Arbeitsmarktintegration von Asylsuchenden im Rhein-Hunsrück- Kreis Modell Kommunaler Sprachkurs für Flüchtlinge im Rhein-Hunsrück Kreis

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1 Arbeitsmarktintegration von Asylsuchenden im Rhein-Hunsrück- Kreis Modell Kommunaler Sprachkurs für Flüchtlinge im Rhein-Hunsrück Kreis Informationsveranstaltung am um 18:00 Uhr

2 I. Zahlen, Daten, Fakten Die Ausgangslage II. III. IV. Konzeption des kommunalen Sprachkurses Agentur für Arbeit und Jobcenter Aktuelle Rahmenbedingungen Einbindung der Beteiligten V. Verfahrensabläufe VI. VII. Ansprechpartner im Projekt Fragen und Antworten

3 I. Zahlen, Daten, Fakten Die Ausgangslage

4 Asylanträge (bundesweit) EASY Anträge Gesamt Erstanträge Folgeanträge

5 Flüchtlinge Asylverfahren Asylbewerber Geduldete Asylberechtigte Kontingentflüchtlinge laufendes Asylverfahren Asylverfahren negativ beendet, Asylverfahren positiv beendet Duldung Aufenthaltsgestattung Aufenthaltserlaubnis Aufenthaltserlaubnis

6 350 Zuweisungen seit 2013 Rhein-Hunsrück-Kreis Gesamt: Bopp Ehsn Klln Kibg Rhb StGO Sim

7 Altersstruktur Asylbegehrende mit Bleibeperspektive Anzahl m w 1

8 Status-Überblick Arbeitsmarktzugang gilt ab Asylantragstellung 3 Monate 15 Monate bis Entscheidung Anerk. Lebensunterhalt Leistungen nach dem AsylbLG Kreisverwaltung SGB II JC Grundsicherung SGB III (Arbeitsförderung) kein Anspruch Zugang zu Förderinstrumenten uneingeschränkt Ausl. Status Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung AE Arbeitsmarktzugang Arbeitsverbot Nachrangiger Zugang Vorrangprüfung und Beschäftigungsbedingungen Zugang ohne Vorrangprüfung uneingeschränkt

9 II. Konzeption des kommunalen Sprachkurses

10

11 Konzept der kommunalen Sprachkurse freiwilliges kommunales Angebot (4 Kurse) Teilnehmerstärke Personen erste Kurse ab Dezember 2015 begonnen Zugangsvoraussetzung Asylbegehrende mit hoher Bleibeperspektive Asylverfahren noch nicht abgeschlossen (bei Anerkennung während des Kurses, kann der Kurs weiter geführt werden) Alter über 21 Verbindlichkeit bei Teilnahme (Fahrtkostenanteil)

12 Konzept der kommunalen Sprachkurse Sprachkursdauer 5 Monate 500 Unterrichtsstunden - Ziel B1 Niveau bis zu zwei Monate Praktikumsanteil Profiling der Teilnehmer und Erfassung im SGB III System (Arbeitsförderung) Feststellung der persönlichen und beruflichen Biografie, der Kompetenzen und Erstellung der beruflichen Perspektiven in Deutschland

13 Übersicht Sprachkurse Büchenbeuren Emmelshausen / St. Goar- Oberwesel Boppard Simmern Ort Altes Amt, Hauptstraße 40, Büchenbeuren Im Alten Bahnhof 5621 Emmelshausen Kath. Gemeindezentrum St. Michael Boppard Kath. Familienbildungsstätte Simmern Träger VHS Hunsrück Ev. Erwachsenenbildung Kooperation kath. Erwachsenenbildung/ VHS Boppard Kooperation kath. Familienbildungsstätte und VHS Hunsrück Zeitplanung Geplant z.zt. Akquise Ansprechpartner Fr. Friedrich Herr Noack Fr. Arnswald Fr. Morgenroth Herr Becker Fr. Krupinska Herr Laux Fr. Friedrich / Fr. Faber Frau Moss

14 III. Agentur für Arbeit und Jobcenter aktuelle Rahmenbedingungen

15 Arbeitsmarktzugang von Asylbewerbern (grundsätzlicher Rahmen, zum Teil auch bei Praktika) Nachrangiger Arbeitsmarktzugang (Grundsatz) ab dem 4. Monat nach Asylantragstellung Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde (pers. Zugangsvoraussetzungen) setzt Zustimmung der Agentur für Arbeit voraus (Grundsatz) Beschäftigungsbedingungsprüfung Arbeitsbedingungen nicht ungünstiger als für inländische Arbeitnehmer Vorrangprüfung (bis einschl. 15. Monat nach Asylantrag) Stelle kann nicht durch einen Deutschen, EU-Staatsbürger oder anderen ausländischen Staatsbürger mit einem dauerhaften Aufenthaltsstatus besetzt werden Entscheidung Agentur innerhalb 2 Wochen - kann bei Schweigen der Agentur von Ausländerbehörde ersetzt werden.

16 Praktika - Probearbeit Berufsorientierung höchstens 3 Monate. Bezug zum angestrebten Ausbildungsberuf muss vorhanden sein. Genehmigung der Ausländerbehörde erforderlich keine Vorrang- und Arbeitsmarktprüfung. Mindestlohn zählt hier nicht. Schnupperpraktikum Es soll die Eignung für eine Arbeitsstelle getestet werden. Zustimmung der Ausländerbehörde und der Bundesagentur für Arbeit (Vorrang- und Arbeitsmarktprüfung) notwendig. Mindestlohn oder tarifliche Bestimmungen müssen gewährleistet werden.

17 Praktika - Probearbeit MAG - Maßnahme beim Arbeitgeber Um vorhandene berufsfachliche Kenntnisse festzustellen oder solche zu vermitteln. Diese wird von oder bei einem Arbeitgeber durchgeführt und darf die Dauer von 6 Wochen nicht überschreiten. Es ist keine Genehmigung der Ausländerbehörde oder der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Die Maßnahme muss vorher bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden. EQ Einstiegsqualifizierung Möglichkeit für die Dauer von 6-12 Monaten Fähigkeiten und Fertigkeiten zu beobachten. Die Betriebe können so Ausbildungsinteressenten an eine Ausbildung in ihrem Betrieb heranführen. Die Genehmigung der Ausländerbehörde ist erforderlich.

18 Zugang zum Arbeitsmarkt III Ausbildung Schulische Berufsausbildungen sind für Asylsuchende rechtlich immer möglich Betriebliche Berufsausbildungen (duale Ausbildungen) können Asylsuchende ab dem vierten Monat beginnen Zustimmung der Ausländerbehörde vorab erforderlich Aufenthalt zunächst befristet für 1 Jahr

19 Unterstützungsmöglichkeiten seitens der Bundesagentur für Arbeit Asylsuchende haben mit einem Voraufenthalt von drei Monaten Zugang zu Förderinstrumenten der Arbeitslosenversicherung (vermittlungsunterstützende Leistungen, berufliche Weiterbildung) und können durch die Agenturen für Arbeit, soweit die jeweiligen Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, unterstützt werden. Arbeitgeber haben ebenfalls die Möglichkeit Förderleistungen in Bezug auf die Einstellung von Flüchtlingen zu beantragen (z.b. Eingliederungszuschüsse). Januar 2016

20 Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) Soweit im Einzelfall für Asylsuchende oder Geduldete eine betriebliche Umschulung oder betriebliche Ausbildung im Rahmen einer Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) durch die BA in Betracht kommt, ist die Erlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich. Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit entfällt, wenn die betriebliche Umschulung oder Ausbildung auf den Abschluss in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf gerichtet ist.

21 Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Bad Kreuznach Kompetente Unterstützung bei der Personalsuche. Als Arbeitgeber erhalten Sie eine gezielte Auswahl und Vermittlung von Bewerberinnen und Bewerbern. Sie erhalten vor und nach den Bewerbungsgesprächen eine entsprechende Beratung. Persönliche Ansprechpartner Ihr Ansprechpartner kennt die aktuellen Marktkonditionen und berät Sie auf Wunsch im Unternehmen selbst (Außendienst), in einem Gespräch in der Agentur oder telefonisch. Schnelle Reaktion Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine qualifizierte Auskunft auf ihre Aufträge bzw. Anfragen, wie schnell und passgenau Ihre Stelle besetzt werden kann. Der AGS ist täglich von 08:00 bis 18:00 Uhr telefonisch unter Tel: (Anruf ist kostenfrei) erreichbar.

22 IV. Einbindung der Beteiligten

23 Wie können sich die Beteiligten mit einbringen? Sprachkurs bzw. Sprachkursträger Bewerbungsverfahren Bereitstellung des Profiling vor Einstellung Entlastung bei Verwaltungsangelegenheiten bei Arbeitserlaubnis, Vorrang- und Arbeitsmarktprüfung Ansprechpartner Pate

24 Wie können sich die Beteiligten mit einbringen? Asylbewerber Bewerben an AG; (mit Unterstützung durch Sprachkurs, Paten und Agentur) Kostenbeteiligung bei den Fahrtkosten

25 Wie können sich die Beteiligten mit einbringen? Arbeitgeber Praktikumsplatz mit Arbeitsplatzbeschreibung (für Bewerberakquise und Prüfung der Arbeitserlaubnis) Betriebsvorstellung im Sprachkurs Sie arbeiten mit einer Person mit Sprachdefiziten geringen oder keinen Kenntnissen der Anforderungen des Arbeitsmarktes und der Arbeitsbedingungen

26 Wie können sich die Beteiligten mit einbringen? Arbeitgeber Arbeitsschutz gewährleisten (bei Problemen im Einzelfall: Kontaktaufnahme mit Frau Bongard-Schroeder) Unfallversicherung (über Berufsgenossenschaft) Qualifizierte Beurteilung nach dem Praktikum (zur Ergänzung des Profil - Bewertungsbogens) Dauerbeschäftigung / Ausbildung bei Eignung

27 V. Verfahrensabläufe

28 Ablauf Formular Stellenbeschreibung wird per Mail im Anschluss an die Veranstaltung an interessierte Arbeitgeber versandt Rückmeldung Arbeitgeber über Stellenbeschreibung: welche Beschäftigungsart kommt aus betrieblicher Sicht in Frage (per Mail) an Frau Bongard-Schroeder Wir: interne Prüfung des Arbeitsmarktzugangs unter Beteiligung der Ausländerbehörde / Agentur und Rückmeldung an Arbeitgeber

29 Ablauf Positive Entscheidung des Arbeitgebers Weitergabe an Sprachkurs - Einleitung Bewerbungsverfahren Bewerberauswahl und Entscheidung mit Rückmeldung an Frau Bongard-Schroeder Konkretisierung der vorgeprüften Stellenbeschreibung (Eintrag des Bewerbers) Beteiligung der Ausländerbehörde, Sprachkurs, Paten.. Beurteilung des Praktikanten an Frau Bongard-Schroeder Kein geeigneter Bewerber: Rückmeldung an Arbeitgeber und Weitergabe der StellenInfo an die Agentur

30 VI. Ansprechpartner im Projekt

31 Für den Sprachkurs und Ausländerrecht Kreisverwaltung 06761/820 Frau Rosemarie Bongard-Schroeder, Koordinatorin Flüchtlinge, Tel: Ausländerbehörde, Frau Effgen 82311, Frau Stoffel 82312, Herr Schneider Für den Bereich SGB III und SGB II Agentur und Jobcenter Beschäftigungspilot Anja Becker, GfA Simmern, Tel: 06761/ Herr Christian Scheer, Geschäftsstellenleiter Agentur für Arbeit Simmern und Boppard Tel: Herr Sven Benecke, Teamleiter Arbeitgeberservice Landkreis Birkenfeld und Rhein-Hunsrück Tel:

32 Herr Andreas Lemens, Geschäftsführer Jobcenter Rhein-Hunsrück Tel: Arbeitgeberservice -> für den allgemeinen Arbeitsmarkt Tel: BadKreuznach.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de Weitere Ansprechpartner: Herr Ghandi Eleyow -> Migrationsbeauftragter SGB III Agenturbezirk Tel: Herr Gerhard Köhler -> Spezialist für Fragen des Arbeitserlaubnisverfahren Tel: Frau Yvonne Kirst-> Spezialistin für Flucht & Asyl SGB III Rhein-Hunsrück- Kreis Tel:

33 VII. Fragen und Antworten

34 Fragen und Antworten zur Arbeitsaufnahme Wie erkennt ein Arbeitgeber, ob ein Bewerber aus dem Ausland bei ihm arbeiten darf? Der Bewerber muss sich mit seiner Aufenthaltsgestattung oder seiner Duldung ausweisen. Darin kann die Ausländerbehörde in einer sogenannten Nebenbestimmung Beschäftigungsmöglichkeiten und bedingungen für den Bewerber eintragen. Wie sollten sich Flüchtlinge verhalten, wenn sie ein Arbeitsplatzangebot erhalten? Der Arbeitssuchende sollte das Arbeitsplatzangebot mit der zuständigen Ausländerbehörde besprechen und die Genehmigung beantragen. Verlieren Flüchtlinge ihren Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenn sie eine Arbeitsstelle antreten? Teilweise. Das Arbeitsentgelt wird auf die Leistungen angerechnet, die um den entsprechenden Betrag gekürzt oder auch ganz gestrichen werden. Kann die Residenzpflicht einer Arbeitsaufnahme entgegenstehen? Grundsatz: Beschränkung des vorübergehenden Aufenthalts endet nach drei Monaten. Im Zweifelsfall immer bei der Ausländerbehörde nachfragen.

35 Fragen und Antworten zur Arbeitsaufnahme Kann die Arbeitsaufnahme an der Wohnsitzauflage scheitern? Die Wohnsitzauflage bestimmt, dass Menschen nicht beliebig umziehen können, wenn sie Sozialleistungen beziehen. In der Regel steht sie einer Arbeitsaufnahme nicht entgegen. Allerdings brauchen Flüchtlinge und Asylbewerber die Genehmigung der Ausländerbehörde. Können sich Flüchtlinge arbeitssuchend melden? Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge darf sich ein Ausländer arbeitssuchend melden, wenn er zumindest eine Aufenthaltsgestattung vorweisen kann. Die bekommt er, wenn er seinen Asylantrag gestellt hat. Dürfen Flüchtlinge oder Asylbewerber bei einer Zeitarbeitsfirma arbeiten? Nein. Flüchtlinge dürfen erst nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland als Leiharbeiter eingesetzt werden. Dürfen Flüchtlinge oder Asylbewerber selbstständig arbeiten? Nein. Erst wenn sie einen Aufenthaltstitel besitzen, dürfen Flüchtlinge sich selbstständig machen oder ein Unternehmen gründen.

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