Neue Wege zur Inklusion Einführung in die Tagungsdokumentation
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- Jutta Hafner
- vor 7 Jahren
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1 Neue Wege zur Inklusion Einführung in die Tagungsdokumentation Albert Brandstätter 260 Menschen mit Behinderungen aus ganz Österreich und den Nachbarländern treffen sich im Festspielhaus in Bregenz, sprechen mit PassantInnen auf der Straße, haben ein Meeting mit Landtagsabgeordneten im Landhaus, debattieren mit dem Programmdirektor und der Chefredaktion im ORF über Selbstbestimmung, sprechen mit SchülerInnen im Gymnasium über Diskriminierung, treffen sich mit einem Bürgermeister zum Thema Leben in der Region. Sie gehen raus aus ihren Wohngemeinschaften und Werkstätten, nehmen öffentliche Verkehrsmittel anstelle von Behindertentransporten, nehmen Teil am öffentlichen Leben und fordern selbstverständlich Teilhabe ein. So geschehen im Kongress ich.du.wir. Vielfalt als Chance im November 2009 in Bregenz. Hier formulierten Menschen mit einer intellektuellen Beeinträchtigung ihr gemeinsames Anliegen: aktiver und wertgeschätzter Teil der Gesellschaft zu sein. Ihre Anliegen trugen ihre VertreterInnen auch in der darauffolgenden Fachtagung der Lebenshilfe vor und forderten Selbstbestimmung, umfassende Assistenz und Unterstützung in der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Hier diskutierten ExpertInnen mit und ohne Behinderungen, MitarbeiterInnen, WissenschafterInnen, VertreterInnen von Behindertenorganisationen, der Eltern und der öffentlichen Hand über Wege zur Inklusion. Was bedeutet das neue und noch relativ unbekannte Wort Inklusion? Seit einigen Jahren vollzieht sich in Österreich ein langsamer Paradigmenwechsel in der Begleitung behinderter Menschen - von der Normalisierung und Integration hin zu Inklusion und Selbstbestimmung, von der Betreuung hin zur Begleitung. Ziel ist die selbstverständliche Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens als gleichberechtigte BürgerInnen. Integration strebt die Eingliederung behinderter Menschen in die bestehende Gesellschaft an. Sie geht von einem meist medizinisch verstandenen - Defizit der Menschen aus. Dagegen sehen wir zunehmend die sozialen und umweltbedingten Barrieren als entscheidend für Behinderung. Einfach gesagt, bedeutet Inklusion: Gleiche Rechte für Menschen, die verschieden sind. Niemand wird ausgegrenzt, weil er anders ist. Vielfalt ist willkommen und wertgeschätzt. (Stefan Doose). Lebenshilfe-Fachtagung 2009: Wege zur Inklusion 1/5
2 Eigentlich nichts Besonderes: Volle gesellschaftliche Teilhabe und Inklusion ist realisiert, wenn eine Gesellschaft nicht mehr ausgrenzt und besondert. Doch das Selbstverständliche ist nicht selbstverständlich. Es bedeutet einen langen Prozess der Veränderung, der sozialpolitischen Aktivitäten, Veränderungen in der Zivilgesellschaft, bei den Dienstleistern und in der öffentlichen Kommunikation. Das Selbstverständliche ist nicht selbstverständlich. Daher braucht es die Veränderung der Gesetze und auch ihrer Rahmenbedingungen. Auf dem Weg von einem medizinischen Paradigma hinzu einem sozialen Verständnis von Behinderung ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein unschätzbarer Wegweiser. Eine Einführung in die Bedeutung und in die Perspektiven die die Konvention eröffnet, bietet der Eröffnungsvortrag von Ursula Naue. Inklusion ist mehr als nur ein Annehmen Einzelner: Sie sieht die Vielfalt der Gesellschaft oder eines Gemeinwesens als Chance für den sozialen Zusammenhalt und nimmt die Unterschiedlichkeit der Menschen als Ressource an. Unterschiedlichkeiten bilden in dieser Sichtweise nicht primär Probleme, sondern enthalten ein hohes Potenzial, das in dieser gesamtgesellschaftlichen Sicht genutzt werden kann. Was Inklusion bedeutet und wie sie in Organisationen und den Regionen, in denen sie arbeiten, umgesetzt werden kann, stellt Stefan Doose in seinem Hauptreferat vor. Der inklusive Ansatz löst sich von der Logik institutioneller Versorgung in abgesonderten Wohnhäusern oder Werkstätten. Er nimmt sich die Bedürfnisse, Wünsche und Vorstellungen von Menschen mit Behinderungen zum Maßstab. Die Sichtweise eines Nutzers bietet der Wiener Selbstvertreter Wolfgang Orehounig in seinem Hauptreferat. Wer ja zu Inklusion sagt, verlässt schrittweise die institutionelle Aussonderung von Menschen mit Behinderungen und denkt eher in Richtung des sozialen Zusammenhaltes des gesamten Gemeinwesens. Dafür sind neue Wege der Begleitung zu erkunden sowohl was die Begleitung behinderter Menschen im Gemeinwesen als auch in den begleitenden Organisationen betrifft. Beispiele dafür bieten die Kurzvorträge in den Plenumssitzungen. Lebenshilfe-Fachtagung 2009: Wege zur Inklusion 2/5
3 Es geht um einen beiderseitigen Nutzen - für behinderte Menschen, aber auch für den Sozialraum. Wenn etwa behinderte Menschen in einem lokalen Postamt arbeiten, nützt das ihnen in ihrer Integration in den Arbeitsmarkt, aber auch der Bevölkerung. Wenn etwa die Gemeinde Wiener Neudorf einen Inklusionsindex erarbeitet, nützt das den Schulen, in denen die Schulintegration weiterentwickelt wird, aber auch den Vereinen, Seniorenheimen und der Feuerwehr, die gemeinsam Ideen für ein inklusives Gemeinwesen mit inklusiven Schulen, Freiwilligentätigkeiten, Wegbegleitern für Menschen mit Behinderungen entwickeln. Ein wesentlicher Ansatz dabei ist die Entwicklung flexibler und menschengerechter Lebensmodelle, die ganz in der gewohnten Lebensumgebung der Menschen mit Behinderungen angesiedelt und beheimatet sind. Beispiele für diese neuen Ansätze bieten die Impulse in den Arbeitskreisen. Ausblick: Perspektiven der Inklusion (1) Inklusion und Teilhabe: Alle Bürgerinnen und Bürger haben Zugang zu allen öffentlichen Einrichtungen und Diensten des Gemeinwesens. Sie sind so gestaltet, dass sie für alle Menschen nutzbar sind. Für behinderte Menschen bedeutet dies, dass sie von Anfang an gleichwertige TeilhaberInnen dieses Gemeinwesens sind und in vollem Umfang am gesellschaftlichen Leben (Kindergarten, Schule, Arbeit, Freizeit) teilnehmen können. Jede(r) bekommt dafür die individuelle Assistenz, die er/sie benötigt. Dafür braucht es aber eine große Anstrengung positive Veränderung in den Gesetzeslagen und in der öffentlichen Meinung zu bewirken. Öffentliche Bewusstseinsbildung mit positiven Images von Inklusion, die Respekt für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung müssen entwickelt werden. Anti-Diskriminierungsrechte im Sinne der Umsetzung der UN-Konvention auf allen Ebenen sind entscheidende Schritte und brauchen ein entsprechendes Monitoring. Barrierefreiheit im Sinne eines universellen Design, die Verwendung leichter Sprache in öffentlichen Einrichtungen und die Inklusion intellektuell beeinträchtigter Menschen in den öffentlichen Dienstleistungen sind entscheidende Momente. Lebenshilfe-Fachtagung 2009: Wege zur Inklusion 3/5
4 In den Gemeinwesenentwicklungen sind die Ansätze des community living umzusetzen. Ein wichtiges Mittel dafür kann die Entwicklung regionaler und lokaler Teilhabepläne oder inklusiver Städte- und Gemeindeleitbilder sein, in dem alle beteiligten Gruppen eingebunden sind. Der neue Ansatz der Inklusion lohnt sich: Für Menschen mit Behinderungen verspricht er größere Selbstbestimmung und Teilhabe an den Möglichkeiten des Lebens in der Gemeinde. Für die Gemeinde verspricht er die Aktivierung vieler Ressourcen, die in der Verschiedenheit der Menschen liegen. (2) Selbstbestimmung Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung heißt, Kontrolle über das eigene Leben zu haben, die auf der Wahl von akzeptablen Möglichkeiten beruht. (Doose). Im Bereich der Zivilgesellschaft heißt dies etwa, die Rechte behinderter Menschen im Alltagsleben umzusetzen, Instrumente der unterstützen Entscheidungsfindung zu entwickeln und bereitzustellen, die Selbstvertretung behinderter Menschen zu unterstützen und ihre eigenen Informations- und Peer-Unterstützungsmöglichkeiten zu finanzieren. Selbsthilfegruppe sowie die Unterstützung durch Familien oder Unterstützerkreise sind dabei abzusichern. Ein zentrales Element der Selbstbestimmung sind die finanziellen Stützmechanismen über die Behindertenhilfe, die in Zukunft noch stärker personenzentriert zu gestalten sind. (3) Begleitung und Unterstützung Von der Zielperspektive einer inklusiven Gesellschaft beziehungsweise einer inklusiven Gemeinde ergibt sich daher eine klare Orientierung an Menschen mit Behinderungen als BürgerInnen. Zukünftige Szenarien sind von einer Sozialraumorientierung und dem Gedanken des sozialen Zusammenhalts her zu denken. Ein wesentlicher Ansatz dabei ist die Entwicklung flexibler und menschengerechter Lebensmodelle, die ganz in der gewohnten Lebensumgebung der Menschen mit Behinderungen angesiedelt und beheimatet sind. Die Gemeinschaft mit den vertrauten Menschen, die Einbeziehung in das kulturelle und soziale Umfeld sind zentrale Gedanken des so genannten community living, das in ganz Europa zunehmend Eingang in die Planungen und Gestaltungen des Lebens von Menschen mit Behinderungen findet. Lebenshilfe-Fachtagung 2009: Wege zur Inklusion 4/5
5 Der Begleiter/die Begleiterin stützt dabei die Selbstverantwortung des Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung, gibt Informationen, hilft beim Lernen und unterstützt bei oder führt in Stellvertretung Tätigkeiten aus, bei denen Unterstützung angefordert wird. Diese Unterstützung sieht Menschen mit Behinderungen weder als PatientInnen noch als KlientInnen sondern als BürgerInnen, die als MieterInnen in Wohnungen leben, in die in ihrer Gemeinde üblichen Kindergärten und Schulklassen gehen, in Betrieben oder Behörden arbeiten und in ihrer Freizeit leben wie andere auch. Dafür benötigen sie eine Begleitung im Sinne individueller Unterstützung. Ein zentrales Element dafür sind gemeinsame persönliche Zukunftsplanungen. Dabei treffen die Menschen mit Behinderungen selbst im Zusammenhang von Unterstützerkreisen alle Entscheidungen selbst. Die Priorität dieser Entscheidungsund Unterstützungsprozesse liegen dabei in der Selbstbestimmung, im Ernstnehmen des sozialen Kontexts, in der Orientierung am individuellen Potential und den Wahlmöglichkeiten der einzelnen Person. Gute Dienstleistungen zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass die NutzerInnen über die Art der Dienstleistung, den Ort, an dem die Dienstleistung erbracht wird, und die Bereiche, in welchen die Person unterstützt wird, selbst bestimmen. Der/die UnterstützerIn soll dabei den/die NutzerIn als erwachsene Person respektieren, einfühlsam, aufmerksam und höflich sein und die Privatsphäre der NutzerInnen achten. Mag. Albert Brandstätter ist Bundesgeschäftsführer der Lebenshilfe Österreich Die Lebenshilfe Österreich ist ein Verband mit acht Landesorganisationen. Rund 4000 Lebenshilfe-MitarbeiterInnen begleiten etwa Menschen mit Behinderungen mobil und stationär in der Freizeit, im Wohnbereich und bei der Arbeit. Lebenshilfe-Fachtagung 2009: Wege zur Inklusion 5/5
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