Land Sachsen-Anhalt. Entwurf. Haushaltsplan. für das. Haushaltsjahr Einzelplan 07 Kultusministerium - Bildung und Kultur -

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1 Land Sachsen-Anhalt Entwurf Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 214 Einzelplan 7 Kultusministerium - Bildung und Kultur -

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3 Anlage Vorwort zum Einzelplan 7 A. Überblick der für die Politik im Ressortbereich relevanten Entwicklungen Durch das Gesetz zur Errichtung des Landesschulamtes vom wurde mit Wirkung vom unter der Dienst- und Fachaufsicht des MK das Landesschulamt in Halle mit unselbstständigen Außenstellen errichtet. Die Personalund Sachkosten des Landesschulamtes sind im Kapitel 76 veranschlagt. Im neu gefassten Schulgesetz vom Februar 213 ist die Gemeinschaftsschule als neue weiterführende Schulform gleichberechtigt gesetzlich verankert worden. Sie sichert ein längeres gemeinsames Lernen aller Schülerinnen und Schüler. Des Weiteren wurden im neuen Schulgesetz bereits bestehende Ansätze einer erhöhten Eigenständigkeit der Schulen und des gemeinsamen Unterrichts nicht behinderter und behinderter Schülerinnen und Schüler weiterentwickelt. Die Berücksichtigung ist in den Schulkapiteln erfolgt. B. Zentrale Zielsetzung in den Politischen Handlungsbereichen Das Kultusministerium gliedert sich neben dem Leitungsstab mit Ministerbüro, Parlaments- u. Kabinettsangelegenheiten, Koordinierung der Gremienarbeit im Kultusministerium und in internationalen sowie europäischen Angelegenheiten und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in 4 Abteilungen: Abteilung 1 Abteilung 2 Abteilung 3 Abteilung 4 - Allgemeine und übergreifende Angelegenheiten - Schulaufsicht der allgemein- und berufsbildenden Schulen - Ressourcen, Rahmenbedingungen, Unterstützungssysteme, Controlling - Kultur Im Einzelplan 7 sind die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen folgender Aufgabenbereiche veranschlagt: Kapitel 71 - Kultusministerium Kapitel 72 - Allgemeine Bewilligungen Kapitel 73 - Reformationsjubiläum 217 Kapitel 74 - Landeszentrale für politische Bildung Kapitel 76 - Landesschulamt Kapitel 77 - Schulen allgemein Kapitel 79 - Schulen in freier Trägerschaft Kapitel 71 - Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt Kapitel Förderschulen in Landesträgerschaft (neu bei ) Kapitel Förderschulen für Geistigbehinderte Kapitel Förderschulen für Lernbehinderte Kapitel Sonstige Förderschulen Kapitel Gymnasien in Landesträgerschaft (neu bei ) Kapitel Schulen des zweiten Bildungsweges Kapitel Gymnasien Kapitel Gesamtschulen Kapitel 72 - Berufsbildende Schulen/Erwachsenenbildung Kapitel Grundschulen Kapitel Sekundarschulen Kapitel 73 - Förderung Schulbau, Ausstattung Kapitel Landesschule Pforta Kapitel Latina August Herrmann Francke Halle Kapitel Landesgymnasium für Musik Wernigerode Kapitel Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Halberstadt Kapitel Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Halle Kapitel Landesbildungszentrum Tangerhütte Kapitel Landesbildungszentrum für Körperbehinderte Halle Kapitel Landesbildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte Halle Kapitel Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA) Kapitel Institutionelle Förderung Kultur Kapitel Stiftungen des Kulturbereiches Kapitel Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Kapitel Denkmalpflege und UNESCO-Welterbe Kapitel Förderung der Museen, Sammlungen, Schutz von Kunst- und Kulturgut Kapitel Kunst und Kultur Dem Kultusministerium sind im Bereich Bildung und Kultur nachgeordnet: Landesdienststellen: - Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie - Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA) - Landesschulamt - Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken beim Landesverwaltungsamt - Landeszentrale für politische Bildung

4 - 4 - Sonstige Einrichtungen: - Latina August Hermann Francke Halle - Landesschule Pforta - Landesmusikgymnasium Wernigerode - Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Halberstadt - Landesbildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte Halle - Landesbildungszentrum Tangerhütte - Landesbildungszentrum für Körperbehinderte Halle - Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Halle Juristische Personen des öffentlichen Rechts - Stiftung Gedenkstätten - Stiftung Dome und Schlösser (einschließlich der nicht rechtsfähigen Stiftungen Stiftung Kloster Michaelstein und Stiftung Moritzburg Kunstmuseum des Landes Sachsen-Anhalt ) - Kulturstiftung Dessau-Wörlitz - Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt - Stiftung Bauhaus Dessau - Franckesche Stiftungen zu Halle - Kunststiftung Sachsen-Anhalt 1. Überblick nach Politischen Handlungsbereichen und Rückblick Für die kulturpolitischen Zielsetzungen gibt es verbindliche politische Vorgaben: Die Umsetzung der UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen stellt eine wichtige Aufgabe für die Landeskulturpolitik dar. Darüber hinaus sind nach Art. 36 der Landesverfassung Kunst und Kultur durch das Land und die Kommunen zu schützen und zu fördern. Die Ressortzuständigkeit erstreckt unter dieser Maßgabe auf die Kulturbereiche Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie mit Landesmuseum für Vorgeschichte, Stiftungen im Kulturbereich, Theater- und Orchesterlandschaft, Musik, Denkmalpflege, Museen, Öffentliche Bibliotheken, Literatur, Bildende Kunst/Kunstförderung und Breitenkultur. Vom Kabinett wurden im Jahr 24 Leitlinien zur Gestaltung der Kulturpolitik beschlossen, die konzeptionelle Vorstellungen beinhalten, wie der Verfassungsauftrag mittelfristig erfüllt werden soll. Gegenwärtig wird auf der Grundlage der Empfehlungen des Kulturkonvents vom Februar 213 ein neues Landeskulturkonzept 225 erarbeitet. 2. Strategische Ziele und Vorhaben Längeres gemeinsames Lernen. Die Gemeinschaftsschule wird auf freiwilliger Basis als gleichberechtigte Schulform und vollwertiges Angebot in der Schullandschaft Sachsen-Anhalts etabliert. Weiterhin hat das Kultusministerium im Februar 213 das Konzept zum Ausbau des gemeinsamen Unterrichts an allgemeinbildenden Schulen veröffentlicht. Außerdem besteht eine Zielstellung darin, weitere Schulen zur Einrichtung von Ganztagsangeboten zu motivieren und das Angebotsspektrum der bestehenden Ganztagsschulen qualitativ und quantitativ zu erweitern. Weitere Entwicklung und Förderung der Eigenverantwortung von Schule. Die Eigenverantwortung und Öffnung von Schule umfasst die Aufwandsentschädigungen für außerunterrichtliche bildungsbezogene Projekte sowie für den ergänzenden Einsatz von Experten im Unterricht, Lehr- und Lernmittel und Mittel für die Fortbildung von Lehrkräften. Im Bereich der EU-Förderung wurde für den Einzelplan 7 beim Projekt Produktives Lernen in Schule und Betrieb ein Genderziel abgebildet. Hierbei wird zur Erreichung der Gleichstellung der Geschlechter im Produktiven Lernen nach geschlechterunspezifischem Bedarf zur entsprechenden Zielerreichung gefördert. Das Land setzt bei der Kulturförderung auf eine akzentuierte und angesichts knapper Ressourcen flexible Kulturförderung. Eine Konzentration auf kulturelle Leuchttürme (UNESCO-Weltkulturerbe), thematische Höhepunkte (Lutherdekade und Reformationsjubiläum 217) und Jubiläen (Cranach-Jubiläum 215, Bauhaus-Jubiläum 219), die Nutzung des kulturtouristischen Potentials Sachsen-Anhalts (Stätten der Reformation, Straße der Romanik, barockmusikalisches Erbe, historische Park- und Gartenanlagen), eine ausgewogene kulturelle Entwicklung in der Breite durch jährlich oder mehrjährig wechselnde Schwerpunktsetzung soll die knappen finanziellen Ressourcen sinnvoll zu bündeln. 3. Überblickstabelle Politische Handlungsbereiche und Budgetanteile Die im Einzelplan 7 des Kultusministeriums veranschlagten Einnahmen und Ausgaben sind zum gegenwärtigen Stand auf der Grundlage der Funktionskennziffern (FZ) wie folgt den Politischen Handlungsbereichen zuzuordnen: FZ Funktionen (Aufgabenbereich) Haushaltsjahr 213 Haushaltsjahr 214 Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben 1. O Allgemeine Dienste Politische Führung und zentrale Verwaltung Politische Führung Innere Verwaltung Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, soweit nicht unter Funktionen 48, 58, 68, 118 und Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten

5 Allgemeinbildende und berufliche Schulen Unterrichtsverwaltung Öffentliche Grundschulen Private Grundschulen Öffentliche weiterführende allgemeinbildende Schulen (ohne Sonderschulen/Förderschulen 115 Private weiterführende allgemeinbildende Schulen (ohne Sonderschulen/Förderschulen) 118 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Schulen 12 Allgemeinbildende und berufliche Schulen Öffentliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs 125 Private Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereiches 127 Öffentliche berufliche Schulen Private berufliche Schulen Sonstige schulische Aufgaben Hochschulen 137 Deutsche Forschungsgemeinschaft 15 Sonstiges Bildungswesen Sonstige Weiterbildung (ohne Förderung für Teilnehmende) 154 Ausbildund der Lehrkräfte Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen (ohne Wehrforschung und wehrtechnische Entwicklung) 162 Wissenschaftliche Bibliotheken, Archive, Fachinformationszentren 18 Kultur und Religion Theater Musikpflege Museen, Sammlungen, Ausstellungen Musikschulen Nichtwissenschaftliche Bibliotheken Sonstige Kulturpflege Kultur und Religion Denkmalschutz und -pflege Kirchliche Angelegenheiten Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik 25 Arbeitsmarktpolitik Aktive Arbeitsmarktpolitik Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII (ohne Kindertagesbetreuung) 261 Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit Sonstige soziale Angelegenheiten Sonstige soziale Angelegenheiten 36 8 Finanzwirtschaft Beihilfen, Unterstützungen u. ä Beihilfen, Unterstützungen u. ä Rücklagen Rücklagen Globalposten Globalposten Haushaltstechnische Verrechnungen 891 Haushaltstechnische Verrechnungen Gesamtsumme C. Organisatorische oder sonstige Veränderungen Im Rahmen der Neugründung des Landesschulamtes erfolgt ab 214 die vollumfängliche Veranschlagung der Haushaltsmittel im Kapitel 76. D. Geplante Hochbaumaßnahmen Die Haushaltsmittel für Hochbaumaßnahmen des MK sind im Epl. 2 bei Kapitel 23 veranschlagt. Dieses betrifft bereits laufende Maßnahmen, wie die Sanierung der Schlosskirche Wittenberg, die Landesschule Pforta, sowie die Sonderschule für Körperbehinderte Halle.

6 - 6 - E. EU-Förderung Im Bereich des EFRE fördert das MK unter anderem die IKT-Ausstattung an Schulen (inkl. IKT-STARK III-Förderung) sowie den Schulbau einschließlich der energetischen Sanierung von Schulgebäuden. Außerdem wird mit Mitteln des ELER-Fonds die Bau- und Ausstattungsförderung allgemeinbildender Schulen im ländlichen Raum gefördert. Das durch MK mit Mitteln des ESF durchgeführte Projekt Produktives Lernen in Schule und Betrieb ist ein Angebot an Jungen und Mädchen gleichermaßen. Zielgruppe der besonderen Klasse Produktives Lernen in Schule und Betrieb sind Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule, bei denen zu erwarten ist, dass sie im Regelsystem keinen regulären Abschluss erreichen werden. Zur Erreichung der Gleichstellung der Geschlechter, wird im Produktiven Lernen nach geschlechterunspezifischem Bedarf zur Zielerreichung gefördert. Die Dominanz der Abschlussgefährdung liegt, belegt durch die statistische Häufigkeit, bei jungen männlichen Teilnehmern, so dass die auszugleichende Benachteiligung daher vermehrt bei den Jungen liegt. Im Einzelnen ergibt sich folgende Aufteilung: Kap. TGr. ggf. Titel Lfd. Nr. (Ebene/ Code) EFRE / / / / / / 137 Maßnahme EU-Mittel in Nationale Kofinanzierungsmittel in HH-Stelle Kofinanzierung Land Bund Kommune Übrige Kap. TGr. ggf. Titel / Kulturtourismus / ProKultur / / / / ESF / / / / / / / / / / / / / IKT-Ausstattung allgemein bildender und berufsbildender Schulen - - Bau- und Ausstattungsförderung allgemein und berufsbildender Schulen - Bildung Bau- und Ausstattungsförderung allgemein und berufsbildender Schulen - Energie Bau- und Ausstattungsförderung für Schulen mit besonderem Profil - Energie Summe Lehrerfort- und Lehrerweiterbildung Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Absenkung des vorzeitigen Schulabbruchs Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Absenkung des vorzeitigen Schulabbruchs Produktives Lernen in Schule und Betrieb in Sachsen-Anhalt Frühzeitige Berufsorientierung an Förderschulen für Lernbehinderte in Sachsen-Anhalt Alphabetisierung funktionaler Analphabeten / FSJ Kultur ELER Camp + fit für die nächste Klasse/Lerncamp Summe Bau- und Ausstattungsförderung allgemeinbildender Schulen Summe

7 - 7 - F. Ausgaben im Projekt "Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung" Im Bereich des Kultusministeriums erfolgte zum die Einführung der Basis-Kosten- und Leistungsrechnung (Basis- KLR) zur zahlungsstromorientierten Darstellung von Kosten- und Leistungsstrukturen der kameralen Einnahmen und Ausgaben. Die Implementierung ist noch nicht abgeschlossen und bedarf im Zusammenwirken mit dem KLR-Team des Ministeriums der Finanzen der weiteren Ausgestaltung, um mit diesem Instrument eine sinnvolle und wirksame Steuerung des finanziellen Verwaltungshandelns ermöglichen zu können. Die Ausgaben für die Einführung dieser Basis-KLR beschränken sich für den Ressortbereich auf gegenwärtig nicht verifizierbare anteilige Personalausgaben in Bezug auf die mit dem Projekt betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. G. Sonstiges Das Kultusministerium ist berechtigt, innerhalb des Einzelplanes 7 bei einem Titel der Hauptgruppen 5 bis 8 ohne 1%-igen Drittmittelanteil nicht mehr benötigte Mittel zu anderen Zweckbestimmungen umzusetzen. Dabei sind vorrangig Ansätze für Investitionen zu verstärken. Mehreinnahmen außerhalb der Titelgruppen verstärken die Ausgabeansätze.

8 - 8 - Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben Kultusministerium - Bildung und Kultur - Übersicht über die Einnahmen, Ausgaben Einnahmen Kapitel Bezeichnung Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahmen 4 Personalausgaben Kultusministerium Allgemeine Bewilligungen Reformationsjubiläum Landeszentrale für politische Bildung 7 6 Landesschulamt Schulen allgemein Schulen in freier Trägerschaft 7 1 Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt 7 11 Förderschulen in Landesträgerschaft 7 12 Förderschulen für Geistigbehinderte 7 13 Förderschulen für Lernbehinderte 7 14 Sonstige Förderschulen Gymnasien in Landesträgerschaft 7 16 Schulen des 2. Bildungsweges Gymnasien Gesamtschulen Berufsbildende Schulen/ Erwachsenenbildung 7 21 Grundschulen Sekundarschulen Förderung Schulbau, Ausstattung 7 31 Landesschule Pforta Latina August Herrmann Francke Halle 7 33 Landesgymnasium für Musik Wernigerode 7 34 Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Halberstadt 7 35 Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Halle 7 36 Landesbildungszentrum Tangerhütte 7 37 Landesbildungszentrum für Körperbehinderte Halle

9 - 9 - und Verpflichtungsermächtigungen 214 Ausgaben 5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme von Investitionen 7 Baumaßnahmen 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen + Überschuss - Zuschuss 9 Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben (Gesamteinnahmen - Gesamtausgaben) Verpflichtungsermächtigungen Kapitel

10 - 1 - Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben Kultusministerium - Bildung und Kultur - Übersicht über die Einnahmen, Ausgaben Einnahmen Kapitel Bezeichnung Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahmen 4 Personalausgaben 7 38 Landesbildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte Halle 7 58 Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen- Anhalt (LISA) Institutionelle Förderung Kultur 7 76 Stiftungen des Kulturbereiches 7 83 Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie 7 85 Denkmalpflege und UNESCO Welterbe 7 86 Förderung der Museen, Sammlungen, Schutz von Kunst- und Kulturgut Kunst und Kultur Summe Summe mehr(+) / weniger(-)

11 und Verpflichtungsermächtigungen 214 Ausgaben 5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme von Investitionen 7 Baumaßnahmen 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen + Überschuss - Zuschuss 9 Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben (Gesamteinnahmen - Gesamtausgaben) Verpflichtungsermächtigungen Kapitel

12 Kap. 7 1Kultusministerium 7 Kultusministerium - Bildung und Kultur Kultusministerium Ansatz 213 Ist 212 Ansatz 214 VE 214 Angaben in *** Allgemeiner Haushaltsvermerk zu den Ausgaben aller Kapitel (ohne Kapitel 73, 74, 79 und 783). Gemäß 17 Abs. 1 Satz 2 LHO sind die Sätze 1 und 2 der Erläuterungen im Abschnitt G des Vorwortes zum Epl. 7 verbindlich. Allgemeines In diesem Kapitel sind die Einnahmen und Ausgaben des Kultusministeriums sowie die Beihilfen und das Trennungsgeld für den Epl. 7 veranschlagt. Einnahmen Einnahmen aus Gebühren Einnahmen durch Gebühren für Amtshandlungen und Genehmigungsverfahren für allgemein- und berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft sowie Abnahme von Nichtschülerprüfungen Verwaltungsgebühren nach dem Dolmetschergesetz Gebühr für die Feststellung der fachlichen Eignung für das Übersetzen und Dolmetschen bei Gerichten, Behörden oder Notaren aufgrund der berufsqualifizierenden Abschlüsse gem. DolmG LSA v , GVBl. S Vermischte Einnahmen Einnahmen aus Rückzahlungen nicht verbrauchter Fördermittel und Rückflüsse von Kassenmitteln Sonstige Zuweisungen von der Bundesagentur für Arbeit zur Regelung der Altersteilzeit Erstattungen von Versorgungsbezügen gem. 17 b des Beamtenversorgungsgesetzes Erstattungen von Aufwendungen für Job-Tickets durch die Bediensteten *** Vgl. K-Vermerk zu Kapitel 71 Titel Titelgruppe(n) 61 Koordinierungsstelle Magdeburg Gebühren, Sonstige Entgelte * Vgl. K-Vermerk zu Ausgabetitelgruppe Kapitel 7 1 Titelgruppe 61. Privatrechtlicher Aufwandsersatz gemäß Kosten- und Leistungsverzeichnis der Koordinierungsstelle Einnahmen aus Veröffentlichungen * Vgl. K-Vermerk zu Ausgabetitelgruppe Kapitel 7 1 Titelgruppe 61. Einnahmen aus Erlösen der von der Koordinierungsstelle bisher publizierten acht bzw. für 214 geplanten weiteren Veröffentlichungen (Sammelbände, etc.) Sonstige Zuweisungen vom Bund

13 7 Kultusministerium - Bildung und Kultur Kultusministerium Ansatz 213 Ist 212 Ansatz 214 VE 214 Angaben in noch zu * Vgl. K-Vermerk zu Ausgabetitelgruppe Kapitel 7 1 Titelgruppe 61. Verwaltungsausgaben, welche vom Bund gem. 6 (2) der Gemeinsamen Vereinbarung jährlich ab als Festbetrag zur Verfügung gestellt werden Sonstige Zuweisungen von Ländern * Vgl. K-Vermerk zu Ausgabetitelgruppe Kapitel 7 1 Titelgruppe 61. Beteiligung der Länder zur Finanzierung der Ausgaben gemäß 6 (2) der Gemeinsamen Vereinbarung zur Koordinierungsstelle Magdeburg Sonstige Zuschüsse aus dem Inland * Vgl. K-Vermerk zu Ausgabetitelgruppe Kapitel 7 1 Titelgruppe 61. Einnahmen aus Spenden- und Sponsorengeldern gem. 6 (5) der Gemeinsamen Vereinbarung. Nachrichtlich: Summe TGr

14 7 Kultusministerium - Bildung und Kultur Kultusministerium Ansatz 213 Ist 212 Ansatz 214 VE 214 Angaben in Ausgaben Entschädigung an Vorsitzende der Einigungsstellen Zentral für den Einzelplan 7 sind hier Mittel für die Entschädigungen der Vorsitzenden der Einigungsstellen veranschlagt Bezüge der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten, der Ministerinnen und der Minister Amtsgehalt und Familienzuschlag Dienstaufwandsentschädigung Entschädigung für getrennte Haushaltsführung 4. Sonderzuwendung Summe Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter Dienstbezüge einschließlich gesetzlicher und auf Gesetz beruhender Zulagen und Leistungen 2. Aufwandsentschädigungen 3. Sonstige Zulagen 4. Übergangsgelder Summe Zuführungen an das Sondervermögen Versorgungsrücklage des Landes Sachsen-Anhalt (aus der Besoldungsanpassung) Gemäß 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Versorgungsrücklage des Landes Sachsen-Anhalt sind die sich aus der Verminderung der Besoldungs- bzw. Versorgungsanpassung ergebenden Beträge an das Sondervermögen abzuführen Beschäftigungsentgelte für Vertretungs- und Aushilfskräfte (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Entgelte einschließlich Zulagen, Zuschläge und Jahressonderzahlung und besondere Zahlungen sowie Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung der außertariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - tariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2. Aufwandsentschädigungen 3. Sonstige Leistungen Summe Versorgungsbezüge der Ministerinnen und Minister

15 7 Kultusministerium - Bildung und Kultur Kultusministerium Ansatz 213 Ist 212 Ansatz 214 VE 214 Angaben in Versorgungsbezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter Versorgungsbezüge für Hinterbliebene der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter Zuführungen an das Sondervermögen Versorgungsrücklage des Landes Sachsen-Anhalt (aus der Versorgungsanpassung) Gemäß 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Versorgungsrücklage des Landes Sachsen-Anhalt sind die sich aus der Verminderung der Besoldungs- bzw. Versorgungsanpassung ergebenden Beträge an das Sondervermögen abzuführen Versorgungsbezüge für Angestellte Beihilfen an Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter Für den Einzelplan 7 sind hier zentral die Haushaltsmittel für Beihilfen an Beamtinnen und Beamte gemäß den Beihilfevorschriften veranschlagt Fürsorgeleistungen und Unterstützungen Zentral für den Einzelplan 7 sind hier Haushaltsmittel für Fürsorgeleistungen und Unterstützungen veranschlagt. Rechtsgrundlage 45 BeamtStG i.v. m. Abschnitt 4 LBG LSA Amtsärztliche Untersuchungen Ausgaben für amtsärztliche Untersuchungen gem. 1,45 und 49 LBG LSA für Beamtinnen und Beamte und 3 TV-L für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Leistungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) Ausgaben für den betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutz Kostenerstattung an Landesbedienstete für Rechtsschutz in Strafsachen Fürsorgeleistungen und Unterstützungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger Trennungsgeld und Umzugskostenvergütungen Trennungsgeld Umzugskostenvergütungen Summe Zentral für den Einzelplan 7 sind hier die Haushaltsmittel für Trennungsgeld (TG) und Umzugskostenvergütungen (UKV) veranschlagt Trennungsgeld für Aus- und Fortbildung

16 7 Kultusministerium - Bildung und Kultur Kultusministerium Ansatz 213 Ist 212 Ansatz 214 VE 214 Angaben in noch zu Zentral für den Einzelplan 7 sind hier die Mittel für Trennungsgeld bei Aus- und Fortbildung veranschlagt Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände Geschäftsbedarf Kommunikation Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände 4. Sonstiges Summe Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen Haltung von Fahrzeugen Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände Verbrauchsmittel Sonstiges Summe Bestand an Dienstkraftfahrzeugen Ist Soll 214 Für 215 erforderlich Für 216 erforderlich PKW Zusammen Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume Heizung Elektrizität (ohne Heizung) und sonstiger Energiebedarf Reinigung, Müllabfuhr usw., Be- und Entwässerung Bewachung Sonstiges Summe Mieten und Pachten

17 7 Kultusministerium - Bildung und Kultur Kultusministerium Ansatz 213 Ist 212 Ansatz 214 VE 214 Angaben in noch zu Für Grundstücke, Gebäude, Anlagen Für Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Für Leasing Summe Miete oder private Vorfinanzierung (z. B. Leasing von DKfz) Leasingkosten für Ministerfahrzeug, Staatssekretärsfahrzeug, Referentenfahrzeuge Mieten und Pachten an BLSA Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Landeseigene Gebäude, Grundstücke und Anlagen 2. Gemietete oder gepachtete Gebäude, Grundstücke und Anlagen Summe Aus- und Fortbildung der Bediensteten in 214 in 1. Ausbildungslehrgänge Fortbildungsveranstaltungen Führungskräftequalifikationen Coaching- Leistungen Fortbildungen, Personalvertretungen und Schwerbehindertenvertretung Zusammen Gerichts- und ähnliche Kosten Gerichts-, Anwalts-, Vollstreckungskosten u. a. Kosten des Fiskus Sachverständige Sachverständigenentschädigung, Schätzgebühren und Übersetzungkosten für Verwaltungszwecke Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen Reisekostenvergütungen für Dienstreisen Reisekosten allgemein, Reisekosten für Auslandsdienstreisen sowie Wegstreckenentschädigung für anerkannte private Kraftfahrzeuge.

18 7 Kultusministerium - Bildung und Kultur Kultusministerium Ansatz 213 Ist 212 Ansatz 214 VE 214 Angaben in Reisekostenvergütungen für Reisen in Personalvertretungs- und Schwerbehindertenangelegenheiten Reisekosten für die Wahrnehmung der Aufgaben der Personalratsmitglieder und der Interessen der Schwerbehinderten Zur Verfügung des Ministers und der Staatssekretäre Verfügungsfonds der Landesregierung *** Kostenbeiträge können durch Absetzen von der Ausgabe vereinnahmt werden. Vorgesehen für repräsentative Veranstaltungen, die von bildungs- und kulturpolitischer Bedeutung für das Land Sachsen- Anhalt sind Veröffentlichungen Amtliche Druckwerke Öffentlichkeitsarbeit 3. Technische und wissenschaftliche Druckwerke 4. Sonstige Veröffentlichungen Summe Sonstige Ausgaben der Öffentlichkeitsarbeit Für das Haushaltsjahr 214 sind nachfolgend dargestellt Vorhaben in Vorbereitung und geplant: - Aktuelle Veröffentlichungen im Bereich Bildung und Kultur - Ausrichtung regionaler und überregionaler Konferenzen - Pressetermine des Ministers und des Staatssekretärs - Bildungsmessen - Ausstellungen im Kultusministerium Dienstleistungen Außenstehender Die Dienstleistung Post- und Botendienst, Hausmeister sind fremdvergeben Dienstleistungen Außenstehender / Sondersachverständige Die Mittel sollen u.a. für folgende Maßnahmen eingesetzt werden: - Kosten zur Erstellung von Gutachten sowie Untersuchungen - Aufbau einer Struktur zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement - Kosten für Analyseverfahren und konzeptionelle Entwicklung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagement - Kosten zur Aufklärung über Suchtverhalten Kosten von Behördenumzügen, Verlegungen Umzüge aufgrund von Umstrukturierungen innerhalb des Hauses Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben

19 7 Kultusministerium - Bildung und Kultur Kultusministerium Ansatz 213 Ist 212 Ansatz 214 VE 214 Angaben in Schadenersatzleistungen und Unfallentschädigungen Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen Neubeschaffung sowie Ersatz und Ergänzung von Küchengroßgeräten, Mobiliar und Dienstzimmereinrichtungen Zuführungen an das Sondervermögen Pensionsfonds des Landes Sachsen- Anhalt Verrechnung zwischen Kapiteln 5. ** Gemäß 35 Abs. 2 LHO dürfen Ausgaben im Rahmen des Verwendungszwecks auch geleistet werden, wenn an anderer Stelle des Landeshaushalts Mittel für denselben Zweck veranschlagt sind. *** Verrechung mit Kapitel 146 Titel Die Verrechnung erfolgt auf der Grundlage des Vertrages zum Geoleistungspaket mit dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation Zahlungen für Job-Tickets an die Verkehrsunternehmen *** Ausgaben dürfen geleistet werden bis zur Höhe der Ist-Einnahmen bei Kapitel 71 Titel Soweit bei Fälligkeit der Zahlungen des Landes Sachsen- Anhalt die Erstattungen bei Titel noch nicht oder noch nicht in voller Höhe eingegangen sind, dürfen die Ausgaben ausnahmsweise - ohne das Verfahren nach 37 LHO - in der unbedingt erforderlichen Höhe geleistet werden. Die Ausgaben sind in diesem Falle zu Lasten des Deckungskreises der OGr. 51 bis 54 gemäß 9 Abs. 1 des Haushaltsgesetzes 212/13 zu erwirtschaften. Im Rahmen der Fürsorgepflicht bemüht sich das Land Sachsen-Anhalt für seine Bediensteten um preisgünstige Job-Tickets der DB Vertrieb GmbH. Als Partner für die abzuschließenden Verträge kommt nach den Bedingungen der DB Vertrieb GmbH nur das Land Sachsen-Anhalt in Betracht, das sich gemäß 5 Abs. 1 Satz 3 des Vertrages mit der DB Vertrieb GmbH dazu verpflichtet, ausstehende Forderungen des Vertragspartners gegenüber den Bediensteten nach zweimaliger Mahnung zu übernehmen. Das Land sichert seine Ansprüche jeweils im konkreten Einzelfall durch eine Gehaltsabtretungserklärung des zahlungspflichtigen Bediensteten. Da die Ticketnutzer im Innenverhältnis den Gegenwert des verauslagten Forderungsbetrages gegenüber dem Land Sachsen- Anhalt zu erstatten haben, liegt ein Fall sog. durchlaufender Gelder vor. In Einnahme und Ausgabe sind hierfür jeweils Leertitel ausgebracht, da die Höhe der anfallenden Beträge nicht bekannt ist. Die Ausgabeermächtigung bemisst sich nach der Ist-Einnahme. Vorsorglich wird durch den Haushaltsvermerk die Übernahme auf Deckungsmittel gemäß 9 Abs. 1 Haushaltsgesetz 212/13 zugelassen, wenn in Sonderfällen - trotz Abtretungserklärung - die Erstattung durch den Ticketerwerber unmöglich werden sollte. Der Titel wird nicht Bestandteil des Deckungskreises, gleichwohl reduzieren die Ausgaben bis zum Zahlungseingang bei Titel vorübergehend das Haushaltssoll des Deckungskreises der OGr. 51 bis 54. Titelgruppe(n) 61 Koordinierungsstelle Magdeburg Übertragbar * Die Ausgaben der Titelgruppe erhöhen oder vermindern sich um die Mehr- oder Mindereinnahmen bei Kapitel 7 1 Titel , Kapitel 7 1 Titel , Kapitel 7 1 Titel , Kapitel 7 1 Titel und Kapitel 7 1 Titel

20 7 Kultusministerium - Bildung und Kultur Kultusministerium Ansatz 213 Ist 212 Ansatz 214 VE 214 Angaben in Die Koordinierungsstelle wird von der Bundesrepublik Deutschland und allen Ländern zu je 5 % finanziert. Rechtsgrundlage für ist die Gemeinsame Vereinbarung. Auf deren Basis stellen der Bund einerseits und alle Länder andererseits gem. 6 (2) Gemeinsame Vereinbarung jährlich hälftig Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt ,18 in 214 zur Finanzierung der Ausgaben als Festbetrag zur Verfügung Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände Veranschlagt sind u. a. Servicegebühren sowie Beschaffungskosten für gering- und hochwertige Güter (Hard-u. Software, Bürobedarf etc.) Aus- und Fortbildung Fachspezifische Fortbildungslehrgänge (Seminare/Schulungen) Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und Ausschüssen Bei diesem Titel werden die Ausgaben der Kommissions- und Gremiumssitzungen veranschlagt Reisekosten Kosten für In- und Auslandsdienstreisen im Rahmen von Konferenz- und Seminarbesuchen, Kooperationen, Weiterbildungsveranstaltungen, Ressort- und Arbeitsgesprächen, der Öffentlichkeitsarbeit/Serviceinstrumente der Koordinierungsstelle und ihres Auftrags der Unterstützung von Bund/Ländern Veröffentlichungen Fortführung der Veröffentlichungsreihe der Koordinierungsstelle Magdeburg Dienstleistungen Außenstehender Auftragsvergaben an Dritte zur Erfüllung von bspw. Archivrecherchen, Übersetzungsarbeiten (Rahmenvertrag), Datenerfassungen und Meldungsdokumentationen Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben Sonstige Ausgaben im Rahmen der Projektarbeit. Nachrichtlich: Summe TGr Kulturkonvent und KMK Präsidentschaft Beschäftigungsentgelte für Mitarbeiter des Kulturkonvents Aufwendungen für Tätigkeiten im Rahmen des Kulturkonvents

21 7 Kultusministerium - Bildung und Kultur Kultusministerium Ansatz 213 Ist 212 Ansatz 214 VE 214 Angaben in Geschäftsbedarf u. Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände Mieten und Pachten Ausgaben für KMK Präsidentschaft 54. Organisation und Durchführung von Konferenzen im Rahmen des Vorsitzes des Landes Sachsen-Anhalt bei der Kultusministerkonferenz und von in Sachsen-Anhalt stattfindenden Sitzungen im Rahmen der Mitwirkung in Gremien der Kultusministerkonferenz Dienstreisen Veröffentlichungen Dienstleistungen Außenstehender Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben Nachrichtlich: Summe TGr Stellenüberhang ** Gemäß 17 Abs. 1 S. 2 LHO ist die Erläuterung verbindlich. *** kw durch Wegfall der Aufgabe. Der Zeitpunkt des Wegfalls bestimmt sich durch die beim Kw-Vermerk dargestellte Erläuterung. Der Titelgruppe 96 sind die auf der Grundlage des Personalentwicklungskonzeptes des Landes Sachsen-Anhalt als Überhang identifizierten Stellen zugeordnet worden Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Nachrichtlich: Summe TGr

22 7 Kultusministerium - Bildung und Kultur Kultusministerium Ansatz 213 Ist 212 Ansatz 214 VE 214 Angaben in Abschluss Einnahmen HGr. 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl HGr. 2 HGr. 3 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahme Ausgaben HGr. 4 Personalausgaben HGr. 5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst HGr. 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen HGr. 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen HGr. 9 Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgabe Gesamtsumme der VE Überschuss (+) / Zuschuss (-)

23 Kap. 7 2Allgemeine Bewilligungen 7 Kultusministerium - Bildung und Kultur Allgemeine Bewilligungen Ansatz 213 Ist 212 Ansatz 214 VE 214 Angaben in *** Vgl. allgemeinen Haushaltsvermerk zu Beginn des Kapitels 71 Im Kapitel 72 sind Beiträge für die nach dem Königsteiner Schlüssel von den Ländern finanzierten Einrichtungen FWU, ZFU, ZAB sowie Mittel zur Abgeltung von urheberrechtlichen Ausgleichsansprüchen, Zuschüsse für kirchliche Veranstaltungen und Erstattungen für Dienstleistungen an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt veranschlagt. Außerdem wird die Veranschlagung der Zuschüsse für die Synagoge Gröbzig, die Veranschlagung für die Förderung der kirchlichen Akademien in Sachsen- Anhalt sowie die Kofinanzierungsmittel der EU- Förderperiode und im Kapitel 72 dargestellt. Einnahmen Vermischte Einnahmen

24 7 Kultusministerium - Bildung und Kultur Allgemeine Bewilligungen Ansatz 213 Ist 212 Ansatz 214 VE 214 Angaben in Ausgaben Dienstleistungen Außenstehender ** Gemäß 35 Abs. 2 LHO dürfen Ausgaben im Rahmen des Verwendungszwecks auch geleistet werden, wenn an anderer Stelle des Landeshaushalts Mittel für denselben Zweck veranschlagt sind. Veranschlagt sind Mittel für Untersuchungen zum Stand und zur weiteren Entwicklung der Schul- und Unterrichtsqualität in Sachsen-Anhalt Abgeltung von urheberrechtlichen Ausgleichsansprüchen Veranschlagt sind Mittel für die Abgeltung urheberrechtlicher Ausgleichsansprüche gem. Gesamtvertrag der Länder mit der Zentralstelle Fotokopieren an Schulen (ZFS) und dem Land Sachsen-Anhalt nach 53 UrhG, sowie nach 27 Abs. 2 und 52 a Abs. 4 Urheberrechtsgesetz. Nr. Veranschlagt sind die Mittel wie folgt: Art. 3 Gesamtvertrag über die Abgeltung 454. urheberrechtlicher Ansprüche nach 27 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (Kulturbereich) 2. Gesamtvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach Urheberrechtsgesetz (Schulbereich) 3. Gesamtvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach 52 a Abs. 4 Urheberrechtsgesetz (Schulbereich) 13. Zusammen Zuschüsse für kirchliche Veranstaltungen Mitgliedsbeiträge an Vereine, Verbände und Gesellschaften Zuschüsse des Landes an das Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (FWU) gem. 7 des Gesellschaftsvertrages Zuschüsse zur Finanzierung des Kompetenznetzwerkes Deutsche Digitale Bibliothek Anteil des Landes zur Finanzierung des Kompetenznetzwerkes Deutsche Digitale Bibliothek entsprechend Kabinettsbeschluss vom , dem Verwaltungs- und Finanzabkommen über die Errichtung und den Betrieb der Deutschen Digitalen Bibliothek Zuschüsse an die ZFU 9.8 Anteil des Landes Sachsen-Anhalt an den Kosten der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) entsprechend des Königsteiner Schlüssels Zuschuss an die KMK - Verrechnung zwischen Kapiteln 2.7 Übertragbar *** Verrechnung mit Kapitel 62 Titel Anteil des Landes Sachsen- Anhalt für die Zentralstelle ausländischer Bildungsabschlüsse (ZAB) im Schulbereich.

25 7 Kultusministerium - Bildung und Kultur Allgemeine Bewilligungen Ansatz 213 Ist 212 Ansatz 214 VE 214 Angaben in Titelgruppe(n) 61 Förderung von Einrichtungen zur Pflege des jüdischen Erbes in Sachsen-Anhalt Zuschüsse zur Förderung des Vereins der Freunde und Förderer des Museums Synagoge Gröbzig e.v. Übertragbar Belastungen aus VE: Belastung d. HH-Jahre Durch die bis 212 in Anspruch gen. VE () Durch die 213 ausgebrachte VE () Durch die 214 ausgebrachte VE () Gesamtbelastung () ff. Summen Vertragsgebundene Förderung des Vereins der Freunde und Förderer des Museums Synagoge Gröbzig Zuschüsse zur Förderung der Stiftung Moses-Mendelssohn Akademie Halberstadt und der Moses-Mendelssohn Gesellschaft Dessau e.v Vertragsgebundene Förderung der Moses-Mendelssohn Akademie Halberstadt und der Moses-Mendelssohn Gesellschaft Dessau zur Erforschung der jüdischen Geschichte und des kulturellen Lebens in LSA. Nachrichtlich: Summe TGr Förderung von kirchlichen Akademien in Sachsen- Anhalt Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke Übertragbar Belastungen aus VE: Belastung d. HH-Jahre Durch die bis 212 in Anspruch gen. VE () Durch die 213 ausgebrachte VE () Durch die 214 ausgebrachte VE () Gesamtbelastung () ff Summen Veranschlagt sind Mittel für eine Projektförderung gemäß Zuwendungsvertrag zugunsten der Evangelischen Akademie Sachsen-Anhalt e.v.

26 7 Kultusministerium - Bildung und Kultur Allgemeine Bewilligungen Ansatz 213 Ist 212 Ansatz 214 VE 214 Angaben in Zuschüsse für Investitionen an Sonstige Nachrichtlich: Summe TGr Kofinanzierung von EU- Mitteln der Förderperiode /Technische Hilfe Übertragbar ** Gemäß 35 Abs. 2 LHO dürfen Ausgaben im Rahmen des Verwendungszwecks auch geleistet werden, wenn an anderer Stelle des Landeshaushalts Mittel für denselben Zweck veranschlagt sind. Rückzahlungen sind durch Absetzen von der Ausgabe zu vereinnahmen. Landesseitige Kofinanzierung für Ausgaben im Rahmen der Technischen Hilfe /EU- Fonds/Förderperiode Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kostenerstattung an die Investitionsbank Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen Landesmittel zur Finanzierung von EU- Programmen Nachrichtlich: Summe TGr Kofinanzierung von EU-Mitteln der Förderperiode /Technische Hilfe Übertragbar ** Gemäß 35 Abs. 2 LHO dürfen Ausgaben im Rahmen des Verwendungszwecks auch geleistet werden, wenn an anderer Stelle des Landeshaushalts Mittel für denselben Zweck veranschlagt sind. Rückzahlungen sind durch Absetzen von der Ausgabe zu vereinnahmen. Landesseitige Kofinanzierung für Ausgaben im Rahmen der Technischen Hilfe/EU-Fonds/Förderperiode Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Die Landesmittel sind für einen Ressortkoordinator veranschlagt Kostenerstattung an die Investitionsbank

27 7 Kultusministerium - Bildung und Kultur Allgemeine Bewilligungen Ansatz 213 Ist 212 Ansatz 214 VE 214 Angaben in Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen Belastungen aus VE: Belastung d. HH-Jahre Durch die bis 212 in Anspruch gen. VE () Durch die 213 ausgebrachte VE () Durch die 214 ausgebrachte VE () Gesamtbelastung () ff. Summen Landesmittel zur Kofinanzierung von EU-Programmen Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs sowie FSJ Kultur Landesmittel zur Kofinanzierung von EU- Programmen - Förderperiode Belastungen aus VE: Belastung d. HH-Jahre Durch die bis 212 in Anspruch gen. VE () Durch die 213 ausgebrachte VE () Durch die 214 ausgebrachte VE () Gesamtbelastung () ff. Summen Die Förderung erfolgt aus dem ELER im Rahmen des Entwicklungsprogramms zur Entwicklung des Ländliches Raumes (EPLR) Grundlage der Förderung ist Art. 52 b der VO (EG) Nr. 1698/25. Gefördert werden Baumaßnahmen nach der RL zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Schulbaumaßnahmen (Schulbau -RL MK). Die EU beteiligt sich mit 75 v.h.. Die EU-Kofinanzierungsmittel sind bei Kap. 98 Tgr. 7 veranschlagt. Nachrichtlich: Summe TGr

28 7 Kultusministerium - Bildung und Kultur Allgemeine Bewilligungen Ansatz 213 Ist 212 Ansatz 214 VE 214 Angaben in Abschluss Einnahmen HGr. 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. Gesamteinnahme Ausgaben HGr. 4 Personalausgaben HGr. 5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst HGr. 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen HGr. 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen HGr. 9 Besondere Finanzierungsausgaben 2.7 Gesamtausgabe Gesamtsumme der VE 51.6 Überschuss (+) / Zuschuss (-)

29 Kap. 7 3Reformationsjubiläum Kultusministerium - Bildung und Kultur Reformationsjubiläum Ansatz 213 Ist 212 Ansatz 214 VE 214 Angaben in *** Übertragbar Die Ausgaben des Kapitels 73 sind untereinander deckungsfähig. Verpflichtungsermächtigungen dürfen zulasten aller Titel des Kapitels 73 eingegangen werden. Zweckgebundene Einnahmen, die durch Dritte bereitgestellt werden, verstärken die Ausgabeansätze in Höhe der Ist- Einnahmen. Abweichend von 35 LHO fließen Rückforderungen oder Rückzahlungen auch überjährig den Ausgaben zu. Gemäß 35 LHO Abs. 2 dürfen Ausgaben im Rahmen des Verwendungszwecks auch geleistet werden, wenn an anderer Stelle des Landeshaushaltes Mittel für denselben Zweck veranschlagt sind. Das Reformationsjubiläum erinnert an den Thesenanschlag Martin Luthers und jährt sich im Jahr 217 zum 5. Mal. Sachsen-Anhalt nimmt dies zum Anlass, um sich im Laufe der 28 eröffneten Lutherdekade in herausragender Weise als Land der Reformation national und international zu präsentieren. Die in diesem Kapitel veranschlagten Mittel dienen der Absicherung der hierfür notwendigen Investitionsmaßnahmen, der Förderung wissenschaftlicher und kultureller Projekte sowie des touristischen Marketings und der administrativen Begleitung und Koordinierung. Auf der Grundlage einer zwischen den Ländern Sachsen- Anhalt, Sachsen, Thüringen, Bayern, Rheinland- Pfalz, Brandenburg und Hessen sowie dem Bund geschlossenen Verwaltungsvereinbarung erfolgt die Koordination und Information der staatlichen Partner untereinander sowie die Kommunikation und Vernetzung des staatlichen Engagements. Zur Wahrnehmung dieser Funktion wurde eine gemeinsam finanzierte Geschäftsstelle eingerichtet, die die Gremien- und Projektarbeit managt, die Programmentwicklung- und koordination sowie die Öffentlichkeitsarbeit und das Marketing händelt und zudem Sponsoren sucht und betreut. Einnahmen Rückzahlungen von Überzahlungen (Bund) Rückzahlung von Überzahlungen (Land) Sonstige Zuweisungen vom Bund Sonstige Zuweisungen von Ländern Sonstige Zuschüsse aus dem Inland Titelgruppe(n) 61 Baumaßnahmen Sonstige Zuweisungen vom Bund Zuweisungen für Investitionen vom Bund Nachrichtlich: Summe TGr. 61

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