Leasing Gegenwart und Zukunft

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1 5. IHK-Bilanzbuchhalter- und Controller-Tag Datum: Magdeburg, 23. November 2016 Thema: Leasing Gegenwart und Zukunft Referent: Uwe Jüttner, EMA Berater und Dozent, Präsident der EMAA

2 2 Inhaltsverzeichnis Überblick über die Bilanzierung und Bewertung von Leasingverträgen Bilanzierung im Handels- und Steuerrecht Operate und Finance Lease nach IAS 17 Thema: Leasing Gegenwart und Zukunft 03. Nov. 2016

3 HB / SB 3 Die verschiedenen Erscheinungsformen des Leasing - Allgemeines Die Formen und Wortverbindungen, in denen Leasing begegnet, sind außerordentlich vielgestaltig. Die Bezeichnung eines Vertrages als Leasing- Vertrag besagt als solche zunächst recht wenig über die steuerliche Behandlung des Vertrags. Das gleiche gilt für die Verwendung bestimmter Wortverbindungen, z.b. Konsumgüter-Leasing, Maintenance- oder Wartungs-Leasing, direktes Leasing, indirektes Leasing. Für die steuerliche Würdigung eines Leasingvertrages ist es erforderlich, die Bedeutung und Konsequenzen der folgenden Begriffe zu kennen: Voll- und Teilamortisationsverträge Financial-Leasing, Finanzierungs-Leasing Operate Lease, Operational-Leasing Mobilien- und Immobilien-Leasing Der Bertelsmann Tower in New York ist ein Objekt der KG Allgemeine Leasing. Thema: Leasing Gegenwart und Zukunft 03. Nov. 2016

4 HB / SB 4 Vollamortisationsverträge Die Bezeichnung Vollamortisationsvertrag bezieht sich auf die Kalkulation der Leasing-Gesellschaft. Bis zum Ende der vereinbarten Grundmietzeit, während der grundsätzlich keine Partei den Vertrag kündigen kann, zahlt der Leasingnehmer die gesamten Investitionskosten zuzüglich Zinsen, Kosten und Gewinnaufschlag der Leasinggesellschaft. Der Leasinggegenstand ist am Ende der Grundmietzeit aus Sicht des Leasinggebers bezahlt. Für die Zeit nach Ablauf der Grundmietzeit kann vorgesehen sein, dass der Leasingnehmer den Gegenstand an den Leasinggeber zurückgeben muss, also keine Möglichkeit hat, den Leasing Gegenstand weiter zu nutzen (Vollamortisationsvertrag ohne Option). Der Vertrag kann aber auch eine Kauf- oder Mietverlängerungsoption für den Leasingnehmer oder eine Kombination beider Optionen vorsehen. Anschaffungs- und Herstellungskosten Zinsen Kosten Gewinn Grundmietzeit Thema: Leasing Gegenwart und Zukunft 03. Nov. 2016

5 HB / SB 5 Teilamortisationsverträge Zu diesen Vertragstypen zählen eine Reihe von in der Praxis entwickelten Modellen, denen gemeinsam ist, dass der Leasingnehmer die Investition in der Grundmietzeit nicht voll bezahlt hat. (vgl. Kunkel, Neue Tendenzen im Immobilien-Leasing, DB 175, S. 1379). Je nach Art der Vereinbarungen, insbesondere über die am Schluss der Grundmietzeit vom Leasingnehmer zu erbringenden Leistungen und über die Zuteilung des Veräußerungserlöses, kann bei diesen Verträgen der Leasinggeber oder der Leasingnehmer wirtschaftlicher Eigentümer sein. Anschaffungs- und Herstellungskosten Zinsen Kosten Gewinn Grundmietzeit Thema: Leasing Gegenwart und Zukunft 03. Nov. 2016

6 HB / SB 6 Finance lease, Finanzierungs-Leasing Finanzierungs-Leasing im Sinne der steuerlichen Leasing-Erlasse der Finanzverwaltung liegt nur vor, wenn der Leasingnehmer mit den in der Grundmietzeit zu entrichtenden Raten mindestens die AHK sowie alle Nebenkosten einschließlich der Finanzierungskosten des Leasinggebers deckt. Finanzierungs-Leasing setzt daher im allgemeinen Full-pay-out voraus. Auch andere Vertragstypen beim Leasing erfüllen eine Finanzierungsfunktion obwohl keine Vollamortisation vorliegt. Bei Immobilien-Leasing kommen Vollamortisationsverträge praktisch kaum vor. Immobilien-Leasing auf Full-pay-out-Basis würde zu stark überhöhten Mieten führen, die im Hinblick auf die erheblich über die Grundmietzeit hinausgehende eigentliche Nutzungsdauer des Objekts kein Leasingnehmer zu tragen bereit ist. Anschaffungs- und Herstellungskosten Zinsen Kosten Gewinn Grundmietzeit Thema: Leasing Gegenwart und Zukunft 03. Nov. 2016

7 HB / SB 7 Operate Lease, Operational-Leasing Für das Operational-Leasing (operate lease, operating lease) ist typisch, dass der Mieter sich jederzeit, ggfs. unter Einbehaltung von Kündigungsfristen, vom Vertrag lösen kann, ohne dem Vermieter eine Entschädigung zahlen zu müssen. Wirtschaftlich gesehen trägt also eindeutig der Vermieter das Risiko der Wertminderung oder auch die Chance der Wertsteigerung. Bürgerlich-rechtlich und steuerrechtlich liegt ein Mietvertrag vor, dessen bilanzmäßige Behandlung als schwebendes Geschäft keinen Besonderheiten unterliegt. Thema: Leasing Gegenwart und Zukunft 03. Nov. 2016

8 HB / SB 8 Mobilien- und Immobilien-Leasing Mobilien-Leasing liegt vor, wenn Gegenstand des Leasingvertrags ein bewegliches Wirtschaftsgut ist. Beim Immobilien-Leasing bezieht sich der Leasingvertrag auf ein unbewegliches Wirtschaftsgut. Aus steuerrechtlichen Gründen ist die Unterscheidung von Bedeutung, weil beim Immobilien-Leasing einige Besonderheiten zu beachten sind. Thema: Leasing Gegenwart und Zukunft 03. Nov. 2016

9 HB / SB 9 Leasing-Transaktionen Thema: Leasing Gegenwart und Zukunft 03. Nov. 2016

10 HB / SB 10 Übersicht über die wichtigsten Leasing-Vertragstypen Thema: Leasing Gegenwart und Zukunft 03. Nov. 2016

11 HB / SB 11 Übersicht über die wichtigsten Leasing-Vertragstypen Thema: Leasing Gegenwart und Zukunft 03. Nov. 2016

12 HB / SB 12 Kriterien für echten Mietkauf und des verdeckten Ratenkauf Thema: Leasing Gegenwart und Zukunft 03. Nov. 2016

13 HB / SB 13 Kriterien für echten Mietkauf und des verdeckten Ratenkauf Thema: Leasing Gegenwart und Zukunft 03. Nov. 2016

14 HB / SB 14 Der Begriff des Finanzierungsleasing - Überblick Auf der Grundlage des Mobilien-Leasing-Urteils vom und des Leasingerlasses der Finanzverwaltung vom ergibt sich für die steuerliche Betrachtung, eine klare Begriffsbestimmung für das Finanzierungs- Leasing. Finanzierungs-Leasing liegt hiernach nur vor, wenn der Vertrag über eine bestimmte Zeit (Grundmietzeit) abgeschlossen wird und während der Grundmietzeit der Vertrag bei vertragsgemäßer Erfüllung für beide Vertragsparteien unkündbar ist und der Leasingnehmer mit den in der Grundmietzeit zu entrichtenden Raten mindestens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie alle Nebenkosten einschließlich der Finanzierungskosten des Leasinggebers deckt. Bei der Zurechnung von Wirtschaftsgütern nach den Grundsätzen über das wirtschaftliche Eigentum ist vom typischen Geschehensablauf auszugehen. Außergewöhnliche Geschehensabläufe dürfen deshalb nicht berücksichtigt werden. Es muss davon ausgegangen werden, dass der Leasinggeber und der Leasingnehmer den Vertrag erfüllt. Thema: Leasing Gegenwart und Zukunft 03. Nov. 2016

15 HB / SB 15 Übersicht über die Abgrenzungskriterien Thema: Leasing Gegenwart und Zukunft 03. Nov. 2016

16 HB / SB 16 Übersicht über die Abgrenzungskriterien Thema: Leasing Gegenwart und Zukunft 03. Nov. 2016

17 HB / SB 17 Sale-and-lease-back Leasing Motive und Wirkungen des Sale-and-lease-back beim Leasingnehmer Bilanzverkürzung (Aktiv- / Passiv-Minderung) Liquiditätsverbesserung (z.b. durch Aufdeckung stiller Reserven) Rechtliche Probleme beim Sale-and-lease-back Leasing Die Verwaltungsanweisungen befassen sich nicht mit Sale-and-lease-back Thema: Leasing Gegenwart und Zukunft 03. Nov. 2016

18 HB / SB 18 Bilanzielle Behandlung des Leasingvertrages Wirtschaftliches Eigentum des Leasinggebers Wirtschaftliches Eigentum beim Leasingnehmer Thema: Leasing Gegenwart und Zukunft 03. Nov. 2016

19 HB / SB 19 Wirtschaftliches Eigentum beim Leasing-Geber Thema: Leasing Gegenwart und Zukunft 03. Nov. 2016

20 HB / SB 20 Wirtschaftliches Eigentum beim Leasing-Geber Thema: Leasing Gegenwart und Zukunft 03. Nov. 2016

21 HB / SB 21 Wirtschaftliches Eigentum beim Leasing-Nehmer Thema: Leasing Gegenwart und Zukunft 03. Nov. 2016

22 HB / SB 22 Wirtschaftliches Eigentum beim Leasing-Nehmer Thema: Leasing Gegenwart und Zukunft 03. Nov. 2016

23 IAS / IFRS 23 Leasing im internationalen Recht nach IAS / IFRS Thema: Leasing Gegenwart und Zukunft 03. Nov. 2016

24 IAS / IFRS 24 Leasing im internationalen Recht nach IAS / IFRS Thema: Leasing Gegenwart und Zukunft 03. Nov. 2016

25 25 Inhaltsverzeichnis Der neue Leasingstandard IFRS 16 ab Status-quo der aktuellen Entwicklungen der Leasingbilanzierung Definition von Leasingverhältnissen nach IFRS 16 - Right of Use-Konzept Abgrenzungsprobleme von Leasingverhältnissen Künftige Bilanzierung und Anhangangaben beim Leasingnehmer Künftige Bilanzierung und Anhangangaben beim Leasinggeber Übergangsvorschriften und Auswirkungen der neuen Leasingbilanzierung

26 Kritik an den aktuellen Leasingregelungen nach IAS Unzureichende Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vor allem hinsichtlich Mietleasingvereinbarungen (Operating lease) beim Leasingnehmer Off-Balance-Behandlung Der ehemalige Chairman des IASB David Tweedie erwähnte 2008, er möchte es gerne einmal erleben in einem Flugzeug zu sitzen, das zumindest in der Bilanz der Airline ausgewiesen wird und nicht im Bermuda-Dreieck der Leasing-Kriterien des bestehenden IFRS- Leasingstandards weggestaltet wird.

27 Kritik an den aktuellen Leasingregelungen nach IAS Untersuchung 2014 von IFRS bzw. US-GAAP bilanzierenden Unternehmen: Prozentuale unterbewertete langfristige Verbindlichkeiten von Anwendern des Operating lease Afrika / Mittlerer Osten 27 % Asien / Pazifik Region 32 % Europa 26 % Latein Amerika 45 % Nordamerika 22 % 85 % aller weltweiten Leasingverhältnisse als Off-Balance-Behandlung (insges. 3,3 Billionen USD)

28 die Leasingreformierung 28 neue Standard ersetzt IAS 17 Leasingverhältnisse sowie die dazu gehörenden Interpretationen IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC-15 Operating-Leasingverhältnisse Anreize sowie SIC-27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen 13. Januar 2016 Veröffentlichung neuer Standard IFRS 16 Leases Fluch oder Segen???

29 Überblick der konzeptionellen Änderungen 29 Ziel des neuen Standards: Bilanzielle Erfassung grundsätzlich aller Rechte und Pflichten aus dem Leasingverhältnis Umsetzung: Leasingnehmer bilanzieren künftig das Nutzungsrecht aus einem Leasinggegenstand (sog. right-of-use asset" oder RoU-Vermögenswert) sowie eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit. Dies kann signifikante Auswirkungen auf die Kennzahlen eines Unternehmens haben (z.b. bezüglich des Verschuldungsgrades). Einheitliches Bilanzierungsmodell für Leasingnehmer = keine Unterscheidung mehr zwischen Operate bzw. Finance Lease (keine klassischen Mietverhältnisse mehr)

30 Überblick der konzeptionellen Änderungen 30 Für Leasinggeber bleibt es grundsätzlich bei der nach IAS 17 bekannten Bilanzierung mit Unterscheidung zwischen Operate bzw. Finance Lease Erhebliche Ausweitung der Angabepflichten sowohl für Leasingnehmer als auch für Leasinggeber Verpflichtende Anwendung IFRS 16 erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine frühere Anwendung ist möglich, sofern zeitgleich IFRS 15 Umsatzerlöse angewendet wird. Folgen: Im Gegensatz zu IAS 17 wird eine Nichtbilanzierung von Vermögenswerten und Schulden aus einem Leasingverhältnis i.d.r. ausgeschlossen Künftige Bilanzansätze der bisherigen schwebenden Geschäfte führen zur Beeinflussung der Bilanzierung, aber auch des Vertragsmanagements und des Finanzmanagements

31 Identifizierung von Leasingverhältnissen 31 Definition Leasingverhältnis Vertrag, der dem Leasingnehmer ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht an einem Vermögenswert gegen Leistung einer Vergütung an den Leasinggeber überträgt IFRS 16.9: a.) Identifizierter Vermögenswert die Erfüllung des Vertrags hängt von der Nutzung identifizierter Vermögenswerte ab b.) Recht auf Kontrolle der Nutzung Beherrschungsrecht, das der Vertrag für diesen Vermögenswert während der Vertragslaufzeit einräumt Vereinfachungen: Wahlrecht bei short-term-leases (Nutzungszeit max. 12 Monate) oder bei asset of low value (geringwertige VW)

32 Identifizierung von Leasingverhältnissen a.) Vorliegen identifizierter Vermögenswert 32 Vorliegen eines identifizierten Vermögenswerts Voraussetzungen nach IFRS 16.B13ff.: (1) Aus dem Vertrag muss ein eindeutig explizit oder implizit bestimmbarer Vermögenswert hervorgehen Unerheblich, ob Vermögenswert als Ganzes oder nur eine physisch abgrenzbare Teilmenge des Vermögenswerts (IFRS 16.B20) Beispielsweise ist dies der Fall, wenn ein Stockwerk in einem Gebäude vermietet wird, nicht jedoch, wenn Gegenstand der Vereinbarung die Bereitstellung der anteiligen Leitungskapazität eines Glasfaserkabels ist

33 Identifizierung von Leasingverhältnissen a.) Vorliegen identifizierter Vermögenswert 33 Vorliegen eines identifizierten Vermögenswerts Voraussetzungen nach IFRS 16.B13ff.: (2) Keine substanziellen Austauschrechte (substantial substitute rights) des Leasinggebers (IFRS 16.B14) Kein Recht auf Austausch des Vermögenswerts ohne vorherige Zustimmung des Leasingnehmers Bestehen von ökonomischen oder anderen Hindernissen, die einen Austausch verhindern Bedingte Austauschrechte dabei grundsätzlich unbedeutend (IFRS B16.15)

34 Identifizierung von Leasingverhältnissen b.) Recht auf Kontrolle der Nutzung 34 Recht des Leasingnehmers zur Beherrschung Voraussetzungen nach IFRS 16.B9 (1) Recht zur Bestimmung der Nutzung des identifizierten Vermögenswerts Entscheidungsrecht des LN bzgl. Art und Zweck der Nutzung des Vermögenswerts während der Laufzeit (IFRS 16.B24ff.) z.b. Entscheidungen hinsichtlich Art und Umfang des produzierten Outputs, zeitliche Verwendung, Auslastung und Verwendungsort Ohne Eingriffsrechte des Leasinggebers Control-Konzept wirtschaftliche Verfügungsmöglichkeit (2) Recht auf nahezu alle wirtschaftlichen Vorteile aus der Nutzung z.b. Erwirtschaftung des direkten/indirekten Outputs, Kostenersparnisse etc. weiterhin keine expliziten Schwellenwerte

35 Identifizierung von Leasingverhältnissen 35 Beispiel - Identifizierter Vermögenswert Frachtverträge Fall A: Leasingvertrag über 15 Eisenbahnwagen (Typ spezifiziert), Laufzeit 5 Jahre Kunde entscheidet über Nutzung der Wagen, mit Ausnahme von Transporten bestimmter Güter (z. B. explosive Güter) bei Reparatur oder Wartung Pflicht zur Bereitstellung eines typgleichen Ersatzwagen durch Lieferant Kein Rückruf der Wagen innerhalb der Vertragslaufzeit, außer bei Vertragsverletzungen durch Kunden Auf Anfrage Kunden ist Zugmaschine und ein Lokführer zur Verfügung zu stellen Zugmaschine verbleibt auf dem Gelände des Lieferanten und Lieferant gibt kundenspezifische Anweisungen an den Lokführer weiter Lieferant kann beliebige Zugmaschine verwenden, gegebenenfalls auch die gleiche für andere Kunden (Kopplung von bis zu 100 Wagen an die Zugmaschine möglich)

36 Identifizierung von Leasingverhältnissen 36 Beispiel - Identifizierter Vermögenswert Frachtverträge Fall A: Leasingvertrag über 15 Eisenbahnwagen (Typ spezifiziert), Laufzeit 5 Jahre Kunde entscheidet über Nutzung der Wagen, mit Ausnahme von Transporten bestimmter Güter (z. B. explosive Güter) bei Reparatur oder Wartung Pflicht zur Bereitstellung eines typgleichen Ersatzwagen durch Lieferant Kein Rückruf der Wagen innerhalb der Vertragslaufzeit, außer bei Vertragsverletzungen durch Kunden Auf Anfrage Kunden ist Zugmaschine und ein Lokführer zur Verfügung zu stellen Zugmaschine verbleibt auf dem Gelände des Lieferanten und Lieferant gibt kundenspezifische Anweisungen an den Lokführer weiter Lieferant kann beliebige Zugmaschine verwenden, gegebenenfalls auch die gleiche für andere Kunden (Kopplung von bis zu 100 Wagen an die Zugmaschine möglich) Beurteilung: Art der Züge als Transportmittel explizit genannt Keine Austauschrechte des LG und Leasingverhältnis Kunde bestimmt Verwendung und hat wesentlichen Nutzen

37 Identifizierung von Leasingverhältnissen 37 Beispiel - Identifizierter Vermögenswert Frachtverträge Fall B: Vertrag über den Transport von Waren Laut Vertrag ist Lieferant verpflichtet eine bestimmte Menge von Gütern unter Verwendung eines bestimmten Eisenwagentyps und unter Einhaltung eines vorgegebenen Zeitplans über 5 Jahre zu transportieren Zeitplan und Menge der Güter vergleichbar einer fünfjährigen Nutzung von 15 Eisenbahnwagen durch den Kunden Lieferant stellt Eisenbahnwagen, Zugmaschine und Lokführer Vertrag beinhaltet Art und Menge der zu transportierenden Güter und den für den Transport zu verwendenden Eisenbahnwagentyp Lieferant kann eine seiner Zugmaschinen für die Erfüllung der Kundenaufträge nutzen, die auch für andere Kunden verwendet werden kann Bei Nichtnutzung stehen Wagen und Zugmaschine auf Gelände des Lieferanten

38 Identifizierung von Leasingverhältnissen 38 Beispiel - Identifizierter Vermögenswert Frachtverträge Fall B: Vertrag über den Transport von Waren Laut Vertrag ist Lieferant verpflichtet eine bestimmte Menge von Gütern unter Verwendung eines bestimmten Eisenwagentyps und unter Einhaltung eines vorgegebenen Zeitplans über 5 Jahre zu transportieren Zeitplan und Menge der Güter vergleichbar einer fünfjährigen Nutzung von 15 Eisenbahnwagen durch den Kunden Lieferant stellt Eisenbahnwagen, Zugmaschine und Lokführer Vertrag beinhaltet Art und Menge der zu transportierenden Güter und den für den Transport zu verwendenden Eisenbahnwagentyp Lieferant kann eine seiner Zugmaschinen für die Erfüllung der Kundenaufträge nutzen, die auch für andere Kunden verwendet werden kann Bei Nichtnutzung stehen Wagen und Zugmaschine auf Gelände des Lieferanten Beurteilung: Keine Bestimmung mit welchen Zügen die Ware transportiert wird, nur bestimmte Menge von Gütern kein Leasingverhältnis nach IFRS 16

39 Identifizierung von Leasingverhältnissen 39 Beispiel Substanzielle Austauschrechte Konzessionsfläche: Vertrag zur Nutzung einer definierten Verkaufsfläche (Flächengröße und entsprechender Preis ist spezifiziert) in einem Flughafengebäude Flughafenbetreiber kann den Ort jederzeit, den vertraglichen Bestimmungen entsprechend, ändern und verfügt auch über alternative Flächen Umzug führt nur zu geringen Kosten 3 Jahre Laufzeit Kunde nutzt einen eigenen, mobilen Verkaufsstand

40 Identifizierung von Leasingverhältnissen 40 Beispiel Substanzielle Austauschrechte Konzessionsfläche: Vertrag zur Nutzung einer definierten Verkaufsfläche (Flächengröße und entsprechender Preis ist spezifiziert) in einem Flughafengebäude Flughafenbetreiber kann den Ort jederzeit, den vertraglichen Bestimmungen entsprechend, ändern und verfügt auch über alternative Flächen Umzug führt nur zu geringen Kosten 3 Jahre Laufzeit Kunde nutzt einen eigenen, mobilen Verkaufsstand Beurteilung: Umzug eines kleinen mobilen Verkaufsladens führt nur zu geringen Kosten und praktikabel keine ökonomischen Hindernisse Flughafenbetreiber besitzt echtes substanzielles Austauschrecht kein Leasingverhältnis nach IFRS 16

41 Identifizierung von Leasingverhältnissen 41 Beispiel Substanzielle Austauschrechte Flugzeug: Vertrag über Nutzung eines bestimmten Flugzeugs (Innen- und Außenausstattung individuell festgelegt, sehr spezifisch), 4 Jahre Laufzeit Vertrag enthält gesetzliche Bestimmungen zu Flugzielen Kunde entscheidet über Flugziel und zeit, sowie über Passagiere und Ladung (unter Berücksichtigung vorgenannter Bestimmungen) Lieferant ist für Betrieb des Flugzeugs verantwortlich; setzt eigene Crew ein Kunde darf keinen anderen Betreiber für das Flugzeug anwerben oder Flugzeug während der Nutzungsdauer selbst betreiben Lieferant darf Flugzeug während der Vertragsdauer jederzeit ersetzen und ist bei Reparatur/Wartung zum Ersatz verpflichtet (samt vertraglich festgelegter Innen- und Außenausstattung)

42 Identifizierung von Leasingverhältnissen 42 Beispiel Substanzielle Austauschrechte Flugzeug: Vertrag über Nutzung eines bestimmten Flugzeugs (Innen- und Außenausstattung individuell festgelegt, sehr spezifisch), 4 Jahre Laufzeit Vertrag enthält gesetzliche Bestimmungen zu Flugzielen Kunde entscheidet über Flugziel und zeit, sowie über Passagiere und Ladung (unter Berücksichtigung vorgenannter Bestimmungen) Lieferant ist für Betrieb des Flugzeugs verantwortlich; setzt eigene Crew ein Kunde darf keinen anderen Betreiber für das Flugzeug anwerben oder Flugzeug während der Nutzungsdauer selbst betreiben Lieferant darf Flugzeug während der Vertragsdauer jederzeit ersetzen und ist bei Reparatur/Wartung zum Ersatz verpflichtet (samt vertraglich festgelegter Innen- und Außenausstattung) Beurteilung: Möglichkeit des Ersetzens ökonomisch sinnvoll? Mit hohen Kosten verbunden und ggf. nicht in vertretbarem Zeitraum möglich Kein echtes substanzielles Austauschrecht Leasingverhältnis nach IFRS 16

43 Identifizierung von Leasingverhältnissen 43 Beispiel Gestaltungsspielräume Vor IFRS 16: Leasinggeber stellt Firma A für insgesamt 50 Mitarbeiter eine Fahrzeugflotte zur Verfügung, 3 Jahre Laufzeit Operate Leases nach IAS 17 Nach IFRS 16: Leasinggeber stellt 50 Fahrzeuge einer bestimmten Standardkonfiguration zur Verfügung mit monatlich fixer Gebühr Kein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug, Mitarbeiter erhalten täglich abends den Schlüssel für ein Fahrzeug Leasinggeber kann Fahrzeuge jederzeit entsprechend austauschen Beurteilung Grundsätzlich ist bei dieser Vertragsgestaltung davon auszugehen, dass es sich aufgrund des substantiellen Austauschrechtes nicht mehr um einen identifizierten Vermögenswert handelt Möglichkeit bei gewissen Vermögenswerten Leasingverträge als Kapazitätsverträge auszugestalten, die nicht unter IFRS 16 fallen

44 Abgrenzung von Vertragskomponenten 44 Trennung von Leasingkomponenten: gesonderte Bilanzierung nach IFRS 16.12: Pflicht zur Aufteilung von Leasingverträgen in einzelne Leasingverhältnisse bei mehreren Nutzungsrechten, wenn: Leasingnehmer kann Vorteil aus einzelnen Komponenten separat ziehen und einzelne Komponenten hängen nicht wesentlich voneinander ab Anderenfalls Behandlung als eine Leasingkomponente Wahlrecht Portfolio: Portfolioansatz von gleichartigen Leasingverträgen Zusammenfassung einzelner Leasingverträge zu einem Portfolio und einheitliche Abbildung nach IFRS 16

45 Abgrenzung von Vertragskomponenten 45 Trennungspflicht: Trennung von Leasing- und Nichtleasingkomponente z.b. Wartungsverträge / Inspektionen Leasingnehmer: Verteilung des zu leistenden Entgelts bei einzelnen Leasing- und Servicekomponenten innerhalb eines Vertrags auf Basis beobachtbarer relativer Einzelveräußerungspreise der Leasingund Nichtleasingkomponenten, sind diese Preise nicht verfügbar, sind sie unter maximaler Nutzung beobachtbarer Informationen zu schätzen Wahlrecht für Leasingnehmer: Zusammenfassung der Komponenten zu einer einzigen Leasingkomponente Inanspruchnahme des Wahlrechts gilt für jede Klasse von Leasinggegenständen Bilanzpolitische Frage für On-Balance-Bilanzierung der Nicht- Leasingkomponenten

46 Abgrenzung von Vertragskomponenten 46 Trennungspflicht beim Leasinggeber für den Leasinggeber kein erleichterndes Bilanzierungswahlrecht Als Anbieter des Leasingverhältnisses und derjenige, der die Vertragskonditionen kalkuliert, ist der Leasinggeber immer in der Lage, zwischen Leasing- und Dienstleistungskomponenten innerhalb eines Vertrages zu differenzieren Aufteilung nach den Regelungen von IFRS , d.h. auf Basis der Einzelveräußerungspreise und Aufteilung von Nachlässen und variablen Zahlungen

47 Bilanzierung beim Leasingnehmer 47 Zum Zeitpunkt der Bereitstellung (Übergang der Verfügungsmacht) des Leasingvermögenswerts bilanziert der Leasingnehmer einen Vermögenswert aus einem Nutzungsrecht ( Right-of-Use Vermögenswert ) als auch eine Leasingverbindlichkeit (IFRS 16.22) Anschaffungskosten des identifizierten Vermögenswerts: Leasingverbindlichkeit + Vorausgezahlte Leasingraten + Anfänglich direkt zuordenbare Kosten./. Erhaltene Zahlungen (lease incentives)./. Ggf. zu tragende Rückbau- oder Rekultivierungskosten = Right-of-Use Vermögenswert Leasingverbindlichkeit: Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen unter Verwendung des dem Leasingverhältnis zu Grunde liegenden Zinssatzes oder ggf. dem Grenzfremdkapitalzinssatz des LN

48 Bilanzierung beim Leasingnehmer Anwendungsvereinfachungen 48 Wahlrecht für Bilanzierung von kurzfristigen Leasingverträgen (short-term leases) Off-Balance Sheet oder On-Balance Sheet Kurzfristige Leasingverhältnisse Gilt nur für Leasingnehmer Maximale Laufzeit des Leasingvertrages von 12 Monaten und keine Kaufoption Einheitliche Anwendung auf Klassen von Vermögenswerten Leasingzahlungen - laufender Aufwand, i.d.r. linear Beispiel: Leasingvertrag mit Laufzeit von 10 Monaten + 3 Monate Verlängerungsoption Fall A: Es ist hinreichend sicher, dass die Option ausgeübt wird (= kein kurzfristiges Leasingverhältnis) Leasinglaufzeit 13 Monate 10 Monate 3 Monate Fall B: Es ist nicht hinreichend sicher, dass die Option ausgeübt wird (= kurzfristiges Leasingverhältnis) Leasinglaufzeit 10 Monate 10 Monate 3 Monate

49 Bilanzierung beim Leasingnehmer Anwendungsvereinfachungen 49 Wahlrecht für Bilanzierung von Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögenswerte (asset of low value) Off-Balance Sheet oder On-Balance Sheet Geringwertige Vermögenswerte Keine Vorgabe eines verbindlich anzuwendenden quantitativen Schwellenwerts keine Anknüpfung an den Grundsatz der Wesentlichkeit Aber laut IASB-Basis of Conclusion: Ungefähre Größenordnung Neuwert USD (~ EUR) Keine wesentliche Abhängigkeit mit anderen Vermögenswerten Keine Weitervermietung (Untermietleasing) Missbrauchsbekämpfungsregelung für Zerlegung von Leasingverträgen Leasingzahlungen - laufender Aufwand, i.d.r. linear

50 Bilanzierung beim Leasingnehmer 50 Leasinglaufzeit unkündbare Zeitraum während der Leasingnehmer das Recht zur Nutzung des Leasinggegenstandes besitzt, wobei Verlängerungsoptionen bzw. Kündigungsrechte zu berücksichtigen sind, sofern deren Ausübung hinreichend sicher und durchsetzbar ist Beurteilungskriterien wie nach IAS 17 z.b. Vergleich der Optionen mit Marktpreisen, Mietereinbauten, Ausübungsbedingungen, Bedeutung des Gegenstands für den Betrieb, Strafzahlungen bei Kündigung Folgebewertung RoU-Vermögenswert: Bewertung i.d.r. zu fortgeführten Anschaffungskosten (IAS 16 - planmäßige Abschreibung und ggf. Wertminderungen nach IAS 36) Nutzungsdauer = Kürzere Zeitraum aus Leasinglaufzeit und wirtschaftlicher Nutzungsdauer des Vermögenswerts (sofern keine Eigentumsübertragung am Ende des Leasings vorgesehen ist) Leasingverbindlichkeit Kürzung um geleistete Leasingzahlungen und Aufzinsung des Buchwerts mit dem zugrunde gelegten Zinssatz

51 Bilanzierung beim Leasinggeber 51 Nahezu keine Veränderungen der Bilanzierung beim Leasinggeber Weiterhin Unterscheidung zw. Finanzierungs- und Mietleasing Übernahme Kriterienkatalog aus IAS 17 Übergang Chancen und Risiken? (IFRS 16.61ff.) Wirtschaftliche Gesamtbetrachtung aller Faktoren Finanzierungsleasing: Ausbuchung des Leasinggegenstandes, Erfassung einer Leasingforderung i.h. der Nettoinvestition, Erfassung ggf. des Verkaufsgewinns bei Übertragung der Verfügungsgewalt aus Sicht des Leasinggebers (IFRS 15) Folgebilanzierung: Erhöhung um anfallende Zinserträge und Minderung um erhaltene Leasingzahlungen Mietleasing: Vermögenswert bleibt in Bilanz des Leasinggebers i.d.r. lineare Erfassung der Erträge und Abschreibung

52 Anhangangaben zu Leasingverhältnissen 52 Erhebliche Ausweitung der Anhangangaben für Leasingnehmer und Leasinggeber Ziel: bessere Einschätzung für den Bilanzleser über die Auswirkungen von Leasingverhältnissen auf die VFE-Lage Angabepflichten des Leasingnehmers zusammenhängend in einem eigenen Abschnitt oder eigenen Ziffer des Anhangs Auszüge aus Katalog quantitativer Informationen (in tabellarischer Form): Abschreibungsbeträge der Right-of-Use Vermögenswerte nach Klassen; Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten; Variabler Leasingaufwand; Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen (> 1 Monat); Aufwendungen aus Leasingverhältnissen von geringwertigen Vermögenswerten Erfordernis auch von qualitativen Informationen für Leasingnehmer u. -geber: wenn für Verständnis der Leasingvereinbarung und deren Rolle für das Unternehmen notwendig (z.b. Art der Leasingaktivitäten)

53 Sale-Lease-Back-Transaktionen 53 Leasingnehmer / Verkäufer Verkauf Vermietung Leasinggeber / Käufer Bisher nach IAS 17 Regelungen zur Erlösrealisierung nicht relevant IFRS 16: Grundlegende Frage, ob Transaktion nach IFRS 15 ( Umsatzrealisierung ) vorliegt, d.h. Verkauf des zurückgemieteten Vermögenswerts? Erhalt Verfügungsgewalt über den Vermögenswert? Ja - Verkauf: Sale-and-Lease-Back-Transaktion Verkäufer: Ausbuchung des Vermögenswerts und Erfassung eines RoU-Vermögenswerts i.h. des anteiligen zurückbehaltene Nutzungsrecht am ursprünglichen Buchwert und Leasingverbindlichkeit Nein - kein Verkauf: Finanzierungsgeschäft Finanzielle Verbindlichkeit

54 Übergangsvorschriften des neuen Standards 54 Verpflichtende Erstanwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen vorzeitige Anwendung grundsätzlich zulässig, wenn zugleich auch Anwendung von IFRS 15 bereits erfolgt und über die vorzeitige Anwendung berichtet wird Vorteil: nur einmal Sondereffekte für Jahresabschluss und Erstellung Keine verpflichtende Prüfung, ob ältere Verträge nun nach IFRS 16 als Leasingverhältnisse einzustufen sind Wahlrecht für Leasingnehmer für bestehende Leasingverhältnisse: Voll rückwirkender Ansatz: Anwendung auf gesamtes bestehendes Leasingportfolio auf Erstanwendungszeitpunkt Modifiziert rückwirkender Ansatz mit verschiedenen Vereinfachungen: z.b. keine Anpassung der Vorjahresinformationen, Verwendung eines einheitlichen Diskontierungszinssatzes, keine Berücksichtigung von Verträgen mit RLZ < 1 Jahr oder geringwertige Vermögenswerte

55 Auswirkungen der neuen Regelungen 55 Konzeptioneller Bruch bei unterschiedlicher Bilanzierung beim Leasinggeber und Leasingnehmer Aktivierung des Vermögenswerts bei beiden Parteien in der Bilanz Höhere Komplexität bei Konzernabschlüssen Erhöhung Bilanzsumme bei Aktivierung von RoU-Vermögenswert und Passivierung der Verbindlichkeit Erhöhung Verschuldungsgrad Verringerung Eigenkapitalquote Unternehmen mit aktuellem Operate Lease werden zukünftig ein höheres Anlagevermögen, aber auch eine höhere Verschuldung ausweisen Aktiva Passiva Zum Beispiel 34 % aller Fluggesellschaften Erhöhung SAV zw. 20 % und 50%

56 Auswirkungen der neuen Regelungen 56 Veränderung der zeitlichen Verteilung und Aufteilung auf verschiedene Ergebnisbestandteile Kein sonstiger betrieblicher Aufwand mehr Abnehmender Zinsaufwand im Zeitverlauf, Abschreibungen linear degressiver Aufwandsverlauf mit Vorverlagerung von Aufwand in die frühen Perioden der Laufzeit Ausweis des Zinsaufwands im Finanzergebnis und Abschreibungen kleiner als bisherigen Leasingraten Verbesserung EBIT & v.a. EBITDA Verschiebung der Aufwandsarten Verschiebung des Cashflows mit Verbesserung für den operativen Cashflow (Netto-Cashflow konstant) Auswirkungen auf z.b. Covenants, Credit Ratings, Vergütungssysteme

57 Empfehlungen für Unternehmen 57 Bewusstsein für die Änderungen und Auswirkungen des neuen Standards funktionsübergreifend Unternehmen mit hohem Leasingbestand: erste und frühe Erhebung zur Einschätzung und Planung (Leasingdauer, Verlängerungs-, Kauf-, Kündigungsoptionen, Bemessungen Leasingraten, Zinssatz) Parallelbilanzierung nach bisherigem und neuem Recht für Zwecke der Kommunikation und Steuerung Frühzeitige Anwendung? Umgang mit Wahlrechten? Stärkere Beachtung der Definitionskriterien (Identifizierbarkeit, substanzielle Austauschrechte) aktuellen Vertragsverhandlungen bei

58 Empfehlungen für Unternehmen 58 Anpassung von Reporting-Strukturen Kommunikation der erwarteten Veränderungen Änderungen an IT-Systemen und Prozessen? Anpassung ERP-System? Datenbeschaffung und -erhebung Datenerfassung dezentral oder zentral? Manuell oder automatisiert? Datenbanklösung? Grundsätzliche Erfassung aller Verträge? Aktualisierung der Anhangangaben zu Leasingverhältnissen bis 2018!!!

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