DAS RECHT AUF EINE SELBSTBESTIMMTE ERWERBSBIOGRAFIE

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1 SELBSTBESTIMMTE ERWERBSBIOGRAFIE Zeit und Geld für eine fürsrgliche Praxis! WSI Gleichstellungstagung Berlin RA Dr. Christian Paschke

2 Selbstbestimmung Lebenslaufperspektive Jeder Arbeitsvertrag ist ein Entwurf in eine unbekannte Zukunft Wesentliches Kennzeichen vn Selbstbestimmung im Erwerbsleben ist daher, dass Beschäftigte die Möglichkeit haben, ihre Arbeitsbedingungen an veränderte private Umstände anzupassen bzw. trtz geänderter Umstände nach wie vr am Erwerbsleben teilhaben zu können

3 Recht auf selbstbestimmte Erwerbsbigrafie: sziale Einbindung in Arbeitsmarkt, Betrieb und Familie ernstnehmen und den Einzelnen mit Mitteln des Rechts in Übergangsituatinen Handlungsspielräume und sziale Absicherung ermöglichen Prjekt SzRa arbeits- und szialrechtliche Regulierung vn Übergängen im Lebensverlauf kritische Übergangssituatin: Srgearbeit Inwiefern bestehen Anpassungsansprüche? Ermöglichen sie einen Übergang hne Rechtsverlust?

4 Keine Veränderung Erwerbs - tätigkeit Wechsel/Aufgabe Arbeitsplatz Zeitweise Freistellung Arbeitszeitreduzierung Anpassung Lage Arbeitszeit Srgearbeit

5 1. Ansprüche auf Unterbrechung der Erwerbstätigkeit 15 BEEG gewährt Anspruch auf Elternzeit (vllständige Freistellung) Anspruch auf Elternzeit besteht bis Vllendung drittes Lebensjahr; bis zu zwölf Mnate sind mit Zustimmung des Arbeitgebers auf Zeit bis Vllendung des achten Lebensjahres übertragbar; Elterngeld 3 PflegeZG gewährt Anspruch auf Pflegezeit (vllständige Freistellung) in Unternehmen mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten haben Beschäftigte für Dauer vn bis zu sechs Mnaten Anspruch auf vllständige Freistellung vn Arbeitsleistung, wenn sie pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen Ein weitergehender allgemeiner gesetzlicher Freistellungsanspruch existiert nicht

6 1. Ansprüche auf Unterbrechung der Erwerbstätigkeit : Psitive Aspekte: ermöglichen es Beschäftigten in Phasen, w ein akuter Bedarf an privater Srgearbeit mit Arbeitsverpflichtungen kllidiert, die Kllisin zugunsten der Srgearbeit aufzulösen Einseitige Gestaltungsrechte keine Einwände durch AG möglich Zumindest Teil der Elternzeit durch Lhnersatzleistung abgesichert Elternzeit und Pflegezeit zumindest teilweise szialversicherungsrechtlich flankiert

7 1. Ansprüche auf Unterbrechung der Erwerbstätigkeit : Defizite vr allem bei Pflegezeit: Pflegezeit nur bei Arbeitgebern mit min. 15 AN Pflegezeit mit 6 Mnaten sehr kurz bemessen Bei Pflegezeit im Gesetz nicht explizit die Möglichkeit der Aufteilung in mehrere Phasen zugelassen - erlischt als nach einmaliger Inanspruchnahme, auch wenn nicht verbraucht Keine finanzielle Absicherung der Pflegezeit weder Lhnersatz nch Entgeltfrtzahlung

8 1. Ansprüche auf Unterbrechung der Erwerbstätigkeit: Defizite Pflegezeit fehlender Entgeltfrtzahlungs- bzw. Lhnersatzanspruch führt dazu, dass Pflegezeit nach PflegeZG nur vn Persnen beansprucht werden kann, die anderweitig finanziell abgesichert sind da ¾ der pflegenden Beschäftigten weiblich sind, wird durch Regelungen des PflegeZG unbezahlte Pflegearbeit vn Frauen in bedenklicher Art und Weise verstärkt

9 1. Ansprüche auf Unterbrechung der Erwerbstätigkeit: Defizite bei Elternzeit vr allem im Hinblick auf das Rückkehrmanagement Vrgabe 6 Rahmenrichtlinie zum Elternurlaub 2010/18/EU: Mit Blick auf eine bessere Vereinbarkeit treffen die Mitgliedstaaten und/der die Szialpartner die erfrderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer bei der Rückkehr nach dem Elternurlaub Änderungen ihrer Arbeitszeiten und/der des Arbeitsarrangements für eine bestimmte Dauer beantragen können. Entsprechende Regelung existiert bisher (zumindest ausdrücklich) nicht: Knsequenz viele Eltern kehren nach Elternzeit nicht auf Vllzeitarbeitsplätze zurück, sndern arbeiten weiter in Teilzeit

10 2. Ansprüche auf Reduzierung der Arbeitszeit: Eltern(teil)zeit und Pflege(teil)zeit Die Freistellungsansprüche bei Eltern- und Pflegezeit werden durch Ansprüche auf befristete Arbeitszeitreduzierung ergänzt. Elternzeit bzw. Pflegezeit kann als auch ganz der teilweise in Teilzeit genmmen werden. Zum Teil weitere Vraussetzungen insb. für Elternteilzeit (z.b. Mindestgröße, Krridr Arbeitszeit vrgegeben) Wesentlicher Unterschied zu Freistellungsansprüchen: Arbeitszeitreduzierungsansprüche keine Gestaltungsrechte Arbeitgeber kann (jedch nur in engen Grenzen) Einwände gegen die Arbeitszeitreduzierung erheben dringende betriebliche Gründe Anlässlich Reduzierung Arbeitszeit kann Arbeitnehmer auch eine seinen Wünschen entsprechende Neuverteilung einfrdern.

11 2. Ansprüche auf Reduzierung der Arbeitszeit: Psitive Aspekte Eltern(teil)zeit und Pflege(teil)zeit Kmbinatin Arbeitszeitreduzierung und Neuverteilung Arbeitszeit eröffnet hhes Flexibilitätsptential strenge Anfrderungen an Ablehnung Teilzeit Negative Aspekte Nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten Finanzierungsprblematik besteht auch hier

12 2. Ansprüche auf Reduzierung der Arbeitszeit: Defizite bei Pflegeteilzeit auch nicht durch Familienpflegezeitgesetz kmpensiert Möglichkeit der Verringerung der Arbeitszeit zur Pflege naher Angehöriger in häuslicher Umgebung für die Dauer vn längstens 24 Mnaten bei gleichzeitiger (kreditweiser) Aufstckung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber aber: kein Rechtsanspruch für Beschäftigte Arbeitgeber muss zustimmen hinzu kmmt: Kreditfinanzierung zwar grundsätzlich intelligentes Mdell, es bleibt aber letztlich bei einer Eigenfinanzierung durch den Betrffenen

13 2. Ansprüche auf Reduzierung der Arbeitszeit: Allgemeiner Teilzeitanspruch - 8 TzBfG Anspruch auf Arbeitszeitverringerung in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten, wenn nicht betriebliche Gründe entgegenstehen (und 6 Mnate BZG) Unterliegt keiner Begründungspflicht aus welchem Grund Teilzeit reduziert wird, ist als in das Belieben des Arbeitnehmers gestellt Möglichkeit neben Reduzierung knkrete Neuverteilung der Arbeitszeit einfrdern zu können, fördert erheblich Zeitsuveränität der Arbeitnehmer Neuverteilung der Arbeitszeit kann zwar nur in Zusammenhang mit einer Arbeitszeitreduzierung verlangt werden, geringfügige Arbeitszeitreduzierung ist allerdings ausreichend (vllzeitnahe Teilzeit)

14 2. Ansprüche auf Reduzierung der Arbeitszeit: Allgemeiner Teilzeitanspruch - 8 TzBfG Anspruch nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten, snst nur einvernehmlich Reduzierung Arbeitszeit führt zu Gehaltseinbußen und Einschränkungen beim Leistungsumfang vn Renten- und Arbeitslsenversicherung. Arbeitszeitverringerung kann nur für unbestimmten Zeitraum verlangt werden kein Anspruch auf befristete Arbeitszeitverringerung möglich kein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeitgestaltung Da Aufstckungsanspruch nicht vergleichbar stark ausgestattet ist, Gefahr einer Einbahnstraße

15 3. Ansprüche auf Anpassung der Lage der Arbeitszeit Für viele Beschäftigte Möglichkeit der Einflussnahme auf die Lage der Arbeitszeit vn besnderem Interesse, da sich hierdurch Zeitknflikte lösen lassen, hne dass es zu Diskntinuitäten in der Erwerbsbigrafie kmmt. Gesetz gewährt aber nur in Ausnahmefällen individualrechtlichen Anspruch auf Anpassung der Arbeitszeitlage an persönliche Bedürfnisse (siehe 6 Abs. 4 ArbZG - Nachtarbeit) Aus 106 GewO kann im Einzelfall Anspruch auf familiengerechte Arbeitszeiten flgen zwar einseitiges Bestimmungsrecht des AG, aber: Grenze des billigen Ermessens ( 315 BGB) überwiegt das AN-Interesse, kann das arbeitgeberseitige Ermessen auf Null reduziert sein, dann ergibt sich ein einklagbares Recht

16 Fazit: letztendlich bleibt festzuhalten, dass es im deutschen Recht bereits verschiedene Regelungen gibt, die auf die Ermöglichung eines autnm gestalteten Erwerbslebens zielen und die Vereinbarkeit vn Familie und Beruf erleichtern sllen nach wie vr besteht jedch Handlungsbedarf bei Ausgestaltung dieser Nrmen und der Schaffung transparenter, individuellen Gegebenheiten gerecht werdender Ansprüche Stärkung Ansprüche auf Anpassung Lage Arbeitszeit Gefahr vn Rechtsverlusten hier am geringsten Reversibilität vn Anpassungsansprüchen sicherstellen Sziale Sicherung vn Anpassungsansprüchen ausbauen

17 Rechtsplitische Vrschläge: Rückkehrmanagement nach der Elternzeit Warum? Vn 28 Millinen szialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeiten 5,7 Millinen in Teilzeit. 80 % der Teilzeitler sind Frauen. 55 % der Mütter waren vr Geburt des ersten Kindes in Vllzeit tätig, nach ersten Kind nur nch 14 % der Mütter explizite Regelung eines Anspruchs auf Änderung der Lage der Arbeitszeit bzw. Anpassung der Arbeitsbedingungen mögliches Regelungsvrbild 81 Abs. 4 Nr. 4 SGB IX mit kllektivrechtlicher Flankierung mögliches Regelungsvrbild 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG Stärkere Betnung eines Rechts auf Familiengerechte Arbeitszeiten deutlichere Beschränkung Direktinsrecht Arbeitgeber mögliches Regelungsvrbild 106 S. 3 GewO bzw. 12 BGleiG Denkbar auch: deutlichere Hervrhebung im Betriebsverfassungsgesetz

18 Rechtsplitische Vrschläge: Schaffung eines Anspruchs auf befristete Teilzeit und Rückkehrrecht zur früheren Arbeitszeit Implementierung eines flächendeckenden betrieblichen Übergangsmanagements für alle, die nach einer Auszeit ihre Beschäftigung wieder aufnehmen z.b. Rückkehrgespräche, Weiterbildungsangebte, Einbeziehung externer Akteure Verbesserung Rahmenbedingungen Pflegezeit Staatlicher Lhnersatz bei Pflege naher Angehöriger Schaffung eines allgemeiner Freistellungsanspruch, ggf. flankiert durch das Instrument Zeitwertknt

19 SELBSTBESTIMMTE ERWERBSBIOGRAFIE Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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