Gut gepflegt. Leistungen der TK-Pflegeversicherung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gut gepflegt. Leistungen der TK-Pflegeversicherung"

Transkript

1 Gut gepflegt Leistungen der TK-Pflegeversicherung

2 Gut gepflegt Leistungen der TK-Pflegeversicherung. Herausgeber: Techniker Krankenkasse, Hauptverwaltung: Hamburg. Internet: Bereich Versorgungssteuerung, Fachbereich Geldleistungen-Pflege-Hilfsmittel: Wolfgang Flemming (verantwortlich). Redaktion: Anne Frobeen. Text: Heinz Oberlach, Textwer hamburg. Fachliche Beratung: Peter Hölzel. Gestaltung: The Ad Store, TK-Inhouse Agentur. Produktion: Nicole Klüver. Fotos: Getty Images, plainpicture. Litho: Hirte GmbH & Co. KG, Hamburg. Druck: Schipplick + Winkler, Lübeck. Techniker Krankenkasse. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit vorheriger schri licher Genehmigung. 2. Auflage 2017 Um der besseren Lesbarkeit willen haben wir im Text auf die Unterscheidung in eine männliche und eine weibliche Form verzichtet. Selbstverständlich sind hier Frauen und Männer gleichermaßen angesprochen. Alle im He genannten Beträge haben den Stand vom

3 3 Vorwort Pflegebedür igkeit kann jeden von uns treffen. Plötzlich ist der Alltag nicht mehr alleine zu bewältigen man ist auf Pflegeleistungen angewiesen. Oder ein nahestehender Mensch braucht Hilfe, weil er pflegebedür ig geworden ist. Eine schwierige Situation, in der in kurzer Zeit weitreichende Entscheidungen zu treffen sind. Ihre TK-Pflegeversicherung unterstützt Sie dabei mit passenden Leistungen und persönlicher Beratung. Diese Broschüre zeigt Ihnen, welche Hilfen die TK-Pflegeversicherung Pflegebedür igen und Pflegepersonen bietet. Sie erfahren, wie die Pflegebedür igkeit individuell ermittelt wird und welche Pflegegrade es gibt. Sie lesen, welche Leistungen Pflegebedür ige nutzen können bei der Pflege zu Hause oder in einem Pflegeheim. Die TK-Pflegeversicherung erkennt soziales Engagement an. So haben Pflegepersonen, die in der häuslichen Umgebung pflegen, Anspruch auf soziale Sicherung und praxiserprobte Pflegekurse. Mit einer situationsgerechten Pflege gelingt es, auch Pflegebedür igen ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Lassen Sie sich dazu von den Expertinnen und Experten der TK-Pflegeversicherung kompetent und individuell beraten. Ihr Thomas Ballast Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der TK

4 4 Gut gepflegt Leistungen der TK-Pflegeversicherung Inhalt Die TK- Pflegeversicherung Mit den Leistungen der Techniker sind Sie im Pflegefall gut versorgt. Seite 6 Inhalt 1 Die TK-Pflegeversicherung 7 In guten Händen 8 Was bedeutet Pflegebedürftigkeit? 10 Pflegegrade 10 So erhalten Sie Leistungen von der TK-Pflegeversicherung 13 Der MDK Ihr vertrauensvoller Partner 14 Wenn Ihr Kind pflegebedürftig ist 2 Pflege zu Hause 17 Ein echter Heimvorteil 18 Hilfen für die Pflege zu Hause 19 Pflegegeld 20 Pflegedienste nutzen 22 Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren 23 Pflege in besonderen Situationen 24 Ersatzpflege 26 Tages- oder Nachtpflege 28 Kurzzeitpflege 30 Angebote zur Unterstützung im Alltag 32 Pflegehilfsmittel 34 Verbesserungen im Wohnumfeld 36 Pflege-WG eine Alternative zum Alleinsein 38 Den richtigen Pflegedienst finden

5 5 Pflege zu Hause Die meisten Pflegebedür igen möchten am liebsten weiter in vertrauter Umgebung leben. Die häusliche Pflege hil, diesen Wunsch zu erfüllen. Seite 16 3 Leistungen für Pflegende 41 Pflegekurse fit für die Pflege 43 Soziale Sicherung für Pflegende 45 Private Pflege und Beruf 4 Rundum versorgt im Pflegeheim 49 Ein sicheres Zuhause 52 Das passende Pflegeheim finden 53 Auf die Qualität kommt es an 5 Übersichten, Links und Literatur Pflegeheim Ehrenamtlich Pflegende leisten einen wichtigen Beitrag für das Wohlergehen der Pflegebedür igen. Sie haben deshalb Anspruch auf soziale Absicherung und kostenfreie Pflegeschulungen. Seite TK-Pflegeversicherung Leistungen auf einen Blick 56 Pflegebegriffe von A bis Z 58 Zum Weiterlesen: Links und Literaturtipps

6 Die TK-Pflegeversicherung Mit den Leistungen der Techniker sind Sie im Pflegefall gut versorgt.

7 7 In guten Händen Plötzlich nicht mehr allein zurechtkommen. Sich nicht mehr selbst waschen oder ankleiden können, nicht mehr selbstständig essen und trinken können, nicht mehr allein zur Toilette kommen. Alltagssituationen nicht mehr selbstständig bewältigen können. Was vorher selbstverständlich erschien, fällt nun schwer oder ist gar unmöglich. Für viele Menschen ist es eine erschreckende Vorstellung, auf die Hilfe von anderen angewiesen zu sein. Doch Fakt ist: Pflegebedür ig kann jeder werden. Ein Unfall, eine Krankheit oder die abnehmende Leistungsfähigkeit im Alter können die Ursache sein. Manche Menschen sind pflegebedür ig von Geburt an. TK-Versicherte, die nicht oder nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen, können auf die Leistungen der TK-Pflegeversicherung zählen. Die TK-Pflegeversicherung unterstützt kompetent und zuverlässig sowohl Pflegebedür ige als auch die Menschen, die sie privat zu Hause pflegen. Das können nahestehende Angehörige ebenso sein wie Nachbarn oder Freunde. Darüber hinaus tritt die TK-Pflegeversicherung auch dann ein, wenn ein pflegebedür iger Mensch beispielsweise dauerha in einer stationären Pflegeeinrichtung lebt oder wenn er besondere Pflegehilfsmittel benötigt. Und da jeder Mensch anders und jede Lebens- oder Pflegesituation unterschiedlich ist, hat die TK-Pflegeversicherung sich zum Ziel gesetzt, stets individuell passende Lösungen zu finden. Lösungen, die allen Beteiligten wirklich helfen und die sie wirkungsvoll unterstützen und stärken, um für die besonderen Herausforderungen dieses Lebensabschnitts gerüstet zu sein. Gut zu wissen! Hilfe zur Selbsthilfe Leistungen der Pflegeversicherung decken in der Regel nicht alle Kosten ab, die durch eine Pflegesituation entstehen. Es bleibt meist ein Eigenanteil. Dies ist auch so vorgesehen. Denn der Gesetzgeber hat die Pflegeversicherung als Teilleistungsversicherung konstruiert.

8 8 Gut gepflegt Leistungen der TK-Pflegeversicherung Die TK-Pflegeversicherung Was bedeutet Pflegebedürftigkeit? Gut zu wissen! Zusatzversicherung Um eine gute Pflege abzusichern, kann es sinnvoll sein, den gesetzlichen Versicherungsschutz der TK-Pflegeversicherung durch eine private Zusatzversicherung zu ergänzen. Unser Kooperationspartner, die Envivas Krankenversicherungs AG, unter breitet Ihnen dafür gern ein auf Ihre Bedürf nisse maßgeschneidertes Angebot. Mehr dazu im Internet unter de oder auf Webcode Gesetz heißt in einer bestimmten Schwere und voraussichtlich für eine Dauer von mindestens sechs Monaten bestehen. Um festzustellen, ob ein Mensch pflegebedürftig ist, findet eine Begutachtung statt. Dabei werden folgende Bereiche des täglichen Lebens untersucht: Für die Leistungen der Pflegeversicherung spielt der Begriff der Pflegebedür igkeit eine wichtige Rolle. Denn vom Grad der Pflegebedür igkeit hängt ab, welche Leistungen die Bedür igen von der TK-Pflegeversicherung erhalten. Nach den Bestimmungen der Pflegeversicherung sind Menschen pflegebedür ig, wenn ihre Selbstständigkeit oder ihre Fähigkeiten gesundheitlich bedingt beeinträchtigt sind und sie deshalb Hilfe von anderen Personen brauchen. Dabei ist es egal, ob es sich um körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen, um gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen handelt, die nicht selbstständig bewältigt werden können. Darüber hinaus muss die Pflegebedür igkeit wie es im 1. Mobilität 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4. Selbstversorgung 5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Welche Kriterien werden in den Bereichen überprüft? Modul 1: Mobilität Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Umsetzen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen

9 9 Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld, örtliche Orientierung, zeitliche Orientierung, Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen, Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen, Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben, Verstehen von Sachverhalten und Informationen, Erkennen von Risiken und Gefahren, Mitteilen von elementaren Bedürfnissen, Verstehen von Aufforderungen, Beteiligen an einem Gespräch Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten, nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten, Beschädigen von Gegenständen, physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen, verbale Aggression, andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten, Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen, Wahnvorstellungen, Ängste, Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage, sozial inadäquate Verhaltensweisen, sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen b) in Bezug auf Verbandswechsel und Wundversorgung, Versorgung mit Stoma, regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden, Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung c) in Bezug auf zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung, Arztbesuche, Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen, zeitlich ausgedehnte Besuche medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen, Besuch von Einrichtungen zur Frühförderung bei Kindern d) in Bezug auf das Einhalten einer Diät oder anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschri en Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen, Ruhen und Schlafen, sich beschä igen, Vornehmen von in die Zukun gerichteten Planungen, Interaktion mit Personen im direkten Kontakt, Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds Was wird in den Bereichen überprüft? Selbstständigkeit In den Bereichen Mobilität, Selbstversorgung sowie Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte wird beurteilt, inwieweit eine Person wesentliche Handlungen und Aktivitäten selbstständig durchführen kann. So wird zum Beispiel bei der Mobilität überprü, wie selbstständig das Treppensteigen noch bewältigt wird. Modul 4: Selbstversorgung Waschen des vorderen Oberkörpers, Körperpflege im Bereich des Kopfes, Waschen des Intimbereichs, Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare, An- und Auskleiden des Oberkörpers, An- und Auskleiden des Unterkörpers, mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken, Essen, Trinken, Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls, Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit einem Dauerkatheter und Urostoma, Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma, Ernährung parenteral oder über Sonde Fähigkeiten Die Beurteilung der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten bezieht sich darauf, ob die jeweilige Fähigkeit hierfür vorhanden oder nicht vorhanden ist. Es wird zum Beispiel überprü, ob die Pflegebedür igen Personen aus ihrem näheren Umfeld erkennen können. Häufigkeit In dem Bereich Verhaltensweisen und psychische Problemlagen bezieht sich die Beurteilung darauf, wie häufig Ereignisse vorkommen, die personelle Unterstützung erfordern. Es wird zum Beispiel überprü, wie o die Person pflegerische Maßnahmen abwehrt. Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen a) in Bezug auf Medikation, Injektionen, Versorgung intravenöser Zugänge, Absaugen und Sauerstoffgabe, Einreibungen sowie Kälte- und Wärmeanwendungen, Messung und Deutung von Körperzuständen, körpernahe Hilfsmittel Im Bereich Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen wird auf die Häufigkeit des personellen Unterstützungsbedarfs abgestellt. Das bedeutet, dass etwa überprü wird, wie häufig ein Verbandswechsel von einer anderen Person durchgeführt werden muss.

10 10 Gut gepflegt Leistungen der TK-Pflegeversicherung Die TK-Pflegeversicherung Pflegegrade Was ist der Pflegegrad? Der Pflegegrad bildet die Schwere der Pflegebedürftigkeit ab. Er drückt aus, wie stark die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten beeinträchtigt sind, und entscheidet damit über die Art und Höhe der Leistungen, die die Bedürftigen von der TK-Pflegeversicherung erhalten. Welche Pflegegrade gibt es? Pflegegrad Beschreibung 1 Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten 2 Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten 3 Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten 4 Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten 5 Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung So erhalten Sie Leistungen von der TK-Pflegeversicherung Grundsätzlich haben alle gesetzlich oder privat Krankenversicherten in Deutschland einen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung, wenn sie pflegebedür ig sind. Bedingung ist, dass sie innerhalb der letzten zehn Jahre insgesamt zwei Jahre in einer Pflegeversicherung versichert gewesen sind. Wie werden Leistungen beantragt? Um Leistungen zu erhalten, stellen Sie zunächst einen Antrag bei der TK-Pflegeversicherung. Hierfür genügt schon ein Anruf. Den Antrag können auch Familienangehörige, Nachbarn oder gute Bekannte für Sie stellen, wenn Sie sie dazu bevollmächtigen. Gern lassen wir Ihnen ergänzend auch ein entsprechendes Formular zukommen und unterstützen Sie dabei, es auszufüllen. Die TK-Pflegeversicherung prü zunächst, ob Sie die oben angesprochene Mindestversicherungszeit bereits durch Ihre Versicherung bei der TK erfüllen. Falls nicht, prüfen wir für Sie die Versicherungszeiten bei Ihren vorherigen Pflegekassen. Um die Pflegebedür igkeit und den Pflegegrad zu ermitteln, geben wir beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein Gutachten in Au rag. Hierfür wird sich ein erfahrener Arzt beziehungsweise eine erfahrene Pflegefachkra des MDK bei Ihnen zu einem Hausbesuch anmelden. Leben Sie bereits in einer stationären Pflegeeinrichtung, kommt der Gutachter dorthin. Was passiert beim Hausbesuch des MDK? Bei seinem Hausbesuch verschaff sich der Gutachter ein genaues Bild über Ihr

11 Gut zu wissen! Versicherungszeit Wenn Sie in den letzten zwei Jahren nicht bei der TK versichert waren, prüfen wir für Sie die Versicherungszeiten bei Ihren vorherigen Pflegekassen. Sie brauchen sich nicht selbst um den Nachweis zu kümmern. persönliches Befinden und über Ihre Wohnsituation. Er spricht mit Ihnen und auf Wunsch auch mit Ihren Angehörigen zum Beispiel darüber, wie gut Sie noch selbstständig essen und trinken, Ihren Körper pflegen und sich bewegen können. Um dies festzustellen, überprü der Gutachter die bereits auf Seite 8 / 9 genannten sechs Bereiche. Er ermittelt die geistigen Fähigkeiten und notiert, wie selbstständig Sie Alltagshandlungen durchführen können und wie häufig Sie bei der Bewältigung von medizinischen und pflegerischen Maßnahmen durch eine Pflegeperson unterstützt werden müssen. Die Ergebnisse dokumentiert er in einem Pflegegutachten, welches die TK-Pflegeversicherung anschließend auswertet. Je nach Pflegegrad und der Art, wie Sie die Pflege organisieren, ergeben sich dann die konkreten Leistungen, die Sie erhalten. Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, bewilligen wir die Leistungen frühestens ab dem Tag, an dem Sie den Antrag gestellt haben also unter Umständen auch rückwirkend. Bearbeitungszeiten, die die TK-Pflegeversicherung und der MDK benötigen, gehen somit nicht zu Ihren Lasten. Sollte sich Ihre Situation verändern, können Sie jederzeit einen Antrag auf einen höheren Pflegegrad stellen. Wie ermittelt der Gutachter einen Pflegegrad? Bei seinem Hausbesuch werden alle sechs Bereiche durch den Gutachter geprü. Dabei vergibt er Punkte für die einzelnen Teilbereiche. Entsprechend ihrer Bedeutung für den Alltag fließen die Punkte aus den einzelnen Teilbereichen unterschiedlich stark in die Berechnung des Pflegegrades ein. Zuletzt werden die Punkte aller sechs Bereiche zusammengezählt. Die Summe entscheidet über den vorliegenden Pflegegrad. Pflegegrade und Punktzahlen Pflegegrad 1 ab 12,5 Punkten Pflegegrad 2 ab 27 Punkten Pflegegrad 3 ab 47,5 Punkten Pflegegrad 4 ab 70 Punkten Pflegegrad 5 ab 90 Punkten Es gibt eine sogenannte besondere Bedarfskonstellation: Die Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine. Das bedeutet, dass ein vollständiger Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen vorliegt. Pflegebedür ige mit einer beson

12 12 Gut gepflegt Leistungen der TK-Pflegeversicherung Die TK-Pflegeversicherung deren Bedarfskonstellation, die einen spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen, werden in den Pflegegrad 5 eingestu. Auch, wenn weniger als 90 Punkte erreicht werden. Lassen Sie sich beraten Setzen Sie sich auf jeden Fall frühzeitig mit den Experten der TK-Pflegeversicherung in Verbindung. Sie sind immer Ihre ersten Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Pflege. Von ihnen erfahren Sie im persönlichen Gespräch unter anderem, welche Leistungen der TK-Pflegeversicherung in Ihrer konkreten Situation in Frage kommen und welche nächsten Schritte jeweils notwendig sind. Die TK-Pflegeversicherung bietet Ihnen und Ihren Angehörigen jederzeit eine individuelle und kostenfreie Pflegeberatung am Telefon, im persönlichen Gespräch oder auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause. Ergänzend stehen Ihnen in den Bundesländern unterschiedliche Angebote zur Beratung in sogenannten Pflegestützpunkten und Pflegenetzwerken zur Verfügung. Haben Sie Fragen zum Leistungsumfang oder zur Höhe der Vergütungen von zugelassenen Pflegeeinrichtungen? Dann besuchen Sie doch einfach den TK-Pflegelotsen auf Webcode Gut zu wissen! Unterstützung Bitten Sie Ihre Pflegeperson, Angehörige oder auch andere vertraute Menschen, beim Hausbesuch durch den Gutachter dabei zu sein. Dann ist für Sie die Situation einfacher, und wichtige Informationen werden auch nicht so leicht vergessen.

13 13 Der MDK Ihr vertrauensvoller Partner Von der TK-Pflegeversicherung erhalten Sie die Leistungen, die Sie konkret benötigen. Um dies zu ermöglichen, müssen wir den Grad Ihrer Selbstständigkeit sowie Ihre Lebens- und Wohnumstände möglichst genau kennen. Denn nur dann können wir Ihnen den richtigen Pflegegrad zuordnen und damit die Voraussetzungen dafür schaffen, Sie wirksam zu unterstützen. In diesem Prozess helfen uns die erfahrenen Fachleute des MDK ganz wesentlich. Im Rahmen ihrer Hausbesuche begutachten sie nicht nur Ihre persönliche Pflegesituation und sprechen mit Ihnen und auf Wunsch auch mit Ihren Angehörigen und Pflegepersonen. Sie machen darüber hinaus auch Vorschläge, wie beispielsweise Ihr Wohn umfeld verbessert werden kann, damit die Pflege zu Hause erleichtert oder überhaupt erst möglich wird. Der MDK orientiert sich bei seiner Arbeit an bestimmten Richtlinien. Die Begutachtungsrichtlinie soll sicherstellen, dass alle Begutachtungen nach einheitlichen Kriterien durchgeführt werden, was eine hohe Qualität der Gutachten gewährleistet. Diese Richtlinien enthalten detaillierte Informationen zu den verschiedenen Lebensbereichen, die vom MDK abgeprü werden. Vielleicht ist es für Sie nicht einfach, sich einem Fremden und das sind die Mitarbeiter des MDK ja zu öffnen. Viele Menschen geben nicht gerne ihre Hilfsbedür igkeit preis. Und kaum jemand spricht von sich aus gern über unangenehme Themen wie beispielsweise Inkontinenz. Sie können jedoch sicher sein, dass für die Fachkrä e des MDK diese und ähnliche Themen alltäglich sind und dass sie mit allen Informationen verantwortungsbewusst umgehen. Ein ehrlicher und vertrauensvoller Umgang miteinander ist wichtig. Denn nur dann, wenn Sie beim Besuch des MDK unverstellt sagen und zeigen, wie es Ihnen geht und wofür Sie personelle Unterstützung benötigen, kann der Gutachter Ihre Pflege bedür igkeit richtig einschätzen und sinnvolle Maßnahmen zu Ihrer Unterstützung empfehlen. Kurzum: Die Fachleute des MDK sind auf Ihre Mithilfe angewiesen.

14 14 Gut gepflegt Leistungen der TK-Pflegeversicherung Die TK-Pflegeversicherung Wenn Ihr Kind pflegebedürftig ist Die TK-Pflegeversicherung hil auch pflegebedür igen Kindern und ihren Eltern. Da selbst gesunde Kinder normalerweise viel stärker unterstützt werden müssen als Erwachsene, orientieren sich die Gutachter bei Kindern an besonderen Vorgaben. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass bei Kindern in der Bewertung allein die Abweichung von der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten altersentsprechend entwickelter Kinder zugrunde gelegt wird. Um diesen Bedarf zu erkennen, setzt der MDK bei Kindern in der Regel speziell qualifizierte Gutachter ein. Stellt der Gutachter fest, dass durch die Beeinträchtigungen Ihres Kindes die Voraussetzungen für einen Pflegegrad erfüllt werden, erhalten pflegebedür ige Kinder von uns die gleichen Leistungen wie pflegebedür ige Erwachsene. Besonderheiten bei Kindern bis 18 Monate Für die Beurteilung der Pflegebedür igkeit bei Kindern bis zu 18 Monaten gibt es Sonderregelungen, da auch gesunde Kinder in diesem Alter sehr unselbstständig sind. Daher werden nur die Bereiche Verhaltensweisen und psychische Problemlagen und Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen vollständig zur Beurteilung herangezogen. Anstelle des Bereichs Mobilität wird überprü, ob eine besondere Bedarfskonstellation vorliegt. Bei der Selbstversorgung wird abgefragt, ob gravierende Probleme bei der Nahrungsaufnahme bestehen. Pflegebedür ige Kinder bis 18 Monate werden so eingestu : Pflegegrad 2 ab 12,5 Punkten Pflegegrad 3 ab 27 Punkten Pflegegrad 4 ab 47,5 Punkten Pflegegrad 5 ab 70 Punkten Vollendet das Kind den 18. Lebensmonat, erfolgt die Einstufung entsprechend der Punktesystematik für Erwachsene. Gut zu wissen! Fragebogen zum Pflegebedarf Für die Begutachtung kann es hilfreich sein, im Vorfeld zu dokumentieren, welcher Unterstützungsbedarf in den verschieden Lebensbereichen vorliegt. Sehr gut geht das mit dem TK-Fragebogen zum Pflegebedarf, den Sie kostenfrei bei Ihrer TK-Pflegeversicherung erhalten. Auch sollten wichtige Berichte und Atteste Ihrer Ärzte beim Besuch des MDK griffbereit sein.

15 15

16 Pflege zu Hause Die meisten Pflegebedür igen möchten am liebsten weiter in vertrauter Umgebung leben. Die häusliche Pflege hil, diesen Wunsch zu erfüllen.

17 17 Ein echter Heimvorteil Zu Hause bleiben, auch wenn Pflege nötig wird das wünschen sich die meisten Menschen, die pflegebedür ig werden. Dort kennen sie sich aus, sind vertraut mit Nachbarn und dem sozialen Umfeld. Hier haben sie die Dinge, die ihnen persönlich besonders wichtig sind, stets um sich herum. Dieses Gefühl schenkt ihnen ein Stück Sicherheit in der neuen Lebenssituation als Pflegebedür iger, die von vielen Menschen als bedrohlich empfunden wird. Darum unterstützt die TK-Pflegeversicherung Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und ihnen nahestehende Menschen von Beginn an individuell bei allen Fragen rund um die häusliche Pflege. Damit die eigenen Vorstellungen in der Praxis auch umgesetzt werden können, sollten sich die Beteiligten spätestens beim Eintritt des Pflegefalls gemeinsam überlegen, wie und in welchem Umfang dies gelingen kann. Wir haben dazu eine Liste mit Fragen für Sie zusammengestellt, die Ihnen bei der Planung helfen können. Ergänzen Sie sie bei Bedarf um eigene Fragen. Nur wenn alle Beteiligten in dieser schwierigen und o mals auch belastenden Situation offen und ehrlich miteinander umgehen, gelingt es, wirklich tragfähige und für alle befriedigende Lösungen zu finden. Die TK-Pflegeversicherung hil Ihnen dabei bitte sprechen Sie uns an! Diese Fragen helfen bei der Planung Welche konkreten Aufgaben fallen bei der Pflege an? Wer kann diese Pflege verlässlich übernehmen? Muss nur tagsüber oder auch nachts gepflegt werden? Wie o wird Hilfe von der Pflegeperson benötigt? Kann die Pflegeperson die Pflege körperlich und seelisch nachhaltig leisten? Wird die Pflegeperson vom eigenen sozialen Umfeld ausreichend unterstützt? Welche speziellen fachlichen Anforderungen stellen sich der pflegenden Person? Welche fachlichen Kenntnisse muss die Pflegeperson noch erwerben? Wo, wie und mit wessen Unterstützung kann sie das machen? Wer soll die Pflege übernehmen, wenn die Pflegeperson ausfällt, zum Beispiel aufgrund von Krankheit oder Urlaub? Ist die Wohnsituation für eine häusliche Pflege überhaupt geeignet? Welche Umbauten müssen bereits aus heutiger Sicht gemacht werden? Welche Hilfsmittel müssen angeschaff werden? Gibt es Aufgaben, die ein ambulanter Pflegedienst übernehmen sollte oder muss? Wer wählt den Pflegedienst aus und wer übernimmt die Koordination mit ihm? Wie kann die Pflege finanziert werden?

18 18 Gut gepflegt Leistungen der TK-Pflegeversicherung Pflege zu Hause Hilfen für die Pflege zu Hause Je nach Pflegegrad und der Art, wie die Pflege konkret organisiert wird, ergeben sich die Leistungen, die Ihnen zustehen. Dabei gilt in der Regel: Je größer die Pflege bedür igkeit, desto höher ist der Pflegegrad und desto umfangreicher die Leistungen. Ist die Pflege zu Hause möglich, hil die TK-Pflegeversicherung Ihnen und den Menschen, die Sie pflegen, mit einer Reihe von unterschiedlichen Leistungen. Dazu gehören das Pflegegeld und die Pflegesachleistung, also die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Es besteht auch die Möglichkeit, das Pflegegeld und die Pflegesachleistung miteinander zu kombinieren. Auf diese Weise können Sie Ihre Pflege individuell gestalten und solange wie möglich in Ihrer vertrauten Umgebung leben.

19 19 Pflegegeld Wenn Sie von nahestehenden Menschen gepflegt werden etwa von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn, können Sie Pflegegeld erhalten. Die Pflege durch eine private Pflegeperson ist eine Alternative zum ambulanten Pflegedienst. Pflegegrad Monatliches Pflegegeld 2 316,00 Euro 3 545,00 Euro 4 728,00 Euro 5 901,00 Euro So viel Pflegegeld steht Ihnen zu Haben Sie sich für eine private Pflegeperson entschieden, erhalten Sie ab dem Pflegegrad 2 ein monatliches Pflegegeld. Das Pflegegeld ist wie in der Tabelle gestaffelt. Weitere Informationen zum Pflegegeld finden Sie unter Webcode Wann erhalte ich das Pflegegeld nur teilweise oder gar nicht? Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen und den in Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich sowie in Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich durchzuführenden Beratungseinsatz nicht nachweisen, wird das Pflegegeld gekürzt. Das Pflegegeld wird entzogen, wenn Sie den Nachweis für ein weiteres Halb- oder Vierteljahr versäumen. Beim Beratungseinsatz berät Sie ein zugelassener Pflegedienst Ihrer Wahl über Möglichkeiten, die Pflege auf einem hohen Niveau zu halten. Die Kosten dafür übernehmen wir. Während einer Kurzzeitpflege zahlen wir Ihr Pflegegeld bis zu acht Wochen je Kalenderjahr zur Häl e weiter. Solange Sie im Rahmen der häuslichen Krankenpflege Anspruch auf Leistungen haben, die zu Pflegesachleistungen zählen, ruht das Pflegegeld teilweise oder ganz. Während einer vollstationären Krankenhausbehandlung zahlen wir das Pflegegeld in den ersten vier Wochen in voller Höhe weiter. Anschließend ruht das Pflegegeld. Während einer stationären Reha-, Vorsorge- oder Teilhabemaßnahme wird das Pflegegeld in den ersten vier Wochen in voller Höhe weiter gezahlt. Danach ruht das Pflegegeld. Wenn Sie sich im Ausland aufhalten, können wir Ihnen das Pflegegeld für längstens sechs Wochen im Kalenderjahr weiterzahlen. Anschließend ruht Ihr Anspruch auf Pflegegeld. Wichtig: Sofern Sie sich im EU-Ausland, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder in der Schweiz aufhalten, erhalten Sie weiterhin Ihr reguläres Pflegegeld. Der Anspruch ruht in dem Umfang, in dem Leistungen nach anderen Gesetzen wegen Pflegebedür igkeit bezogen werden.

20 20 Gut gepflegt Leistungen der TK-Pflegeversicherung Pflege zu Hause Pflegedienste nutzen Wenn die Pflege zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn nicht geleistet werden kann, Sie aber gern in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben wollen, können Fachkrä e eines Pflegedienstes die Pflege übernehmen. In diesem Fall unterstützt Ihre TK-Pflegeversicherung Sie, indem sie Kosten für sogenannte Pflegesachleistungen übernimmt. Von Pflegesachleistung spricht man, weil Sie diese Leistung der TK-Pflegeversicherung nicht direkt als Geldbetrag erhalten, sondern in Form einer Dienstleistung durch den Pflegedienst. Die monatlichen Höchstbeträge für Pflegesachleistungen Wenn Sie einen Pflegedienst nutzen, unterstützen wir Sie, indem wir bis zu einem festgelegten Höchstbetrag die Kosten für diese Pflegeleistungen übernehmen. Freie Wahl des Pflegedienstes Sie können frei wählen, welchen Pflegedienst Sie beau ragen. Wichtig ist, dass der Pflegedienst zugelassen ist. Pflegedienste, die mit uns eine Vergütungsvereinbarung haben, rechnen ihre Tätigkeiten direkt mit uns ab. Darum müssen Sie sich also nicht selbst kümmern. Wählen Sie einen Pflegedienst, der keine Vergütungsvereinbarung mit uns abgeschlossen hat, bezahlen Sie die Rechnungen des Dienstes zunächst selbst. Anschließend können Sie diese bei uns einreichen. Wir erstatten Ihnen dann bis zu 80 Prozent des gesetzlich vorgesehenen Höchstbetrags in dem jeweiligen Pflegegrad. Pflegegrad Monatliche Höchstbeträge 2 689,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro Die aktuellen Werte finden Sie unter Webcode Günstiger und bequemer sind für Sie deshalb Pflegedienste, die eine Vergütungsvereinbarung mit uns haben. Sie wählen, wofür Sie die Leistung einsetzen Entscheiden Sie nach eigenem Ermessen und nach Ihren Wünschen, für welche Einzelleistungen des zugelassenen Pflegedienstes Sie die Pflegesachleistung bis zum jeweiligen Höchstbetrag einsetzen wollen. Zwischen folgenden Kategorien können Sie wählen und diese einzeln in Anspruch nehmen oder sie beliebig miteinander kombinieren: Wichtig: Der Pflegedienst ist verpflichtet, Sie vor Vertragsabschluss oder bei wesentlichen Änderungen über die voraussichtlichen Kosten zu informieren. Grundsätzlich können von uns keine Kosten für sogenannte Investitionen des Pflegedienstes (wie eine neue Betriebsausstattung) und zum Beispiel für Essen auf Rädern übernommen werden. Körperbezogene Pflegemaßnahmen zum Beispiel Hilfen bei der Ernährung, der Körperpflege und der Mobilität Hilfen bei der Haushaltsführung zum Beispiel Einkaufen oder Reinigen der Wohnung Pflegerische Betreuungsmaßnahmen zum Beispiel Vorlesen, Spielen, gemeinsames Basteln oder die Begleitung zu Besuchen bei Verwandten

21 Den passenden Pflegedienst finden Bei der Suche und Auswahl eines passenden Pflegedienstes unterstützen wir Sie gern. Nutzen Sie dazu den TK-Pflegelotsen auf unserer Website. Informieren Sie sich dort auch über Leistungen und Kosten sowie die Qualität der Pflegedienste in Ihrer Nähe: Webcode Der TK-Pflegelotse bietet Ihnen einen schnellen Überblick über das Angebot an Pflegediensten. Er ersetzt jedoch nicht die ausführliche persönliche Pflegeberatung, zum Beispiel durch unsere Mitarbeiter. Auf den Seiten haben wir für Sie weitere Hinweise zur Auswahl eines passenden Pflegedienstes zusammengestellt. Wann erhalte ich keine Pflegesachleistung? Wenn Sie sich höchstens sechs Wochen pro Kalenderjahr im Ausland aufhalten und dabei nicht von einer Pflegefachkra eines zugelassenen Pflegedienstes begleitet werden. Wenn Sie pro Kalenderjahr länger als sechs Wochen im Ausland leben. Der Anspruch ruht in dem Umfang, in dem Leistungen nach anderen Gesetzen wegen Pflegebedür igkeit bezogen werden. Wenn Sie stationär im Krankenhaus behandelt werden. Wenn Sie eine stationäre Reha-, Vorsorge- oder Teilhabemaßnahme wahrnehmen. Wenn Sie häusliche Krankenpflege bekommen, die den Pflegesachleistungen entspricht (teilweises oder vollständiges Ruhen). Weitere Informationen zu Pflegesachleistungen finden Sie unter Webcode

22 22 Gut gepflegt Leistungen der TK-Pflegeversicherung Pflege zu Hause Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren Sie möchten, dass sich eine private Pflegeperson und ein professioneller Pflegedienst Ihre Pflege teilen? Wir unterstützen Sie dabei, sich individuell Ihren Wünschen entsprechend pflegen zu lassen. Wann kann ich Geld- und Sachleistungen kombinieren? Wenn Ihre private Pflegeperson, zum Beispiel ein Angehöriger, nur einen Teil Ihrer häuslichen Pflege übernehmen kann und Sie deshalb zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst brauchen, können Sie das Pflegegeld und die Pflegesachleistung miteinander kombinieren. So könnte der Pflegedienst etwa Ihre morgendliche Pflege wie das Duschen und das Zubereiten des Frühstücks über nehmen und die private Pflegeperson unterstützt Sie dann am Nachmittag. In diesem Fall zahlen wir neben den Sachleistungen durch den Pflegedienst ein anteiliges Pflegegeld. Kann der Umfang der Sachleistung nicht im Voraus bestimmt werden, rechnen wir zunächst die Sachleistung ab. Das anteilige Pflegegeld wird erst danach berechnet und ausgezahlt. Ist hingegen die konstante Höhe Ihrer Sachleistung bekannt, zahlen wir Ihnen das anteilige Pflegegeld am Anfang eines Kalendermonats. Haben Sie sich entschieden, in welchem Verhältnis Sie Geldund Sachleistungen erhalten möchten, sind Sie grundsätzlich für sechs Monate daran gebunden. Wenn sich Ihre Pflegesituation jedoch wesentlich ändert, ist eine vorzeitige Anpassung möglich. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihre Pflegeperson erkrankt und sich dadurch der Bedarf an Sachleistungen erhöht. Wie wird die Kombinationsleistung berechnet? Ihr Pflegegrad bestimmt die Höhe der Kombinationsleistung. Sie wird auf Grundlage des Höchstbetrags der Sachleistung berechnet. Von diesem Höchstbetrag wird zunächst der prozentuale Anteil der tatsächlich erhaltenen Sachleistung errechnet. Der Pflegegeldanspruch reduziert sich um diesen Prozentsatz. Beispiel für den Pflegegrad 2: Herrn Winter steht im Pflegegrad 2 ohne Kombination entweder eine monatliche Sachleistung von bis zu 689 Euro oder ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 316 Euro zu. Haben wir zum Beispiel für die Sachleistung 413,40 Euro bezahlt, wird bei Kombination der beiden Leistungen das Pflegegeld so berechnet: 413,40 Euro von 689 Euro = 60 Prozent. Also reduziert sich Herrn Winters Anspruch auf das anteilige Pflegegeld auf 40 Prozent (100 Prozent - 60 Prozent) der möglichen 316 Euro. Folglich zahlen wir noch 126,40 Euro Pflegegeld. Die aktuellen Werte finden Sie unter Webcode Weitere Informationen zur Kombinationsleistung finden Sie unter Webcode

23 23 Pflege in besonderen Situationen Die TK-Pflegeversicherung unterstützt Sie in diesen unvor hersehbaren Situationen. Sie findet auch dann für Sie die optimale Lösung, wenn die Zeit drängt und die bislang gut eingespielten Hilfsmaßnahmen nicht mehr richtig greifen. Dazu stellt sie zum Beispiel eine Ersatzpflege, auch Vertre tungs- oder Verhinderungspflege genannt, zur Verfügung oder ermöglicht die zeitlich begrenzte Pflege in einer stationären Einrichtung, die sogenannte Kurzzeitpflege. Ihre Pflege kann noch so detailliert und weitsichtig geplant sein es kommt im Alltag immer wieder vor, dass diese Planung durcheinander gerät. Das ist bei der häuslichen Pflege vor allem dann der Fall, wenn sich Ihre Pflegebedür igkeit schnell verändert oder wenn die Person, die Sie üblicherweise pflegt, aufgrund von Urlaub oder Krankheit zeitweise nicht zur Verfügung steht.

24 Ersatzpflege Auch Menschen, die Angehörige, gute Freunde oder Nachbarn dauerha privat pflegen, werden einmal krank, müssen zum Arzt oder wollen im Rahmen eines Urlaubs neue Kra tanken. Leider ist besonders das Thema Urlaub für viele privat Pflegende ein Tabu. Sie überschätzen ihre Krä e und vergessen dabei häufig, für sich selbst zu sorgen. Dabei ist gerade die wohlgemeinte Sorge um sich selbst eine wesentliche Voraussetzung für ein nachhaltiges Engagement in der Pflege. Die TK-Pflegeversicherung hil Wenn Ihre Pflegeperson nicht für Sie da sein kann, brauchen Sie eine gute Vertretung. Die TK-Pflegeversicherung unterstützt Sie in dieser Situation, um für Sie eine optimale Lösung zu finden. Dafür eignen sich die Leistungen der Ersatzpflege. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Ihre Pflegeperson hat Sie bereits mindestens sechs Monate lang zu Hause gepflegt. Sie wurden mindestens in den Pflegegrad 2 eingestu. Vorteile der Ersatzpflege Sie können in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben und sich für die Ersatzpflege durch eine Person entscheiden, der Sie vertrauen. Alternativ ist es ebenso möglich, ambulante Pflegeeinrichtungen wie Pflegedienste oder familienentlastende Dienste in Anspruch zu nehmen. Sie können sich auch für eine stationäre Ersatzpflege entscheiden, zum Beispiel in einem Pflegeheim oder einem Wohnheim für behinderte Menschen.

25 25 Wie viel zahlt die TK-Pflegeversicherung? Für die Ersatzpflege zahlen wir für maximal 42 Tage bis zu Euro pro Kalenderjahr. Außerdem können Sie bis zu 50 Prozent Ihres noch nicht ausgeschöp en Kurzzeitpflegeanspruchs (maximal 806 Euro) zusätzlich für die Ersatzpflege verwenden. Die aktuellen Werte finden Sie unter Webcode Was zahlt die TK-Pflegeversicherung, wenn die Ersatzpflege von Angehörigen übernommen wird? Erbringen Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad oder andere mit Ihnen zusammen im Haushalt lebende Personen die Ersatzpflege, darf hierfür maximal das 1,5-Fache Ihres monatlichen Pflegegelds gezahlt werden. Weisen Sie uns höhere Kosten nach, etwa für einen Verdienstausfall oder Fahrtkosten Ihrer Ersatzpflegeperson, können wir diese bis zu einem Betrag von Euro erstatten. Reicht der Betrag nicht aus und haben Sie Ansprüche aus der Kurzzeitpflege übertragen lassen? Dann erstatten wir Ihnen diese bis zur Höhe des Übertrags. Gut zu wissen! Stundenweise Ersatzpflege Ersatzpflege können Sie auch stundenweise in Anspruch nehmen, zum Beispiel, wenn Ihre Pflegeperson zum Arzt muss. In diesem Fall ist nur der kalenderjährliche Höchstbetrag von Euro von Bedeutung. Bei stundenweiser Ersatzpflege können Sie ebenfalls Ansprüche aus der Kurzzeitpflege übertragen. Die aktuellen Werte finden Sie unter Webcode Wenn Sie sich für die Ersatzpflege in einer stationären Einrichtung entscheiden Bei der Ersatzpflege in einer stationären Einrichtung können nur die pflegebedingten Aufwendungen von uns übernommen werden. Investitionskosten, Kosten für Unterkun und Verpflegung oder Fahrtkosten zur Einrichtung müssen Sie grundsätzlich selbst tragen. Tage, an denen Ihre Pflegeperson weniger als acht Stunden ausfällt, werden nicht auf den Gesamtanspruch von 42 Tagen pro Kalenderjahr angerechnet. Die aktuellen Werte finden Sie unter Webcode Lassen Sie sich in einer zugelassenen Kurzzeitpflegeeinrichtung versorgen, können Sie Ihre Eigenanteilsrechnungen jedoch im Original bei uns einreichen. Wir prüfen dann für Sie, ob und wie viel wir Ihnen über den Entlastungsbetrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag erstatten können. Wenn Sie mit der Einrichtung private Zusatzleistungen vereinbart haben, müssen Sie diese hingegen selbst bezahlen. Ein Teil Ihres Pflegegeldes wird weitergezahlt! Für bis zu 42 Tage je Kalenderjahr erhalten Sie während der Ersatzpflege weiterhin die Häl e Ihres Pflegegeldes zusätzlich zu den Leistungen der Ersatzpflege. Weitere Informationen zur Ersatzpflege finden Sie unter Webcode

26 26 Gut gepflegt Leistungen der TK-Pflegeversicherung Pflege zu Hause Tages- oder Nachtpflege Manchmal kann die Pflege zu Hause nur teilweise durch Angehörige, Nachbarn, Freunde oder durch einen Pflegedienst geleistet werden. In diesem Fall haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, tagsüber oder nachts in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung betreut zu werden. Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege können Sie ab dem Pflegegrad 2 in Anspruch nehmen. Tagespflege Wenn zum Beispiel die Angehörigen oder Freunde, die Sie ehrenamtlich pflegen, tagsüber voll berufstätig sind, können Sie sich unter Umständen auch in einer Tagespflegeeinrichtung betreuen lassen. Viele Tagespflegeeinrichtungen holen dazu ihre Pflegebedür igen morgens mit dem Auto oder einem Bus von zu Hause ab und bringen sie abends wieder zurück. In der Tagespflegeeinrichtung werden Sie von Pflegekrä en versorgt. Zusätzliches Betreuungspersonal unterstützt Sie dabei, Ihren Interessen nachzugehen, zum Beispiel Gymnastik, Singen, Musizieren, Gedächtnistraining, Kartenspielen oder Basteln. beteiligen. Reichen Sie hierfür einfach die Originalrechnung ein. Leistungshöhe Die Leistungen der Tages- oder Nachtpflege können Sie ab dem Pflegegrad 2 in Anspruch nehmen. Die Höchstbeträge dafür betragen pro Kalendermonat: Pflegegrad Monatliche Höchstbeträge 2 689,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro Nachtpflege Auch eine Pflege über Nacht ist möglich. Sie kann sinnvoll sein, wenn etwa ein dementer Mensch zu versorgen ist, dessen Schlaf-wach-Rhythmus so gestört ist, dass er nachts nicht schlä. Oder der sich durch das Haus bewegt und vielleicht sogar stundenlang schreit. In solchen Fällen finden auch die Angehörigen, die ihn tagsüber zu Hause pflegen, keine Nachtruhe. Nachtpflegeeinrichtungen entlasten alle Beteiligten: Die Pflegebedür igen werden in der Nacht angemessen versorgt. Die Angehörigen können wieder schlafen und bleiben fit für die Pflege am Tag. Abrechnung Die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Kosten für Betreuung und die erforderliche medizinische Behandlungspflege in der Einrichtung werden direkt mit der TK-Pflegeversicherung abgerechnet. Voraussetzung dafür ist, dass die Einrichtung einen Vertrag mit uns abgeschlossen hat. Kosten für Unterkun, Verpflegung und besondere Komfortleistungen wie kosmetische Leistungen oder den Besuch beim Friseur zahlen Sie grundsätzlich selbst. Das gilt auch für Investitionskosten. Fahrtkosten erstatten wir nicht gesondert, da sie schon in der Pflegevergütung enthalten sind. Sofern Ihr Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag (siehe Seite 30) jedoch nicht ausgeschöp ist, können wir uns an diesen Aufwendungen Die aktuellen Werte finden Sie unter Webcode Wählen Sie eine zugelassene Einrichtung, die mit uns keinen Vertrag abgeschlossen hat, begleichen Sie die Rechnung zunächst selbst. Wir können Ihnen davon bis zu 80 Prozent des Höchstbetrags des jeweiligen Pflegegrades erstatten. Bitte reichen Sie für die Erstattung die Originalrechnung ein. Sind die Aufwendungen höher als der Höchstanspruch, haben Sie unter Umständen Anspruch auf weitere Leistungen beim Sozialhilfeträger. Erkundigen Sie sich am besten direkt dort. Tages- und Nachtpflege neben der häuslichen Pflege Tages- und Nachtpflege können Sie in vollem Umfang auch zusätzlich zu Leistungen der häuslichen Pflege, also Pflegesachleistung, Pflegegeld und Kombinationsleistung, beanspruchen.

27 27 Leistungen in Verbindung mit Wohngruppen Es besteht außerdem die Möglichkeit, Leistungen der Tages- und Nachtpflege neben der Wohngruppenpauschale in Anspruch zu nehmen. Dafür muss der Medizinische Dienst der Krankenversicherung jedoch bestätigen, dass die Pflege in der ambulant betreuten Wohngruppe ohne teilstationäre Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt ist. Weitere Informationen zur Tages- und Nachtpflege finden Sie unter Webcode Gut zu wissen! Zeitlich unbegrenzt Die Möglichkeit einer teilstationären Tagesund Nachtpflege ist zeitlich nicht begrenzt. Diese Form der Unterstützung ist also im Gegensatz zur vorher beschriebenen Ersatzpflege langfristig angelegt.

28 28 Gut gepflegt Leistungen der TK-Pflegeversicherung Pflege zu Hause Kurzzeitpflege Viele Pflegebedür ige sind nur für einen begrenzten Zeitraum auf stationäre Pflege angewiesen, zum Beispiel, wenn es in der häuslichen Pflegesituation zu einer größeren Krise kommt. Oder wenn sie im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt zu Hause nicht betreut werden können, weil noch keine ehrenamtliche Pflegeperson oder kein ambulanter Pflegedienst für sie gefunden wurde. Auch wenn Pflegebedür ige vorübergehend nicht zu Hause gepflegt werden können, besteht die Möglichkeit der stationären Betreuung in einem Pflegeheim. Spezielle Plätze für die dann notwendige Kurzzeitpflege gibt es in fast allen zugelassenen Pflegeeinrichtungen. Die TK-Pflegeversicherung hil Ihnen gern dabei, eine zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passende Einrichtung in Ihrer Nähe zu finden. Haben Sie Ihren Anspruch auf Ersatzpflege noch nicht ausgeschöp, können Sie von diesem jährlich bis zu Euro zusätzlich für die Kurzzeitpflege einsetzen. Die aktuellen Werte finden Sie unter Webcode Investitionskosten, Kosten für Unterkun und Verpflegung oder auch Fahrtkosten zur Einrichtung müssen Sie selbst tragen. Wir prüfen gern für Sie, ob und in welcher Höhe eine Erstattung über den Entlastungsbetrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag erfolgen kann. Reichen Sie dazu bitte die Eigenanteilsrechnungen im Original ein. Es lohnt sich aber auch, einen Blick in unseren Pflegelotsen auf der Website zu werfen. Unter dem Webcode erhalten Sie einen guten Überblick über Pflegeeinrichtungen in Ihrer näheren Umgebung sowie an anderen Orten in Deutschland. Zusatzleistungen, die Sie darüber hinaus mit der Einrichtung vereinbart haben, müssen Sie komplett selbst bezahlen. Voraussetzungen Wenn Pflegebedür ige ab dem Pflegegrad 2 durch häusliche oder teilstationäre Pflege vorübergehend nicht versorgt werden können, steht ihnen die Kurzzeitpflege in einer Einrichtung zur Verfügung. In folgenden Fällen kommt dies in Frage: Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung, zum Beispiel wenn noch keine Pflegeperson gefunden wurde Krisensituation, die nicht überbrückt werden kann, zum Beispiel ein plötzlicher Ausfall der Pflegeperson Kurzfristige Verschlimmerung der Pflegebedür igkeit Welche Kosten übernimmt die TK? Die TK-Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen einschließlich Betreuung und für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in Höhe der Vergütung, die dafür mit der Kurzzeitpflegeeinrichtung vereinbart wurde. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht für bis zu 56 Tage im Kalenderjahr und bis zum Gesamtbetrag von Euro. Die aktuellen Werte finden Sie unter Webcode

29 29 Abrechnung Bei der Abrechnung der Kosten, die von der TK-Pflegeversicherung bezahlt werden, gibt es zwei Möglichkeiten: Hat die Einrichtung einen Vertrag mit uns geschlossen, rechnet sie direkt mit uns ab. Hat eine zugelassene Einrichtung keinen Vertrag mit uns, begleichen die Pflegebedür igen die Kosten zunächst selbst und reichen die Rechnung im Original bei uns ein. Erstattet werden dann die pflegebedingten Aufwendungen bis zu 80 Prozent der gesetzlich vorgesehenen Höchstleistung. Tipp: Ist die Dauer der Kurzzeitpflege nicht absehbar, sollten Sie sich für eine Vertragseinrichtung entscheiden. Pflegegeld wird weiter gezahlt Für bis zu 56 Tage je Kalenderjahr erhalten Sie das Pflegegeld zur Häl e weiter zusätzlich zu den Leistungen der Kurzzeitpflege. Kurzzeitpflege in besonderen Einrichtungen Pflegebedür ige können Kurzzeitpflege auch in besonders für sie geeigneten Einrichtungen erhalten. Kinder können zum Beispiel in Einrichtungen der Eingliederungshilfe versorgt werden. Denn dort wird auf ihre spezifischen Bedürfnisse eingegangen. Wenn Pflegepersonen an einer stationären Maßnahme in einer Vorsorge- oder Rehaeinrichtung teilnehmen, können Pflegebedür ige dort auch mitaufgenommen und versorgt werden. Voraussetzung ist, dass die Einrichtung die Pflege übernehmen kann. Hohe Qualität ist gewährleistet Die TK-Pflegeversicherung lässt vertraglich nur Einrichtungen für die Kurzzeitpflege zu, die dem allgemein anerkannten Standard der medizinisch-pflegerischen Versorgung entsprechen. Unter diesen Häusern können Pflegebedür ige frei wählen. Wann ruht der Leistungsanspruch? Der Anspruch auf die Leistung ruht grundsätzlich, solange sich Pflegebedür ige im Ausland aufhalten. Auch ruht er in dem Umfang, in dem Leistungen nach anderen Gesetzen wegen Pflegebedür igkeit bezogen werden. Weitere Informationen zur Kurzzeitpflege finden Sie unter Webcode

30 30 Gut gepflegt Leistungen der TK-Pflegeversicherung Pflege zu Hause Angebote zur Unterstützung im Alltag Pflegebedür ige, die im häuslichen Bereich gepflegt werden, können Angebote zur Unterstützung im Alltag wahrnehmen und bekommen hierfür einen Betrag von monatlich bis zu 125 Euro erstattet. Die aktuellen Werte finden Sie unter Webcode Dieser Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er kann eingesetzt werden für besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung von zugelassenen Pflegediensten oder für sonstige regionale Angebote, die nach Landesrecht anerkannt sind. Auch für niedrigschwellige Entlastungsleistungen kann der Entlastungsbetrag genutzt werden, zum Beispiel für anerkannte Haushalts- oder Serviceangebote, die bei der hauswirtscha lichen Versorgung und Bewältigung sonstiger Alltagsanforderungen helfen. Darüber hinaus stehen Angebote für Tages- und Nachtpflege oder für Kurzzeitpflege zur Verfügung. Hier können die vereinbarten Pflegesätze, aber auch die Kosten für Unterkun und Verpflegung sowie für Investitionskosten mit den jeweiligen Beträgen finanziert werden. Informationen über das regionale Angebot von qualitätsgesicherten Betreuungsleistungen gibt es bei der TK-Pflegeversicherung. Leistungen im Bereich der Selbstversorgung, zum Beispiel morgendliches Duschen, können nicht bezuschusst werden. Der Pflegegrad 1 bildet hierbei eine Ausnahme. Zusätzliche Betreuungsleistungen und Pflegesachleistung kombinieren Der nicht ausgeschöp e Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen maximal jedoch 40 Prozent des hierfür vorgesehenen Leistungsbetrags kann für

31 niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote verwendet werden. Dies ist jedoch erst ab Pflegegrad 2 möglich und wirkt sich auf die Höhe des Pflegegelds aus. Abrechnung der Kosten Die Kosten werden grundsätzlich nur erstattet, wenn die Originalunterlagen, zum Beispiel Rechnungen oder entsprechende Nachweise, eingereicht werden. Werden Beträge innerhalb eines Kalenderjahres nicht ausgeschöp, kann der Rest in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Beihilfe oder freie Heilfürsorge Haben Sie nach beamtenrechtlichen Vorschri en oder Grundsätzen Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge, wenn Sie krank oder pflegebedür ig sind, und zahlen Sie deshalb den halben Beitragssatz, erhalten Sie die Leistungen der TK-Pflegeversicherung jeweils zur Häl e. Weitere Informationen zu Angeboten zur Unterstützung im Alltag finden Sie unter Webcode

1.1 - Positionswechsel im Bett. (0) Selbstständig (1) Überwiegend selbstständig (2) Überwiegend unselbstständig (3) Unselbstständig

1.1 - Positionswechsel im Bett. (0) Selbstständig (1) Überwiegend selbstständig (2) Überwiegend unselbstständig (3) Unselbstständig 1 Wenn Sie oder ein Angehöriger Hilfe und Pflege brauchen, übernimmt die Pflegekasse oft einen bestimmten Anteil der Kosten dafür. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt davon ab, was Sie selbst bewältigen

Mehr

Modul 1 Mobilität. Modul 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten. überwiegend selbständig. überwiegend unselbständig unselbständig.

Modul 1 Mobilität. Modul 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten. überwiegend selbständig. überwiegend unselbständig unselbständig. Modul 1 Mobilität Positionswechsel im Bett Halten einer stabilen Sitzposition Umsetzen Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs Treppensteigen un un Kriterium ja Besondere Bedarfskonstellation Gebrauchsunfähigkeit

Mehr

Ziffer Kriterien selbständig selbständig unselbständig

Ziffer Kriterien selbständig selbständig unselbständig Name: Mustermann, Max Geb. Datum:.2.195 Modul 1: Mobilität Punkte:, 1, 2, überwiegend überwiegend un un 1.1 Positionswechsel im Bett 1.2 Halten einer stabilen Sitzposition 2 1. Umsetzen 1.4 Fortbewegen

Mehr

NBA Punkte und gewichtete Punkte. Einzelpunkte im Modul 1: Einzelpunkte im Modul 2: überwiegend unselbständig

NBA Punkte und gewichtete Punkte. Einzelpunkte im Modul 1: Einzelpunkte im Modul 2: überwiegend unselbständig NBA Punkte und gewichtete Punkte im Modul 1: un un 1.1 Positionswechsel im Bett 1.2 Halten einer stabilen Sitzposition 1.3 Umsetzen 1.4 Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs 1.5 Treppensteigen im Modul

Mehr

Modul 2: Einzelpunkte im Bereich der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten. Fähigkeit vorhanden / unbeeinträchtigt

Modul 2: Einzelpunkte im Bereich der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten. Fähigkeit vorhanden / unbeeinträchtigt Die Module im einzelnen Modul 1: Mobilität un un 1.1 Positionswechsel im Bett 1.2 Halten einer stabilen Sitzposition 1.3 Umsetzen 1.4 Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs 1.5 Treppensteigen Modul 2:

Mehr

Tipps zur Vorbereitung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)

Tipps zur Vorbereitung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Tipps zur Vorbereitung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragt haben, beauftragt die Pflegekasse einen unabhängigen

Mehr

Ambulantes Kranken- und Altenpflegeteam Pommern Mechthild Thönnes GmbH

Ambulantes Kranken- und Altenpflegeteam Pommern Mechthild Thönnes GmbH Ambulantes Kranken- und Altenpflegeteam Pommern Mechthild Thönnes GmbH Pflegeversicherung 1. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird wie folgt definiert: Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich

Mehr

27 unter 47,5 Punkte. 47,5 unter 70 Punkte

27 unter 47,5 Punkte. 47,5 unter 70 Punkte Berechnung Pflegegrad (Seite 1) Hinweis: Zur Ermittlung eines Pflegegrades werden die bei der Begutachtung festgestellten Einzelpunkte in jedem Modul addiert und - unterschiedlich gewichtet - in Form einer

Mehr

Quelle: Anlage 1 (zu 15) Einzelpunkte der Module 1 bis 6; Bildung der Summe der Einzelpunkte in jedem Modul

Quelle: Anlage 1 (zu 15) Einzelpunkte der Module 1 bis 6; Bildung der Summe der Einzelpunkte in jedem Modul Recherchieren unter juris Das Rechtsportal recherchiert von: Robert Nazarek am 2.11.216, 14:55 Einzelnorm juris-abkürzung: SGB 11 Fassung vom: 21.12.215 Gültig ab: 1.1.217 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Anlage

Mehr

Tagungsdokumentation Altenpflegekongress DiCV Münster A. Heiber Chancen d. PSG f. d. amb. Pflege

Tagungsdokumentation Altenpflegekongress DiCV Münster A. Heiber Chancen d. PSG f. d. amb. Pflege Ziffer Kriterien Fähigkeit vorhanden / unbeeinträchtigt Fähigkeit größtenteils vorhanden Fähigkeit in geringem Maße vorhanden Fähigkeit nicht vorhanden 2.1 Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld

Mehr

Anlage 1 SGB XI Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung -

Anlage 1 SGB XI Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - Anlage 1 SGB XI Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - Bundesrecht Anhangteil Titel: Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - Normgeber: Bund

Mehr

Worauf kommt es bei Einstufungen an? Erläuterungen an einem Beispiel

Worauf kommt es bei Einstufungen an? Erläuterungen an einem Beispiel Worauf kommt es bei Einstufungen an? Erläuterungen an einem Beispiel Philipp Kocher, Teamleiter CompetenceCenter Pflege AOK Stuttgart-Böblingen Haus am Maienplatz Böblingen, 23.02.2017 Elemente des Neuen

Mehr

Das neue Begutachtungsverfahren der Medizinischen Dienste Änderungen für Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen Bernhard Fleer, MDS

Das neue Begutachtungsverfahren der Medizinischen Dienste Änderungen für Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen Bernhard Fleer, MDS Das neue Begutachtungsverfahren der Medizinischen Dienste Änderungen für Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen Bernhard Fleer, MDS 15. Dezember 2016, Berlin Gerontopsychiatrische Erkrankungen

Mehr

Checkliste. Pflegegutachten. Wie viel Pflege wird benötigt?

Checkliste. Pflegegutachten. Wie viel Pflege wird benötigt? Checkliste Pflegegutachten Wie viel Pflege wird benötigt? Wer einen Antrag auf Pflegegrad gestellt hat, muss kurz darauf ein Gutachten des MDK (gesetzlich Versicherte) oder von MEDICPROOF (privat Versicherte)

Mehr

Pflegestärkungsgesetz/ Eingliederungshilfe

Pflegestärkungsgesetz/ Eingliederungshilfe Pflegestärkungsgesetz/ Eingliederungshilfe Sabine Schürmann, AOK Rheinland/Hamburg Köln, Zweites und drittes Pflegestärkungsgesetz zum 01.01.2017 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Verhältnis der Leistungen

Mehr

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Ulrike Kissels Leiterin Fachbereich Pflege Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.

Mehr

Pflegetagebuch. Hinweise für die Pflegebegutachtung. Erstellt vom Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im

Pflegetagebuch. Hinweise für die Pflegebegutachtung. Erstellt vom Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Pflegetagebuch Hinweise für die Pflegebegutachtung Erstellt vom Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Liebe Angehörige, lieber Angehöriger, damit die Pflegekasse nach der Antragstellung schnell

Mehr

Pflege und Betreuung. Alle Infos zur Umstellung von auf

Pflege und Betreuung. Alle Infos zur Umstellung von auf Pflege und Betreuung Alle Infos zur Umstellung von auf 2 LIEBE LESERINNEN, LIEBE E LESER, Alles Gute! FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE S. 3 S. 3 S. 4 S. 5 S. 5 S. 6 S. 8 S. 8 IMPRESSUM PSG

Mehr

1 Berechnungstabelle zur Bestimmung des Pflegegrads

1 Berechnungstabelle zur Bestimmung des Pflegegrads 1 Berechnungstabelle zur Bestimmung des Pflegegrads Ausarbeitung von Günther Schwarz, Fachberatung Demenz, Evangelische Gesellschaft, Stand: April 2018 Anhand der folgenden Tabelle und den Hinweisen zur

Mehr

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Behandlungspflege (SGB V) Grundpflege (SGBXI)

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Behandlungspflege (SGB V) Grundpflege (SGBXI) Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung neu ab 2017

Leistungen der Pflegeversicherung neu ab 2017 Leistungen der Pflegeversicherung neu ab 2017 Claudia Schöne Bereichsleiterin Pflege / Häusliche Krankenpflege April 2017 Begriff der Pflegebedürftigkeit - NEU! Es entscheidet der Grad der Selbstständigkeit

Mehr

Fachstelle für Pflegende Angehörige im MGH Michelau

Fachstelle für Pflegende Angehörige im MGH Michelau Ihr Ansprechpartner BRK-Mehrgenerationenhaus Michelau Fachstelle für Pflegende Angehörige Schneyer Straße 19 96247 Michelau Tel. 09571 / 98 91 51 Fax. 09571 / 758 45 16 mgh@kvlichtenfels.brk.de www.kvlichtenfels.brk.de

Mehr

Mittwoch Teil 1 Feststellung des Pflegebedarfs

Mittwoch Teil 1 Feststellung des Pflegebedarfs Hochschule Düsseldorf Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften Blockseminar Pflege und Teilhabeorientierung vom 17.7.2017 21.7.2017 Mittwoch 19.07.2017 Teil 1 Feststellung des Pflegebedarfs Dr. Harry

Mehr

4 Module des Begutachtungsinstruments

4 Module des Begutachtungsinstruments 166 167 4 Module des Begutachtungsinstruments 4.1 Modul 1: Mobilität Die Einschätzung richtet sich bei den Kriterien 4.1.1 bis 4.1.5 ausschließlich danach, ob die Person in der Lage ist, ohne personelle

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz II Auswirkungen auf die außerklinische Kinderkrankenpflege

Das Pflegestärkungsgesetz II Auswirkungen auf die außerklinische Kinderkrankenpflege Das Pflegestärkungsgesetz II Auswirkungen auf die außerklinische Kinderkrankenpflege Gliederung 1. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 2. Kriterien der Pflegebedürftigkeit 3. Ermittlung der Pflegegrade

Mehr

Sanitätshaus Aktuell Unser Lächeln hilft. Homecare - Versorgung. Beraten - Versorgen - Betreuen - Dokumentieren care team

Sanitätshaus Aktuell Unser Lächeln hilft. Homecare - Versorgung. Beraten - Versorgen - Betreuen - Dokumentieren care team Sanitätshaus Aktuell Homecare - Versorgung Beraten - Versorgen - Betreuen - Dokumentieren care team Dieser wird jetzt maßgeblich erweitert: Künftig können diese Versicherten auch Leistungen der Tages-

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Das gilt ab 1. Januar 2017 Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung für die häusliche Versorgung neu ab 2017

Leistungen der Pflegeversicherung für die häusliche Versorgung neu ab 2017 Leistungen der Pflegeversicherung für die häusliche Versorgung neu ab 2017 Claudia Schöne Bereichsleiterin Pflege / Häusliche Krankenpflege März 2017 Begriff der Pflegebedürftigkeit - NEU Es entscheidet

Mehr

Neu seit dem

Neu seit dem Neu seit dem 01.01.2017 Pflegebedürftigkeitsbegriff Keine Pflegestufen mehr, sondern Pflegegrade Vollkommen veränderte Assessment zur Pflegegradeinstufung Der Satz der Pflegeversicherung steigt um 0,2

Mehr

14 Begriff der Pflegebedürftigkeit

14 Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit (1) 1 Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb

Mehr

Einschätzungsbogen zur Selbstständigkeit/ Fähigkeiten

Einschätzungsbogen zur Selbstständigkeit/ Fähigkeiten Einschätzungsbogen zur Selbstständigkeit/ Fähigkeiten Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung ab 01.01.2017 Ab dem 1. nuar 2017 wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Pflegeversicherung eingeführt.

Mehr

Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI:

Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI: Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI: (1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen

Mehr

Weiterlesen auf den Seiten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK)

Weiterlesen auf den Seiten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK) Versorgung Wer an Alzheimer oder einer anderen Form der Demenz erkrankt, braucht neben einer guten medizinischen und therapeutischen Versorgung früher oder später regelmäßig Unterstützung. Besteht voraussichtlich

Mehr

Neues Begutachtungsverfahren

Neues Begutachtungsverfahren Neues Begutachtungsverfahren Dr. Barbara Gansweid Leiterin des Fachreferates Pflege Berlin, 22. Januar 2016 Geschäftsführer: Dr. Ulrich Heine Ärztlicher Direktor: Dr. Martin Rieger MDK Westfalen-Lippe

Mehr

Informationen zur Begutachtung

Informationen zur Begutachtung Informationen zur Begutachtung Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Landkreis Hildesheim Landkreis Hildesheim Bischof-Janssen-Str. 31 Ständehausstr. 1 31134 Hildesheim 31061 Alfeld Pflegestützpunkt Pflegestützpunkt

Mehr

Was sind Pflege-Sachleistungen ab 2017?

Was sind Pflege-Sachleistungen ab 2017? Was sind Pflege-Sachleistungen ab 2017? Definition Gesetzesentwurf PSG II vom 07.09.2015 36 (1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen

Mehr

Das neue Begutachtungsassessment. AOK Pflegewoche

Das neue Begutachtungsassessment. AOK Pflegewoche Das neue Begutachtungsassessment AOK Pflegewoche 14. 18.11.2016 Neuer Maßstab für Pflegebedürftigkeit ist der Grad der Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten oder der Gestaltung von Lebensbereichen,

Mehr

Persönliche Angabe: Pflegebedürftige/r. Gesetzlicher Vertreter/in, Bevollmächtigter. Adresse: Alle Personen, die das Pflegetagebuch führen.

Persönliche Angabe: Pflegebedürftige/r. Gesetzlicher Vertreter/in, Bevollmächtigter. Adresse: Alle Personen, die das Pflegetagebuch führen. Den ersten Schritt, nämlich die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen bei der Krankenkasse zu melden, haben Sie bereits erledigt. Damit der Pflegebedürftige auch Leistungen von der Pflegekasse erhalten

Mehr

Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit dem neuen Begutachtungsinstrument

Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit dem neuen Begutachtungsinstrument Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit dem neuen Begutachtungsinstrument Dr. Barbara Gansweid Leiterin des Fachreferates Pflege Berlin, 23. Januar 2016 Geschäftsführer: Dr. Ulrich Heine Ärztlicher

Mehr

PSG II. Änderungen ab dem

PSG II. Änderungen ab dem PSG II Änderungen ab dem 01.01.2017 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Was lange währt, wird endlich gut? BISHERIGER PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF KRITIK: defizitorientiert, somatisch ausgerichtet, verrichtungsbezogen,

Mehr

Projekt Praxiserfahrung mit dem neuen Begutachtungsassessment (NBA) Modul 1- Mobilität

Projekt Praxiserfahrung mit dem neuen Begutachtungsassessment (NBA) Modul 1- Mobilität Projekt Praxiserfahrung mit dem neuen Begutachtungsassessment (NBA) Pflegesachverständige/r Sozialarbeiter/in Dozent/in Mitarbeiter/in Sozialamt Kind Erwachsene/r Datum Ort: Bundesland Modul 1- Mobilität

Mehr

Wie stellt man einen Antrag? Wie bekommt man ein Beratungsgespräch?

Wie stellt man einen Antrag? Wie bekommt man ein Beratungsgespräch? Kriterien der Pflegebedürftigkeit Personen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Erkrankung sind ihren Möglichkeiten eingeschränkt. Sie brauchen Hilfe und bekommen diese oft durch die Pflegeversicherung.

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege

Die Änderungen rund um die Pflege Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Referent: Thorsten Meilahn. Datum: 05.11.2016 1. Überblick Das gilt ab dem 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt.

Mehr

Was ist neu an der neuen Pflege?

Was ist neu an der neuen Pflege? Was ist neu an der neuen Pflege? Die wichtigsten Änderungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes, PSG II Impulsvortrag Philipp Kocher, Teamleiter CompetenceCenter Pflege AOK Stuttgart-Böblingen Haus am

Mehr

Antragstellung. Voraussetzungen. Leistungen

Antragstellung. Voraussetzungen. Leistungen Antragstellung Voraussetzungen Leistungen Stand: Januar 2017 Eine Information des Pflegestützpunktes in der Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung, Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee

Mehr

Die Pflegereform 2017 Fragen und Antworten

Die Pflegereform 2017 Fragen und Antworten Die Pflegereform 2017 Fragen und Antworten 1. Warum ist eine Pflegereform notwendig? Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit orientiert sich heute vor allem an den körperlichen Einschränkungen des Betroffenen

Mehr

Pflegebedürftigkeitsbegriff Pflegegrade

Pflegebedürftigkeitsbegriff Pflegegrade Pflegebedürftigkeitsbegriff Pflegegrade (Pflegestärkungsgesetz II + III 2017) Rechtsanwalt Steffen Lehmann Fachanwalt für Pflegebedürftigkeit (bis 31.12.2016) Hilfebedarf bei Verrichtungen des täglichen

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar Quelle: bpa

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar Quelle: bpa Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Quelle: bpa Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Behandlungspflege Grundpflege Hauswirtschaftliche Versorgung Verhinderungspflege Betreuungs- und Entlastungsleistungen Tagespflege Leistungen im Überblick

Mehr

Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II

Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am 25.02.2016 Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II 1 Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs: Bisheriger Begriff

Mehr

Merkblatt Pflegeversicherung

Merkblatt Pflegeversicherung Merkblatt Pflegeversicherung Stand: 2017 Was ist die Pflegeversicherung? Die Pflegeversicherung wurde zur sozialen Absicherung des Risikos bei Pflegebedürftigkeit als neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 HÄUSLICHE KRANKENPFLEGE CHARLOTTE KÖNIG GMBH & CO. KG Informationen für unsere Patienten und Angehörige Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 Ein neuer

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,

Mehr

Antragstellung. Voraussetzungen. Leistungen

Antragstellung. Voraussetzungen. Leistungen Antragstellung Voraussetzungen Leistungen Stand: Januar 2017 Eine Information des Pflegestützpunktes in der Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung, Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee

Mehr

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Eine Einführung

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Eine Einführung Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Eine Einführung Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Die Leistungen

Mehr

Herzlich Willkommen. Soziale Pflegeversicherung mit der AOK. Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab 2017

Herzlich Willkommen. Soziale Pflegeversicherung mit der AOK. Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab 2017 Herzlich Willkommen Soziale Pflegeversicherung mit der AOK Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab 2017 1 Wesentliche Inhalte des PSG II Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Einführung des

Mehr

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Dr. Martina Sambale

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Dr. Martina Sambale Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Dr. Martina Sambale 24. September 2016 Definition der Pflegebedürftigkeit 14 Abs. 1 SGB XI Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen

Mehr

PFLEGEZUSATZVERSICHERUNG PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT - WAS BEDEUTET DAS?

PFLEGEZUSATZVERSICHERUNG PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT - WAS BEDEUTET DAS? PFLEGEZUSATZVERSICHERUNG PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT - WAS BEDEUTET DAS? INHALT 1. Wann ist ein Mensch pflegebedürftig?.................................. 3 2. Die fünf Pflegegrade...............................................

Mehr

Versorgung im Pflegefall Das Pflegestärkungsgesetz II. AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

Versorgung im Pflegefall Das Pflegestärkungsgesetz II. AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Versorgung im Pflegefall Das Pflegestärkungsgesetz II AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Zeitschiene Gesetzgebungsverfahren 22. Juni Referentenentwurf 12. August Kabinettentwurf 24. September 1.

Mehr

Was ist neu an der neuen Pflege?

Was ist neu an der neuen Pflege? Was ist neu an der neuen Pflege? Die wichtigsten Änderungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes - PSG II Norbert Völkerath 12. Dezember 2016 1 Kr eis se PSG II 2 PSG II 3 PSG II 4 5 PSG II 6 PSG II Ein

Mehr

Informationen über das

Informationen über das Informationen über das Sämtliche Angaben und Darstellungen in dieser Broschüre entsprechen dem aktuellen Stand des Wissens und sind bestmöglich dargestellt. Der Pflegedienst Zweite Hilfe GmbH kann jedoch

Mehr

Pflegekasse Pflegekasse. bei der. AOK Gesundheitskasse

Pflegekasse Pflegekasse. bei der. AOK Gesundheitskasse Pflegekasse Pflegekasse bei der bei AOK der- Die AOK Gesundheitskasse Bayern die Gesundheitskasse Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff - Die Leistungen der Pflegeversicherung - Die Gesundheitskasse AGENDA

Mehr

Pflegereform Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Pflegereform Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Nr. 3 - Januar 2017 Pflegereform Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen So funktioniert die Pflegereform! Zum 01.01.2017 greift die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung

Mehr

PFLEGE- LEISTUNGEN Ab 1. JANUAR 2017

PFLEGE- LEISTUNGEN Ab 1. JANUAR 2017 PFLEGE- LEISTUNGEN Ab 1. JANUAR 2017 PFLEGEGELD FÜR HÄUSLICHE PFLEGE kein Anspruch Pflegegrad 2 316 Pflegegrad 3 545 Pflegegrad 4 728 Pflegegrad 5 901 Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn

Mehr

Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK)

Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK) Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK) Einstufung der Pflegebedürftigkeit im Vergleich Alt (bis 2016): 3 Pflegestufen Pflegestufe

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 10 1 8 6 0 Spalte1 SpalteSpalte Zeile1 Zeile Ze ile Ze ile Änderung Pflegereform 017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 017 Bitte beachten Sie: Die folgenden Auszüge beziehen sich ausschließlich

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI

Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI Kliniken Landkreis Heidenheim ggmbh Sozial- und Pflegeberatung Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI Anspruch, Pflegegrade, Leistungen Orientierung zur Berechnung des Pflegegrades Ausgabe 2017 Neuer

Mehr

funktioniert die Pflegereform

funktioniert die Pflegereform Die Caritas informiert: So funktioniert die Pflegereform Impressum Hrsg.: Diözesan-Caritasverbände Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn. Text: Monika Jansen, Natalie Albert und Monika Brüggenthies.

Mehr

Die Caritas informiert: So funktioniert. die Pflegereform

Die Caritas informiert: So funktioniert. die Pflegereform Die Caritas informiert: So funktioniert die Pflegereform Impressum Hrsg.: Diözesan-Caritasverbände Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn. Text: Monika Jansen, Natalie Albert und Monika Brüggenthies.

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung Leistungen der Pflegeversicherung Pflegereform 2017 Was ändert sich? Claudia Schöne, AOK PLUS 1 Grundsatz der Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen Hilfe. Soziale Grundsicherung

Mehr

Pflegebedürftigkeit bis , wenn

Pflegebedürftigkeit bis , wenn Pflegebedürftigkeit bis 31.12.2016, wenn...personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung in erheblichem oder höherem Maße, auf Dauer, der Hilfe bedürfen.

Mehr

AOK Bayern Projekt zur Umsetzung des PSG II 2. Pflegebedürftig. Nicht Pflegebedürftig

AOK Bayern Projekt zur Umsetzung des PSG II 2. Pflegebedürftig. Nicht Pflegebedürftig AOK Bayern Projekt zur Umsetzung des PSG II 2 Der Anteil der Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung 3% 97% Pflegebedürftig Nicht Pflegebedürftig Von den 81,472 Millionen in Deutschland Lebenden sind

Mehr

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Eine Einführung

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Eine Einführung Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Eine Einführung Ulrike Kissels Leiterin Fachbereich Pflegeversicherung Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung

Mehr

Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017

Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017 Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017 Der Leistungskatalog der Sozialen Pflegeversicherung sieht für Versicherte im ambulanten Pflegebereich eine Reihe an Leistungen vor, welche dem Grundsatz ambulant

Mehr

PFLEGEGELD FÜR HÄUSLICHE PFLEGE

PFLEGEGELD FÜR HÄUSLICHE PFLEGE PFLEGEGELD FÜR HÄUSLICHE PFLEGE Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 120 123 Pflegestufe I 235 244 Pflegestufe I (mit Demenz*) 305 316 Pflegestufe II 440 458 Pflegestufe II (mit Demenz*) 525 545 Pflegestufe III

Mehr

Alle ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung. Die Leistungen im Überblick. Pflegegeld für häusliche Pflege

Alle ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung. Die Leistungen im Überblick. Pflegegeld für häusliche Pflege Der ambulante Pflegedienst der Stiftung Freundeskreis Ochsenzoll veröffentlicht an dieser Stelle eine Übersicht zu den ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung. Die Informationen stammen vom Bundesministerium

Mehr

1 Pflegebedürftigkeit

1 Pflegebedürftigkeit 1 Pflegebedürftigkeit 1.1 Wer ist Pflegebedürftig? Pflegebedürftig sind laut Gesetz Personen, die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeitsstörungen aufweisen und deshalb der Hilfe durch

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI nach Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes

Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI nach Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI nach Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes Leistungen der Pflegeversicherung sind: - Sachleistungen und Pflegegeld - Verhinderungspflege - Kurzzeitpflege

Mehr

Jörg Fröhlich Geschäftsführer der Elisabethenstiftung Lauingen

Jörg Fröhlich Geschäftsführer der Elisabethenstiftung Lauingen Titel Pflegebedürftig der Präsentation was nun? Untertitel Wie ich als der Angehöriger Präsentation Pflege organisiere und wo ich Hilfe bekomme Geschäftsführer der Elisabethenstiftung Lauingen Augsburg,

Mehr

Pflegestärkungsgesetz

Pflegestärkungsgesetz Pflegestärkungsgesetz Bis zum 31.12.2014 galt: Personen sind pflegebedürftig, wenn Sie Hilfe im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Je nach Ausmaß der Pflegebedürftigkeit

Mehr

Pflegestärkungsgesetze. Interessenverband Contergangeschädigter NRW e.v. copyright Nicole Soppa

Pflegestärkungsgesetze. Interessenverband Contergangeschädigter NRW e.v. copyright Nicole Soppa Examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin 26 Jahre Mitarbeiterin im Interessenverband für Contergangeschädigte NRW e.v. seit Dezember 2016. Zuständig für den Bereich rundum die Pflege Pflegestärkungsgesetze

Mehr

DER NEUE PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF UND DAS NEUE BEGUTACHTUNGSINSTRUMENT

DER NEUE PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF UND DAS NEUE BEGUTACHTUNGSINSTRUMENT Der ambulante Pflegedienst der Stiftung Freundeskreis Ochsenzoll informiert im Folgenden über den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Die Informationen stammen vom MDS Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes

Mehr

Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein Begutachtungsverfahren überprüft. Dabei sind sechs Bereiche entscheidend:

Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein Begutachtungsverfahren überprüft. Dabei sind sechs Bereiche entscheidend: Änderungen rund um die Pflege zum 01.01.2017 Das 2. Pflegestärkungsgesetz Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird die Soziale Pflegeversicherung zum 1.1.2017 auf eine neue Grundlage gestellt.

Mehr

Die Leistungen der Privaten Pflege-Pflichtversicherung Merkblatt für Antragsteller

Die Leistungen der Privaten Pflege-Pflichtversicherung Merkblatt für Antragsteller Die Leistungen der Privaten Pflege-Pflichtversicherung Merkblatt für Antragsteller In diesem Merkblatt erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen der Pflegepflichtversicherung. Dieses Merkblatt ersetzt

Mehr

Die Pflegestärkungsgesetze

Die Pflegestärkungsgesetze Die Pflegestärkungsgesetze Die Soziale Pflegeversicherung vor und nach dem 01.01.2017 Meilensteine der Sozialen Pflegeversicherung 1995 Soziale Pflegeversicherung Einführung der Pflegeleistungen 2002 Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz

Mehr

Beihilfe. Pflegeleistungen ab 01. Januar Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen ab dem

Beihilfe. Pflegeleistungen ab 01. Januar Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen ab dem Pflegeleistungen ab 01. Januar 2017 Beihilfe Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen ab dem 01.01.2017: häusliche Pflege durch selbst beschaffte Pflegehilfen

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II. Albertine Deuter, Sozialberatung DGM LV-Bayern Ilse Polifka, Juristin

Pflegestärkungsgesetz II. Albertine Deuter, Sozialberatung DGM LV-Bayern Ilse Polifka, Juristin Pflegestärkungsgesetz II Albertine Deuter, Sozialberatung DGM LV-Bayern Ilse Polifka, Juristin Pflegestärkungsgesetz II Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung

Mehr

PFLEGEHILFSMITTEL. Leistungen 2014 pro Monat (Angaben in Euro) bis zu. Pflegestufe 0 (mit Demenz*) Pflegestufe I, II oder III 31 40

PFLEGEHILFSMITTEL. Leistungen 2014 pro Monat (Angaben in Euro) bis zu. Pflegestufe 0 (mit Demenz*) Pflegestufe I, II oder III 31 40 PFLEGEHILFSMITTEL Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 31 40 Pflegestufe I, II oder III 31 40 Grundsätzlich werden unter dem Begriff Pflegehilfsmittel Geräte und Sachmittel verstanden, die zur häuslichen Pflege

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II Was ist Neu! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt Am Schölerberg Osnabrück

Pflegestärkungsgesetz II Was ist Neu! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt Am Schölerberg Osnabrück Pflegestärkungsgesetz II Was ist Neu! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Inhalt des Referats Vorstellung Beratungsangebote / Möglichkeiten

Mehr

Damit Sie besser leben: das Pflegestärkungsgesetz II

Damit Sie besser leben: das Pflegestärkungsgesetz II Ambulanter Dienst Im Sohl Damit Sie besser leben: das Pflegestärkungsgesetz II Informationen für Klientinnen und Klienten 1 Seit 2017 gilt das Pflegestärkungsgesetz II, kurz PSG II. Die Reform bedeutet

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI ab 01. Januar Pflegeberatung, AOK PLUS

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI ab 01. Januar Pflegeberatung, AOK PLUS Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI ab 01. Januar 2017 Pflegeberatung, AOK PLUS Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen Hilfe. Soziale Grundsicherung

Mehr