Offenlegung der American Express Austria Bank GmbH
|
|
- Irmgard Kohler
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Offenlegung der American Express Austria Bank GmbH INHALTSVERZEICHNIS 1. Zweck ( 1) Risikomanagement für einzelne Risikokategorien ( 2)... 2 a. Risikostrategie... 2 b. Risikotragfähigkeit... 2 c. Risiko-Management Risikoorganisation... 3 d. Risikosteuerung, Risikoüberwachung Anwendungsbereichsbezogene Informationen ( 3) Eigenmittelstruktur ( 4) Mindesteigenmittelerfordernis ( 5) Kontrahentenausfallrisiko ( 6) Kredit- und Verwässerungsrisiko ( 7) Verwendung des Kreditrisiko-Standardansatz ( 8) Operationelles Risiko ( 12) Vergütungspolitik und -praktiken ( 15a) Offenlegungen bei Verwendung von Kreditrisikominderungen ( 17) Schlussbestimmungen ( 19)... 9
2 Offenlegung der American Express Austria Bank GmbH Die aufsichtsrechtliche Risikoberichtserstattung der American Express Austria Bank GmbH erfolgt gemäß 26 BWG sowie der Offenlegungsverordnung (OffV) der FMA zur Durchführung des Bankwesengesetzes betreffend die Veröffentlichungspflichten von Kreditinstituten. 1. Zweck ( 1) Das Geschäftsmodell der American Express Austria Bank GmbH beinhaltet das Betreiben des so genannten Charge-Card-Geschäfts, d. h. die Ausgabe und Verwaltung von Charge Cards an inländische Kunden, Versicherungsvermittlungsgeschäft (im Rahmen der Kundenbeziehung), der Gewinnung von Vertragspartnern, die die von American Express ausgegebenen Karten als Zahlungsinstrument akzeptieren, sowie des Wechselstubengeschäfts. Die Hauptgeschäftsaktivität der American Express Austria Bank GmbH besteht im Betreiben des Charge-Card-Geschäfts. Bei den ausgegebenen Karten handelt es sich um Charge Cards, d.h. diese sind grundsätzlich ohne ein jeweils zuvor festgelegtes Ausgabenlimit und als Zahlungsinstrument ausgestaltet. Ein Karteninhaber hat im Rahmen einer Monatsabrechnung die im jeweiligen Zeitraum mit der Karte bezahlten Beträge umgehend in Gänze zu begleichen. 2. Risikomanagement für einzelne Risikokategorien ( 2) a. Risikostrategie Die American Express Austria Bank GmbH leitet ihre ausgewogene Risikostrategie aus der Geschäftsstrategie ab. Das Gesamtrisikoprofil der American Express Austria Bank GmbH spiegelt ein ertrags- und risikoorientiertes Denken und Handeln wider. Diese Vorgehensweise stellt die Konsistenz und Widerspruchsfreiheit der beiden Strategien sicher. Die Risikostrategie legt den grundsätzlichen Umgang mit relevanten Risikoarten fest. Ziel des Risikomanagements der American Express Austria Bank GmbH ist es, potentielle, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens gefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen, einzuschätzen und hierauf aufbauend Handlungsalternativen abzuleiten, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Durch den Einsatz ausgewählter Risikosteuerungsmaßnahmen sollen sich bietende Wettbewerbsvorteile genutzt und die American Express Austria Bank GmbH konsequent weiterentwickelt werden. Um die zuvor genannten Ziele zu erreichen, sind eine ausreichende Risikotransparenz und ein hinreichendes Risikobewusstsein relevanter Mitarbeiter als Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung von Risikosteuerungsmaßnahmen sicherzustellen. b. Risikotragfähigkeit In Übereinstimmung mit der Risikostrategie der American Express Austria Bank GmbH werden wesentliche Einzelrisiken für die Bank betrachtet und im Rahmen der Ermittlung der Risikotragfähigkeit quantifiziert und dem Risikodeckungspotential der American Express Austria Bank GmbH gegenübergestellt.
3 Die American Express Austria Bank GmbH ist bestrebt, die Risikolage der Bank jederzeit unter Kontrolle zu halten. Die verfolgte Risikostrategie muss mit dem bereitgestellten Risikodeckungspotential im Einklang stehen. Zusammenfassend werden auf Basis des Geschäftsmodells und -aktivitäten der American Express Austria Bank GmbH, Kreditrisiko, operationelles Risiko und Sonstige Risiken (strategisches Risiko, Reputationsrisiko, Geschäftsmodellrisiko, makroökonomisches Risiko, Outscourcing-Risiko, Compliance Risiko) als wesentliches Risiken eingestuft und unter den nachfolgenden Punkten erläutert. Als nicht wesentlich werden Marktpreisrisiko und Liquiditätsrisiko eingestuft. c. Risiko-Management Risikoorganisation Das Risikomanagement der American Express Austria Bank GmbH setzt sich zusammen aus dem Chief Risk Officer der American Express Austria Bank GmbH und dem jeweils zuständigen Mitarbeiter für die Risikoarten Adressenausfallrisiken der Produktbereiche Consumer Card wie auch Commercial Card, operationelle Risiken sowie Marktpreisrisiken und Liquiditätsrisiken, die dem Chief Risk Officer unterstellt sind. d. Risikosteuerung, Risikoüberwachung Die Geschäftsleiter der American Express Austria Bank GmbH sind gemäß Bankwesengesetz für die Umsetzung der Risikostrategie und des Risikomanagements verantwortlich. Die Risikopolitik der American Express Austria Bank GmbH berücksichtigt die Risikosituation in allen Geschäftsbereichen des Unternehmens (Kartengeschäft, Kartenakzeptanz und Wechselstubengeschäft) und sichert dadurch eine kontinuierlich positive Ergebnis- und Volumenentwicklung ab. Die wesentlichen Risiken, die Entwicklung der Risikotragfähigkeit und deren Ausnutzung unterliegen einem ständigen Überwachungsprozess. Die Risikoberichterstattung erfolgt mindestens vierteljährlich durch eine zusammenfassende Darstellung aller Risiken in einem Risikobericht an das Risk Committee. Alle Geschäftsleiter der American Express Austria Bank GmbH sind Mitglied des Risk Committees. Das Risk Committee wird durch den Chief Risk Officer der American Express Austria Bank GmbH geleitet. 3. Anwendungsbereichsbezogene Informationen ( 3) Die American Express Austria Bank GmbH mit Sitz in Wien besitzt, mit Bescheid der Finanzmarktaufsicht vom 14. Dezember 2007, die Konzession zum Betrieb des Bankgeschäfts gemäß 1 Abs 1 Z 6 BWG. Die American Express Austria Bank GmbH ist gemäß BWG ein rechtlich selbständiges Kreditinstitut und ist berechtigt, Zahlungsmittel wie Kreditkarten und Reiseschecks auszugeben und zu verwalten. Des Weiteren ist die American Express Austria Bank GmbH gemäß 1 Abs 1 Z 22 auch berechtigt, das Wechselstubengeschäft zu betreiben. Die American Express Austria Bank GmbH ist eine 100% Tochter der American Express Company mit Sitz in den USA. Als Tochterunternehmen gehört die American Express Austria Bank GmbH zum Konsolidierungskreis der Mutterunternehmung American Express Company, USA und wird unter Beachtung von US-GAAP in den Konzernabschluss einbezogen.
4 Die American Express Austria Bank GmbH unterliegt den rechtlichen Anforderungen der FMA- MS. Die American Express Austria Bank GmbH betreibt ihre Geschäftstätigkeit nur in Österreich. 4. Eigenmittelstruktur ( 4) In der American Express Austria Bank GmbH sind per 31. Dezember 2013 Eigenkapitalinstrumente vorhanden: folgende Eigenmittel gemäß 23 BWG Anrechenbare Eigenmittel (TEUR) Eingezahltes Kapital gemäß 23 Abs. 3 BWG Offene Rücklagen (inkl. Haftrücklage) gemäß 23 Abs. 6 BWG Kapitalrücklage Haftrücklage 437 Sonstige Rücklagen Gesamtsumme aller Eigenmittel gemäß 23 Abs. 14 BWG (Tier I Kapital) Mindesteigenmittelerfordernis ( 5) Die American Express Austria Bank GmbH betreibt in Übereinstimmung mit ihrer Geschäftsund Risikostrategie kein klassisches Einlagen- und Kreditgeschäft. Bei den von ihr ausgegebenen Kreditkarten handelt es sich um so genannte Charge cards. Diese sind grundsätzlich ohne ein jeweils zuvor festgelegtes Ausgabenlimit und insbesondere als Zahlungsinstrument ausgestaltet. Ein Karteninhaber hat im Rahmen einer Monatsabrechnung, die im jeweiligen Zeitraum mit der Kreditkarte bezahlten Beträge, umgehend in Gänze auszugleichen. Grundsätzlich ist vor jeder Transaktionsfreigabe für den Einsatz einer durch die American Express Austria Bank GmbH ausgegebenen Kreditkarte eine automatische Überprüfung vorzunehmen. Die Entscheidung über die Transaktionsfreigabe wird stets ausschließlich durch American Express getroffen. Für die Quantifizierung der Adressenausfallrisiken wendet die American Express Austria Bank GmbH den Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) gemäß Basel II an. Im Rahmen des Kreditrisiko- Standardansatzes werden die Risikopositionen aufsichtsrechtlich vorgegebenen Forderungsklassen zugeordnet. Der Eigenmittelbedarf für die Kreditrisiken entspricht 8% der risikogewichteten Aktiva. Die klassische Unterteilung der Retailforderungen sowie Beteiligungspositionen entspricht nicht den Geschäftsaktivitäten der American Express Austria Bank GmbH. Das Mindesteigenmittelerfordernis gemäß 22 Abs. (1) BWG beträgt EUR Mio. Dieses beinhaltet das Erfordernis für das Kreditrisiko gemäß 22a BWG Kreditrisiko- Standardansatz in Höhe von EUR Mio gemäß 22 Abs. (1) Z 1 BWG und das Erfordernis für das operationelle Risiko gemäß 22j BWG Basisindikatoransatz in Höhe von EUR Mio gemäß 22 Abs. (1) Z 4 BWG.
5 Kreditinstitute sind im Rahmen der Säule 2 gefordert, durch den Einsatz geeigneter Verfahren und Systeme eine angemessene Eigenkapitalausstattung unter Betrachtung aller wesentlichen Risiken sicherzustellen, das entsprechenden Verfahren wird als ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment Process) bezeichnet. Die konkrete Ausgestaltung des ICAAP orientiert sich an der Art, dem Umfang und der Komplexität der betriebenen Bankgeschäfte und ist damit individuell vom Kreditinstitut zu gestalten, vor diesem Hintergrund, nimmt die American Express Austria Bank GmbH folgende Bewertung der Risiken im Rahmen Ihrer Risikotragfähigkeitsberechnung vor und aggregiert die verschiedenen Risikoarten in Form von Summation. Als wesentliche Risiken werden Kreditrisiko, operationelle Risiko und Sonstige Risiken (strategisches Risiko, Reputationsrisiko, Geschäftsmodellrisiko, makroökonomisches Risiko, Outscourcing-Risiko, Compliance Risiko) eingestuft. Eine Gewichtung erfolgt für das Kreditrisiko mittels Kreditrisiko-Standard-Ansatz und für das operationelle Risiko mittels Basis-Indikator-Ansatz. Die Sonstige Risiken (das sind: strategisches Risiko, Reputationsrisiko, Geschäftsmodellrisiko, makroökonomisches Risiko, Outscourcing- Risiko, Compliance Risiko) werden mit einer pauschalen Gewichtung (analog dem Basisindikatoransatz) quantifiziert. Als nicht wesentlich werden Marktpreisrisiko und Liquiditätsrisiko eingestuft. Nicht anwendbar für die American Express Bank Austria GmbH ist das Zinsänderungsrisiko im Bankbuch. 6. Kontrahentenausfallrisiko ( 6) Das Kontrahentenausfallrisiko ist aus derzeitiger Sicht für die American Express Austria Bank GmbH nicht relevant, da Derivate, Pensionsgeschäfte, Wertpapiergeschäfte, Warenleihgeschäfte, Lombardgeschäfte und Geschäfte mit langer Abwicklungsfrist nicht Bestandteil der Geschäftstätigkeit und des Konzessionsumfanges der American Express Austria Bank GmbH sind. 7. Kredit- und Verwässerungsrisiko ( 7) Im Gegensatz zu den Wettbewerbern betreibt die American Express Austria Bank GmbH kein klassisches Kreditkartengeschäft. American Express Austria Bank GmbH gibt ausschließlich an Kunden mit Sitz im Inland so genannte Charge Cards aus, bei denen die in einem Monat getätigten Umsätze umgehend in einer Summe zu begleichen sind. Mit den von ihr ausgegebenen Charge Cards geht American Express Austria Bank GmbH ein Adressenausfallrisiko innerhalb einer Monatsabrechnungsperiode ein. Das Adressenausfallrisiko besteht darin, dass ein Karteninhaber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt. Der Gesamtbetrag der Forderungen an Kunden beträgt zum Bilanzstichtag Eur Mio. Hinsichtlich des Risikomanagements der Adressenausfallrisiken der American Express Austria Bank GmbH ist zu unterscheiden zwischen: den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen für den Produktbereich Consumer Card und Small Business Card und den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen für den Produktbereich Commercial Card.
6 Für Rechnungslegungszwecke wurden keine separaten Definitionen von überfällig und ausfallgefährdet formuliert. Es finden die Bestimmungen der firmeninternen Richtlinien hinsichtlich der Bewertung der Forderungen Anwendung. I.d.R. ist ein Kunde als überfällig nach Überschreiten des produktabhängigen Zahlungszieles, ausfallgefährdet sind Kunden die trotz eines mehrstufigen Mahnprozesses mind. 90 Tage mit der Rechnung im Verzug sind. Als ausfallgefährdet sind auch Forderungen zu betrachten, die gegenüber Kunden bestehen, in denen ein berechtigter Anlass oder Informationen zu Tage getreten sind, die gegen die Weiterführung der Kundenbeziehung sprechen. Basierend auf den historischen Abschreibungswerten wird vorausblickend eine benötigte Reserve gemäß den Konzernrichtlinen der American Express Gruppe berechnet, diese wird monatlich anhand der tatsächlichen Werte überprüft und angepasst. Im Rahmen des Ergebnisses kommt die Provision for Losses zum Tragen, diese setzt sich aus den tatsächlichen Abschreibungen und der obengenannten monatlichen Anpassung der Reserve zusammen (zzgl. der Summe der Verluste aus Betrugsfällen). Beträge, die nach Abschreibung eingebracht werden ( Recoveries ), finden im Zuge dessen gleichermassen Berücksichtigung. Die tatsächlichen Abschreibungen beinhalten Abschreibungen gemäß dem Regelfall nach 180 Tagen ( Contractual Write-Offs ) bzw. vorzeitige Abschreibungen ( Early Write-Offs ) vor 180 Tagen, welche anlassbezogen stattfinden, d.h. insofern ein Härtefall im Rahmen der bestehenden Forderung vorliegt und eine Einbringung der Forderungen zwischen Tagen ausgeschlossen werden kann. Die Risikovorsorge beträgt zum Bilanzstichtag Eur 0,6 Mio. GESAMT (in TEURO) Ausfallgefährdete Forderungen 649 Pauschalwertberichtigungen 649 Direktabschreibungen 1,274 Auflösung - Zuweisung 43 Eingang abgeschriebener Forderungen 248 Risikovorsorge für ausfallgefährdete Forderungen 2013 (in TEURO) Eröffnungs stand Verwendung Zuweisung Auflösung Sonstige Berichtigung Abschluss stand PauschlWB Die Adressenausfallrisiken stellen aufgrund der Geschäftsaktivitäten der American Express Austria Bank GmbH ein wesentliches Risikopotential für das Unternehmen dar. 8. Verwendung des Kreditrisiko-Standardansatz ( 8) Die American Express Austria Bank GmbH greift bei der Bestimmung der gewichteten Forderungsbeträge für die Forderungsklassen gemäß 22a Abs. (4) BWG auf keine externen Ratings zurück. Die Bemessungsgrundlage für das Kreditrisiko ist die Summe der gewichteten Forderungswerte. 9. Operationelles Risiko ( 12) Das operationelle Risiko stellt die Gefahr von Verlusten dar, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren und Systemen, Menschen oder infolge externer Ereignisse eintreten.
7 Die Definition umfasst auch rechtliche Risiken. Als Rechtsrisiko wird die Möglichkeit verstanden, dass Prozesse, Gerichtsurteile gegen die Bank oder Verträge, die sich als undurchsetzbar erweisen, die Geschäfte oder die Verfassung der Bank beeinträchtigen. Die operationellen Risiken stellen aufgrund der Geschäftsaktivitäten der American Express Austria Bank GmbH ein wesentliches Risikopotential für das Unternehmen dar. Sie können prinzipiell in allen Bereichen der American Express Austria Bank GmbH eintreten. American Express Austria Bank GmbH hat für operationelle Risiken eine aktiv gelebte Risikokultur. Dies bedingt eine angemessene interne Kommunikation über die wesentlichen operationellen Risiken der American Express Austria Bank GmbH, um ein Bewusstsein hinsichtlich der Bedeutung der operationellen Risiken aufrecht zu erhalten. und diesbezüglich eine große Sensibilisierung relevanter Mitarbeiter beim Umgang mit potentiellen Gefahrenquellen und den Auswirkungen im Schadensfall zu erreichen. Ziel ist die Reduzierung von Schäden aus eingetretenen operationellen Risiken bzw. das bewusste Vermeiden und Kontrollieren von operationellen Risiken in Verbindung mit den Geschäftsaktivitäten der American Express Austria Bank GmbH. In Übereinstimmung mit der Säule I erfolgt die Quantifizierung der operationellen Risiken gemäß 22j BWG i.v.m. 182 bis 184 SolvaV (Basisindikatoransatz). 10. Vergütungspolitik und -praktiken ( 15a) Die Vergütungspolitik der American Express Austria Bank GmbH wurde im Hinblick auf ein solides und wirksames Risikomanagement im Einklang mit der Geschäftsstrategie von den Geschäftsführern und vom Aufsichtsrat unter Beachtung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben als Vergütungspolitik der American Express Austria Bank GmbH beschlossen. Unterstützung und Beratung bei der Umsetzung der Vergütungspolitik erhielt die Geschäftsführung von HR (Personalabteilung), GCO (Rechtsabteilung) und dem Risk Management, welche bei American Express Service Europe, Ltd., Zweigniederlassung Frankfurt am Main angesiedelt sind. Ziel der Vergütungspolitik ist es, Vergütungsgrundsätze zu definieren, die die Kapital-, Liquiditäts- und Risikosituation sowie den langfristigen Erfolg der American Express Austria Bank GmbH genügend berücksichtigen und somit Anreize für die Mitarbeiterschaft darstellen. Gleichzeitig werden weder Anreize für unnötig risikofreudiges Verhalten noch für das Eingehen einer Gefahr für die Finanzsituation der Bank geschaffen. Mit diesem Reglement werden die Bestimmungen der 39 Abs.2, 39b BWG und die Anlage zu 39b BWG sowie die weltweiten Vergütungsgrundsätze des American Express Konzerns umgesetzt. Der in 39b BWG verankerte Proportionalitätsgrundsatz wurde auf Basis einer fundierten Selbsteinschätzung der American Express Austria wie folgt ausgelegt: Gemäß dem 39 BWG ergab das im Rahmen der Selbsteinschätzung der American Express Austria Bank GmbH für die Proportionalität ermittelte Risikoprofil, dass es sich bei der American Express Austria Bank GmbH um ein nicht-komplexes Institut handelt. Die Gründe dafür sind die geringe Größe der American Express Austria Bank GmbH hinsichtlich der Bilanzsumme und der Anzahl der Mitarbeiter. Es gibt keine Zweigstelle,
8 Filialen oder Beteiligungen im Ausland, die Bandbreite der Produkte ist äußerst begrenzt, diverse wesentliche Aufgabenbereiche werden von anderen American Express Gesellschaften im Wege der Ausgliederung übernommen und abgewickelt, die sogenannten Charge Cards werden nur auf Basis einer vollständigen Kundenüberprüfung ausgegeben, sogenannte Risikonehmer sind bei der American Express Austria Bank GmbH nur in geringer Anzahl vorhanden. Die American Express Austria Bank GmbH verwendet ein stark standardisiertes Geschäftsmodell, welches wenig Einflussmöglichkeiten einzelner Mitarbeiter auf das Risikoprofil zulässt. Die American Express Austria Bank GmbH wendet daher Z 12 und Z 12 lit. a der Anlage zu 39b (Zurückbehaltung von Bonuszahlungen über 5 Jahre) nicht an und macht von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit der Neutralisation Gebrauch. Als eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sind die von der American Express Austria Bank GmbH ausgegebenen Geschäftsanteile keine handelbaren Wertpapiere. Z 11 der Anlage zu 39b BWG ist daher nicht anwendbar gegenüber American Express Austria Bank GmbH. Die American Express Austria Bank GmbH legt darauf wert, dass die Vergütungspolitik keine Ermutigung zum Eingehen unangemessener Risiken darstellt. Die Unternehmensleitung ist sehr stark darauf fokussiert, dass die Mitarbeiter dazu beitragen, die langfristigen Ziele und Werte des American Express Konzerns zu erreichen und zu verfolgen. Der Vergütungsprozess orientiert sich an definierten Prozessen, Vorgaben und Leitlinien. Wesentlichem Einfluss auf das Risikoprofil der Bank kommt der Geschäftsführung und dem höheren Management zu. Die Gesamtvergütung eines Mitarbeiters bei der American Express Austria Bank GmbH basiert auf einem weltweiten Vergütungssystem, das für alle Geschäftsbereiche des Konzerns gilt und setzt sich aus einer fixen (marktübliches Grundgehalt) und variablen Komponente zusammen. Variable Vergütungen werden als Instrument eingesetzt werden, um Mitarbeitern adäquate Anreize und Belohnungen für sehr gute Leistungen zu bieten. Die individuelle variable Vergütung wird in Abhängigkeit der Bewertung der individuellen Leistung des Mitarbeiters, der Bewertung der Leistung des Geschäftsbereiches des Mitarbeiters und dem Gesamtergebnis des American Express Konzerns gezahlt. Bei der jährlichen Zielerreichung eines Mitarbeiters im Rahmen der konzernweit durchgeführten Leistungsbeurteilung der Mitarbeiter (Performance Management Prozess) wird auf das Erreichen mittel- und langfristiger Ziele geachtet. In der American Express Austria Bank GmbH und dem American Express Konzern sind die Verantwortungen und Entscheidungskompetenzen betreffend der Vergütungspolitik zwischen den Bereichen Compensation & Benefit (AESEL), Human Resources (AEII), der Geschäftsführung und den Leitern der einzelnen Geschäftsbereiche aufgeteilt. Es gibt keine individuelle Möglichkeit für einen einzelnen Mitarbeiter Entscheidungen zu treffen, die sich auf die Entwicklung der Risikosituation und das Risikoprofil der American Express Austria Bank GmbH wesentlich auswirken. Derartige Entscheidungen werden ausschließlich durch die Geschäftsführung (in Anwendung des 4 (oder mehr) -Augen-Prinzips) getroffen. Es gibt keine Mitarbeiter im Sinne der Definition nach 39b BWG, denen individuell die Möglichkeit zum Eingehen bankgeschäftlicher und bankbetrieblicher Risiken zukommt. Weiters gibt es auch für einzelne Risikokäufer nach 39b BWG und andere Mitarbeiter mit dem der Geschäftsleitung gleich gestellten Entlohnungsmodell keine Möglichkeit, individuelle
9 Entscheidungen zu treffen, die sich auf die Entwicklung der Risikosituation und das Risikoprofil der American Express Austria Bank GmbH auswirken. 11. Offenlegungen bei Verwendung von Kreditrisikominderungen ( 17) Die American Express Austria Bank GmbH verwendet gemäß Solvabilitätsverordnung Haftungszusagen und Netting-Vereinbarungen zur Kreditrisikominderung. Im Rahmen des Clearingprozesses von Intercompany Transaktionen kommt es, rechnerisch gesehen, zu Forderungen bzw. Verbindlichkeiten der American Express Austria Bank GmbH gegenüber der konzerninternen Clearingstelle. Im Jänner 2005 wurde ein Cash Collateral Pledge, Assignment and Security Agreement der American Express International Inc. (AEII) als Haftung zugunsten der American Express Austria Bank GmbH vor diesem Hintergrund abgegeben. Die AEII Haftung sieht ein Pfandrecht der American Express Austria Bank GmbH vor, sich bei Fälligkeit einer Forderung gegenüber der konzerninternen Clearingstelle aus dem USD Cash Deposit bedienen zu können. Der Betrag der Haftungszusage wurde im Rahmen der Kapitalerhöhung der American Express Austria Bank GmbH im Jahr 2008 reduziert. 12. Schlussbestimmungen ( 19) Die Ausgestaltung und Umsetzung der Risikosteuerung der American Express Austria Bank GmbH werden in den Risikohandbüchern erläutert. Darüber hinaus wird ein Überblick über die wesentlichen internen und externen Rahmenbedingungen sowie die relevanten Risikoarten gegeben, die das Risikomanagement der American Express Austria Bank GmbH maßgeblich beeinflussen. Die Risikoarten die im Rahmen des beschriebenen Geschäftsmodells der American Express Austria Bank GmbH bewertet werden, sind innerhalb der Offenlegung in den voran gegangenen Absätzen aufgeführt. 9, 11, 13-16, 18 gemäß Offenlegungsverordnung finden innerhalb des Geschäftsmodells der American Express Austria Bank GmbH keine Anwendung. Gemäß 26 Abs 4 BWG wird die American Express Austria Bank GmbH durch verbindliche interne Vorschriften sicherstellen, dass die offen gelegten Informationen angemessen sind. Darüber hinaus werden in diesen Richtlinien die Angaben in der Offenlegung sowie die Häufigkeit der Veröffentlichung überprüft.
Offenlegung der American Express Austria Bank GmbH
Offenlegung der American Express Austria Bank GmbH INHALTSVERZEICHNIS 1. Zweck...2 2. Risikomanagement für einzelne Risikokategorien...2 a. Risikostrategie:...2 b. Risikotragfähigkeit:...2 c. Risiko-Management
MehrOffenlegung nach 26 BWG
Offenlegung nach 26 BWG Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 1. Eigenmittelstruktur Die Eigenmittel setzen sich wie folgt zusammen: 4 Z 2: Eigenmittel gemäß
MehrBASEL. Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz. franz-josef.radermacher@uni-ulm.de
Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz franz-josef.radermacher@uni-ulm.de Seite 2 Eigenkapitalunterlegung laut Basel I Aktiva Kredite, Anleihen etc. Risikogewichtete Aktiva
MehrDie quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 23.137 4 Z 3:
VOLKSBANK VÖCKLABRUCK-GMUNDEN e.gen. Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 1. Eigenmittelstruktur Die Eigenmittel setzen sich wie folgt zusammen: 4 Z 2: Eigenmittel
MehrRisiko- und Kapitalsteuerung in Banken. MN-Seminar 12.05.2009 Martina Böhmer
Risiko- und Kapitalsteuerung in Banken MN-Seminar 12.05.2009 Martina Böhmer Risiko- und Kapitalsteuerung in Banken Basel II Risiko- und Kapitalsteuerung in Banken 25 a Absatz 1 KWG Kreditinstitute sind
MehrCVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr.
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) 1. Vorbemerkungen zur Vergütungspolitik ( 16 InstitutsVergV i.v.m. Art. 450 Verordnung
MehrVergütungsbericht 2014. Volvo Financial Services GmbH
VFS VB001 1 2014 Im folgenden VFS genannt gem. 7 der Institutsvergütungsverordnung 1 VFS VB001 2 Präambel Die VFS ist in den ABVolvoKonzern eingebunden und folgt mit dem Vergütungssystem den Konzernvorgaben.
MehrStudie zum Management und Controlling von Reputationsrisiken. Kurzzusammenfassung
Studie zum Management und Controlling von Reputationsrisiken Kurzzusammenfassung August 2014 Studienziele und -inhalte Nicht zuletzt durch die Finanzmarktkrise und eine zunehmende Wettbewerbsverschärfung
MehrPensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione
Compliance-Reglement 1. Grundsätze und Ziele Compliance ist die Summe aller Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass und ihre Vertreter/Vertreterinnen alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Codes
MehrVolksbank Hohenlimburg eg Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsordnung. per 31.12.2011
Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsordnung per 31.12.2011 Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung des Geschäftsmodells... 3 2 Einhaltung der Anforderungen der Instituts-Vergütungsordnung... 4 3 Daten zur
MehrOffenlegung Vergütungssystem. gemäß 7 InstitutsVergV
Offenlegung Vergütungssystem gemäß 7 InstitutsVergV 2 Inhalt INHALT... 3 PRÄAMBEL... 5 1 GRUNDSÄTZE DER VERGÜTUNG... 7 2 GOVERNANCE STRUKTUREN... 7 3 FIXE VERGÜTUNG... 8 4 VARIABLE VERGÜTUNG... 8 5 VERGÜTUNGSSYSTEM
MehrVergütungsbericht der Siemens Bank GmbH
Vergütungsbericht der Siemens Bank GmbH (gemäß 7 Institutsvergütungsverordnung a.f.) Siemens Bank GmbH Financial Services Siemens Bank GmbH: Vergütungsbericht 2 Inhalt 1 GRUNDPRINZIPIEN DER VERGÜTUNG...
MehrOffenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung. TeamBank AG. Inhalt
Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung TeamBank AG Inhalt 1. Aktuelle Vergütungssysteme in der TeamBank AG 1.1 Vergütungssystem für Tarifmitarbeiter* 1.2 Vergütungssystem für außertarifliche
MehrVolksbank Haltern eg. Offenlegungsbericht im Sinne der Instituts-Vergütungsverordnung. per 31.12.2014
Offenlegungsbericht im Sinne der Instituts-Vergütungsverordnung per 31.12.2014 Beschreibung des Geschäftsmodells Inhaltsverzeichnis 1. Beschreibung des Geschäftsmodells..Seite 3 2. Angaben zur Einhaltung
MehrOFFENLEGUNGSBERICHT 2013 VR BANK SÜDPFALZ EG 76829 LANDAU. i.s. der Institutsvergütungsverordnung
OFFENLEGUNGSBERICHT 2013 VR BANK SÜDPFALZ EG 76829 LANDAU i.s. der Institutsvergütungsverordnung Inhaltsverzeichnis Beschreibung des Geschäftsmodells... 3 Angaben zur Einhaltung der Anforderungen der Institutsvergütungsverordnung......
MehrVR Bank Rhein-Neckar eg Offenlegungsbericht i.s.d. Instituts-Vergütungsverordnung per 31.12.2013
Offenlegungsbericht i.s.d. Instituts-Vergütungsverordnung per 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung des Geschäftsmodells.....3 2 Angaben zur Einhaltung der Anforderungen der Instituts- Vergütungsverordnung....4
MehrErläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)
Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.
Mehr(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis
Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen
MehrVergütungsbericht der Siemens Bank GmbH
Vergütungsbericht der (gemäß 7 Institutsvergütungsverordnung) Financial Services : Vergütungsbericht 2 Inhalt 1 GRUNDPRINZIPIEN DER VERGÜTUNG... 3 2 ZUSAMMENSETZUNG UND AUSGESTALTUNG DER VERGÜTUNG... 3
MehrBank für Kirche und Caritas. Offenlegungsbericht 2012. i. S. der Instituts- Vergütungsverordnung
i. S. der Instituts- Vergütungsverordnung 1 Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung des Geschäftsmodells... 3 2 Angaben zur Einhaltung der Anforderungen der Instituts-Vergütungsverordnung...4 3 Daten zur Vergütungssystematik...
MehrANHÄNGE. Delegierte Verordnung (EU) Nr.../.. der Kommission vom XXX
EUROPÄISCHE KOMMISSION Straßburg, den 21.10.2014 C(2014) 7674 final ANNEX 1 ANHÄNGE zu Delegierte Verordnung (EU) Nr..../.. der Kommission vom XXX zur Ergänzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen
MehrVergütungsbericht 2013 gemäß 7 und 8 Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV)
Vergütungsbericht 2013 gemäß 7 und 8 Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) Human Resources zum 31.12.2013 = Inhaltsverzeichnis 1. Vergütungsgrundsätze 2. Vergütungssystem 2.1. Ausgestaltung Vergütung
MehrRaiffeisenbank eg Großenlüder Offenlegungsbericht i.s.d. Instituts-Vergütungsverordnung. per 31.12.2012
Raiffeisenbank eg Großenlüder Offenlegungsbericht i.s.d. Instituts-sverordnung per 31.12.2012 Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung des Geschäftsmodells... 3 2 Angaben zu Einhaltung der Anforderungen der Institutsvergütungsverordnung...
MehrErläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB)
Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands 1 Rechtlicher Hintergrund Das
Mehrvpe WertpapierhandelsBank AG Offenlegungsbericht gemäß 26a Kreditwesengesetz (KWG) i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) für das Jahr 2013
vpe WertpapierhandelsBank AG Offenlegungsbericht gemäß 26a Kreditwesengesetz (KWG) i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) für das Jahr 2013 Einleitung Mit der am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen
MehrTestatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
MehrRisikogrundsätze Version 2, Stand 10/2011
Version 2, Stand 10/2011 1. RISIKOGRUNDSÄTZE 1.1 Verantwortung des Vorstandes Der Vorstand der Schoellerbank Invest AG ist für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich.
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
MehrStarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und
StarDSL AG, Hamburg Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die StarDSL AG, Hamburg: Wir haben den Jahresabschluss
MehrVolksbank Ulm-Biberach eg Institutsgruppe. Offenlegungsbericht gemäß Instituts-Vergütungsverordnung per 31. Dezember 2013
Volksbank Ulm-Biberach eg Institutsgruppe Offenlegungsbericht gemäß Instituts-Vergütungsverordnung per 31. Dezember 2013 Inhalt 1 Beschreibung des Geschäftsmodells... 3 2 Angaben zur Einhaltung der Anforderungen
MehrLeitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014
EBA/GL/2014/06 18. Juli 2014 Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien 1 Leitlinien der EBA u ber die bei Sanierungspla nen zugrunde zu legende Bandbreite an
MehrBilanz zum 30. September 2012
VMS Deutschland Holdings GmbH, Darmstadt Bilanz zum 30. September 2012 Aktiva Passiva 30.09.2012 30.09.2011 30.09.2012 30.09.2011 A. Anlagevermögen A. Eigenkapital Finanzanlagen I. Gezeichnetes Kapital
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
MehrPersonal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014
Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Personal-Vorsorgestiftung
Mehra) Festlegung der Vergütungspolitik
Offenzulegende Angaben zur Vergütungspolitik in der Thüringer Aufbaubank Gruppe gemäß 16 der Institutsvergütungsverordnung und Artikel 450 der Verordnung (EU) 575/2013 Die Verordnung über die aufsichtsrechtlichen
MehrErläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB
Erläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Die Angaben im Lagebericht und im Konzernlagebericht erläutern wir wie
MehrRisikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement
SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent
MehrStephanie Caspar Lisa Eggerstorff Alexander Wagner Robert Hagedorn
Ermittlung des Änderungsbedarfs für die SAB aus der MaRisk-Novelle 2010, insbesondere hinsichtlich Stresstests, unter Beachtung der Spezifika einer Förderbank Stephanie Caspar Lisa Eggerstorff Alexander
MehrIMPRESSUM / DISCLAIMER:
IMPRESSUM / DISCLAIMER: InsideGuide erscheint 40 mal pro Jahr in einem ungefähren Rhythmus von zwei Wochen. Das Druckwerk, sowie die Webseiten sind als Manuskript zu betrachten, welche ausschliesslich
MehrPrüfprogramm Risikodokumentation nach Art. 196 AVO resp. Art. 204 AVO
Prüfprogramm Risikodokumentation nach Art. 196 AVO resp. Art. 204 AVO Versicherungsunternehmen: Name Versicherungsgruppe/-konglomerat Prüfgesellschaft Leitender Prüfer Name der Prüfgesellschaft gemäss
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrEquity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S
J A H R E S A B S C H L U S S zum 31. Dezember 2012 Wirtschaftsprüfungs- und Treuhand - GmbH Steuerberatungsgesellschaft 5020, Kleßheimer Allee 47 Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2012... 1 Gewinn-
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrJahresabschluss der Rechtsformen II
Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)
MehrTestatsexemplar. Bertrandt Ehningen GmbH (vormals: Bertrandt Fahrerprobung Nord, Hamburg) Ehningen
Testatsexemplar Bertrandt Ehningen GmbH (vormals: Bertrandt Fahrerprobung Nord, Hamburg) Ehningen Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 18. Juli bis zum 30. September 2012 Bestätigungsvermerk
MehrBanken in der Krise / aus der Krise Restrukturierung mit Fallen und Hindernissen
Banken in der Krise / aus der Krise Restrukturierung mit Fallen und Hindernissen fwp 05/05/10 1053003 MMag. Dr. Markus Fellner Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH A-1010 Wien, Schottenring 12,
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
MehrBilanz zum 30. September 2013
VMS Deutschland Holdings GmbH, Darmstadt Bilanz zum 30. September 2013 Aktiva Passiva 30.09.2013 30.09.2012 30.09.2013 30.09.2012 A. Anlagevermögen A. Eigenkapital Finanzanlagen I. Gezeichnetes Kapital
MehrVergütungsbericht der Bank of America N.A., Frankfurt Branch Geschäftsjahr 2014
Vergütungsbericht der Bank of America N.A., Frankfurt Branch Geschäftsjahr 2014 Veröffentlichung gemäß 16 Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) 1 Bank of America N.A. Frankfurt Branch, Vergütungsbericht
MehrVergütungsbericht für Geschäftsjahr 2011/2012 Gem. 7 Instituts- Vergütungsverordnung Siemens Finance & Leasing GmbH
Vergütungsbericht für Geschäftsjahr 2011/2012 Gem. 7 Instituts- Vergütungsverordnung Siemens Finance & Leasing GmbH Version: 1.0 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 3 1. Selbsteinschätzung... 4
MehrBericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012
Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrZweck des Konzernabschlusses
Buchhaltung und Bilanzierung Konzernabschluss Inhalte dieser Einheit Zweck des Konzernabschlusses Begriffsdefinitionen Konsolidierungsformen Vollkonsolidierung Quotenkonsolidierung 1 Zweck des Konzernabschlusses
MehrVeröffentlichung betreffend Corporate Governance und Vergütung
Veröffentlichung betreffend Corporate Governance und Vergütung ERKLÄRUNG gemäß 65a BWG i.v.m. 5 Abs. 1 Z 6 bis 9a, 28a Abs. 5 Z 1 bis 5, 29, 39b, 39c, 64 Abs. 1 Z 18 u. 19 BWG und der Anlage zu 39b BWG
MehrThe AuditFactory. Copyright by The AuditFactory 2007 1
The AuditFactory 1 The AuditFactory Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission Internal Control System (COSO I) 2 Vorbemerkung zur Nutzung dieser Publikation Die Nutzung der hier
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle
MehrGemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und
Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-
MehrDokumentation. zur. Instituts-Vergütungsverordnung. Stand: April 2011
Dokumentation zur Instituts-Vergütungsverordnung Stand: April 2011 Seite 1 Dokumentation zur Instituts-Vergütungsverordnung Stand: April 2011 Beschreibung des Geschäftsmodells Die Raiffeisenbank Kaisersesch-Kaifenheim
MehrQuantitatives Risikomanagement
FaRis Forschungsstelle aktuarielles Risikomanagement Herzlich Willkommen zum 9. FaRis & DAV-Symposium Quantitatives Risikomanagement Köln, 4. Dezember 2015 Eröffnungsvortrag TH Köln, Institut für Versicherungswesen
MehrPensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015
Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe Reglement Kapitalplan Gültig ab. Januar 05 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN GUTHABEN 3 VORSORGESTUFEN 4 FREIWILLIGE EINLAGEN 5 LEISTUNGEN 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
MehrRISIKOFAKTOR - CREDIT SPREADS
RISIKOFAKTOR - CREDIT SPREADS ABSICHERUNG, AKTIVE RISIKOSTEUERUNG UND HANDEL MIT CREDIT DEFAULT SWAPS (CDS) Einführungsprozess zur schnellen und effizienten Produktnutzung VERÄNDERTES UMFELD FÜR DAS KREDITGESCHÄFT
MehrPensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013
Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe
MehrWelches sind die wichtigsten Aufgaben des Strategischen Projektmanagements? Die Aufgaben des Strategischen Projektmanagements sind wie folgt:
Welches sind die wichtigsten Aufgaben des Strategischen Projektmanagements? Die Aufgaben des Strategischen Projektmanagements sind wie folgt: Initiierung strategiekonformer Projekte Abbruch von nicht-strategiekonformen
MehrERRATA Zwischenbericht zum 31. März 2014
ERRATA Zwischenbericht zum 31. März 2014 Die Überprüfung der erstmaligen Anwendung von Basel 3 einschließlich Einschleifregelung genauer: der zum 1.1.2014 in Kraft getretenen Verordnung 2013/575/EU (Capital
MehrIDV Assessment- und Migration Factory für Banken und Versicherungen
IDV Assessment- und Migration Factory für Banken und Versicherungen Erfassung, Analyse und Migration von Excel- und AccessAnwendungen als User-Selfservice. Sind Ihre Excel- und Access- Anwendungen ein
MehrGestaltungsbeispiel Holdingstruktur
Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur KRÜMMEL & KOLLEGEN Rosenthaler Str. 39 D-16540 Hohen Neuendorf Telefon: 03303.29 75 05 Fax: 03303.29 75 06 info@limited-partner.de www.limited-partner.de Einleitung
MehrStudie über die Bewertung von Wissen in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein
Studie über die Bewertung von Wissen in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein Sehr geehrte Damen und Herren, in der heutigen Wissensgesellschaft sind die zentralen Ressourcen erfolgreicher
MehrLEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott
LEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott (berücksichtigt die Rechtslage ab 01.01.2014) Der vorliegende Leitfaden zeigt Ihnen eine Möglichkeit auf, wie Sie die geltende Rechtslage
MehrPension Liability Management. Ein Konzept für die Liquiditätsplanung in der betrieblichen Altersversorgung. BAV Ludwig
Ein Konzept für die Liquiditätsplanung in der betrieblichen Altersversorgung Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung university-logo Problematik Ziele interne Finanzierung Vorteile der internen
MehrVom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements
Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements Inhalt 1: Revision als Manager von Risiken geht das? 2 : Was macht die Revision zu einem Risikomanager im Unternehmen 3 : Herausforderungen
MehrBusinessplan-Aufbauseminar
Businessplan-Aufbauseminar A11: Wie tickt eine Bank und wie tickt Beteiligungskapital? UnternehmerTUM 12.01.2011 1 Situation der Banken Die Banken sind nach der weltweiten Existenzkrise noch nicht über
MehrSATZUNG DER BERLIN HYP AG
SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma
MehrAustriaTech - Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH, Wien, FN 92873 d. Offenlegung gemäß 277 ff UGB
AustriaTech Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH, Wien, FN 92873 d Offenlegung gemäß 277 ff UGB 1) 2) Offenzulegender Anhang Firmenbuchnummer Firmenbuchgericht Beginn und Ende
MehrJahresrechnung zum 31. Dezember 2014
PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag
MehrCCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin)
CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin) Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA PASSIVA Stand am Eröffnungsbilanz Stand am Eröffnungsbilanz 31. Dezember
Mehr1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die
Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte
MehrHilfestellungen zur Mittelanforderung
Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung
MehrGEA FMA: Stand der Dinge und Vorschläge. Dr. Karl Staudinger politiktraining.at
GEA FMA: Stand der Dinge und Vorschläge Dr. Karl Staudinger politiktraining.at FMA Bescheide vom 30.11.2013 Straferkenntnis 2000 Euro Verwaltungsstrafe Anordnung:... binnen 6 Wochen nach Zustellung dieses
MehrBESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen
MehrORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG am 17. Juni 2015
ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG am 17. Juni 2015 VORSCHLÄGE DES VORSTANDS UND AUFSICHTSRATS GEMÄSS 108 AKTG Tagesordnungspunkt 1 Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt
MehrTeilliquidations-Reglement der. Vorsorgestiftung der Verbände der Maschinenindustrie. gültig ab Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde
Teilliquidations-Reglement der Vorsorgestiftung der Verbände der Maschinenindustrie gültig ab Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde Inhaltsverzeichnis Art. 1 Voraussetzungen 1 Art. 2 Stichtag 1 Art. 3
Mehr( 23 BWG, 20 BMVG) ANLAGE 1 I. - ( 20 1 BMVG)
Quartalsweise Angaben von Mitarbeitervorsorgekassen betreffend Eigenmittel beim MVK-Geschäft ( 23 BWG, 20 BMVG) ANLAGE 1 I. Abfertigungsanwartschaften - Eigenmittel ( 20 Abs. 1 BMVG) 1. Gesamtsumme der
MehrJahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014
Jahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 abcfinance Beteiligungs AG, Köln Bilanz zum 31. Dezember 2014 Aktiva 31.12.2014 31.12.2013 A.
MehrTutorium Investition & Finanzierung Tutorium 5: Unternehmensfinanzierung und Außenfinanzierung in Form der Beteiligungsfinanzierung
Fachhochschule Schmalkalden Fakultät Informatik Professur Wirtschaftsinformatik, insb. Multimedia Marketing Prof. Dr. rer. pol. Thomas Urban Tutorium Investition & Tutorium 5: Unternehmensfinanzierung
MehrVergütungsbericht 2014
Vergütungsbericht 2014 der (CSS.AG) gemäß der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (Institutsvergütungsverordnung-InstitutsVergV) vom 17.12.2014 INHALT
MehrGemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung
Gemeinsamer Bericht des Vorstands der Herlitz Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der Mercoline GmbH gemäß 295, 293a Aktiengesetz über die Änderung des Gewinnabführungsvertrages vom 24. November
MehrAnalyse der Geschäftsmodelle
Analyse der Geschäftsmodelle Konferenz: Neues SREP Konzept der Aufsicht Dr. Stefan Blochwitz, Leiter der Abteilung Bankgeschäftliche Prüfungen und Umsetzung internationaler Standards, Deutsche Bundesbank
MehrOffenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten
Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.
MehrJ A H R E S A B S C H L U S S
J A H R E S A B S C H L U S S für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012 der bitiba GmbH München ********************* bitiba GmbH Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
MehrVerordnung 952.111 über die ausländischen Banken in der Schweiz
Verordnung 952.111 über die ausländischen Banken in der Schweiz (Auslandbankenverordnung, ABV) vom 21. Oktober 1996 (Stand am 14. Januar 1997) Die Eidgenössische Bankenkommission (Bankenkommission), gestützt
MehrIT-Sicherheit. ein Thema für das Management? Herzlich Willkommen. IT-Security für das Management. Vortrag vom 17.06.2004 netformat GmbH
IT-Sicherheit ein Thema für das Management? Herzlich Willkommen Zirngibl Langwieser Inhaltsübersicht 1. Pflichten des Managements in Bezug auf die IT-Sicherheit 2. Instrumente der Pflichterfüllung und
MehrABCD. Bestätigungsvermerk. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008. Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin
ABCD Bestätigungsvermerk Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH
Mehrt r u s t p a y e i n z e l a b s c h l u s s international 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 a g
T r u s t p a y international A G e i n z e l a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 Bilanz zum 31. Dezember 2009 Trustpay International AG 31.12.2009 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2008 AKTIVA EUR
MehrJahresabschluss per 31.12.2008. BASF US Verwaltung GmbH. BASF SE ZFR Rechnungslegung BASF
Jahresabschluss per 31.12.2008 BASF US Verwaltung GmbH BASF SE ZFR Rechnungslegung BASF BASF US Verwaltung GmbH, Ludwigshafen am Rhein Bilanz zum 31. Dezember 2008 AKTIVA PASSIVA 31.12.2007 31.12.2007
MehrInhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7
Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen
MehrIVU Traffic Technologies AG
IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten
MehrRudolf Schraml. Beratung und Vertrieb IT-Security und Datenschutz
Rudolf Schraml Beratung und Vertrieb IT-Security und Datenschutz Effektives IT-Risikomanagement Chance oder Risiko Was vor einiger Zeit nur für die großen Unternehmen galt, ist jetzt auch im Mittelstand
MehrEntrepreneur. Der Aufbruch in eine neue Unternehmenskultur
Entrepreneur Der Aufbruch in eine neue Unternehmenskultur 08. September 2006 1 Ausgangssituation: Die Beziehung zwischen Unternehmer und Arbeitnehmer steht auf dem Prüfstand. Aktuell gibt es eine lebhafte
MehrIFZM. Die KASKO für Investmentfonds
IFZM IFZM Die KASKO für Investmentfonds IFZM Der Informationsdienst für die Trendfolgestrategie IFZM Die KASKO für Investmentfonds IFZM Ein Trendfolgesystem macht nur Sinn, wenn die Signale ausgeführt
MehrInhalt. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 5 4. Negativabgrenzung... 6 5. Wesentliche Inhalte... 7 6. Beispiel... 8 www.boeckler.de August 2014 1/8 1.
Mehr