Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung"

Transkript

1 Anlage 1 Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Begründung zur Flächennutzungsplan-Änderung IV/30 Oertelplatz, Bahnlinie München-Ingolstadt (westlich), Hintermeierstraße (nördlich), Lautenschlägerstraße (östlich), Vesaliusstraße (südlich) und Georg-Reismüller-Straße (östlich) sowie Franz-Nißl-Straße (westlich) (Parallelverfahren mit Bebauungsplan Nr. 1655a) im Osten zur Angerlohe und im Westen zur Allgemeinen Grünfläche an der Franz-Nißl- Straße führt, die an den Würmgrünzug anbindet. Gemäß Zentrenkonzept der Landeshauptstadt München ist der Bereich am Allacher Bahnhof und Vesaliusstraße als Quartierszentrum zu entwickeln. Lage im Stadtgebiet Ausgangslage und Anlass der Änderung Das Planungsgebiet liegt im Stadtbezirk 23 Allach-Untermenzing. Der Oertelplatz mit der S- Bahnhaltestelle Allach stellt sich derzeit als überwiegend brachliegende Fläche mit Lagergebäuden, einer Park+Ride / Bike+Ride-Anlage sowie als LKW- und Container-Abstellplätze ohne Platzfassung und -gestaltung dar. Östlich der Lautenschlägerstraße befinden sich Wohnnutzungen und ein Hochbunker. Im Osten grenzt das Planungsgebiet unmittelbar an die Bahnlinie München-Ingolstadt an, jenseits davon befinden sich industriell genutzte Areale. Südlich der Hintermeierstraße befindet sich das sog. "Kirschgelände", ein großflächiges, überwiegend gewerblich genutztes Gebiet. Im geltenden Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung ist das Planungsgebiet als Gemeinbedarfsfläche Verwaltung, Allgemeine Grünfläche und Gewerbegebiet dargestellt. In Teilbereichen sind diese mit der landschaftsplanerischen Schraffur "Flächen für Maßnahmen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen" bzw. "Vorrangige Maßnahmen zur Verbesserung der Grünausstattung" überlagert. Entlang der Bahntrasse München-Ingolstadt, die als Bahnanlage dargestellt ist, verläuft eine Übergeordnete Grünbeziehung. Die westlich angrenzenden Flächen sind als Allgemeines Wohngebiet dargestellt. Entlang der Hintermeierstraße verläuft eine Örtliche Grünverbindung, die Der Planungsbereich ist über die Vesaliusstraße und die Georg-Reismüller-Straße an das übergeordnete Straßennetz angebunden. Durch die S-Bahnhaltestelle München-Allach sowie mehrere Buslinien ist der Oertelplatz mit Umfeld sehr gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Das Planungsgebiet ist im Wesentlichen durch Verkehrslärm von der Bahnlinie München-Ingolstadt sowie die umliegenden Straßen belastet. Gewerbelärm geht von dem südlich angrenzenden Kirschgelände sowie den industriell genutzten Flächen östlich der Bahnlinie aus. Es wurden im gesamten untersuchten Bereich aufgefüllte und zum überwiegenden Teil auch verunreinigte Böden angetroffen. Planungsziel und beabsichtigte Darstellung Ziel der Planung ist eine städtebauliche Neuordnung und Aufwertung des Oertelplatzes als Quartierszentrum und seines Umfeldes. Folgende planerische Aspekte sollen berücksichtigt werden: Die derzeitige Einzelhandelssituation im Quartierszentrum mit einem Einzugsbereich von ca Einwohnerinnen und Einwohnern soll ergänzt und damit gestärkt werden. Das geplante Versorgungszentrum soll durch ein Angebot von Einzelhandelsflächen für Waren des mittelfristigen, teils auch langfristigen Bedarfs, Standorte für großflächigen und ergänzenden, kleinteiligen Einzelhandel bzw. Dienstleistungen, kulturelle und soziale Nutzungen sowie Gastronomie bereitstellen. Südlich des Quartiersplatzes am Oertelplatz / östlich der Lautenschlägerstraße soll die O:\Projekte\fidok\texte\4_west\4_2\4_2_ag\4_2_ag_14\FNP_Aend Oertelplatz\billi_oertelplatz_a4_txt.odt

2 Seite 2 von 6 bestehende Wohnnutzung westlich der Lautenschlägerstraße bis zum geplanten Versorgungszentrum hin erweitert werden. Aufgrund des vorhandenen Versorgungsdefizites an sozialer Infrastruktur im 23. Stadtbezirk Allach-Untermenzing und des durch die Planung ausgelösten Bedarfes ist zur wohnungsnahen Versorgung innerhalb des Allgemeinen Wohngebiets eine Kindertageseinrichtung vorzusehen. Die schulische Versorgung des Planungsgebiets kann durch die bestehenden Schulen im Umfeld gewährleistet werden. Der Oertelplatz soll als Vorfeld des S-Bahnhaltes Allach zum Quartiersplatz ausgebaut werden. Hier soll ein Fußgängerbereich mit Baumbestand geschaffen werden, der auch eine hohe Aufenthaltsqualität bietet. Zukünftig soll der Bereich des geplanten Versorgungszentrums sowie des Quartiersplatzes im Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung als Sondergebiet Einzelhandel dargestellt werden. Aufgrund der geplanten Gestaltung des Quartiersplatzes als Fußgängerbereich mit Baumbestand entfällt die ursprüngliche Darstellung als Allgemeine Grünfläche. Regelungen zur gestalterischen Ausformung erfolgen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. Im Bereich der geplanten Wohnnutzung wird die bestehende Darstellung eines Allgemeinen Wohngebietes nach Osten über die Lautenschlägerstraße bis zum geplanten Versorgungszentrum erweitert. Eine gesonderte Darstellung der integrierten Kindertageseinrichtung erfolgt nicht. Nördlich des Oertelplatzes werden der Bahnhofsvorplatz (geplanter Busbahnhof) sowie die hier bisher dargestellte Gemeinbedarfsfläche Verwaltung (ehem. Postgebäude) aufgrund der hohen Emissionsbelastung durch die Lage an der Bahntrasse sowie dem dadurch bedingten Nutzungsspektrum dem nördlich angrenzenden Mischgebiet zugeschlagen. Die landschaftsplanerischen Darstellungen einer Übergeordnete Grünbeziehung entlang der Bahntrasse München - Ingolstadt sowie einer Örtlichen Grünverbindung entlang der Hintermeierstraße werden beibehalten. Die Darstellung von "Vorrangigen Maßnahmen zur Verbesserung der Grünausstattung" entfällt zukünftig, da dieses Planungsziel im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung umgesetzt wird. Entlang der Hintermeierstraße wird durch die Darstellung von "Flächen mit Maßnahmen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen" den immissionsschutzrechtlichen Erfordernissen aufgrund der südlich angrenzenden, gewerblichen Nutzung auf der Ebene der Flächennutzungsplanung Rechnung getragen. Auswirkungen der Planung Mit der Planung wird durch die Schaffung eines neuen Stadtquartiers mit verbesserter verkehrlicher Infrastruktur, Versorgungseinrichtungen und einem hohem Wohnanteil, einem Quartiersplatz und der erforderlichen sozialen Infrastruktur eine städtebauliche Aufwertung eines in großen Teilen zunehmend brach gefallenen Areals eingeleitet. Der Stadtteil Allach-Untermenzing besitzt derzeit kein angemessenes Quartierszentrum. Eine Stärkung des Quartierszentrums ist daher von großer Wichtigkeit. Insbesondere für den mittelund langfristigen Bedarf, wie beispielsweise Bekleidung und Elektroartikel, bestehen fast keine Angebote. Aufgrund der Magnetwirkung eines Verbrauchermarktes mit sinnvollen Ergänzungsangeboten des Dienstleistungs- und Gastronomiesektors soll eine wirtschaftliche Belebung des neuen Quartiersplatzes in Gang gesetzt und die Versorgungslage deutlich verbessert und ein Angebot für soziale und kulturelle Nutzungen gemacht werden. Diese Entwicklung steht in Einklang mit den Erfordernissen der Landesplanung und beeinträchtigt nicht die zentralörtliche Struktur im näheren Umfeld. Im einem Verkehrsgutachten wurden die verkehrlichen Auswirkungen der künftigen Nutzungen auf das umliegende Straßennetz ermittelt. In dieses sind sämtliche im Umfeld bekannten Entwicklungen eingegangen und für das Jahr 2025 entsprechend fortgeschrieben. Danach ist eine verträgliche Abwicklung des Verkehrs gewährleistet. Weiterhin wurde auch die Leistungsfähigkeit der im Umfeld vorhandenen Verkehrsknoten untersucht. Es hat sich gezeigt, dass die meisten Knotenpunkte über ausreichend Reserven verfügen, um sowohl den prognostizierten generellen Anstieg des Verkehrsaufkommens wie auch das durch die geplante Nutzung

3 Seite 3 von 6 erzeugte Verkehrsaufkommen ohne nennenswerte Beeinträchtigungen des Verkehrsablaufes zu bewältigen. Einzig der Knoten Ludwigsfelder Straße / Georg- Reismuller-Straße gelangt bereits in der heutigen Situation - unabhängig vom Planvorhaben am Oertelplatz - in der Abendspitze an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit. Zur Behebung dieser Situation sind zukünftig unabhängig vom vorliegenden Verfahren verkehrsleitende Maßnahmen zu ergreifen. Die angetroffenen Bodenverunreinigungen sind nach den Ergebnissen der vorangegangenen Untersuchungen mit zumutbarem finanziellen Aufwand technisch bewältigbar und werden im Rahmen der Umsetzung der Planung unter gutachtlicher Begleitung unter Beachtung der einschlägigen abfallrechtlichen Vorgaben saniert. Eine Kennzeichnung dieser Flächen im Flächennutzungsplan ist daher nicht erforderlich. Umweltbericht Zu Standort, Anlass, Art und Umfang sowie Auswirkungen der Planung wird auf die vorangegangenen Ausführungen verwiesen. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes Die Nutzung ehemals bebauter Gewerbeflächen im städtischen Raum trägt den raumstrukturellen Entwicklungszielen des Regionalplanes München sowie auch den Bestimmungen des 1a Abs. 2 Baugesetzbuch Rechnung, die eine Verringerung einer zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen, den sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie eine verstärkte Innenentwicklung als grundsätzliche Planungsziele vorgibt. Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Ebene des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung einschließlich der Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Betroffene Schutzgüter Die Betroffenheit der Schutzgüter Mensch, Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Luft / Klima und Landschafts- und Ortsbild sowie Kultur- und sonstige Sachgüter wird nachfolgend dargelegt. Schutzgut Mensch Lärm Das Planungsgebiet ist den Emissionen des Schienen- (Bahnlinie München-Ingolstadt) und Straßenverkehrs sowie der südlich und östlich angrenzenden Gewerbe- bzw. Industriegebiete ausgesetzt. Gemäß eines Lärmgutachtens werden die zulässigen Orientierungswerte für die geplanten Nutzungen sowohl an den der Bahnstrecke zugewandten Gebäudeseiten als auch den der Bahnstrecke abgewandten Gebäudeseiten sowie den Freibereichen überschritten. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind für die betroffenen Bereiche Schallschutzmaßnahmen festzusetzen, die gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse für die bestehende und die künftige Bebauung sicherstellen. Mit der Umsetzung der Planung verbessert sich die Situation für die bestehende und künftige Wohnbebauung durch die abschirmende Wirkung der geplanten Neubebauung entlang der Bahntrasse. In der verbindlichen Bauleitplanung sind Festsetzungen zu treffen, um die Einhaltung der geltenden Immissionsrichtwerte für Gewerbelärm und ein verträgliches Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten zu gewährleisten. Erschütterungen, Sekundärer Luftschall Die durch den Schienenverkehr bedingten Erschütterungen und der daraus resultierende sekundäre Luftschall sind in der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen. Zum Schutz der angrenzenden geplanten Wohn-, Sonder- und Mischgebiete ist ein ausreichender Abstand der Bebauung zur Gleistrasse einzuhalten. Elektromagnetische Felder Entlang der elektrifizierten Bahnstrecke tritt elektromagnetische Strahlung auf. Die Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung und der Vorsorgewert für die magnetische Flussdichte niederfrequenter Felder werden eingehalten. Erholung Das Planungsgebiet selbst hat derzeit keine

4 Seite 4 von 6 Bedeutung für die Erholungsfunktion. Im Bereich der Franz-Nißl-Straße ist ein entsprechendes Freiflächenpotenzial (Darstellung im Flächennutzungsplan als Allgemeine Grünfläche) vorhanden. Dieses ist im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu sichern. Des Weiteren wird mit der künftigen Ausbildung des Oertelplatzes als baumbestandener Quartiersplatz dem Gedanken einer quartiersnahen Aufenthaltszone Rechnung getragen. Schutzgut Pflanzen und Tiere Im Bereich des Planungsgebietes haben sich mehrere Standorte mit schützenswerter Fauna und Flora entwickelt. Bei Vegetationskartierungen wurden naturschutzfachlich wertvolle Pflanzenarten vorgefunden. Ein schmaler Grünstreifen entlang der Gleisanlagen hat aufgrund seiner naturschutzfachlich hochwertigen Vegetation und Lage eine bedeutende Funktion als ökologische Vernetzungsfläche. Des Weiteren wurden Vorkommen besonders geschützter Tierarten (Blauflügelige Ödlandschrecke und Idas-Silberfleck-Bläuling) sowie streng geschützter Tierarten (Zauneidechse, Wechselkröte) kartiert, wobei aufgrund der isolierten Lage des Lebensraumes der Zauneidechse und der Wechselkröte westlich der Bahnlinie von einem schlechten Erhaltungszustand der Populationen auszugehen ist. Für das Schutzgut Tiere und Pflanzen ist bei Umsetzung der Planung aufgrund der Eingriffe in die wertvollen Vegetationsflächen und den Baumbestand am Oertelplatz sowie die Verkleinerung bzw. Aufgabe von Lebensräumen geschützter Tierarten eine mittlere Betroffenheit zu prognostizieren. Zur Kompensation der im Planungsgebiet beabsichtigten Eingriffe in vorhandene Lebensräume ist daher im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung ein funktionaler Ausgleich aufzuzeigen, um den Erhalt und Fortbestand von Lebensräumen dauerhaft zu sichern. Diese Maßnahmen müssen zeitlich vorgezogen vor dem Eingriff in die betroffenen Flächen erfolgen. Schutzgut Boden Die Sanierung der angetroffenen Verunreinigungen ist nach derzeitigem Kenntnisstand technisch realisierbar und wirtschaftlich vertretbar. Die entsprechenden Maßnahmen sind im Rahmen der Umsetzung der Planung mit gutachtlicher Begleitung unter Beachtung der einschlägigen abfallrechtlichen Vorgaben durchzuführen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass für die Zukunft keine Gefahren für den abiotischen und biotischen Wirkungspfad bzw. auf den Menschen ausgehen. Eine Kennzeichnung der Flächen ist nicht erforderlich. Im Änderungsbereich befinden sich großflächig Auffüllungen, in weiten Teilen ist kein natürlicher Bodenaufbau vorhanden. Im Zuge der Neuordnung wird der Versiegelungsgrad insgesamt zunehmen. In der verbindlichen Bauleitplanung sind daher Maßnahmen festzusetzen, welche diese zusätzliche Versiegelung auf das notwendige Maß beschränken und sonstige Eingriffe in die ökologischen Bodenfunktionen soweit wie möglich kompensieren. Schutzgut Wasser Auf den unversiegelten Grün- und Freiflächen kann das anfallende Niederschlagswasser oberflächig versickern und damit zur Grundwasserneubildung beitragen. In den für eine bauliche Nutzung vorgesehenen Bereichen sind im Bebauungsplan Festsetzungen zu treffen, um Versickerung und Grundwasserneubildung zu unterstützen. Eventuelle Eingriffe in den Grundwasserstrom durch Baukörper/-werke können auf der Ebene des Flächennutzungsplans nicht beurteilt werden. Gegebenenfalls sind im Rahmen des Bauvollzugs wasserrechtliche Genehmigungen erforderlich. Schutzgut Luft / Klima Das Planungsgebiet besitzt keine Bedeutung als Frischluftentstehungsgebiet oder als klimatische Ausgleichsfläche. Den negativen Auswirkungen durch zusätzliche Versiegelungen im Rahmen der Umsetzung der Planung ist durch die Festsetzung grünordnerischer Maßnahmen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu begegnen, so dass eine Verbesserung der Klimasituation zu erwarten ist. Schutzgut Landschafts- und Ortsbild Das Planungsgebiet ist im Wesentlichen von Gewerbeflächen mit Stellplatzanlagen, diversen Zwischennutzungen und einem Hochbunker geprägt, und vermittelt den Eindruck einer Brachfläche. Westlich davon befindet sich eine

5 Seite 5 von 6 Wohnnutzung mit Geschosswohnungsbau und Einzelgebäuden. Am nördlichen Ende des Planungsgebietes liegt der Oertelplatz mit erhaltenswertem Baumbestand. Mit Umsetzung der Planung kann das Landschafts- und Ortsbild durch Festsetzungen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zur Grün- und Freiraumgestaltung - besonders auch im Bereich der geplanten Quartiersmitte mit dem Oertelplatz - zukünftig aufgewertet werden. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Bau- und Bodendenkmäler oder sonstige relevante Kulturgüter sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vorhanden und somit nicht betroffen. Im Bereich von Bodendenkmalen sowie im Bereich vermuteter Bodendenkmale bedürfen Bodeneingriffe aller Art einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß Art. 7 Abs.1 Bayerisches Denkmalschutzgesetz (DSchG). Die Baumaßnahmen müssen bei Bedarf archäologisch begleitet werden. Werden im Zuge von Erdarbeiten Bodendenkmale angetroffen, ist dies gemäß Art. 8 DSchG unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen. Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander Entscheidungserhebliche negative Wechselwirkungen als Folge der Flächennutzungsplan-Änderung sind nicht zu prognostizieren. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung kann davon ausgegangen werden, dass das Planungsgebiet weitgehend als Brachfläche bestehen bleibt. Die Vegetationsstruktur auf den Ruderalflächen würde sich weiterentwickeln, was zu einem Rückgang der Biodiversität und der seltenen Arten und Lebensräume führen würde. Auf den momentan bebauten Bereichen könnten die bisherigen Nutzungen weitergeführt werden. Eine Stärkung des Stadtteils als Quartierszentrum würde nicht erfolgen. Für die bestehende Wohnnutzung würde sich die Lärmbelastung nicht verbessern. Geplante Maßnahmen auf der Ebene des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich Mit der Planung erfolgt keine Bauflächenmehrung auf der Ebene des Flächennutzungsplans. Der Flächennutzungsplan stellt die geplanten Bauflächen bereits überwiegend als Gewerbe- und Allgemeines Wohngebiet dar. Somit wird dem Prinzip des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sowie der Nachverdichtung von Siedlungsflächen außerhalb unbebauter Bereiche entsprochen. Der im Zuge der Umsetzung der Planung zu erwartende Eingriff in Natur und Landschaft ist unter Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung auszugleichen. Dabei ist in der verbindlichen Bauleitplanung v.a. auch die Kompensation der Eingriffe in die naturschutzfachlich hochwertigen Bereiche mit geschützten Tier- und Pflanzenarten durch entsprechende Festsetzungen zum Erhalt bzw. der Schaffung neuer vergleichbarer Flächen sicherzustellen. Alternative Planungsmöglichkeiten Im Stadtteil Allach-Untermenzing soll gemäß Zentrenkonzept der Landeshauptstadt München ein Quartierszentrum mit Versorgungseinrichtungen entwickelt werden. Des Weiteren sollen ergänzend Dienstleistungseinrichtungen sowie in untergeordnetem Umfang Wohnnutzungen einschließlich sozialer Infrastruktur untergebracht werden. Aufgrund der hohen Zentralität des Planungsgebietes am Verkehrsknotenpunkt S-Bahnhof Allach mit Busanbindung und Park+Ride-Angebot ist der Bereich am Oertelplatz für die geplante Entwicklung sehr gut geeignet, und gegenüber anderen Nutzungen bzw. einem anderen Standort hierfür vorzuziehen. Alternative Nutzungen wurden daher für das Planungsareal nicht weitergehend untersucht. Methodisches Vorgehen und technische Schwierigkeiten Die Umweltprüfung erstreckt sich auf die im Scoping nach 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB festgestellten Umweltschutzbelange. Zur Prüfung einzelner Umweltschutzbelange wurden Fachgutachten herangezogen.

6 Seite 6 von 6 Maßnahmen zur Überwachung auf der Ebene des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans wird in einem Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1655a durchgeführt. Bezüglich der erforderlichen Überwachungsmaßnahmen wird daher auf die im Umweltbericht zu diesem Bebauungsplan genannten Maßnahmen verwiesen. Allgemein verständliche Zusammenfassung Im Rahmen der Umweltprüfung werden bis auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen keine bzw. nur eine geringfügige Betroffenheit der Schutzgüter durch die Flächennutzungsplan-Änderung festgestellt. Hinsichtlich des Schutzgutes Tiere und Pflanzen wird mit der Realisierung der Planung der Anteil ökologisch wirksamer Strukturen im Änderungsbereich reduziert. Die Lebensräume besonders geschützter (Blauflügelige Ödlandschrecke, Idas-Silberfleck-Bläuling) und streng geschützter (Zauneidechse, Wechselkröte) Tierarten werden verkleinert bzw. aufgegeben. Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung sind daher im Vorfeld funktionsfähige Lebensräume für diese Tierarten zu sichern. Beim Schutzgut Boden wird sich der Anteil an versiegelten Böden erhöhen. Bereiche mit Altlasten werden im Zuge der Umsetzung der Planung unter Beachtung der einschlägigen abfallrechtlichen Vorgaben saniert. Durch die Umsetzung der Flächennutzungsplan- Änderung kommt es v.a. im Bereich des Oertelplatzes und seines Umfeldes zu Aufwertung des Landschafts- bzw. Ortsbildes. Der durch die Planung bedingte Eingriff in Natur und Landschaft ist durch entsprechende Festsetzungen in der verbindlichen Bauleitplanung auszugleichen. Ebenso sind hierbei entsprechende Überwachungsmaßnahmen zu formulieren. Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung stellt eine geordnete städtebauliche und landschaftsplanerische Entwicklung bei gleichzeitiger Beachtung der umweltschützenden Belange dar.

7 Planentwurf zur Flächennutzungsplan-Änderung IV/30 Oertelplatz, Bahnlinie München-Ingolstadt (westlich), Hintermeierstraße (nördlich), Lautenschlägerstraße (östlich), Vesaliusstraße (südlich) und Georg-Reismüller-Straße (östlich) sowie Franz-Nißl-Straße (westlich) (Parallelverfahren mit Bebauungsplan Nr. 1655a) Vorhandene Nutzungen im Planungsgebiet: - Gemeinbedarfsfläche Verwaltung - Allgemeine Grünfläche - Gewerbegebiet - Allgemeines Wohngebiet Überlagernde Darstellungen im integrierten Landschaftsplan: - Übergeordnete Grünbeziehung - Örtliche Grünverbindung - Vorrangige Maßnahmen zur Verbesserung der Grünaustattung - Flächen für Maßnahmen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen: - Quartierszentrum Umgriff Planungsgebiet Geltender Stand M 1 : Geplante Nutzungen im Planungsgebiet: - Mischgebiet - Allgemeines Wohngebiet - Sondergebiet Einzelhandel Überlagernde Darstellungen im integrierten Landschaftsplan: - Übergeordnete Grünbeziehung - Örtliche Grünverbindung - Flächen für Maßnahmen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen: - Quartierszentrum Umgriff Planungsgebiet Beabsichtigte Darstellung M 1 : Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/

8 Planentwurf zur Flächennutzungsplan-Änderung IV/30 Oertelplatz, Bahnlinie München-Ingolstadt (westlich), Hintermeierstraße (nördlich), Lautenschlägerstraße (östlich), Vesaliusstraße (südlich) und Georg-Reismüller-Straße (östlich) sowie Franz-Nißl-Straße (westlich) (Parallelverfahren mit Bebauungsplan Nr. 1655a) Legende

9 Anlage 2 Allach Untermenzing Flächennutzungsplanänderung für den Bereich IV/30 Oertelplatz, Bahnlinie München-Ingolstadt (westlich), Hintermeierstraße (nördlich), Lautenschlägerstraße (östlich), Vesaliusstraße (südlich) und Georg-Reismüller-Straße (östlich) sowie Franz-Nißl-Straße (westlich) Planungsgebiet Lageplan Meter M 1 : Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtentwicklungsplanung HA I/42

10

11 A n l a g e 3

12

13

14

15

Flächennutzungsplan Potsdam. Medienstadt Babelsberg

Flächennutzungsplan Potsdam. Medienstadt Babelsberg Flächennutzungsplan Potsdam 25. Änderung Medienstadt Babelsberg Stadtverwaltung Potsdam, Bereich Stadtentwicklung - Verkehrsentwicklung Flächennutzungsplan Potsdam - Begründung Seite 1 25. Änderung Anlass

Mehr

Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr

Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1. Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1.1. Allgemeiner Anlass In den Jahren 2016 und 2017 muss die Universitätsstadt Tübingen voraussichtlich bis

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße

Begründung zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße Der Bürgermeister -Fachbereich Stadtplanung- Nettetal, INHALT: 1. Anlass sowie Ziel und Zweck der Planung 3 2. Planerische Ausgangssituation und Rahmenbedingungen

Mehr

Gemeinde Oberschleißheim. Begründung zur 20. Flächennutzungsplan-Änderung. Parallelverfahren mit Bebauungsplan Nr. 66

Gemeinde Oberschleißheim. Begründung zur 20. Flächennutzungsplan-Änderung. Parallelverfahren mit Bebauungsplan Nr. 66 Begründung zur 20. Flächennutzungsplan-Änderung Parallelverfahren mit Bebauungsplan Nr. 66 Gemeinde Oberschleißheim Freisinger Straße 15 85764 Oberschleißheim Seite 1 Beteiligte Die Inhalte der Materialien

Mehr

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping STADT OTTWEILER TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße Kurzbegründung für das Scoping PLANGEBIET Quelle: www.openstreetmap.de, ohne Maßstab, genordet Stand:

Mehr

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT: STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ 1. Änderung BEGRÜNDUNG STADTBAUAMT BAD KISSINGEN REF. III - 2 AUFGESTELLT: 23.07.2013 GEÄNDERT: STAND: FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITS-

Mehr

Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung

Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Anlage 1 Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Begründung zur Flächennutzungsplan-Änderung VI/19 Hochäckerstraße (nördlich), BAB 8 München-Salzburg (östlich), Peralohstraße (südlich)

Mehr

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische

Mehr

Gemeinde Schwaig b.nbg.

Gemeinde Schwaig b.nbg. Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts

Mehr

Anlage Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bielefeld Wohnen an der Bochumer Straße/Am Rohrwerk. Abschließende Darstellung

Anlage Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bielefeld Wohnen an der Bochumer Straße/Am Rohrwerk. Abschließende Darstellung Anlage B 129. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bielefeld Wohnen an der Bochumer Straße/Am Rohrwerk Abschließende Darstellung B 2 Stadt Bielefeld Stadtbezirk Brackwede 129. Flächennutzungsplan-Änderung

Mehr

Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung

Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung Gemeinde Schwalmtal Flächennutzungsplan, 1. Änderung Erweiterung des Wohngebietes und Reduzierung der Wohngebiete und Begründung Entwurf (Stand 24.06.2011) Übersichtsplan Seite 1 Teil I der Begründung

Mehr

Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen

Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Stand: 11. August 2015 Vorentwurf Im Auftrag der Stadt Barsinghausen Fachdienst III/ 1 Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Gruppe

Mehr

BEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus

BEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus BEGRÜNDUNG zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus 1 Inhalt: 1. Erforderlichkeit der Planung 2. Lage im Raum und räumlicher Geltungsbereich 3. Vorhandene Nutzung des

Mehr

Begründung. zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan. Bereich Löwenberger Straße

Begründung. zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan. Bereich Löwenberger Straße Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan Bereich Löwenberger Straße Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg

Mehr

G e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker

G e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker Gemeinde Georgenberg Neuenhammerstraße 1 92714 Pleystein Pleystein, Johann

Mehr

GEMEINDE EGGSTÄTT LANDKREIS ROSENHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 8. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG. Fertigstellungsdaten:

GEMEINDE EGGSTÄTT LANDKREIS ROSENHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 8. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG. Fertigstellungsdaten: GEMEINDE EGGSTÄTT LANDKREIS ROSENHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 8. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Vorentwurf: 31.07.2007 Entwurf: 05.12.2011 17.04.2013 16.09.2014 12.04.2017 Planung: Huber Planungs-GmbH

Mehr

Große Kreisstadt Nördlingen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung -

Große Kreisstadt Nördlingen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung - Entwurf Planstand: 18.07.2017, geändert am 14.11.2017 Feststellungsbeschluss am Flächennutzungsplan mit - 24. Änderung - blatter burger GbR Ingo Blatter Dipl.Ing. FH Architekt und Stadtplaner BYAK BDB

Mehr

Im Plangebiet selbst und in der direkten Umgebung sind keine Schutzgebiete ausgewiesen.

Im Plangebiet selbst und in der direkten Umgebung sind keine Schutzgebiete ausgewiesen. Bebauungsplan Im Feuerhägle/Primus-Truber-Straße 1. Bebauungsplan Im Feuerhägle / Primus-Truber-Straße 1.1. Allgemeiner Anlass In den Jahren 2016 und 2017 muss die Universitätsstadt Tübingen voraussichtlich

Mehr

Bürgerversammlung. Bebauungsplan Nr. 2103, Ehemaliges Diamaltgelände in München-Allach

Bürgerversammlung. Bebauungsplan Nr. 2103, Ehemaliges Diamaltgelände in München-Allach Bebauungsplan Nr. 2103, Ehemaliges Diamaltgelände in München-Allach Bürgerversammlung für den Stadtbezirk 23, Allach-Untermenzing am 28.06.2016 Themengruppe Stadtplanung Bebauungsplan Nr. 2103 Ehemaliges

Mehr

Begründung 4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 784 westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg

Begründung 4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 784 westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg Begründung 4 Die Stadt Krefeld beabsichtigt in Krefeld Fischeln für den Bereich der Tennisanlage am Krützboomweg sowie der südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche einen Bebauungsplan aufzustellen.

Mehr

BEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB

BEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB GEMEINDE WIELENBACH 6. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN HAUNSHOFEN WEST BEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB Gefertigt am: 10.12.2015 Geändert: 31.08.2017 Geändert: 18.01.2018 : Städtebaulicher Teil ARCHITEKTURBÜRO

Mehr

AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS

AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS INHALT: Satzung, Begründung und Umweltbericht DATUM: 30.08.2018 VORHABENSTRÄGER: Gemeinde Oberpöring Niederpöring 23

Mehr

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22 A M T S B L A T T DER P A S S A U Leben an drei Flüssen 29.07.2015 Nummer 22 INHALT Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Passau, 100. Änderung

Mehr

Begründung zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes

Begründung zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes Stadt Mönchengladbach Der Oberbürgermeister - Fachbereich Stadtentwicklung und Planung Begründung zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorentwurf - Änderungsbereich: Stadtbezirk West - Hehn Gebiet

Mehr

GEMEINDE WARNGAU LANDKREIS MIESBACH FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 18. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG FERTIGSTELLUNGSDATEN: Vorentwurf: Entwurf:

GEMEINDE WARNGAU LANDKREIS MIESBACH FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 18. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG FERTIGSTELLUNGSDATEN: Vorentwurf: Entwurf: GEMEINDE WARNGAU LANDKREIS MIESBACH FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 18. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG FERTIGSTELLUNGSDATEN: Vorentwurf: 27.04.2018 Entwurf: 27.04.2018 PLANUNG: Huber Planungs-GmbH Hubertusstr. 7, 83022 Rosenheim

Mehr

STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES

STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES 8. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS FÜR DEN BEREICH DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG-KEHLÄCKER 10. ÄNDERUNG UND DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG WEST 2. ÄNDERUNG

Mehr

Stadt Rosenheim Flächennutzungsplan. Inhalt des 24. Änderungsverfahrens Wachtelweg Nord. M 1 : 5000 Planfassung vom Juni 2005 Stadtplanungsamt

Stadt Rosenheim Flächennutzungsplan. Inhalt des 24. Änderungsverfahrens Wachtelweg Nord. M 1 : 5000 Planfassung vom Juni 2005 Stadtplanungsamt 24genunterl Stadt Rosenheim Flächennutzungsplan Inhalt des 24. Änderungsverfahrens Wachtelweg Nord M 1 : 5000 Planfassung vom Juni 2005 Stadtplanungsamt Flächennutzungsplan 24. Änderung des Flächennutzungsplanes

Mehr

BEBAUUNGSPLAN LÄNGENFELDWEG OST, NR. L 3/0, MARKT MURNAU A. STAFFELSEE

BEBAUUNGSPLAN LÄNGENFELDWEG OST, NR. L 3/0, MARKT MURNAU A. STAFFELSEE BEBAUUNGSPLAN LÄNGENFELDWEG OST, NR. L 3/0, MARKT MURNAU A. STAFFELSEE - Betrachtung der Schutzgüter der Umwelt - Markt Murnau a. Staffelsee Untermarkt 13 82418 Murnau a. Staffelsee Planungsbüro U-Plan

Mehr

Stadt Haselünne Landkreis Emsland

Stadt Haselünne Landkreis Emsland Landkreis Emsland Begründung zum Bebauungsplan Nr. 40.1 Industriegebiet Lähdener Straße 1. Änderung (Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs- und

Mehr

Bebauungsplan Nr. 58/17 "Johanneshof 9. Änderung des FNP für den Bereich Johanneshof

Bebauungsplan Nr. 58/17 Johanneshof 9. Änderung des FNP für den Bereich Johanneshof Bebauungsplan Nr. 58/17 "Johanneshof 9. Änderung des FNP für den Bereich Johanneshof Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Bürgerversammlung/Erörterungsveranstaltung am 30. Mai 2017 Elke Minor, Benjamin

Mehr

Begründung zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe"

Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Umspannwerk Merscher Höhe zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe" Lage des Änderungsbereiches Stand 23. Februar 2018 zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe" INHALT DER BEGRÜNDUNG TEIL A:

Mehr

Gemeinde Nusse Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Nusse Kreis Herzogtum Lauenburg Kreis Herzogtum Lauenburg Gebiet: Östlich des vorhandenen Gewerbegebietes mit der Gemeindestraße 'Kurzenlanskoppel', südöstlich der Landesstraße 220, östlich angrenzend an den Bebauungsplan Nr. 10 Begründung

Mehr

Markt Sulzbach a. Main. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans. Grüne Lunge. Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch

Markt Sulzbach a. Main. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans. Grüne Lunge. Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch Markt Sulzbach a. Main Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Grüne Lunge Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch Planverfasser Stand 01.03.2016 STADTPLANUNG ENERGIEBERATUNG Mühlstraße 43 63741

Mehr

Vorbemerkung. Geplantes Wohngebiet. Lohhof- Süd. Lage des neuen Planungsgebietes

Vorbemerkung. Geplantes Wohngebiet. Lohhof- Süd. Lage des neuen Planungsgebietes Begründung zum Flächennutzungsplan der Stadt Unterschleißheim 32. Änderung, des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 141 Wohngebiet zwischen Sportpark und Neufahrner Straße" Vorbemerkung

Mehr

Entwurf. Bebauungsplan. Westlich neues Feuerwehrhaus, Gemeinde Benediktbeuern. - Begründung -

Entwurf. Bebauungsplan. Westlich neues Feuerwehrhaus, Gemeinde Benediktbeuern. - Begründung - Bebauungsplan Westlich neues Feuerwehrhaus, Gemeinde Benediktbeuern - Begründung - Gemeinde Benediktbeuern Prälatenstraße 7 83671 Benediktbeuern Tel. 08857/69130 Fax 08857/691313 E-Mail: info@benediktbeuern.de

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax

Mehr

- RHEIN-ERFT-KREIS - TEILÄNDERUNG NR DANSWEILER B E G R Ü N D U N G

- RHEIN-ERFT-KREIS - TEILÄNDERUNG NR DANSWEILER B E G R Ü N D U N G STADT PULHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN - RHEIN-ERFT-KREIS - TEILÄNDERUNG NR. 14.8 DANSWEILER B E G R Ü N D U N G zur Teiländerung Nr. 14.8 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim im Bereich des südlichen

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 130 Thieringhausen-Am Großen Stück der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt, Planen,

Mehr

STADT HENNEF (SIEG), 37. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG UCKERATH, SÜD-OST - SEITE 1- - BEGRÜNDUNG ENTWURF GEM. 3 ABS. 2 UND 4 ABS.

STADT HENNEF (SIEG), 37. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG UCKERATH, SÜD-OST - SEITE 1- - BEGRÜNDUNG ENTWURF GEM. 3 ABS. 2 UND 4 ABS. 1- STADT HENNEF (SIEG) 37. Änderung des Flächennutzungsplanes - Hennef (Sieg) Uckerath, Süd-Ost - Begründung Teil I - Entwurf gem. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Stand: 19. März 2009 Stadt

Mehr

Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2014/1 im Bereich zwischen Hartmannstraße, Sedanstraße und Gebr.-Netzsch- Straße

Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2014/1 im Bereich zwischen Hartmannstraße, Sedanstraße und Gebr.-Netzsch- Straße Seite / 1 Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2014/1 im Bereich zwischen Hartmannstraße, Sedanstraße und Gebr.-Netzsch- Straße Teil 1 Teil 2 Begründung zum Konzept für die Änderung des Flächennutzungsplanes

Mehr

Änderung des Flächennutzungsplans Saarbrücken Stadtteil Güdingen Allmet - Großwetzelswies

Änderung des Flächennutzungsplans Saarbrücken Stadtteil Güdingen Allmet - Großwetzelswies Änderung des Flächennutzungsplans Saarbrücken Stadtteil Güdingen Allmet - Großwetzelswies Grünfläche und Fläche für Maßnahmen zur Biotopentwicklung statt Wohnbaufläche und statt gewerbliche Baufläche"

Mehr

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF. gem. 35 Abs. 6 BauGB BEGRÜNDUNG. - vereinfachtes Verfahren gem.

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF. gem. 35 Abs. 6 BauGB BEGRÜNDUNG. - vereinfachtes Verfahren gem. GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF gem. 35 Abs. 6 BauGB - vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB - BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Entwurf: 16.03.2018 Entwurfsverfasser:

Mehr

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Mehr

Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2012/2 im Bereich des Sondergebiets Baumarkt östlich der Prof.-Fritz-Klee-Straße

Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2012/2 im Bereich des Sondergebiets Baumarkt östlich der Prof.-Fritz-Klee-Straße Seite / 1 Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2012/2 im Bereich des Sondergebiets Baumarkt östlich der Prof.-Fritz-Klee-Straße Teil 1 Teil 2 Begründung zum Konzept für den Bebauungs- und Grünordnungsplan

Mehr

Umweltbeitrag. Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust. 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark

Umweltbeitrag. Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust. 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark Umweltbeitrag Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark Planungsgruppe Landschaft und Umwelt Waldstraße 3 79108 Freiburg-Hochdorf AUFTRAGGEBER:

Mehr

Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans Erläuterungsbericht

Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans Erläuterungsbericht Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2006-2021 Erläuterungsbericht Bearbeiter/in: S. Hofmann Proj. Nr. 1827 Verfahrensablauf und Verfahrensvermerke Datum Aufstellungsbeschluss: ( 2 (1)

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.

Mehr

Art Urheber Thematischer Bezug

Art Urheber Thematischer Bezug Umweltbezogene Informationen Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung und den nach den Umweltschutzgütern i. S. des 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltbericht (mit Untersuchungen

Mehr

Schutzgut Mensch. Art Urheber Thematischer Bezug. Straßen- und Gewerbelärm

Schutzgut Mensch. Art Urheber Thematischer Bezug. Straßen- und Gewerbelärm Umweltbezogene Informationen zum Bebauungsplan Talstraße- C 23 Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung und den nach den Umweltschutzgütern i. S. des 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten

Mehr

Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtentwicklungsplanung PLAN HA I/42 und I/11-2

Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtentwicklungsplanung PLAN HA I/42 und I/11-2 Telefon: 233-22830 233-26174 Telefax: 233-26410 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtentwicklungsplanung PLAN HA I/42 und I/11-2 Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung

Mehr

Begründung. zum. Bebauungsplan Nr. 216

Begründung. zum. Bebauungsplan Nr. 216 Landkreis Verden Begründung zum Bebauungsplan Nr. 216 Gebiet im Bereich zwischen den Straßen Bierdener Marsch (früher Marschstraße), Heinrich-Fahrenholz-Straße, Am Kiebitzberg und Straße Auf der Wurth

Mehr

Begründung zur 5. Änderung des FNP 2020

Begründung zur 5. Änderung des FNP 2020 Anlage 8 zur Drucksache G-10/132 Begründung zur 5. Änderung des FNP 2020 1. Ausgangslage Am 09.04.2009 hat der Gemeinderat die Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) 2020

Mehr

Fortschreibung des Flächennutzungsplans Zusammenfassende Erklärung

Fortschreibung des Flächennutzungsplans Zusammenfassende Erklärung Verwaltungsgemeinschaft Freiberg am Neckar Pleidelsheim bestehend aus der Stadt Freiberg am Neckar und der Gemeinde Pleidelsheim Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2005-2020 KMB Ludwigsburg Verfahrensablauf

Mehr

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB 20.6.2013 GEMEINDE BILSHAUSEN VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 21 IM ALTEN FELDE - NORD MIT TEILPLANAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR.

Mehr

Bebauungsplan. Auf Haardt

Bebauungsplan. Auf Haardt Gemeinde Mettlach Bebauungsplan Auf Haardt 1. Änderung Begründung ENTWURF Saarbrücken November 2016 1 1. Anlass und Ziel der Planung Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Auf Haardt soll im Gebiet ansässigen

Mehr

Umweltprüfung im Braunkohlenplanverfahren Umsiedlung. Morschenich

Umweltprüfung im Braunkohlenplanverfahren Umsiedlung. Morschenich Umweltprüfung im Braunkohlenplanverfahren Umsiedlung Aspekte der Standortfindung Aus den Suchräumen nach! raumordnerischen! ökologischen! städtebaulichen Aspekten einen geeigneten Standort auswählen Aufgabe

Mehr

Grundzüge der Planung

Grundzüge der Planung GEMEINDE HESEL Landkreis Leer Bebauungsplan Nr. HE 8 Wohnpark Stikelkamper Straße Gem. 13a BauGB mit örtlichen Bauvorschriften Grundzüge der Planung Vorentwurf November 2017 Planungsbüro Diekmann & Mosebach

Mehr

UMWELTBERICHT. 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Nord II. Stadt Schleusingen SATZUNGSPLAN

UMWELTBERICHT. 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Nord II. Stadt Schleusingen SATZUNGSPLAN UMWELTBERICHT 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Nord II Stadt Schleusingen SATZUNGSPLAN UMWELTBERICHT 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Nord II Stadt Schleusingen

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,

Mehr

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNGSPLAN 1 ERLÄUTERUNGEN SEPTEMBER 2001 Ortsgemeinde Weingarten Baugebiet "Sportgelände" SCHARA + FISCHER BÜRO FÜR STADTPLANUNG UND ARCHITEKTUR MAX-VON-SEUBERT-STRASSE

Mehr

21. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES "SONDERGEBIET FREIFLÄCHEN- PHOTOVOLTAIKANLAGE GRÖNHART"

21. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES SONDERGEBIET FREIFLÄCHEN- PHOTOVOLTAIKANLAGE GRÖNHART Landkreis Weißenburg- Gunzenhausen 21. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES "SONDERGEBIET FREIFLÄCHEN- PHOTOVOLTAIKANLAGE GRÖNHART" BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Fassung vom 21.04.2016 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin. Einbringung Beratung Beschlussfassung

Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin. Einbringung Beratung Beschlussfassung Landeshauptstadt Stuttgart Referat Städtebau und Umwelt GZ: StU GRDrs 208/2017 Stuttgart, 24.03.2017 Bebauungsplan mit Satzung über örtl. Bauvorschriften Leonhardsviertel im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte

Mehr

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG 6. Änderung Flächennutzungsplan Bad Salzungen Stadt Bad Salzungen Zusammenfassende Erklärung Erklärung zum Umweltbericht Zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie

Mehr

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht Anlass, Plangeltungsbereich und Beschreibung der Inhalte des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht (Vorhaben gemäß 12 BauGB) ----- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

Bebauungsplan. Berland 1. Teil - 1. Änderung. gemäß 13a BauGB. Beb.-Plan Nr. Nf 320/16. Begründung

Bebauungsplan. Berland 1. Teil - 1. Änderung. gemäß 13a BauGB. Beb.-Plan Nr. Nf 320/16. Begründung Bebauungsplan Berland 1. Teil - 1. Änderung gemäß 13a BauGB Beb.-Plan Nr. Nf 320/16 Begründung 1 Anlass des Bebauungsplanänderungsverfahrens In Zeiten des wirtschaftlichen Wandels müssen Kommunen bedarfsgerechte

Mehr

Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum

Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum Begründung mit Umweltbericht Auftraggeberin Stadt Kaltenkirchen Holstenstraße 14 24568 Kaltenkirchen Bearbeiter Dipl.-Ing.

Mehr

Begründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3.

Begründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3. Begründung zur 3. Änderung des BP 20.08 Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite - 1 - Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 20.08 Römerstraße (20.08/03) Stadt: Remagen Gemarkung:

Mehr

S T A D T V R E D E N

S T A D T V R E D E N S T A D T V R E D E N Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 115 Grenzüberschreitendes Dienstleistungszentrum Gaxel Stand: Frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Inhalt 1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes

Mehr

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster

Mehr

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche

Mehr

bis einschließlich

bis einschließlich 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wetter (Ruhr) im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Wetter (Ruhr) Einzelhandelsmarkt mit Wohnbebauung Wengern-Osterfeldstraße"

Mehr

Auftraggeber: Auftragnehmer: Bearbeitung:

Auftraggeber: Auftragnehmer: Bearbeitung: Büro Blattwerk Ingenieurleistungen für Freiraumplanung Dipl. Ing. (FH) Jürgen Sundermann Gemeinde Brunnthal Umweltbericht zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes GE nördlich der Tannenstraße, Hofolding

Mehr

Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof

Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Stadtplanungsamt 61/2 Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Erläuterungen zum Plankonzept Stand Mai 2016 Seite: 2 A. Anlass und Ziele der Planung Die Haus-Hove-Immobilien GmbH & Co. KB hat

Mehr

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen

Mehr

Gemeinde Igling. 2. Änderung des Bebauungsplanes. Gewerbegebiet an der LL 22. Begründung. Fassung vom 14. Juni 2016

Gemeinde Igling. 2. Änderung des Bebauungsplanes. Gewerbegebiet an der LL 22. Begründung. Fassung vom 14. Juni 2016 Gemeinde Igling 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet an der LL 22 Begründung Fassung vom 14. Juni 2016 Verfasser: Ingenieurbüro Vogg Alemannenstraße 35 86845 Großaitingen 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Bebauungsplan-Entwurf XVII-50aa "Gartenstadt Karlshorst I"

Bebauungsplan-Entwurf XVII-50aa Gartenstadt Karlshorst I Bebauungsplan-Entwurf XVII-50aa "Gartenstadt Karlshorst I" Informationsveranstaltung am 9. Februar 2012 Umweltprüfung zum Bebauungsplanverfahren Inhalt 1. Bearbeitungsgebiet (Lage im Raum, Luftbild, angrenzende

Mehr

Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtentwicklungsplanung PLAN HA I/42 und I/11-3

Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtentwicklungsplanung PLAN HA I/42 und I/11-3 Telefon 233 22830 233 22262 Telefax 233 26410 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtentwicklungsplanung PLAN HA I/42 und I/11-3 Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich I/34 Leopoldstraße

Mehr

Städtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema!

Städtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema! Vorlesungsthema! Städtebaurecht BauGB 34 Vorlesungsthema! Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) Bauleitplanung! Teil 1 BauGB: Aufgabe

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014

Mehr

1: Ò!. Ò! Ò!. 680/3 680/11 823/2 679/7 680/12 679/6 679/3 677/2 679/8 677/9 677/10 677/6 677/8 677/7 676/1 576/1 !.!. !."/ "/ "/ !. "/ !.!. !.

1: Ò!. Ò! Ò!. 680/3 680/11 823/2 679/7 680/12 679/6 679/3 677/2 679/8 677/9 677/10 677/6 677/8 677/7 676/1 576/1 !.!. !./ / / !. / !.!. !. 823/2. Ò!. Ò! Ò!.Ò. Ò! Ò! 679/3. Ò! 679/6!>!> n.òò.òò.ò n n..ò! Ò! n.ò. Ò!. Ò!!>. Ò!!> n 23 25 n n 2053 II 1099 I I I 57 27 II 29 677/8 31 33b 33a 33 32 34 35 37 679/7 677/6 678 677/9 822/8 39 41b 37b

Mehr

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM. BEBAUUNGSPLAN "FEUERWEHRHAUS" 3. Änderung und Erweiterung BEGRÜNDUNG. Fertigstellungsdaten:

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM. BEBAUUNGSPLAN FEUERWEHRHAUS 3. Änderung und Erweiterung BEGRÜNDUNG. Fertigstellungsdaten: GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM BEBAUUNGSPLAN "FEUERWEHRHAUS" 3. Änderung und Erweiterung BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Vorentwurf: 27.08.2018 Planung: Huber Planungs-GmbH Hubertusstr. 7, 83022

Mehr

Art Urheber Thematischer Bezug Verkehrs- und anlagenbezogener Lärm (Straße, Schiene, Gewerbe, Fluglärm, Bebauung)

Art Urheber Thematischer Bezug Verkehrs- und anlagenbezogener Lärm (Straße, Schiene, Gewerbe, Fluglärm, Bebauung) Umweltbezogene Informationen Neben dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit seiner Begründung und dem nach den Umweltschutzgütern i. S. des 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltbericht

Mehr

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,

Mehr

Bebauungsplan Koslar Nr. 2a 2. vereinfachte Änderung

Bebauungsplan Koslar Nr. 2a 2. vereinfachte Änderung Begründung und Umweltbericht Stadt Jülich Planungsamt Inhaltsverzeichnis Seite 1. Planungsvorgabe 3 1.1 Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes 3 1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Gebietes 3 1.3

Mehr

Begründung. Anlage 1 zur Vorlage Nr. 1052/2006

Begründung. Anlage 1 zur Vorlage Nr. 1052/2006 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 1052/2006 Begründung zur der Stadt Münster im Stadtbezirk Ost im Stadtteil Mauritz-Ost für den Bereich Hans-Bredow-Weg / WDR-Grundstück Inhalt Seite 1. Planungsanlass und Planungsziele...

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Inno Park Geiselwind gemäß 13 BauGB im vereinfachten Verfahren. Entwurf. Begründung gemäß 9 Abs. 8 BauGB

1. Änderung des Bebauungsplans Inno Park Geiselwind gemäß 13 BauGB im vereinfachten Verfahren. Entwurf. Begründung gemäß 9 Abs. 8 BauGB Markt: Kreis: Geiselwind Kitzingen 17.07.2017 1. Änderung des Bebauungsplans Inno Park Geiselwind gemäß 13 BauGB im vereinfachten Verfahren Entwurf Begründung gemäß 9 Abs. 8 BauGB Geis17-0002 Seite 2 von

Mehr

Fassung zum Planbeschluss nach der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB

Fassung zum Planbeschluss nach der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB Änderung des Flächennutzungsplans in Quierschied - Ortsteil Fischbach- Camphausen ADAC-Verkehrsübungsplatz Sonderbaufläche-Verkehrsübungsplatz statt Wald Begründung Stand: Fassung zum Planbeschluss nach

Mehr

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 16.07.2014 die 74. Änderung

Mehr

Inhalt. STADT LANDAU AN DER ISAR WEINDLSCHWAIGE FLÄCHENNUTZUNGSPLAN LANDAU a.d. ISAR DECKBLATT NR 6 - LEBENSHILFE

Inhalt. STADT LANDAU AN DER ISAR WEINDLSCHWAIGE FLÄCHENNUTZUNGSPLAN LANDAU a.d. ISAR DECKBLATT NR 6 - LEBENSHILFE 2 Inhalt 1. Anlass und Planungsziel... 3 2. Planungsrechtliche Situation... 3 2.1 Landes- und Regionalplanung... 3 2.2 Ausgangssituation... 4 3. Lage und Größe des Planungsgebiets... 5 4. Bedarfsermittlung...

Mehr

B e g r ü n d u n g. zur 171. Änderung des Flächennutzungsplanes (Vorentwurf) - Südwestlich Witzelstraße -

B e g r ü n d u n g. zur 171. Änderung des Flächennutzungsplanes (Vorentwurf) - Südwestlich Witzelstraße - B e g r ü n d u n g zur 171. Änderung des Flächennutzungsplanes (Vorentwurf) - Südwestlich Witzelstraße - Stadtbezirk 3 Stadtteil Bilk 1. Lage des Plangebietes, örtliche Verhältnisse Das Plangebiet umfasst

Mehr

gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes

gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes Begründung gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes Weierhofweg/Höhenweg/Dreibholzer Straße Teil A Begründung Stand: Entwurf 01.02.2018 Stadt Wiehl Der Bürgermeister Fachbereich 6

Mehr

Gemeinde Puchheim. Landkreis Fürstenfeldbruck. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Umweltbericht

Gemeinde Puchheim. Landkreis Fürstenfeldbruck. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Umweltbericht Gemeinde Puchheim Landkreis Fürstenfeldbruck Umweltbericht Stand: 13.10.2008/15.09.2009 Umweltbericht Stand: 13.10.2008/15.09.2009 Gemeinde Puchheim Poststraße 2 82178 Puchheim Tel.: 089-80098-0 Fax: 089-80098-222

Mehr

Vorbemerkung. Planungsgebiet

Vorbemerkung. Planungsgebiet Vorbemerkung Begründung zum Flächennutzungsplan der Stadt Unterschleißheim 33. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 125 Inhauser Moos Die Stadt Unterschleißheim verfügt

Mehr

Stadtbürgerschaft 19. Wahlperiode

Stadtbürgerschaft 19. Wahlperiode BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/809 S Stadtbürgerschaft 19. Wahlperiode 03.07.18 Mitteilung des Senats an die Stadtbürgerschaft vom 3. Juli 2018 Flächennutzungsplan Bremen 6. Änderung Bremen-Osterholz (Ellener

Mehr

GEMEINDE PETERSBERG ORTSTEIL HORWIEDEN

GEMEINDE PETERSBERG ORTSTEIL HORWIEDEN GEMEINDE PETERSBERG ORTSTEIL HORWIEDEN 21. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS BEGRÜNDUNG / UMWELTBERICHT Entwurf 16.08.2017 INHALT SEITE 1. Planungserfordernis... 1 2. Situation... 1 2.1 Planungsgebiet...

Mehr

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan

Mehr

ERGÄNZUNGSSATZUNG REISACH II

ERGÄNZUNGSSATZUNG REISACH II ERGÄNZUNGSSATZUNG REISACH II INHALT: Abhandlung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung DATUM: 14.11.2018 VORHABENSTRÄGER: Stadt Osterhofen Stadtplatz 13 94486 Osterhofen VERFASSER: ARCHITEKTUR LANDSCHAFT

Mehr

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee 9. punktuelle Änderung für den Bereich Hotel Auerhahn Gemeinde Schluchsee Ortsteil Vorderaha Begründung Stand : Offenlage (21.11.2014)

Mehr