R. Pr. Nr. 90. Beschluss: (23:0 Stimmen, 3 Enthaltungen, Abwesenheit von 10 Stadträten)

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1 R. Pr. Nr. 90 Familienförderung durch die Stadt Ettlingen zum Erwerb von stadteigenen Baugrundstücken in den Baugebieten "Am Hägle" im Stadtteil Schluttenbach und "Kohlmichel" im Stadtteil Spessart Entscheidung über den Erlass von Förderrichtlinien Beschluss: (23:0 Stimmen, 3 Enthaltungen, Abwesenheit von 10 Stadträten) Den als Anlage beigefügten Förderrichtlinien der Stadt Ettlingen (Stand: ) zum Erwerb von stadteigenen Baugrundstücken in den Baugebieten Am Hägle im Stadtteil Schluttenbach und Kohlmichel im Stadtteil Spessart wird - vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrats Schluttenbach - zugestimmt. Die Verwaltung teilte hierzu mit: Zielsetzung der Richtlinien: Die Stadt Ettlingen ist eine familien- und kinderfreundliche Stadt. Um dieses Ziel weiter zu verfolgen und den Standort als familien- und kinderfreundliche Stadt auszubauen sowie eine Verjüngung der Altersstruktur der Bevölkerung zu erreichen, schlägt die Verwaltung vor, bei der Vergabe der stadteigenen Baugrundstücke in den Baugebieten Am Hägle (Schluttenbach) und Kohlmichel (Spessart) den Erwerbern eine Förderung in Form eines Baukostenzuschusses zu gewähren. Mit dieser Förderungsmaßnahme (Baukostenzuschuss) können Familien bzw. Paare, die in Ettlingen bereits wohnen, zum Verbleiben in Ettlingen bewogen werden und zum anderen kann ein Anreiz für einen Zuzug nach Ettlingen geschaffen werden. Bisher gewährte Förderungen: Zuletzt wurde im Zusammenhang mit der Veräußerung von 16 Doppelhausbaugrundstücken im Baugebiet Beierbach des Stadtteils Ettlingenweier Familien mit Kindern eine Förderung in Form eines Baukostenzuschusses in Höhe von ,00 DM (entspricht ,30 ) pro Grundstück gewährt. Grundlage für den Erhalt des Baukostenzuschusses war der Förderbescheid der L-Bank. Aktuelle Situation: Im Geschäftsbereich der Stadtkämmerei/Liegenschaftsabteilung stehen nunmehr drei Doppelhausbaugrundstücke im Baugebiet Am Hägle und zwölf Doppelhausbaugrundstücke im Baugebiet Kohlmichel Spessart zum Verkauf an. Nachdem eine verstärkte Nachfrage nach Erbbaurechten nicht festgestellt werden kann, sollte einem Verkauf der Doppelhausbaugrundstücke den Vorzug gegeben werden. Auch vor dem Hintergrund, dass die heutigen Zinsen für Fremdkapital sehr niedrig sind, ist der Vorteil eines Erbbaurechts für den Erbbauberechtigten nicht mehr unbedingt gegeben. Förderverfahren: Die zur Verfügung stehenden stadteigenen Baugrundstücke werden, in Abstimmung mit dem jeweiligen Ortschaftsrat, für den in den Förderrichtlinien näher beschriebenen Personenkreis öffentlich ausgeschrieben. Die Zuteilung der Doppelhausbaugrundstücke erfolgt nach den als Anlage beigefügten Bewertungs-/Vergabekriterien.

2 Auf eine Reduzierung des Kaufpreises als Förderung sollte wie bei der Förderung im Stadtteil Ettlingenweier ( Beierbach ) zu Gunsten der Gewährung eines Baukostenzuschusses verzichtet werden. Durch dieses Verfahren werden im Haushalt der Verkauf des Grundstücks zum vollen Wert und die Aufwendungen der Stadt Ettlingen für die Förderung von Familien ausgewiesen. Der Baukostenzuschuss soll eine finanzielle Hilfe sein und den Begünstigten als Einmalbetrag (hochgerechnet auf acht Jahre [gleiche Laufzeit wie für die ursprüngliche Eigenheimzulage]) ausbezahlt werden. Der Baukostenzuschuss errechnet sich aus einem Grundbetrag für Paare ohne Kinder pro Jahr in Höhe von 1.250,00, zuzüglich für jedes Kind entsprechend Nr. 5 der Richtlinie ( Begünstigter Personenkreis ) pro Jahr in Höhe von 800,00. Der Baukostenzuschuss wird auf acht Jahre hochgerechnet und zum Zeitpunkt der Auszahlung als einmaliger Betrag gewährt. Für Kinder, die im Förderzeitraum geboren werden, gibt es den Baukostenzuschuss ab dem Geburtsjahr für den restlichen Förderzeitraum. Die Begünstigten müssen sich verpflichten, das Wohnhaus zehn Jahre selbst zu bewohnen. Zur Sicherung ist im Grundbuch für den ausbezahlten Baukostenzuschuss eine Sicherungshypothek an rangbereiter Stelle einzutragen. Paare ohne Kinder, die einen Baukostenzuschuss erhalten haben und im Förderzeitraum keine Kinder bekommen, müssen den Baukostenzuschuss (Grundbetrag) mit Zinsen vollständig zurückzahlen. Die im Haushalt 2009 unter der Haushaltsstelle vom Gemeinderat für diese Zwecke zur Verfügung gestellten Mittel von ,00 sind ausreichend, wenn man von einer Förderung von zehn Doppelhausbaugrundstücken im Jahr 2009 und jeweils von Familien mit 1,5 Kindern ausgeht (1.250, ,00 = 2.450,00 x 8 Jahre = ,00 x 10 Doppelhausbaugrundstücke = ,00). Für zum Zeitpunkt des Grunderwerbs noch nicht geborene Kinder stehen dann noch ca ,00 zur Verfügung. Weitere Förderungsmöglichkeiten: Eine weitere Förderungsmöglichkeit wäre, unabhängig von den finanziellen Verhältnissen der Familien bzw. der jungen Paare, ein Zuschuss pro Kind, für welches Kindergeld bezogen wird. Andere Kommunen geben Zuschüsse für Kinder (auch für noch nicht geborene Kinder) bis zu 9.000,00 /Kind (z. B. in der Stadt Böblingen). In der Gemeinde Waldbronn gibt es eine Familienförderung dahingehend, dass beim Erwerb eines gemeindeeigenen Baugrundstücks ein Kaufgeldabschlag pro Kind von 7.500,00 gewährt wird. Die Stadt Bad Herrenalb gibt beim Erwerb eines stadteigenen Baugrundstücks pro Kind einen Nachlass von 3.000,00. Bedingungen für den Kaufgeldabschlag bzw. den Nachlass gibt es keine. Die zuvor beschriebenen Förderungen für Kinder in der Gemeinde Waldbronn und in der Stadt Bad Herrenalb sind auf einzelne Baugebiete bezogen. Zusammenfassung: Aufgrund des vorstehenden Sachverhalts empfiehlt die Verwaltung die Gewährung eines Baukostenzuschusses nach den beigefügten Förderrichtlinien der Stadt Ettlingen zum Erwerb eines stadteigenen Baugrundstücks in den Baugebieten Am Hägle und Kohlmichel für Familien und Junge Paare. Derzeit holt die Verwaltung noch Stellungnahmen der Ortschaftsräte Schluttenbach und Spessart zu den Förderrichtlinien ein. Über das Ergebnis wird spätestens in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am mündlich berichtet.

3 Für alle Mitglieder des Gemeinderats sind beigefügt: - Förderrichtlinien - Übersichtsplan Am Hägle - Übersichtsplan Kohlmichel - Bewertungs-/Vergabekriterien Eine Vorberatung der Angelegenheit fand in der nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses am statt. Auf die Erläuterungen zu dieser Sitzung, die allen Mitgliedern des Gemeinderats zugingen, wird hingewiesen. Der Verwaltungsausschuss hatte folgende Änderungswünsche, die in die beigefügte Richtlinie eingearbeitet worden sind: 1. Die Einkommensgrenzen unter 5 werden um 25 % erhöht. Maßgebend ist das Einkommen im Jahr vor dem Erwerb. 2. Der Baukostenzuschuss wird nach der Geburt/Adoption des ersten Kindes ausbezahlt ( 6). 3. Die Zuständigkeit für Ausnahmen nach 8 wird dem Verwaltungsausschuss übertragen. Für alle Mitglieder des Gemeinderats ist die überarbeitete Förderrichtlinie (Stand: ) als Anlage beigefügt. Oberbürgermeisterin Büssemaker informiert darüber, dass der Ortschaftsrat Schluttenbach dieses Thema erst noch behandeln werde, der Ortschaftsrat Spessart den Beschlussvorschlag empfehle und sie daher folgende Ergänzung im Beschlussvorschlag vorschlage: Den als Anlage beigefügten Förderrichtlinien der Stadt Ettlingen (Stand: ) zum Erwerb von stadteigenen Baugrundstücken in den Baugebieten Am Hägle im Stadtteil Schluttenbach und Kohlmichel im Stadtteil Spessart wird vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrats Schluttenbach zugestimmt. Stadtrat Fey berichtet, dass über die Richtlinien im Verwaltungsausschuss diskutiert worden sei und diese der Anschubförderung und der Familienfreundlichkeit dienen sollen. Zu den Richtlinien beantragt er folgende Änderung: In Ziffer 3 Förderrahmen und zeit sei der zweite Absatz ersatzlos zu streichen und in Ziffer 6 Verfahren sei folgender Passus zu streichen: nach der Geburt des ersten Kindes (auch Adoptivkinder) und. Er fügt hinzu, dass die CDU-Fraktion den Förderrichtlinien mit diesen Änderungen zustimmen könne. Oberbürgermeisterin Büssemaker weist darauf hin, dass die Verwaltung dies übernehmen werde. Stadtrat Deckers stimmt für die FE-Fraktion dem Beschlussvorschlag zu und begrüßt, dass die Einkommensgrenzen im Verwaltungsausschuss hoch gesetzt worden seien. Er lässt wissen, dass Ziel dieser Förderrichtlinien sei, dass Familien mit Kindern nach Ettlingen geholt werden und er bittet um Information hierüber in einem Jahr. Stadtrat Deckenbach stimmt dem Beschlussvorschlag für die SPD-Fraktion zu und weist darauf hin, dass Thema im Ortschaftsrat gewesen sei, ob das Kindergeld 25 oder 27 Jahre gewährt werde.

4 Stadträtin Saebel hält es für einen positiven Denkansatz, dass etwas für Familien getan werde, aber sie frage sich, wer sich in diesen beiden Baugebieten ein Grundstück leisten könne. Sie würde eher dafür plädieren, Grundstücke mit Erbpacht zu vergeben oder Zuschüsse je Kind zu gewähren. Des Weiteren schlägt sie eine Ausweitung der Richtlinie auf ganz Ettlingen vor und lässt wissen, dass sie sich bei diesem Tagesordnungspunkt enthalten werde. Stadträtin Lumpp stellt klar, dass ihr die Formulierung unter Beschlussziffer 2 nicht gefalle, da der berechtigte Personenkreis bis zum Alter von 18 Jahren begrenzt werden solle und die Obergrenze der Kinder nicht bei 27 Jahren liegen dürfe. Sie hält es auch für bedenklich, dass nicht die Gründungsphase gefördert werde, sondern erst bei Geburt des Kindes der Zuschuss ermöglicht werde. Sie vertritt die Auffassung, dass 90 bis 95 % der Leute bereits Kinder haben, die möglicherweise auch schon älter seien und dies nicht zielführend wäre. Stadtrat Künzel vertritt die Auffassung, dass diese Richtlinie ein kleiner Schritt sei und erinnert an die Lehrfahrt des Gemeinderats nach Ulm, wo der Gemeinderat über deren Besiedelungspolitik informiert worden sei. Er lässt wissen, dass das vorgelegte Modell im Verwaltungsausschuss ausführlich beraten worden wäre und er es nicht begrüße, dass sich die Einkommensverhältnisse nur auf den Bemessungszeitraum beziehen, da diese sich im Laufe der Zeit ändern können. Er stimmt jedoch für die FDP dem Beschlussvorschlag zu. Stadtoberamtsrat Schlee unterrichtet, dass die Kindergeldberechtigung auf das Alter von 25 Jahre gesenkt worden sei, jedoch Ausnahmen bis zum Alter von 27 Jahren vorhanden wären. Er formuliert zu Ziffer 4.1 der Richtlinie einen neuen Vorschlag und betont, dass man sich in den Haushaltsplanberatungen bewusst auf zwei Baugebiete beschränkt habe. Oberbürgermeisterin Büssemaker fügt dem hinzu, dass die Verwaltung diese Richtlinie ebenso erweitern wolle, jedoch sei die Stadt oft überhaupt nicht Grundstückseigentümer. Stadtrat Deckers weist darauf hin, dass beispielsweise ein 27-jähriges Kind im zweiten Jahr bereits aus der Förderung draußen sei und die Familie die Bezuschussung nicht für die vollen acht Jahre erhalte. Stadtrat Fey stellt klar, dass dies so in der Richtlinie nicht formuliert wäre. Stadtoberamtsrat Schlee stellt klar, dass ein 27-jähriges Kind die Förderung für ein Jahr erhalten würde. Stadtrat Fey betont, dass es im Text um den Zeitpunkt der Antragsstellung gehe. Stadträtin Saebel wirft die Frage auf, wie alt junge Familien wären. Sie plädiert dafür, anstatt dieser Regelung einen Zuschuss von für jedes Kind auszubezahlen. Oberbürgermeisterin Büssemaker unterrichtet, dass die Formulierung Zeitpunkt der Geburt einen erhöhten Mehraufwand mit sich bringe und dies in der Vorberatung geändert worden sei. Stadtoberamtsrat Schlee macht einen Formulierungsvorschlag, dass mit der Kindergeldberechtigung der Förderzeitraum ende. Stadtrat Deckers formuliert ebenso einen Vorschlag. Oberbürgermeisterin Büssemaker plädiert dafür, dass bei Wegfall des Kindergeldbezugs die Förderung für dieses Kind ebenso entfalle. Stadtrat Stemmer lässt wissen, dass Grundlage die Förderung des Jahres 1999 gewesen sei und es damals eine Pauschale gegeben habe und bei den eben genannten Vorschlägen die

5 Verwaltung jedes Jahr eine Wiedervorlage benötige und er daher dafür plädiere, die Stichtagsregelung beizubehalten. Stadtrat Fey schließt sich diesem Vorschlag von Stadtrat Stemmer an. Stadtrat Deckers bittet um eine 5-minütige Sitzungsunterbrechung, um dies in der Fraktion zu beraten. Stadtrat Rebmann vertritt die Auffassung, dass die Formulierung in Ziffer 4 c der Richtlinie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße und einen Rechtsstreit provoziere. Stadträtin Lumpp plädiert dafür, in die Richtlinie aufzunehmen, dass für 27-jähringe Kinder die Förderung nicht für acht Jahre gewährt werde. Ortsvorsteherin Werner stellt klar, dass es bereits viele Anfragen in Spessart gegeben habe und diese überwiegend von jungen Familien mit kleinen Kindern gekommen wären und es das gerade im Gemeinderat diskutierte Problem überhaupt nicht gäbe. Oberbürgermeisterin Büssemaker weist darauf hin, dass es um zwölf Grundstücke in Spessart und drei in Schluttenbach gehe. Sie lässt wissen, dass sie die Sitzung für 5 Minuten unterbrechen werde, damit eine Formulierung gefunden werden könne. Nach der 5-minütigen Sitzungsunterbrechung erläutert Stadtrat Fey, dass sich alle einig seien, dass diese Formulierung so zu verstehen sei, dass das Alter der Kinder bei Antragsstellung maßgebend wäre und die Richtlinie dann keiner Änderung bedarf. Der Gemeinderat beschließt die Richtlinie mit 23:0 Stimmen (3 Enthaltungen, bei Abwesenheit von zehn Stadträten).

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