Entwicklung ist für alle da. Menschenrechte auch für Menschen mit geistiger Behinderung umsetzen: Entwicklungszusammenarbeit inklusiv gestalten

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1 Entwicklung ist für alle da Menschenrechte auch für Menschen mit geistiger Behinderung umsetzen: Entwicklungszusammenarbeit inklusiv gestalten

2 Inclusion Europe Die Europäische Vereinigung von Organisationen von Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Familien Galeries de la Toison d Or 29 Chaussée d Ixelles B-1050 Brüssel Tel.: Fax. : secretariat@inclusion-europe.org Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.v. Leipziger Platz 15 D Berlin Tel.: Fax: Bundesvereinigung@lebenshilfe.de Royal Mencap Society 123 Golden Lane EC1Y ORT London Tel.: Fax.: information@mencap.org.uk Diese Broschüre gibt die Ansichten der Autoren wieder und nicht notwendigerweise die Position oder Meinung der Europäischer Kommission. Die Europäische Kommission, Inclusion Europe, Lebenshilfe Deutschland und Mencap sind nicht verantwortlich für die Verwendung der Informationen aus dieser Broschüre. Anmerkungen: Der voliegende Text folgt im Aufbau einigen Teilen einer Text- und Bilderausstellung; zu finden unter: index.php?id=67 Zum Abschnitt Ways to put development cooperation into practice siehe zum Beispiel auch: BIEWER, G. (2006): Community Based Rehabilitation aus heilpädagogischer Sicht. Eine konstruktive Auseinandersetzung mit dem Rehabilitationsmodell der WHO; in: Albrecht, F., Buerli, A., Erdélyi, A. (Hrsg.): Internationale und vergleichende Heil- und Sonderpädagogik. Bad Heilbrunn

3 3 Es ist normal, verschieden zu sein. Richard von Weizsäcker, ehemaliger Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland Menschen mit Behinderung leben überall, auf allen Kontinenten. Sie sind weltweit die größte benachteiligte Bevölkerungsgruppe. Von den weit über 600 Millionen Menschen, die eine Behinderung haben (nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation, WHO), leben mehr als 80% in Entwicklungsländern. Dieses bedeutet für viele Menschen dort ein Leben oder Überleben unter vielfach schwierigsten Bedingungen. Viele Behinderungen entstehen durch die Folgen von Armut. Dieses gilt für Menschen mit einer geistigen Behinderung in gleicher Weise wie für andere Behinderungsformen. Aber genauso führt Behinderung auch sehr oft in die Armut oder in absolute, chronische Armut. Es kann hier durchaus von einem Teufelskreis gesprochen werden. Einer von fünf Menschen, die in Armut leben, hat eine Behinderung, schätzungsweise sind dies 320 Millionen Menschen weltweit. Die heute international anerkannten Entwicklungsziele (hier seien als Beispiel die acht umfassenden Millennium Entwicklungsziele 1 genannt) können nicht erreicht werden, wenn Menschen mit Behinderung nicht berücksichtigt werden. Ihre Einbeziehung zum Beispiel in die weltweiten Bemühungen zur Bekämpfung der Armut ist daher von großer Bedeutung. Trotz der Tatsache, dass der größte Teil der Menschen mit einer Behinderung in Entwicklungsländern leben, werden nach in Fachkreisen anerkannten Schätzungen etwa 90% der weltweiten Förder- und Rehabilitationsmaßnahmen in den Industrienationen erbracht. Nur etwa 10% stehen rein rechnerisch den betroffenen Menschen in den Entwicklungsländern zur Verfügung. Allerdings ist in einigen Ländern in Osteuropa (diese werden hier nicht zu den Entwicklungsländern gezählt) die Lage behinderter Menschen ebenfalls noch dringend zu verbessern. Diese angeführten Schätzungen gehen weiterhin davon aus, dass nur etwa 2-3% der Menschen mit Behinderung in den Entwicklungsländern auch Zugang zu diesen Maßnahmen erhalten. Für Menschen mit geistiger Behinderung sieht diese Situation insgesamt noch schlechter aus. Alle Menschen dieser Einen Welt haben ein Recht auf Entwicklung dies schließt selbstverständlich auch Menschen mit geistiger Behinderung ein. Dabei muss immer auch die Unterstützung der Familien mit Angehörigen mit geistiger Behinderung als das wichtigste und direkt betroffene Bezugssystem mit berücksichtigt werden. Jegliches Konzept von und der Umgang mit Behinderung wird in starkem Maße von der Kultur des jeweiligen Landes beeinflusst. Oft bedienen sich die verschiedenen Kulturen religiöser, ethischer oder medizinischer Erklärungen. Andersartigkeit oder Abweichen von einer gesellschaftlich definierten Norm wird in etlichen Ländern (kulturell und so manches Mal auch gesellschaftspolitisch) negativ bewertet. Das bekommen unter den Menschen mit Behinderung insbesondere Menschen mit einer geistigen Behinderung und sehr oft auch ihre Familien als Diskriminierung und Ausgrenzung zu spüren, teilweise mit dramatischen Folgen für die direkt betroffenen Menschen. Behinderung sollte jedoch als ein normaler Bestandteil des menschlichen Lebens und der Gesellschaft betrachtet werden und so diese Vielfalt heutzutage als ein Reichtum gesehen werden. Dieses muss für alle Gesellschaften weltweit gelten können. Programme und Projekte der Entwicklungszusammenarbeit müssen insbesondere in der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung die jeweiligen, kulturspezifisch pädagogischen oder sonderpädagogischen Ansätze berücksichtigen und mit einbeziehen. Hier ist im gemeinsamen Handeln besondere Sensibilität gefordert, um nachhaltige und akzeptierte Handlungs- und Umgangsformen für und mit Menschen mit geistiger Behinderung zu entwickeln. 1 Die acht globalen Entwicklungsziele sind: 1. Bekämpfung von extremer Armut und Hunger 2. Primarschulbildung für Alle 3. Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle der Frauen 4. Reduzierung der Kindersterblichkeit 5. Verbesserung der Gesundheitsersorgung der Mütter 6. Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und anderen schweren Krankheiten 7. Ökologische Nachhaltigkeit 8. Aufbau einer globalen Partnerschaft für die Entwicklung

4 4 Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien als Akteure in der Entwicklungszusammenarbeit Menschen mit geistiger Behinderung, ihre Familien und ihre Organisationen sind nicht nur Empfänger von Entwicklungshilfe. Viele von ihnen sind sehr aktiv in der Unterstützung von Organisationen und Menschen in anderen Ländern tätig. Die Förderung der weltweiten Zusammenarbeit und Entwicklung zwischen seinen Mitgliedern ist eines der wichtigsten Ziele von Inclusion International, dem weltweiten Netzwerk von Familien, die von geistiger Behinderung betroffen sind. Es ist selbstverständlich, dass Menschen mit Behinderungen selbst, ihre Familien und ihre Organisationen die Bedürfnisse ihrer Kollegen in anderen Ländern aus einer ganz anderen Perspektive verstehen, als Fachleute der Entwicklungszusammenarbeit - sie sind selbst Fachleute in ihren Angelegenheiten. Es muss jedoch gesagt werden, dass sie oft nicht über wichtiges Know-how in der Entwicklungszusammenarbeit und im internationalen Projektmanagement verfügen. Erfahrungen aus einer Reihe von erfolgreichen Projekten zeigen, dass die Entwicklungszusammenarbeit im Bereich Behinderung am besten funktioniert, wenn sich auf beiden Seiten Menschen mit Behinderungen, Angehörige und Fachleute der Entwicklungszusammenarbeit in einer Partnerschaft gegenseitig bereichern. Es ist das Ziel des Projekts, dass diese Broschüre entwickelt hat, die notwendigen Kontakte und Hintergrundmaterial auf zur Verfügung zu stellen. Ein Recht auf Entwicklung Durch die UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderungen haben diese nunmehr weltweit ein verbrieftes Recht auf Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen sowie auf weitestgehende Selbstbestimmung. Die Staaten, die diese Konvention ratifiziert haben, verpflichten sich, die Situation für Menschen mit Behinderung unter Bezugnahme auf diese Konvention zu überprüfen und zu verbessern. Dieses gilt sowohl für alle Lebensbereiche von Menschen mit Behinderung im eigenen Land als auch für die internationale Zusammenarbeit. Der Artikel 32 der Konvention macht hierzu eindeutige Aussagen. Menschen mit einer geistigen Behinderung müssen dabei wie andere behinderte Menschen auch einbezogen sein, zum Beispiel als ein selbstverständlicher Teil der Zielbevölkerung in Projekten der Entwicklungszusammenarbeit.

5 5 Inklusive Entwicklung Entwicklungszusammenarbeit für alle Menschen das bedeutet, dass alle Projekte und Programme für Menschen mit Behinderung von Beginn an zugänglich sind. Es sollte selbstverständlich sein, dass zum Beispiel eine Aufklärungskampagne über HIV/AIDS neben der nicht behinderten Bevölkerung auch geistig behinderte Menschen und blinde oder gehörlose Menschen erreicht. Auch Maßnahmen im Landbau, in der Ernährungssicherung, im Gesundheitswesen oder zur beruflichen Qualifizierung sind von vorneherein so zu gestalten, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zugänglich sind. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist bereits die Einbeziehung der betroffenen Menschen mit Behinderungen und ihrer Organisationen in die Planung beabsichtigter Projektmaßnahmen. Dieses erfordert von allen potentiell Beteiligten ein achtsames und geduldiges Eingehen auf die hierbei auch zu beteiligenden Menschen mit einer geistigen Behinderung. Adäquate Methoden unter Nutzung leicht verständlicher Kommunikationsmittel (leichte Sprache, verständliche Bilder und Symbole) sind dabei Voraussetzung. Dieses steht nicht im Widerspruch dazu, dass in vielen Situationen zusätzlich zur Öffnung allgemeiner Entwicklungsprojekte besondere Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen sinnvoll oder auch notwendig sein können. Hierfür hat sich der Begriff Twin Track Approach (Zwei-Wege-Ansatz) etabliert. Durch diese besondere Unterstützung und Förderung wird auf die speziellen Belange und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen eingegangen. Menschen mit (geistigen) Behinderungen sollen befähigt werden, ihre Interessen selbst zu vertreten und ihre Angelegenheiten so weit wie irgend möglich selbständig in die eigenen Hände zu nehmen. Es geht dabei um die Stärkung ihrer persönlichen Entwicklung und ihrer Position im normalen gesellschaftlichen Leben. Förderung und Therapie - ohne Aussonderung Sehr oft wird es möglich sein, besondere therapeutische Maßnahmen für behinderte Menschen zum Beispiel als einen Bestandteil der Gesundheitsförderung oder eines lokalen oder regionalen Gesundheitsprogramms zu verstehen. Bewegungstraining für ein körperlich behindertes Kind oder die Frühförderung für ein Kind mit geistiger Behinderung zum Beispiel sollten keinesfalls nur in einer Sondereinrichtung durchgeführt werden. Diese Arbeit kann wie jede andere auch in der normalen Dorf- oder Nachbarschaftsöffentlichkeit geschehen und somit den Kontakt der betroffenen Menschen und ihrer Familien untereinander fördern. Gleichzeitig besteht so die Möglichkeit, voneinander zu lernen. Ebenfalls kann auf diese Weise Selbsthilfe untereinander entstehen, die nachhaltig wirken kann. Bildung für alle In Entwicklungsländern gehen über 90% der Kinder mit Behinderung nicht zur Schule. Der Anteil von Kindern mit einer geistigen Behinderung in Schulsystemen ist dabei verschwindend gering. Dadurch gibt es für behinderte Kinder kaum die Möglichkeit auf einen Bildungsabschluss und damit auf eine Chance, einen Beruf zu erlernen. Das Recht auf Bildung für jedes Kind, auch für Kinder mit einer geistigen Behinderung, lässt sich am besten im gemeinsamen, inklusiven Unterricht umsetzen. Dafür müssen entsprechende, günstige Lernbedingungen geschaffen werden, die die Teilnahme am Unterricht ermöglichen. Sehr oft sind es auch die eigenen Familien, die wenig Wissen und Erfahrung im fördernden Umgang mit ihren eigenen Kindern mit geistiger Behinderung haben. Dies kann in vielen Fällen zu Ablehnung und Vernachlässigung der geistig behinderten Kinder führen. Erschwerend kommt hinzu, dass in vielen armen Familien, die zum Beispiel nur vom Einkommen aus Tagelöhnertätigkeit leben, jegliche Arbeitskraft zum alltäglichen Überleben benötigt wird. Dennoch: die eigene Familie ist von Beginn an ein sehr wichtiges Bezugssystem, in dem ein Kind mit einer geistigen Behinderung die bedeutsamste Förderung erhalten kann, wenn die Eltern mit ihrem Wissen um die Besonderheiten ihres Kindes es annehmen und ihm mit Zuneigung begegnen können.

6 6 Arbeit ermöglichen und Einkommen sichern Menschen mit Behinderung sollten wie jeder andere auch ihr eigenes Einkommen erwirtschaften können. Sie sollten ebenfalls an den vorhandenen Arbeitsmöglichkeiten und -notwendigkeiten, beispielsweise im familiären Kontext, beteiligt sein. Für Menschen mit geistiger Behinderung bedeutet dies, sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten so zu fördern, dass sie weitestgehend selbständig agieren und Aufgaben übernehmen können. Wenn Menschen mit Behinderung ihren Lebensunterhalt selbst verdienen und/oder an vorhandener Arbeit teilhaben, entlasten sie gleichzeitig ihre Familien und können so zur Verringerung ihrer Armut beitragen. Der hohe Konkurrenzdruck auf den freien Arbeitsmärkten erschwert es ganz besonders Menschen mit geistiger Behinderung, Arbeit zu finden. Deshalb sind Training und Förderung von Arbeitsfertigkeiten besonders wichtig, ebenso wie die Unterstützung beim Aufbau einer selbständigen Existenz, beispielsweise durch Schulungen oder auch durch die Vergabe von Mikrokrediten. Dabei bietet sich die Bildung von Selbsthilfegruppen als produktive Einheiten an, die Menschen mit geistiger Behinderung und ihre begleitenden Familienangehörigen, neben Menschen mit anderer Behinderung, wie selbstverständlich mit aufnehmen. Strukturen schaffen Menschen mit Behinderungen und ihre Familien haben das Recht, angehört zu werden, von der Öffentlichkeit und von Behörden. Sie brauchen Gruppen und Selbsthilfestrukturen, die sich für ihre Rechte und Bedürfnisse einsetzen. Bereits bestehende Selbsthilfegruppen, Behindertenorganisationen und Elternverbände sollten die wichtigsten Partner in der Entwicklungszusammenarbeit werden. Diese Strukturen benötigen finanzielle und politische Unterstützung. Auf diese Weise werden sie in die Lage versetzt, Verantwortung für sich selbst zu übernehmen, werden diese Strukturen gestärkt und erweitert und so eine nachhaltige Wirkung erzielen. Menschen mit Behinderungen und ihre Strukturen sind die eigentlichen Fachleute für ihre Belange! Nichts über uns ohne uns! Menschen mit Behinderungen sollen selbstverständlich an Entscheidungen, die über sie getroffen werden, beteiligt sein, sowie in Programmen und Projekten mitbestimmen können. Dieses gilt in gleicher Weise für Menschen mit geistiger Behinderung. Dieser Grundsatz stellt eine besondere Herausforderung an alle Beteiligten dar und verpflichtet sie, sich intensiv mit den Erfordernissen geistig behinderter Menschen, ihren Fähigkeiten und besonderen Bedürfnissen auseinander zu setzen. Entwicklungsprojekte müssen versuchen, aktiv mit Menschen mit Behinderungen, vor allem auch mit ihren Selbsthilfeorganisationen und den Familien zusammen zu arbeiten. Sie wissen oft selbst am besten, was sie benötigen und wie sie zu einer möglichen Lösung ihrer Probleme kommen können.

7 7 Mögliche Umsetzung in der Praxis der inklusiven Entwicklungszusammenarbeit Viele der vorstehenden Argumente können im positiven Sinne zum Beispiel in Programmen oder Projekten der so genannten Gemeindenahen Rehabilitation, im englischen Sprachgebrauch Community Based Rehabilitation (CBR), aufgenommen und in praktische Handlungsschritte umgesetzt werden. Grundsätzlich bedeutet CBR zunächst, dass die Arbeit mit und für Menschen mit einer (geistigen) Behinderung sich nicht auf Förderangebote in Institutionen mit ihren spezialisierten Fachleuten konzentriert, die in der Regel weit entfernt von der Lebenswelt der ländlichen Bevölkerung existieren. CBR findet in und mit der Gemeinde, dem Dorf und der dortigen Bevölkerung statt. Es werden zwar Fachleute hinzugezogen, aber vor allem werden die Maßnahmen von freiwilligen Helfern aus den Gemeinden durchgeführt. Zusätzlich stehen in sonderpädagogischen Maßnahmen ausgebildete, regionale Mitwirkende als feste Bezugspersonen zur Verfügung. Die Grundzüge von CBR sind ab den achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts verstärkt aufgenommen, weiterentwickelt und in den folgenden Jahren bis heute durch die Praxis der Entwicklungszusammenarbeit in vielen Ländern durch viele Organisationen und Projekte überprüft, verändert und angepasst worden. Auf dem Weg zur inklusiven Entwicklungszusammenarbeit Davon ausgehend, dass CBR vom Ansatz her als integrierter Bestandteil eines allgemeinen Konzeptes zur Gemeindeentwicklung gesehen werden kann, sind pädagogische und therapeutische Aspekte der Arbeit Teilaspekte von Dorfoder Gemeindeentwicklung. Ziele in der Arbeit mit Menschen mit (geistiger) Behinderung sind letztlich dann auch Teilziele einer umfassenderen lokalen Entwicklung. Somit bietet sich der Ansatz von CBR an, um den Schritt in Richtung inklusiver Entwicklungszusammenarbeit auf der Ebene von Projekten und Programmen gemeinsam mit weiteren Entwicklungszielen zu gehen. Grundprinzip von CBR ist es unter anderem, mit minimaler Unterstützung oder Intervention von außen die Umsetzung der Ziele von CBR unter Aktivierung der lokalen Ressourcen zu erreichen. Das bedeutet, dass sich gesellschaftliche Institutionen, auch auf Gemeindeebene, so umgestalten, dass sie Menschen mit (geistigen) Behinderungen aufnehmen und fördern können (Inklusion). Für die Menschen mit Behinderung soll es möglich sein, an allen Lebensbereichen des Dorfes oder der Gemeinde teilzunehmen (Partizipation). Ein nächster Schritt besteht darin, die Rechte von behinderten Menschen zu stärken und sie darin zu unterstützen, ihre Rechte selbst zu vertreten und für ihre Interessen zu kämpfen, im klassischen Sinne von Empowerment. Dabei spielt Aufklärungs- und Bewusstseinsarbeit im sozialen Umfeld für die Belange der Menschen mit geistiger Behinderung eine besondere Rolle. Projektansätze sollten nach Möglichkeit auf alle Altersgruppen von Menschen mit geistiger Behinderung ausgerichtet sein und entsprechende Angebote entwickeln: Frühförderung, schulische Förderung und Tagesbetreuung, sowie den Übergang in Arbeit und Beruf, Wohnen und Altersbegleitung. Menschen mit geistiger Behinderung haben häufig in unterschiedlichem Ausmaß einen mehr oder weniger lebenslangen Unterstützungsbedarf. Dieses sollte eine die Arbeit leitende Grundannahme sein. Die Familien als primäre Bezugs- und Unterstützungseinheiten sollten in Maßnahmen einbezogen werden. Diese anderen Projekte und Programme sollten auf die Berücksichtigung und Einbeziehung von Menschen mit (geistiger) Behinderung hin betrachtet werden, und falls noch nicht geschehen, nach Möglichkeit geöffnet werden. Dabei ist, und dieses soll nochmals herausgestellt werden, Aufklärungsarbeit über Ursachen und Bedingungszusammenhänge von geistiger Behinderung und ein Training im Umgang mit Menschen mit geistiger Behinderung für alle Beteiligte von besonderer Bedeutung. Dieses gilt insbesondere für Mitwirkende in einem Projekt der Entwicklungszusammenarbeit.

8 Inklusive Entwicklungszusammenarbeit für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde von vielen Entwicklungsländern und Mitgliedstaaten der EU ratifiziert. Es betont das Recht aller Menschen mit Behinderungen auf vollständige Teilhabe an der Gesellschaft. Obwohl nachdrücklich darauf hingewiesen wird, wie wichtig es ist, die Behindertenthematik zu einem festen Bestandteil der einschlägigen Strategien der nachhaltigen Entwicklung zu machen, verpflichtet Artikel 32 über Internationale Zusammenarbeit die Vertragsparteien des Übereinkommens zu konkreten Aktionen, die unter anderem sicherstellen, dass die internationale Zusammenarbeit, einschließlich internationaler Entwicklungsprogramme, Menschen mit Behinderungen einbezieht und für sie zugänglich ist. Das Projekt Inklusive Entwicklungszusammenarbeit für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien behandelt daher die Umsetzung dieses wichtigen Artikels. Das Hauptanliegen ist es, Möglichkeiten für bessere Unterstützung von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Familien in Entwicklungsländern durch allgemeine Programme der Entwicklungszusammenarbeit anzubieten. Damit soll sichergestellt werden, dass Programme der Entwicklungszusammenarbeit auf nationaler und europäischer Ebene die Bedürfnisse und Belange von Menschen mit geistiger Behinderung, ihrer Familien und Organisationen einschließen. Die lokalen NRO von Menschen mit Behinderungen und ihrer Familien in der Europäischen Union verfügen in hohem Masse an Fachkompetenz und wissen für die Organisation von unterstützenden Dienstleistungen für Menschen mit geistiger Behinderung und für die Ausarbeitung von inklusiven lokalen Programmen zugunsten der Betroffenen. Diese NRO haben ein breites Angebot von unterstützenden Diensten entwickelt. Ziel dieses Projektes ist es, die vorhandenen Ressourcen zu mobilisieren und den lokalen und regionalen Verbänden von Menschen mit Behinderungen sowie lokalen Behörden das erforderliche Wissen über Themen, Programme und Kontakte für die Entwicklungszusammenarbeit auf nationaler und europäischer Ebene zu vermitteln. Das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit Lebenshilfe Deutschland, Mencap Wales and Northern Ireland, und Inclusion Europe durchgeführt. Es wurde 2010 im Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung eingerichtet und kann folgende Ergebnisse vorweisen: 1.Ein Praxishandbuch zur Einbeziehung der Unterstützung von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Familien in die allgemeine Entwicklungszusammenarbeit für lokale und regionale Verbände und Behörden. 2.Nationale Netzwerksitzungen in jedem Land zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen lokalen und regionalen Verbänden und Behörden und nationalen Entwicklungsorganisationen. 3.Eine Europäische Netzwerkkonferenz in Berlin zur Förderung der Zusammenarbeit auf europäischer Ebene und zur Verbreitung der Ergebnisse in Europa und weltweit. Mit der Verbreitung dieses Materials bei Behindertenorganisationen und Behörden auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene wird die vollständige Teilhabe und Einbeziehung von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Familien in die Anstrengungen der Entwicklungszusammenarbeit erhöht. Sämtliche Materialien zu diesem Projekt sind erhältlich bei Unterstützt von der Europäischen Kommission.

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