Konzeption zur Verwendung der Mittel im Rahmen der Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen im Bezirk Berlin-Mitte

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1 Konzeption zur Verwendung der Mittel im Rahmen der Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen im Bezirk Berlin-Mitte Vorbehaltlich der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses und der Information des Gesundheitsausschusses 1. Ausgangslage: Das Bundeskabinett hat im Juni 2012 die Einführung der "Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen " beschlossen. Diese zwischen Bund und Ländern geschlossene Verwaltungsvereinbarung ist Bestandteil des Bundeskinderschutzgesetzes und stellt die Grundlage für die Förderung von Maßnahmen dar. In der Präambel der Verwaltungsvereinbarung heißt es: Alle Kinder haben ein Recht auf ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen. Säuglinge und Kleinkinder sind besonders verletzlich und damit schutzbedürftig. Daher ist es wichtig, die ersten Lebensmonate und -jahre im Blick zu haben. Diese sind von herausragender Bedeutung für die gesamte weitere Entwicklung des Kindes. Die meisten Kinder wachsen in behüteten und liebevollen Verhältnissen auf, manche werden jedoch in belastende Lebensumstände hineingeboren. In diesen Fällen sind Frühe Hilfen ein Mittel, die Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen und damit auch präventiv und wirksam Vernachlässigung und Misshandlung vorzubeugen. Viel Leid kann verhindert werden, wenn wir - die Gesellschaft und alle einzelnen - Verantwortung für das gesunde Aufwachsen von Kindern übernehmen. Es gibt bereits viele gute Angebote für junge Familien. Die Hilfe- und Unterstützungsangebote sind breit gefächert. Zahlreiche Einrichtungen und Dienste stehen bereit, um Familien zu unterstützen. Als starke und erfahrene Partner stehen in Deutschland das Gesundheitssystem und die Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung. Jedoch mangelt es manchmal am Wissen um die Möglichkeiten des anderen. Die Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Systemen ist wichtig. Auf diese Weise können frühzeitig Belastungen von Familien erkannt und passende Unterstützung angeboten werden. Zum Wohle der Kinder ist es unerlässlich, dass die Verantwortlichen in den Systemen in regelmäßigem Kontakt miteinander stehen, dass persönliche oder strukturelle Hemmnisse für eine Kooperation abgebaut werden. Ziel ist eine Stärkung der Frühen Hilfen, die sich an alle Eltern ab der Schwangerschaft und an Eltern mit Kleinkindern wenden, um über Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren und insbesondere Eltern in belasteten Lebenslagen spezifische Hilfen anzubieten. Bund und Länder wollen faire Chancen und gute Lebensbedingungen von Anfang an für Kinder im gesamten Bundesgebiet sicherstellen. Dafür ist eine intensive Zusammenarbeit verschiedener Einrichtungen und Dienste ( 3 Absatz 2 KKG) notwendig, die in einem lokalen Netzwerk unter Einbindung von Familienhebammen und auch unter Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen koordiniert werden müssen. Ziel dabei ist Prävention im umfassenden Sinn: ein abgestimmtes Hilfsangebot für Familien, vor allem für Familien in schwierigen Lagen. Die Angebote umfassen Gesundheits- Sozial-, Erziehungs- und Bildungsberatung, Kinderschutz etc. und sollen niedrigschwellig im Zugang sein. Eltern sollen so früh wie möglich dabei unterstützt werden, ihren Kindern von Anfang an eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen und somit Risiken für Gefährdungen soweit wie möglich zu reduzieren. 1

2 1.1 Ausgangslage im Bezirk Berlin-Mitte: Der zentral gelegene Bezirk Berlin-Mitte mit seinen aktuell Einwohnern und einer in den letzten 5 Jahren stetig gestiegenen Geburtenrate von zuletzt 3943 Geburten im Jahr 2011 (Rang 1 unter den Berliner Bezirken) zeichnet sich durch seine Heterogenität, seine Innovationsfreudigkeit aber auch durch seine sozialen Brennpunkte aus. (Siehe Anlage 1) 1.2 Entwicklungsstand: Auf der Basis des Berliner Konzepts für ein Netzwerk Kinderschutz von 2007 hat der Bezirk Mitte bereits vielfältige Maßnahmen zum Kinderschutz etabliert und im Vorfeld von Kinderschutz auch präventive Maßnahmen entwickelt. Nach der erfolgreichen Einführung des standardisierten Verfahrens zur Einschätzung Kindeswohlgefährdung, der Entwicklung verbindlicher Kooperationsvereinbarungen zwischen den im Kinderschutz agierenden Akteuren (Ges / Jug 2003, aktualisiert 2012, Charité 2007, aktualisiert 2009, Bezirk und Träger der Suchthilfe 2009 u.a.m.) und der Verabschiedung der bezirklichen Gesundheitsziele (Förderung der Kindergesundheit im Bezirk Mitte, 2010) folgte die Implementierung folgender Projekte im Bereich der Frühen Hilfen: - Aufsuchende Elternhilfe (Bundesprojekt seit 2010) - Familienhebammeneinsatz ( Stiftung eine Chance für Kinder, seit 2011) - Kiezmütterprojekte in unterschiedlicher Trägerschaft und verschiedenartig gestalteter Finanzierung (z.b. aus Mitteln der sozialen Stadt bzw. Aktionsraum +) - Ehrenamtsprojekte (z.b. Wellcome-Projekte in unterschiedlicher Trägerschaft ) - Einrichtung von Familienzentren in den vier Regionen des Bezirks zur Sicherung eines sozialräumlichen Zugangs zu familienunterstützenden Angeboten - Der Aufbau eines Netzwerks Frühe Hilfen in Mitte hat erfolgreich begonnen (2011) und ist kontinuierlich weiter zu entwickeln. Derzeit setzt sich das Netzwerk Frühe Hilfen in Mitte aus MitarbeiterInnen des Jugend- und Gesundheitsamtes, der Aufsuchenden Elternhilfe, der Charité, der Familienzentren sowie der Freien Träger der Frühen Hilfen (z.b. Wellcome e.v.) und den im Bezirk tätigen Familienhebammen zusammen. Die Netzwerktreffen finden in einem 3-monatigen Turnus statt. Sie dienten bisher dem gegenseitigen Kennenlernen. Perspektivisch soll das Netzwerk Frühe Hilfen in Mitte den Mitgliedern als Ort des regelmäßigen fachlichen Austauschs, der Entwicklung verbindlicher Kooperationsstrukturen sowie der gemeinsamen ressort- und professionsübergreifenden Fort- und Weiterbildung dienen. - Bereits seit 2008 existieren vier regionale Netzwerke Kinderschutz in Mitte, die interdisziplinär (Jugendamt, Gesundheitsamt, freie Träger der ambulanten und stationären Jugendhilfe, Polizei, Charité, Kitas, Schule und andere), besetzt sind und im regelmäßigen Turnus tagen. 2. Bedarfsanalyse und Entwicklungsziele 2.1 Bezirksspezifische Förderschwerpunkte: Einen besonderen Schwerpunkt wird der Bezirk künftig darauf legen, innovative Ansätze im Bereich der Frühen Hilfen zu erproben und zu fördern. Stärkung und Förderung der Erziehungskompetenz aller (angehenden) Eltern mit Säuglingen / Kleinkindern wird hier als primärpräventives Ziel im Vordergrund stehen. 1 vgl. bezirkliche GBE 2

3 Die Unterstützung und Förderung von Familien rund um die Geburt und in den ersten Lebensjahren ist ein Schwerpunkt der bezirklichen Familien- und Gesundheitspolitik. 2 Mit dem Berliner Kinderschutzgesetz, dem Ausbau von Familienzentren und dem Pilot- Projekt Einsatz von Familienhebammen sind bereits gute Grundlagen gelegt. Ziel ist es, die Gesundheit und den Schutz von Kindern in Mitte sowie die Förderung ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung und damit eng verbunden die stärkere Förderung von Familien rund um die Geburt und während der ersten Lebensjahre der Kinder noch intensiver als bisher in den Focus zu stellen. Das bereits bestehende Netzwerk Kinderschutz bildet hierfür eine verlässliche Grundlage und muss weiter ausgebaut und stabilisiert werden. Beide Netzwerke (Netzwerk Frühe Hilfen und Netzwerk Kinderschutz) sind künftig miteinander verknüpft. Dieser Prozess hat bereits begonnen. Die gezielte Unterstützung von Familien mit besonderem Hilfebedarf (psychisch kranke Mütter / Eltern, minderjährige Eltern, sozial belastete Familien etc.) soll stärker als bisher auf die spezifischen sozialräumlichen Besonderheiten ausgerichtet werden. So liegt der Anteil an Familien mit Migrationshintergrund in den Prognoseräumen Moabit, Gesundbrunnen und Wedding berlinweit am höchsten. Hier beträgt der Anteil der deutschen Kinder mit Migrationshintergrund und Kindern ausländischer Nationalität bis zu 68%. Diese Kinder gilt es schon im frühen Kleinkindalter zu fördern. Eine Schlüsselrolle dabei kommt der Sprachförderung der Kinder weit vor dem Schulbeginn zu. Die Vermittlung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, insbesondere auch für Eltern als natürlicher Vermittler von Sprache an ihre Kinder, gehört unabdingbar dazu. So wurden in der Vergangenheit in Kitas und Schulen vielfältige Sprachförderangebote für Eltern nicht deutscher Herkunft durchgeführt. Da bereits Säuglinge mit dem Spracherwerb beginnen, wird der Bezirk in der Sprachfrühförderung einen Schwerpunkt setzen. Die soziale Lage, insbesondere in den Ortsteilen Wedding und Moabit, zeichnet sich durch eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von AlG II-Empfängern aus, wobei der Anteil der sozialhilfeabhängigen Kinder im Alter von 0-15 Jahren bei bis zu 70% liegt (vgl. Anlage 1). Viele werdende Eltern leben unter wirtschaftlich prekären Bedingungen und haben einen weitgehenden Beratungs- und Unterstützungsbedarf, insbesondere auch in Fragen der Erziehungskompetenz. Frühe Hilfen müssen hier sowohl verhaltenspräventiv am Einzelfall als auch verhältnispräventiv im Sozialraum verortet sein. 2.2 Ziele und Maßnahmen für die erste Förderperiode Die Bundesinitiative soll die bereits bestehenden Aktivitäten zur Etablierung verbindlicher Netzwerke mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen und zur Einbindung von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich in diese Netzwerke ergänzen, das heißt mit zusätzlichen Maßnahmen deren Ausbau und die Weiterentwicklung befördern oder in den Bereichen, wo es noch keine entsprechenden Strukturen und Angebote gibt, den Auf- und Ausbau modellhaft anregen. Im Bezirk Mitte sollen daher folgende Maßnahmen der Frühen Hilfen zusätzlich zum bestehenden Netzwerk Kinderschutz und der o. g. Projekte analog des 2-Säulen-Modells der Landesrahmenkonzeption etabliert werden: 2 siehe bezirkliche Gesundheitsziele von 6 /

4 2.2.1 Koordination und Vernetzung (Säule I): Aus den zur Verfügung stehenden Mitteln soll eine KoordinatorInnen-Stelle zur Beförderung der Vernetzung der im Bezirk vorhandenen Strukturen gemäß BKischuG und 3 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) finanziert werden. Schwerpunkt hierbei ist die Stabilisierung des Netzwerks Frühe Hilfen in Mitte sowie die Erweiterung des Netzwerks um zusätzliche Fachkräfte / Institutionen (z.b. niedergelassene KÄ, Gynäkologen, Fachkräfte der Psychiatrie, Hebammen u. a.). Darüber hinaus soll die Gesamtkoordination der im Bezirk tätigen Familienhebammen durch die Netzwerk-Koordination gewährleistet werden. Der Bevölkerungsstruktur des Bezirks entsprechend sollen insbesondere kultursensible und bildungsfördernde Angebote in diesem Zusammenhang stärker und verbindlicher als bisher einbezogen werden. Integriert werden sollen aber auch Akteure, die man eher weniger im Umfeld der Frühen Hilfen vermuten würde, die aber sehr wohl eine entscheidende Rolle in der Früherkennung von familiären Notlagen spielen und wichtige Beiträge zur Stabilisierung der familiären Situation beitragen können (z.b. Jobcenter, Wohnungsamt, Kirchengemeinden, Moscheevereine, u. a. m.). Unerlässlich hierbei wird eine enge Verknüpfung mit den vorhandenen sozialräumlich ausgerichteten Netzwerken Kinderschutz im Bezirk. Die Zusammenarbeit auf Berliner Ebene wird dabei als selbstverständlich vorausgesetzt. Qualitätssicherung und weiterentwicklung in der Netzwerkarbeit sind fester Bestandteil der Koordinationsaufgabe. Der / die KoordinatorIn soll hierzu Qualifizierungsmaßnahmen für Netzwerkmitglieder initiieren und begleiten. Der / die Koordinator/in ist darüber hinaus an der inhaltlichen Steuerung der Projekte der Frühen Hilfen im Rahmen dieser Konzeption beteiligt (siehe auch Anlage 3, Anforderungsprofil) Etablierung von Ehrenamtsprojekten, Familienhebammen, Aufsuchende Elternhilfe sowie andere Angebote nach 16 SGB VIII (Säule II): Einsatz von Familienhebammen Die Gesamtkoordination für die Familienhebammen wird perspektivisch bei der Netzwerkkoordination liegen ( siehe Punkt 2.2.1). Zurzeit arbeiten drei Familienhebammen im Rahmen des von der Stiftung Eine Chance für Kinder in Kooperation mit dem Bezirksamt Mitte durchführten Modellprojektes 3. Die Familienhebammen sind mit insgesamt 30 Wochenstunden plus 3 Stunden für Fallbesprechung im Einsatz. Die Koordination erfolgt gemeinschaftlich über das Gesundheits- und Jugendamt. Das Projekt wird in allen Prognoseräumen nachgefragt und ist kontinuierlich gut ausgelastet erfolgt die Überleitung des Familienhebammenprojekts in die Verstetigung. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine Weiterführung im bisherigen Umfang sinnvoll ist. Eine Beschreibung der Aufgaben und der Zielgruppe liegt seit Projektbeginn vor. Eine Festlegung des Beschäftigungsrahmens erfolgt nach der Überleitung. Voraussetzung hierfür ist die 3 Konzept kann bei Bedarf nachgereicht werden. 4

5 berlineinheitliche Festlegung der Honorare, beziehungsweise der Eingruppierung bei Festanstellung (geplant ist eine Adhoc-AG bei Sen GesSoz mit den Projektkoordinatorinnen aus den bisherigen Modellbezirken). Die Familienhebammen des Bezirks werden voraussichtlich schon in diesem Jahr Sprechstunden in Familienzentren durchführen. Entsprechende Vereinbarungen sollen mit den jeweiligen Trägern der Familienzentren erfolgen. Die Einsätze der Familienhebammen können nach der Verstetigung im Tandem mit der Aufsuchenden Elternhilfe (Träger: IBEF) erfolgen, die Entscheidung hierüber wird einzelfallbezogen getroffen unter Einbeziehung der zuständigen Fachkräfte im Jugend- und Gesundheitsamt. Eltern-Baby-Sprachlern-Gruppen Besonders hervorzuheben sind hier die im Bezirk entwickelten und in der Erprobung befindlichen Eltern-Baby-Sprachlern-Gruppen. Die Kurse verbinden in bisher nicht gekannter Weise die Bereiche Gesundheits-, Familien- und Bildungsförderung. Sie sollen aufgrund ihres sich bereits nach wenigen Monaten Laufzeit abzeichnenden Erfolgs sowie der erfreulich hohen Inanspruchnahme als fester Bestandteil im Netzwerk der Frühen Hilfen in Mitte etabliert und über die Mittel der Bundesinitiative gemäß dem nachfolgenden Konzept verstetigt werden. Zielgruppe: Mütter mit fehlenden oder schlechten Deutschkenntnissen und einem Säugling zwischen 3 15 Monaten im Haushalt, die durch die Säuglingspflege gehindert sind, das Regelangebot zum Spracherwerb der VHS wahrzunehmen. Der Einstiegskurs von 10 Unterrichtseinheiten ist für die Eltern kostenlos und kann wiederholt werden. Er dient vor allem der sozialen Kontaktaufnahme im öffentlichen Raum (Gesundheitsamt, VHS-Räume, Stadtteilbibliothek, Familienzentren u.a.m..), zum Einstieg in eine mögliche persönliche Bildungskarriere der Mütter und einer Stärkung der Selbstwirksamkeit aller beteiligten Mütter. Es sollen 21 Kurse an 9 Standorten, jeweils 10 Termine mit 8 Teilnehmerinnen, durchgeführt werden. Familienbildungskurse in den Familienzentren Die Familienzentren, die sich im Aufbau befinden, sollen durch die Etablierung von Projekten im Rahmen der Elternbildung am jeweiligen Standort gestärkt werden. Es sollen beispielsweise folgende Kurse zur Steigerung der Elternkompetenz angeboten werden: - Förderung der Eltern-Kind-Bindung in den ersten Lebensmonaten/ der Elternrolle - Finanzplanung im Haushalt (Finanzen im Überblick behalten) - Gesunde Ernährung für junge Familien (Kochen leicht gemacht) - Einen Haushalt führen - Gesund und preiswert kochen für Kleinkinder - Gruppen für Mütter von 15 bis 20 Jahren - Vätergruppen 5

6 Förderung von Ehrenamtsprojekten Ehrenamtsprojekte wie beispielsweise die bezirklichen Wellcome-Projekte oder Kiezmütter-Projekte in verschiedener Trägerschaft oder aber auch das in Kooperation mit der EHB 4 und dem Gesundheitsamt laufende Projekt Niedrigschwelliger Familienhilfsdienst (NFH) sollen stärker gefördert, vernetzt und verstetigt werden. Die NFH-StudentInnen werden während ihres 100-Stunden-Praktikums qualifiziert und erhalten die Möglichkeit, im Rahmen dieses Niedrigschwelligen FamilienHilfsdienstes weiter als Honorarkräfte zu arbeiten. Andere Angebote gemäß 16 SGB VIII, wie beispielweise Elternkompetenz stärkende und fördernde Kurse in Familienzentren, Nachbarschaftseinrichtungen o. ä. sollen nach Bedarf und auf Antrag gefördert werden. Eine Angebotsaufforderung durch das Jugendamt wird nach Genehmigung der Konzeption an die im Bezirk etablierten Träger erfolgen. Ein Konzept für den Aufbau, die Durchführung und die Koordination ehrenamtlicher Hilfen soll im Laufe der Förderperiode erarbeitet werden. 2.3 Überprüfung der Zielerreichung Die Überprüfung der Zielerreichung erfolgt auf Grundlage der Jugendhilfe- und Gesundheitsplanung (s. Gesundheitsziele 2010) Es wird geprüft, ob die Niedrigschwelligkeit gewahrt ist und die spezifischen Zielgruppen erreicht wurden. Ein weiteres Kriterium für die Zielerreichung stellt die Inanspruchnahme- Quote der Projekte und Maßnahmen dar. Eine Kurzevaluation ist vorgesehen Strukturelle Anbindung Anbindung der Netzwerk-Koordination Die Koordinierungsstelle Frühe Hilfen ist im Jugendamt als Stabsstelle und als Teil der Fachsteuerung im Jugendamt angesiedelt. Sie soll nach E10 (vermutet) / Bes.-Gruppe A 11 vergütet werden. Das Aufgabenspektrum ist in beigefügtem Anforderungsprofil beschrieben (Anlage 3). Eine fachlich-inhaltlich enge Kooperation mit dem Gesundheitsbereich ist obligat. Die Netzwerk-Koordination wird in die fachdienstinternen Gremien und in die bezirkliche Beteiligungsstruktur des Jugend- und Gesundheitsamtes eingebunden Einrichtung eines Begleitausschusses Die Umsetzung, Zielerreichung und Evaluation der eingeführten Maßnahmen wird durch einen interdisziplinären Ausschuss begleitet und gesteuert. Er tagt vierteljährlich. Der Ausschuss setzt sich aus MitarbeiterInnen des Jugend- und Gesundheitsamtes zusammen, die aufgrund ihrer fachlichen Erfahrung mit der Thematik vertraut sind. Der Begleitausschuss entscheidet einvernehmlich im Zusammenwirken mit der Netzwerk-Koordination über Mittelvergabe zur Umsetzung von Projekten sowie über die zeitliche Abfolge zur Durchführung der geplanten Maßnahmen Anbindung der vorgesehenen Maßnahmen Die Netzwerk-Koordination hat in ihrer Eigenschaft als Stabs-/Geschäftsstelle einen Gesamtüberblick über geplante und durchzuführende Maßnahmen und Projekte. Ihr obliegt darüber hinaus im Zusammenwirken mit dem Internen Dienst des Jugendamtes das Finanzcontrolling. 4 Evangelische Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin 6

7 3. Die Evaluation Die Evaluation erfolgt gemäß den Vorgaben über die Landeskoordinierungsstelle. Das bezirkliche Konzept Frühe Hilfen in Mitte wird jährlich vom Begleitsausschuss auf Änderungsbedarf geprüft und fortgeschrieben. Berlin, den 14. März 2013 (Monika Goral, Jugendamtsleitung) (Dr. Matthias Brockstedt, Vertretung Amtsarzt) 7

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