Verbesserungen der Arbeitsbedingungen von Lehrkräften an den Schulen des Freistaates Sachsen

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1 Nachhaltige Gewährleistung der Unterrichtsversorgung und der Gewinnung des Lehrernachwuchses durch Verbesserungen der Arbeitsbedingungen von Lehrkräften an den Schulen des Freistaates Sachsen Stand Mai 2009 Sächsischer Lehrerverband im VBE Meißner Str Radebeul

2 Vorbemerkung Es steht außer Frage, dass die Lehrerinnen und Lehrer im Freistaat Sachsen eine hervorragende Arbeit leisten und über eine sehr gute Ausbildung verfügen. Das wurde u.a. durch das Abschneiden bei der PISA- und der IGLU-Studie verdeutlicht. Der Sächsische Lehrerverband hat stets qualitätssichernde Maßnahmen der Schulentwicklung befürwortet und wird das auch weiterhin tun. Der damit verbundene Mehraufwand für die beschäftigten Lehrkräfte muss aber an anderer Stelle zu Entlastungen führen und gute Leistungen müssen auch durch entsprechende Bezahlung anerkannt werden. Die sächsischen Lehrkräfte haben in den letzten 18 Jahren insbesondere durch Teilzeitbeschäftigung, niedrigere Eingruppierung als in den alten Bundesländern und ein vergleichsweise hohes Maß an Pflichtstunden Entbehrungen auf sich nehmen müssen. Nachfolgende Maßnahmen sollen die Arbeitsbedingungen aller Lehrerinnen und Lehrer verbessern. Junge Lehrkräfte, die hier ausgebildet wurden, sollen in den nächsten Jahren in Sachsen gehalten bzw. nach Sachsen zurückgeholt werden. Sie stellen somit einen komplexen Lösungsansatz dar und sind vor dem Hintergrund zu sehen, dass in den Jahren 2013 bis 2020 ca der derzeit Lehrkräfte aus dem Schuldienst ausscheiden werden. Das Maßnahmepaket umfasst - Altersübergangsmodelle mit Ersatzeinstellungen von Lehramtsabsolventen - Vollbeschäftigung - Verringerung der Unterrichtsverpflichtung und Gewährung zusätzlicher Anrechnungsstunden - verbesserte Eingruppierung bzw. Höhergruppierungsmöglichkeiten - zusätzliche Maßnahmen zur Gewinnung von Lehrernachwuchs 1. Altersübergangsmodelle Ältere Lehrkräfte sehen sich zum Teil nicht in der Lage, bis zur Erreichung des Rentenalters vor einer Klasse zu unterrichten. Dabei werden finanzielle Nachteile bei Einkommen und Rente bewusst in Kauf genommen. Das wurde beispielsweise deutlich, als es ab 1999 möglich war, aus der Teilzeit heraus einen Altersteilzeitvertrag laut Altersteilzeitgesetz bzw. dem Altersteilzeittarifvertrag abzuschließen. Unerwartet viele Grundschullehrkräfte haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und haben auf der Basis einer Teilzeitbeschäftigung (bis zu 57 Prozent) Altersteilzeitverträge abgeschlossen. Auch Beschäftigte, die dem Geltungsbereich des BTV Mittelschulen und Gymnasien unterliegen, haben Altersteilzeitverträge abgeschlossen. 2

3 1.1 Altersteilzeit 2009 Der Tarifvertrag ATZ läuft zum aus. Bis dahin muss er als Mittel zum Altersübergang und zum Zwecke der Einstellung junger Lehrkräfte vollumfänglich angewendet werden. Wenn die Altersteilzeit im Blockmodell abgeschlossen wird und zu Beginn der Ruhephase eine Ersatzeinstellung erfolgt, bleibt das Arbeitsvermögen zur Absicherung des Unterrichts vollumfänglich erhalten. Während der Arbeitsphase besteht zudem die Möglichkeit, Neueinstellungen junger Lehrkräfte zu planen und Vorsorge zu treffen. Altersteilzeit im Blockmodell darf nicht auf einen Zeitraum von maximal 6 Jahren beschränkt bleiben, zumal der TV ATZ eine maximale Inanspruchnahme von 10 Jahren zulässt. Die Ersatzeinstellung junger Lehrkräfte (Erfahrungsstufe 1 der jeweiligen Entgeltgruppe) zu Beginn der Ruhephase gewährleistet nicht nur die Absicherung des Unterrichts, sondern birgt auch geringere Aufwendungen des Arbeitgebers in sich, die den finanziellen Mehraufwand von Altersteilzeit verringert. Beispiel Blockmodell im BTV-Bereich Mittelschule/Gymnasium über mehr als 6 Jahre: - wenn die Lehrkraft aus der Teilzeit (MS/GY) in die ATZ geht, so ist dieses Modell auch mit Ersatzeinstellungen nach 4 Jahren (2013) und ohne Zuschüsse durch die Bundesarbeitsagentur nach 6 Jahren kostengünstiger für den Freistaat als die Beschäftigung der Lehrkraft über 8 Jahre, davon 7 in Vollzeit - es dient ab 2009 einem weiteren Stellenabbau, da die Beschäftigten aus der Teilzeit (i.d.r. 21,5/26) in die Altersteilzeit gehen (müssten), denn die Berechnungsbasis für ATZ ist immer der Beschäftigungsumfang unmittelbar vor deren Beginn - Ersatzeinstellungen könnten in den Jahren des sich abzeichnenden Lehrermangels erfolgen (2013, 2014), in denen sowieso Lehrer eingestellt werden müssten. 1.2 Altersübergangsmodelle nach 2009 Auch nach dem Auslaufen der bestehenden tarifvertraglichen bzw. gesetzlichen Regelungen müssen Altersübergangsmodelle für die Lehrkräfte des Freistaates Sachsen möglich sein. Der SLV erklärt sich hiermit bereit, mit der sächsischen Staatsregierung über Nachfolgemodelle zum bestehenden ATZ-Tarifvertrag in Verhandlungen zu treten. Ziel einer tarifvertraglichen Regelung ist die Gewährleistung des vorzeitigen Ausscheidens aus dem aktiven Schuldienst von bis zu drei Jahren und Ersatzeinstellung einer jungen Lehrkraft. Ausgangspunkt unserer Forderung ist die Weiterführung des bestehenden Altersteilzeittarifvertrages. 3

4 Mindestforderungen sind dabei: - ein Nettoeinkommen während der Arbeits- und Ruhephase von ca. 80 Prozent - voller Rentenausgleich gegenüber einer Vollbeschäftigung (ggf. durch Privat- oder Betriebsrente) - volle Gewährleistung der Altersermäßigungen wie bei vollbeschäftigten Lehrkräften. 2. Vollzeit an allen Schularten Der Lehrerberuf ist ein Vollzeitberuf. In allen Schularten muss das schnellstmöglich zur Normalität werden. Nach dem Auslaufen des BTV Mittelschulen und Gymnasien zum müssen alle Lehrkräfte, die das wünschen, wieder in Vollzeit arbeiten können. Das trifft auch auf Lehrerinnen und Lehrer zu, die vor Inkrafttreten des BTV in einem Teilzeitarbeitsverhältnis standen. Die Rückkehr der Grundschullehrer in die Vollbeschäftigung muss weiter zielstrebig umgesetzt werden. 3. Senkung des Regelstundenmaßes, Klassenleiterstunde, Anrechnungsstunden, Ermäßigungen, Mehrarbeitsstunden Die Unterrichtsverpflichtung muss für Lehrkräfte an allen Schularten gesenkt werden. Das ist gerechtfertigt, weil im Zuge des erhöhten Schüleraufkommens zu Beginn der 1990er Jahre die Lehrerpflichtstundenzahl vorübergehend erhöht wurde und zudem die Aufgaben des Lehrers stets zugenommen haben, um die Qualität des sächsischen Schulsystems weiter zu erhöhen. Die Senkung der tatsächlichen Arbeitszeit von Lehrkräften ist durchaus geeignet, um die Attraktivität des Lehrerberufes in Sachsen zu steigern. Die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung wurde 1992 mit den geburtenstarken Jahrgängen und einem dementsprechend hohen Lehrerbedarf begründet. Nun sind die geburtenschwachen Jahrgänge an den berufsbildenden Schulen angekommen, es wäre also nur der logische Umkehrschluss, die Lehrerpflichtstundenzahl zu senken. An den berufsbildenden Schulen wurden vor einigen Jahren Lehrkräfte per Arbeitsvertrag als Praxislehrer eingestellt und haben eine Unterrichtsverpflichtung von 28 Wochenstunden, obwohl es in der dualen Ausbildung durch die Einführung der neuen Lehrpläne mit dem Lernfeldunterricht inzwischen gar keine saubere Trennung mehr in reine Theorie bzw. Praxis gibt. Die meisten von ihnen erteilen theoretischen und fachpraktischen Unterricht, somit haben sie einen Anspruch auf ein Regelstundenmaß von 27 Wochenstunden. 4

5 Anrechnungsstunden müssen in dem Umfang gewährt werden, wie der Lehrer zusätzliche Aufgaben zur Qualitätssicherung von Schule wahrnimmt. Dazu gehört insbesondere die Klassenleiterstunde. Die Klassenleiter- und Tutorentätigkeit ist mit einem erhöhten Zeitaufwand für die Lehrerinnen und Lehrer verbunden. Dieser entsteht insbesondere durch die Erfüllung organisatorischer Aufgaben, das Führen von Schüler- und Elterngesprächen, Vorbereitung und Durchführung von Elternabenden, Klassenkonferenzen, Klassenfahrten, Wandertagen, Exkursionen und außerunterrichtlichen Veranstaltungen sowie dem Schreiben von Zeugnissen, Halbjahresinformationen, Bildungsempfehlungen usw. An berufsbildenden Schulen ist es bereits Normalität, dass ein Lehrer für mehrere Klassen die Klassenleitertätigkeit übertragen bekommt. Der regionale Lehrermangel führt auch im Grundschulbereich dazu, dass es immer schwieriger wird, für jede Klasse einen Klassenleiter zu finden. Die Tätigkeit des Lehrers in seiner Funktion als Klassenleiter bzw. Tutor muss eine stärkere Wertschätzung erfahren. Die mit den Aufgaben betrauten Lehrkräfte sind Ansprechpartner und Vertrauenspersonen. Ein echtes Vertrauensverhältnis kann nur entstehen, wenn Zeit für die individuelle Hinwendung zum Schüler zur Verfügung steht. Allein der reguläre Unterricht des Klassenleiters in seiner Klasse genügt oftmals nicht. Genügend Beispiele belegen, dass Lehrer mitunter nur 2 Stunden pro Woche in ihrer Klasse unterrichten. Die Klassenleitertätigkeit beschränkt sich zwangsläufig auf eine Verwaltungstätigkeit (Erfassung der Anwesenheit, ), da die Erfüllung des Lehrplanes Priorität besitzt. Eine echte Vertrauensbasis kann so kaum entstehen und es besteht die Gefahr, dass ernsthafte Probleme nicht rechtzeitig erkannt werden. Somit wird es dem Klassenleiter fast unmöglich, rechtzeitig und vorbeugend zu reagieren. Der anrechnungsrelevante Arbeitsaufwand muss erweitert werden, z.b. für BELL, Facharbeiten in Kl. 10/11, Mitarbeit in Prüfungskommissionen (speziell BS), Einsatz in der gymnasialen Oberstufe an beruflichen Gymnasien (K6/K9) usw. Bereits jetzt wäre es möglich, schulbezogene Anrechnungsstunden für besondere Leistungen zu gewähren. Diese müssen den Schulen auch zur Verfügung stehen, um davon Gebrauch machen zu können. Die Altersermäßigungen könnten auch mit Blick auf neue Altersübergangsmodelle ausgeweitet werden. Mehrarbeit muss in breiterem Maße, d.h. im Sinne von Mehrarbeitsstunden durch Freizeitausgleich bzw. Vergütung Anerkennung finden. Das betrifft z.b. Präsenzpflicht, Projekttage bzw. Projektwoche, Prüfungen, Unterrichtsgänge/Exkursionen, Sporttag, Schulfeste, Wochenendeinsätze, zusätzlichen Vor- und Nachbereitungsaufwand, Tag der offenen Tür usw. 4. Höhergruppierungsmöglichkeiten Nach den Sommerferien 2009 wird für den Tarifbereich des TV-L eine neue Entgeltordnung verhandelt, die die tarifliche Eingruppierung von Lehrkräften regeln soll. Bevor diese in Kraft tritt, gilt es, bestehende Möglichkeiten der Eingruppierung bzw. Höhergruppierung zu nutzen. 5

6 An allen Schularten müssen Stellen für Höhergruppierungen zur Verfügung gestellt werden. Das ist eine leistungsgerechte Motivation. Vor dem In-Kraft-Treten der neuen Entgeltordnung muss die Zahl der EG-11-Stellen für Grundschullehrer sowie der EG-13-Stellen für Mittelschul- und Förderschullehrer in dem Umfang erhöht werden, dass kontinuierlich Höhergruppierungen möglich werden. Die gleichwertige Lehrerausbildung (Bachelor/Master) rechtfertigt zudem auch die Eingruppierung von Grundschullehrern in die EG 13. Für Gymnasial- und Berufsschullehrer müssen Stellen in der EG 14 ausgebracht werden, die auch ohne Übernahme bestimmter Tätigkeiten wie Fachleiter, Fachberater, Oberstufenberater erreicht werden können, so wie das auch die sächsische Eingruppierungsrichtlinie vorsieht. Ausdrücklich soll an dieser Stelle darauf verwiesen sein, dass die derzeitige Eingruppierung der Lehrkräfte des Freistaates Sachsen weit schlechter ist, als in anderen Bundesländern. Dieser Standortnachteil muss dringend beseitigt werden. Zwanzig Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung und nachdem die PISA-Studie den Beweis erbracht hat, dass Ausbildung und Tätigkeit unserer Lehrkräfte eine hohe Qualität aufweisen, ist eine hundertprozentige Gleichstellung bei der Eingruppierung überfällig. Es soll an dieser Stelle erwähnt werden, dass Höhergruppierungen seit der Tarifrechtsreform (BAT TV-L) weitaus geringere Kosten verursachen. 5. Gewinnung von Lehrernachwuchs Mittel- und langfristig wird der Freistaat Sachsen nur durch verbesserte Arbeitsbedingungen junge Lehrkräfte für eine Aufnahme ihrer beruflichen Tätigkeit an unseren Schulen gewinnen können. Zusätzliche Maßnahmen sollten das unterstützen: Abiturienten müssen vor Aufnahme eines Studiums darüber informiert werden, an welchen Schularten und in welchen Fachkombinationen künftig Bedarf bestehen wird. Die Einhaltung der Regelstudienzeit kann durch Einstellungsangebote (z.b. bei Ersatzeinstellungen für Altersteilzeit) gefördert werden. Zwischen den Lehrkräften, die aus dem Schuldienst ausscheiden werden und den Referendaren, die deren Stelle besetzen könnten, muss ein direkter Kontakt hergestellt werden. Dadurch werden (künftige) Lehramtsstudenten und Referendare besser mit den realen Herausforderungen des Lehrerberufs vertraut gemacht. Erfahrene Lehrkräfte werden stärker motiviert, junge Menschen für den Lehrerberuf zu gewinnen und sie als Mentor zu betreuen. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass es immer schwieriger wird, Lehramtsabsolventen für den Berufseinstieg außerhalb der Einzugsbereiche von Dresden und Leipzig zu gewinnen. Dieser Entwicklung muss durch Ausweitung der staatlichen Seminare (ggf. durch Außenstellen, insbesondere in Chemnitz) entgegen gewirkt werden, um Lehrkräfte auch für die Aufnahme der Lehrtätigkeit außerhalb von Dresden und Leipzig zu gewinnen. 6

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