach stellt sich derzeit als überwiegend brachliegende Fläche mit Lagergebäuden, einer Park+Ride / Bike+Ride-Anlage sowie als LKW- und Container-Abstellplätze ohne Platzfassung und -gestaltung dar. Östlich der Lautenschlägerstraße befinden sich Wohnnutzungen und ein Hochbunker. Im Osten grenzt das Planungsgebiet unmittelbar an die Bahnlinie München-Ingolstadt an, jenseits davon befinden sich industriell genutzte Areale. Südlich der Hintermeierstraße befindet sich das sog. "Kirschgelände", ein großflächiges, überwiegend gewerblich genutztes Gebiet. Im geltenden Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung ist das Planungsgebiet als Gemeinbedarfsfläche Verwaltung, Allgemeine Grünfläche und Gewerbegebiet dargestellt. In Teilbereichen sind diese mit der landschaftsplanerischen Schraffur "Flächen für Maßnahmen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen" bzw. "Vorrangige Maßnahmen zur Verbesserung der Grünausstattung" überlagert. Entlang der Bahntrasse München-Ingolstadt, die als Bahnanlage dargestellt ist, verläuft eine Übergeordnete Grünbeziehung. Die westlich angrenzenden Flächen sind als Allgemeines Wohngebiet dargestellt. Entlang der Hintermeierstraße verläuft eine Örtliche Grünverbindung, die Der Planungsbereich ist über die Vesaliusstraße und die Georg-Reismüller-Straße an das übergeordnete Straßennetz angebunden. Durch die S-Bahnhaltestelle München-Allach sowie mehrere Buslinien ist der Oertelplatz mit Umfeld sehr gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Das Planungsgebiet ist im Wesentlichen durch Verkehrslärm von der Bahnlinie München-Ingolstadt sowie die umliegenden Straßen belastet. Gewerbelärm geht von dem südlich angrenzenden Kirschgelände sowie den industriell genutzten Flächen östlich der Bahnlinie aus. Es wurden im gesamten untersuchten Bereich aufgefüllte und zum überwiegenden Teil auch verunreinigte Böden angetroffen. Planungsziel und beabsichtigte Darstellung Ziel der Planung ist eine städtebauliche Neuordnung und Aufwertung des Oertelplatzes als Quartierszentrum und seines Umfeldes. Folgende planerische Aspekte sollen berücksichtigt werden: Die derzeitige Einzelhandelssituation im Quartierszentrum mit einem Einzugsbereich von ca Einwohnerinnen und Einwohnern soll ergänzt und damit gestärkt werden. Das geplante Versorgungszentrum soll durch ein Angebot von Einzelhandelsflächen für Waren des mittelfristigen, teils auch langfristigen Bedarfs, Standorte für großflächigen und ergänzenden, kleinteiligen Einzelhandel bzw. Dienstleistungen, kulturelle und soziale Nutzungen sowie Gastronomie bereitstellen. Südlich des Quartiersplatzes am Oertelplatz / östlich der Lautenschlägerstraße soll die O:\Projekte\fidok\texte\4_west\4_2\4_2_ag\4_2_ag_14\FNP_Aend Oertelplatz\billi_oertelplatz_a4_txt.odt
2 Seite 2 von 6 bestehende Wohnnutzung westlich der Lautenschlägerstraße bis zum geplanten Versorgungszentrum hin erweitert werden. Aufgrund des vorhandenen Versorgungsdefizites an sozialer Infrastruktur im 23. Stadtbezirk Allach-Untermenzing und des durch die Planung ausgelösten Bedarfes ist zur wohnungsnahen Versorgung innerhalb des Allgemeinen Wohngebiets eine Kindertageseinrichtung vorzusehen. Die schulische Versorgung des Planungsgebiets kann durch die bestehenden Schulen im Umfeld gewährleistet werden. Der Oertelplatz soll als Vorfeld des S-Bahnhaltes Allach zum Quartiersplatz ausgebaut werden. Hier soll ein Fußgängerbereich mit Baumbestand geschaffen werden, der auch eine hohe Aufenthaltsqualität bietet. Zukünftig soll der Bereich des geplanten Versorgungszentrums sowie des Quartiersplatzes im Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung als Sondergebiet Einzelhandel dargestellt werden. Aufgrund der geplanten Gestaltung des Quartiersplatzes als Fußgängerbereich mit Baumbestand entfällt die ursprüngliche Darstellung als Allgemeine Grünfläche. Regelungen zur gestalterischen Ausformung erfolgen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. Im Bereich der geplanten Wohnnutzung wird die bestehende Darstellung eines Allgemeinen Wohngebietes nach Osten über die Lautenschlägerstraße bis zum geplanten Versorgungszentrum erweitert. Eine gesonderte Darstellung der integrierten Kindertageseinrichtung erfolgt nicht. Nördlich des Oertelplatzes werden der Bahnhofsvorplatz (geplanter Busbahnhof) sowie die hier bisher dargestellte Gemeinbedarfsfläche Verwaltung (ehem. Postgebäude) aufgrund der hohen Emissionsbelastung durch die Lage an der Bahntrasse sowie dem dadurch bedingten Nutzungsspektrum dem nördlich angrenzenden Mischgebiet zugeschlagen. Die landschaftsplanerischen Darstellungen einer Übergeordnete Grünbeziehung entlang der Bahntrasse München - Ingolstadt sowie einer Örtlichen Grünverbindung entlang der Hintermeierstraße werden beibehalten. Die Darstellung von "Vorrangigen Maßnahmen zur Verbesserung der Grünausstattung" entfällt zukünftig, da dieses Planungsziel im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung umgesetzt wird. Entlang der Hintermeierstraße wird durch die Darstellung von "Flächen mit Maßnahmen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen" den immissionsschutzrechtlichen Erfordernissen aufgrund der südlich angrenzenden, gewerblichen Nutzung auf der Ebene der Flächennutzungsplanung Rechnung getragen. Auswirkungen der Planung Mit der Planung wird durch die Schaffung eines neuen Stadtquartiers mit verbesserter verkehrlicher Infrastruktur, Versorgungseinrichtungen und einem hohem Wohnanteil, einem Quartiersplatz und der erforderlichen sozialen Infrastruktur eine städtebauliche Aufwertung eines in großen Teilen zunehmend brach gefallenen Areals eingeleitet. Der Stadtteil Allach-Untermenzing besitzt derzeit kein angemessenes Quartierszentrum. Eine Stärkung des Quartierszentrums ist daher von großer Wichtigkeit. Insbesondere für den mittelund langfristigen Bedarf, wie beispielsweise Bekleidung und Elektroartikel, bestehen fast keine Angebote. Aufgrund der Magnetwirkung eines Verbrauchermarktes mit sinnvollen Ergänzungsangeboten des Dienstleistungs- und Gastronomiesektors soll eine wirtschaftliche Belebung des neuen Quartiersplatzes in Gang gesetzt und die Versorgungslage deutlich verbessert und ein Angebot für soziale und kulturelle Nutzungen gemacht werden. Diese Entwicklung steht in Einklang mit den Erfordernissen der Landesplanung und beeinträchtigt nicht die zentralörtliche Struktur im näheren Umfeld. Im einem Verkehrsgutachten wurden die verkehrlichen Auswirkungen der künftigen Nutzungen auf das umliegende Straßennetz ermittelt. In dieses sind sämtliche im Umfeld bekannten Entwicklungen eingegangen und für das Jahr 2025 entsprechend fortgeschrieben. Danach ist eine verträgliche Abwicklung des Verkehrs gewährleistet. Weiterhin wurde auch die Leistungsfähigkeit der im Umfeld vorhandenen Verkehrsknoten untersucht. Es hat sich gezeigt, dass die meisten Knotenpunkte über ausreichend Reserven verfügen, um sowohl den prognostizierten generellen Anstieg des Verkehrsaufkommens wie auch das durch die geplante Nutzung
3 Seite 3 von 6 erzeugte Verkehrsaufkommen ohne nennenswerte Beeinträchtigungen des Verkehrsablaufes zu bewältigen. Einzig der Knoten Ludwigsfelder Straße / Georg- Reismuller-Straße gelangt bereits in der heutigen Situation - unabhängig vom Planvorhaben am Oertelplatz - in der Abendspitze an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit. Zur Behebung dieser Situation sind zukünftig unabhängig vom vorliegenden Verfahren verkehrsleitende Maßnahmen zu ergreifen. Die angetroffenen Bodenverunreinigungen sind nach den Ergebnissen der vorangegangenen Untersuchungen mit zumutbarem finanziellen Aufwand technisch bewältigbar und werden im Rahmen der Umsetzung der Planung unter gutachtlicher Begleitung unter Beachtung der einschlägigen abfallrechtlichen Vorgaben saniert. Eine Kennzeichnung dieser Flächen im Flächennutzungsplan ist daher nicht erforderlich. Umweltbericht Zu Standort, Anlass, Art und Umfang sowie Auswirkungen der Planung wird auf die vorangegangenen Ausführungen verwiesen. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes Die Nutzung ehemals bebauter Gewerbeflächen im städtischen Raum trägt den raumstrukturellen Entwicklungszielen des Regionalplanes München sowie auch den Bestimmungen des 1a Abs. 2 Baugesetzbuch Rechnung, die eine Verringerung einer zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen, den sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie eine verstärkte Innenentwicklung als grundsätzliche Planungsziele vorgibt. Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Ebene des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung einschließlich der Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Betroffene Schutzgüter Die Betroffenheit der Schutzgüter Mensch, Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Luft / Klima und Landschafts- und Ortsbild sowie Kultur- und sonstige Sachgüter wird nachfolgend dargelegt. Schutzgut Mensch Lärm Das Planungsgebiet ist den Emissionen des Schienen- (Bahnlinie München-Ingolstadt) und Straßenverkehrs sowie der südlich und östlich angrenzenden Gewerbe- bzw. Industriegebiete ausgesetzt. Gemäß eines Lärmgutachtens werden die zulässigen Orientierungswerte für die geplanten Nutzungen sowohl an den der Bahnstrecke zugewandten Gebäudeseiten als auch den der Bahnstrecke abgewandten Gebäudeseiten sowie den Freibereichen überschritten. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind für die betroffenen Bereiche Schallschutzmaßnahmen festzusetzen, die gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse für die bestehende und die künftige Bebauung sicherstellen. Mit der Umsetzung der Planung verbessert sich die Situation für die bestehende und künftige Wohnbebauung durch die abschirmende Wirkung der geplanten Neubebauung entlang der Bahntrasse. In der verbindlichen Bauleitplanung sind Festsetzungen zu treffen, um die Einhaltung der geltenden Immissionsrichtwerte für Gewerbelärm und ein verträgliches Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten zu gewährleisten. Erschütterungen, Sekundärer Luftschall Die durch den Schienenverkehr bedingten Erschütterungen und der daraus resultierende sekundäre Luftschall sind in der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen. Zum Schutz der angrenzenden geplanten Wohn-, Sonder- und Mischgebiete ist ein ausreichender Abstand der Bebauung zur Gleistrasse einzuhalten. Elektromagnetische Felder Entlang der elektrifizierten Bahnstrecke tritt elektromagnetische Strahlung auf. Die Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung und der Vorsorgewert für die magnetische Flussdichte niederfrequenter Felder werden eingehalten. Erholung Das Planungsgebiet selbst hat derzeit keine
4 Seite 4 von 6 Bedeutung für die Erholungsfunktion. Im Bereich der Franz-Nißl-Straße ist ein entsprechendes Freiflächenpotenzial (Darstellung im Flächennutzungsplan als Allgemeine Grünfläche) vorhanden. Dieses ist im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu sichern. Des Weiteren wird mit der künftigen Ausbildung des Oertelplatzes als baumbestandener Quartiersplatz dem Gedanken einer quartiersnahen Aufenthaltszone Rechnung getragen. Schutzgut Pflanzen und Tiere Im Bereich des Planungsgebietes haben sich mehrere Standorte mit schützenswerter Fauna und Flora entwickelt. Bei Vegetationskartierungen wurden naturschutzfachlich wertvolle Pflanzenarten vorgefunden. Ein schmaler Grünstreifen entlang der Gleisanlagen hat aufgrund seiner naturschutzfachlich hochwertigen Vegetation und Lage eine bedeutende Funktion als ökologische Vernetzungsfläche. Des Weiteren wurden Vorkommen besonders geschützter Tierarten (Blauflügelige Ödlandschrecke und Idas-Silberfleck-Bläuling) sowie streng geschützter Tierarten (Zauneidechse, Wechselkröte) kartiert, wobei aufgrund der isolierten Lage des Lebensraumes der Zauneidechse und der Wechselkröte westlich der Bahnlinie von einem schlechten Erhaltungszustand der Populationen auszugehen ist. Für das Schutzgut Tiere und Pflanzen ist bei Umsetzung der Planung aufgrund der Eingriffe in die wertvollen Vegetationsflächen und den Baumbestand am Oertelplatz sowie die Verkleinerung bzw. Aufgabe von Lebensräumen geschützter Tierarten eine mittlere Betroffenheit zu prognostizieren. Zur Kompensation der im Planungsgebiet beabsichtigten Eingriffe in vorhandene Lebensräume ist daher im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung ein funktionaler Ausgleich aufzuzeigen, um den Erhalt und Fortbestand von Lebensräumen dauerhaft zu sichern. Diese Maßnahmen müssen zeitlich vorgezogen vor dem Eingriff in die betroffenen Flächen erfolgen. Schutzgut Boden Die Sanierung der angetroffenen Verunreinigungen ist nach derzeitigem Kenntnisstand technisch realisierbar und wirtschaftlich vertretbar. Die entsprechenden Maßnahmen sind im Rahmen der Umsetzung der Planung mit gutachtlicher Begleitung unter Beachtung der einschlägigen abfallrechtlichen Vorgaben durchzuführen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass für die Zukunft keine Gefahren für den abiotischen und biotischen Wirkungspfad bzw. auf den Menschen ausgehen. Eine Kennzeichnung der Flächen ist nicht erforderlich. Im Änderungsbereich befinden sich großflächig Auffüllungen, in weiten Teilen ist kein natürlicher Bodenaufbau vorhanden. Im Zuge der Neuordnung wird der Versiegelungsgrad insgesamt zunehmen. In der verbindlichen Bauleitplanung sind daher Maßnahmen festzusetzen, welche diese zusätzliche Versiegelung auf das notwendige Maß beschränken und sonstige Eingriffe in die ökologischen Bodenfunktionen soweit wie möglich kompensieren. Schutzgut Wasser Auf den unversiegelten Grün- und Freiflächen kann das anfallende Niederschlagswasser oberflächig versickern und damit zur Grundwasserneubildung beitragen. In den für eine bauliche Nutzung vorgesehenen Bereichen sind im Bebauungsplan Festsetzungen zu treffen, um Versickerung und Grundwasserneubildung zu unterstützen. Eventuelle Eingriffe in den Grundwasserstrom durch Baukörper/-werke können auf der Ebene des Flächennutzungsplans nicht beurteilt werden. Gegebenenfalls sind im Rahmen des Bauvollzugs wasserrechtliche Genehmigungen erforderlich. Schutzgut Luft / Klima Das Planungsgebiet besitzt keine Bedeutung als Frischluftentstehungsgebiet oder als klimatische Ausgleichsfläche. Den negativen Auswirkungen durch zusätzliche Versiegelungen im Rahmen der Umsetzung der Planung ist durch die Festsetzung grünordnerischer Maßnahmen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu begegnen, so dass eine Verbesserung der Klimasituation zu erwarten ist. Schutzgut Landschafts- und Ortsbild Das Planungsgebiet ist im Wesentlichen von Gewerbeflächen mit Stellplatzanlagen, diversen Zwischennutzungen und einem Hochbunker geprägt, und vermittelt den Eindruck einer Brachfläche. Westlich davon befindet sich eine
5 Seite 5 von 6 Wohnnutzung mit Geschosswohnungsbau und Einzelgebäuden. Am nördlichen Ende des Planungsgebietes liegt der Oertelplatz mit erhaltenswertem Baumbestand. Mit Umsetzung der Planung kann das Landschafts- und Ortsbild durch Festsetzungen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zur Grün- und Freiraumgestaltung - besonders auch im Bereich der geplanten Quartiersmitte mit dem Oertelplatz - zukünftig aufgewertet werden. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Bau- und Bodendenkmäler oder sonstige relevante Kulturgüter sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vorhanden und somit nicht betroffen. Im Bereich von Bodendenkmalen sowie im Bereich vermuteter Bodendenkmale bedürfen Bodeneingriffe aller Art einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß Art. 7 Abs.1 Bayerisches Denkmalschutzgesetz (DSchG). Die Baumaßnahmen müssen bei Bedarf archäologisch begleitet werden. Werden im Zuge von Erdarbeiten Bodendenkmale angetroffen, ist dies gemäß Art. 8 DSchG unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen. Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander Entscheidungserhebliche negative Wechselwirkungen als Folge der Flächennutzungsplan-Änderung sind nicht zu prognostizieren. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung kann davon ausgegangen werden, dass das Planungsgebiet weitgehend als Brachfläche bestehen bleibt. Die Vegetationsstruktur auf den Ruderalflächen würde sich weiterentwickeln, was zu einem Rückgang der Biodiversität und der seltenen Arten und Lebensräume führen würde. Auf den momentan bebauten Bereichen könnten die bisherigen Nutzungen weitergeführt werden. Eine Stärkung des Stadtteils als Quartierszentrum würde nicht erfolgen. Für die bestehende Wohnnutzung würde sich die Lärmbelastung nicht verbessern. Geplante Maßnahmen auf der Ebene des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich Mit der Planung erfolgt keine Bauflächenmehrung auf der Ebene des Flächennutzungsplans. Der Flächennutzungsplan stellt die geplanten Bauflächen bereits überwiegend als Gewerbe- und Allgemeines Wohngebiet dar. Somit wird dem Prinzip des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sowie der Nachverdichtung von Siedlungsflächen außerhalb unbebauter Bereiche entsprochen. Der im Zuge der Umsetzung der Planung zu erwartende Eingriff in Natur und Landschaft ist unter Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung auszugleichen. Dabei ist in der verbindlichen Bauleitplanung v.a. auch die Kompensation der Eingriffe in die naturschutzfachlich hochwertigen Bereiche mit geschützten Tier- und Pflanzenarten durch entsprechende Festsetzungen zum Erhalt bzw. der Schaffung neuer vergleichbarer Flächen sicherzustellen. Alternative Planungsmöglichkeiten Im Stadtteil Allach-Untermenzing soll gemäß Zentrenkonzept der Landeshauptstadt München ein Quartierszentrum mit Versorgungseinrichtungen entwickelt werden. Des Weiteren sollen ergänzend Dienstleistungseinrichtungen sowie in untergeordnetem Umfang Wohnnutzungen einschließlich sozialer Infrastruktur untergebracht werden. Aufgrund der hohen Zentralität des Planungsgebietes am Verkehrsknotenpunkt S-Bahnhof Allach mit Busanbindung und Park+Ride-Angebot ist der Bereich am Oertelplatz für die geplante Entwicklung sehr gut geeignet, und gegenüber anderen Nutzungen bzw. einem anderen Standort hierfür vorzuziehen. Alternative Nutzungen wurden daher für das Planungsareal nicht weitergehend untersucht. Methodisches Vorgehen und technische Schwierigkeiten Die Umweltprüfung erstreckt sich auf die im Scoping nach 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB festgestellten Umweltschutzbelange. Zur Prüfung einzelner Umweltschutzbelange wurden Fachgutachten herangezogen.
6 Seite 6 von 6 Maßnahmen zur Überwachung auf der Ebene des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans wird in einem Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1655a durchgeführt. Bezüglich der erforderlichen Überwachungsmaßnahmen wird daher auf die im Umweltbericht zu diesem Bebauungsplan genannten Maßnahmen verwiesen. Allgemein verständliche Zusammenfassung Im Rahmen der Umweltprüfung werden bis auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen keine bzw. nur eine geringfügige Betroffenheit der Schutzgüter durch die Flächennutzungsplan-Änderung festgestellt. Hinsichtlich des Schutzgutes Tiere und Pflanzen wird mit der Realisierung der Planung der Anteil ökologisch wirksamer Strukturen im Änderungsbereich reduziert. Die Lebensräume besonders geschützter (Blauflügelige Ödlandschrecke, Idas-Silberfleck-Bläuling) und streng geschützter (Zauneidechse, Wechselkröte) Tierarten werden verkleinert bzw. aufgegeben. Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung sind daher im Vorfeld funktionsfähige Lebensräume für diese Tierarten zu sichern. Beim Schutzgut Boden wird sich der Anteil an versiegelten Böden erhöhen. Bereiche mit Altlasten werden im Zuge der Umsetzung der Planung unter Beachtung der einschlägigen abfallrechtlichen Vorgaben saniert. Durch die Umsetzung der Flächennutzungsplan- Änderung kommt es v.a. im Bereich des Oertelplatzes und seines Umfeldes zu Aufwertung des Landschafts- bzw. Ortsbildes. Der durch die Planung bedingte Eingriff in Natur und Landschaft ist durch entsprechende Festsetzungen in der verbindlichen Bauleitplanung auszugleichen. Ebenso sind hierbei entsprechende Überwachungsmaßnahmen zu formulieren. Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung stellt eine geordnete städtebauliche und landschaftsplanerische Entwicklung bei gleichzeitiger Beachtung der umweltschützenden Belange dar.
7 Planentwurf zur Flächennutzungsplan-Änderung IV/30 Oertelplatz, Bahnlinie München-Ingolstadt (westlich), Hintermeierstraße (nördlich), Lautenschlägerstraße (östlich), Vesaliusstraße (südlich) und Georg-Reismüller-Straße (östlich) sowie Franz-Nißl-Straße (westlich) (Parallelverfahren mit Bebauungsplan Nr. 1655a) Vorhandene Nutzungen im Planungsgebiet: - Gemeinbedarfsfläche Verwaltung - Allgemeine Grünfläche - Gewerbegebiet - Allgemeines Wohngebiet Überlagernde Darstellungen im integrierten Landschaftsplan: - Übergeordnete Grünbeziehung - Örtliche Grünverbindung - Vorrangige Maßnahmen zur Verbesserung der Grünaustattung - Flächen für Maßnahmen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen: - Quartierszentrum Umgriff Planungsgebiet Geltender Stand M 1 : Geplante Nutzungen im Planungsgebiet: - Mischgebiet - Allgemeines Wohngebiet - Sondergebiet Einzelhandel Überlagernde Darstellungen im integrierten Landschaftsplan: - Übergeordnete Grünbeziehung - Örtliche Grünverbindung - Flächen für Maßnahmen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen: - Quartierszentrum Umgriff Planungsgebiet Beabsichtigte Darstellung M 1 : Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/
8 Planentwurf zur Flächennutzungsplan-Änderung IV/30 Oertelplatz, Bahnlinie München-Ingolstadt (westlich), Hintermeierstraße (nördlich), Lautenschlägerstraße (östlich), Vesaliusstraße (südlich) und Georg-Reismüller-Straße (östlich) sowie Franz-Nißl-Straße (westlich) (Parallelverfahren mit Bebauungsplan Nr. 1655a) Legende
9 Anlage 2 Allach Untermenzing Flächennutzungsplanänderung für den Bereich IV/30 Oertelplatz, Bahnlinie München-Ingolstadt (westlich), Hintermeierstraße (nördlich), Lautenschlägerstraße (östlich), Vesaliusstraße (südlich) und Georg-Reismüller-Straße (östlich) sowie Franz-Nißl-Straße (westlich) Planungsgebiet Lageplan Meter M 1 : Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtentwicklungsplanung HA I/42
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