Verantwortung und Betroffenheit rechtliche Relevanz eines guten Arbeitsschutzes

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verantwortung und Betroffenheit rechtliche Relevanz eines guten Arbeitsschutzes"

Transkript

1 Verantwortung und Betroffenheit rechtliche Relevanz eines guten Arbeitsschutzes

2 Inhaltsübersicht I. Verantwortung für die Verhütung von Arbeitsunfällen II. III. Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren Verantwortung für präventive Prozesse, insbes. die Gefährdungsbeurteilung IV. Akteure des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes V. Haftungsdimensionen 2

3 Ein Ausgangsfall angelehnt an OLG Sachsen-Anhalt Ss 27/96=NStZ 1997, 229 ff. Herr A ist Inhaber eines Betriebes für Gas- und Wasserinstallationen und beschäftigt insgesamt 9 Mitarbeiter. Die Mitarbeiter arbeiten in aller Regel in Teams zu 3 Personen, um u.a. auf Baustellen Gasleitungen zu installieren. Bei diesen Arbeiten ist aufgrund der Gefahr einer Gasvergiftung in der Grube zwingend eine Atemschutzmaske zu tragen. A hat seine Mitarbeiter hierüber eingehend und wiederholt unterwiesen. Am erlitt ein Mitarbeiter bei seiner Arbeit eine tödliche Vergiftung, weil er keine Atemschutzmaske trug. Bei der behördlichen Untersuchung stellt sich heraus, dass keine Atemschutzmasken vor Ort vorhanden waren und überhaupt im Betrieb nur ein Maskensatz vorhanden ist. A weist darauf hin, dass er zum Jahresende weitere Masken beschaffen wollte. Aufgrund einer Betriebsaufgabe seien diese zu diesem Zeitpunkt besonders preisgünstig gebraucht zu erwerben. Er sei in der Vergangenheit davon ausgegangen, dass aufgrund der Unterweisung nur mit Maske gearbeitet worden sei. 3

4 Verantwortung für Arbeitsunfälle Finanzieller Ersatz von Personenschäden Haftungsablösung durch gesetzliche Unfallversicherung Haftung nur Ausnahmsweise, wenn Voraussetzungen für einen Regress vorliegen (grob fahrlässige Verletzung von Arbeitsschutzpflichten, 110 SGB VII) Entgeltfortzahlung Kosten für Ersatzpersonal (Personalreserve) Strafrechtliche Verantwortung Arbeitsschutzrecht (staatliches Recht, Unfallverhütungsvorschriften) konkretisiert die Sorgfaltsanforderungen der im Betrieb handelnden Personen Verstöße gegen Arbeitsschutzrecht können insbes. zur Verwirklichung von Fahrlässigkeitsdelikten führen 4

5 Strafrechtliche Aspekte des Ausgangsfalls Strafbarkeit wg. fahrlässiger Tötung ( 222 StGB) Ä Sorgfaltspflichtverletzung Å Pflicht zur Bereitstellung und Benutzung von PSA ( 3, 5 ArbSchG, 2 PSA-BV (früher 5 UVV Arbeiten an Gasleitungen ) Å Kontrolle der Umsetzung gemäß 3 ArbSchG (vernunftwidriges Verhaltens vorhersehbar??) Ä Keine Straftat, da eigenverantwortliche Selbstgefährdung? Å Mitarbeiter war unterwiesen; Å In besonderen Fällen Rechtspflicht zur Bewahrung eines anderen vor eigenverantwortlicher Selbstgefährdung Å besondere Zwänge und Abhängigkeiten eines Arbeitsverhältnisses (Ç Sicherheitskultur, wie ist bisher mit dem Mangel umgegangen worden?) Åso OLG Sachsen-Anhalt a.a.o. Åeinschränkend OLG Rostock Ss 80/04 I 72/04 5

6 Organisationsverpflichtung des Arbeitgebers nach 3 ArbSchG notwendige Funktionsbereiche und Funktionen in Bezug auf die Sicherheits-/ Präventionsorganisation festlegen QS Kontrolle und Übertragung von Verantwortung für den AuG in die Führungsstruktur 3 u. 13 ArbSchG Beteiligung der Mitarbeiter organisieren sowie ArbSchG 6 Seite 6

7 Verantwortliche Personen ( ( 13 ArbSchG) (1) Verantwortlich für die Erfüllung der sich aus diesem Abschnitt ergebenden Pflichten sind neben dem Arbeitgeber 1. sein gesetzlicher Vertreter 2. das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person, 3. der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, 4. Personen, die mit der Leitung der Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse, 5. sonstige nach Absatz 2 oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung oder nach einer Unfallverhütungsvorschrift beauftragte Personen im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse. (2) Der Arbeitgeber kann zuverlässige und Fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen. 7

8 Quelle: Faber, U.; Blume, A.: Recht im Arbeitssschutz, Themenheft 7, Hrsg.: BIT e.v., Bochum

9 Inhalte der FührungsverantwortungF Führungskraft oben Organisation: Planen Ziele setzen Aufgaben zuteilen Zuständigkeitsbereiche zuweisen Kompetenzen abgrenzen Mittel bereitstellen Regelungen treffen Auswahl: Führungskräfte auswählen Ausgewählte Führungskräfte anleiten Führungskräfte einsetzen Ggf. Mitarbeiter einsetzen und anleiten nach Schliephacke, Führungswissen Arbeitssicherheit, S. 96 f. Aufsicht Kontrollieren Sich informieren ( berichten lassen ) Konsequenzen ziehen 9

10 Haftungspyramide der Arbeitsschutzverantwortlichen GF obere Führung (Ober)Aufsicht/ Organisation/Delegation/ Vorbild/Leitbilder Aufsicht, ggf Ausführung, Delegation/Vorbild mittlere, untere Führung Aufsicht, ggf Ausführung, Delegation/Vorbild Mitarbeiter Ausführung 10

11 15 ArbSchG (Pflichten der Beschäftigten) (1) Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind. (2) Im Rahmen des Absatzes 1 haben die Beschäftigten insbesondere Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel sowie Schutzvorrichtungen und die ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden. 11

12 Inhaltsübersicht I. Verantwortung für die Verhütung von Arbeitsunfällen II. III. Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren Verantwortung für präventive Prozesse, insbes. die Gefährdungsbeurteilung IV. Akteure des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes V. Haftungsdimensionen 12

13 Erweiterter Arbeitsschutzansatz durch das Arbeitsschutzgesetz (I) 2 Abs. 1 ArbSchG (Begriffsbestimmungen) Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. 13

14 Gesundheitsbegriff des ArbSchG Der Ausdruck Gesundheit bedeutet im Zusammenhang mit der Arbeit nicht nur das Freisein von Krankheit oder Gebrechen, sondern umfaßt auch die physischen und geistig-seelischen Faktoren, die sich auf die Gesundheit auswirken und die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit stehen. (Vgl. Art. 3 lit. e ILO-Übereinkommen Nr. 155) 14

15 Kosten arbeitsbedingter Erkrankungen einige Zahlen Quelle der nachstehenden Angaben: BKK Bundesverband (Hrsg.): Kosten arbeitsbedingter Erkrankungen und Frührberentung in Deutschland, Stand Juli 2008 Begrifflichkeiten: Direkte Kosten: Kosten der Krankheitsbehandlung Indirekte Kosten: Verlust an Erwerbsjahren 15

16 16

17 17

18 18

19 Planung der Maßnahmen unter Berücksichtung aller Gefährdungsfaktoren Lärm Soziale Beziehungen Arbeitsmittel Qualifikation & Unterweisung Psych. Belastungen Arbeitsorganisation Arbeitsschwere z.b. Lastenhand habung) Arbeitsstätte Arbeitszeit Gefahrstoffe 19

20 Allgemeine Grundsätze des Arbeitsschutzes 4 ArbSchG (Allgemeine Grundsätze I) Der Arbeitgeber hat bei den Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen: 1. Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird; 2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen; 3. bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu beachten; 4. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluß der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen; 20

21 Allgemeine Grundsätze des Arbeitsschutzes 4 ArbSchG (Allgemeine Grundsätze II) 5. individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen; 6. Spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen; 7. den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen; 8. mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist. 21

22 Inhaltsübersicht I. Verantwortung für die Verhütung von Arbeitsunfällen II. III. Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren Verantwortung für präventive Prozesse, insbes. die Gefährdungsbeurteilung IV. Akteure des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes V. Haftungsdimensionen 22

23 Verfahrenorientierung des ArbSchG Der konventionelle Arbeits- und Gesundheitsschutz konzentrierte sich auf die Vorschriften und Vollzugskontrolle, es wurden allein die Ergebnisse des Arbeitsschutzes, nicht hingegen die Prozesse und Verfahren beachtet, die Sicherheit `herstellen`. (Bieback/Oppolzer, Strukturwandel des Arbeitsschutzes, Opladen 1999, S. 10) 23

24 Was ist arbeitsschutzrechtlich erforderlich? 3 Satz 1 Grundpflichten des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. 24

25 Was ist erforderlich? Ermittlung des Handlungsbedarfs durch die Gefährdungsbeurteilung ( 5 ArbSchG) (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) ( ) (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1. die Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, 2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, 3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, 4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, 5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten. 25

26 Was ist arbeitsschutzrechtlich erforderlich? 3 Grundpflichten des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. 26

27 Arbeitsschutz als kontinuierlicher Verbesserungsprozess Quelle: Faber, U.; Blume, A.: Recht im Arbeitsschutz, Themenheft 7, Hrsg.: BIT e.v., Bochum

28 Schlüsselrolle der Gefährdungsbeurteilung Bestandsaufnahme für für eine systematische betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutzpolitik Ausgangspunkt für zwingend zu treffende Maßnahmen Arbeits- und Gesundheitsschutzcontrolling Steuerung des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses Preis der Eigenverantwortung Dokumentation arbeitsbedingter Belastungen und der Maßnahmen des Arbeitsschutzes z.b. für zielgenaue Eingliederungsmaßnahmen ( 84 Abs. 2 SGB IX) Nachweis gegenüber der Arbeitsschutzaufsicht Zunehmende Bedeutung in Gerichtsverfahren 28

29 Inhaltsübersicht I. Verantwortung für die Verhütung von Arbeitsunfällen II. III. Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren Verantwortung für präventive Prozesse, insbes. die Gefährdungsbeurteilung IV. Akteure des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes V. Haftungsdimensionen 29

30 Betriebliche Akteure des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Ä Sicherheitsfachkraft Ä Betriebsarzt Ä Umweltbeauftragte Ä Qualitätsbeauftragte Ä Personalwesen etc. Arbeitgeber Betriebsrat Mitbestimmung ggf. Einigungs- stelle Führungskräfte (geeignete Personen) ÄSicherheitsbeauftragte ÄErsthelfer ÄEvakuierungshelfer ÄBrandbekämpfer Arbeitnehmer 30 Seite 30

31 Europäische Grundlagen der Mitbestimmung im Arbeitsschutz Art. 11 Abs. 1 EU-Arbeitsschutzrahmenrichtlinie (89/391/EWG) (1) Die Arbeitgeber hören die Arbeitnehmer bzw. deren Vertreter an und ermöglichen deren Beteiligung bei allen Fragen betreffend die Sicherheit und die Gesundheit am Arbeitsplatz: Dies beinhaltet: die Anhörung der Arbeitnehmer das Recht der Arbeitnehmer bzw. ihrer Vertreter, Vorschläge zu unterbreiten; die ausgewogene Beteiligung nach nationalen Rechtsvorschriften bzw. Praktiken 31

32 Voraussetzungen für f r das Mitbestimmungs- recht nach 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG Das Mitbestimmungsrecht nach 87 Abs. 1 Nr. 7 setzt nach gefestigter Rechtsprechung des BAG voraus: É É É É É Gesetzliche Handlungspflicht Betrieblicher Handlungsspielraum Arbeits- und Gesundheitsschutz als Schutzzweck der gesetzlichen Handlungspflicht Beachtung des vorgegebenen Schutzniveaus Regelungen als Gegenstand des Mitbestimmungsrechts 32

33 Gefährdungsbeurteilung als gesetzlicher Auftrag Gefährdungsbeurteilung Zwingende Rechtspflicht des Arbeitgebers Ob steht nicht zur Disposition Gesetz macht keine genauen Vorgaben über das Verfahren Eigenverantwortliche Entscheidung des Wie Mitbestimmung betriebliche Interessenvertretung 33

34 BAG und Gefährdungsbeurteilung Leitsätze BAG vom AZR 1117/06 1. Arbeitnehmer haben nach 5 Abs 1 ArbSchG ivm. 618 Abs 1 BGB Anspruch auf eine Beurteilung der mit ihrer Beschäftigung verbundenen Gefährdung Abs 1 ArbSchG räumt dem Arbeitgeber bei dieser Beurteilung einen Spielraum ein. Der Betriebsrat hat bei dessen Ausfüllung nach 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG mitzubestimmen. Der einzelne Arbeitnehmer kann deshalb nicht verlangen, dass die Gefährdungsbeurteilung nach bestimmten von ihm vorgegebenen Kriterien durchgeführt wird. 34

35 Betriebliche Akteure des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Ä Sicherheitsfachkraft Ä Betriebsarzt Ä Umweltbeauftragte Ä Qualitätsbeauftragte Ä Personalwesen etc. Arbeitgeber Betriebsrat Mitbestimmung Mitwirkung ggf. Einigungs- stelle Führungskräfte (geeignete Personen) Beratung ÄSicherheitsbeauftragte ÄErsthelfer ÄEvakuierungshelfer ÄBrandbekämpfer Arbeitnehmer Information ASA 35 Seite 35

36 Inhaltsübersicht I. Verantwortung für die Verhütung von Arbeitsunfällen II. III. Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren Verantwortung für präventive Prozesse, insbes. die Gefährdungsbeurteilung IV. Akteure des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes V. Haftungsdimensionen 36

37 Haftungsdimensionen im Arbeits- und Gesundheitsschutz Quelle: Faber, U.; Blume, A.: Recht im Arbeitsschutz,Themenheft 7, Hrsg.: BIT e.v., Bochum

Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln. RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP

Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln. RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung

Mehr

Frühjahrstagung am 18./ in Northeim. Fachanwalt für Arbeitsrecht

Frühjahrstagung am 18./ in Northeim. Fachanwalt für Arbeitsrecht Frühjahrstagung am 18./19.05.2016 in Northeim Referent: Ulrich Krätzig Fachanwalt für Arbeitsrecht 2 Überfordert oder Leistungsschwach? Wer bestimmt die Arbeitsmenge? Wer bestimmt die geschuldete Leistung?

Mehr

Arbeitsschutz und Mitbestimmung

Arbeitsschutz und Mitbestimmung RECHTSPRECHUNG TRIFFT AUF BETRIEBLICHE REALITÄT Uli-Faber@t-online.de www.judix.de 1 ÜBERSICHT I. Mitbestimmung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften II. III. Bedeutung konkreter Regelungsvorstellungen

Mehr

Fachseminar Regierung von Unterfranken Gewerbeaufsichtsamt

Fachseminar Regierung von Unterfranken Gewerbeaufsichtsamt Fachseminar 2015 Regierung von Unterfranken Gewerbeaufsichtsamt Arbeitsschutzgesetz 3 Grundpflichten des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes

Mehr

Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten

Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher

Mehr

Psychische Belastung als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung Analyse, Bewertung, Maßnahmen

Psychische Belastung als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung Analyse, Bewertung, Maßnahmen Psychische Belastung als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung Analyse, Bewertung, Maßnahmen 1. Paritätischer Gesundheitskongress Referentinnen: Lisa Bein (Aufsichtsperson der BGW) & Dr. Irene Preußner-Moritz

Mehr

Die WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz

Die WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Vorschau Es findet bei Ihnen eine jährliche Begehung auf der Liegenschaft statt, in welcher Arbeitsmittel und Arbeitsschutzmittel

Mehr

Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz)

Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz) (Arbeitsschutzgesetz) 3 Grundpflichten des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit

Mehr

Gesundheit (WHO-Definition) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (BetriebsVerfassungsGesetz, BetrVG)

Gesundheit (WHO-Definition) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (BetriebsVerfassungsGesetz, BetrVG) Gesundheit (WHO-Definition) "Gesundheit bedeutet vollständiges physisches, geistiges und soziales Wohlbefinden und nicht nur Nichtvorhandensein von Krankheiten und physischen Schädigungen." (Quelle: Präambel

Mehr

Arbeitsschutzgesetz & Gefährdungsbeurteilung: Rechtliche Aspekte und Möglichkeiten des Betriebsrates

Arbeitsschutzgesetz & Gefährdungsbeurteilung: Rechtliche Aspekte und Möglichkeiten des Betriebsrates Arbeitsschutzgesetz & Gefährdungsbeurteilung: Rechtliche Aspekte und Möglichkeiten des Betriebsrates 03.11. 04.11.2012 Bad Segeberg/ ARGUS-IGM Heimat: Altes Land Peter Betriebsratmitglied Betrieb Products

Mehr

Gesetzentwurf der Bundesregierung vom

Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 21.12.2012 Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze

Mehr

Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern

Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern Referent: Karsten Lessing, TBS NRW Regionalstelle Düsseldorf 1 Definition Gesundheit Gesundheit Definition durch die ILO und die WHO Gesundheit ist nicht nur

Mehr

Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung

Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung Gesetzespyramide 618 BGB Pflicht zu Schutzmaßnahmen (1) Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste

Mehr

Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes

Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Lernziele: Sinn und Zweck der Arbeitsplatzbeurteilung und begehung Praktische Durchführung

Mehr

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Abteilung II, Ref II/5 Sifa-Support Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz UVV Richtlinien des Freistaates Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik Mobil:

Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik Mobil: Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik post@jonasrauch.de Mobil: 0170 20 91 723 1 Von der Arbeitssicherheit zum Arbeitsund Gesundheitsschutz Arbeits- und

Mehr

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)

Mehr

Gesundheitsschutz für Beschäftigte bei Verdichtung der Arbeit und Veränderung der Arbeitsbedingungen

Gesundheitsschutz für Beschäftigte bei Verdichtung der Arbeit und Veränderung der Arbeitsbedingungen Gesundheitsschutz für Beschäftigte bei Verdichtung der Arbeit und Veränderung der Arbeitsbedingungen Gefährdungsbeurteilung GG TRBA 250 BGB Arbeitszeitgesetz Arbeitsschutzgesetz GESUNDHEITS- SCHUTZ

Mehr

ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung

ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung Arbeit menschengerecht gestalten - Arbeitsschutz als wesentliches Element Arbeitsschutz * Arbeitssicherheit * Gesundheitsschutz * Grundrechte * Arbeitsschutzgesetz

Mehr

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen des SGB XI Mitwirkung, Mitbestimmung und Möglichkeiten der Interessenvertretungen im Betrieb

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen des SGB XI Mitwirkung, Mitbestimmung und Möglichkeiten der Interessenvertretungen im Betrieb Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen des SGB XI Mitwirkung, Mitbestimmung und Möglichkeiten der Interessenvertretungen im Betrieb 7. Landesweite VdK-Schulung für Behindertenvertreter Heilbronn 8.

Mehr

Forum 1 Leistung regeln aber wie? Ansätze im betrieblichen Gesundheitsschutz

Forum 1 Leistung regeln aber wie? Ansätze im betrieblichen Gesundheitsschutz Kongress Gute Arbeit Berlin 6. 12. 2006: Forum 1 Leistung regeln aber wie? Ansätze im betrieblichen Gesundheitsschutz Rolf Satzer Dipl.- Psychologe Forschung - Beratung - Umsetzung Köln 1 Ziel des Arbeitsschutzgesetzes

Mehr

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung Alfred Wrede Fachkraft für Arbeitssicherheit im Auftrag des Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Wissenschaft und Kunst Grundlagen Durchführung Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

Psychische Belastung am Arbeitsplatz als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung

Psychische Belastung am Arbeitsplatz als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung am Arbeitsplatz als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung Quelle: Birte Cordes/GDA Psyche Quelle: Birte Cordes/GDA Psyche Dipl.-Psych. Carolin Amtsfeld 11. Oktober 2016, Unternehmerverband

Mehr

Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar

Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Die Gefährdungsbeurteilung Warum? - Die Gefährdungsbeurteilung

Mehr

Arbeitswelt Kirche Arbeits- und Gesundheitsschutz eine Last? Dresden, Patrick Aligbe P. Aligbe Dresden 2016

Arbeitswelt Kirche Arbeits- und Gesundheitsschutz eine Last? Dresden, Patrick Aligbe P. Aligbe Dresden 2016 Arbeitswelt Kirche Arbeits- und Gesundheitsschutz eine Last? Dresden, 28.09.2016 Patrick Aligbe Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er

Mehr

IG Metall Baden-Württemberg - Konferenz: "Auf die Haltung kommt es an physische Belastung im Blick"

IG Metall Baden-Württemberg - Konferenz: Auf die Haltung kommt es an physische Belastung im Blick Reutlingen - 26. 7. 2017 IG Metall Baden-Württemberg - Konferenz: "Auf die Haltung kommt es an physische Belastung im Blick" 3. Forum: Physische Belastungen im Schatten der psychischen Belastungen die

Mehr

Psychische Belastung Gefährdungsbeurteilung

Psychische Belastung Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung Gefährdungsbeurteilung - Mitbestimmung Dr. Stefan Sasse, RA/FAArbR Partner GÖHMANN Rechtsanwälte Abogados Advokat Steuerberater Partnerschaft mbb Landesjustitiar DRK Landesverband

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Angebote der Beratungsstelle. Förderung aus dem Hamburger Haushalt. Finanzierung durch den Arbeitgeber u.a. = Vermittlung an andere

Angebote der Beratungsstelle. Förderung aus dem Hamburger Haushalt. Finanzierung durch den Arbeitgeber u.a. = Vermittlung an andere Gute, gesunde Arbeit als Handlungsfeld der Interessenvertretung gesetzlicher Rahmen und Tipps für gute Praxis Tagung Gute Arbeit gesunde Arbeitsbedingungen Hamburg, 30. September 2014 email: guembel@arbeitundgesundheit.de

Mehr

Beurteilung psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz

Beurteilung psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz Beurteilung psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz Worum geht es? Welche Aufgaben haben BR und PR? Anna Wirth M. A. Martin-Luther-Str. 32 55131 Mainz Seite 1 Ein Modewort und (fast) alle trifft es Seite

Mehr

Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Leiterin des Referates Arbeitsschutzrecht, Arbeitsmedizin, Prävention nach dem SGB VII im Bundesministerium für Arbeit und Soziales IIIb1@bmas.bund.de

Mehr

Mitbestimmung für die Gestaltung Guter Arbeit bei Veränderungsprozessen nutzen

Mitbestimmung für die Gestaltung Guter Arbeit bei Veränderungsprozessen nutzen Mitbestimmung für die Gestaltung Guter Arbeit bei Veränderungsprozessen nutzen Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Zentrum für Sozialforschung Halle (ZSH) 21.06.2017 Menschengerechte Gestaltung der Arbeit für viele

Mehr

Rückengesundheit fördern durch die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Rückengesundheit fördern durch die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Rückengesundheit fördern durch die psychischer Belastungen KDA-Tagung am 23.9.2013 Michael Gümbel, Sujet GbR Organisationsberatung Typische Zusammenhänge von Rückenerkrankungen + Psyche Die Erkrankung

Mehr

vom September in Mannheim

vom September in Mannheim Umsetzung des Betriebliches Eingliederungsmanagement und der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gemäß Arbeitsschutzgesetz Rolle des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung vom 28. 30.

Mehr

Betriebliche Gesundheitsförderung - Sozialer Arbeitsschutz

Betriebliche Gesundheitsförderung - Sozialer Arbeitsschutz Betriebliche Gesundheitsförderung - Sozialer Arbeitsschutz 1 DEFINITION Abhängig Beschäftigte sollen vor Belastungen und Gesundheitsschädigungen durch eine nicht menschengerechte Organisation geschützt

Mehr

Wo geht die Reise hin?

Wo geht die Reise hin? Wo geht die Reise hin?? Nutzraum-Dach Verfügbarkeits-Prävention Wo geht die Reise hin? Arbeitsschutzgesetzgebung Allgemeine Grundsätze Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden

Mehr

Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit. Susanne Nickel

Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit. Susanne Nickel Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit Susanne Nickel Tagung Arbeitszeit ist Lebenszeit. Gesund alt werden des KDA (u.a.), Hamburg, den 19. Oktober 2015 Die weite Welt

Mehr

Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zum Arbeitsschutz ist mehr als die Erfüllung einer Pflichtaufgabe

Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zum Arbeitsschutz ist mehr als die Erfüllung einer Pflichtaufgabe Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zum Arbeitsschutz ist mehr als die Erfüllung einer Pflichtaufgabe Fachtagung Qualitätsmanagement von Gesundheit und Nachhaltigkeit an Hochschulen und wissenschaftlichen

Mehr

Die Gefährdungsbeurteilung in Schulen. Hans-Dieter Pahl Aufsichtsperson

Die Gefährdungsbeurteilung in Schulen. Hans-Dieter Pahl Aufsichtsperson Die Gefährdungsbeurteilung in Schulen Aufsichtsperson Was bedeutet Arbeitsschutz? Sicherheit und Gesundheitsschutz einschließlich der menschengerechten Arbeitsgestaltung Arbeitsschutzgesetz 3 ArbSchG (Grundpflichten

Mehr

Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte

Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte 99962 GUV-X 99962 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte Januar 2013 Impressum Herausgeber: Kommunale Unfallversicherung

Mehr

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen Präventiver Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechtliche Grundlagen 1 Inhaltsübersicht 1. Systematik des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzrechts ein Überblick 2. Das Jahr 1996 Frischer Wind für

Mehr

Ganzheitliche Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Schwerpunkt Gefährdungsbeurteilung und Arbeitszeit

Ganzheitliche Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Schwerpunkt Gefährdungsbeurteilung und Arbeitszeit Ganzheitliche Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Schwerpunkt Gefährdungsbeurteilung und Arbeitszeit Ralf Pieper, Prof. Dr. Bergische Universität Wuppertal Institut ASER e.v., Wuppertal Fachzeitschrift

Mehr

Kreativer Umgang mit dem Instrument Dienstvereinbarung. Prof. Dr. Günter Wendt

Kreativer Umgang mit dem Instrument Dienstvereinbarung. Prof. Dr. Günter Wendt Arbeitssicherheitsgesetz - ArbSichG / AsiG 1 Grundsatz Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz

Mehr

Die Verantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz. Bayreuth, 21. März 2019 RiArbG Dr. Bernd Wiebauer

Die Verantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz. Bayreuth, 21. März 2019 RiArbG Dr. Bernd Wiebauer Die Verantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz Bayreuth, 21. März 2019 RiArbG Dr. Bernd Wiebauer Überblick Die Rolle des Arbeitgebers im modernen Arbeitsschutzrecht Betriebsinterne Verteilung der

Mehr

PRAXISVORTRAG PSYCHISCHE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG IM DEUTSCHEN HYGIENE-MUSEUM DRESDEN

PRAXISVORTRAG PSYCHISCHE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG IM DEUTSCHEN HYGIENE-MUSEUM DRESDEN PRAXISVORTRAG PSYCHISCHE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG IM DEUTSCHEN HYGIENE-MUSEUM DRESDEN PRAXISVORTRAG Bild DHMD DIE STIFTUNG DEUTSCHES HYGIENE-MUSEUM Stiftung des bürgerlichen Rechts nicht öffentlicher Dienst

Mehr

Forum 4 Psychische Belastungen und Gefährdungsbeurteilung

Forum 4 Psychische Belastungen und Gefährdungsbeurteilung Forum 4 Psychische Belastungen und Gefährdungsbeurteilung Hanka Jarisch (Dipl.-Psych.) Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege - BGW Präventionsdienst Dresden Königsbrücker Landstraße

Mehr

Herzlich Willkommen!

Herzlich Willkommen! GDA-Veranstaltung in Gießen Ort: THM Gießen Datum: 02. September 2013 Thema: Verantwortung und Haftung im betrieblichen Arbeitsschutz Referent: Prof. Dr. Stefan Mensler, Recklinghausen Herzlich Willkommen!

Mehr

ESF-Projekt. Unfall- und Gesundheitsschutz im Praktikum. Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Praktika von Schüler und Schülerinnen

ESF-Projekt. Unfall- und Gesundheitsschutz im Praktikum. Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Praktika von Schüler und Schülerinnen Institut Arbeit und Wirtschaft Universität / Arbeitnehmerkammer Bremen Direktor: Dr. Günter Warsewa Forschungseinheit: Qualifikationsforschung und Kompetenzerwerb zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008

Mehr

Geschäftsführer Interner Service der RD SAT Markus Behrens. Arbeitsschutz in multikulturellen Belegschaften

Geschäftsführer Interner Service der RD SAT Markus Behrens. Arbeitsschutz in multikulturellen Belegschaften Geschäftsführer Interner Service der RD SAT Markus Behrens Arbeitsschutz in multikulturellen Belegschaften Inhaltsverzeichnis I. Ausgangssituation II. Rechtsgrundlagen III. Grundsätze des 4 ArbSchG IV.

Mehr

Psychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung

Psychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung Psychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung Wolfgang Groß, Arbeitnehmerkammer Bremen Abteilung Mitbestimmung und Technologieberatung Betriebliche Interessenvertreter können

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Personalversammlung Universität Hildesheim 24. November 2010 1 Psyche (grch.) Hauch, Leben, Seele das seelisch-geistige Leben des Menschen unbewusste und bewusste

Mehr

Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung

Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Institut für Arbeitsmedizin und Sozialmedizin Universitätsklinikum Düsseldorf Gehört die

Mehr

Workshop Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung

Workshop Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung Workshop Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung Fachtagung für Betriebs-, Personalräte und Mitarbeitervertretungen Wenn Arbeit krank macht 12.06.2012, Rehabilitationszentrum der Deutschen Rentenversicherung

Mehr

Arbeitsschutzaspekte bei der Bekämpfung der Beifuß-Ambrosie. Ulrich Wurster Referat 34 Chemikaliensicherheit, Technischer Arbeitsschutz

Arbeitsschutzaspekte bei der Bekämpfung der Beifuß-Ambrosie. Ulrich Wurster Referat 34 Chemikaliensicherheit, Technischer Arbeitsschutz Arbeitsschutzaspekte bei der Bekämpfung der Beifuß-Ambrosie Ulrich Wurster Referat 34 Chemikaliensicherheit, Technischer Arbeitsschutz 1. Die Pflanze (Ambrosia artemisifolia) Folie 2, (2007) Entwicklungszyklen

Mehr

20 Jahre Arbeitsschutzgesetz: Ein Blick aus Sicht der IG Metall

20 Jahre Arbeitsschutzgesetz: Ein Blick aus Sicht der IG Metall Andrea Fergen 20 Jahre Arbeitsschutzgesetz: Ein Blick aus Sicht der IG Metall Konferenz: 20 Jahre Arbeitsschutzgesetz - Erfolge, Veränderungen und neue Herausforderungen Pforzheim, 25.10.2016 Arbeitsschutzgesetz:

Mehr

Die Rolle der MAV im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. DiAG-MAV Speyer Regionaltreffen 2018

Die Rolle der MAV im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. DiAG-MAV Speyer Regionaltreffen 2018 Die Rolle der MAV im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes DiAG-MAV Speyer Regionaltreffen 2018 Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Mehr

BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK

BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG IN KRAFT GETRETEN Seit dem 1. Juni 2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft. Diese

Mehr

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Definition & Umsetzung

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Definition & Umsetzung Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Definition & Umsetzung Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Marc Irmer (Dipl. (FH) Reha.-Psych., M.A. Wirtsch.-Psych.) Gefährdungsbeurteilung psychischer

Mehr

Die Verantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz. 8. November 2017 RiArbG Dr. Bernd Wiebauer

Die Verantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz. 8. November 2017 RiArbG Dr. Bernd Wiebauer Die Verantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz 8. November 2017 RiArbG Dr. Bernd Wiebauer Überblick Die Rolle des Arbeitgebers im modernen Arbeitsschutzrecht Umfassende Arbeitgeberverantwortung Betriebsinterne

Mehr

Arbeitsschutz in der EKD

Arbeitsschutz in der EKD Herzlich willkommen im Workshop 1 Arbeitsschutz in der EKD Strukturen-Rollen-Hilfestellungen Karsten Voshage Sicherheitsingenieur Eine kurze Abfrage per Handzeichen: Wer von Ihnen nimmt als Arbeitgeber

Mehr

Dipl.-Ing. Bruno Reddehase, MOP Arbeits- und Organisationspsychologe Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Am Listholze Hannover Tel.

Dipl.-Ing. Bruno Reddehase, MOP Arbeits- und Organisationspsychologe Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Am Listholze Hannover Tel. Dipl.-Ing. Bruno Reddehase, MOP Arbeits- und Organisationspsychologe Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Am Listholze 74 30177 Hannover Tel.: 0511 / 9096 227 bruno.reddehase@gaa-h.niedersachsen.de

Mehr

Übersicht. Gefährdungsbeurteilung

Übersicht. Gefährdungsbeurteilung Übersicht Gefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen 5 ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber, durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln,

Mehr

Motivation zum arbeits- und gesundheitsschutzbewussten Verhalten.

Motivation zum arbeits- und gesundheitsschutzbewussten Verhalten. Motivation zum arbeits- und gesundheitsschutzbewussten Verhalten. Ein Weg, um die Produktivität zu optimieren - Königswinter, 21. September 2005 - Thomas Schloßmann 2005 1 Diplom-Psychologe Schwerpunkt

Mehr

Einzelschritte einer Gefährdungsbeurteilung

Einzelschritte einer Gefährdungsbeurteilung einer Gefährdungsbeurteilung Abb. 1: Ablauf der Arbeitsplatzbeurteilung als Regelkreis in 7 Schritten. Vorbereiten ) Verantwortlichkeiten festlegen: Die Gesamtverantwortung für Vorbereiten die Sicherheit

Mehr

Herzlich Willkommen. zum Seminar am (3- stündig) Gefährdungsbeurteilung Warum kompliziert, wenn s auch einfach geht?

Herzlich Willkommen. zum Seminar am (3- stündig) Gefährdungsbeurteilung Warum kompliziert, wenn s auch einfach geht? Herzlich Willkommen zum Seminar am 20.03.2012 (3- stündig) Gefährdungsbeurteilung Warum kompliziert, wenn s auch einfach geht? 1 Inhalt des Seminars Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung Vorgehensweisen

Mehr

Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen Laut Bundesregierung entsprechen diese Maßnahmen im Allgemeinen den»üblichen Schutzmaßnahmen«; es kann aber danach auch notwendig sein, sie dem speziellen Kreis»anderer Personen«anzupassen (vgl. ebd.).

Mehr

Warum Arbeitsschutz in der Ausbildung?

Warum Arbeitsschutz in der Ausbildung? Warum in der Ausbildung? HWK Nr. 1 Gründe für den 1. Humane Gründe Vermeidung von Personenschäden Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.... (GG Art. 2 Ziff. 2) 2. Betriebswirtschaftliche

Mehr

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung aus Sicht der Gewerbeaufsicht

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung aus Sicht der Gewerbeaufsicht Gefährdungsbeurteilung aus Sicht der Gewerbeaufsicht Elke Bindl Landratsamt Heilbronn Lerchenstraße 40 74072 Heilbronn Tel.: 07131/994-8415 E-Mail: elke.bindl@landratsamt-heilbronn.de Folie 2 New York,

Mehr

PSYCHISCHE BELASTUNG IM BETRIEB

PSYCHISCHE BELASTUNG IM BETRIEB PSYCHISCHE BELASTUNG IM BETRIEB www.mediaserver.hamburg.de / Michael Zapf 09.02.2019, Heike Klamroth, BGV, Referat psychische Belastung WAS ERWARTET SIE? 1. Warum reden wir über psychische Belastungen?

Mehr

Aufgaben, Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz

Aufgaben, Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz Aufgaben, Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz Timo Mänz Dezernat 35.1 Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik arbeitsschutz@rpks.hessen.de Rechtsgrundlagen Unternehmer (Arbeitgeber) ist Normadressat

Mehr

Sicherheit und Gesundheitsschutz in der DLRG

Sicherheit und Gesundheitsschutz in der DLRG Sicherheit und Gesundheitsschutz in der DLRG detlev.mohr@dlrg.de 23.03.2017 5. November 2016 Vizepräsident Dr. Detlev Mohr Sicherheit und Gesundheitsschutz in der DLRG Gliederung 1. Tätigkeiten in der

Mehr

Assistenzsysteme & sensible Daten: Gute Arbeit durchsetzen

Assistenzsysteme & sensible Daten: Gute Arbeit durchsetzen Assistenzsysteme & sensible Daten: Gute Arbeit durchsetzen IG Metall Vorstand, Ressort Zukunft der Arbeit 06. November 2017 AGENDA 1. Schutzfunktion oder Gestaltungsfunktion? 2. Arbeitsgestaltung: Kostensenkung

Mehr

Erhalt der psychischen Gesundheit

Erhalt der psychischen Gesundheit Erhalt der psychischen Gesundheit DGB Index Gute Arbeit Grundsätze für gute Arbeit: berufliche Zukunftssicherheit leistungsgerechtes Einkommen wertschätzendes Team unterstützende Führungskräfte ausreichende

Mehr

Unterweisungsmodul. Arbeitsschutz & Unfallverhütung

Unterweisungsmodul. Arbeitsschutz & Unfallverhütung Unterweisungsmodul Arbeitsschutz & Unfallverhütung Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Unterweisungsbestandteile Grundsätze des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung CD-ROM PRAXIS-Handbuch

Mehr

ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung

ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung systematisch umsetzen - Arbeitsgestaltung auf dem Weg zur Guten Arbeit! Arbeitsschutzorganisation * Beteiligung der Beschäftigten

Mehr

am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung

am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bibliotheken am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Inken Feldsien-Sudhaus Stand 11.04.2011 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Prävention als Ziel > s.a. "Grundsätze der Prävention

Mehr

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA In der aktuellen Periode 3 Themen: - GDA ORGA (Arbeitsschutzorganisation) - GDA MSE (Schutz vor Muskel-Skeletterkrankungen) - GDA PSYCHE (Psychische Belastungen

Mehr

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Tag der offenen Tür Hamburg, 29. April 2016

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Tag der offenen Tür Hamburg, 29. April 2016 Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Tag der offenen Tür Hamburg, 29. April 2016 Michael Gümbel Perspektive Arbeit & Gesundheit, Hamburg email: guembel@arbeitundgesundheit.de Betriebliches Gesundheitsmanagement

Mehr

Arbeitsschutz in der 4.0-Welt

Arbeitsschutz in der 4.0-Welt Arbeitsschutz in der 4.0-Welt Präsentation anlässlich des Arbeitsmedizinischen Kolloquiums München, 9. März 2016 Dr. Christoph Serries Bundesministerium für Arbeit und Soziales Überblick 1. Einführung:

Mehr

Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz als Instrument der Entlastung

Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz als Instrument der Entlastung Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz als Instrument der Entlastung Aufstehen für die Pflege 13. und 14. Juni 2016, Göttingen Bernd Fischer Aufsichtsperson BGW Dresden Inhalt 1. Was ist

Mehr

Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung von psychischen Belastungen

Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung von psychischen Belastungen Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung von psychischen Belastungen Universität Ulm 09.10.09 Dipl.-Ing. (FH), M.A. Olaf Schwark Ziele Klärung des Begriffes psychische Belastungen Ermittlung

Mehr

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Funktion: Angefangen: Abgeschlossen: Gesetzliche Unfallversicherung Herausgeber Bundesverband der Unfallkassen Fockensteinstraße

Mehr

Psychische Belastungen- Situation im Land Brandenburg

Psychische Belastungen- Situation im Land Brandenburg - Situation im Land Brandenburg Sabine Mühlbach Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) URL: http://lavg.brandenburg.de E-Mail: sabine.muehlbach@lavg.brandenburg.de 1 Arbeitsschutzgesetz

Mehr

Arbeitsschutzorganisation in deutschen Betrieben

Arbeitsschutzorganisation in deutschen Betrieben Arbeitsschutzorganisation in deutschen Betrieben NEPTUN Umwelt- und Arbeitsschutz Ingenieur GmbH Dipl.-Geol. Werner-Forßmann-Str.40 21423 Winsen (Luhe) Tel. 04171 6686 0 Fax 04171 6686 29 w.rupprecht@neptun-u-a.de

Mehr

Grundlagen Arbeitsschutz. Dipl.-Ing. Roland Hilfenhaus RhönEnergie Effizienz + Service GmbH Fulda, 1. Juni 2017

Grundlagen Arbeitsschutz. Dipl.-Ing. Roland Hilfenhaus RhönEnergie Effizienz + Service GmbH Fulda, 1. Juni 2017 Grundlagen Arbeitsschutz Dipl.-Ing. Roland Hilfenhaus RhönEnergie Effizienz + Service GmbH Fulda, 1. Juni 2017 Agendag Teil A: Allgemeine Grundlagen Einführung Rechtliche Grundlagen Pflichten des Arbeitgebers

Mehr

Gesunde Bildschirmarbeitsplätze. Manfred Franz - 1 -

Gesunde Bildschirmarbeitsplätze. Manfred Franz - 1 - Gesunde Bildschirmarbeitsplätze Manfred Franz - 1 - Negativbeispiel Manfred Franz - 2 - Gesetzliche Grundlagen Manfred Franz - 3 - Rechtliche Verankerung EU D Gesetzliche Unfallversicherung Rahmenrichtlinie

Mehr

Vom 23. Oktober 2008 (GVBl. S. 198) Die Landessynode hat das folgende kirchliche Gesetz beschlossen:

Vom 23. Oktober 2008 (GVBl. S. 198) Die Landessynode hat das folgende kirchliche Gesetz beschlossen: K-Arbeitsschutzgesetz KArbSchutzG 490.400 Kirchliches Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Evangelischen Landeskirche in Baden - K-Arbeitsschutzgesetz - (KArbSchutzG)

Mehr

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Stand der Handlungsansätze

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Stand der Handlungsansätze Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Stand der Handlungsansätze Michael Gümbel Sujet GbR Organisationsberatung Grundverständnis Psychische Belastungen Betriebliche Praxis, Entscheidungen, Maßnahmen,

Mehr

Berufsgenossenschaften

Berufsgenossenschaften Berufsgenossenschaften Gründung der DGUV Verabschiedung des Unfallversicherungsmodernisierungs- Gesetz (UVMG) Reduzierung der BGen von 23 auf 9 bis 2009 Keine neuen Unfallverhütungsvorschriften alte werden

Mehr

Arbeitssicherheit auf Kläranlagen DAR Deutsche Abwasser-Reinigungs-Gesellschaft mbh Ingenieurbüro für Umweltfragen

Arbeitssicherheit auf Kläranlagen DAR Deutsche Abwasser-Reinigungs-Gesellschaft mbh Ingenieurbüro für Umweltfragen 35. DWA-Erfahrungsaustausch der Städte und Gemeinden und Verbände bis 30.000 EW Des Regierungsbezirkes Darmstadt auf dem Gebiet der Stadtentwässerung Arbeitssicherheit auf Kläranlagen DAR Deutsche Abwasser-Reinigungs-Gesellschaft

Mehr

Psychische Belastungen mit der Gefährdungsbeurteilung angehen

Psychische Belastungen mit der Gefährdungsbeurteilung angehen Psychische Belastungen mit der Gefährdungsbeurteilung angehen David Beck Moderner Arbeits- und Gesundheitsschutz Herausforderung und Anforderungen für betriebliche Akteure Reutlingen, 15. Juli 2015 1 Klarstellung

Mehr

Seelische Gesundheit Gesund bei der Arbeit: psychische Gefährdungsbeurteilung

Seelische Gesundheit Gesund bei der Arbeit: psychische Gefährdungsbeurteilung Seelische Gesundheit Gesund bei der Arbeit: psychische Gefährdungsbeurteilung Klaus Czech, Michael Rathmann BGW München, Präventionsberater Helmholtzstr. 2 80636 München Telefon: (089) 35096-4600 Übersicht

Mehr

ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung

ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung Betriebliche Interessenvertretung und Beschäftigte: Aktiv für die (vollständige) Gefährdungsbeurteilung! Arbeitgeber-Pflicht * Mitbestimmung * Ausgestaltung

Mehr

508-1 BGI Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten

508-1 BGI Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten 508-1 BGI 508-1 Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten Mai 2005 2 Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten (siehe 9 Abs. 2 Nr. 2 OWiG, 13 Abs. 2 ArbSchG, 15 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII,

Mehr

Gefährdungsbeurteilung Umsetzung in der betrieblichen Praxis

Gefährdungsbeurteilung Umsetzung in der betrieblichen Praxis Umsetzung in der betrieblichen Praxis Yves Rottmann Regionalleiter Technischer Aufsichtsdienst (TAD) Außenstellen Dresden / Erfurt DEHOGA Thüringen Reinhardsbrunn 12.02.2018 Unfälle, Berufskrankheiten

Mehr

Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit Fachtagung München 21.11.2002 Dateiname 1 Anwendungen in der Praxis: Beratung durch

Mehr

IG Metall Köln-Leverkusen. Präventionsmöglichkeiten bei psychischen. Belastungen. Forum 3. Köln : Gute Arbeit im Büro

IG Metall Köln-Leverkusen. Präventionsmöglichkeiten bei psychischen. Belastungen. Forum 3. Köln : Gute Arbeit im Büro Köln 27. 2. 2010: Gute Arbeit im Büro IG Metall Köln-Leverkusen Forum 3 Präventionsmöglichkeiten bei psychischen Belastungen Rolf Satzer Dipl.- Psychologe forschung - beratung - umsetzung Köln www.rolf-satzer-fbu.net

Mehr