Qualität Wachstum Balance. Die europäische Schweineproduktion im Überblick Dänemark, Deutschland, Niederlande, Belgien, Polen und Spanien

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1 Qualität Wachstum Balance Die europäische Schweineproduktion im Überblick,,,, und

2 Einleitung Mit der vorliegenden Publikation will der Dänische Fachverband der Land- & Ernährungswirtschaft ein faires und korrektes Bild von den Bedingungen der Schweineproduktion in,, den n,, und vermitteln. Im Mittelpunkt stehen entscheidende Parameter wie Tierwohl, Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Umwelt-/ Klimaschutz und Kontrollmaßnahmen. Die Vergleichsdaten stammen aus relevanten nationalen bzw. internationalen Quellen. Wo keine brauch- bzw. validierbaren Daten zu finden waren, wurden die geltenden EU-Vorschriften als Vergleichsgrundlage gewählt oder die entsprechenden Bereiche ausgeklammert. Bei aller Sachlichkeit ist zu berücksichtigen, dass die Vergleiche als Richtschnur zu verstehen sind und teilweise veraltet sein können, da sich die zugrunde liegenden Gesetze und Vorschriften laufend ändern. 2

3 Qualität und Kontrolle Auf europäischer Ebene zielt die Entwicklung seit Jahren auf Zertifizierung aller Glieder der Nahrungsmittelkette ab. Dabei gewährleisten unabhängige Drittkontrollen die Einhaltung von EU- und nationalen Vorschriften sowie gegebenenfalls Kundenvorgaben. So gut wie alle in und anderen EU-Ländern eingeführten Qualitätsstandards für die Schweineproduktion unterliegen somit unabhängiger Drittkontrolle. Bei der dänischen Schweineproduktion handelt es sich um geschlossene Systeme für einheimische Tiere. Qualitätssystem DANISH Produktstandard (seit 2007) QSG (seit 1995) QS (seit 2001) IKB Varken (seit 1995) Certus (seit 1999) PQS (seit 2009) Kein nationales Qualitätssicherungssystem Integrierte Produktion ist jedoch weit verbreitet und in der Regel tierärztlich beaufsichtigt. Deckungsgrad 95 % der Produktion. Davon entfallen 15 % auf die UK-Produktion. Ca. 95 % der Produktion Ca. 90 % der Produktion Ca. 40 % der Produktion Identifikation und Rückverfolgbarkeit CHR-Nummer (Bestandsnummer) Ohrmarken Umsetzdatenbank Lieferantennummer In werden nur dänische Schweine geschlachtet. QS-ID Ohrmarken Lieferantennummer In werden primär QS- Schweine geschlachtet (z.b. deutsche, dänische und niederländische). UBN-Nummer Ohrmarken In den n werden überwiegend niederländische Schweine geschlachtet. System vom CHR-Typ Ohrmarken In werden überwiegend belgische Schweine geschlachtet. System vom CHR-Typ Ohrmarken In werden polnische und ausländische Schweine geschlachtet. System vom CHR-Typ (REGA) Audits Unabhängige Drittkontrolle, je nach Audit-Ergebnis jedes Jahr oder jedes 3. Jahr. Risikobasierte behördliche Kontrolle (unangemeldet, in jährlich 5 % der Betriebe). Unabhängige Drittkontrolle, je nach Audit-Ergebnis jedes, jedes 2. oder jedes 3. Jahr. Produzenten haben die Wahl: 1. Unangekündigte Systemaudits (Anmeldung maximal 48 Stunden vor dem Audit) 2. Angekündigte Systemaudits und dazwischen unangekündigte Spotaudits. Unabhängige Drittkontrolle jedes Jahr. Unabhängige Drittkontrolle jedes Jahr. Behördliche Kontrolle von jährlich 5 % der Bestände, von denen 50 % zufällig und 50 % auf der Grundlage von Risikobewertung und vorheriger Betriebseinstufung ausgewählt werden. Behördliche Kontrolle etwa einmal im Jahr. Die regionalen Veterinärbehörden benötigen für Kontrollbesuche eine besondere Genehmigung. Gesetzlich verankerte Sanktionen gegen Tierschutzverstöße gibt es nicht. 4 5

4 Gesundheit und Arzneimitteleinsatz Bei den tierärztlichen Kontrollfrequenzen bestehen von Land zu Land große Unterschiede. Generell sind dänische Tierärzte nicht am Verkauf von Arzneimitteln beteiligt. Dafür sind Apotheken zuständig. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass es für die Tierärzte keine finanziellen Anreize zum Verschreiben von Antibiotika gibt. Dies trägt zum vergleichsweise niedrigen Arzneimittel-/Antibiotikaverbrauch in dänischen Schweinebeständen bei. In wird der Arzneimittelverbrauch nach Tiergruppe, Bestandseigner und Tierarzt erfasst, so dass Statistiken pro Tierarzt und Bestand vorliegen. Die in eingeführte Zentraldatenbank VETSTAT (Veterinary Medicine Statistic) ermöglicht es den Aufsichtsbehörden, Betriebe mit hohem Arzneimittelverbrauch durch gelbe Karten zu strafen bzw. zu Korrekturmaßnahmen aufzufordern. Für alle Länder gilt, dass Medikamente nur nach vorheriger Diagnose durch einen Tierarzt verschrieben werden dürfen und dass die Schweineproduzenten ihren jeweiligen Arzneimittel-/Antibiotikaverbrauch zu registrieren haben. Gesundheitsberatung Betreuungsverträge mit einem Tierarzt sind für alle Schweineproduzenten Pflicht. Der zuständige Tierarzt hat den Betrieb einmal im Monat zu besichtigen und seine Befunde zu dokumentieren. Alle Betriebe müssen über spezifische Gesundheits- und Behandlungspläne verfügen, die mindestens einmal jährlich zu aktualisieren sind. Alle Betriebe sind in 4-Monats- Intervallen von einem Tierarzt zu inspizieren. Die Befunde werden in der Identifizierungs- und Registrierungs-Datenbank Sanitel erfasst. Optionale Tiergesundheitsprogramme sehen zusätzlich zweimonatliche Besichtigungen durch den für die Pflichtbesuche zuständigen Tierarzt vor. Keine spezifischen Vorschriften. Tierarztbesuche nach Bedarf. Keine spezifischen Vorschriften. Ab einer gewissen Betriebsgröße sind Betreu- Zwei tierärztliche Kontrollbesuche pro ungsverträge Pflicht. Rund 90 % der Schweineproduzenten haben eine solche Vereinbarung Jahr bzw. einer pro Mastperiode. mit ihrem Tierarzt. Sauenbestände erhalten zwischen 9 und 12, Mastbestände zwischen 4 und 6 Beratungsbesuche im Jahr. Bei geahndeten Verstößen in den Bereichen Tierwohl/-gesundheit und Arzneimittelverbrauch erhöht sich die Besuchsfrequenz. Betriebe ohne Betreuungsvertrag werden mindestens einmal im Jahr tierärztlich kontrolliert. Integrierte Produktionen werden jedoch regelmäßig von betriebseigenen Tierärzten besucht. Darüber hinaus sind die meisten Betriebe dem Tiergesundheitsverband Agrupaciones de Defensa Sanitaria Ganadera (ADSG) angeschlossen, dessen Tierärzte alle Mitgliedsbetriebe regelmäßig inspizieren. Gesundheitsstatus Verschreiben von Antibiotika und anderen Arzneimitteln Registrierung des Arzneimittelverbrauchs Überwachung des Arzneimittelverbrauchs Antibiotikaverbrauch, Gesamtwert für alle Tier-/Fleischarten (2011) Für alle Betriebe gilt, dass sie bei Überschreiten der festgesetzten Grenzwerte für den Antibiotikaverbrauch von den Behörden die gelbe Karte bekommen. Diese ist mit intensivierter Überwachung sowie der Forderung nach Ausarbeitung eines Aktionsplans verknüpft. Alle Bestände werden bezüglich Salmonellen und bestimmter Krankheiten bewertet und eingestuft. Der Gesundheitsstatus der Tiere wird in einer öffentlich zugänglichen Datenbank erfasst (siehe ist trichinenfrei. Tierärzte dürfen Arzneimittel verkaufen, wenn diese innerhalb von 5 Tagen zum Einsatz kommen und die Verdienstspanne 5 % nicht überschreitet. Verschreibung und Dosierung von Medikamenten nur nach Diagnose und Anweisung des Bestandstierarztes. Produzenten haben den Arzneimittelverbrauch ihres Bestands zu registrieren und dokumentieren. VETSTAT-Erfassung nach Tiergruppe, Bestandseigner und Tierarzt. Veröffentlichung der Ergebnisse im jährlichen DANMAP-Bericht. 42,6 mg Antibiotika pro kg Lebendgewicht Keine zentrale Gesundheitsüberwachung. Tierärzte dürfen Medikamente verkaufen. Arzneimittel dürfen nur nach tierärztlicher Diagnose, Antibiotika nur in Mengen für maximal 7 Tage verschrieben werden. Produzenten haben den Arzneimittelverbrauch ihres Bestands zu registrieren und dokumentieren Zentrale Überwachung. In Branchenregie Erfassung auf Betriebsebene. 211,5 mg Antibiotika pro kg Lebendgewicht Keine zentrale Gesundheitsüberwachung. Tierärzte dürfen Medikamente verkaufen. Arzneimittel dürfen nur nach tierärztlicher Diagnose verschrieben werden. Produzenten haben den Arzneimittelverbrauch ihres Bestands zu registrieren und dokumentieren. Zentrale Überwachung, aber keine Zentrale Überwachung. Erfassung nach Tiergruppe, Bestands- In Branchenregie Erfassung auf eigner und/oder Tierarzt. Betriebsebene. 113,9 mg Antibiotika pro kg Lebendgewicht Keine zentrale Gesundheitsüberwachung. Tierärzte dürfen Medikamente verkaufen. Arzneimittel dürfen nur nach tierärztlicher Diagnose verschrieben werden. Produzenten haben den Arzneimittelverbrauch ihres Bestands zu registrieren und dokumentieren. 175,2 mg Antibiotika pro kg Lebendgewicht Keine zentrale Gesundheitsüberwachung. Tierärzte dürfen Medikamente verkaufen. Arzneimittel dürfen nur nach tierärztlicher Diagnose verschrieben werden. Produzenten haben den Arzneimittelverbrauch ihres Bestands zu registrieren und dokumentieren. Zentrale Überwachung. In Branchenregie Erfassung auf Betriebsebene. 119,9 mg Antibiotika pro kg Lebendgewicht Keine zentrale Gesundheitsüberwachung. Tierärzte dürfen keine Arzneimittel verkaufen. Diese sind über eine Apotheke zu beziehen. Verschreibung von Medikamenten nur auf Grundlage tierärztlicher Diagnose sowie der Entscheidung des Bestandstierarztes und des Schweinehalters. Produzenten haben den Arzneimittelverbrauch ihres Bestands zu registrieren und dokumentieren. Zentrale Überwachung. In Branchenregie Erfassung auf Betriebsebene. 249,4 mg Antibiotika pro kg Lebendgewicht 6 7

5 Futtermittel In allen EU-Staaten gelten so gut wie einheitliche Vorschriften. Seit 2000 darf Schweinefutter in der EU kein Fleisch- und Knochenmehl (Meat and Bone Meal, MBM) enthalten. Antibiotische Leistungsförderer werden EU-weit seit 2006 nicht mehr eingesetzt, nachdem in, und Schweden bereits zuvor ein Verbot bestanden hatte. In Großbritannien/UK und in der dänischen UK-Produktion sind Blutprodukte und tierische Fette untersagt. Fischmehl darf in nicht an Schweine von mehr als 40 kg verfüttert werden. Herstellung/Vertrieb Fleisch- und Knochenmehl Blutprodukte Tierisches Fett Antibiotische Leistungsförderer Catering-Nebenprodukte, Speiseabfälle etc. Fischmehl GMO/GVO Futtermittel dürfen nur von Futtermittel dürfen nur von Anbietern Anbietern bezogen werden, die mit QS-Zulassung bezogen werden. eine dänische Autorisation oder die QS-Zulassung besitzen. Behördliche Kontrolle: pro Jahr 1 Audit sowie 4-6 Inspektionen. Unzulässig Unzulässig Der Fettgehalt von Futtermischungen liegt bei 1-3 %. Sowohl pflanzliche als auch tierische Fette kommen zum Einsatz. Unzulässig seit 2000 sind Speiseabfälle ohne Protein von Landtieren. Nicht für Mastschweine von über 40 kg. GMO/GVO-Futtermittel zulässig Unzulässig seit 2004 sind Speiseabfälle ohne Protein von Landtieren. Keinerlei Einschränkungen GMO/GVO-Futtermittel zulässig Futtermittel dürfen nur von Anbietern mit GMP+-Zulassung bezogen werden. Unzulässig Unzulässig seit 2006 sind Speiseabfälle ohne Protein von Landtieren. Keinerlei Einschränkungen GMO/GVO-Futtermittel zulässig Futtermittel dürfen nur von Anbietern mit GMP+- oder FASFC-Zulassung bezogen werden. Unzulässig Unzulässig seit 2006 sind Speiseabfälle ohne Protein von Landtieren. Nicht für Mastschweine von über 40 kg. GMO/GVO-Futtermittel zulässig Behördliche Kontrolle Unzulässig Unzulässig seit 2006 sind Speiseabfälle ohne Protein von Landtieren. Keinerlei Einschränkungen GMO/GVO-Futtermittel zulässig Behördliche Kontrolle Nur GMP-zertifizierte Futtermittelproduktion. Unzulässig Unzulässig seit 2006 sind Speiseabfälle ohne Protein von Landtieren. Keinerlei Einschränkungen GMO/GVO-Futtermittel zulässig. 8 9

6 Haltungsbedingungen und Tierschutz Laut EU müssen trächtige Sauen ab vier Wochen nach dem Decken bis eine Woche vor dem zu erwartenden Abferkeltermin in Gruppen gehalten werden. In Schweden und Großbritannien/UK ist Gruppenhaltung für Sauen vom Absetzen bis sieben Tage vor dem zu erwartenden Abferkeln vorgeschrieben. Gleiches gilt für die UK-Produktion in. Die dänische Schweinebranche peilt für säugende Sauen 10 % Gruppenhaltung ab 2020 an. Danach sollen alle neuen Abferkelställe für die Gruppenhaltung ausgelegt werden. Alle Länder fordern permanenten Zugang zu Beschäftigungsmaterialien. Unterschiede gibt es bei der Art der zulässigen Materialien. verlangt Naturmaterialien (Stroh, Holz, Seile o.ä.) sowie als einziges Land zusätzlich Wühlmaterialien. Krankenbuchten sind in allen Ländern Pflicht, spezifische Anforderungen an ihre Anzahl und Einrichtung gibt es nur in. Trächtige Sauen Abferkelbuchten/säugende Sauen Absetzalter Wühl- und Beschäftigungsmaterial Bodengestaltung für Ferkel und Mastschweine Die Gruppenbuchten müssen überall mindestens 3 m breit sein. Der befestigte/perforierte Boden ist mit Einstreu zu versehen. Geeignetes Nestbaumaterial muss in ausreichender Menge vorhanden sein, falls dies beim verwendeten Güllesystem technisch möglich ist. Ferkel müssen einen von der Sau getrennten, bei Bedarf beheizbaren Liegebereich haben. Für 2020 peilt die dänische Schweinebranche 10 % Gruppenhaltung an. Danach sind alle neuen Abferkelställe für die Gruppenhaltung auszulegen. 28 Tage Laut EU-Verordnung bis zu 7 Tage früher, wenn die Ferkel in speziell eingerichtete Ställe verlegt werden. Alle Schweine müssen ständigen Zugang zu Stroh oder anderen manipulierbaren Materialien in ausreichenden Mengen haben. Es muss sich um Naturmaterialien handeln, die Bodenkontakt haben. Ketten etc. reichen nicht aus. In Neubauten sind Vollspaltenböden seit 2000 verboten. Für alle neuen Ställe gilt: mindestens 50 % (bei Ferkeln) bzw. 1/3 (bei Mastschweinen) des Stallbodens muss plan befestigt oder perforiert sein. Ab 2015 müssen alle (alte wie neue) Ställe diese Forderung erfüllen. Mindestbreite der Gruppenbuchten: 2,8 m. Geeignetes Nestbaumaterial muss in ausreichender Menge vorhanden sein, falls dies beim verwendeten Güllesystem technisch möglich ist. Ferkel müssen einen von der Sau getrennten, beheizbaren Liegebereich haben. 28 Tage Laut EU-Verordnung bis zu 7 Tage früher, wenn die Ferkel in speziell eingerichtete Ställe verlegt werden. Alle Schweine müssen ständigen Zugang zu manipulierbaren Materialien in ausreichenden Mengen haben. Es muss sich um gesundheitlich unbedenkliche Materialien handeln. Ketten mit Holz- oder Kunst-stoffteilen sind zulässig. Vollspaltenböden erlaubt Mindestbreite der Gruppenbuchten: 2,8 m. Geeignetes Nestbaumaterial muss in ausreichender Menge vorhanden sein, falls dies beim verwendeten Güllesystem technisch möglich ist. Ferkel müssen einen von der Sau getrennten, beheizbaren Liegebereich haben. 28 Tage Laut EU-Verordnung bis zu 7 Tage früher, wenn die Ferkel in speziell eingerichtete Ställe verlegt werden. Alle Schweine müssen ständigen Zugang zu manipulierbaren Materialien haben. Ketten mit Holzoder Kunststoffteilen sind zulässig. 40 % befestigter Boden für Ferkel und Mastschweine. Mindestbreite der Gruppenbuchten: 2,8 m. Geeignetes Nestbaumaterial muss in ausreichender Menge vorhanden sein, falls dies beim verwendeten Güllesystem technisch möglich ist. Ferkel müssen einen von der Sau getrennten, beheizbaren Liegebereich haben. 28 Tage Laut EU-Verordnung bis zu 7 Tage früher, wenn die Ferkel in speziell eingerichtete Ställe verlegt werden. Alle Schweine müssen ständigen Zugang zu manipulierbaren Materialien haben: Stroh, Fußbälle, Ketten o.ä. Autoreifen und behandeltes Hartholz sind nicht zulässig. Vollspaltenböden erlaubt Mindestbreite der Gruppenbuchten: 2,8 m. Geeignetes Nestbaumaterial muss in ausreichender Menge vorhanden sein, falls dies beim verwendeten Güllesystem technisch möglich ist. Ferkel müssen einen von der Sau getrennten, beheizbaren Liegebereich haben. 28 Tage Laut EU-Verordnung bis zu 7 Tage früher, wenn die Ferkel in speziell eingerichtete Ställe verlegt werden. Alle Schweine müssen ständigen Zugang zu manipulierbaren Materialien in ausreichenden Mengen haben. Das Material darf die Gesundheit der Tiere nicht gefährden. Vollspaltenböden erlaubt Mindestbreite der Gruppenbuchten: 2,8 m. Geeignetes Nestbaumaterial muss in ausreichender Menge vorhanden sein, falls dies beim verwendeten Güllesystem technisch möglich ist. 28 Tage Laut EU-Verordnung bis zu 7 Tage früher, wenn die Ferkel in speziell eingerichtete Ställe verlegt werden. Alle Schweine müssen ständigen Zugang zu manipulierbaren Materialien in ausreichenden Mengen haben. Das Material darf die Gesundheit der Tiere nicht gefährden. Ketten mit Kunststoffteilen sind zulässig. Vollspaltenböden erlaubt 10 11

7 Haltungsbedingungen und Tierschutz fortgesetzt Sprühanlagen sind in für alle Schweine von über 20 kg vorgeschrieben. Mehrere Länder einschließlich fordern Schmerzlinderung für die Kastration, die in Großbritannien gänzlich untersagt ist. In den meisten EU-Ländern ist Schwanzkupierung innerhalb der ersten Lebenstage erlaubt. begrenzt den Eingriff auf die Hälfte der Schwanzlänge und verlangt dokumentierte Maßnahmen zur Vorbeugung von Schwanzbeißen. Vollspaltenböden sind in seit 2000 in Neubauten sowie ab 2015 in sämtlichen Ferkel- und Mastschweineställen komplett verboten. Sprüh-/Duschanlagen Alle Schweine (auch Sauen) über 20 kg haben Anspruch auf Sprüh-/ Duschanlagen oder andere Einrichtungen zur Regulierung der Körpertemperatur. Keinerlei Anforderungen Keinerlei Anforderungen Keinerlei Anforderungen Keinerlei Anforderungen Keinerlei Anforderungen Krankenbuchten Pflicht. Die Zahl der Krankenbuchten Pflicht. Kranke oder verletzte Tiere ist so zu bemessen, dass stets mindestens 1 Krankenbucht frei ist. und bequemer Einstreu zu isolieren. sind in Krankenbuchten mit trockener Für die Gruppenhaltung von trächtigen Sauen ist darüber hinaus eine Gesamtzahl gefordert, die mindestens 2,5 % der Anzahl Sauen ausmacht, für die der Stall ausgelegt ist. Geforderte Einrichtung: Weicher Liegebereich von mindestens 2/3 der geforderten Buchtenfläche, Wärmequelle (Heizung oder Einstreu) sowie Abkühlungsmöglichkeit. Pflicht. Die Krankenbuchten müssen gut belüftet, warm und trocken sein. Pflicht. Keine besonderen Anforderungen. Pflicht. Keine besonderen Anforderungen. Pflicht. Keine besonderen Anforderungen. Kastration Die Kastration hat zwischen dem 2. und 7. Lebenstag unter Schmerzlinderung zu erfolgen. Nach dem 7. Lebenstag darf nur unter Narkose kastriert werden. Die Kastration hat zwischen dem 2. und 7. Lebenstag unter Schmerzlinderung zu erfolgen. Nach dem 7. Lebenstag darf nur unter Narkose kastriert werden. Die Kastration hat zwischen dem 2. und 7. Lebenstag unter Schmerzlinderung zu erfolgen. Nach dem 7. Lebenstag darf nur unter Narkose kastriert werden. Die Kastration hat zwischen dem 2. und 7. Lebenstag unter Schmerzlinderung zu erfolgen. Nach dem 7. Lebenstag darf nur unter Narkose kastriert werden. Die Kastration hat zwischen dem 2. und 7. Lebenstag zu erfolgen. Danach darf nur unter Narkose kastriert werden. Die Kastration hat zwischen dem 2. und 7. Lebenstag zu erfolgen. Danach darf nur unter Narkose kastriert werden. Weniger als 50 % der männlichen Tiere werden kastriert. Schwanzkupieren Nur zulässig bei Bedarf und Dokumentation anderer Vorbeugemaß- Geburt. bis zum 4. Tag nach der nahmen gegen Schwanzbeißen, und zwar nur bis 2-4 Tage nach der Geburt und bis zur Hälfte der Schwanzlänge. bis zum 4. Tag nach der Geburt. bis zum 4. Tag nach der Geburt. bis zum 4. Tag nach der Geburt. bis zum 7. Tag nach der Geburt. Zahnkürzung Abkneifen unzulässig. Abschleifen ist zwar erlaubt, aber nicht routinemäßig und nur innerhalb der ersten vier Lebenstage. Abkneifen innerhalb der ersten sieben Lebenstage erlaubt. Abkneifen innerhalb der ersten sieben Lebenstage erlaubt. Abkneifen innerhalb der ersten sieben Lebenstage erlaubt. Abkneifen innerhalb der ersten sieben Lebenstage erlaubt. Abkneifen innerhalb der ersten sieben Lebenstage erlaubt

8 Umwelt- und Klimaschutz Gemäß EU darf die ausgebrachte Dungmenge 170 kg Stickstoff pro Hektar nicht überschreiten, während die Zufuhr noch stärker begrenzen, auf 140 kg Stickstoff pro Hektar. Die EU stellt keine speziellen Anforderungen an die Güllelagerung. In müssen die Behälter mit Abdeckung oder Schwimmschicht versehen sein. Bei der Stickstoffverwertung von Schweinegülle fordern mindestens 75 %,, die und %. Dänische Landwirte haben jährlich Anbau- und Düngungspläne sowie Umweltberichte mit allen relevanten Angaben zu erstellen, so dass die Behörden die Einhaltung aller Umweltvorschriften kontrollieren können. Für die Treibhausgasemissionen spielt die Futtereffizienz eine wichtige Rolle. Laut Ökobilanz bzw. Life-Cycle Assessment (LCA) verursacht bei Schweinefleisch der Getreideanbau die größten Emissionen. Hohe Futtereffizienz ist somit ein entscheidender Faktor für den Klimaschutz. Je weniger Futter für 1 kg Gewichtszunahme benötigt wird, desto geringer die Klimabeeinträchtigung. Nitratzufuhr (Grenzwerte) 140 kg N/ha 170 kg N/ha 170 kg N/ha 170 kg N/ha 170 kg N/ha 170 kg N/ha Güllelagerung Lagerkapazität muss mindestens Lagerkapazität je nach Region ent- 9-monatiger Produktion ent- sprechend 6-9-monatiger Produktion. sprechen. Güllebehälter müssen mit Abdeckung oder Schwimmschicht versehen sein. Keinerlei Anforderungen (weder EU noch national). Keinerlei Anforderungen (weder EU noch national). Lagerkapazität entsprechend 4-monatiger Produktion. Lagerkapazität entsprechend 4-monatiger Produktion Gülleausbringung/Nährstoffverwertung Ausbringung nur in den Wachstumsphasen der Pflanzen: vom 1. Februar bis zur Ernte bzw. für Wintersaat von der Erntezeit bis 1. Oktober. Geforderte Stickstoffverwertung 75 %. Ausbringung: Keinerlei Anforderungen (weder EU noch national). Geforderte Stickstoffverwertung 60 %. Ausbringung: Keinerlei Anforderungen (weder EU noch national). Geforderte Stickstoffverwertung %. Ausbringung: Keinerlei Anforderungen (weder EU noch national). Geforderte Stickstoffverwertung %. Ausbringung von Gülle/Nutztierdünger von März bis November. Stickstoffverwertung: Keine Anforderungen. Ausbringung von Gülle/Nutztierdünger von März bis November. Stickstoffverwertung: Keine Anforderungen. Futterverbrauch Mastschweine (2012) (kg Futter/kg Gewichtszunahme) 2,92 2,81 2,62 2,90 2,

9 Transport In der EU gelten einheitliche Regeln für Lebendtiertransporte (1/2005). Mit dem DANISH Transportstandard gewährleistet die dänische Schweinebranche eine hohes Maß an Tierwohl und Kontrolle. Für ruhige und stressfreie Bedingungen sorgen u.a. Handhabung und Transport in kleinen Gruppen, möglichst buchtenweise. Auch die für alle Neufahrzeuge geforderte mechanische Lüftung trägt zum Tierwohl bei. Dass ihre Maßnahmen Erfolg zeigen, bescheinigt der dänischen Schweinebranche die einzigartig niedrige Schlachttiertransportmortalität von 0,006 % (2012). Aufsicht und Kontrolle Behördliche Überwachung der Eigenkontrollsysteme und des Global Red Meat Standard (GRMS) der Schlachtbetriebe. Fuhrunternehmer müssen gesetzliche Vorschriften sowie die im Handbuch für Schweinetransport (Håndbog for svinetransport) beschriebenen Branchenvorgaben einhalten. Fuhrunternehmer müssen nach QS-Vorgaben zertifiziert sein. Fuhrunternehmer müssen nach IKB-Vorgaben zertifiziert sein. Fuhrunternehmer müssen nach Certus/CodianPlus-Vorgaben zertifiziert sein. Behördliche Kontrolle Behördliche Kontrolle Einrichtung der Fahrzeuge Die Vorschriften zur Einrichtung von Schweinetransportern werden von der Schlachtbranche vorgegeben und laufend verschärft. Sie umfassen u.a. mechanische Lüftung, GPS sowie Sprüh- und Tränkanlagen. Die Einhaltung aller Vorgaben wird bei der Ankunft im Schlachtbetrieb kontrolliert. Außer VO (EG) Nr. 1/2005 keine besonderen Anforderungen. VO (EG) Nr. 1/2005 plus einzelne landesspezifische Anforderungen, z.b. GPS in allen Lastzügen. Außer VO (EG) Nr. 1/2005 keine besonderen Anforderungen. Außer VO (EG) Nr. 1/2005 keine besonderen Anforderungen. Außer VO (EG) Nr. 1/2005 keine besonderen Anforderungen. Transport von Schlachtschweinen im Gruppenverband Transport in Gruppen von ca. 15 Schweinen, nach Möglichkeit buchtenweise. Kein buchtenweiser Transport. Ferkel dürfen in Gruppen von bis zu 120 Tieren (bis 10 kg) bzw. bis zu 50 Tieren (bis 30 kg) transportiert werden. Kein buchtenweiser Transport Buchtenweiser Transport wird empfohlen. Kein buchtenweiser Transport Kein buchtenweiser Transport Schulung Fuhrunternehmer/Fahrer (Kompetenznachweis) Obligatorische Schulung seit den 1990er Jahren. Seit 1. Januar 2007 formalisierte Ausbildung gemäß Verordnung 1/2005. Obligatorische Schulung seit 2008 (EU) Obligatorische Schulung seit 2008 (EU) Obligatorische Schulung seit 2008 (EU) Obligatorische Schulung seit 2008 (EU) Obligatorische Schulung seit 2008 (EU) Sterblichkeit 0,006 % in 2012 Es liegt keine Statistik vor, aber die Sterblichkeit dürfte höher sein als in. Es liegt keine Statistik vor, aber die Sterblichkeit dürfte höher sein als in. Es liegt keine Statistik vor, aber die Sterblichkeit dürfte höher sein als in. Es liegt keine Statistik vor, aber die Sterblichkeit dürfte höher sein als in. Es liegt keine Statistik vor, aber die Sterblichkeit dürfte höher sein als in

10 Betreuung im Schlachtbetrieb Sowohl für den Tierschutz als auch für die Fleischqualität spielt die Betreuung im Vorfeld der Schlachtung eine wichtige Rolle. Forschung hat gezeigt, dass Handhabung in kleinen, möglichst stabilen Gruppen (vom Heranwachsen bis hin zu Transport und Einstallung im Schlachthof) die Tiere beruhigt sowie Stress und Konfliktpotenziale abbaut. Durch schonende und durchdachte Behandlung können Konflikte sogar vermieden werden, falls Tiere aus verschiedenen Gruppen doch mal zusammengeführt werden müssen. Da Stress die Fleischqualität beeinträchtigt, bieten ruhige Tiere auch in diesem Punkt entscheidende Vorteile. Aufgrund der Erfolge für Tierwohl und Fleischqualität findet das dänische Verfahren zunehmend Nachahmer in anderen Ländern. Aufstallung Betreuung nach Möglichkeit in stabilen Gruppen. Alle Tieren werden in Gruppen von ca. 15 Tieren eingestallt. Keine gruppenweise Betreuung Keine gruppenweise Betreuung Keine gruppenweise Betreuung Keine gruppenweise Betreuung Keine gruppenweise Betreuung Schulung des Stallpersonals Obligatorische Schulung in Tierschutz und artgerechter Betreuung. Schulung gemäß Infektionsschutzgesetz ist zu dokumentieren. Entsprechende Lehrgänge werden mindestens einmal pro Jahr im Rahmen des QS-Systems angeboten. Obligatorische Schulung des/der Tierschutzverantwortlichen laut EU-Verordnung seit Obligatorische Schulung des/der Tierschutzverantwortlichen laut EU-Verordnung seit Obligatorische Schulung des/der Tierschutzverantwortlichen laut EU-Verordnung seit Obligatorische Schulung des/der Tierschutzverantwortlichen laut EU-Verordnung seit

11 Lebensmittelsicherheit Salmonellen-Überwachung from stable to table gibt es in seit Entsprechend niedrig sind die Salmonellenvorkommen in Frischfleisch lagen sie für dänisches Schweinefleisch bei 1,2 %. Neben hat Vergleichen zufolge auch niedrigere Salmonellenvorkommen als die übrigen europäischen Länder. Alle EU-Länder müssen landesweites Rückstandsmonitoring betreiben und entsprechende Jahresberichte vorlegen. In dänischem Schweinefleisch wurden seit Einführung der Rückstandsüberwachung 1985 weder Hormon-, Schwermetall- noch Pestizidrückstände gefunden. Salmonellen Überwachung Salmonellen-Vorkommen in frischem Schweinefleisch Rückstandsmonitoring Rückstandsvorkommen Anzahl positiver Proben Nationales Programm zur flächendeckenden Salmonellenbekämpfung seit Kontrolliert werden vor allem Futtermittelfirmen, Schweinebestände und Frischfleisch. Zucht-, Sauen- und Mastschweinebestände werden nach Salmonellen- Vorkommen bewertet und eingestuft. Tiere aus Niveau-3-Betrieben werden gesondert transportiert und geschlachtet. Laut EFSA (2008) 3,3 % (vor Kühlung). In DK werden Salmonellenproben von gekühltem Fleisch genommen. Nach diesem praxisgerechteren Verfahren lagen die Salmonellen-Vorkommen 2012 bei 1,2 %. Im Zuge des nationalen Überwachungsprogramms werden pro Jahr rund Proben behördlich untersucht. Gemäß EU-Vorgaben sind 0,05 % der jährlich geschlachteten Tiere zu untersuchen, was für DK 2012 etwa Stichproben entsprochen hätte. Zu den behördlichen Proben kommen ca Eigenkontrollproben (2012), die auf Antibiotikarückstände untersucht werden. Über den Grenzwerten liegende Proben (2012): Wachstumshormone: 0 Schwermetalle: 0 Antibiotika: 1 Mastschwein, 4 Sauen Verbotene Stoffe: 0 Chlorhaltige Pestizide, Dioxine: 0 Überwachung nach QS-System. Umfasst Futtermittel, Mastschweinebestände und Frischfleisch. Keine Ergebnisse zugänglich. beteiligte sich nicht an der EFSA-Baseline-Untersuchung von Nationales Überwachungsprogramm gemäß EU-Vorgaben. Wachstumshormone: 7 Schwermetalle: 39 Antibiotika: 327 Verbotene Stoffe: 1 Überwachung nach IKB-System. Umfasst Mastschweinebestände und Frischfleisch. Keine Ergebnisse zugänglich. Die beteiligten sich nicht an der EFSA-Baseline-Untersuchung von Nationales Überwachungsprogramm gemäß EU-Vorgaben. Wachstumshormone: 0 Schwermetalle: 1 Antibiotika: 6 Verbotene Stoffe: 3 Nationales Überwachungsprogramm, gesetzlich vorgeschrieben. Umfasst Mastschweinebestände und Frischfleisch. Keine aktuellen Ergebnisse zugänglich. Laut EFSA-Baseline (2008) 18,8 % (vor Kühlung). Nationales Überwachungsprogramm gemäß EU-Vorgaben. Wachstumshormone: 0 Schwermetalle: 0 Antibiotika: 4 Verbotene Stoffe: 1 Kein nationales Überwachungsprogramm. Für EU-geprüfte Schlachtbetriebe ist Frischfleisch- Überwachung Pflicht. Keine aktuellen Ergebnisse zugänglich. Laut EFSA-Baseline (2008) 1,3 % (vor Kühlung). Nationales Überwachungsprogramm gemäß EU-Vorgaben. Wachstumshormone:1 Schwermetalle: 7 Antibiotika: 11 Verbotene Stoffe: 0 Kein nationales Überwachungsprogramm. Für EU-geprüfte Schlachtbetriebe ist Frischfleisch-Überwachung Pflicht. Keine aktuellen Ergebnisse zugänglich. beteiligte sich nicht an der EFSA-Baseline-Untersuchung von Nationales Überwachungsprogramm gemäß EU-Vorgaben. Wachstumshormone: 0 Schwermetalle: 0 Antibiotika: 27 Verbotene Stoffe:

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13 Dänischer Fachverband der Land- & Ernährungswirtschaft Axelborg, Axeltorv 3 T E agricultureandfood@lf.dk DK-1609 Kopenhagen V F W

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