Runder Tisch zum Bunkerabriss und Neubauvorhaben Eggerstedtstraße 51. Runder Tisch zum Bunkerabriss und Neubauvorhaben Eggerstedtstraße 51 - Protokoll

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1 Runder Tisch zum Bunkerabriss und Neubauvorhaben Eggerstedtstraße 51 - Protokoll Datum: Donnerstag, den 09. Oktober 2014 Zeit: Ort: Moderation: 18:00 Uhr bis 20:30 Uhr Christuskirche Altona, Suttnerstraße 18, Hamburg Kristian Dahlgaard, konsalt GmbH Ablauf der Veranstaltung TOP 1 Begrüßung und kurze Einführung Kristian Dahlgaard, konsalt GmbH Kurze Vorstellungsrunde der Podiumsgäste TOP 2 Vorstellung des Sachstands TOP 3 Darstellung von emissions- und immissionsmindernden Maßnahmen, insbesondere beim Bunkerabriss Matthias Strauch, H. Ehlert & Söhne Christian Strauch, H. Ehlert & Söhne TOP 4 Erläuterungen zu Schallimmissionen Mirco Bachmeier, Lärmkontor GmbH TOP 5 Regelung des Verkehrs und Baustelleneinrichtung Michael Miersch, Otto Wulff Projektentwicklung GmbH TOP 6 Informationsmöglichkeiten für die Bevölkerung Kristian Dahlgaard, konsalt GmbH TOP 7 Präsentation des Bauvorhabens Enno Mohr, amf Martin Förster Architekten TOP 8 Einschätzung der Verwaltung Sebastian Post, Bezirksamt Altona, Leitung Bauprüfabteilung TOP 9 Fragen an den Bauherren und die Verwaltung, Weiteres Vorgehen 1

2 TOP 1: Begrüßung und kurze Einführung Begrüßung Herr Dahlgaard (konsalt GmbH) begrüßt die anwesenden Anwohner, Eigentümer und Podiumsgäste und stellt das Unternehmen konsalt GmbH vor. Er nennt als Ziel des Runden Tisches, das Verfahren zum Bunkerabriss und die Maßnahmen zur Emissions- und Immissionsminderung zu erläutern. Zudem verweist er auf die von den Anwohner/innen und Anwohnern eingegangenen Fragen, die im Laufe der Veranstaltung beantwortet werden sollen. Herr Dahlgaard erläutert, dass die Veranstaltung in einem Protokoll festgehalten und per oder per Post an die Anwohner/innen und Eigentümer/innen versendet wird. Zudem ist geplant eine Website einzurichten, auf der das Protokoll zum Download zur Verfügung gestellt wird. Anschließend bittet Herr Dahlgaard die Gäste auf dem Podium, sich kurz vorzustellen. Vorstellung Podium Andreas Seithe ist der Geschäftsführer der Otto Wulff Projektentwicklung GmbH und leitet die Abteilung Projetentwicklung. Michael Miersch (Otto Wulff Projektentwicklung GmbH) ist der Projektleiter für das Projekt Eggerstedtstraße 51 und dem Neubauvorhaben. Sebastian Post (Bezirksamt Altona) ist der Leiter der Bauprüfabteilung des Bezirksamtes Altona und dient bei der Veranstaltung als Ansprechpartner aus der Behörde. Matthias Strauch (H. Ehlert & Söhne) ist einer der Geschäftsführer und Inhaber des Unternehmens H. Ehlert & Söhne und vornehmlich für den kaufmännischen Bereich zuständig. Christian Strauch (H. Ehlert & Söhne) ist ebenfalls einer der Geschäftsführer bei H. Ehlert & Söhne. Er betreut im Rahmen der Bauleitung die Bauvorhaben und wird in diesem Verfahren die Bauleitung übernehmen. Mirco Bachmeier (Lärmkontor GmbH) berät - im Auftrag von Otto Wulff Projektentwicklung GmbH - H. Ehlert & Söhne im Rahmen von Lärmminderungsmaßnahmen auf der Baustelle. 2

3 Enno Mohr (amf Architekten Martin Förster) ist Architekt bei amf Architekten Martin Förster und einer der zuständigen Architekten für die Planung des Neubauvorhabens. TOP 2: Vorstellung des Sachstandes Herr Miersch stellt den aktuellen Sachstand dar. Er erklärt, dass bislang noch keine Baugenehmigung vorliegt. Das Grundstück ist Otto Wulff Projektentwicklung GmbH von Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) der Hansestadt Hamburg Anhand gegeben aber noch nicht verkauft worden. Zunächst wurde gemäß den baurechtlichen Vorgaben geplant. Dabei wurden auch Umbaumöglichkeiten des Bunkers untersucht, dies wurde aber aufgrund der baulichen Gegebenheiten und zu hohen Baukosten wieder verworfen. Deshalb soll der Bunker zugunsten eines Neubaus abgerissen werden, um in einer attraktiven Lage weiteren Wohnraum anbieten zu können. Die Abbruchgenehmigung für den Bunker liegt bereits vor. Der selektive Rückbau des Bunkers soll aber möglichst emissions- und immissionsarm erfolgen. Dafür hat sich die Otto Wulff Projektentwicklung GmbH mit H. Ehlert & Söhne und Lärmkontor zusammengetan. Beide haben entsprechende Empfehlungen erarbeitet und werden diese im Rahmen der Veranstaltung präsentieren. Herr Miersch erläutert, dass diese Veranstaltung eine Auflage aus der Bezirkspolitik sei und man der Aufforderung zur Information über die anstehende Baumaßnahme gerne nachkommt. TOP 3: Darstellung von emissions- und immissionsmindernden Maßnahmen, insbesondere beim Bunkerabriss Matthias Strauch stellt den Ablauf des selektiven Rückbaus vor. Dabei betont er, dass bevor der Rückbau beginnt, zunächst vorbeitende Maßnahmen getroffen werden müssen. Einrichtung der Baustelle Zunächst wird die Baustelle eingerichtet. Dafür wird ein Bauzaun und notwendige Container, Toiletten etc. an den Ort der Baustelle gebracht. Wie im Einzelnen die Einrichtung der Baustelle aussehen wird, kann noch er noch nicht sagen, da hierfür die Abstimmung und die Genehmigung seitens der Bauprüfabteilung und der 3

4 Einrüstung des Bunkers Polizei ausstehen. Herr Strauch geht davon aus, dass keine Straßenbäume für die Baustelleneinrichtung gefällt werden müssen. Als besondere Schallschutzmaßnahme wird der Bunker mit einem mit einem Schallschutzgerüst versehen. Das sogenannte Layher- Protect-System wird während der gesamten Rückbauphase den Bunker umschließen. Herr Strauch erläutert den Aufbau eines solchen Gerüsts. Es besteht aus Mehrschichtplatten - an der Außenseite aus verzinkten Blechen und in der Innenseite aus einer schwarzen gummierten Platte, welche in der Lage ist, den Lärm/Schall teilweise zu absorbieren. Dadurch können entstehende Lärmemmissionen nach Herstellerinformationen bis zu 26 Dezibel reduziert werden. Das Layher-Protect-System wird nach Absprache mit der Bauprüfabteilung des Bezirksamtes Altona und eines Statikers sowie dem Nachbareigentümer je nach Bautenstand in der Regel drei bis fünf Meter höher als der Bunker selbst aufgebaut sein. Der Schall entweicht dadurch in erste Linie nach oben. Herr Strauch erläutert, dass die Ursprungshöhe des Schallschutzgerüstes während der Abrissphase aus statischen Gründen nicht erhalten bleiben kann, sondern je nach Geschosshöhe des Bunkers zurückgebaut werden muss. Ziel ist es aber das Gerüst so hoch wie möglich stehen zu lassen, um Staub- und Lärmemmissionen so gering wie möglich zu halten. Entkernung des Bunkers Altlasten Herr Strauch betont, dass der Gerüstbau von einer externen Firma umgesetzt wird. Nach der Einrüstung des Bunkers findet dessen Entkernung unter Berücksichtigung von vorhandenen Altlasten statt. Herr Strauch erläutert, dass der Bunker überwiegend aus Beton besteht, wodurch es nur geringe Altlasten gibt. Mögliche Altlasten wurden aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen vorab durch ein Gutachten untersucht. Das Gutachten kann ggf. auf der geplanten Website zum Download zur Verfügung gestellt werden. Mit Hilfe dieses Gutachtens hat H. Ehlert & Söhne ein Konzept für deren Ausbau der Altlasten erarbeitet. Herr Strauch beschreibt, dass sich Altlasten beispielsweise in FH- Türen (Asbest als Brandschutzmaßnahme) und in der Dachpappe (peralkalihaltig) befinden. Die Türen werden in einem Stück und 4

5 Abwurfschacht entsprechend verpackt entsorgt, sodass eine Gefährdung der Anwohner ausgeschlossen werden kann. Die Dachpappe wird abgekratzt. Er betont, dass es gemäß Gutachten keine asbesthaltigen Anstriche oder anderes asbesthaltiges Material bspw. im Luftzufuhrschacht im Bunker vorhanden ist. Herr Strauch erläutert, dass anschließend im Inneren des Bunkers ein Abwurfschacht hergestellt wird, worüber der Bauschutt heruntergelassen werden soll. Hierdurch verbleibt so weit wie möglich der entstehende Lärm im Bunker und die Übertragung nach außen wird reduziert. Der Abwurfschacht wird mit Hilfe von Kleingeräten und dem Stemmverfahren geschaffen. Mit einem sogenannten Beton-Crusher (siehe unten) wird das Material auf dem Bunker zerkleinert und in kleinen Teilen über den Abwurfschacht nach unten befördert. Befürchtungen, dass Betonteile über den Bunkerrand nach unten gebracht werden, werden von Herrn Strauch entkräftet. Im Anschluss an die Vorbereitenden Maßnahmen erklärt Christian Strauch den Maßnahmen zum selektiven Rückbau des Bunkers. Lockerungssprengungen Er erläutert, dass der Rückbau des Bunkers über Lockerungssprengungen erfolgt, um die Decken und Wandstärken zu reduzieren. Der Rückbau des Bunkers erfolgt geschossweise. Dabei werden Bohrungen in die Innenwand des Bunkers vorgenommen. In die entstehenden Bohrlöcher wird der Sprengstoff gefüllt. Zur Vermeidung von Risiken wie umherfliegende Bewehrungen wird mit schwachen Sprengungen begonnen, um sich so an das vorhandene Material heranzutasten. Als Schwierigkeit bei den Lockerungssprengung stellt Herr Strauch das herausfinden der Festigkeit des Materials und des Eisenanteils dar. Herr Strauch erklärt, dass die Sprengungen immer in das Innere des Bunkers geleitet werden. Als zusätzliche Sicherung zum Schallschutzgerüst dienen bewehrte Gummimatten. Auf die Frage, wie häufig gesprengt werden muss und welche Maßnahmen im öffentlichen Raum getroffen werden antwortet Herr Strauch, dass die Lockerungssprengungen zwei Mal täglich zu festen Zeiten, beispielsweise jeweils um 11 Uhr und um 17 Uhr, 5

6 über den ganzen Zeitraum des Rückbaus notwendig sind. Er erklärt, dass dafür die Straße aus Sicherheitsgründen zur Zeit der Lockerungssprengungen kurzzeitig abgesperrt wird, Sicherheitsposten aufgestellt werden und dass Tonsignale zur Warnung und zur Entwarnung ertönen werden. Herr Strauch erklärt, dass die Lockerungssprengungen sowie die Aufzeichnung der Erschütterungen, die bei jeder einzelnen Sprengung in benachbarten Wohnungen durchgeführt werden, extern vergeben und umgesetzt werden. Eine Veröffentlichung der Messdaten auf der Website kann noch nicht zugesagt werden, dazu ist eine Freigabe der ausführenden Firma notwendig. Hydraulikbagger mit Hydraulikschere Ein neuer dieselbetriebener Hydraulikbagger auf dem neusten technischen Stand (erfüllt die Euro 5-Norm) wird mit einem Kran in die Einhausung des Layher-Protect-Systems gehoben. Mithilfe einer 12 t schweren Hydraulikschere, wird der gelockerte Beton abgerissen. Die Schere arbeitet bei Wandstärken von cm am wirkungsvollsten. Mit Hilfe von Wasser und Schneekanonen wird der entstehende Staub benebelt, um diese Emissionen soweit wie möglich zu verringern. Herr Strauch erläutert anschließend, dass nicht an allen Stellen mit den Lockerungssprengungen gearbeitet werden kann. Der Bunker ist von der Straße aus gesehen auf der rechten Giebelseite mit dem Nachbargebäude verbunden. Diamantseilsägeverfahren Die Firma H. Ehlert & Söhne empfiehlt an dieser Stelle das Diamantseilsägeverfahren einzusetzen. Mithilfe einer Diamantseilsäge soll zunächst die gesamte Giebelseite vom Nachbargebäude getrennt werden. Er erläutert, dass die Diamantseilsäge aus einem diamantbesetzten Endlosseil, welches von einer Kernbohrung zu einer anderen Kernbohrung schneiden wird, besteht. Nach der Trennung der Gebäude wird die rechte Giebelseite im Diamantseilsägeverfahren zurückgebaut. Hier wird ebenfalls die Staubbildung mit Wasser reduziert. Herr Strauch erklärt, dass die aus der Wand herausgesägten Betonteile etwa 3 Tonnen schwer sind und im Bunkerinneren zerkleinert wird. 6

7 Die andere Giebelseite des Bunkers ist nicht unmittelbar mit dem Nachbargebäude verbunden. Es besteht hier ein Abstand von etwa 1,5 Metern. Dadurch ist ein Sägen an dieser Stelle nicht notwendig bzw. nicht möglich. Das Sägen der Wände wird von einer externen Firma übernommen. Die Diamantseilsäge macht ein monotones Geräusch, überträgt aber keine Vibrationen auf das Nebengebäude. Beton-Crusher Abtransport des Materials Der Beton-Crusher ist ein Anbauteil für den Hydraulikbagger und hat eine deutlich breitere Schneidefläche als die oben erläuterte Schere, sodass der Beton zerknautscht werden kann. Der Beton wird von dem Metall trennt und zerkleinert und durch den Abwurfschacht nach unten gebracht. Herr Strauch erklärt, dass ein Bagger den Bauschutt anschließend auf die LKW verlädt. Der Bauschutt wird zur Staubminderung ebenfalls mit Wasser benetzt. Es wird keine permanente Abfuhr des zerkleinerten Materials geben, sondern entsprechend des Bedarfs erfolgen. Es werden demnach beispielsweise alle zwei Tage drei bis vier LKW in bis zu 20 Touren das Material abholen. Nach der Beschreibung des Abbruchverfahrens geht Michael Strauch auf den Zeitplan ein (siehe Anlage). Dauer des Rückbaus Wochenarbeitszeit Der eigentliche Abbruch des Bunkers wird ungefähr ein halbes Jahr dauern. Die Zeiten für die Baustelleneinrichtung, den Gerüstbau und die Entkernung sind nicht inbegriffen. H. Ehlert & Söhne können sich hierbei nicht auf den Tag genau festlegen, weil es beim Rückbau durch unvorhergesehene Probleme zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Ein Beispiel wäre ein hoher Eisenanteil im Beton, der durch die Eisenverarbeitung durch beispielsweise eine kubische Bewehrung zu Problemen beim Rückbau führen kann. Der eigentliche Abriss des Bunkers kann erst dann erfolgen, wenn alle Genehmigungen vorhanden sind. Die Vorlaufzeit für die Abstimmung mit den Behörden beträgt ca. drei Wochen. Die Wochenarbeitszeit wird von voraussichtlich von Montag bis Freitag von Uhr sein. Es kann ggf., wenn gewünscht, etwas später mit der Arbeit begonnen werden. Dann müsste jedoch die gleiche Zeit am Ende des Arbeitstages nachgeholt werden. 7

8 Samstags soll nicht gearbeitet werden. Sollte aus wichtigen Gründen doch außerhalb der verabredeten Zeiten gearbeitet werden müssen, werden die Anwohner/innen rechtzeitig darüber informiert. Beginn des Rückbaus Ziel ist es mit dem Rückbau so schnell wie möglich zu beginnen. Sobald die Baugenehmigung erteilt wurde und die Otto Wulff Projektentwicklung GmbH das Grundstück erworben hat, möchte die Otto Wulff Projektentwicklung GmbH mit den Rückbaumaßnahmen beginnen. Über den tatsächlichen Baubeginn wird die Otto Wulff Projektentwicklung GmbH bzw. die konsalt GmbH die Anwohner rechtzeitig informieren ( , Website, Post). TOP 4 Erläuterungen zu Schallimmissionen Mirko Bachmeier (LÄRMKONTOR GmbH) erläutert, dass die LÄRMKONTOR GmbH von Otto Wulff im Vorfeld der Veranstaltung zur Beratung hinzugezogen wurde, um mit der Firma H. Ehlert & Söhne über die Wege eines Rückbaus des Bunkers mit möglichst geringen Schallemmissionen zu beraten. Es wurden die verschiedenen Rückbauverfahren besprochen und analysiert. Das Ziel war es bei den Gesprächen, durch die Zusammenstellung verschiedener Einzelmaßnahmen ein insgesamt schonendes Verfahren zu entwickeln. Das oben beschriebene Layher-Protect-System und Baugeräte auf dem technisch neuesten Stand sind aus Sicht der Lärmgutachter eine schonende Möglichkeit für den Rückbau des Bunkers. Die von der Firma H. Ehlert & Söhne vorgeschlagenen Maßnahmen (Layher-Protect-System als Schallschutzgerüst, innenliegender Abwurfschacht, Lockerungssprengungen) verringern eine Lärmbelastung im Vergleich zu Arbeiten beispielsweise mit einer Fräse deutlich. Zu beachten ist, dass auch der Abtransport des Bauschutts, insbesondere die ersten Baggerschaufeln bei der Beladung der LKW, besonders laut sein kann. Eine Vermeidung von Lärm bei einem Abbruch von Gebäuden oder Bunkern kann es laut Herrn Bachmeier nicht geben. 8

9 TOP 5 Regelung des Verkehrs und Baustelleneinrichtung Michael Miersch (Otto Wulff Projektentwicklung GmbH) beschreibt die Vorschläge für die Regelung des Verkehrs und der Baustelleneinrichtung. Wie die genauen Abtransportwege genau organisiert sein werden ist noch nicht geklärt. Er verweist auf die besonders schwierige, weil enge Verkehrsführung in der Eggerstedtstraße hin. Die Wegeführung und die Regelung des Verkehrs sind immer in Abstimmung mit den zuständigen Behörden und der Polizei ist abzustimmen. Herr Miersch zeigt anhand eines Plans beispielhaft, wie die Baustelleneinrichtung aussehen könnte. Dabei wird deutlich, dass sich die Anzahl der Stellplätze in der Zeit des Bunkerabbruchs und des Neubaus verringern wird. Herr Miersch weist darauf hin, dass die angelegten Längsparkplätze momentan als Querparkplätze genutzt werden. Diese Parkbuchten gegenüber des Bunkers würden dem Entwurf der Baustelleneinrichtung nach gesperrt werden. Er schließt nicht aus, dass die Verkehrsführung während der Bauphase verändert wird. Zudem stellt er in Aussicht, dass die Parkplätze nur Tagsüber von 7-18 Uhr und nur Wochentags als Halteverbotszonen eingerichtet werden. Er wird dieses der Polizei und der zuständigen Behörde vorschlagen. Jedoch obliegt die Entscheidung nicht bei ihm sondern bei der Behörde. Herr Miersch berichtet, dass keine Bäume gefällt werden müssen. Auf die Rückfrage, was mit dem Fahrradhäuschen passiert, dass in dem Bereich der Baustelleneinrichtung liegt antwortet Herr Miersch, dass sich dafür um ein Ersatzstandort umgesehen wird und das Fahrradhäuschen an diesen verlegt wird. Herr Miersch bestätigt, dass die Zufahrt zur Tiefgarage der Lehrerbaugenossenschaft jederzeit zugänglich bleibt. Einer Anwohnerin, die als Marktbeschikerin auf einen Parkplatz in er Nähe Ihrer Haustür zum Be- und Entladen ihres Wagens angewiesen ist wird versichert, dass es in Absprache mit den Verantwortlichen auf der Baustelle möglichst kurzfristige Parkmöglichkeiten gefunden werden. Die endgültige Verkehrsführung kann auf der Homepage veröffentlich werden. 9

10 TOP 6 Informationsmöglichkeiten für die Bevölkerung Herr Dahlgaard (konsalt GmbH) stellt kurz die verschiedenen Möglichkeiten dar, wie die Anwohner/innen über den Abbruch des Bunkers und die Bauarbeiten informiert werden sollen. Website Zentraler Ansprechpartner Anwohnerdialoge Dabei nennt er als zentrales Element eine Website, die voraussichtlich vier Wochen vor Abrissbeginn online gehen wird. Diese wird einen eingängigen, dem Projekt naheliegenden Namen tragen (z.b. o.ä.). Die Website übernimmt eine zentrale Rolle zur Information der Anwohner/innen. Auf der Website werden neben Informationen zum Bunkerabbruch und zum Bauvorschritt wichtige Termine bekanntgegeben und Dokumente, Protokolle und Gutachten zum Download zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird auf der Website ein Kontaktformular die Möglichkeit bieten, sich direkt an die konsalt GmbH zu richten. Über die Möglichkeit der Einrichtung eines Blogs wird später entschieden. Die konsalt GmbH wird beauftragt, das Verfahren als zentraler Ansprechpartner zu begleiten, sollte es zu Problemen, Beeinträchtigungen oder anderen Fragen kommen ist von Montag bis Freitag bei der konsalt GmbH jemand erreichbar, der sich der Frage annimmt und Kontakt mit den zuständigen Stellen aufnimmt. Kontaktmöglichkeiten bestehen per Telefon, oder das Kontaktformular auf der Website. Herr Dahlgaard nennt als weiteren wichtigen Baustein, welcher sich in anderen, ähnlichen Verfahren sehr bewährt hat, die Anwohnerdialoge. Dabei soll in regelmäßigen Abständen (Vorschlag: monatlich, sofern erforderlich) der Austausch von Information und Fakten und der Dialog zwischen Anwohnern und Bauherren gefördert und ermöglicht werden. TOP 7 Vorstellung des Bauvorhabens Enno Mohr (amf Architekten Martin Förster) beschreibt in aller Kürze das Neubauvorhaben. Es sollen 14 barrierefrei zugängliche, in der Mehrzahl familiengerechte Eigentumswohnungen (zehn große und vier kleine Wohnungen) und 13 Tiefgaragenstellplätze entstehen. Der 4-geschossige Bau mit Staffelgeschoss bietet Wohnungsgrößen zwischen etwa 70 bis 130 qm Wohnfläche. Vor dem Neubau in der Eggerstedtstraße werden die gemäß der Hamburger Bauordnung (HBauO) 10

11 geforderten Kinderspielflächen liegen. Die Fassade wird mit keramischen Klinkerriemchen verblendet. Der Innenhof wird nicht in Kooperation mit der Lehrerbaugenossenschaft genutzt werden, sondern eine Abtrennung zu den Terrassen hergestellt. Der Neubau ist etwas niedriger als der Bunker. TOP 8 Einschätzung der Verwaltung Sebastian Post (Bezirksamt Altona) sagt, dass für das Neubauvorhaben noch keine Baugenehmigung vorliegt. Eine Bedingung für eine mögliche Erteilung der Baugenehmigung ist eine Einbeziehung und Informierung der Anwohner über den Rückbau des Bunkers und des Neubauvorhabens gewesen. Der Bauantrag für das Neubauvorhaben ist schon geprüft und soll nach Erfüllung aller Bedingungen dem bezirklichen Bauausschuss zur Bewilligung des Bauantrages vorgelegt werden. Sobald ein Bauvorhaben den Vorgaben eines Bebauungsplans entspricht, muss dieser erteilt werden. Herr Post erläutert, dass die Verwaltung nur Belange im öffentlichen Recht (Schutzpflichten für Arbeitsschutz- und Umweltbelange) und nicht im privaten Recht ahnden kann. Sie kann außerdem keine Zeitfenster den Bauherren vorgeben, weil ihr hierfür die rechtlichen Grundlagen fehlen sie würde sogar rechtswidrig handeln, wenn sie durch zeitliche Verzögerungen die Baugenehmigung hinauszögern würde. Werden aber im Bauablauf Sicherheits- Umwelt- und Gesundheitsschutzbelange wahrgenommen, welche über den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hinausgehen, kann man sich an den Ansprechpartner für Fragen im Bereich der Sicherheit und Umweltbelange auf der Baustelle in der Ansprechpartner Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH 333) Tel: 040/ wenden. Herr Post erklärt, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bedeutet, solange Otto Wulff Projektentwicklung GmbH und H. Ehlert & Söhne die Auswirkungen des Bunkerabrisses auf die Umwelt und Ar- 11

12 beitssicherheit entsprechend der technischen Möglichkeiten so gering wie möglich halten, dass die Betroffenen die Lärm- und Staubemmissionen hinzunehmen haben. TOP 9 Fragen an den Bauherren und die Verwaltung Große Bedenken gab es seitens der Bewohner und Eigentümer, ob die hier genannten Empfehlungen auch tatsächlich von Otto Wulff Projektentwicklung GmbH umgesetzt werden, weil bislang noch keine vertraglichen Verpflichtungen eingegangen wurden. Herr Miersch betont, dass seitens Otto Wulff Projektentwicklung GmbH großes Interesse daran besteht, gemeinsam mit H. Ehlert & Söhne den Bunker zurückzubauen. Aufgrund der fehlenden Baugenehmigung sowie dem Ankauf und der Übergabe des Grundstücks ist bisher noch nichts vertraglich festgelegt worden. Herr Strauch unterstützt die Aussage von Herrn Miersch und stellt klar, dass mit der Firma H. Ehlert & Söhne der Bunker nur nach ihren Empfehlungen bzw. Angebot abgerissen wird. Die Lehrerbaugenossenschaft wird, soweit es ihnen möglich ist, Aufenthaltsmöglichkeiten für die direkten Nachbarn der Baustelle schaffen. Bestandsaufnahme der umliegenden Gebäude Herr Miersch versichert, dass vor den Abrissmaßnahmen der Ist- Zustand der umliegenden Gebäude (alle Wohnungen, sofern die Bewohner an dem rechtzeitig angekündigten Termin vor Ort anzutreffen sind) mit Hilfe von Gutachtern dokumentiert werden. Hierdurch sollen bereits bestehende Schäden dokumentiert werden. Diese werden auch noch einmal nach dem Abriss sowie nach dem Hochbau erstellt werden. Sollte es zu Schäden während der Abriss- oder Bauphase kommen, werden sie je nach Situation durch Sachverständige begutachtet und dem Verursacher relativ sicher zugeordnet. Mietminderungen Falls es seitens der Anwohner zu Mietminderungen gegenüber ihren Vermietern kommt, kann der Vermieter sich an Otto Wulff Projektentwicklung GmbH wenden, um entsprechend der rechtlichen Vorgaben Entschädigungszahlungen zu erhalten. Generell ist die Otto Wulff Projektentwicklung GmbH der direkte Ansprechpartner (in diesem Fall Herr Miersch) für die Vermieter und Eigentümer. 12

13 Bauvorhaben Holstenstraße 194 Das Bauvorhaben in der Holstenstraße 194 wird auf das nächste Jahr verschoben. Bei Schäden besteht seitens der Anwohner die Befürchtung, dass die Kosten der Schadensbeseitigung zwischen den ausführenden Firmen und deren Versicherungen hin und her geschoben werden. Herr Miersch wird Kontakt zu der anderen Baufirma (Möhring Hausverwaltung) aufnehmen, um möglicherweise die Bestandsaufnahme der umliegenden Gebäude gemeinsam vorzunehmen. Staub Grünschnitt Staub wird während der Abrissphase nicht gemessen werden. Mit Hilfe des Gerüstes, Wasser und aufgrund der Tatsache, dass nicht gefräst wird, wird aber die Staubemmission verringert. Der Grünschnitt wird von Otto Wulff Projektentwicklung GmbH entfernt. Sobald die Baugenehmigung vorliegt und das Grundstück erworben wurde, wird ein Bauzaun zur Vermeidung von Sperrmüllansammlungen um das Grundstück gebaut. Problem ist aber in der Verwaltung, dass es verschiedene Zuständigkeiten bei Grünschnitt und stinkenden Müll gibt. Die Hotline für die Arbeitsschutzsicherheit ist aber der direkte Ansprechpartner bei Problemen mit der Baustelle (siehe Punkt 7). Protokoll: Jasmin Jacob-Funck, konsalt GmbH,

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