Energiebewusstsein wächst

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1 Haftungskonsequenzen bei Nichtbeachtung der EnEV 2014 RA Dr. jur. Hans-Michael Dimanski Energiebewusstsein wächst Sorgfaltspflichten in Planung, Ausschreibung, Ausführung und Vermietung wachsen Haftungsfälle und Schadensersatzforderungen nehmen zu schärfere Rechtsprechung zum Thema Energieeffizienz EnEV und Haftung 5. Februar EnEV 2014 Die neue EnEV 2014 kommt ab 1. Mai 2014 Das neue Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013) gilt bereits seit dem 13. Juli Damit sollen die EU-Richtlichtlinie (EPBD 2010) in Deutschland umgesetzt und auch die Ziele der Energiewende berücksichtigt werden EnEV und Haftung 5. Februar

2 Neue EnEV Warum? EnEV 2009 wird novelliert zur Umsetzung der europäischen Richtlinie für energieeffiziente Gebäude von 2010 danach ab 2021 nur noch Passiv- und Nullenergie-Neubauten erlaubt bei öffentlichen Gebäuden soll dieses bereits ab 2019 gelten. Weiterhin gefordert, dass größere Sanierungen im Bestand auch bestimmte Effizienz-Standards erfüllen EnEV und Haftung 5. Februar Welche EnEV gilt? Bei Planung und Errichtung von Neubauten die Anforderungen der jeweils geltenden Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) beachten. Auch im Baubestand müssen bei Anbau, Umbau, Ausbau oder Modernisierung ggf. die jeweils geltenden EnEV- Anforderungen berücksichtigt werden EnEV-Fassungen: Aktuell gilt die EnEV 2009 bis einschließlich 30. April Ab 1. Mai 2014 tritt die neue EnEV 2014 in Kraft Verschärfung ab 2016 allerdings die energetischen Anforderungen für Neubauten Bei bestimmten Projekten bereits den Energie-Standard im Blick haben, der zum Zeitpunkt der Bauabnahme gelten wird EnEV und Haftung 5. Februar Haftungsziele (Wofür wird gehaftet) Einhaltung der EnEV Betreiberpflichten Planerpflichten Ausführungspflichten Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik EnEV und Haftung 5. Februar

3 Haftungslinien strafrechtlich öffentlichrechtlich zivilrechtlich Straftatbestände Ordnungswidrigkeit Offizialdelikte Bußgelder Ermittlungsverfahren Gewerberechtliche Verurteilungen Maßnahmen vertragliche Ansprüche Mängelbeseitigung Nacherfüllung Schadenersatz EnEV und Haftung 5. Februar Ordnungsrechtliche Haftung EnEV 27, Abs.1 Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. entgegen 3 Absatz 1 ein Wohngebäude nicht richtig errichtet, 2. entgegen 4 Absatz 1 ein Nichtwohngebäude nicht richtig errichtet, 3. entgegen 9 Absatz 1 Satz 1 Änderungen ausführt, 4. entgegen 10 Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2 oder Satz 3 einen Heizkessel betreibt, 5. entgegen 10 Absatz 2 Satz 1 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Leitung oder eine dort genannte Armatur gedämmt ist, 6. entgegen 10 Absatz 3 Satz 1 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Geschossdecke gedämmt ist, 7. entgegen 13 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, einen Heizkessel einbaut oder aufstellt, 8. entgegen 14 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 eine Zentralheizung, eine heizungstechnische Anlage oder eine Umwälzpumpe nicht oder nicht rechtzeitig ausstattet 9. entgegen 14 Abs. 5 die Wärmeabgabe von Wärmeverteilungs- oder Warmwasserleitungen oder Armaturen nicht oder nicht rechtzeitig begrenzt. EnEV und Haftung 5. Februar

4 EnEV 27, Abs. 2 Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. entgegen 12 Absatz 1 eine Inspektion nicht oder nicht rechtzeitig durchführen lässt, 2. entgegen 12 Absatz 5 Satz 1 eine Inspektion durchführt, 3. entgegen 16 Absatz 1 Satz 1 nicht sicherstellt, dass ein Energieausweis oder eine Kopie hiervon übergeben wird, 4. entgegen 16 Absatz 2 Satz 1 erster Halbsatz oder Satz 2 zweiter Halbsatz, jeweils auch in Verbindung mit Satz 4, einen Energieausweis oder eine Kopie hiervon nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt, 5. entgegen 16 Absatz 2 Satz 3, auch in Verbindung mit Satz 4, einen Energieausweis oder eine Kopie hiervon nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übergibt, 6. entgegen 16a Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2, nicht sicherstellt, dass in der Immobilienanzeige die Pflichtangaben enthalten sind, 7. entgegen 17 Absatz 5 Satz 2, auch in Verbindung mit Satz 4, nicht dafür Sorge trägt, dass die bereitgestellten Daten richtig sind, 8. entgegen 17 Absatz 5 Satz 3 bereitgestellte Daten seinen Berechnungen zugrunde legt oder 9. entgegen 21 Absatz 1 Satz 1 einen Energieausweis ausstellt. EnEV und Haftung 5. Februar EnEV 27 Abs. 3 Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen 12 Absatz 6 Satz 3 oder Satz 4 oder 17 Absatz 4 Satz 4 oder Satz 5 die zugeteilte Registriernummer oder das Datum der Antragstellung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig einträgt, 2. entgegen 26a Absatz 1 eine Bestätigung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig vornimmt oder 3. einer vollziehbaren Anordnung nach 26d Absatz 6 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 8, zuwiderhandelt. EnEV und Haftung 5. Februar Haftungsfelder Betreiberverbote, Dämmgebote, Nachrüstverpflichtungen, Inspektionspflichten Verpflichtung für Verkäufer und Neuvermieter von Gebäuden auch gewisse Energiekennwerte aus dem Energieausweis in kommerziellen Anzeigen mit zu veröffentlichen Wer diesen Pflichten nicht nachkommt, begeht ggf. eine Ordnungswidrigkeit und es drohen ihm Bußgelder bis zu Euro EnEV und Haftung 5. Februar

5 Zivilrechtliche Haftung Werkvertragliche Sachmängelhaftung 633 Abs. 1 BGB heißt es: Der Unternehmer hat dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Die VOB/B 2006 drückt sich diesbezüglich genauer aus, indem sie die Abnahme als den maßgeblichen Verschaffenszeitpunkt festlegt. 13 Nr. 1 VOB/B 2006: Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. EnEV und Haftung 5. Februar Mängelansprüche EnEV ist Mindestvorgabe für Werkverträge, auch ohne ausdrückliche Bezugnahme damit ist sie verbindlicher Vertragsbestandteil bei Verletzungen der EnEV Nacherfüllung oder Nachbesserung zur Erreichung des vertraglich geschuldeten Standes im Rahmen der Gewährleistung längere Haftung droht (10 Jahre) EnEV und Haftung 5. Februar

6 Mängelfolgen Nacherfüllung, Mangelbeseitigung Kündigungsrisiken Schadenersatzforderungen EnEV und Haftung 5. Februar Exkurs: Hydraulischer Abgleich Praxis Abgleich fehlt bei rund 80 Prozent aller Heizungsanlagen Ungleiche Wärmeverteilung Mehrverbrauch durch Überversorgung Über- oder Unterdimensionierung von Pumpen falsches Zusammenwirken von Systemkomponenten 50 % aller Anlagen fehlerhaft (DIN 18380) einreguliert Geräuschbelästigungen 1,6 Milliarden Euro Energiekosten Mehraufwand 5,6 Millionen Tonnen CO 2 Emissionen zu viel EnEV und Haftung 5. Februar

7 Gebäudeanteil mit Abgleich EnEV und Haftung 5. Februar EnEV 11,12, 14; DIN 4701/10 Verbindliche Rechtsgrundlagen: Vorausgesetzt wird die Dimensionierung aller Anlagenkomponenten nach den a.a.r.t und vollständig einregulierte Anlagen EnEV und Haftung 5. Februar VOB/C DIN Der AG hat dem AN vor Beginn der Montagearbeiten die erforderlichen Daten zum hydraulischen Abgleich zur Verfügung zu stellen Ermittlung der Daten für den hydraulischen Abgleich und die Dokumentation sind keine Nebenleistungen i.s.d. VOB/C, sondern ggf. vergütungspflichtige besondere Leistungen EnEV und Haftung 5. Februar

8 Haftungsrisiken Neuerrichtungen ohne hydraulischen Abgleich Falschbescheinigungen über Durchführung frivolen Angeboten ohne hydraulischen Abgleich bei Sanierungen fehlenden fachlichen Hinweisen zur Notwendigkeit Pauschalangebote zur Sanierung unkritischer Übernahme von Leistungsbeschreibungen ohne hydraulischen Abgleich falsche Produktvorgaben, die hydraulischen Abgleich nicht (mehr) ermöglichen EnEV und Haftung 5. Februar Rechtsprechung zieht an Keine Sanierung ohne Hinweis auf hydraulischen Abgleich Wer Hinweispflichten missachtet, riskiert Haftung incl. Schadenersatz EnEV und Haftung 5. Februar Urteil (LG Verden; 2 S367/08) Sachverhalt nach Kesselsanierung moniert der AG unzureichende Beheizung Funktionsfehler an der Anlage wurden nicht festgestellt Allerdings fehlte unstrittig der hydraulische Abgleich Entscheidung Rücktritt ist berechtigt Anlage ist mangelhaft, weil sie nicht die (stillschweigend) vereinbarte Beschaffenheit hat Die Wahrscheinlichkeit reicht, dass das Fehlen des hydraulischen Abgleichs Ursache der ungenügenden Beheizbarkeit ist EnEV und Haftung 5. Februar

9 Klare Urteilsbegründung EnEV und Haftung 5. Februar Merksatz des Gerichts EnEV und Haftung 5. Februar Abgleich offensiv anbieten Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß Ihrer mündlichen/telefonischen Nachfrage, sollen wir zu dem Bauvorhaben folgende Leistungen zur Veränderung Ihrer Heizungsanlage ausführen:. Wir nehmen unsere Aufklärungs- und Beratungspflichten gem. 311 BGB wahr, indem wir Sie darauf hinweisen, dass die Installationsarbeiten nur im Zusammenhang mit der Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage sinnvoll sind. Durch einen solchen Abgleich der Einzelkomponenten einer Anlage werden die Voraussetzungen für eine optimale energieeffiziente Funktion geschaffen. Den hydraulischen Abgleich bieten wir zu folgenden Konditionen an:. Bitte berücksichtigen Sie, dass Betreiber von Heizungsanlagen auf der Grundlage der EnEV (Anlage 1 zu den 3 und 9 EnEV) gehalten sind, einen hydraulischen Abgleich im Zuge von Neuerrichtungen bzw. Sanierungen von Heizungsanlagen durchführen zu lassen. Außerdem sieht die DIN 18380, Abs vor, dass Heizungsanlagen zwingend hydraulisch abzugleichen sind. EnEV und Haftung 5. Februar

10 unvollständige Beauftragung Sehr geehrte Damen und Herren, leider sind Sie unseren Empfehlungen nicht gefolgt. Da das negative Auswirkungen für die Optimierungsziele hat, weisen wir Sie nochmals auf folgendes hin: Die Förderfähigkeit der geht ggf. verloren. Die neue Heizungsanlage kann nicht optimal arbeiten Ohne hydraulischen Abgleich sind die Rücklauftemperaturen zum Kessel höher als notwendig Wir machen darauf aufmerksam, dass sich die Notwendigkeit zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs auch aus dem öffentlichen Recht ergibt. Wir geben Ihnen Gelegenheit zur Rückäußerung bis. Weiterhin machen wir darauf aufmerksam, (Haftungsausschluss) EnEV und Haftung 5. Februar Mieteraufklärung im Internet: Anwaltsempfehlung: Es ist richtig, dass der hydraulische Abgleich (vollständige Einregulierung) beim Einbau von Heizungs- und Heißwasseranlagen als anerkannte Regel der Technik vorgeschrieben ist nach EnEV ( 11, 12), VOB/C und DIN (4701/10, 18380, 18381, EN 12831). Falls der hydraulische Abgleich ihn Ihrem Haus nicht durchgeführt wurde, haben Sie zunächst nur einen Anspruch gegen Ihren Vermieter, dass er beim ausführenden Handwerker Nachbesserung einfordert, um den hydraulischen Abgleich nachzuholen. Erst wenn das binnen angemessener Frist nicht geschieht, könnte Ihnen ein Ersatzanspruch wegen erhöhter Verbrauchskosten gegen den Vermieter zustehen, wenn Sie nachweisen können, dass die Erhöhung durch technische Fehlleistungen, etwa den unterbliebenen Abgleich verursacht worden ist. EnEV und Haftung 5. Februar Fazit: Hydraulischer Abgleicht ist Geschäftsfeld! Fachliche Hinweispflichten ernst nehmen Sanierungsaufträge hinsichtlich des hydraulischen Abgleichs prüfen Kompetenzen sichern, den hydraulischen Abgleich auch durchführen zu können Dokumentationspflichten wahrnehmen Bei Ablehnung durch den AG deutliche Hinweise auf Folgen (technischer, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Art) erteilen EnEV und Haftung 5. Februar

11 Linien der Rechtsprechung Beratungsleistungen gehören zum Aufgabenfeld des Auftragnehmers je größer der Unterschied der fachlichen Kenntnisse zwischen AG und AN, umso umfangreicher die Aufklärungs- und Hinweispflichten für den AN Installateuren wird spezielles Expertenwissen unterstellt besonderer Schutz von Verbrauchern EnEV und Haftung 5. Februar Handwerkermarken Vorteile im Gewährleistungsfall. Der Fall: Kostenintensive Bäder-Sanierung in einer noblen Villa Mehrere zeitversetzte Leckagen aufgrund von Materialfehlern am Rohr Ersatzkosten für mangelfreies Rohrmaterial 3.000,- Mangelbehebungskosten (Aus- und Einbau, Entsorgung, Mangelfolgeschäden) ,- Handwerkermarken 5. Februar

12 Die Fragen: Liegt eine Einstandsverpflichtung des Handwerkers vor? Gegen wen richten sich die Regressansprüche in Bezug auf das mangelhafte Material? Wer zahlt die Mangelbeseitigungsnebenkosten? Handwerkermarken 5. Februar Rechtsbeziehungen Lieferung / Leistung HERSTELLER HÄNDLER INSTALLATEUR KUNDE KAUFVERTRAG KAUFVERTRAG WERKVERTRAG Gewährleistungsansprüche Handwerkermarken 5. Februar Die Probleme: Fehlinterpretation des Begriffs Gewährleistung (Mangelansprüche) Vermischung von Garantie und Gewährleistung Nichtbeachtung der differenzierten Rechtsbeziehungen Unklarheiten über Verjährungsfristen Handwerkermarken 5. Februar

13 Gewährleistungshaftung nur wenn: Mangel im Verantwortungsbereich des AN liegt Mangel bzw. Mangelursache zum Zeitpunkt der Abnahme vorliegt! Handwerkermarken 5. Februar Abnahme Abnahme bedeutet Billigung der Leistung des AN durch den AG, als der Hauptsache nach vertragsgemäß und frei von wesentlichen Mängeln. (körperliche Entgegennahme) Abnahme ist Willenserklärung des Auftraggebers, die ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen kann. (subjektive Erklärung) Handwerkermarken 5. Februar Rechtsfolgen der Abnahme Erfüllungsstadium endet, Gewährleistung beginnt Beweislastumkehr Beginn Gewährleistungsfrist Gefahrenübergang Ausschlusswirkung bei nicht vorbehaltenen Vertragsstrafen u. Mängeln Vergütungsanspruch Zinspflicht Handwerkermarken 5. Februar

14 Vom Abnahmetermin hängt der Fristablauf der Verjährung von Mängelansprüchen ab Handwerkermarken 5. Februar Verjährung Werkverträge 2 Jahre für eine Werkleistung, die der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht ( 634 a Abs. 1 Nr. 1 BGB) 5 Jahre bei Herstellung eines Bauwerks bzw. Arbeiten an einem Bauwerk sowie dazugehörigen Planungsleistungen ( 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB) Handwerkermarken 5. Februar Gewährleistungshaftung ist umfassend Installationsleistungen und Hersteller- bzw. Materialmängel werden erfasst Problem: Wie realisiert der SHK- Unternehmer Regressansprüche hinsichtlich mangelhaften Baumaterials? Handwerkermarken 5. Februar

15 Verjährung Kaufverträge 2 Jahre für bewegliche Sachen unabhängig davon ob Käufer Verbraucher oder Unternehmer ist und ob Kaufsache neu oder gebraucht ist ( 438/1 Nr. 3, Abs. 4 und 5) 5 Jahre für Baumaterialien die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise in ein Bauwerk eingebaut werden ( 438, Abs. 1 Nr. 2 b) Handwerkermarken 5. Februar Baumaterial alle Sachen, die der Handwerker für die Erbringung seiner Werkleistung beim Vorlieferanten kauft und die der Neuerrichtung eines Bauwerks oder Erneuerungs- und Umbauarbeiten mit wesentlicher Bedeutung für Bestand und Erhaltung des Gebäudes dienen ( großer Werkvertrag) ob klein oder groß, billig oder teuer spielt keine Rolle (Rechtsquelle 438 Abs. 1 Nr. 2 Bst. b BGB) Handwerkermarken 5. Februar Unterschiedliche Fristen 5 Jahre (Baumaterial) 2 J. bew. Sachen 5 Jahre (Baumaterial) HERSTELLER 2 J. bew. Sachen 5 Jahre großer WV HÄNDLER 2 Jahre kleiner WV KV KV INSTALLATEUR WV KUNDE Handwerkermarken 5. Februar

16 BGH (Az. VIII ZR 211/07) Im Falle der Lieferung mangelhafter Sachen ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die Ein- und Ausbaukosten der Mangelsache zu tragen, es sei denn er hat den Mangel an der Sache verursacht. Aufwertung der Haftungsübernahmevereinbarungen des ZVSHK Handwerkermarken 5. Februar Exklusiver Vorteil durch HÜV HÜV-Partner treten zeitlich in die gleiche Gewährleistungsfrist ein, die der Werkunternehmer seinem Kunden schuldet HÜV kommt auch Kunden in Form der verbesserten und unkomplizierten Schadensabwicklung zugute Vollkaskoversicherung der Firma Handwerkermarken 5. Februar Handwerkermarkenpartner haben eine Haftungsübernahmevereinbarung (HÜV) mit dem ZVSHK zugunsten der Innungsmitglieder abgeschlossen Handwerkermarken 5. Februar

17 Fristen bei HÜV bis zum Ablauf der Handwerkergewährleistung bis zur Ablauf der Handwerkergewährleistung HERSTELLER aus kl. WV 5 Jahre großer WV 2 Jahre kleiner WV INSTALLATEUR HÜV KUNDE Handwerkermarken 5. Februar Das FRABO-Urteil 17

18 Nachdem sich Deutschland schon nicht mehr dem Import von Bieren aus der EG verschließen darf, das nicht dem deutschen Reinheitsgebot entspricht, beginnt sich nun auch der Heiligenschein des DVGW-Zeichens aufzulösen. FRABO-Urteil 5. Februar Streitgegenstand FRABO weigerte sich, die vom DVGW geforderte Zusatzzertifizierung zu beantragen und lehnte den nachträglich eingeführten Stunden-Test ab zur Produktzertifizierung ab Darauf entzog der DVGW das Zertifikat für das Fach Wasser FRABO klagte, zunächst vor dem Landgericht Köln und danach in der Berufungsinstanz vor dem OLG Düsseldorf und bekam letztlich Recht. FRABO-Urteil 5. Februar Ist ein CE-Kennzeichen ausreichend? in Europa können SHK-Produkte nur dann kommerziell gehandelt werden, wenn sie ein CE- Zeichen besitzen Aus CE-Logos kann man nicht schließen, ob das Produkt durch eine unabhängige Stelle auf die Einhaltung der Richtlinien überprüft wurde Erst eine vierstellige Kennnummer (Identifikationsnummer) weist auf die Einbindung einer benannten Stelle in das Konformitätsbewertungsverfahren hin. DVGW-Zertifizierungsstelle ist eine der offiziell benannten Stellen FRABO-Urteil 5. Februar

19 Zukunft DVGW-Kennzeichen? Nicht alles, was in Deutschland gehandelt werden kann, ist auch problemlos einsetzbar Augen auf beim Einkauf! Installateur schuldet als Werkunternehmer ein mangelfreies Werk verbaute Produkte müssen sich eignen Eignung nicht allein aus CE-Kennzeichen ableitbar DVGW-Zertifizierungszeichen bleibt Kompass Positivlisten des Bundesumweltamtes für Werkstoffe und Materialien zukünftig wichtig FRABO-Urteil 5. Februar Rechtliche Auswirkungen bei Überschreitung des Bleianteils im Trinkwasser TrinkwV - Forderung Änderung des Grenzwertes für Blei im TW, der ab dem 1. Dezember 2013 auf 0,010 mg/l gesenkt Grenzwert kann nur eingehalten werden, wenn die noch vorhandenen Bleirohre komplett entfernt werden nach dem muss der Unternehmer die Verbraucher darüber informieren, dass noch Bleirohre in der TW-Anlage vorhanden sind Blei im Trinkwasser 5. Februar

20 Musterschreiben Trinkwasserqualität - Ordnungsstrafen aus dem Weg gehen Wichtige Information zur neuen TrinkwV Sehr geehrte Damen und Herren, bei unseren letzten Arbeiten in Ihrem Objekt haben wir festgestellt, dass die Trinkwasserinstallation nicht den Anforderungen der geltenden Vorschriften entspricht. Wir weisen Sie darauf hin, dass Eigentümer für die Qualität der Trinkwasserversorgung mit einzustehen haben. Wir haben. als Mängel bzw. potentielle Gefahrenquellen festgestellt. Mit der Beauftragung von..-arbeiten gehen Sie nicht nur möglichen ordnungsrechtlichen Sanktionen und Haftungsrisiken aus dem Weg, sondern tun gleichzeitig noch etwas für Ihren Geldbeutel, weil eine fachgerechte Installation werterhaltend ist. Gern unterbreiten wir Ihnen dazu ein Angebot. Blei im Trinkwasser 5. Februar (1) Bundesseuchenschutzgesetz: "Wer als Unternehmer oder Inhaber einer Wasserversorgungsanlage Wasser als Trinkwasser (...) abgibt oder anderen zur Verfügung stellt, das den Anforderungen (...) nicht entspricht, haftet mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder wird mit Geldstrafe bestraft.". Blei im Trinkwasser 5. Februar Abs. 1 TrinkwVO Hauseigentümer, der Wasser für die Öffentlichkeit oder aus einer gewerbliche Tätigkeit abgibt, kann bestraft werden, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig ungeeignetes Trinkwasser anderen zur Verfügung stellt. bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe Blei im Trinkwasser 5. Februar

21 BGB 280 BGB: "Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen " Blei im Trinkwasser 5. Februar Schadenersatz 280 BGB: Schädiger hat dem Geschädigten Schadenersatz zu leisten Schadenersatz darauf gerichtet, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen (Naturalrestitution) Technik Mangelbeseitigung Falls gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Blei z.b. erheblicher Grad der Erwerbsminderung Geldleistungen - ganz erhebliche Schmerzensgeldbeträge Blei im Trinkwasser 5. Februar Auswirkungen der UBA-Liste TrinkwVO: nur noch UBA-gelistete Werkstoffe verwenden! 24-Monate- Übergangsfrist ist Risikofrist für AN! Einhaltung der jeweiligen Grenzwerte zum Abnahmezeitpunkt entscheidet über Mangelfreiheit Sicherster Weg: sofortige Beachtung der UBA- Liste Blei im Trinkwasser 5. Februar

22 Achtung beim Materialeinkauf klare Bestellung sichert Regressmöglichkeiten hiermit bestellen wir nachfolgende Materialien unter der Bedingung, dass diese mit den Vorgaben der UBA-Positivliste für den Bereich der Trinkwasserinstallation in Deutschland übereinstimmen und der Lieferant diese Übereinstimmung mit der UBA-Liste als geschuldete Eigenschaft verbindlich anerkennt. Blei im Trinkwasser 5. Februar ich bin am Ende Viel Erfolg im haftungsfreien Wirken! 22

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