Die gelbe Ampel Einschätzbogen Frühe Hilfen

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1 Fachbereich Jugend, Gesundheit und Soziales Kreisverwaltung Olpe Westfälische Straße Olpe Die gelbe Ampel Einschätzbogen Frühe Hilfen Arbeitsmaterial aus dem Netzwerk Frühe Hilfen im Kreis Olpe Stand: September 2009 Bearbeitung: Dr. Sybille Stöbe-Blossey / Anika Torlümke / Lisa Kasper Institut Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg Essen Gebäude LE, Duisburg

2 Die gelbe Ampel Einschätzbogen Frühe Hilfen Inhalt Die gelbe Ampel Einschätzbogen Frühe Hilfen... 3 Warum ein Einschätzbogen Frühe Hilfen?... 3 Was muss ich zum Thema Kindeswohlgefährdung beachten?... 4 Welche Datenschutzvorschriften muss ich beachten?... 5 Wie wird der Einschätzbogen ausgefüllt und ausgewertet?... 6

3 Die gelbe Ampel Einschätzbogen Frühe Hilfen Warum ein Einschätzbogen Frühe Hilfen? In Ihrer täglichen Praxis ist Ihnen vielleicht schon einmal ein Kleinkind mit seiner Familie aufgefallen, bei dem Sie ein ungutes Gefühl hatten? Sie haben bemerkt, dass bestimmte Dinge auffallend sind oder dass die Familie in Schwierigkeiten steckt, wussten aber nicht so recht, wie Sie damit umgehen sollen? Der vorliegende Einschätzbogen Frühe Hilfen wurde im Rahmen des Netzwerks Frühe Hilfen im Kreis Olpe konzipiert, um Ihnen einen Orientierungsrahmen zu geben, wenn eine Familie mit einem Kind unter drei Jahren möglicherweise Hilfe benötigt. Dabei geht es vor allem um die Vermittlung früher Hilfen Hilfen sollen einsetzen, wenn die Ampel auf gelb steht, und nicht erst, wenn sie rot wird. Risiken und Gefahren für Kinder und Familien entstehen nicht von heute auf morgen, sie kündigen sich meist schon viel eher an. Jedoch werden schwache Signale riskanter Entwicklungen oft gar nicht oder nur unzureichend erfasst. Und selbst wenn sie wahrgenommen werden, ist systematisches Handeln eher die Ausnahme. Wo aber frühzeitige Hilfen versagen bzw. nicht stattfinden, sind später oftmals erhebliche Folgen für Kinder und Familien zu beklagen. In der Zeit zwischen Geburtsstation bzw. -nachsorge und dem Eintritt des Kindes in die Kindertagesstätte haben Familien mit Kleinkindern oft wenig institutionelle Kontakte und Hilfe. Aber gerade in dieser Zeit müssen sie häufig mit starken Veränderungen und Unsicherheiten kämpfen. Dies kann Überforderungen verschiedenster Art zur Folge haben. Frühe Hilfen sind in der Lage, Gefährdungspotentiale für das Kind zu minimieren und so zu einer gesunden Entwicklung beizutragen. Um frühe Hilfen vermitteln zu können, ist es wichtig, Belastungsfaktoren frühzeitig zu erkennen dazu gehören gesundheitliche, entwicklungsbezogene, psychosoziale, materielle und mit der Familienkonstellation zusammenhängende Faktoren. Für die verschiedenen Berufsgruppen, die mit Kindern unter drei Jahren und deren Familien zu tun haben, ist es jedoch nicht immer leicht, diese vielfältigen Belastungsfaktoren einzuordnen. Mit dem Ausfüllen des Bogens soll erreicht werden, dass mögliche Überforderungssituationen der Familie erkannt werden, die wichtigsten Aspekte des Lern-, Sozial- und Spielverhaltens eingeschätzt werden, das körperliche und gesundheitliche Gesamtbild des Kindes dargestellt und Beobachtungen sowie Eindrücke bzgl. des familiären Hintergrundes erfasst werden. Dabei ist der Einschätzbogen kein neutrales Beobachtungsinstrument; er enthält auch Aussagen in Form von Einschätzungen, die naturgemäß auch subjektiven und bewertenden Charakter haben. Er ist ein sehr sensibles und vertrauliches Instrument, das hilft, die eigene Einschätzung zu prüfen. Er soll auf diese Weise ein zusammenfassendes Gesamtbild von dem betreffenden 0-3jährigen Kind und seiner Familie wiedergeben, wie es aktuell gesehen und erlebt wird. Somit ersetzt der Bogen auch keine geplante und systematische Beobachtung einzelner Verhaltensweisen oder

4 eine Entwicklungsdiagnostik. Der Bogen ist eingeordnet in die Systematik sozialer Frühwarnsysteme 1, die sich aus drei Basiselementen zusammensetzen: Wahrnehmen einer riskanten Entwicklung (in einem möglichst frühen Stadium), Warnen im Sinne des Aufzeigens von Handlungsbedarf, Handeln nach einem zwischen den Beteiligten abgestimmten Verfahren. Der Einschätzbogen beschreibt den Schritt des Wahrnehmens; er soll helfen zu erkennen, wann die Ampel gelb ist. Danach erfolgen dann gegebenenfalls das Warnen an bestimmte Institutionen oder Einrichtungen sowie das Handeln. Bedeutsam ist, dass mit diesem Instrument eine berufsgruppenübergreifende Definition vom Verständnis einer gelben Ampel vorliegt, die ein eigenes Vergewissern und eine Selbstreflexion absichern soll. Er wurde im Rahmen des Netzwerks Frühe Hilfen im Kreis Olpe in einer Projektgruppe erarbeitet, in der unterschiedliche Professionen und Arbeitsfelder aus Gesundheitswesen und Jugendhilfe vertreten sind so zum Beispiel aus den Bereichen Erziehungsberatung, niedergelassene und stationäre Gynäkologie, Jugendhilfeplanung, Pädiatrie, Frühförderung, Hebammen, Familienzentren, Kindertagespflege, soziale Dienste. Alle Beteiligten konnten ihre Sichtweisen und Erfahrungen einbringen, so dass mit dem Einschätzbogen ein Kriterienkatalog vorliegt, der auf einem Konsens unterschiedlicher Professionen basiert. Der Einschätzbogen ist ein Arbeitsinstrument für Sie. In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, dass Sie ihn nur für sich ausfüllen, um auf dieser Basis Klarheit über eventuell weitere Handlungsschritte zu gewinnen. Es kann auch Fälle geben, in denen Sie den Bogen in einer vertraulichen Kommunikationssituation gemeinsam mit eine betroffenen Familie ausfüllen und Ihre Eindrücke besprechen. In jedem Falle müssen Sie bei der Arbeit mit dem Einschätzbogen sowohl die Vorschriften zur Kindeswohlgefährdung als auch zum Datenschutz beachten. Was muss ich zum Thema Kindeswohlgefährdung beachten? Der Einschätzbogen dient in erster Linie dazu, Hilfebedarf möglichst frühzeitig zu erkennen möglichst bevor es zu einer akuten Gefährdungssituation kommt. Es ist jedoch möglich, dass bei der Arbeit mit dem Einschätzbogen deutlich wird, dass bereits schwerwiegende Probleme vorliegen, die eine Kindeswohlgefährdung bedeuten. Deshalb muss an dieser Stelle auf die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Kinderschutz verwiesen werden. Sollte es Anhaltspunkte für eine akute Kindeswohlgefährdung geben, ist jede Person oder Institution, die davon Kenntnis erhält, nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, das Jugendamt (oder in Notfällen auch die Polizei) zu informieren. Der Einschätzbogen enthält einzelne Indikatoren, die mit einem Blitz gekennzeichnet sind. Sollten Sie beim Ausfüllen des Bogens einen dieser Indikatoren angekreuzt haben, so sollten sie unmittelbar die zuständige Stelle im Jugendamt (Bezirkssozialdienst) einschalten. Das gleiche gilt, wenn Sie vier oder mehr Indikatoren angekreuzt haben, die mit dem Faktor 3 (vgl. Erläuterungen zum Ausfüllen des Bogens im Folgenden) gewichtet sind. 1 Altgeld, Karin / Stöbe-Blossey, Sybille / Torlümke, Anika (Mitarb.), 2007: Die Kindertageseinrichtung als Kern eines Netzwerks im Sozialen Frühwarnsystem: ein Überblick. In: Institut für soziale Arbeit (Hrsg.): Soziale Frühwarnsysteme in Nordrhein-Westfalen: die Herner Materialien zum Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten, S

5 Im Anhang finden Sie eine Liste mit allen Ansprechpartner/inne/n des Bezirkssozialdienstes einschließlich der Telefonnummern, -Adressen und räumlichen Zuständigkeiten. Welche Datenschutzvorschriften muss ich beachten? Mit dem Einschätzbogen halten Sie personenbezogene Daten einer Familie fest. Dabei sind Sie an die Vorschriften des Datenschutzes gebunden. Dies bedeutet vor allem, dass Sie den Einschätzbogen nicht an Dritte weitergeben dürfen und für eine sichere, Dritten unzugängliche Aufbewahrung sorgen müssen. Wenn der Bogen nicht mehr benötigt wird (etwa, weil sich das Problem offenkundig erledigt hat, weil Sie keinen Kontakt mehr zu der Familie haben oder weil die Familie in ein anderes Hilfesystem eingemündet ist), sollten Sie ihn vernichten. In jedem Falle unterliegen Sie den Schweigepflichtregelungen, die für Ihre Berufsgruppe gelten. Sollten Sie nach der Arbeit mit dem Einschätzbogen eine gelbe Ampel wahrnehmen, so können Sie weitere Schritte nur mit Einverständnis der Eltern einleiten. Die Einschaltung anderer Institutionen und die Weitergabe des Einschätzbogens externer Fachdienste sind grundsätzlich nur mit Zustimmung der Eltern möglich. Wenn es in einer bestimmten Situation sinnvoll ist, dass Sie selbst mit einer anderen Institution kommunizieren, müssen Sie dies mit den Eltern absprechen und sich von den Eltern das Einverständnis schriftlich erklären lassen. Die Eltern müssen also davon überzeugt werden, eine solche Einverständniserklärung zu unterschreiben. Dabei sind sie über den Zweck des Informationsaustauschs zu informieren. Diese Einverständniserklärung kann formlos erteilt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, ein entsprechendes Formular zu nutzen, das von den Eltern nur unterschrieben werden muss. Musterformulare finden Sie im Anhang. Dabei kann es Fälle geben, in denen Sie der Meinung sind, dass die Familie bzw. insbesondere das Kind Hilfe braucht, dieser Hilfebedarf von den Erziehungspersonen aber nicht akzeptiert wird. Für die Absicherung Ihrer eigenen Eindrücke und Ihres eigenen Handelns können Sie in solchen Fällen den Einschätzbogen in anonymisierter Form mit Dritten beispielsweise mit Ihrem Jugendamt besprechen. Darüber hinaus gibt es solange keine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt nur die Möglichkeit, die Erziehungspersonen im Gespräch zu überzeugen und Hilfe anzubieten. Dafür können die Hinweise für Elterngespräche im Anhang genutzt werden. Sollte es jedoch Hinweise auf Kindeswohlgefährdung geben, sind Sie, wie bereits erwähnt, nicht nur zur Weitergabe von Informationen berechtigt, sondern zum Handeln verpflichtet.

6 Wie wird der Einschätzbogen ausgefüllt und ausgewertet? Wenn Sie mit dem Einschätzbogen arbeiten, müssen Sie nicht in jedem Falle den gesamten Bogen bis hin zu denen verschiedenen Auswertungen abarbeiten. In manchen Fällen ist es durchaus möglich, dass ein kurzer Überblick über einige Teilbereiche oder die Reflexion über die Situation des Kindes oder der Familie anhand des Bogens für Sie ausreicht, um Handlungssicherheit zu gewinnen. In schwer einschätzbaren Fällen kann es hingegen sinnvoll sein, das gesamte Instrument bis hin zur Auszählung der Punkte und der Nutzung der Auswertungstabelle einzusetzen. Diese Entscheidung treffen Sie selbst vor dem Hintergrund der Situation im jeweiligen Einzelfall, Ihrer Qualifikation und beruflichen Erfahrungen sowie Ihrer zeitlichen Ressourcen. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass Sie den Einschätzbogen entweder für sich selbst oder gemeinsam mit der betroffenen Familie ausfüllen können. Letzteres kommt nur in Betracht, wenn bereits ein Vertrauensverhältnis zu der Familie besteht und die Familie eine grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, Hilfe anzunehmen. Voraussetzung ist weiterhin, dass das gemeinsame Ausfüllen in einer vertraulichen Situation und mit einer ausreichenden Zeit zum Gespräch geschieht. Ein wertschätzender Umgang mit der Familie schafft die Grundlage dafür, dass das Ausfüllen des Einschätzbogens als Ausgangspunkt für die weitere Vermittlung von Hilfen genutzt werden kann. Die Hinweise zu Elterngesprächen im Anhang können auch in diesem Zusammenhang von Nutzen sein. Wenn Sie den Einschätzbogen für sich selbst ausfüllen, sollten Sie dies am besten nach einem Kontakt mit der Familie tun. Es kann auch sinnvoll sein, das Ausfüllen in zwei Schritten vorzunehmen: In einem ersten Schritt füllen Sie nur die Indikatoren aus, bei denen Sie sich sicher sind, und markieren sich einige Indikatoren, die Sie im weiteren Kontakt mit der Familie genauer beobachten möchten. Nach dieser Beobachtung vervollständigen Sie in einem zweiten Schritt den Bogen. Der Einschätzbogen ist unterteilt in Belastungsfaktoren für die Familie (A) und Wahrnehmungen zu der Familie (B). In den Teilbereichen, die zum Abschnitt Belastungsfaktoren für die Familie gehören, geht es in erster Linie um Rahmenbedingungen, die von der einzelnen Familien aktuell nicht oder kaum verändert werden können, die jedoch auf eine schwierige Ausgangssituation verweisen, zu einer Überforderungssituation führen (können) oder Handlungsbedarf auslösen (beispielsweise, wenn das Kind gesundheitliche Probleme oder Entwicklungsverzögerungen hat). Diejenigen Teilbereiche, die dem Abschnitt Wahrnehmungen zu der Familie zugeordnet wurden, umfassen Beobachtungen zum Handeln und Verhalten der Familie und des Kindes. Teilbereiche, die für bestimmte Akteure nicht sichtbar sind, wie zum Beispiel die Wohnsituation, können und sollen beim Ausfüllen weggelassen werden. Es ist auch vorstellbar, dass Sie nur Teile des Bogens ausfüllen, etwa, weil Sie nur das Kind erleben, seine Familiensituation aber nicht kennen. Wichtig für die weitere Arbeit mit dem Einschätzbogen ist vor allem, dass Sie diejenigen Teilbereiche, die Sie auf der Basis Ihres Kontakts mit Kind und Familie einschätzen können, jeweils möglichst vollständig bearbeiten. Für jeden Indikator macht eine Gewichtung mit einem Faktor von 1 bis 3 Aussagen über die Bedeutung des Indikators. Diese Gewichtung ist jeweils in der zweiten Spalte der Tabelle einzutragen. Vereinzelt vorkommende Indikatoren mit der Gewichtung 1 drücken für sich genommen wahrscheinlich noch keinen Handlungsbedarf aus, bei einer gewissen Summierung können sie jedoch auf Probleme hindeuten. Insbesondere Indikatoren, die mit dem Faktor 3 gewichtet werden, können hingegen auch für

7 sich allein genommen nicht nur auf einem Hilfebedarf, sondern auch auf eine akute Kindeswohlgefährdung verweisen. Wenn vier oder mehr Situationen gegeben sind, die nach dem Einschätzbogen mit der Gewichtung 3 zu beurteilen sind, sollte sofort gehandelt und das Jugendamt um Hilfe gebeten werden. Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Indikator auf ein Kind oder die Familie zutrifft, tragen Sie in der freien, dritten Spalte der Tabelle jeweils die Punktzahl ein, die Sie aus der Gewichtung in Spalte 2 entnehmen können; zum Beispiel: Wenn der Indikator A. 1.1 zutrifft, die Mutter also jünger als 18 Jahre ist, tragen Sie in Spalte 3 eine 2 ein. Die Punkte werden anschließend für jeden Teilbereich addiert. Sie haben außerdem die Möglichkeit, zu jedem einzelnen Indikator Bemerkungen einzutragen, etwa Erläuterungen dazu, was sie zu dem jeweiligen Indikator konkret beobachtet haben, oder was Sie sonst in dem jeweiligen Zusammenhang für wichtig halten. Des Weiteren können Sie nach der Addition der Punkte im jeweiligen Teilbereich Ihren Gesamteindruck festhalten. In dieser Zeile wird bewusst nicht nur nach Problemen, sondern auch nach Ressourcen gefragt möglicherweise fällt Ihnen beim Bearbeiten eines Bereichs auch auf, dass die Familie hier Stärken hat, die später als Anknüpfungspunkte für die Vermittlung von Hilfen genutzt werden können. Auch solche Eindrücke sollten Sie festhalten. Zum Abschluss können Sie die Punktzahlen aus jedem Teilbereich in die Auswertungstabelle eintragen. Für jeden Bereich ist ein Schwellenwert für eine gelbe und für eine rote Ampel angegeben. Wird der Schwellenwert erreicht, so können Sie dies entsprechend ankreuzen. Sie können darüber hinaus in die Tabelle eintragen, wie häufig Sie einen Indikator angekreuzt haben, der mit dem Faktor 3 gewichtet ist, da diese Indikatoren möglicherweise für sich allein genommen Handlungsbedarf auslösen. Schließlich können Sie vermerken, ob und wie oft Sie mit dem Blitzlicht gekennzeichnete Indikatoren wahrgenommen haben. Alle Schwellenwerte sind als Orientierungswerte, nicht als absolute Grenzen zu verstehen. Das heißt, dass im Einzelfall durchaus Handlungsbedarf bestehen kann, auch wenn der Schwellenwert für die gelbe Ampel nicht erreicht wird. Umgekehrt ist es auch denkbar, dass die Familie über hinreichende Ressourcen zur Selbsthilfe verfügt, auch wenn in einem oder mehreren der Teilbereiche der Schwellenwert für die gelbe Ampel überschritten wird. Sie können die Schwellenwerte also als Orientierung nutzen, um einen eventuellen Handlungsbedarf zu prüfen nicht mehr, aber auch nicht weniger. Wird in einer Zeile der Tabelle der Schwellenwert für eine rote Ampel erreicht, so müssen Sie prüfen, ob Sie das Jugendamt einschalten sollten bzw. ob die Kindeswohlgefährdung so akut ist, dass Sie sogar zur sofortigen Information des Jugendamtes verpflichtet sind. Wenn der Schwellenwert für eine gelbe Ampel erreicht wird, sollten Sie zunächst überlegen, ob Sie im Rahmen Ihrer Profession und Institution die Möglichkeit haben, der Familie geeignete Hilfen anzubieten. Ist dies nicht der Fall, können Sie überlegen, an welche andere Institution Sie die Familie ggf. verweisen könnten. Zu diesem Zweck sind in der letzten Spalte der Tabelle einige Hinweise aufgelistet, welche Hilfen, Ansprechpartner/innen und Institutionen in erster Linie in Frage kommen, wenn in einem Teilbereich die Ampel auf gelb steht. Diese Spalte ist als Orientierung gedacht, die Sie insbesondere dann nutzen können, wenn nur einzelne Teilbereiche gelb sind und Sie der Familie selbst einen Hinweis auf mögliche Hilfen geben können. Nähere Informationen zu den einzelnen Hilfemöglichkeiten können Sie dem Familienwegweiser des Kreises Olpe entnehmen:

8 Wenn Sie in mehreren Teilbereichen eine gelbe Ampel wahrnehmen, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Bündel an verschiedenen Hilfen erforderlich. In solchen Fällen können Sie sich an Ihr Jugendamt (Bezirkssozialdienst) wenden. Darüber hinaus wird im Netzwerk Frühe Hilfen im Kreis Olpe ein Konzept für ein Familienbüro erarbeitet, das künftig als zentraler Ansprechpartner in solchen Fällen fungieren soll.

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