Einführung in das Recht für SozialpädagogInnen und in das Kinder-und Jugendhilfegesetz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Einführung in das Recht für SozialpädagogInnen und in das Kinder-und Jugendhilfegesetz"

Transkript

1 Einführung in das Recht für SozialpädagogInnen und in das Kinder-und Jugendhilfegesetz Vorlesung und Tutorium: Rechtliche Grundlagen: Finanzierung und Organisation/ Einführung in die Kinder- und Jugendhilfe und das SGB VIII Modul P5 (2) im Bachelorstudiengang Prof. Dr. Christian Schrapper WS 2016/17 Mo Uhr Raum E

2 Themen und Termine Recht und seine Funktionen in der Sozialen Arbeit und ein Fall aus der Kinder- und Jugendhilfe Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung: Elternrecht und Kinderrechte - Kindeswohl und staatliches Wächteramt AGs/Tutorien kein Plenum!! Adressatinnen- und Nutzerrechte I: Familienrecht, Leistungsansprüche, Schutzrechte und die Pflicht, Einmischungen zu dulden AGs/Tutorien kein Plenum!! Adressaten und Nutzerinnenrechte II: Beteiligung, Datenschutz und Beschwerde Institutionenrechte I: Wer ist die staatliche Gemeinschaft? Institutionenrechte II: Wie ist die Kinder- und Jugendhilfe aufgestellt? 9.1. MitarbeiterInnenrechte I: das Fachkräftegebot, und wie rechtlich Fachlichkeit bestimmt und was von Fachkräften erwartet wird Mitarbeiterrechte II: Was passiert, wenn was passiert? neu: Reform des SGB VIII Alles wird anders?! Zurück zum Fall, offene Fragen und Klausurvorbereitung 6. oder Klausur

3 Ergebnisse der Arbeitsgruppe Fragen zum Fall Felix im Unglück : Was ist von den Fachkräften und der Leitung zu beachten, wenn beraten wird, was zu tun ist? Welche Rechte und Pflichten haben Felix, Frau S., die beiden Leiterinnen, der Gesamtleiter des Strohhalm e.v.?

4 I. Adressaten- und Nutzerinnen Rechte und Pflichten Grundrechte und Un-Konventionen Abstammungs- Beziehungsrechte Leistungs- und Förderrechte Beteiligungs- und Beschwerderechte Mitwirkungspflichten Eingriffs-Erduldungs-Pflichten Unterhalts- und Kostenheranziehungspflichten Aufenthalts- und Bleiberechte Ziele und Gegenstände rechtlicher Regelungen für der Kinderund Jugendhilfe II. Institutionen/Organisationen-Rechte und Pflichten: Aufgaben und Zuständigkeiten Organisations- und Finanzierungsvorgaben Planungs- und Gewährleistungsaufgaben Genehmigung, Überprüfung und Kontrolle Informations-und Kooperationspflichten Ziele: gesellschaftliche Reproduktion und soziale Ordndung III. MitarbeiterInnen- Rechte und Pflichten Fachkräftegebot und Garantenpflichten Arbeitsrecht und Dienstpflichten Tarifrecht und Personalvertretung

5 Thema heute: Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung : Elternrecht und Kinderrechte, Kindeswohl und staatliches Wächteramt

6 Warum öffentliche Verantwortung für private Lebensschicksale? Jugendwohlfahrt ist nicht wesentlich Nothilfe, sondern eine notwendige gesellschaftliche Mehrleistung. Gertrud Bäumer, 1930 Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung als politische Forderung im 11. Kinder-und Jugendbericht 2002: Die Bedingungen des Aufwachsens in dieser Gesellschaft verlangen ein verändertes Ineinandergreifen von privater und öffentlicher Verantwortung insbesondere durch einen bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung. Kinder-und Jugendhilfe in neuer Verantwortung, 14. Kinder-und Jugendbericht 2013 Ausbau der Kinder-und Jugendhilfe ist erfolgt, aber mit Wirkungen und Nebenwirkungen KJH als Wachstumsbranche, aktuell mit Beschäftigten fast so viele wie die deutsche Autoindustrie ( ) Ausgaben von 1992 bis 2010 von 15 auf fast 29 Mrd. Euro nahezu verdoppelt, vor allem seit 2006 KJH in der Mitte der Gesellschaft angekommen

7 öffentliche Verantwortung, wofür und wodurch? Rechte, die öffentliche Verantwortung normieren: Zivilrechte zur Klärung familiärer Verhältnisse: Wer ist mein Kind und wer sind meine Eltern, wer muss was für wen tun? Abwehrrechte: Was bleibt Privatsache und was wird zur öffentlichen Angelegenheit? Förder- und Leistungsrechte: Wer und was unterstützt mich bei der immer riskanten Aufgabe, Kinder groß zu ziehen/als Kind groß zu werden? Schutzrechte: Wer und was schützt mich vor Gefahren und Gefährdungen, vor privaten ebenso wie vor öffentlichen?

8 Verfassungsgebote Grundgesetz Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar Artikel 2: Jeder Mensch hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit Artikel 20/28: Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat Artikel 6 (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft (3) Gegen den Wille der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden. Kinder sind Träger von Grundrechten Rechts-Subjekte, nicht Objekte von Schutz

9 Grundlegende Kinderrechte (vereinfacht nach UNICEF) Schutzrechte Schutz vor Ausbeutung Rechte der Familie auf Schutz Recht auf Schutz vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt Recht auf staatliche Unterstützung bei Erziehungsproblemen Recht auf eine gewaltfreie Erziehung Recht auf Ernährung Recht auf Eigentum Entwicklungs- und Bildungsrechte Recht auf Freiheit Recht auf Bildung Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit Recht auf Schule, Ausbildung und Selbstständigkeit Recht auf Gesellschaft und Freunde jeglicher Art Beteiligungsrechte Recht auf Beteiligung bei Entscheidungen, die sie betreffen Recht auf Meinungsäußerung

10 Originaltext UN- Kinderrechtskonvention Artikel 6: Recht auf Leben Gewährleisten in größtmöglichem Umfang das Überleben und die Entwicklung des Kindes Artikel 18: Verantwortung für das Kindeswohl Elternteile für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind ggf. der Vormund verantwortlich. Dabei ist das Wohl des Kindes ihr Grundanliegen Artikel 27: angemessene Lebensbedingungen, Unterhalt Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jeden Kindes auf einen seiner körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard an. Möglichkeiten die für die Entwicklung des Kindes notwendigen Lebensbedingungen sicherzustellen Artikel 29: Bildungsziele; Bildungseinrichtungen Die Bildung muss darauf gerichtet sein, die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen Das Kind auf ein verantwortungsbewusstes Leben in einer freien Gesellschaft vorzubereiten

11 1. Das Kind und seine Herkunftsfamilie werden während des Entscheidungsfindungsprozesses unterstützt 2. Das Kind wird befähigt, am Entscheidungsprozess aktiv teilzunehmen 3. Ein professionell gestalteter Entscheidungsfindungsprozess stellt die bestmögliche Betreuung für das Kind sicher 4. Geschwister werden gemeinsam untergebracht 5. Der Wechsel in das neue Zuhause wird gut vorbereitet und sensibel durchgeführt 6. Der Betreuungsprozess während der Fremdunterbringung folgt einem individuellen Betreuungsplan

12 Fachliche Standards konkretisieren Rechte Empfehlungen für ambulante Hilfen zur Erziehung des LJA Rheinland-Pfalz 2013 (1) I. Zur Qualität von Begleitung, Unterstützung für Eltern und zum Schutz für Kinder/Jugendliche Standard 1: Mütter und Väter werden darin unterstützt, die Entwicklung ihrer Kinder aktiv zu unterstützen und zu fördern Standard 2: Kinder und Jugendliche finden in ihrer Familie einen Lebensraum, in dem sie sich geschützt den ihrem Alter entsprechenden Entwicklungsaufgaben stellen können. Standard 3: Ambulante Hilfen tragen zur Verbesserung der Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und Eltern bei. II. Zur Qualität des Zusammenwirkens der Fachkräfte mit Eltern und Kindern Standard 4: Eltern und Kinder werden in ihrer Individualität respektiert und dabei unterstützt und gefördert, sich aktiv an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen Standard 5: Fachkräfte der ambulanten Hilfen zur Erziehung sind verlässliche Bezugspersonen und schaffen Spielräume, um neue Handlungsstrategien und eigene Lebensentwürfe zu erproben Standard 6: Erwartungen, Forderungen und Auflagen an Eltern auch in Gefährdungssituationen sind begründet, verständlich und überprüfbar. Sie werden respektvoll und deutlich kommuniziert. Eltern haben Rechte und Möglichkeiten zu Widerspruch und Beschwerde.

13 Fachliche Standards konkretisieren Rechte Empfehlungen für ambulante Hilfen zur Erziehung des LJA Rheinland-Pfalz 2013 (2) III. Qualität der Fachkräfte, ihrer Ausstattung und Organisation Standard 7: Ambulante Hilfen zur Erziehung werden regelmäßig von qualifizierten sozialpädagogischen Fachkräften angeboten, die durch regelmäßige Formen professioneller Reflexion (z.b. Teamberatungen, Supervision) ihre Kompetenzen pflegen und durch Fortbildungen sich für verändernde neue Anforderungen und neue Aufgaben weiterentwickeln. Standard 8: Träger ambulanter Hilfen zur Erziehung stellen durch ihre Organisation sicher, dass die vorgenannten Qualitätsstandards aktiv entwickelt und konkretisiert sowie umgesetzt, kontrolliert und weiterentwickelt werden. Standard 9: Öffentliche und (freie) Träger der Jugendhilfe sorgen durch geeignete Leistungsbeschreibungen und Entgeltvereinbarungen dafür, dass eine an den vorgenannten Qualitätsstandards orientiertes Angebot bedarfsgerecht, rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung gestellt werden kann. Standard 10: Das Land unterstützt die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe durch geeignete Planungshilfen, Projekte und Programme bei der Umsetzung dieser Qualitätsstandards sowie der bedarfsgerechten Weiterentwicklung ambulanter Hilfen zur Erziehung in Rheinland-Pfalz.

14 Kinderrechte Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit UN-Kinderrechtskonvention Quality 4 Children Standards; ambulante Hilfen zur Erziehung RLP gut geschützt werden Kinder, wenn positive und konkrete Vorstellungen über die Rechte von Kindern öffentliche Verantwortung anleiten und diese grundlegend und vorrangig daran orientiert ist, Kindern zu ihrem Recht zu verhelfen. Kindeswohlgefährdung ist eine Verletzung der Rechtssouveränität von Kindern

15 Spannungsverhältnis von Kinderrechten, Elternrechten und staatlicher Gemeinschaft Elternrechte natürliches Abwehrrecht staatlicher Ein- Mischung und Bevormundung an die Pflicht, die Kinder zur Versorgen und Zu erziehen gebundenes Recht sozialstaatliches Unterstützungsund Hilfe-Leistungsrecht Verfahrensrechte auf Transparenz und Beteiligung Pflicht zur Mitwirkung und ggf. Kostenbeiträge gesellschaftliche Reproduktion und soziale Ordndung Staatliche Gemeinschaft Pflicht zur Wachsamkeit Pflicht zur Gewährleistung Pflicht zur Rechtsstaatlichkeit Garantenpflichten Recht auf Mitwirkung und ggf. Kostenheranziehung Kinderrechte Grundrechte auf unverletzliche Würde, Freie Entfaltung und Schutz Grundrecht auf Eltern, die zum Wohle versorgen und erziehen Völkerrechte auf Bildung, Beteiligung und Schutz Recht auf gewaltfreie Erziehung Recht auf Schulbesuch sozialstaatliche Rechte auf Förderung (z.b. Kita, Ggf. Eingliederungshilfe) Verfahrensrechte auf Transparenz, Beteiligung und Beschwerde

16 Kind Grundrechte auf Würde und Entwicklung Grundrecht auf Eltern Recht auf Entwicklung und Erziehung UN-Kinderrechte Eltern Grundrecht auf Würde und Entwicklung Grundrecht auf Schutz der Familie Elternrecht und Elternpflicht Ansprüche auf Leistungen Staatliche Gemeinschaft Pflicht zur Wachsamkeit Pflicht zum Schutz Pflicht zur Unterstützung

17 Personensorge und Kinderrecht 1831 BGB, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge (1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. (2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. (3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.

18 Grundgesetz Art. 1,2,6,20 Schutzrechte vor Gefahren für das Wohl Recht auf Förderung der Entwicklung und auf Erziehung staatliches Wächteramt Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe Sozialleistungsrechte auf aktiven Schutz SGB VIII (KJHG) BGB, Familien-und Kindschaftsrecht Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit Strafgesetzbuch insbes. 13, 34, 222, 229

19 Zurück zum Fall: Felix hat vielleicht doch Glück? Felix Recht auf gute Entwicklung ist der wichtigste Maßstab! Was fördert und was gefährdet eine gute Entwicklung von Felix? Wofür muss die staatliche Gemeinschaft wachsam sein?

20 Aufgaben zur nächsten Sitzung (14.11.) Recherche und Verdichtung: Welche Kontroversen prägen aktuell die Debatten um das Verhältnis Familien Kinder Staat? Verfassungsrecht Familienrecht Leistungs- und Förderrrechte

21 Ausblick auf nächste Sitzung: Nächste Vorlesung am : o Adressaten- und Nutzer_innen-Rechte und Pflichten I

Einführung in das Recht für SozialpädagogInnen und in das Kinder- und Jugendhilfegesetz

Einführung in das Recht für SozialpädagogInnen und in das Kinder- und Jugendhilfegesetz Einführung in das Recht für SozialpädagogInnen und in das Kinder- und Jugendhilfegesetz Vorlesung und Tutorium: Rechtliche Grundlagen: Einführung in die Kinder- und Jugendhilfe und das SGB VIII Im Modul

Mehr

Einführung in das Recht für SozialpädagogInnen und in das Kinder-und Jugendhilfegesetz

Einführung in das Recht für SozialpädagogInnen und in das Kinder-und Jugendhilfegesetz Einführung in das Recht für SozialpädagogInnen und in das Kinder-und Jugendhilfegesetz Vorlesung und Tutorium: 0103015 Rechtliche Grundlagen, Finanzierung und Organisation/ Einführung in die Kinder- und

Mehr

Kindeswohlgefährdung aus juristischer Sicht

Kindeswohlgefährdung aus juristischer Sicht Kindeswohlgefährdung aus juristischer Sicht Sabine Heinke weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Bremen Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 6 1) Ehe und Familie stehen unter dem

Mehr

Sozialpädagogik und Kinder- und Jugendhilfe

Sozialpädagogik und Kinder- und Jugendhilfe Sozialpädagogik und Kinder- und Jugendhilfe eine problemorientierte Einführung Gruppe A --- Prof. Dr. Christian Schrapper Wintersemester 2017/18; Koblenz, den 4.12.2017 Programm und Termine - Gruppe A

Mehr

3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Rechtliche Grundlagen

3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Rechtliche Grundlagen Netzwerk KinderschutzTeltow-Fläming 3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten Luckenwalde 19.November 2011 Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung (nach Reinhold Schone) Das

Mehr

entsteht Qualität im Dialog?

entsteht Qualität im Dialog? meine Thesen entsteht Qualität im Dialog? Qualitätsmerkmale und Qualitätsdiskurse als Herausforderung für Praxis und Theorie Fachtagung Vereinbarungen in den ambulanten Erziehungshilfen nur im Dialog entsteht

Mehr

Kinderrechte im Grundgesetz. Prof. Dr. Friederike Wapler

Kinderrechte im Grundgesetz. Prof. Dr. Friederike Wapler Kinderrechte im Grundgesetz Prof. Dr. Friederike Wapler Aus dem Koalitionsvertrag Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern. Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns

Mehr

Menschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz

Menschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz Menschen? Rechte? Unverzichtbar. Menschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz www.hausderdemokratie.de/unverzichtbar KR 1 Jeder junge Mensch hat das Recht nicht in Armut

Mehr

Einführung in das Recht für SozialpädagogInnen und in das Kinder- und Jugendhilfegesetz

Einführung in das Recht für SozialpädagogInnen und in das Kinder- und Jugendhilfegesetz Einführung in das Recht für SozialpädagogInnen und in das Kinder- und Jugendhilfegesetz Rechtliche Grundlagen, Finanzierung und Organisation/ Einführung in die Kinder- und Jugendhilfe und das SGB VIII

Mehr

Was ist was? erzieherischer und gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz

Was ist was? erzieherischer und gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz Was ist was? erzieherischer und gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz 7. Dezember 2015, Münster Verfassungsrechtliche Grundlagen Art. 1 Abs. 1 ivm Art. 2 Abs. 1 GG: Recht auf Persönlichkeitsentwicklung.

Mehr

Kinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen. Erziehungspartnerschaft mit schwierigen Eltern

Kinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen. Erziehungspartnerschaft mit schwierigen Eltern Kinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen Erziehungspartnerschaft mit schwierigen Eltern Jörg Maywald, Diakonie Puschendorf, 22.3.2012 Kinderschutz in Deutschland: rechtspolitische Entwicklungen seit 1989

Mehr

Die Ersetzung der Einwilligung in die Adoption

Die Ersetzung der Einwilligung in die Adoption Die Ersetzung der Einwilligung in die Adoption Rechtslage und Reformbedarf PD Dr. Friederike Wapler Humboldt Universität zu Berlin Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils ( 1748 BGB) Fallgruppen:

Mehr

Einführung in das Recht für SozialpädagogInnen und in das Kinder- und Jugendhilfegesetz

Einführung in das Recht für SozialpädagogInnen und in das Kinder- und Jugendhilfegesetz Einführung in das Recht für SozialpädagogInnen und in das Kinder- und Jugendhilfegesetz Vorlesung und Tutorium: 0103015 Rechtliche Grundlagen, Finanzierung und Organisation/Einführung in die Kinder- und

Mehr

Was passiert mit den Kindern?

Was passiert mit den Kindern? Was passiert mit den Kindern? Kinderrechte in der Praxis Mag. a Elke Sarto Volksanwaltschaft Kinderrechte In der Praxis der Volksanwaltschaft 138 ABGB Kriterienkatalog zum Kindeswohl Punkt 2-Schutz der

Mehr

Die Wiesbadener Vereinbarung

Die Wiesbadener Vereinbarung Melanie Junk Die Wiesbadener Vereinbarung Zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII Inhalt Organisatorischer Rahmen Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung im Spiegel der

Mehr

Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014

Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014 Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014 Workshop 2: Das Jugendamt: Handeln ohne Not oder mal wieder nichts unternommen Möglichkeiten

Mehr

Gila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, Heidelberg

Gila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, Heidelberg Vortrag für die gemeinsame Tagung der Erziehungshilfeverbände Inklusion wohin? Schritte auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe?! am 31. Mai 2017 in Frankfurt Gila Schindler, Fachanwältin

Mehr

Herzlich Willkommen in Bielefeld

Herzlich Willkommen in Bielefeld Herzlich Willkommen in Bielefeld Informationsveranstaltung zu rechtlichen Grundlagen und zur Umsetzung des Kinderschutzes in der Schule Gefördert vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration

Mehr

Kinder haben Rechte und was nützt mir das? Vortrag Prof. Dr. Tobias Fröschle Kinderuni Siegen

Kinder haben Rechte und was nützt mir das? Vortrag Prof. Dr. Tobias Fröschle Kinderuni Siegen Kinder haben Rechte und was nützt mir das? Vortrag Prof. Dr. Tobias Fröschle Kinderuni Siegen Warum haben Kinder Rechte? Artikel 1 GG (Grundgesetz) (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten

Mehr

Schweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung. Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig

Schweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung. Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig Schweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig Rahmenbedingungen Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche

Mehr

Kinderschutz Aktuelles zum gesetzlichen Rahmen

Kinderschutz Aktuelles zum gesetzlichen Rahmen Kinderschutz Aktuelles zum gesetzlichen Rahmen Fachkonferenz: Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe Dr. Sigrid A. Bathke 09.11.2009 in Münster Veranstalter der Konferenz

Mehr

Kinder haben Rechte haben Kinder Rechte? /// Rechte der Kinder Kinder im Recht

Kinder haben Rechte haben Kinder Rechte? /// Rechte der Kinder Kinder im Recht Kinder haben Rechte haben Kinder Rechte? /// Rechte der Kinder Kinder im Recht Kinderrechte allgemein Der Umgang mit Kindern hat mit pädagogischen Anerkennungsverhältnissen zu tun. Diese Verhältnisse orientieren

Mehr

Systematik des SGB VIII

Systematik des SGB VIII Skriptergänzung1 SoSe 2009 Prof. Dr. Benner Systematik des SGB VIII Allgemeine Regelungen 1 10 Aufgaben d. Jugendhilfe 11 60 Datenschutz 61 68 Träger Zus.arbeit Gesamtverantwortung 69 81 Zentrale Aufgaben

Mehr

Eingriffsmöglichkeiten

Eingriffsmöglichkeiten Eingriffsmöglichkeiten Elterliches Sorgerecht Strafbarkeit Kinder Jugendliche Heranwachsende Eingriffsrechte Regelungen / Schulordnungen Art. 6 GG (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze

Mehr

Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz

Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz 1 Rechtliche Grundlagen Grundgesetz Bürgerliches Gesetzbuch Strafgesetzbuch Schulgesetz Sozialgesetzbuch VIII Bundeskinderschutzgesetz

Mehr

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit

Mehr

Rolle rückwärts, Praxisschelte oder Plädoyer für Kinder-Grundrechte?

Rolle rückwärts, Praxisschelte oder Plädoyer für Kinder-Grundrechte? Rolle rückwärts, Praxisschelte oder Plädoyer für Kinder-Grundrechte? Zur Bedeutung der jüngeren Beschlüsse des BVerfG zu Eingriffen in das Elternrecht für die Arbeit der Jugendämter Mainz, 30.11.2016 Christian

Mehr

Art.1: Abs.1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Art.1: Abs.1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls Trennung des Kindes von der elterlichen Familie Gesetze Grundgesetz (GG) Art.1: Abs.1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu

Mehr

Teil 1: Zitat: Einführung und Grundlagen

Teil 1: Zitat: Einführung und Grundlagen Recht des Kindes auf angemessene Nahrungsaufnahme bei Schluckstörung?! Herbert Heidl, Kinderanwalt und Fachkrankenpfleger für Kinder-und Jugendpsychiatrie, Beatmungstherapeut in Ausbildung Stellvertr.

Mehr

Alle(s) zum Wohl des Kindes - Zusammenarbeit von

Alle(s) zum Wohl des Kindes - Zusammenarbeit von Alle(s) zum Wohl des Kindes - Chancen und Grenzen der Zusammenarbeit von Familiengericht und Jugendamt Das Pflegekind und seine Bezugspersonen Besonderheiten im Bindungs- und Beziehungserleben von Pflegekindern

Mehr

Schützen Fördern Beteiligen Kinderrechte in der Kita verwirklichen. Jörg Maywald, didacta Hannover,

Schützen Fördern Beteiligen Kinderrechte in der Kita verwirklichen. Jörg Maywald, didacta Hannover, Schützen Fördern Beteiligen Kinderrechte in der Kita verwirklichen Jörg Maywald, didacta Hannover, 22.2.2018 Übersicht Warum eigene Kinderrechte? Das Bild vom Kind ein Blick zurück Kindeswohl und Kindesrechte

Mehr

HILFE Wir werden verplant!?!

HILFE Wir werden verplant!?! HILFE Wir werden verplant!?! Stellung und Mitwirkung von Kindern und Eltern in der Hilfeplanung gem. 36 SGB VIII Christian Schrapper 13.7.2011 Regensburg meine Aspekte (1) Idee und Konzeption des Hilfeplanverfahren

Mehr

Art. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Art. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Art. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Art. 2 GG (1) (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit...

Mehr

Die Bedeutung der Prozessbegleitung für die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe

Die Bedeutung der Prozessbegleitung für die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe Die Bedeutung der Prozessbegleitung für die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe Mag.(FH) Claudia Aufreiter Abteilung Kinder- und Jugendhilfe Kinder haben ein Recht darauf ohne Gewalt aufwachsen zu können

Mehr

2 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Gesetz zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz) Vom Der Bundestag hat mit Zustimmung

2 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Gesetz zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz) Vom Der Bundestag hat mit Zustimmung Deutscher Bundestag Drucksache 17/13223 17. Wahlperiode 23. 04. 2013 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Gesetz zur Verankerung von Kinderrechten im

Mehr

Vom Kind aus denken?!

Vom Kind aus denken?! Vom Kind aus denken?! Was die Kinderrechte ändern (könnten) Luise Pfütze, Sprecherin National Coalition Deutschland Vortrag zum Fachtag Vom Kind aus denken?! Inklusives SGB VIII Frankfurt am Main, 14.

Mehr

Partizipation: Ein Recht und eine Haltung

Partizipation: Ein Recht und eine Haltung Partizipation: Ein Recht und eine Haltung Rechtliche Grundlagen der Partizipation in der Jugendhilfe - Dr. Detlev Lauhöfer - Dr. Detlev Lauhöfer Oldenburg, d. 02.12.2013 Überblick über das BKiSchG (Gesetz

Mehr

Vom Objekt elterlicher Gewalt zum Träger eigener Rechte Der gesellschaftliche Wandel im Bild vom Kind

Vom Objekt elterlicher Gewalt zum Träger eigener Rechte Der gesellschaftliche Wandel im Bild vom Kind Vom Objekt elterlicher Gewalt zum Träger eigener Rechte Der gesellschaftliche Wandel im Bild vom Kind Jörg Maywald, Kinderarche Sachsen, Radebeul, 14.6.2017 Kinderrechte sind Menschenrechte Kinder sind

Mehr

Was bewegt die Kinder- und Jugendhilfe?

Was bewegt die Kinder- und Jugendhilfe? Was bewegt die Kinder- und Jugendhilfe? Erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie Fachtag des LWL am 31.1.2017 in Münster Christian Schrapper meine

Mehr

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist in vielerlei rechtlichen Grundlagen eindeutig geregelt.

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist in vielerlei rechtlichen Grundlagen eindeutig geregelt. 1 Beteiligungsrechte und möglichkeiten sowie Beschwerdemanagement für die Bewohner in den stationären Jugendhilfeeinrichtungen der JSW Jugend- und Sozialwerk Region Rostock gemeinnützige ggmbh Die Beteiligung

Mehr

5. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming

5. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming 5. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Zum Stand der Umsetzung der Kinderrechte im Land Brandenburg Max aus Brandenburg Luckenwalde, 22. November 2013 ein Diskussionsbeitrag von und Hans Leitner Fachstelle

Mehr

Sicherstellen des Kindeswohls. Ausgangspunkt. Wenn ein Kind geboren ist

Sicherstellen des Kindeswohls. Ausgangspunkt. Wenn ein Kind geboren ist Sicherstellen des Kindeswohls Wenn ein Kind geboren ist Wenn ein Kind geboren ist, braucht es eine Wohnung, Kleider, eine Spielzeugkiste, Bonbons als Belohnung. Murmeln und ein eignes Bett, einen Kindergarten,

Mehr

Ausländerrecht und Jugendhilfe

Ausländerrecht und Jugendhilfe SGB VIII Dublin III AsylG AufenthG Ausländerrecht und Jugendhilfe StGB FreizügigkG BGB UN Kinderrechtskonvention 1. Die Akteure 2. Gesetzlicher Auftrag 3. Schutzgüter 4. Schnittstelle Kindeswohl - Verfassungsrechtliche

Mehr

EINHEIT NR. 4.1 Zusammenarbeit mit den Eltern als innovativer Ansatz. Rechtlicher Rahmen für die Arbeit mit den Eltern

EINHEIT NR. 4.1 Zusammenarbeit mit den Eltern als innovativer Ansatz. Rechtlicher Rahmen für die Arbeit mit den Eltern EINHEIT NR. 4.1 Zusammenarbeit mit den Eltern als innovativer Ansatz Rechtlicher Rahmen für die Arbeit mit den Eltern Kinderrechtskonvention Verabschiedet und zur Unterzeichnung, Ratifizierung und zum

Mehr

Diskussion zur Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung National Coalition

Diskussion zur Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung National Coalition Diskussion zur Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung National Coalition Die National Coalition (NC) für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Deutschland ist ein bundesweiter Zusammenschluss

Mehr

Rechtsverhältnis zwischen Jugendamt und Personensorgeberechtigtem

Rechtsverhältnis zwischen Jugendamt und Personensorgeberechtigtem Fachtagung LVR Rechtsverhältnisse im Pflegekinderwesen am 01. und 02.09.2010 in Hennef Rechtsverhältnis zwischen Jugendamt und Personensorgeberechtigtem - Diana Eschelbach - 1 Das jugendhilferechtliche

Mehr

Fachberatung im Kinderschutz Fachtag, Hannover,

Fachberatung im Kinderschutz Fachtag, Hannover, Fachberatung im Kinderschutz Fachtag, Hannover, 29.07.2014 Prof. Dr. Christof Radewagen Einige Zahlen 153 2013 zu Tode misshandelte Kinder in Deutschland Davon sind 73% jünger als 6 Jahre! 23 2013 ermordet

Mehr

Partizipation von Kindern und Jugendlichen: Rechtliche, fachliche und soziale Dimension Rechtliche Dimension: VN-Kinderrechtskonvention Grundgesetz

Partizipation von Kindern und Jugendlichen: Rechtliche, fachliche und soziale Dimension Rechtliche Dimension: VN-Kinderrechtskonvention Grundgesetz Partizipation von Kindern und Jugendlichen: Rechtliche, fachliche und soziale Dimension Rechtliche Dimension: VN-Kinderrechtskonvention Grundgesetz Fachliche Dimension: Ohne Partizipation keine Identifizierung

Mehr

Abkürzungsverzeichnis 13. Vorwort 17

Abkürzungsverzeichnis 13. Vorwort 17 5 Inhalt Abkürzungsverzeichnis 13 Vorwort 17 1 Wichtige Grundbegriffe des Rechts 18 1.1 Rechtsnormen 18 1.1.1 Hierarchie von Rechtsnormen /Rechtsquellen 18 1.1.2 Gliederung und Zitierweise von Rechtsnormen

Mehr

Verloren aufgehoben weggesperrt?

Verloren aufgehoben weggesperrt? Verloren aufgehoben weggesperrt? Jugendliche im Niemandsland Was kann die Sozialpädagogik unter den bestehenden Rahmenbedingungen in Österreich (alleine nicht) leisten? Andrea Holz-Dahrenstaedt, Salzburger

Mehr

Leistungsbeschreibung für die OKJA im LK München

Leistungsbeschreibung für die OKJA im LK München Leistungsbeschreibung für die OKJA im LK München 2. Redaktionstreffen 14.12.2018 11:00 14:00 Jugendtreff Timeout Protokoll: Lena Schuster David Eisert Themen, Ablauf, Arbeitsaufträge Einstieg: Kontextklärung

Mehr

Das neue Kinder- und Jugendhilferecht

Das neue Kinder- und Jugendhilferecht Rechtspraxis aktuell Das neue Kinder- und Jugendhilferecht Einführung Texte Materialien. 1. Auflage Das neue Kinder- und Jugendhilferecht schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention

25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention 25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention Konsequenzen für Politik, Verwaltung und Rechtsprechung Jörg Maywald, BVV Pankow, 24.2.2015 Kinderrechte sind Menschenrechte Kinder sind Menschen Kinder sind keine kleinen

Mehr

Zwang und Kontrolle in der Kinder- und Jugendhilfe - Zentrale Aussagen der AGJ-Expertise

Zwang und Kontrolle in der Kinder- und Jugendhilfe - Zentrale Aussagen der AGJ-Expertise Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster Zwang und Kontrolle in der Kinder- und Jugendhilfe - Zentrale Aussagen der AGJ-Expertise Vortrag beim Fachgespräch der Diakonie am 26. Februar 2009 in Berlin Reinhold

Mehr

Stadt Memmingen - Kindertageseinrichtungen. Aufsichtspflicht und Haftung in Kindertageseinrichtungen

Stadt Memmingen - Kindertageseinrichtungen. Aufsichtspflicht und Haftung in Kindertageseinrichtungen Aufsichtspflicht und Haftung in Kindertageseinrichtungen Was ist und wie geht Aufsicht? Das Maß der gebotenen Aufsicht richtet sich nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes sowie danach, was dem Aufsichtspflichtigen

Mehr

Interdisziplinäre Kooperation (II)

Interdisziplinäre Kooperation (II) Interdisziplinäre Kooperation (II) Kindeswohlgefährdung - Kinderschutz 24.06.2014 Henning Ide-Schwarz (Dipl. Päd.) Krankenhausalltag Bei ca. 1% der Patienten in Kinderkliniken besteht ein Verdacht auf

Mehr

Möglichkeiten und Grenzen der Gesetzgebung zur Effektivierung des Kinderschutzes

Möglichkeiten und Grenzen der Gesetzgebung zur Effektivierung des Kinderschutzes Möglichkeiten und Grenzen der Gesetzgebung zur Effektivierung des Kinderschutzes von Dr. Katrin Lack 2012 VERLAG ERNST UND WERNER GIESEKING, BIELEFELD Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Übergänge in den Hilfen zur Erziehung

Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Übergänge in den Hilfen zur Erziehung Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Übergänge in den Hilfen zur Erziehung Jahrestagung der Träger und Leiter/-innen von Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung und sonstigen betreuten Wohnformen am 15. und

Mehr

Evangelische Hochschule Darmstadt University of Applied Sciencess. Modellbeispiel: Institutionelle Erziehungsberatung

Evangelische Hochschule Darmstadt University of Applied Sciencess. Modellbeispiel: Institutionelle Erziehungsberatung Modellbeispiel: Institutionelle Erziehungsberatung 1 Zentrale Kennzeichen institutioneller Erziehungsberatung Gesetzlicher Auftrag Multiprofessionelles Team Rahmung durch öffentliche und freie Träger Leistungsvereinbarungen

Mehr

Inhalt. Rechtsgrundlagen im SGV VIII Perspektivenplanung in der Hilfeplanung Die Herkunftsfamilie Die Pflegefamilie

Inhalt. Rechtsgrundlagen im SGV VIII Perspektivenplanung in der Hilfeplanung Die Herkunftsfamilie Die Pflegefamilie 9. Gemeinsamer Kinderschutztag für Jugendämter und Familiengerichte am 8. März 2017 in Schwetzingen Kinder in Pflegefamilieneine zeitlich befristete oder eine dauerhafte Lebensperspektive für die Kinder

Mehr

Kinder und Jugendhilfe in Deutschland. Das Jugendamt

Kinder und Jugendhilfe in Deutschland. Das Jugendamt Kinder und Jugendhilfe in Deutschland Das Jugendamt Normative Grundlegung Erziehungsanspruch junger Menschen und öffentliche Kinder- und Jugendhilfe Grundgesetz - GG Art 6 Abs. 2 Satz 1 GG: Erziehung =

Mehr

Inhalt. Teil I Grundlagen. Einführung 11

Inhalt. Teil I Grundlagen. Einführung 11 http://www.beltz.de/de/nc/verlagsgruppe-beltz/gesamtprogramm.html?isbn=978-3-7799-3083-9 5 Inhalt Einführung 11 Teil I Grundlagen Kapitel 1: Kinderschutz was ist das? 18 1.1 Kinderschutz als vielfältiger

Mehr

Gesetzestext (Vorschlag für die Verankerung eines Artikels in der Bundesverfassung)

Gesetzestext (Vorschlag für die Verankerung eines Artikels in der Bundesverfassung) Gesetzestext (Vorschlag für die Verankerung eines Artikels in der Bundesverfassung) Recht auf Bildung Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Bildung soll auf die volle Entfaltung der Persönlichkeit, der

Mehr

Wenn Eltern psychisch krank sind: vom Kindeswohl über die Eltern-Kind- Beziehung hin zu Frühen Hilfen und gelingender Kooperation

Wenn Eltern psychisch krank sind: vom Kindeswohl über die Eltern-Kind- Beziehung hin zu Frühen Hilfen und gelingender Kooperation Für eine sichere Entwicklung sorgen Frühe Kindheit und Kindeswohl Wenn Eltern psychisch krank sind: vom Kindeswohl über die Eltern-Kind- Beziehung hin zu Frühen Hilfen und gelingender Kooperation Jahrestagung

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Erziehung in der Familie

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Erziehung in der Familie Ein trägerübergreifendes Projekt der politischen Bildung Beteiligte Träger: AdB! AKSB! DVV! HVHS Projektträger: Arbeitsgemeinschaft katholisch-sozialer Bildungswerke (AKSB) Heilsbachstr. 6, 53123 Bonn,

Mehr

Informationsmaterial zum Kinderschutz

Informationsmaterial zum Kinderschutz Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Abteilung Jugend und Gesundheit Jugendamt Juli 2016 Informationsmaterial zum Kinderschutz Die Mitarbeiter des Jugendamtes sind verpflichtet, allen Meldungen nachzugehen,

Mehr

Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe. Dr. Hans-Jürgen Schimke

Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe. Dr. Hans-Jürgen Schimke Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe 1. Komplex: Allgemeine Fragen des Beteiligungsrechts von Kindern und Jugendlichen Grundprobleme der Beteiligung von Kindern

Mehr

Das Gebäude der Kinderrechte

Das Gebäude der Kinderrechte Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention: Schutz (Protection) Diskriminierungsverbot (Artikel 2, Abs. 1) Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem

Mehr

3. Kinderschutzkonferenz Kinderrechte und Elternverantwortung im Kontext Kindeswohl

3. Kinderschutzkonferenz Kinderrechte und Elternverantwortung im Kontext Kindeswohl 3. Kinderschutzkonferenz Kinderrechte und Elternverantwortung im Kontext Kindeswohl Sybille Vosberg M.A. Fachanwältin für Familienrecht in Leipzig Vertretungsprofessorin an der FH-Erfurt 1 Kinderrechte

Mehr

Elternrechte und Kinderrechte im familiengerichtlichen Verfahren

Elternrechte und Kinderrechte im familiengerichtlichen Verfahren Elternrechte und Kinderrechte im familiengerichtlichen Verfahren Vors. Richter am Oberlandesgericht Prof. Dr. Stefan Heilmann und Dr. Thomas Meysen, SOCLES ÜBERSICHT A. Grundsätzliche Überlegungen zu den

Mehr

Die Rückkehr einer autoritären Jugendhilfe? Kontrolle und Strafe unter dem Deckmantel von Schutz und Fürsorge

Die Rückkehr einer autoritären Jugendhilfe? Kontrolle und Strafe unter dem Deckmantel von Schutz und Fürsorge Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster, FB Sozialwesen Die Rückkehr einer autoritären Jugendhilfe? Kontrolle und Strafe unter dem Deckmantel von Schutz und Fürsorge Dresden am 29.05.2013 KomDAT Jugendhilfe

Mehr

Rechte von Care Leavern! Britta Sievers & Dr. Severine Thomas

Rechte von Care Leavern! Britta Sievers & Dr. Severine Thomas http://tactcare.org.uk Universität Hildesheim in Kooperation mit der Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH, Frankfurt) Rechte von Care Leavern! Britta Sievers & Dr. Severine Thomas

Mehr

Beteiligung Schutz Förderung Der Kinderrechtsansatz in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Beteiligung Schutz Förderung Der Kinderrechtsansatz in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Beteiligung Schutz Förderung Der Kinderrechtsansatz in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Jörg Maywald, Katholische Akademie Schwerte, 16.5.2018 Übersicht Warum eigene Kinderrechte? Das Bild vom Kind

Mehr

SCHUTZ UND CHANCENGLEICHHEIT FÜR ALLE KINDER - EINE HERAUSFORDERUNG FÜR POLITIK UND GESELLSCHAFT -

SCHUTZ UND CHANCENGLEICHHEIT FÜR ALLE KINDER - EINE HERAUSFORDERUNG FÜR POLITIK UND GESELLSCHAFT - 07.06.07 Rede der jugendpolitischen Sprecherin der SPD-Fraktion, Sandra Scheeres. SCHUTZ UND CHANCENGLEICHHEIT FÜR ALLE KINDER - EINE HERAUSFORDERUNG FÜR POLITIK UND GESELLSCHAFT - Sehr geehrter Herr Präsident,

Mehr

Die UN-Kinderrechtskonvention und die Schweiz

Die UN-Kinderrechtskonvention und die Schweiz Die UN-Kinderrechtskonvention und die Schweiz Weiterbildung der Gesundheitsförderung Basel-Landschaft und der Arbeitsgruppe Familie und Kind 17. November 2017 Rahel Wartenweiler, Geschäftsführerin Netzwerk

Mehr

Baustelle Demokratie

Baustelle Demokratie Baustelle Demokratie Ein Poster-Set zu Politik und Zusammenleben Grundgesetzartikel für den Grundgesetz-Sprint Artikel 1 [Menschenwürde, Menschenrechte, Rechtsverbindlichkeit] (1) Die Würde des Menschen

Mehr

Kinderschutz im Dialog

Kinderschutz im Dialog Kinderschutz im Dialog Kinderschutz in Erziehungsstellen Zwischen Verantwortung und Sensibilität 17.5.2011 in Köln Übersicht der Themen Spannungsfeld zwischen Wahrnehmen und Handeln Herausforderungen in

Mehr

PROFESSIONELLER KINDERSCHUTZ HANDELN IM SINNE DER VERANTWORTUNGSGEMEINSCHAFT

PROFESSIONELLER KINDERSCHUTZ HANDELN IM SINNE DER VERANTWORTUNGSGEMEINSCHAFT PROFESSIONELLER KINDERSCHUTZ HANDELN IM SINNE DER VERANTWORTUNGSGEMEINSCHAFT Forum 3 Stefanie Lambrecht & Ralf Mengedoth AFET-Fachtagung Professioneller Kinderschutz oder (eher) Selbstschutz? Hinweise

Mehr

Einführung in das Recht für SozialpädagogInnen und in das Kinder- und Jugendhilfegesetz

Einführung in das Recht für SozialpädagogInnen und in das Kinder- und Jugendhilfegesetz Einführung in das Recht für SozialpädagogInnen und in das Kinder- und Jugendhilfegesetz Vorlesung und Tutorium: Rechtliche Grundlagen, Finanzierung und Organisation/Einführung in die Kinder- und Jugendhilfe

Mehr

Blickpunkt Familie die Verantwortung für ihr Wohlergehen tragen alle

Blickpunkt Familie die Verantwortung für ihr Wohlergehen tragen alle Blickpunkt Familie die Verantwortung für ihr Wohlergehen tragen alle Veronika Verzetnitsch Kinder- und Jugendhilfe, Land Vorarlberg Präsentation liegt dem Protokoll bei. Was sagt uns das Kinder- und Jugendhilfegesetz?

Mehr

Schulsozialarbeit an der Inselschule Borkum

Schulsozialarbeit an der Inselschule Borkum Schulsozialarbeit an der Inselschule Borkum 1. Auftragsgrundlagen Der Erlass für Pädagogische Mitarbeiter, der Ganztagsschulerlass und das Kinderund Jugendhilfegesetz (KJHG) bilden die wichtigsten Grundlagen

Mehr

Was passiert mit den Kindern?

Was passiert mit den Kindern? Was passiert mit den Kindern? Kinder als ZeugInnen und Betroffene von häuslicher Gewalt Mag. a Regula Mickel-Schnizer Amt für Jugend und Familie, MA 11 Kinder als ZeugInnen und Betroffene von Gewalt in

Mehr

Kinder schützen fördern beteiligen Kinderrechte und Partizipation in multikulturellen Lebenswelten. Jörg Maywald, Hildesheim, 11.5.

Kinder schützen fördern beteiligen Kinderrechte und Partizipation in multikulturellen Lebenswelten. Jörg Maywald, Hildesheim, 11.5. Kinder schützen fördern beteiligen Kinderrechte und Partizipation in multikulturellen Lebenswelten Jörg Maywald, Hildesheim, 11.5.2017 Übersicht Warum eigene Kinderrechte? Das Bild vom Kind ein Blick zurück

Mehr

13034/J XXV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. Anfrage

13034/J XXV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. Anfrage 13034/J XXV. GP - Anfrage (elektr. übermittelte Version) 1 von 5 13034/J XXV. GP Eingelangt am 03.05.2017 Anfrage der Abgeordneten Steinbichler Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familie

Mehr

Stand der Umsetzung. Jörg Maywald, Luckenwalde,

Stand der Umsetzung. Jörg Maywald, Luckenwalde, Stand der Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland Jörg Maywald, Luckenwalde, 22.11.2013 Übersicht Warum eigene Kinderrechte? Das Bild vom Kind ein Blick zurück Kindeswohl und Kindesrechte Der Kinderrechtsansatz

Mehr

Inhalt. Teil I Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe

Inhalt. Teil I Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe Inhalt Teil I Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe Kapitel 1 Kinder- und Jugendhilfe - Geschichte und Gegenwart 15 Kinder- und Jugendhilfe - eine sozialpädagogische Dienstleistungsinfrastruktur für Kinder,

Mehr

Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg

Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg 24. Pforzheim-Hohenwart 1 Rechtliche Rahmenbedingungen des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII 2 Rechtliche Grundlagen Aufgaben des

Mehr

Leitbild. wir schaffen Spielräume

Leitbild. wir schaffen Spielräume Leitbild wir schaffen Spielräume Leitbild der Kinderhaus Nürnberg ggmbh wir schaffen Spielräume Unser Leitbild Unsere Ziele und Aufgaben Die Kinderhaus Nürnberg gemeinnützige GmbH ist Träger verschiedener

Mehr

Schnellübersicht VII VIII XII. Findex. Kommentierung: Kinder- und Jugendhilfe 9. Gesetzliche Grundlagen einschließlich Verordnungen 45

Schnellübersicht VII VIII XII. Findex. Kommentierung: Kinder- und Jugendhilfe 9. Gesetzliche Grundlagen einschließlich Verordnungen 45 Schnellübersicht Kommentierung: Kinder- Jugendhilfe 9 Gesetzliche Grlagen einschließlich Verordnungen 45 2 Stichwortverzeichnis 07 Findex IV V VI VII VIII IX X XI XII Das Kinder- Jugendhilferecht kennen

Mehr

Ralf Mengedoth (Hilfe)Welten zusammen bringen oder gemeinsam (gesunde) Entwicklungsräume vergrößern

Ralf Mengedoth (Hilfe)Welten zusammen bringen oder gemeinsam (gesunde) Entwicklungsräume vergrößern Ralf Mengedoth (Hilfe)Welten zusammen bringen oder gemeinsam (gesunde) Entwicklungsräume vergrößern Wenn es stimmt, dass ca. 500 000 Kinder in Deutschland einen psychisch schwer erkrankten Elternteil haben

Mehr

Regionalkonferenz am

Regionalkonferenz am Regionalkonferenz am 20.03.2013 Vorstellung der Arbeit des es des Landkreises Teltow-Fläming 1 Warum werden Pflegeeltern gesucht? Im Landkreis Teltow-Fläming stieg die Zahl der jungen Menschen und deren

Mehr

1. Mit dem Inkrafttreten des KJHG hat sich EB auf den Weg in die Jugendhilfe gemacht und ist inzwischen mitten drin!

1. Mit dem Inkrafttreten des KJHG hat sich EB auf den Weg in die Jugendhilfe gemacht und ist inzwischen mitten drin! Zukunftsweisende Unterstützung der und durch die Erziehungsberatung Stuttgart, 30.01.2013 1. Mit dem Inkrafttreten des KJHG hat sich EB auf den Weg in die Jugendhilfe gemacht und ist inzwischen mitten

Mehr

Grundkurs Öffentliches Recht II. Staatsrecht II - Grundrechte. Prof. Dr. Kyrill-A. Schwarz Vertreten von Wiss. Mit. Mario Winzek

Grundkurs Öffentliches Recht II. Staatsrecht II - Grundrechte. Prof. Dr. Kyrill-A. Schwarz Vertreten von Wiss. Mit. Mario Winzek Grundkurs Öffentliches Recht II Staatsrecht II - Grundrechte Prof. Dr. Kyrill-A. Schwarz Vertreten von Wiss. Mit. Mario Winzek 1 Überblick A. Gewissensfreiheit, Art. 4 Abs. 1 Alt. 2 GG B. Schutz von Ehe

Mehr

Kinderschutz. Zwischen Frühen Hilfen und. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Kinderschutz. Zwischen Frühen Hilfen und. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Kinderschutz Zwischen Frühen Hilfen und Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Veranstaltung Kinderschutz zwischen Frühen Hilfen und Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Arnsberg 10.07.2017 Prof. Dr.

Mehr

Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien

Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien Einleitung Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn Kinder oder Jugendliche in ihrer körperlichen,

Mehr

DIJuF Interaktiv Stand: Entwurfsfassung für 2017

DIJuF Interaktiv  Stand: Entwurfsfassung für 2017 DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de Stand: 31.8.2016 SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016

Mehr

Das Pflegekind und seine Entwicklung im Blick behalten Rollen und Aufgaben in der Kooperation von ASD, PKD und Vormund

Das Pflegekind und seine Entwicklung im Blick behalten Rollen und Aufgaben in der Kooperation von ASD, PKD und Vormund Das Pflegekind und seine Entwicklung im Blick behalten Rollen und Aufgaben in der Kooperation von ASD, PKD und Vormund Fachkräfte zwischen Unterstützung und Kontrolle der Pflegefamilie Dr. Thomas Meysen

Mehr

Vernetzung früher Förderung mit der Bildung, Erziehung und Betreuung im Vorschulalter

Vernetzung früher Förderung mit der Bildung, Erziehung und Betreuung im Vorschulalter Vernetzung früher Förderung mit der Bildung, Erziehung und Betreuung im Vorschulalter Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst

Mehr

Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages gemäß 8a und 72a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe

Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages gemäß 8a und 72a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages gemäß 8a und 72a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe zwischen als Träger der Offenen Ganztagsschule in folgenden Lippstädter Schulen:

Mehr