Ausgestaltung und administrative Umsetzung des EDL-G aus Sicht des BAFA
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- Hansi Hummel
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1 Ausgestaltung und administrative Umsetzung des EDL-G aus Sicht des BAFA Energieaudit Pflicht für alle Nicht-KMUs
2 Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU (EED) Inkrafttreten am durch alle EU-Mitgliedstaaten in innerstaatliches Recht umzusetzen Bei verspäteter der unzureichender Umsetzung drht Bußgeld Regelungen zu unterschiedlichen Aspekten der Energieeffizienz, swhl bezüglich Energieversrgung als auch bezüglich Energienutzung 2
3 Vrgaben der Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU Systematik Artikel 8 Abs. 1-3: Pflicht der MS zur Förderung der Verfügbarkeit vn Energieaudits MS entwickeln Prgramme, die KMU dazu ermutigen, sich Energieaudits zu unterziehen [ ] Abs. 4-7: Pflicht zur Durchführung vn Energieaudits in Nicht-KMU: bis zum und mind. alle vier Jahre nach dem vrangegangenen Energieaudit Durchführung/Überwachung durch unabhängige Behörden ggf. Freistellung bei zertifiziertem EnMS der UMS 3
4 Umsetzung vn Art. 8 EED im Energiedienstleistungsgesetz Umsetzung in 8 ff. Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) Unternehmen, die keine KMU i.s.d. KOM-Empfehlung 2003/361/EG (vgl. 1 Nr. 4 ELDG) sind Pflicht alle vier Jahre Energieaudit durchzuführen Erstes Energieaudit zwischen und Entschließung BT v zu Anwendungshilfen BAFA: Vielzahl gleichartige Standrte Anfertigung Lebenszyklus-Kstenanalyse 4
5 Aufgaben des BAFA 8c Abs. 1 EDL-G BAFA führt Stichprbenkntrllen zur Prüfung, b Unternehmen Ihrer Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits nachgekmmen sind durch 7 Abs. 3 EDL-G Führen einer öffentlichen Liste für Energieaudits durchführende Persnen Persnen müssen Anfrderungen nach 8b EDL-G erfüllen 5
6 Verpflichtete Unternehmen nach EDL-G 8 EDL-G: Unternehmen, die keine KMU i.s.d. KOM-Empfehlung 2003/361/EG (vgl. 1 Nr. 4 EDL-G) sind Unternehmen = jede Einheit, unabhängig vn ihrer Rechtsfrm, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt Insbesndere auch Persnengesellschaften der Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen wirtschaftliche Tätigkeit (nach EuGH): jede Tätigkeit, die darin besteht, Güter der Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten Merkblatt des BAFA: Abgrenzung der wirtschaftlichen vn der hheitlichen Tätigkeit anhand des Körperschaftssteuergesetzes 6
7 Verpflichtete Unternehmen nach EDL-G Umkehrung Definitin KMU gemäß Empfehlung 2003/361/EG mehr als 250 Persnen beschäftigt der Jahresumsatz > 50 Mi. EUR und Jahresbilanzsumme > 43 Mi. EUR Berechnung: Zurechnung Kennzahlen vn Partner- /verbundenen Unternehmen Letzter Rechnungsabschluss / ggf. knslidierter Jahresabschluss Mitarbeiterzahl = Jahresarbeitseinheiten Gehaltsempfänger, mitarbeitende Eigentümer und Teilhaber Nicht: Auszubildende, Mutter-/Elternurlaub 7
8 Berechnungsbeispiel Partner- und verbundene Unternehmen Ergebnis der Berechnung: 100 % A + 38 % (D+B) + 38 % C D und B sind verbundene Unternehmen, da Anteil > 50 %, d.h. Mitarbeiter- und Finanzzahlen werden zusammengerechnet D und B sind Partnerunternehmen, da Anteil zwischen 25 % - 50 %; für Berechnung irrelevant, da nicht unmittelbar vr- der nachgeschaltet Mein Unternehmen A und B sind Partnerunternehmen, da Anteil 25 % - 50 %, d.h. Mitarbeiterund Finanzzahlen (Summe D und B) werden prprtinal (i.h.v. 38 %) zugerechnet Mein Unternehmen A und C sind Partnerunternehmen, da Anteil 25 % - 50 %, d.h. Mitarbeiter- und Finanzzahlen (nur C!) werden prprtinal (38 %) zugerechnet 8
9 Freistellung vn der Pflicht Freistellung nach 8 Abs. 3 EDL-G: wenn nach DIN ISO zertifiziertes Energiemanagementsystem der wenn ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingerichtet wurde Mischsysteme sind bei Nachweisführung zugelassen Ausnahme vn Unternehmensteilen der Standrten bei Mischsystemen sllen möglich sein insgesamt müssen (analg zum Energieaudit) 90 % vm Energiemanagementsystem erfasst sein 9
10 Anfrderungen an Energieaudits 8 a Abs. 1 EDL-G Anfrderungen entsprechen DIN plus Anhang VI EED Benennung eines Verantwrtlichen bzw. Ansprechpartners Kriterien Anhang VI EED: Basis aktuelle, gemessene, belegbare Betriebsdaten Prüfung des Energieverbrauchsprfils nach Möglichkeit Lebenszyklus-Kstenanalyse verhältnismäßig und repräsentativ Möglichkeit der histrischen Analyse 10
11 Bestimmung des gesamten Energieverbrauchs Vrausgesetzte Verhältnismäßigkeit und Repräsentativität dann, wenn mindestens 90 % des gesamten Energieverbrauchs vm Energieaudit erfasst werden Zunächst Bestimmung des gesamten Energieverbrauchs ntwendig: Eingesetzte Endenergie im maßgeblichen Zeitraum im gesamten Unternehmen alle Energieträger (Strm, Brenn- und Kraftstffe, Fern/Nahwärme, etc.) alle Unternehmensteile, Standrte, Anlagen, Przesse und Transprt des Unternehmens in Deutschland 11
12 Bestimmung des gesamten Energieverbrauchs Vrausgesetzte Verhältnismäßigkeit und Repräsentativität ferner dann gegeben, wenn bei Gebäuden eigentumsrechtliche Möglichkeiten zur Umsetzung aus dem Energieaudit abgeleiteter Maßnahmen Berücksichtigung finden und auf dieser Basis entsprechend zwischen Vermieter und Mieter der zu berücksichtigende Energieverbrauch definiert wird sich das Energieaudit auf bleibende Standrte bezieht und der Energieverbrauch in zeitweilige Standrten (z. B. eine Baustelle) vn der Energieauditpflicht und der Ermittlung des gesamten Energieverbrauchs ausgenmmen sind bei Kraftstffen nur die Kraftstffe der Fahrzeuge berücksichtigt werden, die dem Geschäftszweck des Unternehmens dienen 12
13 Bestimmung des gesamten Energieverbrauchs der Energieverbrauch ausserhalb Deutschlands nicht zu berücksichtigen ist die Energie, welche an Dritte geliefert wird, nicht zu berücksichtigen ist Nachweisbare Datengrundlage: genutzte Datengrundlage sllte nachweisbar und überprüfbar sein z.b. Rechnungen, Lieferscheine, Aufzeichnungen und Zählerstände swie evtl. vm Versrger bereitgestellte Lastgänge 13
14 Energieaudits nach DIN EN Ein Energieaudit ist eine systematische Inspektin und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs mit wirtschaftlich fundierten Verbesserungsvrschlägen zur Energieeffizienz Aufbau und Ablauf: systematische Erfassung des Energieeinsatzes und Verbrauchs Analyse vn Einsparptentialen mit Hilfe vn Vergleichsbetrachtungen Bewertung vn Maßnahmen mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Energiebericht Einleitender Kntakt Analyse Bericht Auftaktbesprechung Datenerfassung Außeneinsatz Abschlussbesprechung 14
15 Anfrderungen an Energieaudits Repräsentativ dann, wenn 90 % des gesamten Energieverbrauchs vm Energieaudit erfasst werden Verhältnismäßig dann, wenn auf eine Auditierung lediglich der Gebäudehülle verzichtet werden kann, wenn für das Gebäude ein Energieausweis nach der EnEV vrliegt Amrtisatinszeiten in bestimmten Fällen gleichrangig der Lebenszyklusksten-Analyse sind Multisite-Verfahren bei Unternehmen mit Vielzahl an ähnlichen Standrten zulässig sind Gruppenaudits mehrerer verbundener Unternehmen (unter Berücksichtigung der 90 %-Regel) an einem gemeinsamen Standrt zugelassen sind bei Wiederhlungsaudits Gruppenaudits mehrerer verbundener Unternehmen (unter Berücksichtigung der 90 %-Regel) zugelassen sind 15
16 Anfrderungen an die Energieauditren 8 b EDL-G Fachkunde: Eine einschlägige Ausbildung (Niveau 6 des Deutschen Qualifikatinsrahmens), nachgewiesen durch den Abschluss eines Hchschul- der Fachhchschulstudiums in einer einschlägigen Fachrichtung der Eine berufliche Qualifikatin zum staatlich geprüften Techniker der zur staatlich geprüften Technikerin in einer einschlägigen Fachrichtung der einen Meisterabschluss der gleichwertigen Weiterbildungsabschluss Praktische Erfahrung: Eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit, bei der praxisbezgene Kenntnisse über die betriebliche Energieberatung erwrben wurden. 16
17 Anfrderungen an die Energieauditren Das Energieaudit ist in unabhängiger Weise durchzuführen. Unabhängigkeit knüpft nicht an den Energieauditr, sndern an die Durchführung des Audits Unternehmensinterne Mitarbeiter können das Audit durchführen, sfern sie nicht unmittelbar an der Tätigkeit beteiligt sind, welche einem Audit unterzgen wird 17
18 Energieauditrenliste BAFA überprüft alle Auditren hinsichtlich der Einhaltung der Anfrderungen (persnenbezgenes elektrnisches Registrierungsverfahren) Nachweis durch entsprechende Unterlagen (Zeugnisse, Nachweis des Arbeitgebers etc.) Freiwillige öffentliche Listung registrierter Auditren auf eigenständig geführter Liste des BAFA Alternativ: Nachweis im Rahmen der Stichprbenkntrlle der Energieaudits 18
19 Kntrlle und Nachweis der Durchführung vn Energieaudits 8 c EDL-G Stichprbenhafte Überprüfung der Energieaudits, keine praktive Registrierungs- der Meldepflicht der betrffenen Unternehmen Fachkundige Energieauditren bestätigen krrekte Durchführung des Energieaudits Keine regelmäßige inhaltliche Kntrlle der Auditergebnisse (Berichte), aber BAFA kann im Rahmen der Stichprbenprüfung auch die Vrlage der angefertigten Energieauditunterlagen verlangen zur vereinfachten Nachweisführung Bereitstellung eines Frmulars auf der Seite des BAFA (Angaben zum Unternehmen, zum Ansprechpartner im Unternehmen, zum Energieauditr, zur Anzahl der Standrte und zum przentualen Anteil der eingeführten Systeme am gesamten Energieverbrauch) 19
20 Kntrlle und Nachweis der Durchführung vn Energieaudits Nachweis bei Freistellung 8 c Abs. 6 EDL-G: Gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO der gültiger Eintragungs- der Verlängerunsbescheid der EMAS Registrierungsstelle Einführungsphase der EMAS Erklärung der Geschäftsführung bzgl. Selbstverpflichtung bzw. Beauftragung eines Zertifizierers Bis Umsetzung bestimmter Maßnahmen Nach Ziff lit. a DIN EN ISO (energetische Bewertung) Erfassung und Analyse der eingesetzten Energieträger für EMAS Bis Zertifizierung abschließen und Zertifikat bis Ende März 2017 BAFA nachreichen 20
21 Ordnungswidrigkeit / Bußgeld 12 EDLG Ordnungswidrig handelt, wer vrsätzlich der fahrlässig nicht rdnungsgemäß Energieaudit durchführt nicht Auffrderung des BAFA zum Nachweis nachkmmt gegenüber BAFA unrichtige Angaben macht; auch in Bezug auf die Einführung eines Energiemanagementsystems der EMAS Rechtsflge: Geldbuße bis zu Eur möglich kann -Vrschrift, d.h. Ausübung pflichtgemäßen Ermessens durch BAFA (u.a. Berücksichtigung der kurzen Frist) 21
22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Tel: +49(6196)
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