Krankenkassenwahlrecht

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1 IKK-INFORMATIV Krankenkassenwahlrecht FÜR EINEN REIBUNGSLOSEN WECHSEL ZUR IKK

2 Vorwort Die Suche nach dem besten Angebot fällt meist gar nicht so leicht. Dies gilt erst recht, wenn es um die eigene Gesundheit geht. In Zeiten von Gesundheitsfonds und einem bundeseinheitlichen Beitragssatz sind es gerade die kleinen aber feinen Unterschiede, auf die es bei der Wahl der richtigen Krankenkasse ankommt. Die IKK bietet ihren Versicherten zahlreiche Extraleistungen, Zusatz- und Bonusangebote sowie innovative Ver sorgungsformen an, die sie kontinuierlich ausbaut. Außerdem zeichnet sich eine gute Krankenversicherung heutzutage durch ihren Service und eine kompetente Beratung aus. Auch in dieser Hinsicht sind Sie bei uns bestens aufgehoben. Für den Wechsel zur IKK gilt es, einige gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Doch keine Sorge, denn nach dem Lesen dieses Faltblatts wissen Sie genau, worauf beim Krankenkassenwahlrecht zu achten ist. Sie erfahren, unter welchen Voraussetzungen die Mitgliedschaft bei der IKK möglich ist. Schenken Sie uns Ihr Vertrauen, Sie werden es nicht bereuen. Das garantieren wir Ihnen! Ihre IKK gesund plus Herausgeber: 5. Auflage. Stand: 1. Januar GK PRESTO Gesundheits-Kommunikation GmbH

3 Wer darf wählen? Der Gesetzgeber bestimmt zwar, dass in Deutschland alle Bürger gegen das Risiko Krankheit abgesichert sein müssen. Er stellt es ihnen aber frei, welcher Krankenkasse sie ihren Versicherungsschutz anvertrauen. Zum wahlberechtigten Personenkreis gehören zum einen alle Pflichtversicherten: Wer als Arbeitnehmer, Arbeitslosengeldbezieher, Student, Rentner oder aus einem anderen Grund der Versicherungspflicht unterliegt, dem steht das Recht zu, sich für die Krankenkasse seiner Wahl zu entscheiden. Zum anderen haben auch diejenigen, die sich freiwillig für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung entschließen, die freie Wahl. Die IKK ist eine sehr gute Wahl! Wichtig: Familienversicherte können sich ihre Krankenkasse nicht selbst aussuchen. Sie sind an den Willen des sogenannten Stammversicherten ge bunden. Auch unter 18 Jahren Das rechtskräftige Ausüben des Krankenkassenwahlrechts ist bereits ab dem Tag des 15. Geburtstags möglich, die in vielen anderen Lebenslagen erforderliche Volljährigkeit wird hierfür also nicht verlangt. So können auch minderjährige Berufsstarter ohne Mitwirkung ihrer gesetzlichen Vertreter rechtswirksam eine Mitgliedschaftserklärung abgeben. 3

4 Beispiel: Nach seinem Realschulabschluss beginnt der 16-jährige und bislang familienversicherte Dirk Fischer am eine Berufsausbildung. u Ohne die Mitwirkung seiner Eltern kann sich Dirk Fischer rechtskräftig für die IKK-Mitgliedschaft entscheiden. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu erklären. Zwischen der Krankenkasse und dem Wahlberechtigten wird kein Vertrag geschlossen, der von beiden Seiten anzunehmen ist. Die Mitgliedschaftserklärung ist vielmehr eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Die Krankenkassen dürfen die Mitgliedschaft nicht ablehnen. Bindungsfrist An die Wahl der Krankenkasse ist der Versicherte mindestens 18 Monate gebunden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der Mitgliedschaft, auf den Zeitpunkt der Erklärung kommt es nicht an. Beispiel (Fortsetzung): Dirk Fischer hat sich bereits am über die Vorteile der IKK beraten lassen und unterschreibt noch am selben Tag die Mitgliedschaftserklärung. u Die Bindungsfrist verläuft vom (Ausbildungsbeginn) bis zum Nach Ablauf der 18 Monate bleibt die Mitgliedschaft ohne weiteres Zutun erhalten, eine erneute Erklärung ist also nicht erforderlich. Außerdem wird keine neue Bindungsfrist ausgelöst, wenn die ersten eineinhalb Jahre vorüber sind. Die gewählte Krankenkasse führt die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. 4

5 Ein Wechsel des Versicherungsgrundes löst ebenfalls keine neue Bindungswirkung aus. Wer beispielsweise durch Aufnahme eines neuen Jobs seine Arbeitslosigkeit beendet, bei dem ändert sich der Fristverlauf nicht. Kündigung der Mitgliedschaft Um der Versichertengemeinschaft der IKK beitreten zu können, ist es notwendig, die Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse zu kündigen. Dies ist selbstverständlich jederzeit möglich, die Kündigung wirkt jedoch frühestens zum Ablauf der Bindungsfrist. Beispiel: Seit dem gehört Sabrina Richter der AOK als Mitglied an. Nun möchte sie schnellstmöglich IKK-Mitglied werden. u Sabrina Richter kann ihre Mitgliedschaft jederzeit kündigen, die Kündigung wirkt allerdings erst zum , dem Ende der Bindungsfrist. Ein Wechsel zur IKK kann trotz erfüllter Bindungsfrist nicht von jetzt auf gleich vollzogen werden. Das Sozialgesetzbuch sieht eine Kündigungsfrist vor: Die Mitgliedschaft kann frühestens zum Ende des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden, gerechnet von dem Monat an, in dem der Austritt erklärt wird. Vorlaufzeit, um das Melde- und Beitragsverfahren umzustellen. Beispiel: Paul Koch ist seit Jahren Mitglied einer Ersatzkasse. Er reicht am seine Kündigung ein, um zur IKK zu wechseln. u Die Mitgliedschaft von Paul Koch endet am

6 Da es sich bei der Kündigung ebenfalls um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, ist das Fristende davon abhängig, wann die Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse eingeht. Wichtig: Es kommt somit nicht darauf an, zu welchem Zeitpunkt die Kündigung erstellt bzw. abgeschickt wurde. Maßgebend ist einzig und allein die tatsächliche Zustellung. Für das Fristende ist es egal, ob die Kündigung am ersten oder letzten Tag eines Monats eingeht. Beispiel: Der bei einer BKK versicherte Robert Schneider hat sich am vom Angebot der IKK überzeugt. Noch am selben Tag schreibt er die Kündigung und gibt sie zur Post, am geht die Kündigung bei der BKK ein. u Die Mitgliedschaft endet am Wäre die Kündigung erst am bei der BKK eingegangen, würde die Mitgliedschaft erst am enden. Wirksamwerden der Kündigung Bis zum Ende der Frist gilt jede Kündigung als schwebend unwirksam. Hinter dieser juristischen Bezeichnung verbirgt sich die Notwendigkeit einer nachzuweisenden Folgeversicherung. Fehlt es daran, erlangt die ausgesprochene Kündigung keine Bestandskraft; für einen erfolgreichen Krankenkassenwechsel müsste die sich fortsetzende Mitgliedschaft erneut gekündigt werden. Im umgekehrten Fall, also wenn eine neue Mitgliedschaft bis zum Ende der Kündigungsfrist bescheinigt wird, ist die Kündigung 6

7 grundsätzlich bindend. Bis zu diesem Zeitpunkt ist aber ein schriftlicher Widerruf noch möglich. Ausübung des Wahlrechts Zunächst muss die bisherige Krankenkasse unter Beachtung der Kündigungs- und persönlichen Bindungsfrist eine Kündigungsbestätigung ausstellen. Dafür hat sie maximal 14 Tage Zeit. Im Anschluss daran ist die Kündigungsbestätigung bei der gewählten Krankenkasse einzureichen. Erst nach deren Vorlage kann die neue Mitgliedschaft zustande kommen und die Mitgliedsbescheinigung erstellt werden. Am günstigsten ist es daher, wenn die Kündigungsbestätigung zusammen mit der Mitgliedschaftserklärung abgegeben wird. Die Mitgliedsbescheinigung wird unverzüglich ausgestellt. Jetzt ist nur noch die zur Meldung verpflichtete Stelle (siehe folgender Abschnitt) zu informieren. Aber Vorsicht: Wer zu lange wartet, darf die Krankenkasse nicht wechseln. Die Mitgliedsbescheinigung sollte deshalb zeitnah spätestens aber am letzten Tag der Kündigungsfrist vorgelegt werden. Ansonsten verbleibt es bei der bisherigen Versicherung. Zur Meldung verpflichtete Stelle Bei Arbeitnehmern und Auszubildenden übernimmt der Arbeitgeber sämtliche Pflichten im Zusammenhang mit den Meldungen zur Sozialversicherung. Insofern ist er der Adressat für die Mitgliedsbescheinigung und übermittelt eine Abmeldung an die alte sowie eine Anmeldung an die neue Krankenkasse. 7

8 Für andere Personenkreise gilt dies in gleicher Weise. So ist bei Beziehern von Arbeitslosengeld die Arbeitsagentur und bei Rentnern der Rentenversicherungsträger die zur Meldung verpflichtete Stelle. Wichtig: Für die freiwillig Versicherten, die ihre Beiträge allein zahlen (wie z. B. Selbstständige), ist eine zur Meldung verpflichtete Stelle nicht vorhanden. Hier ist die Mitgliedsbescheinigung daher innerhalb der Kündigungsfrist der bisherigen Krankenkasse vorzulegen. Unterbrechung der Mitgliedschaft Dass bei ununterbrochener Mitgliedschaft der Wechsel zur IKK erst nach 18 Monaten möglich ist, wurde bereits erwähnt. Was ist aber, wenn das Mitgliedschaftsverhältnis durch Wegfall der Voraussetzungen für die Versicherungspflicht zu einem früheren Zeitpunkt endet? Für diesen Fall bedarf es weder einer Kündigung noch der Einhaltung der Kündigungsfrist. Auch auf die Bindungsfrist von 18 Monaten muss hier keine Rücksicht genommen werden, zumal die Mitgliedschaft kraft Gesetzes endet. Beispiel: Die zuvor familienversicherte Doreen Weber hat am eine versicherungspflichtige Aushilfstätigkeit bei der Kleeblatt GmbH aufgenommen, die am wieder endet. u Doreen Weber kann ab in die Familienversicherung zurückkehren. 8

9 Tritt nach einer Unterbrechung erneut Versicherungspflicht ein, besteht für die da raufhin entstehende Mitgliedschaft ein neues Wahl recht. Es genügt, wenn das Mitgliedschaftsverhältnis einen Tag unterbrochen war. Beispiel (Fortsetzung): Am vereinbaren Doreen Weber und die Kleeblatt GmbH ein Dauerarbeitsverhältnis, das am folgenden Monatsersten beginnen soll. u Zum kann sich Doreen Weber für eine Mitgliedschaft bei der IKK entscheiden. Übrigens: Wird die Mitgliedschaft erstmalig bzw. nach einer Unterbrechung begründet, kann die Wahl innerhalb von zwei Wochen auch rückwirkend ausgeübt werden, gerechnet vom und mit Wirkung zum Versicherungsbeginn. Sonderkündigungsrecht Erhebt eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, hat sie ihren Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen. Das bedeutet, die Mitgliedschaft kann auch ohne Einhaltung der 18-monatigen Bindungsfrist gekündigt werden. Wichtig: Gleiches gilt, wenn der Zusatzbeitrag erhöht oder eine Prämienausschüttung verringert bzw. eingestellt wird. Für die folgenden Darstellungen gehen wir aus Gründen der Übersichtlichkeit aber nur auf die Erhebung des Zusatzbeitrags ein. Reichen die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, sind Zusatzbeiträge zu erheben. Für die Wahrnehmung des Sonderkündigungsrechts bleibt nicht viel Zeit. Bis zu dem Tag, 9

10 an dem der Zusatzbeitrag erstmals fällig wird, muss die Kündigung eingegangen sein. Beispiel: Eine Ersatzkasse erhebt ab dem einen Zusatzbeitrag. Laut Satzung ist dieser jeweils zum 15. eines Monats für den Vormonat zu zahlen. u Ralf Kaiser, seit bei der Ersatzkasse versichert, kann bis zum von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Der Krankenkasse obliegt es, ihre Mitglieder spätestens einen Monat vor der erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrags auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Kommt sie dem nicht nach, verschiebt sich der Abgabetermin für die Kündigung. Wird das Sonderkündigungsrecht fristgemäß ausgeübt, muss der Zusatzbeitrag bis zur Beendigung der Mitgliedschaft (Kündigungsfrist) nicht gezahlt werden. Beispiel (Fortsetzung): Ralf Kaiser reicht seine Kündigung noch im Juli 2014 unter Berufung auf das Sonderkündigungsrecht bei der Ersatzkasse ein, um so bald wie möglich Mitglied der IKK zu werden. u Die Mitgliedschaft von Ralf Kaiser endet zum Besonderheit: Wahltarife Seit einigen Jahren dürfen die gesetzlichen Krankenkassen sogenannte Wahltarife anbieten. Damit können u. a. Kostenerstattung, Selbstbehalte oder Beitragsrückzahlung wegen nicht in Anspruch genommener Leistungen vereinbart werden. Für hauptberuflich Selbstständige besteht ggf. die 10

11 Möglichkeit, sich zusätzlich mit Krankengeld zu versichern. Die Folge der Vereinbarung eines solchen Wahltarifs ist, dass eine Bindung an die Krankenkasse ausgelöst wird. Es gilt entweder eine Bindungsfrist von drei Jahren (Selbstbehalt, Krankengeld-Wahltarif) oder von zwölf Monaten (Nichtinanspruchnahme von Leistungen, Kostenerstattung, besondere Therapierichtun gen). Wird ein weiterer Wahltarif in Anspruch genommen, beginnt damit erneut eine Bindungsfrist von drei Jahren bzw. zwölf Monaten. Die Bindungsfrist von 18 Monaten wird darauf nicht angerechnet. Das Sonderkündigungsrecht, sofern eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, ihren Zusatzbeitrag erhöht oder ihre Prämienzahlung verringert, gilt auch, wenn ein Wahltarif abgeschlossen wurde, dessen Bindungswirkung noch nicht verstrichen ist (Ausnahme: Krankengeld). Zusätzlich besteht ein besonderes Kündigungsrecht in Härtefällen nach den Regelungen der jeweiligen Kassensatzung, beispielsweise für den Fall des Eintritts von finanzieller Hilfsbedürftigkeit. Wichtig: Der Gesetzgeber hat solche Wahltarife, die sich auf besondere Versorgungsformen beziehen (z. B. hausarztzentrierte Versorgung) ausdrücklich ausgenommen. Schließung einer Krankenkasse Für diesen Fall ist der zur Meldung verpflichteten Stelle innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung des Schließungsbescheides eine Mitgliedsbescheinigung vorzulegen. Für freiwillig Versicherte, die ihre Beiträge allein zahlen, beträgt die Frist drei Monate. 11

12 Und die Pflegeversicherung? Auch in Bezug auf das Wahlrecht teilt die Pflegeversicherung das Schicksal der Krankenversicherung. Mit der Wahl der IKK als Krankenkasse wird gleichzeitig auch die IKK-Pflegekasse zu ständig. Wir sind immer für Sie da! Selbstverständlich kann in diesem Rahmen nicht auf alle Facetten eingegangen werden, die beim Krankenkassenwechsel denkbar sind. Sollten Sie Ihren Einzelfall in unserem Faltblatt nicht wiederfinden, sprechen Sie uns bitte darauf an. Wir widmen uns Ihren Fragen gern persönlich und sind bei den Formalitäten behilflich. Rufen Sie uns an! IKK-Servicetelefon (24 Stunden zum Nulltarif)

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